14
1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Regionale Fortbildung Mitte Jürgen Glüe tp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten Mittelalte r 16. Jhdt. Exklusion Exklusion Separati on Separation Separation Exklusi on Integrati on Exklusion Separation Integration I Sonderpädagogik in Bewegung E Separation Exklusion 17. Jhdt. 18. Jhdt. 19. Jhdt. 20. Jhdt. 21. Jhdt. Separation

2009 09 07 Top 1 Finale

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Inklusion

Citation preview

Page 1: 2009 09 07 Top 1 Finale

1

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Mittelalter

16. Jhdt.

Exklusion

Exklusion

Separation

Separation

Separation

Exklusion

Integration

Exklusion

Separation

Integration I

Sonderpädagogik in Bewegung

E

Separation

Exklusion

17. Jhdt.

18. Jhdt.

19. Jhdt.

20. Jhdt.

21. Jhdt. Separation

Page 2: 2009 09 07 Top 1 Finale

2

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Inklusion

•1994: Salamanca-Erklärung der UNESCO

vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion

von der Wohlfahrt und Fürsorge zur Selbstbestimmung

von PatientInnen zu BürgerInnen

Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten

von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten

Page 3: 2009 09 07 Top 1 Finale

3

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Inklusion

•2006: Annahme des Übereinkommens auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen•2007 Ratifizierung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland

•2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung

Umsetzen in nationale Regelung

Page 4: 2009 09 07 Top 1 Finale

4

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Inklusion

•Aus Art. 24 der Behindertenrechtskonvention (BRK) kann folgende Schlussfolgerung gezogen werden:

•Die Vertragsstaaten sind zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit inklusiven Schulen verpflichtet.

Page 5: 2009 09 07 Top 1 Finale

5

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Hier und heute in Berlin

•Inklusion live

§ 31, Abs. 2 SopädVO

Page 6: 2009 09 07 Top 1 Finale

6

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Hier und heute in Berlin

•Integration ist die Regel

§ 4, Abs. 3 SchulG

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll vorrangig im gemeinsamen Unterricht erfolgen.

Page 7: 2009 09 07 Top 1 Finale

7

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Hier und heute in Berlin

•Integration ist die Regel

§ 4, Abs. 1 SopädVO

Sonderpädagogische Förderung soll vorrangig an allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgen. Zu den schulischen Organisationsformen der sonderpädagogischen Förderung gehört der Unterricht in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und in sonderpädagogischen Einrichtungen.

Page 8: 2009 09 07 Top 1 Finale

8

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Hier und heute in Berlin

•Ausnahmen bestätigen die Regel§ 19, SopädVO

Für den gemeinsamen Unterricht in der Grundschule gelten folgende Rahmenbedingungen:1. Die im Einzelfall für den jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf angemessene räumliche, sächliche und personelle Ausstattung muss gewährleistet sein. Weist eine Schulleiterin oder ein Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler ab, trifft die Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde auf der Grundlage der Empfehlung des Aufnahmeausschusses nach § 34 die Entscheidung über die zu besuchende Schule.

Page 9: 2009 09 07 Top 1 Finale

9

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Hier und heute in Berlin

•Formen der Integration

§ 18, SopädVO

In der allgemeinen Schule kann der gemeinsame Unterricht zielgleich oder zieldifferent durchgeführt werden.

Bei zielgleicher Integration ist ein Nachteilsausgleich zulässig (§§ 38 bis 40)

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ werden zieldifferent integriert.

Page 10: 2009 09 07 Top 1 Finale

10

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Hier und heute in Berlin

•Nachteilsausgleich

§ 39 SopädVO, Ausgleichsmaßnahmen

Bereitstellung besonderer Hilfsmittel und methodischer Unterstützungsmaßnahmen

angemessene Raumakustik, ablenkungsarme Umgebung,…

z.B. Einsatz tastbarer Materialien, Visualisierung lautsprachlicher Inhalte, Gewährung von Zeitzugaben,…

Page 11: 2009 09 07 Top 1 Finale

11

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Hier und heute in Berlin

•Grundsätze der Förderung; § 14, GsVO

Es ist Aufgabe der Schule, alle Schülerinnen und Schüler durch differenzierte Lernangebote umfassend zu fordern und zu fördern.

Der Unterricht orientiert sich an dem jeweiligen Lerntempo, dem Leistungsvermögen und der Belastbarkeit jeder Schülerin und jedes Schülers.

Für Schülerinnen und Schüler, bei denen auf Grund der Lernausgangslagenuntersuchung besonderer Förderbedarf zu erwarten ist, wird ein individueller Förderplan erstellt, der die Fördermaßnahmen beschreibt und die Ergebnisse dokumentiert.

Page 12: 2009 09 07 Top 1 Finale

12

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Hier und heute in Berlin

•Besondere Förderung bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf; § 15, GsVOBeinhaltet das Prinzip der Subsidiarität…

Beschreibt die Schritte zur Einleitung eines Feststellungsverfahrens

Page 13: 2009 09 07 Top 1 Finale

13

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Wann ist morgen?

•Bildungsministerin Erdsieck-Rave im Landtag:„Vollständige Integration lernbehinderter Kinder in zehn Jahren möglich“

Wie?

Durch Verbesserung der Infrastruktur, Umsteuerung beim Personaleinsatz und intensive Vorbereitung der Lehrkräfte.

Quelle: Pressestelle MBF, SH 16.03.2009

Page 14: 2009 09 07 Top 1 Finale

14

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungRegionale Fortbildung Mitte

Jürgen Glüehttp://fobimitte.wordpress.com Bildungspolitische Eckdaten

Herzlichen Dank für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit