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QTK Lehrziel · Lehrinhalte · Termine
1 von 1 PRIEBERNIG · 10/2009
VU Qualitäts-, Termin- und Kostensteuerung Lehrziel Herausarbeiten der messbaren Vorteile präziser Planung, Leistungsschreibung, Qualitäts-, Termin- und Kostenplanung und -steuerung – beginnend mit der Projektvorbereitung (Aufgabe und Projektziel: Be-triebsorganisation, Raum- und Funktionsprogramm, Qualitäts-, Termin- und Kostenrahmen), bis zum Pro-jektplanung, Vergabeverfahren (Bestbieterermittlung), Prüfung der Qualität der Planung und Ausführung, Projektabschluss. Die in den VO und UE erlernten Methoden und Steuerungsinstrumente der Architekten und Ingenieure, die für die erfolgreiche Abwicklung von architektonisch qualitätvollen Planungs-, Bau- und Immobilienprojekten notwendig sind, werden dialogisch vertieft und an Beispielen diskutiert. Vorlesungs- und Übungsinhalte Vorlesungen (50 %) V01 Qualitätsmanagement "planen" und "bauen": Definitionen, "Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskrite-
rien" für die Vergabe von Dienst- / Planungsleistungen und Bauaufträgen gem. BVergG 2006, (ge-plante) Neuerungen im BVergG 2009.
V02 Fortsetzung der V01: Zuschlagskriterien und "Messmethoden" für Vergaben nach dem "Bestbieter-
prinzip", Generalplaner vs. Einzelplaner: Leistungsinhalte, Qualitätsstandards, Vor-, Nachteile und Risiken; Planungs- und Ausführungsschnittstellen.
V03 Terminplanung und -steuerung: Netzplantechnik. V04 Kostenplanung und -steuerung: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenan-
schlag (gem. DIN 276 und ÖN B 1801), Ermittlung der Grobelement- und Elementkosten, modul-CAD.
V05 Kostengenauigkeit vs. Flexibilität kreativer Planung, Kostensteuerung, Zielkostenplanung. V06 Anti-Claim-Management: Folgen von Projektänderungen des AG, Nachtragsprüfung, Konfliktbewäl-
tigung, schiedsgerichtliche Streitbeilegung, Dokumentation für ev. zivilrechtliche Streitverfahren, Nachtragsvermeidung.
V07 Kritisch-dialogische Analyse der Übungsergebnisse. Übungen zu den VO (50 %) Drei Übungen (Einzel- und Gruppenarbeiten) zu den Vorlesungen V01 bis V06. Präsentation der Übungen am 22.01.2009, Analyse der Ergebnisse und Diskussion. Termine Einführung am 09.10.2009. 13.00 bis 15.00 Uhr, HS 14A Vorlesungen am 23.10., 13.11, 04.12. u. 18.12.2009, 15.01.2010, 13.00 - 15.00 Uhr. Ausgabe der Übungen im Anschluss an die Vorlesungen. Übungskorrekturen am 06.11., 20.11. u. 11.12 2009, im Anschluss an die Vorlesungen. Schlusspräsentation der Übungsergebnisse und Diskussion am 22.01.2010 (V07).
QTK V01_QUALITÄT
1 von 4 © Architekt DI PRIEBERNIG · 10/2009
V01.1 Qualität
Die Basis des Bauens ist der architektonische Entwurf: die Neugierde der Architekten, Konstrukteure, Kli-
maingenieure, Fachingenieure, Logistiker, … an der zweckdienlichen Formgebung der Räume, Baukon-
struktionen, Bauteile und energetischen Modellierung, indem sie eine architektonische Aufgabe (die Funk-
tion/en) lösen, verorten und die Wirkung erforschen und vorausberechnen. Mit der Entkoppelung des Ent-
wurfs von der Ausführungsplanung und Bauerrichtung – die Architektur 1 umfasste bis in die Mitte des 19.
Jahrhunderts Entwurf (Gestaltung), Konstruktion und alle organisatorischen Maßnahmen von der Ausfüh-
rungsplanung bis zur Vollendung des Bauwerks – löst sich die Baukunst von ihren Wurzeln, die Vitruv
einst mit den Begriffen >firmitas, utilitas und venustas< „vorgeschrieben“ und mit bautechnischen, rechtli-
chen, ökonomischen und organisatorischen Komponenten des Architekten ergänzt hat. An Aktualität ging
davon bis heute nichts verloren.
Die Architektur als Wissenschaft und das Fach Architektur müssen aus der Bauaufgabe – dem Zweck des
Planens und Bauens – heraus auf die regional differenzierte Umwelt innovativ (und idR einmalig) antwor-
ten, wollen sie große Gesten, Mängel und enttäuschte Erwartungen vermeiden.
1.0 Definitionen
Mit >Qualität< bezeichnen wir im Fach „Architektur“ die Gesamtheit einer Dienstleistung (z. B. Planung)
oder eines Bau-Werkes (Produktes), die sich auf die Erfüllung festgelegter (bedungener) oder voraus-gesetzter Anforderungen und Bedürfnisse beziehen. Wir verwenden dafür die Synonyme
Funktionalität: z. B. Raumangebot, Leistungsdaten (BO, RFP, Nutzflächen, Erschließung), Flexibi-
lität, … → Zweckerfüllung;
Dauerhaftigkeit: wasserdicht, rissfrei, korrosionsbeständig, widerstandsfähig gegen Chemikalien,
.., → Gebrauchstauglichkeit;
Sicherheit: Sicherheitsvorkehrungen (GLT / ZLT, Brandschutz, Schutz vor Bedrohung, Zutrittskon-
trolle, …;
Umweltverträglichkeit: niedriger Energieverbrauch (in der Herstellung und im Betrieb), recyclebare
Baustoffe, …;
innovative Architektur: Form, Zeichen, …
1.2 Projektqualität
definierte Projektziele,
Ablauforganisation,
Informationsfluss, 1 Das Wort „Architektur“ wird in unserer Analyse – wie heute gebräuchlich – für reale Bauwerke und das Fach Archi-tektur-Planung verwendet. Davon unterschieden werden Architektur-Projekte (Skizzen und Pläne).
QTK V01_QUALITÄT
Seite 2 von Seite 4 © Architekt DI Priebernig · 10/2009
Terminmanagement,
Kostenmanagement,
Ressourcen- und Kapazitätsplanung,
Qualitätskontrolle,
Steuerung der Projektbeteiligten: Kommunikation,
sorgfältige Planung (Planungsqualität),
Ausführungsqualität: Sachkenntnis und Projektüberwachung.
Qualitätskontrolle ist eine Führungsaufgabe der Projektsteuerung, die die Projektqualität überwacht
und überprüft, ob die (in einem „Projekthandbuch“) festgelegten Leistungs- und Qualitätsparameter ein-
gehalten werden, und leitet bei Abweichungen die notwendige Korrekturmaßnahmen ein.
1.3 Kriterienkatalog für die Objektqualität
Standort Grundstücksqualität (Topographie), Klima,
soziales Umfeld, Infrastruktur, Verkehrsanbindung, …
Gestaltung Image, Architektonische Vision: Zeichnen, ..,
Baukörperanordnung und Ausrichtung, Einbindung in die Umgebung,
Proportionen und Maßstab,
konstruktives System,
Oberflächen: Textur, Farben, Gerüche, Patina,
Belichtung, Beleuchtung, Raumakustik, …
Funktion / Nutzung Erschließung, Organisation der Räume und Funktionsbereiche,
Raumformen: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms,
Bedienungskomfort: Weglängen, Sicherheit, Übersichtlichkeit (Orientierung).
Behaglichkeit Belichtung, Belüftung, Kühlung, Luftwechsel, Akustik, Geruch,
Temperatur, Wärmespeicherung, Diffusionsverhalten, …
Raumausstattung Materialien, Texturen, Farbwirkung (Farbton/öne, Reflexion, Absorbtion, Spiegelung),
Lichtreflexion, -brechung, -asorbtion, blendfrei, …
Bauteile und Baustoffe Verarbeitung: präzise Ausführung,
QTK V01_QUALITÄT_081114
Seite 3 von Seite 4 © architekt DI h. priebernig · 2008/09
Regeln der Technik: Verarbeitungsrichtlinien, Normen,
Prüfzeugnisse,
Abbruch und Entsorgung.
Betrieb Dokumentation der Bauakte – für den Betrieb, evtl.e Umbauten und den Abbruch,
Betriebskosten: Wartung, Reinigung, Energieverbrauch,
Gewährleistungszeiten.
Flexibilität Änderung der Raumaufteilung, Umnutzung, Erweiterbarkeit, Umbau,
Flexibilität der Funktionsbereiche im Hinblick auf betriebliche Änderungen.
Umweltverträglichkeit Primärenergieaufwand, Energieeinsparung, Emissionsbelastung, Recyclingfähigkeit, …
Ästhetik Image, Zeichenhaftigkeit, Repräsentanz, öffentliche Akzeptanz.
1.4 Qualitätskriterien für Planungs- und Bauprojekte Qualitätsziele definieren, den Umgang mit Mängeln festlegen, Qualitätsabweichungen erkennen und Ge-
genmaßnahmen rechtzeitig einleiten → Qualitätshandbuch
Projektziele – gegliedert nach den fünf
Quantität Betriebsorganisation (BO): Gestaltung der betrieblichen Abläufe und
funktionalen Zusammenhänge (Notwendigkeiten),
Raum- und Funktionsprogramm (RFP).
Qualität Projektvision: Idee, Zeichen, Form,
Entwurf, Planung, Vergabeverfahren, Ausführung, Betrieb,
Image.
Kosten Errichtungskosten,
Betriebs- und Folgekosten (Energie, Wartung, Pflege, ..): Prognose der
Investitions-, Betriebs- und Unterhaltskosten,
Abbruch- und Entsorgungskosten,
Rendite,
Kosten-Nutzen-Analyse.
Termine Planungs- und Baufristen und –termine,
Meilensteine und Fristen der Entscheidungen,
Nutzungsdauer.
QTK V01_QUALITÄT
Seite 4 von Seite 4 © Architekt DI Priebernig · 10/2009
Kommunikation Planungs- und Ausführungsschnittstellen, präzise Verträge (ohne Lücken und
Überschneidungen),
Besprechungsmanagement, partnerschaftlicher Umgang,
Dokumentation.
