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Fachtherapeut/in Geriatrie/Gerontopsychiatrie WEITERBILDUNG Unsere Fort- und Weiterbildungen sind registriert bei: Zertifiziert nach: • BQM (Bildungsqualitätsmanagement) • AZAV (Förderfähig durch die Agentur für Arbeit) • Bildungsprämie des BMBF förderfähig

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Fachtherapeut/in Geriatrie/Gerontopsychiatrie

WEITERBILDUNG

Unsere Fort- und Weiterbildungen sind registriert bei:

Zertifiziert nach:• BQM (Bildungsqualitätsmanagement)• AZAV (Förderfähig durch die Agentur für Arbeit)• Bildungsprämie des BMBF förderfähig

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Fachtherapeut / in Geriatrie / Gerontopsychiatrie Seite 3

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Ziele der Weiterbildung

4

2. Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung

„Fachtherapeut/in Geriatrie / Gerontopsychiatrie“

4

3. Dauer der Weiterbildung

4

4. Aufgabenschwerpunkte

5

5. Abschlussprüfung

6

6. Auszüge aus der Stoffplanübersicht

7

Teil A: Grundlagen der Gerontologie

7

Teil B: Handling von Schluckschwierigkeiten

8

Teil C: „Willst du ein guter Fachtherapeut sein, dann schau zuerst in dich

hinein!“ Eine Reise zu sich selbst - durch die Neurologischen Ebenen

8

Teil D: Sprache, Sprechen und Kommunikation im Alter

9

Teil E: Sturzprävention

10

Teil F: Biographiearbeit

10

Teil G: Assessments in der Geriatrie

11

Teil H: Mobilisation + Bewegung / Lagerung

11

Teil I: Neuropsychologie im Alter

12

Teil J: Psychische Gesundheit im Alter

13

Teil K: Gerontopsychiatrie und Alternspsychotherapie

14

Teil L: Körperliche Veränderungen im Alter

15

Teil M: Basale Stimulation

15

Teil N: Sport

16

7. Kosten der Weiterbildung / Fördermöglichkeiten

17

8. Weiterbildungsort / Anmeldung

18

Anlagen

Zeitplan

Anmeldung mit Teilnahmebedingungen

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1. Zielsetzung der Weiterbildung

Die Weiterbildung richtet sich sowohl an Berufsanfänger wie auch an berufserfahrene therapeutische Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen mit dem Schwerpunkt Geriatrie und Gerontopsychiatrie. Als frisch examinierte therapeutische Fachkraft verfügen Sie über grundlegendes medizinisches wie auch therapeutisches Basiswissen. Für eine Spezialisierung im Bereich Geriatrie / Gerontopsychiatrie bedarf es genauerer Kenntnisse in spezifischen medizinischen Bereichen, wie Innere Medizin, Neuropsychologie oder Psychiatrie. In den Lehrplänen der einzelnen therapeutischen Ausbildungen ist die Vermittlung von Wissen im Bereich Geriatrie / Gerontopsychiatrie nicht oder kaum vorgesehen. Diese Lücken werden hier geschlossen. Die Weiterbildung deckt inhaltlich eine breit angelegte Qualifizierung ab und ermöglicht berufserfahrenen Personen aus therapeutischen Fachberufen, auf ihrem Wissen und ihren Praxiserfahrungen aufzubauen und ihr Tätigkeitsfeld zu erweitern. Die Teilnehmer werden befähigt, theoretisches Hintergrundwissen mit praktischen Ansätzen zu verknüpfen, um adäquate Therapieangebote entwickeln zu können. Hierfür erwerben Sie in der Weiterbildung Fachkompetenzen, entwickeln Persönlichkeitskompetenzen und lernen eine Vielfalt unterschiedlicher Methoden kennen, die Sie dann in Ihrer täglichen Arbeit gezielt einzusetzen wissen.

2. Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist die abgeschlossene Berufsausbildung als therapeutische Fachkraft bzw. eine vergleichbare Ausbildung.

3. Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst 164 Unterrichtsstunden.

Die Veranstaltung verteilt sich auf insgesamt 10 Wochenenden (jeweils Samstag und Sonntag) innerhalb eines Jahres.

Beginn: siehe Zeitplan

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4. Aufgabenschwerpunkte

Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen:

Therapeutische Fachkräfte stehen vor mannigfaltigen Aufgaben, die sehr unterschiedlich sein können. Die gängigen Aufgaben sind therapeutische Angebote, zugeschnitten auf ein individuelles Ziel und spezifisches Klientel. Aufgrund der zunehmenden Multimorbidität der Klienten verschieben sich Aufgabenschwerpunkte oder sie werden ausgeweitet.

