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Endbericht Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten Freiburg, September 2008 Im Auftrag von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Büro Ö-quadrat Dipl.-Ing., Dipl.-Volkswirt Dieter Seifried [email protected] www.oe2.de in Kooperation mit der Dipl.-Ing. Rainer Schüle Laurenz Hermann (M.A.) Dipl.-Ing. Evelin Richter Dipl.-Ing. Kerstin Kallmann

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Endbericht

Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in

Hartz-IV-Haushalten

Freiburg, September 2008

Im Auftrag von Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit

Büro Ö-quadrat

Dipl.-Ing., Dipl.-Volkswirt Dieter Seifried [email protected]

www.oe2.de

in Kooperation mit der

Dipl.-Ing. Rainer Schüle Laurenz Hermann (M.A.)

Dipl.-Ing. Evelin Richter Dipl.-Ing. Kerstin Kallmann

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Inhalt

1. Zusammenfassung 4

2. Zum Ablauf des Projektes und zur Gewinnung von beratungswilligen Hartz-IV-Haushalten 9

2.1 Projektablauf 9

2.2 Berlin 11

3. Zum Ablauf der Beratungen 13

4. Strukturmerkmale, Stromverbrauch und Stromkosten der untersuchten Hartz-IV-Haushalte 17

4.1 Allgemeine Angaben zur Struktur der beratenen Haushalte und zu ihrem Stromverbrauch 17

4.2 Stromverbrauchsunterschiede zwischen den Haushalten 19

4.3 Ausstattung Hartz-IV-Haushalte mit Haushaltsgeräten 20

4.4 Wissen und Verhalten 22

4.5 Regelleistungen für Stromkonsum und tatsächlicher Stromverbrauch 23

5. Ergebnisse der Stromsparberatung bei Hartz-IV-Haushalten 25

5.1 Vorgehensweise 25

5.2 Ergebnisse der Direktinstallation 26

5.2.1 Energiesparlampen ................................................................................. 26

5.2.2 Steckerleisten ........................................................................................... 27

5.2.3 Zeitschaltuhren........................................................................................ 28

5.2.4 Zusammenfassung Soforthilfe-Paket Stromeinsparung...................... 28

5.3 Ergebnisse Kühlgeräte 29

5.4 Prämien und Darlehen zum Kauf von Kühl- und Gefriergeräten 32

5.5 Kühlschrankaustausch konkret 33

5.6 Anrechenbarkeit der Prämie auf die Regelleistung 34

5.7 Kosten und Nutzen für die betrachteten 36 Fälle 35

5.8 Stromeinsparung in der Zusammenschau 36

5.9 Einsparmaßnahmen bei Wasser und Warmwasser 39

6. Kosten und Nutzen der Stromsparberatung und der Direktinstallationen 40

6.1 Vorbemerkung 40

6.2 Kosten Soforthilfe-Paket 40

6.3 Kosten-Nutzen-Verhältnis einzelner Einspartechnologien und des gesamten Soforthilfepakets 41

6.3.1 Spezifische Kosten pro kWh Einsparung ............................................. 42

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6.3.2 Zusammenstellung der Kosten .............................................................. 43

6.3.3 Kosten-Nutzen-Betrachtungen .............................................................. 44

6.3.4 CO2-Vermeidungskosten ................................................................. 45

7. Empfehlungen 46

8. Anhang 48

8.1 Fragebogen und Analyseraster 48

8.2 Bewerbungsblatt Berlin 48

8.3 Zeitungsartikel Freiburg 48

8.4 Infoblatt für Kunden 48

8.5 Auswertungsblatt 48

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1. Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat bei der

Arbeitsgemeinschaft Büro Ö-quadrat, Berliner Energieagentur und Energieagentur

Regio Freiburg ein Pilotprojekt in Auftrag gegeben, dessen Aufgabe es ist, die

Wirkung von Vor-Ort-Energieberatung, der Installation von Soforthilfe-Maßnahmen

zur Stromeinsparung und des Austauschs von ineffizienten Kühlgeräten durch

hocheffiziente Kühlgeräte in Hartz-IV-Haushalten zu untersuchen.

Das Projekt wurde im April 2008 begonnen und Ende August 2008 abgeschlossen.

Im Rahmen dieser Pilotstudie wurden 108 Hartz-IV-Haushalte untersucht, davon 80

in Freiburg und 28 in Berlin.

Die Beratungsleistungen wurden nach einem festgelegten Schema in den Hartz-IV-

Haushalten durchgeführt. Sie beinhalten die Aufnahme des Stromverbrauchs, die

Direktinstallation von Energiesparlampen, TV-Stand-by-Reduzierer, schaltbaren

Steckerleisten, Zeitschaltuhren, Perlatoren, Spül-Stopper für die Toilette und

wassersparender Duschköpfe sowie bei Bedarf die Unterstützung beim Ersatz

vorhandener ineffizienter durch hocheffiziente Kühl- bzw. Gefriergerätetechnik.

Dazu wurden sowohl eine Prämie in Höhe von bis zu 300 Euro und zusätzlich auch

ein Mikrokredit angeboten, um die Differenz zwischen Kaufpreis und Prämie

abzudecken.

Die Akquisition der zu beratenden Hartz-IV-Haushalte lief in Freiburg und Berlin

recht unterschiedlich. Während es in Freiburg über einen redaktionellen Artikel in

der Tageszeitung (siehe Anhang 9.3) sowie über die Kooperation mit dem Verein zur

Förderung kommunaler Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen e.V (VABE) rasch

gelang, die hier geplante Anzahl von 80 interessierten Hartz-IV-Haushalten zu

gewinnen, konnten in Berlin aufgrund mehrerer Schwierigkeiten und der zeitlichen

Restriktionen nur 28 Hartz-IV-Haushalte statt der dort geplanten 50 Haushalte eine

Beratungen erhalten.

Auf der Basis der 108 analysierten Hartz-IV-Haushalte ergaben sich folgende

Ergebnisse:

1. Struktur der Haushalte

Bei den beratenen Haushalten handelt es sich um Haushalte mit 1 bis 7 Personen mit

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durchschnittlich 2,3 Personen pro Haushalt. Im Bundesdurchschnitt beträgt die

Haushaltsgröße 2,1 Personen pro Haushalt.

Die durchschnittliche Haushaltsgröße gemessen an der Personenzahl sowie die auf

die Zimmerzahl pro Wohneinheit (WE) bezogene Größe der Wohnungen sind in

Freiburg und Berlin nahezu identisch.

Die Ausstattung der Haushalte mit Haushaltsgeräten, Medien und anderen

elektrischen Verbrauchern ist ebenso wie der Verbrauch sehr unterschiedlich. Der

Stromverbrauch pro Haushalt bewegt sich zwischen 615 Kilowattstunden pro Jahr

(kWh/a) und 10.000 kWh/a oder pro Person zwischen 374 kWh/a und 5.205 kWh/a.

Der durchschnittliche Stromverbrauch der untersuchten Hartz-IV-Haushalte liegt um

rund 25 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.

2. Regelleistung für Strom

Für die Ein-Personen-Haushalte im Freiburger Versorgungsgebiet der badenova

wurde untersucht, ob diese mit dem für den Stromverbrauch vorgesehenen

Regelleistungen nach SGB II auskommen. Von insgesamt 26 Einpersonen-

Haushalten, die ihr Warmwasser nicht mit Strom bereiten, war für keinen das von

der Regelleistung nach SGB II vorgesehene Stromkontingent ausreichend. Für die

für den Stromverbrauch vorgesehene Regelleistung nach SGB II von 15,50 Euro

(ohne Warmwasserbereitung) kann ein Hartz-IV-Haushalt in Freiburg lediglich 586

kWh Strom beziehen. Der niedrigste angetroffene Stromverbrauch lag bei 615 kWh

pro Jahr.

3. Auswirkung des Soforthilfe-Pakets

Insgesamt wurden in den analysierten Haushalten in Freiburg und Berlin 384

Glühlampen durch Stromsparlampen ausgetauscht, also durchschnittlich 3,55 Stück

pro Haushalt. Dadurch wurde in den Haushalten eine durchschnittlich jährliche

Einsparung von 119 kWh pro Haushalt erzielt.

Zusätzlich wurden 81 schaltbare Steckerleisten installiert, um Stand-by-Verluste und

Scheinaus-Verluste bei Fernsehern, Radio, Spielkonsolen, Computern, Druckern,

Scannern, Bildschirmen, DVD-Playern und anderen Medien zu vermeiden. Im

Durchschnitt konnten so pro Haushalt jährlich 95 kWh eingespart werden. Pro

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installierte Steckerleiste konnten durchschnittlich 126 kWh pro Jahr eingespart

werden.

Insgesamt konnte durch Stromsparlampen, Steckerleistung und Zeitschaltuhren eine

jährliche Stromeinsparung von 215 kWh pro Haushalt realisiert werden.

Weiter wurden in Berlin in vier Haushalten TV-Abschalter installiert, die eine

durchschnittliche Stromeinsparung von 38 kWh pro Jahr und Gerät ergaben.

Über eine technische Nutzungsdauer von 10 Jahren (bzw. 10.000 Benutzungsstunden

bei den Stromsparlampen) ergibt sich alleine durch das Soforthilfe-Paket eine

Einsparung von 232.000 kWh für die 108 untersuchten Haushalte.

4. Austausch Kühl- und Gefriergeräte

Bei den 80 in Freiburg durchgeführten Analysen konnte durch

Stromverbrauchsmessung festgestellt werden, dass sich ein Austausch von

Kühlgeräten in 36 Haushalten (= 45 Prozent der Haushalte) lohnen würde. Dabei

wurde ein erzielbarer Minderverbrauch von 200 kWh pro Gerät als Grenzwert

angesetzt. In 14 von den 36 Haushalten (= 39 Prozent) könnten sogar zwei Kühl-

bzw. Gefriergeräte durch eine neue Kühl-Gefrierkombination ersetzt werden. Das

heißt, dass anstelle eines alten Kühlschranks und einer ineffizienten Gefriertruhe im

Keller, eine effiziente Kühl-Gefrier-Kombination in diesen Haushalten eingesetzt

wird.

Pro eingesetztes Neugerät können durchschnittlich 452 kWh pro Jahr, oder 6.780

kWh über die Nutzungsdauer der Technologie erzielt werden.1

5. Durchschnittliche Stromeinsparung

Bezogen auf den Stromverbrauch der Hartz-IV-Haushalte kann mit den dargelegten

Maßnahmen (Soforthilfe-Paket und Kühlgerätetausch) im Durchschnitt eine

Verbrauchsreduktion von 18 Prozent erzielt werden. Allerdings klaffen die

erzielbaren Einsparungen je nach Situation im Haushalt weit auseinander.

Die durchschnittliche Kosteneinsparung über die Nutzungsdauer der Technologien

1 Dabei ist nicht berücksichtigt, dass der Haushalt eventuell ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt das

vorhandene Kühlgerät durch ein anderes, effizienteres Kühlgerät austauschen würde.

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(Kühlgerät 15 Jahre, Soforthilfepaket 10 Jahre) liegt bei 820 Euro pro Haushalt (bei

konstanten Strompreisen).

6. Kosten der Energieeffizienz

Die Kosten pro eingesparte Kilowattstunde liegen bei den Direktmaßnahmen

„Steckerleiste“ und „Zeitschaltuhr“ bei unter einem Cent pro Kilowattstunde. Beim

Lampenaustausch kostet die eingesparte Kilowattstunde 1,2 Cent2, während die

spezifischen Kosten pro eingesparte kWh durch den Austausch des Kühlgerätes bei 7

Cent/kWh liegen. Durchschnittlich betrugen die Kosten für alle eingesetzten

Einspartechnologien rund 3,7 Cent/kWh. Berücksichtigt man die Beratungskosten

mit 120 Euro pro Beratungsleistung bzw. 160 Euro pro Beratungsleistung in den

Fällen, in denen ein Kühlgerät ausgetauscht wird, so errechnen sich spezifische

Kosten von 6,7 Cent pro Kilowattstunde Stromeinsparung.