1.5 Planungstechnik aus Sicht der Projektsteuerung
Schriftliche Zielsetzung formulieren und Zwischenresultate mit dem Projektzielen kontinuierlich
überprüfen.
Problem- / Abweichungsanalyse: Fakten ermitteln und entsprechend ihrer Wichtigkeit zuordnen
SOLL-IST-Vergleiche.
Planungsentscheidung nach systematischen Vergleichen von Alternativlösungen, Entscheidung in
allen Phasen aufzeigen. Änderungen werden – unter Kostenfolge für den Verursacher der Ände-
rung – nur dann berücksichtigt, wenn sie stichhaltig begründet werden können.
1.6 Ausführungsüberwachung
Überwachungs- / Kontrollparameter und –termine festlegen,
SOLL-IST-Vergleich → bei Zielkonflikten (Kostenerhöhung, Terminverzug, Änderungen des AG,
Pläne / Ausführung weichen von den Verträgen ab, ..) muss die ÖBA alle Auswirkungen auf die
Projektziele schriftlich aufbereiten,
Risiken bewerten,
Lösungsansätze (Kosten-Nutzen-Analyse) und Risiken mit dem AG kommunizieren.
Nach der Kosten-Nutzen-Analyse und der Risikobewertung fällt der AG fällt die Entscheidung und
leitet (im Wege der ÖBA) die Korrekturmaßnahmen ein: Beschlussfassung und Protokollierung,
Einleitung der Korrekturmaßnahmen → Nachträge der Firmen, Nachtragsprüfung (Leistung, Quali-
tät, Termine, Kosten), Beauftragung, Änderung des SiGe-Plans, Nachführung des Budgets und
der Termine. Vgl. „Leistungsänderungen“ gem. ÖN B 2110: Anzeigepflicht (AG und AN), Nach-
tragslegung (Baufirmen), Nachtragsprüfung (ÖBA, Planer, PM), Freigabe (Beauftragung). S. dazu
auch die VO „Anti-Claim- Management“.
Die Fortschreibung der Projektziele PLANUNG und BAU, der Termine und der evtl. ergänzender Kontroll-
parameter erfolgt durch die Projektsteuerung / Projektleitung. Die Auswirkungen auf die Leistungen (Quan-
tität + Qualität) und auf die Kosten und Termine werden von den Planern / der ÖBA ermittelt und fortge-
schrieben.
QTK V01.2 Vergabe von Dienstleistungen · Wettbewerbe
1 von 4 PRIEBERNIG · 09/2008
§ 30 BVergG 2006 (Stand Sept. 2008)
Verhandlungsverfahren bei Dienstleistungsaufträgen § 30. (1) Dienstleistungsaufträge können im Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung
vergeben werden, wenn
1. im Rahmen eines durchgeführten offenen oder nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntma-
chung oder eines durchgeführten wettbewerblichen Dialoges keine ordnungsgemäßen Angebote oder nur
Angebote abgegeben worden sind, die nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes unannehmbar sind,
und die ursprünglichen Bedingungen für den Dienstleistungsauftrag nicht grundlegend geändert werden,
oder
2. es sich um Dienstleistungen handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der mit der Leistungserbringung
verbundenen Risiken eine vorherige globale Preisgestaltung nicht zulassen, oder
3. die zu erbringenden Dienstleistungen, insbesondere geistige Dienstleistungen wie Bauplanungsdienst-
leistungen und Dienstleistungen der Kategorie 6 des Anhanges III, dergestalt sind, dass vertragliche Spe-
zifikationen nicht so genau festgelegt werden können, dass der Auftrag durch die Wahl des besten Ange-
botes im offenen oder nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden kann. Im
Falle der Z 1 kann von der Bekanntmachung Abstand genommen werden, wenn der Auftraggeber in das
betreffende Verhandlungsverfahren nur jene befugten, zuverlässigen und leistungsfähigen Unternehmer
einbezieht, deren Angebote nicht im Verlauf des vorangegangenen offenen oder nicht offenen Verfahrens
mit vorheriger Bekanntmachung oder des vorangegangenen wettbewerblichen Dialoges gemäß § 129 Abs.
1 Z 1 ausgeschieden wurden und die Angebote unterbreitet haben, die den Anforderungen der §§ 106 bis
110 und 113 bis 115 entsprochen haben.
(2) Dienstleistungsaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben
werden, wenn
1. im Rahmen eines durchgeführten offenen oder nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntma-
chung kein oder kein im Sinne dieses Bundesgesetzes geeignetes Angebot abgegeben oder kein Teil-
nahmeantrag gestellt worden ist, die ursprünglichen Bedingungen für den Dienstleistungsauftrag nicht
grundlegend geändert werden und der Kommission ein Bericht vorgelegt wird, wenn sie dies wünscht,
oder
2. der Dienstleistungsauftrag aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes
von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmer ausgeführt werden kann, oder
3. dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind, im Zu-
sammenhang mit Ereignissen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die im
offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung oder in einem gemäß Abs.
1 durchzuführenden Verhandlungsverfahren vorgeschriebenen Fristen einzuhalten, oder
4. zusätzliche Dienstleistungen, die weder in dem der Vergabe zugrunde liegenden Entwurf noch im urs-
prünglichen Dienstleistungsauftrag vorgesehen sind, die aber wegen eines unvorhergesehenen Ereignis-
ses zur Ausführung des darin beschriebenen Dienstleistungsauftrages erforderlich sind, sofern der Auftrag
an den Unternehmer vergeben wird, der den ersten Auftrag ausführt, der Gesamtwert der zusätzlichen
QTK V01.2 Vergabe von Dienstleistungen · Wettbewerbe
2 von 4 PRIEBERNIG · 09/2008
Dienstleistungen 50 vH des Wertes des ursprünglichen Dienstleistungsauftrages nicht überschreitet, und
entweder
a) eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen vom ursprünglichen Dienstleistungsauftrag in tech-
nischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber möglich ist,
oder
b) eine Trennung vom ursprünglichen Dienstleistungsauftrag zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienst-
leistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind, oder
5. neue Dienstleistungen in der Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen bestehen, und
a) der Auftrag von demselben Auftraggeber an den Auftragnehmer, der bereits den ursprünglichen Auftrag
erhalten hat, vergeben wird,
b) der ursprüngliche Auftrag im offenen oder nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung ver-
geben wurde,
c) die Dienstleistungen einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ursprüngli-
chen Auftrages war,
d) die Möglichkeit der Anwendung eines derartigen Verhandlungsverfahrens bereits in der ersten Aus-
schreibung vorgesehen war,
e) die Vergabe binnen drei Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages erfolgt und
f) der für die Fortsetzung der Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert bei der Be-
rechnung des geschätzten Auftragswertes zugrunde gelegt wurde, oder
6. im Anschluss an einen Wettbewerb der Auftrag gemäß den einschlägigen Bestimmungen an den
Gewinner oder an einen der Gewinner des Wettbewerbes vergeben werden muss. Im letzteren Fall müs-
sen alle Gewinner des Wettbewerbes zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.
Bestimmungen über Wettbewerbe Allgemeines § 153. Für die Durchführung von Wettbewerben (Ideenwettbewerbe sowie Realisierungswettbewerbe) ge-
lten ausschließlich die Bestimmungen dieses Abschnittes, der 1. Teil, die §§ 3, 6, 9, 10, 12 Abs. 2 und 3,
13, 16, 19, 20 Abs. 1 bis 3 und 5, 26, 35, 39, 42 bis 52, 54 und 55, der 4. bis 6. Teil sowie die Vorschriften,
auf die in diesem Abschnitt verwiesen wird.
Teilnahme am Wettbewerb § 154. (1) Der offene Wettbewerb steht allen Teilnahmeberechtigten offen.
(2) Beim nicht offenen Wettbewerb ist die Anzahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend dem Wett-
bewerbsgegenstand festzulegen. Sie darf bei Existenz einer hinreichenden Anzahl von befugten, leis-
tungsfähigen und zuverlässigen Unternehmern jedoch nicht unter drei liegen. Die festgelegte Anzahl muss
einen echten Wettbewerb gewährleisten und ist in der Bekanntmachung anzugeben. Die eindeutigen und
nicht diskriminierenden Auswahlkriterien haben den besonderen Erfordernissen des Wettbewerbsgegens-
tandes Rechnung zu tragen und sind im Vorhinein festzulegen.
QTK V01.2 Vergabe von Dienstleistungen · Wettbewerbe
3 von 4 PRIEBERNIG · 09/2008
(3) Bewerbern, die auf Grund der Bekanntmachung rechtzeitig Teilnahmeanträge gestellt haben und die
gemäß den §§ 68 bis 77 als befugt, leistungsfähig und zuverlässig anzusehen sind, ist unter Bedachtnah-
me auf Abs. 5 und 6 Gelegenheit zur Beteiligung am Wettbewerb zu geben.
(4) Über die Prüfung der Teilnahmeanträge ist eine Niederschrift zu verfassen, in welcher alle für die Beur-
teilung der Teilnahmeanträge wesentlichen Umstände festzuhalten sind. Auf Verlangen ist dem Bewerber
Einsichtnahme in den seinen Teilnahmeantrag betreffenden Teil der Niederschrift zu gewähren. Bei der
Gestaltung der Niederschrift ist darauf Bedacht zu nehmen.
(5) Langen in der Folge mehr Teilnahmeanträge als die vom Auslober festgelegte Anzahl von einzuladen-
den Teilnehmern ein, so hat der Auslober unter den befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Bewer-
bern anhand der Auswahlkriterien die besten Bewerber auszuwählen. Die maßgeblichen Gründe für die
Auswahl sind in nachvollziehbarer Form festzuhalten. Der Auslober hat alle Bewerber von dieser Ent-
scheidung unverzüglich, jedenfalls aber acht Tage nach Abschluss der Auswahl zu verständigen. Auf Ver-
langen sind den nicht zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladenen Bewerbern die Gründe der Nicht-
Zulassung bekannt zu geben, sofern nicht die Bekanntgabe dieser Informationen öffentlichen Interessen
oder den berechtigten Geschäftsinteressen von Unternehmern widersprechen oder dem freien und laute-
ren Wettbewerb schaden würde.
(6) Langen in der Folge weniger Teilnahmeanträge von befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Un-
ternehmern als die vom Auslober festgelegte Anzahl von einzuladenden Teilnehmern ein, so kann der
Auslober zusätzliche Unternehmer in den Wettbewerb einbeziehen.
