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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 2 PLANUNG: Team Umwelt Landschaft fritz halser und christine pronold dipl.ing e , landschaftsarchitekten am stadtpark 8 94469 deggendorf fon: 0991/3830433 fax: 0991/3830986 [email protected] www.team-umwelt-landschaft.de Bearbeitungsvermerke: P:\_2225_HWS_Hengersberger_Ohe\berichte\korrekturen_juli\2225_LBP_HWS_Hengersberge_Ohe_final_5.docx cp – 01.08.2017

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 2

PLANUNG:

Team Umwelt Landschaft

fr itz halser und christine pronold dipl. inge, landschaftsarchitekten

am stadtpark 8 94469 deggendorf

fon: 0991/3830433 fax: 0991/3830986 in fo@team-umwe l t - l andscha f t .d e www. t eam-umwe l t - l andscha f t .d e

Bearbeitungsvermerke: P:\_2225_HWS_Hengersberger_Ohe\berichte\korrekturen_juli\2225_LBP_HWS_Hengersberge_Ohe_final_5.docx cp – 01.08.2017

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Inhaltsverzeichnis 1 Planungsanlass und -ablauf........................................................................... 5

2 Untersuchungsrahmen .................................................................................. 5

2.1 Räumliche Abgrenzung ............................................................................ 5

2.2 Inhaltliche Abgrenzung ............................................................................ 6

3 Fachliche Planungsvorgaben und -grundlagen ............................................. 7

3.1 Landesplanung, Regionalplan ................................................................. 7

3.2 Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) ............................................. 8

3.3 Amtliche Biotopkartierung und Artenschutzkartierung Bayern ................. 9

3.4 Waldfunktionsplan .................................................................................. 10

3.5 Schutzgebiete ........................................................................................ 10

3.6 Weitere Planungen und Gutachten ........................................................ 11

4 Natürliche Grundlagen ................................................................................. 12

4.1 Naturraum, Geologie, Relief .................................................................. 12

4.2 Klima ...................................................................................................... 12

4.3 Potenziell natürliche Vegetation ............................................................. 12

5 Bestandsbeschreibung und -bewertung ...................................................... 12

5.1 Boden .................................................................................................... 12

5.2 Wasserhaushalt ..................................................................................... 14

5.3 Arten und Lebensgemeinschaften, Biotopstrukturen ............................. 14

Amphibien .................................................................................................... 16

Reptilien ....................................................................................................... 17

Brutvögel...................................................................................................... 19

Horst- und Höhlenbäume ............................................................................. 20

Eremit (Osmoderma eremita) ...................................................................... 21

Vegetation, Biotop- und Nutzungstypen ....................................................... 22

Flora ............................................................................................................ 25

5.4 Kleinklima, Luft ...................................................................................... 26

5.5 Landschaftsbild ...................................................................................... 27

6 Konfliktanalyse ............................................................................................. 27

6.1 Konfliktanalyse Schutzgut Boden .......................................................... 27

6.2 Wasserhaushalt ..................................................................................... 28

Grundwasser ............................................................................................... 28

Oberflächengewässer .................................................................................. 29

Retentionsraum ........................................................................................... 29

6.3 Arten und Lebensräume ........................................................................ 30

Eingriffe in Biotope mit erhöhter Lebensraumfunktion ................................. 30

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Eingriffe in Wuchsorte naturschutzbedeutsamer Pflanzenarten ................... 32

Eingriffe in Habitate naturschutzbedeutsamer Tierarten .............................. 32

Biotopverbund .............................................................................................. 34

6.4 Kleinklima, Luft ....................................................................................... 35

6.5 Landschaftsbild ...................................................................................... 35

6.6 Ermittlung des Kompensationsbedarfs ................................................... 35

7 Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Arten .................................... 36

8 Entwicklungsziele, Maßnahmenkonzept ...................................................... 36

9 Maßnahmenplanung .................................................................................... 37

9.1 Maßnahmen der Eingriffsvermeidung und des Bestandsschutzes ......... 37

9.2 Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen ...................................... 40

10 Gesamtbilanz ............................................................................................... 41

11 Grunderwerb ................................................................................................ 43

12 Literaturverzeichnis ...................................................................................... 44

13 Planverzeichnis ............................................................................................ 45

14 ANHANG ...................................................................................................... 47

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1 .... Planungsanlass und -ablauf

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf plant den Ausbau der Hochwasserschutzmaßnahmen linksseitig an der Hengersberger Ohe im Abschnitt 1 zwischen Anschluss Staatsstraße 2125 und der Brücke beim Wehr Hengersberg. Das bestehende Deichsystem bietet derzeit lediglich einen Schutz vor 30-jährlichen Hochwasserereignissen. Der Ausbau des Deichs soll einen Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis für den Polder Hengersberg-Winzer gewährleisten. Die Baulänge beträgt ca. 3,8 km. Die Planung sieht je nach Situation eine Aufhöhung des bestehenden Deichs oder den Bau einer Mauer auf dem bestehenden Deich vor.

Weiterhin sind geplant: Der Neubau des Schöpfwerks Altenufer als Ersatz des bestehenden Schöpfwerks, der Neubau von Deichbalkenverschlüssen, der Neubau von Kreuzungsbauwerken bei den Deichen querenden Leitungen, die Verlegung eines zum Deich parallel verlaufenden Kanals, sowie der Anschluss an Brückenbauwerke. Die Planungen sollen bis 2017 fertiggestellt sein. Die Durchführung der Maßnahmen ist dann ab 2018 geplant.

2 .... Untersuchungsrahmen

2.1 Räumliche Abgrenzung

Die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens erfolgte in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und den Naturschutzbehörden im Rahmen des Scoping-Termins zur Umweltverträglichkeitsprüfung am 26.09.2016. Der Umgriff für den Landschaftspflegerischen Begleitplan erstreckt sich entlang der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme vom Wehr Hengersberg im Norden bis zum Anschluss an die Staatsstraße 2125 im Süden und umfasst ca. 49,8 ha.

Für die Erfassungen zum Eremitenkäfer wurden darüber hinaus im Radius von 500m zum Baum am Kapellenweg 17 alle Gehölze auf Eremiten-Vorkommen bzw. ihre Eignung als Potenzialbäume untersucht.

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Abbildung 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

2.2 Inhaltliche Abgrenzung

Es werden die Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Arten und Lebensgemeinschaften, Biotopstrukturen, Kleinklima und Luft sowie das Landschaftsbild abgehandelt.

Als Grundlagen für die Erstellung der Unterlagen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan konnten die im Auftrag der RMD Wasserstraßen GmbH für den geplanten Donauausbau Straubing – Vilshofen (Teilabschnitt 2, Ausbau der Strecke Deggendorf – Vilshofen) erhobenen Daten herangezogen werden: Die Biotop- und Nutzungstypen nach der Bayerischen Kompensationsverordnung und Erhebungen zu folgenden Gruppen/Arten (Die Erhebungen erfolgten im Jahr 2015):

- Tagfalter

- Amphibien

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- Fische

- Libellen

- Reptilien

- Vögel

- Biber

- Vegetation

- Fledermäuse (potentielle Quartiersbäume)

Ergänzend dazu wurden Erhebungen zum Eremiten-Käfer beauftragt. Der Biologe Thomas Hörbrand führte hierzu mehrere Geländebegehungen und Untersuchungen durch:

Sommer 2016: Untersuchungen am Brutbaum alte Linde Kapellenweg 17

Herbst 2016: Begutachtung des Brutbaumes mittels Hubsteiger

Winter 2016/2017: Untersuchung aller Potenzialbäume in einem Umkreis von 500m um den Brutbaum Alte Linde auf Vorkommen des Eremiten und Einschätzung ihrer Eignung für eine Besiedelung.

Vom Landesamt für Umwelt wurden und zur Verfügung gestellt: Grundlagendaten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie - Gewässerstrukturkartierung im vor-Ort-Verfahren im Bereich der Hengersberger Ohe, Gis-Daten zu Einzelparametern und Gesamtbewertung (Die Kartierung erfolgte in 2015).

Weiterhin wurden bei Geländebegehungen im Herbst 2016 und Winter 2016/17 zusätzliche Erhebungen zu Einzelbäumen durchgeführt, mehrere Geländedetails begutachtet und eine Begehung des gesamten Untersuchungs-Bereichs durch unser Büro durchgeführt.

3 .... Fachliche Planungsvorgaben und -grundlagen

3.1 Landesplanung, Regionalplan

Der Vorhabensbereich ist landesplanerisch als ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen bei Deggendorf eingestuft.

Der Regionalplan trifft für den Vorhabensbereich folgende Aussagen: Der Vorhabensbereich liegt zum Teil im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet und im Bereich des Trenngrün 22 zwischen Niederalteich und Altenufer (siehe nachfolgende Abbildung).

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3.2 Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)

Der Vorhabensbereich befindet sich im Schwerpunktgebiet des Naturschutzes „Niederalteich-Osterhofener Donauniederung“. Der gesamte Vorhabensbereich ist als landesweit bedeutsamer Lebensraum/Lebensraumkomplex der Still- und Fließgewässer sowie der Feuchtgebiete eingestuft. Das ABSP für den Landkreis Deggendorf enthält im Kartenteil folgende planungsrelevante Aussagen für Vorhabensbereich und -umfeld:

Naturschutzfachliche Optimierung der Grabensysteme in Isar- und Donauniederung

o Aufstellung von detaillierten Pflege- und Unterhaltungsplänen für die Gräben

o Vorrangige Durchführung artenschutzorientierter Pflegemaßnahmen an Gräben mit Vorkommen gefährdeter Arten

o Langfristig ist auf eine Wiedervernässung der Aue hinzuwirken

Erhalt und Optimierung von Auenlebensräumen, Förderung der typischen Artengemeinschaft

o Sicherung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts in den Flussauen

o Entwicklung möglichst großflächiger, extensiv genutzter Wiesen

o Rückumwandlung von Acker in Grünland

o Vermeidung von Bebauung/Zerschneidung/Abbau wertvoller Auenbereiche

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan der Region Donau-Wald (Vorhabensbereich schematisch =

graues Rechteck, landschaftliches Vorbehaltsgebiet = grüne Kreuzschraffur, Trenngrün = grüne

Dreieckschraffur, Sanierung von Landschaftsschäden: Sport, Freizeit, Erholung= grünes Dreieck mit

grauem E)

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Optimierung der Deiche an Isar und Donau als wichtige Leitlinien im Biotopverbund durch biotopgerechte Pflege der Deichböschungen. Berücksichtigung der Funktionsbeziehungen bei wasserbaulichen Maßnahmen

Begründung standortheimischer Wälder in den weitgehend gerodeten Flussniederungen von Donau, Isar und Vils unter Erhalt naturschutzfachlich bedeutsamer Offenlandstandorte (Wiesenbrütergebiete, Brennen, etc.) Zielabgleich und naturraumweite Konzeption erforderlich.

3.3 Amtliche Biotopkartierung und Artenschutzkartierung Bayern

Die im Rahmen der amtlichen Biotopkartierung im Untersuchungsraum erfassten Flächen sind im Bestandsplan dargestellt. Folgende Biotopflächen liegen im Vorhabensbereich bzw. grenzen direkt an diesen an:

7244-1071-006 - 7244-1071-007: Auwald-Gehölzsäume an der Hengersberger Ohe von südöstlich Niederalteich bis nordwestlich Winzer. Gewässerbegleitender Gehölzsaum am Mittellauf der Hengersberger Ohe, der die etwa 3-5 m tief liegende und bis 10m breite Ohe innerhalb von Dämmen mit 8-12m hohen Eschen, Silberweiden, Erlen raumbildend säumt. Eine Strauchschicht fehlt, der Unterwuchs ist gepflegt rasig mit vereinzelt Brennnessel und Feuchtezeigern wie Nelkenwurz, Mädesüß am Ufer. Biberaktivität vorhanden.

7244-1071-002: Auwald-Gehölzsäume an der Hengersberger Ohe von südöstlich Niederalteich bis nordwestlich Winzer. Im südöstlichen Anschluss Auwaldsaum an beiden Ufern, auf der linken Seite von prägend Silberweiden, in der Strauchschicht Korb- und Grauweide, auf der rechten Uferseite Großbäume von Eschen, am Ufer eine Strauchschicht aus Korbweiden oder Holunder, auf der Böschung häufig ausgegrenzt Hartriegel, Weißdorn. Hoher Brennnessel-Anteil im Unterwuchs auf der rechten Uferseite, auf der linken Uferseite flächig Schilf vorgelagert, eingemischt in großen Herden Brennnessel und beidseitig in Herden störend Indisches Springkraut. Im südlichen Teil strukturarmes Gewässer, im Norden in besonnten Teilbereichen eine kleinere Zahl von Sumpf-Wasserstern und Aufrechten Igelkolben sowie ausgeprägt Schwimmblattgesellschaft von Gelber Teichrose.

7244-1066-001 - 7244-1066-002: Gewässer-Begleitgehölz an der Hengersberger Ohe am nordwestlichen Ortsrand von Hengersberg. Der etwa 1-2m breite gewässerbegleitende Gehölzsaum auf der rechten Uferseite wird gebildet von 10-12m hohen Schwarz-Erlen in der Großbaumschicht, in einer hohen Strauchschicht Purpur-Weide, Traubenkirsche, Jungwuchs von Spitzahorn, im Unterwuchs häufig Seegras-Segge, vereinzelt Mädesüß, Giersch, Brennnessel. Die linke Uferseite ist mit einem unbefestigten Gehweg zur Freizeit-Nutzung erschlossen. An etwa 1m breiter Böschung ein Gehölz-Saum von häufig Schwarz-Erle und Silberweide in der Großbaumschicht, im strauchigen Unterwuchs häufig Bluthartriegel, Jungaufwuchs von Eberesche und Esche, in der Krautschicht auentypische Anteile wie Knoblauchsrauke, Scharbockskraut, Giersch vorhanden.

7244-1065-003: Auwaldsaum an Mühlgraben westlich Hengersberg. Auwald-Gehölzsaum von der St 533 bis Ausleitung Hengersberger Ohe. An beiden Ufern ein schmaler Streifen von Schwarz-Erle, Purpur-Weide, Vogelkirsche, in der Strauchschicht Traubenkirsche und Holunder, Jungwuchs von Spitzahorn. Am rechten Ufer zur Biberabwehr massiv Erlen-Geäst aufgehäuft, darunter treten hervor dominant Brennnessel, selten Mädesüß, Rohrglanzgras oder randlich Schilf, Sumpfsegge.

