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Seniorenratgeber Kamenz & Schönteichen

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1. Vorwort ........................................ 5

1.1. Oberbürgermeister ........................... 5

1.2. Vorsitzende Seniorenvertretung Kamenz ........................................... 5

2. Vertreter von Senioreninteressen ......................6

2.1. Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und der Verwaltungsgemeinschaft Schönteichen .................................... 6

2.2. Zielstellung und Tätigkeiten der Seniorenvertretung ..................... 6

2.3. Seniorengruppen und Ansprechpartner ........................... 6-7

3. Aktive Senioren ............................ 7

3.1. Museen ........................................ 7-8

3.2. Theater / Bühne / Bibliothek ..........8-9

3.3. Vereine ............................................ 9

3.4. Wandern / Radfahren / Sport & Fitness ........................... 9-10

3.5. Seniorentanz .............................10-11

3.6. Frühlingsseniorenfest ..................... 11

3.7. Seniorenbildung ............................. 11

3.8. Barrierefreiheit ............................... 11

3.9. Einkaufen und Gastronomie .......... 11

3.10. Stadtgutschein Kamenz .................. 11

4. Informationen und Beratung ..... 12

4.1. Informations- und Beratungsstellen der Stadtverwaltung und des Landratsamtes ......................... 12

4.2. Wohlfahrtsverbände u.a. ............... 13

5. Sozialleistungen und Hilfen ...... 14

5.1. Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung ...............14-15

5.2. Pflegenetzwerk Landkreis Bautzen ......................... 15

6. Medizinische Versorgung ........... 17

7. Wohnen im Alter ......................... 18

7.1. Alten- und Pflegeheime ................. 21

7.2. Betreutes Wohnen ......................... 21

7.3. Ambulante Pflegedienste .......... 21-22

7.4. Hospize ......................................... 22

8. Sicherheit und Ordnung ............. 24

8.1. Wachsamkeit und Vorsicht ............. 24

8.2. Wichtige Rufnummern ................... 25

9. Was Sie sonst noch wissen sollten ............................28

9.1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ....................... 29

9.2. Das Testament ............................... 29

9.3. Der Sterbefall ............................29-30

9.4. Witwenrente ............................ 30-31

9.5. Beratungshilfen in Rechts- fragen und Friedensrichter ............. 31

10. Innenstadtplan / Sehenswürdigkeiten ................34

iMPRESSUM | inhaltSvERzEichniS

Herausgeber: Werbeagentur Media-Light LöbauErnst-Thälmann-Straße 6302708 Großschweidnitz,Telefon 03585 401967, Fax 03585 468887E-Mail [email protected]: www.media-light-loebau.de

Texte: Werbeagentur Media-Light Löbau in Zusammenarbeit mit der Stadt Kamenz

Fotos: Titel - (Marktplatz mit Rathaus) Stadtverwaltung Ka-menz, S.5 - Stadtverwaltung, S.7 - o.r. Lessing-Mu-seum, u.r. Dietmar Träupmann, S.9 - m. Foto Lohse, r. Stadtverwaltung S.12 - Paul Michael Hughes/Fotolia.de, S.14 - Dean Mitchell/Fotolia.de, S.15 - Robert Kneschke/Fotolia.de, S.17 - Malteser Krankenhaus Kamenz, S.18 - Städtische Woh-nungsgesellschaft m.b.H. Kamenz, S.21 - Dean Mitchell/Fotolia.de, S.24 - stockvault.de, S.29 - stockvault.de, S.34 - Stadtverwaltung Kamenz

Satz & Gestaltung: Werbeagentur Media-Light LöbauAnne Wellschmidt

Anzeigenakquise:Werbeagentur Media-Light Löbau,Hans-Peter Schulz

Für die Richtigkeit der Werbeaussagenüber-nimmt die Werbeagentur keine Gewähr. Haf-tungsausschluss besteht auch für redaktionelle und technische Fehler. Der Nachdruck, auch auszugsweise sowie die Nutzung der Broschüre zu werblichen und kommerziellen Zwecken sind nicht zulässig. ©2015 Media-Light Löbau

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vielen kleinen, aber auch mit-unter großen Alltagsproble-me. Deswegen wendet er sich nicht nur an die Kamenzer Senior innen und Senioren – er sei auch jüngeren Menschen ans Herz gelegt, finden sie hier doch Tipps und Hinweise, wenn sie bei-spielsweise ihren Eltern oder Großeltern zur Sei-te stehen. Wird weitergehende Unterstützung benötigt, so sind in der Broschüre eine Vielzahl von Ansprechpartnern und Kontaktadressen benannt, die dann im Einzelfall mit Rat und Tat weiterhelfen können. Ich wünsche mir und bin mir dabei sehr sicher, dass dieser Ratgeber seine Leserschaft finden wird, da die darin enthaltenen Informationen gebraucht werden, er damit Lebenshilfe zu ge-ben vermag und dadurch das alltäglichen Leben unserer älteren Mitbürger erleichtert. Ich danke allen, die zum Gelingen der Informationsbro-schüre beigetragen haben und würde mich freuen, wenn Nutzer der Broschüre mit Hinwei-sen und Anregungen an den Herausgeber oder an die Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und der Gemeinde Schönteichen herantreten.

Mit den besten Wünschen für Ihr Wohlergehen

Roland DantzOberbürgermeister der Großen Kreis- und Lessingstadt Kamenz

1.2. vorsitzende Seniorenvertretung Kamenz

Seit einem halben Jahr-zehnt arbeiten wir als Senio-renvertretung der Stadt Kamenz und der Gemeinde Schönteichen für das Wohl unserer Seni-oren. Wir ver-mitteln in unseren Großveranstaltungen um-fangreiche Informationen für sich selbst und das familiäre Umfeld. Zur erfolgreichen Arbeit trug wesentlich der Senioren-Ratgeber für die Jahre 2012 bis 2014 bei. Mit den interessan-ten Hinweisen und Empfehlungen fanden wir regen Zuspruch. Ein neuer Senioren-Ratgeber wird also benötigt und mit Unterstützung der Stadtverwaltung und der Gemeinde Schöntei-chen liegt Ihnen heute der Ratgeber für die Jahre 2015 bis 2017 vor. Ich wünsche Ihnen ein gutes Zurechtfinden und dazu beste Ge-sundheit.

Margot SarinkVorsitzende

1.1. OberbürgermeisterDas Alter ist wie die Woge im Meer. Wer sich von ihr tragen lässt, treibt oben auf. Wer sich dagegen aufbäumt geht unter.“

Gertrud von Le Fort

Liebe Seniorinnen und Senioren,sehr geehrte Damen und Herren, werte Kamenzerinnen und Kamenzer,

vor rund drei Jahren hatten sich die Stadt Ka-menz und die Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und der Gemeinde Schönteichen ge-meinsam entschlossen, trotz des auch in den elektronischen Medien für diesen Bereich vor-handenen Angebots, eine Broschüre heraus-zugeben, die sich speziell an unsere älteren Mitbürger richtet. Schon damals war dies als Versuch gedacht, in möglichst konzentrierter Form solche Informationen von Behörden, In-stitutionen und Firmen bereitzustellen bzw. zusammenzufassen, die für ältere Menschen in ihrer aktuellen Lebensphase von Belang sind. Der „Seniorenratgeber 2012-2014“ erwies sich als Erfolg und so lag es mehr als nahe, die Neu-auflage eines „Seniorenratgebers 2015“ zu ver-anlassen. Nicht nur, dass die vormalige Auflage des Ratgebers vergriffen ist, inzwischen haben sich verständlicherweise die damals zusam-mengeführten Angaben und Information z.T. sehr verändert. Auch aus diesem Grund war eine Neuauflage sowohl wünschenswert als auch erforderlich. Der nun vorliegende Senio-renratgeber liefert wieder kompakte Informati-onen, klar und deutlich formuliert, so dass man sich sehr schnell einen ersten Überblick ver-schaffen kann. Sicher kann er nicht alle Dinge bis ins kleinste Detail klären oder auf ganz spe-zielle Fragen antworten. Er bietet als Ratgeber einen sehr guten Einstieg zur Bewältigung der

1. vORwORt

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• Sie sind in Ruhestand?

• Ihre Kinder sind selbstständig?

• Sie haben Zeit für sich und andere?

• Sie verfügen über Lebenserfahrung, berufli-che Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten?

• Sie sind voller Elan und wollen sinnvoll tätig sein?

Sie werden gebraucht! Unsere Seniorenvertre-tung ist offen für Jedermann.

Als Informations- und Beratungsorgan für Senioren bieten wir:1. Informationen zum Ehrenamt2. Vermittlung an soziale Träger3. Rat und Hilfe für ehrenamtliche Tätigkeiten,

für Seniorenclubs,- gruppen und –vereine4. Möglichkeiten zu Kontakten zwischen en-

gagierten älteren Menschen 5. Vermittlung von Vorträgen zu den verschie-

denen Wissensgebieten

Ansprechpartnerin - Frau Margot SarinkTelefon: 0 35 78 / 30 24 02

2.3. Seniorengruppen und ansprechpartner

DRK – Kreisverband Freital e.V. Frau Ramona SteinbrückUlmenweg 6, 01917 Kamenz

DiakonieFrau Edith EwertFichtestr. 26, 01917 Kamenz

Caritas Sozialstation – Team KamenzHerr Andreas RentschHaydnstr. 8, 01917 Kamenz

ASB Ortsverband / SeniorenbetreuungFrau Tina Costrau

Jesauer Str. 37a, 01917 Kamenz

Seniorenschutzbund „Graue Panther“Frau Ursula KabitschkeHaydnstr. 9, 01917 Kamenz

Seniorengruppe DeutschbaselitzHerr Frank BarchmannPiskowitzer Str. 27, 01917 Kamenz

Katholisches PfarramtHerr Dr. Michael KleinerTalstr. 14, 01917 Kamenz

Seniorengruppe Thonberg Frau Christa KönigBautzner Str. 249, 01917 Kamenz

Seniorengruppe LückersdorfFrau Christa GroßmannKamenzer Straße 44, 01917 Kamenz

Seniorenclub Kamenz/Jesau Herr Volkhardt SchlevogtNeschwitzer Str. 25 E, 01917 Kamenz