(7) Zu geladenen Wettbewerben sind mindestens drei Unternehmer einzuladen. Die Aufforderung zur Teil-
nahme hat nur an gemäß den §§ 68 bis 77 als befugt, leistungsfähig und zuverlässig anzusehende Unter-
nehmer zu erfolgen.
(8) Bei Ideenwettbewerben kann - soweit dies auf Grund des Wettbewerbsgegenstandes nicht erforderlich
ist - auf die Prüfung der Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß den §§ 68 bis 77 verzich-
tet werden.
Durchführung von Wettbewerben § 155. (1) In der Bekanntmachung eines offenen oder nicht offenen Wettbewerbes gemäß § 46 sind die
Beurteilungskriterien für das Preisgericht in der Reihenfolge ihrer Bedeutung anzugeben. Bei geladenen
Wettbewerben sind den eingeladenen Unternehmern die Beurteilungskriterien für das Preisgericht in der
Reihenfolge ihrer Bedeutung vorab bekannt zu geben.
(2) Die auf die Durchführung des Wettbewerbes anwendbaren Bestimmungen sind den an der Teilnahme
am Wettbewerb Interessierten auf Anfrage, den eingeladenen Unternehmern bei geladenen Wettbewerben
aber jedenfalls, mitzuteilen.
(3) Der Durchführung von Wettbewerben ist eine Wettbewerbsordnung zugrunde zu legen, die zumindest
folgenden Inhalt aufzuweisen hat:
1. Vorgangsweise des Preisgerichtes;
2. Preisgelder und Vergütungen;
3. Verwendungs- und Verwertungsrechte;
4. Rückstellung von Unterlagen;
QTK V01.2 Vergabe von Dienstleistungen · Wettbewerbe
4 von 4 PRIEBERNIG · 09/2008
5. Beurteilungskriterien;
6. Angabe, ob ein oder mehrere Gewinner des Wettbewerbes ermittelt werden sollen; im letzteren Fall An-
gabe der Anzahl der Gewinner;
7. Ausschlussgründe;
8. Termine.
(4) Das Preisgericht darf nur aus Preisrichtern bestehen, die von den Teilnehmern des Wettbewerbes
unabhängig sind. Wird von den Wettbewerbsteilnehmern eine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt,
muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über dieselbe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
(5) Das Preisgericht darf erst nach Ablauf der Frist für deren Vorlage vom Inhalt der Pläne und Entwürfe
Kenntnis erhalten.
(6) Das Preisgericht ist bei der Auswahl des oder der Wettbewerbsgewinner unabhängig. Es hat diese
Auswahl auf Grund von Wettbewerbsarbeiten, die anonym vorgelegt werden, und nur auf Grund der Beur-
teilungskriterien zu treffen. Das Preisgericht hat über die Rangfolge der ausgewählten Projekte eine Nie-
derschrift zu erstellen, in die auf die einzelnen Wettbewerbsarbeiten einzugehen ist und in die allfällige
Bemerkungen des Preisgerichtes sowie gegebenenfalls noch zu klärende Fragen betreffend einzelne
Wettbewerbsarbeiten aufzunehmen sind. Diese Niederschrift ist von den Preisrichtern zu unterfertigen. Die
Bewerber können bei Bedarf aufgefordert werden, zur Klärung bestimmter Aspekte der vorgelegten Wett-
bewerbsarbeiten Antworten auf Fragen zu erteilen, die das Preisgericht in der Niederschrift festgehalten
hat. Über den darüber stattfindenden Dialog zwischen den Preisrichtern und den Bewerbern ist ein umfas-
sendes Protokoll zu erstellen, das der Niederschrift anzuschließen ist. Die Anonymität der vorgelegten
Wettbewerbsarbeiten ist bis zur Auswahl des Preisgerichtes bzw. bis zum gegebenenfalls stattfindenden
Dialog zu wahren. Die Auswahl des Preisgerichtes ist dem Auslober zur allfälligen weiteren Veranlassung
vorzulegen. Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich.
(7) Wettbewerbe können ein- oder mehrstufig durchgeführt werden.
(8) Für die Übermittlung von Plänen und Entwürfen auf elektronischem Weg im Zusammenhang mit der
Durchführung eines Wettbewerbes gelten die §§ 91 bis 94, 113 bis 116 und 119 sinngemäß.
(9) Wird im Anschluss an die Durchführung eines Wettbewerbes kein Verhandlungsverfahren zur Vergabe
eines Dienstleistungsauftrages durchgeführt, so hat der Auslober die Entscheidung, an welche Wettbe-
werbsteilnehmer Preisgelder vergeben werden bzw. Zahlungen erfolgen sollen, sowie die Zusammenset-
zung des Preisgerichtes allen Wettbewerbsteilnehmern binnen acht Tagen nach seiner Entscheidung be-
kannt zu geben.
(10) Wird im Anschluss an die Durchführung eines Wettbewerbes ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe
eines Dienstleistungsauftrages gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 durchgeführt, so hat der Auslober die Entscheidung
über die Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren sowie die Zusammensetzung des
Preisgerichtes den nicht zugelassenen Wettbewerbsteilnehmern binnen acht Tagen nach seiner Entschei-
dung bekannt zu geben.
(11) Für den Widerruf eines Wettbewerbes gelten die §§ 138 bis 140 sinngemäß mit der Maßgabe, dass §
138 für die Phase vor Vorlage der Wettbewerbsarbeiten und § 139 für die Phase nach Vorlage der Wett-
bewerbsarbeiten gilt.
QTK V01.3 Eignungs-, Auswahl-, Zuschlagskriterien gem. BVergG 2006
1 von 3 © Architekt DI PRIEBERNIG · 2009
Referenzen als Eignungskriterien
Referenzen sind gem. BVergG 2006 „Nachweise [der Bewerber / Bieter] über erbrachte Leistungen“ und
müssen in der Ausschreibung als „unternehmensbezogene“, nicht diskriminierende Mindestanforderungen
formuliert sein. Der § 75 BVergG regelt die möglichen Eignungsnachweise. Für den Nachweis der techni-
schen Leistungsfähigkeit sind diese „taxativ aufgezählt, d. h., der Auftraggeber darf keine anderen als die
im § 75 BVergG angeführten Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit fordern“ 1. Der Auftraggeber
darf bei Bauaufträgen maximal drei Referenzen der in den vergangenen fünf Jahren erbrachten Bauleis-
tungen als Eignungsnachweis verlangen. Der Inhalt der Referenz/en muss ist vom Auftraggeber in der
Ausschreibung festzulegen.
Bsp. Referenzen als Eignungskriterien Mindestanforderung der Referenz: Leistungsinhalt (Art der Leistung), Auftragswert oder Abrechnungssumme, Ort und Ausführungs-zeitraum der Leistungserbringung, Auftraggeber, Ansprechperson (mit Telefon-Nr., Email-Adresse), Beglaubigung durch den Auftrag-geber oder Ersatzbeglaubigung des Bewerbers / Bieters (rechtsgültige Unterschrift).
Referenzen als Auswahlkriterien
Auswahlkriterien sind bei zweistufigen Verhandlungsverfahren und können bei nicht offenen Verfahren zur
Auswahl der bestgeeigneten Bewerber für ein anschließendes Angebotsverfahren anzuwenden / ange-
wendet werden. Auswahlkriterien können mit „nicht erfüllt, besser und schlechter erfüllt“ quantifiziert wer-
den. Sie sind, zum Unterschied von Eignungskriterien, keine KO-Kriterien. Bei Auswahlkriterien können
auch mehr als drei Referenzen, auch ältere als fünf Jahre alte, bewertet werden.
S. d. Bsp. 2-stufiges Vergabeverfahren gem. BVergG 2006 im Oberschwellenbereich für ein automatisches elektromechanisches Apotheken-kommissioniersystem.
Zuschlagskriterien
Als Zuschlagskriterien sind Referenzen (gem. BVergG 2006) unzulässig: „Gesetzlich geregelt sind Refe-
renzen ausschließlich im Bereich der Eignungsnachweise.“ 2
Bei technischen, funktionale und Qualitätskriterien – je mehr Punkte desto besser – erfolgt die Be-
rechnung der gewichteten Punkte mit der Formel y = Vw / Bw x … Punkte.
Vw Vergleichswert des betrachteten Angebots
Bw Bestwert = der Wert des Angebotes mit der höchsten Punkteanzahl
Angebotspreise, Betriebkosten (pro Jahr, auf … Jahre hochgerechnet) – je niedriger der Preis desto
besser – werden mit der Formel (1 + 1 – PW / Bp) x … Punkte berechnet.
1 Heid, Stephan: Vergabeverfahren / Teil 1, in: bau.zeitung 49/50/08. 2 ebd.
QTK V01.3 Eignungs-, Auswahl-, Zuschlagskriterien gem. BVergG 2006
2 von 3 © Architekt DI PRIEBERNIG · 2009
Ein Angebot mit dem doppelten Preis erhält in dieser Formel null Punkte. Liegt der Preis mehr als das
Doppelte über dem Bestpreis, erhält dieses Angebot negative Punkte. Die Neigung der Gerade legt der
Auftraggeber mit der Berechnungsformel fest. Er muss sie bei evtl. Fragen eines Bieters innerhalb der
Präklusionsfrist begründen.
Der Vergleich der Preise nach der Formel y = Bp / Pw x … Punkte ergäbe eine nicht linear proportionale
Wertung: die gewichteten Punkte liegen auf einer Kurve. Angebote, die „näher“ zum Billigstpreis liegen,
erhalten verhältnismäßig weniger gewichtete Punkte als Angebote mit höheren Preisen. So erhält der Bie-
ter mit dem doppelten Preis (noch) 50 % der maximal erzielbaren Punkte für das Kriterium Preis.
Pw Preis des bewerteten Angebotes Bp Bestpreis = der niedrigste Preis
Diese Bewertung ist vergaberechtlich nicht erlaubt, da sie die Bieter unterschiedlich – nicht linear – misst.
Ein Bieter könnte vor Ablauf der Präklusionsfrist 3 Einspruch dagegen erheben.
