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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) „SO Solarpark Pielweichs“ Stadt Plattling Landkreis Deggendorf Fassung vom 09.12.2019

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

„SO Solarpark Pielweichs“

Stadt Plattling

Landkreis Deggendorf

Fassung vom 09.12.2019

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saP „SO Solarpark Pielweichs“

Stadt Plattling, Landkreis Deggendorf

Planung:

Beatrice Schötz

Landshuter Str. 40

84109 Wörth a. d. Isar

Tel.: 08702/5689777

Fax: 08702/5689778

Mail: [email protected]

Bearbeitung:

M. Sc. Simon Spengler

……………………………………………….

Beatrice Schötz, Landschaftsarchitektin

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saP „SO Solarpark Pielweichs“

Stadt Plattling, Landkreis Deggendorf

Inhaltsverzeichnis

1 Anlass und Prüfungsinhalt ...................................................................................... 1

2 Lage und Beschreibung des Planungsgebietes ........................................................... 2

3 Datengrundlagen .................................................................................................. 4

4 Methodisches Vorgehen ......................................................................................... 5

5 Vorhabensbeschreibung ......................................................................................... 6

6 Wirkungen des Vorhabens ..................................................................................... 8

6.1 Baubedingt ............................................................................................................... 8

6.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse ................................................................................... 8

6.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse .................................................................................... 9

7 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................... 10

7.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie ................................................... 10

7.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie ............................................................ 10

7.2.1 Fledermäuse ........................................................................................................... 11

7.2.2 Kriechtiere ............................................................................................................... 11

7.2.3 Amphibien .............................................................................................................. 11

7.2.4 Libellen ................................................................................................................... 12

7.3 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art.1 der Vogelschutz-

Richtlinie ................................................................................................................. 12

7.3.1 Vorhabensrelevante Bodenbrüter der offenen Landschaften ........................................ 13

7.4 Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ...................................... 15

8 Fazit .................................................................................................................. 17

9 Anhang ............................................................................................................. 18

9.1 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums ........................................... 18

9.1.1 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie gemäß Datenbankabfrage Landkreis

Deggendorf ............................................................................................................ 19

9.1.2 Brutvogelarten gemäß Datenbankabfrage Landkreis Deggendorf ................................ 21

9.2 Arteninventar angrenzender ASK-Flächen und Punktvorkommen ................................. 25

10 Quellen ............................................................................................................. 30

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saP „SO Solarpark Pielweichs“

Stadt Plattling, Landkreis Deggendorf

Seite 1

1 Anlass und Prüfungsinhalt

Die Solea AG beabsichtigt südwestlich von Plattling eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Zu diesem Zweck hat die Stadt Plattling am 06.05.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Be-

bauungsplan mit integrierter Grünordnung „SO Solarpark Pielweichs“ aufzustellen. Im Zuge der Auf-

stellung wurde auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 21 beschlossen.

Im vorliegenden Bericht werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V.

m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vo-

gelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, er-

mittelt und dargestellt.

(Hinweis: Die artenschutzrechtlichen Regelungen bezüglich der "Verantwortungsarten" nach § 54

Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates

wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt

werden wird, ist derzeit nicht bekannt)

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saP „SO Solarpark Pielweichs“

Stadt Plattling, Landkreis Deggendorf

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2 Lage und Beschreibung des Planungsgebietes

Der Geltungsbereich des Vorhabens befindet sich ca. 800 m südwestlich des Plattlinger Ortsteils Piel-

weichs an der Gemeindegrenze zu Otzing. Er umfasst die Flurstücke 158, 190, 192 sowie Teilflä-

chen der Flurstücke 159, 160, 161 und 162 der Gemarkung Pielweichs.

Abbildung 1: Lage der PV-Anlage (Modulflächen rot umrandet)

Quelle: Eigene Darstellung

Die überbauten Flächen werden derzeitig hauptsächlich als Grünland- bzw. Ackerflächen genutzt.

Ein Teil des Planungsgebietes auf den Flurnummern 159, 160, 161 und 162 besteht aus einem klei-

nen, mit standorttypischen Sträuchern und Bäumen umwachsenen Stillgewässer, welches auch als

Biotop ausgewiesen ist (Biotop Nr. 7243-1070, „Gehölze und Verlandungsvegetation bei Piel-

weichs“) und in der Artenschutzkartierung Bayern unter der Nummer 7243-0094 zu finden ist. Nörd-

lich Flurnummer 192 befinden sich zudem Teilbereiche der Biotopflächen 7243-1069, die als Ge-

wässer-Begleitgehölze des dort verlaufenden „Reißinger Baches“ ausgewiesen sind.

Im Süden grenzt die Fläche an die Teilbereiche 2 und 3 der Biotopfläche 7243-1007 „Alter Deich

südlich Pielweichs“ und anschließend an das FFH-Gebiet 7243-301 „Untere Isar zwischen Landau

und Plattling“ und an das Vogelschutzgebiet (SPA) 7243-401 „Untere Isar oberhalb Mündung“. Dort

verläuft zudem die Biotopfläche Nr. 7243-1008 („Laillinger Bachsystem“) sowie die entsprechende

ASK-Fläche Nr. 7243-2151.

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Abbildung 2: Lage der PV-Anlage mit naturschutzfachlich bedeutsamen Gebieten

Quelle: Eigene Darstellung

Die Artenlisten zu ASK-Flächen und Punktvorkommen in der näheren Umgebung des Bauvorhabens

sind im Anhang (Kap. 9.2) zu finden.

