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ARZT ÄRGERE DICH NICHT! nr. 12 | 2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Dezember 2011 | 14. Jahrgang A K T U E L L serviceseiten ab seite 44 A K T U E L L Versorgungsstrukturgesetz

Nordlicht Dezember 2011

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Ärztliches Mitteilungsblatt

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Page 1: Nordlicht Dezember 2011

Arzt ärgere Dich nicht!

nr. 12 | 2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

NordlichtDezember 2011 | 14. Jahrgang

a K T u E L L

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ab seite 44

a K T u E L L

Versorgungsstrukturgesetz

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InhaLT

Nordlicht a K t u e l l 12 | 20112

Die letzte Abgeordnetenversammlung dieses Jahres brachte neben Beschlüssen zur gezielten Nachwuchsförderung eine weitere positive Nachricht für die KVSH-Mitglieder: Die Verwal-tungskostenumlage bleibt für 2012 unverändert.

sEITE rubrIK/ThEma

Aus dem InhalthEfT 12 | 2011

2642

TITELThEma04 Was kommt da auf die Ärzte zu?

Versorgungsstrukturgesetz auf der Zielgeraden

07 Das erwarten die Krankenkassen vom Versorgungsstrukturgesetz

08 So beurteilen die ärztlichen Berufsverbände das Versorgungsstrukturgesetz

09 Kommentar: Ausblick auf das Jahr 2012

11 Prof. Dr. Fritz Beske: „Wer die Wahrheit sagt, wird nicht wiedergewählt?“

12 nachrIchTEn KompaKTGEsundhEITspoLITIK

16 Parlamentarischer Abend der KVSH: Gastredner Dr. Frank Ulrich Montgomery

18 Landärzte informierten an den Universitäten

19 Neuer Vorsitz im Patientenombudsverein: Heide Simonis folgt auf Prof. Günther Jansen

20 Raus aus dem Elfenbeinturm – ZI und KBV reformieren die Versorgungsforschung

22 Aus für das Partikeltherapiezentrum – Wie geht es jetzt weiter?

praxIs & KV25 Schule für Ergotherapie und Physiotherapie

sucht Ärzte für den Ausbildungsbetrieb

26 Abgeordnetenversammlung: Erweiterte Nachwuchsförderung beschlossene Sache

28 Sie fragen – wir antworten

29 „Klug kodieren“: Hauterkrankungen

31 KVSH-Praxisbörse mit neuem Design

32 Lehrpraxis: Einblick für Studierende

33 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen

34 Verlagerungseffekte – Round-Table-Gespräch

36 Diagnostische Referenzwerte in der Radiologie

39 forum40 Ausblick auf 2012 – Was bringt das neue Jahr

für die Psychotherapeuten?

41 Neues aus KVen und KBV

dIE mEnschEn Im Land42 Bundesverdienstkreuz für Kinderdiabetologin

sErVIcE44 Sicher durch den Verordnungs-Dschungel –

Achtung Diebstahl!

45 Arzneimittel: Was müssen Ärzte wissen?

Neuordnung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, Generalrevision der Bedarfsplanung, Wegfall der Residenz-pflicht, neue Handlungsmöglichkeiten für die regionale Selbst-verwaltung: Das Versorgungsstrukturgesetz setzt an vielen Stellen an, um die ärztliche Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Im Titelthema analysieren wir die wesentlichen Gesetzesdetails und fragen bei den Berufsverbänden und Krankenkassen im Land nach, was sie vom neuen Gesetz erwarten.

04

Dr. Simone von Sengbusch von der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Lübeck wurde mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Sie erhielt die Auszeichnung für ihr Engage-ment bei der Betreuung des Modellprojekts „ Mobile Diabe-tesschulung Schleswig-Holstein (MDSH)“ .

Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen „ i“ markierten Seiten

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nordLIchT nr. 12 | 2011

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E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

Dr. ralph EnnEnbach, StEllVErtrEtEnDEr VorStanDSVorSitzEnDEr DEr KVSh

Was hat bestand? Seit Monaten beschäftigt Sie, uns und unser Umfeld das Versorgungsstrukturgesetz in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bis zuletzt wurden ganze Passagen in dem Entwurf dieser Gesundheitsreform geändert, gestrichen, ergänzt und dann wieder umformuliert. An einigen Stellen des Textes wurde um jedes Wort gerungen, war der Regelungsinhalt wesentlicher Bestandteile unklar. Erst jetzt, im Zeitraum dieser Nordlicht-Veröffentli-chung, dürfte feststehen, was da auf Sie und uns zukommt, denn in diesen Tagen sollte der Deutsche Bundestag das Gesetz verabschiedet haben.

Wie sich das Versorgungsstrukturgesetz auf die gesundheitspolitische Landschaft Schleswig-Holsteins auswirkt und um welche Punkte es konkret geht, erfahren Sie im Titelthema dieses Hefts. Das Wichtigste vorneweg: Das Gesetz wird erstmals seit den 80er Jahren kein (jedenfalls nicht primär) Kostendämpfungsgesetz sein. So fällt die Beitragssatzstabilität der Krankenkassen als oberstes Primat jeder Honorarvereinbarung vor Ort.

Man kann auch weitere positive Grundelemente erkennen. Zum Beispiel erfolgt eine weit-gehende Regionalisierung der Honorar- und Verteilungskompetenz, Negativanreize für Stadtärzte entfallen und eine neue Bedarfsplanung wird die Sicherstellungsfrage an die heutigen Verhältnisse anpassen. Es fehlen dafür komplett Regelungen, die sich mit Fehl-anreizen für Versicherte auseinandersetzen – Veränderungen unter dem Stichwort „Eigen-verantwortung“ gibt es nicht. Und das ist für mich der Grund, warum wir in naher Zukunft – und zwar mit einer neuen Bundesregierung – wieder ein Kostendämpfungsgesetz erwarten dürfen. Da haben wir dann einen Automatismus gefunden, der wirklich Bestand hat.

Sei es wie es sei, lassen Sie sich nicht von einer besinnlichen Adventszeit abbringen. Klingt ein wenig hausbacken, hilft aber ungemein, fröhlich und positiv zu bleiben.

Ihr

Dr. Ralph Ennenbach

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A U S B L I c K 2 0 1 2 – V E R S O R G U N G S S T R U K T U R G E S E T Z

Nach fast einem Jahr der Debatten und Beratungen, von ersten Positionierungen der Regierungspartner bis zu abschließenden Änderungsanträgen im Gesundheitsausschuss des Bundestages, biegt das Versorgungsstrukturgesetz in diesen Tagen auf die Zielgerade ein. Stimmt das Parlament dem Paragrafenwerk am 1. Dezember zu, wovon auszugehen ist, kann das Gesetz zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten.

Die Debatte in der Fachöffentlichkeit konzentrierte sich in den vergangenen Wochen vor allem auf ein großes Regelungsvor-haben: die ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV). Sie soll den umstrittenen Krankenhausöffnungsparagrafen 116b SGB V in seiner bisherigen Fassung ablösen. Geschaffen werden soll eine neue Versorgungsebene an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung, zu der Spezialisten aus beiden Bereichen zu gleichen Konditionen Zugang haben. Nicht von einer Zuord-nung des Arztes zu einem der Sektoren soll künftig abhängen, ob eine Klinik oder ein niedergelassener Facharzt Leistungen in die-sem anspruchsvollen Versorgungsbereich erbringen darf, sondern allein vom Nachweis der entsprechenden Qualifikation des Arztes.

ambulante spezialfachärztliche Versorgung in der KritikDass ein so ambitioniertes Vorhaben nicht ohne Kritik bleiben wird, dürfte den Bundesgesundheitsminister, der über rund ein Jahrzehnt eigener Erfahrungen in der Gesundheitspolitik ver-fügt, kaum überrascht haben. Neben Krankenkassen und Kran-kenhausgesellschaft äußerten auch ärztliche Organisationen ihre Bedenken. Insbesondere befürchteten sie, dass die vorgesehenen

Regelungen nicht ausreichen würden, um tatsächlich faire Wett-bewerbsbedingungen zwischen Niedergelassenen und Kliniken zu schaffen. Während einige ärztliche Interessenvertretungen die ambulante spezialärztliche Versorgung gänzlich ablehnten, begrüßte die KVSH den grundsätzlich liberalen Ansatz, den bis-herigen Paragrafen 116b durch einen neuen Versorgungsbereich abzulösen, der ohne Budgetierung und Bedarfsplanung auskom-men soll. Gleichwohl forderte die KVSH weitgehende Korrekturen, um die vom Gesetzgeber zugesagte gleiche Augenhöhe zwischen Fachärzten im ambulanten und stationären Sektor zu realisieren.

Kliniken, Krankenkassen und Ärzteschaft standen keineswegs allein mir ihren Bedenken. Insbesondere die Landesregierungen konnten der geplanten ASV nicht viel Positives abgewinnen. Im Bundesrat forderten die 16 Länder die Bundesregierung geschlos-sen auf, das Vorhaben nicht wie vorgesehen weiterzuverfolgen.

bund-länder-Kompromiss zur aSVAls Reaktion auf diese Kritik kamen im Oktober Vertreter aus den Landesgesundheitsministerien und dem Bundesgesundheits-ministerium (BMG) zusammen. Der Kompromiss, auf den sie sich einigten, enthält Nachbesserungen, die auch im Interesse der nie-dergelassenen Ärzteschaft liegen. Sollten nach den Vorstellungen des BMG die Länder die Zuständigkeit erhalten, das Vorliegen der Voraussetzungen zur Teilnahme an der ASV zu prüfen, zeichnet sich nun ab, dass diese Aufgabe („Anzeige- und Prüfverfahren“) der Selbstverwaltung übertragen wird.

Der Spielraum für den G-BA, der bei der Ausgestaltung der ASV eine wesentliche Rolle spielen soll, wird zudem eingeschränkt. Wesentliche Leitplanken für den geplanten Versorgungsbereich sollen stattdessen direkt im Gesetz vorgegeben werden. Aufge-nommen werden soll auch eine Klarstellung, dass „ausschließlich komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen (...), die ein hoch-spezialisiertes Wissen für Diagnostik und Behandlung, interdiszi-plinäre Kooperation und besondere Ausstattungen erfordern“ der ASV zuzuordnen sind. „Erkrankungen mit besonderen Krankheits-verläufen“ als Teil der neuen Versorgungsebene sind, so eine For-mulierung im Kompromisspapier, „auf schwere Verlaufsformen zu begrenzen“.

Auf der Zielgeraden GKV-Versorgungsstrukturgesetz tritt im Januar in Kraft.

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Bei „Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen“ soll es einen vertragsärztlichen Überweisungsvorbehalt geben. Aus-genommen hiervon soll jedoch die direkte Zuweisung vom sta-tionären in den ASV-Bereich sein. Weitere Festlegung von Bund und Ländern: Leistungen nach Paragraf 115b SGB V (Ambulantes Operieren) werden nun in Gänze nicht der neuen Versorgungs-ebene zugeordnet.

Im Bereich der Onkologie soll die im Gesetzentwurf enthaltene Kooperationsverpflichtung als Voraussetzung für die Teilnahme von Niedergelassenen und Kliniken an der ASV erhalten bleiben. Ergän-zend ist eine Regelung vorgesehen, die „bei einseitiger Verwei-gerung einer Kooperation“ die Teilnahme an der ASV ermöglicht. Ein Passus, der in der Praxis zu Auseinandersetzungen führen dürfte, denn offen bleibt, wann eine Seite geltend machen kann, der potenzielle Kooperationspartner habe sich „verweigert“. Darüber hinaus greift eine Kooperationsverpflichtung nur für den Bereich der Onkologie aus vertragsärztlicher Sicht zu kurz. Das Vorliegen einer Kooperationsverpflichtung sollte generelle Vor-gabe für die Leistungserbringung in der ASV sein.

Schließlich haben die Länder in ihren Gesprächen mit dem Bund ausdrücklich empfohlen, statt der vorgesehenen Direktabrech-nung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen die Ab-rechung der ASV-Leistungen ausschließlich über die KVen erfol-gen zu lassen. In welcher Form sich diese Empfehlung im Gesetz wiederfinden wird, werden die abschließenden Beratungen im Gesundheitsausschuss zeigen müssen.

Generalrevision der bedarfsplanung Mit der ambulanten spezialärztlichen Versorgung hat ausgerech-net ein Regelungsbereich zu den heftigsten Diskussionen geführt, der nur wenig mit dem Grundanliegen des Gesetzes, der Steige-rung der Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit auf dem Lande, zu tun hat.

Um die Versorgung abseits der Ballungszentren zu stärken, setzt das Bundesgesundheitsministerium auf eine Generalrevision der Bedarfsplanung und eine Reihe von weiteren Maßnahmen. Für die Reform der Bedarfsplanung gilt: Wenn das Gesetz in Kraft getreten sein wird, werden viele Fragen zunächst offen bleiben. Denn im Gesetz selbst sind nur Rahmenbedingungen einer neuen Bedarfs-planung geregelt. Die Feinarbeit hat der Gemeinsame Bundesaus-schuss zu leisten, der bis Ende 2012 neue Bedarfsplanungsrichtli-nien erarbeiten soll. Die Vorgaben des Gesetzes sehen vor allem eine Flexibilisierung der Planungsgrundlagen vor. So müssen sich die Planungsbereiche nicht mehr an den Kreisgrenzen orientie-ren. Bei der überfälligen Anpassung der Verhältniszahlen soll

die demographische Entwicklung berücksichtigt werden. Zudem erhalten die regionalen Gremien künftig die Möglichkeit, von den bundesweiten Vorgaben abzuweichen, z. B. beim Zuschnitt der Planungsbereiche.

neue rolle für die länder Neu ist eine Stärkung der Einwirkungsmöglichkeiten der Lan-desregierungen. Sie erhalten Mitberatungsrechte im Landesaus-schuss und die Rechtsaufsicht über dieses Gremium. Das Versor-gungsstrukturgesetz gibt den Ländern zudem die Möglichkeit, ein sektorenübergreifendes Planungsgremium zu schaffen, das Emp-fehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abge-ben kann. Ihm sollen Vertreter des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft angehören. Über weitere Beteiligte kann das Land eigenständig entscheiden.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat bereits angekündigt, diesen Spielraum nutzen und in Schleswig-Holstein einen solchen Ausschuss einrichten zu wollen. Interes-sant wird sein, welche weiteren Organisationen diesem Gremium angehören und welche politische Wirkung Empfehlungen des Ausschusses trotz ihrer rechtlichen Unverbindlichkeit entfalten werden.

leben in hamburg, arbeiten in SteinburgUm jungen Medizinern die Entscheidung für eine Praxis abseits der Ballungsräume zu erleichtern, werden mit dem Versorgungs-strukturgesetz eine Reihe von Korrekturen vorgenommen bzw. neue Handlungsmöglichkeiten für die regionale Selbstverwaltung eröffnet.

So wird die Residenzpflicht, d. h. die Verpflichtung für den Arzt, in der Nähe seiner Praxis zu wohnen, ab Januar der Vergangenheit angehören. Arbeiten in Steinburg, leben in Hamburg wird möglich

NEU

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sein. Das heißt zwar auch, Abschied zu nehmen vom „Dorfdoktor“, der eben nicht nur im Ort arbeitet, sondern Teil der dörflichen Gemeinschaft ist, eröffnet den Gemeinden beim Werben um Nachwuchsärzte aber neue Perspektiven. Denn der Grund, sich gegen eine Landarztpraxis zu entscheiden, ist keineswegs immer nur das vermeintlich dünnere Kulturangebot. Die Übernahme einer Praxis zog bisher unvermeidlich einen Umzug nach sich. Wer als Arzt über eine Niederlassung nachdenkt, ist aber vielfach in einer Lebensphase, in der schon auf eine eigene Familie Rücksicht zu nehmen ist. Für Ärzte mit Kindern, die sich für eine Niederlas-sung auf dem Lande entschließen, hieß dies, den Kindern einen Schulwechsel und dem Partner oder der Partnerin die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zuzumuten. Ab Januar können Medizi-ner, die eine Praxis außerhalb ihres bisherigen Wohnortes über-nehmen, nun selbst entscheiden, ob sie mit der Familie umziehen oder – wie Angehörige anderer Berufe auch – zum Arbeitsplatz pendeln.

Umwandlung von arztsitzen in angestelltenstellen künftig keine Einbahnstraße mehrWar die Umwandlung von Arztsitzen in Angestelltenstellen bis-lang eine Einbahnstraße, kann ab Januar aus einem mit einem Angestellten besetzten Sitz wieder eine „freiberufliche“ Zulas-sung werden. Diese Option der Rückumwandlung erleichtert neue Modelle des schrittweisen Einstiegs in die ambulante Versorgung. Wie in anderen freien Berufen können Nachwuchsmediziner als Angestellte einsteigen und später problemsloser als bisher zum Praxispartner aufsteigen.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem der weit verbreiteten Praxis ein Riegel vorgeschoben, dass Arztsitze, sobald sie von einem Krankenhaus-MVZ aufgekauft wurden, an den Klinikstandort ver-legt werden. Damit wird eine Schieflage im SGB V beseitigt, denn der Ortswechsel des freiberuflichen Arztes unterlag schon bisher einem Genehmigungsvorbehalt. Künftig wird die Verlegung eines von einem MVZ übernommenen Vertragsarztsitzes ebenfalls nur möglich sein, wenn Vorsorgungsaspekte nicht entgegenstehen.

Ein neuer Strukturfonds, gespeist aus 0,1 Prozent der Gesamtver-gütung sowie einem gleich hohen Betrag seitens der Krankenkas-sen, gibt den KVen zusätzliche Möglichkeiten, gezielt Nachwuchs-ärzte und Praxisübernahmen im ländlichen Raum zu fördern.

re-regionalisierung der honorarverteilungIn der Honorarpolitik büßt der Bewertungsausschuss in Berlin seine zentrale Stellung ein. Die Kompetenzen werden zurück zu den Kassenärztlichen Vereinigungen verlagert. Die Honorar-verteilung und die Verhandlungen mit den Krankenklassen sind damit ab dem nächsten Jahr wieder Aufgabe der regionalen KVen. Zudem erhalten die regionalen Vertragspartner ausdrück-lich die Möglichkeit, Preiszuschläge für Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungserbringern zu vereinbaren. Ziel des Gesetzgebers ist es, etwa Landärzte besonders zu unterstützen, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind.

Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, die es den KVen künftig ermöglicht, Praxisnetze finanziell zu fördern oder ihnen unter bestimmten Umständen ein eigenes Honorarbudget als Teil der Gesamtvergütungen zuzuweisen. Die Praxisnetze müssen aller-dings von der KV anerkannt sein. Der Gesetzgeber verpflichtet die KVen, in Richtlinien Kriterien zu definieren, die förderungswürdige Praxisnetze zu erfüllen haben.

Eine neue GrundphilosophieIn der gesundheitspolitischen Diskussion mit ihrer Vorliebe für die Erörterung von Einzelparagrafen kommt vielfach der Blick auf das Ganze zu kurz. So auch in der Debatte um das Versorgungsstruk-turgesetz. Gelegentlich wird dann übersehen, dass das Gesetz, verglichen mit nahezu allen Gesundheitsreformen der vergange-nen Dekade, spürbar die Akzente verschiebt. Zog sich der Glaube an die zentrale Planbarkeit wesentlicher Aspekte der ambulanten Versorgung durch viele Reformgesetze der Vergangenheit, ver-folgt die schwarz-gelbe Koalition mit dem Versorgungsstrukturge-setz einen erkennbar anderen Weg.

Re-Regionalisierung ist das Stichwort. Entscheidungen werden aus Berlin in die Länder und in die Zuständigkeit der regionalen Selbst-verwaltung zurückverlagert. Dies geht einher mit einer Stärkung der Freiberuflichkeit. Dieses Grundvertrauen in die Handlungs- fähigkeit der Selbstverwaltung in den Ländern ist über die Einzel-maßnahmen hinaus ein wesentlicher Beitrag, die ambulante Ver-sorgung zu stärken. Denn die zurückliegenden Jahre, nicht zuletzt die Erfahrungen mit der Honorarreform 2009, haben gezeigt, dass eine zentrale Planung zu regionalen Schieflagen führt, die im Ergebnis die Versorgung schwächen statt sie zu stärken.

DELF KRöGER, KVSH

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ZuerstMedizinstudent

Dannangestellt

Späterselbstständig

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Was erwarten die Krankenkassen vom Versorgungsstrukturgesetz? „Das Gesetz wird seinem Namen nicht gerecht.“

Es sind kaum Instrumente enthalten, Versorgungsstrukturen im Sinne der Patienten und Bei-tragszahler weiterzuentwickeln. Im Gegenteil: Die vorhandenen Sektoren werden vielmehr zementiert. Und es besteht sogar die Gefahr, dass sich die vorgesehene spezialärztliche Ver-sorgung zu einem 3. Sektor entwickelt, der außerhalb jeglicher Steuerungsmechanismen bleibt („wer will, der kann“). Positiv ist, dass nun wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten in die Verantwortung der regionalen Akteure gelegt werden. Um auch künftig die wohnortnahe ambulante Versorgung sicherzustellen, ist unter anderem eine flexiblere regionale Bedarfspla-nung und damit eine Stärkung der Landärzte vorgesehen. Es fehlen allerdings Maßnahmen, um gleichzeitig die teure und unnötige Überversorgung in wirtschaftlich attraktiven Regionen abzubauen. Hier muss rasch nachgebessert werden, sonst spitzt sich das jetzige Problem „mehr Geld für mehr Ärzte“ weiter zu. Wir brauchen neue Formen der Bedarfsplanung, die sich am tatsächlichen Behandlungsbedarf der Versicherten vor Ort orientieren und nicht an Sektorgrenzen halt machen.

MARTIN LITScH, VORSTANDSVORSITZENDER DER AOK NORDWEST

„Das Gesetz ist ankündigungsstark aber wirkungsschwach.“

Der vdek begrüßt die in Ansätzen erkennbare Flexibilisierung bei der ärztlichen Versorgung wie die Aufhebung der Residenzpflicht und die Möglichkeiten zur kleinräumigeren Bedarfs-planung. Wir befürchten aber, dass Preiszuschläge für Ärzte in unterversorgten Regionen nicht dazu führen, dass sich mehr (junge) Mediziner auf dem Land niederlassen. Auch der Arzt ist nicht zuerst Freiberufler – sondern Lebenspartner und Elternteil. Dafür braucht er Strukturen in seinem Umfeld. Außerdem gehen die Zuschläge nicht mit entsprechenden Abschlägen in über-versorgten Gebieten einher. So werden wir keine ausreichende Umsteuerung erreichen, son-dern vor allem eine Ausgabensteigerung. Und – der Kampf gegen den prognostizierten Land- ärztemangel muss in der Medizinerausbildung beginnen! Auch fürchten wir, dass die Regel zum Aufkauf von freiwerdenden Arztsitzen ein stumpfes Schwert bleibt. Freiwillige „Kann-Regeln“ reichen nicht aus. Der vdek will hier mehr Verpflichtung, sodass die Kassenärzte das Vorkaufsrecht in überversorgten Regionen ausüben müssen.

Fazit: Die Bundesregierung hat offenbar zu viel gewollt – und es ist wenig dabei herausgekom-men. Dieses Omnibus-Gesetz ist kein Meilenstein in der Geschichte der deutschen Gesund-heitspolitik! Aber in der Erinnerung an die letzten Reformen könnte man auch sagen: Gut so!

DIETMAR KATZER, LEITER DER LANDESVERTRETUNG ScHLESWIG-HOLSTEIN DES

VERBANDS DER ERSATZKASSEN E.V. (VDEK)

sTaTEmEnTs

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„Die Ziele des Versorgungsstrukturgesetzes sind im Wesentlichen richtig.“

Die hochwertige, bedarfsgerechte, wohnortnahe medizinische Versorgung muss gesichert blei-ben. Dass sich ein Landärztemangel allein durch Änderungen am Vergütungssystem beseitigen lässt, muss allerdings bezweifelt werden. Hier sind neben den Kostenträgern weitere Akteure wie Kommunen und Länder in der Verantwortung, um für Ärztinnen und Ärzte und deren Fami-lien attraktivere Arbeits- und Lebensbedingungen auf dem Lande zu schaffen.