3 Anfechtungsfrist für Vergabeverstöße; Frist für Nachprüfungsanträge (§ 321 BVergG).
QTK V01.3 Eignungs-, Auswahl-, Zuschlagskriterien gem. BVergG 2006
3 von 3 © Architekt DI PRIEBERNIG · 2009
Bsp. Zuschlagskriterien und Gewichtung für die Vergabe von Sesseln (gem. BVergG 2006) 1. Der Zuschlag wird an das „technisch wirtschaftlich günstigste Angebot“ („Bestbieterprinzip“) nach dem in der Beilage Zuschlags-kriterien_Möbel angeführten Bewertungssystem erteilt. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind: K1 Komfort und Verarbeitung der Sessel (der Positionen ___ bis ___) mit 20 % Gewichtung K1.1 Sitzkomfort mit 10 % Gewichtung
Ergonomische Gestaltung / Anforderung an Büroarbeitsplätze, Synchronmechanik und Gewichtsregulierung, Dauer-auslösung, Rücken-Höhenverstellung, Sitzhöheneinstellung, Körperform-Sitzschalen.
K1.2 Verarbeitung mit 10 % Gewichtung
Robuste Befestigung der Füße und Schalen (Beschläge), Kantenausbildung, dauerhaft festsitzende Befestigung der Fußstopfen.
Die Kriterien K1.1 und K1.2 werden anhand der vom Bieter beizustellenden Mustersessel der Positionen ___ bis ___, erläu-ternden Datenblättern, Beschreibungen und Fotos bewertet.
K2 Gesamtpreis mit 80 % Gewichtung. 2. Messen der gewichteten Kriterien und Ermittlung des „Bestbieters“ Das Kriterium K1 wird von einer Fachjury [aus vier sachkundigen Personen des Auftraggebers (Auslobers)] kommissionell bewertet. Jedes Jurymitglied gibt für die Unterkriterien K1.1 und K1.2 eine Wertung von 0 bis 10 Punkten (zwischen nicht erfüllt = 0 Punkte bis sehr gut erfüllt = 10 Punkte) ab. Die Punkte der Jurymitglieder werden addiert und von der Summe das Mittel gebildet; die maximale Punkteanzahl beträgt 20.
Das Kriterium K1 Komfort + Verarbeitung wird nach der Formel K1 = VW / BW x 20 = … Punkte berechnet. Die gewichteten Punkte für die Qualitätskriterien K1.1 und K1.2 der Bieter sind linear proportional: sie liegen auf einer Geraden.
Das Kriterium K2 Gesamtpreis wird nach der Formel K2 = (1 + 1 – PW / Bp) x 80 = … Punkte berechnet. Die gewichteten Punkte für das Kriterium 2 „Gesamtpreis“ der Bieter sind linear proportional: sie liegen auf einer Geraden. Steigt der Gesamtpreis eines Bieters um das Doppelte des Billigst-Gesamtpreises (Bestpreis) ist die Punkteanzahl 0, bei mehr als dem doppelten Gesamtpreis ist die er-reichbare Punkteanzahl negativ.
Pw Preis des bewerteten Angebotes Bp Bestpreis Vw Vergleichswert des betrachteten Angebots Bw Bestwert
Die maximal erreichbaren Punkte betragen: 10 + 10 + 80 = 100 Punkte. Die Berechnung der Punkte erfolgt auf 2 Kommastellen. Der Bieter mit der höchsten Punkteanzahl hat das „technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot“. 3. Bewertungsmatrix zur Ermittlung des Bestbieters
1 A B C D E F G H I J K
2 Kriterien und Gewichtung Bieter 1 Punkte Bieter 2 Punkte Bieter 3 Punkte Bieter 4 Punkte Bieter 5 Punkte
3
4 K2 Angebotspreis 54.900,00 48.260,00 45.900,00 50.580,00 44.100,00
5 80 % (max. 80,00 Punkte) 60,41 72,45 76,73 68,24 80,00
6 [(1 + 1 - Pw / Bp) x 80]
7 K1.1 Sitzkomfort 10,00 4,50
8 10 % (max. 10,00 Punkte) n. b. n. b. 20,00 n. b. 9,00
9 [Vw / Bw x 20]
10 K1.2 Verarbeitung 8,00 8,00
11 10 % (max. 10,00 Punkte) n. b. n. b 20,00 n. b. 20,00
12 [Vw / Bw x 20]
13
14 Gesamtpunkte #WERT! #WERT! 116,73 #WERT! 109,00 4. Protokoll-Auszug zur kommisionelle Bewertung durch Fr. / Hr. ___ am ___:
„Die Mustersessel der Bieter 3 und 5 wurden von der Kommission geprüft und anhand der Zuschlagskriterien miteinander (im Paarvergleich) verglichen. Die Entscheidung auf die max. Punkte erfolgte einvernehmlich. Sitzkomfort und Verarbeitung der Ses-sel des Bieters 3 entsprechen den Mindestkriterien: ergonometrische Formgebung (Wölbung der Rückenstützen und Neigung der Sitzschalen), der Rücken ist angenehm entlastet; die Verarbeitung ist gleichwertig. Bestbieter ist der Bieter 3.“
BV ___ QTKZUSCHLAGSKRITERIEN für das Vergabeverfahren MÖBEL F01 091009
1
2
3 Kriterien Gewichtung Maximal- Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete
4 punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte
5 K1 Funktionalität 10,00 % 100,00
6 (Sitzkomfort, Bedienung, Stapelbarkeit, Reinigung) 5,00 20,00 10,00 40,00 25,00 100,00 10,00 50,00 20,00 50,00
7 K2 Ausführung 10,00 % 100,00
8 (Stabilität, Beschläge, Kantenschutz, Lackierung) 25,00 100,00 25,00 100,00 25,00 100,00 25,00 100,00 22,00 88,00
9 K3 Form 10,00 % 100,00
10 (architektonische Form, Farbharmonie) 20,00 80,00 20,00 80,00 25,00 100,00 25,00 100,00 22,00 88,00
11 Ges.punkte K1 bis K3 30,00 % 300,00 200,00 220,00 300,00 250,00 226,00
12
13 K4 Gesamtpreis 70,00 % 700,00
14 (ohne Ust.) 52.200,00 700,00 55.800,00 651,72 54.090,00 674,66 57.000,00 635,63 59.000,00 608,81
15 SUMME 100,00 % 1.000,00 900,00 871,72 974,66 885,63 834,81
16
17 JURY: 1 BH-Vertreter/in, 1 Arbeitsmediziner/in, 1 Nutzervertreter/in, 1 FM-Vertreter/in, 1 GP-Vertreter/in.
18
19 Für die Kriterien K1 bis K3 gibt jedes der 5 Jurymitglieder eine"subjektive Bewertung" von 1 bis 5 Punkten (Noten) ab: 1 = nicht erfüllt, 2 = teilweise (1/4) erfüllt, 3 = 1/2 erfüllt, 4 = 3/4 erfüllt, 5 = erfüllt.
20 K1 = (Punktemittel des betrachteten Bieters / Punktemaximum) x 100 = … Punkte; analog werden die gewichteten Punkte der Kriterien K2 und K3 berechnet und die Punkte K1 bis K3 addiert.
21 Bsp. f. d. Bieter 2 : 10,00 / 25,00 * 100,00 = 40,00
22 25,00 / 25,00 x 100,00 = 100,00
23 20,00 / 25,00 x 100,00 = 80,00
24 Bsp. f. d. Bieter 3 : 25,00 / 25,00 * 100,00 = 100,00
25 25,00 / 25,00 * 100,00 = 100,00
26 25,00 / 25,00 * 100,00 = 100,00
27 K4 = (1 + 1 - bewerteter Gesamtpreis / niedrigster Gesamtpreis) x 700 = … Punkte.28 Bsp. f. d. Bieter 2 : [1 + (1 - 55.800,00 / 52.200,00)] x 700,00 = 651,72
29 Bsp. f. d. Bieter 3 : [1 + (1 - 54.090,00 / 52.200,00)] x 700,00 = 674,66
30
31 Das Technisch wirtschaftlich günstigste Angebot hat der Bieter 3 gelegt: "Bestbieter". 871,72 974,6632
Bieter 5Bieter 1 Bieter 2 Bieter 3 Bieter 4
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Bsp. Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Unterschwellenbereich gem. BVergG 2006 für ein automatisches elektromechanisches Apothekenkommissioniersystem · 2-stufiges Verfahren
Geschätzter Auftragswert (Gesamtpreis) = € 810.000,-- zzgl. Ust. 1. Kurzbeschreibung und Mindestkriterien der geforderten Leistungen Im Zuge der Neuerrichtung der Apotheke „___“ ist eine automationsunterstützte Kommissionierung der Arzneimittel geplant. Die Lagerung der Artikel soll in den Kommissionierautomaten und in automatisierten Regallagersystemen mit einer elektromotorisch betriebenen Fördertechnik erfolgen. Es sollen Artikel in unterschiedlichen Packungsgrößen und Packungsgeometrien in das Kommissioniersystem eingelagert werden. Die Kommissionierleistung für schnell-, mittel- und langsam drehende Artikel ist für mind. 4.500 Einzelartikel pro Tag, mind. 770 Einzelartikel pro Stunde und für eine tägliche Kommissionierzeit von 6,0 Stunden auszulegen. Die Lager-reichweite der mit der Anlage zu kommissionierenden 1.800 unterschiedlichen Artikel beträgt in 14 Tagen ca. 63.000 Stück. Die Verwaltung der Artikeldaten (Stücklisten, Lagerorte, Bestandsführung, Wareneingang, Warenausgang etc.) ist über eine SAP-Schnittstelle einschließlich der erforderlichen Hard- und Software in das vorhandene SAP-System einzubinden. Nicht in das automatisierte Kommissioniersystem einbezogen sind Palettenwaren, Kühlwaren, Suchtgifte und Einzelartikel. 2. Eignungskriterien
Befugnis Österr. Bewerber und Bietergemeinschaften gem. § 70 Abs. 5 BVergG: Befugnis. Bewerber aus dem EU- und EWR-Raum: Gewerbeberechtigung, Berufsregisterauszug, Anerkennungs- und Gleichschaltungsbescheid gem. GewO. Schweizer Bewerber: Gewerbeberechtigung, Berufsregisterauszug, Anerkennungs- und Gleichschaltungsbe-scheid gem. GewO.
