Transcript

Jahresrückblick-

2012

Jahresberichtdes

Landesamtes für Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt-

Rückblick 2012

Impressum

Herausgeber: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale)

www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Redaktion: Fachbereich Verwaltung - Dezernat Informationsmanagement Jana Richter-Grünewald M. A.

LAV 05/2013-209

Stand: Juni 2013

© Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, alle Rechte vorbehalten

Dieser Bericht wurde mit Sorgfalt und nach vorhandenem Wissen erarbeitet. Eventuelle Fehler sowie inzwischen geänderter und erweiteter Kenntnisstand können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Redaktion.

Für weitere Informationen steht der Internetauftritt es Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Bei Fragen zu einzelnen Themen wenden Sie sich bitte an [email protected].

Vorwort

Dr.- Ing. Bernhard RäbelPräsident des Landesamtes für Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Ihnen jetzt vorliegende Jahresrückblick 2012 des Lan-desamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) stellt die Aufgaben der Fachbereiche und Dezernate des Landesamtes in ihren Grundzügen vor und hebt einige Arbeitsergebnisse aus den Fachbereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Veterinär-medizin und Arbeitsschutz besonders heraus. Die Auswahl ist so getroffen, dass den Nichtfachleuten ein grundlegender Eindruck von Jahresschwerpunkten der Arbeit der Beschäftigten des LAV und den Fachleuten ergänzende Detailinformation zu ihnen im Wesentlichen bereits bekannten Sachverhalten ermöglicht wird. Ausführlicher und spezifischer sind die Berichte „Infektions-krankheiten“, „Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schul-alter in Sachsen-Anhalt“, „Untersuchungen zur Lebensmittelsi-cherheit“ und der „Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung“.

Im Jahr 2012 wurde die Zahl der Standorte des LAV - bei Gründung 12 - auf 7 reduziert und ein rekonstruiertes Labor- und Verwaltungsgebäude in Magdeburg bei Aufgabe zweier älterer Standorte bezogen. Nach intensiver Vorbereitung wurde 2012 in den Fachbereichen Lebensmittelsicherheit und Veterinärme-dizin ein modernes Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) in Betrieb genommen. Mehr dazu im Inneren.

Das LAV fand 2012 überregional Beachtung, als beim größ-ten bisher in Deutschland bekannt gewordenen lebensmittelbe-dingten Erkrankungsgeschehen Ende September bis Anfang Ok-tober 2012 der erste Nachweis des Erregers der Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Mäde in Halle (Saale) gelang. Die Ursache von fast 11.000 Erkrankungen durch Noroviren konnte so aufgeklärt wer-den, die als Kontamination tiefgefrorener Erdbeeren aus China über Speisenanbieter verbreitet worden waren.

Diese Untersuchungen wurden in Halle (Saale) im Rahmen der „Mitteldeutschen Kooperation“ in Unterstützung für die Lan-desuntersuchungsanstalt Sachsen durchgeführt. Der allmähli-che Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit, auch mit Thüringen, ist notwendige Folge überall wirkender Perso-nalreduzierungen und immer spezifischer werdender Untersu-chungsverfahren. Kooperation ist nicht unkompliziert und be-reitet nicht nur im Vollzug - „vor Ort“ ist ggf. in einem anderen Bundesland - Probleme. Die Konzentration bei einem Partner hat Kompetenzabbau bei den anderen Partnern zur Folge, der sich im Krisenfall sehr negativ auswirken kann.

Wie unvermutet ein Erkrankungsausbruch mit Krisenpoten-zial eintreten kann, bewies das Auftreten des Milzbrandes im Sommer 2012 in einer Kuhherde im Jerichower Land. Nicht nur die Beherrschung dieses Herdes, auch der Schutz der Beschäf-tigten vor dem auch für den Menschen hochgefährlichen Milz-branderreger war eine besondere Herausforderung.

Leider finden - außer bei herausragenden Ereignissen - die von der Natur und natürlichen Prozessen ausgehenden Ge-sundheitsgefahren in der öffentlichen Wahrnehmung weniger Beachtung als die, die von synthetischen Stoffen ausgehen. Der Bericht des Landesgewerbearztes über die Übertragung von Kuhpocken durch Haustiere - hier als Auslöser einer Berufs-krankheit - macht auf eine weitgehend unbeachtete Wirtsgruppe

aufmerksam. Vielen bekannt sind die von Zecken übertragene Borreliose und FSME. Der Ei-chenprozessionsspinner als Ge- fahrenquelle findet zunehmend Beachtung - im Bericht wird auf ein neues Merkblatt dazu ein-gegangen. Unberechtigt öffent-lich unbeachtet verbreitet sich das Hantavirus in Deutschland. Wissen Sie davon? Zu diesem Virus und zu vielen anderen Er-regern bietet das LAV Informa-tionen in seinem Internetauftritt (www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de), auf den ich an dieser Stelle hinweisen möchte. Der Internetauftritt enthält auch vielfältige andere und aktuelle Informationen zu den Aufgaben des Landesamtes.

In vielfältiger Art und Weise beförderten die Mitarbeiter des LAV auch im Jahre 2012 die Fortbildung und den Erfahrungs-austausch u. a. der Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheits-dienstes, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Eine sehr fordernde Aufgabe wurde der Leitung des LAV und den Leitungen der Fachbereiche im letzten Drittel des Jahres gestellt. Im Jahre 2011 war der Personalbedarf des LAV für den aktuellen Aufgabenbestand durch eine renommierte externe Fir-ma ermittelt worden. Die für das LAV im Personalentwicklungs-konzept des Landes vorgesehene Personalausstattung liegt deutlich unter der ermittelten Größe. Das bedeutet, Aufgaben in der Zukunft nicht mehr, nicht mehr in der bisherigen Quantität und/oder nicht mehr in der bisherigen fachlichen Tiefe erfüllen zu können. Welche Aufgaben das sein könnten, galt es zu ermit-teln. Das LAV hat diesbezügliche Vorschläge unterbreitet und die voraussichtlichen Folgen und Risiken für die Bürger und Unter-nehmer des Landes abgeschätzt. Dieses „Aufgabenerledigungs-konzept“ wird nun in den politischen Gremien des Landtages begutachtet und beraten werden müssen. In diesem Kontext werden wir die Bedeutung unserer Tätigkeit für den Schutz der menschlichen Gesundheit als höchstem Rechtsgut in vielfältigen Facetten darstellen. Überwachung, Untersuchung und Beratung in der fachlichen Breite, wie das LAV sie abdecken muß, erfor-dert eine angemessene Personalausstattung und zwar in Perso-nenzahl sowie im Qualifikationsspektrum.

Von diesem Qualifikationsspektrum werden Sie beim Lesen der Berichte eine Vorstellung erlangen. Sollten Sie Nachfragen haben, stehen Ihnen unsere Fachleute und ich gern zur Verfü-gung.

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Struktur des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Abkürzungsverzeichnis

BGBl. BundesgesetzblattBfR Bundesinstitut für RisikobewertungBVD Bovine VirusdiarrhoeDGE Deutsche Gesellschaft für ErnährungDGHM Deutsche Gesellschaft für Hygiene und MikrobiologieDIN Deutsches Institut für NormungEG Europäische GemeinschaftEU Europäische UnionEU-RL Europäische RichtlinieFLI Friedrich-Löffler-InstitutHIT Herkunfts- und Identifikationssystem für TiereIfSG InfektionsschutzgesetzJVA JustizvollzugsanstaltLAV Landesamt für VerbraucherschutzLFGB Lebensmittel- und FuttermittelgesetzbuchLHO LandeshaushaltsordnungLIMS Laborinformations- und ManagementsystemLVwA Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltNRKP Nationaler RückstandskontrollplanPWS pharmakologisch wirksame StoffeRKI Robert Koch-InstitutVO Verordnung

Inhaltsverzeichnis

1 Fachbereich Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1

1.1 Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2

1.2 Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3

1.3 Dezernat 13 - Informationsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4

2 Fachbereich Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5

2.1 Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

Erarbeitung und Bereitstellung eines Informationsblattes zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7

2.2 Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

Überwachung der Badegewässer und Beckenbäder in Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9

2.3 Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Erweiterte Umgebungsuntersuchungen bei einem Fall von Tuberkulose in der JVA Burg . . . . . . . . . . . . . . .12

2.4 Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15

Analytische Untersuchung von Arzneimitteln - Plan- und Verdachtsproben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

3.1 Dezernat 31 - Tierische Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19

Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft von konventionell und ökologisch produzierenden Direktvermarktern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

Untersuchung von Sahne aus Sahnebereitern in Dienstleistungsbetrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21

Die Untersuchung von Lebensmitteln zur Abklärung des Norovirus-Ausbruches September - Oktober 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

Täuschungsschutz bei Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

3.2 Dezernat 32 - Pflanzliche Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

Fitnessgetränke im Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

Diätetische Sportlernahrungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26

Erhitzt du noch oder kochst du schon? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26

Blütenpollen - naturbelassene Wundermittel? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

Unser abendlich Brot? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

Essen für Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

Risikolebensmittel für Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

3.3 Dezernat 33 - Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten . . . . . . . . . . . . . .29

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in/auf Erdbeeren 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30

Irreführung bei kosmetischen Mitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31

Kontamination von Lebensmitteln durch Lebensmittelkontaktmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31

4 Fachbereich Veterinärmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32

4.1 Dezernat 41 - Morphologische und mikrobiologische Tierseuchendiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

Milzbrand in Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35

4.2 Dezernat 42 - Virologische Tierseuchendiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37

Stand der BVD-Bekämpfung in Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38

4.3 Dezernat 43 - Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39

Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40

4.4 Dezernat 44 - Fleisch- und Milchhygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42

Ausgewählte Ergebnisse der Untersuchungen zur Fleisch- und Milchhygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43

4.5 Dezernat 45 - Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung . . . . . . . . . .45

BHV1-Verlauf und Perspektiven der Eradikation in Sachsen-Anhalt 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46

5 Fachbereich Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48

5.1 Dezernat 51 - Technischer und sozialer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .49

Arbeitszeitkontrollen in Rettungsdiensten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50

Sicherheitstechnische Beurteilung von Biogasanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51

5.2 Dezernat 52 - Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53

Kuhpockeninfektion einer Tiermedizinischen Fachangestellten: schwerer Erkrankungsverlauf - als Berufskrankheit 3102 anerkannt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54

5.3 Dezernat 53 - 57 - Gewerbeaufsicht West, Ost, Mitte, Nord, Süd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55

Tödlicher Unfall im Zusammenhang mit einer elektrischen Gartenteich pumpe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56

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1 Fachbereich Verwaltung

Fachbereich 1 - Verwaltung

Fachbereichsleiterin: Oktavia Ihlenfeldt Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 150 E-Mail: [email protected]

Dezernat 11 Personal, Recht, Organisation

Dezernat 12 Wirtschaftliche Angelegenheiten

Dezernat 13 Informationsmanagement

Durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales vom 11.03.2004 (MBl. LSA Nr. 15/2004, S. 199) ist das Landes-amt für Verbraucherschutz (LAV) in einen Landesbetrieb gemäß § 26 Abs. 1 LHO im Geschäftsbereich des Ministeriums über-führt worden.

2004 wurde im LAV die doppische Buchführung unter Ein-satz von SAP/R3 eingeführt.

Im Fachbereich Verwaltung erfolgt die Wahrnehmung be-hördeninterner Aufgaben zur Absicherung der Rahmenbedin-gungen für die 4 Fachbereiche insbesondere unter dem Aspekt betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Der Fachbereich ist verant-wortlich für die Fortentwicklung der Organisations- und Aufga-benstruktur, für die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes personeller und materieller Ressourcen und die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Zielsetzung, den Zuschussbedarf zu reduzieren.

Diese Verwaltungsaufgaben werden ergänzt durch nach außen gerichteten Leistungen wie zum Beispiel der Öffentlich-keitsarbeit (Publikationen, Internetportal, Ausstellungen, Veran-staltungen u. a.) mit dem Ziel der Verbraucheraufklärung.

Sowohl zur Darstellung des Leistungsspektrums des LAV als auch als Instrument zur globalen Steuerung durch die Minis-terien wurden - wie auch in den Vorjahren - Zielvereinbarungen unter Federführung des Fachbereiches Verwaltung erstellt und zwischen LAV und den Fachressorts des Ministeriums für Land-wirtschaft und Umwelt sowie des Ministeriums für Arbeit und So-ziales abgestimmt. Besonderer Schwerpunkt war die personelle Absicherung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben bei gleich-zeitiger Realisierung des Personalentwicklungskonzeptes (Kon-solidierung der Stellenhaushalte) der Landesregierung.

2

1 .1 Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation

Dezernatsleiter: Klaus Lenze Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 170 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Personalverwaltung • Rechtsangelegenheiten• Dienstposten und Arbeitsplatzbewertung• Grundsatzfragen Organisation

• Innerer Dienst an insgesamt 7 Standorten, davon 3 Labor-standorten

• Auskünfte nach Informationsgesetzen

Das Land Sachsen-Anhalt ist um einen drastischen Stellen- abbau bemüht. Die Begriffe Aufgabenverzicht, Privatisierung, Aufgabenverlagerung und rationellere Aufgabenwahrneh-mung mit verringertem Stellenbestand durch Zusammen- legung und Zentralisierung von Aufgaben, durch die Zusammen-führung von Standorten und die Nutzung länderübergreifender Kooperationen markieren die Wege, auf denen dies erreicht werden soll.

Zum 01.01.2012 wurde im Zuge der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes des Landes Sachsen-Anhalt (PEK 2009 - 2025) der Zielstellenbestand für das LAV von bis-lang 520 Bedarfsstellen auf nunmehr 389 reduziert. Gleichzeitig wurden die Überhangstellen der Titelgruppe 96 von 63 auf 180 erhöht. Der Abbau des Stellenüberhanges muss spätestens im Jahr 2020 abgeschlossen sein; die durch Altersabgänge frei-werdenden Planstellen und Stellen im Bedarfsbereich müssen vorrangig zum Abbau genutzt werden.

Im Jahr 2012 (Stand 31.12.2012) arbeiteten 389 Beschäftig-te (Beamte/Tarifbeschäftigte, davon 280 weiblich) als Bedarfs-personal im LAV, davon 106 in der Laufbahngruppe 2 / 2. Ein-stiegsamt (ehem. höherer Dienst), 113 in der Laufbahngruppe 2 / 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) und 170 in der Laufbahngruppe 1 (ehem. mittlerer Dienst).

95 Beschäftigte des vorerst abzubauenden Personals (Titelgruppe 96) trugen darüber hinaus zur Aufgabenbewälti-gung bei.

Neben 2 Gewerbereferendarinnen und 2 Gewerbereferen-daren, 8 Praktikanten/innen der Lebensmittelsicherheit und 4 Auszubildenden (Biologie- und Chemielaborantinnen) konnten 2012 wieder 4 Anwärter/innen für den Dienst in der Arbeits-schutzverwaltung eingestellt werden.

Im Jahr 2012 wurde die Große Baumaßnahme (GNUE) „Herrichtung der Liegenschaft Große Steinernetischstraße 4 in Magdeburg für das Landesamt für Verbraucherschutz“ mit einem Investitionsvolumen von 13,3 Mio. € im Wesentlichen ab-geschlossen.

Nach der Übergabe des Objektes an das LAV im Juni 2012 erfolgte im Juli 2012 der Umzug des Dezernates Gewerbeauf-sicht Mitte aus dem bisherigen Dienstobjekt Saalestraße 32. Der wesentlich komplexere Umzug des Fachbereiches Hygiene mit seinen unterschiedlichen Laboratorien bedurfte einer um-fänglichen Planung und Vorbereitung. Der Umzug aus dem bis-herigen Dienstobjekt Wallonerberg 2 - 3 erfolgte im September 2012 dezernatsweise in mehreren Schritten.

Mit dem Bezug des sanierten Objektes und der gemeinsamen Unterbringung von zwei Teildienststellen an einem Standort kann unter Berücksichtigung der Vorgaben des Personalent-wicklungskonzeptes eine effektivere Gestaltung des Dienstbe-triebes erfolgen. Des Weiteren können die erheblich sanierungs-bedürftigen und unwirtschaftlichen Standorte Wallonerberg 2 - 3 und Saalestraße 32 in Magdeburg aufgegeben werden.

3

1 .2 Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten

Dezernatsleiterin: Beate Gebühr Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 334 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Wirtschaftsplanung des LHO-Betriebes und Jahresab-

schlussbericht nach Handelsgesetzbuch• Haushaltsmanagement• Finanzbuchhaltung mittels SAP/R3• eigenständiger Zahlungsverkehr und Bankwesen, inkl.

Mahnwesen

• Beschaffungswesen, Anlagenbuchhaltung und Vermögens-verwaltung

• Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling• Reisekostenmanagement• Interne Revision

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten sichert den Dienstbetrieb des LAV durch Planung, Bereitstellung und Ab-rechnung der Haushaltsmittel, durch Beschaffungen, das Rech-nungswesen und den Zahlungsverkehr sowie eine permanente Liquiditätskontrolle.

Das LAV wird nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Im Haushaltsjahr 2012 hat das LAV für laufenden Auf-wand (Ausgaben z. B. Personal, Material, bezogene Leistungen) knapp 35 Mio. € verbraucht. Davon wurden ca. 4,5 Mio. € durch Einnahmen aus Gebühren und Entgelten für Leistungen des LAV eigenfinanziert. Dadurch wurden ca. 12,9 % der Ge-samtkosten gedeckt.

Die für das LAV geführte Kosten-Leistungs-Rechnung dient neben internen Steuerungszwecken und Wirtschaftlichkeits- untersuchungen der regelmäßigen Überprüfung der Höhe von

Gebühren und Entgelten, die für die Leistungen des LAV erho-ben werden. Ziel der Gebühren- und Entgeltfestsetzung ist die Gewährleistung der Erfüllung des Untersuchungsauftrages in einem angemessenen Erlös-Kosten-Verhältnis.

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten beschafft die für die Aufgabenerfüllung des LAV in Labor und Verwaltung not-wendigen Anlagen, Verbrauchsmittel und Dienstleistungen und führt die Vergabeverfahren durch.

Um die finanziellen Ressourcen möglichst effektiv einzuset-zen, arbeitet das LAV im „Beschaffungsverbund Mitteldeutsch-land“ mit den Bundesländern Sachsen und Thüringen u. a. für die Beschaffung von Laborverbrauchsmaterialien zusammen.

Im Berichtsjahr wurden knapp 1 Mio. € in die Erhaltung des Anlagenvermögens vor allem in die Laborausstattung sowie in ein Laborinformations- und Managementsystem investiert.

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1 .3 Dezernat 13 - Informationsmanagement

Dezernatsleiterin: Jana Richter-Grünewald Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 172 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Gestaltung der Geschäftsprozesse• Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Publikationen• Fachinformationssystem, Intranet, Bibliothek,• IT-Infrastruktur und Systemverwaltung für 7 dezentrale

Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne• IT-Benutzerbetreuung• Fachspezifische Datenverarbeitungsanwendungen, Infor-

mationssystem Arbeitsschutz, Laborinformations- und Ma-

nagementsystem in den Fachbereichen Lebensmittelsicher-heit und Veterinärmedizin, Wasserdatenbank

• Mathematische Statistiken, z. B. für die Gesundheitsbericht-erstattung und Schulanfängerstudie des Fachbereichs Hy-giene

Die Aufgaben des Dezernates Informationsmanagement sind weit gespannt. Neben der Aufrechterhaltung der IT-Infra-struktur und Systemverwaltung für die 7 dezentralen Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne und der damit verbundenen Benutzerbetreuung wird die Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche durch diverse IT-Fachverfahren garantiert. Besondere Be-deutung haben das Informationssystem für den Arbeitsschutz (IFAS), das Labormanagement- und Informationssystem (LIMS) im Lebensmittel- und Veterinärbereich sowie die zentrale Wasserdatenbank zur Sicherung der Trink- und Badewasser-qualität des Landes Sachsen-Anhalt.

Zum Jahreswechsel 2011/2012 wurde in den Fachbereichen Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin das LIMS Limso-phy der Firma AAC Infotray erfolgreich eingeführt. Dazu wurde im Oktober ein deutschlandweites Anwendertreffen im Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal veranstaltet. Neben Vorträgen zur Einführung des LIMS im LAV wurden verschiedene Arbeits-schritte im Bereich der Probenbearbeitung live demonstriert und einem ausgiebigen Erfahrungsaustausch mit den Limsophy- Anwendern breiter Raum gegeben.

Das Dezernat Informationsmanagement hat intensiv den Zu-sammenzug der beiden Magdeburger Standorte in einem neuen gemeinsamen Gebäude vorbereitet und begleitet. So ist es ge-lungen, die IT-Infrastruktur schrittweise so umzubauen, dass

auch während des Umzuges der Fachdezernate nahezu unter- brechungsfrei gearbeitet werden konnte und der kontinuierliche Laborbetrieb gesichert war.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeiten im Dezernat Infor-mationsmanagement ist die Informationsversorgung nach innen und außen. Es werden den Mitarbeitern des LAV verschiedene Bibliotheksdienstleistungen einschließlich Normenbeschaffung und -verwaltung sowie eine Vielzahl von Fachdatenbanken zur Verfügung gestellt. Das vom Dezernat gepflegte Intranet dient dem Austausch von fachlichen Materialien und zum Teil auch der organisatorischen Information in den Fachbereichen und zwischen ihnen.

Die Informationsversorgung nach außen umfasst die Be-reiche Internet, Publikationen und Veranstaltungen. Die Inhalte werden kontinuierlich erweitert und bei Bedarf auch täglich aktualisiert, um so die Bevölkerung aktuell über bestimmte Ge-fährdungslagen zu informieren.

Jährlich werden der Gesamtjahresbericht, der Bericht zu den Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit, der Jahresbe-richt der Arbeitsschutzverwaltung (gemeinsam mit dem Ministe-rium für Arbeit und Soziales), der Infektionskrankheitenbericht sowie der Bericht zur Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schulalter herausgegeben.

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2 Fachbereich Hygiene

Fachbereich 2 - Hygiene

Fachbereichsleiterin: Dr. Hanna Oppermann Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564 - 190 E-Mail: [email protected]

Dezernat 21 Gesundheits- und Hygienemanagement

Dezernat 22 Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernat 23 Medizinische Mikrobiologie

Dezernat 24 Arzneimittelprüfstelle

Der Fachbereich Hygiene ist zuständig für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, zum Schutz und zur Verbesserung des umweltbezogenen Gesundheits-zustandes sowie zur Verringerung arzneimittelbedingter Gefährdungen der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. Hierzu gehört u. a. die Überwachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten, die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Seuchenalarmplans im Land Sachsen-Anhalt.1 Außerdem werden im Fachbereich Hygiene Informationen über die ge-sundheitliche Situation, die gesundheitliche Versorgung und das gesundheitsrelevante Verhalten der Bevölkerung im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung gesammelt, aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Fachbereich Hygiene hat eine Koordinierungsfunktion bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der Trink- und Badewasserhygiene. Es werden mikrobiologische und chemi-sche Wasseruntersuchungen durchgeführt und die zentrale Trink- und Badewasserdatenbank in Sachsen-Anhalt geführt.

Im Fachbereich Hygiene ist die Untersuchungskapazität zur Gefahrenabwehr bei Verdacht des Auftretens besonders gefährlicher Erreger sicherzustellen. Im Rahmen der laborge-stützten Sachverständigentätigkeit für Gesundheitsämter, Lan-desbehörden und -einrichtungen erfolgt die Identifizierung von Krankheitserregern als Voraussetzung für antiepidemische Maßnahmen bei bedrohlichen Erkrankungen, im Seuchen- und Havariefall und bei Verdacht auf bioterroristische Anschläge. Mit

1 IfSG vom 20.07.2000, BGBl. I S. 1045, Gesetz zu den Internation-len Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 23. 05. 2005, BGBl. 2007 II S. 930, in der jeweils gültigen Fassung)

der Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegser-krankungen wird fortlaufend die epidemiologische Situation und die aktuelle Viruszirkulation erfasst.

Eine weitere Schwerpunktaufgabe des Fachbereiches ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen für alle in Sachsen- Anhalt gezogenen Arzneimittelproben. Dazu gehört die regel- mäßige Beprobung der zugelassenen Fertigarzneimittel (Plan-proben). Sachsen-Anhalt verfügt über eine moderne, leistungs- fähige Pharmazeutische Industrie und die Zahl der Produkte, für die hiesige Betriebe eine Herstellungserlaubnis besitzen, ist seit Jahren im Anstieg begriffen. Auch Apothekenrezepturen werden regelmäßig untersucht. Besonders wichtig für den gesundheit- lichen Verbraucherschutz sind die Verdachts- und Abgrenzungs-proben, die von verschiedenen Behörden eingesandt werden, u. a. Gesundheitsämtern, Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften.

Der Fachbereich ist zuständige Fachbehörde für den Öffent-lichen Gesundheitsdienst.

Im September 2012 ist der Fachbereich innerhalb Magde-burgs vom Standort Wallonerberg 2 - 3 in die Große Steinerne-tischstraße 4 umgezogen. Dort ist das Gebäude vollständig sa-niert und neue, moderne und leistungsfähige Laboratorien sind eingerichtet.

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2 .1 Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement

Dezernatsleiterin: Dr. Claudia Kohlstock Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564 - 189 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Surveillance meldepflichtiger Infektionskrankheiten• Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegser-

krankungen• Gesundheitsberichterstattung• Erkennung und Prävention umweltbedingter Gesundheits-

risiken und Gesundheitsstörungen

• Koordinierung der Umsetzung hygienischer Standards in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen

• Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Ressourcen und des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen

• Fortbildungsmaßnahmen für den Öffentlichen Gesundheits-dienst

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Erarbeitung und Bereitstellung eines Informationsblattes zur Abwendung gesundheit-licher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Bürgern sowie Mitarbei-tern von Gemeinden und Landkreisen zum Problem der starken Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners und dem damit verbundenen Anstieg gesundheitlicher Gefahren bzw. Beein-trächtigungen wurde für Sachsen-Anhalt ein Informationsblatt zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichen-prozessionsspinner erarbeitet.

Seit einigen Jahren ist im Tiefland Sachsen-Anhalts eine starke Zunahme des Eichenprozessionsspinners zu verzeich-nen. Der kleine unscheinbare Schmetterling tritt in warm- trockenen Regionen bevorzugt in lichten Eichenwäldern, an Waldrändern und an besonnten Einzelbäumen in Erscheinung. Er kommt ausschließlich an Trauben- und Stieleichen sowie Amerikanischer Roteiche vor. Neben der Schädigung der Eichen durch starken Fraß der Raupen an den austreibenden Knos-pen kommt es durch zunehmenden intensiven Befall auch im öffentlichen Grün und in Gärten zu einer Gesundheitsge- fährdung für Personen, die sich im Befallsbereich aufhalten. Die von den älteren Raupen und den Raupennestern in die Umwelt abgegebenen Brennhaare wirken haut- und schleimhautreizend sowie allergieauslösend.

Das Verbreitungsgebiet des inzwischen auch in vielen Re-gionen Deutschlands vorkommenden Schmetterlings umfasst zahlreiche Länder Europas wie Niederlande, Belgien, Frank-reich, Österreich, Schweiz, die Balkanstaaten, Polen und Groß-britannien. Es besteht der Verdacht, dass diese Wärme lie-bende Schmetterlingsart durch den fortschreitenden globalen Klimawandel begünstigt wird. Neben Sachsen-Anhalt sind in-nerhalb Deutschlands vor allem die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen betroffen. In Sachsen-Anhalt liegen besonders aus der Altmark, dem Jerichower Land, Annaburg, Wittenberg sowie der Börde Befallsmeldungen vor. Unter günstigen Bedingungen neigt die Art zu regionalen Massenvermehrungen, die sich über mehrere Jahre hinweg erstrecken können. Lichtquellen, z. B. Straßenlaternen oder Flutlichtanlagen spielen bei der Orientie-rung der Falter eine große Rolle. Sie werden von den Faltern angeflogen und verstärken die natürliche Anziehungskraft der Eichen. Deshalb ist neben den Eichenwäldern zunehmend der begrünte Siedlungsbereich betroffen.

Durch den Kontakt mit den Brennhaaren der Raupen des Eichenprozessionsspinners, die mit Widerhaken versehen sind und das Nesselgift Thaumetopoein enthalten, können bei Berührung, Einatmung oder versehentlichem Einbringen in die Augen gesundheitliche Beschwerden verursacht werden. Die Brennhaare reichern sich durch die wiederholte Häutung der Raupen in den Gespinstnestern an. Sie werden mit dem Wind weiterverbreitet (50 bis 100 m) bzw. verbleiben nach dem Ablösen eines Gespinstnestes vom Baum auf dem Boden im Unterholz und im Bodenbewuchs. Da die Brennhaare bis zu 6 Jahre stabil bleiben, kann es hier zu einer stetigen Anreicherung kommen. Mit kontaminierten Schuhen, Kleidung, Brennholz oder Haustieren können sie in den Wohn-bereich eingetragen werden.