Ev.- Lutherische KirchgemeindeFrau Birgitt BaumannUlmenweg 4, 01917 Kamenz

Seniorengruppe Biehla & BRH-KV-Kamenz Frau Margot Sarink Bergstraße 5, 01920 Schönteichen

Seniorengruppe LiebenauFrau Rosemarie NoackBernbrucher Str. 3, 01920 Schönteichen

Seniorengruppe SchönbachFrau Ursula PlaettnerDorfstraße 24, 01920 Schönteichen

Seniorengruppe SchwosdorfFrau Annerose GräfeLandstr. 33, 01920 Schönteichen

2. vERtREtER vOn SEniOREnintERESSEn

2.1. Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und der verwaltungsge-meinschaft Schönteichen

Aus den Seniorengruppen haben sich zusam-mengefunden und wurden vom Stadt- bzw. Gemeinderat bestätigt:

Vorsitzende: Margot Sarink, Schönteichen, Tel. 03578-302402

Stellvertreter: Ernst-Ferdinand Egel, Kamenz, Tel. 03578-300332

Stellvertreter: Dr. Christian Dittrich, Kamenz, Tel. 03578-304250

Ursula Debniak, Kamenz, Tel. 03578-300766

Ingried Sende, Kamenz, Tel. 03578-300269

Dr. Klaus Strickert, Kamenz, Tel. 03578-304028

2.2. zielstellung und tätigkeiten der Seniorenvertretung

Verbindung und Beratung mit allen aktiven Seniorengruppen und -vereinen, mit den Wohlfahrtsverbänden und Organisationen der Stadt Kamenz und Schönteichen. Rat und Hilfe bei der Ausübung eines Ehrenamtes so-wie für jeden einzelnen Senior. Aktivierung der Seniorinnen und Senioren für ihre eh-renamtliche Tätigkeiten, zur Ausübung ihrer Hobbys, zum Einmischen in die Probleme un-sere Stadt und der Kommunen. Verbindung zum Oberbürgermeister der Stadt Kamenz, dem Stadtrat und zu den Vertretern der Kom-munen.

Senioren wollen aktiv sein und gebraucht werden.

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Alle diese Einrichtungen bewahren nicht nur Vergangenes, sondern sie tragen zum Verste-hen des Heute bei.

Lessing-MuseumLessingplatz 1-3, 01917 KamenzÖffnungszeiten: Di-Fr 10-17 Uhr, Sa/So und an Feiertagen 13-17 UhrTel.: 03578 / 379-111 Email: [email protected] www.lessingmuseum.de

Klosterkirche und Sakralmuseum St. AnnenSchulplatz 5, 01917 KamenzÖffnungszeiten: Mo-Fr 10-18 Uhr, Sa/So und an Feiertagen 10-13 und 14-18 Uhr (1. Nov bis 31. März Sa/So und an Feiertagen nur 11 bis 16 Uhr, 25.12.-01.01. geschl.)Tel.: 03578 / 379-205Email: [email protected] www.museum.lessingmuseum.de

„Alter ist nur eine Zahl”, denn alt sein ist kei-ne Frage der Anzahl der Lebensjahre. Es be-ginnt auch nicht mit dem Ruhestand. Oft ist der erste Schritt für ein “neues” Leben eine neue Zeiteinteilung. Hing doch früher die Ta-gesplanung ab von der Arbeitszeit bzw. von der Schulzeit der Kinder, so ist der Senior nun gefordert, sein ganzes Leben selbst zu be-stimmen und einen neuen Tagesrhythmus zu finden, den er mit diversen Aktivitäten füllen kann, z. B. ins Theater gehen, handwerklich arbeiten oder basteln, in einen Chor eintretenoder sich ehrenamtlich betätigen. Hier bietet sich das Kennenlernen anderer Menschen an, um die Sozialkontakte zu intensivieren.

3.1. Museen

Erstaunlich umfangreich und vielfältig ist die Museumslandschaft von Kamenz für eine Stadt dieser Größe. Das Angebot reicht vom Literaturmuseum über das Sakralmuseum bis zum Landschaftsmuseum.

3. aKtivE SEniOREnSeniorengruppe CunnersdorfFrau Annelies BöhmeLehmweg 7, 01920 Schönteichen

Seniorengruppe HausdorfFrau Elke GaideAm Storchennest 3, 01920 Schönteichen

Seniorengruppe BraunaFrau Rosemarie PeschkeLiebenauer Str. 5, 01920 Schönteichen

Seniorengruppe Petershain und RohrbachFrau Christa Franke Ringweg 8, 01920 Schönteichen

Lessing-Museum

Innenansicht Sakralmuseum Klosterkirche St. Annen

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Email: stadtgeschichte@lessingmuseum.dewww.stadtgeschichte.lessingmuseum.de

3.2. theater / Bühne / BibliothekStadttheater KamenzDas Theater liegt im Herzen der Stadt Kamenz. Die beliebte Kultur- und Begegnungsstätte wur-de am 3. Oktober 1999 wiedereröffnet. Seit 1824 schon gibt es in diesem ehemaligen Brau-haus Theaterveranstaltungen, klassische Konzer-te, Kabarett, interessante Dia-Vorträge, Kunst-ausstellungen und vieles mehr. Das Haus ist also mehr, als “nur” ein Theater! Es bietet Kultur für alle Interessierten, egal ob jung oder alt!

Pulsnitzer Straße 11, 01917 Kamenz Tel.: 03578 / 379-201Email: [email protected]: www.stadttheater-kamenz.de

TheateranrechtMit der Entscheidung für ein Theateranrecht sichern Sie sich viele Vorteile:

• regelmäßige Theaterbesuche in der gesam-ten Spielzeit von September bis April

• garantierter Eintritt zu den gewählten Ver-anstaltungen durch Erhalt eines Theateraus-weises

• reservierter Sitzplatz zu den ausgewählten Veranstaltungen

• Preisvorteil gegenüber dem Einzelerwerb der Eintrittskarten

• Kombination aus sechs Veranstaltungen zu allen Genres möglich, egal ob Konzert, Ka-barett oder Schauspiel (ausgenommen Son-derveranstaltungen)

Informationen zur Spielzeit und zum Anrecht erhalten Sie in der Kamenz-Information, Schulplatz 5, Tel. 03578/379-205.

Hutbergbühne KamenzEingebettet in einen Parkwald mit seltenen Nadelgehölzen sowie umgeben von tausen-den Rhododendren und Azaleen bietet die

Museum der Westlausitz / Elementarium & SammelsuriumElementarium: Pulsnitzer Straße 16, 01917 Kamenz Sammelsurium: Macherstraße 140, 01917 KamenzÖffnungszeiten: Elementarium: Di-So und an Feiertagen 10-18 Uhr (geschlossen am 24.12., 31.12. und 1.1.) Sammelsurium: Mo-Fr 9-16 UhrElementarium-Tel.: 03578 / 77830Email: [email protected]

Stadtgeschichte im MalzhausZugang über das Museum der Westlausitz: Pulsnitzer Straße 16, 01917 KamenzÖffnungszeiten: Di-So und an Feiertagen 10-18 Uhr (geschlossen am 24.12., 31.12. und 1.1.)Tel.: 03578 / 784431

3. aKtivE SEniOREn

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3.4. wandern / Radfahren / Sport & Fitness

Ob zu Fuß oder auf dem Drahtesel - Kamenz bietet den idealen Ausgangspunkt für Aktiv-Ausflüge jeder Art!

Hutberg Kamenz - GartenkulturpfadDie weithin bekannte Parkanlage „Hutberg Kamenz“ umfasst ein Areal von ca. 18 ha und befindet sich unmittelbar am Westrand der Altstadt. Ihre Anfänge liegen um 1900. Für die Bepflanzung der ältesten Teile engagier-te sich der Königlich Sächsische Hoflieferant und Gärtnereibesitzer Wilhelm Weiße durch Stiftung von ihm gezüchteter Rhododendren und Azaleen. Der Stadtgartenmeister Ernst Hilscher beeinflusste die Gestaltung der Hut-berganlagen maßgeblich weiter.

Jährlich besuchen tausende Naturfreunde aus nah und fern den Hutberg und flanieren auf dem gepflegten Wegesystem.Neben dieser Parkanalage sollte man auch noch die weiteren städtischen Grünanlagen entlang des Kamenzer Gartenkulturpfades besichtigen: Bönischpark, Schillerpromenade, Lessing-Gedenkstätte, Herrental, Lessing-platz, Volkspark, Wilhelm-Weiße-Garten, Robert-Koch-Platz und Garten Museum der Westlausitz / Elementarium.

Naherholungsgebiet Großteich Deutschbaselitz

Im Kamenzer Ortsteil Deutschbaselitz, nur rund 5 km vom Stadtzentrum entfernt, befin-det sich der gleichnamige Großteich. Zum di-rekt am Ufer gelegenen gepflegten Camping-platz gehören u.a. eine Strandklause (Bistro) und eine Liegewiese. Rund um den Großteich bzw. das Teichgebiet gibt es ruhige Wander-wege, auf denen man der unberührten Flora und Fauna begegnen kann.

Geheimtipp ist der DeutschBaselitz-Rundweg, der dem im Ortsteil geborenen weltberühmten Maler und Bildhauer Georg Baselitz gewidmet ist. Dieser bringt Kunst und Natur in eine inte-ressante Beziehung.

Krabat-RadwegKamenz liegt unmittelbar an vielen touris-tischen Radwanderwegen: Folgen Sie z. B. dem Krabat-Radweg bis ins Stadtzentrum zur Hauptkirche St. Marien, an deren Spitze der sorbische Zaubermeister mit seiner flie-genden Kutsche hängengeblieben sein soll. Diese 80 km lange Route gibt Einblicke in den ländlichen Alltag und die Kultur der Sorben in der Oberlausitz. Zudem führt sie überwiegend durch leicht hügeliges bzw. flaches Land und ist vollständig ausgeschildert.