Zuverlässigkeit
Allgemeine und Besondere berufliche Zuverlässigkeit: ANKÖ oder Strafregisterauszug (max. 6 Monate alt). Kontoauszüge (Lastschriftanzeigen) . SV-Anstalt und Finanzbehörde, Abfrage bei der Zentralen Koordinie-rungsstelle für die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung des BM f. Finanzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gesamtumsatz mind. 1,0 Mio. / Jahr, Spartenumsatz für Kommissionierautomationssysteme mind. 0,5 Mio. € / Jahr (in den letzten drei Jahre bzw. seit Bestehen des Unternehmens). Haftpflichtversicherung: Mindestversicherungssumme 1,0 Mio. €, Deckungszusage und Nachhaftung des Versicherers bis zum Ablauf der Gewährleistung + 1 Jahr (im Auftragsfall).
Technische Leistungsfähigkeit Personalausstattung: mind. 5 Facharbeiter, 1 EDV-Techniker für SAP-Systeme und 1 Systemtechniker, mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung mit automatisierten Kommissioniersystemen.
Referenz: Der Bewerber muss eine Referenz einer realisierten Kommissionieranlage in einer Apotheke mit folgenden Mindestkriterien nachweisen:
· Kommissionierung: mind. 1.600 verschiedenen Einzelartikel, Lagerkapazität: mind. 40.000 Artikel, Kommissionierleistung: mind. 3.200 Artikeln in max. 5,5 Stunden, Software des Kommissioniersystems: in ein SAP-System o. ä. eingebunden.
· Die realisierte Kommissionieranlage des Referenzprojekts darf nicht älter 3 Jahre sein. Der Bewerber muss für die Referenz einen sachkundigen Ansprechpartner des Auftraggebers benennen. Der Bewer-ber muss von der Referenz-Kommissionieranlage eine detaillierte Systembeschreibung (samt Skizzen und technischen Daten) vorlegen.
3. Auswahlverfahren Die Auswahl der Bieter erfolgt kommissionell nach den u. a. Auswahlkriterien. Dazu muss jeder Bewerber max. drei Referenzen von Automatik-Apotheken-Kommissionieranlagen, die er in den letzten drei Jahren errichtet bzw. zu mind. 75 % fertig gestellt hat, vorlegen. Der Nachweis der Referenzen muss wie in 1. Technische Leistungsfähigkeit „Referenz“ beschrieben erfolgen. 1 Refe-renzen, die vor mehr als fünf Jahren (seit der EU-weiten Bekanntmachung) gebaut wurden, werden nicht als Referenz anerkannt.
1 Empfohlen werden Formblätter zur Ausschreibung, in die die Bewerber die Daten zu den Referenzen eintragen und die Beilagen anführen. Eine evtl.e Besichtigung einer / der Referenzanlage/n muss den Bewerbern vorgegeben werden.
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Auswahlkriterien und Gewichtung 3.1 Leistungsfähigkeit des Bewerbers mit 30 % Gewichtung (max. 300 Punkte)
Die Punkte (P) je Bewerber (i) für die Leistungsfähigkeit werden mit der Formel Pi = Pmax * Wfi / Wfmax berech-net. Wf ist der Wertungsfaktor = (die spartenspezifischen Netto-Abrechnungssummen bzw. bei der über 75 % ab-geschlossenen vorläufigen Errichtungskosten der max. drei Referenzen zu Automatikkommissionieranlagen) dividiert durch drei dividiert. Der Wertungsfaktor je Referenz ist bei >= 2,0 Mio. € Umsatz 5,0 und bei <= 0,5 Mio. € Umsatz 0,0. Die Wf-Zwischenwerte werden linear zwischen 0,5 Mio. und 2,0 Mio. Umsatz berechnet. Umsätze über 2,0 Mio. je Referenz werden mit dem Wf = 5,0 angesetzt. Der Wertungsfaktor des Bewerbers (i) wird mit der Formel Wfi = (WfR1 + WfR2 + WfR3) / 3 berechnet.
3.2 Erfahrung des Bewerbers mit 70 % Gewichtung (max. 700 Punkte)
Schriftliche Dokumentation und detaillierte Beschreibung einer (= der nach Ansicht des Bewerbers „besten“) Referenz (j) aus 3.1 zur Bewertung nach folgenden Mess- / Bewertungsgrößen: Bewertungsgrößen Wertungsfaktor bzw. Indikator a) Anzahl der Einzelartikel >= 1.400 Stk. Wa = 1,0 <= 300 Stk. Wa = 0,0 b) Kommissionierleistung >= 4.500 Stk. Wb = 2,0 (Einzelartikel / Tag) <= 500 Stk. Wb = 0,0 c) Automatisierungsgrad >= 80 % Wc = 2,0 <= 30 % Wc = 0,0 Die Zwischenwerte für die Wertungsfaktoren Wa, Wb und Wc werden linear zwischen den Grenzwerten [a) zw. 1.400 und 300 Stk., b) zw. 4.500 und 500 Stk., c) zw. 80 und 30 %] interpoliert. Erläuterungen zu a) bis c) a) Gemessen werden die von der Referenzanlage (j) kommissionierten unterschiedlichen Einzelartikel. b) Der Indikator der Leistungsfähigkeit ist die täglich in der Zeiteinheit von 5,5 Stunden erzielte Kommissionier-
leistung. c) Der Automatisierungsgrad wird berechnet aus dem Anteil der halb- und vollautomatisch kommissionierten
Artikel zur Gesamtkommissionierleistung pro Tag. Der Referenzfaktor (Rf) ist die Summe der Wertungsfaktoren Wa, Wb und Wc: Rfj = Waj + Wbj + Wcj (= max. 5,0) der Referenz (j).
Die Punkte je Bewerber (i) für 3.2 werden mit der Formel Pi = Pmax * Rfj / Rfmax berechnet.
3.3 Auswahlverfahren: Berechnung der Punkte
Anhand der in 3.1 und 3.2 angeführten Auswahlkriterien werden die fünf bestgereihten Bewerber ausgewählt, welche zum Zuschlagsverfahren (2. Stufe des Vergabeverfahrens) eingeladen werden. Die Auswahlkriterien 3.1 werden mit 30 % (= max. 300 Punkte) und 3.2 mit 70 % (= max. 700 Punkte) gewichtet: 3.1 Leistungsfähigkeit des Bewerbers Pi = Pmax * Wfi / Wfmax = 300 x Wfi / 5,0 = . . . . . Punkte 3.2 Erfahrung des Bewerbers Pi = Pmax * Rfj / Rfmax = 700 x Rfj / 5,0 = . . . . . Punkte Σ aus 3.1 und 3.2 . . . . . Punkte
Erreicht/en ein oder mehrere Bewerber Punktegleichstand mit den fünf bestgeeigneten Bewerbern, so werden alle Bewerbe mit derselben Punktezahl der erst- bis fünftgereihten zur Angebotslegung eingeladen.
3.4 Bekanntgabe der Auswahlentscheidung und Absage der nicht berücksichtigten Bewerber 3.5 14 Tage Stillhaltefrist 4. 2. Stufe des Vergabeverfahrens · Verhandlungsverfahren (zur Ermittlung des Technischen und wirtschaftlich günstigsten Angebotes: des Bestbieters)
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4.1 Ausschreibung, Zuschlagskriterien, Leistungsverzeichnis [mit genauer Beschreibung der Mindestkriterien je
Position (Leistung) und der zur Prüfung der Mindestkriterien erforderlichen Beilagen zum Angebot]. 4.2 Zuschlagskriterien (max. 1.000 Punkte)
K1 Funktionalität mit 32 % Gewichtung (max. 320 Punkte) Die Bewertung erfolgt kommissionell im „Notensystem“ von „sehr gut bis nicht genügend“:
[sehr gut (1) = 100 % erfüllt, gut (2) 75 % erfüllt, befriedigend (3) = 50 % erfüllt, genügend (4) = 25 % er-füllt, nicht genügend (5) = 0 % erfüllt]
K1.1 Systemlösung (Umsetzung) und Erfüllungsgrad: max. 140 Punkte
Der Bieter erstellt ein schriftliches Konzept mit a) Grundriss- / Funktionsskizzen im Maßstab ca. 1 : 100, b) Beschreibung der Technologien der Voll- und Halbautomaten, der Prozesse und der Qualitätssiche-rung. Die Stell- und Verkehrsflächen (m², Länge / Breite) für die Einlagerung von 63.000 Artikeln und für die Regalkommissionierung von Flaschen, Tuben, Dosen, Packungen etc. unterschiedlicher Abmessungen für die vorgegebene Raumgeometrie: Länge 14,00 m, Breite 7,20 m, lichte Raumhöhe 3,20 m, eine Säu-lenreiche im Abstand von 8,20 m parallel zur Außenwand, Achsabstand 7,50 m; s. d. Plan ___. Bewertung: (1) = 140 x 100 %, (2) = 140 x 75 %, (3) = 140 x 50 %, (4) = 140 x 25 %, (5) = 140 x 0 %.
K1.2 Aus- / Störfallskonzept: max. 50 Punkte
Beschreibung der Verfügbarkeit der 63.000 Artikel bei kurz-, mittel- und langfristigen Störungen (Ausfall) der Kommissionieranlage.
Bewertung: (1) = 50 x 100 %, (2) = 50 x 75 %, (3) = 50 x 50 %, (4) = 50 x 25 %, (5) = 50 x 0 %.
K1.3 Transportlogistik: max. 40 Punkte
Beschreibung des Warenflusses >Wareneingang, Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, Waren-ausgang, Entsorgung der Verpackungs- und Restmaterialien< in der Apotheke. Bewertung: (1) = 40 x 100 %, (2) = 40 x 75 %, (3) = 40 x 50 %, (4) = 40 x 25 %, (5) = 40 x 0 %.
K1.4 Softwarekonzept: max. 90 Punkte
Beschreibung der Softwareeinbindung in das vorhandene Softwaresystem „__“, der Schnittstellen zu den Modulen „Material-Management“ und „Sales an Distribution“. Bewertung: (1) = 90 x 100 %, (2) = 90 x 75 %, (3) = 90 x 50 %, (4) = 90 x 25 %, (5) = 90 x 0 %.
K2 Technische Daten mit 18 % Gewichtung (max. 180 Punkte)
Die Berechnung der Punkte erfolgt nach der Formel Vw / Bw * Pmax. Vw = (Vergleichs-) Wert des betrachteten Bieters; Bw = Bestwert (Wert des „besten“ Bieters für das Kri-terium K2.x); Pmax = max. Punkte für das Kriterium K2.x.