7. Nutzen der Stromsparmaßnahmen

Für die 108 beratenen Haushalte errechnet sich über die Nutzungsdauer der

Technologien und bei konstanten Strompreisen eine Stromkosteneinsparung von

insgesamt 96.600 Euro. Dabei müssen sie insgesamt 7.970 Euro an Kosten selbst

aufbringen (Kaufpreis Kühlgeräte abzüglich Prämie Kühlgeräte), die sie jedoch über

Mikrokredite finanzieren und über die eingesparten Stromkosten abbezahlen können.

Der Nettonutzen beträgt rund 88.600 Euro bezogen auf alle untersuchten 108

Haushalte oder 820 Euro pro Haushalt.

Aus volkswirtschaftlicher Perspektive stehen Beratungskosten und Technikkosten

in Höhe von 32.400 Euro Stromkosteneinsparungen von 50.700 Euro gegenüber.

Dabei wurde der eingesparte Strom nicht mit dem Endkundenpreis, sondern mit den

vermiedenen Stromerzeugungs- und Verteilungskosten in Höhe von 0,105 Euro/kWh

bewertet. Vermiedene externe Kosten sind nicht in das Kalkül einbezogen worden.

8. CO2-Vermeidungskosten

Die CO2-Vermeidungskosten aus volkswirtschaftlicher Sicht betragen rund minus 46

Euro pro Tonne CO2. Die Durchführung eines solchen Projektes im größeren

2 Die durch den Einsatz der Energiesparlampen eingesparten Kosten für Anschaffung der kurzlebigen

Glühlampen (1.000 Nutzungsstunden) wurden dabei nicht gegen gerechnet.

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Maßstab würde dementsprechend nicht nur zu einer Umverteilung zu Gunsten der

Hartz-IV-Haushalte führen, sondern auch den Wohlstand der gesamten Gesellschaft

mehren, da die Energiedienstleistung für die Haushalte mit einem geringeren

Kostenaufwand bewerkstelligt würde, als dies mit der unveränderten Versorgung der

Fall wäre.

Aus der Perspektive des BMU betragen die Ausgaben pro vermiedene Tonne CO2

rund 61 Euro. Davon entfallen 20 Euro pro Tonne CO2 auf Transferzahlungen

(Prämienzahlungen beim Kühlschrankkauf) und 41 Euro pro Tonne CO2 auf die

anfallenden Kosten für Beratung und Soforthilfemaßnahmen.

Aus Sicht des teilnehmenden Haushalts betragen die CO2-Vermeidungskosten minus

221 Euro. Das heißt, dass der Haushalt mit jeder Tonne CO2, die er vermeidet,

gleichzeitig auch noch Stromkosten in Höhe von 221 Euro einspart.

9. CO2-Einsparung

Die durch das Projekt insgesamt über die Nutzungsdauer der Technologien

einzusparende CO2-Menge liegt bei 401 Tonnen oder 3,7 Tonnen pro Haushalt.

Dabei wird unterstellt, dass die in Freiburg ermittelten Einsparpotenziale beim

Kühlgerätetausch mit einem Abschlag von 30 Prozent realisiert werden und auf

Berlin übertragbar sind.

10. Aufnahme des Projektes bei den Kunden

Das Projekt kommt bei den zu beratenden Haushalten sehr gut an. Die gelegentliche,

zu Beginn der Beratungen zu spürende Skepsis verflüchtigt sich im Beratungsablauf,

wenn die Haushalte erkennen, dass ihnen tatsächlich geholfen wird. Echte

Dankbarkeit bekamen die Berater zu spüren, die die Kunden beim

Kühlschranktausch betreuten.

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2. Zum Ablauf des Projektes und zur Gewinnung von beratungswilligen Hartz-

IV-Haushalten

2.1 Projektablauf

Ende April 2008 erfolgte die Beauftragung durch das BMU, das Pilotprojekt zur

Beratung und Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen in Berlin und Freiburg

durchzuführen. In den darauf folgenden Wochen wurde von Projektpartnern ein

Analysebogen entwickelt, der dazu diente, die Beratungsleistungen effizient und in

einer systematischen, auswertbaren Weise zu erbringen. Dieses Analyseraster wurde

innerhalb der ersten Beratungsphase anhand von mehreren durchgeführten

Beratungen von der Energieagentur Regio Freiburg sowie von der Berliner

Energieagentur getestet und systematisch weiterentwickelt.

In der zweiten Beratungsphase, die von Juni bis Ende Juli andauerte, wurden dann

die Beratungen mit dem ausgereiften Analyseraster durchgeführt. Parallel zu den

Beratungen wurde von der Energieagentur Regio Freiburg ein Auswertungstool

erarbeitet, das es erlaubt, nach Eingabe der Bestandsaufnahme die Ergebnisse der

Stromsparanalyse in einen Beratungsbericht umzuwandeln. Nach Abschluss der

Beratungsphase erhielten alle Haushalte in Freiburg und Berlin einen

Beratungsbericht, der sie einerseits darüber aufklärte, was im Rahmen des

Soforthilfe-Paketes eingespart wurde und wie sie durch ein verbessertes

Nutzerverhalten sowie durch Maßnahmen in effizientere Technik in ihrem Haushalt

noch weitere Einsparpotenziale erschließen können.

Im Rahmen des Pilotprojektes war es vorgesehen, insgesamt 130

Energiesparberatungen bei Hartz-IV-Haushalten durchzuführen und die Ergebnisse

zu analysieren. Aufgrund des relativ engen Zeitfensters und unerwarteter

Schwierigkeiten bei der Akquisition von beratungsinteressierten Haushalten in

Berlin wurden letztlich 108 Beratungen erfolgreich durchgeführt, davon 80 in

Freiburg und 28 statt 50 in Berlin.

Die Ergebnisse aus den Beratungen wurden in eine Datenbank eingegeben, die es

erlaubt, die Ergebnisse nach unterschiedlichen Aspekten auszuwerten. Anfang

September 2008 wurde der Endbericht beim BMU eingereicht.

2.2 Gewinnung der interessierten Hartz-IV-Haushalte in Freiburg

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In der Stadt Freiburg wurde zunächst ein Gespräch mit der für die Betreuung der

Hartz-IV-Haushalte zuständigen ARGE gesucht.3 Die Geschäftsführung der ARGE

begrüßte das Projekt und erwies sich als sehr kooperativ. Über die ARGE wurden

Haushalte angesprochen und bei Interesse an einer Energiesparberatung wurden die

Kontaktdaten an die Energieagentur Regio Freiburg übermittelt.4 Etwa 60 Prozent

der genannten Interessierten nahmen dann die Beratungen tatsächlich in Anspruch;

die restlichen 40 Prozent waren nicht erreichbar, „hatten keine Zeit“ oder wollten

keine Vor-Ort-Beratung. Bis zum 24.6. konnte die Energieagentur Freiburg während

der Vorlaufphase des Projektes wie geplant 10 Beratungen durchführen.

In der Hauptphase wurden zwei andere Wege eingeschlagen, um die

beratungswilligen Haushalte zu gewinnen:

• In Kooperation mit dem Verein zur Förderung kommunaler Arbeits- und

Beschäftigungsmaßnahmen e.V. (VABE) wurden Hartz-IV-Empfänger auf

das Beratungsangebot hingewiesen und gewonnen. Die VABE arbeitet

ihrerseits eng mit dem Caritasverband zusammen, so dass über diesen Weg

eine große Anzahl von Hartz-IV-Empfängern durch gezielte Ansprache direkt

erreicht wurde.

• Über Kommunikationswege, die auch im Falle einer Umsetzung des

Projektes auf Bundesebene genutzt werden könnten, wurden die Hartz-IV-

Haushalte über das Beratungsangebot informiert. Hierzu erschien am

21.6.2008 in der Badischen Zeitung ein redaktioneller Artikel (siehe Anlage

9.3). An den beiden folgenden Arbeitstagen meldeten sich über 30 Haushalte

für eine Beratung an. Weiterhin erfolgte ein entsprechender Hinweis im

Freiburger Amtsblatt und in den beiden kostenlosen regionalen (Werbe-)

Zeitschriften „Freiburger Wochenbericht“ und „Stadtkurier“.

Es wurde zudem ein Plakat (DIN A 3) vorbereitet, das in den Räumen der ARGE

sowie beim Caritasverband ausgehängt und über das Beratungs- und

3 An dem Gespräch am 30.4.2008 nahmen der stellvertretende Leiter der ARGE, Herr Kaiser, der

Geschäftsführer der Energieagentur Regio Freiburg, Herr Schüle, sowie Herr Seifried vom Büro Ö-quadrat teil.

4 Die Haushalte wurden von der ARGE im Zusammenhang mit Beratungskontakten zu anderen Themen angesprochen.

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Direktinstallationsangebot informieren sollte. Nachdem jedoch die Anzahl der

interessierten Haushalte die Beratungskapazität übertraf und nach kurzer Zeit die 80

Beratungstermine ausgebucht waren, wurde auf dieses Informationsmedium im

weiteren Verlauf verzichtet.

2.2 Berlin

Entsprechend der Vereinbarungen im Projektkonsortium und in Absprache mit dem

BMU hat die Berliner Energieagentur ihre Aktivitäten im Rahmen des Vorhabens

auf die zwei benachbarten Quartiere Rollbergviertel (5.800 Einwohner) und

Schillerpromenade (20.000 Einwohner) im Berliner Bezirk Neukölln konzentriert.

Der Anteil von Hartz-IV Empfängern liegt in Neukölln bei ca. 33 Prozent. In den

zwei genannten Quartieren, die als so genannte Problembezirke gelten, liegt der

Anteil schätzungsweise bei über 50 Prozent.

Für die Ansprache der Hartz-IV-Haushalte wurde die Zusammenarbeit mit

Einrichtungen des Quartiersmanagements (QM) in den genannten Quartieren

gesucht. Sowohl das QM Rollbergviertel wie auch das QM Schillerpromenade waren

an einer Zusammenarbeit interessiert und äußerten sich sehr zuversichtlich, das

Interesse einer ausreichenden Zahl an Haushalten in den Quartieren an den

Energieberatungen wecken zu können. Weiter empfahlen sie, die Einbindung der im

Bezirk aktiven Beschäftigungsförderungseinrichtung Bequit, deren Leiterin sich

ebenfalls sehr interessiert zeigte, das Angebot zu unterstützen und zu bewerben. Sie

stellte auch den Kontakt zum Jobcenter Neukölln her.

Eine gemeinsame Besprechung im Jobcenter Berlin kam am 28.05.08 zustande5 und

erbrachte die folgenden Ergebnisse:

• Alle teilnehmenden Organisationen unterstützten den Ansatz des Vorhabens

inhaltlich.

• Das Jobcenter wies darauf hin, dass eine Weitergabe von Adressen von

Hartz-IV-Empfängern aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei;

5 Neben Kerstin Kallmann und Laurenz Hermann der Berliner Energieagentur nahmen an dem

Gespräch Frau Becker (Jobcenter Neukölln), Frau Dahm (Bequit) und Frau Schmiedeknecht (QM Rollbergviertel und Schillerpromenade) teil.

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das Aufhängen von Plakaten in den Gebäuden des Jobcenters wurde

angeboten.

• Frau Becker empfahl, in der Außenkommunikation das Jobcenter nicht zu

nennen, weil dadurch die Befürchtung geweckt werden könnte, dass aus Sicht

der Hartz-IV-Empfänger sensible Daten an das Jobcenter weitergegeben

werden könnten.

• Weiter wies das Jobcenter darauf hin, dass es die Frage prüfen müsse, ob

Zuschüsse zu Energiesparkühlgeräten möglicherweise mit dem Regelsatz der

Hartz-IV-Empfänger verrechnet werden müssen; die BEA bat um

wohlwollende Prüfung und ggf. eine Ausnahmeregelung mit Verweis auf die

von allen Seiten unterstützten Ziele des Projekts.

• Bequit und QM äußerten sich sehr optimistisch, die 50 Haushalte, die in den

zwei ausgewählten Quartieren beraten werden sollten, über Ansprache vor

Ort zu finden; zur Bewerbung des Beratungsangebots wurden Handzettel,

Plakate und Ansprache von Besuchern der Quartiersbüros vorgeschlagen;

auch eine Informationsveranstaltung wurde angeregt; kritisch wurde der

knappe Zeitrahmen eingeschätzt.

Nachdem es sich abzeichnete, dass die Nachfrage nach Beratungsleistungen sich nur

sehr zögerlich entwickelte, versuchte die Berliner Energieagentur umgehend mit

einer großen Zahl gedruckter Handzettel (siehe Anlage im Anhang), Plakate, einer

Informationsveranstaltung und Berichten in lokalen Medien die Ansprache der

Zielgruppe zu verstärken.

Obgleich diese Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Nachfrage erbrachten,

blieben die Anmeldungen bis zum Schluss hinter den Erwartungen zurück.

In einer gemeinsamen Analyse dieses Problems mit den Partnern vor Ort wurden

insbesondere die folgenden Punkte als Problem gesehen:

• Das Angebot wäre bei längerfristiger Vorankündigung und längerer Dauer

besser angenommen worden.

• Es gibt bei einigen Hartz-IV-Haushalten grundsätzliche Vorbehalte, Dritte in

die eigene Wohnung zu lassen; trotz zugesichertem Datenschutz besteht

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Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

zuweilen die Befürchtung, dass Informationen über Wohnungsgröße,

unangemeldete Personen oder unangemessene Zustände für die Kinder an

offizielle Stellen (Jobcenter, Jugendamt etc.) weitergegeben werden könnten;

auch kulturelle Aspekte können Gründe für die Abschirmung des privaten

Bereichs sein.

• Mit dem sehr starken Anreiz, einen Zuschuss zu einem Energiespar-

Kühlgerät zu erhalten, konnte in Berlin aus genannten Gründen nicht

geworben werden, da das Jobcenter nur bei Haushalten mit 4 oder mehr

Hartz-IV-Empfängern die Möglichkeit anbot, von einer Anrechnung des

Zuschusses auf den Regelsatz abzusehen (siehe auch Kap. 5.6); das

Beratungsangebot war somit deutlich weniger attraktiv als in Freiburg, was

sicher zu der schlechteren Resonanz beitrug.

• dies minderte die Attraktivität des Beratungsangebots in den Augen

potenzieller Kunden.

• Viele Hartz-IV-Haushalte nehmen nur sehr begrenzt am öffentlichen Leben

Teil, sind auch durch die vielfältigen Beratungseinrichtungen vor Ort nur

eingeschränkt zu erreichen und zeigen selbst an Themen, die ihr Leben

unmittelbar beeinflussen, nur bedingt Interesse.

Da die Maßnahmen der Ankündigung des Beratungsangebots umfangreich und das

individuelle Feedback auf die Beratungen ausgesprochen gut war, muss

angenommen werden, dass in Berlin tatsächlich Hemmnisse auf einer anderen Ebene

zu der zögerlichen Annahme des Angebots führten.

Aus den Erfahrungen wird für eine flächendeckende Umsetzung des Projektansatzes

die Erkenntnis gewonnen, dass die Zielgruppenansprache sehr sorgfältig

durchgeführt werden muss. Allerdings ist auch zu bedenken, dass bei einer

bundesweiten Durchführung des Projektansatzes die Kommunikationsmöglichkeiten

wesentlich günstiger sind und es voraussichtlich in den Anfangsmonaten eher ein

Mangel an Beratungskapazität anstelle eines Mangels von interessierten Haushalten

geben wird.

3. Zum Ablauf der Beratungen

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Die Beratungen wurden in Freiburg von Mitarbeitern der Energieagentur Regio

Freiburg und in Berlin von einem beauftragten externen Energieberater durchgeführt.

Die durchgeführten Beratungen verliefen aus Sicht der Berater grundsätzlich positiv.

Die überwiegende Anzahl von Haushalten zeigte aktives Interesse am Thema und

war an Tipps zur Senkung des Stromverbrauchs interessiert. In allen Haushalten

konnten Direktinstallationen vorgenommen werden.

Der Analysebogen wurde im Rahmen der ersten Beratungsphase mehrmals

angepasst. Im Anhang ist der Analysebogen in der Fassung beigefügt, wie er im

Rahmen der Hauptphase eingesetzt wurde.

Der Ablauf der Beratungen fand wie folgt statt:

• Nach einer kurzen Erläuterung der Zielsetzung des Projektes wurden einige

grundlegende Daten aufgenommen (Anzahl der Personen, die im Haushalt

leben, Größe der Wohnung, Strom- und Wasserverbrauch, Zählerstand)

• Der Wissensstand zum Thema Stromverbrauch und das Verbraucherverhalten

des Kunden wurden mit einigen Fragen ermittelt. Die Fragen zum

Verbraucherverhalten dienen gleichzeitig dazu, Ansatzpunkt für gezielte

Tipps zur Verbesserung des Nutzerverhaltens zu finden.

• Im nächsten Schritt wurden die elektrischen Geräte, die

Beleuchtungssituation und das Verbraucherverhalten aufgenommen. Stand-

by-Verluste wurden aufgespürt und entsprechende Empfehlungen gegeben

bzw. schaltbare Steckdosenleisten und/oder eine Zeitschaltuhr direkt

installiert (Installation Soforthilfe-Paket).

• In bis zu fünf Leuchtstellen wurden Glühlampen durch Stromsparlampen

ersetzt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Leuchtstellen gewählt werden,

die die höchsten Benutzungsstunden aufweisen.

• Die Möglichkeiten der Wassereinsparung wurden geprüft. Falls möglich

wurde ein wassersparender Duschkopf, ein Perlator für das Waschbecken und

ein Spül-Stopper für die Toilette eingesetzt.

• Bei Kühlgeräten, die für einen Austausch in Betracht kommen, wurde ein

Strommessgerät installiert, das über eine Zeitdauer von einer Woche bis zehn

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Tage den Stromverbrauch erfasst. Das Messgerät wird nach der Messperiode

von den Kunden an die Energieagentur in vorbereiteten Päckchen

zurückgeschickt und dort ausgewertet.

• Mit dem Kunden wurde abgeklärt, ob er an einem hocheffizienten Kühlgerät

und der Prämie in Höhe von 200 Euro6 interessiert ist und ob er

gegebenenfalls ein Darlehen bei der ARGE in Anspruch nehmen würde, um

den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Prämie zu finanzieren. Der

Prämiengutschein wurde zusammen mit der Stromverbrauchsanalyse

ausgehändigt, sofern die Messungen ergeben hatten, dass ein entsprechendes

Einsparpotenzial vorlag.

• Der Berater erläuterte dem Kunden die Stromrechnung und setzt den

Stromverbrauch des Kunden ins Verhältnis zum Stromverbrauch eines

Durchschnittshaushalts.

• Die wesentlichen weiteren Einsparpotenziale wurden angesprochen und

entsprechende Empfehlungen abgeleitet.

• Nach Abschluss der Beratung und der durchgeführten Direktinstallationen

ließ der Berater den Haushalt den Erhalt des Soforthilfe-Pakets quittieren.

• Der Kunde erhielt eine Notiz über das Beratungsgespräch und über den

Namen des Beraters, damit er einerseits nachvollziehen kann, wer die

Beratung durchgeführt hat und andererseits das Projekt an weitere

Interessierte weiterempfehlen kann.

• Der größte Teil der Kunden erhielt die Auswertung per Post (siehe Kasten).

Jenem Teil der Freiburger Kunden, die über die VABE vermittelt wurden,

wurden die Analyseergebnisse von den Mitarbeitern der VABE direkt

ausgehändigt und erläutert.

• Bei der Auswertung der Verbrauchsanalyse erfolgte eine Aufteilung des

6 Zu Beginn des Projektes wurde eine Prämie von 200 Euro kommuniziert. Nachdem sich in der

Praxis herausstellte, dass diese Regelung nicht geeignet war, und einen Austausch in einigen Fällen behinderte, wurde von der Projektleitung entschieden, die Prämie an der Höhe des Neupreises zu orientieren und sie auf maximal 50% des Neupreises und max. 300 Euro zu beschränken.

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Stromverbrauchs auf die einzelnen Verbrauchskategorien. Die erzielte

Stromeinsparung durch die Direktinstallationen und die dadurch bewirkten

Stromkosteneinsparungen werden dargelegt, weitere Einsparpotenziale

werden aufgezeigt. Zudem wurde der vom Kunden auszufüllende Fragebogen

ausgewertet und daraus entsprechende Hinweise zu einem sparsamen

Verbraucherverhalten abgeleitet.

• Mit der Auswertung zusammen erhielten diejenigen Kunden, die die

entsprechenden Voraussetzungen erfüllten7, einen Gutschein über eine

Prämie für den Kauf eines hocheffizienten Kühlgerätes (Kühlschrank oder

Kühl-Gefrierkombination oder Gefriergerät) in Höhe von 200 bis 300 Euro.8

Weiterhin erhielten die Kunden in Freiburg ein Merkblatt, das sie auf die

Möglichkeit eines Darlehens hinwies und ihnen den Ablauf des Kaufs bzw.

der Prämien- und Darlehensabwicklung erläuterte (siehe Anhang 9.4)

• Die Darlehen werden nach Höhe und Laufzeit an den Kaufpreis des Gerätes

sowie an die insgesamt aus Soforthilfe-Paket und Kühlschranktausch zu

erwartende Einsparung angepasst, so dass die Belastung aus der Rückzahlung

der Darlehensraten nicht höher ist als die eingesparten Stromkosten.

Wie das Modell funktioniert, zeigt die Abbildung 3.1.

16

7 Stromeinsparpotential von mehr als 200 kWh/a 8 Eine Ausführung über die Prämienhöhe erfolgt in Kapitel 5

Vor-Ort-Beratung

+ Stromkosteneinsparung Einsparung Direktinstallation Haushalt während

+ Laufzeit Darlehen

Kühlschrank Stromkosteneinsparung

Prämie Darlehen Tilgung Darlehenüber maximal 3 Jahre

BAFA, Sozialamt, ARGE

Kauf

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Abb.3.1: Finanzierung des Kühlschranktausches über die eingesparten Stromkosten aus dem Soforthilfe-Paket und dem effizienten Kühlgerät.

Da in Berlin das Jobcenter Bedenken gegenüber dem Prämienmodell geäußert hatte

und die gewährte Prämie auf die Regelleistung der entsprechenden Haushalte

angerechnet werden sollte, wurde der Austausch von Kühlgeräten nicht weiter

kommuniziert. Dies hatte auch zur Folge, dass das Beratungsprogramm für die

Haushalte nicht mehr so attraktiv war, wie in Freiburg und sich dies bereits bei der

Akquisition von interessierten Haushalten auswirkte.

Die Vor-Ort-Analysen und Beratungen erforderten je nach Größe und Ausstattung

des Haushalts einen unterschiedlichen Zeitbedarf von etwa einer bis zweieinhalb

Stunden, wobei der durchschnittliche Wert bei etwa 1,5 Stunden lag (ohne Anfahrt).

Für die Auswertung der Analyse, die Berichtserstellung und Versendung sowie für

Organisation und Beschaffung der Materialien fällt insgesamt eine weitere

Arbeitsstunde an.

4. Strukturmerkmale, Stromverbrauch und Stromkosten der untersuchten

Hartz-IV-Haushalte

4.1 Allgemeine Angaben zur Struktur der beratenen Haushalte und zu ihrem

Stromverbrauch

Es wurden insgesamt 108 Beratungen ausgewertet (davon 80 Haushalte in Freiburg,

28 Haushalte in Berlin).

Bei den beratenen Haushalten handelt es sich in Freiburg um Haushalte mit 1 bis 7

Personen (Durchschnitt 2,3 Personen pro Haushalt).

Die durchschnittliche, an der Personenzahl gemessene Haushaltsgröße sowie die auf

17

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18

die Zimmerzahl pro WE bezogene Größe der Wohnungen sind in Freiburg und

Berlin bezogen auf die untersuchten Hartz-IV-Haushalte nahezu identisch.

Die Ausstattung der einzelnen Haushalte ist ebenso wie ihr Stromverbrauch sehr

unterschiedlich. Der Verbrauch pro Haushalt bewegt sich zwischen 615 kWh/a und

10.000 kWh/a oder pro Person zwischen 374 kWh/a und 5.205 kWh/a (jeweils der

Durchschnittswert der beiden Extremwerte aus Freiburg und Berlin; siehe Tabelle

4.1)9.

Freiburg BerlinSumme bzw. Durchschnitt

Anzahl Beratungen Anz. 80 28 108

Durchschnittliche Anzahl von Personen pro Hh Anz./Hh 2,3 2,4 2,3

Anzahl Zimmer pro Hh Anz./Hh 2,6 2,7 2,6

Durchschnittliche Fläche pro Hh m2/Hh 33,8 36,1 34,4

Durchschnittlicher Verbrauch pro Hh (vor Maßn.) kWh/Hh,a 2.354 2.912 2.498

Durchschnittlicher Verbrauch pro Person kWh/P,a 1.035 1.217 1.082

Niedrigster Verbrauch pro Person kWh/P,a 369 380 374

Höchster Verbrauch pro Person kWh/P,a 5.169 5.241 5.205

Tab. 4.1: Strukturdaten zu den untersuchten Hartz-IV-Haushalten in Freiburg und Berlin

Der durchschnittliche Verbrauch pro Haushalt liegt in Freiburg mit rund 2.354

kWh/a deutlich niedriger als in Berlin (2.912 kWh/a). Dies kann größtenteils durch

die elektrische Warmwasserversorgung erklärt werden, die in den Berliner

Haushalten wesentlich häufiger (32 Prozent der untersuchten Haushalte) anzutreffen

ist als in Freiburg (13 Prozent).

Ein Haushalt mit durchschnittlichem Einkommen und mit einer Haushaltsgröße von

2,3 Personen hat nach Angaben der Energieagentur Nordrheinwestfalen einen

Stromverbrauch von 3.342 kWh.10 Vergleicht man diesen Wert mit den Ergebnissen

9 Bei zwei Freiburger Haushalten wurde mit Nachtspeicherheizungen geheizt. Hier wurde der

Haushaltsstromverbrauch auf der Basis der Analyse als Verbrauchswert angesetzt. 10 Eigene Erhebungen der Energieagentur NRW bei über 28.000 Haushalten. Veröffentlicht im April

2006, http://www.ea-nrw.de/_infopool/page.asp?InfoID=4106

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der vorliegenden Untersuchung, so liegt der Stromverbrauch der Hartz-IV-Haushalte

im Durchschnitt um rund 25 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.

Auch die bewohnte Fläche liegt bei den untersuchten Haushalten mit 34

Quadratmetern pro Person (Durchschnitt aus Berlin und Freiburg) deutlich unter dem

Bundesdurchschnitt von 42,2 Quadratmeter pro Person (im Jahr 2006).

4.2 Stromverbrauchsunterschiede zwischen den Haushalten

Der durchschnittliche Stromverbrauch verdeckt die großen Unterschiede, die es

zwischen Hartz-IV-Haushalten gibt. Deshalb wird in der folgenden Graphik der

Stromverbrauch der 108 untersuchten Haushalte der Größe nach geordnet dargestellt.

Stromverbrauch aller untersuchten Hartz-IV-Haushalte in kWh/a

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

1 10 19 28 37 46 55 64 73 82 91 100

Anzahl

kWh/

a

Abb. 4.1: Stromverbrauch der analysierten 108 Hartz-IV-Haushalte in Berlin und Freiburg

Wie aus der Abbildung zu sehen ist, reicht der Stromverbrauch von etwas über 600

kWh bis zu 10.000 kWh/a. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die

Stromkosten der einzelnen Haushalte, die sich aus diesen Verbrauchszahlen ergeben.

In Abbildung 4.2 ist der Haushaltsstromverbrauch pro Person aufgetragen. Auch hier

zeigen sich die deutlichen Unterschiede im Stromverbrauch.

19

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Stromverbrauch aller untersuchten Hartz-IV-Haushalte in kWh (108) pro Person und Jahr

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

1 7 13 19 25 31 37 43 49 55 61 67 73 79 85 91 97 103Anzahl

kWh/

a

Abb. 4.2: Stromverbrauch pro Person der analysierten 108 Hartz-IV-Haushalte in Berlin und Freiburg

4.3 Ausstattung Hartz-IV-Haushalte mit Haushaltsgeräten

Die Ausstattung der 108 Hartz-IV-Haushalte in Freiburg und Berlin mit

Haushaltsgeräten, Computern und Medien zeigt die Abbildung 4.2

Bei Kühl- und Gefriergeräten wird in Summe ein Ausstattungsgrad von knapp 130

Prozent erreicht. Der Sättigungsgrad bei Waschmaschinen liegt bei 90 Prozent, bei

Wäschetrocknern hingegen nur bei knapp über 10 Prozent. In über 80 Prozent der

Haushalte ist ein Computer oder ein Notebook vorhanden.

20

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Ausstattung von Hartz-IV-Haushalten (Stichprobe 108 Hh in Berlin u. Freiburg)

0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% 140%

Tiefkühltruhe/Gefrierschrank

Kühl-Gefrierkombination

Kühlschrank

Summe Kühl-und Gefriergeräte

Waschmaschine

Wäschetrockner

Geschirrspülmaschine

Elektrischer Herd

Mikrowelle

Gasherd

Wasserkocher

Fernseher

Stereoanlage/Radio

PC oder Notebook

W-Lan-Router

Video DVD

Sättigungsgrad

Abb. 4.3: Ausstattung von Hartz-IV-Haushalten (108 Haushalte in Freiburg und Berlin)

Die Ausstattung mit Energiesparlampen sowie die Hemmnisse, die einem verstärkten

Einsatz von Energiesparlampen entgegenstehen, gehen aus folgender Auswertung

hervor. Knapp die Hälfte aller befragten Haushalte setzt bereits Energiesparlampen

ein. Von den Haushalten, die keine Energiesparlampen einsetzen, gaben 37 Prozent

an, dass ihnen die Anschaffung der Energiesparlampen zu teuer ist.

21

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22

Nutzung von Energiesparlampen in Hartz-IV-Haushalten

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%

Angst vor Strahlung

Was sindEnergiesparlampen?

Passt nicht in meineLeuchte

Licht gefällt mir nicht

Anschaffung zu teuer

Warum nicht?

Nutzen SieEnergiesparlampen? - Ja

Prozent

Abb. 4.4: Ausstattung von Hartz-IV-Haushalten (108 Haushalte in Freiburg und Berlin) mit Energiesparlampen und Gründe warum die Haushalte diese nicht einsetzen.

4.4 Wissen und Verhalten

Bei dem einführenden Gespräch im Rahmen der Verbrauchsanalyse wurden die

Haushalte gefragt, ob sie den Strompreis kennen, den sie gegenüber ihrem

Stromlieferanten bezahlen müssen. Darauf antworteten 16 Prozent der Haushalte mit

„ja“. Allerdings konnten nur etwa 9 Prozent den tatsächlichen Arbeitspreis etwa

richtig benennen.11

Im Zusammenhang mit der Befragung zum Nutzerverhalten ergaben sich die in

Abbildung 4.5 zusammengefassten Ergebnisse.

11 Als richtig wurde eine Antwort gewertet, wenn der angegebene Wert nicht mehr als zwanzig

Prozent von dem tatsächlichen Wert abwich.

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Umgang von Hartz-IV-Haushalten mit Stand-by-Verlusten

27

45

37

35

41

10

18

7

1

18

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

Nach dem Handy-Aufladen lasse ich den Stecker desLadegerätes in der Steckdose

Ich schalte meinen Fernseher direkt am Gerät aus (amNetzschalter)

Wenn ich länger als 10 Minuten Pause mache, schalteich den Bildschirm meines Computers aus

An meinem Computer ist die Energiesparfunktionaktiviert

Ich benutze für Elektrogeräte ohne „echte“ Ausschalter(Netzschalter) schaltbare Steckdosenleisten, z.B. für

die Stereoanlage

Prozent

"teils-teils""ja"

Abb. 4.5: Umgang von Hartz-IV-Haushalten (108 Haushalte in Freiburg und Berlin) mit Stand-by-Verlusten

Daraus geht hervor, dass bereits 41 Prozent der Haushalte schaltbare Steckerleisten

einsetzen, um Stand-by-Verluste zu vermeiden. 18 Prozent gaben an, dass sie die

schaltbaren Steckdosen „teils-teils“ einsetzen.

Insgesamt zeigt sich, dass es auch bei Hartz-IV-Haushalten ein erhebliches Potenzial

zur Reduktion und Vermeidung von Stand-by-Verlusten gibt.

4.5 Regelleistungen für Stromkonsum und tatsächlicher Stromverbrauch

Im Zusammenhang mit dem Gutachten tauchte die Frage auf, ob die für den

Stromverbrauch vorgesehenen Regelleistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II

ausreichen, um die Stromkosten der Hartz-IV-Haushalte zu decken. Dieser Frage

wird anhand der Situation von Einpersonenhaushalten in Freiburg nachgegangen.

Unter den in Freiburg untersuchten Hartz-IV-Haushalten sind 30 Haushalte in denen

jeweils nur eine Person lebte. Diesen Haushalten steht nach SGB II eine

Regelleistung von monatlich 351 Euro zu. Davon sind seit 1.7.2008 monatlich 22,1

Euro für die Abdeckung der Stromkosten inklusive Warmwasserbereitung

vorgesehen. Wird das Warmwasser im Haushalt nicht mit Strom erzeugt, so stehen

dem Haushalt monatlich nur 15,5 Euro für die Stromnutzung zu.

23

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Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von bis zu 1.700 kWh pro Jahr wird in

Freiburg vom regionalen Stromversorger badenova nach dem Tarif „regiostrom

mini“ abgerechnet. Der Grundpreis beträgt 5,36 Euro pro Monat, der Arbeitspreis

0,214 Euro pro kWh (brutto). Aus diesen Angaben zur Tarifstruktur und der für den

Stromverbrauch vorgesehenen Regelleistung errechnet sich für den Haushalt eine

Verbrauchsmenge von jährlich 568 kWh, die über die Regelleistung abgedeckt ist

(ohne elektrische Warmwasserbereitung). Ist der Stromverbrauch des Haushalts

höher als dieser Wert, so muss der Haushalt die Mehrkosten über sein übriges

Budget abdecken. Erzeugt er sein Warmwasser elektrisch, so werden 938 kWh pro

Jahr über die Regelleistung abgedeckt.

