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StädteRegion Aachen Naturschutzbeirat Der Vorsitzende NBR
Aachen, den 23.10.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zu folgender Sitzung des Naturschutzbeirates der unteren Naturschutzbehörde bei der Städteregion Aachen ein: Datum: Dienstag, den 06.11.2018 Beginn: 15:00 Uhr Ort: Raum E 072 (Mediensaal), Gebäude E, Erdgeschoss, Haus der
Städteregion Aachen, Zollernstraße 16, 52070 Aachen Tagesordnung: A) Öffentliche Sitzung Sitzungsvorlagen-Nr.
1 Fragestunde für Einwohner -
2 Errichtung eines Wohnhauses am Kellersberger Hof, Stadt Alsdorf - Erteilung einer Befreiung
2018/16
3 Reaktivierung der Bahnstrecke Mariadorf-Siersdorf, Stadt Alsdorf 2018/17
4 Errichtung eines Mobilfunkmastes, Stadt Stolberg - Erteilung einer Befreiung 2018/18
5 Beteiligung des Vorsitzenden in Eilfällen - Erteilung einer Befreiung für die Errichtung einer Maschinen- und Bergehalle, Stadt Eschweiler
2018/19
6 Verlegung eines Steuerkabels nordwestlich von Simmerath, Gemeinde Simmerath - Erteilung einer Befreiung
2018/20
7
Verlegung der Kabeltrasse vom Windpark Peterberg (Hürtgenwald) zum Umspannwerk Simmerath-Lammersdorf, Gemeinde Simmerath - Erteilung einer Befreiung
2018/21
StädteRegion Aachen Naturschutzbeirat Der Vorsitzende NBR
8 Anfragen und Mitteilungen - Mit freundlichen Grüßen gez. Tiepelt Vorsitzender Zur Post gegeben - spätestens - am 26.10.2018
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StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat NBRA 70 - Umweltamt Sitzungsvorlagen - Nr.: 2018/16
Beschlussvorlage
vom 25.10.2018
öffentliche Sitzung Errichtung eines Wohnhauses am Kellersberger Hof, Stadt Alsdorf - Erteilung einer Befreiung Beratungsreihenfolge Sitzungsdatum Gremium 06.11.2018 Naturschutzbeirat Beschlussvorschlag: Der Naturschutzbeirat stimmt der beabsichtigten Erteilung der Befreiung zu. Sachlage: Im Zuge des Generationenwechsels auf dem Hof „Kellerberger Mühle“ ist geplant, in Hofnähe ein sog. Altenteilerhaus zu errichten. Die Schaffung neuen Wohnraums ist erforderlich, um den landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdepension adäquat weiter führen zu können. Neben dem derzeitigen Betriebsinhaber bleibt auch der sog. Altenteiler auf der Hofstelle wohnen. Da einerseits Flächen für künftige Betriebserweiterungen und andererseits ausreichend dimensionierte, ganzjährige Auslaufflächen sowie ein Reitplatz für die derzeit 23 Pferde des Pensionsbetriebes aus tierschutzrechtlichen Gründen vorgehalten werden müssen, bietet nur die Antragsparzelle einen möglichen Bauplatz. Eine Bestätigung der Landwirtschaftskammer NRW liegt der Verwaltung hierzu vor.
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Für das Gebäude sind ca. 140 m² und für einen Hausgarten ca. 700 m² zuzüglich Flächen für Stellplätze, Wege und Terrasse von ca. 120 m² vorgesehen. Das Wohnhaus hat eine Höhe von ca. 8 m über Geländeniveau. An der nordwest- und südwestlichen Gebäudeecke gliedern sich ein Büro und ein Wirtschaftsgebäudeteil mit einer Höhe von ca. 3 m Höhe über Flur an. Diese Gebäudeteile sollen mit einer Dachbegrünung versehen werden. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt zum Kellersberger Hof als Abzweig von der Dorfstraße L 164. Bei der antragsgegenständlichen Fläche handelt es sich um intensiv genutzte Grünlandfläche, an deren westlichen bzw. nördlichen Rand drei jüngere Linden wachsen. Im südlichen Teil des Grundstücks wurde von der Stadt Alsdorf ein Schachtbauwerk mit Entnahmestelle eingerichtet, um über eine Wasserleitung die Wasserqualität des Alsdorfer Weihers zu verbessern. Die Entnahmestelle ist über einen Schotterweg zu erreichen. Die Seitenbereiche dieser Zufahrt werden temporär als Lagerfläche für Silageballen o.ä. genutzt. Entlang der westlichen Grenze der Parzelle verläuft der Broicher Bach, dessen Profil wasserbautechnisch überformt ist. Der Bach wird -vor allem auf der Westseite - von typischen Bäumen der Bachauen wie Erle, Pappel, Weide oder Esche gesäumt. Die Weideflächen stellen sich hier am nordwestlichen Rand der Parzelle als feucht bis nass dar. Die bestehende Zufahrt zum Kellersberger Hof wird von einer Linden-Kopfbaumallee gesäumt. Östlich schließt sich der Haus- und Nutzgartenbereich der Hoflage sowie die Wirtschafts- und Wohngebäude des Kellersberger Hofes an. Neben wasserundurchlässig befestigten Hof- und Erschließungsflächen besteht am östlichen Rand ein Reitplatz. Weitere Weideflächen für den notwendigen Auslauf der Pensions-Pferde ziehen sich entlang der sog. „Kellersberger Gracht“ talaufwärts. Südlich der Antragsparzelle schließt sich das alte Forsthaus mit umgebenden Gartenflächen an. Nördlich führt die Dorfstraße und ein Wegedreieck mit Baumreihe und weiteren Gehölzen vorbei. Zwischen Weg und Antragsparzelle hat sich ein Brennnesselsaum gebildet. Ein straßenbegleitendes Gebüsch und kleine Bäume haben sich hier bis zur Brücke über den Broichbach etabliert. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen werden die zu erhaltende Linden-Kopfbaumallee und die Einzelbäume auf der Weide durch geeignete Maßnahmen während der Bauphase geschützt. Damit gemäß Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene Renaturierungsmaßnahmen am Broicher Bach zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können, verpflichten sich die Bauherren (einschl. verbindlich rechtlicher Sicherung) einen 15 m breiten Geländestreifens entlang des Broicher Baches zur Verfügung zu stellen.
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Zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Entlang dem o.a. Bachrenaturierungsstreifen wird auf einer Länge von ca. 60 m und 8 m Breite eine freiwachsende Hecke gepflanzt. Diese lineare Gehölzstruktur kann nicht nur eine ökologische Funktion z.B. als Brutplatz und Nahrungsraum für Gebüsch brütende Vogelarten entfalten, sondern auch eine klare Trennlinie zu der Bachaue mit schützender Pufferfunktion markieren.
- Der entstehende Hausgarten wird mit einer 90 m langen Rotbuchenhecke eingefasst. Diese schafft eine deutliche Abgrenzung der Wohn- und Gartenflächen zu den verbleibenden Weideflächen.
- Auf einer südlich an die Hofanlage angrenzenden Weidefläche wird eine Streuobstwiese angelegt. Auf der rund 500 m² umfassenden Fläche werden 6 Obsthochstammbäume regionaltypischer Sorten gepflanzt.
Eine im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben durchgeführte Artenschutz-Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass keine Beeinträchtigungen sogenannter „planungsrelevanter Arten“ zu erwarten sind. Die Baumaßnahme betrifft das Naturschutzgebiet 2.1-5 „Übachtal nördlich Merkstein“ des Landschaftsplanes II der Städteregion Aachen (Abgrenzung siehe Anlagen 2 u. 3). Die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen ist hier verboten. Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fällt ein Altenteilerwohnhaus unter die baurechtliche Privilegierung. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung beabsichtigt, die Befreiung von den Verboten mit folgenden Auflagen zu erteilen:
- Freihalten eines 15 m breiten Geländestreifens entlang des Broicher Baches für die spätere Durchführung von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen (einschl. verbindlicher rechtlicher Sicherung)
- Die o.a. Vermeidungsmaßnahmen werden beachtet und die Kompensationsmaßnahmen werden spätestens in der ersten Pflanzperiode nach Abschluss der Rohbauarbeiten durchgeführt.
Im Auftrag: gez. Pilgrim
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StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat NBRA 70 - Umweltamt Sitzungsvorlagen - Nr.: 2018/17
Mitteilungsvorlage
vom 25.10.2018
öffentliche Sitzung Reaktivierung der Bahnstrecke Mariadorf-Siersdorf, Stadt Alsdorf Beratungsreihenfolge Sitzungsdatum Gremium 06.11.2018 Naturschutzbeirat Die Euregio Verkehrsschienennetz GmbH (EVS) beabsichtigt, die Strecke von Alsdorf-Mariadorf bis nach Siersdorf wieder für den Personennahverkehr zu reaktivieren (Lageplan einschl. Fotodokumentation siehe Anlage 1). Die Strecke ist gewidmet und seit der Einstellung des Steinkohlenbergwerkes Emil-Mayrisch in den 90er Jahren nicht mehr betrieben worden. Die Strecke wurde von der EVS mit allen anderen Nebenstrecken in der Region 1999 von der Deutschen Bahn mit dem Ziel der Reaktivierung erworben. Nach Stilllegung der Bahntrasse im Jahre 1996 wurden keine Pflege- oder Unterhaltungsarbeiten mehr durchgeführt. Die Trasse ist heute stark zugewachsen. Der überwiegende Teil der Gehölzbestände im Gleisbereich hat daher ein Alter von maximal 20 Jahren. Ältere Bäume stehen nur außerhalb des ehemaligen Pflege- und Unterhaltungsbereiches. Um eine Bestandsaufnahme der Gleisanlagen, Brücken und Bahnübergänge durchführen zu können, beabsichtigt die EVS zwischen dem November 2018 und dem 28. Februar 2019 die Strecke von der Gleisachse zu beiden Seiten auf 6 m, also in einer Gesamtbreite von 12 m, freizuschneiden. Im Bahnhof Mariagrube liegen noch mehrere Gleise. Hier sollen alle Gleise frei geschnitten werden. Damit keine
