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Strategische Entwicklung von Impulszentren

Strategische Entwicklung von Impulszentren. Seite 2 Agenda Kurzvorstellung der FFG Eckpunkte der Ausschreibung Beurteilungskriterien Auswahlverfahren

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Strategische Entwicklung von Impulszentren

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Agenda

• Kurzvorstellung der FFG

• Eckpunkte der Ausschreibung

• Beurteilungskriterien

• Auswahlverfahren

• Vorstellung des eCalls

• Wichtiges zur Darstellung der Kosten und Finanzierung

• Fragen

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www.ffg.at

ORGANIGRAMM DER FFG

GeschäftsführungQualitätsmanagement und Interne Audits Strategie

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(BP)

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(SP)

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(TP)

Europäische undinternationaleProgramme(EIP)

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Projekt-controlling & Audit

(PA)

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Eckpunkte der Ausschreibung

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

AntragstellerIn/Partner

- Impulszentren und Trägergesellschaften von Impulszentren

- Landesgesellschaften

- Spezialisierte Innovationsdienstleister

Budget EUR ~ 2,2 Mio.

Laufzeit - in der Regel 12 Monate- max. 18 Monate

Bundesförderung - max. 80 %- max. EUR 80.000 EUR pro Impulszentrum

(De-minimis Regelung)

Finanzierung –

Eigenmittel

- min. 20 % Eigenmittel (Cash-Leistung und/oder In-Kind-Leistung)

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Ziele

• Entwicklung und Stärkung zentraler Innovations-Kompetenzen der

Impulszentren im Innovationssystem mit dem Fokus auf

– High-Tech und innovative Unternehmensgründungen

– junge innovative Unternehmen im Wachstum

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Welche Vorhaben werden gefördert?

• Konkrete strategisch ausgerichtete Vorhaben von Impulszentren in deren

Funktion als Intermediäre zum Auf- und Ausbau immaterieller Infrastruktur

(Aufbau von Dienstleistungen)

Verbesserung des Angebots anwendungsbezogener

Innovations- und Wissenstransferleistungen speziell für High-

Tech

und innovative Unternehmensgründungen sowie junge innovative

Unternehmen im Wachstum

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Welche Vorhaben werden gefördert?

Verpflichtend:

• Entwicklung eines strategischen Detailkonzepts für die Umsetzung neuer

ertragsschaffender Dienstleistungen.

• Dieses Detailkonzept muss sich in ein strategisches Gesamtkonzept der

Zentren einfügen und zu einer Verbesserung der Eigenfinanzierung der

Zentren beitragen.

Optional:

• Entwicklung und Durchführung von Pilotprojekten zur Umsetzung des

jeweiligen Detailkonzepts

• Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen für Impulszentren-

ManagerInnen

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Welche Vorhaben werden gefördert?

• Vorhaben eines einzelnen Impulszentrums

• oder Vorhaben in Form einer Kooperation zwischen Impulszentren

Achtung: pro FörderungswerberIn ist die Teilnahme in nur einem Antrag möglich

(unabhängig ob als Einzelantragsteller oder Partner im Verbund)!

• Trägergesellschaften können in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von

Impulszentren als FörderungswerberInnen Anträge für mehrere Impulszentren

stellen. Jedoch kann aber jedes Impulszentrum als Organisationseinheit in nur

einem Antrag vertreten sein und daher auch nur einmal max. 80.000 EUR

Förderung bekommen.

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Zielgruppen / Wer kann Förderung bekommen?

AntragstellerIn oder Partner im Projekt:

• Impulszentren und Trägergesellschaften von Impulszentren in ihrer

Eigenschaft als deren Eigentümer, einzeln oder in Verbünden

• Landesgesellschaften, die bei Impulszentren Gesellschafterfunktion

ausüben oder die strategische Steuerung von Zentren innehaben

• Spezialisierte Innovationsdienstleister, die im Auftrag der Impulszentren

oder deren Eigentümer ausschließlich oder überwiegend die

Dienstleistungskomponente der Impulszentren darstellen. (Als AntragstellerIn

zugelassen bzw. förderbar nur bei Kooperationsvertrag mit einem der in den

beiden oben angeführten Punkten zugelassenen AntragstellerInnen).

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Höhe der Förderung / Mitfinanzierung

Bei Vorhaben eines einzelnen Impulszentrums:

• Förderung max. 80.000 EUR

• Förderungsquote: max. 80% der förderbaren Kosten

• Die verbleibenden mind. 20% sind als Eigenmittel (Cash und/oder In-Kind) von der

AntragstellerIn einzubringen

Bei kooperativen Vorhaben:

• Förderung pro Impulszentrum max. 80.000 EUR

• Förderungsquote: max. 80% der förderbaren Kosten pro Partner

• Die verbleibenden mind. 20% sind als Eigenmittel (Cash und/oder In-Kind) von der

AntragstellerIn und von allen Partnern einzubringen.

