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Werkvertrag und Leiharbeit – Neues aus dem Urlaubs- und Befristungsrecht Hamburg 11. Dezember 2015

Werkvertrag und Leiharbeit – Neues aus dem Urlaubs- und Befristungsrecht Hamburg – 11. Dezember 2015

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Werkvertrag und Leiharbeit Neues aus dem Urlaubs- und BefristungsrechtHamburg 11. Dezember 2015Gesetzesvorhaben AG/WerkvertrgeHotspots der ArbeitnehmerberlassungWerkvertrag und LeiharbeitI. Gesetzesvorhaben AG/Werkvertrge

auch nderungsvertrag, befristet nderungen3Arbeitnehmerberlassungsgesetz (AG)

letzte Neuregelung zum 01.12.2011 (01.05.2012),davor weitgehende nderungen zum 01.01.2004vorher:Verhinderung der Zurckdrngung vonunbefristeter Vollzeitbeschftigungdann:Arbeitnehmerberlassung als Mglichkeit zur Bekmpfung der Massenarbeitslosigkeitjetzt:erneute Zurckdrngungstendenz und Verhinderung von gesehenem MissbrauchKoalitionsvertrag 2013 Weiterentwicklung der Arbeitnehmerberlassung:

Hchstberlassungsdauer 18 Monate (tarifdispositiv)tariflich oder betrieblich vereinbarte Abweichungen zulssigEqual-Pay nach 9 Beschftigungsmonaten im Entleiherbetrieb (branchenunabhngig)Streikbruchverbotgrundstzliche Bercksichtigung bei betriebsverfassungsrechtlichen SchwellenwertenKoalitionsvertrag 2013 Verhinderung von Missbrauch bei Werkvertrgen:

Verhinderung von rechtswidrigen VertragskonstruktionenKompetenzerweiterung SchwarzarbeitskontrolleInformationsrechte Betriebsratkeine Besserstellung bei Vorlage einer VerleiherlaubnisAbgrenzung anhand Kriterien des ordnungsgemen und missbruchlichen FremdpersonaleinsatzesReferentenentwurf BMAS vom 16.11.2015

beschrnkende nderungen im AGDefinition von WerkvertrgenErweiterung der Mitbestimmung7Beschrnkende nderungen im AG

vorbergehend ( 1 Abs. 1 S. 2 AG) Hchstberlassungsdauer 18 Monate (pro Person)Karenzzeit 6 MonateEqual-Pay nach 9 MonatenAusnahmen fr tarifgebundene Betriebe Untersagung des Einsatzes von Leiharbeitskrften als Streikbrecher

8Definition von Werkvertrgen

611 a BGB (E)8 Kriterien bei deren Vorliegen gleichwohl Arbeitsvertrag vorliegen sollkeine Gewichtung der Kriterien (Gesamtschau)9 611 a Abs. 2 BGB (E)

Fr die Feststellung, ob jemand in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Fr diese Gesamtbetrachtung ist insbesondere mageblich, ob jemand

nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen,die geschuldete Leistung berwiegend in Rumen eines anderen erbringt,zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmig Mittel eines anderen nutzt,die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind,10ausschlielich oder berwiegend fr einen anderen ttig ist,keine eigene betriebliche Organisation unterhlt, um die geschuldete Leistung zu erbringen,Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind,fr das Ergebnis seiner Ttigkeit keine Gewhr leistet.11Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag BAG Urt. v. 25.09.2013 10 AZR 282/12

Fehlen vertraglich festgelegten abgrenzbaren, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefhigen Werks indiziert ArbeitsvertragAuftraggeber muss dann dem Auftragnehmer die arbeitsvertragstypischen Weisungen erst noch erteilen und bindend organisierenErweiterung der Mitbestimmung