Bei direktem Kontakt mit den Brennhaaren wird die Haut sowohl mechanisch durch die Widerhaken als auch chemisch durch das Nesselgift gereizt. Es kommt zu einem sehr unange-nehmen Juckreiz mit nachfolgender Entzündung der Haut mit Quaddeln und Bläschen (Raupendermatitis). Durch den Kontakt mit in der Luft schwebenden Haaren können bei Einatmung Reizungen im Rachen bzw. der Atemwege (Atemwegsbe-schwerden bis zum Asthma), bei Kontakt mit den Augen eine Reizung der Bindehaut oder sogar eine Bindehautentzündung ausgelöst werden. Auch Allgemeinsymptome wie Schwindelge-fühl und Fieber sowie allergische Reaktionen können verursacht werden.

Zum gefährdeten Personenkreis gehören zum einen beruf-lich exponierte Personen wie Waldarbeiter, Mitarbeiter von Land-schaftspflegebetrieben, Autobahn- und Straßenmeistereien. Zum anderen gehören all jene dazu, die sich in Befallsbereichen oder in deren Nähe ständig (z. B. Anwohner an Waldrändern) oder auch nur vorübergehend aufhalten (z. B. Radfahrer, Spaziergänger in befallenen Freizeitanlagen, Parks).

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und im Interesse des Waldschutzes wird eine nachhaltige Bekämpfung des Eichen- prozessionsspinners immer notwendiger. Für den Pflanzen-schutz werden dabei zugelassene Pflanzenschutzmittel (Insekti-zide) eingesetzt, für den Gesundheitsschutz dürfen ausschließ-lich zugelassene Biozidprodukte zur Anwendung kommen. Als mechanische Bekämpfungsmethode wird das Absaugen der Gespinstnester mit spezieller Technik angewendet.

Das Ausbringen von anerkannten und geprüften Pflanzen-schutzmitteln erfolgt großflächig durch Befliegen mit dem Hub-schrauber in zusammenhängenden Waldgebieten oder bei Ein-zelbäumen vom Boden aus mit speziellen Sprühkanonen.

Soweit nicht die Forstbehörde zuständig ist, obliegt die Zu-ständigkeit für Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsge-fährdungen durch den Eichenprozessionsspinner (Absperrung, Betretungsverbot, Bekämpfung) der allgemeinen Sicherheitsbe-hörde (kreisfreie Stadt, Einheitsgemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft). Eine nachhaltige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfordert in vielen Fällen ein abgestimmtes Vorgehen unter Gesundheits- und Pflanzen-schutzaspekten innerhalb und zwischen den betroffenen Ge-meinden. Die Koordination aller zu treffenden Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners liegt bei den Landkreisen. Die Ge-sundheitsämter wirken beratend mit. Insbesondere unterstützen sie die örtlichen Sicherheitsbehörden bei der Einschätzung der gesundheitlichen Gefährdungen.

Das Informationblatt wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt vom Dezernat Gesundheits- und Hygienemanagement des Fachbereiches Hygiene des LAV und dem Dezernat 23 der Abteilung 2 der Landesanstalt für Land-wirtschaft, Forsten und Gartenbau gemeinsam erarbeitet. Es kann in gedruckter Form vom LAV abgefordert werden und ist im Internet1 abrufbar.

1 http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=39132

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2 .2 Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernatsleiterin: Uta Rädel Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564 - 180 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Prävention wasserbedingter Gesundheitsgefährdungen und

Koordinierung gesetzlicher Anforderungen• Bewertung des Gefahrenpotenzials, Lenkung risikominimie-

render Maßnahmen

• Mikrobiologische und chemische Wasseruntersuchungen• Führen der Trink- und Badewasserdatenbank

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Überwachung der Badegewässer und Beckenbäder in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind die Aufgaben des Öffentlichen Ge-sundheitsdienstes im GDG LSA1 verankert. Nach § 6 - Umwelt-bezogener Gesundheitsschutz gehören die Überwachung des Wassers öffentlich zugänglicher Schwimm- und Badebecken sowie Badestellen von Gewässern zum Aufgabenbereich der Kommunen.

BadegewässerDie Überwachung der Badegewässer erfolgt auf der Grundla-

ge der EU-Richtlinie2 (EU-RL) und deren Umsetzung in Sachsen- Anhalt durch die entsprechende Badegewässerverordnung des Landes3. In jedem Jahr müssen die Gesundheitsämter bis zum 01. April die offiziellen Badegewässer dem LAV melden. Diese Daten werden in die nationale Plattform WasserBLIcK4 zur Er-fassung und Übergabe der Daten an die EU eingespeist und außerdem zur jährlichen Aktualisierung der Badegewässerkarte und zur Darstellung der Badegewässer im Internet aufbereitet. Diese Karte ist auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt5 einzusehen, hier werden auch während der Badesaison die aktuellen Untersuchungsergeb-nisse veröffentlicht. Die Anzahl der offiziellen Badegewässer kann von Jahr zu Jahr variieren. Die Badesaison wird vom Ge-sundheitsamt in Abstimmung mit dem Betreiber festgelegt (in der Regel vom 15. Mai bis zum 15. September). Die Überwachung erfolgt durch die Gesundheitsämter in einem von der EU vorge-gebenen Rhythmus, d. h. in einem Abstand von längstens 30 Tagen. Neben der allgemeinen Inaugenscheinnahme werden Proben zur Überwachung der Badewasserqualität entnommen und dem LAV zur Untersuchung übergeben. Die Badegewässer- proben sind auf Escherichia coli und Intestinale Enterokokken nach vorgegebenen Methoden zu untersuchen. Das LAV ver-fügt seit 2003 über eine Akkreditierung für die Entnahme und Untersuchung von Badegewässerproben, sodass eine qualitäts- gerechte Überprüfung der Badegewässerqualität sichergestellt ist.

Durch die EU-RL wurden die Untersuchungsparameter und Untersuchungsverfahren geändert. Außerdem erfolgt die Be-wertung der Badegewässerqualität mit Inkrafttreten der EU-RL nach einer neuen Strategie. So ist eine Bewertung jetzt erst möglich, wenn Untersuchungen aus 4 vorangegangenen Jahren vorliegen. Jährlich ist die erste Probe kurz vor der Eröffnung des Bades zu entnehmen und es sind je Badegewässer pro Jahr insgesamt mindestens 4 Untersuchungen erforderlich. Aus die-sem Grund können neu ausgewiesene Badegewässer erst nach 4 Jahren eine Einstufung der Badewasserqualität erhalten.

Im Jahr 2011 konnte erstmalig eine Bewertung nach der neuen EU-RL vorgenommen werden, weil nach Inkrafttreten der

1 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Be-rufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) vom 23.10.2007

2 Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG

3 Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badege-wässer (Badegewässerverordnung) vom 13. Dezember 2007

4 Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform: http://www.wasserblick.net/servlet/is/1/

5 http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=1076

EU-RL ausreichend Untersuchungsergebnisse für fast alle Ba-degewässer vorlagen. Von den 67 Badegewässern Sachsen- Anhalts wurde hierbei für 61 Badegewässer eine ausgezeichnete Badegewässerqualität erreicht, 3 Badegewässern wurde eine gute Badegewässerqualität bescheinigt und 3 Badegewässer konnten nicht eingestuft werden, weil noch nicht über den gefor-derten Zeitraum von 4 Jahren Ergebnisse zur Verfügung stan-den.

Für das Jahr 2012 hat die EU zurzeit noch keine endgültige Einstufung der Badegewässer vorgenommen. Der vorläufigen Einstufung zufolge wurde für 61 der 68 Badegewässer eine ausgezeichnete Badegewässerqualität bescheinigt, 3 Badege- wässer weisen eine gute Badegewässerqualität auf. Für die Ein-stufung der Badegewässer ist die konsequente Einhaltung der von der EU vorgeschriebenen Probenahmeabstände zwingend erforderlich, da bei Nichteinhaltung das Bad als unzureichend beprobt eingestuft wird.

Bis zum Berichtsjahr 2012 wurden für einige Badegewässer aufgrund ihrer Größe und Bedeutung für den Tourismus bis zu 4 Probenahmestellen in die Überwachung und Bewertung ein-bezogen. Diese Vorgehensweise wird jetzt von der EU nicht mehr anerkannt, sodass für 3 Badegewässer durch die Ge-sundheitsämter eine Neuordnung vorgenommen wurde. Nach § 4 Abs. 4 der Badegewässerverordnung ist es möglich, beste-hende Badegewässer zu teilen oder zu gruppieren. So wurde für den Süßen See eine Unterteilung in jetzt 4 Badegewässer vorgenommen, weil das zuständige Gesundheitsamt ansonsten eine unzureichende Überwachung des Badegewässers be-fürchtet. Der Süße See wurde als Ganzes bisher mit ausge-zeichneter Badegewässerqualität eingestuft. Ob diese Ein-stufung auf jedes der durch die Teilung entstandenen neuen 4 Badegewässer EU-konform übertragen werden kann, ist noch nicht geklärt. Voraussetzung für eine Gruppierung ist, dass in den vergangenen 4 Jahren jeweils ähnliche Bewertungen erreicht wurden und die zu gruppierenden Gewässer gemeinsame oder keine Risikofaktoren aufweisen. Diese Gruppierungen wurden für 2 bisher getrennt geführte Badegewässer am Arendsee und für 3 an der Großen Goitzsche vorgenommen. Die Gruppierungen werden im Internet und auch in der gedruckten Badegewässer-karte aufgeführt, sodass dadurch kein Nachteil für die Betreiber der gruppierten Badegewässer entsteht, jedoch für jede Gruppe nur noch eine Probennahme notwendig ist.

Für alle offiziellen Badegewässer ist es im Sinne der Gesund-heitsvorsorge und der Bewirtschaftung hinsichtlich der Wasser-qualität nach Wasserrahmenrichtlinie erforderlich, ein Badege-wässerprofil zu erarbeiten. Diese Badegewässerprofile, welche gemeinschaftlich von Gesundheitsämtern, Wasserbehörden und LAV erarbeitet wurden, ermöglichen Aussagen zur Wasserqua-lität, zu möglichen Verunreinigungen durch Fäkalkeime oder Blaualgenmassenentwicklungen und notwendigen Sanierungs-maßnahmen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum vorsorgenden Gesundheitsdienst. Um eine umfassende Infor-mation der Bevölkerung zu ermöglichen, werden die Profile im Internet veröffentlicht, sodass auch der Forderung der EU nach Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Rechnung getra-gen wird. Die Badegewässerprofile sind regelmäßig zu aktuali-sieren. Für die mit dem Prädikat „Gut“ eingestuften Gewässer

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ist diese Aktualisierung alle 4 Jahre erforderlich, bei Gewässern mit einer ausgezeichneten Einstufung ist eine Überprüfung des Badegewässerprofils nur bei einer Änderung der Einstufung erforderlich. Aktuell werden alle Badegewässerprofile noch ein-mal überarbeitet, da die durch die Wasserbehörden und Ge-sundheitsämter erfassten Messwerte zu Sichttiefen, Wasser-temperatur und teilweise pH-Wert aktualisiert werden. Die Überarbeitung der Profile erfolgt in der Badesaison 2013 und wird nach Abschluss im Internet in überarbeiteter Fassung ver-öffentlicht.

BadebeckenHinsichtlich der Badebecken besteht eine Überwachungs-

pflicht für die Gesundheitsämter nach § 37 IfSG6. Seit vielen Jahren wird von den Gesundheitsämtern eine Badebecken-wasserverordnung angemahnt, sie würde den Vollzug vor Ort deutlich erleichtern. Neben der UBA-Empfehlung zur Überwa-chung der Beckenbäder7 ist die technische Norm DIN 196438 Grundlage für die Gestaltung der Aufbereitungstechniken und Überwachung der Betriebsparameter. Im November 2012 wurde die Neufassung der DIN 19643 veröffentlicht. Diese DIN ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahr 1997 und besteht aus 4 Teilen: • Teil 1: Allgemeine Anforderungen• Teil 2: Verfahrenskombinationen mit Fest- und Anschwemm-

filtern• Teil 3: Verfahrenskombinationen mit Ozonung• Teil 4: Verfahrenskombinationen mit Ultrafiltration

6 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045, geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 21.03.2013 (BGBl. I (2013), S. 566), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.07.2011 (BGBl. I (2011), S. 1622)

7 Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung. Emp-fehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt, Bundesgesundheitsbl. (2006) Nr. 9, S. 926 - 937

8 DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser, Teile 1 - 4

Mit der Neufassung wurde die DIN den allgemein anerkann-ten Regeln der Technik und neuen Erkenntnissen der Wissen-schaft angepasst. Es wurden neue Verfahrenskombinationen der Badebeckenwasseraufbereitung aufgenommen und die Parameterliste für die Überwachung durch die Betreiber aktua-lisiert. Außerdem wurden analog zur Trinkwasseranalytik die für die Durchführung der mikrobiologischen Untersuchungen zuge-lassenen Nachweisverfahren festgelegt.

Für die Legionellen (Parameter Legionella species) wurde ein Maßnahmewert eingeführt, der eine Einschätzung der Größe der Kontamination sowohl im Beckenwasser als auch im Filtrat ermöglicht. Die DIN enthält jetzt konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Kontaminationsursachen und weist auch auf die Notwendigkeit der Einbeziehung von Fachleuten hin. Bei Konzentrationen von mehr als 10.000 KBE/100 ml im Becken und gleichzeitigem Nachweis von Legionellen im Filtrat ist ein sofortiges Nutzungsverbot auszusprechen.

Neu ist die Einführung des Begriffes „sekundäres Füll- wasser“, der aus der Aufbereitung von Betriebswasser bei Bädern mit Spülwasseraufbereitung nach DIN 19645 zur Ver-wendung als Füllwasser resultiert. Sekundäres Füllwasser darf bis zu 80 % des zu verwendenden Füllwassers ausmachen, wobei die Anforderungen an Betriebswasser Typ 1 der DIN 19645 erfüllt sein müssen.

Die Parameter pH-Wert, Säurekapazität und Oxidierbarkeit wurden in den Werten an die Praxis und die neuen Verfahrens-kombinationen angepasst. Neu aufgenommen wurden Chlorit und Chlorat (angegeben als Summenparameter) sowie Bromat als anorganische Desinfektionsnebenprodukte sowie Arsen, da es geogen bedingt mit dem Füllwasser ins Becken gelangen kann. Durch die Neuerscheinung der DIN 19643 ergeben sich Änderungen im Vollzug durch die Gesundheitsämter. Hierzu be-findet sich eine neue Empfehlung des Umweltbundesamtes und der Badewasserkommission in der Erarbeitung.

Untersuchungsleistungen 2012Die Zahlen der mikrobiologischen Untersuchungen für 2012

sind der Tab. 1 zu entnehmen, die der physikalisch-chemischen Untersuchungen sind in der Tab. 2 erfasst.

untersuchte Proben

untersuchte Einrichtungen

Einzelunter-suchungen

Badegewässer 8 3 18

Beckenbäder 1.901 270 10.473

Naturbadeteiche 9 3 142

Sonstige Bäder 2 2 6

untersuchte Proben

untersuchte Einrichtungen

Einzelunter-suchungen

Badegewässer 645 144 1294

Beckenbäder 3.084 315 13.036

Naturbadeteiche 98 4 292

Sonstige Bäder 5 3 25

Tab. 1 Anzahl der mikrobiologischen Untersuchungen 2012 Tab. 2 Anzahl der physikalisch-chemischen Untersuchungen 2012

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2 .3 Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie

Dezernatsleiter: Dr. Hanns-Martin Irmscher Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564 - 104 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Virologische Surveillance für Influenza und andere akute

Atemwegserkrankungen• Mikrobiologisch-epidemiologische Untersuchungen, Bewer-

tungen und Beratungen für Gesundheitsämter, Landesbe-hörden und -einrichtungen

• Sicherstellung der Untersuchungskapazität zur Gefahrenab-wehr bei Verdacht auf das Auftreten besonders gefährlicher Erreger

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Erweiterte Umgebungsuntersuchungen bei einem Fall von Tuberkulose in der JVA Burg

FallberichtAm 24.04.2012 erhielt das Gesundheitsamt Jerichower

Land in Sachsen-Anhalt die Meldung, dass bei einem Strafge-fangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg im Jerichower Land (JL) in einer Sputumprobe kulturell Mycobacterium (M.) tu-berculosis nachgewiesen wurde. Der 30-jährige Strafgefangene - im Folgenden Indexfall (IF) genannt - aus der Russischen Föderation befindet sich seit dem 13.06.2008 in Haft und seit dem 29.07.2009 in der JVA Burg. Am 14.02.2012 wurde er wegen einer chirurgischen Planoperation ins Haftkrankenhaus Hamburg verlegt, wo er bis Juni 2012 blieb. Bei den Operations- vorbereitungen wurde routinemäßig eine Thorax-Röntgen- Untersuchung (TRU) veranlasst. Der Befund war auffällig. Laut Laborbefund vom 28.03.2012 reagierte der aus der Sputum- probe vom 05.03.2012 angezüchtete M.-tuberculosis-Stamm voll sensibel auf INH (Isoniazid), Rifampicin, Pyrazinamid, Etham-butol und Streptomycin. Am 26.04.2012 fand eine erste Bera-tung des Gesundheitsamtes Jerichower Land mit Vertretern der JVA Burg statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ge-mäß den Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitee zur Be-kämpfung der Tuberkulose (DZK) wurden neben der Festlegung von allgemeinen Schutzmaßnahmen folgende Ziele für die ge-planten Umgebungsuntersuchungen thematisiert: Zentrifugale Umgebungsuntersuchungen zur Identifizierung, Untersuchung und ggf. präventiven Therapie und Nachverfolgung von Perso-nen, welche aufgrund ihres Kontaktes zum IF ein erhöhtes In-fektions- und Erkrankungsrisiko hatten, standen im Fokus der Ermittlungen des Gesundheitsamtes. Wegen der besonderen Situation in einem Gefängnis wurde vereinbart, dass Mitarbeiter der JVA die Suche nach Kontaktpersonen durchführten. Auf-grund der vielfältigen Möglichkeiten von sozialen Kontakten sowohl zwischen Gefangenen als auch zwischen und zu Bediensteten gestaltete sich die Eingrenzung der engen

Kontaktpersonen mit laut DZK-Empfehlungen mind. 40 Stunden kumulativem Raumkontakt zum IF (kultureller Nachweis der Mykobakterien) sehr schwierig. Unter insgesamt 909 Personen (574 Häftlinge, 330 Bedienstete der JVA und 5 Besucher) wurden 112 Kontaktpersonen identifiziert (Tab. 1). Blutuntersuchungen mittels Interferon Gamma Release Assay (IGRA) folgten bei engen Kontaktpersonen ab dem 29.05.2012. Eine TRU sollte bei IGRA-positiven Kontaktpersonen und bei Kontaktpersonen, welche die Blutabnahme verweigerten, durchgeführt werden. Es wurde festgelegt, dass bei auffälliger TRU bzw. bei Kontakt- personen mit positivem IGRA und nicht durchgeführter TRU 2 M. tuberculosis-Komplex-negative Sputumproben von 2 unter-schiedlichen Tagen notwendig sind, um eine offene Tuberkulose (TB) und damit eine Ansteckungsfähigkeit auszuschließen.

Klinische und LaboruntersuchungenTRU wurden in der Klinik der JVA Burg durchgeführt, um

eine aktive pulmonale TB zu erfassen. Alle TRU wurden zusätz-lich durch eine Lungenfachärztin befundet und Personen mit auffälliger TRU wurden ihr zur weiteren Untersuchung vorge-stellt.

Die mikrobiologische Untersuchung von Sputumproben erfolgte im S3-Labor des Dezernats Medizinische Mikrobiologie. Die Proben wurden mikroskopisch auf das Vorhandensein von säurefesten Stäbchen untersucht und kulturell angelegt. Direkt- nachweise von Tuberkulosebakterien mittels Strangverdrän-gungsamplifikation (PCR) wurden anfänglich bei allen Sputum- proben versucht. Nach kultureller Anzucht von Mykobakterien (mikroskopischer Nachweis säurefester Stäbchen) kamen zur Kulturbestätigung PCR-Testsysteme mit anschließender rever-ser Hybridisierung (GenoType® Test; Hain Lifescience) zum Einsatz, die eine Differenzierung von Tuberkulosebakterien bzw. atypischen Mykobakterien erlauben. Eine kulturelle An-

Männer Frauen Gesamt

Charakteristik Personal Häftlinge Besucher Personal Besucher

Gesamt 219 574 3 111 2 909

Demographisch

Alter (Jahre) MW 44 37 44 42 40 39

Alter (Jahre) Min/Max 23/63 22/75 38/50 24/60 30/50 22/75

Ausländische Herkunft 15%

Kontakt zum IF 17 89 3 1 2 112

Männer Frauen Gesamt IGRA +

Charakteristik Personal Häftlinge Besucher Personal Besucher

IGRA positiv 17 41 1 2 2 63

Demographisch

Alter (Jahre) MW 46 43 50 51 40 44

Alter (Jahre) Min/Max 29/59 26/62 50/50 50/53 30/50 26/62

Ausländische Herkunft 37%

Kontakt zum IF 2 11 1 0 2 16

Tab. 1 Demographische Angaben und Angaben zum Kontakt mit dem IF von 909 untersuchten Personen in der JVA Burg, die vom 01.10.2011 bis 14.02.2012 zum Personal, zu den Gefangenen oder zu den Besuchern gehörten. Die Anzahl der IGRA-positiven Personen ist angegeben (Interferon Gamma Release Assay, IFN-γ-Test), außerdem der Anteil der Ausländer bezogen auf Gesamt- und IGRA-positive Personen.

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zucht von Mykobakterien aus Sputummaterial wurde bis zu 12 Wochen versucht.

Blutproben wurden am LAV mittels IGRA (QuantiFERON-Tb; Cellestis) untersucht. Ein positives Testergebnis (≥ 0,35 IU/ml Konzentration IFN-γ) weist auf eine mögliche Tuberkulosein-fektion hin, kann aber auch auf eine Infektion mit M. kansasii, M. szulgai oder M. marinum zurückzuführen sein.

ErgebnisseAm 08.06.2012 wurden die ersten 3 Laborbefunde mit po-

sitiven IGRAs dem Gesundheitsamt JL mitgeteilt, es handelte sich um 3 Bedienstete der JVA Burg. Der Amtsarzt veranlasste unverzüglich Maßnahmen: Information, Krankschreibung und weitere Untersuchung der Betroffenen. Am 12.06.2012 wurden weitere 9 positive IGRAs (7 Häftlinge, 2 Bedienstete) gemeldet. Wiederum wurden unverzüglich Maßnahmen eingeleitet. Trotz der unverzüglichen Maßnahmen und der erfolgten Aufklärung eskalierte die Situation. Es gab Unruhen unter den Häftlingen und Bedienstete der JVA erschienen aus Angst vor Ansteckung nicht mehr zur Arbeit. Die Presse wurde über die positiven Labor-ergebnisse informiert, teilweise durch SMS von Häftlingen. Am 13.06.2012 fand schließlich eine Krisensitzung im Justizministe-rium Sachsen-Anhalt statt. Es wurde von einem „medialen Gau“ gesprochen, der sich sowohl innerhalb der JVA als auch außer-halb bei Amtsgerichten und Kitas auswirkte. Es wurden schnelle und fachlich vertretbare Lösungen gesucht, um die Lage zu be-ruhigen. Nach Einschätzung der schwierigen Situation wurde den Häftlingen und Bediensteten der JVA das Angebot unter-breitet ohne Eingrenzung der Umgebungsuntersuchungen TRU zur Untersuchung auf eine aktive TB der Lunge durchzuführen, welche von einer Pulmologin beurteilt wurden. Im Zusammen-hang mit der TRU sollte allen ein IGRA zur Untersuchung auf eine mögliche Infektion mit Mykobakterien angeboten werden. Diese Maßnahmen wurden am 14.06.2012 in einem Pressege-spräch kommuniziert. Gemeinsam mit dem RKI wurde dazu ein Merkblatt für die JVA entwickelt, das am 15.06.2012 der JVA zur

Verfügung stand und indem die Erkrankung Tuberkulose und die Bedeutung eines positiven IGRA erläutert wurden. Bereits am 15.06.2012 zeichnete sich daraufhin eine Beruhigung der Situation ab. Tatsächlich entspannte sich die Lage zusehends, fast alle Häftlinge und Besucher nahmen das Angebot von TRU, IGRA und auch Sputumuntersuchungen an. Letztendlich wur-den 766 Personen geröntgt, bei 657 IGRAs durchgeführt und von 109 Personen Sputum untersucht (Abb. 1).

Unter den 909 in die Umgebungsuntersuchungen einbezoge-nen Personen wurde ein weiterer TB-verdächtiger Fall ermittelt, der in keinem Zusammenhang mit dem IF gebracht werden konnte, da es sich nicht um eine Kontaktperson handelte. Dem Gesundheitsamt JL wurde am 21.06.2012 das erfüllte klinische Bild einer pulmonalen TB des betroffenen 53-jährigen deutschen Gefangenen aus der JVA Burg gemeldet, der sich im Haftkranken- haus Hamburg befand. Sputumuntersuchungen blieben ohne Nachweis. Der radiologische Befund des Häftlings besserte sich nach einiger Zeit unter fortlaufender Chemotherapie. Bei 4 Personen mit auffälligen TRU im Rahmen der Umgebungs- untersuchungen wurden weiterführende Untersuchungen (CT) zur Abklärung möglicher anderer Krankheitsbilder empfohlen.

In der betrachteten Studienpopulation wurden 3 Besucher, 19 Bedienstete und 41 Häftlinge der JVA, also insgesamt 63 Per-sonen mit LTBI (IGRA-positiv ohne Hinweis auf aktive TB) iden-tifiziert (Tab. 1; Abb. 1). Dies entspricht einem Anteil von 6,9 %. Bezogen auf die Anzahl der Personen, bei denen ein IGRA durchgeführt wurde (n = 657), lag der Anteil der IGRA-positiven Personen und damit die LTBI-Prävalenz in der untersuchten Po-pulation bei 9,6 %.

Bei keiner von 109 untersuchten Personen wurden zum M. tuberculosis-Komplex gehörende Mykobakterien im Sputum mi-kroskopisch oder kulturell nachgewiesen. Bei 3 Häftlingen gelang kulturell der Nachweis von atypischen Mykobakterien (M. che-lonae), welche nicht zum M.-tuberculosis-Komplex gehören und keine TB hervorrufen.

IGRA 84 (79 %) Kontaktpersonen 569 (71 %) Nicht-Kontakte

TRU 79 (74 %) Kontaktpersonen 684 (86 %) Nicht-Kontakte

IGRA positiv 13 Kontaktpersonen 47 Nicht-Kontakte

1 negative Sputumprobe*: 7 Kontaktpersonen, 29 Nicht-Kontakte 2 negative Sputumproben: 7 Kontaktpersonen, 28 Nicht-Kontakte

Ausschluss der Infektiosität bei TRU-auffälligen 1 Nicht-Kontakt mit bestehendem

klinischen Verdacht: Antituberkulotische Therapie

TRU auffällig 2 Kontaktpersonen 41 Nicht-Kontakte

Chemoprävention 6 Kontaktpersonen 3 Nicht-Kontakte

und/ oder

IGRA positiv und TRU auffällig

1 Nicht-Kontakt

Untersuchungen Auffällige Befunde Sputum-untersuchungen Weitere Maßnahmen

Abb. 1 Ablauf und Ergebnisse der auffälligen Untersuchungen im Rahmen der ausgeweiteten Umgebungsuntersuchungen bei 107 Kontaktpersonen und 797 Nicht-Kontakten von Ende Mai bis September 2012 in der JVA Burg. Untersuchungen bei Besuchern und Verwandten des Indexfalls sind nicht aufgeführt. IGRA – Interferon Gamma Release Assay, TRU – Thorax-Röntgen-Untersuchung. *Nicht bei allen erfolgte wie vorgese-hen eine 2. Sputumprobe (laut DZK werden bei auffälligen TRU sogar 3 Sputumproben empfohlen).

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SchlussfolgerungenEin Fall von Tuberkulose hat wegen der Ängste, welche

die Erkrankung bei Häftlingen, Bediensteten und in der Bevöl-kerung auslöste zu enorm ausgeweiteten Umgebungsuntersu-chungen geführt. Weitere Erkrankungsfälle, welche direkt mit dem Indexfall in Verbindung standen, konnten nicht identifiziert werden. Rückblickend betrachtet erscheint es sinnvoller bei TB-Erkrankungen in einer JVA zuerst Röntgen statt IGRA bei den

Umgebungsuntersuchungen einzusetzen und sofort einen Pul-mologen hinzuzuziehen. Etwaige (neue) Quellen sind durch die TRU identifizierbar und den betroffenen Personen ist der Be-fund „krank/nicht krank“ leichter vermittelbar als der einer „la-tenten tuberkulösen Infektion“. Diese Maßnahmen würden Un-ruhen vermeiden helfen. Erst im Anschluss zu den TRU oder parallel sollten IGRA für zentrifugale Umgebungsuntersuchun-gen folgen.