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Höhe der Förderung / Mitfinanzierung

De-minimis Regelung

• Bestätigung (Formular im Download-Center), dass Beihilfen aus De-minimis-

Programmen in den letzten 3 Steuerjahren die Obergrenze von insgesamt

EUR 200.000,- nicht überschritten haben.

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Wie lange ist die Laufzeit des Vorhabens?

• in der Regel 12 Monate

• max. 18 Monate

• Abschluss des Vorhabens: bis spätestens 30.6.2014

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Teilnahmevoraussetzungen

• Bestätigung über eine vom jeweiligen Träger der FörderungswerberIn

akzeptierte und autorisierte Strategie mit mittel- bis längerfristiger Wirkung.

• Commitment (Bestätigung) des Trägers der FörderungswerberIn zur

Profilbildung und zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Dienstleistungen

unter Bedachtnahme des Marktrisikos und der Marktakzeptanz.

• Bestätigung über die Trennung von Immobilie und Dienstleistung in Form einer

Sparten- bzw. Kostenrechnung.

Bitte im Betreff die Art der jeweiligen Bestätigung angeben!

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Teilnahmevoraussetzungen

• Bei Landesgesellschaften als FörderungswerberIn: Bestätigung über die

strategische Steuerung der Zentren.

• Bei spezialisierten Innovationsdienstleistern als FörderungswerberIn:

Vorliegen des unterschriebenen Kooperationsvertrages (mit dem

Impulszentrum bzw. mit der Trägergesellschaft des Impulszentrums).

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Auswahlverfahren

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Von der Call-Öffnung bis zur Förderungsentscheidung (Teil 1)

Formalprüfung durch die FFG keine Bewertung der Inhalte (Stop-or-Go Entscheidung)

Information über Ergebnis der Formalprüfung an AntragstellerIn(Nachricht im eCall)

Ausschreibungsstart: 30.09.2011

Einreichschluss im eCallDeadline: 31.1.2012; 12:00 Uhr (MEZ)

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Von der Call-Öffnung bis zur Förderungsentscheidung (Teil 2)

Information über das Ergebnis der Förderungsentscheidung (gefördert/abgelehnt) an AntragstellerIn (Nachricht im eCall und per Post)

Jurysitzung: unabhängige Jury trifft Förderungsempfehlung

Prüfung der richtlinienkonformen Kostendarstellung (keine Stop-or-Go Entscheidung)

Weiterleitung der Anträge an Jury

Förderungsentscheidung durch bmvit & BMWFJ(Stop-or-Go Entscheidung)

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Beurteilungskriterien

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Nach welchen Kriterien beurteilt die Jury?

• Qualität des Vorhabens

– Qualität des Projektes zur strukturellen Verbesserung von Impulszentren

(Qualitäts- und Innovationssprung)

– Qualität der Projektplanung

(Ziele, Arbeitsplan, Angemessenheit der Kosten)

– Sicherstellung der Ausfinanzierung des Projekts

• Eignung FörderungswerberIn/Projektbeteiligte

– Kompetenzen und Qualifikation des Impulszentrumsmanagements

hinsichtlich der Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen bzw.

der Entwicklung neuer Dienstleistungen

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Nach welchen Kriterien beurteilt die Jury?

• Ökonomisches Potenzial und Verwertung

– Marktrelevanz und Anwendungsbezogenheit, konkreter Nutzen

– Längerfristige Perspektive des Projekts und der entwickelten

Dienstleistungen auf die wirtschaftliche Situation des Impulszentrums

• Spezifisches Programmziel

– Regionale Verankerung (Einbettung in die Entwicklungsstrategie)

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eCallecall.ffg.at

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Kosten & Finanzierung

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Inhalt

• Förderbare Kosten

• Förderungsansuchen / Kostenplan

• Programmspezifika

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Förderbare Kosten I

Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben

zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die

– direkt,

– tatsächlich und

– zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand)

– für die Dauer der geförderten Tätigkeit

nachweislich entstanden sind.

Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Version 1.2. sind

einzuhalten – www.ffg.at/kostenleitfaden

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Förderbare Kosten II

• Personalkosten der ForscherInnen / TechnikerInnen und sonstiger

Personen, soweit diese mit dem Forschungsvorhaben beschäftigt sind

– Höchststundensätze

– Stundenteiler an Beschäftigungsausmaß anpassen

– Zeitaufzeichnungen (inkl. Tätigkeitsbeschreibungen)

– Gemeinkostenzuschlag (GKZ), Pauschale 20%

– Mitarbeitende GesellschafterInnen

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Förderbare Kosten III

• F&E-Infrastruktur Nutzung

gefördert werden kann nur die anteilsmäßige, für die Forschungstätigkeit

notwendige Nutzung

• Sach- und Materialkosten

– Verbrauchsmaterial

– Geringwertige Wirtschaftsgüter

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Förderbare Kosten IV

• Drittkosten

Zukauf techn. Beratung,…

• Reisekosten

Diäten, Nächtigungs-, Fahrtkosten,…

• Umsatzsteuer

Die auf die förderbaren Kosten entfallene Umsatzsteuer ist grundsätzlich

nicht förderbar. (Ausnahme: keine Vorsteuerabzugsberechtigung des

Förderungsnehmers)

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Förderbare Kosten V

Nicht förderbare Kosten sind u.a.:

• ohne unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben

• außerhalb des Förderzeitraumes angefallen

• aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgenommen

• bereits im Rahmen eines anderen Vorhaben gefördert

• Finanzierungskosten (u.a.: Skonti, Zinsen bei Leasing, Bankspesen…)

• Erwerb von Liegenschaften und unbewegliches Vermögen

• Bewirtung

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Förderungsansuchen

•Sonderrichtlinie / Leitfaden

•Kostenleitfaden Version 1.2.

•Antragsformulare:

– Kostenplan-Förderung (Tabellen)

– Projektbeschreibung (Erläuterungen zum Kostenplan)

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Kostenplan I

• Berücksichtigung der Richtlinien (Höchststundensätze,…)

• Kostenzusammensetzung und –verteilung detailliert erläutern

(Projektbeschreibung)

• Förderungssumme absolut, Förderungsquote

• Anerkennungsstichtag für Kosten

Projektlaufzeit beginnt mit dem Entstehen und Geltendmachen der

ersten förderbaren Kosten

• Abrechnung erfolgt zu IST-Kosten

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Kostenplan II

„Kostenplan_detailliert“

„Kostenplan_kumuliert“

(Excel-Dokumente)

• Detaillierte Kostendarstellung in den Kostenkategorien

(Erläuterungen siehe Excel-Dokument)

• Von allen FörderungswerberInnen und ProjektpartnerInnen einzeln

vollständig auszufüllen

• Bei Konsortien:

– Überprüfung durch Konsortialführung anhand Checkliste

– Zusammenfassung aller Projektkosten und Finanzierung

im Kostenplan_kumuliert

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Programmspezifika

Im Rahmen dieser Ausschreibung zusätzlich nicht anerkennbare Kosten sind:

Ankauf von Anlagen und Betriebsmittel, Soft- und Hardware,…

Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen

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Zusammenfassung

Förderbare Kosten entstehen nachweislich:

– direkt,

– tatsächlich und

– zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand)

– für die Dauer der geförderten Tätigkeit

Regelungen:

– Kostenleitfaden Version 1.2.

Förderungsansuchen (Excel-Dokument):

– „Kostenplan_detailliert“

– „Kostenplan_kumuliert“

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Unterlagen…

finden Sie im Download-Center unter

www.ffg.at/impulszentren

• Leitfaden zur Erstellung eines Antrags

• Word-Dokument: Projektbeschreibung

• Excel-Dokumente „Kostenplan Partner“ und „Kostenplan kumuliert“

• div. Vorlagen (z.B. De-minimis-Formular,…)

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FORSCHUNG WIRKT.

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Programm-Management

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[email protected], DW 6084

[email protected], DW 6076

[email protected], DW 6086

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Querschnittsthema Humanpotenzial

Talente – Der Förderschwerpunkt des BMVIT

Talente entdecken: Nachwuchs

Talente nützen: Chancengleichheit

Talente finden: ForscherInnen

Talente regional bis 03.02.2012

Praktika für Schülerinnen und Schüler ab Februar 2012

FEMtech Praktika für Studentinnen laufend bis 30.06.2012

FEMtech Karriere laufend

FEMtech Forschungsprojekte bis 17.01.2012

Karriere-Grants laufend

Die österreichische Jobbörse für Forschung, Entwicklung und Innovation

Kontakt: DIin Andrea Rainer

Weitere Informationen: www.ffg.at/talente

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Querschnittsthema Humanpotenzial

Forschungskompetenzen für die Wirtschaft (BMWFJ)

Kompetenzaufbau:

Qualifizierungs-seminare

Kompetenzvertiefung:

Qualifizierungsnetze

Kompetenzerweiterung: Innovations-

lehrveranstaltungen

Forschungsrelevante Qualifizierungsmaßnahmen

Laufende Einreichung

Max. 50.000 €

Wettbewerbsverfahren

Einreichfrist: 1. März 2012

Max. 500.000 €

Kontakt: Dr.in Corinna Wilken

Weitere Informationen: www.ffg.at/forschungskompetenzen

Wettbewerbsverfahren

Geplant 2012

Max. 1.000.000 €