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Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau

Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau · 2017. 5. 18. · Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen 4 Ausgangslage Die Ernst

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Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau

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Verfasser:

Ernst Schweizer AG, Metallbau 17. Mai 2017

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Vorwort

Liebe Hedingerinnen und Hedinger

Wir sind mit unserem Unternehmen seit 1957 in Hedingen und konnten es über die Jahr-zehnte ausbauen und entwickeln. Dabei haben wir uns an der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit orientiert.

Nach der Aufhebung des Mindestwechselkurses Franken-Euro sind wir wirtschaftlich her-ausgefordert. Wir müssen unsere Produktionsstätten effizienter gestalten können, um wett-bewerbsfähig zu bleiben und so die 400 Arbeitsplätze am Standort Hedingen zu sichern. Innerhalb der Vorgaben der geltenden Bau- und Zonenordnung (BZO) ist dies leider nicht möglich.

Wir müssen zeitnah handeln und die baulichen Anpassungen vornehmen, die für die Zukunft unseres Unternehmens wichtig sind. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Sie, liebe Hedingerinnen und Hedinger, uns mit der Annahme des privaten Gestaltungsplans unter-stützen.

Mit dem Gestaltungsplan können wir diese Modernisierung überwiegend innerhalb der bereits überbauten Fläche vornehmen, da er die Nutzungsmöglichkeiten auf ein gängiges Mass – verglichen mit Industriezonen anderer Gemeinden – erhöht. Der Gestaltungsplan verpflichtet uns zudem, unsere Stärken auf dem Areal auch künftig zu nutzen: Er schreibt die Nutzung der Sonnenenergie vor, verlangt bei Neubauten, dass mindestens der Minergie-Standard eingehalten wird, und stellt ästhetische Anforderungen auf, die über die BZO hinausgehen.

Wir sind überzeugt, dass der private Gestaltungsplan auch für die Gemeinde und die Be-wohnerinnen und Bewohner wichtige Vorteile mit sich bringt. Insbesondere die Fussgän-gerüberführung Breitenweg, in die wir ungefähr 1,5 Millionen Franken investieren, um den Fussgänger- vom Werkverkehr zu entflechten. Zudem wird die Option einer Nordzufahrt auf unser Gelände für den Fall abgesichert, dass die Gemeinde beschliesst, unser Areal künf-tig von Norden her entlang der Bahnlinie zu erschliessen. Und wir haben dem Wunsch der Gemeinde entsprochen, dass im Bereich der Hinteren Bahnhofstrasse bei einer künftigen Überbauung eine mehrheitliche Wohnnutzung stattfinden muss.

Schliesslich möchten wir uns an dieser Stelle auch für die gute und konstruktive Zusammen-arbeit mit der Gemeinde Hedingen, unseren Nachbarn und dem Dorf als Ganzes bedanken.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Freundliche Grüsse

Hans Ruedi Schweizer Samuel Schweizer Vorsitz Unternehmensleitung Mitglied UnternehmensleitungHans Ruedi Schweizer

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Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen

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Ausgangslage

Die Ernst Schweizer AG, Metallbau (Schweizer), wurde 1920 gegründet und ist seit 1957 in Hedingen ansässig. Das Unternehmen ist spezialisiert auf ästhetische und energieeffiziente Lösungen für Gebäudehüllen und Briefkästen sowie auf Systeme zur Nutzung der Son-nenenergie. Die Produkte werden in der Schweiz hergestellt. In Hedingen befindet sich der Hauptsitz der Firma mit ungefähr 400 Arbeitsplätzen. Die Arbeitsplätze teilen sich ungefähr gleichmässig auf Büro (Entwicklung, Konstruktion, Verkauf, Unternehmensleitung usw.) und Werk auf.

Seit 2011 begann Schweizer die künftige Entwicklung des Areals in Hedingen zu untersu-chen und aufzuzeigen, welche Bauten und Anlagen in Zukunft benötigt werden. Aus diesen Planungsarbeiten hat sich ergeben, dass die bestehende Industriezone gemäss aktueller Bau- und Zonenordnung (BZO) den Anforderungen des Unternehmens und der gewünsch-ten Entwicklung nicht gerecht wird. Denn bereits beim erstmaligen Erlass der BZO wurde der damalige Bestand auf dem Areal von Schweizer nicht berücksichtigt und die zulässige Dichte (Baumassenziffer) tiefer als die Bestandsdichte angesetzt. Die Parzelle Kat.-Nr. 1760 von Schweizer galt daher bereits beim Erlass der BZO als übernutzt. Aus diesem Grund ist eine bauliche Weiterentwicklung weder durch Ersatz- noch durch Neubauten möglich.

