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VIRTUELLE ENTBÜNDELUNG (vULL / VULA) EIN NEUES VORLEISTUNGSPRODUKT IM RAHMEN DES AUSBAUS VON BREITBANDIGEN ANSCHLUSSNETZEN Dr. Ernst-Olav Ruhle Vortrag im Rahmen der PG3 Open Access des IT-Gipfelprozesses, Berlin, 30.8.2010 © 2010 bei SBR Juconomy Consulting AG

VIRTUELLE ENTBÜNDELUNG (vULL / VULA) EIN NEUES VORLEISTUNGSPRODUKT IM RAHMEN DES AUSBAUS VON BREITBANDIGEN ANSCHLUSSNETZEN Dr. Ernst-Olav Ruhle Vortrag

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VIRTUELLE ENTBÜNDELUNG (vULL / VULA)

EIN NEUES VORLEISTUNGSPRODUKT IM RAHMEN DES

AUSBAUS VON BREITBANDIGEN ANSCHLUSSNETZEN

Dr. Ernst-Olav Ruhle

Vortrag im Rahmen der PG3 Open Access des IT-Gipfelprozesses, Berlin, 30.8.2010

© 2010 bei SBR Juconomy Consulting AG

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1 | VIRTUELLE ENTBÜNDELUNG

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„Neues“ Vorleistungsprodukt auf dem Markt für physischen Zugang (Markt Nr. 4 der EU-Märkteempfehlung)

Ergebnis der Veränderungen durch NGN und NGA. Auswirkungen auf Netzstruktur bedingen auch eine Anpassung der Vorleistungsprodukte Kupfer-TAL und Bitstream Access

„Virtuelle Entbündelung“ liegt in der Wertschöpfung zwischen Bitstream Access und Entbündelung

auch „enhanced bitstreaming“ oder „Active Line Access“ genannt

In der Regel als Layer 2-Ethernet-Produkt ausgestaltet

Im folgenden ein Überblick über die Situation in Österreich und UK als Vorreiter dieser Lösung

Definitorische Annäherung

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2 | ÖSTERREICH – Auflagen Telekom Austria*

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enbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) einschließlich Teilentbündelung

gemeinsamer Zugang (shared use) sowie notwendige Annex-Leistungen, wie Kollokation am Hauptverteiler und anderen Anschaltepunkten

Zugang zu Leerverrohrungen und subsidiär zu Dark Fiber im Anschlussnetzbereich

Vergleichbar dem Beschluss der BNetzA vom Juni 2007, allerdings mit zusätzlicher Auflage (Standardangebote)

Klassische Entbündelung

Standardangebote

(1) ULL / Sub Loop Unbundling

(2) Nutzung des Kupfernetzes im Zuge des NGA-Ausbaus

(3) Zugang zu Leerverrohrungen (HVT-KVz) und Anbindung von HVt und KVz an den PoP des ANB

(4) Zugang zu Dark Fibre

(5) vULL* Auflagen gemäß Bescheidentwurf M3/09 für Telekom Austria als SMP-Betreiber

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2 | ÖSTERREICH – Auflagen Telekom Austria (2)

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Zugang in Form eines Vorleistungsprodukts („virtuelle Entbün-delung“) in Gebieten, in denen Telekom Austria Zugangsnetze der nächsten Generation ausbaut (FTTx-Ausbaugebiete)

das zumindest 8 spezifische Voraussetzungen zu erfüllen hat (dazu s.u., Folie Nr. 6)

Anforderungen an Inhalt des Standardangebots vULL:

Virtuelle Entbündelung

(1) Aufgliederung der Leistungen und des Entgeltes; (2) Angaben zur örtlichen Verfügbarkeit; (3) Optionen zum Modemeinsatz; (4) Prozesse zur Bestellung, Bereitstellung, Kündigung inkl. wechselseitiger

Pönaleregelungen; (5) Störungs-/Behebungsprozesse; (6) Nutzungsbestimmungen für Leistungen; (7) QoS/SLA; (8) Spezifikation des Zugangs zu elektronischen Schnittstellen; (9) Spezifikation des Zugangs zu relevanten physikaliscehn Schaltstellen inkl.

Kollokation

Aber: keine Entbündelung von Glasfaser-TAL

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2 | ÖSTERREICH (II)

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Hintergründe der Entscheidung

vULL wird als neues „universelles“ Vorleistungsprodukt angesehen, dass bisherige VL-Produkte ablöst (!)

Grundannahme ist, dass mit einem FttC/B/H-Ausbau die economies of scale für ein Nebeneinander mehrerer Anbieter (Infrastrukturwettbewerb) verloren gehen

Neues Vorleistungsprodukt soll Entbündelung nahekommen – auch bei unterschiedlichen NGA-Technologien

Verkehrsübernahme am HVt soll möglich bleiben, um Frustration von Investitionen zu vermeiden – andere/weitere Zugangspunkte sind zusätzlich denkbar

Verschiedene Produktvarianten auf Vorleistungsebene werden als nicht erforderlich angesehen

TKK (Telekom-Control-Kommission) erhofft sich durch vULL Bekämpfung der Wettbewerbsprobleme auf Vorleistungs-ebene sowie Impulse für Wettbewerb auf Retailebene

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(1) Gewährleistung eines Gestaltungsgrades, der Innovation vergleichbar mit passivem Zugang (entspr. ULL) ermöglicht.

(2) Größtmögliche Transparenz für höhere Layer, die es aTNB ermöglicht, die bisher mittels klassischer Entbündelung erbrachten Endkundendienste im Kern ohne Änderung des Endkundenequipments in Zukunft über das neue Vorleistungsprodukt „virtuelle Entbündelung“zu erbringen.

(3) Möglichkeit zur Erbringung von Multicast-Diensten so, dass das Vorleistungsprodukt virtuelle Entbündelung nicht zwingend eine Multicast-Option enthalten, aber ein Maß an Flexibilität besitzen muss, das es aTNB möglich macht, selbst Multicast-Dienste konfigurieren und anbieten zu können.

(4) Technologieneutralität.

(5) Flexible Wahl des Endgerätes gem. gemeinsamer White List.

(6) Zumindest Zusammenschaltung am Hauptverteiler bzw. vergleichbarem Punkt im Next Generation Network.

(7) Verkehrsübergabe/-übernahme im Auftrag Dritter.

(8) Konfigurationszugriff auf alle relevanten Verbindungsparameter mit weitestgehender Flexibilität für den Nachfrager bei gleichzeitiger Wahrung der Netzintegrität.

vULL-Produkt muss acht verpflichtende Anforderungen erfüllen!

Produkteigenschaften

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1. Nicht-Diskriminierung

2. Berichtspflichten an Behörde

3. Standardangebote (s.o.)

4. Informationspflichten an Partner

Ferner: Entgelt für klassische Entbündelung wurde auf 5,87 € abgesenkt (Margin Squeeze freier Preis)

Hintergrund: FttX-Ausbau des Incumbent in Österreich regional differenziert (VDSL2, VDSL2@CO, FttB, FttH) und damit nicht bundesweit einheitlich – Villach und zwei Bezirke in Wien als Pilotregionen

Weitere Auflagen

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2 | ÖSTERREICH (V) – Umsetzung bei der TA

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Angebot vULL durch TA

Telekom Austria hat bereits im Frühjahr 2010 an alle ANB ein Angebot für ein vULL Produkt gestellt.

Dieses Angebot wurde bisher vom Markt nicht akzeptiert, und ist bisher nicht öffentlich verfügbar

Regulierungsverfahren zur Festlegung der technischen Parameter sowie der Entgelte wahrscheinlich

Stellungnahme der EU-Kommission

VuLL wird als Übergangsmaßnahme akzeptiert. Es wird angeregt bei der Marktabgrenzung des Zugangs

zum Teilnehmersanschluss auch Glasfaser mit einzubeziehen.

