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Planung öffentlich geförderte

Beschäftigung 2017

Herzlich willkommen zur

Informationsveranstaltung

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Eckdaten Grundsicherung März 2016 (I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 3

Im März 2016 wurden durch das Jobcenter 25.277 - im Vorjahresmonat 26.784 -

Bedarfsgemeinschaften (BG) mit 48.423 - im Vorjahresmonat 50.592 - Personen

in Bedarfsgemeinschaften betreut.

erwerbsfähige

Leistungsberechtigte (eLb)

arbeitslose eLb

Alle,

davon …32.344 10.920

ab 25 Jahre 27.165 10.082

unter 25 Jahre 5.179 838

Ausländer 5.321 1.471

Alleinerziehende ab

25 Jahre5.002 1.566

Alleinerziehende

unter 25 Jahre587 93

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Eckdaten Grundsicherung März 2016 (II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 4

erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLb), davon Langzeitleistungsbezieher

(LZB), nach Profillagen

AlleMarktprofil

(MP)

Aktivierungs-

profil (AP)

Förderprofil

(FP)

Entwicklungs

-profil (EP)

Stabili-

sierungsprofil

(SP)

Unterstüt-

zungsprofil

(UP)

eLb 32.344 135 143 2.799 10.190 6.546 3.069

LZB 23.628 66 73 1.517 7.432 5.820 2.586

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Entwicklung Bestand Arbeitslose

2012 bis 2016: Kunden ab 25 Jahre

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 5

-

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2012

2013

2014

2015

2016

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Entwicklung Bestand Arbeitslose

2012 bis 2016: Kunden unter 25 Jahre

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 6

-

500

1.000

1.500

2.000

2.500

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2012

2013

2014

2015

2016

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Kundenstruktur: Arbeitslose

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 7

Arbeitslose nach Profillagen

Arbeitslose in komplexen Profilagen nach Lebensalter in Jahren

AlleMarktprofil

(MP)

Aktivierungs-

profil (AP)

Förderprofil

(FP)

Entwicklungs-

profil (EP)

Stabili-

sierungsprofil

(SP)

Unterstüt-

zungsprofil (UP)

10.920 32 34 1.191 4.738 3.163 1.561

Profillage Alle 15 bis 24 25 bis 34 35 bis 44 45 bis 54 55 und älter

SP 3.163 75 724 622 867 874

UP 1.561 59 560 363 306 272

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AGH – Planung 2017 /

Rahmenbedingungen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 8

- die Fördervoraussetzungen sind im §16d SGB II gesetzlich geregelt

- das öffentliche Interesse, die Zusätzlichkeit und die

Wettbewerbsneutralität sind im Rahmen des Antrages ausführlich

darzulegen

- beim Ausfüllen des Anträge bzw. der Konzepte sind die Positivliste

(Stand 01.12.2015) sowie die fachlichen Hinweise zum §16d SGB II

hinzuzuziehen

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AGH – Planung 2017 /

9. Änderungsgesetz SGB II zum 01.08.2016 (I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 9

- zu §16d Abs. 6 SGB II: Zuweisungshöchstdauer von 24 Monate innerhalb

von 5 Jahren, Zuweisung bis zu weiteren 12 Monaten möglich für Kunden

mit besonderen Bedarfen (Ältere, Alleinerziehende)

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AGH – Planung 2017 /

9. Änderungsgesetz SGB II (II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 10

- zu §16d Abs. 8 SGB II: Auf Antrag werden die unmittelbar im

Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1

erforderlichen Kosten erstattet. Hierzu können auch Personalkosten

gehören, die entstehen, wenn eine besondere Anleitung, eine

tätigkeitsbezogene Unterweisung oder eine sozialpädagogische

Betreuung notwendig ist.

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AGH – Planung 2017 /

Rahmenbedingungen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 11

- Marktnahe Instrumente haben unverändert Vorrang

- der Anteil der für Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel

ist vom Gesamtvolumen des Haushaltes und der Bedarfserhebung durch die

Integrationsfachkräfte abhängig

- die Verteilung der einzelnen AGH bzgl. der Beginn-Daten wird in der

Geschäftsplanung 2017 durch das Jobcenter festgelegt

- die Dauer der AGH richtet sich nach den Tätigkeitsfeldern

- nicht jede AGH hat automatisch eine Laufzeit von 12 Monaten

(z.B. saisonale Tätigkeiten wie im Grünbereich)

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Aufnahme einer Beschäftigung aus AGH

