Ausschreibung Kreismeisterschaft Futsal 2017/2018
Veranstalter: KVF Meißen e.V.
Teilnehmer: gemeldete Mannschaften des KVF Meißen e.V.;
Turnierleitung: Festgelegt vom KVF Meißen mit Entscheidungsbefugnissen bei sportrechtlichen Verstößen.
Schiedsrichter: Für jedes Turnier werden Schiedsrichter durch den KVF Meißen angesetzt.
Turnierformen: E-, und F- Junioren spielen Futsal nach vereinfachten Regeln des SFV mit dem Futsal-Ball
auf 3 Meter Tore (Handballtore), Abstoß nur durch Einwerfen/Einrollen vom Torwart; 5 Meter
Abstand bei Einkick oder Freistoß, Wegfall der Mittellinie, Einkick bei Ballbeührung an der
Hallendecke. (Regel 9)
D-, C-, B-, A-Junioren und Herren spielen nach den im SFV gültigen Futsal – Regeln.
Spielzeit: Bei den D-, C-, B-, A-Junioren und Herren beträgt die Spielzeit 1 x 10 Minuten. Time out
einmal pro Team im Spiel für 30 sek. möglich
Die F- und E- Junioren spielen 1 x 12 Minuten.
Regeländerung: Die ersten 3 Fouls werden mit einem Freistoß für den Gegner geahndet. Ab dem 4. kumulierten
Foul pro Mannschaft und Spiel gibt es je einen Strafstoß von der 10-Meter-Marke für die andere
Mannschaft. (gilt nur für die Altersklassen, die nach den im SFV gültigen Futsal – Regeln spielen)
Spielerzahl: Für alle Altersklassen im Nachwuchs sowie den Herren wird mit dem Spielsystem 1:4
(1 Torwart und 4 Feldspieler) gespielt. Es können bis zu 12 Spieler je Mannschaft pro
Turnier eingesetzt werden.
Spielrecht: 1. An der Kreismeisterschaft dürfen nur Spieler teilnehmen, die einen gültigen Spielerpass
des SFV und das Spielrecht für den entsprechenden Verein haben.
2. Ein Spieler ist nur für eine Mannschaft der jeweiligen Altersklasse spielberechtigt. Eine
Ausnahme bildet der Wechsel in eine andere AK.
3. Für zweite Mannschaften, deren erste Mannschaft höherklassig ihre Pflichtspiele
absolvieren, ist durch den betreffenden Verein eine Mannschaftsmeldeliste zu erstellen, die
alle Spieler erfasst, die am Wettkampftag eingesetzt werden sollen. (Liste kann mehr als 12
Spieler enthalten)
Vereine, die mit 2 Mannschaften in einer Altersklasse teilnehmen, haben für die erste
teilnehmende Mannschaft eine Mannschaftsmeldeliste zu erstellen. Alle dort nicht
aufgeführten Spieler sind für die 2. Mannschaft dieses Vereines spielberechtigt.
Vereine, die mit 3 oder mehr Mannschaften in einer Altersklasse teilnehmen, haben für alle
teilnehmenden Mannschaften eine Mannschaftsmeldeliste zu erstellen.
Alle Mannschaftsmeldelisten sind bis zum 17.12.2017 an den Verantwortlichen für die
Kreismeisterschaften Futsal: Spk. Andreas Gersten, Greifswalder Str. 2d, 01587 Riesa
oder per Email : [email protected] zu senden.
Ergänzende Nachmeldungen sind nicht möglich! Bei Nichteinhaltung des Abgabetermins wird
die Angelegenheit dem zuständigen Rechtsorgan zur Entscheidung übergeben.
4. Spieler, die im Punktspielbetrieb des SFV eingesetzt wurden, sind für die Kreismeister-
schaft Futsal nicht spielberechtigt. Das gilt auch für die U 23 Spieler der Vereine.
Nachmeldungen sind nur möglich, wenn am Wettkampftag jüngere Spieler in der nächst höheren
Altersklasse eingesetzt werden.