7244-1061-004: Gewässerbegleitgehölz und Auwaldsäume am Aubach nördlich Niederalteich. Naturnaher Fließgewässerabschnitt zwischen Ackerland mit sekundär windendem Lauf, flachen Ufern in breitem, etwa 4-5m tief eingeschnittenen Bachtal, mit stehendem Totholz im Gewässer, sandig-schluffiges Sohlsubstrat im etwa 3-5m in der Breite variierendem Gerinne, breite Auskolkungen und inselartige Auflandungen. Der Auwald-Gehölzsaum mit hohen Silber-, Bruchweiden, Erlen und Eschen, mit

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Holunder und Pfaffenhütchen in der Strauchschicht, in der Krautschicht teils dominant Brennnessel, bereichsweise Schilf durchwachsend, teils randlich am Wasser röhricht-artig mit Großem Schwaden, Sumpf-Schwertlilie, Rohrglanzgras.

7244-0466-001- 7244-0466-002: Heckenstrukturen im Osten von Niederalteich, im Bereich eines Sportplatzes. In der südlichen Hecke herrscht entlang der Straße die Hainbuche vor, bei der Erweiterung Ahorn und Ahornjungaufwuchs, sowie viel Kratzbeere. Randlich befinden sich Ziersträucher (nicht in die Kartierung aufgenommen). Die nördliche Teilfläche zieht sich zum Teil am Sportplatz entlang. Es handelt sich hierbei um eine Holunder-Hainbuchen-Hecke.

7244-1061-008: Gewässerbegleitgehölz und Auwaldsäume am Aubach nördlich Niederalteich. In südöstlicher Fortsetzung bis zur Mündung in die Hengersberger Ohe gewässerbegleitender Gehölzsaum am etwa 8m eingetieften Aubach. An den Böschungen mit hohen Eschen, Silberweide, Erle, Eiche, häufig eingemengt Bergahorn, Feldahorn in der Kleinbaumschicht, im Klosterbereich am linken Ufer störend Fichte, in der Strauchschicht Heckenkirsche, Gewöhnlicher Schneeball, Jungaufwuchs, Kratzbeere.

7244-1077-001: Uferbegleitender Gehölzsaum an Fischweihern westlich Altenufer. In der Großbaumschicht des Gehölzsaums häufig Esche, vereinzelt Silber-, Bruchweiden, teils Birke, in der Strauchschicht am Ufer Purpur- oder Korbweide, in der Krautschicht der etwa 5m langen, steilen Uferböschungen häufig Kratzbeere.

7244-1076-001: Gehölzsaum an Fischweiher nordwestlich Gundlau. Uferbegleitender Gehölzsaum südlich der Hengersberger Ohe in der weiten, ackerbaulich genutzten Donauebene am Fischwasser des Hengersberger Fischvereins. Lückiger Gehölzsaum am nördlichen Ufer durch häufig abgeschnittene Weiden, am West-, Süd- und Ostufer etwa 4-5m lange Böschung von relativ dichtem Gehölzsaum aus Silber-Weiden, in der Krautschicht deckend Kratzbeere. In der Nordost-Ecke Kleinst-Verlandungsbereich von Rohrkolben.

3.4 Waldfunktionsplan

Hinsichtlich der Waldfunktionen im Untersuchungsgebiet werden die gewässerbegleitenden Gehölze zwischen Niederalteich und Altenufer als waldähnliche Bestockung mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie eingestuft.

3.5 Schutzgebiete

Der Vorhabensbereich liegt komplett im wassersensiblen Bereich und im Überschwemmungsbereich der Donau (HQextrem, HQ100), sowie im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

Die beiden europäischen Schutzgebiete DE7142301 Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen (FFH-Gebiet) und DE7142471 Donau zwischen Straubing und Vilshofen (SPA-Gebiet) liegen nördlich bzw. südlich des Untersuchungsbereichs. Im Norden reicht der Baubereich bis auf 20m an die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes im Nordwesten von Hengersberg heran (Baustelleneinrichtung). Im Süden ist der Minimalabstand der nächstgelegenen Grenze des Vogelschutzgebietes zur Deichtrasse 360m, die nächstgelegene Grenze des FFH-Gebietes ist 410m von der Deichtrasse entfernt.

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3.6 Weitere Planungen und Gutachten

Im Süden und Westen des Vorhabensbereichs werden weitere Hochwasserschutzmaßnahmen verwirklicht: Im Rahmen des Hochwasserschutzes Niederalteich werden die Ohedeiche rechtsseitig und die Deiche an der Donau erhöht bzw. rückverlegt. Die Planungen hierzu sind bereits abgeschlossen. Die Maßnahmenumsetzungen werden parallel zur Maßnahme Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links erfolgen, jedoch wird nicht zwangsläufig an parallelen Deichabschnitten entlang der Ohe gebaut werden.

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4 .... Natürliche Grundlagen

4.1 Naturraum, Geologie, Relief

Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der naturräumlichen Haupteinheit Dungau, Untereinheit Donauniederung (064-B).

Die Donauniederung ist eine weithin ebene dem Bayerischen Wald vorgelagerte Niederung die von der Donau durchflossen wird. Zwischen einem Gewirr von feuchten und anmoorigen, verlassenen Flussschlingen liegen inselartige Reste der Niederterrassen und höhere Teile der Aue mit teilweise sandigen Böden. Die Höhenunterschiede betragen meist nur ein bis zwei Meter. Unterhalb der Isarmündung vergrößert sich das Gefälle und damit auch die Fließgeschwindigkeit. Aus dem Deggendorfer Vorwald kommt die Hengersberger Ohe und fließt durch die feuchte Niederung bei Niederalteich in einen alten Donauarm.

Die Errichtung von Hochwasserdeichen entlang Donau und Isar seit Beginn des 20.Jahrhunderts verhindern regelmäßige Überschwemmungen großer Teile der Aue und führen aufgrund des Verlusts an Retentionsraum zu einer Verschärfung der Hochwassergefahr unterstrom. Die Eindeichung, Polderung und Modernisierung der Landwirtschaft ermöglicht eine intensive Nutzung der hinter dem Deich gelegenen Flächen. Äcker nehmen auf Kosten von Grünlandflächen stark zu, magere Wiesen fehlen heute fast völlig.

4.2 Klima

Die Donauniederung ist als subkontinentale Wärmeinsel anzusehen. Die jährliche Niederschlagssumme liegt zwischen 850 mm - 950 mm und die Jahresmitteltemperatur bei 8°C – 9°C.

4.3 Potenziell natürliche Vegetation

Die potentiell natürliche Vegetation wird gebildet von den folgenden zwei Vegetationstypen:

Feldulmen-Eschen-Hainbuchenwald

Feldulmen-Eschen- im Komplex mit Silberweiden-Auwald; örtlich mit Feldulmen-Eschen-Hainbuchenwald (FIS-Natur).

5 .... Bestandsbeschreibung und -bewertung

5.1 Boden

Folgende Böden kommen im Umgriff des Vorhabens vor (vgl. nachfolgenden Kartenausschnitt):

Im Nordteil des Untersuchungsgebietes: Braunerde aus Verwitterungslehm (Flussmergel) über Carbonatsand- bis -schluffkies (Schotter)

Im Südteil des Untersuchungsgebiets Auenböden: Vorherrschend Gley-Kalkpaternia, gering verbreitet kalkhaltiger Auengley aus Auensediment mit weitem Bodenartenspektrum.

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Abbildung 3: Bodenübersichtskarte Bayern (Bayerisches Landesamt für Umwelt)

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Der Anteil an bereits versiegelter oder befestigter Fläche (Straßenverkehrsflächen, Bebauung, Wege etc.) ist im Untersuchungsgebiet nicht sehr hoch. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die geschotterten Wege entlang des bestehenden Deichs, querende Straßen und die Bahnlinie sowie die Bebauung der benachbarten Siedlungs- und Gewerbebereiche. Die landwirtschaftliche Nutzung der Bereiche hinter dem linksseitigen Deich ist überwiegend Acker. Im Bereich zwischen den Hochwasserschutzdeichen entlang der Hengersberger Ohe sind im wesentlichen Grünland (z.T. beweidet), sowie Röhrichte, Gewässerbegleitgehölze und Auwaldsäume vorhanden. Hier ist somit eine natürliche Bodenentwicklung möglich. Die Deiche selbst werden beweidet und gemäht.

Bodendenkmale sind im Untersuchungsgebiet nicht verzeichnet.

Baudenkmale: Im Bereich Altenufer gibt es ein Baudenkmal, das direkt an den Deich angrenzt (Kapellenweg 17, Bauernhaus, Ende 18. Jh.)

Altlasten sind im Untersuchungsgebiet nicht bekannt.

Die Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt unter Verwendung der Angaben im Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan für die Region 12 Donau-Wald und unter Berücksichtigung des Leitfadens „Das Schutzgut Boden in der Planung“ vom Bayerischen Geologischen Landesamt, 2003:

Landwirtschaftliche Nutzflächen sind im mittleren und südlichen Untersuchungsgebiet vorhanden. Nach der Bewertung im Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan für die Region 12 handelt es sich dabei um Bereiche mit hohem bis sehr hohem Ertragsvermögen.

Die Bewertung der Filter- und Pufferfunktion ist für den Nordteil des Untersuchungsgebietes ist „sehr gering“, im Südteil dagegen „sehr hoch“.

Das Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume ist für den Nordteil mit „überwiegend mittel“ bewertet, für den Südteil mit „überwiegend sehr hoch“.

Das Rückhaltevermögen für Niederschläge ist im größten Teil des UG mit „überwiegend sehr niedrig“ und einem Streifen an der Hengersberger Ohe mit überwiegend hoch“ bewertet.

5.2 Wasserhaushalt

Im Untersuchungsgebiet fließt die Hengersberger Ohe von Nord nach Süd in Richtung Donau. Die Hengersberger Ohe ist nach der aktuellen Gewässerstrukturkartierung (Kartierung 2015) im Abschnitt des Untersuchungsgebietes überwiegend als stark verändert (Stufe 5) bewertet. Kürzere Teilabschnitte bei Altenufer sind als deutlich verändert (Stufe 4) eingestuft.

Stillgewässer sind im Untersuchungsgebiet im Bereich westlich von Altenufer vorhanden: Drei Baggerweiher, die als Fischteiche genutzt werden.

Das Vorhaben liegt vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Hengersberger Ohe bzw. Donau und im wassersensiblen Bereich.

Der Grundwasserspiegel korrespondiert mit dem Wasserspiegel der Donau. Im Bereich des geplanten Schöpfwerks in Altenufer steht das Grundwasser im Mittel 2m unter der Geländeoberfläche an. (vgl. Bericht zum Neubau des Schöpfwerks, Baugrundgutachten).

5.3 Arten und Lebensgemeinschaften, Biotopstrukturen

Folgende Bestandserhebungen und Untersuchungen werden der Beurteilung im LBP zugrunde gelegt:

Im Rahmen des Projektes „Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume“ wurden im

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Jahr 2015 Erhebungen zu Tierarten und Artengruppen sowie zu den Biotop- und Nutzungstypen durchgeführt und konnten für das vorliegende Vorhaben verwendet werden:

Tagfalter: Es erfolgte in 2015 eine Aktualisierung der Daten zum Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius), zum Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), dem Mädesüß-Perlmuttfalter (Brenthis ino) und dem Silbergrünen Bläuling (Polyommatus coridon). Im Bereich des Untersuchungsgebietes zum Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links liegt eine Probefläche. Es handelt sich um eutrophes Grünland im Straßenzwickel an der A3 zwischen B533 und St 2125, zwischen Hengersberg und Niederaltaich. Die Fläche wird gemäht, wahrscheinlich ein- bis zweimal im Jahr, und gedüngt. Sanguisorba officinalis ist in der Fläche mäßig gut vorhanden und verteilt. Die Probeflächen wurden jeweils 3 bis viermal begangen. Es konnten jedoch keine Nachweise zu oben genannten Arten erbracht werden.

Libellen: Durchgeführt wurde die Erfassung der bereits im Jahr 2010 nachgewiesenen Arten Gomphus flavipes (Asiatische Keiljungfer) und Ophiogomphus cecilia (Grüne Flussjungfer) sowie der potenziell im Gebiet vorkommenden Arten Leucorrhinia albifrons (Östliche Moosjungfer) und Leucorrhinia caudalis (Zierliche Moosjungfer). Des Weiteren war auf ein mögliches Vorkommen von Leucorrhinia pectoralis (Große Moosjungfer) zu achten. Im Untersuchungsgebiet zum Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links liegt eine Untersuchungsfläche an der Hengersberger Ohe zwischen Niederalteich und Altenufer. Die Flächen wurden anhand einer Habitat-Eignungskarte ausgewählt. Es konnten keine Nachweise zu den untersuchten Arten an der Probefläche erbracht werden.

Fische: Es befinden sich keine Probeflächen innerhalb des Untersuchungsgebietes Aus den Daten der Wasserrahmenrichtlinie geht folgendes hervor: Der Zustand des Flusswasserkörpers 1_F482 (Hengersberger Ohe von Hengersberg bis Mündung in die Donau, Säckerbach) ist hinsichtlich des Parameters ökologisches Potenzial / Fischfauna als „schlecht“ eingestuft.

Amphibien: Die Erfassungen zu den Amphibien erfolgten an insgesamt 483 Gewässern. Im Untersuchungsgebiet zum Hochwasserschutz Hengersberger Ohe wurden die Baggerweiher bei Altenufer untersucht. Zur halbquantitativen Erfassung der Laichpopulationen wurden zwischen Mitte März bis Ende Juli 2015 an jedem Gewässer mindestens sechs Kartierungen durchgeführt, davon vier tags und zwei nachts. In den Gewässern bei Altenufer konnten folgende Arten gefunden werden: Springfrosch, Grünfrösche (unbestimmt), Seefrosch, Teichfrosch und Laubfrosch.

Reptilien: Im Jahr 2015 wurde zunächst eine Habitat-Eignungskarte erstellt, anhand der dann 66 Probeflächen zur Erfassung der Zauneidechse ausgewählt wurden. Im Untersuchungsgebiet zum vorliegenden LBP sind 7 Probeflächen vorhanden, die fast den gesamten linksseitigen Ohedeich umfassen. Lediglich der Abschnitt im Süden von Altenufer, entlang des Kapellenwegs wurde nicht erfasst, da er bereits bei der Struktur-Erfassung als ungeeignet eingestuft worden war. Auf den 7 Probeflächen konnten bei 3 Erhebungsdurchgängen insgesamt 18 Zauneidechsen-Nachweise erbracht werden. Weiterhin wurden als Beibeobachtung auch eine Ringelnatter erfasst.