Von den 30 untersuchten Freiburger Ein-Personenhaushalten verfügen vier

Haushalte über eine elektrische Warmwasserbereitung. 26 Haushalte erwärmen

demnach ihr Warmwasser mit einem anderen Energieträger. Der Stromverbrauch

dieser 26 Haushalte wurde mit dem Stromverbrauch verglichen, der nach der

Regelleistung einem Ein-Personenhaushalt zur Verfügung steht. Wie untenstehende

Abbildung zeigt, liegen alle Freiburger Ein-Personenhaushalt vor der Durchführung

der Energiesparmaßnahmen über diesem Verbrauch.

Stromverbrauch Einpersonen-Haushalte vor Einsparmaßnahmen und Stromkontingent nach Regelsatz für Hartz-IV-Haushalte in Freiburg

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

kWh/

a

Stromverbrauch

Stromkontingent nachRegelleistung

Abb. 4.6: Stromkontingent nach Regelleistung und Stromverbrauch der Freiburger Hartz-IV-Haushalte (ohne elektrische Warmwasserbereitung)

24

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Der durchschnittliche Verbrauch pro Person der gesamten Stichprobe (108

Haushalte) liegt bei 1.082 kWh/a.

Wie in Abbildung 4.7 (siehe unten) abgeleitet wird, ist der im Rahmen der

Regelleistung vorgesehene Ansatz für die Stromkosten insbesondere für Ein-

Personenhaushalte zu knapp bemessen. Ein-Personenhaushalte werden über die

geltende Regelung und die bestehende Tarifstruktur gegenüber

Mehrpersonenhaushalte eindeutig benachteiligt. So kann sich ein Zwei-

Personenhaushalt einen mehr als doppelt so hohen Stromverbrauch leisten wie ein

Ein-Personenhaushalt, obwohl die gemeinsame Nutzung der Haushaltsgeräte

(Kühlschrank, Licht, Fernseher) zu einem niedrigeren Strombedarf pro Person führt.

Stromverbrauch im Rahmen der Regelleistung (Beispiel Freiburg)- ohne elektrische Warmwasserbereitung -

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

Regelleistungnach Hartz IV für

Strom (ab1.7.2008)

davon fürWwbereitung mit

Strom

Stromverbrauchohne WW-Bereitung

Grundpreisbadenova mini(bis 1700 kWh)

Verbleibt fürStromverbrauch

Euro

/Mon

at

1 Person

2 Personen

47 kWh/Monat568 kWh/a

105 kWh/Monat1263 kWh/a

Abb. 4.7: Stromkontingent für einen Ein- und Zwe-Personenhaushalt, das für Freiburger Hartz-IV-Haushalte über die Regelleistung abgedeckt ist.

5. Ergebnisse der Stromsparberatung bei Hartz-IV-Haushalten

5.1 Vorgehensweise

Bei der Auswertung der 108 Stromverbrauchsanalysen wurde wie folgt vorgegangen:

Die Ergebnisse bezüglich der Direktinstallation des Soforthilfe-Pakets beziehen sich,

sofern nichts anderes dargelegt wird, stets auf alle untersuchten Haushalte in

Freiburg und Berlin.

25

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

26

Die Ergebnisse für die Kühlgeräte beruhen ausschließlich auf den Freiburger

Analysen, da in Berlin aufgrund der Entscheidung des Berliner Jobcenters den

Haushalten keine Prämie angeboten werden konnte, bzw. das Jobcenter der Meinung

war, die gewährten Prämien bei den Regelleistungen anrechnen zu müssen.

Inzwischen liegt zu diesem Aspekt eine Stellungnahme des zuständigen

Bundesministeriums vor, die dem Jobcenter widerspricht (siehe Kapitel 5.6).

Bei der Darstellung des Gesamtergebnisses von Soforthilfe-Paket und

Kühlschranktausch wurden die Freiburger Ergebnisse auf die Gesamtheit der

Analysen proportional hochgerechnet und somit unterstellt, dass die Situation in den

Berliner Haushalten bei den Kühlgeräten nicht anders ist als in Freiburg.

Die Maßnahmen im Bereich der Wassereinsparung werden in Abschnitt 5.9

behandelt.

5.2 Ergebnisse der Direktinstallation

5.2.1 Energiesparlampen

Insgesamt wurden in den analysierten Haushalten in Freiburg und Berlin 384

Glühlampen durch Energiesparlampen ausgetauscht. Dabei lag die Quote in Berlin

mit 4,5 Energiesparlampen pro Haushalt etwas höher als in Freiburg (3,2

Stromsparlampen pro Haushalt). Die auf der Basis der Leistungsreduktion und der

abgefragten Nutzungsdauer jeder einzelnen Brennstelle ermittelte Stromeinsparung

war in beiden Fällen fast gleich hoch (119 bzw. 118 kWh/a).12

12 Dies ist so zu interpretieren, dass die von den Kunden angegebene durchschnittliche Nutzungsdauer der Energiesparlampen in Berlin niedriger liegt als in Freiburg. Bei den Analysen wurde festgestellt, dass die Kunden die Nutzungsdauer unterschätzen. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Analysen und Befragung zu Nutzungsgewohnheiten im Hochsommer durchgeführt wurden und die Wahrnehmung bzw. Einschätzung der Nutzer in dieser Jahreszeit eine andere ist, als an langen dunklen Wintertagen.

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Freiburg Berlin Summe/ Durchschnitt

Anzahl installierter Energiesparlampen Stck 258 126 384

Anzahl installierter Energiesparlampen pro Hh Stck 3,2 4,5 3,6

Stromeinsparung mithilfe von Energiesparlampen über Nutzungsdauer Lampen kWh 95.379 52.935 148.314

Stromeinsparung Energiesparlampen pro Jahr kWh/a 9.510 3.310 12.820

Stromeinsparung pro Hh mithilfe von Energiesparlampen kWh/a 119 118 118,5

Tabelle 5.1: Ergebnisse der Direktinstallation von Energiesparlampen

Berechnet man die Stromeinsparung über die Lebensdauer der Energiesparlampen,

die im Durchschnitt mit 10.000 Stunden angenommen wurde, so errechnet sich eine

Einsparung von insgesamt rund 148.000 kWh.

5.2.2 Steckerleisten

Im Rahmen der Stromsparberatungen wurden schaltbare Steckerleisten insbesondere

eingesetzt, um Stand-by-Verluste und Scheinaus-Verluste bei Fernsehern, Radio,

Spielkonsolen, Computern, Druckern, Scannern, Bildschirmen, DVD-Playern und

anderen Geräten zu vermeiden. Dabei wurde die Leistungsaufnahme im Stand-by

bzw. im ausgeschalteten sowie im eingeschalteten Zustand gemessen und die

Nutzungsgewohnheiten abgefragt. Aus diesen ermittelten Angaben wurden die

Einsparungen bei Nutzung der installierten Steckerleisten errechnet und die

Verbraucher über die heimlichen Stromfresser aufgeklärt. Zusätzlich wurden in vier

Haushalten auch TV-Abschalter installiert.

Insgesamt wurden im Rahmen des Projektes 81 Steckerleisten installiert. Dabei

betrug die pro Haushalt installierte Anzahl von Steckerleisten in Berlin 1,4, während

in Freiburg nur bei jedem zweiten Haushalt eine Steckerleiste installiert wurde. Im

Durchschnitt über alle Haushalte konnte pro Haushalt eine jährliche Einsparung von

95 kWh erzielt werden. Pro installierte Steckerleiste ergab sich eine jährliche

Einsparung von 126 kWh.

27

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Freiburg Berlin Summe/ Durchschnitt

Anzahl installierter Steckerleisten Stck 43 38 81

Anzahl installierter Steckerleisten pro Hh Stck 0,5 1,4 0,75

Stromeinsparung mit Hilfe von Steckerleisten kWh/a 6.599 3.643 10.242

Stromeinsparung mit Hilfe von Steckerleisten pro Hh kWh/a 82 130 95

Stromeinsparung pro Steckerleiste kWh/a 153 96 126

Tab. 5.2: Stromeinsparung durch schaltbare Steckerleisten

5.2.3 Zeitschaltuhren

Zeitschaltuhren können z.B. eingesetzt werden, um die Stillstandsverluste bei der

dezentralen Warmwasserbereitung zu reduzieren (z.B. durch nächtliches Ausschalten

von Untertischgeräten). In Freiburg wurden im Rahmen des Projektes 3

Zeitschaltuhren eingesetzt. In Berlin wurden keine Zeitschaltuhren eingesetzt, da es

bei den beratenen Haushalten in Neukölln keine elektrischen Untertisch-

Warmwasserspeicher gab.

Durch diese Maßnahme konnten 141 kWh pro Jahr bzw. 47 kWh pro Zeitschaltuhr

eingespart werden.

5.2.4 Zusammenfassung Soforthilfe-Paket Stromeinsparung

In Abbildung 5.1 sind die Einsparungen des Soforthilfepakets über die

Nutzungsdauer der eingesetzten Einspartechnologien für die Kunden in Freiburg und

Berlin getrennt dargestellt. Die Energiesparlampen sind mit knapp 60 Prozent und

die Steckerleisten mit rund 40 Prozent am Einsparerfolg beteiligt. Zeitschaltuhren

spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle.

28

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

29

Einsparungen durch Soforthilfe-Paket bei Hartz-IV-Haushalten in Freiburg und Berlin

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

300.000

Freiburg (80Hh) Berlin (28 Hh) Summe (108 Hh)

kWh

ZeitschaltuhrSteckerleistenEnergiesparlampen

59%

40%

Abb. 5.1: Stromeinsparung durch Soforthilfepakete

5.3 Ergebnisse Kühlgeräte

Die 80 Hartz-IV-Haushalte in Freiburg verfügen insgesamt über 100 Kühlschränke,

Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefriertruhen bzw. Gefrierschränke.

Bei den durchgeführten Analysen wurde der Stromverbrauch der Kühl- und

Gefriergeräte zunächst durch den jeweiligen Energieberater eingeschätzt. Waren die

Geräte älter als 10 Jahre oder wiesen sie sichtbare Mängel auf, wurde der

Stromverbrauch gemessen. Hierzu installierte der Berater ein Strommessgerät. Der

Kunde bekam den Auftrag, das Messgerät nach einer Zeit von 7 bis 10 Tage

auszustecken und das Messgerät in einem vorbereiteten Päckchen an die

Energieagentur zu schicken oder persönlich vorbeizubringen. Mit diesem Verfahren

wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Auf diese Weise ist einerseits der

Mehraufwand für die Messung gering und ein weiterer Vor-Ort-Besuch kann

vermieden werden. Andererseits konnten hierdurch belastbare Ergebnisse über den

Stromverbrauch der Kühl- und Gefriergeräte erzielt werden. Dies ist insbesondere

deshalb von Bedeutung, da ein Teil der Kunden die neuen, hocheffizienten

Kühlgeräte auf Darlehensbasis gekauft hat, (bzw. kaufen wird)13 und deshalb

13 Bei Redaktionsschluss für den Endbericht waren noch nicht alle Gutscheine für hocheffiziente

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

30

gewährleistet sein sollte, dass die Belastung aus der Rückzahlung des Darlehens

nicht höher ist als die erzielte Stromeinsparung.

Bei den 80 in Freiburg durchgeführten Analysen konnte festgestellt werden, dass

sich ein Austausch des Kühlgerätes, bzw. der Kühl- und Gefriergeräte in 36

Haushalten lohnen würde. Dabei wurde ein erzielbarer Minderverbrauch von

mindestens 200 kWh pro Gerät als Maßstab angesetzt. In 14 der 36 Haushalte

könnten sogar zwei Kühl- bzw. Gefriergeräte durch eine neue Kühl-

Gefrierkombination ersetzt werden. Das heißt, dass anstelle eines alten Kühlschranks

und einer ineffizienten Gefriertruhe im Keller eine effiziente Kühl-Gefrier-

Kombination in diesen Haushalten eingesetzt wird.