Zahlreiche Merkmale von vULL sind vom Funktionsumfang her dem physisch entbündelten Teilnehmeranschluss ähnlich. Dennoch sollte diese Abhilfemaßnahme nur vorübergehend auferlegt und von der vollständigen Entbündelung abgelöst werden, sobald dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Auf diese Weise erhalten alternative Betreiber die vollständige und direkte Kontrolle über ihre Endkundenprodukte.

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3 | UK – passiver oder aktiver Zugang (I)

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Im Zusammenhang mit "superfast Broadband" hat OFCOM die Diskussion über adäquate Whoelsale-Produkte gestartet. Passiver Zugang (Entbündelung, Leerrohr-zugang, subsidiär dark fibre, Teilentbündelung, Wellenlängen-Entbündelung) ist weiterhin von Bedeutung aber nicht überall machbar. In diesen Bereichen werden Produkte benötigt, welche auch aktives Equipment des Vorleistungsanbieters benutzen (Bitstream Access oder Active Line Access).

Quelle: Next Generation Competitive Brodaband – From LLU to ALA; Präsentation von OFCOM 2. März 2009

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3 | UK – passiver oder aktiver Zugang (II)

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Für Active Line Access sind Anforderungen definiert. Die konkrete technische Ausgestaltung ist nicht festgelegt ("technology choices are best left to the market"); es besteht aber Einigkeit, dass ALA auf Ethernet basieren wird. Die Abbildung zeigt das Konzept von Ethernet ALA:

Quelle: Next Generation Competitive Brodaband – From LLU to ALA; Präsentation von OFCOM 2. März 2009

Ausgangspunkt für die Diskussion war das OFCOM Dokument vom 3. März 2009:

Ethernet Active Line Access: Updated Technical Requirements To accompany the policy statement document: Delivering super-fast broadband in the UK.

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3 | UK – VULA (I)

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Am 23. März 2010 hat OFCOM Konsultationen zu Wholesale Local Access und Wholesale Broadband Access veröffentlicht:

We would like to see companies able to compete by investing in these new (superfast broadband > 24 Mbit/s) networks. At this early stage in the development of super-fast broadband, other communications companies indicate that they may prefer initially to be able to deliver services over BT’s network rather than build their own. Therefore we propose that BT should make wholesale virtual unbundled local access (VULA) available to other communications companies on the same basis as to itself. We are also proposing to require BT to offer access to its ducts and poles so other players can either build out to areas BT does not plan to deploy its fibre network to, or to target a specific area earlier than BT. This will also allow BT’s competitors to use ducts and poles in the future if access becomes more economic over time.

To ensure BT’s incentives to invest are not damaged by this approach, we propose BT should have freedom to price VULA, while access to ducts and poles should be priced at a level that reflects BT’s costs with suitable allowance for risk. We believe there will be no detriment to consumers as BT’s VULA prices will be constrained by the wider competitiveness of the broadband market.

Quelle: Super-fast broadband Context and summary for Ofcom’s consultations on the wholesale local access and wholesale broadband access markets. 23. März 2010

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3 | UK – VULA (II)

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Referenzen zu VULA:

In der Konsultation "Review of the wholesale local access market" wird Openreach GEA (Generic Ethernet Access) im Hinblick auf Konformität mit den VULA Anforderungen analysiert.

NICC ND 1642 V1.1.1 (2010-02): Requirements for Ethernet Interconnect and Ethernet ALA

Weitere Quellen: ETSI, Broadband Forum, Metro Ethernet Forum und IEEE

Quellen Österreich

Pressemeldung Regulierungsbehörde: http://www.rtr.at/de/pr/PI05052010TK

Entscheidungsentwurf: http://www.rtr.at/de/komp/KonsultationM3_09

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4 | KONTAKT

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