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artenschutzrechtlichen Konflikte auftreten, werden die Fäll- und Räumarbeiten von einer Ökologischen Baubegleitung überwacht. In der Annahme, dass die Bahnstrecke nicht mehr reaktiviert wird, wurde sie im Jahre 2005 im Landschaftsplan II der Städteregion Aachen als geschützter Landschaftsbestandteil 2.4-68 ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Alsdorf ist sie allerdings weiterhin (auch in dem im Jahre 2003 neuaufgestellten FNP) als Fläche für Bahnanlagen ausgewiesen. Insofern tritt die dem FNP widersprechende Landschaftsplandarstellung bei Reaktivierung der Bahnstrecke zurück. Somit ist für die Reaktivierung dieses Streckenabschnittes keine landschaftsrechtliche Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes erforderlich. Eine zu dem Vorhaben erstellte Artenschutzuntersuchung (ASU) kommt zu dem Ergebnis, dass infolge der o.a. Freischnittmaßnahme keine Beeinträchtigungen planungsrelevanter Tier- oder Pflanzenarten zu befürchten sind. Weitere Einzelheiten zur Planung und zu möglichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt wird der Planungsträger in der Sitzung im Rahmen einer Präsentation erläutern. Im Auftrag: gez. Pilgrim
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StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat NBRA 70 - Umweltamt Sitzungsvorlagen - Nr.: 2018/18
Beschlussvorlage
vom 24.10.2018
öffentliche Sitzung Errichtung eines Mobilfunkmastes, Stadt Stolberg - Erteilung einer Befreiung Beratungsreihenfolge Sitzungsdatum Gremium 06.11.2018 Naturschutzbeirat Beschlussvorschlag: Der Naturschutzbeirat stimmt der beabsichtigten Erteilung der Befreiung zu. Sachlage: Der Antragsteller beabsichtigt am südlichen Rand des Stolberger Ortsteils Zweifall einen vorhandenen 45 m hohen Betonmast durch einen neuen 35 m hohen Stahlgittermast (s. Anlage 1) für das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom AG zu ersetzen. Der Planbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-12 „Zweifaller Wald“ im Geltungsbereich des Landschaftsplanes IV „Stolberg-Roetgen“ (s. Anlage 2). Der bestehende Sendemaststandort liegt innerhalb eines jungen Laubmischbestandes (Stieleiche mit Stammdurchmesser von 20 - 50 cm, Rotbuche, Stechpalme, Hasel). Unmittelbar nordöstlich grenzt ein Wirtschaftsweg, nördlich schließen sich Laubwaldparzellen und Offenlandflächen im Wechsel an. Zu allen
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anderen Seiten ist der Sendemast von Laubmischwald umgeben, der südlich in einen Fichtenbestand übergeht. Der neue Stahlgittermast soll unmittelbar südlich des vorhandenen alten Mastes gebaut werden. Teile der Infrastruktur des alten Mastes können zukünftig für den neuen Stahlgittermast mitgenutzt werden (s. Anlage 3). Auswirkungen auf Natur und Landschaft: Durch das Vorhaben wird baubedingt eine Fläche von ca. 65 qm in Anspruch genommen. Dieser Arbeitsraum umfasst die 4 m um die eigentliche Baugrube. Als anlagenbedingte Beeinträchtigung sind die dauerhafte Versiegelung im Bereich des Fundaments (ca. 35 qm) und der Technik (ca. 5 qm) zu nennen. Weitere 55 qm werden mit Rasengittersteinen ausgelegt. Für die Zufahrt wird eine Fläche von ca. 190 qm geschottert und somit teilversiegelt. Insgesamt wird eine Fläche von ca. 285 qm dauerhaft in Anspruch genommen. Hierfür müssen 12 Bäume mit mittlerem Baumholz (überwiegend Stieleiche mit Stammdurchmesser von 20 - 50 cm) gefällt werden. Unmittelbar nördlich angrenzend kommt es nach Fertigstellung des neuen Mastes zum Rückbau von Teilen des bestehenden Mastgeländes in einer Größe von ca. 90 qm. Erhebliche oder nachhaltige betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Für das Vorhaben wurden ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag und eine Artenschutzprüfung erarbeitet. Das geringe ökologische Defizit von 2.550 Punkten soll über ein Ökokonto ausgeglichen werden. Für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird ein Ersatzgeld festgesetzt. Durch die geplante Baumaßnahme werden die Verbote des § 44 BNatSchG (Zugriffsverbote) nicht ausgelöst. Planungsrelevante Arten werden durch die Bautätigkeiten nicht beeinträchtigt.
