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OFFIZIELLES MITTEILUNGSBLATT FÜR DIE ZAHNÄRZTE IM LAND BRANDENBURG Zahnärzteblatt BRANDENBURG Ausgabe 3 Juni 2015 Kammerwahl-Kandidatin bringt sich in Stellung S. 8 Positionen Teilzulassungen eröffnen mehr Möglich- keiten der Niederlassung S. 32 Breitere Spielräume Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Behandlung von Tumor-Patienten S. 22 Besserer Schutz Gutachtertagung plädiert für intelligente prothetische Planung S. 6 Neue Strategie

ZBB Ausgabe 3/2015

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Page 1: ZBB Ausgabe 3/2015

OFFIZIELLES MITTEILUNGSBLATT FÜR DIE ZAHNÄRZTE IM LAND BRANDENBURG

ZahnärzteblattB R A N D E N B U R G

Ausgabe 3 Juni 2015

Kammerwahl-Kandidatin bringt sich in Stellung S. 8

Positionen

Teilzulassungen eröffnen mehr Möglich-keiten der Niederlassung S. 32

Breitere Spielräume

Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Behandlung von Tumor-Patienten S. 22

Besserer Schutz

Gutachtertagung plädiert für intelligente prothetische Planung S. 6

Neue Strategie

Page 2: ZBB Ausgabe 3/2015

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ModeratorenDr. Georg BayerProf. Dr. Dr. Knut A. GrötzProf. Dr. Hans-Christoph LauerDr. Isabel Schneider

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3ZBB Ausgabe 3/2015

Die Seite 3

Autor: Dipl.-Stom. Jürgen Herbert,Cottbus

Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den wichtigs-ten Aufgaben zahnärztlicher Körperschaften. Hier unterscheidet man zwei Richtungen: die interne und die externe Öffentlichkeitsarbeit. Das Ergebnis der internen Öffentlichkeitsar-beit halten Sie gerade in der Hand. Umfragen bestätigten bisher stets, dass wir dabei Ihren „Nerv“ treffen. Wir freuen uns aber auch immer über konstruktive Beiträge oder kritische An-merkungen. Die Wirkung der Öffentlichkeitsar-beit nach außen ist oft unberechenbar. Gerade die vergangenen Wochen haben es mal wieder deutlich gezeigt.

Fehler können passieren, Aufklärung muss sein

Alljährlich vor dem Sommer stellt der Medizi-nische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) die Behandlungsfehler-statistik vor. In diesem Jahr wurden 3.796 me-dizinische Behandlungsfehler bestätigt. Davon 556 zahnmedizinische Fehler. Die Vorstellung fand dieses Mal – wie Teilnehmer berichteten – in einer „angenehm sachlichen Atmosphä-re“ statt. Denn wenn man diese Zahlen sieht, muss man die 556 zahnärztliche Behandlungs-fehler zu den 90 Millionen zahnärztlichen Be-handlungsfällen pro Jahr ins Verhältnis setzen.

Mit 15 Prozent aller Behandlungsfehler schnei-den wir Zahnärzte – gemessen am Gesamt-anteil der medizinischen Versorgung – relativ gut ab. Gerade im zahnärztlichen Bereich wird eben ein intensives Fehlermanagement schon seit Jahren gelebt. Das fängt an bei dem von den Körperschaften propagierten „Zweit-Mei-nungs-Modell“, führt weiter zu den „Beratun-gen zur Zahngesundheit“ gemeinsam mit der Verbraucherberatung bis hin zum gesamten Gutachterwesen der KZVen und Kammern und zu der Schlichtungsstelle der Kammer. Eine vergleichbare Aufstellung gibt es im ärztlichen Bereich nicht.

Trotzdem ist jeder Fehler einer zu viel. Deshalb läuft seit vergangenem Jahr das von BZÄK und KZBV gemeinsam getragene Projekt CIRS Dent „Jeder Zahn zählt“. Wenn schon Fehler passie-ren, kann ein offensiver Umgang damit ein sehr gutes Arzt-Patienten-Verhältnis schaffen. Gerade im Bereich der Wurzelbehandlung (die-ser war bei den Fehlern relativ häufig vertre-ten) ist es nun einmal so, dass nicht immer der gewünschte Erfolg eintritt bzw. eintreten kann – begründet in der Anatomie des menschlichen Zahnes. Hier hilft eine rechtzeitige Aufklärung vor der Behandlung, dass wir zwar versuchen, zu heilen, aber leider eben nicht versprechen können, dass dies immer gelingt.

Neue Studien zur PZR notwendig

Ärgerlicher ist ein Vorgang aus dem Nordosten unseres Landes. Im Rahmen des alljährlichen „IGeL“-Monitors ist die professionelle Zahnreini-gung (PZR) in den Fokus eines Journalisten ge-raten. Vielleicht liegt das auch daran, dass die wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirk-samkeit der PZR schon sehr alt sind. Die Wis-senschaft ist gefordert, hier neue Studien vor-zulegen. Fest steht: Die Wirksamkeit der PZR zur Prophylaxe von Parodontitis ist eindeutig erwiesen. Richtig ist aber auch, dass die PZR Karies nicht verhindert – die Beläge sind viel zu schnell wieder da. Zur PZR gehört jedoch die intensive Aufklärung des Patienten, warum und wie er seine Zähne sauber halten sollte. Wir haben versucht, mit einer Pressemitteilung unsere Sicht zu erläutern und bei den Redak-teuren dieser Zeitung im Nordosten Einsicht zu bewirken. Der Erfolg war ... überschaubar.

Des Weiteren gibt es jedes Jahr einen BARMER GEK-Zahnreport. Im Fokus stand dieses Mal die Haltbarkeit von Füllungen. Dieser Report wird von der Dresdner Uni erstellt und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Sachlichkeit aus. So ist die durchschnittliche Haltbarkeit von Füllun-gen mit acht Jahren angegeben worden. Hier gibt es ein paar Aspekte, die näher zu erläu-tern sind – lesen Sie auf Seite 8 weiter!

Was wir aus Statistiken und Reporten lernen können

Dipl.-Stom.

Jürgen Herbert,

Präsident der LZÄKB

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4 ZBB Ausgabe 3/2015

Inhalt

Die Seite 3WAS wir aus Statistiken und Reporten lernen können 3 BerufspolitikGUTACHTERTAGUNG: Weniger ist manchmal mehr 6BESTER Service: Fundierte Antworten geben 8ZAHLEN zur „Haltbarkeit von Füllungen“ gefragt 10„FÜREINANDER sorgen“ auch bei Mundgesundheit 11AMALGAMVERBOT ante portas? 12KOSTENSTRUKTURERHEBUNG startet im Juni 14LÄSST die „Generation Y“ hoffen oder bangen? 15REDAKTIONSTEAM des ZahnRates tagte 16„ZAHNRAT“ wird in den Praxen gut genutzt 17EUROPA auf dem Vormarsch 18

FortbildungWIRKUNG sogenannter Strahlenschutzschienen 22PHYSIOTHERAPIE – Warum, wann und was? 29UPDATE Praxisführung am Fleesensee 30

PraxisZWEIGPRAXIS oder Teilzulassung? 32DENKEN Sie an den Kurs „Praxisabgabe kompakt“! 33VDZI-PRÄSIDENT im Amt bestätigt 33ZAHNÄRZTLICHE Versorgung im Bereich der KZVLB 34KFO-VERSORGUNG im Bereich der KZVLB 34

Seite 8 – Die Vorstandsmitglieder der LZÄKB ziehen Bilanz.

Dr. Heike Lucht-Geuther über ihre erste Legislatur

Seite 18 – Immer stärker wächst die politische Bedeutung

der Europäischen Union

Seite 6 – Gutachtertagung: Weniger ist manchmal mehr. Diese Erkenntnis ist zwar

nicht neu, aber für die ZE-Gutachter der KZVLB, die sich am 22. April zu ihrer jähr-

lichen Tagung trafen, teilweise noch etwas gewöhnungsbedürftig. Referent Prof. Mi-

chael Walter aus Dresden plädierte in seinem Vortrag zum Thema „Molarenersatz“

in bestimmten Fällen für eine verkürzte Zahnreihe. Bei den meisten Zuhörern traf

er damit auf große Zustimmung. Das Thema wurde im Anschluss an das spannende

Referat intensiv, aber kollegial diskutiert.

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5ZBB Ausgabe 3/2015

Inhalt

PraxismitarbeiterPRÜFUNGSTERMINE für den Zeitraum 2015/2016 36MIT Faltblättern in den Praxen für den Beruf werben 36

ZahnRat-Faxformular für Nachbestellungen 37

AbrechnungFRAGEN und Antworten zur Abrechnung 38

Privates GebührenrechtGOZ-HONORARE unterhalb des BEMA-Niveaus 40GOZ im Detail – Fragen der GOZ-Sprechstunde 42

Verschiedenes21. Potsdamer Schülergesundheitstage 44GESUNDHEITSINFOS für Menschen mit Behinderungen 44LANDESPOLITIKER kritisch befragt 45SCHON 17 Jahre Bambini-Lauf 46BESUCHERMAGNET INKONTAKT in Schwedt 47NEUE Gebühren der Zahnärztlichen Stelle Röntgen 48DENTISTS for Africa lädt zur Jahreshauptversammlung 48

TermineWIR trauern um unseren Kollegen 48WIR gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag 49

Impressum 50

Seite 17 – Redaktionskonferenz für die neue Ausgabe der

Patientenzeitschrift ZahnRat

Seite 15 – Wer gehört eigentlich zur Generation Y, die so

viele Diskussionen auslöst?

Seite 35 – Die Teilnehmer spendeten der Fortbildungsver-

anstaltung zur Physiotherapie viel Lob

Seite 46 – Zum 17. Mal lockte das Sport-Wochenende auf

den Golf- bzw. Tennisplatz in Bad Saarow – mit Ergebnissen

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6 ZBB Ausgabe 3/2015

Gutachtertagung: Weniger ist manchmal mehrDer Referent der ZE-Gutachtertagung, Prof. Michael Walter aus Dresden, plädiert für eine intelligente prothetische Planung im Zusammenhang mit Molarenersatz. In bestimmten Fällen führt eine verkürzte Zahnreihe zum Behandlungserfolg.

Dr. Matthias Stumpf,

Mitglied des Bera-

tungsausschusses

Berufspolitik

Am 22. April trafen

sich die ZE-Gutachter

der KZVLB zu ihrer

Tagung, diesmal im

Schloss Glienicke

Autor: Dr. Matthias Stumpf,Potsdam

Immer wenn eine zukünftige Gutachterta-gung ansteht, stellt sich die Frage nach dem einzuladenden Referenten. Nach einer Reihe herausragender Namen der vergangenen Jah-re fiel für die diesjährige Tagung die Wahl auf Prof. Michael Walter aus Dresden.

Nach Prof. Kern und Prof. Edelhoff, die sich schwerpunktmäßig dem rekonstruktiven Teil zahnärztlicher Arbeit widmeten, ging es dies-mal um prophetische Konzepte.

Die Frage nach der Zahl der durch den Zahn-arzt zu ersetzenden Zähne wurde gestellt und damit ein meines Erachtens wirklich wichtiges Thema ausführlich beleuchtet. Es wurde disku-tiert und gezeigt, dass in bestimmten Fällen eine Praemolarenokklusion eine durchaus ak-zeptable Therapieoption sein kann.

Durch alle sozialen Schichten hindurch gibt es Patienten, die mit fehlenden Molaren lange gut kauen und störungsfrei funktionieren können.

Prothetische Lösungen, die in eine verkürzte Zahnreihe münden – z.B. mit fehlenden ersten Molaren – oder die eine Praemolarenokklusion etablieren, können unter bestimmten Bedin-gungen eine erstrebenswerte Therapieoption sein. Allerdings sind dabei Regeln zu beach-ten. Nicht bei jedem Patienten führt dieser Weg zum Ziel. Zehn funktionierende okklusale Kontakte gelten übereinstimmend als untere Grenze. Befunde, die gegen ein solches Kon-zept sprechen, könnten z.B.: CMD-Anamnese, parodontale Vorschäden, ästhetische Forde-rungen, Dysgnathien oder Bruxismus sein.

In diesem Kontext wurde die in Deutschland sehr beliebte Doppelkronenprothetik kritisch hinterfragt. Hier ist der biologische Preis für den Zahnersatz sorgfältig abzuwägen. So ist in meiner persönlichen Beobachtung gerade mit NEM-Doppelkronen eine erhöhte Misserfolgs-rate korreliert.

Es wurde gezeigt, dass weniger manchmal mehr für den Patienten sein kann. Der erfah-rene Praktiker wusste schon immer, das die Ausnahme von der universitären Regel gele-

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7ZBB Ausgabe 3/2015

Berufspolitik

Dr. Frank Wertmann, Potsdam: Ein klares Wort zum Thema und ehrliche Fotos!

Dr. Erlo Neumann, TemplinDie starren Regeln, die noch zu meiner Stu-dienzeit Ende der 80er Jahre herrschten, wei-chen zunehmend einer kulanteren Betrach-tungsweise, wonach vieles machbar wird, was damals undenkbar schien. Die für Patienten positive Fülle an Möglichkeiten sowie die Brei-te an Therapieoptionen, die im Vortrag dar-gestellt wurden, bestätigen mich in meinem Handeln.

Dr. med. Regine Ulrich, FürstenwaldeEine interessante Herangehensweise, wenn auch manchmal widersprüchlich zu den gel-tenden Richtlinien. Im Praxisalltag könnte ich allerdings nur wenige Patienten benennen, de-nen eine verkürzte Zahnreihe auf Dauer keine Probleme bereiten würde – Stichwort: Senk-schachtbildung an nicht abgestützten Molaren. Das Konzept funktioniert sicherlich sehr gut bei einem 80-jährigen Patienten, doch generell empfehle ich eine differenziertere Betrachtung.

Dr. Andreas Kirst, Potsdam: Der Vortrag von Prof. Dr. Walter hat mich da-hingehend sehr beeindruckt, weil darin inter-essante Möglichkeiten bei der Versorgung der reduzierten Zahnreihe neu bewertet wurden. Nicht das maximal Mögliche sollte bei der Ver-

sorgung die Leitlinie zahnärztlichen Handelns sein, sondern das individuelle Eingehen auf den Patientenfall und die Akzeptanz, dass auch die verkürzte Zahnreihe bis zum 6-er, mögli-cherweise auch nur bis zum 5-er, dem Patien-ten ausreichend Kaukomfort und Lebensquali-tät bietet. Die verbindlichen und klaren Worte des Dozenten zu den dargestellten Patienten-fällen machten seine Praxisnähe sehr deutlich und werden mich bei meinen künftigen Thera-pieplanungen unterstützen. Die anschließende Diskussionsrunde sowie die persönlichen Ge-spräche in der Pause und beim Gespräch mit den Obergutachtern zuvor, sind für mich, als neu bestelltem Gutachter, äußerst hilfreich gewesen, geprägt von einer sehr angenehmen, kollegialen Atmosphäre im historischen Rah-men. Seit meiner Studienzeit Mitte der 80-er Jahre, als noch starre Regeln galten, hat sich in der Zahnmedizin eine Öffnung hin zu einer weitaus kulanteren Sichtweise als damals voll-zogen. Man steht den neuen Möglichkeiten, die die Wissenschaft bietet, offener gegenüber und die Therapieoptionen werden breiter. Aus Pati-entensicht äußerst positive Veränderungen.

Dr. Rüdiger Dorka, PotsdamAls ehemaliger Student Prof. Walters habe ich mich frühzeitig mit dieser Lehrmeinung ausei-nandergesetzt und das Konzept der verkürzten Zahnreihe schon damals verinnerlicht. Ich be-handele nach wie vor danach.

Meinungen ...

gentlich die bessere Lösung für unsere Patien-ten darstellt.

Die Tagung wurde abgerundet durch eine in-tensive Diskussion, unter anderem zu den Dau-erbrennerthemen „Übermittlung von digitalen Röntgenaufnahmen“ und „Bereitstellung von Unterlagen für Gutachten“.

Derzeit ist eine unkomplizierte datenschutz-konforme Übermittlung nur durch den postali-schen Versand der Dateien auf einem Daten-träger möglich. Dabei ist auf ein allgemein und systemübergreifend lesbares Dateiformat,

wie z.B. *.jpeg oder *.tif zu achten. Ohne eine rechtzeitige und vollständige Zusendung der Unterlagen an den Gutachter ist eine fristge-rechte Begutachtung nicht möglich.

Weiterhin wurde klargestellt, dass Materialien wie PEEK oder Nylon als definitive Versorgung nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind.

An dieser Stelle bitte ich noch einmal ausdrück-lich im Dialog zwischen Zahnarzt und Gutach-ter (auch Vertragszahnarzt) um Kollegialität und Sachlichkeit.

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8 ZBB Ausgabe 3/2015

Berufspolitik

ZBB: Warum haben Sie sich vor knapp vier Jah-ren für die Wahl als Kammerversammlungs-mitglied und als Kandidatin für den Vorstand aufstellen lassen?

Ich bin im Vorstand unserer Kammer seit April 2011 für die Bereiche GOZ, Gutachterwesen, Berufsrecht, Patientenberatung und Schlich-tung verantwortlich. Von Anfang an war es mein Anliegen, mich für die Kollegenschaft und die Patienten zu engagieren und die Zukunft unseres Berufsstandes aktiv mitzugestalten. Die Selbstverwaltung halte ich für ein ganz ho-hes und schützenwertes Gut, denn ohne unse-re Selbstverwaltung würde längst ein staatlich gelenktes und finanziertes Gesundheitswesen eingeführt sein. Zukunft unseres Berufsstan-des bedeutet für mich: Perspektiven für Frei-beruflichkeit bei wirtschaftlich lohnender Be-rufsausübung zu schaffen.

Stichwort Wirtschaftlichkeit – was beschäftigte Sie in den vergangenen Jahren im Bereich des privaten Gebührenrechts am meisten?

Nach dem Inkrafttreten der novellierten Ge-bührenordnung der Zahnärzte (GOZ) zum 1. Januar 2012 gab es großen Informationsbe-darf bei den Kollegen. Fragen wurden gern an unsere Kammer gerichtet, denn unsere Aus-

künfte hatten und haben eine fachlich fundier-te Basis. Die Beantwortung von Fragen zur GOZ ist eine der zentralen Aufgaben und Service-leistungen der Kammer! Die meisten Anfragen, die den GOZ-Ausschuss und das GOZ-Referat schriftlich oder telefonisch aus den Praxen oder auch von Patienten erreichten, standen zunächst im Zusammenhang mit der Abrech-nung der PZR, der adhäsiven Befestigung und zu implantologischen Leistungen – alles Leis-tungen, bei denen viel verändert wurde. Jede Novellierung eines Gesetzes führt zwangsläu-fig zu neuen Interpretationsspielräumen. So war das auch mit der neuen GOZ. Mit der Ar-beit im GOZ-Referat haben wir unsere Kollegen über alle Neuheiten der GOZ-Abrechnung um-fassend informiert und auch die bisher ergan-genen Urteile zur GOZ besprochen.

Hat denn hier jedes Bundesland für sich inter-pretieren müssen?

Nein, denn wichtig war, dass wir Zahnärzte uns frühzeitig auf eine einheitliche Meinung des Berufsstandes verständigten. In den Ko-ordinierungskonferenzen der GOZ-Referenten und den GOZ-Arbeitsgemeinschaften haben wir gemeinsam eine GOZ-Kommentierung er-arbeitet, die mittlerweile als „GOZ-Kommentar der BZÄK“ einen hohen Stellenwert und großes politisches Gewicht hat. Hier durch Anregun-gen und Änderungswünsche mitgearbeitet zu haben, erfüllt mich persönlich mit Freude. Alle relevanten Änderungen des GOZ-Kommen-tars veröffentlichen wir hier im „ZBB“ oder im Rundschreiben „BRAND-AKTUELL“.

Sind nun nach zwei Jahren alle GOZ-Fragen ge-klärt?

Die GOZ-Kommentierung ist noch nicht abge-schlossen. In den nächsten Konferenzen wer-den wir uns wiederum über aktuelle Themen

Bester Service: Fundierte Antworten gebenDie sechste Legislaturperiode der LZÄKB endet bald. Nach Dr. Erwin Deichsel (ZBB 1/2015) und Dr. Thomas Herzog (ZBB 2/2015) blickt nun Dr. Heike Lucht-Geuther im Interview auf ihre erste Legislaturperiode als Mitglied des Vorstandes zurück.

Dr. Heike

Lucht-Geuther,

Vorstandsmitglied

der LZÄKB,

verantwortlich für

GOZ, Patientenbe-

ratung, Berufsrecht,

Gutachterwesen und

Schlichtung

Die Mitglieder des

GOZ-Ausschusses

und Mitarbeiterin

des GOZ-Referates

(2.v.l.) während

einer Sitzung

im Jahr 2014

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9ZBB Ausgabe 3/2015

Berufspolitik

in der GOZ austauschen. Ich finde wichtig, dass wir Zahnärzte große Rechtssicherheit bei unserer Rechnungslegung haben. Dazu trägt eine gesicherte und sich verstetigende Recht-sprechung bei. Es kann nicht unser Ziel sein, Zahnärzte in risikobehaftete Prozesse zu trei-ben und so einem Prozessrisiko auszusetzen. Außerdem ist die Novellierung der GOZ noch nicht abgeschlossen! In diesem Jahr soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Überprü-fung der Kostensteigerungen stattfinden. Eine Steigerung über den angenommenen Wert von sechs Prozent wäre nicht „sachgerecht“, so der Verordnungsgeber, der uns für den Fall des Abweichens sogar mit einer Absenkung des Punktwertes droht!

Ein weiteres Thema und wichtiges Aufgaben-feld in der GOZ ist, dass größere Bereiche in ihrem Honorar unterhalb des BEMA liegen und jährlich weitere GOZ-Honorare unter die Sätze der Kassenbehandlung fallen. Auch hierzu sind bereits Informationen im „ZBB“ erschienen.