Maßnahmeaustritte Juli 2014 – Juni 2015

Informationsveranstaltung AGH Planung 2017 12

Anzahlausgewerteter

Teilnehmer:2.092

Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der AGH: 151 (7,2%)

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AGH – Erfahrungen aus 2016 (I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 13

- überwiegend konstruktive Zusammenarbeit und respektvoller Umgang

- es ist keine qualitative Entwicklung der Kurzkonzepte im Hinblick auf

innovative Ideen ersichtlich; die Inhalte sind verbesserungswürdig

- die konzipierte Teilnehmerzahl war teilweise nicht realistisch

- im Vergleich zu den Vorjahren mussten (mehr) Anhörungsverfahren

eingeleitet werden

- Positivliste vom 01.12.2015 wurde in den Anträgen teilweise nicht beachtet

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AGH – Erfahrungen aus 2016 (II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 14

- der Geschäftsbetrieb war nicht ganzjährig gesichert

- Teilnehmerbeurteilungen wurden nicht in allen Fällen rechtzeitig eingereicht

- Dokumentation der Tätigkeitsnachweise oft nicht aussagekräftig

- es wurden verstärkt Reinigungsarbeiten bzw. andere nicht genehmigte

Tätigkeiten durchgeführt

- die Maßnahmekostenpauschale war nicht immer realistisch dargestellt und

muss zukünftig durch Nachweise sowie Erläuterungen nachvollziehbar

ausgewiesen werden

- Einnahmen innerhalb der Maßnahme wurden nicht transparent im Antrag

dargestellt

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AGH – Darlegung öffentliches Interesse

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 15

- Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der

Allgemeinheit dient

- Arbeiten, deren Ergebnis erwerbswirtschaftlichen Interessen und

überwiegend den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen

nicht im öffentlichen Interesse

- Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten allein reicht nicht

aus, um das öffentliche Interesse zu begründen

- Vgl. hierzu auch die fachlichen Hinweise Punkt 2.3

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AGH – Darlegung Zusätzlichkeit

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 16

- förderfähig sind zusätzliche Arbeiten, die durch einen Verein nicht, nicht

in diesem Umfang oder erst nach 2 Jahren durchgeführt würden

- nicht förderfähig sind Arbeiten, die zu den laufenden Aufgaben eines Vereins

gehören oder die ohnehin aufgrund zwingender Satzungsbestimmungen

durchgeführt werden müssen

- Zusätzlichkeit bedeutet, dass auch ohne die Durchführung einer

Arbeitsgelegenheit der Träger seiner originären Aufgabe nachkommen kann

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AGH – Darlegung Wettbewerbsneutralität (I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 17

- Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung

der Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist und

Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in

ihrer Entstehung verhindert wird

- das Jobcenter kann den Maßnahmeträger auffordern, eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Kammer zu beantragen

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden grundsätzlich für

Arbeitsgelegenheiten in den Bereichen Umweltschutz sowie Landschaftspflege

und Kinder-/Jugenddienste abgefordert

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AGH – Darlegung Wettbewerbsneutralität (II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 18

- ausgeschlossen und somit nicht förderfähig sind:

- Reinigungsarbeiten

- Instandsetzungs-/Instandhaltungsarbeiten und Reparaturarbeiten in/an

Gebäuden und ihren Einrichtungsgegenständen

- Pflege-, Reinigungs-, Ausbesserungsarbeiten von öffentlichen Straßen,

Plätzen, Wegen und Einrichtungen sind regelmäßig auszuführende Arbeiten

der Kommune

- für Instandsetzungsarbeiten innerhalb von Einrichtungen sind Fachfirmen zu

beauftragen

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AGH – Berücksichtigung der Hinweise aus

Revisionen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 19

- Kriterium für die Prüfung der Zusätzlichkeit kann nur durch die

vorgesehenen Arbeitsinhalte und deren Abgrenzung zu den Pflicht- bzw.

originären Aufgaben der Träger sein

- eine Abgrenzung zu den Pflichtaufgaben des Bezirksamtes ist deutlich

und ausführlich durch den Träger darzulegen

- es ist zu beachten, dass

- Jobcoaching und

- Unterstützung bei Bewerbungsbemühungen bzw. –unterlagen

kein Bestandteil einer Arbeitsgelegenheit sind

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AGH – Bedarfe 2017

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 20

- Bedarfserhebung AGH-Teilnehmer erfolgte anhand einer detaillierten

Prüfung der einzelnen Bewerberdatensätze und Eingruppierung nach

- Restanspruchsdauer in Monaten

- Tätigkeitsfeld

- Schwerbehinderte Menschen (sbM)