Anzahl Haushalte bei denen Ersatz von Kühlgerät geprüft wurde 80

Anzahl Haushalte mit Einsparpotential größer 200 kWh/Hh,a 36

Anzahl zu ersetzender Zweitgeräte 14

Anteil der Haushalte, für die Geräteersatz interessant 45%

Einsparpotential der Kühlschränke (größer 200 kWh/Hh,a) kWh/a 16.273

Einsparpotential bei Ausschöpfung von 70% kWh/a 11.391

durchschnittliches Einsparpotential pro Prämie kWh/a 452

durchschnittliches Einsparpotential pro Haushalt (bezogen auf alle Hh) kWh/a 142

durchschnittliches Einsparpotential pro Haushalt über Nutzungsdauer kWh 2.136

durchschnittliches Einsparpotential pro Prämie/Hh über Nutzungsdauer kWh 6.780

Tabelle 5.3: Einsparpotenzial bei Kühl- und Gefriergeräten

In 45 Prozent der untersuchten Haushalte wäre es sowohl aus einzel- als auch aus

volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, die alten Kühlgeräte gegen Kühlgeräte der

Klasse A++ auszutauschen.

Insgesamt lässt sich durch den Kühlschrankersatz bezogen auf die 80 Haushalte eine

Einsparung von 16.300 kWh erzielen.

Aufgrund der im Rahmen der Vor-Ort-Verbrauchsanalysen durchgeführten

Befragung wurde festgestellt, dass 71 Prozent der Haushalte eine Prämie für den

Kauf eines Gerätes in Anspruch nehmen würden, 12 Prozent waren sich unschlüssig

Kühl-und Gefriergeräte eingelöst.

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

oder machten keine Angaben zum Neukauf.

Haltung der Haushalte zum Kauf eines neuen Kühlgerätes (Stichprobe 108 Hh in Berlin u. Freiburg)

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%

Würden Sie sich einen neuen sehr sparsamenKühlschrank (A++) anschaffen, wenn Sie dafür einen

Zuschuss von 200 € bekommen?

Unschlüssig bzw. keine Angaben zu Neukauf

Würden Sie zur Finanzierung der Restsumme(Kaufpreis abzüglich Zuschuss) einen Kleinkredit in

Anspruch nehmen, sofern die monatlicheStromkosteneinsparung höher wäre als die monatlichen

Raten?

Sättigungsgrad

"Ja"

"Ja"

Abb. 5.2: Interesse der Haushalte für den Neukauf eines neuen hocheffizienten Kühlgerätes bei Gewährung eines Zuschusses.

Für die weiteren Analysen wurde wie folgt vorgegangen:

Für alle 36 Haushaltskunden, für die ein Ersatz der Kühlgeräte geboten wäre, wurden

entsprechende Analysen über Einsparpotenziale und Kostenbelastung bei Kauf eines

neuen Kühlgerätes, bzw. beim Kauf eines Kühl- und Gefriergerätes durchgeführt.

Für die Ermittlung der Wirkung eines bundesweiten Stromsparprogrammes, das

entsprechend des Pilotprojektes umgesetzt wird, wurde davon ausgegangen, dass 70

Prozent aller Haushalte, für die sich ein Kühlschranktausch eindeutig lohnen würde,

diesen Tausch auch vornehmen.

Die durchschnittliche jährliche Einsparung pro Haushalt beträgt 142 kWh (bezogen

auf alle Haushalte) bzw. 452 kWh/a bei den Haushalten, die einen Austausch

vornehmen.

Geht man von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren für ein Kühl-

oder Gefriergerät aus, so kann pro gewährte Prämie eine Stromeinsparung von 6.780

31

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

32

kWh erzielt werden.14

5.4 Prämien und Darlehen zum Kauf von Kühl- und Gefriergeräten

In Abschnitt 5.4 wurde dargelegt, dass bei den Kühlgeräten der Hartz-IV-Haushalte

ein hohes Einsparpotenzial besteht. Dennoch können sich die Haushalte in der Regel

keine neuen hocheffizienten Kühlgeräte leisten. Um das Einsparpotenzial zu

erschließen, wurde im Rahmen des Projektes wie folgt vorgegangen: Beim einfachen

Kühlschranktausch erhält der Kunde eine Prämie in Höhe von 200 Euro. Ersetzt er

mit einer Kühl-Gefrierkombination einen Kühlschrank und ein Gefriergerät, so kann

er eine Prämie in Höhe von 50 Prozent des Neugerätepreises erhalten, maximal

jedoch 300 Euro. Den Rest des Kaufpreises (typischerweise zwischen 500 und 700

Euro) kann er über ein Darlehen zu einem Zinssatz von 4 Prozent finanzieren. Die

maximale Darlehenshöhe beträgt 300 Euro pro Kunde.

Von den 36 betrachteten Kunden hatten 30 Kunden ausdrücklich erklärt, dass sie bei

Gewährung einer Prämie an dem Kauf eines Kühlgerätes interessiert wären und in

diesem Zusammenhang auch ein Darlehen für die Finanzierung des Restbetrages

(Preis abzüglich Prämie) in Anspruch nehmen würden. Zwei Kunden hatten einen

Kauf verneint. Der Rest war sich unschlüssig.

Auf der Basis der 36 Kunden wurde nun ermittelt, ob die Kunden mit den

Stromeinsparungen über die Direktmaßnahmen sowie den Einsparungen aufgrund

des geplanten Kühlschranktausches die aufgenommenen Darlehen zurückzahlen

können. Hierzu wurde angenommen, dass der durchschnittliche Kaufpreis für ein

Kühlgerät bei 400 Euro liegt und die Kunden jeweils ein Darlehen in Höhe von 200

Euro aufnehmen; der Kaufpreis einer Kühl-Gefrierkombination wird im Durchschnitt

etwa 600 Euro betragen und die Kunden decken den Restbetrag zwischen Kaufpreis

und Prämie jeweils mit einem Darlehen in Höhe von 300 Euro ab. Es wurde davon

ausgegangen, dass alle Darlehen eine Laufzeit von drei Jahren aufweisen.

Aus Abbildung 5.3 ist ersichtlich, dass es bei den konkreten 36 Fällen während des

dreijährigen Rückzahlungszeitraums nur in 5 Fällen zu einer geringen Mehrbelastung

in Höhe von weniger als 3 Euro pro Monat für die Haushalte kommt. In 31 Fällen ist

14 Dabei ist nicht berücksichtigt, dass der Haushalt eventuell zu einem späteren Zeitpunkt das

vorhandene Kühlgerät durch ein anderes, effizienteres Kühlgerät austauschen würde.

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

die Nettobilanz der Haushalte bereits über den Rückzahlungszeitraum des Darlehens

positiv und beträgt im günstigsten Fall über 15 Euro pro Monat bzw. rund 200 Euro

pro Jahr. Nach Wegfall der Tilgungsraten beträgt die Stromkostenentlastung dieser

36 Haushalte im Schnitt 119 Euro pro Jahr.

Monatsbezogene Nettobilanz Haushalte mit Kühlschranktausch und Darlehen über Darlehenszeitraum von drei Jahren

(Eingesparte Stromkosten abzüglich Belastung aus Darlehen)

-5,0

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Euro

/Mon

at

Abb.5.3: Nettobilanz der Haushalte bei Kühlschranktausch und Inanspruchnahme von Prämien und Darlehen.

5.5 Kühlschrankaustausch konkret

Im Folgenden wird die Situation für einen konkreten Kunden betrachtet.

Der Drei-Personenhaushalt hat einen Stromverbrauch von 4.777 kWh pro Jahr. Für

den betagten Kühlschrank wurde ein Stromverbrauch von 426 kWh, für die

Gefriertruhe ein Verbrauch von 605 kWh pro Jahr gemessen. Die beiden Geräte

werden durch eine Kühl-Gefrierkombination ersetzt, die einen Stromverbrauch von

181 kWh ausweist. Die erzielte Einsparung beträgt somit 850 kWh pro Jahr. Der

Preis der ausgewählten Gefrierkombination liegt bei 630 Euro.

Im Rahmen des Projektes erhält der Haushalt eine Prämie von 300 Euro (halber

Kaufpreis jedoch maximal 300 Euro). 300 Euro nimmt er als Darlehen auf, 30 Euro

muss er aus der eigenen Kasse zuschießen.

33

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

34

Aus dem Darlehen mit einer Laufzeit von 2 Jahren ergibt sich eine monatliche

Belastung von 13,1 Euro. Die monatliche Einsparung alleine aus dem

Kühlgerätetausch liegt bei 14,2 Euro. Zusätzlich profitiert der Haushalt noch von den

Stromkosteneinsparungen aus dem Soforthilfepaket, das eine jährliche

Stromeinsparung von 200 kWh bewirkt.

Nach Ablauf des Darlehens erzielt der Haushalt eine monatliche Einsparung von

rund 16 Euro pro Monat.

5.6 Anrechenbarkeit der Prämie auf die Regelleistung

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hatte das Jobcenter Neukölln darauf

hingewiesen, dass die Prämie für den Kauf eines hocheffizienten Kühlgerätes in

Höhe von 200 € am Ende des Jahres vom Jobcenter mit den Hartz-IV-Leistungen

verrechnet werden müsste, weil es sich hierbei um zu berücksichtigendes

Einkommen handle15. Mit einer solchen Verrechnung würde jedoch der Anreiz für

die Hartz-IV-Haushalte, an dem Projekt teilzunehmen, vollständig entfallen.

Eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Stelle des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales (BMAS) hat klargestellt, dass ein zweckbestimmter Zuschuss,

der nicht der Grundsicherung dient, nach dem Sozialgesetzbuch schon heute

unkritisch ist. Das BMAS begründet seine Einschätzung wie folgt:

„Nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II werden zweckbestimmte Einnahmen, die

einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die die

Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen

nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären, bereits heute nicht als

Einkommen berücksichtigt. Kurz: Sie führen nicht zu einer Kürzung der

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Alg II).

Eine zweckbestimmte Leistung liegt vor, wenn ihr eine bestimmte, vom

Gesetzgeber erkennbar gebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die auf den

Leistungsempfänger bezogen ist und nicht in der Bestreitung des

Lebensunterhalts besteht.

Anzurechnen wären die Leistungen aber dann, wenn sie die Lage der

15 E-Mail von Jobcenter Neukölln vom 5. Juni 2008

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

35

Hilfebedürftigen so günstig beeinflussen würden, dass daneben Leistungen

nach dem SGB II nicht mehr gerechtfertigt wären. Die Verwaltungspraxis

sieht einen (monatlichen) Betrag, der 50 Prozent der Regelleistung nach § 20

Abs. 2 Satz 1 SGB II (351 €) nicht übersteigt (ca.: 175 €) insoweit als

unschädlich an. Nur darüber hinausgehende Beträge wären demnach

anzurechnen.“16

Diese genannte Grenze von ca. 175 Euro pro Monat wird durch das Projekt bei

weitem nicht erreicht. Insofern steht die im Rahmen des Projektes vorgesehene

Prämiengewährung nach dem weiter oben beschriebenen Modus nichts im Wege.

Die Einschätzung des BMU und des BMAS, dass ein Zuschuss zu einem

Energiesparkühlgerät in erster Linie nicht der Grundsicherung sondern einem

gesellschaftlich Zweck diene, wird vom Jobcenter Neukölln so nicht geteilt.

Deshalb wird empfohlen, vor einer möglichen Ausweitung des Programms eine für

alle Jobcenter verbindliche Klärung dieser juristischen Frage durch die zuständigen

Behörden oder den Gesetzgeber einzuholen und zu kommunizieren. Dies hat auch

das Jobcenter Neukölln angeregt, da das Programm inhaltlich sehr positiv gesehen

wird, die Rechtslage aber nach Einschätzung des Jobcenters die Nicht-Anrechnung

der Zuschüsse auf den Regelsatz heute nicht erlaube.