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2 .4 Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle

Dezernatsleiter: PD Dr. Klaus Raith Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564 - 230 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Amtliche Arzneimitteluntersuchungen• Arzneimittelrechtliche Beratung von Behörden und Erstel-

lung von Gutachten

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Analytische Untersuchung von Arzneimitteln - Plan- und Verdachtsproben

Im Jahre 2012 wurden im Dezernat Arzneimittelprüfstel-le 419 Arzneimittelproben untersucht, davon waren 259 Plan- proben vorwiegend industrieller Fertigarzneimittel. Für die Überwachung der Pharmaindustrie in Sachsen-Anhalt mit ihrer außerordentlich breiten Produktpalette ist das Landesverwal-tungsamt (LVwA), Referat Gesundheitswesen, Pharmazie zu-ständig. Gesetzliche Grundlage für die Probenahme ist § 65 AMG, detaillierte Ausführungsbestimmungen sind in der Verwaltungs-vorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMG-VwV) niedergelegt. Dort wird festgelegt, dass jedes Bundes- land eine Arzneimitteluntersuchungsstelle, im europäischen Sprachgebrauch auch als Official Medicines Control Laboratory (OMCL) bezeichnet, zu benennen hat und wie diese personell und apparativ ausgestattet sein muss.

Die Zahl der Verdachtsproben stieg gegenüber dem Vorjahr stark an (von 57 auf 160). Diese kamen überwiegend von Straf-verfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften. Neben der rechtlichen Beurteilung, ob die sichergestellten As-servate Arzneimittel sind, standen quantitative Untersuchungen im Vordergrund, ob es sich um Dopingmittel gemäß der Definition im Arzneimittelgesetz (§ 6 a AMG) in einer nicht geringen Menge handelt. Hierzu gibt es eine Auflistung in der Dopingmit-telmengenverordnung (DmMV), wie für die jeweiligen Stoffe die nicht geringe Menge definiert ist. Es ist nicht mehr notwendig, den Nachweis zu führen, dass diese Substanzen tatsächlich zum Doping eingesetzt wurden. Die Tatsache, dass allein der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln unter Strafe steht, hat die Strafverfolgung in diesem Bereich wesentlich er-leichtert.

Unter den illegalen Arzneimitteln spielen nach den Erkennt-nissen der Arzneimittelprüfstelle die anabolen Steroide nach wie vor die wichtigste Rolle. Darunter wiederum sind Ester des Testosterons wie Testosteronenanthat, Testosteronpropionat, Testosteroncipionat und Testosteronphenylpropionat am häu-figsten. Ebenfalls häufig angetroffen wurden Ester von Nand-rolon, Trenbolon und Boldenon. Durch die Veresterung und die Applikation als intramuskuläre Injektion wird eine Depotwirkung erreicht. Bei den Präparaten zum Einnehmen dominiert mit Ab-stand Metandienon. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen der Zollbehörden. Die negativen Auswirkungen des Dopings mit anabolen Steroiden durch den Eingriff in die hormonelle Re-gulation sind hinlänglich bekannt. Wenig bekannt ist, dass die Schädigung der Funktion des Herzens offenbar weit größer ist als bislang angenommen. Bei illegalen Produkten kommen zusätz-liche Gefahren hinzu, da der Inhalt häufig von der Deklaration abweicht und die Anwender somit ein hohes Maß an Unsicher-heit haben, was und wie viel sie sich tatsächlich zuführen. Ver-unreinigungen und Qualitätsminderungen sind häufig. So ist von Arzneimitteln zur Injektion prinzipiell zu fordern, dass sie frei von sichtbaren Partikeln sein müssen. In illegalen Produkten sind Schwebstoffe und Ausfällungen jedoch an der Tagesordnung. Mitunter wird in Anwenderkreisen empfohlen, die Ampullen zur vollständigen Lösung zu erhitzen, was jedoch unabsehbare Auswirkungen auf die eingesetzten Wirkstoffe zur Folge haben kann.

Zunächst wird bei Verdachtsproben i. d. R. ein Screening mit Hilfe der Elektrospray-Massenspektrometrie durchführt. Wurde

die entsprechende Substanz identifiziert, wird mittels Hochleis-tungsflüssigchromatographie unter Bezug auf eine Referenz-substanz die Menge ermittelt (quantitative Bestimmung).

Ebenfalls häufig als Verdachtsproben werden Potenzmittel angetroffen. Zwar stehen mit den 3 Wirkstoffen Sildenafil, Var-denafil und Tadalafil zugelassene Fertigarzneimittel aus der Gruppe der PDE 5-Hemmer (Hemmstoffe des Enzyms Phos-phodiesterase 5) zur Verfügung. Jedoch sind diese verschrei-bungspflichtig und i. d. R. von der Erstattung durch die Kranken-kassen ausgenommen („Lifestyle-Arzneimittel“). Zudem ist die Problematik von Erektionsstörungen des Mannes noch immer tabuisiert, sodass eine Hemmschwelle für Arztbesuche besteht. Diese Umstände haben dazu geführt, dass sich ein erheblicher Schwarzmarkt entwickelt hat. Neben Fälschungen der zugelas-senen Präparate gibt es ausländische Fertigarzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind (z. B. aus Indien, wo west-liche Patente mitunter nicht anerkannt werden) sowie andere illegale Produkte, bei denen verschiedenste PDE 5-Hemmer, z.

Abb. 1 Rückstellmuster von Arzneimittelproben

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T. direkt aus der Patentliteratur ohne klinische Testung, zum Ein-satz kommen. Besonders gefährlich sind Produkte, bei denen „rein pflanzliche“ Inhaltsstoffe deklariert, in Wahrheit jedoch syn-thetische PDE 5-Hemmer enthalten sind. In solchen Fällen kann es auch zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten etwa zur Blutdrucksenkung kommen.

Bei den Schlankheitsmitteln kommen neben Abführmitteln am häufigsten Appetitzügler vor, die chemisch vom Ephedrin bzw. Amphetamin abgeleitet sind. Der Wirkstoff Sibutramin war bis vor einigen Jahren als zugelassenes Fertigarzneimittel verfügbar, wurde jedoch aufgrund schwerwiegender Neben-wirkungen vom Markt genommen (v. a. erhöhtes Risiko für Herzinfarkt). Auf dem Schwarzmarkt kommt Sibutramin jedoch weiterhin in zahlreichen Produkten vor, meist ohne dass es deklariert wäre. Der Wirkstoff Rimonabant musste 2008 eben-falls vom Markt genommen werden, als Nebenwirkungen traten psychische Veränderungen in Erscheinung, die teilweise bis zum Suizid führten. Auch Rimonabant wurde in Schwarzmarkt-produkten gefunden.

Ein ungelöstes Problem stellen nach wie vor die sog. Border-line-Produkte (Produkte, deren Einordnung umstritten ist) dar, die meist als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, unter Berücksichtigung ihrer Präsentation oder ihrer tatsächlich zu er-wartenden Funktion jedoch z. T. als Arzneimittel einzustufen sind. Proben zur Abgrenzung werden sowohl von der Einzelhandels- überwachung der Gesundheitsämter als auch vom LVwA so-

wie vom Fachbereich Lebensmittelsicherheit des LAV einge-sandt. Der bestehenden rechtlichen Unsicherheit, die sich aus der Komplexität der Regelungen und der teilweise widersprüch-lichen Rechtsprechung ergibt, soll durch die Errichtung einer gemeinsamen Expertenkommission des Bundesamtes für Ver-braucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesin-stituts für Arzneimittel und Medizinprodukte entgegen gewirkt werden.

Durch den Umzug des Fachbereiches Hygiene konnte auch die Arzneimittelprüfstelle im neuen Objekt in der Großen Steinernentischstraße neue Labore und Büros beziehen. Die Anordnung der Labore wurde nach den Arbeitsabläufen („Work-flow“) geplant und die technische Ausstattung verbessert, so-dass die Effizienz gesteigert ist. Dank intensiver logistischer Planung konnte der gesamte Umzug in einer Woche bewältigt und der Arbeitsausfall minimiert werden. Die Büros der leitenden Mitarbeiter sind nunmehr in unmittelbarer Nähe der Labore, so-dass der Informationsaustausch erleichtert wird. Mit Klimatisie-rung und elektronischer Zugangskontrolle wurden Bedingungen geschaffen, die die Anforderungen an ein akkreditiertes Prüf- labor zeitgemäß erfüllen.

Die Arzneimittelprüfstelle leistet somit ihren Beitrag zum ge-sundheitlichen Verbraucherschutz, einerseits indem die Qualität der zugelassenen Arzneimittel sichergestellt wird, andererseits indem illegale Arzneimittel erkannt und begutachtet werden, so-dass eine wirksame Strafverfolgung erfolgen kann.

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3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit

Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit

Fachbereichsleiterin: Hannelore Klingemann Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 431 E-Mail: [email protected] Dezernat 31 Tierische Lebensmittel

Dezernat 32 Pflanzliche Lebensmittel

Dezernat 33 Bedarfsgegenstände, Kosmetik, Rückstände, Kontaminanten

Im Fachbereich Lebensmittelsicherheit werden amtliche Untersuchungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika für das Land Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Untersuchungstätigkeit gründet sich auf die VO (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze des Lebensmittel-rechts sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und sich daraus ableitender Rechtsbestimmungen. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form von Sachverständi-gengutachten den Vollzugsbehörden übermittelt. Darüber hin-aus erarbeitet der Fachbereich fachliche Stellungnahmen und Berichte zu Fragen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-sicherheit für zuständige Behörden und Ministerien.

Oberstes Ziel der Untersuchungstätigkeit ist der Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nach-teilen im Bereich des Lebensmittelverkehrs. Zusätzliche Beach-tung gebührt hier der Tatsache, dass die Lebensmittelwirtschaft in Sachsen-Anhalt den umsatz- und beschäftigungsstärksten Wirtschaftszweig bildet. Auch unter diesem Aspekt ist dem anerkannt hohen fachlichen Standard der Lebensmittelunter- suchung in Sachsen-Anhalt besondere Bedeutung beizumessen. Zu kontrollierende Risikobereiche sind mikrobiologisch bedingte Verunreinigungen, Pflanzenschutzmittelrückstände, Umwelt-kontaminanten bzw. natürlich vorkommende giftige Inhaltsstoffe von Lebensmitteln. Kontrollbedürftig sind weiterhin der Eintrag gentechnisch veränderter Rohstoffe in die Nahrungskette, die rechtmäßige Verwendung von Zusatzstoffen, die allgemeine stoffliche Zusammensetzung der Lebensmittel, Bedarfsgegen-stände und Kosmetika sowie die rechtskonforme Produktkenn-zeichnung.

Lebensmittelskandale stellen eine besondere Herausfor-derung für die Untersuchungstätigkeit des Fachbereiches dar. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang aus 2012 ein über-

regionaler Ausbruch von Norovirus-Gastroenterititis in Einrich-tungen der Gemeinschaftsverpflegung (Kindergärten und Schu-len) mit insgesamt ca. 11.000 Erkrankten oder auch Meldungen über Verfälschungen von Spirituosen unbekannter Herkunft mit Methanol.

Alle Untersuchungen erfolgen nach den Grundsätzen eines zertifizierten Qualitätsmanagements. An die Qualifikation des La-borfachpersonals werden dabei hohe fachliche Anforderungen gestellt.

In Anbetracht schwindender materieller und personeller Ressourcen ist zur Gewährleistung einer hinreichenden Unter-suchungsbreite und -tiefe die arbeitsteilige Herangehensweise unumgänglich. Zunehmend wird die Kooperation mit anderen Bundesländern gesucht, um das wachsende Spektrum der zu bestimmenden Stoffe analytisch beherrschen zu können. Die bundesweite Vernetzung des Fachbereiches spiegelt sich auch wieder in der vielfältigen Einbindung der wissen- schaftlichen Sachverständigen des Fachbereiches in länder-übergreifende Facharbeitsgruppen. Die enge Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist für das Erkennen von Risiken im Lebensmittelver-kehr von essentieller Bedeutung. Die Sachverständigen des Fachbereiches bringen hier ihr spezielles Fachwissen durch Teilnahme an Teamkontrollen insbesondere in überregional arbeitenden Betrieben ein.

Nachstehender Bericht gibt einen Einblick zu speziellen Themen der Untersuchungstätigkeit des Jahres 2012. Auf den ausführlichen Jahresbericht des Fachbereiches Lebensmittel-sicherheit sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich hinge- wiesen. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittel- sicherheit sind der Homepage www.verbraucherschutz.sachsen- anhalt.de zu entnehmen.

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Dezernatsleiterin: Dr. Amal Wicke Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 319 E-Mail: [email protected]

3 .1 Dezernat 31 - Tierische Lebensmittel

Aufgaben:Amtliche Untersuchung und sachverständige Beurteilung von:• Milch, Milchprodukten und Speiseeis• Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurst• Fisch, Fischerzeugnissen und Krustentieren• Feinkostsalaten, Mayonnaisen und emulgierten Soßen• Eiern und Eiprodukten• Proben im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Er-

krankungen• Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnisch verän-

derte Organismen• Hygienekontrollen

Die Untersuchung von Lebensmittelproben umfasst je nach Lebensmittelart und Prüfauftrag für jede Probe• mikrobiologische Untersuchungen (Keimzahlbestimmungen

sowie Untersuchungen auf pathogene Mikroorganismen wie

z. B. Salmonellen, Listerien, Shiga-Toxin bildenden Escheri-chia coli, Yersinia enterocolitica, Campylobacter, Clostridien einschließlich Toxinnachweis, Viren), histologische Unter- suchungen sowie molekularbiologische Untersuchungen

• chemische Untersuchungen der Zusammensetzung im Hin-blick auf wertgebende Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Verderbs-indikatoren und Toxine

• Tierartennachweis, Untersuchung auf gentechnisch verän-derte Organismen

Je nach Untersuchungsziel wird eine Erweiterung des Un-tersuchungsspektrums auf Rückstände und Kontaminanten ver-anlasst.

Beispielhaft werden nachfolgend Untersuchungsergebnisse für die Untersuchung von Lebensmittelproben aus dem Jahr 2012 vorgestellt.

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Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft von konventionell und ökologisch produzierenden Direktvermarktern

Die Direktvermarktung von Lebensmitteln in Sachsen- Anhalt wird seit einigen Jahren vom Verbraucher immer mehr geschätzt. Nicht zuletzt die Fülle an Lebensmittelskandalen lässt die Verbraucher vermehrt auf regionale Produkte zurück-greifen. Auf zahlreichen Bauernmärkten, in Hofläden oder direkt vom Betrieb wird ein umfangreiches Sortiment an tierischen Lebensmitteln angeboten. Die Produktpalette reicht von frischem Fleisch (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, Kaninchen einschließ-lich Wild und Geflügel) sowie Erzeugnissen daraus, über Milch- und Milchprodukte, insbesondere Käse aus Schaf- und Ziegen-rohmilch, bis hin zu Eiern und Fisch.

Insgesamt wurden in den Jahren 2010 bis 2012 315 Proben von konventionell und ökologisch produzierenden Direktvermarktern untersucht. In der Abb. 1 ist die Verteilung auf die einzelnen Warengruppen dargestellt.

Überprüft wurden bei allen Proben die mikrobiologische und chemische Beschaffenheit, produktspezifische Eigenschaften sowie die Kennzeichnung. Ausgewählte Lebensmittel wurden auf Rückstände untersucht. Von 315 zur Untersuchung einge-gangenen Proben waren 59 (18,7 %) zu beanstanden. Die Tab. 1 enthält eine Übersicht über die Anzahl an Beanstandungen in den einzelnen Warengruppen.

Die Beanstandungsgründe unterscheiden sich dabei nicht wesentlich von den von Planproben im LAV zur Untersuchung eingehenden Proben aus dem Handel bzw. direkt vom Hersteller entnommenen Proben. Erfreulicherweise wurden sensorische Abweichungen in den letzten Jahren seltener festgestellt.

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2010 2011 2012

Anzahl Proben von Direktvermarktern in den Jahren 2010 bis 2012

Milchprodukte Fleisch/Fleischerzeugnisse Wurst Fisch

Abb. 1 Anzahl von Proben von Direktvermarktern in den Jahren 2010 bis 2012

Warengruppe Proben-anzahl

Beanstandungen

abs . in %

Milchprodukte 105 33 31,4

Fleisch/Fleischerzeugnisse 139 11 7,9

Wurst 57 15 26,3Fisch (2012) 14 0 0gesamt 315 59 18,3

Tab. 1 Beanstandete Proben

Hauptschwerpunkt sind auch hier Probleme bei der Kennt-lichmachung von Zusatzstoffen und fehlerhafte bzw. fehlende Angaben von Kennzeichnungselementen.

Die hohe Beanstandungsrate bei Milchprodukten resultiert insbesondere aus der fehlenden Angabe von Kennzeichnungs-elementen wie z. B. Angabe des Fettgehaltes in der Trocken-masse bzw. der Fettgehaltsstufe bei lose verkauftem Käse, fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums bei lose ver-kauftem Frischkäse, fehlende Angabe der Tierart sowie der Hin-weis „Käse aus Rohmilch“ ebenfalls bei loser Abgabe.

In 6 Käseproben aus einem Betrieb wurde Escherichia coli nachgewiesen. Aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes „M“ für Escherichia coli in Käse aus Milch oder Molke, die einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, wurde die Vorgaben der VO (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien nicht eingehalten. Es lag ein unbefriedigendes Ergebnis für dieses Prozesshygienekriterium vor.

In 2 weiteren Betrieben wurden bei mehreren verschiede-nen Käseproben koagulasepositive Staphylokokken nachge-wiesen. Während in einem Betrieb aufgrund der Überschreitung des Wertes c = 2 von Proben zwischen „m“ und „M“ ein unbefrie-digendes Ergebnis für dieses Prozesshygienekriterium vorlag, wurde in dem zweiten Betrieb eine Überschreitung des Wertes „M“ festgestellt. Nach Anhang 1 Kapitel 2.2 der VO (EG) Nr. 2073/2005 ist bei Nachweisen von koagulase-positiven Staphylokokken >105 KbE/g die Partie auf Staphylokokken- Enterotoxine zu untersuchen. Im Lebensmittel wurde Staphy-lokokken-Enterotoxin nachgewiesen. Die Probe befand sich je-doch noch nicht im Verkehr, sie wurde aus dem Reifungslager entnommen.

Andere pathogene Keime wie Salmonellen und Campylo-bacter wurden nicht nachgewiesen. Listeria monocytogenes wurde nur in einer Käseprobe nachgewiesen, der Wert lag je-doch unterhalb des gemäß Anhang I der VO (EG) Nr. 2073/2005 Kapitel 1. Punkt 1.2. und 1.3. festgelegten Grenzwertes von < 100 KbE/g von für in Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der Haltbarkeitsdauer.

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Untersuchung von Sahne aus Sahnebereitern in Dienstleistungsbetrieben

Die Qualität von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurst, hier insbesondere die sensorische Beschaffenheit, hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Sensorische Abweichungen, aufgrund dessen die Proben als nicht verkehrsfähig beurteilt werden müssen, wurden nur bei einer Probe Damwild festge-stellt.

Zur Beurteilung der mikrobiologischen Beschaffenheit werden neben der VO (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie hinsichtlich (DGHM) von Richt- und Warnwerten für einzelne Lebensmittel herangezogen.

Von den 26 festgestellten Beanstandungen der untersuchten Proben war jedoch keine Probe aufgrund von mikrobiologischen Mängeln zu beanstanden. Pathogene Keime wie Salmonellen,

Campylobacter und Yersinia enterocolitica wurden nicht isoliert. In 2 Rohwurstproben und in einer Probe Hackfleisch wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen, der Wert lag jedoch auch bei diesen Produktgruppen unterhalb des festgelegten Grenzwertes von < 100 KbE/g von für in Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der Haltbarkeitsdauer.

Durch die schwerpunktmäßige Anforderung von Erzeugnis-sen aus der Direktvermarktung in den letzten Jahren wurden die auf dem Markt angebotenen Erzeugnisse immer stärker in die Lebensmittelüberwachung eingebunden. Im Rahmen der risikoorientierten Überwachung der Herstellerbetriebe und risikoorientierten Probenplanung wird die regelmäßige Überprü-fung fortgesetzt.

Seit über 7 Jahren wird die mikrobiologischen Beschaffen-heit von geschlagener Sahen aus Sahneautomaten verstärkt untersucht. Unverändert waren die in Tab. 1 angegebenen Richt- und Warnwerte der DGHM die Grundlage für die Bewer-tung von aufgeschlagener Sahne. Im Untersuchungsjahr 2012 wurden 104 Proben eingesandt, darunter 89 Proben mit ent-sprechender Vergleichsprobe der flüssigen Schlagsahne. Die Zahl der Summe der jeweiligen Richt- und Warnwertüberschrei-tungen im Vergleich zu den Vorjahren ist in der Abb. 1 darge-stellt. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wurden im Jahr 2012 weniger Proben untersucht als im Vorjahr.

Resultierend aus diesen Werten wurden im Jahr 2012 9 Pro-ben als „nicht zum Verzehr geeignet“ nach Artikel 14 (1) VO (EG) Nr. 178/2002 (B05) und 26 Proben wegen „nachteiliger Be-einflussung“ nach § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) (B23) beanstandet. Auffällig ist, dass sich die „besseren“ Ergeb-nisse aus dem Jahr 2011 nicht bestätigt haben, vielmehr stieg die Zahl der Richt- und Warnwertüberschreitungen noch einmal leicht an. Darüber hinaus wurde auch in 19 Proben Pseudomo-nas aeruginosa nachgewiesen. Auch dieser Wert stellt den bis-herigen Höhepunkt dar. Dies lässt letztlich nur den Schluss zu, dass 2011 äußere Einflüsse wie die stark schwankenden Tem-peraturen in den Sommermonaten und der daraus resultierende verringerte Sahneumsatz zu einer scheinbaren Verbesserung der Situation geführt haben.

Ein weiteres Problem ist der Einsatz von Süßstoffen und die rechtlich vorgeschriebene Kenntlichmachung dieser. Diese fehlte bei 7 der untersuchten Proben. Auffällig waren dieses Jahr auch wieder die teilweise erheblichen Höchstmengen-überschreitungen bei Süßstoffen. So lag bei 4 Proben der Cyclamatgehalt doppelt so hoch wie gemäß Zusatzstoffzu-lassungsverordnung zugelassen. Bei einer Probe wurde eine Höchstmengenüberschreitung bei Saccharin festgestellt. Hinter-grund ist die fehlende Angabe der Süßstoffmenge in Tafelsüßen, welche häufig für die Süßung von aufgeschlagener Sahne ver-

Abb. 1 Warn- und Richtwertüberschreitungen bei Sahne aus Sahne- bereitern in den Jahren 2006 - 2012

Tab. 1 Richt- und Warnwerte der DGHM für aufgeschlagene Sahne

Keimart Richtwert [KbE/g] Warnwert [KbE/g]Gesamtkeimzahl 1.000.000 -Enterobakterien 1.000 100.000E. coli 10 100Pseudomonaden 1.000 -

wendet werden. Aufgeführt wird lediglich eine vergleichende Darstellung zum Zucker. Daraus lässt sich der Süßstoffgehalt je-doch nicht zuverlässig berechnen. So kann es schon beim Ein- satz von einem Esslöffel Tafelsüße auf einen Liter Schlagsahne zu erheblichen Höchstmengenüberschreitungen an Süßstoffen kommen. Diese Problematik lässt sich im Dienstleistungsbetrieb nur durch den Einsatz der kristallinen Substanzen lösen. Aller-dings sind Tafelsüßen deutlich leichter erhältlich und weisen auch günstigere technologische Eigenschaften auf. In den meisten Fällen wird die Schlagsahne jedoch ungesüßt an den Verbraucher abgegeben. Auch durch die (ausschließliche) Ver-wendung von Zucker kann man die Süßstoffproblematik um- gehen. Unzulässig ist bei aufgeschlagener Sahne jedoch die kombinierte Verwendung von Zucker und Süßstoffen, da diese nach Zusatzstoffzulassungsverordnung nur bei Produkten ohne Zuckerzusatz erlaubt sind.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die mikrobielle Belastung von aufgeschlagener Sahne aus Sahne- bereitern in Dienstleistungsbetrieben im Jahr 2012 auf dem höchsten Stand seit sieben Jahren bewegte. Die scheinbare Verbesserung vom Vorjahr konnte nicht bestätigt werden. So-mit ist es weiterhin wichtig, die Dienstleistungsbetriebe auf die Problematik aufmerksam zu machen und mittels intensiver Beprobung und Untersuchung möglichen Ursachen im Einzelfall auf den Grund gehen zu können.

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GKZ Enterobakterien E.coli Pseudomonaden

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1402006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Untersuchungsjahr

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2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Probenanzahl

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Die Untersuchung von Lebensmitteln zur Abklärung des Norovirus-Ausbruches September - Oktober 2012

In den letzten beiden September- und der ersten Oktober-woche 2012 kam es in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu einem lebensmittel- bedingten Norovirus-Ausbruch. Betroffen waren überwiegend Kinder und Jugendliche sowie Betreuungspersonal von 390 Ge-meinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen. Insgesamt erkrankten bei diesem Ausbruch 10.950 Personen, von denen 38 hospitalisiert werden mussten. Die betroffenen Einrichtungen wurden überwiegend durch ein bundesweit tätiges Catering-Unternehmen beliefert. Deshalb wurde recht schnell vermutet, dass es sich um einen lebensmittelbedingten Ausbruch durch kontaminierte Speisen handelt, die im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung in diesen Einrichtungen ausge-geben wurden.

Noroviren gehören zur Familie der Caliciviren und verur- sachen eine akute virale Gastroenteritis. Es existieren mehrere Genogruppen, wobei die Genogruppen I und II für humane Erkrankungen die größte Bedeutung haben. Die Übertra-gung erfolgt hauptsächlich fäkal-oral oder durch die Aufnahme virushaltiger Tröpfchen beim Erbrechen. Übertragungen durch kontaminierte Nahrungsmittel, Trinkwasser der Umgebung sind ebenfalls möglich. Das Virus wird peroral aufgenommen und führt nach einer Inkubationszeit von 2 - 72 h zu massivem Er-brechen sowie Durchfall. Der Erreger wird vor und während der akuten Erkrankungsphase in großen Mengen mit dem Stuhl ausgeschieden und kann so fäkal-oral auf andere übertragen werden. Die Erregerausscheidung mit dem Stuhl dauert im Durchschnitt 2 oder mehr Wochen an. Auch beim Erbrechen ge-langen Noroviren als feine, infektiöse Tröpfchen in die Umge-bung.

Epidemiologische Studien des RKI zeigten, dass Gerichte, die mit aus China stammenden Tiefkühlerdbeeren (TK-Erdbee-ren) einer Charge hergestellt wurden, mit hoher Wahrschein-lichkeit den Ausbruch verursachten. Bei vielen untersuchten Erkrankten wurden Noroviren verschiedener Genotypen nach-gewiesen. Durch Erdbeeren verursachte größere Ausbrüche waren bisher nicht bekannt. Zahlreiche lebensmittelbedingte Ausbrüche durch mit Noroviren kontaminierter Himbeeren sind jedoch beschrieben. Eine Kontamination von Erdbeeren kann an verschiedenen Stellen der Produktion stattfinden. Unter-schieden werden die direkte Kontamination durch virenaus-scheidende Personen bei Ernte und Verpackung sowie die sekundäre Kontamination durch Waschen, Bewässern und beim Einfrieren mit norovirushaltigem Wasser. Vor allem durch Ver-zehr roher oder ungenügend erhitzter Beeren ist eine Übertra-gung möglich. Durch kurzzeitiges Kochen bei einer Temperatur von über 90 °C bzw. lange Heißhaltezeiten von über 70 °C werden Noroviren vollständig inaktiviert.

Im Zusammenhang mit dem Ausbruch gelangten am LAV eine Vielzahl von Lebensmittelproben, darunter 3 Proben TK-

Erdbeeren aus der betreffenden Charge, zur Untersuchung. Die TK-Erdbeeren entstammten 2 Filialen des Caterers und einer anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. In Amts-hilfe für die Bundesländer Sachsen und Thüringen wurden außerdem 16 Proben TK-Erdbeeren aus der betreffenden Charge auf Noroviren untersucht.

Der Nachweis von Viren in Beeren ist aufgrund niedriger Wiederfindungsraten und der Anwesenheit von PCR-Inhibito-ren schwierig. Erfolgreiche und zuverlässige Virusextraktions- und Konzentrationsverfahren sind in der Regel sehr arbeits- und zeitaufwendig. Basierend auf der Präzipitation von Virus-partikeln oder auf Ultrafiltrationsverfahren existieren ver-schiedene Verfahren für die Extraktion und Aufreinigung von Noroviren aus Beeren. Vergleichende Studien zeigen unterschiedliche Ergebnisse von Präzipitations- und Ultrafilt-rationsverfahren in Abhängigkeit von Probentyp und Viruskon-zentration. Aufgrund dessen wurden bei den zur Untersuchung eingesandten Erdbeerproben zwei unterschiedliche Methoden der Extraktion von Noroviren angewandt. Ein Verfahren basiert auf der Abwaschung der Viren von den Erdbeeren unter alka-lischen Bedingungen und ihrer Konzentration durch Polyethy-len-Glycol-Präzipitation. Bei dem zweiten Verfahren werden die von den Erdbeeren gespülten Viren durch Ultrazentrifugation konzentriert. Nach Extraktion der RNA erfolgt der molekular- biologische Nachweis von Noroviren durch real-time RT-PCR.