Die Gutachter der Kammer werden immer für eine Legislaturperiode berufen – was passiert dort in den vier Jahren?

Im Referat Gutachterwesen ist es mir wichtig, fachlich versierte und hochqualifizierte Gut-achter vermitteln zu können. Unser Anspruch ist es, dass unsere Gutachter ihre Ansichten kompetent und klar im Gutachten darlegen und sich mit Einwendungen sachlich auseinan-dersetzen können. In jedem Jahr organisieren wir von Seiten der LZÄKB deshalb eine Fortbil-dungsveranstaltung für die Kammergutachter, auf der auch Erfahrungen aus der Sachverstän-digentätigkeit ausgetauscht werden. Die Refe-renten sind stets ausgewiesene Fachmänner für medizinrechtliche Fragen. Derzeit sind 29 Gutachter tätig. Sie alle sind sich ihrer hohen Verantwortung in ihrem Amt bewusst. Sie wis-sen, dass ihre Gutachten und ihre Äußerungen vor Gericht nicht nur oft prozessentscheidend sind, sondern noch eine viel weitreichendere Wirkung haben können – nämlich bei der Fest-stellung dessen, wo der medizinische Standard liegt; was unter einer lege artis-Behandlung zu verstehen ist.

Im ersten „ZBB“ dieses Jahres veröffentlichten wir, dass die Schlichtungsstelle in den Jahren 2013/2014 insgesamt zehn Verhandlungen durchführte. Reden also brandenburgische Zahnärzte und ihre Patienten genug miteinan-der, so dass es nicht so viele Streitfälle gibt?

Ja! Die Zahlen interpretiere ich persönlich schon so, dass unsere Zahnärzte und Patienten genug miteinander reden und auch deshalb die meisten Behandlungsabläufe reibungslos verlaufen. Nur hin und wieder kommt es doch zu Missverständnissen bzw. zur Unzufrieden-heit mit durchgeführten Maßnahmen. Die Zahl der eingegangenen Anträge war jedoch höher als die der durchgeführten Schlichtungen. In manchen Fällen einigen sich die Parteien dann noch im Vorfeld oder eine Partei war nicht mit der Durchführung einer Schlichtung einver-standen oder es gab andere Verfahrenshin-dernisse. Es könnte auch sein, dass die Mög-lichkeit eines Schlichtungsverfahrens deshalb zurückhaltend wahrgenommen wird, weil die Patienten und Zahnärzte die Gerichte als die Gremien ansehen, die hier eine Entscheidung treffen sollen; mittlerweile sind viele unserer Patienten durch eine Rechtschutzversicherung abgesichert.

Mir ist es wichtig und mich freut es immer, wenn durch eine erfolgreiche Schlichtung eine einvernehmliche Lösung ohne hohe Kosten für den Gerichtsprozess und die Gutachter gefun-den werden konnte.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der relativ geringen Anzahl von Schlichtungsfällen und unseren „Beratungen zur Zahngesund-heit“ für Patienten?

Einerseits ist die Kammer eine bewährte An-laufstelle für ratsuchende Patienten. Anderer-seits wird eine zahnärztliche Beratung in zahl-reichen Verbraucherzentralen im gesamten Bundesland angeboten und von den Patienten wahrgenommen. Das halte ich auf jeden Fall gleichzeitig für eine hilfreiche Unterstützung unserer Kammermitglieder. So werden den Patienten zahnmedizinische Inhalte und Be-handlungsmethoden erläutert und Fragen zur

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10 ZBB Ausgabe 3/2015

Berufspolitik

Zahlen zur „Haltbarkeit von Füllungen“ gefragt (Fortsetzung des Beitrages von Dipl.-Stom. Jür-gen Herbert von der Seite 3: „Was wir aus Sta-tistiken und Reporten lernen können“)

Die Angabe von acht Jahren Haltbarkeit von Füllungen entspricht fast den Studien, die an Kliniken durchgeführt werden. Eines ist aber bei diesem Zahnreport vergessen worden: Seitdem das Amalgam als Füllungsmateri-al im Seitenzahngebiet fast verteufelt wurde und nun fast nur noch „Plastefüllungen“ gelegt werden, war damit zu rechnen, dass sich die Haltbarkeit verkürzt. Dazu gibt es etliche Stu-dien in den USA. Nun gut – der Wunsch nach „weißen“ Zähnen verdrängt bei manchen den Wunsch nach Nachhaltigkeit.

In diesem Zusammenhang gibt es ein Problem, auf welches ich an dieser Stelle hinweisen möchte: Im Bereich der Füllungstherapie ver-

fügen die KZVen über Zahlen und können den Zahnreport oder anderweitige Studien selbst überprüfen. Unsere KZVen haben jedoch we-nig Zahlen über die gleichartige Versorgung im Zahnersatz-Bereich und praktisch keine Zah-len über die andersartige Versorgung ebenfalls im Zahnersatzbereich.

Hier gibt es Bestrebungen der KZVen, sich die-se Zahlen analog der der Bundeszahnärzte-kammer über ihre GOZ-Analyse von den Zahn-ärzten zu besorgen. Ich kann dies nur sehr unterstützen.

Fall Sie also eine Anfrage von unserer KZV erhalten sollten, möchte ich Sie dazu moti-vieren, an dieser statistischen Erhebung teil-zunehmen. Denn nur, wer das Versorgungsge-schehen kennt und die Zahlen hat, kann zum Schluss über Honorare richtig verhandeln.

Gewährleistung beantwortet – was unter ande-rem zu weniger Beschwerden führt.

Mit welchen Aufgaben war denn der Rechts-ausschuss der LZÄKB in den vergangenen Jah-ren betraut?

Schwerpunkte der Arbeit im Rechtsausschuss der Kammer waren und sind die Bearbeitung von Rechtsfragen rund um die zahnärztliche Berufstätigkeit. Dazu gehören Anfragen von Zahnärzten beispielsweise zu Werbeaktionen, zu unkollegialem Verhalten, zur ordnungsge-mäßen Berufsausübung und vieles andere mehr. Patienten schreiben den Rechtsaus-schuss an, wenn zum Beispiel eine fehlerhafte Behandlung vermutet oder wenn die Heraus-gabe von Patientenunterlagen verwehrt wird. Stellt der Ausschuss fest, dass Kammermit-glieder ihre Berufspflichten verletzen, gibt es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses, worüber der Vorstand informiert und dement-sprechend tätig wird.

In unserer Berufsordnung wird das Verhalten von Zahnärzten gegenüber Patienten, Kolle-

gen und anderen Partnern im Gesundheits-wesen geregelt. Durch die so festgelegten Berufsrechte- und pflichten erhalten wir das besondere Vertrauensverhältnis zu unseren Patienten, wahren unser Ansehen und dienen dem Gemeinwohl, indem wir berufswürdiges Verhalten fördern und berufsunwürdiges Ver-halten verhindern.

Spielen Sie hier auf das Antikorruptionsgestz an?

Ja, denn weil uns in der Selbstverwaltung die Aufsicht über die Einhaltung der Berufspflich-ten obliegt, ist doch das geplante Gesetzge-bungsverfahren zur Bekämpfung von korrup-tivem Verhalten im Gesundheitswesen völlig unnötig. Unsere Position ist hier eindeutig: Wir sind gegen jegliches Fehlverhalten, aber wir wollen kein Sonderstrafrecht für Zahnärzte! Das weckt sonst den Anschein, als ob gerade in unserem Bereich korruptive Verhaltenswei-sen besonders häufig vorkommen würden. Be-reits jetzt können wir korruptives Verhalten auf der Basis des geltenden Berufsrechtes ahnden.

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11ZBB Ausgabe 3/2015

Berufspolitik

„Füreinander sorgen“ auch bei MundgesundheitAuf Initiative des Gesundheitsministeriums startete 2012 das Bündnis Gesund Älter werden im Land Brandenburg. Inzwischen arbeiten 39 Partner gemeinsam daran, die Bedingungen für ein gesundes Älterwerden im Land Brandenburg zu verbessern.

Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Mitglied des Vorstandes der LZÄKB

Das zweite Plenum des Bündnisses Gesund Älter werden im April stand unter dem Motto „Miteinander alt werden – Füreinander sorgen“. Dabei stellte die Arbeitsgruppe (AG) „Mund-gesundheit bei älteren Menschen“ – zu deren Mitgliedern unter anderem die Kassenzahn-ärztliche Vereinigung Land Brandenburg und die vorsitzführende Landeszahnärztekammer Brandenburg gehören – ihre bisherige Arbeit und erste Ergebnisse vor. Ziel der AG war und ist die Erhaltung und Verbesserung der Mund-gesundheit älterer Menschen. In den vergan-genen drei Jahren lag der Schwerpunkt insbe-sondere bei älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen und den Pflegemitarbei-tern.

Die AG erarbeitete Empfehlungen zur zahn-medizinischen Versorgung und Mundpflege bei älteren Menschen in stationären Altenpflege-einrichtungen. Diese wurden auf dem Plenum vorgestellt. Die in 12 Punkten zusammenge-fassten Empfehlungen reichen von der Aufnah-

me in die Pflegeeinrichtung über regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Zahnbehandlun-gen bis hin zu Schulungen des Personals und der Patienten. Außerdem wurde zur Unterstüt-zung der täglichen Arbeit des Pflegepersonals ein Faltblatt zur Mund- und Zahnpflege im Pfle-gealltag herausgegeben. Dieses enthält eben-falls in 12 Punkten Hinweise für Pflegende und Familienangehörige mit Tipps zur Mund- und Zahnpflege, Ernährung und gegen Mundtro-ckenheit sowie einen Hinweis auf regelmäßige Kontrolluntersuchungen.

Die Empfehlungen und das Faltblatt stehen auf der Internetseite des Bündnisses zum Herun-terladen unter www.buendnis-gesund-aelter-werden.de >> AG-Mundgesundheit bei älteren Menschen bereit. Druckexemplare der Faltblät-ter können bei der Fachstelle (Kontakt neben-stehend) angefragt werden.

Das zweite Plenum

des Bündnisses fand

am 22. April in Pots-

dam mit über 100

landesweit tätigen

Akteuren statt

oben: Blick auf das

Faltblatt

unten: Internetauf-

tritt der Arbeitsgrup-

pe Mundgesundheit

Kontakt:

Fachstelle Gesund-

heitsziele im Land

Brandenburg

c/o Gesundheit

Berlin-Brandenburg

Behlertstr. 3a, H1

14467 Potsdam

Tel.: 0331

887 620-20

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12 ZBB Ausgabe 3/2015

Autor: Prof. Dr. Claus-Peter Ernst,Mainz

In den Ausgaben eins und zwei der ZMK (Spit-ta Verlag) haben die Leser von dem Münchner Toxikologen PD Dr. Dr. Durner viel zu toxikolo-gischen Aspekten dentaler Kunststoffe lernen können. Ausgehend von der exzellent aufbe-reiteten Übersicht zur Toxikologie von Kunst-stoffen, mag man sich der toxikologischen Dis-kussion um das Amalgam erinnern. Viel konnte hier in den letzten Jahren aufgearbeitet, erklärt und wissenschaftlich belegt werden.

In der EU beschäftigen sich zwei Kommissio-nen mit dem Thema Amalgam: SCHER (Sci-entific Committee on Health and Environmen-tal Risks) bewertet die Umwelteinflüsse und SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks) die Toxiko-logie von Amalgam und alternativen Restaura-tionsmaterialien. Das letzte Konsensuspapier von SCENIHR zu dem Thema stammt aus dem Jahre 2008 (*1), eine überarbeitete Version soll noch dieses Jahr folgen. Das Arbeitspapier hierzu findet man auch im Netz (*2).

Nachdem an dieser Front von wissenschaft-licher Seite her eher wieder Ruhe eingekehrt war, findet man in der letzten Zeit allerdings Aussagen zu einem bevorstehenden Amal-gamverbot, welches von der UN ausgehen soll. Anfang des Jahres konnte man hierzu in einem Bericht mit dem Titel „Neue Sicht auf Glasiono-mermaterialien“ (DT today Ausgabe 1+2/2015,

S. 26) Folgendes lesen: „... Das lange Zeit als Goldstandard geltende Amalgam (Quecksil-bergehalt ≈ 50 Prozent) steht vor dem Hinter-grund eines möglichen Verarbeitungsverbotes von Quecksilber im Fokus globaler Bemühun-gen. Unter anderem die im Rahmen des Um-weltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) verabschiedete Minamata-Konvention sieht bis zum Jahr 2020 auch die stufenweise Reduk-tion („phase down“) des Quecksilbereinsatzes bei Zahnfüllungen vor. Dies erfordert die Ent-wicklung und den Einsatz alternativer Materia-lien, was sich jedoch bei genauer Betrachtung bereits heute aufdrängt ...“

Ist man jetzt nicht komplett in dem Thema sat-telfest, mag man die Zeilen so interpretieren, dass ab 2020 der Einsatz von Amalgam verbo-ten sein könnte. Dies ist aber keinesfalls so: Be-trachtet man den zitierten UNEP-Report (Report of the intergovernmental negotiating commit-tee to prepare a global legally binding instru-ment on mercury on the work of its fifth sessi-on, Genf, 13.–18.1.2013), so findet man dort im Anhang auf Seite 61 die Vorgaben zu Amalgam: „Primäres Ziel soll eine Kariesprävention sein, um generell die Notwendigkeit zahnärztlicher Restaurationsmaßnahmen zu minimieren, die Verwendung von kosteneffektiven und klinisch effektiven Alternativen soll unterstützt werden, ferner die Entwicklung quecksilberfreier Alter-nativprodukte. Der Gebrauch von Amalgam soll auf die Verwendung von Kapselprodukten be-schränkt werden und es sollen die besten um-welttechnischen Möglichkeiten genutzt werden,

Amalgamverbot ante portas?Wieder einmal geistern Behauptungen von einem Amalgam-Verbot durch die Medien. Die Deadline des Umweltprogramms der Vereinigten Nationen 2020 gilt jedoch nicht für das zahnärztliche Amalgam, so dass keine Praxis in Panik verfallen muss.

Berufspolitik

Prof. Dr. Claus-Peter

Ernst,

Niedergelassener

Zahnarzt in einer

Gemeinschaftspraxis

sowie Oberarzt in

der Poliklinik für

Zahnerhaltung im

Universitätsklinikum

Mainz.

Im Internet:

www.zmk-aktuell.de

_____________________________________________________________________________________________

*1 http://ec.europa.eu/growth/sectors/medical-devices/scientific-technical-assessment/files/

scenihr_o_016.pdf

*2 http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging/docs/scenihr_o_046.pdf

*3 http://www.unep.org/chemicalsandwaste/Mercury/Negotiations/INC5/INC5MeetingDocu-

ments/tabid/3495/language/en-US/Default.aspx

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ZBB Ausgabe 3/2015

Berufspolitik

um die Freisetzung von Quecksilber in Wasser und Boden zu reduzieren.“

Für zahnärztliches Amalgam ist aber kei-ne Deadline gesetzt; diese gilt nur für ande-re „mercury added products“, die eine Seite davor abgehandelt werden, wie Batterien mit > 2 Prozent Quecksilberanteil, bestimmte Lam-pen, Kosmetika mit Quecksilberanteilen > 1 ppm, Pestizide, Oberflächendesinfektionsmit-tel, Thermometer etc. Diese Produkte dürfen in der Tat ab 2020 nicht mehr produziert werden („Date after which the manufacture, import or export of the product shall not be allowed“). Wenn Sie z. B. noch nebenbei Quecksilber in der Chlor-Alkali-Produktion einsetzen (man-che Zahnärzte haben ja interessante Neben-tätigkeiten), können Sie sich sogar noch etwas mehr Zeit lassen, hier greift die „Phase-Out“-Deadline erst 2025.

Somit ist die am Anfang zitierte Aussage, dass die Minamata-Konvention bis zum Jahre 2020 die stufenweise Reduktion des Quecksilberein-satzes bei Zahnfüllungen vorsieht, falsch. Kor-rekt ist das Ziel des „phase down“ über Präven-tion, Verwendung von Amalgamalternativen, den Einsatz von gekapseltem Amalgam und Amalgamabscheidern – aber ohne zeitliche Li-mitierung; diese gilt nur für die erwähnten an-deren Quecksilber enthaltenden Produkte.

Optimal zusammengefasst hat das Ergebnis der oben angesprochenen, 2013 in Minamata stattgefundenen Konferenz zu dem Thema Herr Professor Dr. Gottfried Schmalz 2014 in der zm (Schmalz G. Internationales Abkommen zu Amalgam. zm 2014; 104 (6): 48–53). Hier kön-nen Sie aus berufenem Munde eines anerkann-ten Experten zu dem Thema alles für Sie und für Ihre Patientenaufklärung Wichtige entnehmen.

Also, keine Panik: Sie müssen nicht sofort in vorauseilendem Gehorsam Ihre Amalgam-Restbestände entsorgen und durch Zemente ersetzen!

Wen das UNEP-Papier in ganzer Länge interes-siert: Sie können es als PDF (*3) oder als Word-Datei aus dem Internet herunterladen.

Wir danken den Spitta-Verlag

sowie Prof. Dr. Claus-Peter Ernst für

die Erlaubnis zur Veröffentlichung

dieses Beitrags

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14 ZBB Ausgabe 3/2015

[ZBB] Mitte Juni erhielten alle Zahnarztpraxen im Land Brandenburg Post von der KZBV mit der Bitte um Mitarbeit an der Kostenstruktur-erhebung 2014. Mit dieser statistischen Er-hebung, die auch schon in den vergangenen Jahren durchgeführt wurde, sollen bundesweit aussagekräftige Daten über die wirtschaftliche Entwicklung des Berusstandes gewonnen wer-den. Die Statistik bildet die Basis in den Ver-handlungen mit der Politik zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Be-rufsausübung und für das Untermauern berufs-politischer Forderungen mit Fakten. Gerade im Hinblick auf die durch das GKV-Versorgungs-strukturgesetz geschaffenen Möglichkeiten der Honorarfortschreibung unter Entwicklung der Praxiskosten ist für die Vertragsverhandlungen eine solide Datengrundlage unerlässlich.

Die erforderlichen Daten hinsichtlich der Pra-xiskosten liegen aber nur in den Praxen selbst vor. Deshalb kann aussagekräftiges Zahnlen-material nur durch die Teilnahme möglichst vieler Praxen gewonnen werden.

Durch die Kostenstrukturanalyse erhalten Pra-xen die Möglichkeit, ihre eigene wirtschaftli-che Entwicklung mit den Durchschnittszahlen zu vergleichen. Auf der Homepage der KZBV (www.kzbv.de) stehen die Statistiken unter „Statistische Basisdaten“ zum Download zur Verfügung. Außerdem wird ein gedrucktes Jahrbuch herausgegeben (aktuell: 2014), wel-ches kostenfrei bei der KZBV bestellt werden kann. Hierin sind auch die Ergebnisse der Kos-tenstrukturerhebung für das Jahr 2013 (S. 100-149) aufbereitet.

Für angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte kann die statistische Aufarbeitung praxisrele-vanter Kennwerte (u.a. zu Arbeitszeiten, zur Umsatz- und Kostenentwicklung, zum durch-schnittlichen Einnahmen-Überschussanteil

und zur Praxisfinanzierung) eine nützliche Ori-entierungs- und Planungsgrundlage liefern.

Ablauf der Kostenstrukturerhebung:

• Mitte Juni wurden die Fragebögen versandt. Die Teilnahme ist freiwillig.

• Die Befragung erfolgt anonym. Namen und Anschriften der nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Zahnärzte werden nicht ge-speichert, die Rücksendung der Bögen er-folgt ohne Absenderangabe.

• Die Einzeldaten bleiben anonym und wer-den garantiert entsprechend den daten-schutzrechtlichen Bestimmungen verarbei-tet.

• Unter die Kostenstrukturanalyse fällt die Erhebung und Analyse der betriebswirt-schaftlichen Daten zur Spiegelung der Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Zahnarztpraxen in Deutschland. Die Analyse wird durch die Statistikabteilung der KZBV durchgeführt. Die Daten hält da-mit die KZBV vor. Die Erhebung der Daten erfolgt auf zwei Wegen: über Datenliefe-rungen der KZVen und über die Fragebo-generhebungen in den einzelnen Zahnarzt-praxen. Beide Erhebungen werden einmal jährlich vorgenommen.

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Verei-nigung Land Brandenburg unterstützt die Erhe- bung durch die KZBV und bittet Sie bei Erhalt der Fragebögen um Ihre Beteiligung.

Dadurch wird gewährleistet, dass für die Hono-rarverhandlungen, Gespräche mit dem Kran-kenkassen und den Politikern handfeste und nicht widerlegbare Argumente genutzt werden können.

Kostenstrukturerhebung startet im JuniEinmal jährlich bittet die KZBV um Teilnahme an der Kostenstrukturerhebung. Zwar macht das Zusammentragen der Zahlen ziemlichen Aufwand, doch der Nutzen ist unvergleichlich größer – bei Vertragsverhandlungen oder im Dialog mit der Politik.

Berufspolitik

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15ZBB Ausgabe 3/2015

Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan,Lauchhammer

„Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autori-tät, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jun-gen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ih-ren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.“ – Sokrates, griechischer Philosoph (um 469 vChr - 399 vChr)

Das oben genannte Zitat bezieht sich zwar auf die Jugend zu Sokrates´ Zeiten, für die Teil-nehmer der Koordinierungskonferenz Öffent-lichkeitsarbeit hätte es auch die Zusammen-fassung des ersten Vortrages zur sogenannten Generation Y sein können. Dr. Steffi Burkhardt von der Akademie Gedankentanken trat als Innbegriff der verzogenen Göre auf, die alles hat, über das bestehende System jammert und trotzdem mehr davon profitieren möchte. Berufsleben bedeutet: Spaß haben, ein gutes Betriebsklima, nette Kollegen um sich herum und keine Autorität. Sie wollen so flexibel sein, dass sie jederzeit gehen können. Und sie wol-

len Fehler machen und scheitern dürfen, aller-dings für die Fehler keinerlei Verantwortung übernehmen. Diese Lebens- und Arbeitsphilo-sophie brachte eine sehr aufgeheizte Diskussi-on in die Runde der Teilnehmer mit dem Fazit: „Das wird wohl nichts mit der Generation Y.“

Zur Freude aller Anwesenden konnte aber Kai Becker vom BdZM das Bild der Generation Y relativieren. Als Studentenvertreter der Zahn-medizin vermittelte er, dass seine Generation selbstverständlich bereit ist, auch Verantwor-tung zu übernehmen. Selbständigkeit wird von den jungen Leuten als Möglichkeit zu Selbst-verwirklichung erkannt. Aber Erfahrungen wol-len sie gern vorher im Angestelltenverhältnis sammeln.