Vögel: Es erfolgten im Jahr 2015 Erhebungen zu den Brutvögeln. Für die Kartierung wurden von März bis Juli 2015 sechs Begehungen durchgeführt. Zur Abklärung der Vorkommen von spät brütenden Arten wurden einzelne Kontrollgänge auch noch im August und September vorgenommen. Dämmerungs- bzw. nachtaktive Arten wurden gezielt in der Dämmerung bzw. nachts verhört. Die bei den einzelnen Durchgängen gemachten Beobachtungen der einzelnen Vogelarten wurden digitalisiert. Aus dem Pool aller Beobachtungen wurde für jede Art eine separate Artkarte erzeugt. An diesen Artkarten wurden die Reviere gegeneinander abgegrenzt und für jedes Brutrevier das Revierzentrum festgelegt. In den Fällen, in denen das Nest gefunden wurde, wurde als Revierzentrum der Brutplatz gewählt.

Im Untersuchungsgebiet an der Hengersberger Ohe wurden insgesamt 29 Revierzentren von Brutvögeln erfasst.

Rast- und Zugvögel wurden im UG nicht beobachtet, ebenso auch keine Wasservögel.

Biber: Es erfolgte eine Revier-Kartierung in 2014/2015. Dabei wurden im UG an der Hengersberger Ohe zwei Reviere abgegrenzt, die jeweils nach Norden bzw. Süden über das Untersuchungsgebiet hinausreichen. Die zugehörigen Biberburgen liegen jeweils deutlich außerhalb des UG.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 16

Fledermäuse und Vögel - Erfassung von potenziellen Quartiersbäumen: Insgesamt wurden 296 Höhlenbäume kartiert. Im UG an der Hengersberger Ohe wurden 6 Höhlenbäume erfasst.

Biotop- und Nutzungstypen, Vegetation: Es erfolgte eine flächendeckende Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der Bayerischen Kompensationsverordnung.

Flora: Die Eingriffsflächen wurden auf das Vorkommen stark gefährdeter Pflanzenarten (Gefährdungskategorien 0, 1 und 2 nach der Roten Liste Bayerns sowie die Aufführung der Arten im FFH-Anhang II und IV) hin untersucht. Im Bereich des UG an der Hengersberger Ohe wurden 24 Vorkommen erfasst.

Weitere Erhebungen:

Der Biologe Thomas Hörbrand führte zum Eremiten-Käfer mehrere Geländebegehungen und Untersuchungen durch und verfasste Gutachten.

Weiterhin wurden bei Geländebgehungen im Herbst 2016 und Winter 2016/17 Erhebungen zu Einzelbäumen durchgeführt, die Lage von erfassten Höhlenbäumen zum Teil korrigiert, mehrere Geländedetails begutachtet und eine Begehung des gesamten Bereichs durch unser Büro durchgeführt.

Amphibien

Bestandssituation

Im Rahmen des Projektes „Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume“ wurden auch Amphibien erfasst. Die Teiche bei Altenufer wurden an mehreren Terminen untersucht. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht zu den Nachweisen:

Name deutsch Datum RLB RLD FFH An-zahl

Genauigkeit Entwick-lungsst.

Gewäs-ser-Nr

Laubfrosch 06.05.15 2 3 4 15 circa Laich 80

Springfrosch 18.04.15 3 * 4 1 genaue Zäh-lung

adulte Tiere 80

Springfrosch 18.04.15 3 * 4 2 genaue Zäh-lung

Laich 80

Grünfrösche (unbe-stimmt)

03.07.15 * * 2 genaue Zäh-lung

adulte Tiere 8

Grünfrösche (unbe-stimmt)

03.07.15 * * 3 genaue Zäh-lung

Larven 80

Grünfrösche (unbe-stimmt)

03.07.15 * * 10 circa adulte Tiere 80

Seefrosch 05.05.15 * * 25 circa adulte Tiere 8

Seefrosch 06.05.15 * * 45 circa adulte Tiere 80

Teichfrosch 27.05.15 * * 2 genaue Zäh-lung

adulte Tiere 8

Von den erfassten Arten sind der Laubfrosch und der Springfrosch im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu behandeln.

Naturschutzfachliche Bewertung

Die untersuchten Gewässer sind die einzigen innerhalb des UG vorkommenden Laichgewässer für Amphibien. Dabei sind die drei durch Dämme getrennten Teiche nicht gleichwertig zu betrachten.

Nördlicher und südwestlicher Teich (Gewässer-Nr. 8): Intensiv genutzte Fischteiche mit steilen Ufern und kaum Wasserpflanzen- oder Röhrichtvegetation. Die Teiche sind von einem

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Gehölzsaum umgeben. Einstufung im Amphibien-Gutachten 2015: Wertstufe 2 (= von geringer Bedeutung) von 5 Wertstufen.

Südöstlicher Teich (Gewässer-Nr. 80): Als Angelteich genutzter Fischteich mit Flachwasserbereichen, unterschiedlich ausgeprägtem Ufer, etwas Röhricht und Schwimmblattvegetation. Der Teich ist von einem Gehölzsaum umgeben. Einstufung im Amphibien-Gutachten 2015: Wertstufe 4 (= von hoher Bedeutung) von 5 Wertstufen.

Die Umgebung der Fischteiche ist überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker, Wege), sowie im Osten der Ortsbereich von Altenufer und im Süden der Deich mit Hinterweg und die Hengersberger Ohe mit vorgelagertem, schmalem Auwaldsaum. Die relativ schnell fließende Hengersberger Ohe wird als Barriere für Amphibien-Wanderungen bewertet. (PLANUNGSBÜRO

DIPL. BIOL. AXEL BEUTLER 2015, S. 112f). Die Gehölzsäume um die Teiche und auch die Gehölze entlang der Hengersberger Ohe können als Land-Lebensräume für Springfrosch und Laubfrosch in Betracht kommen.

Grünfrösche (Kleiner Wasserfrosch, Seefrosch und Teichfrosch) sind in ihrer Lebensweise sehr stark an die Gewässer gebunden. Besonders der Seefrosch überwintert sogar im Gewässergrund. Die angrenzenden Landlebensräume spielen deshalb für diese Arten eine untergeordnete Rolle.

Reptilien

Im UG konnten Nachweise zur Zauneidechse und zur Ringelnatter (als Beibeobachtung) erbracht werden.

Bestandssituation

Für die Artengruppe der Reptilien wurden im Rahmen der Erhebungen zum Projekt „Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume“ im Jahr 2015 Nachweise zur Zauneidechse im Untersuchungsbereich erbracht. Es wurden drei Begehungen innerhalb von zuvor festgelegten Probeflächen durchgeführt. Die Probeflächen umfassen im Wesentlichen den gesamten linksseitigen Ohedeich. Lediglich im Ortsbereich Altenufer wurde der Deich entlang des Kapellenwegs nicht untersucht. Hier erschien die Habitatqualität als zu schlecht für ein Vorkommen der Zauneidechse.

Die Fundpunkte der drei Durchgänge konzentrieren sich auf wenige bestimmte Bereiche: An der Bahnlinie in Hengersberg, an der Böschung der Teiche westlich Altenufer und entlang des Deichs im Bereich südlich Ortsbereich Altenufer.

Nachfolgende Tabelle stellt die Ergebnisse der Erhebungen im Untersuchungsbereich zusammen:

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Name deutsch Datum RLB RLD FFH Anzahl Entwick-lungsst.

Durchgang Probe-

flächennr.

Zauneidechse 11.05.15 V V 4 1 juvenil 1 1

Zauneidechse 18.08.15 V V 4 1 juvenil 3 1

Zauneidechse 18.08.15 V V 4 2 adult 3 1

Zauneidechse 12.06.15 V V 4 1 adult 2 1

Zauneidechse 12.06.15 V V 4 2 adult 2 2

Zauneidechse 11.05.15 V V 4 2 juvenil 1 3

Zauneidechse 11.05.15 V V 4 1 adult 1 3

Zauneidechse 12.06.15 V V 4 1 juvenil 2 3

Zauneidechse 12.06.15 V V 4 1 adult 2 3

Zauneidechse 11.05.15 V V 4 2 juvenil 1 46

Zauneidechse 11.05.15 V V 4 1 adult 1 46

Zauneidechse 12.06.15 V V 4 1 juvenil 2 46

Zauneidechse 11.05.15 V V 4 1 adult 1 48

Zauneidechse 18.08.15 V V 4 1 juvenil 3 49

Zauneidechse 10.05.15 V V 4 9 juvenil 1 50

Zauneidechse 10.05.15 V V 4 16 adult 1 50

Ringelnatter 10.05.15 3 V 0 1 adult 1 50

Die Zauneidechse ist im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu behandeln.

Naturschutzfachliche Bewertung

Bewertung der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet (Gutachten von Felix Pokrant 2016):

„Die Zauneidechse ist im Untersuchungsgebiet nicht häufig und die Nachweise konzentrieren sich

hauptsächlich auf zwei Bereiche. Das ist zum einen der Bahndamm im Norden des Gebietes mit dem

Gleisschotter und angrenzenden Gebüschen/Ruderalflächen sowie die strukturreichen Wegböschungen am

Westrand der Kiesteiche. Ansonsten konnte die Zauneidechse im Jahr 2015 nur vereinzelt entlang der Dämme

und dammbegleitenden Wege nachgewiesen werden.

Die Ursache für dieses unregelmäßige Auftreten der Zauneidechse ist in der stark schwankenden

Habitatqualität zu suchen. Während die beiden angesprochenen Verbreitungszentren gut strukturiert und

wärmebegünstigt sind, ist der Rest des Untersuchungsgebietes überwiegend sehr strukturarm. Hierfür ist die

übertrieben starke Beweidung mit Schafen verantwortlich (zumindest 2015), die sowohl eine starke

Trittbelastung mit sich bringt, als auch für ein homogen kurzrasiges Habitat ohne Versteckmöglichkeiten

sorgt. Zudem grenzen über weite Strecken agrarwirtschaftlich genutzte Flächen an das Dammsystem an.

Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei den zwei Individuen, die zwischen den beiden

Verbreitungszentren nachgewiesen worden sind, um wandernde Zauneidechsen gehandelt hat. Die

Lebensraumqualität östlich der Kiesgewässer (ebenfalls zwei Nachweise) ist deutlich besser als im Rest des

Untersuchungsgebietes (mit Ausnahme der Verbreitungszentren) – warum die Art hier nur sporadisch

vorkommt, kann nicht abschließend beurteilt werden.

Es ist weiterhin möglich, dass das Vorkommen an der Bahnlinie nicht mit den Vorkommen an den Dämmen

in Verbindung steht, da die nächsten Nachweise über 700 m entfernt (Luftlinie) liegen, der

dazwischenliegende Lebensraum ungeeignet ist, und eine flächige Besiedlung des Bahndammes mit

Einwanderung über diese Route in das UG sehr wahrscheinlich ist.“ (POKRANT, 2016)

Die Ringelnatter besiedelt besonders größere, vielfältig strukturierte Feuchtgebiete wie Teiche, Seen, Auwälder, Bach- und Flussufer, weiterhin Sand-, Steinbruch-, und Kiesgrubengewässer. Man kann

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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die Art jedoch auch weit entfernt von Gewässern antreffen, vor allem an Waldrändern, Bahndämmen, Kahlschlägen, Parkanlagen und in Abbaugebieten. Ihre Lebensräume sind in der Regel durch naturnahe Uferbereiche, ein hohes Angebot an Sonn- und Versteckplatzen sowie ein großes Angebot ihrer Beutetiere charakterisiert. Die Ringelnatter ist in Bayern weit verbreitet. Im UG an der Hengersberger Ohe konnte ein Nachweis in der Probefläche 50 erbracht werden. Diese zieht sich entlang des rechtsseitigen Ohedeichs von der Brücke im Süden von Altenufer auf ca. 560 m Länge nach Süden und ist vom geplanten Eingriff nicht betroffen.

Brutvögel

Bestandssituation

Für die Artengruppe der Vögel erfolgten im Rahmen der Erhebungen zum Projekt „Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume“ im Jahr 2015 mehrere Erhebungsdurchgänge. Diese fanden zwischen von März und Juli 2015 sechs Begehungen in den frühen Morgen- und Vormittagsstunden durchgeführt. Zu dieser Zeit singen die meisten Singvogelarten am intensivsten. Zur Abklärung der Vorkommen von spät brütenden Arten wurden einzelne Kontrollgänge auch noch im August und September vorgenommen. Dämmerungs- bzw. nachtaktive Arten wurden gezielt in der Dämmerung bzw. nachts verhört.

Die bei den einzelnen Durchgängen gemachten Beobachtungen der einzelnen Vogelarten wurden digitalisiert. Aus dem Pool aller Beobachtungen wurde für jede Art eine separate Artkarte erzeugt. An diesen Artkarten wurden die Reviere gegeneinander abgegrenzt und für jedes Brutrevier das Revierzentrum festgelegt. In den Fällen, in denen das Nest gefunden wurde, wurde als Revierzentrum der Brutplatz gewählt.