Hutbergbühne bereits den Ankommenden erste Erlebnisse. Da sie die Charakteristik ei-nes Amphitheaters aufweist, gewährleistet sie bis zu 10.000 Zuschauern ausgezeichnete Akustik- und Sichtbedingungen. Die seit 1992 regelmäßig in dieser einzigar-tigen Naturkulisse stattfindenden Konzerte haben die Hutbergbühne zu einem der be-liebtesten und bekanntesten Open-Air-Orte in Sachsen werden lassen.

Tel.: 03578 / 379-205Email: [email protected] Internet: www.hutbergbuehne-kamenz.de

Stadtbibliothek G. E. LessingHier finden Sie rund 35.000 Bücher, Zeitschrif-ten, Filme, Spiele, Hörbücher und E-Books – für Schule und Beruf, für Freizeit und Hobby. Zum Ausleihen für alle!Lessingplatz 3Tel. 03578/[email protected] – Fr 10:00-18:00 Uhr, Mi geschlossen

3.3. vereineMehr als 130 Vereine sowie Initiativ- und In-teressengruppen aus den Bereichen Sport, Kunst/Kultur, Geschichte/Heimat, Tier/Natur, Familie/Jugend oder Gesundheit/Soziales sind in Kamenz organisiert aktiv. Sie bereichern mit ihrer Tätigkeit das gesellschaftliche Leben der Lessingstadt und bieten interessante An-gebote für die Freizeitgestaltung.

Eine Vereinsübersicht erhalten Sie im Internet unter www.kamenz.de/vereinsleben-vereins-verzeichnis oder im Sachgebiet Jugend/Sozi-ales bei Frau Jannasch (Tel. 03578/379-232)

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Blick vom Hutberg

Teichgebiet Deutschbaselitz

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Tel.: 03578 / 302092www.fitforlife-kamenz.de

TOMOGARABautzner Str. 122, 01917 KamenzTel.: 03578 / 307807www.tomogara.de

3.5. Seniorentanz1. Tanzclub der Lessingstadt Kamenz e.V.Am Flugplatz 14, 01917 KamenzAnsprechpartner: Jens DrechslerMobil: 01735979015www.tanzclub-kamenz.de

Im Tanzclub geht es natürlich hauptsächlich um das Tanzen und insbesondere Senioren sind bei uns willkommen. Nach einer Schnup-perstunde sind Sie herzlich eingeladen, regel-mäßig mit uns zu trainieren. Danach wird es kein Problem für Sie darstellen, in einer der Veranstaltungen, die der Club organisiert oder an denen er beteiligt ist, eine flotte Sohle aufs Parkett zu legen.

Radwander- und Wanderkarten sind erhältlich in der Kamenz-Information

Schulplatz 5Tel. 03578 / 379-205

Hallenbad KamenzFriedensstraße 1, 01917 KamenzTel.: 03578 / 315515Email: [email protected]

Freibad „Wiesengrund“ Bischheim Jahnstraße 15, 01920 HaselbachtalTel.: 03578/71263

Fitnesstudios

INJOY KamenzAuenstr. 10, 01917 KamenzTel.: 03578 / 305566www.injoy-kamenz.de

Fit For Life KamenzWiesenstraße 10, 01917 Kamenz

Sächsische StädterouteOder Sie radeln entlang der Sächsischen Städ-teroute. Im Jahr 1346 schlossen sich sechs Oberlausitzer Städte zu einem Schutzbündnis, genannt „Oberlausitzer Sechsstädtebund“, zusammen. Vier von ihnen können Sie auf die-sem Teilstück der Route entdecken: Von der Europastadt Görlitz gelangt man über Löbau und das 1000-jährige Bautzen bis in die Les-singstadt Kamenz. Ausgeschildert ist die leicht hügelige Strecke mit einem roten “S”.

Radwandern und Wandern im Dresdner HeidebogenUnter dem Titel “Radeln zwischen Elbe und Spree” sind im Dresdner Heidebogen über 400 km Radwege zwischen Sachsen und Brandenburg, zwischen Elbland und Oberlau-sitz ausgewiesen. Naturlehrpfade, Gipfelpfade und Themenwanderwege gibt es von Großen-hain bis nach Kamenz zu entdecken.

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3. aKtivE SEniOREn

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Gymnastik/BewegungWirbelsäulengymnastik/RückentrainingFit durch Bewegung

Heilkunde und gesunde Ernährung

Werken/GestaltenFloristik Frühling und Ostern

Arbeit/BerufComputerkurse für Einsteiger und Aufbaukurse für ÄltereInternet/Tablet-PC

3.8. BarrierefreiheitBarrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine bauliche Gestaltung der Umwelt in der Weise, dass sie auch von Men-schen mit Behinderung, von älteren Menschen oder Menschen mit Kleinkindern genutzt wer-den kann. Auch in Kamenz sind viele öffentli-che Einrichtungen mit einer Zugänglichkeit für alle gestaltet, z.B.:• Rathaus/ Bürgerservice• Kamenz-Information• Lessing-Museum,• Sakralmuseum, Klosterkirche St. Annen,• Museum der Westlausitz/ Elementarium und• Stadtgeschichtliche Ausstellung im Malzhaus• Stadtbibliothek

3.9. Einkaufen und Gastronomie

Mehr als 200 Geschäfte in der Kamenzer Innenstadt und in an-deren Stadtteilen freuen sich auf Ihren Besuch. Der Branchenmix erfüllt nahezu alle Wünsche. Eine ausführliche Fachberatung steht

bei den Einzelhändlern und Dienstleistern im Vordergrund. So wird Einkaufen zum Erlebnis. Sind sie vom Einkaufen müde, kommen Sie in den vielen gastronomischen Einrichtungen der Stadt wieder zu Ruhe und Kräften. Sächsi-sche und internationale Küche stehen auf dem Speiseplan der Restaurants und Gaststätten. Übrigens eignen sich die Angebote auch für Familienfeiern. Aber auch ein Besuch der Ca-fés und Kneipen lohnt sich.

3.10. Stadtgutschein Kamenz

Sie suchen ein Geschenk, wissen aber noch nicht, was sie wo kaufen sollen?Verschenken Sie doch einfach Kamenzer Ein-kaufs-, Gastronomie- und Dienstleistungsan-gebote in einem übergreifend akzeptierten 10-EURO-STADT-GUTSCHEIN!Der Beschenkte hat dann die freie Auswahl bei allen teilnehmenden Unternehmen.

Der Verkauf des Stadtgutscheins erfolgt aus-schließlich über die Kamenz-Information.Für 10 EUR erhalten Sie den Gutschein natür-lich im gleichen Gegenwert.

Hutberggaststätte KamenzAm Hutberg 25, 01917 KamenzTel.: 03578 3737733www.hutberggaststaette-kamenz.de

Wir bieten verschiedene gesellige Senioren-tanzveranstaltungen im Jahresverlauf.

Seniorentanz in Fissel´s Gasthof Oststr. 7, 01920 Schönteichen OT CunnersdorfTel.: 03578 314265

DRK Tanzgruppe Kamenzimmer montags 15.00 – 16.30 Uhrim Gymnastikraum des Gebäudes Lessingschule Kamenz / Henselstraße 14

3.6. FrühlingsseniorenfestDie Arbeitsgruppe Soziales führt seit 2006 jährlich im Mai im großen Saal des Hotel Stadt Dresden das beliebte „Frühlingsseniorenfest“ durch. In gemütlicher Runde erleben rund 300 aus Kamenz und Schönteichen eingeladene Senioren einen schönen Nachmittag bei Kaf-fee und Kuchen. Zur Umrahmung bzw. für gute Stimmung wird ein buntes Unterhaltungs-programm organisiert und dargeboten, in das die Kinder der städtischen Kitas und Schulen eingebunden sind. Auch für kleinere Überra-schungen wird gesorgt. Neben Blumensträu-ßen gibt es ein Kaffeetrinken mit dem Ober-bürgermeister Roland Dantz zu gewinnen.

3.7. SeniorenbildungKreisvolkshochschule Bautzen Regionalstelle KamenzMacherstraße 144a, 01917 KamenzTelefon: 03578/3090-210 und -213

GesundheitHerz-Kreislauf-TrainingTanzen für Senioren, LinedanceYoga für Senioren

3. aKtivE SEniOREn

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Hilfe zur Pflege in KamenzBesucheradresse: Macherstraße 57Ansprechpartner: Annegret EckartTelefon: 03591/5251-50118Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege

Ansprechpartner: Dorothea EueTelefon: 03591/5251-50135Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege

Ansprechpartner: Jacqueline BrinkmannTelefon: 03591/5251-50123Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege

Sozialhilfe ist eine Hilfe, auf die derjenige, der in Not geraten ist, einen Rechtsanspruch hat. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Bürgerservice – Allgemeine BeratungStadtverwaltung Kamenz, Rathaus

Postadresse: Postfach 1149, 01911 KamenzHausanschrift:Markt 1, 01917 KamenzTelefon Bürgerservice: 03578/3790Fax: 03578/379299

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Kamenz:Für alle Sachgebiet der Dezernate 1 (Service und Finanzen einschließlich des Einwohner-melde- und Gewerbeamtes) und 2 (Stadtent-wicklung und Soziales) gelten folgende Öff-nungszeiten:Montag: 9:00 Uhr – 12:00 UhrDienstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und

13:00 Uhr – 18:00 UhrMittwoch: geschlossenDonnerstag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und

13:00 Uhr – 16:00 UhrFreitag: 9:00 Uhr – 12:00 [email protected]

Verwaltungsgemeinschaft mit der Ge-meinde Schönteichen

Die Stadt Kamenz übernimmt in Anlehnung an den Aufgabenverteilungsplan der Stadtver-waltung Kamenz (§§7 und 8 SächsKomZG) die Erledigung aller Verwaltungsaufgaben nach Weisung durch die Gemeinde Schönteichen. Ausgenommen sind dabei:• Abwasserbeseitigung• Protokolldienst bei Gemeinderatssitzungen• Sekretariatsaufgaben für den Bürgermeister

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung Schön-teichen unter:Gemeinde SchönteichenSchulstraße 11, OT Biehla, 01920 BiehlaTelefon: 03578/38510Fax: 03578/[email protected]

Landratsamt Bautzen – Bürgeramt KamenzBesucheradresse:Macherstraße 55, 01917 KamenzAnsprechpartnerin: Marion GüntherTelefon: 03591/5251-11511E-Mail: [email protected]

Diese Übersicht soll es Ihnen erleichtern, bei dem großen Umfang der bestehenden ge-setzlichen Bestimmungen und der Vielzahl der sozialen Leistungen, Dienste und Ein-richtungen herauszufinden, wofür und durch wen Sie Hilfe, Beratung und Information zu Ihren Fragen und Problemen in Kamenz und Umgebung erhalten können.

4.1. informations- und Beratungs-stellen der Stadtverwaltung und des landratsamtes

Sozialamt Bautzen – Standort KamenzLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe und Grundsicherung.Das Gesetz unterscheidet verschiedene Arten der Sozialhilfe:• Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsunfä-

hige Bedürftige, die sonst keine Leistungen erhalten

• Hilfen in besonderen Lebenssituationen, z.B. für alte und pflegebedürftige Menschen zur Erhaltung der Wohnung

• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grund-sicherung Besucheradresse: Macherstraße 55Öffnungszeiten:Montag: geschlossenDienstag: 8:30 Uhr - 18:00 UhrMittwoch: geschlossenDonnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 UhrFreitag: geschlossen Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

4. inFORMatiOnEn Und BERatUnG

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Besucheradresse: Macherstraße 55, 01917 KamenzAnsprechpartnerin: Gritt Borrmann-ArndtTelefon: 03591/5251-84002Fax: 03591/5250-84002E-Mail: [email protected]

GesundheitsamtPostanschrift: Bahnhofstraße 9, 02625 BautzenBesucheranschrift: Schlossplatz 2, 02977 HoyerswerdaAnsprechpartnerin: Frau Dr. Ilona WalterTelefon: 03591/5251-53000E-Mail: [email protected]

Agentur für ArbeitNordstraße 33, 01917 KamenzTelefon: 03578/356445Fax: 03578/356377E-Mail: [email protected]

Jobcenter Landkreis Bautzen Standort KamenzGarnisionsplatz 4/5, 01917 KamenzTelefon: 03591/5251-43001E-Mail: [email protected]

Deutsche RentenversicherungMacherstraße 53, 01917 KamenzTelefon: 03578/38100

4.2. wohlfahrtsverbände u.a.ASB Kreisverband Kamenz e.V.Jesauer Str. 37 A, 01917 KamenzTelefon: 03578/380021

Arbeiterwohlfahrt KV Bautzen e.V.Macherstr. 5, 01917 KamenzTelefon: 03578/774576

Caritasverband Oberlausitz e.V.Haydnstr. 8, 01917 KamenzTelefon: 03578/374310

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)Kreisverband Westlausitz e.V.Haydnstr. 4, 01917 KamenzTelefon: 03578/38280

Betreuungsverein Landkreis KamenzHeinrich-Heine-Str. 2, 01917 KamenzTelefon: 03578/305939

Diakonisches Werk Kamenz e.V.Fichtestr. 8, 01917 KamenzTelefon: 03578/38540

Sozialverband VdK – KV BautzenBeratungsstelle Kamenz im Stadttheater, Pulsnitzer Str. 11, 01917 KamenzTelefon: 03578/7036936Dienstag und Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Blinden- und SehbehindertenverbandRegionalstelle Kamenz – Beratungsstelle Schulplatz 5, 01917 KamenzTelefon: 03578/315594

Deutscher Bundeswehrverband e.V.KERH Kamenz, 01917 KamenzTelefon: 03578/300332

Arbeitslosen-Selbsthilfe Kamenz e.V.Oswald Kahnt-Str. 3, 01917 KamenzTelefon: 03578/34490

Mehrgenerationenhaus BernsdorfEisenwerkstr. 1d, 02994 BernsdorfTelefon: 035723/92270

Kreissportbund Landkreis Bautzen e.V.Sparkassen „Fit 50+“ KreissportspieleTelefon: 03591/[email protected]

Koordinatorin KOMM! in den SportvereinTelefon: 03591/2706315

Gleichstellungsbeauftragte LandkreisBesucheradresse:Bahnhofstraße 9, 02625 BautzenFrau Heidemarie TrögerTelefon: 03591/5251-87600E-Mail: [email protected]

SeniorenbeauftragterAnsprechpartner: Hans-Michael RentschTelefon: 035951/50384Sprechzeit: jeden 1. Di im Monat im LRA-BZSozialamt, Taucherstraße 23E-Mail: [email protected]

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis BautzenPostanschrift: Landratsamt BautzenBahnhofstraße 9, 02625 BautzenAnsprechpartnerin: Franziska PohlingTelefon: 03591/5251-50013E-Mail: [email protected]

Patientenfürsprecherin des LK BautzenAnsprechpartnerin: Christa RichterTelefon: 0152/59020689E-Mail: [email protected] in Kamenz:Sozialtherapeutische Wohnstätte für chro-nisch kranke Menschen „Eulenhof“Franz-Mehring-Straße 1, 01917 KamenzTelefon: 03578/34040Jeden 1. Mittwoch im Monat, 15.00 - 16.00 Uhr

AusländerbeauftragteFrau Anna Pietak-MalinowskaBesucheranschrift: Bahnhofstraße 9, 02625 BautzenTelefon: 03591/5251-87700E-Mail: [email protected]

EuropabeauftragtePostanschrift: Landratsamt Bautzen Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

4. inFORMatiOnEn Und BERatUnG

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berücksichtigt (Pflegestufe 0 und Zuschläge in den Stufen I und II).

Die Pflege in der Familie ist abhängig davon, ob Angehörige selbst pflegen oder ob Sach-leistungen von Pflegediensten in Anspruch genommen werden.

Pflegegeld SachleistungenPflegestufe 0 123 € 231 € Pflegestufe I 244 € 468 €Pflegestufe I 316 € 689 €und DemenzPflegestufe II 458 € 1144 €Pflegestufe II 545 € 1298 €und DemenzPflegestufe III 728 € 1612 €Härtefall 1995 €

Eine Kombination zwischen Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich.

Um pflegende Angehörige zu unterstützen:

• erhalten Angehörige, die als Arbeitnehmer eine „Auszeit“ für die kurzfristige Organisa-tion der Pflege nehmen, als Lohnersatzleis-tung Pflegeunterstützungsgeld,

• haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und die Inanspruch-nahme von zinslosen Darlehen zur Siche-rung des Lebensunterhalts,

• werden Pflegekurse unentgeltlich angeboten,• werden für die Pflegepersonen Versiche-

rungsbeiträge bezahlt,• müssen viertel- oder halbjährlich unentgelt-

liche Beratungen durch eine Pflegeeinrich-tung in Anspruch genommen werden,

• kann nach 6 Monaten Pflege für 6 Wochen im Jahr Verhinderungspflege bis zu 2418 € abgerufen werden (auch mit Pflegestufe 0)

• kann bei Erfordernis für 8 Wochen im Jahr Kurzeitpflege bis zu 3224 € beantragt wer-den (auch mit Pflegestufe 0),

5.1. ansprüche auf leistungen der Pflegeversicherung

Wenn es allein nicht mehr geht, …kommt der Anstoß zumeist vom Hausarzt, während eines Krankenhausaufenthaltes oder von Angehörigen, Leistungen von der Pfle-geversicherung zu beantragen. Ob Pflegebe-dürftigkeit vorliegt und damit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt werden, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt.Weil gegenwärtig an der völligen Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und an der Einführung eines neuen Begutachtungsver-fahrens gearbeitet wird, soll ab 2017 im zwei-ten Schritt der Reform die Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Selbstständigkeit beurteilt werden. Dadurch will man den individuellen Pflegebedarf insbesondere von Demenzkran-ken besser berücksichtigen. Bis dahin richten sich die Pflegestufen nach der Hilfebedürftigkeit bei den täglichen Ver-richtungen. Der Zeitaufwand bei der tägli-chen Hilfe muss in den Pflegestufen I, II und III mindestens 90 Minuten, 3 oder 5 Stunden betragen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Pflege-versicherung nur einen Teil der notwendigen Pflegeleistungen finanziert (ein Vergleich mit einer Teilkaskoversicherung bietet sich an). Gleichzeitig mit der Beurteilung der Pflege-bedürftigkeit wird auch empfohlen, ob eine häusliche Pflegeversorgung möglich oder eine Heimpflege notwendig ist.

Die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker werden übergangsweise durch zusätzliche Leistungen in der häuslichen Betreuung besser

5. SOziallEiStUnGEn Und hilFEn

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• Verwirrte Angehörige – wo gibt es spezielle Angebote für Menschen mit Demenz?

• Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Anspruch auf Hilfsmittel zu haben?

Wir informieren und geben Auskunft zu:

• Fragen rund um die gesetzliche Pflegeange-bote, den gesetzlichen Grundlagen

• den unterschiedlichen sozialen Leistungsfor-men

• den unterschiedlichen Wohnformen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit

• niederschwelligen und ehrenamtlichen An-geboten

Wir unterstützen Sie:

• bei Antragstellungen

• Suche nach kurzfristig notwendigen Hilfsan-geboten

• Vermittlung an andere Partner im Netzwerk

Ihre Ansprechpartner:AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenFiliale KamenzMacherstr. 51, 01917 KamenzTelefon: 0800/2471001Web: www.aok.de

BARMER GEK KundencenterTelefon: 0800/332060226300Fax: 01850/0226349

DAK-Gesundheit Servicezentrum Telefon: 040/325325555Web: www.dak.de

IKK classic, Geschäftsstelle KamenzMacherstr. 53, 01917 KamenzTelefon: 03578/301155Fax: 03578/301447Web: www.ikk-classic.de

Knappschaft KrankenkasseOststr. 2, 01917 KamenzTelefon: 03578/783404

• haben Sie Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis zu 40 € monatlich,

• können Zuschüsse für Maßnahmen zur Ver-besserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen bis zu 4000 € pro Maßnahme beantragt werden.