Das regionale Raumordnungskonzept zählt Hedingen zur Siedlungskategorie «Wohnen und Arbeiten an den S-Bahn-Stationen». Damit werden Siedlungen bezeichnet, die als Wohn- und Arbeitsschwerpunkte bei S-Bahn-Stationen zählen. Darüber hinaus wird Hedingen als Arbeitsgebiet von regionaler Bedeutung genannt. Der Fortbestand und die Entwicklung von Schweizer in Hedingen entsprechen damit den übergeordneten raumplanerischen Vorga-ben.

Heutige Situation

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Zielsetzung

Die Vision von Schweizer ist eine sich nachhaltig entwickelnde Gesellschaft. Dies bedeutet für Schweizer, auf die Ansprüche von Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschaft, Umwelt wie auch von Geldgebern einzugehen und langfristige Lösungen für alle anzustreben. Entspre-chend sollen die geplanten Entwicklungsschritte auf dem Areal folgende Ziele unterstützen:

Kunden: Büro- und Produktionsflächen sowie Verkehrswege entsprechen den Anforderungen hinsichtlich Produkt, Qualität, Termine und Umsatz

Mitarbeitende: Arbeitsplätze und Know-how am Standort Hedingen sichern

Gesellschaft: Fussgängersituation am Breitenweg verbessern, Areal abgrenzen

Umwelt: Energieeffiziente Gebäude und Nutzung der Sonnenenergie

Wirtschaftlichkeit: Fliessproduktion, effiziente Logistik und Verkehrsführung, flexible Büro- und Fabrikationsflächen

Geplante Entwicklungsetappen

Der Gestaltungsplan sichert eine langfristige Entwicklung auf dem Areal. Schweizer sieht für die nächsten 10 Jahre die folgenden Etappen vor:

1. Etappe: Büro Kopfbau Werk 1 In einer ersten Etappe soll anstelle des bestehenden Dachs über der Anlieferung Werk 1 ein Anbau zur Büronutzung gebaut werden. Das Projekt wurde bereits detailliert ausgearbeitet und die Baubewilligung liegt seit September 2016 vor. Dieser Kopfbau bildet den Abschluss

Bis ca. 2025 geplante Aus-, Erneuerungs- und Umbauetappen

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Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen

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des Werkgeländes. Er trägt dazu bei, dass der Betrieb gegen Süden und somit zum Dorf-zentrum ästhetisch in Erscheinung tritt. Sämtliche industrielle Produktion auf dem Areal befindet sich nördlich dieses Kopfbaus.

2. Etappe: Fussgängerüberführung Breitenweg Um die Fussgängerverbindung sicherer und komfortabler zu gestalten, wird eine Überfüh-rung mit Liftanlage gebaut. Sie muss erstellt werden, bevor die nachfolgenden Etappen gestartet werden.

3. Etappe: In der dritten Etappe stehen die Erneuerungen rund um und im Werk 2 an.

a Werkerweiterung Querriegel und Innenhof b Ersatzbau Werk 2 c Büroaufstockung

Mit der dritten Etappe kann die nötige durchgängige Fliessproduktion auf der Fläche des bisherigen Werks 2 (einschliesslich Innenhof und Querriegel) geschaffen werden. Denn mit den zusätzlichen Büroflächen, die mit der ersten Etappe durch den Kopfbau Werk 1 ge-schaffen werden, wird das Bürogebäude Querriegel frei und kann daher der Erweiterung des Werks weichen.

Entlang der Hinteren Bahnhofstrasse besteht jederzeit die Möglichkeit, ein Wohnprojekt zu entwerfen und zu realisieren. Zwischen dieser Parzelle und dem Werk besteht heute ein Parkplatz. Hierfür sind momentan keine baulichen Veränderungen geplant.