K2.1 Kommissionierleistung „Voll-Halb“: max. 90 Punkte
Bewertet wird die Summe (Menge) der voll- und Halbautomatisch kommissionierbaren Artikel pro 6 Stunden. Berechnung der Punkte: (Vw / Bw) * 90
K2.2 %-Anteil der Artikel „Voll“: max. 50 Punkte
Bewertet wird %-Anteil der unterschiedlichen Artikel, die vollautomatisch kommissioniert werden kön-nen. (Vw / Bw) * 50
K2.3 Schallemission: max. 40 Punkte
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Der Geräuschpegel der Schallemissionen ist in Dezibel dB(A) bei Voll-Last der Kommissionieranlage, gemessen in 1 m Entfernung, anzugeben. In den Angaben sind keine bauseitigen Schallschluckmaß-nahmen anzusetzen. Ein Angebot mit einer Anlage mit Schallemissionen über 59 dB (A) wird ausge-schieden (KO-Kriterium). 2 Bewertet wird der Schallemissionspegel. (Vw / Bw) * 40
Die Bewertung der Kriterien K1.1 bis K2.3 erfolgt kommissionell durch eine 5-köpfige Fachjury aus 2 Vertre-tern des BH, 1 Vertreter des PM und 2 Vertretern des GP. Jedes Kommissionsmitglied bewertet das schriftliche Konzept nach den Kriterien K1.1 bis K2.3. K3 Wertungspreis (Wp) mit 50 % Gewichtung (max. 500 Punkte)
P3.1 Gesamtpreis ohne Wartung Gesamtpreis (Vollautomat + Halbautomat +Manuell) – Wartung (Positionen __ bis __) P3.2 Wartungskosten für 10 Jahre
(Positionen __ bis __) * 10 Jahre („linear“ hochgerechnet) 3 P3.3 Personalkosten für 10 Jahre
[Wareneingang (Positionen __ bis __) + Kommissionierung (Positionen __ bis __) + Fördertech-nik (Positionen __ bis __)] * 10 Jahre („linear“ hochgerechnet) 4
Addition der Preise je Bieter (i): Wpi = P3.1i + P3.2i + P3.3i
Die Punkte je Bieter (i) werden mit der Formel (1 + 1 – PW / Bp) x … Punkte berechnet. (Pw = Preis des bewerteten Angebotes, Bp = Bestpreis = der niedrigste Preis). Die Neigung der Gera-den = der Faktor „a“ ist vom Auslober festzulegen (und bei Rückfragen der Bieter bis zur Präklusion zu begründen). Z. B. bedeutet ein Faktor a = 2, dass der Bieter mit dem doppelten Preis des Billigstbie-ters null Punkte bekommt. „Wpi“ ist der Gesamtpreis des betrachteten Bieters (i). Wpmin = Bestpreis = der niedrigste Wp aus allen vollständigen und formal richtigen Angeboten. Bsp. Billigstbieter-Preis = 1.000 € (entspricht 10 Punkten), teuerster Bieter = 2.000 € (2-fachen Preis),
Faktor „a“ (> 1) . z. B. a = 2 → (2 – 2.000 / 1.000) x 10 Punkte = 0 Punkte. Zweitbieter = 1.500 € → (2 – 1.500 / 1.000) x 10 Punkte = 5 Punkte. Billigstbieter = 1.000 € → (2 – 1.000 / 1.000) x 10 Punkte = 10 Punkte. Alle Bieter liegen auf einer Geraden und werden damit „linear“ zur Höhe ihres Angebots-
preises bewertet.
Die Berechnung der gewichteten Punkte für die Kriterien K1 bis K3 erfolgt auf zwei Kommastellen. Der Bieter mit der höchsten Zahl gewichteter Punkte hat das „Technisch wirtschaftlich günstigste Ange-bot“. Hinweis in der Ausschreibung: Empfehlung Den Bietern ist bewusst und sie erklären sich einverstanden, dass die Zuschlagskriterien subjektive Komponen-ten enthalten und dass dadurch ein Ermessensspielraum für die Bewertungskommission besteht. Die Mindest-kriterien müssen in den Positionstexten genau und produktneutral beschrieben werden. Die Zuschlagskrite-rien und deren Gewichtung müssen bei Rückfragen der/s Bieter/s begründet werden. Die Begründungen können in den Ausschreibungsunterlagen angeführt sein.
4.3 Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und Absage der nicht berücksichtigten Bieter 4.4 14 Tage Stillhaltefrist im OSB (Oberschwellenbereich), 7 Tage im USB (Unterschwellenbereich). 4.5 Zuschlag: Schlussbrief, Gegenschlussbrief.
2 Für Kriterien, deren Auswirkungen erst nach Abschluss des Bauvorhabens wirksam werden können, wird empfoh-len, in der Ausschreibung (in den Vertragsbestimmungen des AGs) eine Vertragsstrafe (Pönale) gem. ÖN B 2110 vor-zuschreiben. 3 In den Positionen „Wartung“ sind die Wartungsarbeiten, Frequenzen (Intervalle) und der Materialbedarf zu be-schreiben. 4 In den Positionen „Personalkosten“ sind in Bieterlücken die Stunden anzugeben. Zur Vergleichbarkeit der Bieter-angaben sind die Personalkosten / Zeiteinheit vorgegeben.
BV ___ QTKVergabeverfahren MEDIZINTECHNIK_DVE F01_091009
1
2
3 Kriterien Gewichtung Maximal- Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete
4 punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte
5 K1 Funktionalität 30,00 % 300,00 P.6 K1.1 Schwenkbereich beider Arme 5,00 % 50,00 P.7 K1.2 Zuladung über 90 kg / 2 Arme 5,00 % 50,00 P.8 K1.3 Endo-Monitor 2-armig 5,00 % 50,00 P.9 K1.4 DVE-Kombistativ m. U-Leuchte 5,00 % 50,00 P.10 K1.5 xxx 5,00 % 50,00 P.11 K1.6 yyy 5,00 % 50,00 P.12 K2 Wartung 10,00 % 100,00 P.13 K3 Reaktionszeit 5,00 % 50,00 P.14 K4 Gesamtpreis minus Wartung 55,00 % 550,00 P.15 SUMME K1 bis K4 100,00 % 1.000,00 P.16
17 Bsp. DECKENVERSORGUNGSEINHEITEN (DVE)18
19 K1 Funktionalität + med.techn. Daten K1.1 = (Punktemittel des betrachteten Bieters / Punktemaximum) x 300 = … Punkte; analog werden die gewichteten Punkte für K1.2 bis K1.6 berechnet.
20 K1.1 Schwenkbereich beider Arme 5,00 % Größerer Aktionsradius (über 180 °) und Höhenhub des Stativs: verbesserte Bewegungsfreiheit und Bedienung.
21 K1.2 Zuladung über 90 kg / 2 Arme 5,00 % Eine höhere Gesamtzuladung ermöglicht die höher Bestückung bzw. geringere Grenzlasten; längere Lebensdauer.
22 K1.3 Endo-Monitor 2-armig 5,00 % Beschreibung / Begründung.
23 K1.4 DVE-Kombistativ m. U-Leuchte 5,00 % _''_
24 K1.5 xxx 5,00 % _''_
25 K1.6 yyy 5,00 % _''_
26
27 K3 Wartung 10,00 % Summe der Positionen . . . bis . . . x 10 Jahre = . . . , . . € (für den 10-jährigen Bewertungszeitraum)
28 (1 + 1 - bewerteter Wartungspreis / niedrigster Wartungspreis) x 100 = … Punkte29
30 K4 Reaktionszeit 5,00 % (kürzesten Reaktionszeit / Reaktionszeit des bewerteten Angebotes) x 50 = … Punkte31 Reaktionszeit nach einer Störmeldung = Zeitspanne zw. Email-Versendung an den AN und Eintreffen der sachkundigen Wartungsperson/en
32 beim FM des AG; eine Reaktionszeit über . . . Stunden stellt ein "KO-Kriterium" dar, d. h., ein Angebot mit über … Stunden Reaktionszeit wird
33 ausgeschieden. Hinweis: Für eine derartige Leistung / Position sollte in der Ausschreibung eine Vertragsstrafe / Pönale vorgegeben werden.
34
35 K5 Gesamtpreis ohne Wartung 55,00 % (1 + 1 - Ges.preis des bewerteten Angebotes / Bestpreis) x 550 = … Punkte36
Bieter 5Bieter 1 Bieter 2 Bieter 3 Bieter 4
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BV ___ Vergabeverfahren MEDIZINTECHNIK_DVE F01_081015
1
2
3 Kriterien Gewichtung Maximal- Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete Punkte gewichtete
4 punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte Ges.preis Punkte
5 K1 Funktionalität 30,00 % 300,00 P.6 K1.1 Schwenkbereich beider Arme 5,00 % 50,00 P.7 K1.2 Zuladung über 90 kg / 2 Arme 5,00 % 50,00 P.8 K1.3 Endo-Monitor 2-armig 5,00 % 50,00 P.9 K1.4 DVE-Kombistativ m. U-Leuchte 5,00 % 50,00 P.10 K1.5 xxx 5,00 % 50,00 P.11 K1.6 yyy 5,00 % 50,00 P.12 K2 Wartung 10,00 % 100,00 P.13 K3 Reaktionszeit 5,00 % 50,00 P.14 K4 Gesamtpreis minus Wartung 55,00 % 550,00 P.15 SUMME K1 bis K4 100,00 % 1.000,00 P.16
17 Bsp. DECKENVERSORGUNGSEINHEITEN (DVE)18
19 K1 Funktionalität + med.techn. Daten K1.1 = Σ der Einzelpunkte je Jurymidglied / Max.punkte x 300 = … Punkte; analog werden die gewichteten Punkte für K1.2 bis K1.6 berechnet.
20 K1.1 Schwenkbereich beider Arme 5,00 % Größerer Aktionsradius (über 180 °) und Höhenhub des Stativs: verbesserte Bewegungsfreiheit und Bedienung.
21 K1.2 Zuladung über 90 kg / 2 Arme 5,00 % Eine höhere Gesamtzuladung ermöglicht die höher Bestückung bzw. geringere Grenzlasten; längere Lebensdauer.