Die folgende Tabelle stellt die erfassten Brutvogelarten mit ihrem Schutzstatus zusammen:

wissenschaftlicher Artname

deutscher Art-name

RLB RLD BNatSchG VSR Brut-paare

Sylvia communis Dorngrasmücke - - besonders ge-schützt

Art. 4 (2) 1

Alcedo atthis Eisvogel V - streng geschützt Anhang I 1

Alauda arvensis Feldlerche 3 3 besonders ge-schützt

- 1

Passer montanus Feldsperling V V besonders ge-schützt

- 5

Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer* - - besonders ge-schützt

- 2

Hippolais icterina Gelbspötter - - besonders ge-schützt

- 4

Emberiza citrinella Goldammer V - besonders ge-schützt

- 5

Muscicapa striata Grauschnäpper* - - besonders ge-schützt

- 1

Aythya fuligula Reiherente* - - besonders ge-schützt

- 2

Acrocephalus palust-ris

Sumpfrohrsänger* - - besonders ge-schützt

- 5

Gallinula chloropus Teichhuhn V V streng geschützt - 1

*) weit verbreitete Art

Die fett gedruckten Arten werden im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag näher behandelt.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Naturschutzfachliche Bewertung

Im Gutachten zur Brutvogelkartierung wird die naturschutzfachliche Bedeutung der Populationen der einzelnen wertbestimmenden Vogelarten erläutert. (SCHLEMMER, 2015). Demnach werden die einzelnen Arten je nach Häufigkeit im Untersuchungsgebiet und ihrem Anteil am Bayerischen Brutbestand bewertet. Für die im UG zur Hengersberger Ohe festgestellten Arten ergeben sich die folgenden Einstufungen:

wissenschaftlicher Artname

deutscher Art-name

RLB RLD BNatSchG VSR BP Einstufung im Gutach-ten

Sylvia communis Dorngrasmücke - - besonders geschützt

Art. 4 (2) 1 überdurchschnittliche Bedeutung

Alcedo atthis Eisvogel V - streng ge-schützt

Anhang I 1 große Bedeutung

Alauda arvensis Feldlerche 3 3 besonders geschützt

- 1 ohne besondere Be-deutung

Passer montanus Feldsperling V V besonders geschützt

- 5 überdurchschnittliche Bedeutung

Certhia brachyda-ctyla

Gartenbaumläu-fer*

- - besonders ge-schützt

- 2 große Bedeutung

Hippolais icterina Gelbspötter - - besonders geschützt

- 4 große Bedeutung

Emberiza citrinella Goldammer V - besonders geschützt

- 5 überdurchschnittliche Bedeutung

Muscicapa striata Grauschnäpper* - - besonders ge-schützt

- 1 überdurchschnittliche Bedeutung

Aythya fuligula Reiherente* - - besonders ge-schützt

- 2 große Bedeutung

Acrocephalus palustris

Sumpfrohrsänger* - - besonders ge-schützt

- 5 große Bedeutung

Gallinula chloro-pus

Teichhuhn V V streng ge-schützt

- 1 große Bedeutung

*) weit verbreitete Art

Horst- und Höhlenbäume

Kartierung im Rahmen des Projektes „Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume“

Im Untersuchungsgebiet an der Hengersberger Ohe konnten insgesamt 6 Höhlenbäume erfasst werden. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.

ID Baumart Anmerkung BHD (cm)

An-zahl

Typ 1 Typ 2 Höhe 1

(m) Höhe 2

(m)

506 Weide ausgefault 20 3 Naturhöhle 1 2

505 Weide ein Stamm völlig ausgefault

40 1 Naturhöhle 4 4

504 Erle 40 2 Buntspecht 2 3

531 Weide 120 2 Buntspecht Natur-höhle

1 2

530 Weide 100 1 Buntspecht 1 1

529 Weide 140 2 Buntspecht 2 2

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 21

Ergänzung und Korrektur durch eigene Gelände-Erhebungen:

Bei eigenen Geländebegehungen wurde zum einen die Lage einiger der bereits erfassten Höhlenbäume korrigiert. Weiterhin konnten im Rahmen der Erfassung von Potenzialbäumen für den Eremiten-Käfer auch noch weitere Höhlenbäume im UG gefunden werden. Die erfassten Potenzialbäume für den Eremiten-Käfer müssen nicht gleichzeitig auch für Vögel und Fledermäuse geeignet sein.

Nachfolgende Tabelle stellt die Ergebnisse zusammen:

Naturschutzfachliche Bewertung

Höhlenbäume finden sich im Untersuchungsgebiet im Baumbestand entlang der Ohe, sowie am Deich in Altenufer. Verschiedene Fledermausarten und Vögel nutzen Höhlen und Spalten möglicherweise als Quartiere und zum Brüten.

Eremit (Osmoderma eremita)

Der Eremit ist ein großer (23-38mm), schwarzbraun gefärbter Blatthornkäfer. Die Käfer bewohnen Laubwälder, Alleen und Parks mit alten, anbrüchigen, meist einzelnstehenden Bäumen. Ihre Larven leben in mit Mulm gefüllten Höhlen alter, aufrechtstehender Bäume. Entscheidend für eine erfolgreiche Entwicklung ist eine ausreichend große und feuchte Baumhöhle mit mehreren Litern Mulm, die nur in entsprechend alten und mächtigen Bäumen bzw. sehr starken Ästen Platz findet. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, 2017)

Status der Art:

FFH-Richtlinie II, IV, prioritäre Art

Rote Liste Deutschland 2, stark gefährdet

Rote Liste Bayern 2, stark gefährdet

Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region

ungünstig / unzureichend

ID_Gutachten ID_TUL Lagekorrektur Baumart Anmerkung BHD (cm) BHD TUL

506 40,41 x Weide ausgefault 20 40-50

505 - - Weide ein Stamm völlig ausge-fault

40 -

504 - - Erle 40 -

531 5 x Weide 120 140

530 16 x Weide 100 60

529 14 x Weide 140 100

0 Linde Vorkommen Eremit 200

e_17 Weide 165

e_18 Weide 130

e_19 Weide 150

e_20 Weide 111

e_21 Weide 60

e_22 Weide 100

e_23 Pappel 120

e_24 Pappel 110

e_25 Esche 70

e_26 Linde 70

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Die Art wird im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag behandelt.

Bestandssituation

Der Eremit wurde im Eingriffsbereich in einer alten, großteils bereits hohlen Linde am Deich in Altenufer durch den Fund von charakteristischen Kotpillen nachgewiesen. Im Rahmen der Untersuchungen zum Projekt „Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume“ waren in diesem Bereich keine Erhebungen zum Eremit erfolgt. Die nächstgelegenen Nachweise wurden im Bereich Isarmündungsgebiet im Jahr 2011 erbracht.

Ausgehend von dem Nachweis in der Alten Linde am Deich wurde auch innerhalb eines 500m großen Radius um die Linde nach weiteren besiedelten Bäumen und Potentialbäumen für eine zukünftige Besiedelung gesucht.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen (HÖRBRAND 2016, 2017) werden hier zusammengefasst wiedergegeben:

Im Vorhabenswirkraum wurde ein Nachweis des Eremiten-Käfers (Fund von Kotpillen) in einer alten Linde am Deich im Ortsbereich von Altenufer erbracht (August 2016). Weitere Nachweise (Funde von Kotpellets) ergaben sich im Herbst und Winter 2016/2017 durch gezielte Suche in einem Umkreis von 500m um die Linde. Insgesamt konnten 3 vom Eremiten besiedelte Bäume (die Linde und zwei Weiden) und mehrere Potentialbäume mit Mulmhöhlen gefunden werden. Die besiedelten Bäume befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, sodass die drei (lokalen) Populationen als Metapopulationen eingestuft werden können (RUNGE et. al., 2009). Bei dem am 01.06.2017 durchgeführten Pflegeschnitt der Linde am Kapellenweg 17 wurden erneut Kotpellets am Stammfuß gefunden, sowie ein Käferrest (Femur und Tibia eines Vorderbeines des Eremiten) in einer isolierten, sehr kleinen Mulmhöhle eines rückgeschnittenen Astes.

Der von der Maßnahme betroffene Baum ist eine alte Linde, deren Hauptstamm einen Brusthöhendurchmesser von über 160 cm aufweist und eine Höhe von ca. 13m. Der Hauptstamm ist in einer Höhe von ca. 12m abgebrochen, der obere Teil ist bereits komplett abgestorben. Die Hauptäste wurden bei früheren Baumpflege-Maßnahmen deutlich eingekürzt. Der Stamm der Linde ist bereits weitgehend hohl, ein Riss zieht sich von unten her über die halbe Stammlänge, noch vorhandene Mulm-Höhlen sind daher im Wesentlichen auf die Übergänge vom Hauptstamm in die stärkeren Seitenäste beschränkt.

Die Anzahl der gefundenen Kotpellets in der Linde war gering. Man kann davon ausgehen, dass die fortgeschrittene Zersetzung des Baumkörpers und die damit verbundene Abnahme an geeigneten Mulmbereichen bereits zu einer natürlichen Reduktion der Metapopulation des Eremitenkäfers geführt haben. Nachdem Kotpellets in trockenen Mulmhöhlen sehr lange nachweisbar sind, ist eine Aussage über die aktuelle Besiedelung schwierig. Da jedoch der Stammfuß beim Juni-Hochwasser 2013 im Wasser stand und sich eine Feinsedimentschicht im Stammfuß ablagerte, können die gefundenen Kotpellets jedoch mit Sicherheit nach 2013 datiert werden.

Naturschutzfachliche Bewertung

Das erfasste Vorkommen des Eremiten-Käfers im UG an der Hengersberger Ohe wird vor dem Hintergrund der Untersuchungen zum Donauausbau und den Untersuchungen zum Hochwasserschutz Niederalteich als isoliertes Vorkommen ohne Bezug zu den Vorkommen im FFH-Gebiet DE142301 eingestuft. Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird der Erhaltungszustand der lokalen Population des Eremiten mit mittel bis schlecht bewertet.

Vegetation, Biotop- und Nutzungstypen

Bestandsbeschreibung

Der Bestand an Biotop- und Nutzungstypen wurde im Rahmen der Erhebungen zum Projekt „Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume“ erfasst. Dabei wurden die Biotoptypen nach der Biotopwertliste zur Bayerischen Kompensationsverordnung unterschieden.

Beim Scoping-Termin zur Umweltverträglichkeitsprüfung wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde auf einen LBP von 2006 hingewiesen. Für die entsprechenden beplanten

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 23

Bereiche sollte der dort formulierte Zielzustand für eine Bilanzierung im LBP zugrundegelegt werden, falls dieser einen höherwertigeren Zustand als den in 2015 erfassten vorsähe. Die Prüfung der Unterlagen ergab folgendes Ergebnis: In dem LBP von 2006 wurden für einen Teilbereich des jetzigen Eingriffs Zielzustände formuliert. Im Bereich von Niederalteich Richtung Altenufer wurde der linksseitige Deich etwas zurückversetzt. Hier wurde damals als Zielzustand angegeben: „Entwicklung der neuen Deichböschungen zu zumindest gleichwertigen Beständen“ als Ausgleich für den „Verlust ruderaler Grasfluren, Staudenfluren und Trittrasen“ (Landschaft + Plan Passau 2006, S. 76). Die aktuell erfasste Vegetation in diesem Bereich ist mindestens gleichwertig bzw. in Teilen auch höherwertig als der damals formulierte Zielzustand eingestuft: Der entsprechende Abschnitt ist im Bereich der Deichkrone als GE00BK erfasst. Die angrenzende Vegetation ist dann G211 oder G11. Als Ausgangszustand für die Bilanzierung kann demnach auch in diesem Teilbereich die aktuelle Erfassung gelten.

In der nachfolgenden Liste sind alle erfassten Biotop- und Nutzungstypen mit den entsprechenden Wertpunkten aufgeführt:

Biotop- und Nutzungstyp Kürzel Wert

intensiv bewirtschaftete Äcker A11 2

mesophile Gebüsche und Hecken B112-WH00BK 10

mesophile Gebüsche und Hecken B112-WX00BK 10

Auengebüsche B114-WA91E0* 12

Stark verbuschte Grünlandbrachen B13 6

Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung B212-WO00BK 10

Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen, einheimische, standortgerechte Arten, junge Ausprägung B311 5

Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen, einheimische, standortgerechte Arten, mittlere Ausprägung B312 9

Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen, einheimische, standortgerechte Arten, alte Ausprägung B313 12

Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen, überwiegend gebietsfremde Arten, mittlere Ausprägung B322 8

Kopfbäume, Kopfbaumreihen, alte Ausprägung B333 12

Deutlich veränderte Fließgewässer F13 8

Deutlich veränderte Fließgewässer, jedoch naturnah eingestuft und mit Gewässervegetation F13-FW3260 8

Deutlich veränderte Fließgewässer, mit Gewässervegetation F13-LR3260 8

Gräben mit naturnaher Entwicklung F212-LR3260 10

Intensivgrünland G11 3

Intensivgrünland, brachgefallen G12 5

Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland G211 6

Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland G212 8

Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland G212-LR6510 8

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 24

Biotop- und Nutzungstyp Kürzel Wert

Artenarmes Extensivgrünland G213-GE00BK 8

Artenreiches Extensivgrünland G214-GE00BK 12

Artenreiches Extensivgrünland G214-GE6510 12

Artenarme Säume und Staudenfluren K11 4

Mäßig artenreiche Säume und Staudenfluren, trocken-warmer Standorte K121 8

Mäßig artenreiche Säume und Staudenfluren, frischer bis mäßig trockener Standorte K122 6

Artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte K133-GH00BK 11

Weichholzauenwälder, junge bis mittlere Ausprägung L521-WA91E0* 13

Weichholzauenwälder, alte Ausprägung L522-WA91E0* 15

Sonstige gewässerbegleitende Wälder, junge Ausprägung L541-WN00BK 6

Sonstige gewässerbegleitende Wälder, mittlere Ausprägung L542-WN00BK 10

Sonstige standortgerechte Laubmischwälder, junge Ausprägung L61 6

Nicht standortgerechte Laubmischwälder, mittlere Ausprägung L712 8

Privatgärten und Kleingartenanlagen, strukturreich P22 7

Sonderflächen und Kleingebäude im Siedlungsbereich, Land- und Forstwirtschaftliche Lagerflächen P42 2

Sonderflächen und Kleingebäude im Siedlungsbereich, Ruderalflächen im Siedlungsbereich, vegetationsarm P431 2

Sonderflächen und Kleingebäude im Siedlungsbereich, Ruderalflächen im Siedlungsbereich, mit artenarmen Ruderal- und Staudenfluren P432 4

Sonstige versiegelte Freiflächen P5 0

Großröhrichte außerhalb der Verlandungsbereiche, Schilf-Landröhrichte R111-GR00BK 10

Großröhrichte außerhalb der Verlandungsbereiche, sonstige Landröhrichte R113-GR00BK 10

Eutrophe Stillgewässer, bedingt naturfern bis naturfern S131 6

Eutrophe Stillgewässer, bedingt naturnah S132-VU3150 9

Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs, versiegelt V11 0

Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs, befestigt V12 1

Gleisanlagen und Zwischengleisflächen, geschottert V22 1

Rad-/ Fußwege, Wirtschaftswege, befestigt V32 1

Rad-/ Fußwege, Wirtschaftswege, unbefestigt, bewachsen V332 3

Grünflächen und Gehölzbestände entlang von Verkehrsflächen V51 3

Dorf-, Kleinsiedlungs- und Wohngebiete (inkl. Typ. Freiräume) X11 2

Misch- und Kerngebiete (inkl. Typischer Freiräume) X12 1

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Biotop- und Nutzungstyp Kürzel Wert

Einzelgebäude im Außenbereich X132 1

Industrie- und Gewerbegebiete X2 1

Gebäude der Siedlungs- Industrie- und Gewerbegebiete X4 0

Naturschutzfachliche Bewertung

Die hochwertigen Bereiche des Untersuchungsbereichs sind zum einen im Süden entlang der Hengersberger Ohe zu finden. Hier ist das deutlich veränderte Fließgewässer, das jedoch als naturnah eingestuft wurde und Gewässervegetation aufweist, von einem Auwald-Saum (§30-Biotoptyp) begleitet. Im Nordteil des Untersuchungsbereichs sind keine Gehölze entlang der Ohe zu finden. Hier wurden jedoch am Ufer schmale Röhrichtsäume (§30-Biotoptyp) erfasst. Weitere wertvolle Biotop- und Nutzungstypen sind entlang des Deichs im Mittel- und Südteil erfasst worden: Zwischen Niederalteich und Altenufer zieht sich ein ca. 2-3m schmaler Bereich entlang des Deichkronenweges, mit einer Vegetation aus artenreichem Extensivgrünland.