Die Gewährung und Behandlung von Darlehen im Rahmen von SGB II konnte

während der Laufzeit des Projektes nicht endgültig geklärt werden.

5.7 Kosten und Nutzen für die betrachteten 36 Fälle

Die in Abschnitt 5.4 dargestellten Ergebnisse stellen den Nutzen der Haushalte, die

einen Kühlschranktausch vornehmen, in den ersten drei Jahren dar. Betrachtet man

den Nutzen des Programms über die Lebensdauer der eingesetzten Technologien

(Lebensdauer Direktinstallationsmaßnahmen 10 Jahre, Kühlgeräte 15 Jahre) so sind

die Stromsparmaßnahmen für die 36 betrachteten Haushalte17 sehr lukrativ. Die

durchschnittliche Einsparung pro Haushalt beträgt bei konstanten Strompreisen

1.781 Euro über die Nutzungsdauer der eingesetzten Stromspartechnologien. Die

16 Stellungnahme BMAS gegenüber BMU (E-mail) vom 19.8.2008 17 Hier wurden nur die Haushalte bilanziert, die einen Kühlschranktausch vornehmen.

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Mindestentlastung beträgt 500 Euro.

Das obere Drittel der Haushalte hat über die Nutzungsdauer der Geräte sogar eine

Stromkosteneinsparung von durchschnittlich 2.865 Euro zu erwarten. Dies entspricht

einer Entlastung von etwa 16 Euro pro Monat.

Kosteneinsparung Haushalte mit Kühlgerätetausch über Nutzungsdauer Technologie

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35

Euro

Mittelwert 1781

Abb.5.4: Kosteneinsparung pro Haushalt bei Nutzung der Einsparpotenziale durch Direktinstallation und Austausch von Kühl- und Gefriergeräten

5.8 Stromeinsparung in der Zusammenschau

Durch das Soforthilfe-Paket und den Austausch von ineffizienten Kühlgeräten

können pro Haushalt rund 4.500 kWh über die Nutzungsdauer der eingesetzten

Technologien eingespart werden.

Alleine durch das Soforthilfe-Paket konnten in Freiburg und Berlin über 250.000

kWh Einsparung über die Nutzungsdauer der Technologie oder 23.200 kWh pro Jahr

erzielt werden. Dabei wurde der Stromeinspareffekt, der sich durch eine zu

erwartende Veränderung des Nutzerverhaltens aufgrund der vermittelten Kenntnisse

der Einsparmöglichkeiten ergibt, nicht berücksichtigt.

Bezogen auf den Stromverbrauch der Freiburger Haushalte kann mit den dargelegten

Maßnahmen (Soforthilfe-Paket und Kühlgerätetausch) im Durchschnitt eine

Verbrauchsreduktion um 18 Prozent erzielt werden. Dabei klaffen die erzielbaren

36

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Einsparungen je nach Situation im Haushalt weit auseinander. In Abbildung 5.6 ist

die prozentuale Stromeinsparung für alle 80 Freiburger Haushaltskunden

aufgetragen. Dabei wird zwischen den Einsparungen aus dem Soforthilfe-Paket und

den Einsparungen aufgrund des Kühlgerätetausches differenziert.

Zwei Drittel der Kunden erreicht eine Stromeinsparung von über 10 Prozent. Im

Durchschnitt können die Haushalte 18 Prozent ihres Stromverbrauchs einsparen.

Stromeinsparung pro Haushalt durch Soforthilfe-Paket und Kühlgerätetausch in %

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 70 73 76 79

Proz

ent d

es V

erbr

auch

s vo

rher

DI plus KGnur Direktinstallation

Abb.5.5: Prozentuale Stromeinsparung der analysierten Freiburger Hartz-IV-Kunden

Die sich aus der Stromeinsparung ableitende Kosteneinsparung ist etwas geringer, da

die Kunden nur den Arbeitpreis einsparen und der Grundpreis unverändert bleibt. So

spart ein Haushalt, der 1.500 kWh/a verbraucht und 18% einspart, bei den

Stromkosten lediglich 15% ein, da sein Grundpreis vom Verbrauch unabhängig ist.

37

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

38

Aufteilung der Stromeinsparung durch Soforthilfe-Paket und Kühlgeräteersatz in Hartz-IV-Haushalten

148.314; 31%

102.420; 21%1.412; 0%

230.663; 48%

Energiesparlampen

Steckerleisten

Zeitschaltuhr

Kühlschränke (70% Ausschöpfung)

insgesamt 482.800 kWh oder 4.470 kWh/Haushalt

Abb.5.5: Erzielte Einsparung durch das Sofort-Hilfe-Paket und den Kühlschranktausch in Hartz-IV-Haushalten

In der obigen Abbildung sind die erzielten und erwarteten Einsparungen für Freiburg

und Berlin nach Technologien zusammengefasst. Dabei ist unterstellt, dass von den

36 Haushalten in Freiburg, die bei einem Gerätetausch mehr als 200 kWh/Gerät

einsparen können, 25 Kunden (oder 70 Prozent) dieses Gerät auch tatsächlich

austauschen.18 Weiterhin wurde angenommen, dass sich Berlin in Punkto

Kühlschrankersatz nicht von Freiburg unterscheidet. Die Ergebnisse aus den

Freiburger Analysen wurden dementsprechend auf die Gesamtheit aller Fälle

hochgerechnet.

Von der ermittelten Stromeinsparung in Höhe von 482.000 kWh über die

Nutzungsdauer der Technologien entfallen knapp die Hälfte (48 Prozent) auf die

Einsparung bei den Kühlgeräten. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, dieses

Potenzial zu nutzen, wenn man das Einsparpotential in den Haushalten durch

gezielte Programme erschließen möchte.

18 Bis zum 12.9. haben 19 Kunden von der Möglichkeit gebraucht gemacht. Die Gutscheine haben

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

39

5.9 Einsparmaßnahmen bei Wasser und Warmwasser

Im Rahmen der Soforthilfemaßnahmen wurden auch Maßnahmen zur

Wassereinsparung durchgeführt. Insgesamt wurden in den Haushalten

• 7 wassersparende Duschköpfe

• 6 WC-Wasserstopper

• 38 Perlatoren zur Reduzierung der Durchflussmenge an Wasserstellen sowie

• 10 Perlatoren für Duschen

installiert.

Eine Ermittlung der eingesparten Warm- und Kaltwassermenge konnte aus

verschieden Gründen nicht erfolgen. Zum einen war der Wasserverbrauch der

Haushalte nicht bekannt. Die Wasserrechnung liegt den meisten Haushalten nicht

vor, da die Kosten nicht direkt von den Kunden getragen werden müssen. Zum

anderen wurde aus Zeitgründen keine Messung der Wassereinsparung

vorgenommen. Die erzielte Wassereinsparung stellt einen nicht unwesentlichen

Zusatznutzen des Projektes dar, der an dieser Stelle nicht weiter quantifiziert wird.

Aus den Unterlagen des Cariteams des Caritasverbandes Frankfurt e.V. geht hervor,

dass die Berater durch ihre Direktinstallationsmaßnahmen im Wasserbereich eine

durchschnittlich Einsparung von 8 m³ Wasser pro Haushalt und Jahr erzielen

konnten. Im Gegensatz zu den Stromeinsparungen kommt dies nicht direkt den

Hartz-IV-Haushalten zu gute.

noch eine Gültigkeit bis zum 15.9.2008

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

6. Kosten und Nutzen der Stromsparberatung und der Direktinstallationen

6.1 Vorbemerkung

Im Folgenden werden die Kosten des Beratungs- und Direktinstallationsprogramms

dargelegt. Hierzu werden zunächst die einzelnen Technologien und die Bestandteile

des Projektes betrachtet und dann eine Gesamtschau über das gesamte Paket

(Direktinstallation plus Kühlschranktausch) angeschlossen.

6.2 Kosten Soforthilfe-Paket

Um zu ermitteln, wie hoch sich die Kosten für die im Rahmen eines Soforthilfe-

Paketes eingesetzten Materialien (Energiesparlampen, Steckerleisten…) belaufen,

wurde die durchschnittlich pro Haushalt eingesetzten Sparhilfen mit dem jeweiligen

Kaufpreis multipliziert. Dabei gilt es festzuhalten, dass im Rahmen eines bundesweit

durchgeführten Projektes die Einkaufspreise und damit auch die Kosten für das

Soforthilfe-Paket deutlich niedriger liegen würden.

Pro Haushalt wurden im Rahmen des Projektes 26 Euro (netto) an Sparhilfen

eingesetzt.

Kosten einer Direktinstallation

Anzahl Preis KostenEuro/Stck Euro

Energiesparlampen/Hh 3,6 4,42 15,7

Steckerleisten/Hh 0,75 3,4 2,6

Zeitschaltuhren/Hh 0,05 3,29 0,2

Wassersparmaßnahmen/Hh 1,43 5,38 7,7

Summe 26,1

Tab. 6.1: Durchschnittliche Zusammensetzung und Kosten eines Soforthilfe-Pakets

Die Kosten einer Energiesparberatung (ohne Kosten des Soforthilfe-Pakets) in Hartz-

IV-Haushalten wurden mit 100 Euro veranschlagt. Dabei wurde eine mittlere

Beratungszeit von 1,5 Stunden sowie eine Vor- und Nachbereitungszeit

(Auswertung) von 1 Stunde angesetzt. Bewertet mit einem Stundensatz von 40 Euro

(ohne Umsatzsteuer) ergeben sich hieraus Kosten von 100 Euro pro

Beratungsleistung. Weiterhin wurde angenommen, dass pro Beratung Fahrtkosten in

40

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Höhe von 20 Euro anfallen (inklusive Kosten Anfahrtszeit). Pro Direktinstallation

(Beratungskosten plus Soforthilfe-Paket) wird dementsprechend mit einem

Kostenansatz von 146 Euro (netto) gerechnet.

Für die Abwicklung einer Prämie beim Kauf eines Kühlgerätes und für den

Abschluss eines Darlehensvertrages wird zusätzlich ein Aufwand von jeweils 20

Euro einkalkuliert. Für einen Kunden, der aufgrund der Stromsparberatung und der

gewährten Prämie ein Kühlgerät kauft und hierfür ein Darlehen in Anspruch nimmt,

fällt dementsprechend ein Aufwand von 186 Euro an.

Im Durchschnitt über die Beratungsleistungen mit und ohne Kühlschranktausch

errechnen sich somit Kosten von 160 Euro pro Kunde.

Die Regiekosten für das Projekt sind bei dieser Betrachtung nicht

berücksichtigt.

Aufteilung der Kosten Beratung Hartz-IV-Haushalte(160 Euro pro Beratung)

16%

63%

13%

8%

Soforthilfe-PaketBeratung vor OrtFahrtkostenBetreuung Prämie und Darlehen

Abb. 6.1: Aufteilung der Beratungs- und Soforthilfemaßnahmen pro Kunde

6.3 Kosten-Nutzen-Verhältnis einzelner Einspartechnologien und des gesamten

Soforthilfepakets

Zunächst werden die Kosten einzelner Einspartechnologien den mit diesen

Technologien erzielten Stromeinsparungen gegenüber gestellt. Dabei werden sowohl

41

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

42

Kapitalkosten (Zins) als auch Energiepreissteigerungen vernachlässigt. Die

Stromeinsparung wurde über die Nutzungsdauer der eingesetzten Technologie

errechnet. Dabei wurde bei Energiesparlampen von einer Lebensdauer von 10.000

Stunden ausgegangen19, für Steckdosenleisten und Zeitschaltuhren wurde eine

Lebensdauer von 10 Jahren und bei Kühlgeräten eine Lebensdauer von 15 Jahren

unterstellt.

