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Unsere Wirtschaft Magazin Unternehmensförderung Stationärer Handel setzt auf Beratung Recht Facebook: Datenschützer nach Urteil im Hintertreffen Spezial Alle Kandidaten zur Wahl der IHK-Vollversammlung Ausgabe 10/2014 Verkehrslandeplatz: Finanzierung steht

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Unsere WirtschaftMagazin

Unternehmensförderung

Stationärer Handel setzt auf Beratung

Recht

Facebook: Datenschützer nach Urteil im Hintertreffen

Spezial

Alle Kandidaten zur Wahlder IHK-Vollversammlung

Ausgabe 10/2014

Verkehrslandeplatz: Finanzierung steht

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Unsere Wirtschaft 10/2014

Inhalt

TitelthemaKommunalpolitik und Wirtschaft bereiten den Weg 4für Planfeststellungsverfahren zum Verkehrslandeplatz

RegionHermann Koch GmbH feiert 6100-jähriges Bestehen

IHK-Service zahlt sich (nicht nur) für 8Gundermann GmbH & Co. KG in Weidhausen aus

Landkreis Kronach beteiligt sich an Kosten von 8Potenzial-Analyse für ICE-Halt in Coburg

Steuerungskreis der Europäischen Metropolregion 9Nürnberg tagt im Coburger Palais Edinburg

Sonderthema:

Immobilien, Bau & ArchitekturDie sogenannte „Betreiberverantwortung“ gerät 10für Immobilieneigentümer zur Haftungsfalle

Die Steuerschuld bei der Umsatzsteuer aus 14Bauleistungen wurde umgekehrt

StandortpolitikAmtliche Hilfe zur Interpretation des 22Berufskraftfahrer-Qualifi kations-Gesetzes

Tourismus2. Gemeinsamer Tourismustag Coburger Land – 23Rennsteig - Rodachtal soll Vorjahreserfolg toppen

Aus- und WeiterbildungHummel Manufaktur bildet Industriekeramiker der 24Fachbereiche Verfahrens- und Dekorationstechnik aus

Nachvermittlungsaktion: Ausbildungsniveau bleibt 25in der Region durch Engagement aller Akteure hoch

IHK-Weiterbildung: Alle Termine von schriftlichen 25

Prüfungen im Jahr 2015 auf einen Blick

Existenzgründung und UnternehmensförderungTrend zum Online-Einkauf bringt stationären 26Handel zunehmend unter Druck

Innovation und UmweltIHK-Patentforum Nordbayern rückt Strategien 28gegen Produktpiraten und Plagiatoren in den Fokus

InternationalHausmessen: Polstermöbelhersteller konstatieren 31leichten Umsatzzuwachs und vorsichtigen Optimismus

Recht und SteuernOberverwaltungsgericht schließt sich Auffassung 32von IHKs zur Datenschutz-Haftung bei Facebook an

Bundesarbeitsgericht schwächt Arbeitgeberposition 33gegenüber Klagen wegen Diskriminierung

BekanntmachungenIHK-Vollversammlungsbeschluss und 34Vereinbarung über Honorar-Finanzanlagenberater

Zuwendungssatzung der IHK zu Coburg 36

Finanzstatut der IHK zu Coburg 37

44 Persönlichkeiten der heimischen Wirt-

schaft bewerben sich in sieben Wahl-

gruppen um einen der 32 Sitze in der

Vollversammlung der Industrie- und

Handelskammer zu Coburg. Im Novem-

ber wird das „Parlament der Coburger

17–20 SPEZIAL: Im November wird die neue Vollversammlung gewählt

Alle Kandidaten zur IHK-Wahl 2014

6–7 Investitionsentscheidung für die Region

Spedition Heland feiert Neubau in Neustadt

Wirtschaft“ für die Periode 2015 bis

2018 neu gewählt. Zur Abstimmung auf-

gerufen sind alle Mitgliedsunternehmen

der IHK. Auf 4 Sonderseiten stellen wir

alle Kandidaten und die Modalitäten der

Wahl in Detail vor.

30 Wirtschaftsjunioren weiten Jugendförderung aus

Junge Leute sollen mit „Rückenwind . Stark ins Leben“

Die Coburger Wirtschaftsjunioren

weiten ihre seit mehreren Jahren er-

folgreiche und zwischenzeitlich auch

preisgekrönte Jugendförderung aus. In Zu-

sammenarbeit mit der Ev. Jugendbildungs-

stätte Neukirchen wurde jetzt das Projekt

„Rückenwind. Stark ins Leben“ gestartet.

13 Jugendliche nahmen an dem 5-tägi-

gen Jugendbildungscamp teil, durch das

Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Men-

schenführung, Verantwortung, Mut und

Ressourcenbewusstsein sowie die Werte-

Für 4,2 Mio. € hat die Spedition Heland

auf 6.000 Quadratmeter Betriebsflä-

che in Neustadt bei Coburg eine neu-

es Logistikzentrum errichtet. Nach rund

einjähriger Bauzeit wurde es jetzt in Ver-

bindung mit der 90-Jahr-Feier des Fa-

milienunternehmens feierlich eröffnet.

IHK-Präsident Friedrich Herdan und Neu-

stadts Oberbürgermeister Frank Rebhan

freuten sich in ihren Festreden über die

Investition und dankten für die Stand-

ortentscheidung zugunsten des heimi-

schen Wirtschaftsraums. Rebhan (r.)

überreichte Inhaber Wolfgang Heland (l.)

ein Ortsschild aus der streng limitierten

„Wir-sind-Neustadt“-Edition.

orientierung und Haltung ehrbaren Unter-

nehmertums vermittelt werden sollen.

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3Editorial

Unsere Wirtschaft 10/2014

IHK sorgt sich um IT-Sicherheit in der Wirtschaft

Friedrich Herdan, Präsident

Das Thema Sicherheit in

der Wirtschaft steht

nicht erst seit Auf-

deckung flächendecken-

der Spionage durch diverse

Geheimdienste und andere

„Neugierige“ bei vielen unserer

Unternehmen auf der Agen-

da. Es geht um gewerbliche

Schutzrechte (zum Beispiel Patente und Marken) und um die

Sicherheit der Informationstechnik. Gerade das Know-how

deutscher Unternehmen ist wegen ihrer starken Position auf

den Märkten der Welt von größtem Interesse für andere Staa-

ten und Wettbewerber.

Wichtig ist die Erkenntnis, dass nicht nur Großkonzerne aus-

gespäht werden, sondern insbesondere mittelständische

Unternehmen, die das Gros unseres Wirtschaftsraumes Co-

burg stellen. Das hat vor allem zwei Gründe.

Erstens: Gerade unsere mittleren Firmen verfügen über viele

Patente und herausragendes Know-how bei Produkten und

Verfahren. Know-how ist der Wettbewerbsvorteil schlecht-

hin, und deshalb fi nden sich sehr oft Nachahmer.

Zweitens: KMU’s haben nicht in ausreichendem Maße die per-

sonellen, technischen und fi nanziellen Möglichkeiten eines

Konzerns, um sich intensiv um IT-Sicherheit zu kümmern. Das

Tagesgeschäft lässt kaum Zeit für Präventionsmaßnahmen,

geeignete Schutzmechanismen, wie z. B. Sicherheitssoftware

sind nicht bekannt. Deshalb haben Marken- und Produktpi-

raten oft vergleichsweise leichtes Spiel.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

schätzt den Schaden für deutsche Unternehmen insgesamt

auf 50 Milliarden Euro im Jahr. Die Schäden entstehen dabei

auf verschiedensten Ebenen. Der Verlust von Informationen

und Alleinstellungsmerkmalen im Produktions- und Dienst-

leistungsbereich kann sich existenzgefährdend auswirken. Ge-

rade in Zeiten zusammenwachsender Märkte wird der Schutz

geistigen Eigentums für Unternehmen zu einer großen He-

rausforderung. Jedes fünfte Unternehmen in Deutschland,

auch einige Unternehmen unserer Region, wurden bereits

Opfer von Industriespionage. Eine Schutzstrategie ist also

unerlässlich!