Die Untersuchungen zeigten, dass das Verfahren mit alka-lischer Elution und Polyethylen-Glycol-Präzipitation sensitiver ist. Es zeigte sich außerdem, dass für eine erfolgreiche Unter- suchung die Probennahme eine entscheidende Rolle spielt. Die betreffende Charge bestand aus 44 Tonnen Erdbeeren, abge-packt in 10-kg-Kartons. Zur Erhöhung der analytischen Sicher-heit wurden aus jedem Karton 3 Unterproben zu je 1 kg aus 3 Packungsschichten entnommen. Bei kleineren Probenein- sendungen wurden 3 Unterproben in Abhängigkeit von der Gesamtprobenmenge entnommen. In 11 Proben TK-Erdbeeren der mit dem Ausbruch im Zusammenhang stehenden Charge konnten Noroviren der GG II nachgewiesen werden.

Die Nachweise bestätigten die Ergebnisse der epidemiolo-gischen Untersuchungen, welche TK-Erdbeeren aus China als mögliche Ursache des Ausbruchs identifizierten. Dieser Aus-bruch zeigt die zunehmende Bedeutung überregionaler lebens-mittelbedingter Ausbrüche durch pflanzliche Lebensmittel. Die fortschreitende Globalisierung der Primärproduktion, enorme Chargen-Größen und landesweit tätige Catering-Unternehmen erfordern entsprechende neue Instrumentarien zur Sicherung der Lebensmittelsicherheit. Insbesondere sollte den lokalen Bedingungen der Primärproduktion und der Untersuchung häufig an Ausbrüchen beteiligter Lebensmittel bei der Einfuhr Beachtung geschenkt werden.

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Täuschungsschutz bei Lebensmitteln

Als Seezunge oder ähnliches angebotener FischGemäß der europäischen Gesetzgebung muss bei Fischen

und Fischereierzeugnissen neben der Produktionsmethode und dem Fanggebiet auch die Handelsbezeichnung der Art angege-ben werden. Die Vorschriften wurden in die nationale Gesetzge-bung übernommen. In Deutschland werden in dem Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur jeweils die wissenschaftlichen Namen der einzelnen Arten mit den für diese Arten geltenden Handelsbe-zeichnungen aufgeführt. Durch dieses regelmäßig aktualisierte Verzeichnis ist eine eindeutige Zuordnung der Spezies zu einer Handelsbezeichnung möglich. Leider erfolgt die Bezeichnung der Fischart auf den Speisenkarten der Restaurants vorsätzlich, fahrlässig oder aus Unwissenheit nicht immer richtig. Insbeson-dere werden verwandte Arten oder ähnlich aussehende Fische und ihre Filets als Seezunge bezeichnet. Seezunge gilt wegen seiner feinen und trotzdem festen Lamellenstruktur des Fisch-muskelfleisches und des zarten Geschmacks als besondere Delikatesse, zumal die Seezunge recht selten ist und deshalb nicht oft, dann aber zu relativ hohen Preisen angeboten wird.

Schwerpunkt sollte 2012 dabei die Untersuchung von als Seezunge (Solea vulgaris) angebotenen Fischen sein. Nachdem in den Vorjahren „Seezunge“ auf den Speisen-karten praktisch nicht auftauchte, konnten die Veterinär- ämter 2012 insgesamt 20 x Fische, die in Gaststätten als „…zunge“ (z. B. Seezunge, Tropenzunge, Rotzunge, Senegal-zunge) angeboten wurden, als Probe entnehmen. Bei den 15 untersuchten Proben, die als „Seezunge“ angebotenen wurden, waren nur 5 Proben echte Seezungen. Die anderen Proben wurden 3 x als Tropenzunge, 2 x als Senegalzunge und 1 Probe wurde als Pazifische Scholle identifiziert, gehörten also alle der Familie der Schollen (Pleuronectidae) und nicht der Familie der Seezungen (Soleidae) an. Bei 4 Proben war die Tierart nicht genau zu bestimmen, jedoch konnte Seezunge sicher ausgeschlossen werden. Als Besonderheit muss vermerkt werden, dass eine als Tropenzunge angebotene Probe sich als Bartmännchen (Familie Ophidiidae), eine Art der Rund-fische entpuppte.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Wissen über die einzelnen als „… zunge“ bezeichneten Fische selbst im Restaurantbereich noch sehr rudimentär ist. Und des-halb oft Fehler in der Verkehrsbezeichnung gemacht werden. Jedoch sind auch vorsätzliche Verstöße nachgewiesen worden (unterschiedliche Bezeichnungen auf Lieferschein/Etikett und Speisenkarte). Aus diesem Grund scheint es unbedingt notwendig zu sein, dass die Bestimmung der Tierart bei See-zungen in den kommenden Jahren fortgesetzt wird.

Bereits seit Erlass des ersten Nahrungsmittelgesetzes 1879 ist es erklärter Wille des Gesetzgebers den Verbraucher vor Täuschung und wirtschaftlicher Übervorteilung zu schützen. Auch die sogenannte EU-Basisverordnung (VO (EG) Nr. 178/2002) nennt in Artikel 5 als eines ihrer allgemeinen Ziele neben dem Schutz für die Gesundheit und das Leben der Menschen, den Schutz der Verbraucherinteressen einschließ-lich lauterer Handelsgepflogenheiten im Lebensmittelhandel.

Wie schon zu Zeiten unserer Großeltern handelt es sich dabei häufig um Sachverhalte, bei denen Hersteller unter Einsatz nachgemachter Zutaten ein Lebensmittel produzieren und mit einer irreführenden Bezeichnung in den Verkehr bringen oder irreführende Angaben für ihr Erzeugnis verwenden, die den Verbraucher über dessen tatsächliche Be-schaffenheit täuschen. Nicht zuletzt durch die Medien und ihre Berichterstattung hat der Täuschungsschutz in letzter Zeit wieder deutlich an Beachtung gewonnen. Diesem Umstand soll Rech-nung getragen werden, indem 2 klassische Untersuchungs-schwerpunkte der Verbrauchertäuschung vorgestellt werden:

Speiseeis mit kakaohaltigen StückchenNach allgemeiner Verkehrsauffassung und in Übereinstim-

mung mit den Leitsätzen für Feine Backwaren (I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale Nr. 8) wird die Verwendung von mit Kakaoerzeugnissen verwechselbaren Fettglasuren, auch in stückiger Form, ausreichend kenntlich gemacht, z. B. „mit kakao- haltiger Fettglasur“. Im Rahmen dieses Schwerpunktes wurden 58 Proben Speiseeis mit kakaohaltigen Stücken zur Unter- suchung eingesandt. Bei 95 % der Proben (55) handelte es sich um Eis der Sorte Stracciatella, nur 3 Proben anderer Speise- eissorten wiesen kakaohaltige Partikel auf (Eis der Geschmacks-richtungen Pfefferminze, Joghurette und After Eight).

Laut den Angaben der Probeentnahmescheine war bei 50 % der eingegangenen Proben (29) die Verwendung von kakao-haltiger Fettglasur ordnungsgemäß in Verbindung mit der Ver-kehrsbezeichnung kenntlich gemacht. 50 % der Proben (29) wiesen eine derartige Kenntlichmachung nicht auf. Diese Pro-ben wurden auf das Vorhandensein von Laurinsäure (C 12:0) und Myristinsäure (C 14:0) untersucht, welche in Schokolade und Kuvertüre nur in Spuren, in kakaohaltiger Fettglasur hingegen in erhöhten Gehalten vorkommen. Bei 13 Proben (22 %) wurden die genannten Säuren nur in Spuren nachge-wiesen, was für eine Verwendung von Schokolade bzw. Ku-vertüre spricht. Bei 16 Proben (28 %) wurden erhöhte Gehalte an Laurin- und Myristinsäure festgestellt. Bei diesen Proben wurde zur Herstellung des Eises kakaohaltige Fettglasur ver-wendet. Aufgrund der fehlenden Kenntlichmachung wurden die Proben gemäß § 11 (2) Nr. 2 lit. b LFGB als hinsichtlich ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung abweichend und dadurch als nicht unerheblich wertgemindert beurteilt (B 07).

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass, um einer möglichen Irreführung der Verbraucher entgegenzuwirken, eine Fortsetzung der Untersuchung unerlässlich ist.

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Dezernatsleiter: Dr. Rainer Imming Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 430 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:In den vier Sachgebieten dieses Dezernates erfolgt die amt-

liche Untersuchung und sachverständige Beurteilung der ge-samten Vielfalt pflanzlicher Lebensmittel: • Obsterzeugnisse, alkoholfreie Getränke, Fruchtsaft • Wein, Bier, Spirituosen• Nahrungsergänzungsmittel, Diätetische Lebensmittel,

Säuglingsnahrung• Gemüseerzeugnisse, Pilzerzeugnisse, Hülsenfrüchte• Getreideerzeugnisse • Kaffee, Tee, Honig, Zucker,• Fette und Öle, Kakaoerzeugnisse, Gewürze• Gemeinschaftsverpflegung, Fertiggerichte, Süßwaren

Als zentrale analytische Aufgaben für den gesamten Fach-bereich werden unter anderem die Bestimmung von Mykoto-xinen, von Zusatzstoffen wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und Süßstoffe und von Vitaminen wahrgenommen. Dem Dezernat zugeordnet ist auch der amtliche Weinkontrolleur des Landes Sachsen-Anhalt für das Weinanbaugebiet Saale- Unstrut.

Der Untersuchungsumfang der 37 verschiedenen Waren-gruppen umfasst eine Vielzahl von Parametern: Basisparameter wie Fette, Stärke, Mono- und Disaccharide oder Eiweiße, spe-

3 .2 Dezernat 32 - Pflanzliche Lebensmittel

zielle Inhaltstoffe wie Vitamine, Triglyceride, Purinalkaloide, spezielle Kohlenhydrate und organische Säuren und andere sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, sowie sehr produktspezifische Parameter wie z. B. charakteristische Inhaltstoffe von Wein und anderen alkoholischen Getränken oder Enzymaktivitäten in Honig. Entsprechend der Entwicklung sowohl der Lebensmittel-technologie als auch der Analysentechnik müssen diese Unter- suchungsmethoden kontinuierlich angepasst und ergänzt werden. Darüber hinaus werden die Lebensmittel risikoorientiert weiteren Untersuchungen in den Dezernaten 31 und 33 zu-geführt. Dies umfasst insbesondere die mikrobiologische Be-schaffenheit, Pflanzenschutzmittelrückstände, anorganische Kontaminanten sowie gentechnische Veränderungen. Die Sach- verständigen des Dezernates werden regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfrei-en Städte des Landes Sachsen-Anhalt zu Teamkontrollen bei größeren Lebensmittelherstellern eingeladen, bei denen sie ihre produktspezifischen Fachkenntnisse effizient einbringen können.

Nachfolgend werden die Ergebnisse ausgewählter Schwer-punkte der Untersuchungstätigkeit des Dezernates aus 2012 vorgestellt.

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Fitnessgetränke im Test

Im Rahmen der Probenabforderung von Erfrischungsge-tränken aus loser Abgabe gelangten in den letzten Jahren auch Erzeugnisse zur Untersuchung, die in Fitnessstudios entnom-men wurden. In derartigen Einrichtungen werden üblicherweise Mineralstoffgetränke angeboten. Bei diesen Proben ergaben sich gehäuft Beanstandungen hinsichtlich der Nährwertkenn-zeichnung sowie der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen. Im Jahr 2012 gingen insgesamt 30 Proben dieser Art zur Untersu-chung ein. Von den eingereichten Proben wurden 28 Proben mit 67 Beanstandungsgründen beanstandet. Die Proben wurden einer mikrobiologischen, sensorischen und chemischen Unter-suchung unterzogen. Hierbei wurden Brix-Wert, ggf. Zucker, Zusatzstoffe wie Süßstoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe und der Gehalt an Mineralstoffen bestimmt.

Die Art und Zahl der Beanstandungen verteilen sich folgen-dermaßen.• 26 Proben

Mängel bei der Nährwertkennzeichnung• 19 Proben

fehlende Zusatzstoffkenntlichmachung• 16 Proben

fehlender Warnhinweis auf Azofarbstoffe • 4 Proben

irreführende Angaben • 2 Proben

Höchstmengenüberschreitung bei Zusatzstoffen

Nach dem Ergebnis der mikrobiologischen Untersuchung war keines der eingereichten Fertiggetränke zu beanstanden, sensorische Abweichungen im Hinblick auf den Verderb oder eine nachteilige Beeinflussung der Getränke wurden nicht fest-gestellt.

Bei allen untersuchten Proben handelte es sich um Getränke mit Zusatz von Mineralstoffen, vorrangig Magnesium. 16 Proben enthielten in der Bezeichnung, unter der die Erzeugnisse angeboten wurden, einen Hinweis auf einen oder mehrere Mineralstoffe. Aus den (sofern vorhandenen) Nährwertkenn-zeichnungen und den beigefügten Grundstoffkennzeichnungen ergaben sich „Sollwerte“ für den Gehalt an Mineralstoffen in

den Fertiggetränken. Häufig wichen die tatsächlichen Mineral-stoffgehalte in den Proben deutlich von den Erwartungswerten ab. Zur sicheren Bewertung der Fertiggetränke wurden daher auch die Grundstoffe untersucht. In 3 Fällen wurde die Differenz zwischen der Nährwertangabe und dem tatsächlichen Gehalt in der Probe als irreführend beanstandet. Die ermittelten Ge-halte an Magnesium bzw. Kalium betrugen zwischen 24 % und 52 % der deklarierten Werte. Bei 3 Proben waren die Fer-tiggetränke-Teilproben nicht nur sensorisch, sondern auch ana-lytisch deutlich verschieden. Die Gehalte an ermittelten Inhalts-stoffen wie den Mineralstoffen und Süßstoffen in einer Teilprobe betrugen bis zum Vierfachen dessen, was in der anderen Teil-probe enthalten war. Diese Beispiele verdeutlichen die Sorg-losigkeit, mit der in einigen Betrieben bei der Handhabung der Getränkegrundstoffe gehandelt wird.

Bei 3 Proben wurde bereits in der Probenahmeniederschrift mitgeteilt, dass die Grundstoffdosierung durch den Kunden bzw. nach Wunsch des Kunden erfolgt. Auch vor dem Hinter-grund einer zutreffenden Nährwertkennzeichnung ist diese Ver-fahrensweise äußerst kritisch zu sehen.

Bei der Mehrzahl der Proben, insgesamt 18 Proben, war aus den Aufzeichnungen zur Probenahme nicht ersichtlich, dass die Nährwertkennzeichnung überhaupt in der genannten Art und Weise für den Verbraucher zugänglich war. Bei weiteren Proben waren die Nährwertangaben unvollständig. Differenzen traten auch zwischen einem Grundstoff und dessen beigefügter Kennzeichnung auf, da der Grundstoff einen nicht deklarierten Süßstoff enthielt und die ermittelten Mineralstoff-gehalte deutlich von der Deklaration abwichen.

Die Untersuchung und Beurteilung von 30 Vitamin- und Mineralstoffgetränken aus Fitnessstudios bestätigte die im Vor-jahr gemachte Beobachtung, dass sowohl die richtige Herstel-lung der Getränke aus den Grundstoffen als auch die rechtlichen Anforderungen bei der Abgabe an den Verbraucher eine große Herausforderung für die Inverkehrbringer sind. Aus hiesiger Sicht ist es wichtig, die Verantwortlichen für ihre Sorgfaltspflicht zu sensibilisieren. Im Vordergrund steht dabei die genaue Be-folgung der Zubereitungsangaben für die Fertiggetränke.

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Diätetische Sportlernahrungsmittel

Bei den 2012 untersuchten diätetischen Sportlernahrungs-mitteln handelte sich vorrangig um Eiweiß- bzw. Eiweiß-/ Kohlenhydratkonzentrate. Ein Erzeugnis enthielt die Zutat Kreatinethylestermalat. Kreatin ist einer der populärsten Wirk-stoffe in Sportlernahrungsmitteln. Es wird zur Leistungs- steigerung, speziell zur Steigerung der Muskelkraft, eingesetzt. In der EU sind derzeit nur Kreatin bzw. Kreatinmonohydrat zu-lässige Kreatinverbindungen. In Sportlernahrungsmitteln, vor allem aus den USA, wird jedoch auch eine Vielzahl anderer Derivate verwendet. Kreatinethylestermalat wurde nach hiesigem Kenntnisstand nicht vor dem 15. Mai 1997, dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung (EG) Nr. 258/1997, in nennenswertem Umfang als Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutat verwendet. Es wurde in der eingereichten Probe als nicht zugelassene neu- artige Zutat beanstandet.

Bei einer weiteren Sportlernahrung, einem Instantpulver für ein Getränk auf der Basis verschiedener Kohlenhydrate, das mit Vitaminen, verschiedenen Mineralstoffen und Spuren-elementen sowie L-Arginin angereichert war, war der spezielle Ernährungszweck nicht erkennbar. Derzeit existieren keine spezifischen Rechtsvorschriften zur Zusammensetzung und Kennzeichnung diätetischer Sportlernahrung. Aus fachwissen-schaftlicher Sicht gibt es aber eine Übereinstimmung dahin- gehend, dass Sportler je nach Leistungsintensität und

Belastungs- bzw. Sportart sehr unterschiedliche Ernährungs-erfordernisse haben. Unterschieden wird dabei u. a. zwischen Breiten-, Gesundheits-, Leistungs- und Hochleistungssportlern, gleichzeitig aber auch zwischen Kraft-, Schnellkraft-, Spiel-, Kraftausdauer- und Ausdauersport. Besondere Ernährungsbe-dürfnisse i. S. d. § 1 Diätverordnung bestehen i. d. R. nur für Leistungs- und Hochleistungssportler in speziellen Belastungs-situationen. Die eingereichte Probe wurde unspezifisch als „Diätetisches Nahrungsergänzungsmittel für intensive Muskel-anstrengungen, vor allem für Sportler“ bezeichnet. Entsprechend der Literatur kann die Zufuhr einer geeigneten Kombination ver-schiedener Mono- und Disaccharide während der Belastung die Ausdauerleistung von Sportlern positiv beeinflussen. Für Vitamine und Mineralstoffe gibt es insgesamt kein besonderes Ernährungsbedürfnis für Sportler. Für L-Arginin wird eine positive Wirkung bei Kraftsportarten postuliert, die jedoch entsprechend den Einschätzungen des Schweizer Bundesamtes für Sport, des Australian Institute of Sports und der Arbeitsgruppe „Fragen der Ernährung“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft nicht ausreichend belegt ist. Die allgemeine Bezeichnung als „Diätetisches Nahrungsergänzungsmittel für intensive Muskel- anstrengungen, vor allem für Sportler“ wurde als zu un- spezifisch und nicht ausreichend nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 Diätverordnung beanstandet.

Erhitzt du noch oder kochst du schon?

Einen Untersuchungsschwerpunkt für das Gebiet der wein-haltigen Erzeugnisse stellen die um die Vorweihnachtszeit auf traditionellen Märkten in loser Angebotsform in erhitztem Zu-stand an den Verbraucher abgegebene Glühweine und Frucht-glühweine dar. Hierfür wurden zu den Proben unerhitzte Ver-gleichsproben zur Untersuchung angefordert. Es wurden 32 Proben Glühweine und 16 Proben Fruchtglühweine dement-sprechend entnommen und untersucht.

Insgesamt wurden 7 Proben Glühwein beanstandet. Bei 6 erhitzten Teilproben war im Geschmack war eine deutliche Kochnote wahrnehmbar und der Alkoholgehalt wich signifikant zu dem der Vergleichsprobe ab. Bei 3 dieser Proben lag der Alkoholgehalt deutlich unter den geforderten 7 % Vol., wodurch die Anforderungen an einen Glühwein nicht mehr erfüllt waren. Üblicher Weise ist die Ursache hierfür eine unsachgemäße Erhitzung oder Bevorratung bei zu hohen Temperaturen. Zu-dem wies eine der als Vergleich eingesandten Teilproben wie die erhitzte Teilprobe eine deutliche sensorische Abweichung auf. Hierbei musste ebenfalls von einer unsachgemäßen Hitze- behandlung einhergehend mit einer erneuten Lagerung aus-gegangen werden. Eine andere Glühweinprobe fiel bezüglich einer abweichenden Sensorik und aufgrund eines nicht nach-weis- bzw. bestimmbaren Weinsäuregehaltes auf. Das Fehlen von Weinsäure in einem aus Wein hergestellten Erzeugnis

ist als äußerst untypisch zu bewerten. Somit musste von ei-nem Ersatz des Weines durch ein Lebensmittel (Fruchtwein) ausgegangen werden. Die VO (EWG) 1601/91 sieht eine Ver- mischung oder einen solchen Ersatz bei Glühwein jedoch nicht vor, weshalb die Verkehrsbezeichnung Glühwein als irreführend beurteilt wurde.

Bei lose abgegebenen Fruchtglühweinen waren 3 erhitzte Teilproben sensorisch als von der Verkehrsauffassung abwei-chend (Kochnote) zu beanstanden. Des Weiteren wich deren Alkoholgehalt signifikant zu dem der Vergleichsprobe ab. Zudem war in einem dieser Erzeugnisse, das als Heidelbeerglüh-wein in den Verkehr gebrachten wurde, Weinsäure in einer Grö-ßenordnung nachweisbar, die üblicher Weise in Erzeugnissen des Weinrechts vorkommt. Zudem wurde Chinasäure, die in Heidelbeererzeugnissen in charakteristisch hohen Gehalten vorkommt, zwar in der Vergleichsprobe in üblicher Höhe nach-gewiesen, in der erhitzten Probe jedoch in einer deutlich ge-ringeren Konzentration. Eine Vermischung mit Erzeugnissen des Weinrechts ist bei weinähnlichen Erzeugnissen weder vor-gesehen noch rechtlich gedeckt. Derartige Erzeugnisse dürfen nur aus Früchten mit Ausnahme von Weintrauben hergestellt werden. Dieses Erzeugnis wurde wegen der Verwendung von Erzeugnissen des Weinrechts als irreführend beanstandet.

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Blütenpollen - naturbelassene Wundermittel?

Ein Schwerpunkt des Jahres war fortführend zum Jahr 2011 die Untersuchung von Honig auf Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen. Insgesamt wurden aufgrund zielgerichteter Probe- nahmen 42 Honige untersucht. In den 18 untersuchten Honigen aus Sachsen-Anhalt wurden keine gentechnisch veränderten Pollen nachgewiesen. Von den verbleibenden 24 Honigen wiesen 10 Proben Pollen der gentechnisch veränderten und in der EU zugelassenen Sojabohnenlinie GTS40-3-2 auf. Eine quantitative Bestimmung war aufgrund der sehr geringen Menge an nachgewiesenen gentechnisch veränderten Pollen nicht möglich. Beanstandungen resultierten aus dem Nachweis nicht,

die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbe-hörden wurden jedoch über diese Befunde informiert.

Bei den oftmals als „Wundermittel aus der Natur“ ausge-lobten Blütenpollen gab es wesentlich mehr Beanstandungen und Hinweise. Die überwiegend „kurmäßig“ zu verzehrenden Erzeugnisse wiesen zum Teil einen erhöhten Schimmelpilz- gehalt auf, trugen keine Nährwertkennzeichnung oder nicht rechtskonforme Auslobungen nach Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006). Bei einem Honig mit zugemischten Pollen fehlte das Zutatenverzeichnis sowie die mengenmäßige Angabe der hervorgehobenen Pollen.

Unser abendlich Brot?

Einfach nur „Brot“ ist in einer dem Wellness-Trend huldigenden Gesellschaft scheinbar zu wenig. Bereits vor einigen Jahren ging eine Welle „Functional Bread“ durch Bäcke-reien, Back-Shops und den Einzelhandel. Zumindest hierzulande sind viele dieser Brote mit irgendeinem massiv beworbenen Zusatznutzen längst wieder aus dem Angebot verschwunden. Der aktuelle Renner bei diesen Produkten sind die sog. „Ei-weißbrote“, die im Zusammenhang mit einer bestimmten Diät- form beworben werden. Die mit diesen Broten verbundene „Schlank im Schlaf“- Werbung wurde vom Schleswig-Holstei-nischen Oberlandesgericht als irreführend beurteilt (Beschluss vom 21.06.2012; Az. 6 W 1/12). Viele Anbieter haben daraufhin ihre Produktbezeichnungen und Werbebroschüren, die in den Verkaufsstellen oft ausliegen, überarbeitet und formal lebens-mittelrechtlich „entschärft“, was aber an der eigentlichen Ziel-setzung dieser Produkte nichts ändert.

Was zeichnet diese „Eiweißbrote“ eigentlich aus? Im Wesentlichen sind die kohlenhydrathaltigen Getreideanteile

ersetzt worden durch Eiweißmischungen auf Basis von meist Weizen und Soja. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Be-schaffenheit und auch die Lagerfähigkeit. Ob einem die zähe bis gummiähnliche Textur mundet, muss jeder selber entschei-den. Auf die eingeschränkte Lagerfähigkeit wird in den meisten Broschüren hingewiesen. Konservierungsstoffe wie Sorbin-, Benzoe- oder Propionsäure waren nicht enthalten, aber in den meisten Broten waren Acetate (Salze der Essigsäure) nach-weisbar mit Gehalten bis 2,6 g/kg, was in dieser Höhe nicht durch die deklarierten Rohstoffe der Brote erklärlich war. Acetate haben als Säureregulatoren auch eine hemmende Wir-kung auf bestimmte Mikroorganismen. In einem Brot waren Spuren gentechnisch veränderter Sojabohnen nachweisbar, die eventuell aus dem verwendeten Sojaeiweiß stammen. Bei einem Brot erfolgte die Nährwertkennzeichnung nicht korrekt.

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Wie bereits in den Jahren 2008 bis 2011 wurde auch 2012 im LAV unter anderem die Schwerpunktaufgabe „Ernährungs-physiologische Untersuchung von Essen aus Kindertages- stätten- und Schulspeisungen“ durchgeführt. Dabei wurden 4 Einrichtungen (Kindergärten, Schulspeisungen) in Sachsen- Anhalt jeweils eine Woche lang jeden Tag beprobt. Die ge-nommenen Proben wurden unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten auf der Grundlage der Veröffentlichungen des AID-Verbraucherdienstes, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie der Referenzwerte für die Nähr-stoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) untersucht und beurteilt.

Als Richtwerte für die tägliche Nährstoffzufuhr von Kindern und Jugendlichen und damit als Beurteilungskriterien wird fol-gendes angegeben.• Kohlenhydrate:

zwischen 45 - 60 % der Gesamtenergieaufnahme• Fett:

zwischen 25 - 30 % der Gesamtenergieaufnahme• Eiweiß

zwischen 14 und 24 g/Tag (entspricht 5 - 6 % Gesamtenergieaufnahme)

Weiterhin heißt es: „Ein kindgerecht zusammengestelltes Mittagessen soll etwa 25 % des täglichen Energiebedarfs und rund ein Drittel der lebensnotwendigen Nährstoffe in einem aus-gewogenen Verhältnis enthalten.“1

1 Verpflegung für Kids in Kindertagesstätten und Schulen / hrsg. von AID Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft. 4. überarb. Aufl., Bonn 2007

Essen für Kinder

Es konnte festgestellt werden, dass im Wochendurch-schnitt die Energiemenge des Mittagessens in den 4 beprobten Einrichtungen den Forderungen genügte. Weiterhin war zu erkennen, dass in allen Einrichtungen die Empfehlung für die maximale Zufuhr an Fett unterschritten wurde. Beim Nähr-stoff Protein lagen alle Einrichtungen über dem Rahmen der Empfehlungen, die Empfehlung für Kohlenhydrate wurde im Großen und Ganzen eingehalten.

Als weiteren Untersuchungsschwerpunkt wurde Augenmerk auf die Mineralien Natrium, Kalium und Calcium gelegt. Bei diesen 3 Stoffen ist festzustellen, dass eine massive Überver- sorgung mit Natrium bereits durch eine Mahlzeit des Tages be-steht. Als Ursache ist hier zu sehen, dass einerseits die Lebens- mittel Natrium enthalten, andererseits durch Abschmecken mit Kochsalz weiteres Natrium in das Gericht eingebracht wird. Die durchschnittlichen aufgenommenen Mengen an Kalium und Calcium liegen unter den von der DGE empfohlenen Tages-mengen. Es ist zu erwarten, dass eine Zufuhr der genannten Mineralien durch entsprechende Lebensmittel über weitere Mahlzeiten am Tag erfolgt, und somit ein ausgeglichener Kalium- bzw. Calciumhaushalt gegeben sein kann.

Es ist zu beachten, dass die gewonnen Ergebnisse keine Aussage über die außerhalb der Kindertagesstätte bzw. Schule aufgenommene Nahrung und deren Zusammensetzung zu-lassen. Es ist geplant auch 2013 4 Einrichtungen in Sachsen- Anhalt für eine ernährungsphysiologische Untersuchung zu beproben.