Im Norden, Osten und Westen des Geltungsbereiches befinden sich Ackerflächen. Die Fläche wird

von einem landwirtschaftlichen Weg erschlossen, der weiter im Norden an die Kleinweichser Straße

anbindet. Dieser bleibt als solcher erhalten.

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saP „SO Solarpark Pielweichs“

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3 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen zu den Vorkommen geschützter Arten im Planungsgebiet wurden herangezo-

gen:

• Datenbank „Artenschutzkartierung“ (ASK) für den Landkreis Deggendorf des Bayerischen

Landesamtes für Umwelt

• Amtliche Biotopkartierung Bayern des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

• Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu saP relevanten Arten

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4 Methodisches Vorgehen

Durch eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen Arten, für

die eine Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wer-

den kann, einer saP nicht unterzogen werden (Relevanzprüfung).

Des Weiteren werden die Bestandsituation sowie die Betroffenheit für die nicht „abgeschichteten“ Ar-

ten durch Bestandsaufnahmen bzw. durch Potenzialanalyse ermittelt.

Die artenschutzrechtliche Prüfung wird auf Grundlage von Ortsbegehungen bzw. des Habitatpotenti-

als erstellt. Die durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumstrukturen beschränken sich auf intensiv

genutzte Ackerflächen. Die zu erwartenden und eingriffsrelevanten Arten beschränken sind demnach

auf diese Lebensraumstrukturen. Alle im Planungsraum vorhandenen Biotope befinden sich in einem

Abstand von mindestens 15 m zu den umzäunten Flächen.

Artenspektrum

Die Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums sind im Anhang zu finden. In Kapitel 8

werden nur Arten ausführlich behandelt, welche aufgrund des Habitatpotentials im Planungsgebiet

und den angrenzenden Flächen potentiell vorkommen (benötigter Lebensraum vorhanden) und vom

Eingriff betroffen sein können (siehe Abschichtungstabellen in Kapitel 10.2). Da bei weit verbreiteten,

ungefährdeten Arten („Allerweltsarten“) eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen

Population in der Regel ausgeschlossen werden kann, werden diese i.d.R. von einer näheren Prüfung

ausgeschlossen.

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5 Vorhabensbeschreibung

Die Module werden in parallel verlaufenden Reihen aufgestellt und miteinander verbunden. Sie er-

reichen eine maximale Höhe von ca. 2,5 m und werden über Pfähle bzw. Stützen im Boden befes-

tigt.

Die Einzäunung der Anlage erfolgt mit einem verzinkten Maschendrahtzaun maximal 2,5 m über

Geländeniveau. Der Abstand zwischen Boden und der Unterkante des Zauns beträgt mindestens 15

cm. Zur Stärkung der 20 m breiten Biotopverbundachse zwischen Fl. Nr. 190 und 192 wird auf dem

Modulfeld im Süden auf eine Einzäunung verzichtet. Dort wird die Etablierung eines Magerstandor-

tes durch eine Mähgutübertragung vom angrenzenden Isardeich angestrebt. Unter den Modulen

entsteht eine kurzgehaltene Grünlandfläche, die mit einer 1-2 schürigen Mahd gepflegt wird. Auf

den Einsatz von Dünger und Pestiziden wird verzichtet. Auf der Nord-, Ost- und Westseite des Son-

dergebiets wird eine 5 m breite 3-reihige autochthone Gehölzpflanzung angelegt. Die Eingrünung

der Anlage erfolgt mit ca. 10 m breiten Grünlandstreifen. Auch dort wird die Etablierung eines Ma-

gerstandortes durch Mähgutübertragung angestrebt. Falls dies nicht möglich ist, wird dort mit au-

tochthonem Saatgut eine extensive Grünlandfläche etabliert. Auf der Westseite des kleinen Kieswei-

hers (ASK-Fläche Nr. 7243-0094, Biotop Nr. 7243-1070) wird auf die Anlage von Solarmodulen

zugunsten eines ca. 25 m breiten Wanderkorridors verzichtet.

Die Größe des ausgewiesenen Sondergebiets Erneuerbare Energien beträgt ca. 77.900 m². Die Flä-

che der Eingrünungsmaßnahmen beläuft sich auf ca. 22.500 m². 145 m² sind für private Verkehrs-

flächen (Zufahrten zu den einzelnen Modulflächen) vorgesehen.

Abbildung 3: Auszug aus dem Bebauungsplan "Solarpark Pielweichs" mit eingezeichneten Biotopflächen (rote

Schraffur), Saumstreifen/Grünland (hellgrün), Gehölzpflanzungen (dunkelgrün)

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Die Nutzung ist befristet auf die mögliche Funktions- und Betriebszeit der Photovoltaikanlage (ca.

25-30 Jahre). Danach wird das Grundstück wieder der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt.

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6 Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die vom Vorhaben ausgehen und Beeinträchti-

gungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursa-

chen können.

6.1 Baubedingt

Flächeninanspruchnahme

Im Zuge der Bauarbeiten erfolgt ein temporärer Flächenentzug, der vor allem den Bereich des Bau-

feldes, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen betrifft. Potenzielle Brut- und Nahrungshabitate

können hiervon kurzfristig betroffen sein.

Die Erschließung des Sondergebietes erfolgt auf der Nordseite der Anlage über einen bereits vor-

handenen landwirtschaftlichen Weg.

Nichtstoffliche Einwirkungen

Temporäre Verdrängungen störungsempfindlicher Arten durch Lärm oder Erschütterungen von Bau-

und Transportgeräten sind möglich. Wegen der relativ kurzen Bauzeit der Anlage (ein bis zwei Mo-

nate), sind diese jedoch als relativ gering einzuschätzen.