Dass die Generation Y nicht nur durch digitale Medien zu erreichen ist, sondern auch für sie ein Leben außerhalb der digitalen Welt exis-tiert, konnte Dr. Urs Vito Albrecht vom Institut für Medizinische Informatik sehr gut darstellen. Lernen kann man eben nur durch Anfassen und Ausprobieren. Man muss es im wahrs-ten Sinne des Wortes „begreifen“. Die techni-schen Möglichkeiten, wie ausgefeilt sie auch sein mögen, können dieses Lernen immer nur unterstützen.

Lässt die „Generation Y“ hoffen oder bangen?Die Öffentlichkeitsbeauftragten beschäftigte sich am 8. und 9. Mai in Baden-Baden mit dem Thema „Junge Zahnärzte“. Wie will die nachkommende Generation arbeiten oder in der Standespolitik Verantwortung übernehmen?

Berufspolitik

v.l.n.r.:

Das Institut der

deutschen Zahn-

ärzteschaft (IDZ)

befragt derzeit

Studenten und

frischgebackene

Zahnärzte, wie sie

sich ihre Zukunft

vorstellen;

Dr. Steffi Burkhardt;

Kai Becker, zwei

der Referenten der

Veranstaltung

Dipl.-Stom.

Bettina Suchan,

Mitglied des

Vorstandes der

LZÄKB

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16 ZBB Ausgabe 3/2015

Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan,Mitglied des Vorstandes der LZÄKB

Wie wird der ZahnRat in den Praxen genutzt? Wird er nur ins Wartezimmer gelegt oder dient er zur Unterstützung bei Beratungsgesprächen mit Patienten? Sind die Texte zu lang? Sind die Bilder zu blutig? Diese und andere Fragen wa-ren Inhalt der jüngsten Umfrage zum ZahnRat in allen fünf mitwirkenden Bundesländern.

Innerhalb der Redaktionssitzung am 8. Mai in Baden-Baden am Rande der Koordinierungs-konferenz Öffentlichkeitsarbeit werteten die Herausgeber die Umfrage aus. Dabei nahmen die Redaktionsmitglieder auch die Fragen un-ter die Lupe, bei denen es darum ging, wie der ZahnRat zukünftig aussehen oder wie es mit der Internetseite des ZahnRates weiter gehen soll? Und was machen wir mit Facebook?

Die meisten Nutzer fanden das bisherige For-mat A4 gut. Außerdem nutzen fast alle Zahn-ärzte den ZahnRat bei Beratungsgesprächen mit dem Patienten und danach als Mitgabema-terial. Die Textbeiträge sind ausreichend. Bil-der aus dem Patientenmund dürfen sein, aber sehr sparsam eingesetzt.

Das Fazit für das Redaktionsteam lautete da-mit: Format, Bilder und Text bleiben wie bis-her. Um dennoch frischen Wind in die Seiten zu bringen, einigten sich die Redaktionsmitglie-der, das Layout des ZahnRates zu überarbei-ten. Er soll zeitgemäßer und farblich anspre-chender werden. Der Internetauftritt und die Seite bei Facebook bleiben erhalten. Nach der Änderung des Layouts der gedruckten Form des ZahnRates werden allerdings auch diese Medien angepasst und aufgefrischt.

Die nächsten Themen geplant

Ein weiteres Thema der Redaktionssitzung war die Planung der nächsten ZahnRat-Ausgabe. Ein Heft zur Parodontologie ist so gut wie auf dem Weg in die Praxen, die darauf folgende Ausgabe entsteht unter brandenburgischer Regie mit dem Arbeitstitel „Schnarchen macht einsam“. Im IV. Quartal 2015 und im nächsten Jahr stehen die Bereiche „Kinder zwischen 6 und 12“, Endodontie, Ernährung/Erosion, Äs-thetik sowie Medikamenten(neben)wirkungen auf dem Programm. Auch für die Ausgaben im Jahr 2017 gibt es bereits Vorstellungen – aber die werden dann bei der nächsten Sitzung auf Aktualität geprüft.

Redaktionsteam des ZahnRates tagteIn der gemeinsamen Redaktionssitzung am Rande der Koordinierungskonferenz Öffentlichkeitsarbeit in Baden-Baden nahm die Auswertung der ZahnRat-Umfrage den Hauptteil ein. Aber auch die Zukunft des ZahnRates stand auf dem Programm.

v.l.n.r.:

Dipl.-Stom. Bettina

Suchan zwischen

den beiden Ver-

tretern der KZV

Sachsen-Anhalt,

Dr. Jochen Schmidt

und Robin Wille;

Dr. Carsten Hünecke

als Vertreter der

ZÄK Sachsen-Anhalt

sowie Sabine Dudda

und Dr. Thomas

Breyer von der ZÄK

Sachsen

Berufspolitik

Page 17: ZBB Ausgabe 3/2015

17ZBB Ausgabe 3/2015

Autorin: Jana Zadow-Dorr, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der LZÄKB

Seit Bestehen der Patientenzeitschrift „Zahn-Rat“ gab es nun erstmals im April eine gemein-same Umfrage aller beteiligten Zahnärztekam-mern und der KZV Sachsen-Anhalt – gerichtet an alle Zahnärzte der fünf Bundesländer Bran-denburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wichtiges Instrument zur Wissensvermittlung

Insgesamt nahmen 761 Zahnärzte* an der Um-frage teil. 99 Prozent davon nutzen die Pati-entenzeitschrift in ihrer Praxis. Diese Einmü-tigkeit setzt sich in den weiteren Fragen zum Inhalt und zur Verteilung der Zeitschrift fort: 98 Prozent aller antwortenden Zahnärzte be-jahten es, dass das Wissen über Mund- und Zahngesundheit wichtig sei. 96 Prozent finden das Verbreiten von Wissen über das zahnärzt-liche Therapie- und Behandlungsspektrum in Zahnarztpraxen wichtig. 93 Prozent halten den „ZahnRat“ als Patientenzeitschrift für die Wis-sensverbreitung als gutes Medium. Ebenfalls 93 Prozent finden es richtig und wichtig, dass der „ZahnRat“ von Zahnärzten herausgege-ben wird. Wie der „ZahnRat“ in den Praxen ge-nau genutzt wird, zeigten folgende Antworten (Mehrfachnennungen waren dabei möglich): 91 Prozent legen die Patientenzeitschrift im Wartezimmer aus, 55 Prozent geben die Zeit-schrift ausgewählten Patienten mit, 40 Prozent nutzen den „ZahnRat“ für ihre Patientenge-spräche.

Kaum Wünsche nach Veränderung

Die Herausgeber wollten gern wissen, ob sich der „ZahnRat“ genügend von anderen Zeit-schriften abhebt. Hier bestätigten 53 Prozent,

dass dies so sei. Weitere 40 Prozent hatten darauf (noch) nicht geachtet. 80 Prozent fan-den den Umfang der Texte „genau richtig“. Die Mehrheit (69 Prozent) möchte lieber auf „bluti-ge“ Bilder verzichten – es sei denn, es wäre für eine besondere Darstellung unbedingt erfor-derlich (82 Prozent). Ausschließlich grafische Darstellungen werden ebenso abgelehnt (85 Prozent) wie mehr Illustrationen (52 Prozent). Für die Verwendung von Karikaturen plädier-ten 81 Prozent. Und schließlich beantworteten 82 Prozent die Frage, ob das Format DIN-A-4 so beibehalten werden soll, mit „ja“.

Internet-Auftritt

Die Mehrheit der teilnehmenden Zahnärzte kennt, besucht oder empfiehlt die Internetsei-ten des „ZahnRates“ bzw. den Facebook-Auf-tritt nicht. Dennoch würden elf Prozent die In-ternetseite www.zahnrat.de sowie bereits drei Prozent den Facebook-Auftritt ihren Patienten empfehlen. Immerhin gibt es die Seiten bei Facebook erst seit einem Jahr. Bei der Frage: „Würden Sie zusätzlich zur Printausgabe eine interaktive Online-Zeitschrift ‚ZahnRat‘ gut finden?“ ergaben die Ergebnisse einen inter-essanten Aspekt: Von den Zahnärzten, die ihr Formular im Internet ausfüllten, beantwortet-en 55 Prozent diese Frage mit „Ja“. Insgesamt waren es dann aber 51 Prozent, die einen in-teraktiven Auftritt (vorerst) ablehnten.

„ZahnRat“ wird in den Praxen gut genutztGemeinsame Umfrage aller Herausgeber der Patientenzeitschrift „ZahnRat“ abgeschlossen – die Themen „Einsatz in der Zahnarztpraxis“, „Gestaltung der Zeit-schrift“ sowie „Online-Auftritte von ‚ZahnRat‘“ standen im Mittelpunkt der Fragen

Berufspolitik

Die

Patientenzeitschrift

„ZahnRat“ gibt es

seit 22 Jahren

Was bedeuten die

Ergebnisse der

Umfrage für das

Redaktionsteam?

Diskussionen

während der Sitzung

am 8. Mai in

Baden-Baden.

* Im Durchschnitt

waren die an der

Umfrage beteiligten

Zahnärzte weiblich

(64 Prozent), aus

einer Kleinstadt

kommend (53 Pro-

zent) und seit mehr

als 20 Jahren berufs-

tätig (73 Prozent).

Page 18: ZBB Ausgabe 3/2015

18 ZBB Ausgabe 3/2015

Berufspolitik

Eine kleine Einführung

in die große Welt der

europäischen Gesetz-

gebungsinstitutionen

Europa auf dem VormarschEs wäre fatal für die zahnmedizinische Profession, Europa hinsichtlich seiner politischen Bedeutung zu ignorieren oder gar zu unterschätzen. Immerhin entstehen bereits 80 Prozent aller Gesetzesvorgaben in der Brüssel Gesetzesschmiede.

Autor: Dr. Alfred Büttner, BZÄKLeiter der Abteilung Europa, Brüssel

Viele der von den Institutionen der Europäi-schen Union getroffenen Entscheidungen ha-ben mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die zahnärztliche Praxis und Berufsaus-übung sowie auf die Rolle der Freiberuflichkeit in Europa. So stellt zum Beispiel der Lissabon-Vertrag klar, dass den EU-Mitgliedstaaten die Hoheit für die Organisation und Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme zukommt. Die EU hat im Gesundheitsbereich jedoch flankieren-de Kompetenzen, um etwa grenzüberschrei-tende Gesundheitsgefahren zu bekämpfen.

Die zahnärztliche Interessenver-tretung in Europa – das Brüsseler Büro der Bundeszahnärztekammer

Der Rond-Point Schuman in Brüssel ist nicht nur rein geographisch das Zentrum der Euro-päischen Union. Mitten im Brüsseler Europa-viertel haben die Europäische Kommission und der Ministerrat, das Vertretungsorgan der EU-Mitgliedstaaten, ihren Sitz. Das Europäische

Parlament liegt in unmittelbarer Sichtweite. Zahlreiche Firmen, Verbände und Körperschaf-ten haben hier ihre EU-Vertretungen und Re-präsentanzen. Wenige Schritte vom Schuman entfernt, im zweiten Stock eines Altbaus an der Avenue de la Renaissance, befindet sich das Europabüro der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Bereits seit 1993 unterhält die BZÄK eine Ver-tretung in Brüssel. Dies hat gute Gründe. In den vergangenen zwanzig Jahren ist Europa für den Berufsstand der Zahnärzte immer wichti-ger geworden. Dies betrifft vor allem gesund-heits- und binnenmarktpolitische Weichen-stellungen. Viele der von den Europäischen Institutionen zu treffenden Entscheidungen haben mittelbare und unmittelbare Auswirkun-gen auf die zahnärztliche Praxis und auf die Rolle der Freiberuflichkeit in Europa: „Kann sich ein deutscher Zahnarzt ohne Probleme in Italien niederlassen? Hat ein englischer Patient Anspruch auf Kostenrückerstattung durch sei-ne Krankenkasse, wenn er sich in Deutschland behandeln lässt? Sind Gebührenordnungen und sonstige freiberufliche Regelungen mit

Nachdruck aus

„DHZ Der Hessische

Zahnarzt“ 1-2, 2015

Page 19: ZBB Ausgabe 3/2015

19ZBB Ausgabe 3/2015

Am Rond-Point

Schuman befindet

sich das Büro der

BZÄK in Brüssel

Berufspolitik

dem EU-Wettbewerbsrecht oder der Dienst-leistungsfreiheit vereinbar? Dürfen Medizin-produkte wiederholt verwendet werden? Soll es einheitliche europäische Standards bei der medizinischen Versorgung geben? Darf Queck-silber noch in Zukunft bei Amalgamfüllungen verwendet werden?“, um nur einige Fragen zu nennen.

Personell setzt sich das Brüsseler Büro der BZÄK aus dem Büroleiter, einer Referentin und einer Mitarbeiterin, die für die Büroorganisa-tion zuständig ist, zusammen. Die Aufgaben des Brüsseler Büros sind unterschiedlich. Zu den Kernaufgaben gehört es, alle EU-Gesetz-gebungsvorhaben oder sonstige Initiativen, die Relevanz für die Zahnärzteschaft haben, zu verfolgen und zu analysieren. Dabei gilt es, rechtzeitig die notwendigen Informatio-nen über den Stand der Beratungen und die jeweiligen Entwicklungen zusammenzutragen. Ferner bereitet das Brüsseler Büro im Entwurf Positionspapiere und Stellungnahmen vor, die dann im Ausschuss Europa der BZÄK – dessen Vorsitz im Übrigen der hessische Kammerprä-sident Dr. Michael Frank innehat – beraten und beschlossen werden.

Zusammenarbeit mit dem CED

Zu den Aufgaben in Brüssel gehört es auch, eine enge Kooperation mit dem Council of European Dentists (CED), dem Dachverband der europäischen Zahnärzteschaft, sicher-zustellen und an der Positionierung des CED mitzuwirken. Gleiches gilt für die Arbeit in der Weltorganisation der Zahnärzte, der FDI und deren regionaler Unterorganisation ERO. Die Zusammenarbeit mit dem CED hat dabei für die Interessenvertretung in Brüssel hohe Be-deutung. Zahnärztliche Interessen lassen sich nicht im Alleingang vertreten. Die Europäische Kommission, die zahlreiche gesundheitspoli-tische Arbeitsgruppen zu Themen wie Patien-tensicherheit oder Fachkräftemangel ins Leben gerufen hat, bevorzugt die Kooperation mit europäischen Verbänden. Gleiches gilt für die Europaabgeordneten, die nicht aus Deutsch-land stammen. Die BZÄK ist daher personell eng mit dem CED verbunden. Der Präsident

der BZÄK, Dr. Peter Engel, ist seit vier Jahren Mitglied im CED Vorstand. Darüber hinaus trägt die BZÄK bzw. deren Mitarbeiter in fast allen Arbeitskreisen des CED maßgeblich zu Positio-nierung der europäischen Zahnärzteschaft bei.

Europatage vermitteln Informationen aus erster Hand

Die europapolitische Arbeit der BZÄK manifes-tiert sich schließlich durch regelmäßige Veran-staltungen, die einen kontinuierlichen Dialog mit den Entscheidungsträgern in den EU-Ins-titutionen gewährleisten. So findet einmal im Jahr ein Europatag alternierend in Brüssel oder Berlin statt, bei dem ausgewählte aktuelle Themen mit Vertretern aus Europäischem Par-lament und Europäischer Kommission in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert werden.

Der Europatag dient einerseits der Information nach innen, aktuelle Themen werden also dem Berufsstand vorgestellt. Andererseits möchte die BZÄK mit der Veranstaltung nach außen Präsenz zeigen. Themen der vergangenen Europatage waren die Revision der Berufsan-erkennungsrichtlinie, der europaweite Fach-kräftemangel im Gesundheitswesen und die Freien Berufe als Wirtschaftsmotor. Der Euro-patag im Frühjahr 2014 stand im Zeichen der anstehenden Europawahl. Gemeinsam mit Ab-geordneten aller im Europäischen Parlament vertretenen deutschen Parteien wurden deren

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20 ZBB Ausgabe 3/2015

europapolitische Zielsetzungen aus den Berei-chen Gesundheit und Binnenmarkt diskutiert. Ferner findet einmal im Jahr der Parlamenta-rische Gesprächskreis Europa mit deutschen Europaabgeordneten statt, der vor allem dem Aufbau und der Pflege von Kontakten dient, wobei thematisch aktuelle Gesetzgebungs-verfahren im Mittelpunkt stehen. Schließlich finden in regelmäßigen Abständen Gespräche mit Europaabgeordneten und Beamten der Eu-ropäischen Kommission statt, bei denen aus Sicht der Zahnärzteschaft wichtige EU-Vorha-ben vertieft diskutiert werden.

Wie funktioniert Brüssel? – Euro-päische Gesetzgebung im Zeichen des institutionellen Dreiecks

Die Gesetzgebung der Europäischen Uni-on wird maßgeblich in einem institutionellen Dreieck zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und den im Rat ver-sammelten Mitgliedstaaten bestimmt. Als Re-gelverfahren für die EU-Gesetzgebung schreibt der Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2007 das sogenannte ordentliche Gesetzgebungs-verfahren vor. Dies bedeutet, dass Europä-isches Parlament und Rat gemeinsam und gleichberechtigt die Gesetze erlassen, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden.

In vereinzelten Politikbereichen bleiben aller-dings weiterhin abweichende Verfahren an-wendbar, bei denen der Ministerrat das letzte Wort hat. So wird in besonders sensiblen Berei-chen wie der Steuer- und Verteidigungspolitik

für Entscheidungen sogar die Zustimmung je-des einzelnen Mitgliedstaats, also Einstimmig-keit benötigt.

Die Europäische Kommission ist in diesem Ge-füge gewissermaßen die Regierung der EU. Sie wacht als „Hüterin der Verträge“ über die Ein-haltung des EU-Rechts und hat das alleinige Recht, die im Detail ausformulierten Gesetzes-vorschläge auf den Weg zu bringen. Dieses In-itiativrecht verleiht der Brüsseler Behörde eine besondere Stellung innerhalb der EU-Insitutio-nen. Mit den rund 33.000 Mitarbeitern, die in verschiedenen Generaldirektionen, vergleich-bar mit den Ministerien in den Mitgliedstaaten, arbeiten, bildet die EU-Kommission das perso-nelle Rückgrat der Europäischen Union.

Aufgaben des Ministerrates ...

Der Rat ist das Organ, in dem die Regierun-gen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Er wird auch Ministerrat genannt. In diesem Gremium treten die nationalen Fachminister aller EU-Mitgliedstaaten zusammen, um Gesetze zu erlassen und politische Maßnahmen zu koor-dinieren. Im Halbjahresrhythmus wechselt zwi-schen den EU-Mitgliedstaaten der Vorsitz im Ministerrat.

Der Rat tagt themenabhängig in zehn unter-schiedlichen Formationen. Für die Zahnärzte-schaft sind dabei der Rat der Gesundheitsmi-nister und der Wettbewerbsfähigkeitsrat von besonderem Interesse. Seit dem 1. November 2014 gelten im EU-Ministerrat neue Abstim-mungsregeln, die die Mehrheitsbildung er-

links: Babylonische

Sprachenvielfalt

auf dem Schild am

Eingang des EU-

Parlaments

rechts:

Der Frage zur

Existenz und Berufs-

ausübung in der EU

stellen sich auch die

Freien Berufe

Berufspolitik

Page 21: ZBB Ausgabe 3/2015

21ZBB Ausgabe 3/2015

Innerhalb des EU-

Parlaments tagen

täglich zahlreiche

Gremien und Aus-

schüsse.

Lesen Sie im nächs-

ten „Zahnärzteblatt

Brandenburg“

mehr über EU-

Gesundheitspolitik

und Lobbyismus.

Berufspolitik

leichtern sollen. Bei Beschlussfassungen muss das Prinzip der doppelten Mehrheit beachtet werden. Jeder EU-Mitgliedstaat hat dabei eine Stimme. Um einen Beschluss im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren fassen zu können, müssen 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustim-men. Das sind derzeit 15 von 28 EU-Mitglied-staaten. Zusätzlich müssen die zustimmenden Länder 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren.

... und des Europäischen Rates

Nicht zu verwechseln mit dem Rat ist der Euro-päische Rat. Letzterer hat sich erst in den ver-gangenen Jahren als eigenständiges EU-Organ formal etabliert. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammen.

Der Europäische Rat erfüllt zwei Aufgaben: Er legt die allgemeinen politischen Zielvorstellun-gen und Prioritäten der EU fest und befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatli-chen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können. Der Europäische Rat tagt mindestens zweimal pro Halbjahr.

Er vertritt als einzig direkt gewähltes EU-Organ den politischen Willen der Unionsbür-ger. Es setzt sich aus 751 Abgeordneten zu-sammen, die in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt worden sind. 96 Abgeordnete kommen aus Deutschland, das damit das größte Kontingent stellt. Die kleinen EU-Mitgliedstaaten wie Malta oder Luxemburg entsenden sechs Abgeordnete. Seit 1979 wer-den die Europaabgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wah-len gewählt. Stärkste Fraktionen sind derzeit mit rund 220 Abgeordneten die Europäische Volkspartei (EVP), der aus Deutschland CDU und CSU angehören, und die Sozialdemokra-ten (S&D) mit 191 Abgeordneten.

Das Parlament gliedert sich in zwanzig Fach-ausschüsse. Aus Sicht der Zahnärzteschaft sind der Binnenmarktausschuss (IMCO) und Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Ge-

sundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) von besonderer Bedeutung.

Ferner bestehen zwei Beratungsgremien, de-ren Stellungnahmen allerdings nicht verbind-lich sind. Es handelt sich um den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die „Stimme der europäischen Zivilgesellschaft“, und den Ausschuss der Regionen, die „Stimme der re-gionalen und lokalen Gebietskörperschaften“. Weitere EU-Organe sind der Europäische Ge-richtshof und der Europäische Rechnungshof.

Bei den EU-Gesetzen muss man zwei grund-legende Typen unterscheiden: Richtlinien und Verordnungen.

• Bei den Richtlinien handelt es sich um Rahmengesetze der EU. Sie machen mehr oder minder detaillierte Vorgaben, die in-nerhalb einer vorgegebenen Frist unter Nutzung eines gewissen Umsetzungsspiel-raums von den Parlamenten der Mitglied-staaten in nationales Recht umgesetzt wer-den müssen.

• Verordnungen sind hingegen EU-Gesetze, die sofort und unmittelbar in allen Mitglied-staaten gelten.

Ob ein EU-Gesetz als Verordnung oder Richtli-nie erlassen wird, hängt von den Vorgaben der EU-Verträge ab. Seit einiger Zeit ist zu beob-achten, dass die Europäische Kommission, so-weit rechtlich möglich, bei ihren Vorschlägen bevorzugt den Verordnungstyp wählt, um eine möglichst einheitliche Anwendung des EU-Rechts zu gewährleisten.

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22 ZBB Ausgabe 3/2015

Autoren: Prof. Dr. Reitemeier, DresdenProf. Dr. Thomas Herrmann, Dresden

Problemlage und Zielstellung

Es muss die zur Tumorvernichtung notwendige Strahlendosis sowie deren Nebenwirkungen im gesunden Nachbargewebe beachtet werden. Trotz einer sachgemäßen Strahlenanwendung sind Nebenwirkungen im Mundbereich bei der zur Heilung von Oropharynx-Tumoren notwen-digen Strahlendosis nicht auszuschließen. Dies muss man trotz enormer Fortschritte feststel-len, die auf diesem Gebiet gerade im vergan-genen Jahrzehnt erzielt wurden. Typische klini-sche Bilder für intraorale Nebenwirkungen sind beispielsweise eine Mukositis (akut während der Strahlentherapie) oder chronisch noch nach Jahren auftretend eine Xerostomie bzw. eine Osteoradionekrose.

Diese Veränderungen sind für den Patienten mit sehr großen persönlichen Belastungen verbunden. Reaktionen an der Mundschleim-haut treten wegen der erhöhten Strahlenemp-findlichkeit zeitlich früher als an Hautregionen auf. Hinzu kommt die unterschiedliche Strah-lensensibilität innerhalb der Mundhöhle. Sie nimmt vom weichen Gaumen über die Mund-boden – und Wangenschleimhaut zur Zunge

ab. Eine kurative Strahlentherapie führt des-halb bei den zu verabfolgenden Dosen von 60 (bis 70) Gy zu den genannten Nebenwirkun-gen. Auch die Verwendung moderner Bestrah-lungsgeräte mit einer Photonenenergie von 5 bis 20 MV erlaubt keine effektive Abschirmung der natürlichen, unversorgten Zähne. Strah-lenbedingt können Veränderungen an solchen Zähnen eintreten (Grötz 2002, Reitemeier u.a. 2004).

Metallische Dentalwerkstoffe können Strah-lenfelder so modifizieren, dass anliegende Schleimhäute durch Dosisspitzen höher belas-tet werden. Man weiß, dass beim Durchgang der Strahlung durch einen Grenzbereich mit unterschiedlicher Dichte, wie beispielsweise von Knochen bzw. Schleimhaut zu Metallober-flächen, unmittelbar an metallischen Behand-lungsmitteln bzw. Restaurationen eine Streu-strahlung auftritt. Das führt zu einer lokalen Überhöhung der Strahlendosis. Die Ursache für eine solche Dosisüberhöhung liegt in der größeren Anzahl von entstehenden Elektronen im dichteren Material, die dann die anliegende Mundschleimhaut erreichen. Die Elektronen-dichte ist bei metallischen Werkstoffen beson-ders hoch. Liegt in diesem Bereich die umge-bende Schleimhaut direkt der metallischen Oberfläche an, so ist diese einer erheblich ge-steigerten Strahlendosis ausgesetzt.

Besonders ausgeprägte Nebenwirkungen er-schienen deshalb in diesem Bereich früher un-vermeidbar. Das Ziel einer von uns initiierten Studie war vor mehr als zehn Jahren, Wege zum Erhalt von festsitzendem, intaktem me-tallischem Zahnersatz zu finden und mit Hilfe einfacher prothetischer Hilfsmittel schädigen-de Nebenwirkungen an den intraoral benach-barten Schleimhäuten auf ein Minimum zu reduzieren (Reitemeier u.a. 2002). Diese Hilfs-mittel werden umgangssprachlich als „Strah-

Wirkung sogenannter StrahlenschutzschienenBei der Behandlung von Patienten mit Geschwülsten im Kopf-Hals-Bereich ist eine interdisziplinäre Betreuung erforderlich. Dazu zählt eine enge Zusammenarbeit zwischen Kieferchirurgen, Zahnärzten und die Einbeziehung des Strahlentherapeuten.

Fortbildung

Abb. 1 – Zweite

Versuchsanordnung

zur experimentel-

len Prüfung der

Streustrahlung

bei verschiedenen

Dentalwerkstoffen.

Die Zähne A bis E

sind von rechts nach

links angeordnet.

Um die Zähne

besser differen-

zieren zu können,

wurde nur für diese

Abbildung eine

dünnere Tiefziehfolie

verwendet.

Prof. Dr. Bernd

Reitemeier,

ehemals Poliklinik

für Zahnärztliche

Prothetik;

Prof. Dr. Thomas

Herrmann,

ehemals Klinik und

Poliklinik für

Strahlentherapie

und Radioonkologie;

Universitätsklinikum

an der

TU Dresden

Page 23: ZBB Ausgabe 3/2015

23ZBB Ausgabe 3/2015

Abb. 2 – Streustrah-

lung an ausgewähl-

ten Dentalwerkstof-

fen. Der schwarze

Bereich (0 bis 2)

symbolisiert die ge-

samte Schichtstärke

des Restaurations-

materials. Der rote

Pfeil markiert die Be-

strahlungsrichtung.

Fortbildung

lenschutzschiene“ bezeichnet. Der korrekte Begriff lautet „Schleimhautretraktor“ bzw. „Weichgewebsretraktor“.

Material und Methodik

Es wurden zwei Versuchsanordnungen ge-wählt. Mit der ersten wurde die Dosisvertei-lung mittels vier Probekörpern gemessen, die eine praxisübliche Oberflächengüte aufwiesen und aus den Dentalwerkstoffen Degulor M (als hochgoldhaltige Legierung), Reintitan, einem gamma-2–freien Amalgam und einem zahnfar-benen Kunststoff für provisorische Kronen be-standen. Im Abstand bis zu sieben Millimeter von den Werkstoffoberflächen wurde ein Ala-nin–Dosimeter–System zur Messung benutzt. Als zweites Untersuchungsmodell wurde eine simulierte Seitenzahnreihe in einem Gipsso-ckel angeordnet. Das Modell wies folgende Be-sonderheiten auf (Abb. 1):

• Zahn A – ein natürlicher, unpräparierter Zahn (1. Prämolar)

• Zahn B – ein Kunststoff-(Phantom-)Zahn (2. Prämolar)

• Zahn C – ein natürlicher, für eine Krone prä-parierter Zahn (1. Molar)

• Zahn D – ein natürlicher Zahn mit einer Amalgamfüllung (2. Molar)

• Zahn E – ein natürlicher, unpräparierter Zahn (3. Molar).

Der präparierte erste Molar erhielt drei aus-tauschbare, indentisch gestaltete Kronen aus verschiedenen Werkstoffen (Degulor M, Rein-titan und zahnfarbenem Kunststoff). Dieses Untersuchungsmodell wurde mittels zahn-bedeckender, aber jederzeit abnehmbarer Schutzschiene aus einem Kunststoffmaterial vom Typ ERCOLOC „hart/weich“ (Hersteller Fa. Erkodent, Pfalzgrafenweiler, D) überdeckt. Die-se „Strahlenschutzschiene“ war tiefgezogen und hatte eine Schichtstärke von 3 mm. Auf diesem Modell wurden die Strahlen-Dosimeter auf der Oberfläche der „Strahlenschutzschie-ne“ in mittlerer Zahnhöhe positioniert. Für die Vergleichsmessungen entfernte man die „Strahlenschutzschiene“ und ordnete dann die Dosimeter direkt auf den Zahnoberflächen an.

Beide Versuchsanordnungen wurden mit dem gleichen in der klinischen Praxis der Strahlen-therapie üblichen Bestrahlungsgerät vom Typ LINAC-MEVATRON-KD 2 (Linearbeschleuniger der Fa. SIEMENS, Concord, USA) bestrahlt. Die eingesetzte Energie entsprach den im Kopf–Hals–Bereich üblichen 6 MV/Megavoltphoto-nen. Die Strahlendosis betrug 60 Gy. Die Dosis wurde einzeitig appliziert. Die Bestrahlungs-richtung und die Strahlendosis waren bei allen Untersuchungen einheitlich. Alle Experimente wurden sechsfach wiederholt. Der Messfehler der Dosimeter–Auswertung betrug fünf Pro-zent.

Ergebnisse

In der Abbildung 2 sind die Ergebnisse der Vor-wärts- und Rückwärtsstreuung dargestellt. Vom ERCOLOC–Kunststoff wurde die Photonenstrah-lung praktisch nicht beeinflusst. Aus diesem Grunde wurden diese Daten als Vergleichswert (= 100 Prozent) herangezogen. Bei den me-tallischen Probekörpern nahm der Effekt der Dosiserhöhung infolge Rückstreuung von Se-kundärelektronen deutlich mit der Ordnungs-zahl des eingesetzten Materials zu. Während bei dem Leichtmetall Titan etwa 140 Prozent zum eben genannten Vergleichswert unmittel-bar an der Metalloberfläche – und damit auch an einer dort anliegenden Schleimhaut in der klinischen Realität - erreicht wurden, lagen die „schweren Legierungen“ Amalgam und Degulor M bei 160 bis 170 Prozent. In Vorwärtsrichtung – also hinter der simulierten Zahnreihe – war der zu beobachtende Effekt deutlich geringer, da sich die Absorberwirkung und die Elektro-

(%) Strahlendosis

180

160

140

120

100

90

60

-6 -5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5 6

Abstand (mm)

6 MY photons60 Gy = 100%

Erkoloc

Titan

Amalgam

Degulor M

o

x

Dental-material

Page 24: ZBB Ausgabe 3/2015

24 ZBB Ausgabe 3/2015

nenvorwärtsstreuung überlagern. Die Absorp-tion überwog und nahm ebenfalls mit der Ord-nungszahl der Metalle zu.

Mit Hilfe des zweiten Modells ließ sich zeigen, dass bei Nutzung von Degulor M (im Vergleich der gewählten Dentalwerkstoffe) die ausge-prägteste Dosiserhöhung auftrat. Dies bedeu-tet, dass in der gewählten Anordnung unmit-telbar an der Restaurationsoberfläche rund 80 Gy gemessen werden können. Wie erwartet, ist das beim strahlendurchlässigeren Titan deutlich geringer (Abb. 3). Die Anwendung der sogenannten Strahlenschutzschiene mit 3 mm Schichtstärke bewirkt eine ausreichende Dis-tanzierung der Schleimhäute des Mundes von der Oberfläche der verschiedenen Dentalwerk-stoffe festsitzender Restaurationen.

Da, wie die Abbildung zeigt, die Reichweite der aus den Metallen herausgeschlagenen Elekt-

ronen nur wenige Millimeter beträgt, werden diese an der Mundschleimhaut nicht mehr wirksam. Diese Verdrängungsfunktion führte folgerichtig zu den korrekten Begriffen „Weich-geweberetraktor“ bzw. „Schleimhautretrak-tor“. Diese Schutzfunktion ist an die genann-te Schichtstärke gebunden! Die notwendige Schichtstärke lässt sich auch aus der Abbil-dung 2 ablesen, wenn man die Strahlendosen zwischen den Werten 0 mm (Restaurations-oberfläche) und minus 3 mm (-3) auf der Ab-standsskala vergleicht.

Ein Beispiel für eine eingegliederte „Strahlen-schutzschiene“ zeigt Abbildung 4. Derartige Hilfsmittel können in allen zahntechnischen Laboratorien mit der üblichen Ausrüstung her-gestellt werden.

Schlussfolgerungen

Da die Dosisüberhöhung infolge Sekundärelek-tronenstreuung an metallischen Restaurati-onsoberflächen nahezu den Faktor 2 erreichen kann, jedoch im Abstand von wenigen Millime-tern von der Restaurationsoberfläche massiv absinkt, genügt es, die empfindliche Mund-schleimhaut mittels einer Kunststoffschiene mit mindestens 3 mm Schichtstärke von der metallischen Oberfläche abzudrängen.

Dies bedeutet, dass die sogenannte Strahlen-schutzschiene nicht die Zahnhartsubstanzen vor der Strahlung schützen kann, wohl aber den Verbleib intakter festsitzender Restaurati-onen ermöglicht. Der Schutz der umgebenden Schleimhäute in diesem Bereich erfolgt ein-fach und wirkungsvoll mittels eines „Weichge-websretraktors“.

Ein Schleimhautretraktor ist nur ein Hilfsmit-tel bei der interdisziplinären Betreuung der zu bestrahlenden Patienten. Die Gesamtheit der Situationen und sinnvollen Maßnahmen sind unter Berücksichtigung zahnärztlicher Anteile in der nebenstehenden Tabelle 1 a bis c über-sichtlich zusammengestellt. ________________________________Literaturverzeichnis liegt der Redaktion der LZÄKB vor.

Abb. 4 – Schleim-

hautretraktor beim

Patienten

eingegliedert.

Fortbildung

(%) Strahlendosis

160

150

140

130

120

110

100

90A B C D E

Degulor M

Titan

Kunststoff

ohne Schutz-vorrichtung

mit Schutz-vorrichtung

Abb. 3 – Ergebnisse

der Messungen der

Streustrahlung bei

den Zähnen A bis

E. Für den ersten

Molaren (Zahn C)

sind die Daten für

die drei verschiede-

nen Dentalwerkstof-

fe nebeneinander

dargestellt.

Page 25: ZBB Ausgabe 3/2015

25ZBB Ausgabe 3/2015

Tab. 1 a – Therapie-

übersicht vor Beginn

der Strahlentherapie

Fortbildung

Tab 1 – Übersicht zur interdisziplinären Betreuung von Patienten mit Bestrahlung im Kopf-Hals-Gebiet. Zu trennen sind die

Situationen vor, während und nach der Strahlentherapie. Der Schleimhautretraktor ist nur ein Hilfsmittel bei der interdiszi-

plinären Betreuung dieser schwer betroffenen Patientengruppe (aus Dörr u.a. 2008).

Tab. 1 b – Therapieübersicht während der Strahlentherapie

Tab. 1 c – Therapieübersicht nach Abschluss der Strahlen-

therapie

Befund MaßnahmeFormblätter• STR*: Bestrahlungsprotokoll, Strahlenfelder,• Bestrahlungsbeginn• ZA/MKG* Therapiekonzept

Aufklärung, Motivation zur Mundhygiene (Merkblätter)Metallische Restauration erhaltbar Schleimhautretraktoren anfertigen

(Anforderung STR)• Patient zahnlos (Röntgenaufnahme!)• keine Granulome, Zysten, Kiefererkrankungen• keine Schleimhauterkrankungen

• keine zahnärztliche Therapie• Beginn der Strahlentherapie

• nicht erhaltungswürdige Zähne, Wurzelreste, retinierte Zähne

• Parodontitis apicalis, Zysten• Parodontitis marginalis, Zahnlockerung,

parodontaler Abbau (Röntgenaufnahme) • profunde Karies

• chirurgische Therapie• rasche, ungestörte Wundheilung anstreben

(plastischer Wundverschluss, gegebenenfalls prophylaktische Antibiotikagabe)

• Zahnextraktionen, Zystenoperationen, etc.• nur in Einzelfällen endodontische Therapie• Mundhygiene-Intensivierung, Fluoridierung

• Caries media, superficialis• qualitativ schlechte Restaurationen• röntgenologisch gesundes bzw.

altersentsprechendes Parodont

• Füllungstherapie

Maßnahmen während Strahlentherapie

Mukositisprophylaxe, -therapie

• Vermeidung sekundärer Noxen (Alkohol, Nikotin, heiße/scharfe/saure Speisen und Getränke)

• Prothesenkarenz• Mundhygiene, -spülungen

Schmerztherapie

bei Indikation Antibiotika, Antimykotika

Fluoridierung (Fluoridierungszahnschiene, vor Therapiebeginn anfertigen)

Prothesenkarenz

gegebenenfalls Schleimhautretraktor(vor Therapiebeginn anfertigen)

Maßnahmen nach Strahlentherapie

• regelmäßige professionelle Mundhygiene• Motivation des Patienten zur Mundhygiene

regelmäßige zahnärztliche Kontrolle

Zahnextraktion/operativer Eingriff nötig

• knochengängiges Antibiotikum (3 Tage vor bis 10 Tage nach dem Eingriff)

• plastischer Wundverschluss• täglich professionelle antiseptische Wundbe-

handlung bis zur Heilung

* STR: Strahlenthe-

rapeut;

ZA: Zahnarzt;