Sinnvoll und überfällig sind nach Meinung der Betriebskrankenkassen die Förderung mobiler Versorgungskonzepte und der Plan, ärztliche Leistungen zu delegieren und die Telemedizin stärker zu nutzen. Dies könnte die Arbeit besonders der Ärzte im ländlichen Raum mit ihren oft weiten Wegen zum Patienten entlasten helfen. Positiv bewerten wir, in einem Landes- gremium künftig mehr regionale Spielräume zur sektorenübergreifenden Versorgungsgestal-tung nutzen zu können. Gestaltung und Finanzierung der Versorgung gehören wieder stärker in die Hände der regionalen Akteure. Es geht allerdings nicht per se um die Schaffung zusätzlicher Gremien, sondern um eine sinnvolle Verknüpfung. Insofern sollte geprüft werden, ob nicht bestehende, auf einzelne Sektoren bezogene Ausschüsse entfallen können.

MANFRED PUPPEL, STELLV. VORSTANDSVORSITZENDER BKK-LV NORDWEST

„Das ist nichts weiter, als der Versuch ein untaugliches System zu perfektionieren.“

Ich könnte mich einreihen bei denen, die einzelne Paragrafen anschauen und versuchen, posi-tive oder negative Aspekte herauszulesen. Diese Stellungnahmen haben sie bereits vielfach in allen möglichen Publikationen gelesen. Was nützen uns beispielsweise neue Ärzte durch regionalisierte Bedarfsplanung, solange wir das selbst aus unserem Honorar finanzieren. Neue Ärzte nehmen uns doch nicht wirklich Arbeit ab, allenfalls können wir unseren Patienten, wie von allen Seiten gefordert, ein wenig mehr Zeit und Zuwendung geben. Das steigert das Wohlbefinden von Patient und Arzt und ist dann wohl eine Honorarabsenkung wert!? Auch ein aufgeblähter G-BA kostet nur mehr Sitzungsgelder, die wir letztlich auch wieder aus unserem Honorar bezahlen. Solange die Politik in ihren neuen Gesetzen nicht anerkennt, dass Einsparungen nicht mit mehr Qualität gleichzusetzen sind und dass ohne Aufhebung der Budgets keine wirklichen Veränderungen möglich sind, verschone man mich mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und allen seinen Nachfolgern.

DR. THOMAS MAURER, VORSITZENDER DES HAUSÄRZTEVERBANDS ScHLESWIG-HOLSTEIN

Was erwarten die Berufsverbände vom Versorgungsstrukturgesetz?

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„Das Versorgungsstrukturgesetz lässt sich wie die EBM-Reform in die Rubrik „Staatsversagen“ eingliedern.“

Ich erwarte eine Behinderung der ärztlichen Tätigkeit und die Schaffung des „gläsernen Arztes und Patienten“. Wesentliche Brennpunkte wie die „Ambulante spezialärztliche Versorgung, Daten-Schnittstellendefinitionen (Zertifizierung PVS-Software), Datenhaltung, Datenverarbei-tung und Datennutzung, Auswertungsaufgaben und Verbesserung der Verordnungsqualität“ (Stellungnahme der KBV vom 14. Oktober 2011)  führen in der Konsequenz zu einer besorg-niserregenden Datenkonzentration in rein administrativen Einrichtungen (Ministerium, Kran-kenkassen, KBV) und außerhalb des Sektors der eigentlichen ärztlichen Leistungserbringung. Die Kosten dafür werden zudem den Arztpraxen aufgebürdet. Zukunftssichere Perspektiven für die nächste Ärztegeneration, ebenso wie eine transparente leistungsbezogene Honorierung fehlen. 

DR. cHRISTIAN HAUScHILDT, VORSITZENDER DES BERUFSVERBANDS

DER ORTHOPÄDEN ScHLESWIG-HOLSTEIN

„In der Flexibilisierung der vertragsärztlichen Vergütung mit starkem regionalen Einfluss sehen wir den größten Hebel.“

Zur Behebung des nur noch von den Kassen geleugneten Ärztemangels sollen Ressourcen durch gezielte Maßnahmen genutzt werden. Man hat erkannt, dass sich in den letzten 20 Jah-ren wohl die Zahl der Ärzte deutlich vermehrt hat, aber dennoch nicht die gleiche Arbeitszeit zur Verfügung steht, um den Bedarf der alternden Gesellschaft an den zunehmenden medizi-nischen Möglichkeiten zu decken. Die spezial(fach-)ärztliche Versorgung wird die Augenärzte nur sehr marginal direkt betreffen. Viel gravierender ist die Wirkung auf die gesamte Fach-ärzteschaft, wenn nicht definitiv frisches Geld dafür bereitgestellt wird.

Gefahr droht weiterhin beim Bestandsschutz bereits bestehender MVZ mit der Möglichkeit der Monopolisierung und Verdrängung der freiberuflich tätigen Ärzte. Dies betrifft besonders unser Fach Augenheilkunde, in das sich bereits Kapitalgesellschaften einkaufen. In Zukunft sollen diese Möglichkeiten durch die im VStG vorgeschriebene verpflichtende ärztliche Lei-tung der MVZ verhindert werden. Viele Gesundheitspolitiker erkennen diese Problematik nicht; Krankenkassen wünschen die Beteiligung von Kapitalgesellschaften und für andere Fachgruppen und die KVen erscheinen diese Konsequenzen derzeit noch nicht bedrohlich. Die Neustrukturierung der Planungsbereiche unter Berücksichtigung von demografischen Faktoren sowohl bei den Ärzten als auch bei der Bevölkerung wird insbesondere für unsere Fachgruppe, die nach den Allgemeinärzten die bedrohteste Spezies darstellt, sehr interessant.

DR. BERNHARD BAMBAS, VORSITZENDER DES BERUFSVERBANDES

DER AUGENÄRZTE ScHLESWIG-HOLSTEIN

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KommEnTar

Nebelkorso Wer in diesen Tagen ins Auto steigt, sieht vor lauter Nebel oft-mals nicht die Straße. Man weiß zwar, wo man hin will, aber ob der gewohnte Weg passierbar ist, kann selbst das Naviga-tionsgerät nicht sagen. Ein ähnliches Bild bietet die Gesund-heitspolitik im Bund und im Land zum Ende dieses Jahres. Alle wissen, wo es hingehen soll, aber wie man ans Ziel kommt, bleibt eben vielfach im Nebel. Ein gutes Gefühl, ein Gefühl von Sicherheit, stellt sich dabei kaum ein. Im Gegenteil, manchmal gruselt es einen schon ein wenig.

Dabei fällt die gesundheitspolitische Bilanz nicht so negativ wie in den Vorjahren aus. Beiden FDP-Ministern in Berlin und Kiel ist es gelungen, die Gesundheitspolitik von der Straße wieder an den Verhandlungstisch und aus den Schlagzeilen zu bringen. Diese Art der politischen Konsolidierung muss man schon als einen Erfolg werten, denn er hat wieder mehr Sach-lichkeit und Augenmaß in die teilweise überdrehte Debatte gebracht. Darauf kann man im nächsten Jahr aufbauen.

Das muss geschehen, denn Friede allein löst noch kein Pro-blem, er verbessert allenfalls die Atmosphäre. Deshalb sind die Probleme des alten, auch die Probleme des neuen Jah-res. Abhaken lässt sich derzeit nur das Thema Basisfallwerte in den Krankenhäusern. Aber schon das Versorgungsstruk-turgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, birgt neues Konfliktpotenzial in sich – zumindest aus Sicht der KVen in Schleswig-Holstein und in Bayern. Für sie ist strittig, wie das Verfahren zur Nachbesetzung – bei Ausübung des Vor-kaufsrechts der KVen für Arztsitze in überversorgten Gebieten – rechtssicher umgesetzt werden kann. Ein weiteres Frage-zeichen steht hinter der Möglichkeit für Krankenhäuser, künf-tig ihre ambulante Versorgung auszudehnen – zulasten der niedergelassenen Ärzte.

Immerhin ist die Dreistufigkeit in der Versorgung: Hausarzt, Facharzt, Spezialarzt ein sinnvoller Aufbau. Aber: Gab es den nicht schon immer? Gleich wie – was nützt der Aufbau, wenn der Unterbau fehlt, wenn der Hausarzt auf dem Land und der Facharzt im nächsten Zentralort keine Nachfolger gefunden haben? Hier fehlen weiterhin schlüssige Rezepte, um das Versorgungsgefälle zwischen Stadt und Land annähernd ins Gleichgewicht zu bringen. Politische Beschwörungsformeln und Appelle helfen hier nicht weiter, Konzepte und Handeln sind gefragt. Und da wird es dann wieder nebulös.

So macht das böse Sprichwort vom „System der rotierenden Versorgungslöcher“ die Runde – und wird umso häufiger wiederholt, je länger sich Politik und Fachwelt mehr mit der Diagnose beschäftigen, als zur Therapie zu kommen. Die Regale laufen über von klugen Büchern zur Überalterung unserer Gesellschaft und deren Folgen, zu den auch darob drohenden Einschränkungen medizinischer Leistungen, zur lückenhaften Versorgungsdichte auf dem platten Land. Aber Literatur mit Lösungen der Probleme sind weiterhin Mangel-ware. Immerhin gibt es zwischendurch immer wieder mal einen echten Lacher: „Die Wartezeiten für Kassenpatienten sind zu lang“ titelten vor einigen Tagen bundesweit die Medien. Das macht einen echt betroffen und man kann sich die Frage nicht verkneifen: Gibt es nun zu viele Patienten oder etwa zu wenige Ärzte in unserem Land?

Wie auch immer: Mehr denn je, sind die objektiven Pro-bleme unseres Gesundheitssystems eine Riesenchance für die Politik und ihre Akteure, Positionen zu entwickeln und Profil zu zeigen. Dabei ist Problemlösungskompetenz gefragt und nicht nur weiße Salbe zu verteilen. Und neben dem Berg an Problemen ist das Gebirge mit dem Namen „Wachstums-motor Gesundheitswirtschaft“ zu entdecken und zu erfor-schen. Der Aufstieg und die Aussichten – um im Bild zu bleiben – sind jedenfalls sagenhaft. Wer Angst vor Nebel hat, dem sei gesagt, dass er sich in einer bestimmten Höhe lichtet. Und wer dort oben angekommen ist, der hat einen Blick, der weit über jedes Jammertal hinausreicht.

PETER WEIHER, JOURNALIST

„Was nützt der Aufbau,wenn

der Unterbau fehlt?“

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S T A T E M E N T

Der Entwurf des Ver- sorgungsstrukturgesetzes enthält Anpassungsrege-lungen, wie sie in jedem Gesundheitssystem erfor-derlich werden. In der Begründung zum Ent wurf des Versorgungsstruktur-gesetzes wird auf die Dau-erhaftigkeit der geplanten Regelungen hingewiesen. Wörtlich heißt es: „Mit einem Bündel von Maßnah-men wird für alle Bürge-rinnen und Bürger auch in Zukunft eine hochwertige bedarfsgerechte, wohnort-

nahe medizinische Versorgung sichergestellt. Gleichzeitig begeg-net die Bundesregierung so wirksam strukturellen Problemen des Gesundheitssystems, die durch den demografischen Wandel bedingt sind: Dem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen und dem drohenden Ärztemangel insbesondere im ländlichen Raum“. Eine mit Zahlen unterlegte Zukunftsorientierung des demografischen Wan dels, des medizinischen Fortschritts und des Fachkräftemangels mit sich daraus er gebenden Versorgungspro-blemen, Grundlage für gesetzgeberisches Handeln, fehlt. Angst vor der Wahrheit, vor einer unab änderlich auf unsere Gesellschaft zukommende Entwicklung?

Nicht viel anders der Demografiebericht. Wer in die Zukunft wei-sende Zahlen so, wie sie vom Statistischen Bundesamt bis 2060 vorgelegt worden sind, erwartet, wird ent täuscht. Zwar gibt es in dem einleitenden Kapitel zum demografischen Wandel einige Zahlen, doch keine umfassende Datenanalyse und keine prognos-tische Aussage, in der deutlich wird, was auf unsere Gesellschaft zukommt. Allein im Kapitel zur wirtschaftlichen Entwicklung finden sich Hinweise darauf, dass ab 2015 die Zahl der Erwerbsfähigen sinkt und dass ab 2020 eine bedrohliche Entwicklung dadurch zu erwarten ist, dass die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1964, die Baby-Boomer-Jahre, in den Ruhestand gehen. Auch hier Angst vor der Wahrheit?

Was von der Bundesregierung veröffentlicht wird, spiegelt wider, was von der Politik insgesamt wie von einzelnen Politikern gebo-ten wird: Die Angst, der Bevölkerung die Wahrheit zu sagen, den demografischen Wandel zu beschreiben, Konsequenzen aufzuzei-

gen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Dabei muss zugege-ben werden, dass Befürchtungen von Politikern berechtigt sind, nicht wiedergewählt zu werden, wenn sie die Bevölkerung mit unbequemen Wahrheiten konfrontieren.

Es geht auch andersIn der Wirklichkeit ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Die große Mehrheit der Bevöl kerung und die Verbände, die für die Bereiche Gesundheit und Pflege agieren, sind in aller Regel frei von Illu-sionen. Bezogen auf Verbände beeindruckt ein Projekt, das zur-zeit vom Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel im Auftrag von Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Garg in Schleswig-Holstein durchgeführt wird. Der Titel des Projekts lautet „Gesundheit und Pflege in Schleswig-Holstein: Stand und Zu kunft“. Beteiligt sind mit 19 Verbänden wohl alle Verbände, die in Schleswig-Holstein in den Bereichen Gesundheit und Pflege tätig sind, Heilberufe, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände, kom-munale Spitzenverbände, Pflegeverbände und Patienten vertreter. Sechs verbändeübergreifende Arbeits gruppen erarbeiten bis Ende Februar 2012 in die Zukunft weisende Berichte, reali tätsbezogen und ohne Vorbehalte. In der Eröffnungsveran staltung eines Bei-rats, der aus jedem Ver band zwei Vertreter umfasst, wurde der demografische Wandel bis 2060 mit seinen Konsequenzen dar-gestellt. In der an schließenden Diskussion wurde einmütig darauf hingewiesen, dass natürlich bekannt sei und realisiert wird, wie die Datenlage ist und womit die Bevölkerung zu rechnen hat. Eine wie auch immer geartete Protesthaltung war auch nicht im Ansatz zu erkennen.

Was ergibt sich daraus für politisches handeln?Es muss anerkannt werden, dass ein Politiker, der konkret Leistungseinschnitte ver langt, mit scharfen und auch unquali-fizierten Reaktionen zu rechnen hat. Der Weg jedoch sollte ein anderer sein. Vorschläge für konkrete Leistungseinschränkungen stehen am Ende eines längeren Wegs. Am Anfang steht die Ana-lyse, steht die zu erwartende Ent wicklung. Dies kann von der Poli-tik insgesamt wie von einzelnen Politikern ohne kriti sche Reak-tionen geleistet werden. Ziel ist der Beginn einer öffentlichen Diskussion darüber, was unsere Gesellschaft durch den demogra-fischen Wandel zu erwarten hat, welche Konsequenzen daraus abgeleitet werden müssen. Pragmatisch gesehen könnte die heu-tige Politikergeneration diesen Weg schadlos gehen. Die Konse-quenzen eines so begonnenen Weges sind erst in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags zu ziehen.

PROF. DR. FRITZ BESKE,

FRITZ BESKE INSTITUT FÜR GESUNDHEITS-SySTEM-FORScHUNG KIEL

Wer die Wahrheit sagt, wird nicht wiedergewählt?Es sind zwei Arbeitsergebnisse der schwarz-gelben Koalitionsregierung, die nach-denklich stimmen: der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungs-strukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstruktur gesetz – GKV-VStG) und der Demografiebericht.

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G E S U N D H E I T S M O B I L

Unterstützer und 3-Kanal-EKG gesuchtlübeck – Das Gesundheitsmobil Lübeck ist ein Gemeinschafts-projekt der Gemeindediakonie Lübeck und der Johanniter-Unfall-Hilfe und finanziert sich fast ausschließlich über Spenden von Stiftungen oder engagierten Privatpersonen. An fünf Tagen in der Woche werden acht Haltestellen im Lübecker Stadtgebiet angefahren. Menschen mit unterschiedlichen medizinischen, psychischen und sozialen Problemen suchen dann das Gesund-heitsmobil auf. Das Team besteht aus zwei hauptamtlichen Mitarbeitern und elf Ehrenamtlichen, darunter Ärzte, Zahn-ärzte, Krankenschwestern, Pfleger und Fahrer. Zur Verstärkung des ehrenamtlichen Teams werden noch dringend Ärzte beim Gesundheitsmobil gesucht. Damit auch akute Symptomatiken besser eingeordnet werden können, wird außerdem ein 3-Kanal-EKG benötigt. Gesucht wird ein günstiges Gerät, das auch ruhig gebraucht sein kann. Oder ein EKG, das dem Projekt als Sach-spende zur Verfügung gestellt wird.

Wenn Sie das Gesundheitsmobil mit einer Geld-, Sach- oder Zeit-spende unterstützen möchten oder Fragen zum Projekt haben, wenden Sie sich gern an die Projektleiterin Sabine Gritzka unter Tel.: 0451 5801023 oder per E-Mail: [email protected]

SpendenkontoStichwort „Gesundheitsmobil“Gemeindediakonie LübeckKonto 16 00 16 99BLZ 230 901 42 Volksbank Lübeck

K Ü N S T L I c H E B E F R U c H T U N G

Impfberatung und -empfehlung vor Beginn der Maßnahmen

bad Segeberg – Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2011 beschlossen, die Richtlinien über ärzt-liche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (Richtlinien über künstliche Befruchtung) wie folgt zu ändern:

In dem Abschnitt „leistungsvoraussetzungen“ wird die Nummer 6 wie folgt geändert:1. In Satz 1 werden nach den Wörtern „bekannt ist“ die Wörter

„und dass bei der Frau ein ausreichender Schutz gegen eine Rötelninfektion besteht“ gestrichen.

2. Nach Satz 1 wird der folgende Satz 2 eingefügt: „Vor Behandlungsbeginn sollen die in der Richtlinie zur Empfäng-nisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-RL) unter Abschnitt B Nummer 5 genannten Beratungen erfolgt sein.“

Die Änderung der Richtlinie ist am 12. Oktober 2011 in Kraft getreten.

Die aktuelle Richtlinie steht im Internet unter www.kvsh.de Downloadcenter bereit.

W A H L E N

Neuer Chef der Freien Berufe

berlin – Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) wählte den bisherigen BFB-Vizepräsidenten Dr. Rolf Koschorrek (MdB) mit überwältigender Mehrheit zu ihrem neuen Präsidenten. Zum Jahreswechsel wird er Dr. Ulrich Oesingmann ablösen, der nicht wieder kandidierte. Der 55-jährige Zahnarzt Koschorrek aus dem schleswig-holsteinischen Bad Bramstedt sitzt seit 2005 als direkt gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag und wirkt im Vorstand des „Parlaments-kreises Mittelstand“ (PKM) der Unionsbundestagsfraktion mit. Er ist unter anderem Mitglied im Gesundheitsausschuss und stell-vertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung. 2008 wurde er als Mitglied in den Bundesfachausschuss „Arbeit und Soziales, Gesundheitspoli-tik“ der cDU Deutschlands berufen.

Dr. Rolf Koschorrek (MdB)

S E R V I c E

KVSH hilft bei Suche nach Praxisvertretern bad Segeberg – Regelmäßig berichten Praxisinhaber über Schwierigkeiten, einen geeigneten Praxisvertreter zu finden. Alle Mitglieder der KVSH, die in Schleswig-Holstein einen Praxisver-treter suchen oder selbst als Praxisvertreter arbeiten möchten, können  einen Service der Abteilung Zulassung/Praxisbera-tung nutzen. Die Abteilung führt eine ständig aktualisierte Pool-Liste mit Praxisvertretern, die den KV-Mitgliedern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Darin sind alle wichtigen Informationen enthalten, wie etwa zum Fachgebiet oder zur Verfügbarkeit. Die Aufnahme von Vertretern in die Vermittlungs-datei erfolgt kostenfrei.

Weitere informationen:Abteilung Zulassung/PraxisberatungTel. 04551 883 255

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A U S F Ü R B K K F Ü R H E I L B E R U F E

Informationen für Ärzteberlin – Das Bundesversicherungsamt hat beschlossen, die finan-ziell angeschlagene BKK für Heilberufe zum 31. Dezember 2011 zu schließen. Nach Angaben der Krankenkasse ist die Vergütung medizinischer Leistungen abgesichert. Außerdem sei für Mitglie-der und ihre mitversicherten Familienangehörigen der Versiche-rungsschutz lückenlos gewährleistet. Die BKK Heilberufe steht Ärzten für Fragen rund um die Schließung der Krankenkasse zur Verfügung. Von montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr geben BKK-Experten unter der Telefon-nummer 0800 2555555 allgemeine Auskünfte. Detaillierte Infor-mationen zum Abwicklungsprozedere gibt es im Internet unter www.bkk.de/leistungserbringer.

V E R W E N D U N G

Haushaltsmittel 2010bad Segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat gemäß Paragraf 78 Abs. 3 in Verbindung mit Paragraf 305b SGB V die Verwendung der Haushalts- mittel zu veröffentlichen.

Das geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk versehene Wirtschaftsjahr 2010 wurde mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen:

1. abrechnungsdaten

Honorarvolumen der Ärzte und Psychotherapeuten

985,7 Mio. Euro

Anzahl der abrechnenden Praxen 3.653

Behandlungsfälle der Ärzte und Psychotherapeuten

18.204.583

2. haushaltsdaten*

Aufwand gesamt 24.373,0

davon Personalaufwand 15.846,7

davon Sachaufwand 3.840,5

davon Sonstiger Aufwand 4.685,8

Ertrag gesamt 27.292,2

davon Verwaltungskostenumlage 24.882,3

davon Sonstige Erträge 2.409,9

+Jahresüberschuss/-Jahresfehlbetrag 2.919,2

Aufwand für Sicherstellungsmaßnahmen

7.640,1

Investitionen 778,1

Bilanzsumme 321,80 Mio. Euro

* in TEUR

3. Sonstige Daten

Stellenplan (ohne ärztlichen Bereitschaftsdienst)

254

H A R T M A N N B U N D

Reinhardt neuer Vorsitzender potsdam – Der 51-jährige All- gemeinmediziner Klaus Reinhardt aus Bielefeld wurde von der Haupt-versammlung des Hartmannbundes an die Spitze des Ärzteverbandes gewählt. Reinhardt ist damit Nach-folger von Kuno Winn, der den Ver-band sechs Jahre geführt hatte. Der neue Vorsitzende warnte in seiner Antrittsrede vor einer weiteren „Industrialisierung der Medizin“. In den Krankenhäusern würden immer mehr Patienten in immer kürzerer Zeit behandelt. Dies sei

aber „nicht Schuld der Ärzte, sondern der betriebswirtschaftlich organisierten Geschäftsführungen“. Insgesamt habe die Bürokra-tie im Arztberuf „abstruse Ausmaße“ angenommen. Zugleich for-derte Reinhardt mehr Transparenz im Gesundheitswesen.

Klaus Reinhardt aus Bielefeld

R E c H T

Änderungen der Honorarabrechnungsordnungbad Segeberg – Der Vorstand hat die Honorarabrechnungsord-nung (HAO) mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wie folgt geändert. Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben.

Paragraf 2 Absatz 3 HAODie abgerechneten Leistungen sind arzt- und leistungsbezogen mit der lebenslangen Arztnummer (LANR) und Betriebsstätten-nummer (BSNR) bzw. Nebenbetriebsstättennummer (NBSNR) zu kennzeichnen. notfallleistungen, die von nichtvertragsärzten oder Krankenhäusern zur abrechnung eingereicht werden, sind mit der Uhrzeit der inanspruchnahme zu versehen. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen des EBM und des Bundesmantelvertrages. Der Vorstand kann darüber hinausge-hende Kennzeichnungspflichten festlegen.