Informationsrecht des BR zu Leiharbeit und WerkvertrgenVertragsvorlagepflichtenkein Vorschlag zu Einstellungsanhrung und Widerspruchsgrnden (vormals: 99 a BetrVG)13II. Hotspots der Arbeitnehmerberlassung1. Betriebsverfassungsrechtlicher Streit um den Begriff vorbergehend2. Scheinwerkvertrge

auch nderungsvertrag, befristet nderungen14Vorbergehend - 1 Abs. 1 S. 2 AG

Die berlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorbergehend.Einsatz von Zeitarbeitnehmern Zustimmungsverweigerung (vorbergehend) BAG Beschl. v. 10.07.2013 7 ABR 91/11

vorbergehend ist nicht blo Programmsatz, sondern VerbotsvorschriftBR kann Zustimmung verweigern, wenn berlassung nicht blo vorbergehendkeine Zeitschranke genannt!Rechtsfolge einer nicht nur vorbergehenden Arbeitnehmerberlassung BAG Urt. v. 10.12.2013 9 AZR 51/13

keine Begrndung eines Arbeitsverhltnisses mit dem Entleiherbetrieb bei Vorliegen einer A-Erlaubnismangels planwidriger Lcke keine AnalogieBetriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen des Streits um den Begriff vorbergehend

99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG

BR kann Zustimmung verweigern, wenn die personelle Manahme gg. ein Gesetz verstt (= 1 Abs. 1 S. 2 AG)blicher Ablauf der Mitbestimmung nach 99 BetrVGAnhrung BR;Dauer:6 MonateVerweigerungAnrufung ArbG + vorlufige Beschftigunggerichtliche Entscheidung;z.B. nach 3 MonatenGerichtliche Entscheidung(en) bei vorbergehend-ProblematikenOrientierung an Leihdauer:

von 2 3 bis 24 Monaten bei berschreitung nicht mehr vorbergehend keine ZustimmungsersetzungOrientierung am Arbeitsplatz:

Handelt es sich um einen Arbeitsplatz, auf dem dauerhafter Beschftigungsbedarf besteht?Angepasster Ablauf der Mitbestimmung nach 99 BetrVGAnhrung BR;Dauer:1 MonatVerweigerungAnrufung ArbG + vorlufige Beschftigunggerichtliche Entscheidung???Erledigung durch ZeitablaufAnhrung BR;Dauer:1 MonatVerweigerungReaktionsverhalten der Betriebsrte auf Kurzzeitleihen:Unterlassungsantrge nach 23 Abs. 3 BetrVGGegenantrge auf UnterlassungVerbotsantrge der Beschftigung bestimmter, namentlich bezeichneter Leiharbeitnehmeru.v.a.m.Beschftigung von Zeitarbeitnehmern auf Dauerarbeitspltzen LAG Schleswig-H. Beschl. v. 08.01.2014 3 TaBV 43/13

Zustimmungsverweigerungsrecht des BR bei Beschftigung von Zeitarbeitnehmern auf DauerarbeitspltzenVerdeckte Arbeitnehmerberlassung durch Scheinwerkvertrag LAG Rheinland-Pf. Urt. v. 28.05.2015 2 Sa 689/14(nicht rk.)

keine Begrndungen eines Arbeitsverhltnisses zum Entleiher bei Scheinwerkvertrag, wenn Verleiher (vorsorgliche) Erlaubnis zur AN nach 1 Abs. 1 S. 1 AGkeine ausfllbare Regelungslckea.A.: LAG Baden-W. (teilweise)Exkurs:

Anforderungen an die Kndigung von Leiharbeitern BAG Urt. v. 18.05.2006 2 AZR 412/05

Hinweis auf auslaufenden Vertrag allein nicht ausreichendist kein Nachweis dauerhaften Wegfalls der BeschftigungsmglichkeitNachweis, dass keine kurzfristige Auftragsschwankung, erforderlicherfordert Nachweis von VermittlungsbemhungenExkurs:

Anforderungen an die Kndigung von Leiharbeitern Sozialauswahl BAG Urt. v. 20.06.2013 2 AZR 271/12

alle Leiharbeitnehmer sind in die Sozialauswahl einzustellenauch diejenigen, die sich aktiv im Verleih in einem (zufriedenem) Kundenbetrieb befindenEntstehung des UrlaubsanspruchsGewhrung von UrlaubBefristung des UrlaubsanspruchsVerzug mit der UrlaubsgewhrungAbgeltung des UrlaubsanspruchsUrlaubI. Entstehung des Urlaubsanspruchs

einzige Voraussetzung fr das Entstehen des Urlaubsanspruchs:rechtlicher Bestand des Arbeitsverhltnisses