Überlegenswert ist auch die zusätzliche Inan-spruchnahme einer Tages- oder Nachtpflege. Diese wird nicht mehr auf Sachleistungen oder Pflegegeld angerechnet, sondern in den Pflegestufen 0, I, II, III daneben gewährt.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 104 € oder 208 € können bei erheblichem allge-meinen Pflegebedarf von den Pflegebedürftigen der Pflegestufen 0, I, II, III zur Inanspruchnahme häuslicher Betreuung beantragt werden.

Bei Heimpflege werden in den Stufen I, II, III und Härtefall 1064 €, 1330 €, 1612 €, 1995 € bezahlt.

5.2. Pflegenetzwerk landkreis Bautzen

Wir beantworten Ihre Fragen!

• Welche Voraussetzungen sind an eine Pfle-geeinstufung geknöpft?

• Wie und wo beantrage ich eine Pflegestufe?

• Was können meine Angehörigen in der Pfle-ge leisten?

• Ist die Einbeziehung eines Pflegedienstes ratsam?

• Wird eine Aufnahme in ein Pflegeheim not-wendig?

• Was kostet eine Pflege zu Hause oder im Heim?

• Welche Pflegeangebote gibt es und wo fin-de ich die entsprechenden Anbieter?

5. SOziallEiStUnGEn Und hilFEn

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• Innere Medizin• Palliativstation• Anästhesie und Intensivmedizin• Gynäkologie und Geburtshilfe

Ambulante Leistungen• Ambulante Operationen• Notfallambulanz• Physiotherapie

KontaktMalteser Krankenhaus St. JohannesNebelschützer Straße 40, 01917 KamenzTel.: 03578 / 7860Email: krankenhaus.kamenz@malteser.orgwww.malteser-krankenhaus-stjohannes.de

Darüber hinaus gibt es in Kamenz zahlreiche niedergelassene Ärzte bzw. Facharztpraxen.

Malteser Krankenhaus St. JohannesDas Malteser Krankenhaus St. Johannes ist ein Krankenhaus der Malteser Sachsen-Bran-denburg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Ka-menz, die ein weiteres Krankenhaus in Gör-litz und Altenhilfeeinrichtungen in Kamenz, Bautzen, Leipzig, Cottbus, Wittichenau sowie einen ambulanten Pflegedienst in Räckelwitz unterhält.

EckdatenMitarbeiter: rund 330

Behandelte Patienten (in 2014): - 7.640 stationäre Fälle, - 15.310 ambulante Fälle

- 160 Planbetten

Schwerpunkte: Grund- und Regelversorgung, Mitglied im Lausitzer Brustzentrum

Gründung: unter Trägerschaft der Malteser im Jahr 2000

Fachbereiche• Chirurgie

6. MEdiziniSchE vERSORGUnG

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MO

Malteser Krankenhaus St. Johannes

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Seniorengerechte Wohnungen sind vom Neubau her an bestimmte Normen gebunden, wie Barrierefreiheit, Notrufanlage, Sozialstati-on in der Nähe.

Betreutes oder Service-Wohnen ermög-licht die Vorstellung, „wenn ich jemanden brauche, ist er rund um die Uhr da und hilft mir“. Nach den Heimgesetzen sind solche Wohnformen allerdings nur dann kein Heim, wenn die Bewohner die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung selbst frei wählen können und nicht vertraglich beim Vermieter abrufen müssen. Deshalb werden ambulant betreute Wohngruppen unterstützt. Hier leben bis zu 12 Personen, von denen mindestens 3 die Pflegestufen 0 bis III haben, selbstorganisiert in einer gemeinsamen Woh-nung zusammen, kümmern sich selbst um ihre pflegerische Versorgung und haben einen von ihnen mit der Wahrnehmung organisatori-scher und verwaltender Aufgaben beauftragt. Unterstützungen sind: • Absicherung des Organisationsaufwandes

mit zusätzlich pauschal 205 € pro Pflegebe-dürftigen.

• Anschubfinanzierung zur Gründung von Wohngruppen mit bis zu 10 Tausend €.

• Zuschüsse für die Verbesserung des indivi-duellen Wohnumfeldes, wenn mehrere Pfle-gebedürftige zusammen wohnen, mit bis 16000 €.

Als neue Wohnform stellen sich gegenwärtig Mehrgenerationenhäuser dar, deren Bau von der Bundesregierung besonders gefördert wird. Hier soll der alte Grundsatz „jung hilft alt und umgekehrt“ wiederbelebt werden.

Beim Wohnen im Pflegeheim soll die bishe-

rige überwiegende „Rundum - Versorgung“ zunehmend durch kleinteilige, individuelle Wohnformen ersetzt werden. Im Pflegeheim der 4. Generation stehen deshalb Hausge-meinschaften im Mittelpunkt, in denen 6 bis 8 Personen zusammen leben. Häufig ist die Idee vom Leben um den „gemeinsamen Herd“ tragend.

Treffen Sie deshalb keine übereilten Entschei-dungen! Setzen Sie sich zunächst einmal in Ruhe hin und prüfen Sie anhand einer Ihren Bedürfnissen entsprechenden Liste, ob und wo Änderungen in der eigenen Wohnung erforderlich sind, ob die Infrastruktur der nä-heren Umgebung ein angenehmes Wohnen für die nächsten Jahre möglich macht oder ob Ihre Probleme besser durch einen Umzug lösbar sind.

Wenn das Treppensteigen beschwerlicher wird und sich gesundheitliche Einschränkungen bemerkbar machen, wird es Zeit, einige Jah-re voraus zu denken. Wie möchte ich leben, wenn sich vom Einkauf bis zur Hausarbeit im-mer mehr Hürden auftun oder wenn nach dem Tod des Partners die Einsamkeit droht. Auch wer eigentlich nicht umziehen will, sollte sich rechtzeitig umschauen, welche Wohnmöglich-keiten für Senioren in Kamenz und Umgebung möglich sind.Die bisherige Miet- oder Eigentumswoh-nung oder das eigene Haus ermöglichen eine weitgehend selbstständige Haushaltsfüh-rung. Diese kann durch ambulante Dienste mit hauswirtschaftlicher Hilfe, Pflege- und Betreu-ungsleistungen, Essen auf Rädern unterstützt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit finanzieller Unterstützung der Pflegeversiche-rung oder wo nötig, durch die Sozialhilfe, Woh-nungsanpassungen vorzunehmen (Schwellen entfernen, Haltegriffe anbringen, Bad umbau-en, Küche verändern). Dazu ist das Einverständ-nis des Vermieters erforderlich. Voraus gegan-gene Gespräche schaffen Klarheit.

Seniorenfreundliche Wohnungen wer-den durch den Bauherrn den Bedürfnissen älterer Menschen angepasst:• stufenloser Zugang zur Wohnung• keine Schwellen• Bad und Küche seniorengerecht

Bevor man sich allerdings zum Umzug ent-scheidet, sollte unbedingt geprüft werden:• Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel• Einkaufsmöglichkeiten und medizinische

Versorgung• Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien

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Lebenshilfe e.V. für Menschen mit geistiger BehinderungFeigstr. 21, 01917 KamenzTelefon: 03578/302089

Residenz Westlausitz „VergissMeinNicht“Nebelschützer Str. 11, 01917 KamenzTelefon: 03578/787707

7.3. ambulante Pflegedienste

Caritas-Sozialstation Bautzen – KamenzHaydnstr. 8, 01917 KamenzTelefon: 03578/374310

Malteser Ambulanter PflegedienstMichael-Hornik-Str. 1, 01917 RäckelwitzTelefon: 035796/94433

Therapie- und Pflegezentrum WestlausitzNL Pflegezentrum GmbH & Co. KGOststr. 13, 01917 KamenzTelefon: 03578/3099727

ASB Pflegezentrum KamenzFichtestraße 15, 01917 KamenzTelefon: 03578/3093911

Diakonie Kamenz PflegedienstFichtestr. 8, 01917 KamenzTelefon: 03578/38540

Auswahlkriterien für den Pflegedienst zu Hause:• Sind die Mitarbeiter sympathisch? Der Dienst

kommt regelmäßig zu Ihnen. Fühlen Sie sich nicht wohl, besprechen Sie die Angelegen-heit mit dem Dienst oder beauftragen Sie einen nahen Angehörigen damit.

• Ist der Pflegedienst Vertragspartner Ihres Kostenträgers?

• Ist der Pflegedienst rund um die Uhr erreich-bar oder erreichen Sie außerhalb der Büro-zeiten nur einen Anrufbeantworter?

• Können Sie vor Vertragsabschluss mit Ihren künftigen Pflegekräften sprechen?

• Bietet der Pflegedienst ein unverbindliches Vorgespräch an?

• Werden Fragen freundlich und geduldig be-antwortet?

• Wird offen auf Wünsche eingegangen?• Kann der Pflegedienst bei Verbesserungs-

maßnahmen von technischen Hilfsmitteln (höhenverstellbares Bett) oder Umbauten im Badezimmer beraten? Hilft er beim Orga-nisieren und bei der Antragsstellung?

• Informiert der Pflegedienst auch über die Installation eines Hausnotrufgerätes?

7.1. alten- und Pflegeheime

Caritasheim St. GeorgBernhardweg 2, 01917 KamenzTelefon: 03578/35060

Malteserstift St. MonikaChristian-Weißmantel-Str. 27, 01917 KamenzTelefon: 03578/3750

DRK Seniorenzentrum „Herbstsonne Kamenz“AltenpflegeheimUlmenweg 8, 01917 KamenzTelefon: 03578/3091600

Heimauswahlkriterien:

• Sind die Mitarbeiter sympathisch?

• Gibt es eine ausreichende Betreuung der Heimbewohner auch nachts und am Wo-chenende?

• Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Wohnbereich des Pflegebe-dürftigen zuständig, wie viele Pflegeperso-nen leben dort?

• Gibt es einen Arzt in der Nähe / im Haus?

• Können die Heimbewohner eigene Möbel, Teppiche, Gardinen usw. mitbringen?

• Wie viele Heimbewohner müssen sich Ne-benräume wie Bad und Toilette teilen?

• Wie oft und zu welcher Tageszeit wird sau-ber gemacht? Wer übernimmt die Schön-heitsreparaturen und Malerarbeiten im Zimmer?