Im Jahr 2012 wurden erneut für Kinder risikobehaftete Süß-warenprodukte zur Begutachtung eingesandt. 2 Proben „Flüssige Süßware mit Süßungsmitteln“ wurden als Verdachtsproben wegen vermeintlich zu hohem Zitronensäuregehalt zur Unter-suchung eingereicht. Bei den Proben handelt es sich um ein Produkt mit kleiner Füllmenge, das mittels eines Pumpzer- stäubers direkt in den Mund gesprüht werden soll. Angesichts der Tatsache, dass die Proben hinsichtlich pH-Wert am unteren Bereich von pH-Werten üblicher Getränke und insbesondere der Zitronensäuregehalt mit 2,5 % deutlich unterhalb der Gehalte von Zitronensaft lagen, wurden die Proben nicht beanstandet. Es wurde jedoch nachdrücklich auf die Umsetzung der Empfeh-lungen des BfR bezüglich des Warnhinweises und des nichtab-schraubbaren Spraykopfes hingewiesen.

Risikolebensmittel für Kinder

Eine weitere Produktkategorie, die bereits in den vergange-nen Jahren für Aufregung sorgte, waren Hartzuckerbälle. Dabei handelt es sich um Bälle von ca. 5 cm Durchmesser mit einer etwa 1 cm starken äußeren Hartzuckerschicht. In ihrem Inneren sind sie mit Kaugummimasse gefüllt. Problematisch sind diese Produkte, da die Hartzuckerschicht abgelutscht werden kann. Das kleiner gelutschte Produkt, welches allerdings immer noch die Hartzuckerschicht aufweist, kann dann möglicherweise von Kindern in den Mund gesteckt, aber noch nicht zerbissen oder mit dem Gaumen zerdrückt werden. Zur Verringerung des Risikos von gesundheitlich bedenklichen Szenarien für Kinder wurde vom Hersteller ein Stiel aus Kunststoff in die Süßware integriert.

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3 .3 Dezernat 33 - Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten

Dezernatsleiter: Dr. Andreas Pfalzgraf Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 173 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Amtliche Untersuchung und sachverständige Beurteilung

von• Mineralwasser• Bedarfsgegenständen• kosmetischen Mitteln• Obst, Gemüse, Kartoffeln, Rückstände von Pflanzen-

schutzmitteln in Lebensmitteln, Spurenelemente

Im Dezernat erfolgt die Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln hinsichtlich möglicher Risiken für die Verbraucher durch gesundheits- schädigende Stoffe sowie auf Täuschungstatbestände. Geprüft wird insbesondere auf Rückstände von Pestiziden und Nitrat-/Nitrit und auf Kontaminanten. Zu den möglichen Kontaminanten zählen Schwermetalle, Toxine, polychlorierte Biphenyle (PCBs), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), endo-krine Disruptoren wie Phthalate, Bisphenol A, Organozinnver-bindungen oder Nonylphenole, Lösungsmittel und die bei der Herstellung von Lebensmitteln durch chemische Reaktionen von Inhaltsstoffen entstehenden Schadstoffe wie Nitrosamine, Acrylamid oder Furan. Bei den kosmetischen Mitteln kommt als spezielle Aufgabe hinzu, die anzugebenden Inhaltsstoffe mit der tatsächlichen Rezeptur und den Werbeaussagen zu ver-gleichen. Dies erfordert die Analytik der teilweise sehr komplexen Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln. Durch diese Analytik sollte sich ein stimmiges Bild von Produkt und Aufmachung ergeben. Dem Verbraucher wird aber nicht immer das geboten, was die Kennzeichnung verspricht. Derartige Täuschungs-tatbestände stellen häufig auch ein gesundheitliches Risiko für bestimmte Personengruppen wie Allergiker dar, die sich auf die Richtigkeit der Produktinformationen verlassen können müssen.

Als besondere Herausforderung gilt es eine große Vielfalt an unterschiedlichsten potentiell schädlichen Stoffen im Blick zu behalten. Für die Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel finden über 600 zugelassene Wirkstoffe Verwendung. Diese sind ebenso wie die nicht mehr zugelassenen Stoffe nicht nur in den essbaren Pflanzenteilen sondern auch in verarbeiteten Lebensmitteln zu kontrollieren. Bei den kosmetischen Mitteln ist die Zahl der geregelten, also verbotenen oder beschränkt ver-wendbaren Stoffe noch etwa dreimal so groß. Im Dezernat wurde hierzu im vergangenen Jahr die Analytik von speziellen Pflanzenextrakten, bei denen es sich um meist komplexe Gemische mit natürlich schwankenden Anteilen handelt, weiter ausgebaut. Der Bereich der Bedarfsgegenstände umfasst unter-schiedliche rechtliche Regelungsbereiche. Für die Gegenstände mit Lebensmittelkontakt sind auch etwa 2.000 Substanzen als Monomere und Additive oder als Kontaminanten in weitgehend europäisch harmonisierten Vorschriften erfasst, deren Ein- haltung im Dezernat geprüft werden soll. Noch bunter ist die Welt der Spielwaren und Textilien. Hier sind allein als Farbstoffe über 1.600 Verbindungen bekannt, von denen etwa die Hälfte gesundheitlich nicht unbedenklich ist. Der Schwerpunkt liegt bei diesen Produkten aber auf der Kontrolle der besonders ge- fährlichen Stoffe, die als krebserregend, mutagen oder repro-duktionstoxisch eingestuft sind. Darüber hinaus sind bei vielen Materialien mit Körperkontakt allergene Stoffe ein Problem. Auch 2013 wurden wieder Gegenstände als Verbraucherbeschwerden von den Überwachungsbehörden entgegengenommen und zur Untersuchung eingesendet, weil bei Kontakt teils heftige Reak-tionen aufgetreten waren.

Einen Eindruck von der Vielfalt der Problematik geben die Berichte aus Schwerpunkten der Bereiche: Pestizidunter- suchungen, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände.

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Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in/auf Erdbeeren 2012

2012 wurden insgesamt 54 Erdbeerproben auf Pflanzen-schutzmittelrückstände untersucht. Das Wirkstoffspektrum um-fasste durchschnittlich 375 Wirkstoffe. 32 Proben stammten aus Deutschland (29 davon aus Sachsen-Anhalt), 4 Proben kamen aus Marokko, eine aus Italien und 17 Proben wurden in Spanien erzeugt (Abb. 1).

Allgemeine RückstandssituationVon den aus Deutschland stammenden Erdbeeren enthielten

10 Erdbeerproben (31,3 %) keine Pflanzenschutzmittelrück-stände, 9 dieser Proben wurden in Sachsen-Anhalt erzeugt, eine dieser Proben stammte aus dem ökologischen Landbau. Höchstmengenüberschreitungen wurden nicht festgestellt. Die durchschnittliche Höchstmengenausschöpfung für alle ermittelten Wirkstoffe betrug 4,7 %, d. h. die in den Erdbeeren ermittelten Gehalte lagen durchschnittlich weit unter den zulässigen Höchstmengen.

Bei den ausländischen Erdbeeren waren je eine aus Spanien und aus Marokko stammende Probe rückstandsfrei. Höchst-mengenüberschreitungen wurden hier ebenfalls nicht ermittelt, die durchschnittliche Höchstmengenausschöpfung für alle er-mittelten Wirkstoffe lag bei 10,2 %.

MehrfachrückständeIn 56,3 % der deutschen Erdbeeren lag mehr als ein Wirk-

stoff vor, durchschnittlich waren die überprüften Erdbeeren mit 2,1 Wirkstoffen belastet. 2010 waren es durchschnittlich 3,8 Wirkstoffe pro Probe. In einer Erdbeerprobe lagen maximal 7 unterschiedliche Wirkstoffe vor.

In den ausländischen Erdbeeren lagen durchschnittlich 2,0 Wirkstoffe pro Probe vor, hier wiesen 63,6 % aller Proben Mehr-fachrückstände auf. Die Probe aus Marokko enthielt 4 Wirk- stoffe, die Probe aus Italien einen Wirkstoff und eine in Spanien erzeugte Probe enthielt 5 Wirkstoffe. Der Vergleich der Häufig-

keitsverteilung zwischen inländischen und ausländischen Früchten ist in Abb. 2 veranschaulicht.

WirkstoffspektrumInsgesamt wurden in den Erdbeeren 23 unterschiedliche

Wirkstoffe festgestellt (Abb. 3), bei den deutschen Früchten waren es 12 unterschiedliche Wirkstoffe, bei den ausländischen wurden 16 unterschiedliche Wirkstoffe ermittelt. In Deutsch-land sind zurzeit 50 Wirkstoffe als Fungizide, Insektizide oder Herbizide für Behandlung von Erdbeeren zugelassen. Eine An- wendung von in Deutschland nicht zugelassenen Mitteln wurde nicht festgestellt.

Sowohl bei den inländischen als auch bei den ausländischen Früchten wurden am häufigsten Fungizide nachgewiesen. Die Kombinationswirkstoffe Boscalid und Pyraclostrobin werden neben Botrytis-Erkrankungen (Grauschimmel) auch gegen Echten Mehltau und die Weißfleckenkrankheit eingesetzt und der oft ermittelte Wirkstoff Fenhexamid wird ebenfalls gegen Botrytis-Erkrankungen verwendet. Die Fungizide Cyprodinil und Fludioxonil werden gegen Botrytis-Erkrankungen eingesetzt. Diese beiden Wirkstoffe kommen im Pflanzenschutz oft als Kombinationspräparate zum Einsatz. Das Fungizid Azoxystrobin ist für die Bekämpfung der Brennfleckenkrankheit zugelassen.

Die Insektizide lambda-Cyhalothrin (gegen saugende Insek-ten), Fenpyroximat (gegen Spinnmilben) und Thiacloprid (gegen Blattläuse, Erdbeerblütenstecher) wurden ausschließlich auf/in deutscher Ware ermittelt. Insektizide wie lambda-Cyhalothrin, das Insektizid Chlorpyrifos wurden lediglich in den ausländischen Früchten nachgewiesen.

Insgesamt wurden auf deutscher Ware 2 Herbizide fest-gestellt. Fluazifop wird gegen einkeimblättrige Unkräuter und Ausfallgetreide angewendet und Metamitron kommt zur Behandlung gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter zum Einsatz.

übriges Deutschland

Sachsen-Anhalt

Deutschland

Spanien

Italien

Marokko

Abb. 1 Herkunft der untersuchten Erdbeeren

10

2

4

6

7

4

34

2

5

4

1 1 1

0 1 2 3 4 5 6 7Anzahl der WirkstoffeDeutschland andere Länder

Abb. 2 Häufigkeitsverteilung der ermittelten Wirkstoffe

1

1

11

1

11

12

2

2

2

3

33

56

26

85

112

712

715

8

Triadimenol

Quinoxyfen

Myclobutanil

Metamitron

l-Cyhalothrin

Kresoxim-methyl

Fenpyroximat

Deltamethrin

Trif loxystrobin

Thiacloprid

Penconazol

Clofentezin

Spinosad

Metalaxyl

Fluazifop

Bupirimat

Fludioxonil

Azoxystrobin

Pyraclostrobin

Cyprodinil

Chlorpyrifos

Fenhexamid

Boscalid

Deutschland Ausland

Abb. 3 Wirkstoffspektrum und Häufigkeit der ermittelten Wirkstoffe

31

Irreführung bei kosmetischen Mitteln

Nach § 27 LFGB ist es verboten, kosmetischen Mitteln Wirkungen beizulegen, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Eine Irreführung liegt auch dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Bezeichnungen über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden. Die rechtskonforme Verwendung ausgelobter Wirkstoffe in kosmetischen Mitteln wurde auch in 2012 über-prüft.

An Hand von Datenblättern der AG „Kosmetische Mittel“ der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und im Zusammen-hang mit der Kontrolle der Produktunterlagen nach § 5 b der Kosmetik-Verordnung muss eingeschätzt werden, ob kosmeti-sche Mittel als irreführend im Sinne des LFGB beurteilt werden müssen.

Dafür stehen im LAV Sachsen-Anhalt mehrere qualitative und quantitative Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Rou-tinemäßig kann so z. B. auf die Vitamine A (Retinol, Retional- cetat, Retinolpalmitat), E (Tocopherol, Tocopherolacetat), B3 (Niacinamid), B5 (Panthenol) und Q10 (Ubiquinon) unter- sucht werden. Für den Nachweis von wertgebenden Pflanzen- extrakten stehen Untersuchungsmöglichkeiten für Kamille (Bisa-bolol), Aloe Vera (Aloverose, alpha-Hydroxysäuren), Ringelblu-me (Flavonoide, Faradiolester, Triterpenglycoside) und Jojobaöl

zur Verfügung. Methoden zum Nachweis von Harnstoff, Glyze-rin, und Allantoin runden das Untersuchungsspektrum ab. Für alle Sonnenschutzprodukte können mehr als 20 UV-Filter be-stimmt werden. Ein Zusatz von Titandioxid und der ausgelobte Lichtschutzfaktor können ebenfalls über ein Screening abge- sichert werden.

Die Innovationsfreudigkeit der Kosmetikindustrie kennt kaum Grenzen. Im Zusammenhang mit den diesjährigen Unter- suchungen fielen Produkte mit Weihrauch, Algenzusätzen, Orchideenextrakt, Noni-Frucht, Avocado, Yogurt-Proteine, Arnika, Menthol, Rosmarin, Kampfer, Mandelöl, Rotklee, Traubensilberkerze, Lindenblüten, Granatapfel … auf. Der Nachweis dieser ausgelobten Wirkstoffe ist aufgrund der im LAV Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehenden Untersuchungs- kapazitäten zur Zeit nicht möglich. Hier ist die Unterstützung durch die Überwachungsämter durch Kontrolle der Produkt- unterlagen entsprechend § 5 b der Kosmetik-Verordnung not-wendig.

Insgesamt wurden 2012 durch die Analytik im Dezernat bei ca. 5 % aller kosmetischen Mittel Irreführungstatbestände durch falsche oder nicht belegbare Wirkaussagen zu Stoffen nachge-wiesen.

Kontamination von Lebensmitteln durch Lebensmittelkontaktmaterial

Sowohl vom Probenumfang als auch von der Zahl der fest-gestellten Mängel legte das Dezernat einen Schwerpunkt auf die Aufdeckung von ungewollten Veränderungen der Lebens-mittel durch Verpackungen oder Gegenstände, die zur Zuberei-tung oder dem Verzehr von Lebensmitteln bestimmt sind.

Von 280 Proben aus dem Bereich der Lebensmittelkontakt-materialien wiesen nahezu ein Viertel Mängel auf. Diese Mängel lassen sich unterscheiden in Mängel hinsichtlich der Kenn-zeichnung und hinsichtlich nicht akzeptabler Stoffübergänge auf Lebensmittel. Bei den 2012 aufgefallenen Proben, die hinsichtlich der Stoffübergänge beanstandet werden, waren einige Gemeinsamkeiten zu erkennen. Besondere Probleme ließen sich im Bereich der Einweghandschuhe erkennen. Grundsätzlich ist ein Stoffübergang von Gegenständen auf Le-bensmittel nicht auszuschließen. In dem Bereich der Einweg-handschuhe wurden 9 Proben aus unterschiedlichen Materiali-en (PVC, Nitril, Latex) ermittelt bei denen die Art und Menge der übergehenden Stoffe nicht den Anforderungen entsprach. In 5 Fällen ging ein gesundheitlich nicht unbedenklicher Konservie-rungsstoff auf die Lebensmittel über. Die anderen 4 Handschuhe waren aus PVC unter Verwendung reproduktionstoxischer Phthalatweichmacher hergestellt worden. Insbesondere bei Kontakt der Handschuhe zu fettigen Lebensmitteln erfolgt ein nahezu unkontrollierbarer Übergang der Weichmacher auf die Lebensmittel. Die Weichmacher auf Phthalsäurebasis führten auch bei 4 anderen Produkten zu Problemen.

Dimethylphthalat wird bei Knicklichtern als Lösungsmittel verwendet. 2 derartige Knicklicht-Produkte wurden als Le-bensmittelkontaktmaterial eingesendet. Eine Probe als doppel- schaliger Trinkbecher, eine andere als Cocktailrührstab. In beiden

Produkten war das Dimethylphthalat bereits in sehr deutlich meß-baren Größen in die Kunststoffwand der Gegenstände eingedrun-gen. Im Kontakt mit alkoholischen Getränken trat das Dimethylph-thalat in das Lebensmittel über. Weiterhin wurde der Übergang von Phthalaten bei einer Eiswürfelform und bei einem Tisch- belag festgestellt.

Anorganische Elemente sind auch seit langem im Fokus des Verbraucherschutzes. Bei 9 Proben Lebensmittelkontakt- material traten gesundheitlich kritische Stoffübergänge im Kontakt mit sauren Lebensmitteln auf. Zu den besonders kritischen Elementen zählt Blei. Gemeinsam mit Cadmium wurde es bei einem Trinkglas in dem äußeren Dekor verwendet. Über den Trinkrandbereich konnte bei Anwendung der normierten Prüfung eine mögliche Aufnahme ermittelt werden. Aus einem Sonderpostenmarkt kam eine stark kobaltlässige Keramiktasse wieder zur Prüfung. Der gleiche Artikel war 2009 schon einmal entdeckt und hätte damals nach einer Warnmeldung eigentlich vom Markt genommen werden sollen. Als Obstform wurde eine Eisenform verkauft, die bei Kontakt mit sauren Lebensmitteln sofort großflächig korrodierte. Der Effekt der galvanischen Korrosion führte bei einer Geflügelzange zu einer erheblichen Nickelfreisetzung aus einer kleinen Niete. Wie jedes Jahr wurde auch wieder eine Reihe von Imbissbehältern aus Aluminium be-anstandet, weil dieses Material einfach nicht stabil gegenüber sauren Lebensmitteln ist. Wenn diese Gegenstände für den Kontakt mit saurem Gemüse Verwendung finden sollen, müssen sie durch eine Beschichtung geschützt werden.

Die weiteren Stoffübergänge betrafen Einzelfälle in denen die Gute Herstellungspraxis für Lebensmittelkontaktmaterialien nicht beachtet worden ist.

32

4 Fachbereich Veterinärmedizin

Fachbereich 4 - Veterinärmedizin

Fachbereichsleiter: Dr. Andreas Tyrpe Haferbreiter Weg 132 - 135 39576 Stendal Tel.: (03931) 631 - 151 E-Mail: [email protected]

Dezernat 41 Morphologische und mikrobiologische Tierseuchendiagnostik

Dezernat 42 Virologische Tierseuchendiagnostik

Dezernat 43 Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung

Dezernat 44 Fleisch- und Milchhygiene

Dezernat 45 Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung

Im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zum Tierseuchen- geschehen standen zu Beginn des Jahres 2012 massive seuchenartige Erkrankungen bei Wiederkäuern verursacht durch Infektionen mit dem später als Schmallenbergvirus (SBV) bezeichneten Erreger. Erste Fälle dieser bisher in Europa unbe-kannten charakteristischen Abortsymptomatik bei Rindern und Schafen traten Ende des Jahres 2011 im Westen Deutschlands auf. Das Geschehen erreichte unser Bundesland im Januar 2012. Der Einschleppungsweg von SBV ist bis heute unklar. Da SBV ebenso wie das BTV-Virus, das für den mittel- und west-europäischen Seuchenzug der Blauzungenkrankheit ab 2006 verantwortlich war, durch Vektoren (Gnitzen) übertragen wird, können beide Geschehen wahrscheinlich als Folge des begin-nenden Klimawandels betrachtet werden.

Die zur Fortführung der im Land Sachsen-Anhalt seit 2004 untersuchungs- und bekämpfungspflichtigen Bovinen Virusdiar-rhoe (BVD) ab 2011 im großen Umfang eingeführte BVD-Ohr-stanzendiagnostik wurde 2012 in gleichem Umfang weiterge-führt und ist nunmehr Bestandteil der Laborroutine.

Weiterhin viel Arbeitskraft bindet die Fortführung der Etab-lierung des neuen LIMS im Fachbereich. Regelmäßige LIMS-Arbeitsgruppensitzungen trugen zur Verbesserung und Anpas-sung der verwendeten Software bei.

Breiten Raum nehmen nach wie vor dezernatsübergreifende Untersuchungen im Zusammenhang mit dem nationalen und EU-Zoonosemonitoring ein. Diese Untersuchungen entwickeln sich in immer stärkerem Maße zur Schwerpunktaufgabe, den gesundheitlichen Verbraucherschutz unmittelbar betreffend.

Der verantwortliche Einsatz von Antibiotika in der Tier- haltung prägte auch 2012 die Diskussionen zu diesem Thema in der Öffentlichkeit und in verschiedenen Fachforen. Der Fach-bereich brachte sich in die Diskussion durch fundiertes Fakten-wissen und mit hier vorhandenen Daten ein. Darüber hinaus arbeitet der Fachbereich in einer vom Ministerium für Landwirt-schaft und Umwelt initiierten Arbeitsgruppe mit. Diese hat zum Ziel, Ansatzpunkte zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der landwirtschaftlichen Tierhaltung herauszuarbeiten.

Ein fachlicher Höhepunkt des Jahres war unbestritten der Milzbrandausbruch im Landkreis Stendal, den der Fachbereich sowohl diagnostisch als auch epidemiologisch begleitet hat. Mehr dazu können Sie auf den folgenden Seiten lesen.

Die anschließenden Berichte stellen einen Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum des Jahres 2012 dar.

33

Tab. 1 Im Fachbereich Veterinärmedizin im Jahr 2012 diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen

Tierseuche Tierart Gesamt

Bovine Virus Diarrhoe Kalb 6

Kuh 3

Mastrind 1

Bovine Herpesvirus Typ 1 Kuh 6

Amerikanische Faulbrut Bienen 3

enzootische Leukose der Rinder Kuh 1

Milzbrand Kalb 1

Salmonellose der Rinder Rind 2

"Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden" Forelle 1

"Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden" Forelle 1

Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen Koikarpfen 4

27

Tierkrankheit Tierart Gesamt

Echinokokkose Fuchs 48

Q-Fieber Kalb 3

Kuh 1

Paratuberkulose Kuh 4

Rind 2

Listeriose Schaf 2

Kuh 3

Muffelwild 1

"Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)" Huhn 17

Geflügel 4

Ziege 1

Hund 8

Katze 3

Schaf 2

Kalb 5

Andere Tierarten 9

Chlamydiose außer Psittakose Huhn 1

Taube 1

Psittaciden 3

Rind/Kuh 2

Salmonellose (Salmonella spp. außer Rind) Zootiere 4

Schwein 25

Schaf 1

Pferd 1

Hund 3

Huhn 3

Geflügel 1

Taube 13

Andere Tierarten 7

Schmallenbergvirus Schaf 23

Rind 5

Kuh 2

Kalb 14

Rehwild 1

Ziege 2

Tuberkulose ausgenommen Mycobacterium bovis inkl. deren Subspezies- Infektionen

"Entenvögel und Taubenartige" 2

Huhn 1

Toxoplasmose Katze 1

Verotoxin (=Shiga-Toxin)-bildende Escherichia coli Kalb 2

Schwein 1

Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT) Huhn 3

sonst. Geflügel 1

Mareksche Krankheit (akute Form) Huhn 4

240

Tab. 2 Im Fachbereich Veterinärmedizin im Jahr 2012 diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten

34

4 .1 Dezernat 41 - Morphologische und mikrobiologische Tierseuchendiagnostik

Dezernatsleiterin: Dr. Annette Schliephake Haferbreiter Weg 132 - 135 39576 Stendal Tel.: (03931) 631 - 492 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Sektionen und feingewebliche (mikroskopische) Untersu-

chungen• Bakteriologische, parasitologische und mykologische Unter-

suchungen• Untersuchungen auf Transmissible Spongiforme Encepha-

lopathien (TSE)• Tollwutuntersuchungen

• Untersuchung auf Zoonose-Erreger, bes. Prävalenzstudien: Salmonellen, Campylobacter, Methicillin-resistente Staphy-lococcus aureus (MRSA)

• elektronenmikroskopische Virusschnelldiagnostik

35

Milzbrand in Sachsen-Anhalt

Im Juli 2012 wurde in einer Rinderherde im Landkreis Stendal Milzbrand amtlich festgestellt. Diese Herde bestand aus 30 Mutterkühen und deren Nachzucht. Die Tiere waren völlig unauffällig, bis plötzliche Todesfälle auftraten.

Die Haltung der betroffenen Rinderherde erfolgte auf einer Weide mit Zugang zur Elbe. Die Weide ist durch Senken sehr uneben und wird regelmäßig vom Hochwasser überschwemmt. Die Senken sind zugänglich für die Rinder und werden auch als Tränke genutzt. Die Weide wurde bereits seit mehreren Jahren für die Rinderherde verwendet. Zuvor waren dort keine Todes-fälle beobachtet worden. Die auf der Weide seitens des zustän-digen Amtstierarztes aufgefundenen Rinder zeigten Blutungen aus den Augen und dem Darm. Zum Teil waren die Zungen- spitzen abgebissen.

Zur Abklärung der Todesfälle in der betroffenen Herde wurden am 10.07.12 2 Tiere (1 Mutterkuh und 1 Jungrind) zur Sektion eingesandt. Die Sektion beider Tiere erbrachte weitestgehend ähnliche Befunde, die allerdings bei der Mutterkuh aufgrund be-reits einsetzender Autolyse und Fäulnis überschattet wurden. Auffallend war bei der Eröffnung beider Tierkörper eine hoch-gradig vergrößerte Milz mit deutlich gespannter Milzkapsel. Die Größe des Organs betrug ca. 65 x 21 x 7 cm. Im Anschnitt wölbte sich die Schnittfläche uhrglasförmig hervor. Die Organränder waren stark abgerundet. Zudem zeigten beide Tiere Anzeichen einer Allgemeininfektion, die sich durch zahlreiche, feine Blu-tungen besonders in den Schleimhäuten des Blättermagens, der Maul- und Nasenschleimhäute, der Augenlider sowie dem Brust- und Bauchfell und im Herzen darstellten und den Verdacht auf eine bakterielle Infektion zuließen. Diese Erscheinungen waren beim Jungrind ausgeprägter als bei der Mutterkuh.

Teilstücke der relevanten Organe wurden in Formalin fixiert, die Proben wurden geschnitten und entsprechend in Paraffin eingebettet, damit die Herstellung von feinen Schnittpräparaten möglich war. Nach entsprechender Färbung erfolgte die mikros-kopische Beurteilung der Präparate. Die bereits beschriebenen Blutungen konnten bestätigt werden. In den Milzen waren Nek-rosen nachzuweisen. Auffallend war der Nachweis von kräftigen, stäbchenförmigen Bakterien, die in den Blutungen von Milz, Le-ber, Lunge, Gehirn, Nieren, Herzen, Euter, Darm und zum Teil frei liegend in den Organen und Geweben nachgewiesen wurden. Zeitgleich wurden bakteriologische Untersuchungen zur An-züchtung des Erregers eingeleitet. Bereits nach 18 Stunden war

ein hochgradiges Bakterienwachstum von aeroben Sporenbild-nern auf Blutagarplatten nachweisbar. Beim Jungrind wurden diese Bakterien aus Milz, Leber, Lunge und Darmlymphknoten in sehr großer Menge isoliert. Bei der Mutterkuh erfolgte der Nachweis aus Milz und Lunge. Kulturmorphologisch stellten sich diese Bakterien als raue, flache, graue, mittelgroße Bakterien- kolonien dar, die über den gesamten Impfstrich ihr Wachstum ausdehnten. Durch Färbung der Bakterien waren im Gramaus-strich grampositive, kräftige Stäbe mit beginnender Versporung nachweisbar. Der Verdacht auf Milzbrand erhärtete sich insbe-sondere aufgrund der bakteriologischen Untersuchungen bereits am Tag nach der Sektion der Tiere. Das zuständige Veterinäramt wurde unverzüglich über den Verdacht auf Milzbrand informiert.

Zeitgleich erfolgte die Übersendung von Bakterienmaterial und Organproben zum Referenzlabor für Milzbrand (Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Jena). Das Eintreffen der Proben wurde bereits mittags bestätigt. Nach weiteren 24 Stunden erfolgte die Bestätigung des FLI, dass es sich um Bacillus anthracis, den Er-reger des Milzbrandes, handelt.

Umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, einschließlich einer Formalinbegasung aller Laborräume und insbesondere des Sektionstraktes wurden erforderlich.

Im Rinderbestand gab es weitere Todesfälle, insgesamt ver-endeten 12 Tiere. Nach Umtreiben der Tiere auf eine andere Weide und Verabreichung von Antibiotika kam das Krankheitsge-schehen zum Stillstand. Umfangreiche epidemiologische Unter-suchungen (Untersuchung von Bodenproben, Ursachensuche) wurden durch Mitarbeiter des Fachbereichs Veterinärmedizin in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Universität Hohenheim, des FLI Jena und Wusterhausen sowie dem Robert Koch-Insti-tut (RKI) durchgeführt.