MKG: Mund-Kiefer-

Gesichtschirurg

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26 ZBB Ausgabe 3/2015

Inhaltsverzeichnis Jahrgang 24/2014

Heft 1

Die GroKo – Start in eine neue Zukunft? 3

Große Herausforderung: Fachkräfte gewinnen 6

Mundgesundheit der Kinder immer im Blick 7

Prophylaxekoffer für Schulungen genutzt? 9

Neue Köpfe im Gesundheitsministerium 10

Die Doppelkrone: Chapeau! oder „Alter Hut“? 12

„Prophylaxetag“ des Pfaff-Institutes sehr erfolgreich 17

Möchten Sie perfekte Fotos erstellen können? 18

Strategische Planung in der Zahnarztpraxis 19

Werkstoffe besser verstehen und effektiv einsetzen 19

Muss Notdienst unbedingt Pflicht bleiben? 20

Patientenaufklärung in der zahnärztlichen Praxis 22

Z-QMS-Update entsprechend neuer DIN EN 24

Manuelle Aufbereitung ist weiter zulässig 26

Berichterstattung zum Qualitätsmanagement 28

KZV-Webseite mit neuem Gesicht 29

Fragen und Antworten zur Abrechnung 30

Beschlüsse zu einzelnen GOZ-Positionen 33

7. KZBV-Jahrbuch 2013 erschienen 34

Ausbildungsmesse wirbt um die besten Azubis 34

Brandenburger Zahnärzte zögern noch 35

Cottbuser leben gern zahngesund 35

Zahnärzte für Goldenes Doktordiplom gesucht 36

Gemeldete Infektionskrankheiten im Land (Auswahl) 36

V. Deutsche Mundgesundheitsstudie auf Tour 36

Heft 2

Die Autobahn kommt 3

Kammerversammlung: Mit „Jeder Zahn zählt“ aus Fehlern lernen 6

Gemeinsam frühkindliche Karies vermeiden 10

Zwischen Schein und Sein 12

Treffen der VV-Vorsitzenden in Münster 14

PFAFF: Erfolgreiche Abschlüsse intensiver Fortbildung 16

Neue orale Antikoagulantien 18

Brandenburgische Referenten gesucht 21

Bericht: Koordinierungskonferenz der GOZ-Referenten 22

Vier aktuelle Urteile zu einigen GOZ-Positionen 23

Fragen und Antworten zur Abrechnung 26

Neuzulassungen im Land Brandenburg 29

Fragen und Antworten zum Internetportal der KZVLB 30

Falltabelle zur Handhabung der eGK 31

Babyglück und Mutterschutz – in der Praxis 32

Förderprogramm „Gesundheit online“ gestartet 35

Gemeldete Infektionskrankheiten im Land (Auswahl) 35

Praktikum: Nur gucken – aber nichts anfassen! 36

Patientenaufklärung in der zahnärztlichen Praxis 38

Angestellte Zahnärzte und ihre Außenwirkung 41

Neuerscheinung: Daten und Fakten 2013 40

Interessierte Zahnärzte zum iADH-Weltkongress eingeladen 41

Mitläufer für einen internationalen Staffellauf gesucht 43

Immer einen Ausflug wert: das Dentalhistorische Museum 43

Verabschiedung des Beschwerdeausschusses 44

Aktiv Kick – Fachtagung zur Kindergesundheit 44

Der Einsatz von Dascams verstößt gegen Datenschutz 45

Wir trauern um unseren Kollegen 45

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag 46

Heft 3

Wir haben gewählt – Europa und Kommunen 3

Vertreterversammlung setzt auf neue Medien 6

Heilberufsausweis – Was soll es? 9

Weltkongress der iADH lädt ein nach Berlin 10

Amtliche Mitteilungen der LZÄKB 11

Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der lZÄKB 13

Erste Satzung zur Änderung der Wahlordnung der LZÄKB 13

Im Pflegealltag gehört Zahngesundheit dazu 14

Arbeitskreis Behindertenbehandlung: Medikamentenumstellung

für mehr Speichel 15

CAD/CAM in der Implantatprothetik 16

PFAFF: Kurs verschiebt sich auf September 2014 20

PFAFF: Ihre Ansprechpartner in der Kursbetreuung 21

Zulassen oder anstellen? Was gilt für wen? 22

Neuzulassungen im Land Brandenburg 23

Die Qual der besten Browserwahl 24

App „Zahnarztsuche“ ist jetzt online 26

Meldepflichten für dentales Röntgen einhalten 27

Fragen und Antworten zur Abrechnung 28

Verwirrspiel Knochenmanagement in der GoZ 32

Zum Umgang mit Patientenunterlagen 34

Selektivverträge im zahnärztlichen Bereich 36

Rechtsverbindliches Handeln des Praxisinhabers 38

ZFA: Prüfungstermine für den Zeitraum 2014/2015 42

Mit Faltblättern in den Praxen für den Beruf werben 42

Für brandenburgischen Ausbildungspreis bewerben 43

Aktuelle Information: Praxisbegehungen 2014 43

Spendenaufruf für die Flutopfer auf dem Balkan 44

Herzlichen Glückwunsch zu zwei Jubiläen 45

Wir trauern um unsere Kollegen 46

Prof. Alfred Breustedt in Jena verstorben 46

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag 47

Heft 4

Fehlermanagement transparent gestalten 3

Jahrestagungen der Vertragsgutachter 6

Fortbildungspflicht: Es gilt der Fünf-Jahres-Zeitraum 9

Start des eHeilberufsausweises steht bevor 10

Neuer Ausbildungskonsens für Brandenburg 11

Fakten zum elektronischen Zahnarztausweis 12

ZahnRat nun auch bei Facebook präsent 14

Fachexkursion vom Pazifik zum Atlantik 16

Page 27: ZBB Ausgabe 3/2015

27ZBB Ausgabe 3/2015

Inhaltsverzeichnis Jahrgang 24/2014

Neue Leitlinie für Dentale Volumentomographie 18

Fragen und Antworten zur Abrechnung 22

Qualifizierte Arbeit nur mit gut ausgebildeten ZFAs 25

Mit Faltblättern in den Praxen für den Beruf werben 25

Ausbildungsratgeber zur Berufsschulzeit 26

Zum Umgang mit Patientenunterlagen 28

Suchmaschinen – was steckt dahinter? 32

Elektronischer Rundschreibenversand der KZVLB 30

Gesundheitsbewusstes Publikum in Schwedt 31

KSR: Attraktive Glückskabinen-Bestpreise 33

Überleitungsabkommen des Versorgungswerkes 34

Neue Aufklärungsbroschüre „Milchzähne“ 34

Kostenloses Aktionspaket über proDente e.V. 35

Rosstrappe und Harzer Kurven für die Biker 36

„Statt Gold hätte ich gern mal Bronze!“ 37

Dentists for Africa – Jahreshauptversammlung 2014 38

Wir trauern um unsere Kollegen 38

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag 39

Heft 5

Ein Jahr Große Koalition 3

Kammern sind unverzichtbar – ein Weckruf! 6

Leitfaden für Kinderschutz in Zahnarztpraxen 7

Eine Broschüre für den Start ins Berufsleben 8

Gutachtertagung zur Dokumentation 10

Ein Fall – verschiedene Ansatzpunkte 12

Von Kollegen für Kollegen – Kursempfehlung 13

Pfaff: Fortbildungskataloge auf dem Weg |

Curricula erstes Halbjahr 2013 22

Teil II: Infektionskrankheit Parodontitis 24

Parodontaler Knochenabbau, Teil 3 a 27

Fragen und Antworten zur Abrechnung 16

Die GOZ 2012 im Detail – aktuelle Fragestellungen 14

Besondere Vereinbarung mit der AOK Nordost 19

Erfahrungsaustausch der KFO-Vertragsgutachter 20

Neuzulassungen im Land Brandenburg 21

Facebook als Marketing- und Kommunikationsinstrument der

Medizinbranche 22

Fragen zum neuen Internetportal der KZVLB 24

Praxismitarbeiter mit guter Ausbildung 26

Übersicht der Noten nach Oberstufenzentren (OSZ) 27

Mein Foto – dein Foto? Wer hat die Rechte? 28

Besonderheiten bei der (zahn)ärztlichen Aufklärung 30

Schwedter Zahnärzte werben für ihre Region 32

„Ein Herz für Zähne“ im Tierpark Cottbus 34

Brandenburger Zahnärzte als Zahlenmuffel? 38

Volle Häuser bei Vortragsveranstaltungen 39

Zahninfos zum Gesundheitstag 39

Nachwuchswerbung auf Jobstartmesse 39

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag 41

Heft 6

Alle Jahre wieder 3

Erste gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung 6

Protest und Resolution gegen Fehlentwicklung 10

Resolution zu korruptem Verhalten im Gesundheitswesen 13

Elektronischer Heilberufsausweis vorbereitet 15

Gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung der LZÄKB und der

KZVLB 17

Wahl nichtrichterlicher Beisitzer der Berufsgerichte 19

Prothetik für das stark reduzierte Lückengebiss 20

Drei Fragen an Prof. Dr. Michael Walter 22

Auszeichnungen für zwei engagierte Zahnärzte 23

Zahnärztetag für alle DAS Ereignis im Jahr 24

Impressionen vom Gesellschaftsabend am Freitag 25

Neue Impulse vom 19. Berliner Prophylaxetag 25

„Schnell“ noch ein paar Fotos ... 26

GOZ 2012 im Detail – anhand spezieller Fälle 28

Fragen und Antworten zur Abrechnung 30

Sachkenntnis Medizinprodukteaufbereitung 32

Neuzulassungen im Land Brandenburg 35

Heil- und Kostenplan verständlich erläutert 35

Erste Hilfe und Notfallmanagement 36

Verordnung von „AHP 200“ 38

JAMEDA & Co – schlecht bewertet, was nun? 40

Wahlergebnisse der Landeszahnärztekammern Sachsen

und Bayern 42

Sprortliche Praxis 43

Gesundheitsangebote für Senioren in Angermünde 43

Ältere Zahnärzte in den neuen Bundesländern 44

Glückwünsche für einen Mann der ersten Stunde 44

Treffen der VV-Vorsitzenden in Stuttgart 45

Potsdamer Gesundheitsring besteht jetzt 20 Jahre 45

19. Sportwochenende in Bad Saarow 46

Die Polizei bittet um Mithilfe der Zahnärzteschaft 49

Prüfungstermine für das erste Halbjahr 2015 50

Berufsbildungsmessen 50

Wir trauern um unsere Kollegen 50

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburstag 51

Jahresgruß der ZBB-Redaktion 52

Page 28: ZBB Ausgabe 3/2015

28 ZBB Ausgabe 3/2015

Fortbildung

Page 29: ZBB Ausgabe 3/2015

29ZBB Ausgabe 3/2015

Fortbildung

Brandenburgische

Zahnärzte waren zu

einem Workshop über

Physiotherapie

eingeladen – der Kurs

faszinierte

Physiotherapie – Warum, wann und was? „Physiotherapie – Warum? In welchen Fällen? Welche Techniken?“ Unter diesem Motto organisierte die LZÄKB innerhalb ihrer dezentralen Fortbildung einen Nachmittag mit Dr. rer. nat. Dieter Lazik, Leiter des Institutes SlowMed aus Potsdam.

Autor: Dr. Matthias Müller,Eberswalde

Das war ein Kurs, von dem man am Ende sagen kann, dass die knapp 20 Teilnehmer begeis-tert und verzaubert waren von Techniken, die funktionieren, sich aber in einer doppelt rando-misierten Studie nicht alle belegen lassen. Es war eine Veranstaltung, die man durchaus mit dem Inhalt der Geschichte von Noah Gordon in seinem „Medicus“ gleichsetzen kann. So wur-de in faszinierender Weise demonstriert, dass zum Beispiel durch Manipulation an der Sutura sagitalis im Bereich der ehemaligen hinteren Schädelfontanelle die Leistungsfähigkeit der Bauchmuskulatur beeinflusst werden kann. In Zeiten des Medicus wäre er wegen Ketzerei un-weigerlich auf dem Scheiterhaufen gelandet. Doch wie Dr. Lazik zu berichten wusste, neh-men die von ihm betreuten Leistungssportler, Olympioniken und Weltmeister sein Wissen gern an. In der Schulmedizin ist er dagegen ein umstrittener Zeitgenosse.

Aber nicht alles von dem, was er uns in sei-ner erfrischenden und überzeugenden Art präsentierte, war nebulös in der Erklärung der

Zusammenhänge. So zeigte er die enge Ver-knüpfung von Dysharmonien und Störkontak-ten in der Okklusion mit häufig auftretenden Schädelasymmetrien und Auswirkungen auf die Duraspannung, die zu Verspannungen und Körperfehlhaltungen, Unwohlsein und einer Vielzahl an Symptomen führen können – be-legt mit einer Vielzahl an Studien und Veröf-fentlichungen. Dr. Lazik bat uns Zahnärzte letztendlich darum, verstärkt nach möglichen Zusammenhängen und Ursachen bei unseren Patienten zu suchen, die eben nicht selten vor Ort im Munde zu finden sind.

Ein bei allen Teilnehmern sehr willkomme-ner Teil des Nachmittags waren die Tipps und Handgriffe, wie wir uns selbst ein wenig Er-leichterung verschaffen, in dem wir die Zipper-lein, die uns berufsbedingt plagen, angehen können.

Das Fazit aller Teilnehmer: Sie wünschen sich mehr solcher Veranstaltungen, in denen Zu-sammenhänge unseres Tun und Handelns sowie deren Auswirkungen und Wechselwir-kungen in unserem Körper beleuchtet und dis-kutiert werden.

Dr. Matthias Müller,

Mitglied des Fortbil-

dungsausschusses

der LZÄKB

Page 30: ZBB Ausgabe 3/2015

30 ZBB Ausgabe 3/2015

Fortbildung

Update Praxisführung am FleesenseeAuf vielfachen Wunsch bietet das Philipp-Pfaff-Institut nun wieder eine Veranstaltung innerhalb der beliebten Fortbildungsreihe „Update“ an. Das Besondere in diesem Jahr ist, dass das Institut „on tour“ in das Resort Fleesensee geht.

Autorin: Sabine BergPhilipp-Pfaff-Institut Berlin

Thematisch beschäftigt sich dieses Update am Samstag, dem 19. September, von 11:00 bis 15:00 Uhr mit Fragen der Praxisführung. Dr. Ingo Kock, Experte für Organisationsent-wicklung, eröffnet die Vortragsreihe. Er wird in seinem Vortrag die grundsätzlichen Überle-gungen zum Thema Praxiswachstum aus der Sicht eines Zahnarztes zusammenfassen und wertvolle Tipps geben, um die eigene Situation besser einschätzen zu können.

Im Anschluss daran zeigt der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Dipl.-Kfm. Christian Guizetti, welche oft noch recht unbekannten Möglichkeiten es gibt, gute Mitarbeiter/innen neben dem Gehalt mit attraktiven Zuwendun-gen – die teilweise steuer- und abgabenfrei sind – zu binden.

RA Dr. Ralf Großbölting, Fachanwalt für Me-dizinrecht, rundet den Tag ab und gibt ein breitgefächertes Update zu sehr praxisnahen Rechtsfragen. Was ist bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beachten? Welche Model-le gibt es, um Zahnärzte in die Praxis einzu-

binden? Wie wird effektives Mahnwesen ins-talliert? Und was ist beim Thema Mindestlohn zu hinterfragen? Auf diese und andere Fragen werden Sie im Rahmen des Vortrages eine Ant-wort bekommen.

Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir Sie zum Sommerfest gemeinsam mit dem Ver-sorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin im Resort Fleesensee ein. Einen Überblick über alle angebotenen Aktivitäten erhalten Sie auf der Internetseite www.fleesensee.de/sommer-fest-vzb.html. Dort erfahren Sie auch, welche exklusiven Angebote einer separaten Anmel-dung bedürfen. Nähere Informationen erhalten Sie ebenfalls telefonisch unter 030 414725-0 bzw. auf: www.pfaff-berlin.de.

Strukturierte Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut

In diesem Jahr beginnen weitere Strukturierte Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut, für die Sie sich noch anmelden können. Alle nachfol-genden Angebote erstrecken sich jeweils über sechs Veranstaltungstage, so dass jedes The-ma intensivst behandelt werden kann. Anmel-dungen unter: www.pfaff-berlin.de.

Page 31: ZBB Ausgabe 3/2015

31ZBB Ausgabe 3/2015

Prof. Dr. Andreas

Filippi, Basel,

moderiert die

Strukturierte Fortbil-

dung Zahnärztliche

Chirurgie

Fortbildung

Diese intensive Fortbildung hat das Ziel, den Teilnehmern die Grundlagen und den aktu-ellen Wissensstand zur Akupunktur zu ver-mitteln – praxisnah mit Live-Behandlungen unter Einbeziehung der Kursteilnehmer. Die Akupunktur ist ein Schlüssel zum Verständnis regulativer Funktionssysteme. Der intensive kollegiale Erfahrungsaustausch und die Dar-stellung der idealen Behandlungsmöglichkei-ten bei Schmerzzuständen und Entzündungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, bei CMD und muskulären Verspannungen kann dem ei-genen Praxisalltag eine neue Richtung geben.

Im Praxisalltag stellt die zahnärztliche Chirur-gie den Behandler immer wieder vor Heraus-forderungen. Typische Probleme reichen vom umfassenden Aufklärungsgespräch über das korrekte chirurgische Vorgehen bis hin zum sicheren Umgang mit Risikopatienten. In die-ser Strukturierten Fortbildung werden Sie das alles in Theorie und Praxis erlernen. Innerhalb

praxisnaher Theorieblöcke wird in instruktiven Videodemonstrationen Step-by-Step das prak-tische Vorgehen demonstriert. Sie werden eini-ge Techniken in mehreren Hands-on-Übungen selbst durchführen können: aktuelle Schnitt-führungen und Nahttechniken, plastische Deckung der Kieferhöhle, Laserchirurgie, Pie-zochirurgie und Schienung nach Zahnunfällen.

Bei Applied Kinesiology (AK) handelt es sich um eine primär diagnostische Methode, bei der die Adaptionsfähigkeit von Muskeln im Zu-sammenhang mit gezielten Testreizen geprüft wird. Applied Kinesiology ermöglicht somit die Überprüfung von biochemischen Funktionen, Meridianen, Organen als auch Zähnen. In Ös-terreich ist sie bereits landesweit als ärztliche bzw. zahnärztliche Methode anerkannt. Wir alle wissen, dass trotz guter schulzahnmedizi-nischer Diagnostik immer noch viele Fragen of-fen bleiben. Hier kann die Applied Kinesiology bei Materialunverträglichkeiten, Störfeldsuche, Schwermetallbelastungen, Kiefergelenkspro-blematiken und vielem mehr zielführend ein-gesetzt werden.

Strukturierte Fortbildung: Akupunktur für Zahnärzte

Moderator: Dr. Jochen Gleditsch, WienErster Termin: Fr., 26. Juni, 14:00 bis 19:00 Uhr; Sa., 27. Juni, 09:00 bis 17:00 UhrKursgebühr: 1.490,00 EuroPunkte: 47+15 Fp.Kurs-Nr.: 6081.2

Strukturierte Fortbildung: Zahnärztliche Chirurgie

Moderator: Prof. Dr. Andreas Filippi, BaselErster Termin:Fr., 11. September, 13:00 bis 20:00 Uhr;Sa., 12. September, 08:30 bis 14:00 Uhr(insgesamt sechs Veranstaltungstage)Kursgebühr: 1.750,00 EuroFrühbucherrabatt: 1.575,00 Euro bei Anmel-dung bis zum 14. AugustPunkte: 47+15 Fp.Kurs-Nr.: 0603.6

Strukturierte Fortbildung: Ap-plied Kinesiology für Zahnärzte

Moderator: Dr. Ulrich Angermaier, RothErster Termin:Fr., 18. September, 09:00 bis 18:00 Uhr;Sa., 19. September, 09:00 bis 17:00 Uhr(insgesamt sechs Veranstaltungstage)Kursgebühr: 1.690,00 EuroFrühbucherrabatt: 1.525,00 Euro bei Anmel-dung bis zum 21. AugustPunkte: 57 Fp.Kurs-Nr.: 1030.3

Dr. Ulrich

Angermaier, Roth,

moderiert die Struk-

turierte Fortbildung

Applied Kinesiology

für Zahnärzte

Weitere Infos zu den Fortbildungsangeboten unter

Tel.: 030 414725-0 oder im Internet unter:

www.pfaff-berlin.de

Page 32: ZBB Ausgabe 3/2015

32 ZBB Ausgabe 3/2015

Autorin: Gabriele Sotscheck, Potsdam

Zweigpraxis

Eine Zweigpraxisgenehmigung kann bei der KZVLB beantragt werden. Dies setzt voraus, dass sich die Versorgung der Patienten am Zweigpraxisstandort verbessert und die Pati-entenversorgung am Ort des Vertragszahnarzt-sitzes nicht beeinträchtigt wird. Somit kommt diese Konstellation nur in Betracht, sofern am „weiteren Ort“ nicht bereits eine hinreichende Versorgung der Patienten vorhanden ist be-ziehungsweise keine Überversorgung besteht. Der vertragszahnärztliche Bedarf darf also noch nicht ausreichend gedeckt sein. Dies wird sich hauptsächlich bei vertragszahnärzt-lich nicht erschöpfend versorgten ländlichen Regionen bejahen lassen. Alternativ ist von ei-ner „Verbesserung der Versorgung“ in der Re-gel dann auszugehen, wenn spezielle vertrags zahnärztliche Leistungen (beispielsweise Zu-satzqualifikation, besondere Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten) angeboten werden sollen, die es so vor Ort noch nicht gibt.

Eine „fehlende Beeinträchtigung der Tätig-keit am Ort des Vertragszahnarztsitzes“ liegt gewöhnlich dann vor, wenn die Tätigkeit am Zweigpraxisstandort ein Drittel der Tätigkeit am Vertragszahnarztsitz nicht übersteigt. Hier-bei handelt es sich allerdings nur um eine Richtgröße. Geringfügige Abweichungen nach oben und unten sind durchaus denkbar. Soweit der bisherige Hauptpraxisstandort ohne ange-stellte Zahnärzte betrieben wird , müssen die Sprechstundenzeiten entsprechend ange-passt werden. Im Übrigen ist dafür Sorge zu tragen, dass größere zahnärztliche Eingriffe mit regelmäßig auftretendem zeitnahen Nach-behandlungserfordernis (Korrektur- bezie-hungsweise Schmerzbehandlungen, Nachblu-

tung) so durchgeführt werden, dass die weitere Behandlung nicht in Zeiten fällt, in denen der Vertragszahnarzt am Zweigpraxisstandort tä-tig und damit unabkömmlich ist. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den umgekehrten Fall, also die Durchführung operativer Eingriffe am Zweigpraxisstandort.

Die Genehmigung der Zweigpraxis wird bei der KZVLB befristet für zwei Jahre erteilt. Soll-te sich die Versorgungssituation vor Ablauf des genannten Zeitraums nicht geändert haben, steht einer Verlängerung der Zweigpraxisge-nehmigung in der Regel nichts entgegen. Die Abrechnung der Leistungen aus der Zweigpra-xistätigkeit erfolgt über die Abrechnungsnum-mer des Hauptpraxisstandorts. Diese Variante der weiteren Tätigkeit ist daher insbesondere empfehlenswert, wenn noch unklar ist, wel-chen zeitlichen Umfang die Tätigkeit am weite-ren Ort einnimmt.

Was ist zu veranlassen?

• Formloser Antrag bei der KZVLB- auf Ge-nehmigung der Zweigpraxis

• Schilderung des bestehenden Versor-gungsbedarfs am weiteren Standort

• Darlegung der Sicherstellung der Versor-gung am bereits bestehenden Praxisstand-ort

• Keine Antragsgebühr

Zwei Teilzulassungen

Auch wenn die Anforderungen einer Zweigpra-xis nicht erfüllt werden können, beispielsweise wenn es sich bei dem beabsichtigten weiteren Standort um ein vertragszahnärztlich gut be-ziehungsweise überversorgtes Gebiet handelt, ist eine dortige weitere Tätigkeit nicht ausge-schlossen. Vollkommen unabhängig von der am weiteren Standort bestehenden Versor-

Zweigpraxis oder Teilzulassung?Mit dem Vertragsarztrechtsänderungs-Gesetz wurde die Möglichkeit zweier Teilzulas-sungen geschaffen, wodurch zwei Vertragszahnarztsitze mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag betrieben werden können - auch in verschiedenen KZV-Bereichen.

Praxis

Gabriele Sotscheck,

Leiterin der Abtei-

lung Zulassung der

KZVLB

Page 33: ZBB Ausgabe 3/2015

33ZBB Ausgabe 3/2015

gungssituation gibt es die Möglichkeit, seine bestehende Zulassung zur vertragszahnärztli-chen Versorgung auf die Hälfte zu reduzieren und dann hälftig mit einer Teilzulassung an einem zweiten Standort tätig zu werden. Vor-aussetzung hierfür ist die vorherige Antrags-stellung und Genehmigung der Reduzierung der Zulassung und der zu beantragenden neu-en Teilzulassung durch den zuständigen Zulas-sungsausschuss.

Für beide Tätigkeitsorte werden neue Abrech-nungsnummern erteilt. Die Sprechstundenzei-ten sind aufgrund der Reduzierung der Tätig-keit auf die Hälfte entsprechend anzupassen. Selbstverständlich kann der weitere Standort bei Rentabilität auch später zur Aufnahme ei-nes weiteren Kollegen in Form einer Berufsaus-übungsgemeinschaft ausgebaut werden. Bei

dieser Konstruktion ist allerdings zu bedenken, dass sich die der Praxis im Zusammenhang mit der Degression zustehende Gesamtpunktmen-ge auf grund der Reduzierung der Zulassung auf eine Teilzulassung um die Hälfte verringert.

Was ist zu veranlassen ?