Die Informationstechnik – Server, Computer, Speicher, Peri-

pheriegeräte – ist das am häufi gsten genutzte Einfallstor für

Kriminelle zum Abgreifen wichtiger Daten. Die weltweite IT-

Vernetzung und die steigende Bedrohungslage im Internet

erfordern deshalb speziell in mittelständischen Unterneh-

men Sensibilisierung für die Abhängigkeit des Unternehmens

von der Sicherheit eingesetzter Informations- und Kommu-

nikationstechnik.

Die „e-Crime Studie 2013“ der Wirtschaftsprüfungs- und

Beratungsgesellschaft KPMG dokumentiert eine hohe Be-

troffenheit der deutschen Wirtschaft durch Delikte der Cy-

ber-Kriminellen. Eine Befragung von 500 Unternehmen ergab,

dass Angriffe aus dem Internet immer komplexer werden. Als

größte Gefahrenquellen werden die mobile Telekommunika-

tion, aber besonders die Nutzung mobiler Datenträger ge-

sehen. Mit überschaubarem Aufwand kann man die Risiken

minimieren. Gerade für mittlere Unternehmen mit beschränk-

ten Ressourcen ist es wichtig, individuell eine angemessene

IT-Sicherheitsstrategie zu entwickeln.

Die IHK zu Coburg hat seit Februar ein Angebot, speziell zuge-

schnitten für ihre Coburger Firmen: Das über drei Jahre lau-

fende Projekt „Know-how-Schutz und IT-Sicherheit für den

Mittelstand“ soll bei unseren Mitgliedsunternehmen die Kom-

petenzen im Bereich von Know-how-Schutz und IT-Sicherheit

stärken und damit die Zukunftsfähigkeit sichern. Das Projekt

umfasst ein Volumen von fast 300.000 Euro, es wird zu 50

Prozent durch das Bayerische Wirtschaftsministerium geför-

dert (die restlichen 50 Prozent fi nanziert die IHK zu Coburg).

Vor kurzem konnten wir aus den Händen von Herrn Thomas

Engel, Abteilungsdirektor bei der Regierung von Oberfranken,

den Förderbescheid dankbar entgegennehmen.

Allgemein formuliert, geht es in dem Förderprojekt darum,

bei Mittelständlern im Zuständigkeitsbereich der IHK zu Co-

burg ein klares Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig

Know-how-Schutz und IT-Sicherheit sind. Konkret steht Ih-

nen mit Diplom-Geograph Markus Vollmuth für die Laufzeit

des Projektes von drei Jahren ein kompetenter Ansprechpart-

ner zur Verfügung. Er ist mit Wissens- und Technologietrans-

fer sowie mit Innovations- und Patentmanagement bestens

vertraut. Bis Ende 2016 sind verschiedene themenspezifi sche

Informationsveranstaltungen geplant, die Termine erfahren

Sie regelmäßig in Ihrem IHK-Magazin. Auch Erfahrungsaus-

tausch, Qualifi zierungsmaßnahmen und Workshops sind vor-

gesehen. Mit diesem geförderten Angebot nimmt sich die IHK

proaktiv eines wichtigen Themas an, das ganz wesentlich über

die Zukunftsfähigkeit unseres Standortes mitentscheidet.

Mein Appell: Nutzen Sie das exklusive Know-how Ihrer IHK zu

Coburg in den Feldern Know-how-Schutz und IT-Sicherheit!

Ihr

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4 Titelthema

Unsere Wirtschaft 10/2014

dem Vorhaben mit großer Mehrheit (le-

diglich acht Gegenstimmen) zugestimmt.

Nach diesen Beschlüssen kann jetzt das

Luftamt Nordbayern das Planfeststel-

lungsverfahren durchführen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wer-

den alle Aspekte des Infrastrukturpro-

jektes neutral geprüft, unter anderem

der Bedarf, die Umweltverträglichkeit

und die ausreichende Berücksichtigung

möglicher Alternativen im Vorfeld. Das

Ergebnis dieser Prüfung ist offen. Benja-

min Bartsch von der CDM Smith Consult

GmbH rechnet damit, dass die Bauarbei-

ten im Sommer 2017 beginnen können.

Die Finanzierung der auf 30 Mio. € ver-

anschlagten Baukosten ist unterdessen

gesichert. 15 Mio. € schießt der Freistaat

Bayern zu, 8 Mio. € steuert die Coburger

Wirtschaft bei. Die verbleibenden 7 Mio. €

teilen sich die Stadt (5,5 Mio. €) und der

Landkreis Coburg (1,5 Mio. €).

Den Zuschuss des Freistaats sagte der

Bayerische Staatsminister des Innern, für

Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, nach

einem Gespräch zwischen ihm und Ver-

tretern der regionalen Wirtschaft unter

Führung des Präsidenten der IHK zu

ZUSTIMMUNG ZUM VERKEHRSLANDEPLATZ STEIGT Wirtschaft erhöht Kostenbeteiligung – Landrat ändert Standpunkt – Politik ebnet Weg für Planfeststellung

Willi Kuballa (links), Geschäftsführer der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz, und Benjamin Bartsch, CDM Smith Consult GmbH, informierten im Coburger Kreistag über den Sachstand der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Rechtes Bild: Unmittelbar vor Beginn der Kreistagssitzung wurden Kommunalpolitiker am Landratsamt mit Argumenten von demonstrierenden Befürwortern und Gegnern des Verkehrslandeplatzes in Neida konfrontiert.

Im Coburger Kreistag sprachen sich am

30. September 34 von 54 Mandatsträ-

gern (63 %), die an der Abstimmung

teilnahmen, für die Einleitung des Plan-

feststellungverfahrens aus. Zuvor hatte

am 26. September der Coburger Stadtrat

Das Werben der Wirtschaft für den Neubau des Verkehrslandeplatzes in Meeder-Neida zeigt Wirkung: Die Zu-stimmung steigt. Die Coburger Kom-munalpolitik hat jetzt den Weg für das Verfahren zur Planfeststellung frei gemacht.

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5Titelthema

Coburg, Friedrich Herdan, dem Oberbür-

germeister der Stadt Coburg, Norbert Tess-

mer, des Landrates Michael Busch und

Vertretern der Verwaltung zu, das Ende

September in Kloster Banz stattfand. Der

Einigung über den regionalen Finanzie-

rungsanteil gingen lange und intensive

Gespräche zwischen dem Vertreter der

Gesellschafterversammlung der Bro-

se Unternehmensgruppe, Michael Sto-

schek, dem IHK-Präsidenten, Coburgs

Oberbürgermeister und Landrat voraus.

So werden von dem regionalen Anteil

8 Mio. € und damit mehr als die Hälfte

der Investitionskosten von den Unter-

nehmen getragen.

Damit setzt die Wirtschaft ein deutli-

ches Zeichen: Sie steht zu ihrer Verant-

wortung und nimmt einen großen Teil

der Finanzierung auf sich. So werden

die Kommunen entlastet und zugleich

der Weg hin zu einer zukunftsfähigen

Infrastruktur der Region Coburg berei-

tet. Hiervon profi tieren alle Unternehmen

am Wirtschaftsstandort Coburg, die auf

einen schnellen, direkten wie auch plan-

baren Luftverkehrsweg angewiesen sind.

Die zum Erfolg führende Führungsrol-

le von IHK-Präsident Herdan wurde im

Kreistag durch den SPD-Fraktionsvor-

sitzenden, Neustadts Oberbürgermeis-

ter Frank Rebhan, gewürdigt: Er spreche

der Wirtschaft für die Aufstockung ihrer

Finanzierungsbeteiligung und insbeson-

dere dem IHK-Präsidenten für dessen

Verhandlungsgeschick „ausdrücklichen

Dank“ aus, sagte Rebhan. Er sei „über-

zeugt“, dass der Verkehrslandeplatz „ein

wichtiger, vielleicht sogar außerordent-

lich wichtiger, Baustein zur Zukunftssi-

cherung unserer Region sein wird“.

Obwohl die politische Kontroverse er-

wartungsgemäß im Coburger Kreistag am

stärksten ausgeprägt war, fi el sie deut-

lich schwächer aus als befürchtet. Der

Stimmungswechsel zugunsten des Ver-

kehrslandeplatzes (VLP) in Meeder-Neida

zeichnete sich bereits in Demonstratio-

nen ab, bei denen die Zahl der Befür-

worter deutlich die der Gegner überwog.

