3.0 AT Michael Kopp Claudia Zimmermann November 2018 · Open Educational Resources (OERs) are any...

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anwenden und erstellen –

eine Einführung

3.0 AT

Michael Kopp

Claudia Zimmermann

November 2018

Global Open Educational Resources Logo, Jonathasmello, CC BY 3.0, Wikimedia

Vorstellung

❐Freier Zugang zu freier Bildung / offener Austausch

❐Unterstützung offener Lernszenarios

❐Erhöhung der Qualität von Lehr-/Lernmaterialien

❐Erweiterung der didaktischen Möglichkeiten

❐Kompetenzausbau bei Lehrenden und Studierenden

❐Förderung der Inklusion

❐Erhöhung der Sichtbarkeit der Lehrleistung

Open Education Austria

❐ HRSM-Projekt zur Entwicklung einer nationalen OER-

Infrastruktur:

OER-Fachportal Lebenswissenschaften & MINT,

Qualifizierung und Infrastruktur

❐ Gefördert aus Mitteln des Wissenschaftsministeriums

❐ Leitung: Universität Wien

❐ Partnerinnen: Universität Graz,

Universität Innsbruck, TU Graz

❐ www.openeducation.at

❐ Einführung Urheberrecht

❐ Creative-Commons-Lizenzen

❐ Übung: OER Nutzung

❐ Pause

❐ Übung: OER Erstellung

❐ Warum OER?

❐ Einführung Phaidra

Was Sie heute erwartet…

Open Educational Resources (OER)

Freie Bildungsressourcen

Open Educational Resources (OERs) are any type of educational

materials that are in the public domain or introduced with an

open license. The nature of these open materials means that

anyone can legally and freely copy, use, adapt and re-share them.

OERs range from textbooks to curricula, syllabi, lecture notes,

assignments, tests, projects, audio, video and animation.

(UNESCO)

Urheberrecht

Grundprinzipien des Urheberrechts

(in Österreich)

❐ Werkschaffende sind immer Urheber/innen

❐ Werke sind damit automatisch geschützt

(Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung,

Zurverfügungstellung und Bearbeitung)

❐ Urheber/innen verfügen grundsätzlich auch über

alle Verwertungsrechte

❐ Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar,

Verwertungsrechte sind aber übertragbar

VERBOTEN

Freie Werknutzung

❐ Vervielfältigung zum privaten Gebrauch

inkl. Bearbeitung, aber ohne Veröffentlichung / Vervielfältigung

❐ Zitatrecht

Rechtfertigung durch einen besonderen Zweck

Kennzeichnung durch Quellenangaben

Werke müssen veröffentlicht bzw. erschienen sein

Zitat-Umfang ist nicht genau festgelegt

❐ Einfache Mitteilungen darstellende Presseberichte

(12 Stunden nach Erscheinen)

Öffentliche Zurverfügungstellung

für Unterricht und Lehre (§42g UrhR)

Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen dürfen

für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre

veröffentlichte Werke zur Veranschaulichung im Unterricht für einen

bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern

beziehungsweise Lehrveranstaltungsteilnehmern vervielfältigen

und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, soweit dies zu dem

jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller

Zwecke gerechtfertigt ist.

Öffentliche Zurverfügungstellung

für Unterricht und Lehre (§42g UrhR)