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Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen: Die Beseitigung der Gehölze auf der benötigten Baufläche darf nur im Zeitraum Oktober bis Februar erfolgen. Während der Bauzeit sind die an den Baubereich angrenzenden Gehölzbestände durch das Aufstellen eines Bauzaunes zu schützen. Die DIN 18920 (Baumschutz) sowie die ZTV-Baumpflege sind zu beachten. Rückbau des alten Sendemastes: Nach Inbetriebnahme des neuen Mastes ist der alte Sendemast sowie die nicht mehr benötigten Technikmodule zurückzubauen. Die Fläche ist als Laubwald zu entwickeln. Begrünungsmaßnahmen: Die baubedingt in Anspruch genommenen Flächen sowie die zurückgebaute Fläche des alten Mastes werden nach Bauende in Absprache mit der Forstabteilung der Stadt Stolberg wieder mit Stieleiche und Rotbuche begrünt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Befreiung für die Errichtung des neuen Mobilfunkmastes mit folgenden Auflagen zu erteilen:
Die Bedingungen des für das Vorhaben erstellten landschaftspflegerischen Fachbeitrages sind einzuhalten.
Die Baustelleneinrichtung darf nur auf bereits befestigten Flächen erfolgen. Evt. überschüssiger Bodenaushub ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Vor Rückbau des alten Sendemastes im Zeitraum März bis September hat
eine ökologische Bauüberwachung die artenschutzrechtliche Unbedenklich-keit zu prüfen.
Das ökologische Defizit ist über ein Ökokonto innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme des neuen Mastes auszugleichen.
Für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist ein Ersatzgeld zu zahlen. Im Auftrag: gez. Pilgrim
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StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat NBRA 70 - Umweltamt Sitzungsvorlagen - Nr.: 2018/19
Mitteilungsvorlage
vom 24.10.2018
öffentliche Sitzung Beteiligung des Vorsitzenden in Eilfällen - Erteilung einer Befreiung für die Errichtung einer Maschinen- und
Bergehalle, Stadt Eschweiler Beratungsreihenfolge Sitzungsdatum Gremium 06.11.2018 Naturschutzbeirat Sachlage: Das Baugrundstück befindet sich im Eschweiler Stadtteil Scherpenseel südwestlich der Scherpenseeler Straße (s. Anlage 1). Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer Maschinen- und Bergehalle. Es handelt sich um ein landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben. Durch die Bebauung kommt es zu einer Inanspruchnahme von ca. 534 qm Grünland (Halle: 15 x 30,50 Meter = 457 qm, Hoffläche: 77 qm). Da die Erschließung der neuen Halle von Süden her über die bestehende Hoffläche erfolgen soll, kommt es zusätzlich zum Verlust von drei jüngeren Obstbäumen (Süß-Kirsche, 2 x Apfel). Für das Vorhaben wurden ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag und eine Artenschutzuntersuchung erarbeitet.
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Durch die Baumaßnahme werden die Verbote des § 44 BNatSchG (Zugriffsverbote) nicht ausgelöst. Planungsrelevante Arten werden durch die Bautätigkeiten nicht beeinträchtigt. Zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft werden auf einer 1.250 qm großen Grünlandfläche am Omerbach 12 neue Obstbäume angepflanzt. Der Planbereich liegt innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles 2.4-62 „Obstwiese zwischen Hastenrath und Scherpenseel““ im Geltungsbereich des Landschaftsplanes III „Eschweiler-Stolberg“, so dass eine Befreiung zu erteilen war. Der Bauherr wünschte bereits Anfang August eine Eilentscheidung, damit die Halle möglichst noch vor dem Winter fertiggestellt werden kann. Ein gemeinsamer Ortstermin um die Eilentscheidung zu treffen hat sich infolge der Ferienzeit leider verzögert, so dass der Vorsitzende des Naturschutzbeirates erst am 27.08.2018 eine diesbezügliche Entscheidung treffen konnte. Die Befreiung wurde am 29.08.2018 mit folgenden Auflagen erteilt: 1) Pflanzung von 12 Obstbäumen in der ersten Pflanzperiode nach Inbetriebnahme
der neuen Halle im Bereich des Omerbaches (s. Anlage 1). 2) Aufhängen eines Schleiereulen-Nistkastens im vorhandenen Boxenlaufstall in
Abstimmung mit der Biologischen Station in Stolberg. 3) Aufhängen eines Steinkauz-Nistkastens im Hofbereich des landwirtschaftlichen
Betriebes des Antragstellers in Abstimmung mit der Biologischen Station in Stolberg.
Im Auftrag: gez. Pilgrim
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StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat NBRA 70 - Umweltamt Sitzungsvorlagen - Nr.: 2018/20
Beschlussvorlage
vom 24.10.2018
öffentliche Sitzung Verlegung eines Steuerkabels nordwestlich von Simmerath, Gemeinde Simmerath - Erteilung einer Befreiung Beratungsreihenfolge Sitzungsdatum Gremium 06.11.2018 Naturschutzbeirat Beschlussvorschlag: Der Naturschutzbeirat stimmt der beabsichtigten Erteilung der Befreiung zu. Sachlage: Der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach betreibt seit rund 50 Jahren eine Trinkwassertransportleitung zur Versorgung der Gemeinde Hürtgenwald. Zur Steuerung eines Hochbehälters am Ende der Leitung gehört ein Steuerkabel, welches mittlerweile so schadhaft ist, dass ein zuverlässiger Betrieb nicht mehr gewährleistet ist. Es ist geplant, das Steuerkabel über eine Länge von 2,5 km zwischen Eifelstraße und Dohmenstraße in Simmerath im Bereich des bereits vorhandenen Steuerkabels neu zu verlegen (siehe Anlage 1). Das vorhandene Steuerkabel verbleibt als Reservesteuerkabel in der Trasse.
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Technische Beschreibung Das Kabel wird überwiegend im Bankett der Wege in offener Bauweise verlegt. Mit einem Bagger wird ein Graben mit einer Breite von 30 cm und einer Tiefe von 60 cm angelegt. Das anfallende Erdmaterial wird auf dem Wirtschaftsweg zwischengelagert und unmittelbar nach Verlegen eines Leerrohres (Durchmesser 5 cm) mit einem zweiten Bagger wieder verfüllt. Zum Schutz einzelner Gehölze wird das Steuerungskabel an einigen Stellen unterirdisch verlegt. Dabei wird ein Bodenverdrängungshammer, die sogenannte Erdrakete, mittels Druckluft aus einem Kompressor über eine Strecke von 3 - 6 m durch den Untergrund „geschossen“. In den dabei entstehenden Hohlraum werden ein Leerrohr und anschließend das Steuerkabel eingezogen. Die für den Einsatz der Erdrakete erforderlichen Start- und Endgruben werden wie bei der offenen Bauweise im Bankett der Wege angelegt. Sie unterscheiden sich nicht von dem offenen Graben. In Bereichen, in denen der Baumbestand besonders nah an die Wege heranreicht, wie z. B. entlang der Kalferscheider Gasse, muss ebenfalls auf die offene Bauweise verzichtet werden, um eine Schädigung der Bäume zu verhindern. Hier wird mittels Spülbohrung ein horizontales Bohrloch unterhalb der Straße geschaffen, in das das Leerrohr und später das Steuerkabel eingezogen werden. Die Anlage von separaten Gruben ist nicht erforderlich. Als Start- und Endpunkt der Bohrungsstrecke dienen die offenen Gräben, die für die Leitungsverlegung geschaffen werden. Zur Verlegung des Steuerkabels im Kreuzungsbereich der Kall wird ein starres Schutzrohr (Durchmesser 8 cm) oberhalb des Durchlasses an der vorhandenen Steinbrücke fixiert. In dieses Schutzrohr werden wiederum ein Leerrohr und das Steuerungskabel eingezogen. Bestand und landschaftsökologische Beurteilung Der überwiegende Teil des Steuerungskabels wird in offener Bauweise im Bereich der die Wege säumenden Grasfluren verlegt. Beiderseits der Wege und der Gräben haben sich Grasfluren entwickelt, die teilweise regelmäßig gemäht werden. Neben typischen Gräsern, wie Deutsches Weidelgras oder Wiesen-Knäuelgras, haben sich auch krautige Allerweltsarten wie Breitblättriger Wegerich, Brennnessel, Wiesenklee, Gewöhnlicher Löwenzahn, Gewöhnliche Kratzdistel und Kriechender Hahnenfuß angesiedelt. Die Grasfluren sind überwiegend dicht gewachsen. Die Säume zwischen der Kalferscheider Gasse
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und den parallel zur Straße verlaufenden Wallhecken sind auf Grund der Buchenüberhälter stark verschattet und weisen nur eine geringe Deckung der Krautschicht auf. Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes finden sich an die wegebegleitenden Grasfluren angrenzende Gräben, Feldgehölze mit standorttypischen Gehölzen, ein Fichtenbestand sowie einheimische Einzelbäume und Gebüsche (häufig Weiden und Weißdorn). Entlang der Venngasse und Kalferscheider Gasse stocken beiderseits des Weges Hecken, die auf Wällen angepflanzt wurden. Die vorherrschende Baumart ist hier die Rotbuche. Des Weiteren grenzen intensiv genutzte Grünlandflächen, aber auch Brachflächen an. Der offene Charakter der Landschaft wird durch zahlreiche Hecken- und Gehölzstrukturen unterbrochen. Die Bäume und Sträucher tragen einerseits zur Belebung des Landschaftsbildes bei und besitzen andererseits eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit, da sie als Lebensraum, Vernetzungsbiotop oder Trittstein für die heimische Fauna dienen. Vor allem für die Anwohner der umliegenden Siedlungen übernimmt das Gebiet eine landschaftsgebundene Erholungsfunktion. Der durch die Verlegung des Kabels entstehende Eingriff ist ausschließlich temporärer Natur, da die beanspruchten Biotope (Grasfluren entlang von Wegen, teilversiegelte bzw. versiegelte Wege) bereits nach kurzer Zeit wieder ihren ursprünglichen Zustand erreichen. Geringfügige Beeinträchtigungen ergeben sich durch baubedingte Emissionen von Lärm, aber auch der Eintrag von Schadstoffen und Staub. Berücksichtigt werden muss dabei, dass das Gebiet derzeit bereits durch die landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt wird. Auch hier kommt es zu Lärm- und Staubimmissionen. Artenschutz Aufgrund des geringen Eingriffs in die Biotop- und Habitatfunktionen des Planungsraumes sind keine Beeinträchtigungen der lokalen Populationen der im Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Tierarten zu erwarten. Die ökologischen Funktionen der im Planungsraum vorkommenden Lebensräume bleiben im räumlichen Zusammenhang erhalten.