Ausbauten bis ca. 2025 aus nordöstlicher Sicht kaum erkennbar

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Gestaltungspläne zeigen grundsätzlich immer auf, was im definierten Perimeter langfristig maximal gebaut werden könnte. Auch auf dem Areal Schweizer sind durch den Gestal-tungsplan im nördlichen Bereich zusätzlich zu den geplanten Entwicklungsetappen im Süden Ausbaumöglichkeiten vorhanden. So können beispielsweise das Containerlager oder die Warenannahme verlängert werden. Zudem schafft der Gestaltungsplan die Möglichkeit, das als Büro genutzte «Bauernhaus» entlang der Gleise durch einen Neubau mit rund fünf Geschossen zu ersetzen, da die zulässige Gebäudehöhe (inkl. Dachaufbauten) in diesem Bereich um rund zwei Meter erhöht wird. Zurzeit bestehen allerdings keine konkreten Ab-sichten für Veränderungen nördlich des Breitenwegs.

Anforderungen an das Areal und die Bebauung

Der Gestaltungsplan soll durch die aufgezeigten baulichen Erweiterungen und Ersatzbauten die Umsetzung dieser Ziele ermöglichen. Dafür soll die zulässige Dichte durch den Gestal-tungsplan erhöht werden, während die Höhen für Bauten grösstenteils gemäss heutiger Bauordnung belassen werden. Neben den Vorteilen, die der Gestaltungsplan dem Betrieb Schweizer bringt, stellt er auch zusätzliche Anforderungen an das Areal und die Bebauung, die über ein normales Baubewilligungsverfahren hinausgehen. So sind beispielsweise eine einwandfreie Einordnung der Bauten und Anlagen nötig, der Minergie-Standard bei Neubau-ten Voraussetzung und die Nutzung der Sonnenenergie auf Dachflächen und Fassaden von Neubauten – soweit dies möglich ist – verpflichtend. Im Gegenzug zur erhöhten Ausnützung muss Schweizer zudem eine Fussgängerüberführung für den Breitenweg erstellen, an der Hinteren Bahnhofstrasse einen erhöhten Wohnanteil einhalten und die Bauten auf dem Areal auf eine allfällige Erschliessung von Norden her abstimmen. Aus Sicht der Gemeinde werden damit wichtige öffentliche Interessen berücksichtigt.

Ausschnitt aktueller Zonenplan Hedingen

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Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen

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Verbesserte Ausnützung

Der zur Abstimmung vorliegende private Gestaltungsplan ergänzt die aktuelle Bau- und Zonenordnung im Bereich des Areals Schweizer. Er soll Schweizer eine bauliche Weiterent-wicklung des Betriebs ermöglichen. Er erhöht die zulässige Dichte (Baumassenziffer) auf dem Areal massvoll und lässt damit grössere Bauten als bisher zu. Dies ist insbesondere wichtig, da die Baumassenziffer heute tiefer als die Bestandsdichte angesetzt ist. Die neue Baumassenziffer ist mit der Dichte in Industriezonen anderer Gemeinden vergleichbar. Sie ermöglicht es Schweizer, durch Ersatzbauten effiziente Gebäudestrukturen und optimier-te Betriebsabläufe herzustellen. Nur so kann der Betrieb auch künftig mit der Konkurrenz mithalten und der Standort in Hedingen weiter betrieben werden. Die bestehenden Höhen-beschränkungen Hofächer und Chrätzacher gemäss Zonenplan gelten auch weiterhin und werden eingehalten.

Fussgängerüberführung Breitenweg

Der Breitenweg ist eine Querverbindung für Fussgänger. Er führt mitten durch den Pro-duktionsstandort zur Unterführung des Gleisfelds. Heute wird er auch durch den Werk-verkehr von Schweizer genutzt. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans verpflichtet sich Schweizer dazu, für die Fussgänger als Ersatz für den Breitenweg eine Überführung zu erstellen und zu unterhalten, wobei die Kosten bei Schweizer liegen. Damit werden die Fussgänger vom Werkverkehr getrennt, was die Sicherheit der Fussverbindung erhöht. Zudem erstellt Schweizer mit der neuen Überführung eine Liftanlage, damit ist die Überfüh-rung künftig behindertengerecht gestaltet und ermöglicht die Nutzung mit Kinderwagen. Bisher wurde eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. Das tatsächliche Bauprojekt folgt erst

Visualisierung Fussgängerüberführung Breitenweg

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noch. Die Details der neuen Überführung sind in einem Vertrag zwischen der Gemeinde und Schweizer geregelt.

