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Busche – Waffensachkunde 1 André Busche Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung Waffenrecht • Beschussrecht Waffentechnik • Handhabung Auszug, nur für Teilnehmer von Lehrgängen zur Waffensachkunde, die auf Grundlage der Lehrbücher des Autors durchgeführt werden. Unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung ausdrücklich untersagt, Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich verfolgt.

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Busche – Waffensachkunde 1

André Busche

Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung

Waffenrecht • Beschussrecht

Waffentechnik • Handhabung

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Auszug, nur für Teilnehmer von Lehrgängen zur Waffensachkunde, die auf Grundlage der Lehrbücher des Autors durchgeführt werden. Unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung ausdrücklich untersagt, Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich verfolgt.

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Das aktuelle Übungsbuch zur intensiven Vorbereitung auf die Waffen-sachkundeprüfung – im Buchhandel erhältlich!

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Busche – Waffensachkunde 3

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek ���

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Copyright ©: André Busche 2007–2015, alle Rechte vorbehalten Verlag: Juristischer Fachverlag André Busche Gneisenaustraße 1, 24105 Kiel

Alle Hinweise und Angaben in diesem Buch wurden vom Autor sorgfältig 10 recherchiert. Trotzdem kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Anga-ben gegeben werden.

Die Informationen zu Recht und verwandten Themen dienen der allge-meinen Information und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten In-formationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidun-gen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu.

Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede zustimmungspflichtige Verwertung, auch auszugsweise, ist ohne schriftli-che Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar, insbesondere 20 Nachdruck, Vervielfältigungen, Übersetzungen, elektronische Speiche-rung oder Verarbeitung, Verfilmung.

8. Auflage (Druck D8, aktualisiert 07/14, neue deutsche Rechtschreibung)

ISBN-13: 978-3-940723-52-9

www.juristischer-fachverlag.de

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1) Mitgliedsstaaten der CIP • Belgien__

• Chile__

• Deutschland

• Finnland

• Frankreich

• Großbritannien

• Italien

• Österreich

• Russland 10

• Slowak. Rep.

• Spanien

• Tschech. Rep.

• Ungarn

• Vereinigte Arabische Emirate

2) Definition der Notwehr Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

(§ 32 Abs. 2 StGB) 20

3) Definition Schusswaffe Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch ei-nen Lauf getrieben werden.

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4) Unterscheidung Langwaffe und Kurzwaffe Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlosse-ner Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestim-mungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet. Kurzwaf-fen sind alle anderen Schusswaffen, somit also Waffen, die höchstens 60 cm lang sind oder deren Lauf und Verschluss eine Gesamtlänge von höchstens 30 cm haben.

5) Vom Schießsport ausgeschlossen • Kurzwaffen mit einer Lauflänge unter 7,62 cm (drei Zoll) Länge 10

und

• halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Ka-pazität von mehr als zehn Patronen hat.

• Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

o die Lauflänge weniger als 42 cm beträgt,

o das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet oder

o die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaf- 20 fen weniger als 40 mm beträgt.

6) Voreintrag Der Voreintrag in der Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb der durch folgende Daten, die von der Behörde eingetragen werden, beschriebenen Schusswaffe. Der Voreintrag besteht aus drei Elementen:

• Art der Schusswaffe

• Kaliber der Schusswaffe

• Datum, bis zu dem die Erwerbserlaubnis gilt

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7) Gefahrenbereiche und Maximalschusswei-ten

Aus Gründen der Vereinfachung sind in der Tabelle die Maximalschuss-weiten auf volle 500-m-Schritte (Langwaffen: 1000-m-Schritte) aufgerun-det worden.

Hinweis: Die im Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes angegebe-nen Daten (Fragen 14.08, 14.09, 14.11), die Gegenstand der schriftlichen Prüfung sein können, sind in der zweiten Spalte angegeben.

Kaliber BVA-

Fragen-katalog

4 mm M20 300 m .32 S&W long NP 1.200 m .22 lfB/lr 1.500 m .38 Spec. 1.500 m 9 mm Luger 2.000 m .44 Rem. Mag. 2.000 m .223 Rem. 4.300 m .308 Win. 5.000 m

Als Gefahrenbereich von Schrotpatronen gilt in Schussrichtung das Hun- 10 dertfache des Millimeter-Durchmessers der Einzelschrotkugeln in Metern – für 4-mm-Jagdschrote beispielsweise ergibt sich ein Gefahrenbereich von 400 m.

Flintenlaufgeschosse, die aus glatten Läufen verschossen werden, haben durch ein anderes Verhältnis von Masse und Oberfläche eine deutlich höhere Maximalschussweite als Schrote - sie liegt bei 1.200 m. Aus gezo-genen Läufen verschossen steigt dieser Wert aufgrund der Stabilisierung durch die wirksame Eigenrotation.

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