• Antrag beim zuständigen Zulassungsaus-schuss auf Reduzierung der bestehenden Zulassung auf eine Teilzulassung

• Antragsgebühr 120,00 Euro gemäß § 46 Abs. 1c ZV-VZÄ

• Antrag beim zuständigen Zulassungs-ausschuss auf Teilzulassung am weiteren Standort

• Antragsgebühr 100,00 Euro gemäß § 46 Abs. 1b ZV-VZÄ

• Anpassung der Sprechstundenzeiten

Praxis

[VDZI-Pressemeldung] Zahntechnikermeister Uwe Breuer wurde von den Delegierten aus den Mitgliedsinnungen des Verbandes Deut-scher Zahntechniker-Innungen (VDZI) im Rah-men der Jahres-Mitgliederversammlung in Rostock-Warnemünde als VDZI-Präsident be-stätigt. Der Obermeister der Zahntechniker-Innung Südbayern erhielt im ersten Wahlgang die notwendige Mehrheit der Stimmen. Zum Vi-zepräsidenten wurde Dominik Kruchen, Ober-meister der Zahntechniker-Innung Düsseldorf

gewählt. Weitere Vorstands-mitglieder sind Klaus Bartsch, Obermeister der Zahntechniker-Innung Köln, Thomas Lüttke, stellvertretender Obermeister der Zahntechniker-Innung Ber-lin-Brandenburg und Heinrich Wenzel, Vorstandsmitglied der Zahntechniker-Innung Nieder-sachsen-Bremen. Der Vorstand ist für drei Jahre gewählt.

VDZI-Präsident im Amt bestätigt

Denken Sie an den Kurs „Praxisabgabe kompakt“![ZBB] Steuerberater Frank Pfeilsticker aus Potsdam, apoBank-Experte Jürgen Nitsche aus Potsdam und Elke Best, Fachanwältin für Me-dizinrecht aus Berlin – das ist geballte Kompe-tenz, die ausschließlich für Sie am Mittwoch, dem 23. September von 14:00 bis 18:00 Uhr in Cottbus bereit steht.

Der Kurs der LZÄKB zum Thema „Praxisabgabe kompakt“ beleucht für all diejenigen, die in den nächsten Jahren planmäßig in den verdienten

Ruhestand gehen wollen, steuerrechtliche, fi-nanzielle und rechtliche Aspekte: „Wie können Sie Ihren Verkauserlös maximieren?“, „Sollten Sie noch in die bestehende Praxis investieren?“ oder „Was ist bei einem Praxismietvertrag zu bedenken?“ und andere Fragen stehen auf dem Plan.

Interessenten wenden sich bitte an: LZÄKB, Margit Harms, Tel. 0355 38148 25 bzw. melden sich online über www.lzkb.de an.

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Page 34: ZBB Ausgabe 3/2015

34 ZBB Ausgabe 3/2015

Praxis

Kreisfreie Städte

Großkreise

Einwohner Zahnärzte

Soll Ist %

1. Brandenburg, Stadt 71.032 42,3 60,0 141,8

2. Cottbus, Stadt 99.595 77,8 92,5 118,9

3. Frankfurt, Stadt 58.018 34,5 55,0 159,4

4. Potsdam, Stadt 161.468 126,2 138,0 109,4

5. Barnim 173.754 103,4 109,0 105,4

6. Dahme-Spreewald 160.793 95,7 106,5 111,3

7. Elbe-Elster 106.157 63,2 79,5 125,8

8. Havelland 153.874 91,6 83,5 91,2

9. Märkisch-Oderland 187.668 111,7 99,5 89,1

10. Oberhavel 203.012 120,8 133,0 110,1

11. Oberspreewald-Lausitz 113.842 67,8 86,0 126,8

12. Oder-Spree 176.850 105,3 120,75 114,7

13. Ostprignitz-Ruppin 98.944 58,9 68,0 115,5

14. Potsdam-Mittelmark 205.520 122,3 125,25 102,4

15. Prignitz 77.993 46,4 53,0 114,2

16. Spree-Neiße 118.899 70,8 76,25 107,7

17. Teltow-Fläming 160.448 95,5 96,0 100,5

18. Uckermark 121.326 72,2 81,5 112,9

gesamt 2.449.193 1.506,4 1.663,25 110,4

Kreisfreie Städte

Großkreise

Altersgruppe

0-18 Jahre

Kieferorthopäden

Soll Ist %

1. Brandenburg, Stadt 8.662 2,2 4 181,8

2. Cottbus, Stadt 12.401 3,1 7 225,8

3. Frankfurt, Stadt 7.455 1,9 5 263,2

4. Potsdam, Stadt 25.130 6,3 10 158,7

5. Barnim 25.092 6,3 5 79,4

6. Dahme-Spreewald 23.045 5,8 9,5 163,8

7. Elbe-Elster 13.757 3,4 4 117,7

8. Havelland 24.548 6,1 7 114,8

9. Märkisch-Oderland 26.380 6,6 5 75,8

10. Oberhavel 31.508 7,9 8 101,3

11. Oberspreewald-Lausitz 14.347 3,6 3 83,3

12. Oder-Spree 24.011 6,0 3 50,0

13. Ostprignitz-Ruppin 13.375 3,3 2 60,2

14. Potsdam-Mittelmark 33.262 8,3 5 60,2

15. Prignitz 9.832 2,5 3 120,0

16. Spree-Neiße 15.192 3,8 5 131,6

17. Teltow-Fläming 23.918 6,0 8 133,3

18. Uckermark 16.227 4,1 6 146,3

gesamt 348.142 87,2 99,5 114,1

Zahnärztliche Versorgung im Bereich der KZVLB

KFO-Versorgung im Bereich der KZVLB

Stand: 01.05.2015

Stand: 01.05.2015

Page 35: ZBB Ausgabe 3/2015

ZahnMedizin interdisziplinärK

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WISSENSCHAFFT ZUKUNFTwww.dtzt.de St

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Punkte

Congress Center Messe Frankfurt am Main6.- 7. November 2015

MEIN KONGRESS

Gastgeber:

Hessen

Rheinland-Pfalz

mit demEuropäischen

Forum Zahnmedizinund dem

Hessischen Zahnärztetag

UPDATE 2015KLINISCH RELEVANT, KRIT ISCH BETRACHTET,

KONSTRUKTIV DISKUTIERT

3. GEMEINSCHAFTSKONGRESSDER ZAHNMEDIZINISCHEN

FACHGESELLSCHAFTEN

ZAHNMEDIZIN INTERDISZIPLINÄR

DtZT_2015_Anz_21x28_UJ_150206.indd 1 06.02.15 10:38

Page 36: ZBB Ausgabe 3/2015

36 ZBB Ausgabe 3/2015

Praxismitarbeiter

Prüfungstermine für den Zeitraum 2015/2016Termine der Zwischenprüfung Herbst und Abschlussprüfung Winter im Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r“ – alle Termine und weitere Informationen zur Berufsausbildung im Internet unter: www.lzkb.de

ZwischenprüfungDie Zwischenprüfung für Auszubildende und Umschüler findet am 4. Oktober 2015 statt. Die Anmeldung ist durch die ausbildenden Zahnärzte auf dem von der LZÄKB zugesandten Formular bis zum 26. August 2015 vorzunehmen. Das Berichtsheft muss am Prüfungstag zur Einsichtnahme vorliegen.

Abschlussprüfung Winter 2015/2016schriftliche Prüfung am 5. Dezember 2015praktische Prüfung im Zeitraum 8. bis 16. Januar 2016

Anmeldeschluss (Ausschlussfrist): 28. September 2015

Die Regularien zur Abschlussprüfung finden Sie im Internet unter www.lzkb.de >> Praxismitarbeiter >> Prüfungen.

Faltblatt zum Berufsbild ZFABitte bestellen Sie Ihre Exemplare über Seiring-Design, Tel. 0335 525206,

Fax: 0335 541763 oder E-Mail: [email protected].

Druck- und Versandkosten (zzgl. 19 % MwSt.):

Stück Kosten Versand Gesamt

10 5,- € 3,50 € 8,50 €

25 10,- € 3,50 € 13,50 €

50 34,- € 3,50 € 39,90 €

Mit Faltblättern in den Praxen für den Beruf werben

[ZBB] Das neue Ausbildungsjahr steht bevor – noch ist Bewegung auf dem „Markt“ der Ausbildungsplätze. Deshalb möchten wir in Erinnerung rufen, dass Sie die Möglichkeit haben, mit Faltblättern für zukünftige Praxismitarbeiter zu werben. Dargestellt werden: das Berufsbild, die Anforderungen, der Ausbildungsweg mit Inhal-ten, Fortbildungsmöglichkeiten sowie die Ausbildung in Fakten. Wünschen wir uns zahlreiche Interessenten!

Außerdem werden wir auch im neuen Ausbildungsjahr an der vir-tuellen Bildungsmesse: www.webmesse-planbar.de >> Halle 2 vertreten sein. Machen Sie Ihre jungen Patienten bitte darauf auf-merksam.

Page 37: ZBB Ausgabe 3/2015

37ZBB Ausgabe 3/2015

-BestellformularFAX79 Professionelle Zahnreinigung

80 Craniomandibuläre Dysfunktionen

81 Mit der „Krone“ wieder lachen können

82 Implantate:Wann?Wie?Wo?Wer?

83 Zahnfit schon ab eins!

84 Die Qual derWahl fürs Material

Zahnarztpraxis

Ansprechpartner

Straße

PLZ/Ort

Telefon Telefax

Datum UnterschriftEine Übersicht früherer Ausgaben senden wir Ihnen gern zu.

0 35 25 - 71 86 12

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Menge Preis/Bestellung Versand

10 Exemplare 2,60 € 2,40 €Gesamt 5,00 €

20 Exemplare 5,20 € 2,80 €Gesamt 8,00€

30 Exemplare 7,80 € 4,70 €Gesamt 12,50 €

40 Exemplare 10,40 € 5,00 €Gesamt 15,40€

50 Exemplare 13,00 € 5,20 €Gesamt 18,20€

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Satztechnik Meißen GmbH · Am Sand 1 c · 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz

79Bakterien · Zahnbelag · Zahnstein · Feinreinigung · Politur · Fluoridierung · Kosten

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Professionelle ZahnreinigungAuch gründliches Putzen braucht die Hilfe von Profis

Setzen Sie sich bitte in Gedanken ein-mal auf Ihre Zunge und schauen Siesich um! Sicher werden Sie verschie-dene Stellen finden, die Sie mit Ihreralltäglichen Zahnpflege zuhause nichtvollständig erreichen: Tiefe Fissurenin den Kauflächen, Zahnhalsbereicheentlang der Zahnfleischränder odertiefe Zahnzwischenräume sind für eine normale Zahnbürste nur schwerzugänglich. Noch schwieriger wird es,wenn Zähne verschachtelt stehenoder ein festsitzender Zahnersatz mitKronen und Brücken enge Nischen bildet.

Die einzige Möglichkeit zur Reduzie-rung der Bakterien ist die gründlichemechanische Entfernung des Zahnbe-lags. Spülungen oder Medikamente allein reichen nicht. Im Prinzip ist esganz einfach: Kein Zahnbelag – keineBakterien. Keine Bakterien – keineKaries oder Zahnfleischentzündung.

Lesen Sie in diesem ZahnRat, wie Siemit einer Professionellen Zahnreini-gung (PZR) in der Zahnarztpraxis Ih-rem Ziel gesunder und schöner Zähnenäher kommen!

In einem gesunden Gebiss gibt esüber 100 Risikoflächen, an denenZahnbelag haften kann. Dieser Zahn-belag ist der Nährboden für vieleBakterien, die Zähnen und Zahn-fleisch schaden können. Einige Bak-terien bilden Säuren, welche dieZahnsubstanz zerstören. Andere kön-nen Auslöser für Infektionen sein,die den Zahnhalteapparat vernich-ten. Sowohl Karies als auch Parodon-titis sind bakteriell bedingte Erkran-kungen. Außerdem sorgen Bakterienin der Mundhöhle für den oft beklag-ten Mundgeruch.

81

Patientenzeitung der Zahnärzte

Mit der „Krone“ wieder lachen könnenUnser Ratgeber für alle, denen eine „Krönung“ bevorsteht – mit Hinweisen zur Materialauswahl

Sie mögen gerade nicht gern so richtiglachen? Es gibt einen abgebrochenenEckzahn oder eine dunkle Verfärbung?Eine kunstliche Krone kann hierbeigenau die richtige Behandlungsformsein.

In diesem ZahnRat wollen wir Ihnenerläutern, welche künstlichen Kronen

vorschlägt, können Sie Ihre Entschei-dung treffen – ein wichtiger Schrittauf dem Weg zu einer gelungenen Be-handlung!

Unser gemeinsames Ziel ist es, dassSie möglichst bis ins hohe Alter herz-haft zubeißen und ganz besondersherzlich lachen können!

es gibt, welche Aufgaben sie habenund wie eine Behandlung ablaufenkönnte. Wir zeigen Ihnen auch auf,welche Materialien möglich sind.

Daruber hinaus verweisen wir auf Probleme, die es mit einer Krone geben kann. Nur wenn Sie genau ver-stehen, was Ihnen Ihr Hauszahnarzt

Zahnkrone · Zahnersatz · Kronenarten · Behandlungsbeispiel · Ästhetik · Prothetik

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

80Kauorgan · Funktionseinschränkungen · Untersuchungsmethoden · Behandlungsmöglichkeiten

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Craniomandibuläre Dysfunktionen

Der Begriff „craniomandibuläre Dysfunk-tionen (CMD)“ umfasst eine Reihe klini-scher Symptome der Kaumuskulatur und/oder des Kiefergelenks sowie der dazuge-hörenden Strukturen im Mund- und Kopf-bereich. Der Begriff Myoarthropathie so-wie die englischsprachigen Ausdrücke„Temporomandibular Disorders“ (TMDs)und „Craniomandibular Disorders“ (CMD)entsprechen im Wesentlichen der obengenannten Bezeichnung.

Leitsymptome craniomandibulärer Dys-funktionen sind Schmerzen und Funkti-onseinschränkungen des Kauorgans. Schmerzen treten auf in der Kaumusku-latur (Abb. 1), im Bereich vor den Ohren(präaurikulär) und/oder im Bereich derKiefergelenke. Oft werden diese Be-schwerden durch Kauen oder andere Un-terkieferbewegungen verschlimmert.

Funktionsstörungen zeigen sich in Ein-schränkungen (Abb. 2) und Asymmetrien

Begriff Ursachen

Leitsymptome

Das Kauorgan (Fachbegriff: „Craniomandi-buläres System“) ermöglicht uns, durchgeordnetes Zusammenspiel von im We-sentlichen fünf Muskelpaaren sowie demlinken und rechten Kiefergelenk und ei-nem komplexen Band- und Gelenkkapsel-apparat den Mund zu öffnen, den Unter-kiefer seitwärts und nach vorn zu bewe-gen und wieder zu schließen. Bei Störun-gen gerät dieses System aus dem Gleich-gewicht, und es kann zu Schmerzen in derKaumuskulatur und/oder in den Kieferge-lenken kommen. Außerdem können Ver-änderungen im Bewegungsablauf des Un-terkiefers eintreten, und es kann passie-ren, dass die Mundöffnung eingeschränktwird oder Geräusche im Kiefergelenk(Knacken, Reiben) auftreten. Die Ursachen für diese und eine Reiheweiterer Krankheitszeichen im Mund-,Kiefer- und Gesichtsbereich können in ei-ner Über- oder Fehlbelastung der Kau-muskulatur und der Kiefergelenke liegen. Eine häufige Ursache hierfür ist Bruxis-mus, also das Pressen oder Knirschenmit den Zähnen (Näheres dazu im Ab-

der Unterkieferbewegungen sowie in Kie-fergelenkgeräuschen wie Knackenund/oder Reiben. Begleitsymptome kön-nen Kieferschmerzen, Zahnschmerzenund Ohrenschmerzen sowie vor allemKopf- und Gesichtsschmerzen sein.

Weitere häufige Symptome sind starkeAusprägung (Hypertrophie) der Kau-muskulatur sowie übermäßige Abnut-zungserscheinungen der Zahnhartsubs-tanzen infolge von Kieferpressen undZähneknirschen (Bruxismus). Vor allembei akuten Beschwerden berichten dieBetroffenen, dass ihre Zähne nicht mehrrichtig aufeinanderpassen.

schnitt „Bruxismus“). Angewohnheitenwie das Kauen auf Fingernägeln, denLippen bzw. Wangen oder Schreibgerä-ten sowie übermäßiges Kaugummikau-en können ebenfalls zu einer schmerz-haften Überlastung führen. VeränderteZahnkontakte, Zahnfehlstellungen undProbleme mit dem Zusammenbiss (Ok-klusionsstörungen) können – insbeson-dere bei Patienten, die in der Vergan-genheit bereits an CMD-Problemenlitten – zur Auslösung von Symptomenbeitragen.Die engen Beziehungen zum Halte- undStützapparat, insbesondere zur Halswir-belsäule, führen dazu, dass Fehlhaltun-gen des Kopfes Beschwerden auslösenkönnen. Dies kann im Zusammenhang mitBesonderheiten der Körperhaltung auf-treten, speziell bei Vorverlagerungen vonKopf und Hals, aber auch beim Schlafenauf dem Bauch mit zur Seite gedrehtemKopf. Beschwerden können auch im Zu-sammenhang mit der Kopfhaltung bei derArbeit am Bildschirm entstehen, insbe-sondere bei Verwendung ungenügend an-

Abb. 1: Schmerzen in den Wangen beim Kauenund in Ruhephasen als Zeichen von Überlastung

Abb. 2: Blockaden in der Mundöffnungsbewe-gung können die Folge von Verlagerungen der Gelenkscheibe (Discus articularis) sein

82Implanto log ie : B iomater ia l technik auf höchstem Niveau

Implantate: Wann? Wie? Wo? Wer?

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Was ist Implantologie?Die zahnärztliche Implantologie ist dieWissenschaft, die sich mit den Werk-stoffen, den Operationsmethoden undder Gestaltung des Zahnersatzes aufImplantaten beschäftigt. Im weiterenSinne gehört dazu auch die Entwicklungvon Methoden, den Knochen und dasZahnfleisch zu ersetzen, wenn diese imLaufe der Zeit verloren gegangen sind.

Was sind Implantate?Das zahnärztliche Implantat ist ein dü-belartiger Formkörper, der anstelle einerZahnwurzel in den Knochen einge-schraubt wird und der Befestigung vonZahnersatz dient. Das kann eine einzel-ne Zahnkrone sein, aber auch eineBrücke oder eine abnehmbare Prothese.

Inhalt:

� Wer implantiert?� Wann wird implantiert?

� Wann sind Implantate sinnvoll?� Wann sind Implantate nicht

möglich?

� Chirurgische Behandlung� Prothetische Behandlung� Nachsorge und Recall

� Einzelzahnersatz� Zahngruppenersatz� Versorgung (nahezu) zahnloser

Kiefer

84Amalgam · Komposite · Glasionomer · Gold · Keramik · CAD/CAM · Kosten · Pflege

Die Qual der Wahl fürs MaterialWelche Füllung ist die richtige für Ihren Zahn?

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Die Füllung an Karies erkrankter Zähnegehört auch heute noch zu den häufigs-ten Behandlungen in einer Zahnarzt-praxis. Damit ein geschädigter Zahngut versorgt werden kann, muss zuerstdie erkrankte Zahnhartsubstanz voll-ständig entfernt werden.

Dabei möchte die moderne Kariesthe-rapie so viel gesunde Zahnhartsubstanzwie möglich erhalten und so wenigZahnsubstanz wie nötig entfernen.Unterschiedliche Füllungsmaterialienmit ihren vielfältigen Eigenschaftenund Verarbeitungsmöglichkeiten hel-fen, dieses Ziel zu erreichen.

Sie als Patient sollen sicher entschei-den können, welche Füllungsmateri-alien in Ihrem Mund eingesetzt werden.Ihr Zahnarzt berät Sie gern über dieverschiedenen Eigenschaften der Werk-stoffe sowie über die jeweiligen Anfor-derungen an den zu versorgenden Zahn.

Ergänzend erklärt dieser ZahnRat, war-um ein Zahn mit einer Füllung versorgtwerden muss. Der ZahnRat listet dieverfügbaren Füllungsmaterialien aufund nennt ihre Vor- und Nachteile. Erbegründet, warum für die Zahnbe-handlung mit einem modernen Füllungsmaterial zusätzliche Kosten

Schon gewusst …?

Bis zur Entwicklung des Amalgamsin der ersten Hälfte des 19. Jahr-hunderts standen als Material fürZahnfüllungen oft nur Zinn undBlei (lateinisch: plumbum) zur Ver-fügung. Daher stammt auch dieumgangssprachliche Bezeichnungfür Zahnfüllungen: Plombe.

entstehen können. Außerdem gibt dieser ZahnRat Tipps zur Pflege IhrerZähne, mit der Sie eine erneute Karies-Erkrankung verhindern können.

83S c h w a n g e r s c h a f t · K a r i e s · Z ä h n e p u t z e n · F l u o r i d · E r s t e r Z a h n a r z t b e s u c h

Zahnfit schon ab eins!Zähne brauchen von Beginn an Aufmerksamkeit und Pflege

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Babys erste Zähnchen, wie freudigwerden sie von Eltern und Verwandtenbegrüßt! Ihr Durchbruch war wo-möglich mit Unwohlsein des Kindesund schlaflosen Nächten der Elternverbunden – nun werden sie erleich-tert bestaunt und bewundert.

Leider lässt oftmals nach einer Weile

diese Aufmerksamkeit für die niedli-chen Beißerchen nach. Die perlweißeReihe im Ober- und im Unterkieferwird als gegeben hingenommen, unddie Entwicklung des Kindes bietet an-dere Überraschungen genug.