Erschliessung und Verkehr

Im März 2017 wurden die Verkehrsfahrten im Zentrum Hedingen gezählt und ausgewertet. Dabei hat sich gezeigt, dass die gezählten Personenwagen auf dem Bahnhofplatz zu etwas über 40 Prozent auf Schweizer zurückzuführen sind. Der grössere Anteil Personenwagen stammt entsprechend vom Bahnhof. Hingegen wird der Lastwagenverkehr im Zentrum zu rund 75 Prozent von Schweizer veranlasst. Die zusätzlichen Werkflächen ermöglichen es, dass künftig mehr Arbeitsschritte in Hedingen erfolgen können und damit verbundene Trans-portfahrten zu und von anderen Unternehmensstandorten eingespart werden können. Auch bei einem Vollausbau gemäss Gestaltungsplan ist deshalb mit keiner erheblichen Zunahme des Lastwagenverkehrs zu rechnen. Das Werkstor ist auch weiterhin von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist eine Anlieferung mit Lastwagen nicht möglich und es findet entsprechend kein LKW-Verkehr vom und zum Areal statt.

Um auch dem Verkehrsaufkommen durch Mitarbeitende entgegenzuwirken, fördert Schwei-zer bereits jetzt und auch künftig den öffentlichen Verkehr und beschränkt Parkplätze für Personenwagen auf ein Minimum.

Mitte März wurde die bestehende Erschliessung für das Areal überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Fahrbahnbreiten und Kurvenradien durchwegs genügen und die beste-henden Strassen für die nötigen Schleppkurven der Schwerverkehrsfahrzeuge ausreichen.

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insgesamt mind. 1/3 Wohnanteil

mind. 2/3Wohnanteil

neue max. Höhe519.5 m.ü.M

neue Baumassenziffer

7.5 m3/m2

FussgängerüberführungErstellung notwendig vor

Anwendung neuer BMZ

Option Erschlies-sung Nord

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FussgängerüberführungErstellung notwendig vor

Anwendung neuer BMZ

Optio

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Nutzweise wie Industriezone gemäss BZO

Nutzweise wie Woh- und Gewerbezone 2.9 gemäss BZO

Neuerungen durch den Gestaltungsplan im Überblick

Nutzweise wie Industriezone gemäss BZO

Nutzweise wie Wohn- und Gewerbezone 2.9 gemäss BZO

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Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen

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Demnach können die Lastwagen von Schweizer auf den Ein- und Ausfahrten manövrieren, ohne private Flächen zu tangieren. Für die Zwillikerstrasse verlangen die Zugangsnormali-en ein Trottoir von mindestens zwei Metern Breite. Ein solches steht heute bereits auf der ganzen Länge zur Verfügung. In zwei Bereichen fehlt zurzeit für das bestehende Trottoir ein entsprechendes öffentliches Wegrecht.

Abgesehen von den fehlenden Wegrechten besteht eine für das heutige Verkehrsaufkom-men und auch für eine allfällige Verkehrszunahme ausreichende, in jeder Hinsicht den Nor-men entsprechende Erschliessung.

Da die Gemeinde in Betracht zieht, das Areal von Schweizer künftig von Norden mit einer neuen Strasse entlang den Gleisen zu erschliessen, wurden die nötigen Voraussetzungen dafür in den Gestaltungsplan integriert. Sämtliche Veränderungen auf dem Areal müssen diese Option der Erschliessung immer miteinbeziehen, sodass eine Anlieferung und Zufahrt von Norden her nicht durch den Betrieb verunmöglicht wird. Sobald die Norderschliessung realisiert wird, müssen Lastwagen (> 3,5 t) sowie Personenverkehr von Norden über diese neue Strasse zufahren, um das Ortszentrum zu entlasten. Personenverkehr von Süden, Besucher sowie Verkehr aus dem Dorf selbst können weiterhin über die bestehende Einfahrt ab dem Bahnhofplatz im Süden geführt werden.

Resultate der öffentlichen Auflage

Der private Gestaltungsplan ist vom 13. Januar bis 14. März 2017 während 60 Tagen im Gemeindehaus Hedingen öffentlich aufgelegen. In diesem Rahmen wurden auch die Nachbargemeinden und die SBB zu einer Stellungnahme eingeladen. Zum Inhalt des Ge-staltungsplans sind fünf Einwendungen durch Private eingegangen. Sie enthalten konkrete Anträge oder Ergänzungsvorschläge für den Gestaltungsplan zu den Themen Höhenkoten, Fussgängerüberführung, Verkehr und Mehrwertausgleich. Die Grundeigentümer (Schweizer und Gemeinde Hedingen) haben sämtliche Anträge gemeinsam geprüft. Soweit sie sich der Meinung der Einwender anschliessen konnten, wurden entsprechende Anpassungen in den Gestaltungsplanunterlagen vorgenommen. Ein separater Bericht gibt detailliert Auskunft über die Einwendungen.