So kann es sein, dass ein Therapeut mit Aufgabenschwerpunkt Psychiatrie, Klienten mit multiplen körperlichen Behinderungen zu behandeln hat, bzw. ein Therapeut mit Aufgabenschwerpunkt Sensomotorik nunmehr Patienten mit kognitiven Einbußen zu nehmen wissen muss, um ein gutes Ergebnis für den jeweiligen Klienten erzielen zu können.

Auch nimmt die Zahl der Klienten mit unterschiedlichen Formen von psychischen Beeinträchtigungen oder Suchtproblematiken immer mehr zu und ist nunmehr bereits in geriatrischen Einrichtungen angekommen.

Somit sind gleichermaßen umfassendes und spezifisches Wissen und Flexibilität gefragter denn je.

Senioren- und Pflegeeinrichtungen:

Auch hier bestehen die beruflichen Routinen in der Behandlung von Bewohnern, abgestimmt auf das individuelle Therapieziel mit unterschiedlichen Methoden und in verschiedenen Sozialformen.

Jedoch gewinnen der administrative Anteil an der Arbeit und organisatorische Tätigkeiten zunehmend an Bedeutung.

So z.B. die Einstufung in die Pflegestufen und Pflegeplanung im Sinne einer Entlastung der Pflegekräfte: Als Fachtherapeut/-in Geriatrie/Gerontopsychiatrie beurteilen Sie die Pflegebedürftigkeit und stellen den Grad der Pflegebedürftigkeit fest, damit entsprechende Leistungen bei den Pflegekassen und Unfallversicherungen geltend gemacht werden können. Sie kennen die Besonderheiten der Ermittlung des Hilfebedarfs bei Menschen mit Demenz und die Möglichkeiten der Einstufung nach den neuesten Begutachtungsrichtlinien.

Sie sind Teamkoordinator für den Einsatz der Betreuungskräfte, als Therapeut werden Sie zunehmend mehr ein Bindeglied zwischen Pflegekräften und Heimleitung.

Arbeitsfelder im Allgemeinen:

Senioren- und Pflegeheime

Geriatrische Rehabilitationskliniken

Praxen für Ergotherapie

Praxen für Logopädie

Praxen für Physiotherapie

Geriatrische Tageskliniken

Psychiatrische Einrichtungen

Kurkliniken

Angesichts der vielfältigen Veränderungen im Gesundheitswesen bietet Ihnen unser Konzept viele Vorteile. Damit Sie diese optimal nutzen können, behalten wir uns vor, unter Beobachtung der Arbeitsmarktveränderungen, einzelne Module und Inhalte - wenn erforderlich - zu verändern.

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5. Abschlussprüfung

5.1 Prüfungsteile:

Hausarbeit

Facharbeit

Kolloquium

5.2 Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird mit einem qualifizierten Abschlusszertifikat dokumentiert.

5.3 Anrechenbare Qualifikation für Module

Können Teilnehmende durch ihre Vorqualifikation bereits das Wissen nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird, so brauchen sie dieses nicht mehr zu absolvieren. In jedem Fall

ist die Anrechenbarkeit einer Qualifikation vor Beginn der Weiterbildung mit deren Leitung zu klären.

Besuchen Teilnehmende parallel eine weitere Weiterbildung, so kann das durchzuführende Projekt (s.o.) für beide Weiterbildungen anerkannt werden.

5.4 Die Weiterbildung beinhaltet die Fortbildung „Basale Stimulation“ mit gesondertem Zertifikat.

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6. Auszüge aus der Stoffplanübersicht

Teil A

Grundlagen der Gerontologie

8UE

Inhalte: Lebenslage von Menschen zwischen 65 und 80 Jahren im Überblick:

Sozioökonomische Situation

Soziale Beziehungen

Gesundheit

Rente

Freizeit

Wohnen

Ziel: Die Teilnehmer gewinnen einen Überblick zur Lebenslage alter Menschen und erörtern im Austausch die aktuelle Situation, mit der Therapeuten konfrontiert sind.