- Erkenntnisse:

- höherer Teilnehmerwechsel durch die max. Förderdauer des

Teilnehmers

- weniger Tätigkeiten mit körperlich anstrengenden Aufgaben aufgrund

gesundheitlicher Einschränkungen der Teilnehmer

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AGH Bedarfenach Unterscheidung Bedarf Jobcenter und Bedarf Bezirksamt

(mit sbM; ohne FM )

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 21

0 200 400 600 800 1.000 1.200

Gesundheit und Pflege

Kinderbetreuung und Jugendhilfe

Beratungsdienste

Umweltschutz undLandschaftspflege

Infrastrukturverbesserung

Erziehung und Bildung

Wissenschaft und Forschung

Kunst und Kultur

Sport

Gesamt

70

77

118

224

263

72

104

64

3

1015

130

78

124

317

250

90

77

104

12

1182

Bedarf BezA

Bedarf JC M-H

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AGH – Bedarfe

nach Einsatzfeldern – gesamt ohne Fallmanagement (FM)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 22

Sport

Kunst und Kultur

Wissenschaft und Forschung

Erziehung und Bildung

Infrastrukturverbesserung

Umweltschutz / Landschaftspflege

Beratungsdienste

Kinderbetreuung und Jugendhilfe

Gesundheit & Pflege

3

65

106

73

269

230

120

78

71

In den Bedarfen sind 20 TN-Plätzefür Asylberechtigte enthalten.

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AGH – Zielgruppen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 23

- Mit einer Arbeitsgelegenheit sollen insbesondere folgende Personengruppen

angesprochen werden:

- Langzeitarbeitslose Kunden mit mehreren Vermittlungshemmnissen

- ältere Kunden

- Alleinerziehende

- Kunden mit gesundheitlichen (teils schwerwiegenden) Einschränkungen

- Behinderte / Schwerbehinderte gem. § 2 SGB IX (Arbeiten ohne

Barriere)

- Fallmanagementkunden

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AGH – sbM

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 24

Zielgruppen sbM-Kunden:

Psychisch Kranke

Hörgeschädigte

Mobilitätseingeschränkte (Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte)

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AGH – sbM-Bedarfe nach Einsatzfeldern

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 25

0 10 20 30 40 50 60 70

Gesundheit und Pflege

Kinderbetreuung und Jugendhilfe

Beratungsdienste

Umweltschutz undLandschaftspflege

Infrastrukturverbesserung

Erziehung und Bildung

Wissenschaft und Forschung

Kunst und Kultur

Sport

Summe

0

1

3

0

8

4

1

0

0

18

2

0

0

3

7

1

2

0

0

15

2

0

2

4

11

3

8

0

0

29

Gesamtbedarf 62 TN-Plätze

Mobilitätseingeschränkte

Höreingeschränkte

psych. Einschränkungen

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AGH – sbM

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 26

Tätigkeitsfelder für sbM-Kunden:

Schulbibliotheken

Datenerfassung ohne Außendienst (u.a. für Rollstuhlfahrer)

Empfangskraft (u.a. für Rollstuhlfahrer)

Holzwerkstätten (geeignet für alle drei Gruppen)

Veranstaltungsservice ohne körperlich anstrengende Arbeit (Tische decken,

Auskünfte erteilen)

Aufzählung ist nicht abschließend

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AGH – Beschäftigungsorientiertes

Fallmanagement (I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 27

Zielgruppen Fallmanagement:

Psychisch Kranke

Suchtkranke (akut/stabilisiert; Drogen/Alkohol/Sonstige)

Doppeldiagnosen (psychisch Kranke und Suchtabhängige)

Integrationsferne Kunden mit Überforderung der Alltagsbewältigung

Obdachlose im Familienverbund (z.B. Alleinerziehende)

Aufzählung ist nicht abschließend

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AGH – Beschäftigungsorientiertes

Fallmanagement (II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 28

Für alle gelten die Ziele:

Herstellung einer Tagesstruktur

Psychosoziale und soziale Kompetenzen stärken

Leistungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen fördern und

erhalten

Unterstützung bei Problemlagen und Aufzeigen von Lösungsansätzen

Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit

Wohnfähigkeit herstellen und unterstützen

Eine sozialpädagogische Begleitung der Fallmanagement – Kunden ist 2017 wieder

möglich und wird ausdrücklich gewünscht !

