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1 Menschenrechte in Österreich Eine quantitative Untersuchung durchgeführt von Karmasin Motivforschung

Menschenrechte in Österreich

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Menschenrechte in Österreich. Eine quantitative Untersuchung durchgeführt von Karmasin Motivforschung. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Menschenrechte in Österreich

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Menschenrechte in Österreich

Eine quantitative Untersuchungdurchgeführt von Karmasin Motivforschung

Page 2: Menschenrechte in Österreich

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Inhalt

1. Die Initiative menschenrechte.jetzt. & das UPR-Verfahren 2. Studiendesign3. Allgemeine Einstellung4. Kenntnis & Stellenwert5. Schutz von Personengruppen6. Wer ist verantwortlich?

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1. Die Initiative menschenrechte.jetzt. & das UPR-Verfahren

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Die Initiative menschenrechte.jetzt

…ist eine Kooperation von 270 NGOs aus verschiedenen Bereichen, die sich für Menschenrechte einsetzen. Sie wird von der Österreichischen Liga für Menschenrechte koordiniert.

… wurde anlässlich der 2011 erstmals für Österreich stattfindenden Universellen Menschenrechtsprüfung der Vereinten Nationen gegründet, ein Verfahren, bei dem die österreichische Regierung der UNO über die heimische Menschenrechtslage Bericht erstatten muss.

…ist für die Erstellung eines Berichts über den Stand der Menschenrechte in Österreich zuständig und hat weitere koordinierte Aktionen auf internationaler und nationaler Ebene zum Schutz der Menschenrechte zum Ziel.

…steht für umfassendes Wissen, Expertise und praktische Erfahrung in Sachen Menschenrechte.

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Das UPR-Verfahren

Der Universal Periodic Review (UPR) ist die alle vier Jahre stattfindende „Universelle Menschenrechtsprüfung“ der UN-Mitgliedsstaaten durch den UN-Menschenrechtsrat.

Ziel der Überprüfung ist die Verbesserung der Menschenrechtssituation in jedem der 192 UN-Mitgliedsstaaten. Die UNO startete mit dieser Überprüfung im April 2008. Die erste Überprüfung Österreichs wird im Jänner 2011 im UN-Menschenrechtsrat in Genf erfolgen.

Die Prüfung erfolgt aufgrund mehrerer Informationen: - Bericht seitens des zu prüfenden Staates; - Bericht des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte zum betreffenden Staat und - sonstige „glaubwürdige und verlässliche Informationen“

relevanter Stakeholder (z.B. Non-governmental Organisations)Diese Dokumente sind zehn Wochen vor dem Start der Überprüfung des betreffenden Staats auf der Website des Hochkommissars (www.ohchr.org) abrufbar.

Die Sitzung zum ersten UPR zu Österreich findet am Mittwoch, den 26. Januar 2011 von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Palais des Nations, Genf, UN-Europazentrale, statt.

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2. Studiendesign

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Wahrnehmung und Wichtigkeit der Einhaltung der Menschenrechte in Österreich

Aufgaben-stellung

Einschaltung in eine persönliche Omnibus-BefragungMethode

1000 Personen, österreichweit, repräsentativ ab 14 JahrenZielgruppe

21.7. bis 4.8.2010Zeitraum

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3. Allgemeine Einstellung

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0

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30

40

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1werden sehr stark

berücksichtigt

2 3 4 5werden gar nichtberücksichtigt

mean total=2,1mean Wien=2,1

mean NÖ/Bgld=2,0mean Stmk/Ktn=2,0mean OÖ/Sbg=1,8mean Trl/Vbg=2,5

% -Werte n=1000

1. Werden Ihrer Meinung nach Menschenrechte in Österreich sehr stark bis gar nicht berücksichtigt?

Für 7 von 10 ÖsterreicherInnen werden die Menschen-rechte in Österreich (sehr/eher) stark

berücksichtigt.

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5. Glauben Sie, dass wir in Österreich mehr auf Menschenrechte achten sollten?

73 Prozent der ÖsterreicherInnen denken, dass in Österreich noch mehr auf Menschenrechte geachtet

werden sollte.

73

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0

10

20

30

40

50

60

70

80

ja nein ist mir egal keine Angabe/ weiß nicht

% -Werte n=1000

Wien 65NÖ, Bgld 74Stmk, Ktn 71OÖ, Sbg 81Trl, Vbg 77

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Allgemeine Einstellung

Positives subjektives Empfinden zum Thema Menschenrechte:Nach Meinung von 70 Prozent der ÖsterreicherInnen werden die Menschenrechte in Österreich sehr bzw. eher stark berücksichtigt.

73 Prozent fordern mehr Achtung der Menschenrechte in Österreich:Klare Mehrheit erkennt Defizite an und spricht sich eindeutig dafür aus, Menschenrechte in Österreich mehr zu achten.

Keine relevanten Unterschiede nach Alter, Geschlecht oder Einkommen. Einzig regional gibt es nennenswerte Unterschiede.

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4. Kenntnis & Stellenwert

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2. Welche Menschenrechte kennen Sie? (gestützte Vorgabe)

Nur knapp ein Drittel gibt an, das Recht auf besonderen Schutz von Minderheiten bzw. Asyl zu

kennen.