Die überwiegenden Bereiche des Deichs sind als Intensivgrünland eingestuft worden und damit von geringer Wertigkeit. Schmale Abschnitt wurden als mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland bewertet. Auch die landseitig angrenzenden Flächen sind überwiegend geringwertig: Hier finden sich Ackerflächen, Intensivgrünland und Siedlungs- und Verkehrsflächen.

Die Teiche bei Altenufer stellen, genau wie die Hengersberger Ohe selbst, einen etwas höherwertigen Bereich dar, mit Ufergehölzen und im südöstlichen Teich auch mit Schwimmblattvegetation.

Flora

Bestandssituation

Im Rahmen der Untersuchungen wurden im Jahr 2010 auch Erhebungen zur Flora (seltene Pflanzenarten) in den geplanten Eingriffsbereichen durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden dann die stark gefährdeten Pflanzenarten (Gefährdungskategorien 0, 1 und 2 nach der Roten Liste Bayern sowie die Aufführung der Arten im FFH-Anhang II und IV) innerhalb der Eingriffsbereiche neu überprüft und erfasst. Die Ergebnisse der Erfassungen von 2010/2011 für den Untersuchungsbereich an der Hengersberger Ohe sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

wissenschaftlicher Name deutscher Name RLB RLD Fund-orte

LKR-bedeut-sam nach

ABSP

Anthyllis vulneraria Wundklee u +/V 1 x

Barbarea stricta Steifes Barbarakraut 2 + 1 x

Carex praecox Frühe Segge 3 3 1 x

Euphorbia esula Esels-Wolfsmilch 3 + 5 x

Ornithogalum umbellatum Dolden-Milchstern 3 + 4 x

Ranunculus polyanthemo-phyllus

Schlitzblättriger Hain-Hah-nenfuß

3 + 1 -

Sagittaria sagittifolia Gewöhnliches Pfeilkraut V V 1 x

Sparganium emersum Einfacher Igelkolben V + 22 x

Ulmus minor Feld-Ulme 3 3 13 x

Verbascum blattaria Schaben-Königskerze 3 3 1 x

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Bei den Erhebungen in 2015 wurde der Wuchsort der Art Barbarea stricta überprüft. Das Vorkommen am Deich der Hengersberger Ohe wurde in 2015 nicht aufgefunden. Dazu heißt es im Erläuterungsbericht: „Bei Funden von Barbarea stricta in 2011 könnte es sich um Verwechslungen mit Barbarea vulgaris handeln.“ (FORSTBÜRO OSTBAYERN 2015, S. 22)

naturschutzfachliche Bewertung

Insgesamt betrachtet ist der linksseitige Deich an der Ohe im untersuchten Abschnitt eher artenarm. Die Deiche werden beweidet und gemäht. Die Vegetation ist überwiegend Intensivgrünland. Diese Einstufung spiegelt sich auch beim Vorkommen von seltenen Pflanzenarten wider: Entlang des Deichs wurden nur wenige Vorkommen festgestellt.

Am Deich selbst (Bereich Krone) wurden die Pflanzenarten Anthyllus vulneraria, Barbarea stricta und Verbascum blattaria mit jeweils einem Wuchsort gefunden. Die Art Euphorbia esula ist mit zwei Wuchsorten vertreten, Ulmus minor kommt dreimal im näheren Umfeld des geplanten Eingriffs vor.

Das Vorkommen von Anthyllus vulneraria (Wundklee) liegt im Bereich des Biotoptyps GE00BK. Der Wundklee ist dafür eine typische Art, sie hat ihre Schwerpunktvorkommen in mageren, eher trockenen, Offenland-Bereichen.

Barbarea stricta (Steifes Barbarakraut) ist dagegen eine Art der nährstoffreichen Stauden- und ausdauernden Unkrautfluren, sowie der Kriech- und Trittrasen und wird vor allem an den Ufern von Fließgewässern gefunden. Der Nachweis auf der Deichkrone mit dem dort als GE00BK eingestuften Biotoptyp erscheint somit aus standörtlicher Sicht eher unwahrscheinlich.

Verbascum blattaria (Schaben-Königskerze) wächst hauptsächlich in nährstoffreichen Stauden- und ausdauernden Unkrautfluren. Im Untersuchungsbereich wurde ein Vorkommen am nördlichen Deichbereich in artenarmem Grünland festgestellt.

Euphorbia esula (Esels-Wolfsmilch) hat ihre Hauptvorkommen ebenfalls in nährstoffreichen Stauden- und ausdauernden Unkrautfluren. Im UG wurde die Art einmal im Bereich der Vegetationseinheit GE00BK, also einer artenreichen Extensivwiese gefunden und einmal im Südostteil auf dem dort als Intensivgrünland eingestuften Deichbereich.

Die Art Ulmus minor (Feld-Ulme) wurde am Deich in einem jungen Gehölzbereich zwischen Deichkronenweg und den Teichen bei Altenufer erfasst, sowie im südöstlichen Untersuchungsgebiet zwischen Kapellenweg und Ohe sowie in einem jungen Gehölz am Deichfuß.

Die weiteren Arten wachsen außerhalb des unmittelbaren Eingriffsbereichs:

Sparganium emersum (Einfacher Igelkolben) wurde in der Hengersberger Ohe im gesamten Abschnitt an insgesamt 22 Fundorten festgestellt, Carex praecox (Frühe Segge) wurde mit einem Wuchsort am rechtsseitigen Deich im Süden festgestellt, Ornithogalum umbellatum (Dolden-Milchstern) wurde im Bereich südlich Altenufer, ausschließlich am rechten Ohedeich gefunden, ebenso Ranunculus polyanthemophyllus (Schlitzblättriger Hahnenfuß). Sagittaria sagittifolia (Gewöhnliches Pfeilkraut) hat zwei Wuchsorte im UG: Einmal im Norden bei der Einmündung des Augrabens und einmal im Süden bei der Brücke über die Ohe in Altenufer.

5.4 Kleinklima, Luft

Die Kaltluftproduktionsfunktion wird im Untersuchungsgebiet im Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan (2011) außerhalb der besiedelten Bereiche als hoch eingestuft. Als Luftaustauschbahn im größeren Maßstab ist das Donautal zu betrachten.

Größerflächige Wälder oder Gehölzbereiche, die als Frischluft-Entstehungsgebiete wirken können, liegen nicht innerhalb des Untersuchungsbereiches, sind nicht betroffen.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 27

5.5 Landschaftsbild

Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Donauniederung, einer weithin ebenen, dem Bayerischen Wald vorgelagerten Niederung, die von der Donau durchflossen wird. Aus dem Deggendorfer Vorwald kommt die Hengersberger Ohe und fließt durch die feuchte Niederung bei Niederalteich in einen alten Donauarm.

Die Landschaft im Umfeld des Vorhabens ist geprägt von den drei Siedlungsbereichen Hengersberg, Niederalteich und Altenufer. Neben den Siedlungen prägt auch die intensive Landwirtschaft die Umgebung. Markante Strukturen sind im Süden die Donau mit Altwasser-Resten, sowie innerhalb des Untersuchungsgebietes die Hengersberger Ohe mit begleitenden Gehölzen bei Altenufer.

Als Vorbelastungen sind vorhanden: Die Trasse der Autobahn, die quer durch den Vorhabensbereich verläuft, die Bahnlinie von Deggendorf herkommend zum Sägewerk Schwaiger, der vorhandene Deich an der Hengersberger Ohe, der bereits jetzt als Sichthindernis wirkt. Die Blickbeziehungen zwischen den Ortsbereichen Niederalteich und Hengersberg sind durch die Autobahn bereits deutlich eingeschränkt. Jedoch bietet der Deich für Spaziergänger auch einen erhöhten Standpunkt, von dem aus eine Betrachtung der umgebenden Landschaft möglich ist.

Bei den vom Vorhaben berührten Flächen handelt es sich überwiegend um Bereiche mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild. Markante Einzelbäume entlang der Deichtrasse befinden sich vor allem im Bereich Altenufer.

6 .... Konfliktanalyse

6.1 Konfliktanalyse Schutzgut Boden

Baubedingte Wirkungen

Beschreibung der Wirkungen Inanspruchnahme von Boden für den Baubetrieb, der über die eigentliche Anlage hinausgeht (K1).

Im Bereich der geplanten Hochwasserschutzmauer wird ein wasserseitiger Baufeldbereich von 2m vorgesehen. Im Bereich der Deicherhöhung ist wasserseitig kein Baufeld nötig, auf der Landseite ist die Breite des Baufeldes 10m.

Als Baustelleneinrichtungsflächen sind insgesamt 7 Bereiche vorgesehen. Diese liegen auf folgenden Flurstücken: 5942/415/0, 418/18, 534/0; 5940/968/0, 972/0, 998/0; 5941/11/0, 10/0.

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung, -minimierung

Bei Inanspruchnahme von Bereichen mit belebtem Oberboden ist dieser vor Baubeginn abzuheben und in geeigneten Oberbodenmieten getrennt vom Unterboden zu lagern; mit Bauende wird der Oberboden wieder angedeckt. Unversiegelte Baufeldflächen sind nach Bauende entsprechend ihrem Ausgangszustand wiederherzustellen, zu lockern sowie zu begrünen (V1).

Bewertung verbleibender Beeinträchtigungen

Verbleibende Beeinträchtigungen auf Standorten mit erhöhter Lebensraumfunktion werden im Kapitel Arten und Lebensräume behandelt.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 28

Anlagenbedingte Wirkungen

Beschreibung der Wirkungen Erhöhung des Versiegelungsgrades durch:

die Anlage von neuen Zufahrtswegen zum Deich (K2): 230 m²

den Bau einer Hochwasserschutzmauer (K3): 778 m²

Den Bau des neuen Schöpfwerks mit Zufahrten (K4): 2.107 m²

Teil-Verlegung eines Straßenabschnitts im Bereich Altenufer (K5): Die Gesamtfläche der Straße beträgt 2265 m² - davon erfolgt eine Neuversiegelung auf 520 m² und im Gegenzug die Entsiegelung der alten Straße auf 285 m²

Inanspruchnahme von belebtem Oberboden im Bereich der geplanten Erhöhung des Hochwasserschutzdeichs (K6): 49.617m²

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung, -minimierung

Vorhandener Oberboden ist vor Baubeginn abzuheben, in geeigneten Oberbodenmieten getrennt vom Unterboden zu lagern; mit Bauende wird der Oberboden gemäß Vorgaben im Regelquerschnitt wieder angedeckt (V1). Beim Abtrag von Oberboden von Bereichen mit wertvollerer Vegetation (GE00BK) und/oder Vorkommen von RL –Pflanzenarten erfolgt ein separates Lagern und Wiederaufbringen des Oberbodens.

Ausführung der Deichzufahrten, der Deichkronen- und Hinterwege in wasserdurchlässiger Bauweise (V2). Als Wegbefestigung wird ein wassergebundenes Sand-Schotter-Gemisch (Mineralbeton) verwendet.

Bewertung verbleibender Beeinträchtigungen

Verbleibende Beeinträchtigungen auf Standorten mit erhöhter Lebensraumfunktion werden im Kapitel Arten und Lebensräume behandelt. Das entstehende Kompensationserfordernis wird gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung unter Berücksichtigung der Vollzugshinweise „Kompensation und Hochwasserschutz“ errechnet.

Betriebsbedingte Wirkungen

Nicht relevant.

6.2 Wasserhaushalt

Grundwasser

Nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf hat der Ausbau der Hochwasserschutzeinrichtungen keinen Einfluss auf den Grundwasserhaushalt im gesamten Bereich. Eine Untergrundabdichtung wird nicht vorgenommen. Das Einbinden der Deichinnendichtung ist hinsichtlich des Grundwasserspiegels und der Grundwasserströme wegen des geringeren Eingriffsbereichs unbedeutend. Die Wasserstände der Hengersberger Ohe werden durch die Maßnahme nicht verändert.

Für die Binnenentwässerung in freier Vorflut kommt es zu keinen Veränderungen im Vergleich zum Istzustand, da die Höhenlage der Siele nicht verändert wird.

Das neue Schöpfwerk in Altenufer wird aus betriebstechnischen Gründen mit einem Speicherbecken vor dem Einlauf (Mahlbusen) ausgeführt. Der Mahlbusen wird umlaufend mit

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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einer Dichtwand hergestellt, die eine Absenkung des Grundwasserspiegels im Nahbereich des Schöpfwerks verhindert. Für den Pumpbetrieb bleibt der zulässige Binnenwasserspiegel unverändert zum Istzustand.

(Informationen per email vom 11.04.2017 von Max Menacher, WWA Deggendorf und Erläuterungsbericht zum Schöpfwerk Altenufer)

Oberflächengewässer

Baubedingte Wirkungen

Gewässertrübungen durch Abschwemmungen von Feinteilen können aufgrund der nur sehr kleinräumigen Baubereiche in Ufernähe weitestgehend ausgeschlossen werden. Weiterhin werden beim Einbau von Frischbeton z.B. bei Mauerbauteilen oder Dichtwänden aus Beton geeignete Vorkehrungen getroffen, sodass keine Baustoffe in das Gewässer gelangen können. Hier sind keine Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechts zu befürchten.

Anlagenbedingte Wirkungen

Beschreibung der Wirkungen Beim neuen Schöpfwerk wird durch den Bau des Ablaufgrabens, kleinräumig in den Uferbereich der Hengersberger Ohe eingegriffen; Die Breite der Sohle des Ablaufgrabens beträgt 1m. (K7).

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung, -minimierung

Die Einleitung des Ablaufgrabens wird auf einen sehr kleinen Bereich am Ufer beschränkt bleiben. Das Fließgewässer wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Bewertung verbleibender Beeinträchtigungen

Durch die eingriffsminimierenden Maßnahmen bleibt Vorhabenswirkungen auf einen sehr kleinen Bereich begrenzt. Diese werden im Punkt Arten und Lebensräume mit abgehandelt. Es verbleiben keine Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechts.