❐ gilt NICHT für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung

nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind

❐ dem Urheber / der Urheberin steht dafür eine Vergütung zu,

entsprechende Ansprüche werden durch

Verwertungsgesellschaften geltend gemacht

Leistungsschutzrechte

❐ nicht voll ausgestaltete Urheberrechte

❐ Schutz von Leistungen Dritter, die im Zusammenhang mit

Werken der Urheber/innen erbracht werden

❐ Beispiele: Film- und Tonwerke, Presseerzeugnisse

❐ Schutz erstreckt sich auf kleinste Teile

❐ keine freie Werknutzung

❐ kein Zitatrecht

Lichtbildwerke

❐Recht am eigenen Bild

❐Panoramafreiheit

❐Motivschutz

❐Hausrecht

❐Zitat nur zur

Erläuterung des Inhalts

Fristen

❐Urheberrecht

70 Jahre nach Tod

❐Leistungsschutzrechte

50 Jahre / 70 Jahre

ab Erstellung

Herausforderungen

❐ Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten

❐ Rechteinhaber/innen sind oft schwer zu eruieren

❐ Der Verwendung wird häufig nicht zugestimmt

❐ Eigene Bearbeitungen sind (fast) nicht möglich

❐ Die freie Werknutzung ist sehr eingeschränkt

❐ Jeder Anwendungsfall ist individuell

❐ Unbeabsichtigte Rechtsverletzungen können vorkommen

❐ Rechtssicherheit besteht nur nach OGH-Urteil

Lizenzen

www.creativecommons.org

ERLAUBT

Creative Commons: Varianten

❐ Portierte vs. nicht portierte CC-Lizenzfassungen

❐ Österreich: aktuelle portierte Version (seit 2008): CC 3.0

Drei Darstellungsweisen der CC-Lizenzen:

Kurzfassung für Laien (international gleich)

Langfassung für Juristen (wird portiert)

Maschinenlesbare Fassung (RDF-Format)

Attribution (BY)Namensnennung des Urhebers / der

Urheberin

Share Alike (SA)Das Werk muss unter gleichen

Bedingungen weiter verbreitet werden.

No Derivatives (ND)Das Werk darf nicht verändert werden.

Non-Commerical (NC)Das Werk darf nicht für kommerzielle

Zwecke genutzt werden.

CC BY NC SANamensnennung, nicht kommerziell, unter

gleichen Bedingungen weitergeben

CC BY NC NDNamensnennung, nicht kommerziell, keine

Veränderungen

CC 0Verzichtserklärung auf jegliche Rechte

(soweit das nationale Recht erlaubt)

CC Public DomainWerke ohne jegliches Copyright (weltweit)

Ich will mein Werk...

... frei zur Verfügung stellen,

aber nicht zu kommerziellen

Zwecken

1

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Ich will mein Werk...

... frei zur Verfügung stellen,

und das darf sich in Zukunft

nicht ändern

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Ich will mein Werk...

... frei zur Verfügung stellen,

aber es darf weder verändert

noch kommerziell genutzt

werden

1

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Creative-Commons-Lizenzen

und ihre Offenheit

❐ Was nicht verboten ist, ist erlaubt

❐ Keine geographische Begrenzung

❐ Zeitliche Befristung orientiert sich am

anwendbaren Urheberrecht

❐ Keine Änderung von „offeneren“ Lizenzen

hin zu restriktiveren

❐ Unbeabsichtigte Rechtsverletzungen

können vorkommen

Creative Commons license spectrum,

Shaddim, CC BY 4.0, Wikimedia;

modified by Claudia Zimmermann

Verwendung von CC-lizenzierten Werken

❐ Titel des Werkes

❐ Urheber/in

❐ Lizenz + Link zur

Version

❐ Ursprungsort

des Werkes

TULLU-RegelZebras, Becky Matsubara, CC BY 2.0

(www.creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode),

www.flickr.com/photos/beckymatsubara/28150065532/

Verwendung

OFFLINE

Zebras, Becky Matsubara, CC BY 2.0

(www.creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode),

www.flickr.com/photos/beckymatsubara/28150065532/

Zebras, Becky Matsubara, CC BY 2.0, Flickr

ONLINE

http://tinyurl.com/OER-Nutzung

Übung: OER

Nutzung

Erstellung von CC-lizenzierten Werken

❐ Wenn eigene Werke mit CC-Lizenzen versehen und

veröffentlicht werden, dürfen keine fremden

urheberrechtlich geschützten Inhalte enthalten sein

❐ Das bedeutet: (neues) geistiges Eigentum, selbst erstellte

Materialien (eigene Urheberschaft) und andere OER

❐ Bei Beiträgen von mehreren Personen zu einer OER muss

besonders auf die Vorgehensweise bei der

Namensnennung geachtet werden

Kombination

von Lizenzen

Wenn Inkompatibilität

besteht:

auf Verwendung

verzichten oder

Urheber/innen um

Erlaubnis fragen

Der Prozess der Lizenzierung für eigene

Werke (offline) Für Lizenz entscheiden

(ggf. Kompatibilität

einzelner Bestandteile

überprüfen)