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60

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32

28

2

2

0 10 20 30 40 50 60 70 80

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Gleichbehandlung

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Gesundheitsversorgung

(jeder Mensch hat ein) Recht auf soziale Sicherheit

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Bildung

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Rechtsstaatlichkeit - Recht auf ein fairesVerfahren vor den staatlichen, zuständigen Behörden

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Arbeit

(jeder Mensch hat ein) Recht auf ein Privat- und Familienleben

(jeder Mensch hat ein) Recht auf politische Partizipation (Wahlen)

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Versammlung (Versammlungsfreiheit)

(jeder Mensch hat ein) Recht auf besonderen Schutz, wenn er/ sieAngehöriger einer Minderheit ist.

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Asyl und als MigrantIn oder Flüchtling einRecht auf besonderen Schutz.

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Kultur

keines der Genannten

keine Angabe/ weiß nicht

% -Werte n=1000

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3. Welche dieser Menschenrechte halten Sie für besonders wichtig?

Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit hat höchsten Stellenwert.

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(jeder Mensch hat ein) Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Gesundheitsversorgung

(jeder Mensch hat ein) Recht auf soziale Sicherheit

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Gleichbehandlung

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Arbeit

(jeder Mensch hat ein) Recht auf ein Privat- und Familienleben

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Rechtsstaatlichkeit - Recht auf ein fairesVerfahren vor den staatlichen, zuständigen Behörden

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Bildung

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit

(jeder Mensch hat ein) Recht auf politische Partizipation (Wahlen)

(jeder Mensch hat ein) Recht auf besonderen Schutz, wenn er/ sieAngehöriger einer Minderheit ist.

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Versammlung (Versammlungsfreiheit)

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Asyl und als MigrantIn oder Flüchtling einRecht auf besonderen Schutz.

(jeder Mensch hat ein) Recht auf Kultur

keines der Genannten

keine Angabe/ weiß nicht

% -Werte n=1000

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Kenntnis

„Klassische“ Menschenrechte unter den Top drei:Zwei Drittel haben schon von Meinungs- und Pressefreiheit, Recht auf Gleichbehandlung und Recht auf Leben gehört.

„Soziale“ Menschenrechte nur knapp dahinter:Rund 60 Prozent der Befragten kennen das Recht auf Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit und Bildung. Der Stellenwert ist beim Rechtauf Gesundheitsversorgung und soziale Sicherheit noch höher.

Schutz von Minderheiten und Recht auf Asyl sind Schlusslicht:Nur ein Drittel gibt an, diese Menschenrechte zu kennen. Der Stellenwert ist noch geringer: für nur ein Viertel der Befragten sind diese Menschenrechte besonders wichtig.

Je älter, desto mehr Menschenrechte sind bekannt:Es zeigt sich, dass Personen über 30 Jahre tendenziell mehr Menschenrechte kennen als jüngere Personen.

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5. Schutz von Personengruppen

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4. Welche Personengruppen sollten aus Ihrer Sicht besonders geschützt werden?

Besonderer Schutz wird in erster Linie für Kinder gefordert.

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Kinder

kranke Menschen

alte Menschen

Menschen mit Behinderungen

von Armut betroffene Menschen

Frauen

MigrantInnen, AsylwerberInnen

Angehörige sprachlicher undethnischer Minderheiten

Angehörige religiöserMinderheiten

homosexuelle Menschen

keine Angabe/weiß nicht

%-Werte n=1000

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Schutz von Personengruppen

Klares Bekenntnis zum Schutz von Kindern: 83 Prozent wollen Kinder besonders schützen.

7 von 10 ÖsterreicherInnen sind der Meinung, dass alte und kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderungen besonders geschützt werden müssen.

Erwähnenswert ist die Tatsache, dass 58 Prozent der Frauen aber nur 38 Prozent der Männer finden, dass die Rechte von Frauen förderungswert sind.

Betreffend homosexuelle Menschen gibt es je nach Ortsgröße deutliche Unterschiede: bis 5.000 Einwohner nur sechs Prozent, bis 50.000 Einwohner neun Prozent und über 50.000 Einwohner 19 Prozent Zustimmung.

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6. Wer ist verantwortlich?

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6. Wer (primär) ist für die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich verantwortlich?

Die Einhaltung der Menschenrechte wird primär dem Gesetzgeber/Parlament und den Bundes- und

Landesregierungen zugeschrieben.

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0 10 20 30 40 50 60

Gesetzgeber, Parlament

Bundes- und Landesregierungen

alle ÖsterreicherInnen

Polizei

Gerichte

Gemeinden

die Sozialpartner in Österreich

die EU

internationale Organisationen wie die UNO

Unternehmen

Medien

die Kirche

NGO´s

keine Angabe/weiß nicht

%-Werte n=1000

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Einhaltung

ÖsterreicherInnen mit Verantwortung:Mehr als die Hälfte (51 Prozent) der ÖsterreicherInnen fühlen sich selbst für die Einhaltung der Menschenrechte zuständig.

Legislative und Exekutive sind für Rahmenbedingungen verantwortlich:Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Menschenrechte liegt in erster Linie beim Parlament (59 Prozent) und den zuständigen Behörden (Bundes- und Landesregierungen 55 Prozent).

UNO und EU spielen eine untergeordnete Rolle:Nur rund 30 Prozent sind der Meinung, dass internationale Organisationen für die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich zuständig sind.

NGOs werden nicht in die Pflicht genommen:Offenbar klare Unterscheidung – nur 19 Prozent der Befragten sehen eine primäre Verantwortung seitens der NGOs.

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Kontakt & Infos

Dr. Marion WisingerGeneralsekretärinÖsterreichische Liga für MenschenrechteTel. 01 / 523 63 17e-mail: [email protected]

www.menschenrechte-jetzt.atwww.upr-info.org