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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ein Element der Schulentwicklung Die Einführung von Russisch als (2. oder) 3. Fremdsprache

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

ein Element der Schulentwicklung

Die Einführung von Russisch

als (2. oder) 3. Fremdsprache

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• Zeithorizont ca. zwei Jahre• Voraussetzungen:

• Interesse an der russischen Sprache in der Schulgemeinschaft, möglichst gestützt durch eine Umfrage unter den Schülern und deren Eltern

• eine gut funktionierende Städtepartnerschaft mit einer russischen Stadt

• möglichst Lehrkräfte mit Russisch-Fakultas, die eine Russisch-AG anbieten

• Teilnahme an Wettbewerben

Roadmap

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• Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz

• Beschluss der Schulkonferenz

• Antrag der Schule auf Einführung von Russisch beim Gemeinderat

• Bei Zustimmung des Gemeinderats stellt der Schulträger einen Antrag bei dem zuständigen Regierungspräsidium

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• Prüfung des Antrags durch das Regierungspräsidium Kriterien: •sind genügend Ressourcen vorhanden?•erlaubt das (Sprachen)-Profil der Schule und der weiteren Schulen in der Region genügend große Lerngruppen?•wird die Mindestteilnehmerzahl erreicht: 16 Schülerinnen und Schüler zur Einführung von Russisch als 2. FS, acht Schülerinnen und Schüler für Russisch als 3. FS (analog zu Latein)?• Keine Zuweisung von Sonderstunden in der Kursstufe

• Bei Zustimmung des RPs kann Russisch als 2. oder 3. FS zeitnah eingeführt werden

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