Konsequenz:Urlaubsanspruch entsteht auch in Zeitrumen, in denen nicht gearbeitet wurde (z.B. bei Arbeitsunfhigkeit oder Urlaub)

29Urlaubsansprche im ruhenden Arbeitsverhltnis (befristete Erwerbsunfhigkeitsrente) BAG Urt. v. 09.08.2011 9 AZR 475/10

BAG bejaht grundstzlich Entstehung von Urlaubsansprchen im ruhenden Arbeitsverhltnisauch eine ruhendes Arbeitsverhltnis ist ein ArbeitsverhltnisKlage auf Urlaubsabgeltung trotzdem erfolglos wegen Verfall

130Urlaubsansprche im ruhenden Arbeitsverhltnis (Kurzarbeit Null) EuGH Urt. v. 06.11.2012 C-229/11 und C-230/11(Heimann und Toltschin)

kein Erholungserfordernis, da innerhalb der Kurzarbeit Null Erholung bei freier Zeiteinteilung mglichgilt auch fr unterjhrige Kurzarbeit (pro rata temporis)

131 6 BUrlG Ausschluss von Doppelansprchen

Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer fr das laufende Kalenderjahr bereits von einem frheren Arbeitgeber Urlaub gewhrt worden ist.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhltnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung ber den im laufenden Kalenderjahr gewhrten oder abgegoltenen Urlaub auszuhndigen.32bisherige Rechtsprechung zu 6 BUrlG:rechtsvernichtende Einwendung durch AG

Konsequenz:Arbeitgeber musste sich verteidigen, sofern Anspruch geltend gemacht wurde33Urlaub Ausschluss von Doppelansprchen BAG Urt. v. 16.12.2014 9 AZR 295/13

6 Abs. 1 BUrlG formuliert negative AnspruchsvoraussetzungArbeitnehmer muss gg. neuem Arbeitgeber Anspruchsvoraussetzungen darlegen und ggf. beweisenAuswirkung auf Sumnissituation: Darlegung, dass Vor-Arbeitgeber keinen oder weniger Urlaub gewhrt hat, ist jetzt Anspruchsvoraussetzung

134Urlaubsgewhrung und Altersdiskriminierung

Faustformel des BAG:Je lter der Arbeitnehmer, desto eher ist eine unmittelbare Diskriminierung jngerer Arbeitnehmer wegen des Alters erlaubt.35Zustzlicher tariflicher Urlaubstag ab 40 BAG Urt. v. 20.03.2012 9 AZR 529/10

unmittelbare Altersdiskriminierungkeine Rechtfertigung

136Zwei zustzliche Urlaubstage ab 58 aus betrieblicher bung (Birkenstock) BAG Urt. v. 21.10.2014 9 AZR 956/12

unmittelbare AltersdiskriminierungRechtfertigung durch Korrelation zwischen Alter und krperlich schwerer Arbeit

137Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Urlaubsjahr EuGH Urt. v. 13.06.2013 C-415/12 (Brandes)

auch nach Wechsel in Teilzeit voller Anspruch auf Jahresurlaub nach ursprnglicher Vollzeit (im laufenden Urlaubsjahr, nicht mehr danach!)BAG folgt in Urt. v. 10.02.2015 9 AZR 53/14 (F)138Krzung des Urlaubs wegen Elternzeit BAG Urt. v. 19.05.2015 9 AZR 725/13

Krzungsregel in 17 Abs. 1 BEEG setzt voraus, dass Urlaubsanspruch noch besteht (AG kann krzen)nicht mehr der Fall, wenn Arbeitsverhltnis beendet und nur noch Abgeltungsanspruch besteht139II. Gewhrung von Urlaub

Unterschiedliche Anstze des EuGH und BAG zur Erfllung des Urlaubsanspruchs

EuGH:Einheitstheorie Anspruch auf Freistellung und Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgelts gehren zusammenBAG: bereits Freistellung allein erfllt Urlaubsanspruch41Auswirkungsbeispiel:

Der Arbeitgeber ist zahlungsunfhig. Er stellt alle Mitarbeiter aufgrund der Einstellung des Geschftsbetriebs unter Anrechnung auf Resturlaubsansprche frei.BAG:ErfllungEuGH: keine Erfllung, da nur Freistellung, aber keine Zahlung von Urlaubsentgelt(Abgeltungsanspruch nicht durch Insolvenzgeld abgesichert)42Vorsorgliche Urlaubsgewhrung bei fristloser Kndigung BAG Urt. v. 10.02.2015 9 AZR 455/13

AG kndigt fristlos und erklrt vorsorglich fr den Fall der Unwirksamkeit der Kndigung UrlaubsgewhrungErfllung nur bei Zahlung der Urlaubsvergtung vor Antritt des Urlaubs oder vorbehaltloser ZusageRckforderung bei Klagabweisung (Leistungskondiktion)?

143Freistellung zwecks Urlaubsgewhrung BAG Urt. v. 17.05.2011 9 AZR 189/10

Freistellung zwecks Urlaubsgewhrung setzt zweifelsfreie Erklrung vorauskeine Zuordnung nach Zeitrumen erforderlichKombination mit anderen Freistellungsansprchen (berstunden, Bildungsurlaub pp.) mglichanders bei Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst (BAG Urt. v. 14.05.2013 9 AZR 760/11)

144III. Befristung des Urlaubsanspruchs

Grundregeln der Befristung bisher:Befristung bis Jahresschluss ( 1, 13 BUrlG)ausnahmsweise bertragung bis 31.03. des Folgejahres aus betrieblichen oder persnlichen Grnden ( 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG)dann stets Verfall46Urlaubsverfall und krankheitsbedingte Arbeitsunfhigkeit EuGH Urt. v. 20.01.2009 C-350/06 (Schultz-Hoff)

Verfall nach 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG verstt bei AU gegen europische Arbeitszeitrichtliniezunchst keine zeitliche Einschrnkung des EuGH Ansammlung ber Jahre mglich147Urlaubsverfall und krankheitsbedingte Arbeitsunfhigkeit EuGH Urt. v. 22.11.2011 C-214/10 (KHS AG)

Arbeitszeitrichtlinie steht Verfall 15 Monate nach Ende bertragungszeitraum nicht entgegenEntscheidung zu einem Tarifvertrag mit entsprechender Verfallklausel148Urlaubsverfall und krankheitsbedingte Arbeitsunfhigkeit BAG Urt. v. 07.08.2012 9 AZR 353/10

7 Abs. 3 S. 2 BUrlG enthlt einen eingebauten 15-monatigen Verfall bei ArbeitsunfhigkeitGeltung allein fr gesetzlichen Mindesturlaub und zustzlichen Schwerbehindertenurlaub149Tariflicher Mehrurlaub und Verfallklauseln BAG Urt. v. 20.01.2015 9 AZR 585/13

tarifliche Andersbehandlung des Verfalls von tariflichem Mehrurlaub zulssigdeutliche Anhaltspunkte fr eine Differenzierung mssen vorliegenanderenfalls vermutet BAG Gleichlauf, also lngere Verfallsfrist

150Anhaltspunkte fr differenzierende tarifliche Regelung:Bestimmung eines von 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG abweichenden bertragungszeitraumsAntritt bis 31.03. des auf das Urlaubjahr folgenden Kalenderjahrs gengtBegrenzung der bertragung auf betriebliche Grnde51IV. Verzug mit der Urlaubsgewhrung

Anspruch auf Ersatzurlaub:rechtzeitig geuerter Urlaubswunsch des ANunberechtigte Ablehnung durch AGhierdurch Verfall in der Folgezeit (Kausalitt) kein Verfall von Ersatzurlaub (Schadensersatz) nach BUrlG, aber ggf. tarifliche Ausschlussfristen und Verjhrung53Pflicht zur aktiven Nachgewhrung von Urlaub LAG Berlin-B. Urt. v. 12.06.2014 21 Sa 221/14 (rk.)