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Gemeinde Hedingen

Privater Gestaltungsplan"Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau"

Massstab 1:1000

12. September 2016 / 22. Dezember 2016 / 10. Mai 2017

Zustimmung Gemeindeversammlung am .............................................

Der Präsident: .............................................

Der Gemeindeschreiber: .............................................

Bertram Thurnherr

Daniel Keibach

Kanton Zürich

Im Namen der Gemeindeversammlung

Von der Baudirektion genehmigt am .............................................

BDV-Nr.: .............................................

Publiziert am .............................................

In Kraft getreten am .............................................

Aufgestellt von den Eigentümern: Ernst Schweizer AG, Metallbau

.............................................

.............................................

Gemeinde Hedingen

.............................................

.............................................

Hedingen, den .............................................

KEEAS Raumkonzepte

Sihlstrasse 59, 8001 Zürich

044 252 85 45

www.keeas.ch

Inhalt des Beschlusses

A1 max. Höhenkote 519,5 m ü.M.

Informationsinhalt

Perimeter

Bestandsbaute

Anschlusspunkte Fussgängerüberführung (schematisch)

Teilbereich A

Teilbereich C

Wahrung Option Erschliessung Nord

Teilbereich B

Parzellengrenzen

bestehende Erschliessung Süd

Grünfläche

Koordinaten

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Privater Gestaltungsplan"Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau"

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Zustimmung Gemeindeversammlung am .............................................

Der Präsident: .............................................

Der Gemeindeschreiber: .............................................

Bertram Thurnherr

Daniel Keibach

Kanton Zürich

Im Namen der Gemeindeversammlung

Von der Baudirektion genehmigt am .............................................

BDV-Nr.: .............................................

Publiziert am .............................................

In Kraft getreten am .............................................

Aufgestellt von den Eigentümern: Ernst Schweizer AG, Metallbau

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Gemeinde Hedingen

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Hedingen, den .............................................

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Perimeter

Bestandsbaute

Anschlusspunkte Fussgängerüberführung (schematisch)

Teilbereich A

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Wahrung Option Erschliessung Nord

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Der Präsident: .............................................

Der Gemeindeschreiber: .............................................

Bertram Thurnherr

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Gemeinde Hedingen

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Bestandsbaute

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Teilbereich A

Teilbereich C

Wahrung Option Erschliessung Nord

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Zustimmung Gemeindeversammlung am .............................................

Der Präsident: .............................................

Der Gemeindeschreiber: .............................................

Bertram Thurnherr

Daniel Keibach

Kanton Zürich

Im Namen der Gemeindeversammlung

Von der Baudirektion genehmigt am .............................................

BDV-Nr.: .............................................

Publiziert am .............................................

In Kraft getreten am .............................................

Aufgestellt von den Eigentümern: Ernst Schweizer AG, Metallbau

.............................................

.............................................

Gemeinde Hedingen

.............................................

.............................................

Hedingen, den .............................................

KEEAS Raumkonzepte

Sihlstrasse 59, 8001 Zürich

044 252 85 45

www.keeas.ch

Inhalt des Beschlusses

A1 max. Höhenkote 519,5 m ü.M.

Informationsinhalt

Perimeter

Bestandsbaute

Anschlusspunkte Fussgängerüberführung (schematisch)

Teilbereich A

Teilbereich C

Wahrung Option Erschliessung Nord

Teilbereich B

Parzellengrenzen

bestehende Erschliessung Süd

Grünfläche

Koordinaten

1

2

3

4

5

6

7

9

10

8

1211

13

15

14

16

1 345330.156 / 628664.3892 345365.553 / 628696.4683 345550.169 / 628536.7094 345547.481 / 628526.7325 345633.553 / 628404.1826 345653.538 / 628372.8607 345675.252 / 628338.6278 345645.517 / 628321.7709 345627.018 / 628354.96310 345604.788 / 628339.96111 345625.096 / 628312.90512 345615.662 / 628308.11313 345579.935 / 628361.09214 345541.173 / 628397.93215 345526.358 / 628387.85416 345466.395 / 628456.588

Gestaltungsplan

11Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG

N0

Hintere Bahnhofstrasse

Hofa

ckers

trasse

Bahnw

eg

Chrä

tzachers

trasse

684

1729

2133Breitenweg

1760

1728

A1

SB

B

1759

A

B

C

N

0 40 80 100

Gemeinde Hedingen

Privater Gestaltungsplan"Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau"

Massstab 1:1000

12. September 2016 / 22. Dezember 2016 / 10. Mai 2017

Zustimmung Gemeindeversammlung am .............................................