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Über die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (Bauarbeiten zwischen November und Ende Februar) hinaus sind keine weiteren artenschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich. Durch die Verlegung des Steuerkabels werden somit keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG erfüllt. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung Das Steuerkabel wird zum Teil im Bereich des FFH-Gebietes DE-5303-302 „Kall und Nebentäler“ verlegt. Zur Ermittlung der Auswirkungen des Bauvorhabens auf das FFH-Gebiet wurde eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele, der relevanten Arten und Lebensräume sind demnach auszuschließen. Verminderung und Kompensation des Eingriffs Während der Baumaßnahme werden angrenzende Gehölze entsprechend DIN 18920 vor Verletzungen der Rinde und des Wurzelwerks geschützt. An Stellen, an denen Äste von Gehölzen in den Raum hineinragen, der durch die Baufahrzeuge genutzt wird, muss vorsorglich ein Rückschnitt erfolgen. Diese Arbeiten werden fachgerecht vor Beginn der Bauarbeiten und unter Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen durchgeführt. Zur Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen in Boden oder Wasser werden alle Fahrzeuge umweltgerecht betrieben. Es werden ausschließlich Hydraulik- und sonstige Schmierstoffe in biologisch abbaubarer Form eingesetzt. Gerätebetankungen werden außerhalb des Baugeländes unter Verwendung von Auffangwannen durchgeführt. Die Zwischenlagerung von Baumaterial und Erdaushub erfolgt im Bereich der Wirtschaftswege. Insgesamt werden durch die Realisierung der Planung nur temporäre Beeinträchtigungen hervorgerufen. Diese betreffen ausschließlich die Wirtschaftswege und die begleitenden Grassäume.
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Um eine potentiell mögliche Störung von Brutvögeln im Eingriffsbereich zu vermeiden, wird die Umsetzung der Maßnahmen auf die Wintermonate (November bis Ende Februar) beschränkt. Da der Eingriff in den Naturhaushalt verhältnismäßig gering und vor allem temporärer Natur ist, werden die unvermeidbaren Beeinträchtigungen über das Ökokonto des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach ausgeglichen. Da das Bauvorhaben gemäß dem Landschaftsplan V „Simmerath“ im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes 2.1-8 „Oberes Kalltal mit Nebenbächen“ sowie der Landschaftsschutzgebiete 2.2-7 „Paustenbach Süd“ und 2.2-8 „Simmerath Nordwest“ durchgeführt werden soll, ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt, die Befreiung für die Verlegung des Steuerkabels zu erteilen, sofern die Maßgaben des landschaftspflegerischen Begleitplanes eingehalten werden. Im Auftrag: gez. Pilgrim
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StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat NBRA 70 - Umweltamt Sitzungsvorlagen - Nr.: 2018/21
Beschlussvorlage
vom 25.10.2018
öffentliche Sitzung Verlegung der Kabeltrasse vom Windpark Peterberg (Hürtgenwald) zum Umspannwerk Simmerath-Lammersdorf, Gemeinde Simmerath - Erteilung einer Befreiung Beratungsreihenfolge Sitzungsdatum Gremium 06.11.2018 Naturschutzbeirat Beschlussvorschlag: Der Naturschutzbeirat stimmt der beabsichtigten Erteilung der Befreiung zu. Sachlage: Um den Windpark Peterberg (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren) an das Stromnetz anzuschließen, ist die Verlegung einer Kabeltrasse vom Windpark bis zum Umspannwerk in Simmerath-Lammersdorf geplant. Der überwiegende Teil der Trasse verläuft dabei im Bereich der Gemeinde Simmerath (siehe Anlage 1). Bereits im Vorfeld der Planung wurden verschiedene Trassen geprüft. Da die Kabelverlegung für den erst vor kurzem errichteten Windpark Lammersdorf streckenweise auf beiden Seiten der Wege im Bankett erfolgte, ist ein Großteil der Wege bereits vollständig mit Kabeln belegt. Von der Gemeinde Simmerath wurde ferner einer Verlegung in der Wegemitte nicht zugestimmt, da sie einen erheblichen Eingriff in die Wegestruktur bedeuten würde.