Anspruch auf Ersatzurlaub auch bei fehlendem Urlaubsantrag im gesetzlichen bertragungszeitraumAG hat Pflicht zur Zuweisung des Urlaubs im bertragungszeitraum

154VI. Abgeltung des Urlaubsanspruchs

Aufgabe der Surrogationstheorie durch/nach Schultz-Hoff-Entscheidung:Abgeltungsanspruch + UrlaubsanspruchSurrogationstheorie:keine Abgeltung ohne Erfllbarkeit des Urlaubsanspruchs56Standardfall:Arbeitnehmer A erhlt am 24.04. die Kndigung zum 30.06. Ab dem Folgetag ist er bis zur Beendigung des Arbeitsverhltnisses arbeitsunfhig erkrankt.

Surrogationstheorie:Abgeltungsanspruch + Urlaubsanspruch keine Urlaubsabgeltung nach 7 Abs. 4 BUrlGneu:voller Abgeltungsanspruch, reine Geldforderung!57Urlaubsverfall und krankheitsbedingte Arbeitsunfhigkeit EuGH Urt. v. 20.01.2009 C-350/06 (Schultz-Hoff)

Verfall nach 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG verstt bei AU gegen europische Arbeitszeitrichtlinie158Folgen der Aufgabe des Surrogationstheorie:Anspruch unterfllt tariflichen und arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenselbst tarifliche Ausschlussfrist von 6 Wochen nicht zu beanstanden(BAG Urt. v. 18.09.2012 9 AZR 1/11)aber: kulante Geltendmachungspraxis ohne Bezifferung59Folgen der Aufgabe des Surrogationstheorie:kein Schutz mehr gegen Aufrechnung, Abtretbarkeit und Pfndungwird behandelt wie jeder andere Geldanspruch auch60Verzicht auf Urlaubsabgeltung BAG Urt. v. 14.05.2013 9 AZR 844/11

Verzicht auf Urlaubsabgeltung jetzt mglichVereinbarung muss nach Beendigung des Arbeitsverhltnisses liegenAN kann nicht auf einen erst mit Beendigung des AV entstehenden Abgeltungsanspruch verzichten

161Praxisbeispiel 1:Gteverhandlung am 24.04.2015 ber Kndigung zum 30.06.2015. Vergleich mit Generalklausel, aber ohne Naturalerklrung ber den Urlaubsanspruch.

BAG v. 14.05.2013:Urlaubsabgeltungsanspruch noch existent.62Praxisbeispiel 2:Kammerverhandlung am 16.08.2015 ber Kndigung zum 30.06.2015. Vergleich mit Generalklausel, aber ohne Naturalerklrung ber den Urlaubsanspruch.

BAG v. 14.05.2013:Urlaubsabgeltungsanspruch von Generalklausel umfasst. 63Aktuelle Entwicklungen im BefristungsrechtFormalien bei der Befristungen von ArbeitsvertrgenBefristungen ohne SachgrundBefristungen mit SachgrundSonstige Fragen des Befristungsrechts

BefristungI. Aktuelle Entwicklungen im BefristungsrechtAktuelle Entwicklungen und Tendenzen:keine gesetzgeberische Aktivitt im BefristungsrechtVorsitzendenwechsel am 7. Senat des BAGNutzung der Zeitbefristung als verlngerte Probezeit wo arbeitsmarkttechnisch noch mglichwenig Streit unter Mitbestimmungsgesichtspunkten vorrangig bei Leiharbeit und WerkvertragII. Formalien bei der Befristung von ArbeitsvertrgenSachgrundlose Befristung trotz Sachgrundangabe BAG Urt. v. 29.06.2011 7 AZR 774/09

sachgrundlose Befristung kann vertraglich ausgeschlossen werdenvertragliche Regelung muss ausdrcklich Festlegung auf den Grund und Ausschluss aller anderen ergebenAngabe eines konkreten Sachgrundes bindet grundstzlich nicht fr spteres Gerichtsverfahrenkein Mitbestimmungsrecht von Personalrten bei der Befristung von Arbeitsvertrgen (BPerVG)