22 K1.3 Endo-Monitor 2-armig 5,00 % Beschreibung / Begründung.
23 K1.4 DVE-Kombistativ m. U-Leuchte 5,00 % _''_
24 K1.5 xxx 5,00 % _''_
25 K1.6 yyy 5,00 % _''_
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27 K3 Wartung 10,00 % Summe der Positionen . . . bis . . . x 10 Jahre = . . . , . . € (für den 10-jährigen Bewertungszeitraum);
28 (1 + 1 - bewerteter Wartungspreis / niedrigster Wartungspreis) x 100 = … Punkte.29
30 K4 Reaktionszeit 5,00 % (Kürzesten Reaktionszeit / Reaktionszeit des bewerteten Angebotes) x 50 = … Punkte.31 Reaktionszeit nach einer Störmeldung = Zeitspanne zw. Email-Versendung an den AN und Eintreffen der sachkundigen Wartungsperson/en
32 beim FM des AG; eine Reaktionszeit über . . . Stunden stellt ein "KO-Kriterium" dar, d. h., ein Angebot mit über … Stunden Reaktionszeit wird
33 ausgeschieden. Hinweis: Für eine deratige Leistung / Position sollte in der AUsschreibung eine Vertragsstrafe / Pönale vorgegeben werden.
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35 K5 Gesamtpreis ohne Wartung 55,00 % (1 + 1 - Ges.preis des bewerteten Angebotes / Bestpreis) x 550 = … Punkte.36
Bieter 5Bieter 1 Bieter 2 Bieter 3 Bieter 4
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… zu Honoraren und Preisen… zu Honoraren und Preisen
„Es ist unklug, zu viel zu zahlen – aber es ist noch schlimmer, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel zahlen, verlieren Sie ein bisschen Geld – das war‘s. Wenn Sie zu wenig zahlen verlieren Sie manchmal alles. Denn das, was Sie gekauft haben, leistet möglicherweise nicht das, was Sie sich davon versprochen haben.
Nach den Gesetzen der Ökonomie ist es unmöglich, wenig zu bezahlen und dafür viel zu bekommen. Wenn Sie bei einem Anbieter mit demNach den Gesetzen der Ökonomie ist es unmöglich, wenig zu bezahlen und dafür viel zu bekommen. Wenn Sie bei einem Anbieter mit dem niedrigsten Preis kaufen, sollten Sie immer eine Summe hinzurechnen, um das Risiko auszugleichen, das Sie damit eingehen. Wenn Sie das aber tun, haben Sie eigentlich genug Geld, um gleich mehr für eine besondere Qualität zu zahlen.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, was nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte. Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften“.1
John Ruskin (1819 – 1900)( )
Arten der Vergabeverfahren im BVergG 2006
Offenes VerfahrenNicht offenes Verfahren mit BekanntmachungNi ht ff V f h h B k t h 5 Bi tNicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung 5 BieterVerhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (viele Freiheiten)Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung (Sonderform d. Direktvergabe > 3 Bieter)Direktvergabe 1 Angebot + unverbindliche Preisauskunft (protokollieren)Wettbewerblicher Dialog urheberrechtliche Unklarheiten, Werknutzungsrecht?Dynamisches Beschaffungssystem Beschaffung von einfachen, gleichbleibenden Leistungeny g y g g gRahmenvereinbarung · Rahmenvertrag
Bieter und Angebotsbewertung gem. BVergG 2006
BewerberBieter 2-stufige Verfahren Eignungsprüfung, Auswahl- und ZuschlagsverfahrenBieter
Bieter 1-stufige Verfahren Zuschlagsverfahren
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1 Landows, Georg P.: www.victorianweb.org/authors/ruskin/ruskinov.html
Offenes VerfahrenOffenes Verfahren
Zuschlag (Auftrag)
vertiefte Angebotsprüfung
sachliche und rechnerische Angebotsprüfung
1
sachliche und rechnerische Angebotsprüfung
EignungsprüfungAn
gebo
te
Angebotsabgabe nicht steuerbare Anzahl an Bietern
Angebotserstellung
Ausschreibung
Kostenberechnungsgrundlagen + Kostenanschlag lt. ÖNorm B 1801.1 oder DIN 276
1Nicht offenes Verfahren
Zuschlag
Angebotsprüfung
Angebotsabgabe Angebote
Auswahlverfahren Reihung
Eignungsprüfung unternehmensbezogene Kriterien
Teilnahmeanträge nicht steuerbare Anzahl an Interessenten
Bewerber
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Verhandlungsverfahren mit BekanntmachungVerhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
Wettbewerblicher Dialog z. B. bei PPP-Projekten
Zuschlagsverfahren1
Verhandlungsverfahren
Angebotsprüfung
Angebotsabgabe § 117
mind. 1 Verhandlungsrunde / Bieter
Angebote
Auswahlverfahren
Eignungsprüfung
Teilnahmeantragsabgabez. B. 20
Bewerber
z. B. 5
Teilnahmeantragsabgabe
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung wird bei jedem Verfahren einmal durchgeführt Prüfung der
Befugnis,Zuverlässigkeit,wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeitder Bewerber / Bieter.
Der Auftraggeber legt in den Ausschreibungsunterlagen fest, welche Nachweise der Bewerber / Bieter vorlegen muss. Die Vorlage kann durch Eintragung in eine öffentliches Register (z. B. ANKÖ 1) ersetzt werden. Nicht vorgelegte Nachweise müssen vom AG mit Frist-setzung nachgefordert werden, ausgenommen bei „unbehebbaren“ Mängeln 2.
1 Auftragnehmerkataster Österreich
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1 Auftragnehmerkataster Österreich2 Unmöglichkeit der Behebung und / oder Änderung des Wettbewerbs, evtl. Vorteil.
Eignungskriterien sind unternehmensbezogene Mindestanforderungen sie können nur mit JA“ (= erfüllt) oder NEIN“ (= nicht erfüllt)Eignungskriterien sind unternehmensbezogene Mindestanforderungen, sie können nur mit „JA ( erfüllt) oder „NEIN ( nicht erfüllt) geprüft werden; sie dürfen nicht als Auswahl- oder Zuschlagskriterien verwendet werden.
§ 69 ... Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung.
Eignungsprüfung
Befugnis allgemein
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, Vorlage der Urkunde(n). Die Eignung ist gegeben, wenn kein Ausschlussgrund (§ 68, Abs. 1) vorliegt: rechtskräftige Verurteilung, Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation, Bestechung (unlauterer Wettbewerb), ...
Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit ... § 72
Kontoauszüge der zuständigen Sozialversicherung,letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde,Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde,vergleichbare Dokumente des Herkunftstandes des Bewerbers / Bietersvergleichbare Dokumente des Herkunftstandes des Bewerbers / Bieters.
Befugnis bei Dienstleistungen
Nachweis (Urkunde) über die Mitgliedschaft in einer Berufsvertretung,Nachweis der Befugnis Arch.Ing.Kammer.
Eignungsprüfung der besonderen beruflichen Zuverlässigkeit Abfrage durch den Auftraggeber
Auskunft gem. § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz Zollbehörde, nur der AG, Faxvorlage).Bei Vorliegen einer Bestrafung durch den Bewerber / Bieter ist eine Bestätigung des Bieters erforderlich, das Vergehen nicht zu wiederholen. § 73 Beurteilung der besonderen beruflichen Zuverlässigkeit.§ g g
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Eignungsprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Bilanzen und Bilanzauszüge (der letzten 3 Jahre, soferne das Unternehmen seit 3 Jahren besteht, sonst seit Bestehen des Unternehmens),),Erklärung zum Gesamt- und Spartenumsatz,Bankerklärung Bonitätsauskunft,Berufshaftpflichtversicherung,evtl. Solidaritätserklärung Subunternehmer,Anzahl und Qualifikation der Dienstnehmer,Angaben über UnternehmensbeteiligungenAngaben über Unternehmensbeteiligungen,Angaben über Kapitalausstattung (Anlagevermögen, Grundbesitz).
Grundsatz: Nur jene Nachweise verlangen, die für das jeweilige Projekt sinnvoll und notwendig sind.
Eignungsprüfung der technischen Leistungsfähigkeit
Referenzen Referenzprojekte mit
Name und Sitz des Auftraggebers und der Ansprechperson,Wert der Leistung,Zeit und Ort der Leistungserbringung und ob diese fach- und ordnungsgerecht erbracht wurde.Zeit und Ort der Leistungserbringung und ob diese fach und ordnungsgerecht erbracht wurde.Bei Arbeitsgemeinschaften ist der Leistungsteil des Referenzlegers anzuführen (%-Anteil in der ARGE).
Die Referenzen müssen vom öffentlichen AG bestätigt werden. Bei privaten Auftraggebern kann diese Bestätigung durch eine Bietererklärung ersetzt werden.
Referenzen die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gefordert werden s d §§ 75 und 76 BVergG 2006:Referenzen die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gefordert werden, s. d. §§ 75 und 76 BVergG 2006:
Lieferaufträge § 75, Abs. 5Bauaufträge § 75, Abs. 6Dienstleistungen § 75, Abs. 7Bieter- und Arbeitsgemeinschaften § 76Nachweis durch Subunternehmer1 Leistungsfähigkeit, Solidaritätserklärung, dass er im Auftragsfall zur Verfügung steht.
Für die Eignungsprüfung im Unterschwellenbereich (§ 78) gelten Sonderregelungen: Bauaufträge < € 120.000,00 und andere Aufträge < €80.000,00: Entfall der Nachweise, wenn der Auftraggeber das Unternehmen kennt. Achtung: Die praktische Anwendung dieser Regelung ist unklar.
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1 Subunternehmer (SU) können bei mehreren Bietern als SU „teilnehmen“.
AuswahlverfahrenAuswahlverfahren
Das Auswahlverfahren wird bei zweistufigen Verfahren durchgeführt. Es ist ein Filter, der regelt, welcher Bewerber auch Bieter sein darf quantitatives Reihungsverfahren: Werte „messen“.
1
Zuschlag (Auftrag)Zuschlagsverfahren
Auswahlverfahren
Stufe II
Stufe I
Bieterz. B. 101
Auswahlverfahren
Eignungsprüfung
Abgabe der Teilnahmeanträge
Stufe IBewerberz. B. 20
Der AG muss gewerkebezogene Auswahlkriterien festlegen, kategorisieren und gewichten. Die Kriterien und die Gewichtung müssen in den Ausschreibungsunterlagen angeführt sein. Nach der Reihung der Bewerber wird die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegte Anzahl der besten Bewerber zur Angebotslegung eingeladen.
