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brennpunkt 1 | 2012

Urs Pfenninger Leiter Politik und Kommunikation santésuisse

INHALT

Auslandspreisvergleich zeigt Einsparpotential

Seit 2009 führen santésuisse und die Branchenverbände der Pharmaindustrie gemeinsam den Auslandspreisvergleich von Medikamenten durch. Die Preisdifferenz zwischen der Schweiz und den sechs Vergleichsländern verharrte 2011 im Vergleich zum Vorjahr auf hohem Niveau. santésuisse ist daher überzeugt, dass bei den Fabrikabgabepreisen der Medikamente nach wie vor grosses Sparpotential zugunsten der Versicherten vorhanden ist.

Am 20. Januar 2012 hat santésuisse ge-meinsam mit den Verbänden der Pharma-industrie (interpharma und vips) den Me-dikamenten-Auslandspreisvergleich 2011 präsentiert. Verglichen werden dabei die Fabrikabgabepreise von Medikamenten in der Schweiz mit denen der sechs Ver-gleichsländer Deutschland, Dänemark, Niederlande, Grossbritannien, Frankreich und Österreich. Gegenstand des Ver-gleichs sind sowohl patentabgelaufene und -geschützte Originalpräparate als auch Generika.

Preisdifferenz erheblich

Der Auslandspreisvergleich zeigt, dass der durchschnittliche Fabrikabgabepreis bei den 200 umsatzstärksten patentge-schützten Originalpräparaten im Aus-land 19% tiefer ist als in der Schweiz. Dies beim durchschnittlichen Euro-Wech-selkurs 2011 von Fr. 1.26. Auch wenn ein höherer Wechselkurs von Fr. 1.40 zu Grunde gelegt wird, ist die Schweiz im-mer noch 10% teurer. Mittelfristig lässt sich hier durch die schon umgesetzten und weitere geplante Massnahmen eine Annäherung der Schweizer Preise an den Durchschnitt der Vergleichsländer errei-chen. Bei den patentabgelaufenen Ori-ginalen bewegten sich die Schweizer

Preise in etwa in Höhe der Vergleichslän-der. Generika hingegen kosten deutlich mehr. Seit 2009 hat sich der Preisabstand zwar um einen Viertel verringert, beträgt aber immer noch 45% zuungunsten der Schweizer Versicherten.

Handlungsbedarf bei Generika

santésuisse ist daher überzeugt, dass bei den Schweizer Medikamentenpreisen nach wie vor grosses Sparpotential vor-handen ist. Die Entwicklung bei den pa-tentgeschützten Medikamenten stimmt. Daher ist es wichtig, den Auslandspreis-vergleich mit dem vorgesehenen Be-rechnungsmodus umzusetzen. Hier wird ein durchschnittlicher Euro-Wechselkurs über ein Jahr zugrunde gelegt. Ein kauf-kraftbereinigter Wechselkurs von rund Fr. 1.40, wie ihn die Pharmaindustrie ver-langt, ist aus Sicht von santésuisse nicht akzeptabel.Bei Generika gibt es jedoch weiterhin massive Preisunterschiede im Vergleich zum Ausland. Die Entwicklung entspricht hier nicht den Erwartungen. Falls es hier nicht gelingt, die Preisschere weiter zu schliessen, wird sich santésuisse zum Nutzen der Versicherten für eine Festbe-tragsregelung stark machen, damit die Preisdifferenz verringert wird. (GPA)

Editorial Dritter Auslandspreisvergleich Medikamente 1

Branchenvereinbarung: Wilde Makler sind das Problem 2

Vorsicht Aufsicht! 3

In Kürze 4

Gemeinsam mit der Pharmaindus-

trie präsentierte santésuisse Ende

Januar den dritten Medikamenten-

Auslandspreisvergleich. Dieses

Beispiel zeigt, dass santésuisse als

verlässlicher Vertreter seitens der

Krankenversicherer die Zusammen-

arbeit mit allen Partnern sucht,

sowohl mit Leistungserbringern als

auch den Kantonen. Im Interesse

und zum Nutzen der Versicherten

ist es an der Zeit, von Feindbildern

abzurücken und gemeinschaftliche

Lösungen zu erarbeiten, welche das

Schweizer Gesundheitssystem in

Richtung eines nutzenorientierten

Wettbewerbs vorwärtsbringen und

gleichzeitig der sozialen Kranken-

versicherung gerecht werden.