Im Ergebnis dieser Untersuchungen war festzustellen, dass sich in 3 von 12 Kadaverliegeplätzen auf der Weide Milz-brandsporen im Boden nachweisen ließen. Durch genotypische Untersuchungen war ein einheitlicher Genotyp dieser Isolate festzustellen. Dieser entsprach Isolaten, die sich in der Stamm-sammlung des FLI bereits seit 1962 und 1971 befanden. Ein Rückschluss zu den Quellen dieser Isolate ist nicht mehr mög-lich.

Abb. 4 links: Blutungen aus dem Auge (Quelle: Veterinäramt Stendal) rechts: Blutungen aus dem Darm (Quelle: Veterinäramt Stendal)

Abb. 5 links: Blutungen mit Bakterien im Herzmuskel (Gramfärbung) rechts: Bakterienkolonien in den Gehirngefäßen (Gramfärbung)

36

Die eindeutige Quelle dieses Milzbrandausbruches ist bis heute nicht geklärt. Ob an dieser Stelle der Weide sich Wasen-plätze befanden oder ob Sporen mit dem Elbwasser eingetragen wurden, kann nur vermutet werden. Die Weide wurde mit 24%igem Formaldehyd dekontaminiert und umgepflügt. Eine weitere landwirtschaftliche Nutzung wurde untersagt. Die Sperre der Rinderherde wurde am 01.08.12 aufgehoben.

Dieser Fall zeigt eindrücklich, dass Krankheiten, die längst vergessen scheinen, jederzeit wieder auftreten können.

Abb. 6 links: Bacillus-anthracis-Kultur auf Blutagar nach 18 h Bebrütung rechts: Bacillus anthracis mit beginnender Versporung

37

4 .2 Dezernat 42 - Virologische Tierseuchendiagnostik

Dezernatsleiter: Dr. Wolfgang Gaede Haferbreiter Weg 132 - 135 39576 Stendal Tel.: (03931) 631 - 401 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Serologische Untersuchungen zur Tierseuchendiagnostik

und -überwachung• Virologische Untersuchungen zur Tierseuchendiagnostik

und -überwachung• Molekularbiologische Untersuchungen zur Tierseuchendiag-

nostik und -überwachung

Das Dezernat ist für virologische, molekularbiologische und serologische Untersuchungen zur Überwachung der Tierbe-stände auf anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten zuständig.

Die hierfür zu bearbeitenden Proben werden aus verschie-denen Anlässen entnommen:• Zum weitaus überwiegenden Teil erfolgt die Beprobung im

Rahmen staatlicher Bekämpfungsprogramme für anzeige-pflichtige Seuchen bei den verschiedenen Nutztierarten, z. B. Brucellose, Leukose, Herpesvirusinfektionen (BHV1) und Virusdurchfall/Schleimhauterkrankungen (BVD) bei Rindern.

• Ursachenermittlung für Todesfälle und Erkrankungen bei (Nutz-)Tieren. Hierzu zählen insbesondere Abklärungs- untersuchungen bei Tierseuchenverdachtsfällen, z. B. Influ-enza, Schweinepest, Blauzungenkrankheit.

• Nachweis bzw. Ausschluss von Zoonosenerregern bei Heim- und Nutztieren, z. B. Chlamydia psittaci als Erreger der Orni-those des Menschen

• Monitoringprogramme im Rahmen epidemiologischer Erhe-bungen zur Verbreitung von Tierseuchen- und Zoonosener-regern bei Haus- und Wildtieren auf der Basis von Landes-, Bundes- oder europäischen Vorschriften (z. B. Influenza, Schweinepest, Blauzungenkrankheit, Paratuberkulose)

38

Stand der BVD-Bekämpfung in Sachsen-Anhalt

Die Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Rinder und zählt weltweit zu den bedeutendsten Infektionserkrankungen bei Rindern. Die hohen wirtschaftlichen Verluste entstehen durch Durchfall, Fieber, Kümmern und Infektanfälligkeit der Kälber. Die Infektion trächtiger Rinder kann zu Verkalbungen oder zur Geburt eines dauerhaft infizierten Kalbes führen, das lebenslang das BVD-Virus in hoher Konzentration ausscheidet. Diese Kälber werden als Dauerausscheider, Virämiker oder auch als PI-Tiere (persis-tent infiziert) bezeichnet und sind aufgrund der intensiven Virus- ausscheidung für die Aufrechterhaltung von Infektionskreis- läufen innerhalb der Rinderbestände sowie für die Übertragung auf nicht-infizierte Bestände verantwortlich. Der Kern von Be-kämpfungsprogrammen liegt daher in der Identifikation und Eli-minierung von PI-Tieren aus der Rinderpopulation.

Sachsen-Anhalt führte auf der Basis der Landesverordnung vom 20.2.2004 als erstes deutsches Bundesland ein staatliches BVD-Tilgungsprogramm durch. BVDV-infizierte Rinder wurden durch anfängliche virologische Blutuntersuchungen aller Zucht-rinder eines Bestandes und nachfolgend fortgesetzte virologi-sche Untersuchungen der weiblichen Zutreter zwischen dem 3. und 9. Lebensmonat identifiziert. Auf dieser Grundlage waren Ende 2010 bereits 97,8 % der Rinderbestände mit 93,7 % der unter das Tilgungsprogrammfallenden Rinder amtlich als BVDV-unverdächtig anerkannt (Abb. 1).

Seit dem 01.01.2011 besteht durch die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virus-diarrhoe-Virus (BVD-Bundes-VO) eine deutschlandweite Un-tersuchungspflicht auf BVD. Im Zuge der Umsetzung der Bun-desverordnung erfolgt die Beprobung aller Kälber mittels einer Ohrstanzprobe beim Einziehen der Ohrmarke zur Tierkenn-zeichnung. Durch den Einsatz der Ohrstanzen können PI-Tiere zu einem frühen Zeitpunkt und mit relativ geringem Aufwand er-kannt werden. Das Ergebnis dieser BVDV-Untersuchung gilt für das Rind lebenslang und wird vom LAV direkt in die zentrale Datenbank HI-Tier eingestellt. Auf diesem Weg kann bei recht-zeitiger Beprobung der BVD-Status des Kalbes unmittelbar in den „Rinderpass“ aufgenommen werden. Die erforderlichen

96 98/95/

23

55

78 8393 98/ 96

7667

87 9082

44

9493

7648

52

68 7078 80 76 76

0

25

50

75

100

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

%

0

25

50

75

100 %

BVDV-unverdächtige und -freieHerden (%)BVDV-unverdächtige und -freieRinder (%)Herden ohne positiveAntikörpernachweise

Staatl BVD-Tilgungsprogramm gemäß VO Sachsen-Anhalt vom 20.2.2004

Inkrafttreten der BVD-Bundes-VO zum 1. Januar 2011

Abb. 1 Entwicklung des amtlichen BVD-Status in Sachsen-Anhalt seit Beginn der staatlichen Bekämpfung

Gewebeohrmarken werden den Rinderhaltern wie üblich durch den Landeskontrollverband zur Verfügung gestellt. Die Unter- suchungsgebühr wird von der Tierseuchenkasse getragen und direkt mit dem LAV verrechnet.

Nachdem die Bilanz nach dem ersten der Jahr der Tilgung nach Bundes-VO in Sachsen-Anhalt infolge unerwartet zahlreicher Re- und Neuinfektionen von einem Rückgang des Anteil BVDV-unverdächtiger Herden und Rinder gekennzeichnet war, konnte dieser Trend 2012 wieder gebrochen werden. Von den 27 in-fizierten Beständen des Jahres 2011 besteht die Infektion in 6 Beständen fort, teilweise trotz Impfung mit inaktivierter Vakzine. Aus diesem Anlass führt(e) der Tierseuchenbe- kämpfungsdienst des LAV eine umfassende epidemiologische Studie in einem großen Mutterkuh-Betrieb durch, inklusive um-fangreicher labordiagnostischer Untersuchungen zur Beurtei-lung der eingesetzten Impfregimes.

Hinzu kamen Reinfektionen in 4 weiteren Beständen. Auf Anforderung der zuständigen Veterinärämter versucht der Tier-seuchenbekämpfungsdienst des LAV die Eintragsquellen zu er-mitteln. Auch 2012 wurde das Verbringen von nicht untersuchten bzw. nicht valide zertifizierten (Einzel-)Tieren nachgewiesen. Bei einer HIT-Abfrage zum Stichtag 31.7.2012 wurden in Sachsen- Anhalt insgesamt 940 Tiere ermittelt, die ab 2011 geboren und mindestens sechs Monate alt waren und dennoch keinen gültigen BVD-Status (kein Eintrag, O1 oder O4) hatten. Das Ein-schleppungsrisiko durch den Tierhandel muss daher nach wie vor als Hauptquelle für die Infektion angesehen werden. Das verdeutlicht die weiterhin bestehende Notwendigkeit der konse-quenten bundesweiten Tilgung dieser Tierseuche einschließlich der strikten Einhaltung aller von den BVD-VO vorgesehenen Bi-osicherheitsmaßnahmen in den Betrieben.

< >

Lfd . Nr . des Bestandes

Anzahl der PI in 2012

Anzahl der PI in 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002

11 1 81 16 2

21 19 5

13 120 110 3 426 616 45 6 33 1

12 1315 1 92 14 17 4 2

19 123 918 127 18 11

14 117 222 21 12424 725 44

Legende: Jahre mit Jahre ohne PI-Nachweis PI-Nachweis

Jahre ohne signifikante Untersuchungen

üüüüüü=ü Verpflichtendes BVD-Tilgungsverfahren freiwilliges

BVD-Bundes-VO > gemäß Landes-VO vom 20 .2 .2004 < Verfahren

Abb. 2 Infektionshistorie und weiterer Tilgungsverlauf in 27 BVDV-infi-zierten Beständen des Jahres 2011

39

4 .3 Dezernat 43 - Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung

Dezernatsleiter: Dr. Andreas Tyrpe (m. d. W. d. G. b.) Haferbreiter Weg 132 - 135 39576 Stendal Tel.: (03931) 631 - 152 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Untersuchungen auf Rückstände pharmakologisch wirksa-

mer Stoffe (PWS) im Rahmen des Nationalen Rückstands-kontrollplans (NRKP), ein schließlich Planung der amtlichen Probennahme und Berichterstattung

• Untersuchungen auf Rückstände pharmakologisch wirk-samer Stoffe (PWS) im Rahmen der Lebensmittelüberwa-chung

40

Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung

Nationaler RückstandskontrollplanDer Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein EU-

weit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von lebensmittelliefernden Tieren und tieri-schen Erzeugnissen auf pharmakologisch wirksame Stoffe und Kontaminanten.

Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr trans-portiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Be-triebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle.

Zur Untersuchung gelangten Proben von Tieren (Blut, Harn oder Organmaterial) aus Erzeugerbetrieben (Mastkälber, Mast-rinder, Kühe, Schweine, Masthähnchen, Lege-/Suppenhühner, Truthühner, Enten, Fische, Wild) und aus Schlachtbetrieben (Mastrinder, Schweine, Masthähnchen, Lege-/Suppenhühner, Enten, Gans) sowie von tierischen Erzeugnissen (Milch, Eier, Honig). 2012 wurden in Sachsen-Anhalt 2.823 NRKP-Proben untersucht. Tab. 1 zeigt die Art der Proben im Detail.

Das Untersuchungsspektrum umfasste:• pharmakologisch wirksame Substanzen (Hormone, Thy-

reostatika, b-Agonisten, Antibiotika, Chemotherapeutika, Antiparasitika, Kokzidiostatika, Glukokortikoide, Sedativa, nichtsteroidale Antiphlogistika und Farbstoffe) mit insge-samt 630 Einzelstoffen in 64 Prüfmethoden, einige Untersu-chungen werden dabei im Rahmen der Länderkooperation „Initiative Mitteldeutschland“ in den amtlichen Laboratorien in Sachsen bzw. in Thüringen untersucht

• biologisch wirksame Hemmstoffe (Dreiplattentest, siehe Dezernat Fleisch- und Milchhygiene)

• Umweltschadstoffe (Pestizide, Dioxine, Schwermetalle) werden im Fachbereich Lebensmittelsicherheit untersucht.

Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt 2012

2012 führten insgesamt 3 NRKP-Planproben zu Beanstan-dungen. Bei 4 Proben wurden Rückstände an Antibiotika nach-gewiesen, die unterhalb der Bestimmungsgrenze lagen und

nicht beanstandet wurden. Zudem wurden bei 2 Proben Rück-stände eines Steroids sowie bei weiteren 2 Proben erhöhte Ge-halte an Mykotoxinen festgestellt.

Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen von Hemm-stofftest-Planproben und Bakteriologische-Fleischuntersuchgs-proben sind unter dem Dezernat Fleisch- und Milchhygiene dar-gestellt.

Bei einer Schlachtprobe vom Schwein wurde ein Summen-gehalt des Antibiotikums Tetracyclin und seines Metaboliten Epi-Tetracyclin über der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen. In einer Schweineleber wurde ein Gehalt an Cadmium über der gesetzlichen Höchstmenge festgestellt. Bei einer Erzeugerbe-triebsprobe Ei wurde das für Legehennen nicht zugelassene An-tibiotikum Lasalocid nachgewiesen.

Nortestosteron (auch Nandrolon, ein Steroid mit androgener und anaboler Wirkung, deren Anwendung zur wachstumsförde-rung in der EU bei lebensmittelliefernden Tieren verboten ist) wurde im Urin von 2 männlichen Schweinen nachgewiesen. Die Probe wurde nicht beanstandet, da es sich um Zuchteber handelte und Nortestoron bei männlichen Tieren endogen ist.

In 2 NRKP-Proben Schweineniere wurden erhöhte Werte des Mykotoxins Ochratoxin A festgestellt. Für diese Proben wurde eine Ursachenermittlung angeordnet, da ein Eintrag aus belasteten Futtermitteln hierbei als Ursache der Kontamination wahrscheinlich ist.

4 Muskelproben vom Schwein enthielten Spuren an Chlo-ramphenicol jedoch unterhalb der quantifizierbaren Menge.

Im Rahmen der Amtshilfe wurden in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Fleisch- und Milchhygiene und dem Dezernat Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz und tech-nischen Überwachung insgesamt 20 Verdachtsproben aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Land Sachsen-Anhalt untersucht. Dabei wurden Verdachtsproben verschiedener Ma-trices (Muskel, Blut, Tränkwässer) aus einem Erzeugerbetrieb entnommen und über Vollanalysen auf das gesamte Wirkstoff- spektrum getestet. Hierzu wurde eine Multimethode nach-validiert, um die Ergebnisse gerichtsfest nach Entscheidung 2002/657/EG ermitteln zu können.

Erweiterung des UntersuchungsspektrumsAufgrund gestiegener gesetzlicher Anforderungen an die

Analytik wurde auch im Jahr 2012 das Untersuchungsspektrum erweitert.

Für die Substanzgruppen der Stilbene, b-Agonisten und Ant-helminthika wurden 3 LCMS-Bestätigungsmethoden entwickelt und validiert. Damit können zukünftig positive Ergebnisse aus den Screening-Untersuchungen nachquantifiziert werden. Ge-naue Aussagen über die Analyten und deren verbliebene Rück-standsmenge im tierischen Erzeugnis bzw. untersuchten Or-ganmaterial sind nunmehr möglich. Tab. 2 veranschaulicht das Wirkstoffspektrum der LCMS-Anthelminthika-Methode in Milch.

Arzneimittelrückstände und GesundheitAntibiotika dürfen bei Lebensmittel liefernden Tieren

nur im Krankheitsfall und nach Verschreibung durch den Tier-arzt gezielt verwendet werden. Lebensmittel dürfen nur dann

AnzahlNRKP-Planproben 2 .823davon:Erzeugerbetrieb - Rotfleisch 138Schlachtbetrieb - Rotfleisch 2.157Erzeugerbetrieb - Geflügel 126Schlachtbetrieb - Geflügel 283Aquakulturen 8Milch 67Eier 37Kaninchen 1Wild 2Honig 4Hemmstofftest-Planproben (Dezernat 44) 19 .921Verdachtsproben 20

Tab. 1 Probenzahlen NRKP 2012

41

in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Rückstände enthalten, die die Gesundheit der Verbraucher beeinträchtigen können. Bei einer bestimmungsgemäßen Anwendung von Anti-biotika in der Tierproduktion sind in den Lebensmitteln nach Ein-haltung der vorgeschriebenen Wartezeiten keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände der Antibiotika vorhanden.

Das gesundheitliche Risiko für Verbraucher durch den Ver-zehr von Lebensmitteln ist im Hinblick auf Arzneimittelrückstände dann gesundheitsschädlich, wenn Allergien gegen einzelne Wirkstoffe vorliegen. Für den überwiegenden Teil der Bevölke-rung ist das gesundheitliche Risiko von Arzneimittelrückständen in tierischen Erzeugnissen diesbezüglich jedoch gering.

Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung begünstigt die Resistenzentwicklung und Ausbreitung von Bakterien mit Resistenzen. Antibiotikaresistenz bedeutet, dass ein Erreger gegen bestimmte Antibiotika unempfindlich geworden ist. Da-durch kann langfristig betrachtet eine Antibiotikatherapie auch beim erkrankten Menschen versagen. Um eine weitere Ausbrei-tung resistenten Erreger zu verhindern, sollte der Antibiotika- Einsatz nach Auffassung des BfR auf das unbedingt therapeu-tisch notwendige Maß begrenzt werden. Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit keine Behandlung erforderlich ist, sollten hierbei im Vordergrund stehen.1

Eine Übersicht über die Ergebnisse der Rückstandsunter-suchungen pharmakologisch wirksamer Stoffe und Kontami-nanten im Rahmen des NRKP in Sachsen-Anhalt über den Zeit-raum der Jahre 2008 bis 2012 ist der Abb. 1 zu entnehmen. Dargestellt sind die Proben, deren Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Höchstmengen lagen.

1 Stellungnahme 036/2005 des BfR und FAQ des BfR vom 15. April 2013

Wirkstoffgruppe Analyt

Anthelminthika in Milch

Avermectin B 1 aDoramectinEprinomectin B1aIvermectinMoxidectin

Tab. 2 Wirkstoffspektrum LCMS-Bestätigungsmethode Anthelminthika in Milch

Abb. 1 Verteilung der Rückstandsbefunde nach Wirkstoffgruppen im Zeitraum 2008 - 2012

Kokzidiostatika (8 %)

Tetracycline (45 %)Sulfonamide

(27 %)

Chloramphenicol (4 %)

Chinolone(4 %)

Dioxin (4 %)

Schwermetalle (8 %)

42

4 .4 Dezernat 44 - Fleisch- und Milchhygiene

Dezernatsleiter: Holger Lingstädt Haferbreiter Weg 132 - 135 39576 Stendal Tel.: (03931) 631 - 250 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Bakteriologische Fleischuntersuchungen• Hemmstofftests im Rahmen des Nationalen Rückstandskon-

trollplanes (NRKP)• Bakteriologische Untersuchun gen im Rahmen staatlicher

Mo nitoringprogramme zur Überwa chung bzw. zur Risiko-beurteilung des Vorkommens von Zoonose-Erregern im Be-reich der Lebens mittelprimärproduktion

• Untersuchungen zur Kontrolle von Reinigung und Desinfek-tion in Schlachtbetrieben

• Untersuchungen zur Schlachttierkörperhygiene• Mastitisdiagnostik

43

Ausgewählte Ergebnisse der Untersuchungen zur Fleisch- und Milchhygiene

Ergebnisse der Bakteriologischen Fleischuntersuchung

Die Entnahme von Proben zur Bakteriologischen Fleisch- untersuchung in den Schlachtbetrieben stellt nach wie vor eine der Säulen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Ziel dieser Probenahme und der Untersuchung ist es, die Übertra-gung von Bakterien mit zoonotischem Potential von Schlacht-tieren und den daraus produzierten Lebensmitteln auf den Ver-braucher zu verhindern.

Zu diesem Zweck wird von Schlachttieren, die auffällige Or-ganveränderungen aufweisen, Organmaterial (im Regelfall Mus-kulatur, Lymphknoten, Leber, Milz und Niere, gegebenenfalls Material anderer veränderter Organe z. B. Herz) entnommen und dem LAV zur Untersuchung zugeleitet. Ein weiterer Anlass für die Probenahme und Untersuchung sind Störungen in den Prozessabläufen auf den Schlachthöfen, die den Übergang von Bakterien insbesondere aus dem Darm in den Tierkörper er-möglichen können (sogenannte „Havarieproben“).

Im Jahr 2012 gelangten insgesamt 2.214 Proben zur Bakte-riologischen Fleischuntersuchung, davon 1.516 Proben mit Or-ganveränderungen und 698 Proben als „Havarieproben“.

Aus 404 der erstgenannten Proben (26,6 %) konnten spezifische Bakteriennachweise geführt werden, wobei die Nach-weise bei 358 Proben auf ein oder 2 Organe begrenzt waren, während in 46 Proben (3,0 % aller Proben mit Organverände-rungen) der Nachweis aus 3 und mehr Organen gelang, sodass der Befund „Septikämie“ erhoben wurde, was zur Untauglichkeit des gesamten Schlachttierkörpers führt. Die Erregernachweise im Einzelnen sind der Tab. 1 zu entnehmen.

Die Untersuchung der „Havarieproben“ erfolgt aufgrund des Untersuchungsanlasses ausschließlich auf das Vorhandensein von Salmonella spp. und auf das Vorhandensein von obligat anerob wachsenden Bakterien (Clostridium spp.).

Der Nachweis von Clostridium spp. konnte dabei aus 138 von 698 Proben (19,8 %) erbracht werden; Salmonellen waren aus 4 Proben nachweisbar, was einem Anteil von 0,57 % ent-spricht. Alle Salmonellen wurden als Salmonella Typhimurium differenziert. Auffällig ist, dass bei Proben mit Organverände-rungen der Salmonellennachweis nur einmal gelang (0,07 %).

Bakteriengattung bzw . -art Nachweis gesamt (n) Nachweis 1 oder 2 Organe (n) Septikämie (n)

Escherichia coli 222 204 18

Streptococcus spp. 118 94 24

Pasteurella spp. 39 39 0

Clostridium spp.* 12 12 0

Staphylococcus aureus 5 4 1

Erysipelothrix rhusiopathiae (Rotlauf) 4 2 2

Trueperella pyogenes 3 2 1

Salmonella spp. * 1 1 1

Summe alle 404 358 46

Tendenziell scheint somit das längere Verweilen unausgewei-deter Tiere auf der Schlachtstrecke mit einem deutlich erhöhten Risiko für den Übergang von darmständigen Salmonellen und Clostridien in andere Organe einschließlich der Muskulatur ein-herzugehen.

Insgesamt kann aufgrund der Salmonellennachweise im Rahmen der Bakteriologischen Fleischuntersuchung einge-schätzt werden, dass sich diese auf sehr niedrigem Niveau be-wegen. Einen Rückschluss auf die Gesamtbelastung der Mast-schweinebestände mit Salmonellen erlauben diese Ergebnisse jedoch nicht.

Untersuchungen zum Hemmstoffnachweis in Schlachttieren

Gemäß § 10 der Tierische Lebensmittel-Überwachungs- verordnung (Tier-LMÜV) sind in Deutschland Proben mind. 2 % aller gewerblich geschlachteten Kälber und 0,5 % aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere auf Rückstände zu untersu-chen. Aus diesem Grund wurde im Berichtszeitraum bei 19.921 Proben (jeweils Niere und Muskulatur) der Dreiplattentest, ein kostengünstiges mikrobiologisches Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemm-stoffe), durchgeführt. In 7 Proben (0,04 %) konnten Hemmstoffe nachgewiesen werden. Die Nachuntersuchung der Proben mit dem Ziel der Wirkstoffbestimmung und -quantifizierung erfolgte im Dezernat Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwa-chung.

Dabei wurden bei 3 Proben (ausschließlich von Schwei-nen) die gesetzlich zulässigen Rückstandshöchstmengenwerte überschritten; bei den anderen Proben waren keine Wirkstoffe qualifizierbar und quantifizierbar bzw. lagen die ermittelten Wirkstoffgehalte im rechtlich zulässigen Bereich. Die Höchst-mengenüberschreitungen bezogen sich je einmal auf den Wirk-stoff Tetracyclin (Überschreitung in Niere und Muskulatur), auf den Wirkstoff Doxycyclin (Überschreitung in Niere) und auf Enrofloxacin/Ciprofloxacin (Überschreitung in Niere und Mus-kulatur). Obwohl der Anteil der Proben mit einer Rückstands-höchstmengenüberschreitung sehr gering war (0,015 %) kann aus den Ergebnissen der Hemmstoffuntersuchungen

Tab. 1 Zusammenfassung bakterielle Nachweise der Bakteriologischen Fleischuntersuchung von Proben mit Organveränderungen

* Nachweis aus der Organsammelanreicherung

44

hochgerechnet werden, dass etwa 1 von 7.000 Schlacht- schweinen mit unzulässigen Antibiotika-Rückständen belastet sein könnte.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der-artigen Rückständen einen Straftatbestand erfüllt und entspre-chend verfolgt wird.

MastitisdiagnostikIm Jahr 2012 wurden insgesamt 50.305 Rohmilchproben

auf bakterielle Mastitiserreger untersucht; aus 13.030 Proben (25,9 %) konnten spezifische Mastitiserreger isoliert und differenziert werden. Ein Vergleich mit den Zahlen der Vorjahre zeigt, dass sich der prozentuale Anteil positiver Proben in der Mastitisdiagnostik relativ konstant zwischen 25 und 30 % be-wegt (Tab. 2).

Neben der Erregerdifferenzierung stellt die regelmäßige Er-mittlung des Resistenzverhaltens der Erreger ein wesentliches Element der effektiven Mastitisbekämpfung dar.

Die zielgerichtete antibiotische Mastitistherapie beugt nicht nur der Resistenzentwicklung von Keimen vor, sie ist ebenso ein Beitrag zur Kostenminimierung im Rahmen therapeutischer Maßnahmen und dient somit sowohl dem Interesse des Ver-brauchers als auch dem des Tierhalters.

Insofern ist es positiv zu bewerten, dass sich Anzahl der An-forderungen von Resistogrammen je 100 Erregernachweise im Zeitraum von 2006 bis 2012 von 7,1 auf stabil 10 bis 11 % er-höht hat (Tab. 2). Die Resistenzprüfung erfolgte für jeweils für 22 Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen.

Jahr BakteriologischeMilchuntersuchungen

davon positiv(Anzahl n)

entsprichtpositiv in %

AnzahlResistogramme

Resistogrammeje 100 Erregernachweise

2006 138.889 36.203 26,07 2.565 7,1

2007 107.655 27.727 25,76 2.506 9,0

2008 98.583 26.508 26,89 2.006 7,6

2009 51.953 14.346 27,61 1.453 10,1

2010 44.190 12.767 28,89 1.347 10,6

2011 48.757 11.932 24,47 1.355 11,4

2012 50.305 13.030 25,90 1.343 10,3

Tab. 2 Zusammenfassung bakterielle Mastitiserreger und Resistenzprüfung

45

Dezernatsleiter: Dr. Benno Ewert Haferbreiter Weg 132 - 135 39576 Stendal Tel.: (03931) 631 - 461 E-Mail: [email protected]

4 .5 Dezernat 45 - Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung

Aufgaben:• Organisation, Durchführung und Auswertung von Tierseu-

chenbekämpfungsübungen; Erstellung und Pflege des Tier-seuchennotstandsplanes Sachsen-Anhalt; Bereitstellung, Pflege und Verleih von Geräten und Technik zur tierschutz-gerechten Tötung von Tieren im Tierseuchenfall

• auf der Grundlage epidemiologischer, administrativer und diagnostischer Daten Erstellung von Risikobewertungen, Erarbeitung von Auswertungen, Statistiken und kartografi-schen Darstellungen

• Beratung von Behörden, Tierärzten und Landwirten und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Behör-den, Tierärzte und Landwirte in Fragen des vorbeugenden Tierseuchenschutzes und Tierschutzes

• Sachverständige Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Bekämpfung amtlich festgestellter Tierseuchen und der Bekämpfung von Zoonosen sowie beim Vollzug der re-levanten Rechtsvorschriften bzw. tierschutzrechtlichen Vor-schriften vor Ort

• sachverständige technische Überprüfung von Geräten und Anlagen bei der Betäubung und Schlachtung von Tieren, der Be- und Verarbeitung von Milch und tierischen Neben- produkten hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Vor-schriften bei der Nutzung

46

BHV1-Verlauf und Perspektiven der Eradikation in Sachsen-Anhalt 2012

Seit 1996 wird in Sachsen-Anhalt ein flächendeckendes BHV1-Tilgungsprogramm durchgeführt. Ziel ist es, die Seuche im gesamten Bundesland zu tilgen. Zur Erreichung des Zieles wurde jahrelang die regelmäßige flächendeckende Impfung aller Rinder mit markiertem Impfstoff durchgeführt. Die Überwachung des Tilgungsfortschritts erfolgt durch regelmäßige serologische Kontrollen (ein- bis zweimal jährlich) des BHV1-negativen Tier-stapels. Aufgrund des erreichten Tilgungsfortschritts wurde seit einigen Jahren in Beständen mit stabilem BHV1-freiem Status der Übergang zu dem vom LAV entwickelten Konzept für den kontrollierten Impfausstieg forciert (zur ausführlichen Beschrei-bung s. Jahresbericht 2005). Dabei wurde zuerst die Impfung bei den nachwachsenden Kälbern beendet. Diese freie Nach-zucht ist durch den fehlenden Impfschutz besonders infekti-onsgefährdet. Die Anforderung aus der BHV1-Verordnung, die serologischen Überwachungsuntersuchungen in anerkannt BHV1-freien Beständen erst ab einem Tieralter von 24 Monaten durchzuführen, erscheint in diesem Zusammenhang als zu ris-kant. Daher wird von Seiten des LAV gerade in diesen Beständen nach dem Absetzen der Impfung die frühe serologische Unter-suchung ab dem 9. Lebensmonat dringend empfohlen, um nicht auszuschließende Infektionen bei der freien Nachzucht frühzei-tig zu erkennen.