Der Präsident: .............................................

Der Gemeindeschreiber: .............................................

Bertram Thurnherr

Daniel Keibach

Kanton Zürich

Im Namen der Gemeindeversammlung

Von der Baudirektion genehmigt am .............................................

BDV-Nr.: .............................................

Publiziert am .............................................

In Kraft getreten am .............................................

Aufgestellt von den Eigentümern: Ernst Schweizer AG, Metallbau

.............................................

.............................................

Gemeinde Hedingen

.............................................

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Hedingen, den .............................................

KEEAS Raumkonzepte

Sihlstrasse 59, 8001 Zürich

044 252 85 45

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Inhalt des Beschlusses

A1 max. Höhenkote 519,5 m ü.M.

Informationsinhalt

Perimeter

Bestandsbaute

Anschlusspunkte Fussgängerüberführung (schematisch)

Teilbereich A

Teilbereich C

Wahrung Option Erschliessung Nord

Teilbereich B

Parzellengrenzen

bestehende Erschliessung Süd

Grünfläche

Koordinaten

1

2

3

4

5

6

7

9

10

8

1211

13

15

14

16

1 345330.156 / 628664.3892 345365.553 / 628696.4683 345550.169 / 628536.7094 345547.481 / 628526.7325 345633.553 / 628404.1826 345653.538 / 628372.8607 345675.252 / 628338.6278 345645.517 / 628321.7709 345627.018 / 628354.96310 345604.788 / 628339.96111 345625.096 / 628312.90512 345615.662 / 628308.11313 345579.935 / 628361.09214 345541.173 / 628397.93215 345526.358 / 628387.85416 345466.395 / 628456.588

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Page 12: Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau · 2017. 5. 18. · Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen 4 Ausgangslage Die Ernst

Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen

12

2

I Grundlagen

Art. 1 Zweck

Mit dem Gestaltungsplan werden die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den langfristigen Fortbestand und die Entwicklung des Betriebs der Ernst Schweizer AG, Metallbau («Schweizer»), in Hedingen sichern zu können. Der vorliegende Gestaltungsplan bezweckt namentlich:

− die Sicherstellung von Bestand, Erneuerung und Erweiterung der Bauten und Anlagen auf dem Areal von Schweizer in Hedingen;

− eine wettbewerbsfähige, wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung der Unternehmung am Standort Hedingen und dadurch die Sicherung der Arbeitsplätze;

− die einwandfreie Einordnung der Bauten und Anlagen unter gleichzeitiger Nutzung der Sonnenenergie und Sicherstellung der Energieeffizienz bei Neubauten;

− die längerfristige Sicherstellung einer überwiegenden Wohnnutzung angrenzend an die Hintere Bahnhofstrasse;

− die Entflechtung der Fussgängerverbindung zwischen Bahnhof und Hofacker-/ Chrätzacher-Quartier vom Werkverkehr;

− den Erhalt der Möglichkeit einer allfälligen künftigen Erschliessung des Areals von Norden her.

Art. 2 Bestandteile und Geltungsbereich 1 Der Gestaltungsplan setzt sich aus den nachstehenden Vorschriften und dem dazugehörigen Plan im Massstab 1:1000 zusammen. 2 Der Geltungsbereich ist im Plan dargestellt; er umfasst folgende Grundstücke oder Teile davon:

− Kat.-Nr. 1728 Schweizer Zone I − Kat.-Nr. 1729 Schweizer Zone I − Kat.-Nr. 1760 Schweizer Zone I − Kat.-Nr. 684 Schweizer Zone WG 2,9 − Kat.-Nr. 2133 Gemeinde Zone I [Breitenweg] − Kat.-Nr. 1759 Gemeinde Zone I [Bahnweg]

Art. 3 Verhältnis zur Bau- und Zonenordnung 1 Soweit die nachfolgenden Vorschriften nichts Abweichendes bestimmen, gelten die Vorschriften der Bau- und Zonenordnung vom 3. Februar 2005 mit Änderung vom 11. Dezember 2008 (BZO 2005). 2 Vorgehendes eidgenössisches und kantonales Recht bleibt vorbehalten.