Form: Vortrag, Diskussion, Austausch, medialer Einsatz Gesundheits- und Krankheitsmodelle

Inhalte: Wandel der Auffassung von Gesundheit und Krankheit in der Geschichte

o sehr kurz: Antike (Griechen, Römer), Mittelalter o Aspekte z.B.: Krankheit als Strafe Gottes, Umgang mit Kranken

(behandlungsbedürftig, „wegsperren“, psych. Kranke im Vergleich mit körperlich Kranken, …)

derzeit relevante Auffassungen von Gesundheit und Krankheit

o WHO-Definition „Gesundheit“ von 1947 o Gesundheitsbegriff in den deutschen Sozialgesetzen o „fit“ = „gesund“

Kontinuum Gesundheit-Krankheit

o Hurrelmann: Def. „Gesundheit“ o Der Gesundheitsbegriff in der ICF

Bio-Psycho-Soziales Modell „funktionale Gesundheit“

o was ist „normal“?

Gesundheitsförderung (und Prävention?)

o Grundidee (Sichtweise) der Gesundheitsförderung o Salutogenese (Antonovsky)

Ziel:

Die Teilnehmer erarbeiten sich einen Überblick über die Begrifflichkeiten von Gesundheit und Krankheit bis hin zu Prävention im Allgemeinen.

Form: Vortrag, medialer Einsatz, Diskussion

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Teil B

Handling von Schluckschwierigkeiten

4UE

Inhalte:

Die 4 Phasen des Schluckvorgangs

Therapeutische Interventionsmöglichkeiten und Grenzen

Zusammenhang zwischen Schlucken und Schnaufen

Der Haltungshintergrund als Voraussetzung

Wir schlucken mit dem Becken

Kompensationsstrategien

Ziel:

Die Teilnehmer erlangen das Wissen über die Physiologie des Schluckens. Sie erkennen Möglichkeiten und Grenzen der Oralen Verarbeitung und wenden therapeutische Interventionen an.

Form:

Vortrag, medialer Einsatz, Selbsterfahrung, Praktische Übungen

Teil C

„Willst du ein guter Fachtherapeut sein, dann schau zuerst in dich hinein!“

Eine Reise zu sich selbst - durch die Neurologischen Ebenen

8 UE (in einzelnen Gruppen)

Inhalte: Kennenlernen der Neurologischen Ebenen durch Selbsterfahrung. Ein Bewusstwerden

meiner Umgebung

meiner Fähigkeiten

meinem Verhalten

meinen Werten

meinen Glaubensätzen

meiner Zugehörigkeit – Mission

meiner Spiritualität

Über mich Selbst.

Ziel:

Durch diese persönliche Reise lernen Sie sich im Arbeitsumfeld besser kennen und können dadurch Ihr Verhalten und Ihre Bedürfnisse besser reflektieren. Durch bewusstes Einsetzen Ihrer Ressourcen können Pflegesituationen bzw. schwierige Patientensituationen dadurch besser gemeistert werden.

Form:

Workshop Praktisches Üben zur Selbsterfahrung Reflexion Zeit für sich - im Austausch sein - Lösungsstrategien erarbeiten

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Teil D

Sprache, Sprechen und Kommunikation im Alter

8UE

Inhalte: Kommunikation

o Grundlagen o physiologische Kommunikation

Veränderungen und Probleme in der Kommunikation o physiologische Veränderungen im Alter o pathologische Veränderungen

▪ Aphasie ▪ Dysarthrie ▪ Parkinson ▪ Kognitive Dysphasien dementieller und anderer Genese

Umgang mit problematischer bzw. veränderter Kommunikation Anpassung und Verbesserung des eigenen Verhaltens

Ziel:

Sprache und Kommunikation stellen die wichtigsten Grundlagen für eine Interaktion und Teilhabe am Alltag dar. Mit dem Prozess des Alterns verändern sich die Sprache und das Sprechen - einerseits in einem physiologischen Maße, andererseits auch in einem pathologischen Rahmen (Bsp. durch neurologische Erkrankungen...). Der Fokus dieses Seminars liegt auf dem Umgang mit problematischer bzw. veränderter Kommunikation unterschiedlicher Genese, und es sollen im Verlauf Strategien zur Anpassung und Verbesserung der eigenen Kommunikation erarbeitet werden. Den alternden Menschen kann mit diesem Wissen die nötige Unterstützung zur besseren kommunikativen Teilhabe am Alltag geboten werden.

Form:

Neben Theorie und Diskussion anhand von Fallbeispielen sind auch Übungen zur Eigenerfahrung und Analyse geplant.