Die BHV1-Erhebung des LVwA weist 2.095 amtlich anerkannt BHV1-freie Beständen für 2012 aus. Dies entspricht 98,87 % der Rinderbestände und belegt den erfolgreichen Verlauf der BHV1-Tilgung in Sachsen-Anhalt. Die Anzahl der Reagenten wurde seit Beginn der Tilgungsmaßnahmen von ursprünglich 45 % (1997) auf 0,43 % (2012) gesenkt. Allerdings lag der Re-agentenanteil bereits Ende 2008 bei nur 0,42 %. Der Rückgang deckte sich bis dahin gut mit dem modellierten, zu erwartenden Eradikationsverlauf (Abb. 1). Danach liegt die Zahl der noch vor-handenen über den kalkulierten Reagenten (Abb. 1 Ausschnitt). Im Gegensatz zur quasi Stagnation bei den Reagentenzahlen fällt die Reduktion des prozentualen Anteils derjenigen Betriebe mit noch mindestens einem nachgewiesenen BHV1-Reagenten deutlicher aus. Der Tilgungsfortschritt führte hier zur weiteren

deutlichen Reduktion der bislang verbliebenen Bestände mit Reagenten von 0,58 % im Jahre 2008, 0,25 % (2010) auf 0,07 % zum 31.12.2012.

Die verbliebenen Reagenten konzentrieren sich auf ledig-lich 2 Bestände im Burgenlandkreis, in denen in den zurücklie-genden Jahren immer wieder, teilweise massiv, Neureagenten auftraten und Einzeltierprävalenzen von noch mehr als 50 % festgestellt wurden. Der in diesen Beständen seit mehreren Jahren ausbleibende Bekämpfungsfortschritt stellte zunehmend den erfolgreichen Abschluss des BHV1-Eradikationsverfah-rens im Landesmaßstab grundsätzlich in Frage. Daher wurde in wiederholten gemeinsamen Beratungen von neuem betriebli-chen Management, betreuendem Tierarzt, LVwA, Veterinäramt sowie Tierseuchenbekämpfungs- und Tiergesundheitsdienst im Verlauf des Jahres 2012 ein sehr stringentes Tilgungskonzept erstellt. Die umgehend begonnene Umsetzung ist so ausgelegt, dass sie zu einem 100%igen Reagentenabbau bis spätestens Ende Juni 2014 führen soll. Der Blick auf die Karte des Landes Sachsen-Anhalt zeigt, dass bis auf den Burgenlandkreis, in dem die Reagentenprävalenz aus dem beschriebenen Grund immer noch hohe 6,03 % beträgt, alle übrigen Landkreise und kreisfreien Städte frei von BHV1-Reagenten sind (Abb. 2).

Das Ziel der vollständigen Eradikation der BHV1 in Sachsen-Anhalt ist demzufolge in greifbare Nähe gerückt. Damit rückt die mittelfristige Anerkennung Sachsen-Anhalts als frei von BHV1 nach Art. 10 der RL 64/432/EWG in den Blickpunkt. Dieser sog. Artikel-10-Status setzt neben den schon bisher geltenden Kriteri-en für die BHV1-Freiheit auch die Abwesenheit von Impfantikör-pern voraus. Da Impfantikörper mit den heute vorgeschriebenen sehr empfindlichen Nachweismethoden (gB-ELISA) selbst bei einem nur 1 x geimpften Rind über mehrere Jahre nachweisbar sind, muss unter Berücksichtigung der langen Generationszeit bei Rindern grundsätzlich eine Verminderung der Zahl neu ge-impfter Rinder angestrebt werden. Das bedeutet, dass die Rolle der BHV1-Vakzinierung als hauptsächliches Instrument zur Ver-meidung von Reinfektionen deutlich zurückgehen muss. Tat-sächlich hat sich der erreichte Tilgungsfortschritt insbesondere Verlauf des Anteils BHV1 - freier/negativer Rinder verglichen zum Anteil BHV1 - positiver Rinder

von 1996 bis 2012

62,20%

55,00%

72,40%

80,80%

87,05%91,20% 93,00%

96,70% 97,60% 98,49% 98,82% 99,29% 99,45% 99,44% 99,41% 99,38% 99,58%

37,80%

45,00%

27,60%

19,20%

12,95%8,80% 7,00%

3,30% 2,40% 1,51% 1,18% 0,71% 0,55% 0,56% 0,59% 0,62% 0,42%0,00%

20,00%

40,00%

60,00%

80,00%

100,00%

120,00%

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Rind

er ge

samt

gE-negative/BHV1-negative Rinder in freien und SanierungsbeständengE-positivemodellierter, erwarteter Verlauf

Abb. 1 Gegenüberstellung des Anteils BHV1-freier/negativer Rinder zum Anteil BHV1-positiver Rinder von 1996 bis 2012 und Vergleich zum modellierten Eradikationsverlauf (jeweils Stand zur Jahresmitte)

47

durch die Beachtung grundlegender Biosicherheitsmaßnah-men1 und den zurückgegangenen Infektionsdruck beim Tierhan-del auch ohne die Fortführung der flächendeckenden Impfung stabilisiert. Auf dem Wege des kontrollierten Impfausstiegs war die Zahl der Milchvieh- und Mutterkuhhaltungen mit BHV1-Imp-fung zum 31.12.2011 auf 34 (!), entsprechend 1,6 % von 2.104 erfassten Beständen zurückgegangen.

Darauf aufbauend besteht seit dem 01.04.2012 durch eine Allgemeinverfügung des LVwA für Sachsen-Anhalt ein generelles BHV1-Impfverbot, dem sich inzwischen andere Bundesländer angeschlossen haben. Ausnahmen von diesem Impfverbot sind nur in hinreichend begründeten Einzelfällen möglich, sodass die Impfung praktisch nur noch als Tilgungs-maßnahme bei BHV1-Ausbrüchen, nicht aber als prophylakti-sche Maßnahme möglich ist.

Diese Fortentwicklung der Tilgungsstrategie erfordert eine Anpassung der diagnostischen Abläufe, die mittelfristig zu Er-leichterungen und Kosteneinsparungen für die Betriebe führen wird:• Die serologischen Überwachungsuntersuchungen werden

zukünftig strikt entsprechend Impfstatus durchgeführt, d.h. im gE-ELISA werden ausschließlich die als Impfling in der Datenbank HI-Tier erfassten Rinder untersucht.

• Das setzt voraus, dass der Impfstatus für alle Rinder in HIT übernommen wird. Sofern nicht bekannt, wurde 2012 da-mit begonnen, durch gB- und ggf. gE-Untersuchungen den Impfstatus zu ermitteln.

• Die direkte Erfassung der Untersuchungsdaten im HIT ana-log zur BVD-Ohrstanze setzt eine fehlerfreie Dokumentation einschließlich Tierkennzeichen der untersuchten Rinder und der zugeordneten Proben voraus. Die dazu unumgängliche und in den meisten anderen Bundesländern praktizierte Ver-wendung von HIT-generierten Untersuchungsanträgen hatte sich in der freiwilligen Anwendung in Sachsen-Anhalt in den zurückliegenden Jahren nicht durchsetzen können. Daher wurde die ausschließliche Verwendung von HIT-Anträgen für serologische Untersuchungen bei Rindern durch Erlass des MLU zum 01.01.2013 vorgeschrieben. In Vorbereitung wurden im Herbst 2012 von Mitarbeitern des LAV in Zusam-menarbeit mit den zuständigen Veterinärämtern flächende-ckende Schulungen für die Rinderhalter und die bestands-betreuenden Tierärzte durchgeführt.

1 s. vom LAV erarbeitete Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnah-men: Checkliste zu den Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnah-men und Frühwarnsystem in Rinderhaltungen, Bek. des MLU vom 23. 3. 2007 - 42.2-42131/1 (MBl. LSA S. 408) unter Berücksich-tigung der Änderung der Bekanntmachung vom 23.7.2007 (MBl. LSA S. 730), im Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Biblio-thek_LAV/Veterinaermedizin/wiederkaeuer/biosicherheit_rinder.pdf, Checkliste: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbiblio-thek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_LAV/Veterinaer-medizin/wiederkaeuer/checkliste_rinderhaltungen.pdf

Salzwedel Stendal

JerichowerLand

Börde

Wittenberg

Magde-burg

Mansfeld-Südharz

Dessau-Roßlau

Bitterfeld

Halle

Burgen-landkreis

0 0

0

0

0

0

0

00 0

00

0

6,21

0,5 - 2,5 %0,05 - 0,5 %0,005 - 0,05 %0- 0,005 %

2,5 - 5,0 %

Ohne Reagenten

> 5,0 %

HarzSalzland

Anhalt-

Saalekreis

Salzwedel Stendal

JerichowerLand

Börde

Wittenberg

Magde-burg

Mansfeld-Südharz

Dessau-Roßlau

Bitterfeld

Halle

Burgen-landkreis

0 0

0

0

0

0

0

00 0

00

0

6,21

0,5 - 2,5 %0,05 - 0,5 %0,005 - 0,05 %0- 0,005 %

2,5 - 5,0 %

Ohne Reagenten

> 5,0 %

HarzSalzland

Anhalt-

Saalekreis

6,03

Abb. 2 Regionale Differenzierung der BHV1-Einzeltierprävalenzen (Stand 31.12.2012)

• Die Verwendung der HIT-generierten Untersuchungsanträge ist zwar für die Anwender gewöhnungsbedürftig und mit ei-nem höheren Sortieraufwand verbunden. Letzteres kann durch die Kopplung an Herdenmanagementprogramme deutlich reduziert werden. Außerdem ist nur auf diesem Weg die Untersuchung nach BHV1-Impfstatus praktikabel, weil die Auswahl durch eine entsprechende Selektion im HIT mühelos erreicht werden kann.

• Die Erfassung ungeimpfter Rinder im HIT ist die Vorausset-zung für ihre anschließende gezielte Beprobung über die Milch und ermöglicht direkte Kosteneinsparungen für die Be-triebe. Dabei werden Einzeltiere in barcodierten Milchröhr-chen beprobt und in Begleitung von einem HIT-Antrag ins Labor geschickt. Hier ist eine Poolung möglich. Bei nicht ne-gativen Pools kann zur Abklärung auf die Einzelproben zu-rückgegriffen werden.

Neben diesen unmittelbaren Anpassungen wird im LAV weiter an technischen Verbesserungen sowie der Optimierung von diagnostischen Abläufen gearbeitet, die weitere Erleichte-rungen für die Betriebe bringen sollen.

48

5 Fachbereich Arbeitsschutz

Fachbereich 5 - Arbeitsschutz

Fachbereichsleiter: Günter Laux Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 200 E-Mail: [email protected]

Dezernat 51 Technischer und Sozialer Arbeitsschutz

Dezernat 52 Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz

Dezernat 53 Gewerbeaufsicht West

Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost

Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte

Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord

Dezernat 57 Gewerbeaufsicht Süd

Der Fachbereich Arbeitsschutz ist die zuständige Behörde für den Vollzug des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes, des technischen Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit. Er leistet einen Beitrag zur Ver-besserung des Arbeits-, Gesundheits-, Dritt- und technischen Verbraucherschutzes sowie der Geräte- und Produktsicherheit in Sachsen-Anhalt durch Kontrolle der Einhaltung der entspre-chenden Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel der Gesun-derhaltung der Beschäftigten, Patienten und Verbraucher sowie zur Senkung der Kosten im Sozialsystem.

Es werden Revisionen in den Unternehmen und auf Bau-stellen zum Vollzug der entsprechenden Gesetzte durchgeführt. Im Rahmen von Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren wird die Arbeits- und Gesundheitssituation in Unternehmen entschei-dend mitbestimmt. Außerdem werden Arbeitgeber, Beschäftigte, Verbraucher, Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten be-raten. Im Rahmen der Marktüberwachung werden Medizin- und Verbraucherprodukte geprüft. Dabei sind 81 Gesetze und Ver-ordnungen zu vollziehen.

Im Jahr 2012 wurden alle Parameter und Kennzahlen der Zielvereinbarungen sowie alle Vorgaben der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), mit ganz wenigen Ausnahmen, vollständig erfüllt bzw. übererfüllt.

Neben den umfänglichen Beratungs- und Kontrollaufgaben, den komplizierter gewordenen Genehmigungs- und Erlaubnis-verfahren im Vollzug des Arbeits- und Gesundheitsschutzes so-wie des technischen Verbraucherschutzes wurden die Arbeits-programme der 1. Periode (2008 - 2012) der GDA erfolgreich

zum Abschluss gebracht. Im Rahmen der speziellen Arbeitspro-gramme, die in der Regel mit fachlichen Unterprogrammen ver-sehen waren, wurden z. B. im• GDA-Programm „Zeitarbeit“ 250 Kontrollen• GDA-Programm „Haut“ 532 Kontrollen• GDA-Programm „Transport“ 2.584 Kontrollen• GDA-Programm „Büro“ 271 Kontrollen• GDA-Programm „Bau“ 1.092 Kontrollen• GDA-Programm „Pflege“ 40 Kontrollenrealisiert. Zusätzlich beteiligte sich der Fachbereich Arbeits-schutz auch am Kategorie II Arbeitsprogramm „Ernährungsin-dustrie“.

Als ein wichtiger Effekt der GDA ist neben der Abarbeitung der Einzelprogramme, die abgestimmte und vertiefte inhaltliche sowie arbeitsteilige Zusammenarbeit mit den Berufsgenossen-schaften (BGen) zu nennen. Die von Dritten in der Vergangen-heit immer wieder ins Feld geführte sog. „Doppelaufsicht“ von BGen und Staatlicher Arbeitsschutzverwaltung wurde somit hof-fentlich endgültig in das „Reich der Märchen“ verbannt.

Um in den nächsten Jahren die künftige Tätigkeit des Fach-bereiches Arbeitsschutz planen und entwickeln zu können, war es nötig, seine Ziele und die daraus resultierenden Aufgaben möglichst umfassend zu beschreiben. Dazu dient das im Jahr 2012 entwickelte und im Entwurf vorliegende Leitbild der Be-schäftigten des Fachbereiches Arbeitsschutz des LAV.

Ebenfalls wurde der Entwurf eines Fachkonzepts für die Weiterentwicklung der Arbeitsschutzverwaltung des LSA erar-beitet.

49

5 .1 Dezernat 51 - Technischer und sozialer Arbeitsschutz

Dezernatsleiter: Dr. Ulrich Bärenwald Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 255 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Genehmigungs- und Erlaubniserteilung in speziellen, kom-

plizierten und selten herangezogenen Rechtsgebieten• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen in Spe-

zialgebieten• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren• Aufsicht, Revision und Beratung in Betrieben zu Spezialge-

bieten, d. h. zu speziellen Gesetzen und Verordnungen• Abgabe von Stellungnahmen an die Dezernate 53 bis 57

und Gutachten an andere Behörden sowie Dritte, insbeson-dere bei der Ermittlung von Ursachen von Arbeitsbelastun-gen, Unfällen und Havarien

• Vorbereitung und Lenkung von Projekten und Schwerpunkt-kontrollen zu besonderen Problemen im Bereich des Ar-

beitsschutzes, der Marktüberwachung, des technischen Verbraucherschutzes und des Drittschutzes

• Betrieb der Strahlenschutzmessstelle• Betrieb der technischen Geräteuntersuchungsstelle• Zentrale Koordinierung der Aufgaben des Fachbereichs Ar-

beitsschutz, Strategieentwicklung und Jahresplanung, ein-schließlich Fachcontrolling und Qualitätssicherung

• Planung und Koordinierung der Aus- und Fortbildung des Fachbereiches

• Vollzugsunterstützung zu speziellen Fragen des Arbeits- und Drittschutzes für die Dezernate 53 bis 57

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Arbeitszeitkontrollen in Rettungsdiensten

Die Beschäftigten im Rettungswesen unterliegen verschie-densten physischen und psychischen Belastungen im Ar-beitsalltag. Die Arbeitszeitgestaltung spielt dabei eine wesent-liche Rolle. Die Dienstzeiten werden häufig durch Tarifverträge über die im Arbeitszeitgesetz zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag verlängert. In der Regel werden dadurch Dienstzeiten von 12 bis 24 Stunden zugelassen.

12-Stunden-Dienste werden in der Regel als kör-perlich weniger belastend empfunden aber von den Be-schäftigten als familienunfreundlich eingestuft, da keine zusätzlichen freien Tage gewährt werden und so das Famili-enleben darunter leidet. Bei einer Schichtplangestaltung mit 24-Stunden-Diensten stehen den Beschäftigten in der Regel 2 freie Tage nach einem Dienst zu. Diese freien Tage werden von den Arbeitnehmern für das Familienleben genutzt. Jedoch wird der 24-Stunden-Dienst als körperlich sehr anstrengend eingeschätzt. Daher und auf Grund von Beschwerden wurden im Aufsichtsbereich des Dezernates Gewerbeaufsicht Mitte in Magdeburg im Berichtsjahr 2012 7 Rettungsdienste (6 davon tarifgebunden) mit insgesamt 9 Rettungswachen hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung und der Einhaltung des Arbeitszeit-rechts kontrolliert. Der Auswertung lagen Arbeitszeitnachweise für insgesamt 258 Beschäftigte innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten zugrunde. Die unterschiedlichen Tarifverträge ließen Dienstzeiten der Beschäftigten zwischen 12 und 24 Stunden zu. 2 Unternehmen praktizierten ein 24-Stunden-Dienst-Regime, obwohl nur 12-Stunden-Dienste zwischen den Tarifvertragspar-teien vereinbart waren. Das nicht tarifgebundene Unternehmen führte ebenfalls 24-Stunden-Dienste durch, ohne dafür eine Rechtsgrundlage nach § 7 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz geschaffen zu haben, d. h. es war kein Tarifvertrag übernommen worden.

Die Zulassung von Diensten über die höchstzulässige werk-tägliche Arbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes hinaus ist an die Be-dingung geknüpft, dass regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft vorliegt. In einigen Tarifverträgen ist der Min-destanteil des Bereitschaftsdienstes prozentual festgelegt. Von den betroffenen Rettungsdiensten wurden deshalb sogenann-te Einsatzpläne-Auslastungsanalysen abgefordert, um den An-teil der Arbeitsbereitschaft überprüfen und nachvollziehen zu können. Dabei wurde festgestellt, dass der Anteil der Arbeits-bereitschaft vorwiegend eingehalten wird, jedoch dies durch die Unternehmen erstmalig nach Aufforderung durch die Behörde überprüft wurde. In den ländlichen Bereichen liegt der Anteil der Arbeitsbereitschaft deutlich über dem in den städtischen Be-reichen bzw. in Großstädten. Die Anzahl der Überschreitungen der jeweils zulässigen werktäglichen Höchstarbeitszeit in den

Rettungsdiensten betrug für den Zeitraum von 6 Monaten zwi-schen 0,1 % und 1,7 % in Bezug auf die Anzahl der Arbeitneh-mer. Am häufigsten wurden Überschreitungen bis zu einer oder maximal 2 Stunden festgestellt. Nach Angaben der Führungs-ebenen kommen diese Art von Überschreitungen durch Einsät-ze unmittelbar vor dem Dienstende zustande und man berief sich dabei auf § 14 des Arbeitszeitgesetzes (außergewöhnliche Fälle/Notfälle). Bei einem Rettungsdienst wurden einzelne Ar-beitnehmer über einen Zeitraum von 2 Monaten häufig nach ei-nem 24-Stunden-Dienst ohne Gewährung der Mindestruhezeit zum Fahrdienst eingesetzt. Daraus resultierten zum Teil unzu-lässige Arbeitszeiten von bis zu 33 Stunden! Bei der Mindestru-hezeit lag die Anzahl der Unterschreitungen auf alle Beschäftig-ten bezogen zwischen 0,2 % und 0,8 %. Auffällig war, dass die Mindestruhezeit nicht unbedingt durch eine neue Schicht unter-brochen wurde, sondern z. B. durch Dienstberatungen, Fortbil-dungen und Betriebsratstätigkeiten. An dieser Stelle ist dringend eine bessere Organisation notwenig. 3 der 7 Rettungsdienste nehmen die sog. „Opt-Out“-Regelung in Anspruch, welche be-sagt, dass die wöchentliche Arbeitszeit durch Tarifrecht auf bis zu 58 Stunden ohne Ausgleich angehoben werden kann. Dazu war die persönliche Einwilligung jedes einzelnen Beschäftigten erforderlich.

Bei allen Rettungsdiensten wurde stichprobenartig die wö-chentliche Arbeitszeit kontrolliert. Geringfügige Verstöße konn-ten nur bei einem Rettungsdienst festgestellt werden. Im Durch-schnitt lag die wöchentliche Arbeitszeit bei 48 Stunden. Die umfassende Überprüfung der Arbeitszeiten in den Rettungs-diensten ergab, dass Überschreitungen der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie Unterschreitungen der Mindestruhezeit nicht der Regelfall sind. Geleistete Überstunden werden in Form von zusätzlichen freien Tagen abgegolten.

Alle Geschäftsführer der Rettungsdienste wurden zu Aus-wertungsgesprächen in das Landesamt für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsicht Mitte, eingeladen, um die festgestellten Verstö-ße zu diskutieren und gemeinsam Wege zu finden, durch ver-besserte Organisation und intensivere interne Kontrollen zukünf-tig Arbeitszeitrechtsverletzungen zu vermeiden. Dies wird auch weiterhin stichprobenartig seitens der Arbeitsschutzverwaltung überprüft. Auf Veranlassung der Gewerbeaufsicht Mitte wird in diesen Rettungsdiensteinrichtungen wieder das Arbeitszeitge-setz bzw. der jeweilige Tarifvertrag eingehalten. Durch Kontrollen sowie eine zielgerichtete Aufdeckung von Arbeitszeitverstößen und durch Beratung hinsichtlich einer optimierten Arbeitszeitge-staltung konnte somit der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Rettungswesen verbessert werden.

51

1 . Zielstellung1 Anlagen zur Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Bio-

massen haben in Deutschland eine große Verbreitung gefunden. Waren im Jahr 2004 in Deutschland 2.010 meist kleinere Anlagen in Betrieb, so wuchs die Zahl der Anlagen bis zum Ende des Jah-res 2012 auf 7.589 an, die gemeinsam eine Leistung von ca. 3.200 MW besaßen. Als Ausgangsstoffe werden tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen (Maissilage, Grassila-ge, Bioabfälle u. a.) eingesetzt. Hauptprodukt ist Biogas, das überwiegend aus Methan und Kohlendioxid besteht. Das Bio-methan wird entweder in Einspeisungsanlagen aufbereitet und auf den Brennwert von Erdgas eingestellt oder es wird in Block-heizkraftwerken (BHKW) zur Stromerzeugung genutzt. Die Ab-wärme der BHKWs kann zur Verbesserung der Wirtschaftlich-keit zu Heizzwecken genutzt werden. Der entstehende Gärrest wird als landwirtschaftliches Düngemittel verwendet. Die elekt-rische Leistung der Anlagen liegt zwischen ca. 50 kW und mehr als 1 MW.

Methan ist ein brennbares Gas, das mit Sauerstoff explo-sionsfähige Gemische bildet. Bei der Vielfalt der entwickelten Lösungen für Biogasgeneratoren wurden, wie bei relativ neu-en technischen Verfahren typisch, auch einige unsichere Anla-gen errichtet und betrieben. Da Explosionsgefahren in der land-wirtschaftlichen Produktion bisher eine untergeordnete Rolle spielten, hatten viele Betreiber auch keine Kenntnisse im tech-nischen Explosionsschutz. Die Folge waren einige Explosionen und Verpuffungen, die Todesfälle und z. T. hohe Sachschäden verursachten. Um in diesem Gefährdungsbereich einen wesent-lichen Fortschritt im Arbeitsschutz und in der technischen Si-cherheit zu erzielen, vereinbarten die Arbeitsschutzbehörde des Landes Sachen-Anhalt und die landwirtschaftlichen Sozialversi-cherungen für das Jahr 2012 eine gemeinsame Aktion zur Über-prüfung von Biogasanlagen und luden die Arbeitsschutzbehör-den anderer Länder zur Mitwirkung ein.

2 . Methodisches VorgehenDer sichere Betrieb einer Biogasanlage erfordert vom

Betreiber die Einhaltung und Umsetzung der notwendi-gen arbeitsschutzrechtlichen sowie sicherheitstechnischen Vorschriften. Aufgrund der Vielzahl der relevanten Rechts-vorschriften sowie unter der Maßgabe einer statistischen Er-hebung, erwies sich eine Überprüfung aller Aspekte von Bio-gasanlagen im Rahmen der angestrebten Aktion als nicht realisierbar. Aus diesem Grund bekam eine Projektgruppe, be-stehend aus 3 Mitarbeitern der landwirtschaftlichen Sozialver-sicherung sowie einem Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, die Aufgabe, einen Gesprächs-leitfaden zur Durchführung der sicherheitstechnischen Beurtei-lung von Biogasanlagen für das Aufsichtspersonal zu erarbei-ten. Dabei war der Fokus aufgrund der bekannten Unfälle im Zusammenhang mit den Biogasanlagen auf die grundlegenden Anforderungen des Arbeitschutzes, die Durchführung relevanter Prüfungen sowie die Einhaltung der Anforderungen bezüglich des Explosionsschutzes gerichtet.

Bei der Auswahl sowie der Formulierung der 18 sicher-1 Hartmut Karsten (MS), Tobias Busse M. Sc. (LAV), Dr. Florian

Heuser (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Bereich Prävention)

Sicherheitstechnische Beurteilung von Biogasanlagen

heitsspezifischen Fragen stand neben dem Sicherheitsas-pekt ebenfalls die statistische Auswertbarkeit im Vordergrund. Die charakteristischen Fragen spiegeln hinsichtlich der einzel-nen Kernthemen eine sicherheitstechnische Beurteilung der Biogasanlagen wieder. Beim Umfang des Gesprächsleitfa-dens wurde auch berücksichtigt, dass für die Überprüfungen nur ein begrenzter Zeitumfang zur Verfügung steht. Subjektive Einschätzungen des Aufsichtspersonals wurden durch die ge-schlossene Fragestellung größtenteils ausgeschlossen. Um eine gute Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erreichen, wurde auf eine Bewertung der Qualität der vorhandenen Dokumente verzichtet. Neben den sicherheitserheblichen Aspekten wurden die spezifischen Daten der überprüften Biogasanlagen, wie bei-spielsweise Erstinbetriebnahme und elektrische Leistung er-fasst. Somit ist eine Bewertung der sicherheitstechnischen Be-urteilung in Abhängigkeit vom Errichtungszeitpunkt sowie der Leistung der Biogasanlagen möglich.

Dem Aufsichtspersonal wurden Qualifizierungsmaßnah-men hinsichtlich des Umganges mit dem Erfassungsbogen an-geboten und die Möglichkeit der Klärung spezifischer Fragen geschaffen. Die Überprüfung wurde im Wesentlichen im Zeit-raum von Juli bis Oktober 2012 durchgeführt. Anschließend er-folgte eine elektronische Auswertung der Erfassungsbögen. Auf Grundlage der vorliegenden Daten konnten Rückschlüsse auf die weiteren Biogasanlagen gezogen werden.

3 . BesichtigungsergebnisseIn der Aktion konnten bis zum November 2012 durch staat-

liches sowie berufsgenossenschaftliches Aufsichtsperso-nal mehr als 500 Biogasanlagen in 10 Bundesländern erfasst werden. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag in den Län-dern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Besichtigt wurden schwerpunktmäßig Anlagen, deren Inbe-triebnahme seit 2006 erfolgte. Genehmigungsgrundlage war zu ca. 70 % das Bundesimissionsschutzgesetz und zu 30 % die jeweilige Landesbauordnung.

Die elektrische Leistung der untersuchten Betriebe lag zu• 4,5 % unter 150 kW, • 21,6 % zwischen 150 und 300 kW, • 33,5 % zwischen 301 und 500 kW, • 35,2 % zwischen 501 und 1.000 kW sowie• 5,1 % über 1.000 kW.

3 % der Anlagen speisten das produzierte Gas nach Aufbe-reitung ins Gasnetz ein, in 97 % der Anlagen wird es zur Strom-erzeugung mit BHKWs genutzt.

