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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
ein Element der Schulentwicklung
Die Einführung von Russisch
als (2. oder) 3. Fremdsprache
• Zeithorizont ca. zwei Jahre• Voraussetzungen:
• Interesse an der russischen Sprache in der Schulgemeinschaft, möglichst gestützt durch eine Umfrage unter den Schülern und deren Eltern
• eine gut funktionierende Städtepartnerschaft mit einer russischen Stadt
• möglichst Lehrkräfte mit Russisch-Fakultas, die eine Russisch-AG anbieten
• Teilnahme an Wettbewerben
Roadmap
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
• Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz
• Beschluss der Schulkonferenz
• Antrag der Schule auf Einführung von Russisch beim Gemeinderat
• Bei Zustimmung des Gemeinderats stellt der Schulträger einen Antrag bei dem zuständigen Regierungspräsidium
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
• Prüfung des Antrags durch das Regierungspräsidium Kriterien: •sind genügend Ressourcen vorhanden?•erlaubt das (Sprachen)-Profil der Schule und der weiteren Schulen in der Region genügend große Lerngruppen?•wird die Mindestteilnehmerzahl erreicht: 16 Schülerinnen und Schüler zur Einführung von Russisch als 2. FS, acht Schülerinnen und Schüler für Russisch als 3. FS (analog zu Latein)?• Keine Zuweisung von Sonderstunden in der Kursstufe
• Bei Zustimmung des RPs kann Russisch als 2. oder 3. FS zeitnah eingeführt werden
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg