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Jagd und Naturschutz – Einklang oder Wiederspruch? Referat

Stand 12.10.2003

Jagd und Naturschutz – Einklang oder Wiederspruch?

Gliederung:

- Einleitung - Übersicht über die jagdhistorische Entwicklung

und ihre gesellschaftliche Bedeutung

- Organisation der Jagd

- Jagd und Naturschutz

• Arten und Biotopschutz • Wildmanagement

• Landschaftsplanung

• Biotopgestaltung am Beisp. Niedersachsen

• Flurbereinigung

- Ausklang

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Jagd und Naturschutz – Einklang oder Wiederspruch? Referat

Stand 12.10.2003

Übersicht über die jagdhistorische Entwicklung und ihre gesellschaftliche Bedeutung

• Die Jagd begleitet den Menschen seit vielen Jahrmillionen, in welcher sich eine Vielzahl von Traditionen und Regelements bis heute verankert haben

• Der „Instinktjäger“ war ein mit der Natur intensiv verbundener

Mensch

• Der „Individualjäger“ war ein mit der Natur verbundener Mensch, welcher es aber verstand sein Handeln auf die Naturgesetze abzustimmen

• Der „Gesellschaftsjäger“ steht nur noch bedingt in Verbindung zu

den Naturgesetzen, vielmehr verbindet er seine eigenen Interessen wie Freizeit, Spaß, Trophäe

Parallel zu dieser Charakterveränderung des jagenden Menschen, können wir auch Veränderungen in der Gesellschaft an sich feststellen. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von Gesellschaftsepochen. Besonders lassen sich charakteristische Wendepunkte in der in der Kunst verdeutlichen.

• Zu der Zeit des „Instinktjägers“ finden wir eine Reihe von einmaligen Höhlenmalereien, welche mit ihren beeindruckenden Motiven verdeutlichen, wie eng der damalige Mensch mit seinem Umfeld verbunden war

• In der Übergangszeit vom „Instinktjäger“ zum „Individualjäger“,

die Zeit des Barock und dem Rokoko, finden wir kunstvolle Architektur u.a. in Form von prunkvollen Jagdschlössern.

• Das 14. Jahrh. wo der meiste Grundbesitz dem Adel gehörte und

damit auch das Recht zur Jagdausübung, war die Zeit des „Gesellschaftsjägers“

• Die Zeit der Romantik gab dem Menschen neuen Raum, die Natur

in ihrer Schönheit als Individuum zu betrachten

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Stand 12.10.2003

Organisation der Jagd Fasst man diesen Kulturhistorischen Bogen zusammen, wird deutlich, das die Jagd verschiedenen Positionen unterschiedlicher Qualität inne hatte. Heute ist das Jagdwesen gesetzlich geregelt und hat somit seinen klaren Aufgabenbereich.

• 1848 Gründung des deutschen Jagdrechts mit der Verbindung des Jagdrechtes an Grund und Boden (§ 169 ReichsJagdG) im Jahre 1849

• 1934 trat eine neue Gesetzesgebung in kraft, in welcher

vornehmlich das Reichsjagdgesetz eine eigene Rechtsquelle erfuhr, die für das gesamte Reichsgebiet gültig war

• 1945 lösten die alliierten Kräfte die Deutsche Jägerschaft auf, das

ReichsJagdG jedoch blieb für die meisten Reichsabschnitte erhalten

• 1952 wurde das Bundesjagdgesetz (BJagdG) verabschiedet. Darin findet die gesamte Ausübung der Jagd ihre Regelung

• 2001 Novellierung des BJagdG

Heute ist die Jagd über Ministerien, Verbände gegliedert

• DJV (Deutscher Jagdschutzverband,) als Dachverband • LJN als Landesjagdverband für Niedersachsen • Obere Jagdschutzbehörde

• Untere Jagdschutzbehörde

• Hegering

• Jagdgenossenschaften

• Privatjagden

Der DJV ist ein anerkannter Naturschutzverein und somit nach §§ 60a / 61 BNatSchG an Landschaftsplanerischen aufgaben zu beteiligen.

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Stand 12.10.2003

Jagd und Naturschutz In Anbetracht des Raubbaues an unserer Natur drängt sich die Frage auf, was ist in vergangener Zeit schief gelaufen? Was kann geändert werden? Ob nun Naturschutz oder Jagd, der Raubbau fand auf jenen Flächen statt, die sowohl naturschützerischen als auch jagdlichen Wert hatten. Wo liegen also die Stärken und naturschutzfachlichen Einflüsse der Jagd?

• Arten und Biotopschutz Grundsätzlich kann ein gut funktionierendes Wildmanagement einen wirksamen Beitrag zum Arten und Biotopschutz leisten.

• Rote Liste Aus der Rote Liste können Entscheidungshilfen für die Bewirtschaftung und Bejagung von Wildtieren abgeleitet werden, sofern man sich um einen Einblick in diese Verschafft und die Rote Listen stetig aktualisiert werden.

• Wildmanagement Management im jagdlichen Sinne steht für die Bemühung um den Erhalt gesunder, artenreicher Wildbestände, die im einklang mit allen sonstigen Ansprüchen an eine intakte Umwelt stehen.

• Landschaftsplanung

- Biotopkartierung in Zusammenarbeit anderer Naturschutzverbänden - Hinweisen der Behörden im Zuständigkeitsbereich auf nicht mit Belangen

des Naturschutzes in Einklang stehenden Planungen

- Artenerfassung in Zusammenarbeit anderer Naturschutzverbände - Ausführungen Landschaftsplanerischen Aufgaben wie Renaturierung und

Pflege von Lebensräumen

- Schutzgebietsbetreuung und oder Objektbetreuung (Schwarzstorch-. Wanderfalkenhorstbewachung)

- Mitwirkung an der Ausweisung von Erholungsorten

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Biotopgestaltung am Beisp. Niedersachsen Die Landesjägerschaft Niedersachsen beteiligt sich an einer Vielzahl von Schutzmaßnahmen und regt zu Initiativen im Biotopschutz an. Gegenwärtig werden rund 84% der nichtbebauten Fläche von Jagdverbänden verwaltet. So bezuschussen oder führen sie u.a. folgende Projekte durch:

- die Anlage von Feldgehölzen, die der Verbesserung der Lebensräume- und Bedingungen der freilebenden Tierwelt dienen

- Schaffung und Erhaltung von Feuchtgebieten

- Biotopmanagement in Potentiellen Flächen wo das Birkwild seinen

Lebensraum hat, u.a. durch Ankauf von Moorflächen, Kalkmagerasen, Orchideenwiesen, Feuchtwiesen – gegenwärtig sind 427,36 ha solcher Flächen im Besitz des LJN

- Beteiligung an der Durchführung des Modellprojektes „Flurneuordnung

in der Diepholzer- Moorniederung“, wo auf 810 km² eine Moor- und Feuchtwiesenrenaturierung durchgeführt wurde

Flurbereinigung Auch in den Bereichen der Flurbereinigung ist eine intensive Korrespondenz zwischen Behörde und Betroffenen gefragt. Die Aufgabenbereiche zielen auf die Erhaltung und Pflege unterschiedlichster Biotope und die Belange der Erschließung.

- Zusammenarbeit zwischen Jagd und Flurbereinigungsbehörde sowie Grundeigentümer (Jagdausübungsberechtigter)

- Erhalt bzw. Schaffung von Deckungsflächen und Ruhezonen mit

ausgewählten, Standorttypischen Gehölzen und Krautpflanzen

- Pflege und Förderung von Waldsäumen- Rändern

- Böschungspflege

- Neuplanung und Pflege von Wirtschaftswegen, Pfaden

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- Erhaltung und Schaffung von Gewässern

- Erhaltung und Schaffung strukturreicher Ufer

Ausklang Die Jagd begleitet den Menschen fast in seiner gesamten Entwicklungsphase. So wie sich der Mensch in dieser Zeit gewandelt hat, hat sich auch sein Tun, und somit auch sein Wirken auf sein Umfeld verändert.

• Jagd war rein instinktiver Natur • Heute stellt sie hohe Anforderungen an den Jäger, sein Umfeld und seine

Mitmenschen.

• Wann ist eine Handlung eine Leistung für den Naturschutz?

• Wann ist eine Handlung ein Eingriff?

• Kann ein Mensch, dessen „Berufung“ den Tod beinhaltet, ein Naturschützer sein?

Vielen scheint die Antwort klar – vergessen aber vielleicht dabei, das mit dieser Verantwortung der Jäger näher an den Naturgesetzen steht und gewisser maßen an sie gebunden ist, als eine Vielzahl seiner Mitmenschen. ________________________________________________________________ Literatur: Thun Hohenstein, R. Graf v. (1977): Wild und Jagd. - 2. Aufl.. - Hoffmann & Campe Verlag. BNatSchGNeuregG - Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 25. März 2002, Bonn. BjagG - Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976, zuletzt geändert durch Artikel 168 vom 25.11.2003. Schulte, J. (1993): Naturschutz und Jagd. - Ulmer Verlag, Stuttgart.


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