Auswahlkriterien, wenn sie keine Eignungskriterien waren, sind
Referenzen,Betriebsausstattung spezielle Geräte,spezifische Kenntnisse in der Abwicklung vergleichbarer Projekte,Qualifikation des Schlüsselpersonals Qualitätssicherung, Ablauf- und Terminplanung, ..,Umsatz des Unternehmens: Spartenumsatz, ..,projektbezogene Auswahlkriterien Wie sieht mein „Ideal-AN“ aus?
Was ist für mein Projekt sinnvoll?
© architekt priebernig 2009 61 Leistungsbeschreibung (LB) · Leistungsverzeichnis (LV)
MethodeMethode
kommisionell,nach einer vorgegebenen Matrix, für den Bewerber nachvollziehbar ist.
Punkte je Bieter für die Mindestkriterien z. B.
„10 Punkte für den Spartenumsatz von > 40 Mio. € / Jahr“, „plus (maximal) 3 Zusatzpunkte für den v. g. Spartenumsatz > 40 bis 50 Mio. € / Jahr; Zwischenwerte werden interpoliert“.Addition der Punkte der Mindestkriterien plus der Zusatzpunkte für jeden Bieter,
Reihung der Bieter.g
Achtung:Die Prüfung finanzwirtschaftlicher Auswahlkriterien (Liquiditäts- und Finanzkennzahlen) erfordert betriebswirtschaftliche Kenntnisse und genaue Daten Wirtschaftsprüfer.
Weite“ Kriterien viele oder alle Bewerber / Bieter schaffen die Auswahlhürde„Weite Kriterien viele oder alle Bewerber / Bieter schaffen die Auswahlhürde. „Enge“ Kriterien keine oder zu wenige Bewerber / Bieter, evtl.e Abschreckung.
Die in der Ausschreibung definierten Grenzen müssen für die Bewerber / Bieter nachvollziehbar sein. Muss- (Mindest-) und Sollan-forderungen und die Messmethode müssen vom AG nach dem Prinzip der Nachvollziehbarkeit präzise beschrieben werden.
Q i i V f h “ l i h db„Quantitative Verfahren“ leicht anwendbar,„Delphische Verfahren“ Grenzen quantitativer Verfahren bei der Anwendung qualitativer Auswahlkriterien ausloten.
Bei fehlender Angabe der Zuschlagsart und der Messmethode ist das Billigstbieterverfahren anzuwenden.
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Zuschlagsverfahren
1. Entscheidung des AG
„BILLIGSTBIETER“ Zuschlag (nur) über den Preis.„BESTBIETER“ Zuschlag an das „wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot“.
Anwendung, wenn ein Zuschlag nur über den Preis nicht gewünschtoder nicht möglich ist.
1 Angebotsabgabe / prüfung1. Angebotsabgabe / -prüfung
§ 117 Entgegennahme und Öffnung von Angeboten in Papierform§ 122 Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten§ 126 Vorgehen bei Mangelhaftigkeit von Angeboten§ 127 Aufklärungsgespräche und Erörterungen§ 128 Niederschrift über die Prüfung§ 129 Ausscheiden von Angeboten
Zuschlagskriterien dienen der Findung des Angebotes / Bieters mit dem besten „Preis-Leistungs-Verhältnis“.
müssen alle Bieter gleich und fair behandeln,müssen alle Bieter gleich und fair behandeln,dürfen nicht diskriminierend sein,müssen den freien und lauteren Wettbewerb zulassen.
§ 20 d) Def. gem. BVergG 2006
Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen im Verhältnis und in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten BedeutungZuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen im Verhältnis und in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutunganzugeben:
aa) bei der Wahl des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes die / der
Qualität BetriebskostenPreisTechnischer WertÄsthetikZweckmäßigkeitUmwelteigenschaften
BetriebskostenRentabilitätKundendienst und technische HilfeLieferzeitpunkt und Lieferungs- bzw. Ausführungsfristu. a. projektbezogene Zuschlagskriterien
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bb) bei der Wahl des Angebotes mit dem niedrigsten Preis.
Bewertung / Gewichtung der ZuschlagskriterienBewertung / Gewichtung der Zuschlagskriterien
1. Festlegen, welche Gewichtung die Zuschlagskriterien zueinander haben:
Prognosesystem mathematisch nachvollziehbares Ergebnis „Schispringerproblem“,Paarvergleich,di it l M t idigitale Matrix.
2. Zuordnen numerischer Werte zu den einzelnen Kriterien
keine Diskriminierung eines Bieters,objektiv (für alle Bieter) nachvollziehbar,j ( )sachlich gerechtfertigt projektbezogen.
Zuschlagskriterien Messmethode
Kriterien „in Geld bewerten“ AngebotspreisKosten bei AusfällenKosten bei Ausfällen, ..
„Wert“ über den Mindestkriterien auszudrücken: Ist ein beschreibbarer „Zustand“ erfüllt, dann gibt es Punkte.
Delphisches Verfahren Strukturierte Sammlung objektiver Kriterien durch eine Kommission: vgl. die „Haltungsnoten beim Schispringen“.
Addition der Punkte Bestbieter
Die Mischung von mathematisch quantifizierbaren Preiskriterien mit Qualitätskriterien zur Ermittlung des Bestbieters ist i. d. R. sinnvoll.
Bei einer möglichen Verzerrung Korrekturfaktoren bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien einfügen.
Zuschlagskriterium K1 = „vorhanden“ Punkte.
Qualitätskriterien sind in der Ausschreibung als „Kategorien von Tatbeständen“ zu beschreiben und in der Bewertungsfolge in Maßeinheiten (z B Punkten) festzulegen die die Kommissionsmitglieder bewerten müssen
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Maßeinheiten (z. B. Punkten) festzulegen, die die Kommissionsmitglieder bewerten müssen.
Delphisches System
Eine Jury beurteilt nach einer objektiv nachvollziehbaren Methode, die die Bieter kennen, subjektive Eindrücke:
strukturiertes Verfahren objektiv nachvollziehbar,
Begründung der Entscheidung durch die Jurymitglieder,
„messen“ nicht messbarer Zuschlagskriterien es gibt kein „RICHTIG“ (philosophisch), jedoch ein „NACHVOLLZIEHBAR“.
Gauß‘sche Verteilung der Jurywerte ästhetische Qualität des Entwurfs,Funktionalität der Erschließung, ...
Händelbarkeit des Klapptisches, ... oder als Mindestkriterium in der Leistungsbeschreibung anführen,Ergonometrie des Bürosessels, ...
Jede Bewertung eines Jurymitgliedes ist eine subjektive Einzelmeinung. Die Summe der subjektiven „Notengebung“ ist vergaberechtlichzulässig, wenn sie für Bieter und Dritte nachvollziehbar ist.
Vgl. die „Haltungsnoten“ beim Schispringen: A B C D EVgl. die „Haltungsnoten beim Schispringen: A B C D E175 18 17 18 18
evtl. die Extreme streichen Bekanntgabe in den AusschreibungsunterlagenBsp.
K it i Bi t 3Bi t 2Bi t 1
0,9030,9030, 90330 %K2
1,5031,0021) 2,00450 %K1
gewichtetPunktegewichtetPunktegewichtetPunkte2) Gewichtung
Kriterium Bieter 3Bieter 2Bieter 1
1) 4 Pkt x 50 % = 2 00 Punkte
3,002,503,50100 %SUMME
0,6030,6030,60320 %K3
Addition
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4 Pkt. x 50 % 2,00 Punkte.2) Gewichtete Punkte des Bieters müssen sachlich gerechtfertigt sein.
Methode der Jury-Bewertung der Zuschlagskriterien - Delphisches SystemMethode der Jury Bewertung der Zuschlagskriterien Delphisches System
Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode (Messmatrix) in den Ausschreibungsunterlagen festlegen,
Subjektive und unbeeinflusste Bewertung durch die Jurymitglieder:
l d bj kti W tsammeln der subjektiven Werte,überprüfen abweichender Bewertungen,Begründung der Einzelbewertungen,Extreme ev. ausscheiden, soferne dies den Bietern bekannt war,Gesamtauswertung der Punkte aller Zuschlagskriterien je Bieter,Bieterreihung „Bestbieter“.g
Achtung:
Die Nachvollziehbarkeit muss durch die strukturierte Aufbereitung der Bewertungsmatrix gegeben sein. Besser wenige, jedoch verständliche und begründete (nachvollziehbare) Kriterien.
Anzahl und Art der Zuschlagskriterien sind für jedes Projekt („projektnotwendig“) zu formulieren:
Wie erfolgt der Zuschlag Billigst- / Bestbieter,
Zuschlagskriterien
Gewichtung der Zuschlagskriterien K1 50 % K2 50 % K2.1 30 % K2.2 20 %
Unter-Zuschlagskriterien
Messmatrix (Bewertungsmodell) KategorisierungWertungReihung
Wenn Sie (ver-)zweifeln, lassen Sie sich sachkundig beraten. Das Vergabeverfahren nach dem BVergG 2006 ist selten ohne Gefahren
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Gefahren.
Hinweise in Ausschreibungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen geforderten Nachweisen versehene Ange-bote bewerte werden. Der Bieter haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Angeboten gemachten Angaben.g g g g g
Gemäß § 98 BVergG 2006 sind fehlerhafte oder unvollständige Angebote auszuscheiden, wenn die behebbaren Mängel(gem. BVergG 2006) nicht behoben wurden oder nicht behebbar sind. Fehlende Nachweise sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Reicht der Bieter die Nachweise nicht fristgerecht nach, ist das Angebot vom weiteren Zuschlagsverfahren auszuscheiden.
Sind Angebote nicht rechtsgültig unterfertigt und / oder nicht vollständig ausgefüllt, so führt das zum sofortigen und unwiderrufl-ichen Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
BVergG 2006 I http://www.bva.gv.at/NR/rdonlyres/ECD08B37-9D15-4BD9-9D4D-46E90C0A55E8/21501/BVergG2006.pdf
EU-Schwellenwerte 1 gemäß Verordnung Nr. 1422/2007 der Kommission vom 04.12.2007, welche mit 01.01.2008 in Kraft getreten ist.
© architekt priebernig 2009 121 Schwellenwerte (gem. EU-Vergaberichtlinie): Berechnung des geschätzten Auftragswertes Vergabeverfahren im Ober-Unterschwellenbereich.