Betriebsbedingte Wirkungen

Der Betrieb des Schöpfwerks im Hochwasserfall: Bei Wasserständen der Hengersberger Ohe über 307,00 mNN wird die Sielleitung geschlossen. Kurz vor Erreichen des zulässigen Binnenwasserspiegels werden dann die Pumpen so lange angeschaltet, bis im Mahlbusen wieder das Absenkziel erreicht ist (Wasserstand von 306,82mNN). Auswirkungen auf die Hengersberger Ohe sind nicht zu erwarten.

Retentionsraum

Die geplanten Maßnahmen sehen einen Schutz vor bis zu 100jährlichen Hochwasser-Ereignissen vor. Der bisherige Deich schützte lediglich vor 30jährlichen Hochwasserereignissen. Damit verringert sich der Retentionsraum für Hochwasserereignisse, die 30-100jährlich sind. Da es sich um bereits geschützte und dicht besiedelte Gebiete handelt, ist kein Ausgleich des Retentionsraumes bei der Baumaßnahme erforderlich. Insgesamt wurde der Nachweis der Wasserspiegelneutralität durch den Ausbau der Hochwasserschutzanlagen bei der EU Studie für den Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen geführt.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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6.3 Arten und Lebensräume

Eingriffe in Biotope mit erhöhter Lebensraumfunktion

Baubedingte Inanspruchnahme von Biotop- und Nutzungstypen

Beschreibung der Wirkungen Vorübergehende, baubedingte Inanspruchnahme folgender Biotop- und Nutzungstypen im Baufeldbereich oder auf Flächen der Baustelleneinrichtung (K8):

A11 (intensiv bewirtschafteter Acker) B212 (Feldgehölze mit überwiegend einheimischen Arten, mittlere Ausprägung) F13 (deutlich veränderte Fließgewässer) G11 (Intensivgrünland) G12 (Intensivgrünland, brachgefallen) G211 (Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland) G212 (Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland) G214 (Artenreiches Extensivgrünland) K11 (Artenarme Säume und Staudenfluren) L522 (Weichholzauenwälder - alte Ausprägung) L542 (Sonstige gewässerbegleitende Wälder – mittlere Ausprägung) L712 (Nicht standortgerechte Laubmischwälder – mittlere Ausprägung) P22 (Privatgärten und Kleingartenanlagen - strukturreich) R111 (Schilf-Landröhrichte) R113 (Sonstige Landröhrichte) V11 (Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs - versiegelt) V12 ( Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs - befestigt) V32 (Rad- /Fußwege und Wirtschaftswege - befestigt) V332 (Rad- /Fußwege und Wirtschaftswege – unbefestigt, bewachsen) V52 (Grünflächen und Gehölzbestände entlang von Verkehrsflächen) X11 (Siedlungsbereiche – Dorf-, Kleinsiedlungs- und Wohngebiete) X12 (Siedlungsbereiche - Misch- und Kerngebiete) X132 (Sonstige Siedlungsfläche – Einzelgebäude im Außenbereich) X2 (Industrie- und Gewerbegebiete)

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung, -minimierung

Höherwertige Bereiche werden nach Möglichkeit vom Baufeldbereich auf der Landseite ausgenommen. Flächen für die Baustelleneinrichtung liegen überwiegend auf Ackerflächen oder Intensivgrünland bzw. Biotop- und Nutzungstypen mit geringer Wertigkeit. Höherwertige Bereiche sind höchstens randlich oder sehr kleinflächig betroffen. Zu erhaltende Biotoptypen mit höherer Wertigkeit werden während der Bauphase mittels Bauzaun (V3a, bei räumlich sehr nahe am Eingriff liegenden Bereichen) oder Flatterleine (V3b, bei angrenzenden, aber etwas weiter entfernteren Bereichen) geschützt.

Bewertung verbleibender Beeinträchtigungen

Die Beeinträchtigung der Biotop- und Nutzungstypen mit einer Wertigkeit von gleich oder über 4 Wertpunkten stellt einen Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts dar. Das entstehende Kompensationserfordernis wird gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung unter Berücksichtigung der Vollzugshinweise „Kompensation und Hochwasserschutz“ errechnet.

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Anlagenbedingte Inanspruchnahme von Biotop- und Nutzungstypen

Beschreibung der Wirkungen Dauerhafte Inanspruchnahme folgender Biotop- und Nutzungstypen durch Erhöhung des Hochwasserschutzdeichs mit Deichwegen und Zufahrten, durch Bau einer Mauer oder den Bau des Schöpfwerks (K9):

A11 (intensiv bewirtschafteter Acker) B13 (Stark verbuschte Grünlandbrachen) B212 (Feldgehölze mit überwiegend einheimischen Arten, mittlere Ausprägung) B311 (Einzelbäume, Baumreihen, junge Ausprägung) F13 (deutlich veränderte Fließgewässer) G11 (Intensivgrünland) G12 (Intensivgrünland, brachgefallen) G211 (Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland) G212 (Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland) G214 (Artenreiches Extensivgrünland) K11 (Artenarme Säume und Staudenfluren) K133 (Artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte) L521 (Weichholzauenwälder – junge bis mittlere Ausprägung) L522 (Weichholzauenwälder - alte Ausprägung) L542 (Sonstige gewässerbegleitende Wälder – mittlere Ausprägung) L712 (Nicht standortgerechte Laubmischwälder – mittlere Ausprägung) P22 (Privatgärten und Kleingartenanlagen – strukturreich) P42 (Land- und Forstwirtschaftliche Lagerflächen) P5 (Sonstige versiegelte Freiflächen) R111 (Schilf-Landröhrichte) R113 (Sonstige Landröhrichte) V11 (Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs - versiegelt) V12 (Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs - befestigt) V32 (Rad- /Fußwege und Wirtschaftswege - befestigt) V332 (Rad- /Fußwege und Wirtschaftswege – unbefestigt, bewachsen) X11 (Siedlungsbereiche – Dorf-, Kleinsiedlungs- und Wohngebiete) X12 (Siedlungsbereiche - Misch- und Kerngebiete) X132 (Sonstige Siedlungsfläche – Einzelgebäude im Außenbereich) X2 (Industrie- und Gewerbegebiete)

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung, -minimierung

Die Deichbegrünung hat mit Heumulch- oder Heudrusch-Verfahren aus örtlichem Material zu erfolgen. Der Oberboden ist separat zu lagern und wiederaufzubringen. (V4) Vegetationstragschicht wasserseitig maximal 20 cm, landseitig maximal 15 cm aus geeignetem Unterboden oder abgemagertem Oberboden.

Bewertung verbleibender Beeinträchtigungen

Die Beeinträchtigung der dargestellten Biotop- und Nutzungstypen stellt einen Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts dar. Das entstehende Kompensationserfordernis wird gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung unter Berücksichtigung der Vollzugshinweise „Kompensation und Hochwasserschutz“ errechnet.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Eingriffe in Wuchsorte naturschutzbedeutsamer Pflanzenarten

Beschreibung der Wirkungen Gemäß den Erhebungen aus den Jahren 2010/2011 sind die Wuchsorte folgender Pflanzenarten von der Baumaßnahme betroffen (K10):

Anthyllis vulneraria (Wundklee), 1 Wuchsort, Anzahl 1

Barbarea stricta (Steifes Barbarakraut, zweifelhaft!), 1 Wuchsort, Anzahl 1

Euphorbia esula (Esels-Wolfsmilch), 2 Wuchsorte, Anzahl 3 und 2

Sparganium emersum (Einfacher Igelkolben), 1 Wuchsort, Anzahl 3

Ulmus minor (Feld-Ulme), 1 Wuchsort, Anzahl 1

Verbascum blattaria (Schaben-Königskerze), 1 Wuchsort, Anzahl 2

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung, -minimierung

Die Deichbegrünung hat mit Heumulch- oder Heudrusch-Verfahren aus örtlichem Material zu erfolgen. Der Oberboden aus den Bereichen mit Vorkommen von bedeutsamen Pflanzenarten und aus Bereichen mit artenreichem Extensivgrünland ist separat zu lagern und wiederaufzubringen. (V4) Vegetationstragschicht wasserseitig maximal 20 cm, landseitig maximal 15 cm aus geeignetem Unterboden oder abgemagertem Oberboden.

Bewertung verbleibender Beeinträchtigungen

Durch das Wiederaufbringen des zwischengelagerten Deichoberbodens, insbesondere des separat gelagerten Oberbodens der artenreicheren Deichabschnitte auf landseitige Böschungen und die Verwendung von Heudrusch oder Heumulch und wird die Entwicklung einer artenreichen Deichvegetation initiiert. Es verbleiben keine Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechts.

Eingriffe in Habitate naturschutzbedeutsamer Tierarten

Bau- und anlagenbedingte Wirkungen

Beschreibung der Wirkungen Vorübergehende Inanspruchnahme von Habitaten der Zauneidechse im Bereich der geplanten Deicherhöhung bzw. des Mauerbaus (K11). Hier sind betroffen der Bereich an der Bahnlinie im Norden des Untersuchungsgebieten (Nachweis von insgesamt 9 Individuen in drei Durchgängen, Probeflächen 1 und 46), sowie der Bereich des Deichabschnittes südlich von Altenufer (Nachweis von insgesamt 2 Individuen in drei Durchgängen, Probeflächennr. 48 und 49).

Barriere-Wirkung für Reptilien und Amphibien durch den Bau einer Hochwasserschutzmauer im Bereich Altenufer (K12)

Bau einer HWS-Mauer im Bereich des Wuchsortes einer alten Linde, die als Lebensraum für den Eremiten-Käfer dient, sowie als potenzieller Lebensraum für Fledermäuse und Vögel (K13)

Vorübergehende Erhöhung des Mortalitätsrisikos für wandernde Amphibien während der Bauphase im Bereich der Teiche bei Altenufer (K14)

Baubedingte Störungen und temporärer Revierverlust für ein Brutpaar

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 33

der Feldlerche zwischen Hengersberg und Niederalteich. (K15)

Baubedingte Inanspruchnahme von potenziellen Lebensräumen des Nachtkerzenschwärmers (K16)

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung, -minimierung

Maßnahmen für die Zauneidechse (V5):

1. Durchführung der CEF- und FCS-Maßnahmen im Herbst 2017 oder Frühjahr 2018

2. Eingriffsbereich für Reptilien unattraktiv gestalten: kurzhalten des Vegetationsbestandes am Deich durch regelmäßige Mahd.

3. Abschirmende Zäune um den Eingriffsbereich im Norden bei Hengersberg (Bau einer Zufahrt) und zwischen Rückzugsbereichen und Baumaßnahme, Rückbau der Zäune mit Bauende

4. Abfangen vorhandener Reptilien und Verlagerung auf die CEF- und FCS-Flächen; Vorgaben für das Abfangen der Zauneidechsen: 10 Begehungen im Zeitraum April/Anfang Mai vor Beginn der Baumaßnahme im jeweiligen Abschnitt.

5. Rückbau der Zäune mit Bauende

Minderung der Barriere-Wirkung der Hochwasserschutzmauer durch Anbringen von Übersteighilfen für Reptilien und Amphibien im Abstand von maximal 150m (V6)

Maßnahmen für den Eremiten-Käfer (V7):

Erhaltung der Alten Linde in Altenufer durch Minimierung der Eingriffe im Wurzelbereich beim Mauerbau und Rückschnitt-Maßnahmen im Kronen- und Wurzelbereich mit speziellen Vorgaben:

o Durchführung der Rückschnitt-Maßnahmen im Mai bis spätestens Mitte Juni bei kühler Witterung.

o Sicherung des Baumes während der Bauphase an einer eigenen Verankerung und nach Bauende an der Mauer mit Gurtband und Stahlseilen

Sicherung aller im Umkreis von 500m um die Linde festgestellten Potenzialbäume sowie von zwei besiedelten Bäumen durch Anbringen spezieller Plaketten des Wasserwirtschaftsamtes, bei Kopfweiden sind regelmäßig Pflege-Maßnahmen vorzusehen.

Tageszeitliche Bauzeitenregelung im Bereich der Teiche bei Altenufer zum Schutz der vorkommenden Amphibien-Arten in den Teichen: Generell keine Bautätigkeiten in den Dämmerungs- und Nachtstunden, besondere Rücksichtnahme im Zeitraum Ende Februar bis Ende März, besonders auch bei nasser Witterung (V8)

CEF-Maßnahme Feldlerche: Anlage von zwei Lerchenfenstern für den Zeitraum der Baumaßnahme im Bereich des jetzigen Revierzentrums der Feldlerche, jedoch möglichst weit von der Baumaßnahme und vorhandenen Gehölzkulissen entfernt (V9a). Als alternative Maßnahme ist vorgesehen die Anlage von 4 Lerchenfenstern im weiteren Umfeld. (vgl. Karte „Suchräume für Feldlerchenfenster“ Unterlage Nr. 3.3, Blatt 5)

Zur südwestlich der Lerchenfenster liegenden Baustelleneinrichtungsfläche wird ein 2,0 m hoher, blickdichter Baustellenzaun als Abschirmung errichtet. (V9b). Zusätzlich wird der

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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abgetragene Oberboden von der BE-Fläche entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze in einer Miete gelagert, so dass eine zusätzliche Abschirmung entsteht.

Zur Vermeidung der Beeinträchtigung von Nestern, Nestlingen sind die erforderlichen Gehölzrodungen außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen (keine Rodungen in der Zeit von 1.3. - 30.9). (V10)

Verbot der Anstrahlung von potenziellen Quartiersbäumen für Fledermäuse während der Dämmerungs- und Nachtstunden (besonders im Bereich Schöpfwerk relevant). (V11)

Bewertung verbleibender Beeinträchtigungen

Für den vorübergehenden Verlust von Zauneidechsen-Habitaten und die Tötung von Individuen der Zauneidechse sind vorgezogene Biotopneuanlagen durchzuführen (CEF- und FCS-Maßnahmen, die FCS-Maßnahmen bleiben dauerhaft erhalten).

Biotopverbund

Die Tierart Zauneidechse ist durch die anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Donau zwischen Straubing und Vilshofen durch umfangreiche Eingriffe in große Bereiche ihres Lebensraumes betroffen. Durch die dauerhafte Bereitstellung von neuen Lebensräumen (FCS-Maßnahmen) können die Summationseffekte deutlich abgemildert werden.

Beim Eremiten-Käfer ist davon auszugehen, dass es sich bei der Population in Altenufer um ein isoliertes Vorkommen handelt. Dies ist durch die Untersuchungen zum Projekt „Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume“ bzw. Hochwasserschutz Niederalteich belegt. Hier sind demnach keine Auswirkungen auf einen Biotopverbund zu befürchten.

Weitere Auswirkungen auf den Biotopverbund, die über die bereits in 6.3.3 dargelegten Wirkungen hinausgehen, sind nicht zu erwarten.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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6.4 Kleinklima, Luft

Im Donautal kommt es durch die Erhöhung des bestehenden Ohe-Deichs um bis zu 1m zu einer Verstärkung der Barrierewirkung, durch die ein horizontaler Luftaustausch behindert werden kann. Weitere erhebliche negative Auswirkungen auf die lufthygienischen bzw. klimatischen Funktionen sind dadurch nicht zu erwarten.

6.5 Landschaftsbild

Als Landschaftselemente mit Bedeutung für das Landschaftsbild bzw. Ortsbild sind mehrere Einzelbäume bzw. Baumreihen entlang der Deichtrasse betroffen.

Weiterhin hat die Erhöhung des Deichs bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer auch Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Landschaft: Die Blickbeziehungen zwischen den Ortschaften werden weiter eingeschränkt. Jedoch ist zwischen Niederalteich und Hengersberg die Sichtbeziehung bereits durch die Autobahn eingeschränkt. Diese verläuft im Bereich der Sichtachse deutlich höher als der zukünftige Deich.

Eine Veränderung des Ortsbildes ergibt sich darüber hinaus durch die geplante Hochwasserschutzmauer besonders im Bereich des Kapellenweges in Altenufer; hier steht auch ein denkmalgeschützter Hof unmittelbar am Deich.

Beschreibung der Wirkungen Beseitigung von 10 Einzelbäumen (K17)

Möglichkeiten der Konfliktvermeidung, -minimierung

Erhaltung der alten Linde am Kapellenweg 17 (V7). Die weiteren Bäume können nicht erhalten werden.

Bewertung verbleibender Beeinträchtigungen

Der Verlust der 10 Einzelbäume geht in die Bilanzierung nach der Bayerischen Kompensationsverordnung ein. Pro Baum werden gerechnet: 40 m² Biotop- und Nutzungstyp B312 (9 Wertpunkte). Es ergeben sich 3600 Wertpunkte, die zusätzlich zu berücksichtigen sind, da die Einzelbäume nicht über die Flächenbilanzierung erfasst sind.

6.6 Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs werden neben der Bayerischen Kompensationsverordnung auch die Vollzugshinweise Kompensation und Hochwasserschutz zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung berücksichtigt.

Bei der Bilanzierung werden demzufolge folgende Beeinträchtigungsfaktoren verwendet:

dauerhafte Überbauung von Biotop- und Nutzungstypen mit einem Gesamtwert ≥ 1 WP durch Hochwasserschutzmauer, dauerhafte Bauwerke mit versiegelnder Wirkung, asphaltierte Wege: Beeinträchtigungsfaktor 1,0

dauerhafte Inanspruchnahme von BNT mit einem Wert ≥ 11 WP, sowie Biotoptypen nach §30 und FFH-LRT durch die Erhöhung des Hochwasserschutzdeichs (inklusive Deichhinter- und Kronenwegen, sofern diese mit wassergebundener Decke ausgeführt werden): Beeinträchtigungsfaktor 1,0

vorübergehende baubedingte Inanspruchnahme für Zufahrtswege, Lagerflächen, Baustelleneinrichtungsflächen, Baufeld von BNT mit einem Wert ≥ 4WP (mit Wiederherstellung des ursprünglichen oder eines mindestens gleichwertigen Zustands nach Bauende): Beeinträchtigungsfaktor 0,4

Die Eingriffsbewertung bleibt auf den Eingriffsbereich beschränkt. Als Eingriffsbereich werden das geplante Schöpfwerk, die geplante Hochwasserschutzmauer, der geplante

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Hochwasserschutzdeich sowie die geplanten Baufeldflächen angesetzt. Die Baufeldabgrenzung erfolgte gemäß den Angaben der wasserbaulichen Planung (Büro Geoplan).

Die Dokumentation des Biotopwertverfahrens ist im Anhang des Berichts zu finden. Unter Verwendung der oben erläuterten Vorgaben zu den Beeinträchtigungsfaktoren ergibt sich aus der Verschneidung des bewerteten Bestandes mit den geplanten Eingriffen ein

Kompensationsbedarf von 64.967 Wertpunkten.

Zu dieser über die als Flächen darstellbaren Eingriffe werden noch die punktuellen Eingriffe bei 10 für das Landschaftsbild bedeutenden Einzelbäumen gewertet. Daraus ergibt sich ein weiterer Kompensationsbedarf von 3600 WP.

Der gesamte Kompensationsbedarf beträgt demnach 68.567 Wertpunkte.

7 .... Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Arten

In dem parallel erstellten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage 3.2) werden die vorhabensbedingten Wirkungen auf die gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie auf die europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie bewertet. Aufgrund der vorgesehenen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für viele Arten vermieden werden.

Verbotstatbestände müssen jedoch für folgende Arten angenommen werden:

Zauneidechse (Annahme des Tötungs-Tatbestandes)

Nachtkerzen-Schwärmer (Annahme des Tötungs- und Schädigungs-Tatbestandes)

Für beide Arten werden naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen beantragt.

8 .... Entwicklungsziele, Maßnahmenkonzept

Im Vorhabensbereich ist ein Vorkommen des seltenen Eremiten-Käfers vorhanden. Im Zuge der Erhebungen konnten insgesamt drei besiedelte Bäume erfasst werden. Die Erhaltung der Eremiten-Käferpopulation stellt einen wichtigen Teil des Maßnahmenkonzeptes dar: Im Vordergrund stehen hier die Erhaltung und Pflege der besiedelten Bäume sowie der Potenzialbäume in einem Umkreis von 500m um die alte Linde in Altenufer.

Ein weiterer Maßnahmenschwerpunkt berücksichtigt die Zauneidechse, die auf den Hochwasserschutzdeichen im Donauraum wichtige Lebensräume hat. Im UG zum hier behandelten Vorhaben wurde die Zauneidechse in drei Schwerpunktbereichen festgestellt, wobei der Deich selbst auf längeren Abschnitten eher mäßig gut als Lebensraum geeignet ist. Mit den vorgesehenen Maßnahmen soll die vorhandene Population der Zauneidechse gesichert werden. Darüber hinaus bewirken die dauerhaften FCS-Maßnahmen die Sicherung des Zauneidechsen-Bestandes im großräumigen Zusammenhang.

Weiterhin sind Maßnahmen zur Entwicklung von Auwaldbereichen im Bereich südlich des Schöpfwerks an der Hengersberger Ohe vorgesehen.

Auf einer externen Ausgleichsfläche, die ca. 2,3 km südlich des Vorhabensbereichs liegt, ist die Entwicklung von mäßig extensiv genutztem artenreichem Grünland geplant. Die jetzige Nutzung der Fläche ist Acker. Der Bereich liegt innerhalb der Wiesenbrüterkulisse. Eine Umwidmung von Acker in Grünland entspricht den Zielen des ABSP.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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9 .... Maßnahmenplanung

9.1 Maßnahmen der Eingriffsvermeidung und des Bestandsschutzes

Maßnahme V1: Oberbodenbehandlung, Rekultivierung von baubedingt beanspruchten Flächen

Bei Inanspruchnahme von Bereichen mit belebtem Oberboden ist dieser vor Baubeginn abzuheben und in geeigneten Oberbodenmieten getrennt vom Unterboden zu lagern; mit Bauende wird der Oberboden wieder angedeckt. Im Deichbereich ist im Hinblick auf die Oberbodenmächtigkeit die Detailplanung bzw. der Regelschnitt zu beachten. Der Oberboden von Bereichen mit artenreichem Extensivgrünland (Biotoptyp GE00BK) wird separat gelagert und landseitig wiederaufgebracht. Unversiegelte Baufeldflächen sind nach Bauende entsprechend ihrem Ausgangszustand wiederherzustellen, zu lockern sowie zu begrünen (V1).

Maßnahme V2: Ausbildung Deichzufahrt

Die Deichzufahrten und alle Deichwege sind in wasserdurchlässiger Bauweise auszubilden (wassergebundene Decke aus Sand-Schotter-Gemische, sog. Mineralbeton).

Maßnahme V3: Sicherung zu erhaltender Biotopflächen während der Bauphase

Maßnahme V3a: Errichtung eines festen Bauzaunes (Holzzaun) zum Schutz von höherwertigen Biotoptypen, die sehr nahe an der Bautrasse liegen, während der Bauphase.

Maßnahme V3b: Abgrenzung zu höherwertigen Biotoptypen (überwiegend Auwaldbereiche), die etwas weiter von der Bautrasse entfernt liegen (ca. 3-10 m), mit einer Flatterleine.

Maßnahme 4: Entwicklung einer artenreichen Deichvegetation

Vegetationstragschicht: wasserseitig max. 20cm, landseitig max. 15cm aus geeignetem Unterboden oder abgemagertem Oberboden

V4a - Begrünung der Deichböschungen mit Saatgut oder Dreschgut aus regionaler Herkunft.

V4b - Bei Biotoptyp GE00BK: Deichbegrünung mit Saatgut oder Dreschgut aus regionaler Herkunft (Biotoptyp: GE6510 oder GE00BK). Abtrag von Oberboden von Bereichen mit wertvollerer Vegetation (GE00BK) und/oder Vorkommen von RL-Pflanzenarten, separates Lagern und Wiederaufbringen des Oberbodens.

Aufgrund der wasserseitig recht geringen Ansaatflächen kann für die gesamten Ansaatbereiche einheitlich die Begrünung mit Dreschgut erfolgen.

Bei Bedarf ist zum Erosionsschutz eine Ansaat mit einjährigen Gräsern / Kräutern möglich.

Maßnahme V5: Maßnahmen für die Zauneidechse

Maßnahme V5a: Eingriffsbereich für Reptilien unattraktiv gestalten: kurzhalten des Vegetationsbestandes am Deich durch häufige und regelmäßige Mahd bereits ab März, in der Witterung und dem Aufwuchs angepassten Zeitabständen.

Maßnahme V5b: Errichtung eines Bauzauns mit Reptilienzaun für die gesamte Dauer der Baumaßnahme. Errichtung vor Abfangbeginn, Abbau mit Bauende.

Maßnahme V5c: Abfangen vorhandener Reptilien und Verlagerung auf die CEF/FCS-Flächen (vgl. Kapitel 9.2);

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Vorgaben für das Abfangen: 10 Begehungen im Zeitraum April/Anfang Mai vor Beginn der Baumaßnahmen im jeweiligen Abschnitt.

Maßnahme V6: Minderung der Barriere-Wirkung durch die Hochwasserschutz-Mauer

Anbringen von Übersteighilfen für Reptilien und Amphibien im Abstand von maximal 150m: gestufte Drahtschotterkästen, Stufenhöhe 20 cm.

Maßnahme V7: Maßnahmen zum Schutz des Eremiten-Käfers

Maßnahme V7a: Erhaltung der Alten Linde in Altenufer durch Minimierung der Eingriffe im Wurzelbereich beim Mauerbau und Durchführung von erhaltenden Baumpflege-Maßnahmen; Durchführung der Rückschnitt-Maßnahmen im Mai bis spätestens Mitte Juni bei kühler Witterung. Folgende Vorgaben sind zum Schutz der Linde zu beachten:

Bis zur Durchführung der Baumaßnahmen (und natürlich auch darüber hinaus) sind regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Schäden durch Blitzeinschlag zu richten, da diese den Baum in seiner Standsicherheit deutlich gefährden könnten.

Bei Durchführung des Mauerbaus ist auf die optimale Lage der Stützpfähle für die Hochwasserschutzmauer zu achten: Die Wurzelanläufe am unteren Stammbereich sind gut erkennbar. Von diesen Wölbungen aus verlaufen radial wichtige Wurzeln im Boden. Pfähle sollten daher in Lücken zwischen die Wurzeln gerammt werden.

Anstatt der vorgesehenen Lehmdichtung im Bereich der Mauer an der Linde könnte hier eine Folien-Dichtung verwendet werden. Nach Absterben oder Bruch der Linde kann die Folie durch eine Lehmdichtung ersetzt werden.

Die Linde ist bereits während der Baumaßnahmen zu sichern (2 Gurtbänder mit je 110mm Breite u. 5,0m sowie 5,5m Länge). Die jeweiligen Höhen zum Anschlagen der Gurtbänder am Stamm sind mit blauer Signalfarbe markiert.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird die Linde mit Gurtband und Stahlseilen an der Mauer gesichert.

(Weitere Hinweise sind im Gutachten von BELLEMANN, 2016 enthalten!)

Maßnahme V7b: Sicherung von 8 im Umkreis von 500m um die Alte Linde festgestellten Potenzialbäumen und besiedelten Bäume durch Anbringen spezieller Plaketten des Wasserwirtschaftsamts („Biotopbaum“). Bei den Kopfweiden sind regelmäßig Pflege-Maßnahmen vorzusehen.

Maßnahme V7c CEF (Risikomanagement für den Fall, dass die Linde während der Baumaßnahme auseinanderbricht): Verbringen von großen, zusammenhängenden Stamm- und Astabschnitten an einen Ausweich-Standort; Vorgeschlagen wird der Bereich südlich des neuen Schöpfwerks, der sich nur in 80m Entfernung zum Brutbaum am Deich befindet. Hier sind in unmittelbarer Nachbarschaft die beiden weiteren Brutbäume vorhanden. Der Stamm sollte in möglichst langen zusammenhängenden Abschnitten senkrecht an einen stabilen Baum angebracht werden. Der Standort sollte dem ursprünglichen Standort ähnlich sein (Besonnung, Exposition...). Seitenäste dürfen nur Stück für Stück von außen nach innen eingekürzt werden. Angeschnittene Mulm-Bereiche sind auf Larven zu untersuchen, der Mulm (ggf. mit den Larven) zu sichern und nach Umsetzen des Baumes wieder einzubringen. Die Durchführung der Maßnahme muss von einem fachkundigen Käferexperten und einem Fledermaus-Experten begleitet werden. Sicherung von drei stabilen Jungbäumen als „Ständer-Bäume“ für diese Maßnahme.

Maßnahme V7d: Ökologische Baubegleitung und Einweisung der bei der Linde tätigen Personen. Die Bautätigkeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptaktivitätszeit der Käfer durchgeführt. Der geplante Rückschnitt erfolgt bei kühler Witterung (und damit weitgehender Inaktivität der

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Käfer oder Larven).