6.3.1 Spezifische Kosten pro kWh Einsparung

Die Kosten pro eingesparte Kilowattstunde liegen bei den Direktmaßnahmen

Steckerleiste und Zeitschaltuhr bei unter einem Cent pro Kilowattstunde. Beim

Lampenaustausch kostet die eingesparte Kilowattstunde 1,2 Cent20 während die

spezifischen Kosten pro eingesparte kWh durch den Austausch des Kühlgerätes bei 7

Cent/kWh liegen. Durchschnittlich betrugen die Kosten für alle eingesetzten

Einspartechnologien rund 3,7 Cent/kWh. Berücksichtigt man zusätzlich die

Beratungskosten mit 134 Euro pro Beratungsleistung (160 Euro pro

Beratungsleistung abzüglich der Kosten des Soforthilfepakets), so errechnen sich

insgesamt spezifische Kosten von 6,7 Cent pro Kilowattstunde Stromeinsparung.

Würde man zusätzlich unterstellen, dass die Haushalte aufgrund der erfolgten

Unterrichtung und Sensibilisierung in Zukunft zusätzlich 3 Prozent ihres

Stromverbrauchs einsparen, so würden die spezifischen Kosten pro eingesparte

Kilowattstunde auf etwa 5,7 Cent/kWh (siehe Abbildung 2) sinken.

19 Teilweise wird bei den eingesetzten Stromsparlampen eine längere Lebensdauer von 12.000 oder

15.000 Stunden angegeben. 20 Die durch den Einsatz der Energiesparlampen eingesparten Kosten für die Glühlampen wurden

dabei nicht gegen gerechnet.

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Kosten pro eingesparte kWh Strom im Rahmen des Hartz-IV-Soforthilfeprogramms

0,000

0,010

0,020

0,030

0,040

0,050

0,060

0,070

0,080

Bel

euch

tung

Ste

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leis

te (s

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-by)

Zeits

chal

tur

Küh

l-/G

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ng 3

%

Prä

mie

pro

ein

gesp

arte

kWh

Küh

lger

ät

Euro

/kW

h

Abbildung 6.2: Spezifische Kosten der Stromsparmaßnahmen mit und ohne Einbezug der Beratungskosten

Die Ausgaben des Bundes für die Prämien der Kühlgeräte werden in dieser

Betrachtung getrennt erfasst, da sie keine Kosten, sondern Transferzahlungen

darstellen. Sie betragen 3,5 Cent pro eingesparte Kilowattstunde bzw.

durchschnittlich 236 Euro pro Prämie.

6.3.2 Zusammenstellung der Kosten

In der folgenden Graphik ist dargestellt, welche Kosten im Rahmen des Projektes

anfallen und wer sie trägt.

43

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Kostenverteilung für das Hartz-IV-Stromsparprogramm (insgesamt 108 Kunden)

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

Haushalt Bund Summe

Euro

Beratungskosten

Kosten Kühlgeräte abzüglichPrämieKosten Einsparhilfen

Prämie

Abb.6.3: Kostenaufteilung der Gesamtkosten des Stromsparprogramms zwischen Bund und teilnehmenden Haushalten

Die Haushalte erhalten das Soforthilfepaket und die damit verbundene Beratung

kostenlos. Sie tragen nur den Anteil der Kosten, der beim Kauf eines neuen

hocheffizienten Kühlgerätes nicht durch die Prämie abgedeckt ist. Die Kosten für die

Beratung und das Soforthilfe-Paket sowie die Ausgaben für die Prämie fallen beim

Bund an.

6.3.3 Kosten-Nutzen-Betrachtungen

Für die Haushalte errechnet sich über die Nutzungsdauer der Technologien und bei

konstanten Strompreisen eine Stromkosteneinsparung von insgesamt 96.600 Euro.

Dabei fallen für die Haushalte insgesamt knapp 8.000 Euro an Kosten an (Kaufpreis

Kühlgeräte abzüglich Prämie Kühlgeräte). Aus Sicht der Haushalte ist dieses

Programm sehr effektiv. Der Nettonutzen beträgt rund 88.600 Euro bzw. 820 Euro

pro Haushalt.

Aus volkswirtschaftlicher Perspektive werden die Kosten für die

Einspartechnologien sowie die Beratungskosten den vermiedenen Stromerzeugungs-

und Verteilungskosten gegenüber gestellt. Dabei wird bei den vermiedenen

Stromerzeugungs- und Verteilungskosten von 0,105 Euro/kWh ausgegangen.

44

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Vermiedene externe Kosten sind nicht in das Kalkül einbezogen.

Den Technik- und Beratungskosten in Höhe von 32.400 Euro stehen vermiedene

Erzeugungs- und Verteilungskosten in Höhe von rund 50.700 Euro gegenüber. Es

errechnet sich ein Nettonutzen von 18.300 Euro. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus

volkswirtschaftlicher Sicht beträgt somit rund 0,64. Das heißt, der Nutzen aus

volkswirtschaftlicher Sicht ist deutlich größer als die mit dem Projekt verbundenen

gesamten Kosten in Höhe von 32.400 Euro.

Kosten-Nutzenbetrachtung für 108 Haushalte aus Perspektive Haushalt und Volkswirtschaft (bei konstanten Preisen)

-7.969

-32.415

96.562

50.695

88.593

18.280

-40.000

-20.000

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

Haushalt Volkswirtschaftlicher Sicht

Euro

Kosten

Nutzen

Bilanz Nutzen-Kosten

Abb. 6.4: Bilanz aus Perspektive der teilnehmenden Haushalte und der Volkswirtschaft

6.3.4 CO2-Vermeidungskosten

Aus den weiter oben gemachten Angaben lassen sich die CO2-Vermeidungskosten

aus volkswirtschaftlicher Sicht ableiten: sie betragen minus 46 Euro/Tonne CO2.

Das bedeutet, dass die volkswirtschaftlichen Kosten für die Stromsparmaßnahmen

bei den Hartz-IV-Kunden niedriger sind, als die ansonsten notwendigen

Aufwendungen für die Stromerzeugung und Verteilung, die mit 10,5 Cent/kWh

angenommen wurden. Aus der Perspektive des BMU betragen die Ausgaben pro

vermiedene Tonne CO2 rund 61 Euro. Davon entfallen 20 Euro/Tonne CO2 auf

Transferleistungen (Prämienzahlungen beim Kühlschrankkauf) und 41 Euro pro

45

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

Tonne CO2 auf die anfallenden Kosten für Beratung und Soforthilfemaßnahmen.

Aus Sicht des Haushalts betragen die CO2-Vermeidungskosten minus 221 Euro.

Dies ist so zu interpretieren, dass der Haushalt mit jeder Tonne CO2, die er

vermeidet, 221 Euro einspart. Da pro teilnehmenden Haushalt 3,7 Tonnen CO2

eingespart werden, kann hieraus auch die Gesamteinsparung in Höhe von 820 Euro

pro Haushalt rückgerechnet werden.

CO2-Vermeidungskosten Hartz IV-Programm aus unterschiedlicher Perspektive in Euro/Tonne CO2(CO2-Vermeidung pro Hh 3,7 t)

-46

61

41

20

-221

-250

-200

-150

-100

-50

0

50

100

CO

2-V

erm

eidu

ngsk

oste

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irtsc

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CO

2-V

erm

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U

da

von

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von

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tung

en

CO

2-V

erm

eidu

ngsk

oste

nau

s Si

cht H

aush

alt

Euro

/Ton

ne C

O2

Abbildung 3: CO2-Vermeidungskosten aus unterschiedlicher Perspektive

Die über das Projekt insgesamt über die Nutzungsdauer der Technologien

eingesparte CO2-Menge liegt bei 401 Tonnen. Unterstellt man, dass die Haushalte

aufgrund der Sensibilisierung und ihres besseren Know-hows über

Stromsparmöglichkeiten zusätzlich 3 Prozent ihres Verbrauchs einsparen und dieses

Verhalten längerfristig beibehalten würden, so würde sich eine Einsparung von 468

Tonnen CO2 errechnen.

7. Empfehlungen Auf der Basis der Ergebnisse des Pilotprojektes wird eine Umsetzung der Methode

auf Bundesebene empfohlen. Die im Rahmen des Pilotprojektes erzielten bereits sehr

hohen Stromeinsparungen können durch eine Optimierung der Vorgehensweise

46

Büro Ö-quadrat, Energieagentur Regio Freiburg, Berliner Energieagentur Sept. 2008 „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“

voraussichtlich noch übertroffen werden. Zudem kann erwartet werden, dass durch

eine zentralisierte Beschaffung der Effizienztechnologien die Technik-Kosten pro

eingesparte Kilowattstunde reduziert werden können.

Im Rahmen des Pilotprojektes wurden nur Hartz-IV-Haushalte untersucht. Für die

Durchführung des Projektes auf Bundesebene wird empfohlen, den Kreis der Hartz-

IV-Leistungsempfänger (3,6 Mio.) um Sozialhilfeempfänger nach SGB XII (0,9

Mio.) und Wohngeldempfänger (0,69 Mio.) zu erweitern.

Es wird weiterhin empfohlen zu prüfen, ob dieser Ansatz in modifizierter Form auch

für Haushalte Erfolg versprechend ist, die nicht als einkommensschwach einzustufen

sind. Hierbei könnte eine entsprechende Eigenbeteiligung an den Beratungskosten

erhoben sowie andere Projektparameter modifiziert werden. Zur Abklärung wird ein

Pilotprojekt in verschiedenen Städten empfohlen, um die Einsparwirkung, Kosten-

Nutzenrelationen und Handlungsoptionen in den „Normal-„Haushalten zu ermitteln.

Eine Durchführung des Ansatzes auf Bundesebene bietet eine ausgezeichnete

Möglichkeit

• durch eine intensive Medienarbeit ein positives Meinungsumfeld für das

durchzuführende Programm zu erzeugen bzw. zu verstärken,

• die Energieeinsparerfolge, die im Rahmen des Projektes erzielt werden,

bundesweit zu kommunizieren,

• auch die übrigen Haushalte zu motivieren, ihren Energieverbrauch zu

überprüfen und zu reduzieren,

• den Marktanteil von hocheffizienten Kühlgeräten durch gezielte

Informationsmaßnahmen zu erhöhen und damit insgesamt auch

• die Preise für die eingesetzten Energiespargeräte durch entsprechende

Nachfragesteigerung und Sammelbestellungen deutlich zu senken,

• zusätzliche Beschäftigung zu generieren.

Unterstellt man, dass die im Rahmen des Pilotprojektes zu erwartende Umsetzung

des Kühlschranktausches in 34 Prozent aller Haushalte stattfindet, so würde dies den

Neukauf einer entsprechenden Anzahl von A++ Geräten bedeuten. Bei 100.000

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durchgeführten Beratungen im Jahr 2009 würden somit zusätzlich 34.000

hocheffiziente Kühlgeräte über den Markt verkauft werden. Dadurch könnte der

Marktanteil an hocheffizienten Kühlgeräten um rund 50 Prozent gesteigert werden.21

8. Anhang

8.1 Fragebogen und Analyseraster

8.2 Bewerbungsblatt Berlin

8.3 Zeitungsartikel Freiburg

8.4 Infoblatt für Kunden

8.5 Auswertungsblatt

21 Nach GfK-Daten für das Jahr 2007

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8.1 Fragebogen und Analyseraster

Folgt im Endbericht als Ausdruck

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8.2 Bewerbungsblatt Berlin

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8.3 Zeitungsartikel

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8.4 Infoblatt für Kunden

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8.5 Auswertungsblatt, Beispiel

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8.6 Prämiengutschein

Rückseite Prämiengutschein

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