Stoffliche Einwirkungen

Schadstoffemissionen treten ebenfalls während der Bauzeit auf und können temporäre Auswirkun-

gen auf potenzielle Brut- und Nahrungshabitate haben.

6.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse

Flächeninanspruchnahme

Von Flächenentzug sind hauptsächlich intensiv genutzte Ackerflächen betroffen. Diese werden direkt

mit Photovoltaikmodulen überstellt. Potenzielle Bruthabitate für Bodenbrüter können so teilweise ver-

loren gehen bzw. gestört werden.

Zu allen anderen im Planungsgebiet vorhandenen Biotopen wird ein Abstand von gut 15 m einge-

halten. Westlich des kleinen Kiesweihers (Biotop Nr. 7243-1070, ASK-Fläche Nr. 7243-0094) wird

zudem auf die Anlage von Solarmodulen verzichtet, um einen ca. 25 m breiten Korridor zum bzw.

vom Biotop weg frei zu halten. Während die vorherige ackerbauliche Nutzung unmittelbar bis zum

Rand des Gehölzgürtels erfolgte, ist der Abstand zu den umzäunten und artenschutzrechtlich wertvol-

len Bereichen nun deutlich größer.

Veränderung abiotischer Standortfaktoren

Durch die Überbauung kommt es zu kleinräumigen Veränderungen des Niederschlageintrages so-

wie zu einer Beschattung unter den Modulen. Aufgrund der punktuellen Befestigung finden Boden-

versiegelungen nur im Bereich der Wechselrichter- / Trafostationen statt. Der Versiegelungsgrad der

Flächen unter den Modulen ist somit gering.

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Die Flächen unter den Modultischen werden zudem als extensives Grünland neu angelegt und sind

für diverse Arten weiterhin nutzbar.

Barriere- oder Fallenwirkung

Durch die Einzäunung der Anlage entsteht eine Barriere für Groß- und Mittelsäuger. Die Passierbar-

keit für Kleinsäuger wird durch den Bodenabstand der Umzäunung von mindestens 15 cm gewähr-

leistet. Auf eine Einzäunung der südlichen Modulfläche wird verzichtet. Zusammen mit der Untertei-

lung der nördlichen Modulfläche in zwei Einzelflächen entstehen so wertvolle Biotopverbundachsen.

Auf den Bereichen zwischen den einzelnen Flächen werden extensiv bewirtschaftete Grünlandstreifen

erreichtet. Die Anlage kann somit mittig durchquert sowie seitlich umgangen werden. Der kleine

Kiesweiher ist zudem von allen Seiten erreichbar.

Individuenverlust / Kollisionsrisiko

Nach HERDEN et al. (2009) wird das Kollisionsrisiko von Vögeln und anderen fliegenden Tierarten

mit den relativ bodennah positionierten PV-Modulen als insgesamt gering eingeschätzt.

Nichtstoffliche Einwirkungen

Anlage- und betriebsbedingte Schallemissionen sind bei PV-Anlagen nur auf den unmittelbaren

Nahbereich beschränkt. Der betriebsbedingte Schall, der vor allem von den Trafos ausgeht, wird in

der Regel durch das Gebäude stark gedämmt. Zudem hängt der emittierte Schall maßgeblich von

der Sonneneinstrahlung ab, so dass spätestens ab Sonnenuntergang keine Störungen mehr zu er-

warten sind. Andere mögliche Störungen, wie z.B. Silhouettenwirkung der Anlagen und Lichtreflexio-

nen, die zu einem Meidungsverhalten führen, sind auch hier nur auf das unmittelbar angrenzende

Umfeld beschränkt. Durch die Eingrünung und Anlage von Gehölzstreifen werden mögliche Störwir-

kungen zusätzlich verringert. Ein erhöhtes Kollisionsrisiko von Wasser- oder Zugvögeln, die von den

Lichtreflexionen getäuscht werden, ist laut HERDEN et al. (2009) als gering einzustufen.

6.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse

Durch Freiland-Photovoltaikanlagen ergeben sich keine betriebsbedingten Wirkfaktoren wie Schad-

stoff- oder Lärmemissionen.

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7 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

7.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-RL ergibt sich aus §44 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m.

Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für Vorhaben im Sinne des § 18

Absatz 2 Satz 1 folgendes Verbot:

Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wildlebender Pflanzen oder damit

im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wildleben-

der Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die

ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts im räumlichen Zu-

sammenhang gewahrt wird.

Im Rahmen der Abschichtung konnte ein Vorkommen von Pflanzenarten nach Anhang IV b) der

FFH-Richtlinie ausgeschlossen werden.

Die ASK-Punktvorkommen Nr. 7243-1481 und 7243-3118 (Tiefblutrotes Knabenkraut, Pyrami-

denorchis) sowie die als Biotop Nr. 7243-1007 ausgewiesenen Flächen auf dem Deich im Süden

der Anlage sowie die Sträucher und Gehölze der im Planungsraum vorhandenen Biotopflächen sind

vom Bauvorhaben nicht betroffen.

7.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergeben sich aus §44 Abs. 1 Nr. 1-3 i. V. m. Abs.

5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Ab-

satz 2 Satz 1 folgende Verbote:

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion, der von dem Eingriff

oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ge-

wahrt wird.

Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,

Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Er-

haltungszustandes der lokalen Population führt.

Tötungsverbot: Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder

Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs-

und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben

das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermei-

dungsmaßnahmen signifikant erhöht.