Aber Vernachlässigung nehmen dieZähne übel. Dann kann es passieren,

dass sie wieder für Überraschungensorgen – aber für unangenehme. Daslässt sich vermeiden. Lesen Sie in die-sem ZahnRat viel Interessantes überdie Zahn- und Mundgesundheit in denersten drei Jahren Ihres Kindes (oderEnkels). Sie werden erfahren: Ihre Mü-hen nützen den Zähnen des Kindes –und sie zahlen sich auch sonst aus.

www.zahnrat.de

bis 84_rechteSeite_Layout 12.02.15 09:27 Seite 1

ZahnRat–Bestellformular

Page 38: ZBB Ausgabe 3/2015

38 ZBB Ausgabe 3/2015

Abrechnung

Anke Kowalski

Stellv. Abteilungs-

leiterin

Abrechnung

Fragen und Antworten zur AbrechnungSommerzeit ist Reisezeit. „Der Sinn des Reisens besteht darin, die Meinung mit der Realität auszugleichen, und – anstatt zu denken, wie die Dinge sein könnten – sie so zu sehen, wie sie sind.“ Samuel Johnson

Autoren: Rainer Linke, Anke Kowalski

„Das ist das Angenehme auf Reisen, dass auch das Gewöhnliche durch Neuheit und Überra-schung das Ansehen eines Abenteuers ge-winnt.“ Johann Wolfgang von Goethe

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen er-lebnisreichen und erholsamen Urlaub!

Lokale Fluoridierung (IP 4)

Frage: Gibt es eine Vorschrift, in welchem zeit-lichen Abstand aufeinanderfolgende IP 4 - Leis-tungen erbracht werden dürfen?

Antwort: Eine taggenaue Vorschrift gibt es nicht; weder die Leistungsbeschreibung selbst, noch die entsprechenden Abrechnungsbestim-mungen, noch die gültigen Richtlinien schrei-ben einen derartigen Zeitabstand vor. So legen die Abrechnungsbestimmungen 3 und 4 zur Geb.-Nr. IP 4 Folgendes fest:

„3. Eine Leistung nach Nr. IP 4 kann je Kalen-derhalbjahr einmal abgerechnet werden. 4. Bei Versicherten mit hohem Kariesrisiko kann ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Nr. IP 4 je Kalender-halbjahr zweimal abgerechnet werden.“

In der Individualprophylaxe-Richtlinie B. 11. ist vorgegeben, dass die erste lokale Fluoridie-rung während der Motivationsphase innerhalb von vier Monaten nach der Prophylaxeuntersu-chung durchgeführt werden soll und die weite-ren Fluoridierungen „in regelmäßigen Abstän-den von ca. sechs Monaten“ erfolgen sollen.

Abrechnungsbeispiel: Bei Versicherten mit hohem Kariesrisiko wurde die Leistung nach

der IP 4 am 16.12.14 erbracht. Am 30.01.15 erfolgte erneut eine Leistung nach der IP 4.

► Nach der nebenstehenden Abrechnungsbe-stimmung wäre keine Beanstandung vorzuneh-men, da jede der Leistungen in einem anderen Kalenderhalbjahr erbracht wurde, aber die er-wähnte Richtlinie B. 11. geht von einem regel-mäßigen Abstand von ca. sechs Monaten aus, was bezogen auf diese Patientengruppe (ho-hes Kariesrisiko) zwar keinen Sinn ergibt, aber doch schon eine Unwirtschaftlichkeit erkennen lässt. Somit sollte unter Berücksichtigung des Kariesrisikos ein Zeitabstand gefunden wer-den, welcher dem Gebot der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit entspricht.

Abrechnungstipp für dieses Beispiel: Erbringen Sie den Leistungsinhalt der IP 4 entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizi-nischen Erkenntnisse in einem sinnvollen Zeit-abstand von zwei bis vier Monaten.

Hinweis: Wenn ein erhöhtes Kariesrisiko vor-liegt und innerhalb eines Kalenderhalbjahres zweimal eine Fluoridierung erfolgt, muss im Textfeld „KZV-interne Mitteilung“ (auf Fallebene) der Hinweis: „erhöhtes Kariesrisiko“ erfolgen.

Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik

Frage: Ist die dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik mehrkostenfähig?

Antwort: Ja! Zu den vertragszahnärztlichen Leistungen zählen nur Aufbaufüllungen zur Vorbereitung eines Zahnes zwecks Aufnahme einer Krone, wenn für den Aufbau Zemente oder einfache Kunststoffe verwendet wer-den. Wählt der GKV-Versicherte eine Aufbau-füllung in Mehrschichttechnik, so geht diese Füllungsversorgung über die Vertragsleistung (Geb.-Nr. 13a / 13b) hinaus und die Mehrkos-

Rainer Linke,

Stellvertretender

Vorsitzender des

Vorstands der KZVLB

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39ZBB Ausgabe 3/2015

Abrechnung

tenregelung nach § 28 Abs. 2 SGB V findet Anwendung. Das in diesem Zusammenhang zu verwendende Mehrkosten-Formular kön-nen Sie telefonisch unter der KZV-Ruf-Num-mer 0331-2977 440/441 bestellen, oder Sie nutzen das Download-Center unserer Inter-netseite „www.kzvlb.de“ und laden sich das Formular dort herunter.

Hinweis: Mit dem Urteil vom 08.05.2014 (Az.: 205 C 13/12) hat das Amtsgericht (AG) Char-lottenburg bestätigt, dass ein Zahnarzt für die Leistung „dentinadhäsiv, mehrfach geschich-teter Aufbau eines Zahnes“ die GOZ-Ziffer 2120 analog berechnen kann.

Kennzeichnung bei Anästhesien

Frage: Ist es bezüglich der Anästhesieleistun-gen verpflichtend, eine Kennzeichnung bei der Abrechnung vorzunehmen, aus welcher er-sichtlich ist, dass die Kausalität zur PAR- bzw. ZE-Behandlung gegeben ist?

Antwort: Ja! In den Bestimmungen über die Gestaltung und die Ausfüllung der Planungs-vordrucke und die EDV-mäßige Erstellung der Abrechnung ist unter dem Punkt 2.3.6. Fol-gendes verbindlich geregelt: „Bei Anästhesien sind die PAR-Behandlung mit Ziffer ‚4’ und die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen mit Ziffer ‚5’ zu kennzeichnen.“.

Anmerkung: Uns ist aufgefallen, dass bei der KCH-Abrechnung häufig Anästhesien ohne Be-gleitleistungen und ohne Angabe einer zuord-nenden Kennziffer abgerechnet werden. Nach telefonischer Rücksprache mit der Praxis ergibt sich bei einer Vielzahl von Abrechnungsfällen, dass seitens der Praxis vergessen wurde, die vorgeschriebene Kennzeichnung vorzuneh-men. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht (Ziffer 4 = Parodontalbehandlung bzw. Ziffer 5 = Zahnersatzbehandlung) einzuhalten, denn so vermeiden Sie unnötige und zeitraubende Rückfragen von uns.

Eine weitere Fehlerquelle dahingehend ist, dass der Zuordnungshinweis bezüglich der

Kausalität nicht in dem dafür vorgesehenen „Bemerkungsfeld“ erfolgt, sondern fälschli-cherweise unter der Rubrik „KZV-interne Mit-teilung“ (auf Leistungsebene).

Verblendungserneuerung an Teleskopkronen

Frage: Von einem Kollegen aus Bayern er-fuhr ich, dass die KZV Bayern für die Verblen-dungserneuerung an aufgefüllten Teleskopen nur noch den Festzuschuss 6.9 akzeptiert. Wir bringen für diese Leistung den Festzuschuss 6.3 zum Ansatz. Was ist nun richtig?

Antwort: Nach wie vor vertreten wir im Land Brandenburg die Auffassung, dass die Verblen-dungserneuerung einer bereits aufgefüllten Sekundärteleskopkrone abrechnungstech-nisch der Verblendungserneuerung einer Rü-ckenschutzplatte gleichkommt und somit der Befund-Nr. 6.3 zuzuordnen ist.

Hinweis: Unsere Nachfrage bei der Kassen-zahnärztlichen Bundesvereinigung ergab, dass es diesbezüglich keine bundeseinheitliche Re-gelung gibt.

Kosten für Lote

Frage: Wann dürfen Kosten für Lote abgerech-net werden?

Antwort: Im § 2 Punkt 4 der Einleitenden Be-stimmungen zur BEL wurde dahingehend eine eindeutige Regelung getroffen: „Neben den aufgeführten Leistungen können die Kosten für … edelmetallhaltige Dentallegierungen (nicht Lote, außer bei Instandsetzungen und Erweiterungen) abgerechnet werden. Für Me-tallverbindungen bei Instandsetzungen/Erwei-terungen nach der L-Nr. 807 0 können die Kos-ten für die Lote zu 75 % abgerechnet werden.“

Hiermit wurde klargestellt, dass ausschließlich im kausalen Zusammenhang mit der BEL-Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) die Möglichkeit gegeben ist, an-fallende Kosten für Lotmaterial zu 75 Prozent abzurechnen.

Page 40: ZBB Ausgabe 3/2015

40 ZBB Ausgabe 3/2015

Autorin: Dr. Heike Lucht-Geuther, Hennigsdorf

„Die Formulierung eines Problems ist oft wich-tiger als die Lösung“. Dieses Zitat von Albert Einstein trifft auch für unseren Umgang mit den Honorarabrechnungen zu – denn erst wenn wir die Probleme überhaupt wahrnehmen und richtig erkennen, können wir Lösungsansätze finden. Zahnärztliches Können und Wissen al-lein reichen heutzutage nicht mehr aus, um eine Praxis erfolgreich zu führen. Eine Zahn-arztpraxis muss auch nach betriebswirtschaft-lichen Gesichtspunkten geführt werden, um am Markt zu bestehen.

Sie sollten sich vergegenwärtigen, dass etwa 60 Gebührennummern aus der GOZ deutlich unter dem BEMA-Niveau liegen. Dazu gehören auch die folgenden alltäglichen Behandlungs-leistungen:

Leitungsanästhesie

Die Leitungsanästhesie nach GOZ-Nr. 0100 ist bei Anwendung des Regelsatzes von 2,3 deut-lich niedriger bewertet als im BEMA mit aktu-ellem Punktwert. Die BEMA-Nr. 41a ergibt hier mit 12 Punkten ein Honorar von ca. 11,26 €; die GOZ-Nummer im Regelsatz ein Honorar von 9,05 €. Für eine Äquivalenz mit dem BEMA-Honorar ist ein Faktor von 2,9 erforderlich.

Exstiraption der vitalen Pulpa

Die Exstiraption der vitalen Pulpa (VitE) wird in der BEMA mit 18 Punkten bewertet; das sind ca. 16,91 €. Das GOZ-Honorar der Nr. 2360 beträgt im 2,3-fachen Steigerungssatz 14,23 €. Hier müsste mit dem Faktor 2,7 berechnet werden, um das BEMA-Niveau zu erreichen. Auch bei der Trepanation (BEMA- Honorar 10,33 €, GOZ-Honorar beim SF 2,3 beträgt 8,41 € ) müsste mit dem Faktor 2,8 berechnet werden, um das BEMA-Honorar zu erreichen.

2,3-facher Faktor reicht nicht bei konservierenden Leistungen

Bei den konservierenden Leistungen liegen die GOZ-Nr. 2020 (temporärer Verschluss), GOZ-Nr. 2030 (besondere Maßnahmen), GOZ-Nr. 2040 (Anlegen von Spanngummi), die Nr. 2050, 2070, 2090, 2110 (ein-, zwei-, drei- und mehr als dreiflächige Restauration mit plastischem Füllungsmaterial) unterhalb des BEMA-Niveaus, wenn mit den 2,3-fachen Fak-tor abgerechnet wird. So bräuchten Sie, um das BEMA-Honorar von ca. 17,84 € für einen provisorischen Verschluss zu erhalten, in der GOZ den Äquivalenzfaktor von 3,2! Bei den besonderen Maßnahmen (bmf) müssten Sie mit dem Faktor 2,5 steigern, um das BEMA-Ho-norar zu erreichen. Bei der einflächigen plas-tischen Füllung beträgt der Äquivalenzfaktor 2,5, bei der zweiflächigen plastischen Füllung der Äquivalenzfaktor 2,6, bei der dreiflächigen plastischen Füllung 2,7 und bei der mehr als dreiflächigen plastischen Füllung 3,0.

Kleine Anmerkung: Für Patienten, die im Ba-sistarif versichert sind, darf eine Abrechnung nur bis zum 2,0-fachen des Gebührensatzes der GOZ erfolgen! Die Leistungen des Basistarifes sollen denen der gesetzlichen Krankenversi-cherung entsprechen. Die Erstattungspflicht

GOZ-Honorare unterhalb des BEMA-NiveausBereits im Zahnärzteblatt Brandenburg 2/2015 stellte die Autorin, Vorstandsmitglied der LZÄKB, diverse Abrechnungspositionen der GOZ den BEMA-Positionen gegenüber. Nun folgen weitere Leistungen – kritisch betrachtet. Teil 2

Privates Gebührenrecht

Im Kommentar der BZÄK finden Sie Erläuterungen,

Hinweise und Berechnungsempfehlungen zur besseren

Verständlichkeit und Anwendbarkeit. Der Kommentar

versteht sich nicht als abgeschlossenes Werk, sondern

wird ständig weiter entwickelt und angepasst. Ebenfalls

möchten wir Sie auf den „Katalog selbstständiger zahn-

ärztlicher, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen-

der Leistungen“ – die sogenannte Analogliste – aufmerk-

sam machen. Sie erreichen den Kommentar und den

Katalog über: www.lzkb.de >> Zahnärzte >> GOZ.

Dr. Heike

Lucht-Geuther,

Mitglied des GOZ-

Ausschusses der

LZÄKB

Page 41: ZBB Ausgabe 3/2015

41ZBB Ausgabe 3/2015

Privates Gebührenrecht

der Versicherer beschränkt sich auf ausreichen-de, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistun-gen. Aber das Basistarif-Honorar liegt bei den ein- bis dreiflächigen Füllungen deutlich unter der BEMA-Honorierung; und dieses unterliegt bereits wiederum dem Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgebot der GKV! Kon-kret bedeutet das, dass bei einer einflächigen plastischen Füllung im Basistarif nur 23,96 € berechnet werden dürfen. Das sind rund 6,0 € weniger als das BEMA–Niveau! Bei der zweiflä-chigen Füllung sind es 9,41 €, bei der dreiflächi-gen Füllung 12,61 € weniger und der mehr als dreiflächigen Füllung bereits 18,59 € weniger. Das ist deutlich weniger, als die gesetzlichen Krankenkassen im BEMA bezahlen und was in der GKV als angemessen betrachtet wird!

Chirurgie

Von den 29 Gebührenpositionen aus dem Kapi-tel „Chirurgische Leistungen“ sind es 20 Leis-tungen, die bei Anwendung des Regelsatzes in der Honorarhöhe unter die BEMA-Honorierung fallen. Betrachten wir die GOZ-Nr. 3000 (Entfer-nung einwurzeliger Zahn) genauer: Das BEMA-Honorar beträgt ca. 9,38 €, das GOZ-Honorar im 2,3fachen Satz 9,05 €. Bei der Entfernung eines tief frakturierten Zahnes differieren die 37,52 € in der BEMA-Abrechnung und die 34,93 € beim 2,3-fachen Satz in der GOZ-Ab-rechnung. Um auf ein dem BEMA entsprechen-des Honorar zu kommen, bedarf es eines Stei-gerungssatzes von 2,5. Das Vergleichsergebnis wird relativiert , wenn man berücksichtigt, dass in der GOZ zusätzlich der Zuschlag für ambu-lantes Operieren berechnet werden kann (Zu-schlag 005: 22,50 €). Die Zuschläge aus dem GOZ-Abschnitt L gelten die Kosten für die Auf-bereitung wiederverwendbarer Operationsma-terialien bzw. -geräte sowie die der Materiali-en, die mit einmaliger Verwendung verbraucht, aber nicht gesondert berechnungsfähig sind, ab. (Achtung: sterile OP-Sets, Kochsalzlösun-gen, Handschuhe, Hauben, Mundschutz ect. sind mit den OP-Zuschlägen abgegolten und nicht zusätzlich berechnungsfähig!)

Bei der Osteotomie eines Zahnes müssten Sie für eine BEMA-identische Vergütung mit dem

2,8-fachen Faktor abrechnen; bei der Entfer-nung eines retinierten Zahnes nach GOZ-Nr. 3040 mit dem 2,4-fachen Faktor. Für beide Leistungen sind in der GOZ allerdings Zuschlä-ge für das ambulante Operieren zusätzlich ab-rechenbar.

Bei dem plastischen Verschluss einer eröffne-ten Kieferhöhle kann in der BEMA-Abrechnung die Pla0 berechnet werden, die einen Betrag von ca. 75,05 € ergibt. In der GOZ wird hierfür die Nr. 3090 berechnet, die im 2,3-fachen Stei-gerungssatz ein Honorar von 47,86 € ergibt. Selbst bei Hinzurechnen des OP-Zuschlages 0500 in Höhe von 22,50 € wird damit das BE-MA-Honorar nicht erreicht! Bei den Aufbissbe-helfen sind es die ohne adjustierte Oberfläche, bei denen die BEMA-Abrechnung (K2) höher bewertet ist. In der ZE-Abrechnung sind es un-ter anderem die Wiederherstellungsmaßnah-men von Zahnersatz nach den GOZ-Nr. 5250 -5290, die in der BEMA-Abrechnung höher be-wertet sind als in der GOZ-Abrechnung bei An-wendung des Regelsatzes.

Abschließend ein Wort zur Wirtschaftlichkeit

Um eine Zahnarztpraxis erfolgreich führen zu können, sind Abrechnungskenntnisse un-abdingbar. Um betriebswirtschaftlich sinnvoll und leistungsgerecht abzurechnen zu können, müssen Sie die seit 2012 veränderten Bedin-gungen kennen und darauf reagieren. Meines Erachtens werden die uns zur Verfügung ste-henden Abrechnungsmöglichkeiten noch we-nig genutzt. Nehmen Sie sich zur leistungsge-rechten Abrechnung Tabellen, in denen BEMA, GOÄ und GOZ miteinander verglichen werden, und denken Sie über Alternativen nach (Erhö-hung des Steigerungsfaktors im Gebührenrah-men, Loslösung von den Honorarhöhen durch freie Vereinbarungen nach § 2 GOZ).

Eine angemessene Vergütung, die alle Zahn-ärzte/innen angeht, bedarf Abrechnungswis-sen und die Bereitschaft, auch tatsächlich betriebswirtschaftlich zu agieren und die ver-tragskonformen Wege zu qualitätsorientierten Honoraren zu nutzen.

Page 42: ZBB Ausgabe 3/2015

42 ZBB Ausgabe 3/2015

Autorin: Dr. med. dent. Rica Retzlaff,Dallgow-Döberitz/Potsdam

Infolge der Extraktion des Zahnes inklusive Pri-märteleskop wird die Prothese mit Kunststoff aufgefüllt? Was kann dafür abgerechnet wer-den?

Wird der Verschluss des Primärteleskopes di-rekt am Behandlungsstuhl ohne Abformung durchgeführt, so berechtigt dies zum Ansatz der GOZ-Nummer 5250. Wird eine Abformung benötigt, um diese Reparatur durchzuführen, so kann dies nach der GOZ-Nummer 5260 be-rechnet werden. In beiden Fällen ist es möglich zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ so-wie gegebenenfalls Fremdlaborleistungen zu berechnen.

Sind Fotos für die reine Dokumentation dem Patienten gegenüber berechnungsfähig?

Im Beratungsforum zur GOZ wurde folgende Ei-nigung getroffen: „Im Rahmen einer zahnärzt-lichen Behandlung sind Fotos, die ausschließ-lich zu dokumentarischen Zwecken angefertigt worden sind, mit den Gebührennummern ab-gegolten und dürfen nicht gesondert berech-net werden. Fotos, die therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, nicht jedoch einer kieferorthopädischen Auswertung dienen, sind analog berechnungsfähig. Aus grundsätzli-chen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nummer 6000 für angemessen.“

Die Neuanfertigung eines Primärteleskopes ist in der GOZ nicht beschrieben. Ist dieses ana-log gemäß § 6 (1) GOZ berechenbar?

Für selbständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis der GOZ nicht auf-

genommen sind, gibt es die Berechnungsmög-lichkeit nach § 6 Abs. 1 GOZ (Analogberech-nung). Die Erneuerung des Primärteleskopes stellt eine selbständige Leistung dar und ist nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ enthal-ten. Demnach wird die Erneuerung eines Pri-märteleskopes nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet. Hierfür wählt man eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Gebührenposition aus.

Was kann für „Übergangsfüllungen“ gefüllt mit Glasionomerzement berechnet werden?

Übergangsfüllungen mit einem Glasionomer-zement können als temporärer speicheldichter Verschluss berechnet werden. Hierfür gibt es die GOZ-Nummer 2020.

Der Patient akzeptiert keine Zwischenrech-nung, sondern möchte erst nach Abschluss des Behandlungsfalles eine Gesamtrechnung bekommen? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Eine Voraussetzung für die Rechnungsstellung ist natürlich – wie bei jeder Abrechnung –, dass die Leistungspositionen, die abgerechnet wer-den sollen, vom Leistungstext her vollständig erfüllt worden sind. Die Rechnungsstellung er-folgt sinnvollerweise spätestens bei Abschluss einer Behandlung. Sie kann aber zu jedem an-deren Zeitpunkt als „Zwischenrechnung“ oder als „Monatsrechnung“ oder als „Quartalsrech-nung“ gestellt werden. Die Rechtsgrundlage bildet hier der § 10 der Gebührenordnung für Zahnärzte.

GOZ im Detail – Fragen der GOZ-SprechstundeJeden Mittwoch in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr findet die telefonische GOZ-Sprechstunde der LZÄKB statt. In dieser Zeit werden Fragen zum privaten Gebühren-recht beantwortet. Hier eine Auswahl von Fragen mit den entsprechenden Antworten.