Urs Pfenninger Leiter Politik und Kommunikation santésuisse

BrennpunktGesundheitspolitik 1/12

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SA N T ÉSU ISSE - MO N I TOR I NG BE W EIS T: W I L DE M AK LER S I N D DA S PRO BLEM

Vor gut einem Jahr haben alle santésuisse angeschlossenen Versicherer die Branchenvereinbarung zur Telefonwerbung unterzeichnet. Seit dem 1. Juni 2011 ist diese in Kraft und wird mittels eines Online-Meldeformulars überwacht. Die erste Bilanz des Monitorings nach dem Prämienherbst 2011 zeigt deutlich: Die Versicherer halten sich an den Branchenkodex. Das Problem sind unqualifizierte, wilde Makler.

parent, dass die Branchenverein-barung von den Krankenversiche-rern weitgehend eingehalten wird. Die allermeisten Verstösse gingen auf Makler zurück, die im Namen von Krankenversicherern um Kun-den in der Grundversicherung war-ben, ohne dass der genannte Ver-sicherer etwas davon wusste. Auf diese Problematik hat bereits Bun-desrat Burkhalter im letzten Herbst aufmerksam gemacht: Bei Maklern «ohne vertragliche Verbindung hät-ten die Versicherer keine Möglich-keit, die Tätigkeit dieser Vermittler zu kontrollieren.»

Erste Bilanz ist positivsantésuisse zieht für die Startphase der Branchenvereinbarung eine po-sitive Bilanz. Auch deshalb, weil die Zahl der Meldungen insgesamt ver-hältnismässig gering ist. Das Moni-toring beweist, dass die Kaltakquise kaum ein Problem darstellt. Vor-dringlichster Handlungsbedarf be-steht aber bei den wilden Maklern. Um dieser unerfreulichen Situation entgegen zu wirken, rät santésuisse seinen Mitgliedern, allfällige ausser-halb der Grundversicherung beste-henden Verträge zu kündigen. Des Weiteren will sich santésuisse wei-ter für die branchenübergreifende, einheitliche Regelung der Telefon-werbung im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einsetzen. (GPA)

Eckpunkte des Branchenkodex:

•VerbotderKaltakquisedurchTele-fonwerbung in der OKP

•BeschränkungderProvisionauf50 Franken pro Abschluss

•VereinbarungvonminimalenQuali-tätsanforderungen für Makler

Seit dem 1. Juni 2011 ist bei santésuisse ein Online-Meldeformu-lar aufgeschaltet, mit welchem al-len Versicherten die Möglichkeit of-fensteht, mögliche Verstösse gegen die Branchenvereinbarung zur Tele-fonwerbung zu melden. santésuisse wertet die hier und per Mail eintref-fenden Meldungen laufend aus und führt ein wöchentlich aktualisiertes Monitoring. santésuisse macht hier zum ersten Mal die Bilanz des Jah-res 2011 öffentlich.

Hintergrund des BranchenkodexVorneweg: Die Branchenvereinba-rung soll aggressive Formen des Te-lefonmarketings (insbesondere die Kaltakquise, d.h. Werbungsversuche ohne oder mit einer vor mehr als fünf Jahren beendeten Kundenbe-ziehung) und das Auftreten von un-qualifizierten, wilden Maklern un-terbinden. Aber sie ist nicht als To-talverbot der Telefonwerbung oder Maklertätigkeit misszuverstehen. Die Vereinbarung legt gewisse Leit-

planken aus, innerhalb derer die Krankenversicherer sich frei für ihre Mittel der Kundenwerbung entschei-den können. Sämtliche santésuisse angeschlossenen Versicherer sind der Vereinbarung beigetreten.