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Teil E

Sturzprävention

8UE

Inhalte: Was ist ein Sturz? Wie entstehen Stürze? Ursachen und Sturzrisikofaktoren. Welche Folgen haben Stürze? Sturzangst und ihre Auswirkungen, Sturzassessment, Interventionsmöglichkeiten und ihre Wirksamkeit. Gleichgewicht – testen und behandeln Was ist Gleichgewicht? Was sind Gleichgewichtsstrategien? Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Ziel:

In diesem Teil erlernen Sie relevante Sturzrisikofaktoren zu erfassen, das Verletzungsrisiko einzuschätzen und daraus passende Interventionsmaßnahmen für den Betroffenen abzuleiten. Sie wissen welche sensorischen Systeme den Gleichgewichtssinn ergeben und welche protektiven und korrektiven Reaktionen wichtig sind. Sie üben praktisch, wie gestörte Gleichgewichtsreaktionen wieder geschult werden können.

Form: Vortrag, praktisches Üben, medialer Einsatz, Erfahrungsaustausch

Teil F

Biographiearbeit

16UE

Inhalte:

Einführung

Aspekte nach Böhm

Reflexion der Vergangenheit

Bewältigung der Gegenwart

Gestaltung der Zukunft;

Ziele der Biographiearbeit

Methoden

Möglichkeiten der Dokumentation

Pflegeplanung nach Krohwinkel

Ziel:

Als Fachtherapeut sind Sie Teil eines interdisziplinären Teams. Als ein solcher können Sie nach diesem Wochenende die Biographie Ihrer Klienten nachvollziehen und angemessen in therapeutische Methoden einfließen lassen. Sie verstehen die Arbeit der anderen Berufsgruppen, können diese ergänzen oder übernehmen.

Form:

Vortag, Praktisches Erarbeiten, Diskussion

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Teil G

Assessments in der Geriatrie

8UE

Inhalte: Was sind Assessments? Das geriatrische Basisassessment: Nutzen, Notwendigkeit und Grenzen. Gütekriterien und Screeningverfahren. Motorische Assessments und ihre Anwendung Assessments anderer Berufsgruppen

Ziel:

Nach diesem Modul sollten Sie das geriatrische Basisassessment, Assessments anderer Berufsgruppen des geriatrischen Teams kennengelernt haben und verschiedene motorische Assessments selbst durchführen können.

Form:

Vortrag, praktisches Üben, medialer Einsatz, Erfahrungsaustausch

Teil H

Mobilisation + Bewegung / Lagerung

8UE

Inhalte:

Bettlägerigkeit und deren Folgen

Individuelle Möglichkeiten zur Mobilisation

Kontrakturen

Dekubitusprophylaxe

Lagerungsarten in verschiedenen Ausgangsstellungen

Der alte Mensch, mit seinen vielfältigen individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und Einschränkungen bedarf verschiedener Hilfsangebote, um sich in seinem Alltag zurecht zu finden. Je weniger Eigenständigkeit und Mobilität vorhanden ist, desto größer ist die Verantwortung der pflegenden und betreuenden Personen, dem Bewohner die alltäglichen Dinge zu erleichtern. Eine optimale Ausgangsposition kann hierbei eine Erleichterung darstellen.

Ziel:

Welche Lagerung ist in welcher Position sinnvoll? Und ist Lagern immer der optimale Weg zu größtmöglicher Mobilität? Diese und weitere Fragen werden in den Unterrichtseinheiten geklärt werden. Weiterhin werden die Teilnehmer verschiedene Lagerungsmöglichkeiten, -materialien und -positionen kennenlernen und sich in Selbsterfahrung erproben.

Form:

Selbsterfahrung, Praktische Übungen, Vortag, medialer Einsatz

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Teil I

Neuropsychologie im Alter

24 UE

Die Neuropsychologie beschäftigt sich mit den Funktionen des Gehirns, wie dem Denkvermögen (bzw. der Intelligenz), der Aufmerksamkeit, dem Gedächtnis, dem Sprachvermögen, den moto-rischen Fertigkeiten usw. Untersucht werden insbesondere gestörte Funktionen infolge von Unfäl-len oder Erkrankungen. Darüber hinaus bietet die Neuropsychologie spezielle neuropsychologische Therapiemöglichkeiten für die Behandlung der neuropsychologischen Störungen und Beein-trächtigungen. Gerade im Alter und mit der Zunahme von neurologischen Erkrankungen (Demenzen, Parkinson, Schlaganfall) verändert sich die geistige Leistungsfähigkeit und es treten vermehrt emotional-affektive Störungen auf, die einer speziellen Behandlung bedürfen.