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Seite 11

7.2.1 Fledermäuse

Für die im Untersuchungsraum potentiell vorkommenden Fledermausarten Breitflügelfledermaus

(Eptesicus serotinus) und das Große Mausohr (Myotis myotis) dienen die in Anspruch genommenen

Grünlandflächen des Plangebiets allenfalls als Jagdhabitat. Nach Abschluss der Bauarbeiten können

die neu angelegten Grünlandflächen unter den Modulen und die Grünlandstreifen um die Anlagen

weiterhin als solches genutzt werden. Durch die Extensivierung der Flächen ist zudem mit einer Ver-

besserung des Nahrungsangebots für Fledermäuse zu rechnen. Zusätzlich lässt die räumliche Aus-

stattung der angrenzenden Flächen den Schluss zu, dass auch während der Umgestaltung ausrei-

chend Jagdgebiete zur Verfügung stehen.

Da durch die Baumaßnahmen keine Leitstrukturen beseitigt werden (Gehölzrodung, Änderung von

Oberflächengewässern, Beseitigung von Quartieren), entsteht keine Gefährdung für Fledermäuse.

Die Tiere sind nachtaktiv und somit außerhalb der Betriebszeit der PV-Anlage aktiv. Folglich kommt

es zu keiner Störung während der Jagd- bzw. Wanderungszeit.

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden somit nicht erfüllt.

7.2.2 Kriechtiere

Am angrenzenden Kiesweiher (ASK-Fläche 7243-0094) wurde ein Individuum der Zauneidechse

nachgewiesen. Dieser Bereich ist nicht direkt von dem geplanten Eingriff betroffen. Aufgrund der in-

tensiv landwirtschaftlichen Nutzung sind die Eingriffsflächen als Zauneidechsenhabitate eher unge-

eignet.

Geeignete Lebensräume sind wärmebegünstigt, bieten aber gleichzeitig Schutz vor zu hohen Tempe-

raturen. Die Habitate müssen im Jahresverlauf ein Mosaik unterschiedlichster Strukturen aufweisen,

um im Jahresverlauf trockene und gut isolierte Winterquartiere, geeignete Eiablageplätze, Möglich-

keiten zur Thermoregulation, Vorkommen von Beutetieren und Deckungsmöglichkeiten zu gewähr-

leisten. Dabei ist häufig eine sehr enge Bindung der Zauneidechse an Sträucher oder Jungbäume

festzustellen. Daher sind die Rand- und Übergangsbereiche der ASK-Fläche sowie die angrenzenden

Feldwege und Biotopflächen besser als potenzielle Habitate geeignet. Da alle Biotopflächen sowie

sämtliche Sträucher und Bäume im Umfeld der ASK-Fläche erhalten bleiben, ist davon auszugehen,

dass Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht erfüllt werden. Zusätzlich entstehen mit

der Anlage von Gehölzstreifen weitere, von der Zauneidechse nutzbare Habitate.

Die sporadische Nutzung der Zufahrtswege, vor allem während der Bauphase, kann zwar zu Beein-

trächtigungen des Habitats führen, diese sind aber nicht signifikant. Die baubedingte Tötung von

Tieren kann aufgrund ihrer Mobilität ausgeschlossen werden.

7.2.3 Amphibien

Für die im Landkreis Deggendorf nachgewiesen Lurche (siehe Kap. 9.2) kommt die Fläche aufgrund

der intensiv landwirtschaftlichen Nutzung und fehlender Habitate als Hauptlebensraum nicht in

Frage. Dies gilt ebenso für die auf der ASK-Fläche Nr. 7243-0094 kartierten Grünfroscharten (unbe-

stimmt), den Seefrosch (Pelophylax ridibundus) sowie die Erdkröte (Bufo bufo). Die Gewässer und

temporär wasserführenden Lebensräume welche als potenzielle Fortpflanzungs-/Ruhestätten bzw. als

Laichgewässer dienen können, sind vom Eingriff nicht betroffen.

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Da sich der kleine Kiesweiher (ASK-Fläche Nr. 7243-0094, Biotop 7243-1070) jedoch in unmittel-

barer Nähe des Plangebiets befindet, kann dennoch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden,

dass einzelne Individuen durch die Baumaßnahme getötet werden. Insbesondere die Knoblauch-

kröte, die auch Ackerflächen als Land- bzw. Nahrungshabitat nutzt, könnte im Geltungsbereich be-

troffen sein. So können einzelne Tiere im Zuge von Erdbewegungen und Maschineneinsatz zu Scha-

den kommen. Da jedoch das direkte Umfeld des Weihers vom Vorhaben nicht betroffen ist (Hauptle-

bensraum), und nach Beendigung der Bauarbeiten PV-Anlagen nahezu wartungsfrei betrieben wer-

den können, ist im Vergleich zur vorherigen landwirtschaftlichen Nutzung eher mit einem Rückgang

an Kollisionen zu rechnen.

Zusätzlich werden durch die Anlage des extensiv bewirtschafteten Pufferstreifens (10 m) um den Wei-

her etwaige Nähr- und Schadstoffeinträge aus der angrenzenden Intensivnutzung vermindert, was

wiederum den dort ansässigen Arten zugutekommt.

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden somit nicht erfüllt.

7.2.4 Libellen

Die im Landkreis Deggendorf vorkommenden geschützten Libellenarten sowie die auf der ASK-Flä-

che des Weihers nachgewiesenen Libellenarten (Hufeisen-Azurjungfer, Große Pechlibelle, Blaue Fe-

derlibelle) sind vom Eingriff nicht direkt betroffen. Es werden bau- und anlagenbedingt keine Fort-

pflanzungsstätten im Vorhabensbereich überbaut. Der als Libellenhabitat geeignete Kiesweiher samt

angrenzender Biotopflächen ist vom Eingriff nicht betroffen und bleibt unberührt.