7.2. Betreutes wohnen

DRK KV Freital e.V. Betreutes WohnenUlmenweg 2-6, 01917 KamenzTelefon: 03578/3091500

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• Weist der Dienst alle Kosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen,werden, mo-natlich deutlich als Ihren Eigenteil aus?

• Wird die Pflegedokumentation in der Woh-nung hinterlegt, können Sie jederzeit Ein-sicht nehmen?

• Einmal pro Monat muss Ihnen der Pflege-dienst einen Leistungsnachweis über die erbrachten Pflegeleistungen zur Unterschrift vorlegen. Das Abrechnungsblatt muss eine Auflistung über die Pflegezeiten und Pfle-getätigkeiten enthalten. Aus rechtlichen Gründen kann der Vertragspartner nur die pflegebedürftige Person selber sein!

7.4. hospizeStationäre Hospize Im Hospiz werden unheilbare kranke Patienten in ihrem letzten Lebensabschnitt begleitet und betreut. Pflegekräfte, Seelsorger und Sozialar-beiter schaffen eine liebevolle Umgebung und helfen Sterbenden und ihren Angehörigen, Trauer, Angst und Schmerz zu bewältigen.

Hospiz „Siloah“Comeniusstraße 12, 02747 HerrnhutTelefon: 035873/362060

Hospiz RadebeulAugustusweg 101, 01445 RadebeulTelefon: 0351/8308673

Hospiz FriedensbergKirchstraße 23-25, 01979 LauchhammerTelefon: 03574/467970

PalliativstationMalteserkrankenhaus Kamenz (6 Plätze)Nebelschützer Straße 4001917 KamenzAnsprechpartnerin: Dr. med. Cornelia MeißnerTelefon: 03578/786191

Ambulanter Hospizdienst

Caritasverband Oberlausitz e.V.Ambulanter Hospiz- und PalliativberatungsdienetHaydnstraße 8, 01917 KamenzTelefon: 03578/374312

• Informiert der Dienst darüber, welche der benötigten Hilfen mit der Pflegekasse ab-gerechnet werden, und welche Kosten Sie eventuell selber tragen müssen?

• Wechseln die Pflegekräfte häufig? Wenig Wechsel ist gut für die Bildung eines Ver-trauensverhältnisses!

• Arbeitet der Pflegedienst mit dem behan-delnden Hausarzt zusammen? Regelmäßige Rücksprachen können aktuelle Veränderun-gen der Pflegebedürftigkeit unmittelbar in den Pflege- und Behandlungsprozess ein-fließen lassen!

• Werden Ihre Wünsche bezüglich der einge-setzten Pflegekräfte (Männer oder Frauen) und der Pflegezeiten berücksichtigt?

• Werden im Vertrag Vorauszahlungen gefor-dert? Das ist nicht üblich, ablehnen!

• Bekommen Sie die Zeit, den Vertrag vor Unterschriftsleistung nochmals in Ruhe zu Hause zu prüfen?

• Räumt Ihnen der Dienst die gesetzliche Kün-digungsfrist von 14 Tagen ein?

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geführten Telefonat oft heraus und verstehen es dann, dramatische Geschichten zu erzäh-len. Doch ehe man mit der „Freundin“ oder einem „Abgesandten“ des vermeintlichen Verwandten zur Bank geht oder zur Geldkas-sette greift, sollte man bei dessen Eltern rück-fragen. Und muss man wirklich innerhalb einer Stunde jemanden aus der Patsche helfen, der seine Oma schon Jahre nicht mehr besucht hat und ihr nicht vertraut ist?

Wenn Gewinne und Geschenke locken:Im Briefkasten oder auf dem Computer kom-men sie immer wieder an – die tollen Nach-richten, dass man eine Reise, ein Auto oder einen Batzen Geld gewonnen hat. Doch Vor-sicht! Im „besten“ Fall geben arglose Verbrau-cher bei der Antwort nur Ihre persönlichen Daten für kommerzielle Adresssammler preis. Im schlimmsten Fall unterschreibt man mit sei-nem Namen eine kostenpflichtige Bestellung oder gar eine Einzugsermächtigung für die ebenfalls (zur Gewinnauszahlung) abgefrag-ten Konten.

Die fiesen Fallen lauern im Kleingedruck-ten: Auch hier gilt: Kontrolle ist besser als Vertrauen! Laut Gesetz müssen angekündigte Gewinnver-

sprechungen zwar erfüllt werden, aber wenn die Firma nur eine Postfachadresse aufweist oder im Ausland sitzt, ist das kaum einklagbar. Also nehmen Sie sich vorher die Zeit und prüfen genau, wer da Gewinne verspricht.

Einen netten kostenlosen Ausflug per Bus oder Schiff, dazu Wasserkocher, ungari-sche Salami oder ein neues Federbett als Draufgabe – das versprechen die Anbie-ter von Kaffeefahrten:Und das gibt es zuweilen auch. Bei diesen Fahrten oder (durchaus auch ins Ausland füh-renden) Reisen, geht es um nichts anderes als um den Verkauf von Waren. Dagegen spricht nichts, solange Teilnehmer nicht in einsamen Gasthöfen zum Kauf oder zum Erwerb völlig überteuerter Dinge genötigt werden. Wer an Kaffeefahrten oder Werbereisen teilnimmt und die angebotenen Waren kaufen möchte, sollte prüfen, ob auf dem Kaufvertrag die Adresse der Firma vollständig ist, eine Widerrufsbeleh-rung im Vertrag enthalten ist und die Kunden ein Duplikat des Vertrages bekommen. Nur für deutsche Firmen gilt das deutsche Wider-rufsrecht! Und nur per Einschreiben mit Rück-schein kann man den auf einer Kaffeefahrt ge-schlossenen Vertrag widerrufen. Kann ich am Telefon oder an der Haustür abgeschlossene Verträge widerrufen? Einheitlich gilt: Ja!

Grundsätzlich sind Telefonanrufe zu Werbe-zwecken ohne Einwilligung des Verbrauchers nach dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG), einschließlich der Un-terdrückung der Rufnummer, in Deutschland verboten. Verstöße dagegen können der Bun-desnetzagentur gemeldet werden.Doch trotzdem sind am Telefon zustande ge-

8.1. wachsamkeit und vorsichtGerade auf ältere Menschen haben es Gauner und Trickbetrüger häufig abgesehen. Die Pa-lette reicht von völlig überteuerten Notrufte-lefonen über neue Sicherheitstüren, hin zu im-mer neuen Variationen des „Enkeltricks“ bis zu teuren Verträgen an der Haustür oder bei Kaffeefahrten. Es wird sicherlich in den nächs-ten Jahren immer wieder neue Variationen der Betrugsmaschen geben. Hier einige Tipps der Polizei:

Wenn es an der Wohnungstür klingelt:Keine Fremden in die Wohnung lassen Oft geben sich Betrüger als Vertreter der Ren-tenversicherung oder der Stadtwerke, des Vermieters bzw. von Krankenkassen aus. Man kann nach dem Namen und dem vermeint-lichen Auftraggeber fragen, die Tür wieder schließen und telefonisch nachfragen.Tatsächliche Behördenvertreter oder seriöse Sammler werden diese Rückfrage nicht fürch-ten, sondern warten oder wiederkommen.

Nicht auf Mitleidsmaschen oder ver-meintliche Umfragen hereinfallen Als Tierschützer oder Vertreter von Behinder-teneinrichtungen tarnen sich Betrüger insbe-sondere um die Weihnachtszeit. Auch hier gilt: solche Leute niemals in die Wohnung lassen und nichts an der Wohnungstür unterschrei-ben! Wenn man bedrängt wird, kann man eine Visitenkarte oder vermeintliche Unterla-gen fordern und sollte diese immer in Ruhe mit Vertrauenspersonen durchsehen.

Wenn „Verwandte“ in Not sind:Die „Enkeltrickbetrüger“ wissen nicht ein-mal, wie die Enkel oder Neffen heißen. Aber sie bekommen es bei einem ersten, geschickt

8. SichERhEit Und ORdnUnG

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8.2. wichtige Rufnummern

Notruf Feuerwehr / Rettungsdienst 112

Leitstelle Hoyerswerda:Krankentransport/ kassenärztlicher Bereitschaftsdienst (03571) 19222Auskünfte zur Feuerwehr (03571) 19296

Polizei:Notruf 110Polizeirevier Kamenz (03578) 3520

Telefonseelsorge 0800 1110111 0800 1110222

Elternkreis suchtgefährdeter Kinder und Jugendlicher 0172 9434514

Kinder- und Jugendsorgentelefon 0800 0080080

Frauenschutzhaus BautzenBeratung und Aufnahme rund um die Uhr (03591) 45120

Havarie Stromversorgung:ewag kamenz (03578) 377377ENSO Energie Sachsen Ost AG 0180 2787902

Havarie Gasversorgung:ENSO Energie Sachsen Ost AG 0180 2787901

Havarie Wasserversorgung / Abwasserentsorgung:ewag kamenz (03578) 377377

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Havarie öffentlicher Verkehrsraum:ewag kamenz (03578) 377377

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kommene Verträge gültig! Es gilt jedoch eine Widerrufsfrist von zwei oder vier Wochen, ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf kann durch das Zurückschicken der Ware oder schriftlich geschehen. Machen Sie das per Brief, dann befördern Sie diesen bitte per Ein-schreiben mit Rückschein, um sicher zugehen, dass Ihr Wille auch ankommt.Das gilt natürlich auch für an der Haustür abgeschlossene Verträge. Hier gilt eine Wi-derrufsfrist von zwei Wochen. Achtung! Das Widerrufsrecht gilt neuerdings auch für Zeit-schriften Abonnements, Wett- und Lottover-träge!

Sollten Sie also doch einmal in eine Falle getappt oder dem Charme einer Stimme be-ziehungsweise dem Anblick eines Menschen erlegen sein, keine Panik! Beraten oder infor-mieren Sie sich bei einer Verbraucherschutz-zentrale in Ihrer Nähe. Lassen Sie aber auf keinen Fall die Widerrufszeit ungenutzt ver-streichen! Denn dann wird es sehr schwierig, aus diesen Verträgen herauszukommen und Sie müssen zahlen, ob sie wollen oder nicht!