Inhalte:

1. Was ist Neuropsychologie (Diagnostik und Therapie)? 2. Geschichte der Neuropsychologie (NP) 3. Strukturelle Hirnanatomie und typische Läsionsmuster bei NP-Störungen 4. Störungen spezifischer Funktionen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Exekutivfunktionen,

visuell-räumliche Wahrnehmung, Apraxie etc.) 5. Gerontoneuropsychologie (kognitiv-mnestische Änderungen im Alter) 6. Psychotherapie im Alter bei emotional-affektiven Störungen/bei mangelnder

Störungseinsicht 7. NP-Defizite bei neurologischen Erkrankungen unter besonderer Fokussierung auf

Demenztypen (Diagnostik, Behandlung)

Ziel:

Die Teilnehmer sollen neuropsychologische Störungen einordnen und unterscheiden können. Zudem ist Ziel, die Veränderungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Alter zu kennen und sie von neurologischen Verursachungen zu differenzieren.

Form:

Vortrag, praktische Demonstrationen, medialer Einsatz, interaktionaler Austausch, Diskussionen

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Teil J

Psychische Gesundheit im Alter

8 UE

Inhalte:

Was ist eigentlich ein „alter Mensch“? „Alt sind nur die Anderen“

Grundannahmen über das Alter Ab wann sind wir alt? Bedeutet „Alt“ gleich „krank“?

Formen des Alters (kalendarisch, biologisch, psychologisch, soziologisch, medizinisch)

Über das Gebrauchtwerden im Alter

Die Anti-Aging-Bewegung Ageism Was heißt „erfolgreiches Altern?“ Gedanken zu den zahlreichen Altersratgebern

Grundlagen, Entwicklungen und Aussichten des demographischen Wandels in Deutschland Konsequenzen hieraus für die Gesellschaft und für therapeutische Berufe

Gedanken zum Begriff der „psychischen Gesundheit“: Was ist normal oder angepasst?

Resilienz im Alter

Was meinen eigentlich Begriffe wie „altersentsprechend“, „rüstig“, „vorgealtert“ usw.?

Altert unsere Psyche?

Wie sieht ein Psychotherapeut die Alten?

Welche Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse haben alte Menschen selbst an ihre psychische Gesundheit?

Psychische Konflikte zwischen den Generationen Zusammenfassung und Fazit

Ziel:

Die Teilnehmer gewinnen eine Überblick über die verschiedenen Facetten des Alterns aus psychiatrischer Sicht und entwickeln Ideen für Ihren therapeutischen Umgang und der persönlichen Grundeinstellung dem gegenüber.

Form:

Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch

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Teil K

Gerontopsychiatrie und Alternspsychotherapie

16UE

Inhalte: Psychische Krankheiten nehmen mit dem Alter zu. Ausgewählte Krankheitsbilder und ihre Behandlungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung fachtherapeutischer Fragen :

Depressionen im Alter Angst- und Zwangsstörungen Neurotische Entwicklungen Besonderheiten der Kriegsgeneration und deren Kinder Sucht im Alter Suizidalität Problem Sterbehilfe im Alter Psychosexuelle Störungen im Alter Demenzerkrankungen Delirante Syndrome (sog. „Verwirrtheitszustände“)

Wie gehe ich mit all diesen Störungen als Fachtherapeut um? Grundlagen der Behandlung Alternspsychotherapie – was ist möglich? Was kann ich als Fachtherapeut tun? Was ist Gerontopsychosomatik?

Ziel:

Die Teilnehmer erarbeiten konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für ihre jeweilige Einrichtung

Form:

Vortrag, Konkrete Fallbesprechungen, Kasuistiken (aus Ihrer eigenen Erfahrung?!) zur Vertiefung

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Teil L

Körperliche Veränderungen im Alter

8UE

Inhalte: Physiologie und Pathophysiologie des

Kardiovaskuläres System

Respirationstrakt

Gastrointestinales System

Nervensystem, Schlaf

Sinnesorgane

Bewegungsapparat und Haut

Endokrines System

Renales System

Hämatologisches System

Ziel:

Die Teilnehmer gewinnen einen Überblick über die wichtigsten altersbedingten körperlichen Veränderungen, um daraus Erkenntnisse auf ihre therapeutische Arbeit zu ziehen.