Exemplarisch für Standpunktverände-

rung im Zuge transparenter Information

über die Planung durch die Projektgesell-

schaft VLP steht der Coburger Landrat.

Michael Busch, dem 2008 nicht zuletzt

seine klare, öffentliche Ablehnung des Pro-

jektes ins Amt verhalf, stimmte jetzt für

die Einleitung des Planfeststellungsver-

fahrens. Begründend verwies der Landrat

auf zurückliegende, intensive Gespräche

mit Unternehmern, die ihn zur Überzeu-

gung gebracht haben, dass unmittelbar

anstehende und mittelfristige Standort-

entscheidungen vom VLP abhängen. Die

heimische Wirtschaft zahle an die Kom-

munen im Landkreis jährlich zwischen 30

und 40 Mio. € Gewerbesteuer, „da be-

steht auch ein Anspruch auf Infrastruk-

tur“, erklärte Busch.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

6 Region

In der Coburger Wirtschaft gab es jetzt gleich zweimal berechtigten Grund tüchtig zu feiern: das 100-jährige Bestehen der Hermann Koch GmbH und die Eröffnung des neuen Logis-tikzentrums von Heland.

Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel gratuliert Geschäftsführer Dr. Thiemo Hagedorn (links) und überreicht ihm die IHK-Ehrenurkunde zum 100-jährigen Bestehen der Hermann Koch GmbH.

Noch vor einem Jahr drohte der Co-

burger Firma Hermann Koch die

Insolvenz, im September beging

der Entwickler und Hersteller von Verpa-

ckungen aus Kunststoff und technischen

Kunststofferzeugnissen für die Kosmetik-

industrie sein 100-jähriges Jubiläum auf

dem Firmengelände in Creidlitz. Geladen

waren vor allem Mitarbeiter, Kunden und

Lieferanten. Der geschäftsführende Gesell-

schafter Dr. Thiemo Hagedorn warf einen

ungeschönten Blick auf die schwierige,

jüngere Vergangenheit und blickte op-

timistisch in die Zukunft: Man entwick-

le sich jetzt in wesentlichen Punkten gut.

Lieferanten ebenso wie die 250 Mitarbei-

ter hätten mit dazu beigetragen, dass es

wieder aufwärts gehen kann.

Zum 1. Juli 2014 wurden die unterneh-

merischen Aktivitäten der Standorte Strauf-

hain und Coburg in der neuen Hermann

Koch Europe GmbH gebündelt. Im nächsten

Schritt ist die Gründung einer AG geplant.

Das Unternehmen erwirtschaftet rund 50

Prozent seiner Umsätze in Deutschland,

die andere Hälfte im europäischen Aus-

land. Die Wertschöpfung beruht weniger

auf der Herstellung von Tuben und Dosen,

sondern vielmehr auf der Dekoration die-

ser Verpackungen. Strategisches Ziel ist,

mehr ins Premiumsegment vorzustoßen.

Wirtschaft feiert Tradition und Fortschritt 100 Jahre Hermann Koch GmbH in Coburg – Einweihung Logistikzentrum Heland in Neustadt

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Unsere Wirtschaft 10/2014

7Region

„Da können wir den Kunden einen echten

Mehrwert bieten, zum Beispiel durch in-

dividuelle Dekore“, erläutert Dr. Hagedorn.

Ein „Renner“ sei aktuell der metallisierte

Druck. „Das können außer uns nicht viele.“

Ein weiterer Vorteil, insbesondere gegen-

über dem asiatischen Wettbewerb, sei die

Möglichkeit, selbst in der Serienfertigung

noch Änderungen vorzunehmen.

Das Unternehmen wurde 1914 von

Hermann Koch als Metallwarenfabrik ge-

gründet. 15 Jahre später begann man mit

der Fertigung von Duroplastverschlüssen,

1951 folgte der Einstieg in die Spritzgieß-

fertigung.

Heland setzt einen HöhepunktDie 90-Jahr-Feier der Spedition Heland

wurde mit der Eröffnung des neuen Lo-

gistikzentrums in Neustadt bei Coburg

(„Unsere Wirtschaft“ 8-9/2014) verknüpft.

4,2 Mio. € investierte das Familienunter-

nehmen. Inhaber Wolfgang Heland be-

gründete die Standortentscheidung mit

der guten Verkehrsanbindung und der ex-

zellenten Unterstützung durch die Neu-

stadter Stadtverwaltung. Mit der größten

Einzelinvestition der Firmengeschich-

te setze Heland in seiner langen Tradi-

tion „sicherlich einen Höhepunkt“, sagte

er gegenüber mehreren hundert gelade-

nen Gästen und Mitarbeitern.

IHK-Präsident Friedrich Herdan zeig-

te in seiner Festrede auf, dass Logistik

mehr bedeutet, als Güter „von A nach B“

zu transportieren. „Vielmehr bedarf es

eines ausgeklügelten und exakt aufein-

ander abgestimmten Miteinanders“, be-

tonte er. Mit 230 Mrd. € Umsatz pro Jahr

sei die Logistikbranche drittgrößter Arbeit-

geber nach Automobilindustrie und Han-

del in Deutschland zugleich jedoch eine

der am meisten unterschätzten Bran-

chen. Herdan dankte der Familie Heland

für ihre regionale Standorttreue. „Das Fa-

milienunternehmen ist bekannt für sein

behutsames, aber kontinuierliches Wachs-

tum, das man am besten mit Solidität um-

schreiben kann“, sagte er.

Neustadts Oberbürgermeister Frank

Rebhan dankte für mittlerweile 25-jäh-

rige Treue zur Großen Kreisstadt: „Ge-

lebtes Vertrauen zwischen Politik und

Wirtschaft bildet die Basis von Verant-

wortung und damit auch Nachhaltigkeit.

Denn nur im Vertrauen gedeiht langfris-

tiger Erfolg.“ Das Stadtoberhaupt brach

eine Lanze für das Coburger Land: „Es

sind die Regionen außerhalb der großen

Ballungsräume, die dem Mittelstand, der

klassischen heimischen Wirtschaft, die

besten Voraussetzungen bieten können,

wenn die Infrastruktur stimmt.“

Mit symbolischer Schlüsselübergabe für das Logistikzentrum vollendete der Bauträger Goldbeck (Suhl) seinen Auftrag gegenüber Heland. Im Bild (v. l.): Wolfgang Heland, Projekt-leiter Michael Körber und Bauleiter Thomas Dornfeld (beide Goldbeck), Birgit Heland und Juniorchef Christian Heland.

IHK-Präsident Friedrich Herdan gratuliert Firmenchef Wolfgang Heland zu seinem Neubau.

Der Spezialist für Firmenversicherungen

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Unsere Wirtschaft 10/2014

8 Region

Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Larissa Hammon erläutert Rico Seyd, IHK-Referent Innovation und Umwelt, Maßnahmen, die die Firma Gundermann zur Steigerung der Energieeffi zienz umsetzte.

IHK-Unterstützung zahlt sich aus Gundermann investiert erfolgreich in Energieeinsparung

Die IHK zu Coburg setzt sich für eine sichere, kostengünstige und umwelt-freundliche Energieversorgung ihrer Mitgliedsunternehmen ein. „Wir bie-ten neben Informationen auch Erst-beratungen und Veranstaltungen unter anderem zu Energieeffi zienz, Förderprogrammen und Energiema-nagementsystemen an“, erklärt Rico Seyd, Referent Innovation und Umwelt.

Dieser Service zahlt sich für Unter-

nehmen in barer Münze aus, wie

das Beispiel der Firma Hilmar Gun-

dermann GmbH & Co. KG in Weidhausen

zeigt. Bei dem Spezialisten für hochwer-

tigen Gestellbau sowie Wohn- und Ob-

jektmöbel aus Massivholz ist Energie ein

erheblicher Kostenfaktor. „Wir waren zu

energielastig und wussten, dass wir an

dieser Stelle etwas tun müssen“, sagt

Geschäftsführende Gesellschafterin Dr.