Privates Gebührenrecht

Dr. Rica Retzlaff,

Mitglied des

GOZ-Ausschusses

der LZÄKB

Page 43: ZBB Ausgabe 3/2015

EIN ZAHNFEE-KONZEPT FÜR DIE KINDERSPRECHSTUNDE

Nicole Graw

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Page 44: ZBB Ausgabe 3/2015

Gesundheitsinfos für Menschen mit Behinderungen

Verschiedenes

[ZBB] Die Bitte um gutes Wetter ging wie jedes Jahr der Potsdamer Reha-Messe voraus, denn die Aussteller errichteten ihre Infostände im weitläufigen Park des Berufsbildungswerks des Oberlinhauses Potsdam. Schon zum sechsten Mal lud die Bildungseinrichtung Schüler, Eltern

und Lehrer zu dieser Veranstaltung ein. Nach der feierlichen Eröffnung informierte sich die brandenburgische Gesundheitsministerin Di-ana Golze als Schirmherrin und erste Besu-cherin über die Vielzahl der Angebote. Neben Krankenkassen, Sozialverbänden, der IHK, Fachschulen, Gesundheitsdiensten und vielen anderen Ausstellern – insgesamt 54 an der Zahl – hatte traditionell auch die KZVLB ihren Stand aufgebaut. Das Interesse an Informatio-nen war groß. Zur Sprache kamen zahnmedizi-nische Themen, aber auch Fragen zur Vorsorge sowie zur Behandlung behinderter Patienten. Die Schüler der Einrichtung, die zum größten Teil für die Zeit ihrer Ausbildung in einem der Internate wohnen, hatten zahlreiche Aktionen für den Tag vorbereitet, so auch Tipps zur (zahn)gesunden Ernährung mit vielen Kräu-tern und Gemüse. Zwar beendete ein Gewit-ter die Ausstellung ziemlich aprupt, doch die Veranstalter konnten den 13. Juni als einen sehr gelungenen Messetag verbuchen.

Gesundheitsministe-

rin Golze nahm sich

beim Messerund-

gang Zeit für jeden

einzelnen Aussteller

ZahnärztekammerMecklenburg-VorpommernKörperschaf t des ö f fent l ichen Rechts

Weitere Informationen und Anmeldung*www.zaekmv.de

ZMK Meck lenburg-Vorpommersche Gese l l -schaf t fü r Zahn- , Mund- und K ie fe r-he i l kunde an den Un ive rs i tä ten Gre i f s -wa ld und Ros tock e. V.

Foto: © Neptun Warnemünde

Text

Text„Risiken kennen - Komplikationen managen“

24. Zahnärztetag & 66. Jahrestagung

4. - 5. September 2015

in Warnemünde

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Page 45: ZBB Ausgabe 3/2015

45ZBB Ausgabe 3/2015

Verschiedenes

LFB-Präsident Thomas

Schwierzy begrüßt die

Gäste der Podiumsdis-

kussion

Im Podium: Axel Vo-

gel, Ralf Christoffers,

Klaus Ness, Moderator

Gunnar Schupelius

Ingo Senftleben,

Christina Schade (v. l.)

Landespolitiker kritisch befragtEinmal jährlich treffen sich die Fraktionsspitzen der brandenburgischen Landtags- parteien mit Mitgliedern des Landesverbandes der Freien Berufe zu einer Podiumsdiskussion, bei der die Politiker einiges an Kritik aushalten müssen.

[ZBB] Der Landesverband der Freien Berufe (LFB) tritt regelmäßig in den Dialog mit der Landespolitik, um sich über die politische und wirtschaftliche Entwicklung auszutauschen, Hemmnisse zu benennen und neue Wege zu diskutieren. Zwar konnten angesichts der Viel-zahl der Themen die einzelnen Fragen nicht in der Tiefe geklärt werden, dennoch bietet die Gesprächsrunde den Parteien immer wieder eine gute Plattform, um sich zu positionieren und politische Inhalte darzustellen.

Positiv aufgenommen wurde die Information, dass im Doppelhaushalt 2015/16 des Landes Brandenburg finanzielle Mittel für Projekte be-reitstehen, die vom LFB schon länger als un-abdingbar für die wirtschaftliche Entwicklung gefordert wurden, wie z. B. die Verbesserung der Infrastruktur in Form des Internetausbaus und der Sanierung maroder Straßen. Auch der

Wunsch, mehr für einen qualifizierten Ausbil-dungsnachwuchs zu tun, fand anscheinend in der Politik Gehör. Für ein „Netzwerk Türöffner“, das eine bessere Ausbildungsorientierung zum Ziel hat, stehen zusätzliche Gelder bereit.

Neben der Zustimmung gab es jedoch auch kontroverse Diskussionen, so z. B. hinsichtlich der Novellierung des Brandenburgischen In-genieurgesetzes, in die keine einzige der Stel-lungnahmen der Ingenieurkammer Eingang gefunden hat. Ärger verursacht nach wie vor der mit dem Mindestlohngesetz gewachsene Bürokratieaufwand sowie die Durchgriffshaf-tung, für die der LFB Nachbesserungen fordert. Hierzu positionierten sich die Parteien erwar-tungsgemäß sehr unterschiedlich. Doch auch wenn engagiert gestritten wurde, stand am Ende der Veranstaltung der Wunsch, weiterhin im Dialog zu bleiben.

Den Fragen der Teilnehmer stellten sich:

Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender Die LINKE; Klaus Ness, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion;

Christina Schade, AfD-Fraktion; Info Senftleben, Landesvorsitzender der CDU Brandenburg und

Axel Vogel, Vorsitzender der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zum Erfolg der Veranstaltung trug maßgeblich die Moderation durch Gunnar Schupelius bei.

Die Podiumsdiskussi-

on mit dem Spitzen

der brandenburgi-

schen Landtagsfrak-

tionen fand am

16. Juni im Apothe-

kerhaus in Potsdam

statt

Page 46: ZBB Ausgabe 3/2015

46 ZBB Ausgabe 3/2015

Autor: Dr. Benno DammBad Liebenwerda

Nun haben wir es wirklich erlebt: Einer der äl-teren Teilnehmer unseres ersten Bambinilau-fes ist heute ein 23-jähriger Papa und konnte das erste Mal mit seinem anderthalbjährigen Sohn am Lauf teilnehmen. Die Familie hat sich deswegen auf die 400 km weite Strecke bege-ben, um nun mit dem eigenen Kind mitlaufen zu können. Daran wagte im Jahre 1998 kein Mitarbeiter unserer Praxis zu denken, als wir zum ersten Mal diesen Lauf organisierten.

Über die vielen Jahre ist natürlich unsere Or-ganisation immer perfekter geworden und das spiegelt sich an dem Interesse der Kinder und Eltern wider. Wir sind mit unserem Lauf zu ei-nem wichtigen Punkt des jährlichen Stadtfes-tes geworden. Seit zwei Jahren führen wir den Bambinilauf im Kurparkbereich durch und um

unsere Laufstrecke versammeln sich Hüpfbur-gen, Infostände, Schminkmöglichkeiten für Kinder und vieles andere. Auch hat die Teilneh-merzahl trotz des allgemein beklagten Rück-ganges der Kinderzahlen nicht nachgelassen und beträgt seit Jahren konstant ca. 300 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Da jedes Kind in der Regel mit den Eltern und mindestens einem Großelternteil kommt, füllt sich unser Kurbe-reich dadurch sehr schnell mit ca. 800 bis 900 Personen. Eine wunderschöne Atmosphäre. Auch Petrus hat ein Herz für die Kinder, denn sehr selten hat es in den letzten 17 Jahren ge-regnet. Auch in diesem Jahr strahlte der Him-mel wieder bei angenehmen Temperaturen.

Bereits im Vorfeld sind unsere Helferinnen sehr aktiv. Das beginnt mit dem Aussuchen der klei-nen Geschenke, die jeder Teilnehmer erhält. Dabei handelt es sich entweder um ein T-Shirt, ein Basecape, eine Gürteltasche oder ähnli-

Schon 17 Jahre Bambini-LaufSeit seiner Premiere sind schon 17 Jahre vergangen und in dieser Zeit ist aus dem Lauf für die Kleinsten ein fester Programmpunkt des Stadtfestes in Bad Liebenwerda geworden. Die Begeisterung ist so groß wie am ersten Tag.

Verschiedenes

Dr. Benno Damm

Landesvorsitzender

des BDK

LV Brandenburg

Alle Altersstufen

kämpfen um den Sieg.

Bei manchen klappt

das am besten mit

Mamas Unterstützung

Page 47: ZBB Ausgabe 3/2015

47ZBB Ausgabe 3/2015

chem, auf das unser Logo vom Bambini - Lauf gebügelt oder geklebt wird. Jeder Teilnehmer erhält zusätzlich eine Urkunde mit Logo und Namen als Teilnahmebestätigung.

Am Tag des Laufes wird ab 7:00 Uhr die Lauf-strecke präpariert, das gesamte Laufgelände ausgeschmückt und für das „Rennen“ vor-bereitet. Auch dies macht schon gewaltigen Spaß. Der Trubel beginnt dann gegen 9:00 Uhr, wenn Kinder, Eltern und Großeltern eintreffen. Manche jungen Teilnehmer haben bereits eine sehr unruhige Nacht gehabt, weil sie so aufge-regt sind. Die Kindergärtnerinnen haben in den

Tagen vor dem Bambinilauf bereits mit ihren Gruppen trainiert und die Kinder sind deshalb hochmotiviert. Bis ca. 12:00 Uhr wird in Grup-pen gelaufen. Die Ein- bis Zweijährigen laufen 100 m, die Drei- bis Vierjährigen 200 m und die Fünf- und Sechsjährigen 300 m. Gerade bei den Kleinsten sind oft die Muttis und Vatis als Begleitung und psychischer Betreuer nötig und sie tun dies mit viel Begeisterung.

Bei aller Arbeit im Vorfeld und auch am Tag, mo-tiviert immer wieder, wie begeistert die Kinder bei diesem Lauf sind. Deshalb sind wir uns si-cher, es wird ein 20-jähriges Jubiläum geben .

Verschiedenes

[ZBB] Die Uckermärkischen Bühnen und der sie umgebende Hugenottenpark verwandelten sich am ersten Juni-Wochenende in ein Mes-segelände für 280 Aussteller und ihre Gäste. Über 5000 Besucher informierten sich über regionale Unternehmen und Dienstleistungs-angebote, genossen das vielfältige kulturelle Rahmenprogramm auf mehreren Bühnen und ließen sich kulinarisch verwöhnen. Die INKON-TAKT, die mittlerweile zum 11. Mal stattfand, bot verlässliche Informationen mit hohem Spaßfaktor bei freiem Eintritt. Das zieht die Meschen an – so die Erkenntnis der Unterneh-mervereinigung Uckermark, dem Veranstalter der Leistungsschau. Wenn dann auch noch das Wetter mitspielt, wie an diesem ersten wirklich warmen Sommerwochenende, macht sich Groß und Klein auf den Weg an die Alte Oder. Die Räumlichkeiten der Uckermärkischen Bühnen bieten bessere Bedingungen für die Aussteller als so mancher Messestandort in Brandenburg und im Park am Flussufer sind die Stände der Handwerksbetriebe bestens aufgehoben.

Die Standbesatzung der KZVLB, die gemein-sam mit der Zahntechnikerinnung zum dritten Mal an der Messe teilnahm, nutzte die Gesprä-che, um der oftmals negativen Berichterstat-tung in den Medien mit fundierter Information entgegenzutreten – Stichwort PZR als angeb-

lich nutzlose Igel-Leistung oder Aussagen über zu hohe Kosten. Immer wieder kann man fest-stellen, dass die Patientenberatungen der Kör-perschaften neben dem „Hauszahnarzt“ als seriöse Ansprechpartner wahrgenommen und geschätzt werden, weshalb auf allen Messen Besucher gezielt nach Gesprächen suchen. Dieses Bild in der Öffentlichkeit soll dem Be-rufsstand auch weiterhin erhalten bleiben. Mit Präsenz und fachlich hochwertigen, seriösen Informationen gegen Negativschlagzeilen kann man zwar nicht alle Menschen erreichen, doch in der Summe trägt jede einzelne Aktion zum positiven Image der Zahnärzteschaft in der Öffentlichkeit bei.

Besuchermagnet INKONTAKT in Schwedt

Die Meinung des

Zahnarztes ist im-

mer sehr gefragt. Dr.

Gerhard Bundschuh

repräsentiert die

KZVLB auf Gesund-

heitsmessen

Page 48: ZBB Ausgabe 3/2015

48 ZBB Ausgabe 3/2015

Verschiedenes | Termine

Dr. med.Egon Richteraus Zehdenick

geboren am 29. Juli 1927verstorben im März 2015

MR Dr. med. dent.Horst Schmidt

aus Frankfurt (Oder)geboren am 10. März 1928verstorben im März 2015

Dipl.-Med.Peter Breese

aus Küstriner Vorlandgeboren am 16. Januar 1950

verstorben im Juni 2015

Wir trauern um unsere Kollegen

Neue Gebühren der Zahnärztlichen Stelle Röntgen

Autor: Dr. Harald Renner, Vorsitzender der Zahnärztlichen Stelle

Ab 1. Juli 2015 gilt eine neue Gebührenordnung der Zahnärztlichen Stelle Röntgen. Diese wur-de vom Vorstand der LZÄKB in seiner Sitzung vom 20. Mai 2015 auf Anregung der Zahnärzt-lichen Stelle beschlossen.

Die neue Gebührenordnung ist bezüglich der einzelnen Prüfungen transparenter. Nach um-fangreicher Kalkulation wurden auch Prüfge-bühren im Preis gesenkt, so zum Beispiel eini-ge Gebühren für Nachprüfungen.

Ab 1. Juli sind die neuen Prüfgebühren auf der Internetseite unter www.lzkb.de einsehbar.

Dentists for Africa lädt zur Jahreshauptversammlung[PM] Das Motto von Dentists for Africa lautet: „Hilfe zur Selbsthilfe“. Bisher wurden beispiels-weise 12 Zahnstationen in Kenia aufgebaut, mehr als 800 Patenschaften für Waisen ver-mittelt und im Witwendorf St. Monica Village vielen von der Aids-Epidemie betroffenen Wit-wen ein selbstbestimmtes Leben fern von ge-sellschaftlicher Ächtung ermöglicht. Ziel des Vereines ist es, dass alle Projekte selbststän-dig und eigenverantwortlich arbeiten könnnen. Wie dieses Ziel in die Tat umgesetzt werden

soll, möchte der Vorstand mit allen Vereinsmit-gliedern und interessierten Zahnärzten bera-ten. Daher sind alle ganz herzlich zur Jahres-hauptversammlung vom 6. bis 8. November in das Kornhaus in Dessau eingeladen.

Weitere Informationen, auch zu den Projek-ten, erhalten Sie auf der Internetseite unter: www.dentists-for-africa.org oder telefonisch unter 03634 621079. Eine Anmeldung bis 30. September wird erwünscht.

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49ZBB Ausgabe 3/2015

Termine

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag... und wünschen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in den Monaten Juli und August ihren Ehrentag feiern, beste Gesundheit, Freude am Leben sowie vergnügliche Stunden mit Familie und guten Freunden. Alles Gute insbesondere ... *

Termine

* Zahnärzte, die keine Gratulation wünschen, wenden sich bitte spätestens drei Monate vorher an: Jana Zadow-Dorr, LZÄKB, Tel. 03 55 381 48-15.

im Juli

zum 93. am 11. JuliMR Hans-Georg Neumannaus Burg (Spreewald)

zum 92. am 27. JuliDr. med. dent. Barbara Händel aus Frankfurt (Oder)

zum 89. am 28. JuliSR Dr. med. dent. Ingeborg Renner aus Eberswalde

zum 85. am 14. JuliDr. med. dent. Horst Henkelaus Spremberg

zum 84. am 5. JuliDr. med. Dr. med. dent. Norbert Brandt aus Potsdam

zum 84. am 25. JuliDr. med. dent. Gisela Huhleaus Templin

zum 83. am 17. JuliSR Dr. med. dent. Ursula Schröter aus Schönemark

zum 80. am 7. JuliZahnärztin Anna Bormannaus Strausberg

zum 75. am 16. JuliSR Marianne Trescheraus Eisenhüttenstadt

zum 70. am 2. JuliDipl.-Stom. Sigrid Ortmannaus Döbern

zum 70. am 6. JuliZahnarzt Christoph Göbertaus Medewitz

zum 70. am 17. JuliZahnärztin Irmgard Hoppeaus Schwedt

zum 70. am 29. JuliZahnärztin Regina Grabsdorf aus Fredersdorf

zum 65. am 1. JuliDr. med. Ina Schepmannaus Schönwalde-Glien

zum 65. am 3. JuliDr. med. Petra Seidlitzaus Neuenhagen

zum 65. am 8. JuliZahnärztin Jutta Schmidtaus Hohen Neuendorf

zum 65. am 10. JuliDr. med. Wolfgang Langnickaus Bernau

zum 65. am 17. JuliDipl.-Med. Elke Stötzeraus Bad Belzig

zum 65. am 21. JuliDipl.-Stom. Rosemarie Opitzaus Petershagen

zum 65. am 22. JuliDipl.-Med. Margit Krämeraus Wilhelmshorst

zum 65. am 22. JuliDipl.-Stom. Ingrid Winteraus Frankfurt (Oder)

__________________________

im August

zum 93. am 4. AugustDr. med. Ilse Buckentinaus Dolgenbroth

zum 93. am 22. AugustDr. med. dent. Gerhard Kochaus Zeuthen

zum 90. am 22. AugustDr. med. dent. Joachim Bärwald aus Spremberg

zum 88. am 28. AugustDr. med. dent. Eberhard Schneider aus Ludwigsfelde

zum 85. am 18. AugustDr. med. dent. Anneliese Hoffmann aus Prenzlau

zum 85. am 20. AugustMR Dr. med. dent. Gertraude Schreinert aus Eberswalde

zum 85. am 25. AugustZahnärztin Elli Riemeraus Wusterwitz

zum 84. am 2. AugustDr. med. dent. Richard Richter aus Cottbus

zum 80. am 13. AugustZahnärztin Dorothea Strohschneider aus Rehagen

zum 75. am 5. AugustMR Dr. med. dent. Ingrid Reisch aus Zepernick

zum 75. am 24. AugustSR Carin Oberländeraus Falkensee

zum 70. am 25. AugustDr. med. Holm Mülleraus Cottbus

zum 70. am 25. AugustDr. med. Sigrid Wagneraus Schwedt

zum 65. am 12. AugustDr. med. Ullrich Hartwigaus Potsdam

zum 65. am 14. AugustDipl.-Med. Pjotr Pankratowaus Satzkorn

zum 65. am 17. AugustDipl.-Stom. Sylvia Steffin aus Germendorf

zum 65. am 27. AugustDipl.-Med. Karin Henzeazs Herzfelde

zum 65. am 27. AugustZahnärztin Gudrun Gisselaus Cottbus

zum 65. am 27. AugustDr. med. Klaus-Peter Flegelaus Potsdam

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50 ZBB Ausgabe 3/2015

Impressum

HERAUSGEBER:Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB)Helene-Lange-Str. 4-5, 14469 Potsdam

Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB)Hausanschrift: Parzellenstraße 94, 03046 CottbusPostanschrift: Postfach 100722, 03007 Cottbus

FÜR DIE KZVLBREDAKTION:Dr. Eberhard Steglich (verantwortlich)Christina PöschelTelefon: 0331 2977-0 / Fax: 0331 2977-318E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.kzvlb.de

FÜR DIE LZÄKBREDAKTION:Maria-Luise Decker (verantwortlich)Jana Zadow-DorrTelefon: 0355 38148-0 / Fax: 0355 38148-48E-Mail: [email protected]: http://www.lzkb.de

gemeinsames Internetportal: http://www.zahnaerzte-in-brandenburg.de

REDAKTIONSBEIRAT:KZVLB: Dipl.-Stom. Sven Albrecht, Dr. med. dent. Romy Ermler LZÄKB: Dipl. -Stom. Jürgen Herbert, Dipl.-Stom. Bettina Suchan

HINWEIS DER REDAKTION: „Zahnarzt“ ist die formelle Bezeichnung gemäß Zahnheilkundegesetz. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird auf die weibliche und männliche Form der Berufs-bezeichnung verzichtet. Das gleiche gilt für die Berufsbezeichnungen „Zahnme-dizinische Fachangestellte“, „Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin“, „Zahn-medizinische Pro phylaxeassistentin“, „Zahnmedizinische Fachassistentin“ und „Dentalhygienikerin“.

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN:Dr. Benno Damm, Prof. Dr. Claus-Peter Ernst, 23RF, Büttner/BZÄK, Hotel- und Sportressort Fleesensee, Jana Halbritter, Dr. Matthias Müller, Fabian Schellhorn, Jana Zadow-Dorr, Christina PöschelDas Zahnärzteblatt beinhaltet zugleich amtliche Mitteilungen gemäß § 25 der Hauptsatzung der LZÄK Brandenburg. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Herausgeber zu richten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte überneh-men wir keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Gezeichnete Artikel, Anzeigen und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck der in dieser Zeitschrift veröffentlichen Beiträge ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. Die Zeit-schrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages nicht erlaubt.

VERLAG, ANZEIGENVERWALTUNG UND VERTRIEB:Quintessenz Verlags-GmbH, Ifenpfad 2-4, 12107 BerlinTelefon: 030 76180-5, Telefax: 030 76180-680Internet: http://www.quintessenz.deE-Mail: [email protected]: Commerzbank, Konto-Nr. 180215600, BLZ 100 400 00.Zur Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 14/2011 gültig.Geschäftsleitung: Horst-Wolfgang Haase/Alexander AmmannVerlagsleitung: Johannes W. WoltersHerstellung: René KirchnerVertrieb: Angela KötheAnzeigen: Samira Rummler

DRUCK UND WEITERVERARBEITUNG:Das Druckteam Berlin, Gustav-Holzmann-Straße 6, 10317 Berlin

ISSN 0945- 9782Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, Erscheinungstermin ist jeweils der 20. des geraden Monats. Die Zeitschrift wird von allen Brandenburgischen Zahn-ärzten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Landeszahnärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abge golten. Bezugsgebühr: jährlich 26,– € zzgl. Versandkosten Einzelheft 3,– €. Bestellungen werden vom Verlag entgegen-genommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

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