Form:

Vortrag, Austausch, Diskussion

Teil M

Basale Stimulation Basisseminar

24 UE

Wahrnehmungsbeeinträchtigte Menschen können sich aus eigener Kraft nicht mehr bewegen. Das führt dazu, dass Informationen zur Umwelt und zum eigenen Körper nicht mehr richtig interpretiert werden können.

Inhalte:

Zentrale Ziele der Basalen Stimulation

Bedeutung der Bewegungslosigkeit für die zu betreuenden und pflegenden Menschen

Grundlegende Wahrnehmungsbereiche

Ziel:

Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche, die für ein gesundes Erleben im Alltag wichtig sind, kennen. Sie werden befähigt, das Konzept der Basalen Stimulation direkt in ihren individuellen Alltag zu integrieren.

Form:

Selbsterfahrung, Praktische Übungen, Impulsvortrag

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Fachtherapeut / in Geriatrie / Gerontopsychiatrie Seite 16

Teil N

Sport Bewegung / Aktivierung

16 UE

Inhalte:

Grundvoraussetzungen für normale Bewegung

Geriatrische Einschränkungen in Theorie und Praxis

Einsatz von Hilfsmitteln

Gerätegestützte Therapieangebote

Defizitorientierte Aktivierungs- und Bewegungsprogramme

Transfers

MAKS Für viele Senioren ist es erstrebenswert und wichtig im Alter aktiv zu sein oder zu bleiben. Dabei spielt es keine allzu große Rolle, ob der Mensch körperliche Einschränkungen hat oder eher rüstig ist; dieser Wunsch findet sich bei nahezu allen Bewohnergruppen wieder. Um die Aktivierungs-angebote individuell auf den Einzelnen oder eine bestimmte Personengruppe anpassen zu können, sollte der Therapeut oder die Betreuungsperson die Defizite, aber auch die Ressourcen dieser Personen genau erkennen und bestimmen können.

Ziel:

In den folgenden Unterrichtseinheiten wird vermittelt, was Bewegung ausmacht, welche Störungen es in der normalen Bewegung geben kann und welche Form der Aktivierung sinnvoll ist. Doch auch Möglichkeiten zur Aktivierung von Personen, welche stark in ihren körperlichen und kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind, werden vermittelt.

Form:

Selbsterfahrung, praktische Übungen, Vortrag, medialer Einsatz

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Fachtherapeut / in Geriatrie / Gerontopsychiatrie Seite 17

8. Kosten und Förderung

Die Kosten für die komplette Weiterbildung (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Zeitplan in der Anlage. Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern.

Finanzierung der Kosten der Weiterbildung

Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur:

Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach § 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45 Jahren nach § 131a SGB III.

Die Weiterbildung ist zertifiziert nach AZAV und für Arbeitssuchende durch die Arbeitsagentur förderbar.

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen

Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt werden.

Sie können eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem

„Aufstiegs-BAföG“, beantragen. Ca. 40 % der Kosten für die Weiterbildung können erstattet werden.

Der entsprechende Antrag ist von Ihnen an das Ausbildungsförderungsamt Ihres Wohnorts zu stellen. Dieser Antrag kann auch noch während des Verlaufs der Weiterbildung gestellt werden.

In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAA-Stiftung Bildung und Beruf möglich.

Die Weiterbildung am Standort Vierzehnheiligen ist anerkannt nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz Wie beraten Sie gern.

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Fachtherapeut / in Geriatrie / Gerontopsychiatrie Seite 18

9. Weiterbildungsort / Anmeldung

Privates Schulzentrum Bayreuth Unteres Tor 10 - 95445 Bayreuth Tel. 0921 / 7 64 09 - 0 Fax: 0921 / 7 64 09 - 22 E-Mail: [email protected] Internet: www. ergotherapieschule-bayreuth.de

Für eine Anmeldung sowie für eine qualifizierte Beratung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Anmeldung

Examensnachweis/Berufsurkunde

Die GGSD ist als Bildungsträger mit ihren Fort- und Weiterbildungen in der Pflege registriert bei der „Freiwilligen Registrierung für beruflich Pflegende“. Weitere Informationen zur Registrierungsstelle erhalten Sie unter: www.regbp.de bzw. an Ihrem GGSD-Standort.