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Technische Beschreibung Geplant ist die Verlegung eines 20kV-Mittelspannungs-Kabelsystems. Das Mittelspannungs-Kabelsystem besteht aus drei Mittelspannungskabeln und einem Steuerkabel in einem Kunststoff-Leerrohr. Die Mindesttiefe der Kabellegung variiert ortsspezifisch zwischen 0,8 m und 1,2 m. Die Gesamtlänge der Leitung beträgt etwa 8,8 Kilometer. Das Kabel wird entweder eingepflügt oder in offener Bauweise verlegt. Bei der offenen Bauweise wird ein etwa 0,4 m breiter Kabelgraben ausgehoben, in den die Leitung gelegt wird. Entlang des Grabens wird ein bis zu 4 m breiter Arbeitsstreifen beansprucht. Nach Verlegen des Kabels wird der Graben geschlossen und die betroffenen Biotoptypen können sich wieder regenerieren. Bei Straßenquerungen und im Bereich des Westwalles wird die Leitung mittels Bohrspülverfahren verlegt. Nach derzeitigem Stand betragen die Abmaße der jeweils notwendigen Gruben ca. 1 x 3 Meter. Die zu querenden Fließgewässer führen verrohrt unter den Forstwegen hindurch. Hier wird das Kabel ebenfalls mittels Spülbohrung unter der Verrohrung hindurchgezogen. Dazu werden zwei Gruben von 1 m x 1 m ausgehoben. In Bereichen mit älterem Baumbestand wird vor Kopf gearbeitet, um die Bäume zu erhalten. Am Umspannwerk Lammersdorf am Trafoweg ist eine Übergabestation (ÜGS) geplant. Dafür muss eine Fläche von 4,2 m x 2,6 m versiegelt werden. Die ÜGS wird unmittelbar neben einer vorhandenen Station errichtet, sodass keine weitere Zuwegung angelegt werden muss. Bestand und landschaftsökologische Beurteilung Der überwiegende Teil des Kabels wird im Randbereich von geschotterten oder asphaltierten Forstwegen verlegt. Hier finden sich krautig-grasige Ruderalfluren, zum Teil mit Stickstoffzeigern, oder es grenzt ein Fichtenforst mittleren Alters an. Im gesamten Verlauf der Trasse grenzen Kiefern-, Kiefernmisch- und Lärchenforste, aber auch kleinflächige Aufforstungen mit Laubbäumen (Weiden, Pappeln, Birken, Erlen, Rotbuchen) an die Kabeltrasse. Der westliche Teil der Trasse verläuft über artenarmes Intensivgrünland bis zum Umspannwerk in Lammersdorf. Dabei wird auch der an einer Stelle übererdete Westwall unterquert.
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Angrenzende Baumreihen aus alten Rotbuchen oder Gehölzbewuchs aus heimischen Bäumen mit Unterwuchs werden bei der Verlegung des Kabels nicht in Anspruch genommen. Um im Nadelforst befindliche Ameisenhaufen nicht zu beeinträchtigen, wird an kritischen Stellen die Trasse verschwenkt (Seitenwechsel). Da es sich um eine temporäre Maßnahme mit einer zeitlich und örtlich eng begrenzten Bauzeit handelt, wird von einer geringen Eingriffsintensität ausgegangen. Dort, wo ein Einpflügen aufgrund der Bodenverhältnisse möglich ist, ist der Eingriff noch geringer. Artenschutz Aufgrund des geringen Eingriffs in die Biotop- und Habitatfunktionen des Planungsraumes sind keine Beeinträchtigungen der lokalen Populationen der im Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Tierarten zu erwarten. Die ökologischen Funktionen der im Planungsraum vorkommenden Lebensräume bleiben im räumlichen Zusammenhang erhalten. Über die vorgesehene Vermeidungsmaßnahme (Bauzeit über den Winter 2018/2019) hinaus sind keine weiteren artenschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich. Durch die Verlegung der Kabeltrasse werden somit keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG erfüllt. Verminderung und Kompensation des Eingriffs Im Rahmen der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurden folgende Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung des Eingriffes erarbeitet:
Verlegung in den Randstreifen bestehender Wege und Beachtung angrenzender Gehölze (Seitenwechsel)
Schutz von Ameisenhaufen
Vermeidung von Gehölzentnahmen durch das Arbeiten vor Kopf
Verlegung des Kabels außerhalb der Vogelbrutzeit
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Getrennte Lagerung des Ober- und Unterbodens sowie entsprechender Einbau nach Verlegen des Kabels
Festsetzung einer ökologischen Baubegleitung
Zur Kompensation der unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden Verbesserungen der Durchgängigkeit an fünf zu querenden Gewässern in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde der Städteregion Aachen durchgeführt. Vorgesehen sind unter anderem die Auskleidung der Durchlasse mit Öko-Vlies, damit sich örtliches Gesteinsmaterial ansammeln kann, sowie der Einbau von örtlichen Steinen als Rampe zur Behebung von Abstürzen und zur Strukturverbesserung. Da das Bauvorhaben gemäß dem Landschaftsplan V „Simmerath“ im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes 2.1-32 „Peterbachquellgebiet“ sowie der Landschaftsschutzgebiete 2.2-1 „Simmerather Wald“ und 2.2-2 „Lammersdorf Nord“ durchgeführt werden soll, ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt, die Befreiung für die Verlegung des Kabels zu erteilen, sofern die Maßgaben des landschaftspflegerischen Begleitplanes eingehalten werden. Im Auftrag: gez. Pilgrim
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Wildwiese
Reitplatz
Wildwiese
Mittelw
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Wildwiese
Reitpl.