Larissa Hammon. Diese Erkenntnis liegt

rund ein Jahr zurück, und seitdem hat

sich einiges getan.

Dr. Hammon wandte sich an die IHK

zu Coburg, schilderte die Situation und

erhielt einen geldwerten Tipp: Über die

KfW ist eine Initialberatung möglich, und

die Kosten für den Energieberater, der

die Situation vor Ort checkt, werden zu

FörderprogrammDas Förderprogramm hocheffi zien-

te Querschnittstechnologien gibt

es seit 1. Oktober 2012. Antragsbe-

rechtigt sind KMU mit bis zu 500

Beschäftigten und einem Jahresum-

satz von höchstens 100 Mio. €. Ver-

antwortlich für die Bewilligung der

Mittel ist das BAFA. Gefördert wer-

den Investitionen zur Steigerung der

Energieeffi zienz durch Einsatz hoch-

effi zienter Querschnittstechnologien.

Seit 1.1.2014 gelten einige Änderun-

gen. Als Einzelmaßnahme werden auch

LED-Beleuchtungssysteme gefördert,

das Mindestinvestitionsvolumen bei

Einzelmaßnahmen wurde auf 2.000 €

gesenkt.

80 Prozent bezuschusst. Bei der Firma

Gundermann identifi zierte der Fachmann

ein Einsparpotenzial insbesondere bei der

Druckluftanlage. „Das System war über-

dimensioniert“, erinnert sich die Gunder-

mann-Chefi n.

Die anschließende Detailberatung klär-

te, welche Veränderungen konkret um-

zusetzen sind. Mit fi nanziellen Mitteln

aus dem Programm zur „Förderung von

energiesparenden Technologien in Unter-

nehmen“, mit dem hocheffi ziente Quer-

schnittstechnologien gefördert werden

(siehe Infokasten), ging es an die Reali-

sierung: Das Unternehmen investierte

in die Erneuerung der Druckluftanla-

ge und eine neue CNC-Steuerung. Bei

ihrer Druckluftanlage setzten die Weid-

häuser auf einen Spezialisten aus dem

IHK-Bezirk: KAESER KOMPRESSOREN SE.

Als nächstes wird ein Wärmerückge-

winnungs-System an den Kompresso-

ren installiert. „Wenn man sich mit den

Fördermöglichkeiten beschäftigt, dann

zeigt sich, dass die Materie gar nicht so

kompliziert ist, wie es zunächst scheint.

Und außerdem kann man bei der IHK

nachfragen“, so Dr. Hammon.

Allein durch die Veränderungen am

Druckluftsystem spart das Unterneh-

men jetzt mit den neuen Kompressoren

über 50 Prozent Energiekosten! Investiert

wurden bisher 50.000 Euro, vom Bun-

desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-

trolle (BAFA) sind 30 Prozent Förderung

bewilligt. Nächster Einspar-Ansatzpunkt

ist die Beleuchtung. Weiteres Potenzial

tut sich bei Material- und Ablaufeffi zienz

auf. „Auch dafür gibt es Förderprogram-

me“, betont Rico Seyd. Bei der Beantra-

gung von Fördermitteln dürfe man keine

Angst „vor etwas Schreibarbeit und Zah-

len“ haben. „Man sollte es versuchen – es

lohnt sich!“

Kronacher Hilfe für ICE-Halt in CoburgNachbarlandkreis steuert 5.000 Euro zu Potenzial-Analyse bei

Der Landkreis Kronach steuert 5.000 €zur Potenzial-Analyse bei, die die IHK zu Coburg für den geforderten ICE-Systemhalt in Coburg in Auf-trag geben will. Das beschloss der Kreisausschuss einstimmig.

Die Fraktionsvorsitzenden von CSU

und SPD betonten die partei-

übergreifende Geschlossenheit

zur Unterstützung des Vorhabens. „Wir

wollen es alle“, sagte Richard Rauh von

der SPD. Bernd Liebhardt von der CSU

unterstrich: „Wir brauchen ein starkes

Signal, dass die Region gegenüber der

Bahn zusammenhält!“ Zugleich wurde

im Kronacher Kreisausschuss gefordert,

die Anschlussverbindungen nach Co-

burg per Bus und Bahn zu verbessern.

IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar

Schnabel hatte dem Gremium Zweifel

an den Schätzungen der Bahn erläu-

tert: „Wir glauben, dass es in der Region

ein deutlich höheres Fahrgast-Poten-

zial gibt“. Gefordert wird ein ICE-Sys-

temhalt im Zwei-Stunden-Takt.

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9Region

Stärkere Vernetzung in der MetropolregionSteuerungskreis der Europäischen Metropolregion Nürnberg tagte in Coburg

Die IHK zu Coburg war kürzlich Gastge-ber der 21. Sitzung des Steuerungskrei-ses der Europäischen Metropolregion Nürnberg.

Geladen waren neben dem Vorstand,

der aus den drei politischen Vor-

ständen sowie den drei Vorstän-

den aus dem Bereich Wirtschaft besteht,

die politischen und fachlichen Sprecher

der 7 Fachforen Tourismus, Kultur, Ver-

kehr und Planung, Wirtschaft und Infra-

struktur, Wissenschaft, Sport, Marketing

und dem Lenkungskreis Klimaschutz und

nachhaltige Entwicklung.

Siegmar Schnabel begrüßte die Sit-

zungsteilnehmer und betonte Coburgs

hervorragende wirtschaftliche Bedeu-

tung: „Coburg hat eine sehr starke Wirt-

schaftskraft, bei der Industriedichte

befi nden wir uns innerhalb der Euro-

päischen Metropolregion Nürnberg auf

Rang 2, bei der Dienstleistungsdichte

nehmen wir Rang 3 in Bayern ein. Das

heißt aber auch, dass die Region viel von

der Europäischen Metropolregion erwar-

tet.“ Schnabel bat die EMN um Unter-

stützung bei der Forderung der Region

Südthüringen – Nordwest-Oberfranken

nach einem ICE-Systemhalt am Bahnhof

Coburg. Der Ratsvorsitzende Landrat Kro-

der ergänzte: „Trotz der herausragenden

Stellung Coburgs, lohnt sich gerade für

die Wirtschaft die Vernetzung innerhalb

der Metropolregion.“

Wichtigster Tagesordnungspunkt der

Sitzung war die Vorstellung der Projek-

te aus den Foren. Unter den Projekten

fi ndet sich der Wissenschaftstag 2015

in Hof (2013 in Coburg), eine Analyse

der Wertschöpfungsketten in den Kom-

petenzfeldern der Europäischen Metro-Information

www.metropolregionnuernberg.de

Die Teilnehmer der 21. Sitzung des Steuerungskreises der Europäischen Metropolregion Nürnberg (v. l.): Heinz Brenner (Leiter des Regionalreferats Erlangen/Nürnberg der Siemens AG), Heribert Trunk (Präsident der IHK für Oberfranken Bayreuth), Dr. Christa Standecker (Geschäftsstelle Europäische Metropolregion Nürnberg), Andreas Starke (Oberbürgermeister von Bamberg), Armin Kroder (Landrat des Landkreises Nürnberg) und IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel.

polregion Nürnberg, der Messeauftritt

auf der EXPO REAL 2015 sowie die Jah-

reskonferenz der Allianz pro Fachkräfte

2015.

www.lfa.de

WIR FÖRDERN GROSS UND KLEINBayerns Mittelstand ist stark in seiner Vielfalt. Als Förderbank für Bayern unter-stützen wir die Bauindustrie genauso wie den Einzelhandel und andere Branchen. Gerne beraten wir Sie kostenfrei, wie sich mit unseren zinsgünstigen Darlehen Ihr nächstes Vorhaben schnell realisieren lässt. Tel. 0800 - 21 24 24 0

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10 Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

Michael Jochmann, Geschäftsleiter der Briqq GmbH (Coburg/Eckernförde)

HAFTUNGSFALLE FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER Betreiberverantwortung: CAFM-Systeme und Expertenteams helfen im Dschungel aus EnEV, Prüfungen und Dokumentationspfl icht

Das Thema der Betreiberverantwor-tung ist für Immobilieneigentümer, Betreiber und Nutzer schon immer eine herausfordernde Aufgabenstel-lung. Daraus erwachsende Pfl ichten werden häufi g aufgrund der Komple-xität nicht konsequent erfüllt.