Paragraf 7 Absatz 3 Satz 2 HAODie Abrechnungsdateien müssen die zur Begründung der Hono-rarforderung erforderlichen Angaben (wie z. B. Diagnosen, Art der Untersuchung bei bestimmten Laborleistungen, Uhrzeit-kennzeichnung) enthalten.

Die Kennzeichnungspflicht von Notfallleistungen mit der Uhrzeit der Inanspruchnahme ergab sich bislang nur mit-telbar aus der Honorarabrechnungsordnung. Die nunmehr explizite Aufnahme in die Honorarabrechnungsordnung erfolgt in Ausgestaltung der Präambelbestimmungen der Gebührenordnungspositionen des EBM für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(-fall)dienst (Kapitel II Abschnitt 1.2 Absatz 4 EBM).

ALExANDRA STEBNER, KVSH

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F O R M U L A R E

Todesbescheinigungbad Segeberg – Seit Mitte 2011 gibt es geänderte Formulare zur Todesbescheinigung, die die ab Januar 2011 gültigen Todes-bescheinigungen abgelöst haben. Für die Uhrzeit des Sterbe-zeitpunktes bzw. der Leichenauffindung sind jetzt vier Kästchen vorhanden. Das weitere Ausfüllen des nichtvertraulichen Teils ist auf den unteren Abschnitt der Seite verlagert worden, damit man deutlicher an das vorherige Trennen der Seiten aufmerksam gemacht wird. Eventuell noch vorhandene Formulare vom Januar 2011 dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2012 verwendet werden.

R I N G V E R A N S T A L T U N G

Aufbereitung von MedizinproduktenKiel – 4. Fachnachmittag – Schwerpunkt „Aufbereitung von Endoskopen und endoskopischem Zusatzinstrumentarium“

Veranstalter: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und Landesamt für soziale Dien-ste Schleswig-Holstein, Abteilung GesundheitsschutzDie Veranstaltung ist kostenfrei!

inhalte: Schwerpunkt der 4. Ringveranstaltung ist die Aufbe-reitung von Endoskopen und endoskopischem Zusatzinstru-mentarium. Dabei wird auf die rechtlichen Grundlagen, die hygienischen Anforderungen, die sichere Aufbereitung und das Reparaturmanagement von flexiblen Endoskopen eingegangen.

zielgruppe: Ärzte und verantwortliches medizinisches Fach- personal aus endoskopierenden Praxen.

termin: Mittwoch, 14. Dezember 2011, 14.00 bis 18.30 Uhr

Veranstaltungsort: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesund-heit des Landes Schleswig-Holstein, Raum 468, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel

anmeldung: Bitte melden Sie sich für den 4. Fachnachmittag bis zum 2. Dezember 2011 unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Institution, Funktion, Postadresse, Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mailadresse) unter folgender Fax-Nummer an:Angelika Reese, Fax 0431 988 5416 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Pro Praxis können maximal 2 Personen teilnehmen.

Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein unter:www.schleswig-holstein.de/laSD/DE/laSD_node.html

H A U T K R E B S

Anhebung der Altersgrenzebad Segeberg – Die AOK Nordwest hat im Zuge der Anpassung ihrer Verträge nach der Fusion mit der AOK Westfalen-Lippe eine Anhe-bung bei der Altersgrenze beim Vertrag über die Durchführung des Hautkrebs-Vorsorgeverfahrens zum 1. Januar 2012 durchgesetzt. Die Pseudoziffer 99473c kann daher ab dem 1. Januar 2012 für Versicherte der AOK Nordwest erst ab Vollendung des 20. Lebensjahres abgerechnet werden.

K A S S E N F U S I O N

Hausarztverträge und QuaMaDi gelten weiterbad Segeberg – Die IKK classic und die Vereinigte IKK haben zum 1. August 2011 fusioniert. Der Name der fusionierten Kranken-kasse lautet ab dann IKK classic. Die Verträge über eine hausarzt-zentrierte Versorgung nach dem Paragrafen 73b SGB V in seiner alten Fassung sowie über eine Qualitätsgesicherte Mamma- Diagnostik (QuaMaDi) gemäß Paragraf 73c SGB V gelten ab dann für alle Versicherten der neuen IKK classic.

A c H T U N G

Falsche Daten in der ifap-Arzneimitteldatenbankbad Segeberg – Nach Mitteilung der KBV hat der Datenbank-Anbieter ifap (zur compuGROUP gehörig) zum wiederholten Male die Preise für bestimmte Präparate der Generikafirmen ratiopharm, cT und ABZ-Pharma zu niedrig ausgewiesen sowie Präparate anderer Hersteller (z. B. 1 A Pharma, Aliud und Mylan) nicht aufgenommen.

Zunächst betraf das den Wirkstoff Olanzapin zum Zeitpunkt des Patentablaufs. Das Unternehmen ifap teilte daraufhin in seiner Stellungnahme mit, dass es sich hierbei um ein Versehen handeln würde und hat die Daten in einem Sonder-Update im November korrigiert. Nun ist ein weiteres Problem aufgetaucht: In der Datenbank werden nun die Daten für die Präparate mit dem Wirkstoff Valsartan falsch angezeigt. Präparate der Firmen ratiopharm, cT und ABZ-Pharma werden zu günstig dargestellt, während einige Alternativprodukte nicht aufgeführt sind. Auch bei Valsartan ist der Patentschutz vor Kurzem ausgelaufen. Die KBV hat ifap erneut zur Stellungnahme aufgefordert.

Sollte kein zeitnahes Update vorgenommen werden oder man-gels eines Sonder-Updates nicht vorgenommen werden kön-nen, muss davon ausgegangen werden, dass die Datenbank bis zum nächsten regelhaften Update, d. h. für gegebenenfalls ein Vierteljahr, korrekturbedürftige Sachverhalte enthält.

Dies ist von erheblicher Tragweite, da die ifap-Datenbank in viele Praxisverwaltungssysteme integriert ist.

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V E R B U N D W E I T E R B I L D U N G

Teilnehmende Krankenhäuserbad Segeberg – Die KVSH hat mittlerweile mit zehn Kranken-häusern und einem Krankenhausverbund in Schleswig-Holstein Kooperationsverträge zur Verbundweiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin abgeschlossen. Ziel ist es, dass sich Ärzte in Weiterbildung in ihrer Weiterbildungszeit ganz auf ihren Beruf konzentrieren können und davon entlastet werden, die einzel-nen Ausbildungsabschnitte, vor allem den Übergang vom Kran-kenhaus in die Arztpraxis, selbst organisieren zu müssen.

Übersicht der aktuellen Kooperationspartner in der Verbundsweiterbildung• Sana Kliniken Lübeck GmbH • Sana Kliniken Eutin • Asklepios Klinik Bad Oldesloe• Segeberger Kliniken GmbH• DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg• Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster GmbH• Schlei-Klinikum Schleswig MLK GmbH• Klinikum Itzehoe• Krankenhausverbund Flensburg; DIAKO Flensburg und

Malteser St. Fanziskus-Hospital• Klinik Preetz• Johanniter-Krankenhaus Geesthacht

Mehr Informationen unter:www.kvsh.de Praxis Zulassung Verbundweiterbildung

Ä R Z T L I c H E K U N S T

Der Reiz des Experimentierensbad Segeberg – Die Kassen-ärztliche Vereinigung Schleswig- Holstein stellt wieder ärztliche Kunst in ihren Räumlichkeiten aus. Dr. Volker Bielfeld, Fach-arzt für Dermatologie aus Bad Oldesloe nutzt die Malerei zum Abschalten nach arbeitsreichen Tagen. Und sie ist für ihn eine der schönsten Arten der Entspan-nung. Bielfeld beschäftigt sich in seinen Werken mit der genauen Abbildung von Objekten oder Fotografien und lebt die eigenen Fantasien in abstrakter oder surrealistischer Form aus. „Mich reizt das Experimentieren mit den unterschiedlichsten Materialien“, erklärt er. Umgesetzt hat er seine Arbeiten als Zeichnungen mit Bleistift, Grafit oder Rötel und Pastell, als Aquarelle und Gemälde mit öl, Acryl oder in Mischtechnik.

Die Ausstellung in der KVSH läuft noch bis zum 20. Januar 2012 und kann montags bis donnerstags von 10 bis 17 Uhr und freitags von 10 bis 12 Uhr besucht werden. Der Eintritt ist frei.

M I G R A N T E N

Muttersprachliche Patientenberatung

berlin – Um den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung nicht an Sprachbarrieren oder fehlenden Kenntnissen über das deutsche Sozial- und Gesundheitssystem scheitern zu lassen, bie-tet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) seit dem 1. August 2011 ein muttersprachliches Beratungsangebot für ratsuchende Menschen mit Migrationshintergrund an. Es wird von der privaten Krankenversicherung finanziert. Ratsuchende können sich von einem qualifizierten Team aus Ärzten, Juristen, Sozialpädagogen und Gesundheitsexperten zu allen gesundheits-relevanten Problemlagen unter Berücksichtigung kulturspezi-fischer Fragestellungen beraten lassen. Bundesweit wurden zwei kostenlose Telefonhotlines auf Türkisch und Russisch sowie ent-sprechende Internetauftritte freigeschaltet und mehrere Bera-tungszentren eingerichtet. Patienteninformationen sollen auch in einer besonders leicht verständlichen deutschen Version zur Verfügung gestellt werden. Zudem kann in begründeten Ausnah-mefällen auch die Vermittlung eines Dolmetschers in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen zu dem Angebot unter: www.unabhaengige-patientenberatung.de.

§ §

§§H O M ö O P A T H I E

BKK Mobil Oil kündigt Vertrag

bad Segeberg – Die BKK Mobil Oil hat den mit der KVSH zum 31. Dezember 2007 geschlossenen Vertrag zur Förderung der Qualität in der homoöpathischen Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß Paragraf 73c SGB V zum 31. Dezember 2011 gekündigt. Die Abrechnungsziffern 99240A, 99240B und 99240c (homöopathische Erst- und Folgeanamnese sowie homöopathische Analyse) können somit nur noch bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden.

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GEsundhEITspoLITIK

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P A R L A M E N T A R I S c H E R A B E N D

In ihrer Begrüßungsrede umriss zunächst die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Ingeborg Kreuz, das Thema, das den Abend bestim-men sollte. Sie wundere es nicht, dass in der Presse vielfach der griffigere Titel „Landärztegesetz“ zu lesen sei, denn der eigent-liche Titel GKV-Versorgungsstrukturgesetz sei doch sehr sperrig. Sie ärgere sich nur, wenn der Begriff „Ärztebeglückungsgesetz“ verwendet werde. Das sei reine Polemik und habe mit dem vor-liegenden Gesetzentwurf nichts zu tun. „Es geht in diesem Gesetz eben nicht um Geschenke an die Ärzteschaft“, erklärte Kreuz. Sie verlange für die niedergelassenen Ärzte auch keine Sonderbe-handlung, sondern lediglich faire und verlässliche Arbeitsbedin-gungen. Die Grundtendenz des Gesetzes weise in diese Richtung. „Der Rückenwind durch das neue Gesetz ist uns als Flankierung für die Maßnahmen, die wir als KVSH selbst in die Wege geleitet haben, sehr willkommen“, so Kreuz und führte an dieser Stelle noch einmal die verschiedenen Schritte auf, die die KVSH in den letzten Monaten unternommen hat, um die medizinische Ver-sorgung des ländlichen Raums auch in Zukunft sicherzustellen:

Die Landarztkampagne, den Runden Tisch mit Studierenden, die Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung (Zuschuss zum Prak-tischen Jahr, Fahrtkostenzuschuss für Studierende), den Struktur-fonds mit den Krankenkassen zur Unterstützung der Landärzte oder die beiden Fachkonferenzen mit Kommunalvertretern. „Der Sicherstellungsauftrag ist für uns eben keine lästige Pflicht. Wir nehmen unsere Verantwortung für die ambulante Versorgung der Menschen in diesem Land sehr ernst“, fasste Kreuz zusammen.

Am Ende ihrer Rede dankte die KVSH-Vorstandsvorsitzende, die 2012 nicht mehr für das Vorstandsamt kandidieren wird, allen Gästen noch einmal für die gute Zusammenarbeit in den vergan-genen Jahren. Ihr habe ihre Arbeit Freude gemacht, selbst dann, wenn Interessengegensätze bestanden. „Schleswig-Holstein ist vielleicht einfach zu klein, um in Unfrieden auseinander zugehen. Wir gehen hier im Norden pfleglich miteinander um. Das ist eine gute Tradition, die wir uns bewahren sollten“, so Kreuz.

Bühne frei für MontgomeryDer Präsident der Bundesärztekammer war Gastredner beim diesjährigen Parlamen-tarischen Abend der KVSH. Er unterzog das geplante Versorgungsstrukturgesetz einer gründlichen Bewertung.

Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KVSH

Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg hielt das Grußwort

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GEsundhEITspoLITIK

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Der Geist des neuen GesetzesDr. Frank Ulrich Montgomery stellte nach dem Grußwort von Lan-desgesundheitsminister Dr. Heiner Garg gleich am Anfang seiner Rede klar, wie er das Gesetzesvorhaben aus Berlin bewertet: „Dieses Gesetz ist schon ein anderes als seine Vorgänger unter der Ägide von Ulla Schmidt, denn es setzt auf einen Konsens zwi-schen Politik und Ärzteschaft und auf Anreize statt auf Strafen. Der Weg in den Zwang war ein Irrweg“. Der Präsident der Bundes-ärztekammer begrüßte die im Gesetz vorgesehenen Regelungen wie die Besserstellung von Ärzten in unterversorgten Gebieten durch den Wegfall von Honorarabstaffelung und Regressrisiko. Auch das Ende der starren Residenzpflicht gehört für ihn zu den positiven Aspekten. Doch er warnte davor zu erwarten, dass allein damit der Mangel an Landärzten behoben werde. Dazu sei mehr nötig. Ärzte von heute wollten nicht mehr 80 bis 100 Stunden in der Woche arbeiten. Gerade Ärztinnen suchten vermehrt nach Halbtagsstellen, um Beruf und Familie gleichermaßen gerecht zu werden. „Heute stellen mehr Ärzte insgesamt weniger Arbeitszeit zur Verfügung als früher“, erklärte Montgomery. Niedergelassene Ärzte gebe es in den Ballungsräumen bisher noch genug. Auf dem Land gebe es dagegen schon jetzt bei Hausärzten und bestimm-ten Fachmedizinern einen großen Mangel. „Um die Arbeit auf dem Land attraktiver zu machen, ist aber der Faktor Geld allein

nicht entscheidend, sondern auch die kommunale Infrastruktur. Hier sind auch die Kommunen in der Pflicht, attraktive Strukturen vorzuhalten“, unterstrich Montgomery. Die Menschen müssten sich auf dem Land wohlfühlen. Dazu gehöre der Arbeitsplatz für den Partner, die Entlastung zum Beispiel durch eine Gemeinde-schwester und gute Bildungsangebote für die Kinder.

bewertung der eigenen rolleMontgomery übte in seinen Ausführungen aber auch Selbst- kritik. „Wir Ärzte werden natürlich auch ein Stück weit von unserer eigenen Propaganda eingeholt, wenn uns der Nachwuchs ins Ausland abwandert“, erklärte er. „Wenn wir jahrelang davon sprechen, wie belastend und schlecht bezahlt der Beruf des Haus-arztes doch sei, dann bleibt davon natürlich am Ende auch etwas in den Köpfen der Nachwuchsmediziner hängen. Wir dürfen uns dann nicht wirklich wundern, wenn die jungen Menschen andere Wege gehen.“ Allein diese These bot ausreichend Gesprächsstoff für den geselligen Teil des Parlamentarischen Abends. Hier hatten die circa 150 Gäste aus Politik, Ärzteschaft, Medien und Gesund-heitswesen die Gelegenheit, die Diskussion bei einem Imbiss fortzusetzen.

JAKOB WILDER, KVSH

Prof. Günther Jansen im Gespräch mit Prof. Dr. Fritz Beske

Ex-Ministerpräsidentin Heide Simonis und Hans-Peter Bayer,

Justitiar der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Das Publikum diskutierte mit: Dr. Uwe Bannert, Psychiater aus Bad Segeberg

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I M A G E K A M P A G N E

„Der Beruf ist spannend und er hat Perspektive – ich kann Sie nur ermuntern: Werden Sie Landarzt!“ Mit diesen Worten been-dete Dr. Johannes Gerber, Allgemeinmediziner auf der Ostsee- insel Fehmarn, seinen Vortrag an der christian-Albrechts-Uni-versität zu Kiel. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Hol-stein hatte im Zuge ihrer Kampagne „Land.Arzt.Leben!“ an zwei Abenden zur sogenannten Uni-Sprechstunde in Kiel und Lübeck geladen und rund 60 Medizinstudenten waren gekommen, um mehr über die ärztliche Tätigkeit auf dem Land zu erfahren. Zwar gibt es genügend Medizinstudenten, aber immer weniger wol-len Hausarzt, geschweige denn Landarzt werden. Die meisten schreckten eine vermeintlich hohe Arbeitsbelastung, geringes Ein-kommen, ein mangelndes kulturelles Angebot und fehlende Kin-derbetreuung in den ländlichen Gemeinden ab. Dem Ärztemangel, der in den nächsten Jahren vor allem in die ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins große Versorgungslücken reißen könnte, lässt sich vor diesem Hintergrund nur schwer entgegenwirken.

Darum ist das Ziel der Uni-Sprechstunde und der KVSH-Kampagne insgesamt, dass sich der ärztliche Nachwuchs frühzeitig mit der Option Niederlassung auseinandersetzt und Vorurteile über die ärztliche Tätigkeit auf dem Land abgebaut werden. Was das betrifft, waren sowohl Dr. Gerber als auch Dr. christiane Schmitz-Boye, Hausärztin aus Hollingstedt im Kreis Schleswig-Flensburg, ideale Botschafter ihrer Profession: Sie sind gerne Landärzte und vermittelten dies den Medizinstudenten. Den beiden gelang es

mit hoher Überzeugungskraft, einen interessanten Einblick in die prak-tische Allgemeinmedizin zu geben. Dabei korrigierten sie das Image des niedergelassenen Hausarztes, der nur Patienten mit Husten, Schnup-fen und Heiserkeit behandelt. Im Gegenteil: Um ihre Patienten opti-mal versorgen zu können, müssten Allgemeinmediziner in ihren Praxen ein breites Spektrum an Fachwissen auf verschiedensten medizinischen Gebieten haben. Dies reiche von Ultraschalluntersuchungen bis zu seelsorgerischen Fähigkeiten.

Der Kommissar geht umManchmal hätten Hausärzte sogar mit Fällen zu tun, die nicht nur medizinisches, sondern auch detek-tivisches Können fordern. Gerber berichtete vom Tod einer älteren Frau, die auf den ersten Blick auf natürlichem Wege gestorben war. Bei genauerer Untersuchung des

Leichnams stellte sich allerdings heraus, dass mehr dahinter steckte. Ein kleines Hämatom hinter dem Ohr ließ Gerber stutzig werden, er informierte die Kriminalpolizei. Es stellte sich heraus, dass es zwischen der Frau und ihrem Mann zu einer Handgreif-lichkeit gekommen war. Ein anschließender Sturz hatte schließlich zum Tod geführt.

In einer anschließenden Diskussion lieferten beide Ärzte ehrliche Antworten auf kritische Fragen. Ob es denn stimme, dass man als Hausarzt schlecht verdiene, wollte ein Medizinstudent wis-sen. Dr. Schmitz-Boye und Dr. Gerber konnten den Fragesteller beruhigen: Sie selbst seien mit ihrem Einkommen zufrieden und könnten gut davon leben. Auch die Kredite, die sie für Praxis oder medizinische Geräte aufnehmen mussten, seien relativ schnell abbezahlt gewesen. Das Einkommen sei allerdings auch hart erar-beitet, betonten beide und verwiesen auf den körperlich anstren-genden Praxisalltag. Eine andere Studentin fragte nach, wie es denn mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei. Schmitz-Boye räumte ehrlich ein, dass das nicht immer leicht sei. Sie habe als Praxisinhaberin ihre Kinder großgezogen, sei dabei aber auf externe Hilfe angewiesen gewesen. „Als berufstätige Mutter hat man immer ein schlechtes Gewissen, es gibt aber für alles eine Lösung – auch auf dem Land.“ In ihrem Fall war es so, dass sie ihren Sohn kurzerhand mitnahm, wenn sie Hausbesuche machte. Landärzte müssen manchmal eben flexibel sein.

MARcO DETHLEFSEN, KVSH

Landärzte aus LeidenschaftDie beiden Landärzte Dr. Christiane Schmitz-Boye und Dr. Johannes Gerber warben an den Universitäten in Kiel und Lübeck vor Medizinstudenten für ihren Beruf. Fragen zum Praxisalltag beantworteten sie ehrlich und ohne etwas zu beschönigen. Beim ärztlichen Nachwuchs kam das gut an.

Engagierter Botschafter seiner Profession: Hausarzt Dr. Johannes Gerber

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P A T I E N T E N O M B U D S V E R E I N

Jansen geht – Simonis kommtNach fünfzehn Jahren gab Prof. Günther Jansen den Vorsitz des Vereins Patienten-Ombudsmann/-frau ab. Die ehemalige Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins Heide Simonis wurde zu seiner Nachfolgerin gewählt.

Seit 1996 vermittelt der Patientenombudsverein bei Konflikten zwischen Patienten und Ärzten aber auch mit den Krankenkassen und anderen Beteiligten am Gesundheitswesen. Dr. Karl-Werner Ratschko, Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Schleswig- Holstein bis 2003, und Peter Buschmann, damals Vorstandsvor-sitzender der AOK Schleswig-Holstein, gründeten den Ombuds-verein unter anderem mit dem Ziel, kranken und pflegebedürf-tigen Personen die erforderliche Versorgung individuell und gerecht zu gewährleisten. Zentrales Anliegen des Ombudsver-eins war es, durch Zusammenarbeit mit kirchlichen Institutionen den Inhalt der Hilfen für ratsuchende und oft kranke Menschen auf eine neutrale und auch seelsorgerische Ebene zu stellen. Die Ombudsleute sind überwiegend pensionierte Pastoren oder pflegerisch erfahrene Fachkräfte aus kirchlichen bzw. diako-nischen Einrichtungen.

probleme und positionenIn seinem aktuellen Jahresbericht fasste der Ombudsverein neben den Berichten der regionalen Ombudsleute auch seine wichtigsten gesundheitspolitischen Positionen noch einmal zusammen. Das Gesundheitswesen dürfe nicht in immer neue ärztliche Orga-nisationen zersplittert werden. Neben den Ärztekammern müsse

an der umfassenden Gestaltungszuständigkeit der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen als Ver-tragspartner der Krankenkassen festgehalten wer-den – auch für evtl. erforderliche Selektivverträge. Außerdem dürfe keine Entsolidarisierung zwischen den GKV-Versicherten durch alle möglichen Sonder-regelungen für Teilgruppen verschiedenster Kran-kenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung eintreten. Ärztekammern, Kassenärztliche Vereini-gungen und Krankenkassen sollten gemeinsam alles tun, um die bewährte Selbstverwaltung auch für die regionale ärztliche Versorgung zu gewährleisten, wobei der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen vorzugeben habe und staatliche Institutionen die Rechtsaufsicht über die Selbstverwaltung ausüben. In den vergangenen 15 Jahren habe die Statistik 14.964 „Fälle“ erfasst, die von den Ombudsleuten aufge-griffen wurden. Oft steckten Missverständnisse oder eine unglücklich verlaufene Kommunikation hinter den Problemen. Der Verein setzt weiter ganz auf Ver-mittlung zwischen den Parteien und verzichtet ganz bewusst auf spektakuläre Veröffentlichungen in der Presse. In den Jahresberichten werden bewusst keine Namen genannt.