II Bau- und Nutzungsvorschriften

Art. 4 Nutzweise 1 Im Teilbereich A richtet sich die Nutzweise nach den Vorschriften der BZO 2005 für die Industriezone. 2 In den Teilbereichen B und C richtet sich die Nutzweise nach den Vorschriften der BZO 2005 für die WG 2,9 mit folgenden Modifikationen:

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Page 13: Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau · 2017. 5. 18. · Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen 4 Ausgangslage Die Ernst

13

3

a) In den Teilbereichen B und C sind Produktionsstätten unzulässig; der Güterumschlag und die vorübergehende Deponierung von Baustoffen oder Erzeugnissen sind nur im Teilbereich B zulässig;

b) Im Teilbereich C muss die Nutzung zu Wohnzwecken mindestens zwei Drittel der Nettogeschossfläche und in den Teilbereichen B und C zusammen mindestens ein Drittel der Nettogeschossfläche betragen.

Art. 5 Grundmasse 1 Im Teilbereich A gelten die Grundmasse der Industriezone gemäss BZO 2005 mit folgenden Änderungen:

a) Die Baumassenziffer im Teilbereich A beträgt 7,5 m3/m2.

b) Die Verteilung der im Teilbereich A gesamthaft zulässigen Baumasse auf die einzelnen Grundstücke bzw. Grundstücksteile ist im Rahmen der zulässigen Grundmasse frei.

c) Der Mehrhöhenzuschlag entfällt. 2 In den Teilbereichen B und C gelten die Grundmasse der WG 2,9 gemäss BZO 2005.

Art. 6 Gebäudeteile im Abstandsbereich

Bestehende Gebäudeteile, welche die Abstandsvorschriften der Grundmasse gemäss Art. 5 verletzen, dürfen bei Neu- und Ersatzbauten im bisherigen Umfang ersetzt werden. Vorbehalten bleiben weitergehende Näherbaurechte.

Art. 7 Höhenkote im Teilbereich A 1 Gebäude und Teile davon dürfen in dem im Plan bezeichneten Bereich A1 die Höhenkote von 519,50 m ü.M. nicht überschreiten. 2 Im Übrigen gelten die Höhenkoten gemäss Art. 17 BZO 2005.

Art. 8 Etappierung 1 Etappierungen sind im Teilbereich A unbeschränkt zulässig. 2 Eine Überbauung des Teilbereichs B, mit der mehr als ein Drittel der zulässigen Nettogeschossfläche konsumiert sein wird, setzt eine gesamtheitliche Baueingabe für die Teilbereiche B und C voraus. 3 Mindestwohnanteile (Art. 4 Abs. 2 lit. c) müssen auch bei Etappierungen eingehalten werden. Bauvorhaben im Teilbereich B, die insgesamt weniger als ein Drittel der zulässigen Nettogeschossfläche konsumieren, lösen jedoch keine Pflicht zur Realisierung des vorgeschriebenen Wohnanteils aus.

Art. 9 Gestaltung

Neubauten sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine einwandfreie Einordnung und Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Farben, Materialien und Bepflanzung. Dabei ist im Teilbereich A und B dem Charakter des Areals als Industriegelände sowie der angestrebten intensiven Nutzung der Gebäudehülle für die Nutzung der Sonnenenergie angemessen Rechnung zu tragen.

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Page 14: Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau · 2017. 5. 18. · Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen 4 Ausgangslage Die Ernst

Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen

14

4

Art. 10 Aussenraum

Der bestehende Grünstreifen auf Kat.-Nr. 1760 entlang des Bahnwegs ist mit angemessener Bestockung (Bäume und Sträucher) zu erhalten.

III Erschliessung

Art. 11 Bestehende Erschliessung 1 Die Erschliessung des Areals erfolgt an der im Plan eingezeichneten Stelle über die bestehende Strasse ab dem Bahnhofplatz. 2 Bauten und Anlagen im Teilbereich C sowie Wohnnutzungen im Teilbereich B dürfen auch über die Hintere Bahnhofstrasse erschlossen werden.

Art. 12 Mögliche künftige Erschliessung von Norden 1 Neu-, An- und Ersatzbauten in den Teilbereichen A und B müssen die Möglichkeit einer künftigen Erschliessung entlang der Bahngleisen von Norden her gewährleisten. 2 Wird die Nordzufahrt gemäss Abs. 1 realisiert, hat die Erschliessung für Lastwagen über 3,5 Tonnen im Gestaltungsplanperimeter über die Nordzufahrt zu erfolgen.