Den meisten Eigentümern fällt es

schwer, neben ihrem Kerngeschäft

die nötige Zeit und das notwendi-

ge Know-how aufzubringen, alle vorge-

schriebenen Regularien zu identifi zieren

und einzuhalten.

Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist,

erschwert die Vielfalt der einzuhalten-

den Pfl ichten die Umsetzung immens.

Folgende Quellen sind hierfür zu be-

rücksichtigen: EU-Recht, Bundesrecht,

Landesrecht, Städte- und Gemeinde-

verordnungen, Genehmigungsbehörden,

Unfallversicherungsträger, technische Re-

geln staatlicher Ausschüsse sowie DIN-

und VDE-Normen.

Erschwerend kommt hinzu, dass es kei-

ne Zusammenfassung der Gesetzeslage

in Literatur und Fachpublikationen gibt.

Eine vollständige Sicherung der Betrei-

berverantwortung in Eigenregie wird so-

mit in der Praxis zu einem Wagnis.

Um dieses Wagnis zu umgehen, behel-

fen sich Eigentümer mit der Delegierung

der Betreiberverantwortung an Betreiber

oder Dienstleister. Auch diese Variante

birgt Risiken wie zum Beispiel das soge-

nannte Organisationsverschulden, da die

Haftung nicht ohne den Aufbau einer

Haftungskette restlos auf Dritte über-

tragen werden kann.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

Dieser Satz hat in diesem Zusammenhang

eine schwerwiegende Bedeutung: Kann

ein Eigentümer im Schadensfall nicht ein-

wandfrei nachweisen, alle zur Einhaltung

der Betreiberverantwortung notwendi-

gen Pfl ichten erfüllt beziehungsweise

rechtssicher delegiert zu haben, kann

er strafrechtlich zur Verantwortung ge-

zogen werden.

Besondere Beachtung verdienen die

Pfl ichten aus der zum 1. MaI 2014 in

Kraft getretenen Energieeinsparungsver-

ordnung (EnEV 2014) in §27. Hier werden

ab 2015 aktiv Stichproben durchgeführt,

die bei einer Nichteinhaltung der Pfl ich-

ten zu Bußgeldern bis zu einer Höhe von

50.000 € führen können. Im Besonderen

sind hier die Inspektionen von Klimaan-

lagen, die Erstellungs- und Aushang-

pfl ichten von Energieausweisen und das

Betreiben veralteter Anlagen zu nennen.

Ein Patentrezept für diese Aufgaben-

stellung gibt es nach nicht. Die Konsul-

tation von Fachleuten ist dringend zu

empfehlen. Einschlägig spezialisierte

Dienstleister versammeln oft Fachleute

wie Rechtsanwälte, Versorgungs- und

Bauingenieure sowie Informatiker in in-

terdisziplinären Teams. Als Ergänzung zur

Beratung ist die Einführung eines CAFM-

Systems häufi g sinnvoll, das Handwerks-

zeug des Eigentümers zur Verwaltung

und Dokumentation aller zur Einhaltung

der Betreiberverantwortung notwendi-

gen Pfl ichten ist.

Autor: Michael Jochmann

Architekt Dipl.-Ing. Harald EichhornHindenburgstraße 6

96450 CoburgTelefon: +49(0)9561 8190-0 Telefax: +49(0)9561 8190-20

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Unsere Wirtschaft 10/2014

11Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

Neues IHK-Merkblatt Pfl ichtangaben in Immobilienanzeigen

Seit Mai 2014 muss die neue

Energieeinsparverordnung be-

achtet werden. Sie brachte auch

Neuregelungen zu Pfl ichtangaben in

Immobilienanzeigen. Die wichtigsten

Fragen zu diesem Thema behandelt

ein aktuelles IHK-Merkblatt. Es be-

antwortet Schlüsselfragen wie:

Wann müssen Immobilienanzeigen

Energiekennzahlen enthalten? Wel-

che Pfl ichtangaben sind verlangt?

Welche Rolle spielt der Energieaus-

weis? Was geschieht bei Verstößen

gegen Pfl ichtangaben? Außerdem

klärt es über Immobilienanzeigen in

ausländischen Medien sowie Pfl icht-

angaben für ausländische Immobi-

lien bei einer Anzeige in Deutschland

auf. Das Merkblatt enthält auch eine

Musteranzeige. Es ist über den Be-

reich „Recht und Steuern“ der IHK

zu beziehen.

Computer-Aided Facility Management (CAFM)Moderne Informationstechnik entlastet in der Liegenschaftsverwaltung

Computer-Aided Facility Manage-ment (CAFM) ist die Unterstützung des Facilitymanagements durch In-formationstechnik in Form eines Computerprogramms, das aus einer Datenbank und einer Anwenderober-fl äche besteht. Dabei stehen die Be-reitstellung von Informationen über die Facilities und die Unterstützung von Arbeitsprozessen im Vordergrund.

Das Programm wird als CAFM-Soft-

ware, CAFM-Anwendung oder als

CAFM-System bezeichnet. Es gibt

sogenannte integrierte Systeme, die meh-

rere Funktionen in sich vereinen. Diese

Anwendungen werden auch als multi-

funktionale Systeme (oder iCAFM-Soft-

ware) bezeichnet. Anwendungen mit

nur einer speziellen Funktion werden

als monofunktionale Anwendungen be-

zeichnet. In der Branche wird zwischen

Client/Server- und Web-basierten Sys-

temen unterschieden.

Zunehmend werden CAFM-Systeme

auch verstärkt zur Abbildung von Fa-

cility-Management-Prozessen verwen-

det. So ist es beispielsweise möglich,

von einem Gebäudenutzer (z. B. einem

Büroangestellten etc.) gemeldete De-

fekte (z. B. eine defekte Beleuchtung)

als Reparaturaufträge in dem System

zu hinterlegen. Diese Aufträge können

dann von dem entsprechenden Fachbe-

reich oder einer externen Firma eingese-

hen und bearbeitet werden. Es kann eine

Auftragsverfolgung eingesetzt werden,

bei der die offenen Aufträge dem Fach-

bereich bzw. der durchführenden Firma

wieder vorgelegt werden, falls der Auf-

trag nach einer bestimmten Zeitspanne

noch nicht erledigt sein sollte (Eskalierung).

Ist ein Auftrag erledigt worden, wird er

im System als erledigt vermerkt und es

kann automatisch eine Erledigungsmel-

dung – z. B. per E-Mail – an den Auftrag-

geber gesendet werden. Auf diese Weise

können Arbeitsvorgänge überwacht und

die Kundenzufriedenheit erhöht werden.

Eine Zertifi zierung nach Mindeststan-

dards im Facility Management für CAFM-

Systeme wird von der GEFMA nach der

Richtlinie GEFMA 444 vorgenommen.

Quelle: Wikipedia

KontaktFrank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17E-Mail: [email protected]

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98527 Suhl, Pfütschbergstraße 1

Tel. 0 36 81 / 80 72-0

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12

Unsere Wirtschaft 10/2014

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ge in der Firma und über Ihre Kunden informiert sein. Denn

nur so können Sie vorausschauend agieren, die richtigen Ent-

scheidungen treffen und damit nachhaltig Ihren Unterneh-

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Ein Beispiel aus der Praxis

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Unsere Wirtschaft 10/2014

13Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

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Background stellt Sie in den VordergrundArchitekturfotografie für Ihr Unternehmen von der Coburger Werbeagentur

Christian Hesselbach, Mitinhaber der Werbeagentur Background in Coburg

„Respekt gegenüber der architektoni-

schen Leistung ist für mich Vorausset-

zung für ein optimales fotografisches

Ergebnis“.

Der erste Eindruck zählt. Auch bei einer

Firma. Und den verschaffen wir uns oft

über ein Foto. Image bildet sich heraus.

Jede Firma sollte sich daher sowohl im

Internet als auch in Printmedien optisch

stimmig präsentieren.