Eine abschließende Risikobewertung ist wegen des derzeit noch unzureichend untersuchten Aspektes

der Modulattraktion auf Gewässer aufsuchende Fluginsekten nicht möglich. Da Individuenverluste

durch Kollisionen nach HERDEN et al. (2009) jedoch auszuschließen sind, verbleiben nur noch Be-

einträchtigungen durch allgemeine Energieverluste, erhöhtes Prädationsrisiko an den Modulen (Vö-

gel) oder Beeinträchtigungen der Fortpflanzung durch Eiablage auf den Moduloberflächen. Dass

diese Faktoren eine signifikante Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen

bedingen, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

7.3 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art.1 der Vogelschutz-

Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m.

Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abwei-

chend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion, der von dem Eingriff oder

Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt

wird.

Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,

Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Er-

haltungszustandes der lokalen Population führt.

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Tötungsverbot: Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder

Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs-

und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben

das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermei-

dungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Potenzialanalyse

Da aufgrund der Jahreszeit keine Kartierung durchgeführt werden konnte, wird die Betroffenheit der

verschiedenen Arten mit einer Potenzialanalyse erörtert. Grundlage hierfür ist die Artenliste des LfUs.

Von den 56 Vogelarten, die potenziell im Planungsgebiet vorkommen können wurden folgende 6

Vogelarten als prüfungsrelevant identifiziert (siehe Kap. 9.1.2): Feldlerche, Wiesenweihe, Wachtel,

Ortolan, Rebhuhn, Kiebitz. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Bodenbrüter der offenen Land-

schaften.

Freibrüter mit Nestbau in Bäumen und Sträuchern (z.B. Bluthänfling, Neuntöter, Sperber, Wal-

dohreule) sowie Höhlenbrüter (z.B. Feldsperling, Grünspecht) sind von den Eingriffen nicht betroffen,

da weder Bäume noch Sträucher im Zuge der Baumaßnahmen beseitigt werden. Durch die Gehölz-

pflanzungen im Norden, Osten und Westen der Anlage ist eher mit einer Lebensraumverbesserung

für Arten, die in an oder in Gebüschen brüten zu rechnen.

Für potenziell vorkommende Greifvögel (z.B. Habicht, Mäusebussard, Turmfalke) kann das Gebiet

als Jagdhabitat dienen. Nach Fertigstellung der Anlage können diese die neu angelegten Extensiv-

flächen um und zwischen den Modulen weiterhin als solches nutzen. Zudem sind im Umfeld ausrei-

chend Wiesen und Äcker vorhanden, die während der Bauphase als Alternative genutzt werden kön-

nen.

Für Zugvögel lassen sich Beeinträchtigungen (Barrierewirkung, Kollision) durch die Bauhöhe der PV-

Anlagen generell ausschließen. Nach HERDEN et al. (2009) wird das Kollisionsrisiko von Vögeln und

anderen fliegenden Tierarten mit den relativ bodennah positionierten PV-Modulen als insgesamt ge-

ring eingeschätzt.

7.3.1 Vorhabensrelevante Bodenbrüter der offenen Landschaften

Feldlerche (Alauda arvensis)

Als "Steppenvogel" brütet die Feldlerche in Bayern vor allem in der offenen Feldflur sowie auf größe-

ren Rodungsinseln und Kahlschlägen. Günstig in der Kulturlandschaft sind Brachflächen, Extensiv-

grünland und Sommergetreide, da hier am Beginn der Brutzeit die Vegetation niedrig und lücken-

haft ist. Auch in Bayern bevorzugt die Feldlerche daher ab Juli Hackfrucht- und Maisäcker und mei-

det ab April/Mai Rapsschläge.

Brutbestand Bayern: ca. 54.000 – 135.000 Brutpaare

Brutbestand Bayern: ca. 1.100 – 1.600 Brutpaare

Wiesenweihe (Circus pygargus)

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Seit einigen Jahrzehnten gibt es europaweit eine Umorientierung in der Brutplatzwahl. Brutvorkom-

men in feuchten Niederungen, Flachmooren und breiten Flusstälern sind auch in Bayern inzwischen

selten. Wiesenweihen bevorzugen heute Getreidefelder als Brutplatz, in erster Linie Wintergersten-

Schläge. Brutgebiete sind fruchtbare Ackerlandschaften mit geringen bis mittleren Niederschlags-

mengen. Sie sind arm an Gehölzstrukturen, weiträumig offen und flachwellig.

Brutbestand Bayern: ca. 173 Brutpaare

Wachtel (Coturnix coturnix)

Die Wachtel brütet in der offenen Kulturlandschaft auf Flächen mit einer relativ hohen Krautschicht,

die ausreichend Deckung bietet, aber auch mit Stellen schütterer Vegetation, die das Laufen erleich-

tert. Wichtige Habitatbestandteile sind Weg- und Ackerraine sowie unbefestigte Wege zur Aufnahme

von Insektennahrung und Magensteinen. Besiedelt werden Acker- und Grünlandflächen, auch

Feucht- und Nasswiesen, Niedermoore oder Brachflächen. Regional werden rufende Hähne über-

wiegend aus Getreidefeldern, seltener aus Kleefeldern gehört. Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen

spielen wegen ihrer Mehrschürigkeit kaum eine Rolle.