santésuisse legt Monitoring offenDas Monitoring vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2011 verzeich-nete 226 Meldungen. Davon wurden nach Prüfung der Meldungen 65 als Verstösse gegen die Bestimmungen der Vereinbarung identifiziert. Satte 33 Verstösse gehen auf das Konto von Maklern. Im Gegensatz zu die-sem Makler-Wildwuchs bezogen sich nur gerade vier Verstösse direkt auf Krankenversicherer. santésuisse hat in diesen Einzelfällen das Ge-spräch mit den Versicherern gesucht und sie an die Vereinbarung erin-nert. Bei 28 Verstössen handelte es sich um Anrufer, deren Urhe-ber nicht verifiziert werden konnte. Diese Auswertung der eingetrof-fenen Beschwerden macht trans-

65 von rund 200 Meldungen waren Verstösse. Vier sind direkt auf Krankenversicherer als Urheber der Telefonate zurückzuführen, der Rest ist grösstenteils wilden Maklern zuzuschreiben. (Bemerkung: Für die Grafik wurden nur Meldungen des Online-Formulars berücksichtigt.)

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TOTAL VERSTÖSSE

TOTAL MELDUNGEN

VERSTÖSSE PRO KALENDERWOCHE

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AU FS I CH T M USS BERECHEN BAR SE I N

Das neue Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) kommt bald vors Parlament. Ziel ist eine berechenbare Aufsicht mit klaren Leitplanken. Im Gesetz sollen auch die Bedenken der Krankenversicherer Berücksichtigung finden. santésuisse begrüsst zwar eine Verstärkung der Aufsicht, eine zu weit in die Kompetenzen der Versicherer eingreifende Behörde wäre aber weder zielführend noch zweckmässig und würde das Gesundheitssystem Schweiz vom wettbewerblichen Kurs abbringen.

Erstes Ziel einer Aufsichtsbehörde muss es sein, sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Ein-griffe ins System stellen aber ei-nen extremen Interessenskonflikt dar: Die Versuchung wäre gross, in funktionierende Marktmechanismen einzugreifen. Es braucht eine Auf-sicht mit klaren Leitplanken, aber ohne interventionistische Bestim-mungen, welche zu stark in die Ge-schäftsführung und Verwaltung der Krankenversicherer eingreifen.

Neue Behörde ist überflüssigsantésuisse lehnt die geplante Auf-sichtsbehörde (SASO = Surveillance fédérale des assurances Sociales de la santé) aus folgenden Gründen ab: Die Kompetenzen der SASO gehen zu weit: Die SASO könnte z. B. die von den Krankenversicherern fest-gelegten Prämientarife willkürlich und ohne jegliche Fakten-Grund-lage ändern. Auch darf die Behörde rückwirkend die Rückerstattung von Prämien verfügen. Irrt sich die SASO bei der Prämienfestsetzung, wird das ganze System havariert. Ein Klumpenrisiko im Vergleich zu heute. Ebenso würde die Freiheit der Versicherten eingeschränkt: Die Behörde kann für zwei Jahre de-ren Recht beschneiden, den Kran-kenversicherer zu wechseln. Diese

Bevormundung greift zu weit. Es braucht keine komplett neue selbst-ständige Institution. Denn schon heute nehmen andere Behörden die meisten Aufsichtsaufgaben wahr, welche die SASO übernehmen soll. Auch wenn die politische Unabhän-gigkeit der neuen Aufsichtsbehörde grundsätzlich zu begrüssen ist, braucht es keine eigenständige, ad-ministrativ von der Bundesverwal-tung ausgelagerte Institution.