Christian Hesselbach, Mitinhaber der Wer-

beagentur Background, ist professioneller

Fotograf mit Leidenschaft und ausgepräg-

tem ästhetischen Empfinden.

Sein geschultes Auge und der versierte

Umgang mit der Technik erzielen optima-

le Ergebnisse, wenn es darum geht, ein

Gebäude ausdrucksstark darzustellen.

Mit seiner Vorliebe für besondere Heraus-

forderungen und einem Blick für das We-

sentliche setzt er jede Architektur ins beste

Licht. Er verblüfft mit ausdrucksstarken

Blickwinkeln und gestaltet damit die foto-

grafische Visitenkarte eines Unternehmens.

So sprechen Fotos für ein Unternehmen.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

14 Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

Umkehr der Steuerschuld reformiert Umsatzsteuerrecht: Neuerungen für Bauträger

Durch das kürzlich veröffentliche, so genannte „Kroa-tienbegleitgesetz“ wurden Änderungen im Umsatz-steuerrecht mit Wirkung vom 31.07.2014 eingeführt, die Bauträger betreffen.

Die Umkehr der Steuerschuld bei der Umsatzsteuer bei

Bauleistungen wurde neu geregelt (§ 13b Abs. 5 Satz

2 UStG-neu). Nunmehr muss der Leistungsempfänger

einer Bauleistung eine – zusätzliche – Bescheinigung des Fi-

nanzamts vorlegen, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt.

Die Bescheinigung erhält der Leistungsempfänger beim Fi-

nanzamt auf Antrag für drei Jahre. Der Verkauf von Grund-

stücken (Bauträger) fällt jedoch nicht in diese Betrachtung.

Das gleiche Verfahren gilt bei Gebäudereinigungsleistungen.

Besonders wichtig:

- eine Abtretungsregel des leistenden Unternehmers

gegenüber dem Finanzamt für Leistungen, die vor dem

15.02.2014 erbracht wurden und bei denen die Parteien

von einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfän-

gers ausgegangen sind

- Regelungen zu Nachzahlungszinsen zu Lasten des leis-

tenden Unternehmers

- verfahrensrechtliche Hinweise zur Abwicklung der Än-

derungsanträge der Leistungsempfänger

Einzelheiten für konkrete Anwendungsfälle regelt ein neu-

es Schreiben des Bundesfi nanzministeriums (BMF) vom

26.09.2014.

Praxistipp: Betroffene Unternehmen sollten die Rechtsla-

ge durch ihren Steuerberater prüfen lassen.

Fundstelle d. Kroatienbegleitgesetzes:

BGBl. I, Nr. 36 vom 30.07.2014

Leseversion: www. Bundesgesetzblatt.de

Fundstelle des BMF-Schreibens:

www.coburg.ihk.de und www.bundesfi nanzministerium.de

KontaktFrank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17E-Mail: [email protected]

SONDERTHEMEN 2014

Kundenbetreuerin: Dagmar Straßner Tel.: 09564 800717 • Fax: 09564 800716 • E-Mail: [email protected]

November

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Stationärer Handel setzt auf Beratung

Recht

Facebook: Datenschützer nach Urteil im Hintertreffen

Spezial

Alle Kandidaten zur Wahlder IHK-Vollversammlung

Ausgabe 10/2014

Verkehrslandeplatz: Finanzierung steht

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Unsere Wirtschaft 10/2014

15Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

Im Weichengereuth das BID-Gelände, in der Bamberger Straße der SÜC-Komplex – wenn man durch Coburg fährt, bemerkt man einige auffälli-ge und zugleich gefällige Gebäude jüngeren Ursprungs.

In den beiden genannten Beispie-

len sind sie das Ergebnis der Arbeit

von Matthias Hanstein und Lutz

Wallenstein und ihrem Architektur-Büro

ARCHI VIVA. Das ist übrigens gerade

umgezogen in die Coburger Lossau-

straße 4a. Wir nahmen das zum Anlass

für ein Interview.

e fi

Matthias Hanstein: Das ging schon im

Studium los. Wir haben ein paar Projek-

te nebenbei gemacht.

Lutz Wallenstein: Ja, und plötzlich war

das Studium beendet, aber die Projekte

noch nicht abgeschlossen. Uns blieb gar

nichts anderes übrig, als uns als Archi-

tekten selbstständig zu machen.

Lutz Wallenstein: Danke. Schöne Pro-

jekte hatten wir eigentlich von Anfang

an. Zuerst Wohnhäuser und Sanierungen.

Dann kamen Industrie- und Gewerbebau-

ten dazu, öffentliche Einrichtungen. Es

wurde immer interessanter, aber auch

komplizierter. Ein Highlight war zweifel-

los das neue zentrale Verwaltungsgebäu-

de des SÜC-Konzerns, das wir zusammen

mit Axel Wagner geplant haben.

Matthias Hanstein: Zur Zeit sind wir

mit der Sanierung und Erweiterung

der Realschule Coburg II befasst. Für

Ebner Logistics planen wir die Erweite-

rung des erst kürzlich fertig gestellten

Logistikzentrums. Und für die Firma

Habermaaß den nächsten Bauabschnitt

ihrer Lagerflächen in Bad Rodach. Das

sind spannende, weil anspruchsvolle Auf-

gaben. Zumal unsere Auftraggeber uns

auch mit der Innengestaltung und der

Gestaltung von Außenanlagen betrau-

en. Das erfordert ganzheitliches Denken.

Wir mögen solche Herausforderungen.

www.archiviva.de

ARCHI VIVA macht aus Gebäuden neue WahrzeichenUngewöhnliche Architektur-Konzepte von Matthias Hanstein und Lutz Wallenstein

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Unsere Wirtschaft 10/2014

16 SERVICE Veranstaltungen | Seminare | Weiterbildung

RechtEinführung in das Betriebsverfassungsgesetz15. Oktober 2014, 09:00 bis 13:00 Uhr, Preis: 110,00 €

Datenschutz im Personalbereich 1.07. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung10. November 2014, 09:00 bis 13:00 Uhr, Preis: 110,00 €

Internetrecht / Social-Media-Recht: Internetauftritte und Social-Media-Auftritte modern, aber auch rechtssicher betreiben“12. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Sekretariat Kommunikation und Korrespondenz6. + 7. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 370,00 €

Vertrieb / Marketing Verkaufstraining für den Innendienst 22. Oktober 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Junge Kunden gewinnen und langfristig binden27. Oktober 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Junge Kunden 2.028. Oktober 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Beschwerdemanagement - Wie aus reklamierenden Kunden Stammkunden werden4. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Telefonisches Nachfassen von schriftlichen Angeboten - wie geht das?6. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Selbstsicher und kompetent in der Kundenbeziehung14. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00

KontaktDirk Schmidt, Tel.: 09561 7426-24, E-Mail: [email protected]

Im eintägigen IHK-Seminar „Datenschutz im Personalbereich 1.0“ erhalten Unternehmen die fachliche Basis und praktische Vorschläge zu re-levanten Sachverhalten des Datenschutzes im Personalbereich.

Arbeitswelten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, erleichtern Arbeitgebern die Sicherung quali-fi zierter Kräfte.

Datenschutz im Personalbereich 1.0 Was ist erlaubt, zu beachten und welche Risiken drohen?