Verabschiedung von JansenIn seiner Abschiedsrede vor über 90 Gästen brachte Jansen es noch einmal auf den Punkt: „Es grenzt an staatliche Selbstüberschätzung, sich über das neue Versorgungsstrukturgesetz in die Gestaltung

der regionalen ärztlichen Versorgung und in die Bedarfsplanung einmischen zu wollen. Der Staat darf nicht alles an sich reißen.“ Vielmehr sei an dieser Stelle die Kompetenz von Ärzteorgani-sationen und Krankenkassen gefragt. Es gebe viele organisa-torische Wege, die haus- und fachärztliche Versorgung auch in ländlichen Gebieten sicherzustellen. Die allgemeinärztliche und fachärztliche/spezialärztliche Versorgung müsse aber bei den niedergelassenen, freiberuflich tätigen Ärzten bleiben. Medi-zinische Versorgungszentren sollten personell und organisato-risch nur in der Zuständigkeit von Ärzten liegen. Gesamtverträge zwischen den KVen und den Krankenkassen sollten auch in Zukunft die Grundlage ärztlicher Versorgung bleiben. Jansen sagt, dass er froh sei, „dass der Verein mit Heide Simonis eine über-aus profilierte Persönlichkeit für den Vorsitz gewinnen konnte“. Simonis selbst zeigt sich in ihrer Rede nach der Wahl sehr kämp-ferisch: „Der Medizinmarkt schafft Probleme. Für eine Demokrati-sierung und Stärkung des Einzelnen innerhalb dieses Marktes zu kämpfen, lohnt sich aber in jedem Fall.“

JAKOB WILDER, KVSH

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I N T E R N E T P O R T A L

Das Internetportal enthält Forschungsergebnisse und Analysen zu regionalen Unterschieden in der medizinischen Versorgung. Ärzten, Wissenschaftlern, gesundheitspolitischen Akteuren und interessierten Bürgern bietet sie die chance, eigene Studien zum Thema zu veröffentlichen und die Beiträge zu diskutieren. Wie das funktioniert, erläutert ZI-Geschäftsführer, Dr. Dominik Graf von Stillfried, im Nordlicht-Interview.

Nordlicht: Was verbirgt sich hinter www.versorgungsatlas.de?Dr. Dominik Graf von Stillfried: Der Versorgungsatlas zeigt die medizinische Versorgung aus der „Vogelperspektive“. Er stellt Art und Umfang der Versorgung der Bevölkerung eines Bundes-landes, einer KV-Region oder eines Landkreises dar. Auf www.versorgungsatlas.de finden Sie eine Dokumentation überra-

schender regionaler Unterschiede in der medizinischen Versor-gung. Diese bestehen in Deutschland trotz des einheitlichen GKV-Leistungskatalogs und des Kollektivvertrags. Dabei geht es nicht primär um die Zahl der Vertragsärzte oder der Kranken-hausbetten. Vielmehr interessieren uns vor allem Aspekte der Versorgungsqualität; so zum Beispiel: Wie hoch ist die erreichte Impfquote? Oder: Wie viele Patienten mit einer bestimmten Aufgreifdiagnose erhalten eine bestimmte vertragsärztliche Leistung?

Das Portal bietet eine wachsende Zahl themenspezifischer Aus-wertungen. Zu jedem Thema findet der Nutzer eine interaktive Landkarte, Grafiken, Tabellen und eine ausführliche Analyse über Bedeutung und vermutliche Gründe der beobachteten Abweichungen. Soweit die Daten zur Verfügung stehen, kann

ZI und KBV holen Versorgungsforschung aus dem ElfenbeinturmGehen Versicherte im Norden häufiger zum Arzt als Versicherte im Süden und wenn ja, wie kommt es dazu? Antworten auf diese Fragen soll die Webseite www.versorgungsatlas.de geben, die vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) ins Leben gerufen und kürzlich gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgestellt worden ist.

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zwischen unterschiedlichen Darstellungsformen gewählt wer-den, z. B. nach Bundesländern, KV-Regionen oder Landkreisen. Ebenso kann die Legendeneinstellung (Anzahl und Art der Wer-teklassen) modifiziert werden; sämtliche Informationen kön-nen auch in Wertetabellen eingesehen und heruntergeladen werden. Diese Optionen stehen für den Objektivitätsanspruch des Portals, denn allzu leicht wird in manch anderer Veröffent-lichung durch willkürliche Zusammenstellung der dargestellten Gruppen (z. B. Arzneimittelausgaben je Versicherten in drei unterschiedlich großen Ausgabenklassen) die Einfärbung einer Landkarte „politisch“ manipuliert.

Nordlicht: Welches Ziel verfolgen Sie mit dem Atlas?Stillfried: Wir wollen Versorgungsforschung handlungsrelevant machen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird das medizinische Versorgungssystem regional absehbar sehr unter-schiedlich gefordert. KVen, Krankenkassen und Länder müs-sen angepasste Lösungen für die Bevölkerung vor Ort finden. Dabei steht die Frage der Versorgungsqualität im Vordergrund. Anders ausgedrückt: Was kommt bei der Bevölkerung vor Ort an medizinischer Versorgung an? Versorgungsatlas.de soll hierüber Transparenz erzeugen und Diskussionen über relevante aber unbeabsichtigte regionale Versorgungsunterschiede auslösen. Dies ist ein langfristig ausgerichtetes Projekt, welches wir auch schrittweise durch weitere Formen der Datenaufbereitung, zum Beispiel als Berichtswesen für einzelne Arztpraxen, ergänzen wollen.

Nordlicht: An wen richtet sich das Internetportal?Stillfried: Versorgungsatlas.de soll der Ort werden, an dem sich Entscheidungsträger, Fachmedien und Wissenschaftler – aber auch Ärzte und Patienten – über aktuelle Analysen zu regio-nalen Unterschieden in der medizinischen Versorgung informie-ren. Mit unseren eigenen Analysen wollen wir in erster Linie über die vertragsärztliche Versorgung berichten. Diese Transpa-renz unterstützt die Anliegen der Kassenärztlichen Vereinigun-gen in der Weiterentwicklung der wohnortnahen, ambulanten ärztlichen Versorgung, die Anerkennung der Versorgungsleis-tung und letztlich auch die Weiterentwicklung der Vergütung. Das Portal soll aber kein „Sprachrohr“ des ZI werden. Es steht allen Versorgungsforschern aus Wissenschaft und Einrichtungen des Gesundheitswesens für eigene Beiträge offen. Zudem kann jeder Leser vorhandene Auswertungen kommentieren, um das Wissen über regionale Besonderheiten, Methoden und Quali-tät der Auswertungen zu steigern und damit an die Entschei-dungsträger im Gesundheitswesen heranzutragen. Damit die Ziele des Portal erreicht werden können, wünschen wir uns eine möglichst rege Beteiligung, auch kritische Beiträge und Kommentare.

Nordlicht: Auf welchen Daten basiert der Versorgungsatlas?Stillfried: Das Portal verfügt nicht über eine einzige, eigene Datenquelle. Da die Abrechnungsdaten aus der vertragsärzt-lichen und stationären Versorgung und die Verordnungsdaten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel als wichtigste Informations-quellen über das Versorgungsgeschehen in Deutschland an kei-ner Stelle zusammengeführt vorliegen, dient Versorgungsatlas.de als Bibliothek von Auswertungen. Jeder, der über Zugang zu Abrechnungsdaten oder über primär erhobene Daten mit Regio- nalbezug verfügt, ist eingeladen, anhand von Auswertungen dieser Daten im Portal zu berichten. Das ZI berichtet auf der Grundlage der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten und der Arzneiverordnungsdaten aus allen Kassenärztlichen Vereinigun-gen, die im ZI aktuell ausgewertet werden können.

Nordlicht: Gibt es im Portal schon Forschungsergebnisse oder Analysen, die Schleswig-Holstein betreffen?Stillfried: Bisher finden sich nur Auswertungen des ZI im Portal, in denen wir deutschlandweit über alle KV-Regionen und Land-kreise berichten. Vertragsärzte in Schleswig-Holstein können dort sehen, wie sich die Versorgung anhand dieser Daten im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands darstellt. Hierbei zeigt sich z. B., dass die STIKO-Empfehlung zur Grippeschutzimp-fung in den neuen Bundesländern durchweg besser umgesetzt wird als in den alten Bundesländern, wobei der Norden insge-samt höhere Impfraten erreicht als der Süden. Schleswig-Hol-stein macht da keine Ausnahme. Innerhalb Schleswig-Holsteins zeigen sich zwar keine allzu großen Unterschiede, dennoch könnte daraus vor Ort gelernt werden, wie die Impfrate erfolg-reich gesteigert wird. Da die Rate der Grippeschutzimpfung unter Versorgungsforschern vielfach als einer der Indikatoren einer allgemeinen Versorgungsqualität gesehen wird, könnte sie irgendwann als Versorgungsziel in regionale Versorgungs-verträge Eingang finden.

DAS INTERVIEW FÜHRTE MARcO DETHLEFSEN, KVSH

Dr. Dominik Graf von Stillfried

„Wir wollen Versorgungsforschung

handlungsrelevant machen.“

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P A R T I K E L T H E R A P I E

Geplatzte Träume an der Förde?Schleswig-Holstein muss voraussichtlich auf ein Vorzeigeprojekt verzichten. In Kiel wird es wohl kein Partikeltherapie-Zentrum geben. Der Siemens-Konzern und die Landesre-gierung haben den Ausstieg aus dem Großprojekt verkündet. Eine konkrete Ersatzlösung ist nicht in Sicht. Nur ein dänisches Konsortium hat Übernahmeinteresse bekundet.

Eigentlich schien alles in trockenen Tüchern zu sein, doch nun wird die praktisch fertiggestellte Partikeltherapie-Anlage zur Behand-lung von Krebspatienten doch nicht in Betrieb genommen. Die Arbeiten an der Partikeltherapie-Technik in Kiel wurden einge-stellt. Die Landesregierung und Siemens vereinbarten die Auf-lösung der bisherigen Verträge. Ergebnis: In dem Gebäude an der Universitätsklinik Schleswig-Holstein (UKSH) werden Krebs-patienten in Zukunft „nur“ noch mit konventioneller Strahlen-therapie behandelt. Mit den vorhandenen Geräten sollen dann zum Beispiel Lungen-, Darm-, Brust- und Prostatakrebs behandelt werden. Gemäß der Absichtserklärungen erhalte das USKH damit eines der modernsten Systeme zu „Vorzugskonditionen“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Siemens und Landesregie-

rung. Für die Übernahme des Gebäudes und der künftig eingesetz-ten Geräte zahlt das Land insgesamt nun noch 26 Millionen Euro. Siemens übernimmt fast sechs Millionen Euro, die beim UKSH zur Vorbereitung der Partikeltherapie angefallen waren.

Einschätzung der landesregierung Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager hatte der Absichtserklärung für die Ausstiegspläne nur unter den Bedin-gungen zugestimmt, dass das Land künftig über ein hochwer-tiges Strahlentherapiezentrum verfüge und „dass dabei weder dem Land noch dem UKSH ein finanzieller Schaden entsteht. Wir werden nur das bezahlen, was wir auch tatsächlich bekommen und gebrauchen können“, so der cDU-Politiker. Es sei bedauerlich,

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dass die Partikeltherapie nicht nach Kiel komme. „Es reicht aber leider nicht, wenn ein Vertragspartner weiter-hin gern an der Realisierung festhalten würde“, so de Jager.

Ende eines GroßprojektsDas 250-Millionen-Euro-Vorhaben in Kiel galt lange Zeit als „Leuchtturm-Projekt“ für den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein. Im Zentrum sollten nicht nur Patienten aus Nord-deutschland behandelt werden, sondern das Einzugsgebiet sollte bis nach Skandinavien reichen. Die Partikeltherapie zielt darauf, Tumorzellen punktgenau zu zerstören und so umlie-gendes Gewebe weniger stark zu belasten. Das Verfahren gilt deshalb grundsätzlich als besonders geeignet für schwer zugängliche Tumore und für die Behandlung von Kindern. Siemens hatte bereits ein zunächst auch für die Krankenver-sorgung vorgesehenes Projekt dieser Art in Marburg auf For-schungsbetrieb umgestellt, weil sich die Partikeltherapie für die medizinische Breitenversorgung derzeit nicht eigne.

Letztlich waren aber auch unerwartete Softwareprobleme so eklatant, dass Siemens sie nicht mit einem aus Unternehmens-sicht vertretbaren Aufwand lösen konnte. Allein im vergange-nen Quartal verbuchte Siemens nach Angaben des Handels-blattes für die Technik 381 Millionen Euro an Einbußen. Man räumte zudem ein, dass es für die Technik derzeit weltweit keinen Markt gebe. Die beiden verbleibenden Partikeltherapie-Projekte in Heidelberg und Shanghai würden fortgeführt.

Einschätzung der KrankenkassenDie Krankenkassen im Land zeigten sich enttäuscht von der Entwicklung. Dietmar Katzer, Leiter der Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbands der Ersatzkassen (vdek) fin-det deutliche Worte. Für ihn ist der Rückzug von Siemens eine Kapitulation des Medizintechnik-Standorts Deutschland und das Verhalten der Landesregierung schlicht dilettantisch. „Wir hät-ten uns gewünscht – und auch erwartet – dass die Regierung die gleiche Energie, die sie bei der Planung an den Tag legte, auch in die Rettung dieses Leuchtturm-Projekts im Gesund-heitsland Schleswig-Holstein investiert hätte“, erklärte Katzer. Die Suche nach alternativen Betreibern bzw. Investoren, um

diese zukunftsweisende Technologie doch noch am Standort Kiel realisie-ren zu können, war aus Sicht des vdek halbherzig. „Oder entscheidet jetzt ausschließlich der Businessplan von Siemens, ob wir in Schleswig-Holstein innovative Medizintechnik etablieren? Enttäuscht haben wir Tausende von Krebspatienten, die ihre oftmals letzte Hoffnung auf die Protonen-/Partikelbe-strahlung gesetzt haben“, so Katzer.

Für Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest, kommt das voraus-sichtliche Ende der Partikeltherapie in Kiel nicht überraschend, denn auch an anderen Standorten in Deutschland mussten in den vergangenen Monaten entsprechende Vorhaben aufgegeben werden. „Für die radiologische Versor-

gung der Patienten ergeben sich dadurch aber keine Nachteile. Das bestehende Versorgungsangebot ist modern, effizient und für jeden Versicherten erreichbar“, so Litsch. Kostenintensive Investitionen in die hochtechnische Gerätemedizin und in neue Behandlungsformen machten für ihn nur dann Sinn, wenn sie dem Patienten eine bessere medizinische Versorgung bräch-ten. Dieser Nachweis müsse beim G-BA wissenschaftlich belegt und als neue Methode anerkannt werden. Dann könne und werde der erwünschte medizinische Fortschritt auch von der GKV bezahlt. „Scheininnovationen oder Prestigeprojekte mit umstrittenem Nutzen dürfen die Solidargemeinschaft aber nicht belasten“, erklärte Litsch.

Kritik aus KielKiels Oberbürgermeister Torsten Albig sparte nicht mit Kritik an der Landesregierung und sprach von einem schweren Schlag für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein und Kiel. Die Lan-desregierung lasse es zu, dass ein Weltkonzern wie Siemens sich aus Opportunitätsgründen aus dem Partikeltherapiezen-trum zurückziehe, kritisierte Albig. Für ihn hat die Entscheidung von Siemens erkennbar nichts mit relevanten technischen Pro-blemen zu tun: „In Shanghai soll ja ein vergleichbares Projekt in naher Zukunft verwirklicht werden“.

Übernahme aus Dänemark?Nun läuft in Kiel die Suche nach einem Ersatzkandidaten, der die Anlage von Siemens übernehmen könnte. Einziger Interessent ist bisher ein dänisches Konsortium, das nach Informationen der Kieler Nachrichten (KN) konkretes Interesse bekundet haben soll, die Anlage doch noch in Betrieb zu nehmen. Die Dänen hätten ihre Pläne Wirtschaftsminister Jost de Jager und auch der Leitung des UKSH vorgestellt. Das Gespräch sei „sehr konstruk-tiv verlaufen“, bestätigte der UKSH-Vorstandsvorsitzende Prof. Jens Scholz gegenüber den KN. Jetzt stünden allerdings noch Folgetermine an, um weitere Detailfragen zu klären. Letztlich müssten das technische, das betriebswirtschaftliche wie auch das medizinische Konzept schlüssig sein. Zumindest sei die Offerte aus Dänemark das bisher einzige belastbare Angebot, so Scholz.

JAKOB WILDER, KVSH

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T H E M A

Alle bisherigen mir bekannten Pres-semitteilungen haben ein großes Manko: Sie vermischen die verschie-denen Problem- und Diskussions-ebenen. So kann meines Erachtens- die Situation nicht beleuchtet wer-den. Vielmehr trägt eine derartige Diskussion eher zur Verwirrung denn zur Klärung der Situation bei. Um welche Ebenen handelt es sich?

Versorgung der patienten steht zur DiskussionIn verschiedenen Zeitungsmeldungen wurde der Bevölke-rung suggeriert, dass allein die Partikeltherapie eine präzise Behandlung und damit gute Heilungsaussichten gewährleisten könne. Die besondere Betonung lag dabei in der Versorgung eines riesigen Einzugsgebietes in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nord-Niedersachsen. Zum Teil wurde sogar von Kooperationen mit den skandinavischen Län-dern und einigen baltischen Republiken berichtet. Wie im Fol-genden erläutert wird, eignet sich die Partikeltherapie nicht für den Routinebetrieb einer strahlentherapeutischen Einrich-tung. Insofern hat auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nichts mit der Partikeltherapie zu tun. Diese Ver-sorgung wird durch die über das Land verteilten strahlenthera-peutischen Einrichtungen gewährleistet. Die Ausstattung dieser Abteilungen umfasst auch ohne die Anlage in Kiel modernste Hochleistungsgeräte, die aufgrund hochentwickelter Technik präzise und gewebeschonend bestrahlen können. Für die Ver-sorgung der Tumorpatienten in Schleswig-Holstein war NRocK nie notwendig.

zusätzlich gibt es die wissenschaftliche StellungnahmeDie Partikeltherapie mit ihren besonderen physikalischen Eigen-schaften und Besonderheiten bietet im Bereich der Tumorthe-rapie neue Möglichkeiten, die eventuell zu einer verbesserten Tumorkontrolle und damit zu verbesserten Überlebensraten beitragen können. Für einige wenige Tumorentitäten gilt die Partikeltherapie als Therapie der Wahl. Dies sind allerdings eher seltene Tumore. Für viele andere Tumorentitäten hätte in Kiel in verschiedenen Studien die Wertigkeit der Partikel- therapie untersucht werden sollen, um deren Wirksamkeit dann mit den bekannten Ergebnissen der Hochvolttherapie verglei-chen zu können. Es ist also sehr bedauernswert, dass diese ver-gleichende Forschung nun nicht mehr möglich sein soll. Eine denkbare Fortentwicklung der Tumortherapie wurde abrupt gestoppt. Alle Strahlentherapeuten in Schleswig-Holstein

finden das bedauernswert, werden aber selbstverständlich all die Patienten, bei denen eine Partikeltherapie indiziert erscheint, weiterhin an die bereits arbeitenden Institute weiterleiten.

Dann gibt es die wirtschaftlichen aspekteBetrachtet man die Patientenzahlen, die pro Jahr in den arbei-tenden Zentren für Partikeltherapie erreicht werden, so liegen die für Kiel geplanten Patientenzahlen in irrealer Höhe. Ein hoher Patientendurchsatz hängt im wesentlichen von kurzer Rüstzeit und kurzen Bestrahlungszeiten ab. Die Vorbereitungen für die Partikeltherapie sind aber zeitaufwendig; die einzelne Bestrahlungssitzung dauert ebenfalls meist lange. Betrachtet man den finanziellen Aufwand, der zur Errichtung einer Par-tikeltherapieanlage und deren Betrieb notwendig ist, so kann diese Anlage nur dann kostendeckend arbeiten, wenn eine Ver-gütung pro Patient von etwa 50.000 Euro erreicht werden kann. Eine solche Summe ist illusorisch im deutschen Gesundheits-system. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit NRocK sind kapitale Fehler gemacht worden. Trotz wiederholter Hinweise seitens verschiedener Mitglieder unseres Vereins wurden diese Fehler nie zugegeben, die Situation eher schöngeredet.

last but not least ist der politische aspekt zu nennenUnabhängig von der Bedarfssituation, der Wirtschaftlichkeits-frage, den wissenschaftlichen Belangen war NRock auch immer ein Politikum. Aus verschiedenen Gründen sollte diese Anlage unbedingt nach Kiel geholt werden. Der Bewilligungszeitraum dafür erschien sehr kurz. Es ist zu vermuten, dass eine genaue Prüfung der Details in und um NRocK nie stattgefunden hat.

Wie wird jetzt weiter mit nrocK umgegangen?Auch hier vermischen sich wieder die verschiedenen Diskus-sionsebenen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass an einer medizinisch sinnvollen Lösung niemand interessiert ist. Der Ver-ein Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V. betrachtet voller Sorge das momentan stattfindende Tauziehen um die Hoch-volttherapie der Universitäts-Strahlentherapie in Kiel. Auf jeden Fall ist zu vermeiden, dass das Fach Strahlentherapie durch derartige Diskussionen Schaden nimmt. Ein Vertrauensverlust in diese wichtige Säule der Tumortherapie darf nicht entstehen. Nach den Erfahrungen mit den Auswirkungen des Strahlen-skandals in Hamburg vor 18 Jahren sollte jedem verantwor-tungsbewussten Menschen klar sein, wie lange es dauert, bis dieses Vertrauen wiederhergestellt ist.

DR. MED. DAGMAR LINDE-STOLTENBERG

FAcHÄRZTIN FÜR STRAHLENTHERAPIE, 1. VORSITZENDE DES VEREINS

STRAHLENTHERAPIE ScHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

„Projekt Partikeltherapie in Kiel ist offensichtlich gescheitert.“Viel wurde darüber berichtet – am Anfang des Projektes, in seiner Entwicklung und vor allem an seinem mutmaßlichen Ende.

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S c H U L E F Ü R E R G O T H E R A P I E U N D P H y S I O T H E R A P I E

anbieterprofilDIE ScHULE für Berufe mit Zukunft hat sich auf die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal im Gesundheitswesen spezia-lisiert. Mit mehr als 70 staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Therapeuten, technische Assistenten und Pflegeberufe an 26 Standorten ist DIE ScHULE einer der größten privaten Anbieter von Ausbildungen im Gesundheitsbereich in Deutschland. Durch die organisatorische Vernetzung und den fachlichen Austausch zwischen den Schwesterunternehmen Hochschule Fresenius und Mentor Fortbildungen ist über viele Jahre hinweg eine enge Bildungspartnerschaft gewachsen. Von den Schülern erwartet DIE ScHULE Motivation und Engagement. Lernen bedeutet nicht nur „Theorie pauken“, sondern auch, sich aktiv einzubringen und Wissen anzuwenden. Studientage und -fahrten, Projektwochen mit Patienten, Betreuung von Kindergärten und Integrationsgrup-pen sind einige Beispiele für experimentelles Lernen an unserer Schule. Darüber hinaus pflegt man viele „Traditionen“: Schul-tüten, Sommer- und Examensfeste, Weihnachtsfeier, Unterricht am Strand, aber auch Zwischenexamen, Halbjahreszeugnisse und Semesterarbeiten.

rahmenbedingungen vor ortDIE ScHULE bietet helle und große Schulungsräume auf zwei Etagen mit den üblichen Medien wie Tafel, Overhead-Projektor, Flipchart und Beamer. Gerne unterstützt man Sie bei der Auf-arbeitung Ihrer Unterlagen und dem pädagogischen Transfer. Sie werden die Schüler in unterschiedlichen Phasen ihrer Ausbildung

erleben und dabei mitwirken, medizinische Grundlagen mit den Erfahrungen aus den klinischen Praktika zu vernetzen. Berufs-fachschüler haben hier die chance, sich zu einer therapeutischen Persönlichkeit zu entwickeln. Sie werden dazu ermutigt, Verant-wortung für sich und andere zu übernehmen. Sie bekommen die Möglichkeit, eigene Erfahrung zu sammeln, sich mit ihren Mit-schülern auszutauschen und selbstreflektiert zu handeln. Der not-wendige Wissenserwerb, gerade in den medizinischen Fächern, wird mit praktischen Übungen und Fallbeispielen verbunden.