Brutbestand Bayern: ca. 4.900 – 8.000 Brutpaare

Rebhuhn (Perdix perdix)

Das Rebhuhn besiedelt vor allem offenes, reich strukturiertes Ackerland. Klein parzellierte Feldfluren

mit unterschiedlichen Anbauprodukten, die von Altgrasstreifen, Staudenfluren sowie Hecken und

Feldrainen durchzogen sind, bieten optimale Lebensräume. Auch Gebiete mit intensiv betriebenen

Sonderkulturen, wie das Nürnberger Knoblauchsland, werden dicht besiedelt. Grenzlinienstrukturen,

wie Ränder von Hecken, Brachflächen, Äckern und Wegen spielen eine wichtige Rolle. Ebenso unbe-

festigte Feldwege, an denen die Rebhühner ihre vielfältige Nahrung sowie Magensteine finden. Wei-

tere Schlüsselfaktoren der Dichte sind Deckungsangebot im Jahresverlauf und ausreichende Insek-

tennahrung während der Kükenaufzuchtsphase. Nasse und kalte Böden werden gemieden. Wär-

mere, fruchtbare Böden (Löß, Braun- und Schwarzerde) in niederschlagsarmen Gebieten mit mildem

Klima weisen höchste Siedlungsdichten auf. Nur selten vollziehen die Tiere größere Ortswechsel.

Brutbestand Bayern: ca. 4.600 – 8.000 Brutpaare

Kiebitz (Vanellus vanellus)

Die Brutplätze liegen in offenen, zumeist flachen und baumarmen Landschaften. Am Nistplatz darf

die Vegetationshöhe zum Brutbeginn nicht zu hoch sein, toleriert werden etwa 10 cm, bei sehr gerin-

ger Vegetationsdichte auch etwas mehr.

Während der Kiebitz zu Beginn des 20. Jh. noch fast ausschließlich in Feuchtwiesen brütete, findet

sich heute der Großteil der Gelege in Äckern. Wiesen werden bevorzugt dann besiedelt, wenn sie

extensiv bewirtschaftet werden und noch Feuchtstellen aufweisen.

Brutbestand Bayern: ca. 6.000 – 9.500 Brutpaare

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7.4 Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

Die Eingriffsflächen beschränken sich auf intensiv genutzte Ackerflächen. Die Lage dieser Flächen in

einem stark von Gehölzen geprägten Lebensraum (geschlossener Wald im Süden, gewässerbeglei-

tende Gehölze am Reißinger Bach und um den kleinen Kiesweiher im Norden) schränkt den Bereich

der überbauten Flächen als potentiellen Lebensraum für ausgesprochene Offenlandarten stark ein.

Vor allem für Kiebitz und Feldlerche, die in der Regel einen Mindestabstand zu vertikalen Strukturen

einhalten (Kulissenflüchter) und im Zuge des Bestandsrückgangs hauptsächlich Optimalhabitate be-

siedeln, ist ein Brutvorkommen auf den Eingriffsflächen nicht anzunehmen. So findet man für die

Feldlerche Meidedistanzen von 100-200 m gegenüber Wäldern und bis zu 120 m gegenüber 3-8 m

hohen Gehölzreihen OELKE (1968). Puffert man die vorkommenden Gehölze mit einem Radius von

100 m, bleiben keine geeigneten Habitatflächen mehr übrig (vgl. Abb. unten).

Abbildung 4: Kulissenwirkung der vorhandenen Gehölze (Pufferung 100 m)

Auch für Rebhuhn und Wachtel, die gegenüber vertikalen Strukturen etwas toleranter sind als Feld-

lerche und Kiebitz, stellt die Eingriffsfläche keinen optimalen Lebensraum dar.

So eignen sich z.B. für Arten wie das Rebhuhn, den Wiesenpieper oder die Wachtel, welche zusätz-

lich zum Offenlandcharakter auch auf Grenzlinienstrukturen oder schutzgebende Strukturen wie eine

Kraut- oder Strauchschicht angewiesen sind, eher die Randbereiche des Plangebiets sowie die an-

grenzenden Biotopflächen. Auch die intensive Bewirtschaftung sowie die Lage zur vorhandenen

Wohnbebauung (Störung durch Fußgänger und Haustiere) mindert die Eignung als Bruthabitat für

diese Arten.

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass infolge der geplanten Baumaßnahmen mit keinen Habitat-

und Revierverlusten von Bodenbrütern zu rechnen ist.

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden somit nicht erfüllt.

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8 Fazit

Die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage führt am gewählten Standort im Zusammenhang

mit den bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren zu keinen nennenswerten negativen Aus-

wirkungen auf potentiell vorkommende europarechtlich geschützte Vogel- und Tierarten.

Durch das Bauvorhaben wird hauptsächlich in intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen eingegrif-

fen, die einen geringen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Sämtliche Biotopflächen sowie alle

Gehölz- und Strauchbestände im Umfeld des Vorhabens bleiben erhalten. Durch den Verzicht auf

eine Umzäunung des südlichen Baufeldes sowie die Unterteilung des nördlichen Feldes in zwei Ein-

zelflächen bleiben wichtige Biotopverbundachsen erhalten. Zudem ist durch die geplante Extensivie-

rung der Modulflächen und der Anlage von Grünland- und Gehölzstreifen um die Anlage herum mit

einer Aufwertung von Lebensräumen für bestimmte Arten zu rechnen.

Arten des Anhangs IV der FFH-Richtline sind mit Ausnahme der Knoblauchkröte und zweier Fleder-

mausarten nicht betroffen. Im Fall eines potentiellen Knoblauchkrötenvorkommens beschränken sich

die negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Bauphase, während dieser es zu einzelnen Indi-

viduenverlusten durch Kollisionen kommen kann. Die potentiell vorkommenden Fledermausarten

nutzen das Gebiet allenfalls als Jagdhabitat und sind vom Eingriff somit nicht direkt betroffen.