Erfolgsfaktor FamilieKostenloser gemeinsamer Workshop der oberfränkischen IHKs

Seminare und Zertifi katslehrgänge Oktober und November 2014WeiterbildungAusbilder-FITRechtsfragen rund um die Ausbildung20. Oktober 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Auszubildende richtig beurteilen23. Oktober 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Azubi-FIT Zeitmanagement in der Ausbildung - Zeit gewinnen durch effi ziente Planung31. Oktober 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

EDV Word-Bausteine: Serienbriefe 13. + 15. Oktober 2014, 18:00 bis 21:15 Uhr, Preis: 190,00 €

MS Offi ce 2010 kompakt 20, 22., 27. + 29. Oktober 2014, 18:00 bis 21:15 Uhr, Preis: 380,00 €

Grundlagenseminar Excel 2010 10. + 12. November 2014, 18:00 bis 21:15 Uhr, Preis: 190,00 €

Gesundheit und PersönlichkeitsentwicklungPersönliche Prioritäten verwirklichen und eigene Werte leben -gesundes Gleichgewicht aller Lebenswerte12. + 13. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 370,00 €

Emotional intelligent verhalten mit dem persolog®-Persönlichkeitsmodell (DISC)17. + 18. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 395,00 €

Personal / FührungZeitmanagement und Führung21. Oktober 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Assessment-Center erfolgreich durchführen21. + 22. Oktober 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 370,00 €

Erfolgreich Führen! Grundlegende Führungsaufgaben und -instrumente: Modul 3, 4. + 5. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 370,00 €

Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofi l - Präzise Informationsgewinnung, vergleichbarer Formulierungsstand, mühelose Aktualisierung 5. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 185,00 €

Erkennen Sie Ihren Kunden/Mitarbeiter/Kollegen mit Hilfe vonINSIGHTS MDI®“10. + 11. November 2014, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 370,00 €

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, kommt um die

Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

zwangsläufi g nicht herum. Aber nicht jede technisch und or-

ganisatorisch machbare Erhebung von Daten und Informationen ist

auch rechtlich zulässig. Gerade im Personalbereich mit seinen wich-

tigen und gleichzeitig sensiblen Informationen ist, um das Vertrau-

en der eigenen Mitarbeiter zu haben, ein rechtssicherer Umgang

mit den Daten gefragt.

Die Inhalte des Seminars „Datenschutz im Personalbereich 1.0“ sind

vielfältig. Zum einen bilden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen

sowie aktuelle Rechtsprechungen die Basis. Zum anderen werden

auch Themen wie „Recherchen in sozialen Netzwerken“, der Um-

gang mit Bewerbungsunterlagen oder „Worauf ist bei der Verarbei-

tung von Arbeitnehmerdaten durch Dritte zu achten?“, thematisiert.

Nach einigen Skandalen in der Überwachung von Arbeitnehmern

in den letzten Jahren ist es für viele Unternehmen wichtig zu wissen,

bis wohin diese im rechtlichen Rahmen erlaubt, was bei der Beweis-

verwertung zu beachten ist und ab wann das Risiko zivilrechtlicher

und strafrechtlicher Verfolgung droht.

Längst bieten viele Firmen fl exible Arbeitszeitmodelle und/oder

-orte, halten Kontakt während Elternzeiten und/oder fördern

Kinderbetreuung. Beim kostenlosen Workshop der oberfrän-

kischen IHKs am Montag, 3. November 2014, im Bildungszentrum

Kloster Banz, Bad Staffelstein (17:00 – 20:00 Uhr), werden innova-

tive und praktikable Instrumente einer familienfreundlichen Perso-

nalpolitik vorgestellt. Erläutert wird auch, wie Arbeitgeber intern

und extern die Werbetrommel für familienorientierte Maßnahmen

rühren sollten, um sowohl die eigene Belegschaft als auch poten-

ziell zukünftige Kräfte zu sensibilisieren, wie attraktiv sie als fami-

lienfreundliches Unternehmen sind.

Sofi e Geisel, Projektleiterin des DIHK-Unternehmensnetzwerks „Er-

folgsfaktor Familie“ leitet den Workshop, der sich an Unternehme-

rinnen, Unternehmer und Personalverantwortliche richtet. Details

entnehmen Sie bitte dem Flyer auf der Homepage der IHK zu Co-

burg im Bereich Veranstaltungen: www.coburg.ihk.de – Anmelde-

schluss ist der 27. Oktober 2014.

Anmeldung:

Sandra Hanke, Tel.: 09561 7426-72

E-Mail: [email protected]

Seminar

des Monats

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1717

Unsere Wirtschaft 10/2014

Die Wahl der 32 Vollversammlungs-

mitglieder erfolgt auf der Grund-

lage des IHK-Gesetzes und der

Wahlordnung der IHK zu Coburg. Der

für die Wahl der Vollversammlung ver-

antwortliche Wahlausschuss hat dazu

in der Juli-Ausgabe dieser Zeitschrift

die notwendige Bekanntmachung zur

Wahl veröffentlicht.

Rund 8.000 IHK-zugehörige Unter-

nehmen können vom 5. November bis

zum 18. November 2014 die IHK-Voll-

versammlung neu wählen. Innerhalb der

vom Wahlausschuss der IHK zu Coburg

gesetzten Frist vom 2.-22. September

2014 sind in den 7 Wahlgruppen insge-

samt 44 Wahlbewerbungen eingegangen.

Der Wahlausschuss hat in der Sitzung

am 23.09.2010 gem. §11 Abs. 3 und Abs.

5 der Wahlordnung die 44 eingegange-

Im Dezember 2014 endet die Amts-zeit der im Jahre 2010 gewählten, ehrenamtlich tätigen Vollversamm-lungsmitglieder der Industrie- und Handelskammer zu Coburg. Die Voll-versammlung der IHK ist deshalb für die Wahlperiode 2015 bis 2018 neu zu wählen.

nen Wahlbewerbungen geprüft und für

gültig befunden. Auf den folgenden Son-

derseiten stellen wir Ihnen die Kandida-

ten vor, die entsprechend ihrer Branche

und ihrem Geschäftssitz in 7 Wahlgrup-

pen eingeteilt (siehe Grafi k) und zum Teil

einzelnen Wahlbezirken zugeordnet sind.

Die Wahlunterlagen werden am Ende Ok-

tober an alle IHK-Mitgliedsunternehmen

per Post verschickt.

Diese enthalten:• ein Anschreiben, das auf die Bedeutung

der Wahl aufmerksam macht mit Hin-

weisen zum Ablauf der Stimmabgabe

• einen Wahlschein, der von einem Wahl-

berechtigten des Unternehmens (z.B.

Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand

oder Prokurist) zu unterschreiben ist

• einen Stimmzettel mit der Liste aller

Kandidaten einer Wahlgruppe bzw.

eines Wahlbezirks

• einen Stimmzettelumschlag

• einen Rücksendeumschlag

Die Wahl erfolgt per Briefwahl. Die voll-

ständigen Wahlunterlagen müssen bis

zum 18. November um 16 Uhr bei der

IHK eingegangen sein. Am 19. November

werden die Stimmen ausgezählt und das

Wahlergebnis vom Wahlausschuss fest-

gestellt. Die Bekanntmachung erfolgt in

der Dezember-Ausgabe dieser Zeitschrift.

Über das Wahlergebnis wird auch auf der

Internetseite der IHK zu Coburg (www.

coburg.ihk.de) informiert.

Die neue Vollversammlung wird erst-

mals im Januar 2015 zusammentreten.

Das „Parlament der Coburger Wirtschaft“

vertritt die Interessen der gesamten ge-

werblichen Wirtschaft der Region. Als

repräsentatives Abbild der Wirtschaft ge-

währleistet die Vollversammlung, dass die

IHK die ihr übertragenen Aufgaben mit

größtmöglicher Praxisnähe löst und dem

Interesse aller ihr zugehörigen Unterneh-

men gegenüber Kommunen, regionalen

Stellen sowie der Staats- und Bundes-

regierung dient.

Die Mitarbeit in der Vollversammlung er-

folgt ehrenamtlich. Durch Ihre Wahlbetei-

ligung entscheiden Sie also nicht nur über

die Vertretung Ihrer Interessen mit, sondern

unterstützen auch das freiwillige Engage-

ment von Unternehmerinnen und Unter-

nehmern für unser Gemeinwesen. Deshalb:

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch

– nur wer mitmacht, entscheidet auch mit!