Bürokratie-Schub verhindernDadurch gewinnt das Gesundheits-system nicht an Stabilität und Trans-parenz, sondern wird im Gegenteil durch den absehbaren Bürokratie-Schub unberechenbarer. Das Gesetz schreibt unnötigerweise vor, die heute möglichen Rechtsformen der Krankenversicherer auf zwei (AG und Genossenschaft) einzuschrän-ken. Das Gesetz greift stark in die Geschäftsführung und Verwaltung der Krankenversicherer ein, ohne Haftungsfragen zu klären. Nicht ak-zeptabel ist, dass die SASO letzten Endes vom Prämienzahler finan-ziert werden muss. Fazit: Der Ge-setzesentwurf darf den unterneh-merischen Freiraum für Wettbewerb nicht beschneiden. Behördliche Ein-griffe über jede Notwendigkeit und jedes Mass hinaus sind unnötig. Ein

solches Gesetz würde klar über das Ziel hinaus schiessen und einer un-nötigen Bürokratisierung Vorschub leisten.

Hehre Ziele, falsche Mittelsantésuisse begrüsst im Grundsatz die Verstärkung der Aufsicht und verschliesst sich der Aufnahme mo-derner Governance-Regelungen nicht, welche für alle Marktteilneh-mer Gültigkeit haben, nicht. Damit würde der regulierte Wettbewerb kohärenter und transparenter gestal-tet und das Vertrauen der Versicher-ten in das Krankenversicherungssys-tem verbessert werden. santésuisse ist allerdings der Auffassung, dass es dazu kein neues Gesetz braucht. Diese Änderungen könnten ebenso gut im KVG selbst vorgenommen werden. santésuisse hofft, das Bun-desrat und Parlament beim neuen KVAG Augenmass bewahren. (GPA)

Das neue Aufsichtsgesetz KVAG legt dem wettbewerblich ausgerichteten KVG unnötige Fesseln an, indem es sich einer Bürokratie-Krake gleich um das freiheitliche Schiff des Schweizer Gesundheitssystems schlingt.

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Bürokratie durch Aufsicht:

•PrämienwillkürundRechtsunsicherheit•FreiheitderVersichertenwird

beschnitten•PrämienschubdurchZwangsfinanzie-

rung der neuen Aufsichtsbehörde•UnnötigeEinschränkungderRechts-

formen für Versicherer

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IMPRESSUMHERAUSGEBER santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn REDAKTION Gregor Patorski, Maud Hilaire Schenker, Abt. Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 54, Fax: 032 625 41 51, E-Mail: [email protected], Homepage: www.santesuisse.ch PRODUKTION City-Offset, Solothurnstrasse 84, 2540 Grenchen TITELBILD Carsten Reisinger, stockphoto-images.com

IN KÜRZE

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Zuerst den Finger, dann die ganze Hand

SP-Nationalrat Max Chopard-Acklin will die soziale Krankenversicherung zer-stören, indem er das Solidaritätsprin-zip der Kopfprämie abschaffen will. Seine Motion fordert einkommensab-hängige Prämien mit einer Obergrenze von 8% des Haushaltseinkommens. Vermutlich nimmt er so den Prämien-schub durch die ineffiziente und teu-rere Einheitskasse vorweg: Heute zah-len Schweizer Haushalte im Schnitt nur 5,3% ihres Bruttoeinkommens für die Grundversicherungs-Prämien (Zahlen BfS HABE 2009). Es liegt die Vermu-tung nahe, dass die SP in einem ers-ten Schritt die Einheitskasse einführen will und danach die einkommensab-hängigen Prämien. Diese Verknüpfung wurde vom Stimmvolk 2007 in der letz-ten Einheitskassen-Abstimmung wuch-tig mit 71,2% verworfen. Alter Essig in neuen Schläuchen. Chopard-Acklin kri-tisiert auch die unterschiedliche und komplizierte Handhabe der Prämien-verbilligungen für Einkommensschwa-che. Dass es aber 26 verschiedene Sys-teme gibt, liegt an den Kantonen. Das unterschlägt der Motionär. Anstatt dort anzusetzen, wo politische Kärrnerar-beit nötig wäre, setzt er dort an, wo es nichts bringt. In der sozialen Kranken-versicherung sind aber die steigenden Gesundheitsausgaben das wesentliche Problem. Beide Vorschläge – Einheits-kasse und einkommensabhängige Prä-mien – zielen in die falsche Richtung.