Stand: 06/2018

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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungen der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh

Die Veranstaltungen der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH (im Folgenden “GGSD”) werden laut neuestem Angebot der jeweiligen Fort- und Weiterbildungsstandorte und unter Berücksichtigung der folgenden Teilnahmebedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt. 1. Geltungsbereich und Teilnahme 1.1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für offene Veranstaltungen der Fort- und Wei-terbildung. Das GGSD-Angebot an offenen Veranstaltungen kann grundsätzlich jeder Kunde nutzen.1.2. Für Kunden, die nach den Vorschriften aus den Sozialgesetzbüchern oder anderen Maßgaben gefördert werden, gelten die darin geregelten Vorschriften.1.3. Bei der GGSD werden u.a. Veranstaltungen mit anerkannten Abschlüssen durchgeführt. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müs-sen diese vom Kunden erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind vom Kunden selbst zu prü-fen. Die GGSD übernimmt insoweit keine Haftung. Sie sind den Veranstaltungsangeboten der GGSD zu entnehmen und/oder im Sekretariat des Standortes zu erfragen. Die GGSD berät und informiert die Kunden über die Bedingungen und die Anforderungen. Über Ausnahmen entscheidet die GGSD oder die sonst zuständige Stelle.1.4. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, behält sich die GGSD den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Veranstaltungsgebühren. 2. Anmeldung und Vertragsabschluss2.1. Vor Teilnahme füllt der Kunde eine Anmeldung ordnungsgemäß aus. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung wird mit Eingang bei der GGSD wirksam. 2.2. Durch Aushändigung oder Zusendung der Anmeldebestätigung durch die GGSD kommt der Vertrag zustande. Bei 1-Tages-Veranstaltungen erhält der Kunde eine Zusage oder eine Nachricht bei Überbuchung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die GGSD bereits vor Ablauf einer dem Kunden zustehenden Widerrufsfrist mit der Veranstaltung beginnt.2.3. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich. Der Voll-jährigkeitseintritt hat auf die Wirksamkeit des einmal geschlossenen Vertrages keinen Einfluss.3. Widerrufsrecht/WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GGSD Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH, Roritzerstr. 7, 90419 Nürnberg, Telefon 0911/37734-0, Telefax 0911/37734-34, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular auf unserer Homepage (www.ggsd.de) downloaden. Zur Wahrung der Wi-derrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ver-wenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während des Laufs der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.4. Durchführung / Rücktritt4.1. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf vor Beginn einer Veranstaltung ist vom Kunden nur die Anmeldegebühr zu entrichten, sofern diese ausgewiesen ist; bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden dem Kunden erstattet. Ein verspäteter Widerruf gilt als Kündigung gemäß Ziffer 6.4.2. Die GGSD behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen, z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Bei einer Verschiebung des geplanten Veranstaltungsbeginns oder bei einer Unterbrechung um mehr als einen Monat besteht ein Rücktrittsrecht des Kunden. 4.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine/n bestimmte/n Referenten/in oder Veranstaltungsraum. Die GGSD behält sich vor, bei kurzfristigem Ausfall des/der zuständigen Referenten/in die vorgesehe-ne Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Kunden unverzüglich benachrichtigt.5. Gebühren und Fälligkeiten5.1. Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus der Anmeldung hervor-geht. 5.2. Sofern eine Anmeldegebühr ausgewiesen ist, ist diese in voller Höhe bei der Anmeldung fällig.5.3. Bei Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 3 Monaten ist die gesamte Veranstaltungsgebühr spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei der GGSD.5.4. Für Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten wird die Zahlung der Veranstal-tungsgebühren in monatlichen gleichbleibenden Beträgen (Zahlungsraten) gewährt. Die monatliche Zahlungsrate ermittelt sich wie folgt: Veranstaltungsgebühren dividiert durch die Anzahl der vollen Veranstaltungsmonate. Die Zahlungsraten sind jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Veranstal-tungsmonats fällig. Die GGSD hat je angefangenen Veranstaltungsmonat Anspruch auf die volle monatliche Zahlungsrate.5.5. Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungszielen oder abweichenden Fälligkeitsterminen haben nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der GGSD Gültigkeit. In diesem Fall erklärt sich der Kunde mit dem Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren einverstanden.5.6. Gebühren für Lehr- und Lernmaterialien und sonstige Gebühren sind mit der Erbringung der Leistung fällig.5.7. Vereinbaren der Kunde und die GGSD den Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren, infor-miert die GGSD den Kunden spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Fälligkeitsdatum über den Lastschrifteneinzug (Datum der Fälligkeit(en) und Betrag).5.8. Im Fall der Unterbrechung gemäß Ziffer 4.2. hat der Kunde die Veranstaltungsgebühren anteilig für die bereits erfolgten Veranstaltungszeiten zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.