Ärzte gesuchtWenn Sie als Arzt Interesse und Freude daran haben, an der Ausbildung von jungen Menschen mitzuwirken und Wissen und Erfahrungen weiterzugeben, freuen sich die Mitarbeiter von DIE ScHULE, Sie kennenzulernen.

KontaktDIE ScHULE für Berufe mit Zukunft, IFBE med. GmbHMichael Panknin, StandortleiterOchsenweg 8, 24976 Handewitt/Ortsteil Weding, Tel. 0461 41097, E-Mail [email protected] www.die-schule.de

JAKOB WILDER, KVSH

Ärzte für Ausbildung gesuchtDIE SCHULE für Berufe mit Zukunft sucht für die Fachbereiche Ergotherapie und Physiotherapie am Standort Handewitt Ärzte für das Fach „ Spezielle Krankheitslehre“ (Gynäkologie, Innere und Geriatrie, Pädiatrie und Neurologie, Chirurgie und Ortho-pädie), jeweils mit ca. 60 Stunden auf Honorarbasis. Die Unterrichtszeiten können flexibel vereinbart werden.

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A B G E O R D N E T E N V E R S A M M L U N G

Große Mehrheit für das neue Sicherstellungsstatut

Der drohende Ärztemangel auf dem Lande beschäftigt mitt-lerweile viele, sei es in der Politik, den Medien oder der Ärzte-schaft. Für die KVSH hat die Nachwuchsgewinnung eine beson-dere Bedeutung. Nicht nur, weil sie den gesetzlichen Auftrag hat, die ambulante Versorgung sicherzustellen, sondern auch, weil das Fehlen junger Ärzte immer mehr KVSH-Mitglieder vor große Probleme stellt. Die Suche nach einem Nachfolger gestaltet sich zunehmend schwierig, insbesondere wenn die abzugebende Praxis auf dem Lande liegt.

Deshalb beschlossen die Abgeordneten auf ihrer November-Tagung neue Möglichkeiten der Nachwuchsförderung. Ein Ziel ist es, Studierenden die Entscheidung leichter zu machen, schon während des Studiums den Arbeitsalltag eines niedergelassenen Arztes zu erleben – und sie so für eine spätere ambulante Tätig-keit zu gewinnen.

Neu ist eine Förderung für angehende Ärzte, die sich  im Prak-tischen Jahr für Ausbildungsabschnitte in den Wahlfach Allge-meinmedizin entscheiden. Sie werden künftig von der KVSH mit 100 Euro pro Woche für maximal 16 Wochen bezuschusst. Darüber hinaus unterstützt die KVSH Studierende, die ihr allgemeinmedi-zinisches Blockpraktikum in einer Lehrpraxis außerhalb der Uni-versitätsstädte Kiel und Lübeck absolvieren, mit einer Fahrkosten-beteiligung in Höhe von 20 cent pro Kilometer.

Strukturierte Weiterbildung um zwei Jahre verlängertAls Teil der Überarbeitung des Sicherstellungsstatuts wurde auch die strukturierte Weiterbildung der KVSH um zwei weitere Jahre verlängert. Das Programm zielt im hausärztlichen Bereich vor allem darauf, die Weiterbildung in Landarztpraxen attraktiver zu machen. So können Ärzte in Weiterbildung in Praxen von Haus-ärzten, die mindestens 58 Jahre alt sind und deren Praxis nicht in einer der vier kreisfreien Städte des Landes liegt, eine zusätz-liche Unterstützung von 700 Euro monatlich erhalten. Im fachärzt-lichen Bereich konzentriert sich die Förderung auf Fachgruppen mit besonderen Nachwuchsproblemen: Ärzte in Weiterbildung in Praxen von Frauenärzten und konservativ tätigen Augenärzten werden mit 2.000 Euro monatlich gefördert, unabhängig vom Alter des Praxisinhabers oder vom Standort. Da Nervenärzte auf-grund des überdurchschnittlich hohen Anteils älterer Praxisinhaber besonders dringend auf junge Ärzte als Nachfolger angewiesen sind, sieht das neue Sicherstellungsstatut für Ärzte in Weiter- bildung in nervenärztlichen Praxen sogar ein Förderung von 3.500 Euro im Monat vor.

Weitere Änderungen im Sicherstellungsstatut betreffen Klarstel-lungen für den Betrieb von Eigeneinrichtungen, eine Anpassung der Höhe des Sonderhonorars bei Krankheit sowie eine neue Möglichkeit für den Vorstand, Praxisgründern unter anderem mit Einrichtungsdarlehen von bis zu 50.000 Euro unter die Arme zu greifen.

Grünes Licht für erweiterte NachwuchsförderungSicherstellungsstatut mit neuen Unterstützungsmöglichkeiten für Medizinstudenten verabschiedet.

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GKV-Versorgungsstrukturgesetz auf der zielgeradenDass eine aktive Unterstützung angehender Ärzte erforderlich ist, um mehr junge Mediziner für die ambulante Versorgung zu gewinnen, hatte zuvor bereits die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Ingeborg Kreuz, verdeutlicht. Sie legte den Abgeordneten aktuelle Zahlen zur Nachwuchssituation vor. So fördern KVSH und Krankenkassen in Schleswig-Holstein derzeit 93 Ärzte in Weiter-bildung (33 Männer, 60 Frauen). Eine Zahl, die nicht ausreicht, um das Nachwuchsproblem in Schleswig-Holsteins Hausarztpraxen zu lösen, wie Kreuz betonte. „Wir würden uns freuen, wenn die Zah-len nach oben gehen würden“, so die Vorstandsvorsitzende vor dem Parlament der Schleswig-Holsteinischen Vertragsärzte.

Dem Ziel, mehr Mediziner für eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt auf dem Lande zu gewinnen, dient auch das aktuelle gesund-heitspolitische Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, das GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Kreuz informierte die Abge-ordneten über den aktuellen Beratungsstand des Gesetzes, das zum Zeitpunkt der Abgeordnetenversammlung im Gesundheits-ausschuss des Bundestages beraten wurde und im Januar 2012 in Kraft treten soll.

Insbesondere im Bereich der ambulanten spezialärztlichen Ver-sorgung (ASV) konnte die Vorstandsvorsitzende von Bewegung berichten, nachdem es nicht nur von ärztlichen Verbänden viel Kritik an diesem geplanten Versorgungsbereich gegeben hatte, sondern auch aus den Bundesländern. Kreuz berichtete, dass sich das Bundesgesundheitsministerium und Vertreter der Lan-desregierungen Mitte Oktober auf Modifikationen der geplanten Regelungen geeinigt hätten. Als besonders erfreulich bezeichnete sie, dass ein vertragsärztlicher Überweisungsvorbehalt ins Gesetz aufgenommen werden soll. „Wir hätten uns allerdings eine schär-fere Regelung gewünscht“, betonte die Vorstandsvorsitzende mit Blick auf die auch weiterhin vorgesehene Ausnahme der direkten Zuweisung aus der stationären Behandlung in den ASV-Bereich. Positiv sei zudem die Einigung von Bund und Ländern, dass das Anzeige- und Prüfverfahren zur Zulassung zur ASV in die Hände der Selbstverwaltung gelegt werden soll. Im Entwurf des Versor-gungsstrukturgesetzes war noch vorgesehen, die Länder mit die-ser Aufgabe zu betrauen.

arbeitsreiches Jahr 2012 für die KVShKreuz nutzte die letzte Abgeordnetenversammlung des zu Ende gehenden Jahres für einen Ausblick auf das Jahr 2012. Einen Schwerpunkt der Arbeit der KVSH sollen weiterhin Aktivitäten zur Gewinnung junger Ärzte für die Niederlassung bilden. Unter dem Dach einer „Initiative Sicherstellung“ sei unter anderem die Fortführung der Werbe- und Informationskampagne „Land.Arzt.Leben!“ und ein Ausbau des Strukturfonds zur Unterstützung von Versorgerpraxen im ländlichen Raum geplant, kündigte Kreuz an. Zudem werde die Beratungsinitiative „Beratung vor Regress“ fortgeführt. Weitere Herausforderung für die KVSH im neuen Jahr: Die im Versorgungsstrukturgesetz enthaltenen neuen regionalen Kompetenzen in den Bereichen Honorarverteilung und Vertrags-verhandlungen mit den Krankenkassen. „Es gibt viel zu tun, packen wir es an“, gab die Vorstandsvorsitzende angesichts der Aufgaben, die im nächsten Jahr vor der KVSH liegen, als Motto für 2012 aus.

auswirkungen des Versorgungsstrukturgesetzes auf die honorarverteilungAuf die Auswirkungen des Versorgungsstrukturgesetzes auf die Honorarverteilung ging Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVSH, ein. Die KVSH, so Ennenbach, stelle erste Überlegungen an, wie ein Honorarverteilungsmaß-stab (HVM) im nächsten Jahr aussehen könnte und habe erste Modellrechnungen durchgeführt. Dieses Vorgehen werde in den nächsten Wochen in enger Abstimmung mit dem HVM-Ausschuss weiterverfolgt. Der stellvertretende Vorstandschef der KVSH warnte aber ausdrücklich vor der Einführung eines neuen HVM, bevor nicht wesentliche äußere Faktoren – genauer Gesetzestext, EBM-Reform, Rolle von Leistungsmengen im künftigen Honorar-system – verlässlich geklärt seien. Eine Schlussfolgerung, die von den Abgeordneten in der anschließenden Diskussion unterstützt wurde.

haushalt verabschiedetTraditionell steht im November der Haushalt für das Folgejahr auf der Tagesordnung der Abgeordnetenversammlung, so auch in diesem Jahr. Die KVSH stehe finanziell auf sicheren Beinen, so die Botschaft sowohl des Vorsitzenden des Finanzausschusses, Dr. Hans Irmer, als auch des für den Haushalt zuständigen Mit-gliedes des KVSH-Vorstandes, Dr. Ralph Ennenbach. Die gute Nachricht für die Mitglieder: Die Verwaltungskostenumlage bleibt unverändert. Auch perspektivisch, über das Jahr 2012 hinaus, sei ein Anpassungsbedarf nicht erkennbar. Die Abgeordneten zeigten sich zufrieden mit der Haushaltsführung und -planung und stimm-ten sowohl der Entlastung des Vorstandes für den Haushalt 2010 als auch dem KVSH-Verwaltungshaushalt für das nächste Jahr zu.

DELF KRöGER, KVSH

Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KVSH

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Ein Patient verlangt in der Praxis nach einer Patientenquittung. Was ist das und muss sie von uns ausgestellt werden oder dürfen wir das verweigern?Die Patientenquittung ist eine schriftliche Information an den Patienten, welche Leistungen zulasten der gesetzlichen Kranken-

kasse erbracht und abgerechnet wurden. Die Pflicht zur Ausstel-lung dieser Bescheinigung ist im SGB V, Paragraf 305 Abs. 2 gere-gelt. Die Patientenquittung muss vom Vertragsarzt auf Verlangen des Patienten in verständlicher Form direkt im Anschluss an die

Behandlung, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen

worden sind, ausgestellt werden. Der Patient hat für die quartals-weise ausgestellte Patientenquittung eine Aufwandspauschale in Höhe von einem Euro gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten zu entrichten.

Wie lange muss die Sicherungsdatei (z. B. CD oder Diskette) der Kassenabrechnung aufbe-wahrt werden?Die Aufbewahrungsfrist für die Sicherungsdatei beträgt vier Jahre.

Dürfen bei Abwesenheit/Urlaub eines Arztes in einer Berufsausübungsgemeinschaft/MVZ Rezepte über dessen Lebenslangearzt-nummer (LANR) ausgestellt werden, um das Budget des Vertreters zu entlasten?Nein, wenn ein Arzt offiziell (durch Urlaub oder Krankheit) abwesend ist, dürfen keine Dokumente auf dessen LANR ausgestellt werden.

Hier muss immer die LANR des Vertreters und Ausstellers angegeben werden.

Muss bei einem Patienten, bei dem nur eine Impfung durchge-

führt wird, eine Befreiungsziffer für die Praxisgebühr eingegeben werden?Nein, da die reine Impfziffer keine Praxisgebühr auslöst, muss hier keine separate Befreiungsziffer eingetragen werden. Es dürfen in diesen Fällen keine

kurativen Ziffern (auch keine Grund-/Versichertenpau-schalen) abgerechnet werden.

Müssen wir als Vertretungspraxis auch dann einen Vertretungsschein anlegen, wenn der Patient bei uns als Vertreter die Praxisgebühr entrichtet?Ja, im Vertretungsfall muss ein Vertreterschein angelegt werden, unabhängig davon, ob der Patient bei seinem eigentlichen Arzt oder bei dessen offiziellen Vertreter die zehn Euro entrichtet.

S E R V I c E

Sie fragen – wir antwortenanTworTEn dEs sErVIcE-TEams

Das Service-Team erreichen Sie unter der Rufnummer 04551 883 883• montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr• freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr

Auf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein, die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

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hinweise zur handhabung der Kodierhilfe

• Die Übersicht soll als Arbeitshilfe dienen und enthält nur einen Ausschnitt aus dem Diagnosespektrum der IcD-10-GM 2012.

KodierhilfeHauterkrankungen

Klug kodierenleicht gemacht

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allgemeine hinweise zur Diagnosedokumentation• Erfassung aller Behandlungsdiagnosen in der

Abrechnungssoftware• Alle Diagnosen sind mit der IcD-10-GM so spezifisch

wie möglich zu kodieren

• Diagnosen, die gesichert sind, mit dem Zusatz „G“ verschlüsseln

• Kodierung dem Verlauf/Schweregrad der Erkrankung anpassen

Ko

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Dekubitus:1. Grad – Druckzone mit nicht wegdrückbarer Rötung bei intakter Haut2. Grad – Dekubitus mit Abschürfung, Blase, Teilverlust der Haut mit Einbeziehung von Epidermis und/oder Dermis, Hautverlust o.n.A.3. Grad – Dekubitus mit Verlust aller Hautschichten mit Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf die darunter- liegende Faszie reichen kann4. Grad – Dekubitus mit Nekrose von Muskeln, Knochen oder stützenden Strukturen, z. B. Sehnen oder Gelenkkapseln

icD-10-GM 2012

Dekubitus

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle lokalisation

l89

.0 Dekubitus 1. Grades0 Kopf

1 Obere Extremität

.1 Dekubitus 2. Grades2 Dornfortsätze

3 Beckenkamm, inkl. Spina iliaca

.2 Dekubitus 3. Grades4 Kreuzbein, inkl. Steißbein

5 Sitzbein

.3 Dekubitus 4. Grades6 Trochanter

7 Ferse

.9 Dekubitus, Grad n.n.bez.8 Sonstige Lokalisation der unteren Extremität

9 Sonstige n.n.bez. Lokalisation

Kann der Schweregrad nicht sicher bestimmt werden, ist der niedrigere zu kodieren.

• Bei den Schlüsselnummern L20-L30 (Dermatitis und Ekzem) auf der folgenden Seite ist die ätiologische Einordnung gegenüber der morphologisch beschreibenden vorrangig.

psoriasis

1.-3. Stelle 4. Stelle

l40

.0 Psoriasis vulgaris (Psoriasis nummularis)

.1 Generalisierte Psoriasis pustulosa

.2 Akrodermatitis continua suppurativa (Hallopeau)

.3 Psoriasis pustalosa palmoplantaris

.4 Psoriasis guttata

.5 † Psoriasis-Arthropathie (M07.0-M07.3*, M09.0-*)

.8 Sonstige Psoriasis (Psoriasis inversa)

.9 Psoriasis n.n.bez.

• Hinweise zur Kodierung von Ulcera und Kollagenosen finden Sie in den Kodierhilfen zu Diabetis mellitus (Nordlicht 8|2011) und Entzündlich-Rheumatische Erkrankungen (Nordlicht 11|2011).

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Weitere Diagnoseschlüssel

beispiel 1Bei einem Patienten wird ein atopisches Ekzem mit typischem Befall der großen Beugen diagnostiziert. Weiterhin bestehen Hauterscheinungen des atopischen Ekzems im Inguinalbereich.

behandlungsdiagnose:L20.8 G Sonstiges atopisches (endogenes) Ekzem

Der IcD-Kode L30.4 „Intertrigrinöses Ekzem“ wird nicht verschlüsselt, da die morphologisch oder die Lokalisation beschreibende Kodierung neben der ätiologischen nicht erfolgt.

nicht näher bezeichnetete Kontaktdermatitis

1.-3. Stelle 4. Stelle

l25

.0 durch Kosmetika

.1 durch Drogen und Arzneimittel bei Hautkontakt

.2 durch Farbstoffe

.3 durch sonstige chemische Produkte

.4 durch Nahrungsmitttel bei Hautkontakt

.5 durch Pflanzen, ausgenommen Nahrungsmittel

.8 durch sonstige Agenzien

.9 n.n.bez. Ursache

lichen simplex chronicus und prurigo

1.-3. Stelle 4. Stelle

l28.0 Lichen simplex chronicus (Vidal)

.1 Prurigo nodularis

.2 Sonstige Prurigo

pruritus

1.-3. Stelle 4. Stelle

l29

.0 Pruritus ani

.1 Pruritus scrotalis

.2 Pruritus vulvae

.3 Pruritus anogenitalis, n.n.bez.

.8 Sonstiger Pruritus

.9 Pruritus, n.n.bez.

Sonstige Dermatitis

1.-3. Stelle 4. Stelle

l30

.0 Nummuläres Ekzem

.1 Dyshidrosis (Pompholyx)

.2 Autosensibilisierung der Haut (Id-Reaktion)

.3 Ekzematoide Dermatitis

.4 Intertriginöses Ekzem

.5 Pityriasis alba faciei

.8 Sonstige näher bezeichnete Der-matitis

.9 Dermatitis, n.n.bez.

atopisches (endogenes) Ekzem

1.-3. Stelle 4. Stelle

l20

.0 Prurigo Besnier

.8 Sonstiges atopisches Ekzem, z. B. Neurodermitis (atopica oder diffusa)

.9 Atopisches (endogenes) Ekzem, n.n.bez.

Seborrhoisches Ekzem

1.-3. Stelle 4. Stelle

l21

.0 Seborrhoea capitis (Milchschorf, seborrhoisch)

.1 Seborrhoisches Ekzem der Kinder

.8 Sonstiges seborrhoisches Ekzem

.9 Seborrhoisches Ekzem, n.n.bez.

allergische Kontaktdermatitis

1.-3. Stelle 4. Stelle

l23

.0 durch Metalle

.1 durch Klebstoffe

.2 durch Kosmetika

.3 durch Drogen oder Arzneimittel bei Hautkontakt

.4 durch Farbstoffe

.5 durch sonstige chemische Produkte (z. B. Gummi, Zement, Insektizide, ...)

.6 durch Nahrungsmittel bei Hautkontakt

.7 durch Pflanzen, ausgenommen Nahrungsmittel

.8 durch sonstige Agenzien

.9 n.n.bez. Ursache

icD-10-Kode

Hautkrebs-Screening Z12.8

Diagnostische Haut- und Sensibilisierungs-testung

Z01.5

Desensibilisierung gegenüber Allergenen Z51.6

Sonstige und n.n.bez. Sensibilitätsstörungen der Haut

R20.8

Hautausschlag und sonstige unspezifische Hauteruptionen

R21

Windeldermatitis L22

Sonnenbrand L55.9

Acne vulgaris L70.0

Akne n.n.bez. L70.9

Rosazea L71.9

Hühnernaugen und Hornhautschwielen L84

Viruswarzen B07

Kandidose der Haut und Nägel B37.2

Melanom, Spinaliom c43.-

Basaliom c44.-

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Sie haben eine Praxis abzugeben oder sind selbst auf der Suche nach einer neuen Praxis? Sie möchten Angebote und Gesuche zu Kooperationspartnern, Praxisnachfolgern oder Ärzte in Weiterbildung einsehen, selbst einstellen oder direkt Kontakt zu einem Inserenten aufnehmen? Sie wollen sich über Ausschrei-bungen, freie Arztsitze oder Zweigpraxen in Ihrer Region infor-mieren? Für alle diese Anlässe können Sie die Praxisbörse nutzen. Unter www.kvsh.de/praxisboerse können Sie Ihre Anzeigen bequem und einfach einstellen, die Praxis-Datenbank nach geeigneten Angeboten in der gewünschten Region oder Fach-richtung durchsuchen oder in direkten Kontakt zu Ihren Kollegen treten. Ihr Eintrag wird nach interner Überprüfung freigeschaltet. Auf Wunsch natürlich auch per chiffre. Um die ständige Aktua-lität der Praxisbörse sicherzustellen, werden alle Inserate am Ende des auf die Veröffentlichung folgenden Quartals gelöscht. Möchten Sie Ihre abgelaufene Anzeige erneuern, senden Sie ein-fach Ihre alte chiffre-Nummer oder den alten Anzeigentext per E-Mail an [email protected] oder Fax an 04551 883 7303.

KVSh-ServiceIn die neue Praxisbörse können Sie unter ihrem Eintrag nun auch Fotos, z. B. vom Praxisgebäude bzw. den Praxisräumen, durch uns einstellen lassen. Wir beraten Sie und vereinbaren auf Wunsch einen kostenlosen Fototermin vor Ort. Rufen Sie einfach an:

Jakob Wilder, Gesundheitspolitik und Kommunikation Tel. 04551 883 475, E-Mail [email protected]

Der überarbeitete Auftritt der KVSH-Praxisbörse bietet neben den klassischen Möglichkeiten der Praxisabgabe und Kooperations-suche über das Internet noch viele weitere interessante Sparten an:

Kommunale angeboteSie interessieren sich für eine Niederlassung in einem bestimm-ten Ort und möchten sich vorab über die Standortfaktoren infor-mieren? Im Bereich „Kommunen“ präsentieren sich Gemeinden aus Schleswig-Holstein in übersichtlichen Steckbriefen.

lehrpraxen für allgemeinmedizinAuch für den medizinischen Nachwuchs ist in der neuen Praxisbörse gesorgt. Sie studieren Medizin in Kiel oder Lübeck und möchten wissen, in welchen Praxen Sie Ihr Blockpraktikum oder Praktisches Jahr im Fach Allgemeinmedizin ableisten können? Im Bereich „Lehrpraxen“ finden Sie eine Übersicht der ausbildenden Praxen in Schleswig-Holstein mit entsprechenden Praxis-Steck-briefen.

abo-FunktionNutzer der Praxisbörse können die gewünschten Informationen und individuellen Gesuche schnell und diskret finden. Sie haben sogar die Möglichkeit, eine nach den eigenen Wünschen definierte Suche freizuschalten und die eingehenden Treffer per E-Mail zu abonnieren. So verpassen Sie kein Angebot.

JAKOB WILDER, KVSH

Schnell, einfach, effektivDie KVSH-Praxisbörse im Internet präsentiert sich in neuem Design. Unter www.kvsh.de/praxisboerse können die Besucher der Seite eine übersichtliche Navigation unterteilt nach Regionen und Fachgruppen und viele neue Service- Angebote nutzen.

P R A x I S B ö R S E

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L E H R P R A x E N A L L G E M E I N M E D I Z I N

AKA

DEMISCHE LEHRPRAXEN

HO

CHSCHULSTANDORTE • K

IEL •

BEC

K

Die Nordlicht-Serie über die Lehrpraxen für Allgemeinme-dizin hat bei unseren Lesern für große Resonanz gesorgt. 22 neue Lehrpraxen konnten seitdem für die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses gewonnen werden. Die meisten neuen Lehrpraxen liegen in ländlichen Gebieten.