168Vereinbarung der ordentlichen Kndbarkeit BAG Urt. v. 04.08.2011 6 AZR 436/10

Vereinbarung der Geltung der ordentlichen Kndigungsfristen nach Ablauf der Probezeit reicht fr Annahme der Kndigungsmglichkeit bei Befristungen ausAnkreuzlsung mit ausgeflltem Kreuz reicht als transparente Vereinbarung aus269III. Befristungen ohne Sachgrund

Vorbeschftigungsverbot 3-Jahres-GrenzeBAG Urt. v. 06.04.2011 7 AZR 716/09

zeitliche Beschrnkung des Vorbeschftigungsverbots des 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG auf 3 Jahre nach Ende des vorangegangenen Arbeitsverhltnisseskein lebenslanges Vorbeschftigungsverbot erforderlich, nur Verhinderung von Befristungsketten

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VorbeschftigungsverbotLAG Baden-Wrt. Urt. v. 26.09.2013 6 Sa 28/13

das Vorbeschftigungsverbot des 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG besteht uneingeschrnktdie Norm ist nicht auslegbar

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Vorbeschftigungsverbot UmgehungBAG Urt. v. 15.05.2013 7 AZR 525/11

grundstzlich keine Umgehung, wenn Vertragsarbeitgeber aneinander gereiht werdenauch Konzernzugehrigkeit grundstzlich unbeachtlichauch kein Missbrauch bei Identitt von Arbeitsplatz und Ttigkeitaber: Prfung von bewusstem und gewolltem Zusammenwirken zwecks UmgehungFolge aber nicht unbefristeter Arbeitsvertrag mit letztem Vor-Arbeitgeber

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Darlegungslast bei RechtsmissbrauchBAG Urt. v. 04.12.2013 7 AZR 290/12

rechtsmissbruchliche Ausnutzung sachgrundloser Befristung fhrt zur Entfristungunredlicher Vertragspartner kann sich nicht auf sachgrundlose Befristung berufenDarlegungs- und Beweislast: Arbeitnehmeraber: abgestuft!

74IV. Befristungen mit SachgrundZulssigkeit einer Kettenbefristung (Vertretung) Rechtsmissbrauchskontrolle (Kck)BAG Urt. v. 18.07.2012 7 AZR 443/09

keine Beschrnkung der Prfung auf Vertretungsgrund alleinMissbrauchskontrolle nach Grundstzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs1376Zulssigkeit einer Kettenbefristung (Vertretung) Rechtsmissbrauchskontrolle BAG Urt. v. 29.04.2015 7 AZR 310/13

kein institutioneller Rechtsmissbrauch bei 10 befristeten Vertrgen in 15 Jahre bei VertretungVertretene hatte zuletzt Sonderurlaub nach 21 Abs. 1 BEEG1377Kausalzusammenhang und mittelbare VertretungBAG Urt. v. 06.11.2013 7 AZR 96/12

Abwesenheitsvertretung setzt Kausalzusammenhang zwischen Abwesenheit und Einsatz des Vertreters vorausbei mittelbarer Vertretung Darstellung der Kausalkette erforderlich in allen Ttigkeitsdetails, fr jedes Kettengliedfalls Rckkehr des Abwesenden fraglich, kein Sachgrund Vertretung78

Prognose bei Befristungsvereinbarung (vorbergehender Bedarf)BAG Urt. v. 11.09.2013 7 AZR 107/12

bloe Mglichkeit des Entfalls einer Aufgabe reicht nicht fr Befristungsprognose ausdie zunchst bestehende Ungewissheit ber das Fortbestehen einer Aufgabe rechtfertigt keine Befristung des ArbeitsvertragsOptionskommunen-Fall

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Leistungsentwicklung im Spitzensport (Heinz Mller 1. FSV Mainz 05)ArbG Mainz Urt. V. 19.03.2015 3 Ca 1197/14

Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifussballspielers rechtfertigt nicht die Befristung wegen Eigenart der ArbeitsleistungSachgrund eigener Wunsch des Arbeitsnehmers kann ggf. vorliegenFolge: unbefristeter Arbeitsvertrag