Verbraucherzentrale SachsenBeratungsstelle BautzenMartin-Hoop-Straße 1, 02625 BautzenTelefon: 03591-491036Unsere Öffnungszeiten: Montag: 10-12 UhrDienstag: 9-12 und 13-18 UhrMittwoch: 13-18 UhrDonnerstag: 9-12 Uhr

Polizeirevier KamenzPoststraße 4, 01917 KamenzTelefon: 03578 / 352-0

8. SichERhEit Und ORdnUnG

Page 26: Seniorenratgeber Kamenz & Schönteichen

26

ERBEN – SCHENKEN – VERKAUFEN Überdachter Eigentumsübergang von Liegenschaften – Was sollten Sie wissen und wer kann helfen?Bei Zeiten sich Gedanken machen, wie man was wie regu-lieren kann, wenn es notwendig ist. Den rechten Zeitpunkt kann man nicht festlegen, wenn man es selbstbestimmt machen möchten, sollten Sie sich dem Thema nicht ver-schließen. Sie haben Werte geschaffen, erworben oder erhalten. Um Ihnen gern zu helfen, geben wir Ihnen nachfol-gende Fragen als Gedankenhinweise von uns:

1.) Wer kommt alles in Betracht? Wem will man etwas mehr überlassen, wem nicht, was, aus welcher Motivation her-aus und ab wann?

2.) Wie soll die Nachfolge geregelt werden?

3.) Was ist zu beachten bei einer Schenkung zu Lebzeiten? Mit oder ohne Auflagen? Was ist mit Rückübertragung, Pflichtteil- und Pflichtteilergänzungsansprüchen sowie mit Rückholung gemeint.?

4.) Erbschaft in der gesetzlichen Erbfolge oder der Verfü-gung per letzten Willen (Testament)?

5.) Anteils- bzw. Miteigentumsanteile, was bedeute das?

6.) Ausschlagung bzw. Verzicht auf eine Erbschaft oder eine Schenkung, kann man das?

7.) Gibt es Vorkaufsrechte und Dienstbarkeiten?

8.) Grundsätzlich ist neben dem Erbschein eine notarielle Beurkundung von Übereinkünften und die Eintragung ins Grundbuch notwendig!

9.) Wie hoch ist der Wert meiner Liegenschaft? Achtung: Hierbei gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen. Wer bestimmt den Wert?

Gedanken zu einer Waldliegenschaft Irrtümer, Einreden, Behauptungen – was ist wahr oder stimmt so nicht. Wir können Sie aufklären.v Wie hoch sind die laufenden Kosten (Grundsteuer,

Berufsgenossenschaft, Wasserhaltungsabgabe, Jagdge-nossenschaft, Verkehrssicherungspflicht, Versicherungen, zugelassene beschränkte Dienstbarkeiten, freiwillige Mit-gliedschaften)?

v Wer kümmert sich um den Wald, wenn Sie es nicht kön-nen? Wer nimmt sich die Zeit das Eigentum zu finden, die Grenzen zu bestimmen und zu erklären?

v Welche Ansprüche, wie Auskehrungen und Entschädigungsbeträge, hat man und wann können diese verloren gehen?

v Welche Erlöse können durch eine Waldbewirtschaftung erzielt werden und wie erfolgt dies und wer kann die Dienstleistung erbringen?

vErbe antreten oder nicht?

vWas passiert bei keiner Benutzung?

v Besonderheit: Waldpacht und Einlassung eines Nieß-brauchrechtes. Was bedeutet das? Wie macht man es richtig?

vVeräußerung von Wald: Was ist zu beachten?

Wir können Sie, je nachdem ob Sie Erblasser oder Erbe (allein oder gemeinschaftlich), Schenker oder Beschenkter sind, fach- und sachkundig Beraten und Schulen sowie Ihnen in vielen Dingen zu Ihrem Anliegen unsere Unterstüt-zung und Hilfe anbieten.

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Page 27: Seniorenratgeber Kamenz & Schönteichen

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Selber über Leben und Tod entscheidenIn welcher Art und Weise Sie bei Krankheit vom Arzt behandelt werden möchten, ent-scheiden Sie selber. Schwierig wird es, können Sie Ihren Willen nicht mehr äußern. Bei sofort notwendigen Maßnahmen gibt es keine Frage: Die Ärzte müssen unverzüglich handeln, und zwar im Sinne des mutmaßlichen Patienten-willens. Nach einem Unfall oder plötzlichen Zusammenbruch gehen sie selbstverständlich davon aus, dass Sie Wert auf Rettung legen. Handelt es sich jedoch um langfristige oder nicht eilbedürftige Therapien, muss das Vor-mundschaftsgericht einen gesetzlichen Ver-treter berufen. Der bestimmt stellvertretend in Ihrem Interesse alles Weitere. Wenn Sie Ihre Meinung diesbezüglich nie geäußert haben, ist das allerdings eine schwere Entscheidung. Um Ihr Schicksal nicht dem Gewissen anderer zu überlassen, ist es zweckmäßig, eine soge-nannte Patientenverfügung abzufassen. Diese ist für den Arzt rechtsverbindlich, bei Zuwider-handlungen macht er sich strafbar. Auch die-ses Dokument ist schriftlich aufzusetzen und idealerweise mit religiösen sowie ethischen Wertvorstellungen zu ergänzen. Ändern sich Ihre Ansichten, setzen Sie einfach eine neue Verfügung auf.

Den Letzten Willen in sichere Hände gebenEin erfülltes Leben führen, heißt auch, über den Tod hinausblicken. Im übertragenen Sin-ne leben Sie sogar weiter. Sie bleiben in ihren Kindern, den Erinnerungen anderer und hin-terlassen ideelle sowie materielle Werte. Über Ihr geistiges Vermächtnis wird die Nachwelt individuell entscheiden, das Materielle regelt die gesetzliche Erbfolge. Wer sie ändern, einen Teil vielleicht wohltätigen Zwecken zukommen

lassen will, muss in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Dazu ist keine besondere Form von-nöten, nur muss es handschriftlich erfolgen und kann (muss aber nicht) von einem Notar beur-kundet werden. Vergessen Sie bitte nicht die Überschrift – sie kann „Testament” oder „Letz-ter Wille” lauten - sowie Ort und Datum anzu-geben. Natürlich müssen Sie das Testament am Ende auch unterschreiben. Bemühen Sie sich außerdem, Ihre Absichten klar und verständ-lich aufzuschreiben. Sollten Sie unsicher sein, können Sie gern einen Anwalt zurate ziehen. Dieser kann das Testament auch gleich für Sie aufbewahren. Niemals sollten Sie es einfach in der Schublade liegen lassen. Leicht könnte Ihr Letzter Wille durch hinterlistige Tat übergangen werden. Sie sehen also, es ist wichtig, noch zu Lebzeiten zu klären, wie die Beerdigungsmoda-litäten zu regeln sind. Benennen Sie jemanden aus Ihrem vertrauten Umfeld, der sich im Not-fall sofort die Unterlagen zu finden weiß.

DokumentenmappeViele wichtige Unterlagen und Papiere sind schwer zu ersetzen. Deshalb ist es gut, diese übersichtlich in einer sogenannten „Doku-mentenmappe“ an einem festen Platz auf-zubewahren. So können Sie jederzeit zu Re-gelung von Behördenangelegenheiten und in einem Notfall darauf zurückgreifen.Folgende Unterlagen sollten in einer Doku-mentenmappe sein: Geburtsurkunde, Heirats-urkunde, Stammbuch, Ernennungsurkunden, Arbeitsverträge, Zeugnisse, Sozialversiche-rungsunterlagen, Rentenbescheide mit ent-sprechenden Anpassungsbescheiden, Versi-cherungspolicen, Wertpapiere, Sparbücher, Schuldurkunden, Testament, Anschriften der nächsten Angehörigen.

Auch unangenehme Dinge brauchen VorsorgeDas fürs Alter vorgesorgt werden muss, weiß jeder. Üblicherweise denken die meisten dabei an eine Rentenversicherung, eine altersge-rechte Wohnung und Ähnliches. Unangeneh-me Eventualitäten, die mit Hilflosigkeit und Tod zusammenhängen, blendet man dagegen gern aus. Dabei sollten Sie gerade diese Ange-legenheiten rechtzeitig regeln. Fatale Folgen könnten das Ergebnis sein.

Wer darf über meine Angelegenheiten bestimmen?Viele Menschen sind der Meinung, wenn sie im Falle schwerwiegender Erkrankung (bei-spielsweise einer Demenz) ihrer Willenskraft beraubt sind, könnten ja der Partner oder die Kinder für sie entscheiden. Weit gefehlt, denn im Krankheitsfall besteht keine gesetzliche Ver-tretungsmacht von Eheleuten untereinander oder Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt. Haben Sie sich diesbezüglich nie geäußert, muss ein Gericht entscheiden, wer Sie zukünf-tig vertreten darf. In der Regel fallen solche Ur-teile in ihrem Sinne aus, doch das muss nicht sein. Wollen Sie verhindern, dass unliebsame Personen die Oberhand über Sie gewinnen, müssen Sie noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte schriftlich eine Vorsorgevollmacht aus-stellen. Es können auch mehrere sein, wenn Sie Bereiche wie Finanzen und andere persönliche Angelegenheiten in verschiedene Hände legen möchten. Ein Notar muss diese Schriftstücke nur in Ausnahmefällen beurkunden, jedoch ist ratsam, diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK) zu hinterle-gen. Sollte sich Ihr Wille einmal ändern, können Sie die Vollmacht(en) jederzeit, auch mündlich, widerrufen.

9. waS SiE SOnSt nOch wiSSEn SOlltEn

Page 29: Seniorenratgeber Kamenz & Schönteichen

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9.2. das testamentIm Falle des Todes ist schließlich auch der per-sönliche Nachlass zu klären. Was geschieht mit dem Vermögen oder auch mit eventuellenSchulden? Der Erbe tritt die Nachfolge für bei-de an. Die nachstehenden Erläuterungen sind als allgemeine Hinweise zu verstehen.Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren wird. Testamente können entweder zur Nieder-schrift bei einem Notar erstellt oder eigenhän-dig geschrieben werden.