Sie haben interesse, selbst lehrpraxis für allgemeinmedizin zu werden?Informationen zu Kriterien und Anmeldung:Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinJakob Wilder, Gesundheitspolitik und KommunikationTel. 04551 883 475, E-Mail [email protected]

„Bei uns können die Studierenden die ganze Bandbreite der haus-ärztlichen Arbeit in einem echten Problemstadtteil kennenlernen. Der Sprung in die gesellschaftliche Realität ist schon eine extreme Erfahrung, die einen jungen Menschen aber sowohl medizinisch als auch persönlich sehr viel weiterbringen kann“, erklärt Lehrpraxis-inhaber Ralf-Detlef Strobach, der zusammen mit seinem Kollegen Kay Burkert die Hausarztpraxis, die direkt an der Apenrader Straße liegt, führt. Beide Ärzte werden dabei von drei medizinischen Fachangestellten unterstützt. Das soziale Umfeld der Praxis ist in der Tat problematisch. Der Stadtteil leidet unter einer hohen sozi-alen Belastung durch Arbeitslosigkeit, getrennt lebende Familien, Missbrauchsfälle, Straftaten und diverse Suchterkrankungen. Das Patientenklientel weist einen hohen Anteil an Ausländern und Migranten auf. „Armut ist hier auf jeden Fall ein Thema. Das müs-sen die Studierenden wissen, aber es sollte sie nicht abschrecken, denn auf der anderen Seite ist die Dankbarkeit der Patienten enorm“, so Strobach. Es gibt überdurchschnittlich viele Patienten, die zuhause oder im Heim betreut werden müssen. Ansonsten werden die hausärztliche Basisversorgung, viel manuelle Medi-zin und auch kleinere chirurgische Eingriffe geleistet. Die Praxis

bietet ein Raucherentwöhnungstraining an und nimmt an den Disease-Managemnt-Programmen (DMP) für Diabetes und Koro-nare Herzkrankheiten (KHK) teil. Es werden außerdem viele Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen erbracht.

räumliche und technische ausstattungDie Altbaupraxis ist mit zwei Sprechzimmern und vier Neben-behandlungsräumen großzügig ausgestattet. Beide Praxisinhaber sind computerversiert und arbeiten mit dem Praxisprogramm ixx.comfort. Es gibt ein Sechs-Kanal-EKG mit Sauganlage, Reiz-strom, ein Ultraschallgerät und Lungenfunktionsmessungsgerät.

Motivation der lehrpraxisinhaberZum ganz normalen Arbeitsprogramm gehört das Erlernen der sechs-Sinne-Diagnostik und die Teilnahme an Hausbesuchen. Die Studenten lernen selbstständig Patienten zu untersuchen und Therapie- bzw. Diagnostikvorschläge zu machen. „Wir heißen jeden Studierenden bei uns herzlich willkommen und freuen uns darauf, dass der ärztliche Nachwuchs während des Blockprakti-kums am ganz normalen hausärztlichen Alltag teilnehmen kann. Auch wenn die Zeit sehr kurz bemessen ist, können sie hier viel sehen und ausprobieren und vor allem endlich einmal einen ech-ten Patienten anfassen“, so Strohbach. „Leider dauert das Prakti-kum ja nur eine Woche und viele Studierende würden es gerne verlängern.“ Er bietet den Studierenden daher immer an, auch nach dem Praktikum mal vorbeizuschauen, um den Kontakt zu halten. Seine Motivation, junge Mediziner auszubilden, erklärt sich für ihn fast von selbst. „Ich bilde aus, weil ich selbst einmal gelernt habe und für Hinweise meiner Lehrer und Lehrerinnen dankbar war und bin. Außerdem ist die Ausbildung der nächsten Generation eine schöne, große und wichtige Aufgabe.“

JAKOB WILDER, KVSH

Arbeiten im sozialen BrennpunktDie hausärztliche Gemeinschaftspraxis von Ralf-Detlev Strobach liegt ganz im Flensburger Norden und ist damit die nördlichste Praxis Deutschlands auf der Achse der Landstraße nach Apenrade (Dänemark).

Ralf-Detlev Strobach

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* Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (NMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL).

** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maxi- mal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Aus- schreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Flensburg

Kiel

Lübeck

Neumünster

Dithmarschen

HerzogtumLauenburg

Nordfriesland

Ostholstein

Pinneberg

PlönRendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Steinburg

Stormarn

Segeberg

Lübeck

nähere informationen zu den ausgeschriebenen praxen erhalten Sie unter folgenden telefonnummern:

04551 883 378 04551 883 291

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behörden-führungszeugnis) zu beantragen.

hinweis: Die Wartelisteneintragung ersetzt nicht die Bewerbung!

Bewerbungen richten Sie bitte an: KVSH, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

Öffentliche Ausschreibung von VertragspraxenDie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Praxen zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.

gemäß Paragraf 103 Abs. 4 SGB V

Fachgebiet/arztgruppe planungs bereich* praxisform bewerbungs frist** ausschreibungs nummer

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Nordfriesland EP 31.01.2012 15453/2011

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Stadt Lübeck EP 31.01.2012 15602/2011

B E K A N N T M A c H U N G E N

Folgende Psychotherapeuten wurden rechtskräftig zur Vertragspraxis zugelassen:Stadt lübeckFrau Dipl.-Psych. Nadine Scheiba ab 1. Januar 2012 zusätzlich als Psychologische Psychotherapeutin ausschließlich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen für einen halben Versorgungsauftrag für 23558 Lübeck, Moislinger Allee 5. Frau Scheiba ist nunmehr in einem vollen Versorgungsauftrag tätig.

Kreis SegebergHerr Dipl.-Soz. päd. Peter lund ab 1. Januar 2012 als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut für 24640 Hasenmoor, Zum Wolfsberg 7.

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In letzter Zeit gab es aus den Praxen im Raum Kiel vermehrt Berichte, wonach Kliniken bzw. Klinik-Ambulanzen in unsach-gemäßer Weise Kosten aus dem klinischen in den ambulanten Bereich verlagern und so das Gesamtbudget der niedergelas-senen Ärzte in nicht unerheblicher Weise belasten würden. Vor einiger Zeit hatte daraufhin erstmalig ein Round-Table-Gespräch stattgefunden mit dem Beirat der Kreisstelle Kiel, dem Vorstand des Praxisnetzes Kiel und Vertretern des UKSH, insbesondere dem Geschäftsführer der Klinik-Ambulanzen GmbH und Projektmana-ger des UKSH, Tillmann Halbuer. Dieses Round-Table-Gespräch war von einer sehr kooperativen Atmosphäre geprägt und wurde von allen Teilnehmern als wertvolle chance gesehen, im persön-lichen Kontakt gemeinsam Lösungen für Themen mit kontroverser Sichtweise zu finden.

Schnittstelle praxis - Klinik-ambulanzenEine wichtige Schnittstelle der medizinischen Versorgung liegt zwischen niedergelassenen Ärzten und Klinik-Ambulanzen. Grundsätzlich gibt es eine hohe Zufriedenheit der niedergelas-senen Ärzte im Raum Kiel, mit den vielfältigen Ambulanzen des UKSH sehr gute Möglichkeiten zu haben, Patienten mit schwer-wiegenden Erkrankungen oder für hochspezialisierte Leistungen wohnortnah überweisen zu können. Allerdings ergeben sich zum Teil auch problematische Konkurrenzsituationen, die zu erheb-lichen Irritationen führen können. Folgende wiederkehrende Problembereiche bedürfen aus Sicht der niedergelassenen Ärzte dringend einer Verbesserung:

• Kostenverlagerung bei teuren Untersuchungen Die Indikationen für teure Untersuchungen wie MRT oder

Untersuchungen des Spezial-Labors werden in der Klinik-Ambulanz gestellt, die Durchführung erfolgt jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Klinik, sondern wird in den Bereich der niedergelassenen Ärzte verschoben. Es ist ja „nur noch“ ein Überweisungsschein dafür nötig.

• Kostenverlagerung bei prä- oder poststationären leistungen

Patienten werden von den Klinik-Ambulanzen mündlich instruiert, Leistungen, die zum regulären Teil der statio-nären Behandlung gehören, beim Hausarzt erbringen zu lassen oder es soll neben der stationären Einweisung noch eine Überweisung für die Ambulanz ausgestellt werden.

• nachträgliche Überweisungen Anforderungen von nachträglichen oder rückdatierten

Überweisungen sind ein besonderes Ärgernis, weil sie gemäß kassenärztlichen Vorschriften nicht gestattet sind und im Bereich des Missbrauchs liegen. Wiederum wer-den die Patienten meistens nur mündlich angewiesen, sich solche nachträglichen Überweisungen ausstellen zu lassen. Insbesondere das Praxispersonal gerät in eine schwierige Situation, wenn es entweder den Unmut der Patienten kom-pensieren oder kassenärztliche Vorschriften missachten muss, um „nur noch“ die Überweisung auszuhändigen.

S E K T O R E N G R E N Z E N

Erfreuliche Kooperations-bereitschaft des UKSHVerlagerungseffekte vom klinischen in den ambulanten Bereich.

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Nordlicht a K t u e l l12 | 2011 35

• auswirkungen von WerbemaßnahmenMit ganzseitigen Werbekampagnen in regionalen Tages-zeitungen oder mit sogenannten „Expertenvorträgen“ des Gesundheitsforums werden Patienten animiert, sich direkt in die Behandlung von Klinik-Ambulanzen zu bege-ben. Damit wird die bewährte Steuerungsfunktion in der ambulanten Patientenversorgung auf den Kopf gestellt. Auf diese Weise entscheidet nicht mehr der Hausarzt oder Facharzt, wann im Einzelfall eine Überweisung für eine Klinik-Ambulanz medizinisch notwendig ist. Vielmehr wird der niedergelassene Arzt durch solch kompromittierendes Verhalten der Klinik-Ambulanzen als reiner Erfüllungsge-hilfe für die Fallzahlsteigerung des UKSH benutzt.

Insgesamt gerät man in allen Fällen als niedergelassener Arzt in eine unerfreuliche Lage, wenn man den „Wünschen“ der Klinik-Ambulanzen nicht Folge leistet. Gegenüber den eigenen Patienten sind dann missliche und zeitraubende Diskussionen nötig, die den normalen Praxisablauf erheblich stören können. Außerdem belas-ten die zusätzlichen angeforderten Leistungen aus den Klinik-Ambulanzen entweder direkt die Budgets der niedergelassenen Ärzte oder vermindern indirekt über einen Vorwegabzug die zur Verfügung stehende Geldmenge für die Regelleistungsvolumina.

offene Diskussion in freundlicher atmosphäreIn ausgesprochen freundlicher Atmosphäre wurde im besagten Gespräch eine offene und teilweise kontroverse Diskussion geführt. Herr Halbuer stellte für das UKSH insbesondere fol-gende Punkte heraus:• Seitens des UKSH ist es nicht beabsichtigt, die wirtschaft-

lichen Belange des einzelnen niedergelassenen Arztes zu tangieren.

• Bei der Vielzahl der behandelten Patienten am UKSH sind Schwierigkeiten in Einzelfällen nicht zu vermeiden.

• Die hohe Zahl der Ärzte und des Klinikpersonals am UKSH führt dazu, dass nicht jeder Arzt oder nichtärztlicher Mit-arbeiter die genauen Details im Umgang z. B. mit Über-weisungen kennt. Manche Schwierigkeiten sind deshalb schlicht durch Unkenntnis in diesem speziellen Bereich bedingt.

• Das Gesundheitsforum wird seitens des UKSH als Erfolg bewertet. Hier holt das UKSH lediglich etwas nach, was anderenorts längst selbstverständlich sei. Daran müssten sich die Kieler Ärzte gewöhnen. Zudem machen auch nie-dergelassene Ärzte regelmäßig durch Anzeigen auf sich aufmerksam, z. B. in der Gesundheitsbeilage der Kieler Nachrichten.

Getroffene VereinbarungenAls Ergebnis der geführten Diskussion wurden folgende Verein-barungen getroffen:• Das erste Round-Table-Gespräch wird als sinnvoll bewer-

tet, um die Kooperation zwischen Klinik-Ambulanzen und niedergelassenen Ärzten zu verbessern. Weitere Gespräche sollen folgen und es sollen themenspezifisch die jewei-ligen Ärztlichen Leiter der betroffenen Fachbereiche in die Gespräche eingebunden werden.

• Tillmann Halbuer wird gebeten, allen Ärzten und Mitarbei-tern in den Klinik-Ambulanzen eine schriftliche Anweisung zum korrekten Umgang mit Überweisungen zukommen zu lassen. Die niedergelassenen Ärzte würden es als Zeichen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sehr begrüßen, wenn ein entsprechendes Schreiben des UKSH auch den Praxen zur Verfügung gestellt wird, damit die genannten misslichen Diskussionen mit den Patienten schnell und sachgerecht beendet werden können. Als Terminvorgabe wurde dafür Ende September vereinbart.

• Das Berichtswesen in den Klinikambulanzen sollte verbes-sert werden. Insbesondere sollten Informationen für die niedergelassenen Ärzte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die mündliche Überlieferung von Wünschen des UKSH durch die Patienten ist in hohem Maße fehlerträchtig und eröffnet den Raum für unnötige Missverständnisse und Fehlinterpre-tationen.

• Die teilnehmenden niedergelassenen Ärzte bitten das UKSH, Themenbereiche zu benennen, die aus Sicht der Klinik-Ambulanzen nicht reibungslos laufen, damit man auch auf Seiten der niedergelassenen Ärzte die Dinge ver-bessern kann, die unnötige Kosten oder unnötigen Arbeits-aufwand für das UKSH nach sich ziehen.

Mittlerweile hat das UKSH ein Schreiben zum Thema „Behandlung auf Überweisung“ an alle Klinikdirektoren und Mitarbeiter der Aufnahme im campus Kiel verschickt. Es zielt insbesondere auf die nicht gestattete nachträgliche Ausstellung eines Überweisungs-scheines und betont die weiterhin gute Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Kollegen.

Weitere Round-Table-Gespräche sind geplant. Das nächste Tref-fen soll mit den ärztlichen Leitern der Gerinnungs-Ambulanz des UKSH stattfinden und insbesondere die aus unserer Sicht unsach-gemäße Anforderung von zwei Überweisungsscheinen klären: einmal den „normalen“ Überweisungsschein nach Muster 6 und zusätzlich einen „Labor“-Überweisungsschein nach Muster 10 mit Angabe der Ausnahmekennziffer 32011 und des spezifischen Laborauftrages zur Abklärung der Gerinnungsstörung.

Wir hoffen, mit diesen Round-Table-Gesprächen das gegenseitige Verständnis fördern zu können und in Zeiten zunehmend knap-per werdender wirtschaftlicher Ressourcen die Zusammenarbeit zwischen Klinikärzten und niedergelassenen Ärzten möglichst frei von unnötigen Schwierigkeiten halten zu können.

WOLFGANG ScHULTE AM HÜLSE, HAUSÄRZTLIcHER

VORSTANDSVORSITZENDER DES PRAxISNETZES KIEL

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Diese wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erstmalig am 10. Juli 2003 und in überarbeiteter Fassung am 22. Juni 2010 veröffentlicht. Auf diese Neuveröffentlichung wurde bereits im November 2010 im „Nordlicht“ hingewiesen. Die Veröffentli-chung der Diagnostischen Referenzwerte ist über die Internet-seiten des BfS www.bfs.de/de/ion/medizin/referenzwerte02.pdf abrufbar.

Diese Diagnostischen Referenzwerte sind in der radiologischen Diagnostik zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass der entspre-chende Dosiswert bei jeder Patientenaufnahme ermittelt werden muss, damit ein Vergleich mit den Referenzwerten überhaupt möglich ist. Die Ärztlichen Stellen sind aufgefordert, künftig bei ihren Prüfungen verstärkt die Berücksichtigung der Diagnos-tischen Referenzwerte zu kontrollieren.

Warum wurden die Diagnostischen referenzwerte eingeführt?Die Radiologie liefert einen etwa gleich großen Anteil zur Strahlen- exposition der Bevölkerung in Deutschland wie sämtliche natür-lichen Strahlenquellen zusammen. Um diese Dosis im Rahmen der technischen und anwendungsbezogenen Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten, wird ein großes Augenmerk auf die Qua-litätssicherung in der Radiologie gelegt. Dazu gehört die Einfüh-rung und Beachtung der Diagnostischen Referenzwerte, die einen Rahmen abstecken für tolerierbare Expositionen. Diese Werte

sind keine Grenzwerte, die strikt einzuhalten sind, sondern sie sind Vergleichswerte bezogen auf einen „Norm“-Patienten mit 70 kg Gewicht. Daraus ergibt sich bereits, dass bei schwereren Pati-enten auch Überschreitungen dieser Referenzwerte zu erwarten und zulässig sind. Daher lautet die Forderung, dass die Diagnos-tischen Referenzwerte im Mittel einzuhalten und Abweichungen zu begründen sind (z. B. mit einer Angabe, dass der Patient deut-lich schwerer als der „Norm“-Patient ist). Diese Regelungen gel-ten seit der Erstveröffentlichung im Juli 2003.

Erfahrungen mit den Diagnostischen referenzwertenDie Ärztlichen Stellen fordern im Rahmen ihrer Routine- prüfungen neben Patientenaufnahmen und weiteren Unterlagen die Dosisdaten von insgesamt zehn Untersuchungen je Methode an. Obwohl diese Vorschrift inzwischen seit acht Jahren existiert, sind die Ergebnisse dieser Kontrollen ernüchternd. Nicht selten lassen die mitgeteilten Aufzeichnungen eine Bestimmung der Dosis nicht zu, da wesentliche Angaben fehlen. Damit ist auch nicht erkennbar, ob eine Anlage noch optimal arbeitet, zumal auch bei korrekt durchgeführter Kostanzprüfung erhöhte Dosen bei Patientenaufnahmen möglich sind. Insbesondere bei digitalen Systemen sind sogar bei extrem überhöhter Dosis „optisch gute“ Aufnahmen möglich, die bei Filmaufnahmen drastische Überbe-lichtungen verursachen würden.

R ö N T G E N V E R O R D N U N G

Diagnostische Referenz-werte in der RadiologieIm Jahr 2002 wurde in die Röntgenverordnung (Paragraf 16 Absatz 1 RöV) eingeführt, dass zur Qualitätssicherung bei radiologischen Untersuchungen Diagnostische Referenzwerte zugrunde zu legen sind.

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Nordlicht a K t u e l l12 | 2011 37

Was ist inhalt der Veröffentlichung vom Juni 2010?Diagnostische Referenzwerte (DRW) sind für folgende Bereiche der Radiologie festgelegt: • DRW für Röntgenaufnahmen bei Erwachsenen• DRW für diagnostische und interventionelle Durchleuch-

tungsuntersuchungen bei Erwachsenen• DRW für cT-Untersuchungen an Erwachsenen pro

Scanserie• DRW für pädiatrische Röntgenuntersuchungen• DRW für pädiatrische cT-Untersuchungen pro Scanserie

(neu)

Was ist verändert mit der neuveröffentlichung im Juni 2010?Die Werte für die einzelnen Anwendungen sind gegenüber der Fassung aus 2003 erheblich abgesenkt worden, zum Teil bis fast auf die Hälfte, hier dargestellt am Beispiel der Tab. 1: Röntgenauf-nahmen bei Erwachsenen.

tab.1 Vergleich der Referenzwerte der Dosisflächenprodukte aus 2003 und 2010

Während bis 2010 als Referenzen die Einfalldosis, die Ober- flächendosis und das Dosisflächenprodukt (DFP) als Vergleichs-werte angegeben waren und die entsprechend ermittelten Werte zum Abgleich verwendet werden konnten, ist seit 2010 nur noch das Dosisflächenprodukt als Referenzwert angegeben.

Wie wird das DFp ermittelt?Neuere Röntgengeräte haben eingebaute Messkammern, die das DFP direkt messen, bei älteren Geräten kann häufig eine solche Messkammer nachgerüstet werden. Verfügt die Röntgenanlage über eine DFP-Messkammer, so misst diese die gesamte Strah-lung im Strahlengang hinter den Blenden und vor dem Patienten und zeigt das DFP unmittelbar an.

Verfügt die Anlage nicht über ein solches Messsystem, muss das DFP anders ermittelt werden. Folgende Parameter haben einen Einfluss auf das DFP und damit die Patientendosis: Röhrenspan-nung (kV), Röhrenstrom und Expositionszeit (mAs-Produkt), Fokus-Haut-Abstand (FHA), Filterung, exponierte Oberfläche des Patienten (Einblendung) und gegebenenfalls die Transmissions-dosisausbeute der Röhre.

Das Dosisflächenprodukt ist das Produkt aus der Oberflächen-dosis und der exponierten (Hautober-)Fläche des Patienten. Diese Fläche ergibt sich aus der Einblendung des Strahlenganges und ist grundsätzlich an der Hautoberfläche zu ermitteln. Die Ober-flächendosis kann anhand der Parameter aus dem abgebildeten Nomogramm ermittelt werden.

Beispielhaft wird hier eine Aufnahme mit 70 kV (Gleichspan-nungswert), einem Fokus-Haut-Abstand von 100 cm und einer Filterung mit 2,5 mm Al dargestellt. (Standardmäßig ist in den meisten Röntgenanlagen ein Filter mit 2,5 mm Al fest eingebaut.)Zur Ermittlung zieht man eine Gerade vom Wert der Scala „Röh-renspannung kV =“ durch den Wert der Scala „FHA“ (Fokus-Haut-Abstand) bis zur Hilfsscala in der Mitte des Nomogramms. Von diesem Schnittpunkt zieht man eine weitere Gerade durch den Wert der Scala „Filterung“ bis auf die letzte Scala „Aufnahmen“. In diesem Fall ergibt sich ein Wert von etwa 90 µGy/mAs. Diesen Wert multipliziert man mit dem an der Röntgenanlage abgele-senen oder voreingestellten Wert des mAs-Produkts und erhält daraus die Oberflächendosis. Multipliziert mit der exponierten Flä-che erhält man das DFP. Dieses Verfahren ist relativ aufwändig, ermöglicht jedoch die Ermittlung des DFP bei beliebigen Aufnah-meparametern.

aufnahmeDFp 2003 (µGy x m²)

DFp 2010 (µGy x m²)

Schädel ap/pa 110 65

Schädel lat 100 60

Thorax pa 20 16

Thorax lat 100 55

Brustwirbelsäule ap 220 130

Brustwirbelsäule lat 320 170

Lendenwirbelsäule ap 320 230

Lendenwirbelsäule lat 800 420

Becken ap 500 300

Abdomen 550 300

abb. 1 Nomogramm zur Ermittlung der Oberflächendosis

nach

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 12 | 201138

Geht das auch einfacher?Im Regelfall werden für bestimmte Aufnahmen (z. B. Thorax oder LWS) feste Standardwerte für Röhrenspannung, Fokus-Film-Abstand und Filterung und meist auch der Einblendungen (Filmformate) verwendet. Daher lassen sich aus diesen Werten einfache Tabellen erstellen, die als variable Größe nur noch das mAs-Produkt enthalten. Da gemäß Paragraf 18 Absatz 2 RöV ohnehin für die häufig vorgenommenen Untersuchungen schrift-liche Arbeitsanweisungen zu erstellen sind, sollten hier sinnvoller Weise zugleich auch die oben genannten Parameter festgelegt werden, sodass sich der Aufwand für die Ermittlung der Ober-flächendosis auf das Ablesen des Wertes aus den vorgefertigten Tabellen beim entsprechenden mAs-Produkt reduziert.

Aus dem Nomogramm und dem mAs-Produkt ergibt sich ein Wert in der Einheit µGy, der für die Bestimmung des DFP mit der exponierten Fläche – angegeben in m² – zu multiplizieren ist. Daraus folgt eine Angabe für das DFP in µGy x m². In der BfS-Veröffentlichung wird das DFP sowohl in µGy x m² als auch in cGy x cm² angegeben; der Zahlenwert ist derselbe, wie man aus der Umrechnung der Einheiten ableiten kann.