1680Wirksamkeit einer ZweckbefristungBAG Urt. v. 15.05.2012 7 AZR 35/11

Befristungskontrollklage erst nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber nach 15 Abs. 2 TzBfG ber den Zeitpunkt der Zweckerreichung mglichZeitpunkt der Zweckerreichung muss vertraglich zweifelsfrei feststellbar seinbereits bei Vertragsschluss muss deutlich werden, dass Zweck zu irgendeinem Zeitpunkt erreicht werden kann; je weiter in die Zukunft, je hher die Prognoseanforderungen

1881Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs Ausschluss von 278 Abs. 6 ZPO BAG Urt. v. 15.02.2012 7 AZR 734/10

keine wirksame Befristung durch Vergleich im schriftlichen Verfahren ohne Mitwirkungshandlung des Gerichtsbloes Weiterleiten der Vorschlge einer Partei oder bereinstimmungsfeststellung reicht nicht aus1982Befristung durch tarifliche AltersgrenzenregelungBAG Urt. v. 21.09.2011 7 AZR 134/10

tarifliche Regelungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksamkein Versto gegen Diskriminierungsschutzvorschriften2083Befristung durch betriebliche AltersgrenzenregelungBAG Urt. v. 05.03.2012 1 AZR 417/12

Regelungen in Betriebsvereinbarungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksamkein Versto gegen Diskriminierungsschutzvorschriften2184Befristete Fortsetzung nach RenteneintrittBAG Urt. v. 11.02.2015 7 AZR 17/13

befristete Fortsetzung des Arbeitsverhltnisses mit Sachgrund nach Erreichen des Renteneintrittsalters zulssig, wenn AN Altersrente bezieht und die Fortsetzung der Einarbeitung der Nachwuchskraft dient2185Beabsichtigte Besetzung mit einem AuszubildendenBAG Urt. v. 18.03.2015 7 AZR 115/13

Beabsichtigte Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem auslernenden Auszubildenden kann (nicht genannter) Befristungsgrund sein (hier: tarifliche bernahmepflicht)Prognostisch darf allerdings kein anderer geeigneter Arbeitsplatz fr den auslernenden Auszubildenden frei seinKausalzusammenhang ausreichend, keine 1:1-Zuordnung erforderlich2186Befristung von rzten in WeiterbildungLAG BW Urt. v. 11.09.2015 1 Sa 5/15

Befristung fr rzte in Weiterbildung nur bei Vorliegen eines Weiterbildungsplans zulssigWeiterbildungsplan muss zeitlich und inhaltlich auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sein2187V. Sonstige Fragen des BefristungsrechtsMglichkeit der Befristung mit einem Stellenbewerber kein ttigkeitsbezogenes Anforderungsprofil BAG Urt. v. 26.03.2015 2 AZR 417/14

bei Kndigung muss freier Arbeitsplatz auch dann angeboten werden, wenn dieser fr befristete Beschftigung vorgesehen istBefristung ist kein anerkennenswertes AnforderungsprofilBefristung einer Arbeitszeiterhhung erheblicher Umfang BAG Urt. v. 15.12.2011 7 AZR 394/10

befristete erhebliche Erhhung der Arbeitszeit folgt AGB-Recht und nicht dem TzBfGTzBfG-Grundstze zur Sachgrundbefristung sind aber entsprechend anzuwendenBefristung und Betriebsratsamt BAG Urt. v. 25.06.2014 7 AZR 847/12

Befristung von Arbeitsvertrgen mit Betriebsratsmitgliedern grundstzlich zulssigAblehnung eines Anschlussvertrags unzulssig, wenn wegen Betriebsratsamt erklrt(nur) dann Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags91Weiterbeschftigung nach Wegfall des Weiterbeschftigungstitels BAG Urt. v. 25.06.2014 7 AZR 847/12

kein Arbeitsverhltnis bei Beschftigung aus Weiterbeschftigungstitel zur Abwendung der Zwangsvollstreckung im Kndigungsrechtsstreitwird das titulierende Urteil aufgehoben und setzten die Parteien gleichwohl die Weiterbeschftigung fort, schlieen Parteien konkludent Arbeitsvertragunbefristet, wenn Voraussetzung des TzBfG nicht vorliegen92