Art. 13 Parkierung 1 Für die bestehenden und künftigen Nutzungen im Teilbereich A darf in jedem Fall die bei Inkrafttreten des Gestaltungsplans bestehende Anzahl von 187 Parkplätzen beibehalten werden. 2 Für die Lage und Gestaltung der Abstellplätze gelten die folgenden Vorgaben:

a) in Teilbereich A: gemäss gesetzlicher Regelung;

b) in Teilbereich B: Parkplätze, die neuen Gebäuden weichen müssen, sind unter Vorbehalt von lit. e unterirdisch bzw. überdeckt anzuordnen oder in Teilbereich A zu verschieben;

c) in Teilbereich C: Wird in Teilbereich C ein Gebäude realisiert, sind sämtliche dort befindlichen Parkplätze aufzuheben und unter Vorbehalt von lit. e unterirdisch bzw. überdeckt anzuordnen oder in Teilbereich A zu verschieben;

d) in den Teilbereichen B und C: Zusätzliche Parkplätze dürfen unter Vorbehalt von lit. e nur unterirdisch bzw. überdeckt erstellt werden;

e) Abstellplätze für Besucher, Behinderte etc. sowie Ladestationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge dürfen zur besseren Erreichbarkeit auch in den Teilbereichen B und C oberirdisch angeordnet werden.

3 Im Übrigen richtet sich die Parkierung nach Art. 28 BZO 2005, wobei die Anzahl der Parkplätze unter Berücksichtigung der Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und des jeweiligen Reglements von Schweizer zur Bewirtschaftung der Parkplätze angemessen zu reduzieren ist.

Art. 14 Fussgängerüberführung Breitenweg 1 Bevor im Teilbereich A ein Neu- oder Ersatzbau realisiert wird, ist der Breitenweg (Teil von Kat.-Nr. 2133) zur Entflechtung des Fussgängerverkehrs vom Werkverkehr als öffentlicher Fussweg aufzuheben und durch eine neue öffentliche Fussgänger-

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Page 15: Privater Gestaltungsplan Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau · 2017. 5. 18. · Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen 4 Ausgangslage Die Ernst

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5

überführung mit den im Plan schematisch eingezeichneten Anschlusspunkten zu ersetzen. 2 Die Fussgängerüberführung ist behindertengerecht mit einer maximalen Neigung von 6 Prozent und mindestens 2,5 Metern Breite auszuführen. Am südwestlichen Anschlusspunkt ist ein Lift bis auf das Niveau Bahnweg zu erstellen. 3 Nicht als Neu- oder Ersatzbau im Sinne von Abs. 1 gilt ein Vorhaben, für das bei Inkrafttreten des Gestaltungsplans bereits eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.

IV Energie und Umwelt

Art. 15 Energieeffizienz 1 Neubauten müssen mindestens den Energiewerten des Minergie-Basis-Standards entsprechen. Massgebend sind die Standards des Vereins Minergie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gestaltungsplans. 2 Spätere Ausgaben der kantonalen Wärmedämmvorschriften haben Vorrang, falls diese im Ergebnis strenger sind als die Vorgaben gemäss Abs. 1.

Art. 16 Nutzung erneuerbarer Energien 1 Soweit technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, sind Dachflächen und Fassaden bei Neubauten zur Nutzung der Sonnenenergie zu verwenden. 2 Soweit der thermische Energiebedarf nicht durch Sonnenenergie gedeckt wird und soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, ist thermische Energie über das Fernwärmenetz (Holzenergie) zu beziehen. Ausgeschlossen davon ist die Prozesswärme.

Art. 17 Hochwasserschutz

Wo eine Gefährdung durch Hochwasser besteht, sind die Grundeigentümer verpflichtet, eigenverantwortlich die nötigen Schutzmassnahmen zu treffen.

V Schlussbestimmungen

Art. 18 Inkrafttreten 1 Der private Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Metallbau, wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der rechtskräftigen Genehmigung durch die Baudirektion verbindlich. 2 Der Gemeinderat Hedingen publiziert das Datum des Inkrafttretens gemäss § 6 PBG.

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Privater Gestaltungsplan Ernst Schweizer AG, Areal Bahnhofplatz 11, Hedingen

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