Da der Fokus-Haut-Abstand jedoch je nach Dicke des Patienten variiert, und deshalb auch die durch die Einblendungen exponierte Hautoberfläche individuell zu ermitteln wäre, ist es einfacher, anstelle des Fokus-Haut-Abstandes den Fokus-Film-Abstand für die Berechnung zugrunde zu legen, da dieser in der Regel immer gleich bleibt. Anstelle der Hautoberfläche kann dann die expo-nierte Filmfläche verwendet werden.

Beispielhaft sei eine solche Tabelle für Thorax-(pa)-Aufnahmen erstellt (siehe Tab. 2). Angenommen werden eine Röhrenspan-nung 115 kV, Fokus-Film-Abstand (FFA) 150 cm, Filterung 2,5 mm Al und eine Transmissionsdosisausbeute der Röhre von 100 Pro-zent. Aus dem Nomogramm ergibt sich hierfür ein Wert von ca. 100 µGy/mAs. Hierbei wird zwar für den Abstand die Scala FHA benutzt, dafür entfällt die genaue Bestimmung der exponierten (eingeblendeten) Patientenhautoberfläche, sodass die tatsächlich exponierte Filmfläche verwendet werden kann.

Diese hängt wiederum nur vom verwendeten Filmformat und eventuell noch von der gewählten Einblendung ab. In der Tab. 2 sind daher die DFP-Werte für die beiden gängigen Filmformate (35 x 35) und (35 x 43) mit einer Einblendung an allen Seiten von je 1 cm berechnet (resultierende Flächen: 0,11 m² bzw. 0,14 m²). Aufgrund dieser Vereinfachung (für alle Aufnahmen ein Fokus-Film-Abstand von 150 cm) ergeben sich folgende Werte für das DFP (mit 100 µGy/mAs aus dem Nomogramm ermittelt):

In diesem Fall halten die ersten drei Werte des mAs-Produkts beim Format 35 x 35 und die ersten beiden Werte des mAs- Produkts die Referenzwerte für Thorax pa (16 µGy x m²) ein – wie oben dargestellt für einen Patienten mit einem Gewicht von 70 kg. Bei erheblich schwereren Patienten sind dann auch höhere Werte zulässig. Wie oben erläutert, muss dieses begründet und dokumentiert werden.

Die Erstellung dieser Tabelle ist wie beschrieben mit Hilfe des Nomogramms möglich. Entsprechende Tabellen müssen dann auch für die anderen Aufnahmearten zur Bildgebung und Durch-leuchtung erstellt werden. Unterstützung erhalten Sie auch von den Herstellern, Lieferanten oder Servicefirmen.

Die Transmissionsdosisausbeute kann in vielen Fällen ver-nachlässigt werden; sie ist ein Maß für die tatsächlich von der Röntgenröhre produzierte Strahlungsmenge gegenüber einem theoretischen Wert. Insbesondere wenn diese Transmissions-dosisausbeute jedoch nennenswert von 100 Prozent nach unten abweicht (ergibt sich aus dem Protokoll der Abnahmeprüfung und kann zwischen 65 und 110 Prozent variieren), sollte diese Abweichung berücksichtigt werden, da sich bei einem niedrigen Wert der Röhre rechnerisch zu hohe Dosiswerte für die Patien-tenexposition (also das DFP) ergeben, die dann jedoch nicht die reale Patientendosis darstellen. Die Anlage braucht dann für die-selbe Dosis (und damit Filmschwärzung) einen größeren Wert für das mAs-Produkt als eine Röhre mit 100 Prozent Ausbeute. Auch hierzu dürften Hersteller oder Servicefirmen sicher helfen können.

ANDREAS ERNST-ELZ

MINISTERIUM FÜR JUSTIZ, GLEIcHSTELLUNG UND INTEGRATION

REFERAT STRAHLENScHUTZ, KIEL

abgelesene mas Format 35x35 Format 35x43

0,5 mAs 5,4 µGy x m² 6,8 µGy x m²

1,0 mAs 10,9 µGy x m² 13,5 µGy x m²

1,5 mAs 16,3 µGy x m² 20,3µGy x m²

2,0 mAs 21,8 µGy x m² 27,0 µGy x m²

2,5 mAs 27,2 µGy x m² 33,8 µGy x m²

3,0 mAs 32,7 µGy x m² 40,5 µGy x m²

3,5 mAs 38,1 µGy x m² 47,3 µGy x m²

4,0 mAs 43,6 µGy x m² 54,0 µGy x m²

tab. 2 Beispiel für DFP-Bestimmung für Torax pa

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l12 | 2011 39

Leserbriefe sind keine Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen. Bitte geben Sie Ihren Namen, die vollständige Adresse und für Rückfragen Ihre Telefonnummer an. Wir freuen uns auf Ihre Leserbriefe. Bitte schicken Sie diese per E-Mail an: [email protected], per Post: KVSH Redaktion Nordlicht, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg, per Fax: 04551 883 396

forum

N O R D L I c H T 1 0 | 2 0 1 1

Beratung vor Regress – eine erste Bilanz

Interessiert habe ich Ihren Artikel des Oktober Nordlichtes gelesen.

Leider kann ich nur über genau das gegenteilige Verfahren mir gegen- über berichten. In meinen 25 Jahren als niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin bin ich nicht ein einziges Mal persönlich beraten worden. Es folgte eine Mitteilung über einen Regress und das war es. Das dieses nicht nur bei mir so ist, weiß ich von vielen Kollegen.

Hilfestellung im Sinne einer Beratung habe ich von der KVSH bisher nicht bekommen und ich wundere mich vielmehr, dass in der heutigen Zeit mit den technischen Möglichkeiten die Bearbeitung von AuffäIlig-keiten zum Teil zwei bis drei Jahre dauert.

DR. JENS ALNOR, FAcHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN, BAD BRAMSTEDT

N O R D L I c H T 1 0 | 2 0 1 1

Der Sisyphus vom Nordseedeich

Der auch von mir sehr geschätzte und ob seines Einzelkämpfertums bewunderte Kollege Kurzke hat völlig Recht. Wenn er mit seinen Erfahrungen das Handtuch wirft oder später sich kein Nach folger findet, wünsche ich der Prüfungsstelle viel Freude bei der medizinischen Versorgung Pell worms.

Die Paranoia der sogenannten Gesundheitspolitik der letzten 20 Jahre ist nicht nur absurd, sie ist patholo-gisch. Schon der Ärztehasser Seehofer hat tüchtig vorgelegt, und das unvergessene Duo Lauterbach/ Schmidt hat uns derart viele Steine in den Weg gelegt, dass auf Sisyphus’ Berg ein gro ßes Gedränge herrscht. Aber notfalls wären wir Kassenärzte ja deformiert genug, um uns auch noch brav in Reihe anzustellen.

Der Zynismus gesundheitlicher (Standes-)Politik gip-felt in der Trauer um den „sterbenden Kassen arzt“. Nur mafiöse Strukturen können so „ehrlich“ über den

Tod ihrer Opfer trauern, denn nicht die Arbeit, die den meisten von uns immer noch Freude macht, sondern die kassenärztlichen Strukturen bringen uns um.

Lange, bevor das von der KVSH recht zaghaft geforderte Modell der „Einzelleistungsvergütung“ greift, genügte mir für ein an Herz und Hirn endlich befreites Arzttum der ersatzlose Wegfall von Budgets und Regressen. Sie sind Ausgeburten einer unsäglichen Misstrauensun-kultur. Und wenn unsere Arbeit dadurch tatsäch-lich teurer würde – was noch zu beweisen wäre –, hätten wir in den admi nistrativen Einsparungen bei einer derart verschlankten Kassenmedizinbürokratie riesige Geld quellen.

Lassen Sie uns mit Frau Bundeskanzler „mehr Freiheit wagen“, probieren wir es doch einfach einmal aus, BEVOR der letzte freiberufliche Kassenarzt tot umfällt!

DR. MARTIN GATTERMANN, ALLGEMEINARZT, ST. PETER-ORDING

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 12 | 201140

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung nimmt gerade seine parlamen-tarischen Hürden und soll dann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die zentrale Absicht, die die Regierung mit diesem Gesetz ver-folgt, ergibt sich schon aus seinem Namen heraus.

Moderne Gestaltung von VersorgungsstrukturenLangfristig soll eine ausgewogene räumliche Verteilung von Ärzten und Psychotherapeuten erreicht werden. Auch sollen Kooperationen zwischen der ambulanten und stationären Versor-gung unterstützt werden. Den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll in Regionen mit Unterversorgung erlaubt werden, sogenannte Eigeneinrichtungen mit angestellten Ärzten oder auch Psychotherapeuten zu betreiben. Es ist an befristete Zulas-sungen und die Förderung mobiler Versorgungskonzepte gedacht. Die Berufsausübungsmöglichkeiten sollen modern gestaltet wer-den. Vertretungszeiten bei Geburt eines Kindes oder bei Pflege von Angehörigen sollen verlängert werden können.

längst Überfälliges soll überarbeitet werden Die Bedarfsplanungs-Richtline, deren Novellierung längst überfäl-lig ist, soll bis zum Beginn des Jahres 2013 grundlegend überar-beitet werden. Ob man sich dabei von den alt hergebrachten und nicht mehr zeitgemäßen Verhältniszahlen und Planungsbereichen verabschiedet, ist noch nicht abschließend geklärt. Es soll den KVen ermöglicht werden, frei werdende Arzt- und Psychothera-peutensitze in überversorgten Gebieten vorrangig aufzukaufen.

honorarverteilung wird wieder regional entschiedenAuch greift das Gesetz in die Vergütungsstrukturen der Ärzte und Psychotherapeuten ein. Hat bislang der Gemeinsame Bewer-tungsausschuss (Gremium der Gesetzlichen Krankenversicherung besetzt mit Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Krankenkassen) verbindliche Vorgaben zur Verteilung der Gesamtvergütung gemacht, liegt die Regelungskompetenz ab 2012 wieder bei den regionalen KVen. Diese gestalten dann die Honorarverteilung allein. Sie müssen die Krankenkassen ledig-lich informieren. Nur für einige wenige Bereiche gibt es auch in Zukunft aus Berlin von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verbindliche Vorgaben – hierzu gehört auch die Vergütung Psychotherapie.

psychotherapeuten gehen leer aus Durch eine rein politische Entscheidung ohne Berücksichti-gung von Morbiditätsfaktoren steigt die Gesamtvergütung im

Jahre 2012 um 1,25 Prozent. Somit steht insgesamt geringfügig mehr Geld für ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung. Für den einzelnen Psychotherapeuten bedeutet dies unter Beibehalt seines bisherigen Arbeitsvolumens jedoch kein Honorarzuwachs. Lediglich können damit mehr psychothe-rapeutische Leistungen vergütet werden. So können Leistungs-ausweitungen, Neuzulassungen aufgrund freier Sitze oder wegen Sonderbedarfszulassungen problemloser vergütet werden. Die Honorierung pro Leistung allerdings bleibt gleich. Denn die Stell-schrauben – Punktzahl, Orientierungswert und Anpassungsfaktor für EBM Kapitel 35.2 – die die Vergütung pro Zeiteinheit bestim-men, bleiben unverändert. Eine Einkommenssteigerung können die Psychotherapeuten 2012 also nicht erwarten.

bSG-rechtsprechung wird berücksichtigtAller Voraussicht nach wird der Tenor der BSG-Rechtsprechung bezüglich der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und der angemessenen Höhe der Vergütung je Zeiteinheit, Einzug in das Gesetz finden. Das Konzept der zeitbezogenen Kapazitäts-grenzen hat leider keine direkte Berücksichtigung erhalten. Es erscheint jedoch in der Gesetzesbegründung. Von daher, besteht berechtigte Hoffnung, dass dieses Konzept bundesweit beibehal-ten wird. In Schleswig-Holstein sieht der Vorstand der KVSH kei-nen Anlass dazu, von diesem Konzept abzurücken – diese Form der Vergütung von zeitbezogenen Leistungen wird für gut befun-den und ausdrücklich begrüßt.

Erst einmal bleibt alles so, wie es istUnd nach Einschätzung von Dr. Ralph Ennenbach (stellvertre-tender Vorstandsvorsitzender der KVSH) bleibt für die Psychothe-rapeuten in Schleswig-Holstein im Jahre 2012 auch ansonsten bis auf geringfügige Änderungen alles wie bisher. Die angemerkten geringfügigen Veränderungen betreffen das Gesamtvolumen der zeitgebundenen Kapazitätsgrenzen – hier könnte es eventuell zu kleinen Anpassungen kommen. Insofern können sich die Psycho-therapeuten in Schleswig-Holstein auf das bevorstehende Weih-nachtsfest freuen und entspannt das Jahr 2012 erwarten – aber bitte nicht zu viel Freude und Entspannung!

Unheil kündigt sich anDenn Unheil kündigt sich bereits an, nicht aus Bad Segeberg son-dern aus Berlin. Hier wird bei der KBV bereits laut darüber nachge-dacht, die psychotherapeutische Vergütung von der Gesamtver-gütung zu trennen. So würde steigender Leistungsbedarf von den Psychotherapeuten selbst finanziert werden. Um also dann alle antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen gemäß BSG-Rechtsprechung mit einem Mindest-Eurobetrag vergüten zu können, würde unter Umständen Geld aus dem Budget der nicht antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen entnommen werden. Dann wären ab 2013 Zustände denkbar, bei denen beispielsweise die Vergütung einer Probato-rischen Sitzung aufgrund leerer Kasse gegen Null-Euro tendieren könnte. Das sollte Psychotherapeuten doch bekannt vorkommen.

HEIKO BORcHERS, PSycHOLOGIScHER PSycHOTHERAPEUT,

KINDER- UND JUGENDLIcHENPSycHOTHERAPEUT, KIEL

Alles soll besser werdenWas bringt das Jahr 2012 den Psychotherapeuten?

P S y c H O T H E R A P I E

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Nordlicht a K t u e l l12 | 2011 41

N E U E S A U S K V E N U N D K B V

Anlaufstelle für Bürokratieabbau

München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) richten gemeinsam eine Anlaufstelle für Bürokratie-abbau ein. „Die Gesundheitsbürokratie muss entschlackt wer-den. Die Ärzte sollen mehr Zeit für die Therapie ihrer Patienten haben“, betonte Dr. Markus Söder, Gesundheitsminister. Sie-ben Minuten dauere der durchschnittliche Arzt-Patienten-Kontakt, fast doppelt so lange der durchschnittliche Dokumen-tationsaufwand der Behandlung. „Mit der ‚Anlaufstelle für Bürokratieabbau’ wollen wir den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ihre tägliche Arbeit erleichtern. Der Schwer-punkt der ärztlichen Tätigkeit in der Praxis muss die ärztliche Kunst, die Betreuung der Patienten, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sein – und nicht der Papierkram“, so Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KVB. „Wir hoffen, mit Unterstützung vieler Hinweisgeber bald echte Erfolge in Sachen Bürokratieabbau für die bayerischen Ver-tragsärzte und -psychotherapeuten vorweisen zu können – und sind gespannt auf hoffentlich viele Vorschläge“, so Krombholz.

Die „Anlaufstelle für Bürokratieabbau“, die bei der KVB ange-siedelt ist, startete am 1. November 2011. Die Einrichtung versteht sich in erster Linie als Anlaufstelle für Ärzte und Psy-chotherapeuten in Bayern sowie deren Praxismitarbeiter, die die bürokratischen Prozesse täglich im Praxisalltag erleben. Sie sind aufgerufen, überflüssige bürokratische Anforderun-gen mitzuteilen und Verbesserungsvorschläge einzureichen. Aber auch Mitarbeiter von anderen Institutionen im Gesund-heitswesen mit Schnittstellen zur ambulanten Versorgung sind gefragt, Vorschläge zur Minimierung der Bürokratie in den Praxen zu machen.

Frankfurt – „Unter den aktuellen haushaltspolitischen Rahmenbe dingungen kann der Marburger Bund mit einer Tariferhöhung um 3,6 Prozent sicherlich leben.“ So hat in Frankfurt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) den Kompromiss über die Bezahlung der Klinikärzte an den deutschen Unikliniken kommentiert. Doch abseits dieses Tarifabschlusses lenken die beiden Vor-standsvorsitzenden den Blick auf die Honorare der nieder-gelassenen Ärzte und Psycho therapeuten in Hessen. Denn deren Honorare werden im nächsten Jahr lediglich um 1,25 Prozent steigen. Angesichts steigender Preise bedeutet

dies de facto sogar ein deutliches Minus. In der Tat ist bei einer Inflationsrate von aktuell 2,6 Prozent und steigender Tendenz die Sorge der beiden Vorsitzenden Frank-Rüdiger Zimmeck und Dr. Gerd W. Zimmermann um die Honorare der Niedergelassenen in Hessen nur allzu verständlich. „Es bedarf Mathe matikkenntnisse auf Grundschulniveau, um die Diskre-panz zwischen Geldentwertung und den uns zugestandenen Honorarsteigerungen zu erkennen. Der Gesetzgeber hat hier die dringend benötigten Zuwächse begrenzt: Die Arbeit der Niedergelassenen wird dieses faktische Minus aber weiter erschweren.“

Honorare steigen nur um 1,25 Prozent

Qualitätsmanagement ist etabliert

berlin – Rund 80 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten erfüllen die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesaus-schusses (G-BA) an das interne Qualitätsmanagement. Zahl-reiche Praxen darunter sind sogar weiter fortgeschritten. Dies ergab die Auswertung der Stichprobe, die im vergangenen Jahr unter 3.360 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten erhoben wurde. „Qualitätsmanagement ist unter den nieder-gelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland eta-bliert. Die Hälfte von ihnen hat sowohl die Umsetzung als auch deren Überprüfung abgeschlossen. Sie entwickeln das Quali-tätsmanagement von nun an kontinuierlich weiter. Die Zahl derjenigen, die diese letzte Phase erreicht haben, hat sich im Vergleich zu 2009 nahezu verdoppelt“, betonte der Vorstands-vorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich zum Qualitätsmanage-ment in ihren Praxen verpflichtet. Wie dies zu geschehen hat, regelt die Richtlinie zum Qualitätsmanagement des Gemein-samen Bundesausschusses, die Anfang 2006 in Kraft getreten ist. Die Einführung in den Praxen sieht vier Phasen vor. Nach zwei Jahren der Planung folgt die Umsetzung über weitere zwei Jahre. Im fünften Jahr wird das Qualitätsmanagement in den Praxen überprüft und ab dem sechsten Jahr in der vierten und letzten Phase kontinuierlich weiterentwickelt.

Seit Inkrafttreten der Richtlinie wird die Umsetzung des ein-richtungsinternen Qualitätsmanagements jährlich bei einer Stichprobe von mindestens 2,5 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten durch die Kassenärztlichen Ver-einigungen überprüft. Der Rücklauf der Befragung lag 2010 mit 94 Prozent der Angeschriebenen erneut außerordentlich hoch.

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dIE mEnschEn Im Land

Ä R Z T L I c H E S E N G A G E M E N T

Das Projekt MDSH funktioniert durch seinen engen Bezug zur Lebenswelt der jungen Diabetiker. Fünf Tage lang geht es für Alexander (15), Nils-Jonathan (15), Fabian (17), Finn-Ole (14), Lars (15) und Nick (15) einmal nicht um Mathematik oder Deutsch. Auf dem Stundenplan stehen die Themen „Lebensmittel-check“, „Power-Food und Fitness“ oder „Die Welt kennenlernen. Unabhängig werden, auch auf Reisen“. Die Typ 1 Diabetiker, die gerade an der Diabetesgruppenschulung am UKSH campus Lübeck teilnehmen, kennen sich gut aus oder wissen zumindest, wen sie fragen können: Dr. Simone von Sengbusch. Von ihr oder von Diabetesberaterin und Diätassistentin christiane Kling erfahren die sechs Jugendlichen, was zu tun ist, wenn ihr Blutzucker mal daneben liegt oder welche neuen Geräte es gibt. Die 44-jährige von Sengbusch betreut schon seit 1999 das Modellprojekt, das zum Versorgungsangebot der Fachabteilung für Kinderhormon-störungen der Lübecker Klinik für Kinder- und Jugendmedizin gehört. Sie ist Fachärztin für Kinderheilkunde und hat sich auf die Diagnostik und Therapie von Diabetes mellitus Typ 1 im Kindes-alter spezialisiert. Außerdem besitzt sie einen Masterabschluss in Public Health und ist in zahlreichen Diabetesgremien aktiv. Mit

Sachkenntnis, Engagement und ausgeprägtem Verständnis für die Belange der Patienten begleitet sie außerdem seit Jahren Akti-onen zur Aufklärung rund um Diabetes, organisiert Jugendfrei-zeiten und erlebnispädagogische Aktionen für betroffene Jugend-liche und arbeitet aktiv im Förderverein der MDSH mit. Der Verein versorgt nicht nur das mobile Team, sondern alle Kinderkliniken in Schleswig-Holstein mit modernen Diabetesschulungsmaterialien.

projekthistorieBis 1999 gab es im gesamten Flächenland Schleswig-Holstein nur ein einziges Kinderdiabeteszentrum – und das lag zudem ausge-rechnet im dezentral gelegenen Lübeck. Für circa 800 betroffene Kinder und die jährlich rund 120 neu an Diabetes erkrankten jungen Patienten bedeutete das damals, entweder lange Fahrten oder eine nicht speziell auf Kinder abgestimmte Therapie in Kauf neh-men zu müssen. Kein Wunder also, dass die Diabetes-Arbeits-gruppe im Kieler Sozialministerium nach Wegen suchte, die Unter-versorgung im Land zu beheben und allen betroffenen Kindern und ihren Familien eine wohnortnahe Betreuung und einen ein-heitlich hohen Therapiestandard zu ermöglichen.