Mittelweg
Wildwiese
Wildwiese
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5
40790
48
10
DENW40AL1000Enec
31660
41
9
DENW40AL1000EjR5
9494
70
9
DENW40AL1000Euva
23465
42
10
DENW40AL1000EncN
2911
72
9
DENW40AL1000EmCV
20570
18
10
DENW40AL1000EhFX
618
74
9
DENW40AL1000Esee
73605
45
9
DENW40AL1000Ey4H
85940
1
10
DENW40AL1000EvMl
59720
20
10
DENW40AL1000EjU7
85
20
1
DENW40AL1000Ehwp
534
73
9
DENW40AL1000EqNM
68110
23
10
DENW40AL1000ExHo
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58
10
DENW40AL1000EvQM
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9
DENW40AL1000Exch
25060
43
10
DENW40AL1000EvtS
10100
32
10
DENW40AL1000EoOQ
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7
10
DENW40AL1000EqAV
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10
DENW40AL1000EryB
598800
22
11
DENW40AL1000Eqdc
9
7
9
DENW40AL1000EiNc
618
71
9
DENW40AL1000Ewuh
3273
42
9
DENW40AL1000Eo7C
7418
20110
44
10
DENW40AL1000Es71
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59
10
DENW40AL1000EvjW
4640
21
1
DENW40AL1000EuUU
47581
37
10
DENW40AL1000Ex1m
868
36
10
DENW40AL1000Eicl
72060
21
10
DENW40AL1000Ep4C
3710
6
10
DENW40AL1000ErhC
Kranausleger circa
7,65m in der Höhe
Kranstellfläche 1m
höher als
Fundamentoberkannte.
Kranausleger circa
7,65m in der Höhe
Kranstellfläche 1m
höher als
Fundamentoberkannte.
Diese
Grundstücksgrenzen
dürfen/ können nicht
überschwenkt oder
überfahren werden.
UK Sauberkeitsschicht: 468.45
OK Quellgrube: 466.8
Neigung Vollrohr: 9.8%
Länge Vollrohr: 22m
UK Sauberkeitsschicht: 470.45
OK Quellgrube: 470.3
Vollrohr: DN150
Neigung Vollrohr: 1.7%
Länge Vollrohr: 38m
UK Sauberkeitsschicht: 479.8
OK Quellgrube: 479.66
Vollrohr: DN150
Neigung Vollrohr: 2.5%
Länge Vollrohr: 25m
UK Sauberkeitsschicht: 465.45
OK Quellgrube: 464.2
Vollrohr: DN150
Neigung Vollrohr: 6.9%
Länge Vollrohr: 24m
UK Sauberkeitsschicht: 476.45
OK Quellgrube: 476
Vollrohr: DN150
Neigung Vollrohr: 3.8%
Länge Vollrohr: 25m
Flurst. 11
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 49
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 49
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 49
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 49
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 49
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 47
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 42
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 47
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 47
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 47
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 47
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 47
Flur 1
Gem. Simmerath
Flurst. 42
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 42
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 50
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 16
Flur 14
Gem. Lammersdorf
Flurst. 17
Flur 14
Gem. Lammersdorf
Flurst. 15
Flur 14
Gem. Lammersdorf
Flurst. 29
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 42
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 28
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 36
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 37
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 32
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Flurst. 30
Flur 14
Gem. Lammersdorf
Flurst. 22
Flur 11
Gem. Vossenack
Flurst. 11
Flur 11
Gem. Vossenack
Flurst. 10
Flur 11
Gem. Vossenack
Flurst. 12
Flur 11
Gem. Vossenack
Flurst. 19
Flur 11
Gem. Vossenack
Flurst. 47
Flur 10
Gem. Vossenack
Flurst. 39
Flur 9
Gem. Vossenack
UK Sauberkeitsschicht: 468.65
OK Quellgrube: 466.75
Neigung Vollrohr: 14%
Länge Vollrohr: 21m
Flurst. 18
Flur 10
Gem. Vossenack
Flurst. 34
Flur 14
Gem.
Lammersdorf
Durchlass1
Durchlass 2-5
Durchlass 6
Gemeindegrenze
Datum Name
bearbeitet:
gezeichnet:
geprüft:
Maßstab:
Projekt:
Plan:
Peterberg
Gesamtgebiet Kabeltrasse
Wernersstr. 23
52351 Düren
25.10.2018Endrigkeit
25.10.2018Endrigkeit
25.10.2018 Wildrath
unmaßstäblich