Bund will Finanzströme vereinheitlichen

In der Wintersession wurde die Mo-tion von Alt-Ständerat und santésuisse-Präsident Christoffel Brändli für eine transparente Finanzierung der sozia-len Grundversicherung angenommen und überwiesen. In der Diskussion stellte Bundesrat Didier Burkhalter tref-fend fest, dass bei der Behandlung ei-nes Patienten heute das Tarifsystem im Vordergrund stehe, anstatt der Nut-zen des Patienten. Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung sei ein erster Schritt, der Zerstückelung des Schwei-

zer Gesundheitssystems entgegenzu-wirken. santésuisse befürwortet diese Stossrichtung: Falsche Anreize zwi-schen ambulantem und stationärem Be-reich sollen mittels Einführung eines monistischen Finanzierungssystems be-seitigt werden. Es soll prozentual fest-gelegt werden, wie viel über Prämien und wie viel über Steuern zu finanzie-ren ist. Entscheidend ist, dass die Versi-cherer den Anteil der Kantone pauschal (und nicht auf Einzelrechnungsebene) nach schweizweit einheitlichen Pro-zessen und verbindlichen technischen Standards erhalten. Nur durch eine sol-che Bündelung der Finanzströme wer-den die Aufblähung der Bürokratie ver-hindert, Fehlanreize beseitigt und mehr Transparenz sichergestellt.

Managed Care: Überraschendes Referendum

Am 19. Januar 2012 reichte die FMH das Referendum gegen Managed Care ein. Es ist überraschend, dass die FMH für jede der 132 837 Unterschriften vier Franken zahlte. Diese halbe Million wäre besser eingesetzt gewesen, um die qualitativ hochstehende Behandlung der Patienten si-cherzustellen. Die Quali-tät der medizinischen Leis-tungen ist innerhalb von Ma-naged Care-Netzen nämlich besser nachgewiesen als aus-serhalb. Interessant, dass sich vor allem Ärzte für das ge-kaufte Referendum stark ma-chen, welche integrierte Ver-sorgung nur vom Hörensagen her kennen. Ärzte mit Ma-naged Care-Erfahrung unter-stützen hingegen den Geset-zesentwurf. Die SP sollte sich fragen, ob sie sich als Inter-essenvertreterin der Spezia-listen versteht oder der Pati-enten. santésuisse steht zum vom Parlament ausgehandel-ten Kompromiss. Die Versi-cherer werden die integrierte Versorgung in jedem Fall ge-meinsam mit innovativen Leistungserbringern weiter entwickeln.

Grundversorgung langfristig sicherstellen

In seiner Interpellation «Hausarztme-dizin stärken» äussert FDP-National-rat Otto Ineichen die Befürchtung (wel-che auch vom OECD-Bericht über das Schweizer Gesundheitssystem bestä-tigt wird), dass wir in wenigen Jahren keine Hausärzte mehr haben werden. Folgen wären eine Zweiklassenmedizin und massiv steigende Gesundheitskos-ten. santésuisse geht mit dem Interpel-lanten einig, dass Schritte notwendig sind, um die Attraktivität der Grundver-sorgung zu steigern. Die anvisierte Ver-besserung könnte – wie vorgeschlagen – durch Tarifkorrekturen im TARMED zugunsten der Hausärzte erreicht wer-den. Dabei ist aber zu beachten, dass die TARMED-Revision – wie von Bun-desrat Burkhalter gefordert – kosten-neutral umgesetzt wird. So könnte den Grundversorgern die heute fehlende Wertschätzung entgegengebracht wer-den. Kostenneutralität ist hierbei kein Dogma, sondern eine notwendige Re-alität: Eine Erhöhung der Tarife hätte eine sofortige Erhöhung der Prämien zur Folge. (GPA)


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