5. Der Punkt 4 kommt nicht zur Anwendung bei Vereinswechsel, wenn das Spielrecht
durch den SFV bis zum Wettkampftag erteilt wurde.
6. In allen Altersklassen ist das Einsetzen von älteren Spielern, bezogen auf die Festlegungen
Juniorenspielbetrieb, nicht gestattet. Ein solcher Verstoß führt zur Disqualifikation.
Ausgenommen sind Mädchen die im Besitz eines Sonderspielrechtes des KVF Meißen sind.
7. Spieler die mit roten Karten aus den Freiluftspielbetrieb vorbelastet sind, können an der
Kreismeisterschaft Futsal teilnehmen und deren Anzahl an Pflichtspielsperren werden in
diesem Wettbewerb nicht angerechnet. Ausnahmen sind die ausgesprochenen zeitlichen
Spielsperren.
8. Spieler, die in einem Turnierspiel die Gelb/Rote Karte erhalten, sind für das nächste Spiel
des Turniers ihrer Mannschaft gesperrt. Das gilt auch Turnierübergreifend, wenn die Strafe im
letzten Spiel der Mannschaft ausgesprochen wurde.
9. Nach Beendigung der Kreismeisterschaft Futsal erlöschen alle Strafen aus Gelb/Roter
Karte, welche bei der Kreismeisterschaft Futsal 2017/18 ausgesprochen wurden.
10. Rote Karten führen zum Turnierausschluss und werden durch das dafür zuständige
Rechtsorgan verhandelt.
Ausrüstung der Spieler dürfen nur in Hallenschuhen mit abriebfester Sohle spielen. Die Schuhe dürfen keine
Spieler: Stollen, Noppen oder Absätze haben. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. Das
Tragen von Schienbeinschützern ist für alle Spieler Pflicht. Während des Wettkampfes ist das
Tragen von Schmuck jeglicher Art nicht erlaubt.
Allgemeines: Alle Mannschaften haben zu ihren Wettkämpfen eine Wechselgarnitur mitzuführen. Vor
Wettkampfbeginn sind bei der Turnierleitung die ausgefüllten Spielberichtsbögen für
Turniere des KVF Meißen in gut lesbarer Form und die Spielerpässe abzugeben. Diese
Formulare können auf der Homepage des KVF Meißen unter DOWNLOAD – Formulare –
Turnierformular herunter geladen werden. Durch den KVF Meißen werden keine
Aufwärmbälle zur Verfügung gestellt. Für abhanden gekommene Gegenstände inner- und
außerhalb des Sporthallengeländes übernimmt der KVF Meißen keine Haftung.
Spielfolge: Die Turniere werden im dfb-net angesetzt.
Bei den Endrunden mit 8 Mannschaften ergibt sich die Staffeleinteilung und Spielfolge nach
den Platzierungen der Zwischenrunden.
Spielwertung: Sind Mannschaften punktgleich, so entscheidet das Torverhältnis im Subtraktionsverfahren.
Bei gleicher Tordifferenz regelt sich die Reihenfolge nach den mehr erzielten Toren. Besteht
auch danach Gleichheit, wird das Endresultat im Spiel gegeneinander herangezogen.
Ist diese Partie unentschieden ausgegangen, so wird die Platzierung durch ein Entschei-
dungsschießen entschieden (3 Schützen bis zur Entscheidung). Sollten Mannschaf-
ten in verschiedenen Staffeln, bei der Ermittlung der Drittplatzierten, Punkt- und Torgleich
sein, entscheidet das Los am Wettkampftag über das Weiterkommen der Mannschaften.
Gebühren: Für die Teilnahme an der Kreismeisterschaft Futsal werden, gemäß Finanzordnung des KVF
Meißen e.V. § 10 Abs. 2, Gebühren erhoben.
Die Vergütung der Schiedsrichter und Turnierleiter erfolgt ebenfalls gemäß Finanzordnung.