Aus der Gruppe der Vögel wurden hauptsächlich bodenbrütende Vogelarten als vorhabensrelevant

eingestuft. Durch gehölzgeprägte Kulisse des Plangebiets und die strukturelle Armut der überbauten

Flächen kann davon ausgegangen werden, dass keine potentiell betroffenen Bodenbrüter im Ein-

griffsbereich vorkommen.

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG können somit ausgeschlossen werden.

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9 Anhang

9.1 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums

Gemäß den Daten des LfU sind für den Landkreis Deggendorf (271) folgende Anhang-IV-Arten und

Brutvogelarten aufgelistet.

In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste, nicht autochthone Arten sowie Gastvögel sind

in den Listen nicht enthalten.

Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrechtlich zu prüfende Ar-

tenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens ermittelt.

Zug- und Rastvögel werden für das Gebiet als nicht relevant eingestuft.

Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang):

Schritt 1: Relevanzprüfung

V: Wirkraum des Vorhabens liegt:

X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern

L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum-

Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer):

X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt

oder keine Angaben möglich (k. A.)

0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt

E: Wirkungsempfindlichkeit der Art:

X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können

0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden

kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur weitverbreitete,

ungefährdete Arten)

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als nicht-relevant

identifiziert und können damit von den weiteren Prüfschritten ausgeschlossen werden.

Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie wird die Prüfung mit Schritt 2 fortgesetzt.

Schritt 2: Bestandsaufnahme

NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen

X = ja

0 = nein

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PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkom-

men ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes

und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich

X = ja

0 = nein

Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, sollen der weiteren saP zugrunde

gelegt werden.

Für alle übrigen Arten ist dagegen eine weitergehende Bearbeitung in der saP entbehrlich.

Weitere Abkürzungen/Erklärungen:

RLB: Rote Liste Bayern:

0 Ausgestorben oder verschollen

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen

D Daten defizitär

V Arten der Vorwarnliste

RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere):

Farbkennzeichnung: Erhaltungszustand kontinentale biogeographische Region (Brutvor-kommen)

Günstig

Ungünstig/unzureichend

Ungünstig/schlecht

9.1.1 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie gemäß Datenbankabfrage Landkreis

Deggendorf

Säugetiere

V L E NW PO Wissenschaftlicher

Name

Deutscher Name RLB RLD

X 0 Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 3 2

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X 0 Castor fiber * Biber

* V

X 0 Eptesicus nilssonii Nordfledermaus 3 G

X (X) 0 0 (X) Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G

X 0 Lutra lutra Fischotter 3 3

X 0 Lynx lynx Luchs 1 2

X 0 Muscardinus avel-

lanarius

Haselmaus G

X 0 Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 3 2

X 0 Myotis brandtii Brandtfledermaus 2 V

X 0 Myotis daubentonii Wasserfledermaus

X (X) 0 0 (X) Myotis myotis Großes Mausohr V

X 0 Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus V

X 0 Myotis nattereri Fransenfledermaus

X 0 Nyctalus leisleri Kleinabendsegler 2 D

X 0 Nyctalus noctula Großer Abendsegler V

X 0 Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus

X 0 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus

X 0 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus V D

X 0 Plecotus auritus Braunes Langohr V

X 0 Plecotus austriacus Graues Langohr 2 2

X 0 Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 2 D

Kriechtiere

V L E NW PO Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD

X 0 Coronella austriaca Schlingnatter 2 3

X 0 Lacerta agilis Zauneidechse V V

Lurche

V L E NW PO Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD

X 0 Bombina variegata Gelbbauchunke 2 2

X 0 Bufo calamita Kreuzkröte 2 V

X 0 Bufo viridis Wechselkröte 1 3

X 0 Hyla arborea Laubfrosch 2 3

X X X 0 X Pelobates fuscus Knoblauchkröte 2 3

X 0 Pelophylax lessonae Kleiner Wasserfrosch

X 0 Rana arvalis Moorfrosch 1 3

X 0 Rana dalmatina Springfrosch 3

X 0 Triturus cristatus Kammmolch 2 V

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Libellen

V L E NW PO Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD

X 0 Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer 3

X 0 Ophiogomphus cecilia Grüne Flussjungfer V

Käfer

V L E NW PO Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD

X 0 Cucujus cinnaberinus Scharlach-Plattkäfer R 1

X 0 Osmoderma eremita Eremit 2 2

Schmetterlinge

V L E NW PO Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD

X 0 Phengaris nausithous

Dunkler Wiesenknopf-

Ameisenbläuling

V V

X 0 Phengaris teleius

Heller Wiesenknopf-Amei-

senbläuling

2 2

X 0 Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer V

Weichtiere

V L E NW PO Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD

X 0 Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke 1 1

X 0 Theodoxus transversalis

Gebänderte Kahnschne-

cke

1 1

X 0 Unio crassus (Gesamtart) Bachmuschel 1 1

Gefäßpflanzen

V L E NW PO Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD

X 0 Adenophora liliifolia

Lilienblättrige Becherglo-

cke

1 1

X 0 Cypripedium calceolus Europäischer Frauenschuh 3 3

X 0 Gladiolus palustris Sumpf-Siegwurz 2 2

X 0 Helosciadium repens Kriechender Sumpfschirm

Kriech

2 1

X 0 Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut 2 2

X 0 Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut 2 2

9.1.2 Brutvogelarten gemäß Datenbankabfrage Landkreis Deggendorf

V L E NW PO Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD

X 0 Accipiter gentilis Habicht V

X 0 Accipiter nisus Sperber

X 0 Acrocephalus arundi-

naceus

Drosselrohrsänger 3

X 0 Acrocephalus schoenoba-

enus

Schilfrohrsänger

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X 0 Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger

X 0 Actitis hypoleucos Flussuferläufer 1 2

X 0 Aegolius funereus Raufußkauz

X X X 0 X Alauda arvensis Feldlerche 3 3

X 0 Alcedo atthis Eisvogel 3

X 0 Anas crecca Krickente 3 3

X 0 Anser anser Graugans

X 0 Anthus pratensis Wiesenpieper 1 2

X 0 Anthus trivialis Baumpieper 2 3

X 0 Apus apus Mauersegler 3

X 0 Ardea alba Silberreiher

X 0 Ardea cinerea Graureiher V

X 0 Asio flammeus Sumpfohreule 0 1

X 0 Asio otus Waldohreule

X 0 Aythya ferina Tafelente

X 0 Bonasa bonasia Haselhuhn 3 2

X 0 Bubo bubo Uhu

X 0 Buteo buteo Mäusebussard

X 0 Calidris pugnax Kampfläufer 0 1

X 0 Caprimulgus europaeus Ziegenmelker 1 3

X 0 Carduelis cannabina Bluthänfling 2 3

X 0 Carduelis flammea Birkenzeisig

X 0 Carduelis spinus Erlenzeisig

X 0 Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3

X 0 Ciconia ciconia Weißstorch 3

X 0 Ciconia nigra Schwarzstorch

X 0 Cinclus cinclus Wasseramsel

X 0 Circus aeruginosus Rohrweihe

X X X 0 X Circus pygargus Wiesenweihe R 2

X 0 Columba oenas Hohltaube

X 0 Corvus corax Kolkrabe

X 0 Corvus monedula Dohle V

X X X 0 X Coturnix coturnix Wachtel 3 V

X 0 Crex crex Wachtelkönig 2 2

X 0 Cuculus canorus Kuckuck V V

X 0 Cyanecula svecica Blaukehlchen

X 0 Cygnus olor Höckerschwan

X 0 Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3

X 0 Dryobates minor Kleinspecht V V

X 0 Dryocopus martius Schwarzspecht

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X 0 Egretta garzetta Seidenreiher

X X X 0 X Emberiza calandra Grauammer 1 V

X 0 Emberiza citrinella Goldammer V

X 0 Emberiza hortulana Ortolan 1 3

X 0 Falco peregrinus Wanderfalke

X 0 Falco subbuteo Baumfalke 3

X 0 Falco tinnunculus Turmfalke

X 0 Ficedula albicollis Halsbandschnäpper 3 3

X 0 Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper V 3

X 0 Gallinago gallinago Bekassine 1 1

X 0 Gallinula chloropus Teichhuhn V

X 0 Glaucidium passerinum Sperlingskauz

X 0 Haliaeetus albicilla Seeadler R

X 0 Hippolais icterina Gelbspötter 3

X 0 Hirundo rustica Rauchschwalbe V 3

X 0 Ixobrychus minutus Zwergdommel 1 2

X 0 Jynx torquilla Wendehals 1 2

X 0 Lanius collurio Neuntöter V

X 0 Larus ridibundus Lachmöwe

X 0 Leiopicus medius Mittelspecht

X 0 Limosa limosa Uferschnepfe 1 1

X 0 Locustella fluviatilis Schlagschwirl V

X 0 Locustella luscinioides Rohrschwirl

X 0 Locustella naevia Feldschwirl V 3

X 0 Lullula arborea Heidelerche 2 V

X 0 Luscinia megarhynchos Nachtigall

X 0 Mareca strepera Schnatterente

X 0 Mergus merganser Gänsesäger V

X 0 Merops apiaster Bienenfresser R

X 0 Milvus migrans Schwarzmilan

X 0 Milvus milvus Rotmilan V V

X 0 Motacilla flava Wiesenschafstelze

X 0 Netta rufina Kolbenente

X X 0 Numenius arquata Grosser Brachvogel 1 1

X 0 Nycticorax nycticorax Nachtreiher R 2

X X 0 Oriolus oriolus Pirol V V

X 0 Pandion haliaetus Fischadler 1 3

X 0 Passer montanus Feldsperling V V

X X 0 X Perdix perdix Rebhuhn 2 2

X 0 Pernis apivorus Wespenbussard V 3

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X 0 Phalacrocorax carbo Kormoran

X 0 Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz 3 V

X 0 Picus canus Grauspecht 3 2

X 0 Picus viridis Grünspecht

X 0 Podiceps cristatus Haubentaucher

X 0 Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn 1 3

X 0 Rallus aquaticus Wasserralle 3 V

X 0 Remiz pendulinus Beutelmeise V

X 0 Riparia riparia Uferschwalbe V V

X 0 Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 2

X 0 Scolopax rusticola Waldschnepfe V

X 0 Spatula clypeata Löffelente 1 3

X 0 Spatula querquedula Knäkente 1 2

X 0 Sterna hirundo Flußseeschwalbe 3 2

X 0 Streptopelia turtur Turteltaube 2 2

X 0 Strix aluco Waldkauz

X 0 Sylvia communis Dorngrasmücke V

X 0 Sylvia curruca Klappergrasmücke 3

X 0 Tetrao urogallus Auerhuhn 1 1

X 0 Tringa glareola Bruchwasserläufer 1

X 0 Tringa ochropus Waldwasserläufer R

X 0 Tringa totanus Rotschenkel 1 3

X 0 Tyto alba Schleiereule 3

X X X 0 X Vanellus vanellus Kiebitz 2 2

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9.2 Arteninventar angrenzender ASK-Flächen und Punktvorkommen

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