Maßnahme V8: Maßnahmen zum Schutz der Amphibien

Tageszeitliche Bauzeiten-Regelung im Bereich der Teiche bei Altenufer: Generell keine Bautätigkeiten und Durchfahrten in den Dämmerungs- und Nachtstunden, besondere Rücksichtnahme im Zeitraum Ende Februar bis Ende März; vor allem bei nasser Witterung.

Maßnahme V9: Maßnahmen zum Schutz der Feldlerche

Maßnahme V9a-CEF: Produktionsintegrierte Maßnahmen zum Schutz der Feldlerche mit folgenden Vorgaben:

Anlage in Wintergetreide oder Raps

Keine Feldbewirtschaftung vom 15.03. bis 01.07.

Abstand zu Störbereichen und Vertikalkulissen: 250m

Abstand zum Feldrand: 25m

Die Lerchenfenster sind mind. 20 m² groß, keine Ansaat der Feldfrucht innerhalb dieser Fenster, Lage außerhalb von Fahrgassen

Auf der Ackerfläche 972/0 müssen zwei Lerchenfenster angelegt werden - bei einer Anlage in den anderen Suchräumen müssen es vier Lerchenfenster sein

Die Lerchenfenster müssen während der Bauphase im Abschnitt zwischen Gewerbegebiet Kainzacker im Süden und Autobahn im Norden wirksam sein.

Können die Feldlerchenfenster nicht in den eingezeichneten Suchräumen (vgl. Unterlage Nr. 3.3 Blatt Nr. 6) verwirklicht werden, sind die Suchräume aus den Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing-Vilshofen, Teilabschnitt 2: Deggendorf-Vilshofen, Donau-km 2282,5-2249,9 und den Planfeststellungsunterlagen zum Hochwasserschutz Niederalteich heranzuziehen.

Maßnahme V9b: Errichtung eines blickdichten Bauzaunes zur Abschirmung der Baustelleneinrichtungsfläche auf Flst. 972/0. Zusätzlich wird der abgetragene Oberboden von der BE-Fläche entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze in einer Miete gelagert, so dass eine zusätzliche Abschirmung entsteht.

Maßnahme V10: Gehölzrodungen Zur Vermeidung der Beeinträchtigung von Nestern, Nestlingen sind die erforderlichen Gehölzrodungen außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen (keine Rodungen in der Zeit von 1.3. bis 30.9).

Maßnahme V11: Fledermausschutz Verbot der Anstrahlung von potenziellen Quartiersbäumen für Fledermäuse während der Dämmerungs- und Nachtstunden (besonders im Bereich Schöpfwerk relevant)

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 40

9.2 Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen

Maßnahme A1-CEF:

Entwicklung eines lichten Auwaldes südlich des neuen Schöpfwerks als optimierter Lebensraum für den dort gefundenen Eremiten-Käfer. Der bestehende Gehölzbestand wird ausgelichtet; Erhaltung aller Eremiten-Bäume, Potenzialbäume, Höhlenbäume und Weiden, sowie von drei stabilen, nahe beieinanderstehenden Bäumen als „Ständerbäume“ für den Fall, dass die Alte Linde während der Baumaßnahme bricht und die vom Eremiten besiedelten Stammabschnitte an diesen Ständerbäumen angebracht werden müssen.

Maßnahme A2:

Entwicklung eines Weichholz-Auwaldes südlich des Neuen Schöpfwerks durch Auslichten aller standortfremden Gehölze (Hybrid-Pappeln, Fichte, Lärche etc.) und Erhaltung der vorhandenen Weiden. Förderung der Sukzession und Ansiedlung von Weiden durch offene Bodenstellen.

Maßnahme A3-CEF/FCS: Anlage von Lebensräumen für die Zauneidechse

Die Bestandserfassungen zu den Zauneidechsen ergaben für den Eingriffsbereich an der Bahnlinie 10 Einzelnachweise, für den Eingriffsbereich am Deich südlich Altenufer 3 Einzelnachweise. Als Gesamtgröße für erforderliche vorgezogene Maßnahmen sind unter der Annahme des Korrekturfaktors 4 und der notwendigen Fläche von 100m² pro Tier 5200m² notwendig. Der Anteil dieser Flächen, die dauerhaft als FCS-Maßnahme gesichert werden müssen, ist abhängig vom Erfolg des Abfangens vor Durchführung der Eingriffe.

Beispiel zur Verdeutlichung: Liegt die Erfolgsquote bei 40% (von 10 gesichteten Individuen können 4 gefangen werden), so sind als dauerhafte FCS-Maßnahmen 60% der Flächen zu sichern (3120m²). Liegt die Erfolgsquote bei 70%, so müssten lediglich 30% der Flächen dauerhaft gesichert werden (1560m²).

Auf dem Westteil des Flurstücks 5941/66/0, Flächengröße ca. 6300 m², sind vor Baubeginn folgende Maßnahmen durchzuführen:

▪ Anlage von Gehölzbereichen (Pflanzung von Hecken)

▪ Anlage von Habitatbausteinen für Reptilien mit Wurzelstöcken, Totholz, Häckselmaterial, Reisigmaterial, Steinhaufen und Sandgrube

▪ Anlage einer Extensivwiese durch Mähgutübertragung aus einer räumlich nahen Artenreichen Extensivwiese (Biotoptyp GE00BK oder GE6510) und folgenden Pflegevorgaben: Schnittzeitpunkte 1. Schnitt in der 1. Junihälfte, 2. Schnitt ab 1. Oktober; je Mähgang sind ca. 10 % der Fläche als Rückzugsbereich ungemäht zu belassen.

Maßnahme A 4 – Externe Ausgleichsmaßnahme auf dem Südteil des Flurstücks 899/0 Gemarkung Altenufer, Gemeinde Hengersberg

Flächengröße: 5843 m², Anlage einer Extensivwiese durch Mähgutübertragung aus einer räumlich nahen Artenreichen Extensivwiese (Biotoptyp GE00BK oder GE6510 oder hochwertiger) und folgenden Pflegevorgaben: Schnittzeitpunkte 1. Schnitt in der 1. Junihälfte, 2. Schnitt ab 1. Oktober; je Mähgang sind ca. 10 % der Fläche als Rückzugsbereich ungemäht zu belassen.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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10 .. Gesamtbilanz

Gemäß der in Kapitel 6.6 durchgeführten Eingriffsbilanzierung ergibt sich ein vorhabensbedingter Kompensationsbedarf von 68.567 Wertpunkten.

Dem Eingriff stehen in nachfolgender Tabelle beschriebene Kompensationsmaßnahmen gegenüber; die Tabelle zeigt die Bilanzierung für Ausgleichsmaßnahmen auf den Flurstücken 5941/62/0, 5941/162/0, 5941/163/0, 5941/66/0, sowie auf der externen Ausgleichsfläche Flurstück 5941/899/0:

Nummer im Lage-plan

Ausgangszustand Aus-gleichsfläche

Prognosezustand Aus-gleichsfläche

Aufwer-tung in WP je m²

Fläche (m²)

Kompen-sations-umfang in WP

A1 G11 - Intensivgrünland – 3 WP

L522-WA91E0 – Weich-holzauwald 15**-3WP = 12 WP

9 428 3852

K11 – Artenarme Säume und Staudenfluren – 4 WP

L522-WA91E0 – Weich-holzauwald 15**-3WP = 12 WP

8 69 552

L712 – Nicht standortge-rechte Laubmischwälder, mittlere Ausprägung – 8 WP

L522-WA91E0 – Weich-holzauwald 15**-3WP = 12 WP

4 396 1584

L712 – Nicht standortge-rechte Laubmischwälder, mittlere Ausprägung – 8 WP

belassen von drei „Stän-derbäumen“ - keine Ände-rung des Ist-Zustandes

0 123 0

A2 K11 – Artenarme Säume und Staudenfluren – 4 WP

L522-WA91E0 – Weich-holzauwald 15**-3WP = 12 WP

8 212 1696

L712 – Nicht standortge-rechte Laubmischwälder, mittlere Ausprägung – 8 WP

L522-WA91E0 – Weich-holzauwald 15**-3WP = 12 WP

4 282 1128

L542-WN00BK – Sonstige Gewässerbegleitende Wäl-der mittlere Ausprägung – 11 WP

L522-WA91E0 – Weich-holzauwald 15**-3WP = 12 WP

1 315 315

L522-WA91E0 - Weichholz-auenwälder, alte Ausprä-gung – 15 WP

Erhaltung des Bestandes 0 26 0

A3-CEF/FCS

A11 – Acker/Blühfeld, einge-säte Blühmischung mit Son-nenblumen – 2 WP

G212 – Extensivgrünland – 8 mit Strukturelementen für die Zauneidechse - 8 WP

6 4760 28560

B112 - Hecke durch Pflan-zung oder Entwicklung aus Reisighaufen - 10 WP

8 1075 8600

O21 - Lesesteinhaufen mit Totholz und Sandgruben – 10 WP

8 468 3744

SUMME Ausgleichsflä-chen intern:

8154 50031

A4 A11 Acker – 2 WP G212 – Extensivgrünland – 8WP

6 5844 35064

SUMME Ausgleichsflä-chen extern

35064

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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Als Gesamtsumme von internen und externen Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich eine Aufwertung von Flächen um 85.095 Wertpunkte. Dem steht ein Kompensationsbedarf von 68.567 Wertpunkten gegenüber. Mit vorliegendem Kompensationskonzept wird somit für die geplanten Eingriffe ein vollständiger Ausgleich erreicht. Der Überschuss von 16.528 WP kann für zukünftige Vorhaben angerechnet werden.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

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11 .. Grunderwerb

Die Flächen für dauerhafte Maßnahmen befinden sich im Eigentum des Vorhabensträgers oder sind im Grunderwerbsplan zum wasserbaulichen Entwurf enthalten.

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 44

12 .. Literaturverzeichnis

BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT, BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, 2003: Das Schutzgut Boden in der Planung. - 62 S. – Augsburg

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (HRSG): Bayerischer Denkmalatlas. http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/bayernviewer/. (Zugriff: 01.12.2016).

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg.): Bodeninformationssystem Bayern - GeoFachdatenAtlas (BIS - BY). <http://www.bis.bayern.de/bis/initParams.do> (Zugriff: 01.12.2016).

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg.): Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete. http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm. (Zugriff: 01.12.2016).

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.) (O. J.): Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-NATUR). <Http://fisnat.bayern.de/finweb/risgen?template=FinTemplate&preframe=1&wndw=800&wndh=600&blend=on&askbio=on> (Stand: o. J.) (Zugriff: 01.12.2016).

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, 2011: Biotopkartierung im Landkreis Deggendorf (Datenstand 2011, für TK 7144 ist der Stand 2002)

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, 2011: Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan der Region Donau-Wald (12)

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, 2013: Artenschutzkartierung Bayern (Ortsbezogene Nachweise); Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt; Kurzliste: Stand 01.12.2013

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (HRSG.)(O. J.): Waldfunktionsplan. Teilabschnitt Donau-Wald (12).

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.) (2004): Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern. Landkreis Deggendorf. Stand: 1997. Freising.

BELLEMANN, B., 2016: Beurteilung der Möglichkeiten zur Erhaltung des Altbaumreliktes als Schlüsselbiotop u.a. für den Eremiten (Osmoderma eremita) im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Hengersberger Ohe. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf.

BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, ET.AL., 2003: Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000: Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Bonn - Bad Godesberg 2004

BLESS, R., BOYE, P., ELLWANGER, G., ET.AL. ,2003: Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000: Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland Band 2: Wirbeltiere. - Bonn - Bad Godesberg 2004

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG) (): Floraweb – Daten und Informationen zu Wildpflanzen und zur Vegetation Deutschlands. http://floraweb.de/index.html (Zugriff: 01.12.2016).

BÜRO FÜR ORNITHO-ÖKOLOGIE DR. RICHARD SCHLEMMER, 2015: Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf – Vilshofen – Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume: Vögel, Brutvogelkartierung 2015

BÜRO FÜR ORNITHO-ÖKOLOGIE DR. RICHARD SCHLEMMER, 2015: Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf – Vilshofen – Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume: Vögel, Horst- und Höhlenbaumkartierung 2015

BÜRO FÜR ORNITHO-ÖKOLOGIE DR. RICHARD SCHLEMMER, Kartierung durch Pokrant, F. und Koschowitz, M.-C., 2015: Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf – Vilshofen – Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume: Zauneidechse

FORSTBÜRO OSTBAYERN, 2015: Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der

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Anlage 3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Hochwasserschutz Hengersberger Ohe links Erläuterungstext

Team Umwelt Landschaft / Christine Pronold 45

Strecke Deggendorf – Vilshofen – Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume: Flora

INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR – HOCHSCHULE WEIHENSTEPHAN-TRIESDORF, 2012: Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan der Region Donau-Wald

PLANUNGSBÜRO DIPL. BIOL. AXEL BEUTLER, 2015: Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf – Vilshofen – Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume: Amphibien

PLANUNGSBÜRO DIPL. BIOL. AXEL BEUTLER, 2015: Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf – Vilshofen – Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume: Tagfalter

PLANUNGSGEMEINSCHAFT GBR LAREG LANDSCHAFTSPLANUNG REKULTIVIERUNG GRÜNPLANUNG, 2015: Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf – Vilshofen – Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume: Libellen

POKRANT, F., 2016: Hochwasserschutz Hengersberg – Zauneidechse – unveröffentlichtes Gutachten basierend auf den Erhebungen zur Projekt Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf-Vilshofen - Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume

SCHWAB, G. (2015): Donauausbau Straubing – Vilshofen Teilabschnitt 2: Ausbau der Strecke Deggendorf – Vilshofen – Aktualisierung der Bestandsdaten Arten und Lebensräume: Biber

13 .. Planverzeichnis

Anlage 3.3.1: Landschaftspflegerischer Begleitplan Bestand und Konfliktanalyse Teil Nord

Anlage 3.3.2: Landschaftspflegerischer Begleitplan Bestand und Konfliktanalyse Teil Süd

Anlage 3.3.3: Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmen Teil Nord

Anlage 3.3.4: Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmen Teil Süd

Anlage 3.3.5: Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmenplanung - Ausgleichsflächen

Anlage 3.3.6: Landschaftspflegerischer Begleitplan - Suchräume für Feldlerchenfenster

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14 .. ANHANG

Tabellen zum Nachweis der Ermittlung des Kompensationsbedarfs (KB) und des Kompensationsumfangs (KU)