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AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –

Bedarfe und Einsatzfelder

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 29

0 20 40 60 80 100 120

Gesundheit und Pflege

Kinderbetreuung und Jugendhilfe

Beratungsdienste

Umweltschutz undLandschaftspflege

Infrastrukturverbesserung

Erziehung und Bildung

Wissenschaft und Forschung

Kunst und Kultur

Sport

Gesamt

3

0

1

37

34

9

16

0

0

100

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AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –

Einsatzfelder (I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 30

Soziale Dienste

in Obdachlosen- und Notunterkünften, als Unterstützung des Personals

Koch und Küchenhelfer

Wäschedienst

Kleiderkammer

Lager- und Transportarbeiten und Spendenausgaben

Unterstützung in Möbel-, Kleider- und Bücherbörsen durch Annahme,

Einlagerung und Ausgabe von Spenden

Recycling von Fahrrädern

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AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –

Einsatzfelder(II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 31

Naturschutz, Tourismus und Tierschutz

Unterstützung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit

Anfertigung von Tast- und Geruchskästen

Bau von Nisthilfen und deren Pflege

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AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

– Einsatzfelder(III)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 32

Wohnen/ Kultur/ Stadtentwicklung und Verkehr

Laubsammelarbeiten zur Bekämpfung der Kastanienminiermotte

Beseitigung von Unkraut auf Wegen

Vorbereitung von Abfall zur Entsorgung

Kommunale Grünanlagen

Aufstellen von Einrichtungen zur Besucherinformation, z.B. Dokumentationstafeln

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AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –

Grundsätze(I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 33

- Fallmanagement-AGH unterscheiden sich zu anderen AGH neben der

besonderen Zielgruppe auch durch den besonderen Anleitungsbedarf

- bei den Kurzkonzepten und im Antragsverfahren sind die Maßnahmen zur

Sicherstellung der besonderen Anleitung zu beschreiben

- nur die Erhöhung des Betreuungssatzes ist nicht ausreichend

- engmaschige unterstützende Begleitung durch das Fachpersonal des

Trägers

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AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –

Grundsätze(II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 34

- es ist ein fester Einsatz beim Träger mit festen Ansprechpartnern

erforderlich(keine wechselnden Einsatzorte)

- Beschäftigungsangebote individuell von 3 bis 6 Stunden / Tag

- kleine Teilnehmergruppen mit bis zu max. 10 Teilnehmern

- grundsätzlich kein Einsatz an Wochenenden oder im Schichtdienst

(individuelle Vereinbarungen können in Abstimmung mit dem Jobcenter

getroffen werden)

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AGH – Qualitätsstandards(I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 35

Auffälligkeiten bei der Zulassung und der Prüfung von AGH-Maßnahmen

- intransparente Kostenaufstellungen

- undefinierte Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen

- gravierende Fehler in der Dokumentation der Anwesenheit und der durchgeführten

Tätigkeiten

- Verletzung der Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften (zugängliche Teilnehmerakten,

abgelaufene Erste Hilfe-Kästen, Feuerlöscher)

- Personal wird anders, als im Antrag beschrieben, eingesetzt

- Teilnehmer führen Tätigkeiten außerhalb der Tätigkeitsbeschreibung und der

Positivliste durch ( u.a. Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich)

- keine zeitnahe Bereitstellung der Teilnehmerberichte

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AGH – Qualitätsstandards(II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 36

- Transparenz bei der Darstellung der Maßnahmekosten

- grundsätzlich werden keine Regiemaßnahmen befürwortet

- bei Kooperationen mit Dritten (z.B. Bezirksamt, Schulen, Einrichtungen) ist eine

konkrete Kooperationsvereinbarung einzureichen

- Eindeutige Darlegung von:

- Tätigkeitsfeld und Einsatzort – konkrete Tätigkeitsbeschreibung

- Arbeitszeit – konkrete Definition des Arbeitszeitrahmens

- Personaleinsatz – Qualifikationsnachweis und Vertretungsregelung

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AGH – Qualitätsstandards(III)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 37

- Erstellung aussagefähiger Teilnehmerbeurteilungen 4 Wochen vor

Beendigung der AGH

- durch das Jobcenter erfolgen unangekündigte Prüfungen zur

Sicherstellung der Qualitätsstandards

- bei Feststellung von Qualitätsmängeln erfolgt ein mündliches bzw.