Hohe Auszeichnung für Lübecker KinderdiabetologinDr. Simone von Sengbusch von der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Lübeck wurde von Bundespräsident Christian Wulff für ihr langjähriges Engagement bei der Betreuung des Modellprojekts „ Mobile Diabetesschulung Schleswig-Holstein (MDSH)“ mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

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dIE mEnschEn Im Land

Ein innovatives Versorgungsprojekt musste auf die Beine gestellt werden, das altersgerechte Schulungen auch in abgelegenen Gebieten des Landes gewährleistet. Dr. Simone von Sengbusch sollte es leiten und hob das MDSH-Projekt aus der Wiege. Das Behandlungszentrum für diabeteserkrankte Kinder und Jugendli-che in der Universitätsklinik Lübeck stellte ein mobiles Behand-lungsteam bereit. Dieses Team führt seitdem pro Jahr insgesamt 24 fünftägige Schulungen in den Kinderkliniken in Kiel (UKSH campus Kiel und Städtisches Krankenhaus), UKSH campus Lübeck, Flensburg, Rendsburg, Neumünster, Heide und Itzehoe durch. Die Schulungsgruppen, die aus vier bis sieben Teilnehmern bestehen, sind in verschiedene Altersklassen aufgeteilt. Unzählige Kilome-ter legen von Sengbusch und christiane Kling seitdem jedes Jahr in ihrem mit Schulungsmaterialien voll beladenen Privat-PKW zurück. Es gibt viel zu tun, denn neben lokalen Schulungstermi-nen für Kinder und Beratungen für Eltern steht auch die Aus- und Weiterbildung des Klinikpersonals auf dem Programm.

rückblickDie MDSH ist ein Modell der Regelversorgung geworden und ermöglicht es Kindern, auch in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein eine wohnortnahe und qualifizierte Versorgung ihrer komplexen Erkrankung zu erhalten – und das auch dann, wenn sie nicht in der Nähe eines der ganz großen Kinderdiabeteszen-tren wohnen. Kinder und Jugendliche mit Typ 1 Diabetes wer-den in allen Kinderkliniken des Bundeslandes auf dem gleichen medizinischen Standard behandelt und mit denselben Materialien geschult. Alle zwei bis drei Jahre können Kinder an einer Grup-penschulung zumeist in Wohnortnähe teilnehmen. Hier werden ihnen neben praktischer Erfahrung und alterspezifischem Krank-heitswissen vor allem auch neuer Schwung und ein Stück mehr Motivation für die sehr disziplinfordernde Therapie mitgegeben. In einer Untersuchung wurde nachgewiesen, dass die Schulungen

nicht nur die Stoffwechsellage verbessern. Auch die Krankenhaus-aufenthalte, die durch Komplikationen im Therapieverlauf hervor-gerufen werden, nahmen ab.

bilanz und ausblick„Im Vergleich zu 1999 ist die Situation für diabeteserkrankte Kinder in Schleswig-Holstein heute deutlich besser“, sagt von Sengbusch. Die Heilung des Typ 1 Diabetes ist für sie aber natür-lich das über allem stehende Ziel.  Schon jetzt wäre eine mit einem Glukosesensor gesteuerte Insulinpumpe ein sehr großer und auch realistischer Fortschritt in der Therapie der Kinder. Die sensorunterstützte Insulinpumpe ist eine Technologie für bereits an Typ 1 Diabetes erkrankte Kinder und Erwachsene. Der Glukose-sensor gibt Alarm bei hohen und vor allem zu niedrigen Werten und kann sogar die Insulinpumpe so steuern, dass schwere Unter-zuckerungen vermieden werden. Die Technik existiert bereits, ist wissenschaftlich in vielen  großen  Studien  geprüft  worden  und funktioniert, aber nur ganz, ganz wenige Kinder und Erwachsene haben Zugang dazu. „Im Moment scheitert es allein noch an der Kostenübernahme der Technik“. Die Herausforderung dieses Jahr-zehnts sieht von Sengbusch in der Finanzierung der spezialisierten Versorgung diabeteserkrankter und anderer chronisch erkrankter Kinder, deren Betreuung vor allem in Spezialambulanzen der Kin-derkliniken stattfindet. „Das ist vor allem umfassende Beratungs-medizin und die benötigt ein multidisziplinäres, kinderdiabetolo-gisches Team und kostet Zeit und Geld“, führt von Sengbusch aus und ergänzt: „Das müssen uns unsere Kinder aber wert sein“.

JAKOB WILDER, KVSH

Kontakt und informationHormonzentrum für Kinder und Jugendliche Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck, Tel. 0451 500 2567 www.kinderhormonzentrum-luebeck.uk-sh.de

Christiane Kling schult Nils-Jonathan, Lars, Finn-Ole, Alexander, Nick und Fabian.

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V E R O R D N U N G S M A N A G M E N T

Sicher durch den Verordnungs-Dschungel

Achtung, Diebstahl!Es kommt immer wieder vor, dass in Praxen Rezeptvordrucke gestohlen, oder bei einem Einbruch die entsprechenden Formulare entwendet werden.

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungs-Dschungel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

haben Sie Fragen? Dann rufen Sie das Verordnungsmanagement der KVSh an:

ihr ansprechpartner im bereich arzneimittel, heilmittel und impfstoffe

Thomas FrohbergTel. 04551 883 304 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im bereich Sprechstundenbedarf

Heidi DabelsteinTel. 04551 883 353 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im bereich hilfsmittel

Anna-Sofie PlathTel. 04551 883 362 [email protected]

Hierbei ist es unerheblich, ob auch der Praxisstempel fehlt oder nicht. Heutzutage sind die Personen mit der entsprechenden kriminellen Energie in der Lage, mit Hilfe der Technik den Auf-druck auf den Rezepten selbst herzustellen.

Wie ist nun im Fall des Falles vorzugehen?

beispiel1Die Apotheke bemerkt, dass ein mit Ihren Daten (LANR/BSNR) bedrucktes Rezept nicht ganz so aussieht wie sonst und meldet Ihnen den Verdacht der Rezeptfälschung. In solchen Fällen bitte die Kriminalpolizei und die KVSH informieren.

beispiel 2 Nach einem Einbruch muss davon ausgegangen werden, dass auch Rezeptvordrucke abhanden gekommen sind. Die Kripo ist ja schon vor Ort, sodass nur die umliegenden Apotheken und die KVSH informiert werden sollten.

Die KVSH nimmt den Sachverhalt auf und leitet die Informatio-nen an die Krankenkassen/-Verbände weiter, damit im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die gefälschten Rezepte aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet werden können. Die Prüfungsstelle archiviert diese Informationen nicht mehr, sodass Sie die Rückmeldung der KVSH sorgfältig aufbewahren sollten, um sie im Prüfungsfall gemeinsam mit der Stellungnahme der Prüfungsstelle zu übersenden.

Ansprechpartnerin für diese Fälle ist Anna-Sofie Plath

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Was müssen Ärzte wissen?Das Spontanmeldesystem ist eines der wichtigsten Instrumente bei der Früherken nung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen im Bereich der Arzneimittelsicher heit nach der Zulassung.

Das Spontanmeldesystem kann wertvolle Hinweise (Signale) auf seltene, bislang unbekannte Nebenwirkungen, auf eine Erhöhung der Häufigkeit von bekannten Nebenwirkungen, auf durch Qua-litätsmängel hervorgerufene Häufungen bestimmter Nebenwir-kungen oder auf Veränderungen der Art oder Schwere bekannter Nebenwir kungen, geben.

Verdachtsfälle meldenDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) möchten alle Angehörigen von Heilberufen auffordern, Verdachtsfälle von unerwünschten Arz-neimittelwirkungen oder Impfkomplikationen zu melden, wobei die Zuständigkeiten und damit die Adressaten solcher Meldungen nach dem Arzneimittelgesetz unterschiedlich verteilt sind:Das Paul-Ehrlich-Institut ist im Bereich der Human-Arzneimittel zuständig für Impfstoffe, Sera (einschließlich monoklonaler Anti-körper, Antikörperfragmente oder Fusionsproteine mit einem funktionellen Antikörperbestandteil), Blut-, Knochenmark- und Gewebezubereitungen, Allergene, Arzneimittel für neuartige Therapien und gentechnisch hergestellte Blutbestandteile.Für alle anderen Arzneimittel ist das BfArM zuständig.

rolle der behörden und der ÄrzteschaftBeide Bundesoberbehörden haben nach der Feststellung von medizinisch nicht vertretbaren Risiken unter anderem die Möglich-keit, durch behördlich angeordnete Anwen dungsbeschränkungen – gegebenenfalls bis zum Widerruf einer bereits erteilten Arzneimittel zulassung – den sicheren Umgang mit Arzneimitteln zu unterstützen. Das BfArM und das PEI arbeiten dabei mit den entsprechenden Behörden der anderen EU-Mit gliedsstaaten sowie mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zusammen. Die Meldung von Verdachtsfällen ist also im Sinne des Verbraucher-

schutzes unverzichtbar. Angehörige der Heilberufe haben berufs-rechtliche Verpflichtungen zur Meldung von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der jeweiligen Standesorgani-sationen (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft – AkdÄ: www.akdae.de, Arzneimittelkommission Zahnärzte – AKZ: www.bzaek.de bzw. Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker – AMK: www.abda-amk.de). Darüber hinaus ist die Meldung von Verdachtsfällen von Impfkomplikationen (Ver-dacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus-gehenden gesundheitlichen Schädigung) im Infektionsschutzge-setz vorgeschrieben (IfSG). Die namentliche Meldung durch einen Arzt ist hierbei an das Gesundheitsamt zu richten, das wiederum den gemeldeten Verdacht einer Impfkomplikation der zuständi-gen Landesbehörde und dem Paul-Ehrlich-Institut zuleitet. Melde-pflichten im Zusammenhang mit unerwünschten Reaktionen oder Neben wirkungen nach Anwendung von Blutprodukten und gen-technisch hergestellten Plasmaproteinen sind im Transfusions-gesetz geregelt.

Meldung eines Verdachtsfalles• via Internet: Seit April 2009 haben BfArM und PEI ein

gemeinsames Online-Erfassungssystem. Die Eingabe- maske ist über https://humanweb.pei.de erreichbar.

• schriftlich: Es ist jederzeit möglich, Verdachtsfälle per Brief oder Fax zu senden. Dafür stehen bei beiden Behörden Meldeformulare im PDF-Format bereit: www.bfarm.de UAW-Meldebogen Formulare und www.pei.de/melde-formulare-human

QUELLE: BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE

M E L D E S y S T E M

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FÜR ÄRZTE UNDQM-MITARBEITER tHeMa: Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätszirkelarbeit

DatuM: 14. DEZEMBER, 15.00 BIS 18.00 UHR

Herr Prof. Ollenschläger, Internist, Apotheker und Leiter des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Berlin, und sein Team stellen sich und einen Teil ihrer Arbeit vor.

Das ÄZQ als gemeinsames Institut von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) steht für Wissensmanagement und Wissenstransfer im Gesundheitswesen, medizinische Leitlinien, Patienteninformationen und Patientensicherheit. Das ÄZQ unterstützt BÄK und KBV bei ihren Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung.

Die Möglichkeit zum Informationsaustausch und zur Diskussion ist gege-ben.

ORT: Abgeordnetensaal der KVSH Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,

TEILNAHMEGEBÜHR: Das Seminar ist kostenfrei.

FORTBILDUNGSPUNKTE: 4

TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Detlef Greiner Regina Steffen Telefon 04551 883 527 04551 883 292Fax 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

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Nordlicht a K t u e l l 12 | 201146

SeminareW A S , W A N N , W O ?

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das

Nordlicht.

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VeranstaltungenKVSH-Kreisstellen

8. DEZEMBER, 19 UHREndosonographie: Vor- und Nachteile sowie Indikationen im Vergleich zur transabdominellen SonographieOrt: Fliednersaal DiakoInfo: Flensburger Sono Arbeitskreis, Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel. 0461 429 39, Fax 0461 468 91

14. DEZEMBER, 18 UHRInterdisziplinäre Therapie des hepatocellulären CarcinomsOrt: Strandhotel GlücksburgInfo: Chir. Und Med. Klinik, Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel. 0461 429 39, Fax 0461 468 91

Schleswig-Holstein

7. DEZEMBERSpezifische schmerztherapeutischeThemen mit FallbesprechungOrt: DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg, Wasserkrüger Weg 7, 23879 MöllnInfo: Fortbildungspunkte: 3 E-Mail: [email protected] www.drk-krankenhaus.de

10. DEZEMBER, 8.30 BIS 18.15 UHRIhF-Kompakttag: Hausarztorientierte FortbildungOrt: Best Western Hotel Aquamarin, Dr.-Luise-Klinsmann-Str. 1-3 Ecke Moislinger Allee 95/97, 23558 Lübeck. Info: Anmeldung: sieben Tage vor Veranstaltungstermin, Fax 02203 57567013, Tel. 02203 5756 1002 oder 1003 Es sind 8 CME-Punkte beantragtE-Mail: [email protected] www.hausaerzteverband.de

21. DEZEMBERCurriculum PädiatrieBauchschmerzen bei KindernOrt: Bibliothek der Universitäts-Kinderklinik, Schwanenweg 20, 24105 KielInfo: UK S-H, Campus Kiel, Klinik für Allgemeine Pädiatrie, Haus 9, Arnold-Heller-Str. 3, 24105 Kiel, PD Dr. Tobias Ankermann, Tel. 0431 597 1822, Fax -1831 www.paediatrie-kiel.uk-sh.de

Wir übernehmen nur

für KVSH-Termine Gewähr.

11. JANUARInkontinenz – wenn die Blase nicht hältOrt: Klinikum Itzehoe, Robert-Koch-Straße 2, 25524 Itzehoe, Sitzungszimmer 1 und 2 (Erdgeschoss, Anbau „Verwaltung“), Info: Tel. 04821 772 3102 E-Mail: [email protected] www.klinikum-itzehoe.de

18. BIS 19. JANUAR3. Kongress: Vernetzte GesundheitVersorgung gestalten? Neue Perspektiven für GesundheitOrt: Halle 400, KielInfo: Randy Lehmann, Tel. 0431 988 5463, E-Mail: [email protected] www.vernetzte-gesundheit.de

26. JANUAR, 20 UHRCOPD und Asthma – ein UpdateOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Referent: Dr. von Freier, Rendsburg, Kontakt: Dr. Achim Distelkamp, Tel. 04331 663966, Fax 04331 663929 E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

22. FEBRUAR, 18.30 UHRLaparoskopische Chirurgie in der OnkologieOrt: Schloß TremsbüttelInfo: Weiterbildungsveranstaltung mit Dr. Thomas Jungbluth, E-Mail: [email protected]

23. FEBRUAR, 20 UHR„selfish brain“ – neue ForschungsergebnisseOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Referent: Prof. Dr. Peters, Lübeck, Kontakt: Dr. Achim Distelkamp, Tel. 04331 663966, Fax 04331 663929 E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

22. MÄRZ, 20 UHRFallstricke der LeichenschauOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Referent: Prof. Dr. Kaatsch, Kiel, Kontakt: Dr. Achim Distelkamp, Tel. 04331 663966, Fax 04331 663929 E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

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Ansprechpartner der KVSHK O N T A K T

VorstandVorstandsvorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz .................................................................. 218/355Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach ............................................................... 218/355

Geschäftsstelle Operative Prozesse Ekkehard Becker .................................................... ..........................486

AbteilungenAbrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter) ................. 306/245 Fax ................................................................................................... 322Abteilung Recht – Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter) ................................................. 230/251Abteilung Recht Maria Behrenbeck ........................................................................... 251 Hauke Hinrichsen ............................................................................. 265 Tom-Christian Brümmer ................................................................... 474 Esther Petersen................................................................................ 498Ärztlicher Bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands) ...................................... 579 Alexander Paquet (Leiter) ............................................................... 214Akupunktur Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Arthroskopie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Uta Markl ......................................................................................... 393 Tanja Ohm-Glowik ............................................................................ 386 Nina Söth ......................................................................................... 571Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Thomas Müller ................................................................................. 325Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske ............................................................... 254Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald ............................................................................. 255 Renate Tödt ..................................................................................... 358Balneophototherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse .................................................................................. 343Chirotherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Dermatohistologie Marion Frohberg .............................................................................. 444Dialyse-Kommission/LDL Marion Frohberg .............................................................................. 444Diabetes-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369

DMP Team Marion Frohberg ............................................................................. 444 Helga Hartz ..................................................................................... 453 Caroline Polonji .............................................................................. 280 Kevin Maschmann ........................................................................... 326 Tanja Glaw ....................................................................................... 685 Drogensubstitution Astrid Patscha .................................................................................. 340 Christine Sancion ............................................................................. 470EDV in der Arztpraxis Timo Rickers .................................................................................... 286 Janin Looft ....................................................................................... 324 Tobias Kantereit ............................................................................... 320Ermächtigungen Susanne Bach-Nagel ......................................................................... 378 Daniel Jacoby .................................................................................... 259 Katja Fiehn ....................................................................................... 291 Tyneke Grommes ............................................................................. 462ESWL Marion Frohberg ............................................................................. 444Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter) .......................................................... 208Formularausgabe Sylvia Warzecha ............................................................................... 250Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Kruse ................................................................................... 332Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Früherkennungsuntersuchung Kinder (Hausärzte) Heike Koschinat ............................................................................... 328Gesundheitspolitik und Kommunikation Esther Rüggen (Leiterin) ................................................................. 431Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann .......................................................................... 326Hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat .............................................................................. 328Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt .................................................................................... 366Histopathologie im Rahmen Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann ........................................................................... 326HIV/AIDS Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Homöopathie Kevin Maschmann ........................................................................... 326HVM-Team/Service-Team Stephan Rühle (Leiter) .................................................................... 334Internet Jakob Wilder .................................................................................... 475 Borka Totzauer ................................................................................. 356Invasive Kardiologie Monika Vogt .................................................................................... 366Interventionelle Radiologie Grit Albrecht ................................................................................... 533Kernspintomographie Grit Albrecht .................................................................................... 533

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 - 6, 23795 Bad SegebergZentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209

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Koloskopie Melanie Krille .................................................................................. 321Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner .................................................................................... 384Krankengeldzahlungen Doris Eppel ....................................................................................... 220Laborleistung (32.3) Marion Frohberg ............................................................................. 444Langzeit-EKG Monika Vogt .................................................................................... 366Mammographie (kurativ/Screening) Kathrin Zander ................................................................................. 382 Anja Liebetruth ................................................................................ 302Molekulargenetik Marion Frohberg .............................................................................. 444Niederlassung/Zulassung/Psychotherapeuten Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 Katja Fiehn ....................................................................................... 291Niederlassung/Zulassung/Ärzte Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Tyneke Grommes ............................................................................. 462 Daniel Jacoby ................................................................................... 259 Nicole Geue ..................................................................................... 303 Petra Fitzner .................................................................................... 384Niederlassungsberatung Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Bianca Hartz ..................................................................................... 255 Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 André Zwaka .................................................................................... 327Nordlicht aktuell Borka Totzauer ............................................................................... 356 Jakob Wilder .................................................................................... 475Nuklearmedizin Grit Albrecht .................................................................................... 533Onkologie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Otoakustische Emissionen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Patientenauskunft Paragraf 305 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Personal Christine Storm ................................................................................. 260 Lars Schönemann .............................................................................. 275 Anke Tonn ......................................................................................... 295 Anke Siemers .................................................................................. 333 Dirk Ludwig ....................................................................................... 425 Fax ................................................................................................... 451Phototherapeutische Keratektomie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Physikalisch-Medizinische Leistungen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen .............................................................................. 265 Susanne Hammerich ......................................................................... 686 Ulrike Moszeik ................................................................................. 336 Rita Maass ....................................................................................... 467Polygraphie/Polysomnographie Marion Frohberg .............................................................................. 444

K O N T A K T

Pressesprecher Marco Dethlefsen ............................................................................ 381 Fax .................................................................................................. 396Psychotherapie Melanie Krille .................................................................................. 321Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin) ........................................................ 369/262 Fax ................................................................................................... 374Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel .............................................................................. 204 Detlef Greiner .................................................................................. 527 Regina Steffen ................................................................................. 292 Fax ................................................................................................... 374QuaMaDi Kathrin Zander ................................................................................. 382Radiologie-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369 Angela Cabella ................................................................................. 458Röntgen (Anträge) Grit Albrecht .................................................................................... 533Röntgen (Qualitätssicherung) Angela Cabella ................................................................................. 458Rückforderungen der Kostenträger Heinz Szardenings ........................................................................... 323Schmerztherapie Monika Vogt .................................................................................... 366Service-Team/Hotline Telefon ..................................................................................... 388/883 Fax ................................................................................................... 505Sonographie (Anträge) Ute Tasche ....................................................................................... 485Sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap .................................................................................. 228 Christina Bernhardt .......................................................................... 315Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille .................................................................................. 321Soziotherapie Melanie Krille .................................................................................. 321Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein .............................................................................. 353Strahlentherapie Grit Albrecht .................................................................................... 533Struktur und Verträge Dörthe Deutschbein (Leiterin) ......................................................... 331 Fax ................................................................................................... 488Team Verordnung Thomas Frohberg ............................................................................. 304Team Verordnung Hilfsmittel Anna-Sofie Plath .............................................................................. 362Telematik-Hotline ................................................................................. 888Teilzahlungen Brunhild Böttcher............................................................................. 231Tonsillotomie, BKK VAG-Nord, BARMER GEK Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Frohberg ............................................................................. 444Vakuumbiopsi Dagmar Martensen ......................................................................... 687Verordnung medizinische Rehaleistungen Christine Sancion ............................................................................. 470

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Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor ................................................................................ 439Zulassung Bianca Hartz (Leiterin) ............................................................. 255/358 Fax ................................................................................................... 276Zweigpraxis Karsten Wilkening............................................................................ 561Zytologie Marion Frohberg .............................................................................. 444

Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik .............................................................. 230/251

PrüfungsstelleRosenstr. 28, 23795 Bad Segebergtel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022

Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul ........................................................ 90100 Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) .......................................... 90100Leiter der Dienststelle Markus Eßfeld ............................................................................ 901021Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Dorthe Flathus-Rolfs .................................................................. 901015 Astrid Stamer ............................................................................. 901024Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung (prüfungsbezogen) Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Evelyn Sonnenrein ..................................................................... 901024 Honorarprüfung Birgit Wiese ............................................................................... 901012 Hans-Peter Morwinski ............................................................... 901011 Manfred Vogt ............................................................................. 901013Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie Hans-Peter Morwinski ............................................................... 901011Zweitmeinungsverfahren Rheuma Birgit Wiese ............................................................................... 901012Service Verordnungsprüfung Manuela Johnsen ....................................................................... 901020 Tanja Bauer ........................................................................... ..... 901016 Susanne Schuldt.................................................................... ..... 901025Service Honorarprüfung Sabine Kruse ............................................................................. 901016

K O N T A K T

An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Anga-ben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen.

Nordlicht aktuell

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Ingeborg Kreuz (v.i.S.d.P.)Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Ingeborg Kreuz; Esther Rüggen Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos iStockphoto

Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,Tel.: 04551 883 356, Fax: 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de

Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrecht-lich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstver-ständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“).

I m p r e s s u m

Zentrale Stelle Mammographie-ScreeningRosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg Tel ................................................................................................... 898900Fax ............................................................................................... 8989089Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin) ..................................................... 8989010

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KielKreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel .............................................................................................. 0431 93222 Fax ......................................................................................... 0431 9719682Wolfgang Schulte am Hülse, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 0431 541771 Fax ........................................................................................... 0431 549778 E-Mail ..................................................................... [email protected]

LübeckKreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel .............................................................................................. 0451 72240 Fax ......................................................................................... 0451 7063179Dr. Andreas Bobrowski, LaborarztTel ........................................................................................... 0451 610900 Fax ......................................................................................... 0451 6109010 E-Mail .............................................................. [email protected]

FlensburgKreisstelle: Berglücke 5, 24943 FlensburgTel ............................................................................................. 0461 42939 Fax ............................................................................................. 0461 46891Dr. Wolfgang Barchasch, FrauenarztTel .............................................................................................. 0461 27700 Fax ............................................................................................ 0461 28149 E-Mail ............................................................ [email protected]

NeumünsterJörg Schulz-Ehlbeck, hausärztl. InternistTel ........................................................................................... 04321 47744 Fax ........................................................................................... 04321 41601 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis DithmarschenBurkhard Sawade, Praktischer ArztTel .............................................................................................. 04832 8128 Fax ............................................................................................. 04832 3164 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis Herzogtum LauenburgDr. Monika Schliffke, AllgemeinärztinTel .............................................................................................. 04541 3585 Fax .......................................................................................... 04541 84391 E-Mail .......................................................... [email protected]

Kreis NordfrieslandDr. Martin Böhm, InternistTel ............................................................................................. 04841 5037 Fax ............................................................................................. 04841 5038 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis OstholsteinDr. Thomas Schang, ChirurgTel ............................................................................................ 04521 72606 Fax ......................................................................................... 04521 409433 E-Mail ......................................................... [email protected]

Kreis PinnebergDr. Zouheir Hannah, OrthopädeTel ............................................................................................ 04106 82525 Fax ........................................................................................... 04106 82795 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis PlönDr. Joachim Pohl, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04526 1000 Fax ............................................................................................ 04526 1849 E-Mail .................................................................. [email protected]

Kreis Rendsburg-EckernfördeCarl Culemeyer, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04353 9595 Fax ............................................................................................. 04353 9555 E-Mail ....................................................................... [email protected]

Kreis Schleswig-FlensburgDr. Carsten Petersen, InternistTel .......................................................................................... 04621 951950 Fax .......................................................................................... 04621 20209 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis SegebergDr. Dieter Freese, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 04551 83553 Fax ........................................................................................ 04551 879728 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis SteinburgDr. Klaus-Heinrich Heger, InternistTel .............................................................................................. 04124 2822 Fax ............................................................................................ 04124 7871 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis StormarnDr. Hans Irmer, ArztTel ............................................................................................ 04102 52610 Fax .......................................................................................... 04102 52678 E-Mail ............................................................. [email protected]

Kreisstellen der KVSH

K O N T A K T

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