1 Steuer-Training Steuer-Rechtsprechung 2016/1. 2 Inhaltsverzeichnis Betriebsaufspaltung...

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Steuer-Training Steuer-Rechtsprechung

2016/1

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Inhaltsverzeichnis Betriebsaufspaltung Mitunternehmerschaft Realteilung Ausscheiden von Mitunternehmern Teilentgeltliche Übertragung Einbringung von Privatvermögen Vermögensverwaltende Personengesellschaft Beispiel Entschädigung Grenzpendler

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Betriebsaufspaltung

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Betriebsaufspaltung

Der beherrschende Gesellschafterbeherrschende Gesellschafter (51 %) überläßt seiner GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage1 wesentliche Betriebsgrundlage.

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Betriebsaufspaltung setzt voraus

Einheitlicher geschäftlicher Einheitlicher geschäftlicher BetätigungswilleBetätigungswilleund

Überlassung 1 wesentlichen 1 wesentlichen BetriebsgrundlageBetriebsgrundlage

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Betriebsaufspaltung setzt voraus

Einheitlicher geschäftlicher Einheitlicher geschäftlicher BetätigungswilleBetätigungswillein Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH

Der beherrschende Gesellschafter überläßt der GmbH1 wesentliche Betriebsgrundlage1 wesentliche Betriebsgrundlage

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Folgen der Betriebsaufspaltung

Besitzunternehmen ist einVerpachtungs-GewerbebetriebVerpachtungs-Gewerbebetrieb

Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens sind - GrundstückGrundstück- GmbH-AnteilGmbH-Anteil und- DarlehensforderungDarlehensforderung

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Einheitlicher Betätigungswille

Wer ist DoppelgesellschafterDoppelgesellschafter?Der Doppelgesellschafter ist beteiligtan Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH.

Beherrschen die DoppelgesellschafterBeherrschen die DoppelgesellschafterBesitzunternehmen und Betriebs-GmbH?

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Wer beherrscht die Betriebs-GmbH?

mit 51 %51 %

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Wer beherrscht das Besitzunternehmen? Wer bestimmt die täglichen Geschäftetäglichen Geschäfte? Bruchteilsgemeinschaft mitBruchteilsgemeinschaft mit 51 %51 %

Mehrheitsprinzip GbR mitGbR mit 100 %100 %

Einstimmigkeitsprinzip

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Besitz-Bruchteilsgemeinschaft

Gesellschaftsähnliche Gesellschaftsähnliche MitunternehmerschaftMitunternehmerschaftohne Gesellschaftsvertragohne Sogwirkungohne Sogwirkung

Die Bruchteilsgemeinschaft kann willkürenwillküren

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Besitz-Personengesellschaft

Das Gesamthandsvermögen ist notwendiges Betriebsvermögennotwendiges Betriebsvermögen SogwirkungSogwirkung

Die Personengesellschaft kann nicht willkürennicht willküren

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Betriebsaufspaltung endet

BetriebsaufgabeBetriebsaufgabe des Besitzunternehmens

Gewinnrealisierung- im GrundstückGrundstück und- in der GmbH-Beteiligung

Organschaft endet Pflichtige oder befreite

GrundstücksvermietungGrundstücksvermietung

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Einlage und Entnahme der Beteiligung

Einlage der wesentlichen Beteiligungmit den AnschaffungskostenAnschaffungskosten

Entnahme mit dem gemeinen Wertgemeinen Wert Hinein mit den AnschaffungskostenAnschaffungskosten Heraus mit dem gemeinen Wertgemeinen Wert

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Besitz-GmbH & Co KG

Besitz-GmbH & Co KGvermeidet die GewinnrealisierungGewinnrealisierung

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Mitunternehmerschaft

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Mitunternehmer

Der Mitunternehmer ist ein GesellschafterGesellschaftermit MitunternehmerinitiativeMitunternehmerinitiative und MitunternehmerrisikoMitunternehmerrisiko

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2 Mitunternehmerschaften

PersonengesellschaftPersonengesellschaft mit Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsähnliche Gesellschaftsähnliche MitunternehmerschaftMitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag

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3 gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaften ErbengemeinschaftErbengemeinschaft GütergemeinschaftGütergemeinschaft BruchteilsgemeinschaftBruchteilsgemeinschaft

z. B. Besitzunternehmen mit Grundstück im Miteigentum.

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Gewerbliche Einkünfte färben ab

bei der PersonengesellschaftPersonengesellschaft, nicht bei der gesellschaftsähnlichen Mitunternehmerschaft

PersonengesellschaftPersonengesellschaft mit Sogwirkung Gesellschaftsähnliche Gesellschaftsähnliche

MitunternehmerschaftMitunternehmerschaft ohne Sogwirkung

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Wer kann willküren?

PersonengesellschaftPersonengesellschaft kann nicht willkürenim Gesamthandsvermögen.

GesellschafterGesellschafter kann willkürenim Sonderbetriebsvermögen.

Gesellschaftsähnliche Gesellschaftsähnliche MitunternehmerschaftMitunternehmerschaft kann willküren

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Realteilung

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Realteilung

Die Personengesellschaft wird liquidiertliquidiert

Die Gesellschafter teilen das GesamthandsvermögenGesamthandsvermögen

Das zugeteilte Wirtschaftsgut bleibt BetriebsvermögenBetriebsvermögen beim Realteiler

Der Realteiler führt die BuchwerteBuchwerte fort

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Behaltefrist bei der Realteilung

Zuteilung von TeilbetriebenTeilbetriebenohne Behaltefrist

Zuteilung von Einzel-WirtschaftsgüternEinzel-Wirtschaftsgüternmit 3 Jahren3 Jahren Behaltefrist

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Realteilung oder Sachabfindung

RealteilungRealteilungDie Personengesellschaft wird liquidiertliquidiert

SachabfindungSachabfindungDie Personengesellschaft wird fortgeführtfortgeführt

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Ausscheiden von Mitunternehmern

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Ausscheiden von Mitunternehmern

Der ausscheidende Mitunternehmerversteuert den Veräußerungsgewinn:

Abfindung / KaufpreisAbfindung / Kaufpreis./. BuchkapitalBuchkapital = VeräußerungsgewinnVeräußerungsgewinn

Der Erwerber stockt die Buchwerte aufstockt die Buchwerte aufauf die Abfindung / den Kaufpreis.

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Sachabfindung ins Betriebsvermögen

mit dem BuchwertBuchwert ohne Veräußerungsgewinn

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Sachabfindung ins Privatvermögen

Die stillen Reserven im Abfindungsgut werden aufgedecktaufgedeckt

VeräußerungsgewinnVeräußerungsgewinnbeim ausscheidenden Mitunternehmer

Laufender GewinnLaufender Gewinnbei den anderen Gesellschaftern

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Teilentgeltliche Übertragung

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Teilentgeltliche Übertragung von Betriebsgrundstücken

mit den GrundstücksschuldenGrundstücksschulden oder gegen DarlehensforderungDarlehensforderung

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Strenge Trennungstheorie

Anteilige Gewinnrealisierungin % der entgeltlichen Übertragungentgeltlichen Übertragung

Stille ReservenStille Reserven in % von Teilentgelt/VerkehrswertTeilentgelt/Verkehrswert= laufender Gewinn

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Milde/modifizierte Trennungstheorie

Gewinnrealisierungwenn das TeilentgeltTeilentgelt den BuchwertBuchwert übersteigt.

TeilentgeltTeilentgelt./. BuchwertBuchwert = laufender Gewinn

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Keine Gewinnrealisierung

Gutschrift auf dem KapitalkontoKapitalkonto Grundstück ins GesamthandsvermögenGesamthandsvermögen

Schulden bleiben SonderbetriebsvermögenSonderbetriebsvermögen

§6b-Modell§6b-ModellDas anteilige Grundstück istVeräußerungsobjektVeräußerungsobjekt und ReinvestitionsgutReinvestitionsgut

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Einbringung von Privatvermögen

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Einbringung von Privatvermögenin die Personengesellschaft

TauschTausch mit dem gemeinen Wert VeräußerungsgewinnVeräußerungsgewinn nach §§ 17, 23

EStG

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Kein Veräußerungsgewinn

Zurückbehaltung im SonderbetriebsvermögenSonderbetriebsvermögen

Verdeckte EinlageVerdeckte Einlagemit Gutschrift auf dem Rücklagenkontofür die Gesamthand

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VermögensverwaltendePersonengesellschaft

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Vermögensverwaltende Personengesellschaft Die vermögensverwaltende

Personengesellschaftist nicht gewerblichnicht gewerblich tätig

Gesamthandsvermögen im PrivatvermögenPrivatvermögen

Der Gesellschafter erzielt MieteinkünfteMieteinkünfte

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Beispiel

Grundstücks-GbR oder KG Nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG Immobilien-Fonds

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Bruchteilsbetrachtung

als ob die vermögensverwaltende Personengesellschaft nicht existiertnicht existiert DurchgriffDurchgriff

Das Grundstück im Gesamthandsvermögen wird dem Gesellschafter zugerechnet mit seiner Kapitalquote/EigentumsquoteKapitalquote/Eigentumsquote

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Grundstück wird übertragen

Das Grundstück wird übertragen durch Änderung der KapitalquoteÄnderung der Kapitalquote

Die Grundstücksübertragung ist – entgeltlichentgeltlich– unentgeltlichunentgeltlich oder– teilentgeltlichteilentgeltlich

Die Grundstücksübertragung mit den Schulden ist teilentgeltlichteilentgeltlich

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Zebragesellschaft Die vermögensverwaltende

Personengesellschaft mit gewerblichengewerblichen und nichtgewerblichennichtgewerblichen Gesellschaftern ist eine ZebragesellschaftZebragesellschaft

Der gewerbliche Gesellschafter erzielt Einkünfte aus GewerbebetriebGewerbebetrieb mit Grundstücksanteil im BetriebsvermögenBetriebsvermögen

Der nichtgewerbliche Gesellschafter erzielt MieteinkünfteMieteinkünfte mit Grundstücksanteil im PrivatvermögenPrivatvermögen

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Nichtgewerblich geprägte GmbH & Co KG Eine natürliche Person

ist zweiter Komplementärzweiter Komplementär oder MitgeschäftsführungMitgeschäftsführung für den

Kommanditist

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Entschädigung

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Entschädigung

Schaden Schaden neuer Rechtsgrundneuer Rechtsgrund ZwangslageZwangslage ZusammenballungZusammenballung

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Grenzpendler

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Grenzpendler

Der Grenzpendler ist beschränktbeschränkt steuerpflichtig

UnbeschränkteUnbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag Der Grenzpendler versteuert

90 % der Welteinkünfte90 % der Welteinkünfte in Deutschland oderausländische Einkünfteausländische Einkünfte bis zum GrundfreibetragGrundfreibetrag mit 8.652/17.304 €

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Grenzpendler wird zusammenveranlagt mit dem Ehegatten in der EUEU Der Ehegatte in der EU

gilt als unbeschränktunbeschränkt steuerpflichtig

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