Lizenzgrafik, Version

und Link zum Lizenztext

am Werk anbringen

Anderen zugänglich

machen

Der Prozess der Lizenzierung (online)

https://creativecommons.org/choose

http://tinyurl.com/OER-Erstellung

Übung: OER

Erstellung

Warum OER?

Kostenlos ist zu wenig – die fünf Vs

❐ Verwahren und Vervielfältigen: das Recht, Kopien eines Inhalts zu

erstellen, zu besitzen und darüber zu bestimmen

❐ Verwenden: das Recht, den Inhalt weiterzuverwenden (z.B. in

einer Lehrveranstaltung, auf einer Webseite, in einem Video, etc.)

❐ Verarbeiten: das Recht, den Inhalt anzupassen, zu bearbeiten, zu

modifizieren, zu verändern (z. B. durch Übersetzungen)

❐ Vermischen: das Recht, den originalen oder veränderten Inhalt mit

anderen offenen Inhalten zu kombinieren, um Neues zu erschaffen

❐ Verbreiten: das Recht, Kopien des originären Inhalts, der

Bearbeitungen, der Remixes mit anderen zu teilen

(Muuß-Merholz 2015; Wiley 2014)

Formen von OER

❐ Bilder

❐ Skripten

❐ Texte

❐ Musik

❐ Videos

❐ Bücher

❐ Präsentationen

❐ Arbeitsblätter

❐ Testaufgaben

❐ Online-Kurse

www.imoox.at

Wozu

gut?

ist das

Potentiale von OER

❐ Freier Zugang zu freier Bildung / offener Austausch

❐ Unterstützung offener Lernszenarios

❐ Erhöhung der Qualität von Lehr-/Lernmaterialien

❐ Erweiterung der didaktischen Möglichkeiten

❐ Kompetenzausbau bei Lehrenden und Studierenden

❐ (Indirekte) Förderung der Inklusion

❐ Erhöhung der Sichtbarkeit der Lehrleistung

OER-Herausforderungen

❐ Beschränkte Anzahl an Materialien verfügbar

❐ Keine einheitlichen Qualitätskriterien

❐ OER-Sammlungen sind dezentral organisiert

❐ Schwächen der CC-Lizenzen (Verständlichkeit und

Präzision der Lizenzfassungen, Kompatibilität,

Anwenderfreundlichkeit etc.)

❐ Rechtliche Probleme beim Re-Mixen

(v.a. mit bestehenden Materialien und Zitaten)

❐ Keine absolute Rechtssicherheit bei der Verwendung

OER-Sammlungen

https://creativecommons.

org/about/platform/

http://tinyurl.com/

elkehoefler

Mehr im MOOC!

Literatur

UNESCO (o.J.) What are Open Educational Resources

(OERs)? http://www.unesco.org/new/en/communication-

and-information/access-to-knowledge/open-educational-

resources/what-are-open-educational-resources-oers/

(2018-04-12)

Muuß-Merholz, J. (2015) Zur Definition von „Open“ in

„Open Educational Resources“ – die 5 R-Freiheiten nach

David Wiley auf Deutsch als die 5 V-Freiheiten.

https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/

(2018-09-18)

Wiley, D. (2014). The Access Compromise and the 5th R

(05.03.2014). http://opencontent.org/blog/archives/3221

(2018-04-12)

Claudia Zimmermann

claudia.zimmermann@uni-graz.at

Michael Kopp

michael.kopp@uni-graz.at

Materialien:

www.openeducation.at

OER-MOOC:

www.imoox.at

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