Eingesetzt wurden in ca. 95 % der Anlagen nachwachsende Rohstoffe, in ca. 90 % Gülle und in ca. 50 % Mist. Dagegen spielten Abfälle als Einsatzstoff mit 3,4 % eine untergeordnete Rolle. Bei dieser Fage waren Mehrfachnennungen möglich.

Für die Beschäftigtenanzahl in den Anlagen wurden folgen-de Angaben gemacht:• 16,6 % der Anlagen hatten keinen zugeordneten Beschäf-

tigten,• in 52,1 % der Anlagen war 1 Beschäftigter,• in 22,3 % 2 Beschäftigte und • in 9 % 3 und mehr Beschäftigte tätig.

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In mehr als 90 % der untersuchten Anlagen war der Eigen-tümer gleichzeitig Betreiber. Es überwogen bei weitem die Anla-gen mit einem Fermenter (45,6 %) bzw. 2 Fermentern (51,9 %). Nur 51,8 % der Anlagen verfügten über ein gasdichtes Endlager.

Die Verteilung der untersuchten Anlagen entspricht nicht der räumlichen Verteilung der existierenden Anlagen in Deutschland und spiegelt auch nicht das Leistungsspektrum der betriebenen Anlagen wieder, so sind sehr kleine und ältere Anlagen in der Untersuchung unterrepräsentiert.

Bei der Untersuchung sicherheitsrelevanter Sachverhalte ergab sich folgendes Bild: Gefährungsbeurteilungen waren für 85,6 % der Anlagen dokumentiert. Dieses Ergebnis liegt deutlich über den für Kleinbetriebe anderer Branchen ermittelten Werten und ist zahlenmäßig zufriedenstellend. Die Gefährdungsbeurtei-lungen und ausführliche Betriebsanleitungen werden meist von den Errichtern der Anlagen geliefert. In vergleichbarer Häufig-keit konnte die Durchführung von Unterweisungen dokumentiert werden (86,1 %). Auch das Explosionsschutzdokument lag für 92,7 % der Anlagen vor. Betriebsanweisungen für das Hochfah-ren der Anlage lagen in 85,6 % und für die Außerbetriebnahme in 81,8 % der Anlagen vor. Größere Defizite wurden in Bezug auf die Betriebsanweisungen für die Fermenterreinigung festge-stellt, die in 61,6 % der Überprüfungen vorgelegt werden konnten. Bei einem längeren Betrieb der Anlagen ergibt sich hier ein Nachbesserungsbedarf.

Die Prüfungen von Anlagen im explosionsgefährdeten Be-reich vor Inbetriebnahme nach § 14 Betriebssicherheitsverord-nung wurden in 88,3 % der Fälle durchgeführt, die Prüfungen nach Anhang 4 Nummer 3.8 der Betriebssicherheitsverordnung zu 75,1 %. Der etwas geringere Anteil der Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen (73,1 %) dürfte mit der großen Zahl relativ neuer Anlagen zu erklären sein, für die noch keine wie-derkehrenden Prüfungen fällig waren. Bedenklich ist jedoch, dass in mehr als 10 % der Fälle die in Prüfungen festgestellten Mängel nicht abgestellt wurden.

Der Einsatz sowie die regelmäßigen Prüfungen von sta-tionären Gaswarnanlagen (84,1 %) und mobilen Gas- warngeräten (70,8 %) belegt, dass die Explosionsgefahren von der Mehrzahl der Betreiber erkannt werden. Dies wird auch durch den sehr hohen Anteil von Anlagen, für die Dichtheitsnachweise für die gasführenden Anlagenteile vorliegen, belegt. Die Über- und Unterdrucksicherungen der Fermenter wiesen in fast 99 % wirksame Frostsicherungen auf. Gashaupthähne und Not-Aus-schalter außerhalb der BHKW-Räume waren ebenfalls an mehr als 99 % der Anlagen vorhanden.

Sofern bei den Überprüfungen Mängel gefunden wurden, sind diese den Betreibern in Revisionsschreiben mitgeteilt und Fristen zu deren Beseitigung festgelegt worden.

4 . SchlußfolgerungenDie Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die spezifi-

schen Gefahren von Biogasanlagen nach den in den vergan-genen Jahren aufgetretenen Defiziten in der überwiegenden Anzahl der Anlagen zutreffend analysiert und Maßnahmen zur Verminderung bzw. Beseitigung der Risiken getroffen wurden. Durch die große Zahl an errichteten Anlagen hat sich die an-fangs defizitäre Sicherheitstechnik schnell entwickelt. Die For-derung nach dem konstruktiven Explosionsschutz wird gegen-wärtig fast ausnahmslos eingehalten. Eine Weiterführung der Aktion wird angestrebt. Dabei sollen vor allem ältere Anlagen besichtigt werden. Es wird angestrebt, in diese Revisionen auch die bisher nicht beteiligten Länder einzubeziehen. Auch eine vertiefte Auswertung der gewonnenen Ergebnisse nach dem Alter und den Größenklassen der Anlagen erscheint viel-versprechend.

In Anbetracht der gewonnenen Ergebnisse erscheinen ge-setzgeberische Maßnahmen hinsichtlich des Explosionsschut-zes wie der Erlass einer speziellen Biogasverordnung als ent-behrlich. Auf der Ebene der Technischen Regeln besteht im Bereich des Explosionsschutzes ebenfalls kein Handlungs-bedarf, die veröffentlichten Technischen Regeln für Betriebs-sicherheit zum Explosionsschutz (TRBS 2152) sind für die Gewährleistung der Sicherheit ausreichend. Auch bei anlagen-spezifischen Informationen gibt es eine ganze Reihe von in-haltlich guten Veröffentlichungen, allerdings könnte eine sys-tematische Zusammenfassung der Schriften für den Anwender hilfreich sein.

Technische Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Immissionsschutzes bestehen u. a. durch eine Erhöhung der Zahl der Anlagen mit gasdichten Endlagern. Offene Fragen be-stehen in Bezug auf die Langzeitstabilität der verwendeten gas-dichten Folien.

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5 .2 Dezernat 52 - Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz

Dezernatsleiter: Dr. Claus-Peter Maschmeier Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 240 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Genehmigungs- und Erlaubniserteilung in speziellen, kom-

plizierten und selten herangezogenen Rechtsgebieten• Stellungnahme zu Genehmigungsverfahren• Abgabe von Stellungnahmen an die Dezernate 53 - 57 und

Gutachten an andere Behörden sowie Dritte, insbesondere bei der Ermittlung von Ursachen von Arbeitsbelastungen Be-schäftigter, Un- und Störfällen

• Vorbereitung und Lenkung von Projekten und Schwerpunkt-kontrollen zu besonderen Problemen im Bereich Arbeits-schutz, Marktüberwachung, technischer Verbraucherschutz und Drittschutz

• Betrieb der stofflichen und physikalischen Messstelle für den Arbeits- und Drittschutz

• Koordinierung des medizinischen Arbeitsschutzes für das Land Sachsen-Anhalt

• Begutachtung von Berufskrankheiten• Ermächtigung von Ärzten für Vorsorgeuntersuchungen• Ausbildung von Fachärzten im Bereich Arbeitsmedizin durch

Ermächtigung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

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Kuhpockeninfektion einer Tiermedizinischen Fachangestellten: schwerer Erkrankungsverlauf - als Berufskrankheit 3102 anerkannt

2009 informierten das Robert Koch-Institut1, das Deutsche Tierärzteblatt2 und das Deutsche Ärzteblatt3 über das Auftre-ten von Kuhpocken beim Menschen mit dem Hinweis, dass seit 2008 Häufungen in Deutschland und in den Nachbarländern be-obachtet wurden, z. T. mit komplizierten schweren Verläufen.

In dem dem Gewerbearzt bekannt gewordenen Fall kam es bei einer Tiermedizinischen Fachangestellten, die in einer Klein-tierpraxis arbeitete, zu entzündlichen Veränderungen an einem Arm und schmerzenden Lymphknotenschwellungen. Auffäl-lig war eine schmerzhafte Papel mit rotem Randsaum, aus der sich eine ulzeröse superinfizierte Hautveränderung mit zentra-ler schwarzer Nekrose am Unterarm entwickelte. Die Schwe-re der Erkrankung erforderte eine stationäre Behandlung. Nach Erhebung der Berufsanamnese wurde eine Tierpockeninfektion in Erwägung gezogen. Am Konsiliarlabor für Pockenviren des Robert-Koch-Institutes konnte die Diagnose einer Kuhpocken-infektion bestätigt werden. Vorübergehend kam es zu einer er-heblichen Verschlechterung des Zustandes mit Ausdehnung der entzündlichen Veränderungen auf beide Arme. Der Krank-heitsverlauf und die damit einhergehende Arbeitsunfähigkeit dauerten ca. 3 Monate.

1 Epidemiologisches Bulletin (2009) 9, S. 53 - 562 Deutsche Tierärzteblatt (2009) 3, S. 316 - 3183 Deutsches Ärzteblatt (2009) 19, S. 329 - 334

Der Erreger der Kuhpocken ist Orthopoxvirus vaccinia, be-kannt geworden als Impfstamm gegen die Menschenpocken. Das Virus ist weltweit verbreitet, sehr resistent und besitzt ein breites Wirtsspektrum. Nach Angabe des Robert Koch-Institutes werden Kuhpocken offensichtlich nicht mehr durch Kühe über-tragen. In den letzten Jahren seien sie bei Katzen, Ratten, hier-zu zählen auch die zahmen Farbratten („Schmuseratten“), so-wie exotischen Zootieren diagnostiziert worden. Problematisch ist, dass infizierte Tiere auch asymptomatisch sein können.

Die Tierarzthelferin berichtete über den häufigen Umgang mit Hunden, Katzen und Nagern. Es komme oft vor, dass sie von den Tieren gekratzt oder gebissen werde. Schutzhand-schuhe verhindern nicht immer Hautverletzungen. Aber gerade Haut- oder Schleimhautläsionen sind Eintrittspforten bei der Er-regerübertragung auf den Menschen. Außer Beschäftigten in Tierarztpraxen sind auch Mitarbeiter in Tierhandlungen sowie Tier- und Zoologischen Gärten von solchen Infektionsrisiken betroffen. Für die Organisation des Arbeitsschutzes in der Tier-medizin gibt die Broschüre „Gefährdungsbeurteilung in der Tier-medizin“ mit Stand 06/2012, herausgegeben von der Berufs-genossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, hilfreiche Informationen. Die Erkrankung wurde als Berufskrank-heit 3102 anerkannt.

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5 .3 Dezernat 53 - 57 - Gewerbeaufsicht West, Ost, Mitte, Nord, Süd

Gewerbeaufsicht WestDezernatsleiterin: Christine Schimrosczyk Klusstr. 18 38820 Halberstadt Tel.: (03941) 586 - 0 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht OstDezernatsleiterin: Ulrike Kalfa Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 250 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht MitteDezernatsleiter: Dietrich Probst Große Steinernetischstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564- 201 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht NordDezernatsleiter: Gerhard Wilcke Priesterstr. 14 39576 Stendal Tel.: (03931) 494 - 15 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht SüdDezernatsleiter: Joachim Krüger Dessauer Str. 104 06118 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5243 - 0 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen• Aufsicht und Revision in Betrieben, auf Baustellen• Überwachung von Handelseinrichtungen, Messen und

Märkten im Rahmen der Marktüberwachung• Marktüberwachung auf dem Gebiet des technischen Ver-

braucherschutzes und von Medizinprodukten• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren nach Bundes-

immissionsschutzgesetz und Bauordnung• Genehmigung und Überwachung im Bereich des Strahlen-

schutzes und des Sprengstoffrechts

• Untersuchung von Un- und Störfällen, Arbeitsbelastungen und Berufskrankheiten

• Stellungnahmen im Berufskrankheitenverfahren• Beratung von Beschäftigten, Arbeitgebern, Arbeitnehmer-

vertretungen, Sicherheitsfachkräften, Kammern, Verbänden sowie Verbrauchern und Händlern

• Abrechnungen der Untersuchungen nach dem Jugendar-beitsschutzgesetz

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Tödlicher Unfall im Zusammenhang mit einer elektrischen Gartenteich pumpe

Abb. 1 Gartenteichpumpe (Tauchmotorpumpe) Bild 2 Pumpe im aufgeschnittenem Zustand, Motor (Stator) komplett in Epoxydharz eingegossen

Blechpaket

Statorspule

mit PE verbundenes Blech

Rotor

Abb. 2 Pumpe im aufgeschnittenem Zustand, Motor (Stator) komplett in Epoxydharz eingegossen

Gartenteichpumpen werden in Garten- und Zierfischteichen für Springbrunnen bzw. als Um wälzpumpen oder zum Betrieb von Bachläufen verwendet. Häufig werden Tauch motorpum-pen eingesetzt, bei denen der elektrische Teil im sachgemä-ßen Gebrauch vollständig oder teilweise im Wasser eingetaucht ist. In den meisten Fällen werden diese Tauchmotorpumpen mit einer Spannung von 230 Volt betrieben. Der Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgt über eine ausreichend lange An-schlussleitung mit Netzstecker.

UnfallhergangIm Juli 2012 ereignete sich in einer Garten sparte der Lu-

therstadt Eisleben ein tödlicher Unfall. Laut Polizeibericht wurde der 46-jährige Vater von 2 Kindern in seinem Kleingarten leb-los aufgefunden, wobei die Beine des Verunfallten im Wasser eines Gartenteiches lagen. Der hinzu gerufene Notarzt stellte den Tod fest. Im Gartenteich befand sich eine eingangs be-schriebene Garten teichpumpe. Unmittelbar nach dem Ereignis und entsprechend der Hilfeschreie trennte ein Gartennachbar durch Ziehen des Netzsteckers die Gartenteichpumpe vom Stromnetz. Von der Kriminalpoli zei wurde Stromschlag als To-desursache vermutet.

Prüfung der Gartenteichpumpe durch die Geräteuntersu-chungsstelle

Das LAV überwacht in seinem Zuständig keitsbe reich auf der Grundlage des Pro duktsicher heitsgesetzes (ProdSG) das ordnungsge mäße Bereitstellen von Pro dukten auf dem Markt. Auch elektrische Gartenteichpumpen fallen als elektrische Be-triebsmittel in den Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Die nach dem Unfall von der Polizei si cher gestellte Garten- teichpumpe wurde vom LAV angefordert und durch die Ge-räteunter su chungsstelle des Fachbe reichs Arbeitsschutz im LAV einer sicherheits techni schen Bewertung unterzogen. Die Unter suchung der Garten teichpumpe wurde veranlasst, um zu prü fen, ob sich von ihrem Zustand Rückschlüsse auf die Unfall ur sache ableiten lassen. Außer dem war zu ermitteln, ob im Zusammen hang mit dem tödlichen Unfall Maßnahmen zur

Produktsi cher heit, wie beispiels weise eine Rücknahme der Gar-tenteichpumpen vom Markt, erforderlich wären.

Die untersuchte Gartenteichpumpe ist eine Tauch mo tor- pumpe, die in der Schutzklasse I und in der Schutz art IP 68 ausgeführt ist. Die flexible An schlussleitung (H05RN-F 3G 0,75 mm2) ist mit ei nem Schutzkontakt stecker ausgestattet und besitzt eine Länge l = 10 m (Abb. 1). Der Motor der Garten-teichpumpe ist ein so genannter Nassläufer. Die Motorwicklung (Sta torspule) ist komplett in Epoxyd harz eingegossen. Der Rotor (Läufer) besteht aus einem auf einer Keramik welle befindlichen Perma nentmag neten, daran ist ebenfalls das Schaufelrad be-festigt (Abb. 2). Während des Betriebes folgt der Rotor syn chron dem Magnet feld der Sta torspule.

Bei der Sichtprüfung wurde festgestellt, dass der hintere Teil des Rotor-Lagerträgers fehlte. Vermutlich ist dies auf unsach-gemäßen Zu sammenbau nach einem Reparaturversuch zu-rückzuführen. Der Rotor wies dadurch im Pum pengehäuse ein erhebliches Spiel auf. Auch wa ren in diesem Bereich Schleif-spuren am Rotor körper ersichtlich.

Im Rahmen der elektrischen Prüfungen zeigte sich, dass eine unzulässige leitende Verbin dung zwischen den strom-führenden Leitern und dem Schutzleiterkontakt (PE) bestand. Äußerli che Isolationsmängel waren jedoch nicht ersichtlich. Da die Motorwick lung komplett in Epoxydharz eingegossen war, musste das Pumpengehäuse mittig getrennt werden. Dabei wurde sichtbar, dass der Spu lenbereich in der Nähe des Blech-paketes Verfärbungen auf wies. Dies könnte auf eine vorange-gangene, unzulässige Er wärmung schließen lassen. Eine typi-sche Folge einer über mäßigen Spulenerwärmung könnte das Abschmelzen der Spulenisolation und damit eine unzulässige Verbindung zwi schen der Statorspule und dem Blechpaket sein (Abb. 3). Das Blechpaket wiederum ist mit einem Kontaktblech an der Außenseite des Pum pengehäuses verbunden (Abb. 2 und 4).

Zusätzlich zur Bewertung der Pumpe war es erforderlich, die im Kleingarten installierte elekt rische Anlage genauer zu be-trachten. Leider wurde die elektrische Anlage nach dem Unfall zurückgebaut, so dass für deren Bewertung aus schließlich die

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mit PE verbundenes Blech

Bild 3 Gehäuse der Gartenteichpumpe mit abgenommenen Gehäuseschalen

Abb. 3 vermuteter Isolationsfehler

Abb. 4 Gehäuse der Gartenteichpumpe mit abgenommenen Gehäuse-schalen

Abb. 5 Stromzähler mit Sicherung und LS-Schalter

Bild 4 vermuteter Isolationsfehler

Isolationsfehler zwischen Statorwicklung und Blechpaket

Bild 5 Stromzähler mit Sicherung und LS-Schalter

Er mittlungsergebnisse der Kriminalpolizei zur Ver fügung stan-den. Bei der Untersuchung durch die Kriminalpolizei wurde in der Gar ten laube eine DDR-Elektroanlage (elektrische An-lage nach TGL) vor gefunden, die zwar mit Sicherungen/Lei-tungsschutzschalter, aber ohne Fehlerstromschutzschalter (soge nannter FI-Schalter/RCD) aus gestattet war (Abb. 5). Die elektrische Verteilung von der Gartenlaube zu den Verbrauchern im Garten (Poolpumpe, Gar tenteichpumpe, Pumpe für Bewäs-serung) war vom Gartenbesitzer selbst vorge nommen worden und bestand aus hintereinander ver bundenen Tischsteckdosen- leisten. Eine si cherheitstechnische Überprüfung der Anlage war vom Gartenbe sitzer nie durchgeführt worden. Es kann ver-mutet werden, dass in der elekt rischen Anlage die Schutzlei-terverbindung unter brochen war oder gar nicht be stand.

Mögliche UnfallursacheModerne Gartenteiche werden mit Kunststoffwannen oder

mittels starker Kunststofffolien er richtet. Dadurch wird der Gar-tenteich nicht nur wasserdicht, sondern gewissermaßen auch elektrisch gegen über dem Erdreich isoliert. Kommt es im Gar-tenteich zu einer Spannungsverschleppung, z. B. durch eine de-fekte Gartenteichpumpe in Kombination mit einem unwirksamen Schutzleiter, so kann der Fehler strom nicht gegen Erde abfließen und im Gartenteich baut sich ein elektrisches Potenzial auf.

Der beschrie bene Isolationsfehler der Pumpe kann in Ver-bindung mit einer unwirksamen Schutzleiterverbindung dazu geführt haben, dass die berührbaren leitfähigen Teile der Gar-tenteichpumpe und somit das Kontaktblech an der Außen seite des Pum pengehäuses unter Spannung standen. An der Garten-teichpumpe war zwar der Schutzleiter angeschlossen, aber auf Grund der unterbrochenen/fehlenden Schutzleiter verbindung in der elektrischen Anlage war diese Schutzmaßnahme gegen elektri schen Schlag unwirksam. Außerdem konnte im vorliegen-den Fall die Schmelzsicherung auf Grund des nicht zum Fließen kommenden Abschaltstromes die anliegende Spannung nicht ab schalten.

Berührt unter diesen Bedingungen der Gartenbesitzer gleichzeitig das Teichwasser und den Erdboden, dann kommt es auf Grund des Potenzial unterschieds zwischen Gartenteich und Erd boden zur Körperdurchströmung. Diese Körperdurch-strömung könnte zum Tod des Gar tenbesitzers geführt ha ben.

Offen bleibt, wie der beschriebene Iso lationsfehler entstan-den ist. Eine mögliche Ursache könnte ein nichtbestimmungs-gemäßer Betrieb (z. B. längerer Trockenlauf) der Garten- teichpumpe sein. Auch der unsachgemäße Zusammenbau der Gartenteichpumpe nach einem Reparaturver such käme in Frage. Es ist zu vermuten, dass sich der Unfall aufgrund zweier unabhängiger Feh ler ereignete. Zum ei nen lag ein Isolations-fehler in der Gartenteichpumpe vor, zum ande ren entsprach die elektrische Anlage im Kleingarten nicht den geltenden elektro-technischen Vor schriften.

SchlussfolgerungenTrotz des Isolationsfehlers im Inneren der Gartenteichpumpe

war fest zustellen, dass bei Vor handensein einer ordnungsge-mäßen elektrischen Anlage dieser Feh ler wahrscheinlich nicht zu einer für den Verwender lebensbedrohlichen Situation ge-führt hätte. Der Hersteller der Gartenteichpumpe beschreibt in der mitgelieferten Bedienungsanleitung eine Reihe von Si cher- heitsmaßnahmen, von deren Kenntnis und Beachtung der sichere Betrieb der Garten teichpumpe abhängt. Die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen ist die „Le bensversiche rung“ für jeden Verwender. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört es, dass die Installation der elektrischen Anlage den geltenden Vor-schriften entsprechen muss, im Zwei felsfall ist ein Elektro-Fach-mann hinzuzuziehen. Die Gartenteichpumpe darf nur über einen Fehlerstrom schutzschalter (FI-Schalter/RCD, ∆IF ≤ 30 mA) an ei-ner ordnungsgemäßen Schutzlei ter kontaktsteckdose betrieben werden. Vor dem Arbeiten an der Gartenteichpumpe oder am

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PE N L

M P

Gartenteich

Rasenmäher

unterbrochener Schutzleiter

Bild 6 Spannungsverschleppung

Abb. 6 Spannungsverschleppung

Gartenteich ist der Netzstecker aus der Steckdose zu ziehen. Die Gartenteichpumpe darf nicht betrieben werden, wenn sich Personen im Gartenteich befinden. Die Netzanschlusslei tung und der Netzstecker sind regelmäßig auf Beschädigungen zu prüfen.

Der Verdacht, dass die Gartenteichpumpe entgegen den ge-setzlichen und normati ven Be stimmungen auf dem Markt be-reitgestellt wurde, konnte im Rahmen der Überprüfung nicht bestätigt werden. Dennoch bleibt bezüglich der konstruktiven Ausführung von Gartenteichpumpen ein ungutes Gefühl zurück.

Sekundäres RisikoSpeziell im Außenbereich bergen fehlende oder unwirksa-

me Schutzleiter in einer elektrischen Anlage ein enormes Ri-siko. Leider sind sich viele Gartenbesitzer dieses Risikos nicht be wusst. So wurden oder werden elektrische Anlagen teilweise mangelhaft errichtet und betrie ben. Aber auch eine vorschrifts-mäßig errichtete elektrische Anlage muss von Zeit zu Zeit auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Umbauarbeiten, me-chanische Beschädigungen der Leitungen oder Steckdosen so-wie Korrosion führen dazu, dass die Schutzleiterverbindung un-terbrochen werden kann. Ein unwirksamer Schutzleiter bleibt - ohne wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage, des elektrischen Betriebsmittels - oftmals sehr lange unent deckt, da sich seine Fehlfunktion erst im Fehlerfall bemerkbar macht. Dann könnte es für den Verwender aber schon zu spät sein.

Der Schutzleiter hat insbesondere im Außenbereich eine sehr wichtige Schutzfunktion. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Garten verwendete elektrische Geräte (Rasenmäher, He-ckenscheren, Außenleuchten, ...) durch Verschleiß oder Un-achtsamkeit zu einem elektri schen Fehler führen, ist hoch. Das entstehende Risiko wird dadurch erhöht, dass der Verwender durch den feuchten Untergrund gut geerdet ist und somit Fehler-ströme abfließen können. Fehlt die Schutzleiterverbindung, die den Fehlerstrom frühzeitig und sicher ableitet, dann wird eine gefährliche Körperdurchströmung sehr wahrscheinlich.

Filterpumpen in Plansch- und Schwimmbecken müssen, un-abhängig davon, ob sich Perso nen im Becken aufhalten, zu-sätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen. So müssen Filter-pumpen für aufblasbare oder leicht aufstellbare Plansch- und Schwimmbecken der Schutz klasse III (z. B. durch eine 12 Volt-Stromversorgung über ein Steckernetzteil) entsprechen, mit einer Schutztrennung ausgerüstet sein oder ein vergleichbares Sicherheitsniveau aufweisen.1 Für Gartenteichpumpen treffen diese Anforderungen nicht zu, obwohl hier die Gefahren ver-gleichbar sind. Auch eine intakte Gartenteichpumpe mit Schutz-leiteranschluss kann bei ei nem unterbrochenen Schutzleiter in der elektrischen Anlage unweigerlich zur „Stromfalle“ wer den. Da der Schutzleiter der oben genannten Gartenteichpumpe normbedingt2 eine elektrische Verbindung zum Wasser im Gartenteich hat, wird jedes Spannungspotenzial, das am Schutzleiter anliegt, in den Gartenteich übertragen.

Funktioniert die Schutzleiterverbindung der elektrischen Anlage nicht ordnungsgemäß, dann könnte der Defekt eines elektrischen Geräts in Schutzklasse I (Pumpen, Rasenmäher, Heckenscheren, Außenleuchten), welches mit dem gleichen Schutzleiter verbunden ist wie die Gartenteichpumpe, dazu führen, dass sich im Gartenteich ebenfalls ein Potenzial aufbaut (Abb. 6). Dies ist nicht vertretbar.

1 Beschluss des Arbeitsausschuss Marktüberwachung - AAMÜ – 11. Sitzung am 06. Dezember 2005-, TOP 4.10

2 Tauchmotorpumpen müssen der Schutzklasse I oder Schutzklasse III entsprechen, Abschnitt 6.1 der DIN EN 60335-2-41

Im Gegensatz zu Plansch- und Schwimmbe cken halten sich in Gartenteichen bestimmungsgemäß zwar keine Personen auf, doch es braucht nicht viel Fantasie, um sich ein solches Szenario vorzustellen: Welches Kind würde den Netzstecker der Garten-teichpumpe aus der Steckdose ziehen, nachdem der Ball beim Spielen im Gartenteich gelandet ist?

Das eigentliche Risiko resultiert vorrangig aus der gleich-zeitigen Berührung von Wasser und Erdboden. Dieses Risiko haben Gartenteiche mit Plansch- und Schwimmbecken gemein-sam. Deshalb muss normativ angestrebt werden, dass für Garten-teichpumpen das gleiche Schutz niveau gilt wie für Filterpumpen in Plansch- und Schwimmbecken.

Vorschlag an das NormungsgremiumBereits im Jahr 2005 hatte sich in Landsberg bei Halle (Saale)

unter ähnlichen Umständen ein tödlicher Unfall an einem Gar-tenteich erreignet. Auch hier war eine fehlerhafte elektrische An-lage ursächlich für den Tod eines Menschen. Dies sind 2 tödliche Unfälle, die sich in nerhalb weniger Jahre im Zusammenhang mit elektrischen Gartenteichpumpen ereignet ha ben und von denen das LAV Kenntnis erlangte. Unbekannt ist die Zahl der Beinahe-Unfälle sowie der Unfälle im gesamten Bundesgebiet. Im privaten Umfeld unterliegen derartige Un fälle keiner Meldepflicht, so wie sie bei Arbeitsunfällen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Um für die Verwender von Gartenteichpumpen ein höheres Maß an Sicherheit zu erreichen, hat das LAV dem beim VDE an-sässigen Normungsgremium vorgeschlagen, den Abschnitt 6.1 der DIN EN 60335-2-413 folgendermaßen zu ändern: „Tauchmo-torpumpen zur Verwen dung in Schwimmbecken und in Garten-teichen (, wenn sich Personen im Becken befinden,) müssen der Schutzklasse III mit einer Be messungsspannung von nicht mehr als 12 V entsprechen.“. Es wäre wünschenswert, dass sich das Normungsgremium während der nächsten Sitzung die-sem Vorschlag anschließen könnte. Der vor einigen Jahren ge-troffene Beschluss des Arbeitsausschusses Marktüberwachung hat bei der Verwendung von Filterpumpen in Plansch- und Schwimmbecken ein höheres Maß an Sicherheit für die Ver-wender gebracht.

3 DIN EN 60335-2-41 (VDE 0700 Teil 41) „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-41: Besondere Anforderungen für Pumpen“, Ausgabe Dezember 2004

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