schriftliches Anhörungsverfahren (gem. §24 SGB X)

- schnelle und unbürokratische Klärung von Sachverhalten (bei Nutzung von

E-Mails bitte das jeweilige Teampostfach verwenden)

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eM@w – elektronische Maßnahmeabwicklung

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 38

elektronische Maßnahmeabwicklung

Realisierung erfolgt in Form von Nachrichtenübermittlung zu bestimmten

Anlässen und Zeitpunkten abhängig vom Maßnahmetyp (z.B. Anmeldung zur

Arbeitsgelegenheit, Rückmeldung an das Jobcenter, Monatsabrechnungen etc.)

für Maßnahmen ab 20 Teilnehmern ist eM@w verbindlich zu nutzen

für Maßnahmen unter 20 Teilnehmern steht es dem Träger frei eM@w zu

nutzen, eventuelle Kosten können über die Pauschale erstattet werden

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Planung AGH 2017 - Zeitschiene

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 39

• Einreichung Kurzkonzepte virtuell im Bezirksamt ([email protected])

• direkte Weiterleitung an JC M-H durch das BezAzwecks erster Bewertung

• neuen Vordruck für die Kurzkonzepte nutzen (Fokus liegt auf auszuführende Tätigkeiten)

bis 07.09.2016

• Votierung durch das JC M-H und die Fachabteilungen des BezA (unabhängig voneinander)

• Entscheidung JC M-H zur voraussichtlichen Planung 2017 unter Beachtung Förderbarkeit und des Bedarfes sowie gemeinsame Abstimmung mit dem BezA

bis 26.10.2016

• nach Mittelzuteilung Abschluss der Planung und Information an die TrägerEnde 11/2016

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Planung AGH 2017 – Antragsverfahren

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 40

• Antragstellung spätestens 12 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn beim Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Träger-Team 849

• es sind die aktuellen Antragsvordrucke zu nutzen

• bei Problemen oder erforderlicher Verschiebung ist die zuständige Integrationsfachkraft umgehend zu informieren

spätestens 12 Wochen vor

Maßnahmebeginn

• Prüfung der Anträge und Durchführung der Trägergespräche durch den Maßnahmeverantwortlichen bzw. dem AGH-Spezialisten im Team

spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn

• Bescheiderteilung durch das Team 849spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn

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FAV – Planung 2017 /

9. Änderungsgesetz SGB II zum 01.08.2016

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 41

§ 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen

(1) unverändert

(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen

Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.

Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am

Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Einmalig gezahltes

Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. § 91 Absatz 2 des Dritten Buches gilt entsprechend.

(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 richtet sich nach der

Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des

berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt und

der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur

Arbeitsförderung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. 4§ 91 Absatz 2 des

Dritten Buches gilt entsprechend. Auf Antrag können dem Arbeitgeber während der Förderung des

Arbeitsverhältnisses die erforderlichen Kosten einer notwendigen sozialpädagogischen Betreuung

erstattet werden.

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Auswertung angebotener FAV-Stellen der Jahre

2012-2015

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 42

Branche 2012 2013 2014 2015 Gesamt

Altenpflege 0 0 1 0 1

Bauhelfer 0 0 0 0 0

Büro 7 48 40 4 99

Elektro 3 0 6 0 9

GaLa 6 5 15 5 31

Hausmeister 0 0 1 4 5

Hausw.+Küche 0 0 6 0 6

Kinder/Jgdl. 0 0 5 8 13

Kraftfahrer 2 2 1 1 6

Lager/Logistik 5 10 0 8 23

Mobihelfer 5 0 10 3 18

Org./Kreativ 1 0 0 3 4

Tierpfleger 0 0 5 5 10

Tischlerhelfer 0 0 0 1 1

Veranstaltung 0 12 21 1 34

Gesamt 29 77 111 43 260

Page 42: Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung - … · Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Eckdaten Grundsicherung März 2016 (I) Informationsveranstaltung Planung

Übersicht der zukünftig erforderlichen

FAV-Stellen nach Branchen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 43

Branche Anzahl

Altenpflege 2

Bauhelfer 1

Büro 26

Elektro 1

GaLa 7

Handel 5

Hausmeister 11

Hausw.+Küche 20

Veranstaltung 6

HoGa 1

Lager/Logistik 6

Maler/Lackierer 3

Mobihelfer 2

Reinigung 4

Sicherheit 2

Tierpfleger 1

Tischlerhelfer 3

Gesamt 101


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