6. Kündigung6.1. Veranstaltungen können von beiden Parteien vorzeitig durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.6.2. Bei Veranstaltungen, die bis zu 3 Monate dauern, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.6.3. Der Kunde kann bei Veranstaltungen, die länger als 3 Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Veranstaltungsmonate kündigen. Danach kann der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der nächsten 3 Veranstaltungsmonate ordentlich kündigen. 6.4 Bei nachgewiesen schwerwiegender langandauernder Erkrankung kann der Kunde den Vertragohne Frist kündigen.6.5. Bei rechtmäßiger vorzeitiger Kündigung durch den Kunden sind die bis zum Ende der Kündigungsfristanfallenden Kosten/Zahlungsraten zu entrichten; bei einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung nachZiffer 5.5. sind die noch ausstehenden Veranstaltungsgebühren sofort fällig. Die Geltung des § 615 Satz2 BGB wird abbedungen. Überzahlte Beträge werden von der GGSD erstattet. 6.6. Die GGSD kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 7.1vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt und dieses Handeln auch nach schriftlicher Abmahnung durchdie GGSD fortsetzt. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der Kunde schuldhaft den Unterrichtsablaufmassiv stört oder andere Teilnehmer oder GGSD Mitarbeiter bzw. freie Mitarbeiter belästigt oderbedroht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Veranstaltungsgebührenin Höhe eines Betrages von drei Monatsraten in Verzug gekommen ist. 6.7. Im Fall dieser außerordentlichen Kündigung durch die GGSD hat der Kunde die Veranstaltungsge-bühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen nach Ziffern 6.2 und 6.3 zu entrichten.7. Mitwirkung7.1. Der Kunde verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehän-digten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Neben den vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten die Veranstaltungs-Ordnungen in ihrer jeweiligen Fassung. Sie werden bei Veranstaltungsbeginn ausgehändigt. Den Anweisungen der Leitung des Se-minars für Fort- und Weiterbildung sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungs-gemäßen Veranstaltungsbetriebs ist Folge zu leisten. 7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Feststellung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zur Veran-staltung und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollstän-dig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.7.3. Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.7.4. Der GGSD bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflich-tungen nach Ziffer 7.1. geltend zu machen8. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen8.1. Jeder Kunde, der regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebe-scheinigung.8.2. Jeder Kunde der einen Kurs nach staatlich definierten oder anderen Vorgaben (z.B. von Fachge-sellschaften) erfolgreich abschließt, erhält nach diesen Maßgaben weiter Nachweise (z.B. Urkunden, Zertifikate)8.3. Das Bestehen einer Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z.B. staatlich anerkannte Schule) sowie für die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten und Zulassungsbedingungen durch die prüfende Stelle übernimmt die GGSD keine Haftung; für die Anmeldung zur externen Prüfung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die GGSD unterstützt die Kunden hierbei.9. Haftung9.1. Gegen alle Unfälle während der Veranstaltungszeit und auf dem direkten Wege vom und zum Veranstaltungsort ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der GGSD versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.9.2. Die GGSD haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der GGSD; sie haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des Kunden, die aus einer nicht zustande gekommenen Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren. Bei einer Verletzung von Le-ben, Körper oder Gesundheit haftet die GGSD auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.9.3. Die GGSD haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Gardero-be des Kunden.10. Verzugskosten10.1. Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Kunden kann nach eintretendem Zahlungs-verzug ein Betrag von EUR 5,- zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden.10.2. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand11.1. Hat der Kunde den Wohnsitz im Ausland, wird Nürnberg als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Ver-anstaltungen ist Nürnberg, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.12. DatenschutzhinweisDie im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden von der GGSD zur Vertragsabwicklung gespeichert und genutzt. Zudem nutzt die GGSD die Daten zur Information des Kunden über interessante Angebote, Aktionen und Veranstaltungen o.ä. der GGSD, wenn der Kunde dieser Nutzung zustimmt oder nicht ausdrücklich widerspricht.13. UrheberrechtDie Arbeitsmaterialien zu den Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung von GGSD vervielfältigt, verbreitet oder anderweitig verwendet werden.14. NebenabredenÄnderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 15. Salvatorische KlauselSollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu finden, die dem ur-sprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahe kommt.

Stand: 04/2018

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