Gemeinsames Testament von EhegattenDas Gesetz ermöglicht es, Ehegatten ein ge-meinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffent-licher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Eheleute mit Vor- und Zunamen unterschreiben.

9.3. der SterbefallDie nächsten Angehörigen der oder des Ver-storbenen beziehungsweise die Sorgebe-rechtigten müssen beim Tod zu Hause einen Arzt verständigen und sich von ihm einen Totenschein ausstellen lassen. Dann muss ein Bestattungsunternehmen informiert werden, welches die weiteren Formalitäten abwickelt.

Verantwortlich sind dafür in gesetzlicher fest-gelegter Reihenfolge:• Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspart-

nerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft

• die volljährigen Kinder• die Eltern

• die volljährigen Geschwister• Partnerin/Partner einer auf Dauer angeleg-

ten nichtehelichen Lebensgemeinschaft• sonstige Sorgeberechtigte• die Großeltern• die volljährigen Enkelkinder• sonstige Verwandte bis zum 3. Grade

Anzeige des SterbefallsDie Anzeige erfolgt beim zuständigen Standes-amt (Standesamt Rathaus Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, Tel. 03578/379-166 /-167). Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag erfolgen. Der Sterbefall muss grundsätzlich persönlich angezeigt wer-den. Haben Sie als anzeigenpflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Bestat-tung beauftragt, wird dieses alle Formalitäten erledigen.Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der Sterbeurkunde:• Personalausweis oder Reisepass der oder

des Verstorbenen• Personalausweis oder Reisepass der Person,

die den Sterbefall anzeigt• ärztliche Todesbescheinigung• Name und Anschrift der Kinder

9.1. vorsorgevollmacht und Patien-tenverfügung

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder nachlassende körperliche und geistige Kräfte in die Lage kommen, die Angelegen-heiten in seinem Leben zunehmend nicht mehr selbst regeln zu können. In diesem Fall können ihn Angehörige nicht vertreten und es muss vom Gericht ein Betreuer bestellt werden.Darauf können Sie mit einer Betreuungsverfü-gung Einfluss nehmen, indem Sie schriftlich er-klären, wer in solchen Fällen als Betreuer ein-gesetzt werden kann oder wer das in keinem Fall sein soll. Das Gericht muss diese Wünsche beachten. Sie können aber auch die gerichtli-che Betreuerbestellung vermeiden, indem Sie durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtig-te einsetzen, die dann rechtlich für Sie tätig werden können. Das setzt allerdings ein un-eingeschränktes Vertrauensverhältnis voraus.Damit die Vorsorgevollmacht von allen Behör-den und Institutionen auch akzeptiert wird, sollten alle Sachgebiete, die vom Bevollmäch-tigten für Sie entschieden werden sollen, ein-zeln aufgeführt sein. Die „Generalvollmacht“ ist dafür nicht ausreichend. Eine Beratung ist deshalb angebracht.In einer Patientenverfügung können Sie festle-gen, wieviel und welche medizinische Versor-gung Sie als Sterbender wünschen. Auf Grund Ihres Selbstbestimmungsrechts können Sie statt Lebensverlängerung und Apparatemedi-zin Schmerz- und Beschwerdelinderung verlan-gen. Seit 2009 sind Betreuer, Bevollmächtig-ter, behandelnder Arzt und Betreuungsgericht an den in Ihrer Patientenverfügung niederge-legten Willen rechtlich gebunden.

9. waS SiE SOnSt nOch wiSSEn SOlltEn

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zeugen (auch Anhänger)• Auflösung von Versicherungen (zum Beispiel

Sozial-, Rentenversicherung, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung)

• Antrag auf Rentenfortzahlung an den Ehe-partner (Sterbevierteljahr)

• Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens- oder Sterbegeldversicherungen gel-tend machen

• Kündigung oder Weiterführung von Miet-verträgen

• Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträ-gen bei Geldinstituten

• Widerruf von Einzugsermächtigungen• Änderung/Einlösung von Sparverträgen• Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehge-

räten (GEZ und private)• Abmeldung des Gas- und Strombezuges• Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Pri-

vatnetzanbieter)• Auflösung von Mitgliedschaften bei Verei-

nen, Organisationen, Gewerkschaften• Abbestellung von Abonnements von Zeitun-

gen und Zeitschriften• Benachrichtigung der Kirche/Religionsge-

meinschaft• Benachrichtigung von behandelnden Ärzten• Benachrichtigung des Finanzamts• Postnachsendeauftrag an Erben/Bevoll-

mächtigte

Das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen.

9.4. witwenrenteWie die Rentenversicherung informiert, erhal-ten Witwen/Witwer – wie bisher auch – ab dem Jahre 2012 eine Witwenrente, wenn der verstorbene Ehegatte die allgemeine Warte-

zeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes rechts-gültig bestanden haben. Es darf kein Renten-splitting unter Ehegatten durchgeführt wor-den sein. Auf die allgemeine Wartezeit werden bestimmte Zeiten und Zuschläge angerechnet.Sie erhalten die „große“ Witwen-/Witwerren-te, sofern Sie› das 45. Lebensjahr vollendet haben oder› ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches

das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen oder

› für ein behindertes Kind sorgen oder› vermindert erwerbsfähig sind.Die Rente beträgt 60 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung des/ der verstorbe-nen Versicherten. Sind die genannten Vor-aussetzungen für die „große“ Witwenrente/Witwerrente nicht erfüllt, so erhalten Sie eine „kleine“ Witwen-/Witwerrente. Diese Rente beträgt 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des oder der verstorbenen Versicherten.Die Höhe der Witwenrente ist in den ersten drei Monaten unabhängig davon ob es eine kleine oder eine große Witwenrente ist, immer gleich. Sie wird in Höhe einer Versichertenrente ge-zahlt. Man spricht auch vom Sterbevierteljahr.Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 ge-heiratet haben oder bei denen beide Partneram 01.01.2002 noch unter 40 Jahre alt wa-ren, gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht. Hat die Ehe bis zum Tod des/der Versicherten weniger als ein Jahr angedauert, ist ein An-spruch auf Witwen- / Witwerrente nur mög-lich, wenn die Ehe nicht überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Die „große“ Witwen-/Witwerrente beträgt nicht

Zusätzlich zu diesen Unterlagen werden ge-fordert:• bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde, • bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde• bei Verstorbenen, die in Eingetragener Le-

benspartnerschaft lebten: Lebenspartner-schaftsurkunde

• bei geschiedenen Verstorbenen: Eheurkun-de und rechtskräftiges Scheidungsurteil

• bei verwitweten Verstorbenen: Eheurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehepartners

Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld beziehungsweise nach einer Bestattung denken sollten, ist im Folgen-den anhand einer Liste aufgeführt:• Auswahl eines Sarges/einer Urne• Bestattungstermin vereinbaren• Trauerfeier organisieren• Pfarrer/Trauerredner bestellen• Traueranzeigen in Zeitungen• Grabstelle anfordern, Grabpflege regeln

Nach der Bestattung sind einige rechtliche Be-stimmungen zu beachten. So sollten von der verstorbenen Person eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenen-falls geändert werden:• vorhandene Testamente des Verstorbenen

beim Nachlassgericht/ Amtsgericht abge-ben, Nachlass-Sicherstellung, Testaments-eröffnung

• gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch da-rüber berät, ob die Ausstellung in Ihrem Fall sinnvoll ist)

• Meldung bei der Rentenstelle/beim Arbeit-geber

• Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahr-

9. waS SiE SOnSt nOch wiSSEn SOlltEn

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Erreichbarkeit der Deutsche Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung02625 Bautzen, Steinstraße 8Tel.: 03591/67 220, Fax: 67 22 224E-Mail: [email protected]

9.5. Beratungshilfen in Rechtsfragen und Friedens-richterDas Beratungshil-fegesetz sichert Menschen mit nied-rigem Einkommen R e c h t s b e r a t u n g und Rechtsver-tretung zu. Dafür müssen die Betrof-fenen nur einen kleinen Beitrag selbst aufbringen. Erste Anlaufstelle sind die Amtsge-richte. Bestimmte Interessenverbände unterhalten für ihre Mitglieder Rechts-auskunftsstellen.

Amtsgericht KamenzMacherstraße 49Tel. 03578 / 338100

Friedenrichter:Jens-Uwe Madlung

Postanschrift:Stadtverwaltung KamenzSchiedsstelleMarkt 1, 01917 KamenzTelefon: 03578/379121E-Mail: [email protected]

mehr 60 %, sondern nur noch 55 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung des oder der verstorbenen Versicherten. Es kann aber ein dynamischer Zuschlag für Kindererziehung zur Rente beantragt werden. Er entspricht z.B. bei einem Kind und durchgehender mindestens dreijähriger Erziehung zwei Entgeltpunkte: Das wären im Jahr 2007 monatlich 45,94 EUR in den neuen Bundesländern gewesen.Die „kleine“ Witwenrente oder Witwerrente wird künftig nur noch 24 Monate gezahlt.Sofern allerdings der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner wieder heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, endet der Anspruch auf die Witwen-/Witwer-rente. Bei der „kleinen“ Witwenrente werden die bis zum ursprünglichen Ende der Befris-tung zustehenden Beiträge gezahlt. Bei der „großen“ Witwenrente wird das 24-fache desMonatsbeitrages der Rente gezahlt. Sollte die neue Ehe bzw. Lebenspartnerschaft wieder beendet werden, besteht wiederum ein An-spruch auf die Hinterbliebenenrente. Dies ist dann die Witwenrente bzw. Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten. Die Witwen-/Wit-werrente muss, wie alle anderen Renten auch, beantragt werden.Rente wird seit 2005 versteuert, Freibeträge ändern sich jährlich und richten sich nach dem Jahreseintritt der Rente.Analog zur Regelaltersgrenze erhöht sich auch die für den Bezug der „großen“ Wit-wen-/ Witwerrente maßgebende Altersgrenze (siehe Tabelle). Sie wird bei Todesfällen nach dem 31.12.2011 stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab 2029 gilt dann die Altersgrenze von 47 Jahren für die „große“ Witwen-/Witwerrente.

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