Industrie 15 SitzeBezirk Stadt Coburg: 4 Sitze

Bezirk Landkreis Coburg: 11 Sitze

Wahlgruppe 1:

Einzelhandel 5 SitzeBezirk Stadt Coburg: 2 Sitze

Bezirk Landkreis Coburg: 3 Sitze

Wahlgruppe 2:

Großhandel 2 SitzeBezirk Stadt Coburg: 1 Sitz

Bezirk Landkreis Coburg: 1 Sitz

Wahlgruppe 3:

Kreditinstitute, Verlage,Versicherungswesen 4 SitzeStadt und Landkreis Coburg

Wahlgruppe 4:

Handelsvertreter und Dienstleistungen 4 SitzeStadt und Landkreis Coburg

Wahlgruppe 5:

Speditions- und Verkehrsgewerbe 1 SitzStadt und Landkreis Coburg

Wahlgruppe 6:Gaststätten- und Beher-bergungsgewerbe 1 SitzStadt und Landkreis Coburg

Wahlgruppe 7:

32Sitze

NUR WER MITMACHT, ENTSCHEIDET AUCH MITNeuwahl der IHK-Vollversammlung im November

Wahlgruppen und Sitzverteilung

IHK-Wahl 2014in Coburg

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Unsere Wirtschaft 10/2014

18 Region

Stadt Coburg Landkreis Coburg

Wahlvorschläge Vollversammlung

Wahlgruppe

Industrie

Herdan, Friedrich

Vorsitzender

der Geschäftsführung

Langenstein & Schemann GmbH,

Hahnweg 139,

96450 Coburg

Kaeser, Thomas

Vorstandsvorsitzender

KAESER KOMPRESSOREN SE,

Carl-Kaeser-Str. 26,

96450 Coburg

Kapp, Martin

Geschäftsführer

KAPP Werkzeugmaschinen GmbH,

Callenberger Str. 52,

96450 Coburg

Landwehr, Rainer

Geschäftsführer

Dietze & Schell Maschinenfabrik

GmbH & Co. KG,

Karchestr. 1,

96450 Coburg

Otto, Jürgen

Geschäftsführer

Brose Fahrzeugteile GmbH & Co.

Kommanditgesellschaft,

Ketschendorfer Str. 38-50,

96450 Coburg

Carl, Frank

Geschäftsführender

Gesellschafter

Carl-Mühle GmbH & Co. KG,

Uferstr. 4,

96253 Untersiemau

Martin, Peter

Geschäftsführer

Martin Metallverarbeitung GmbH,

Am Hummelsberg 6,

96237 Ebersdorf

Dietz, Matthias

Geschäftsführer

Federnfabrik Dietz GmbH,

Am Floßgraben 10,

96465 Neustadt

Dr. Munzer-Bukhari, Iris

Geschäftsführerin

fm Polstermöbel Munzer GmbH,

Sportplatzstr. 25,

96279 Weidhausen

Dressel, Jochen

Geschäftsführer

Wöhner GmbH & Co. KG

Elektrotechnische Systeme,

Mönchrödener Str. 10,

96472 Rödental

Popp, Jürgen

Geschäftsführer

Zöllner-Wiethoff GmbH,

Röntgenstr. 3,

96465 Neustadt

Fehn-Dransfeld, Barbara

Geschäftsführende

Gesellschafterin

HEUNEC Plüschspielwarenfabrik

GmbH & Co. KG,

Am Moos 11,

96465 Neustadt

Schink, Stephan

Geschäftsführender

Gesellschafter

Schink Blechbearbeitung und

Metallbau GmbH & Co. KG,

Dorfstr. 20,

96476 Bad Rodach

Grosch, Harald

Geschäftsführer

Habermaaß GmbH,

August-Grosch-Str. 28-38,

96476 Bad Rodach

Schneider, Frank

Geschäftsführender

Gesellschafter

Franz Schneider GmbH & Co. KG,

Siemensstr. 13,

96465 Neustadt

Friedenstab, Rainer

Geschäftsführer

Friedenstab Plastik GmbH,

Am Bahnhof 8-12,

96472 Rödental

Dr. Hammon, Larissa

Geschäftsführende

Gesellschafterin

Hilmar Gundermann GmbH & Co. KG,

Sportplatzstr. 7,

96279 Weidhausen

Stammberger, Erik

Geschäftsführender

Gesellschafter

Willi Schillig

Polstermöbelwerke GmbH & Co. KG,

Am Weinberg 20-22,

96237 Ebersdorf-Frohnlach

Gottfried, Christian

Geschäftsführer

Adolf Gottfried Tonwerke GmbH,

Tonwerkstr. 3,

96269 Großheirath

32Sitze

11

4

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Unsere Wirtschaft 10/2014

EinzelhandelStadt Coburg

EinzelhandelLandkreis Coburg

GroßhandelStadt Coburg

Wahlvorschläge Vollversammlung

Wahlgruppen

EinzelhandelGroßhandel

Bätzoldt, Erik

Geschäftsführender

Gesellschafter

Bätzoldt OHG,

Neustadter Str. 10-12,

96450 Coburg

Münstermann, Klaus Peter

Geschäftsführer

GALERIA Kaufhof GmbH,

Mohrenstr. 17-19,

96450 Coburg

Ptok, Katrin

Prokuristin

Georg Kaspar e.K.,

Markt 12-13,

96450 Coburg

Worsch, Andreas

Geschäftsführender

Gesellschafter

Modehaus Matzer & Worsch

GmbH & Co. KG,

Mauer 12a/14a,

96450 Coburg

Otto, Lars-Jörg

Prokurist

Schuhhaus Christian Appis,

Coburger Str. 2,

96476 Bad Rodach

Schulze, Wolfgang

Geschäftsführender

Gesellschafter

Einrichtungshaus Schulze

GmbH & Co. KG,

Rudolf-Diesel-Str. 2,

96472 Rödental

Stache, Markus

Inhaber,

Markus Stache e.K.,

Heubischer Str. 10-14,

96465 Neustadt

Dr. Engel, Andreas

Geschäftsführender

Gesellschafter

Leise GmbH & Co. KG,

Rosenauer Str. 117,

96450 Coburg

Prodinger, Hans-Joachim

Geschäftsführender

Gesellschafter

Prodinger OHG,

Rosenauer Str. 115,

96450 Coburg

Bauer, Detlef

Geschäftsführender

Gesellschafter

Bauer GmbH & Co. KG,

Im Rödengrund 1,

96472 Rödental

Reinsbach, Arno

Geschäftsführer

Carl Brandt GmbH & Co. KG,

Carl-Brandt-Str. 4,

96489 Niederfüllbach

GroßhandelLandkreis Coburg

32Sitze

32

11

IHK-Wahl 2014in Coburg

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Unsere Wirtschaft 10/2014

20

Beil, Detlef

Geschäftsführer

DS Marketing und PR GmbH,

Lossaustr. 4a,

96450 Coburg

Dr. Eberhardt, Ulrich

Vorstand

HUK-COBURG-

Rechtsschutzversicherung AG,

Willi-Hussong-Str. 2,

96444 Coburg

Dr. Faber, Martin

Vorstand

Sparkasse Coburg-Lichtenfels,

Markt 2-3,

96450 Coburg

Gremmelmaier, Wolfgang

Vorstand

VR-Bank Coburg eG,

Mohrenstr. 7a,

96450 Coburg

Lochner, Stephan

Abteilungsdirektor

Commerzbank AG,

Hindenburgstr. 2,

96450 Coburg

Kreditinstitute, Verlage,Versicherungsgewerbe

Ehrlich, Reinhard

Inhaber

Ehrlich EDV-Beratung,

Am Steinig 43,

96274 Itzgrund

Kupek, Rolf

Geschäftsführer

Kupek GmbH,

Cortendorfer Str. 94,

96450 Coburg

Dr. h.c. Michelbach, Hans

Inhaber

Hans Michelbach,

Casimirstr. 11,

96450 Coburg

Müller, Uwe

Inhaber

Moneymentor Uwe Müller e.K.,

Am Schießstand 13e,

96450 Coburg

Ott, Ingrid

Inhaberin

Ingrid Ott

Verlag und Werbeagentur,

Lindenstr. 37,

96472 Rödental

Handelsvertreter undDienstleistungen

Möller, Michael

Inhaber

Funk Taxi Möller

Michael Möller,

Heimatring 7,

96450 Coburg

Scheler, Harald

Prokurist

Schenker Deutschland AG,

Creidlitzer Str. 140,

96450 Coburg

Glauben, Bernd

Inhaber

Prestige Hotel & Gastronomie GmbH

Romantik Hotel Goldene Traube,

Am Viktoriabrunnen 2,

96450 Coburg

Rose, Thomas

Inhaber

Gasthof „Goldene Rose“

Inh. Thomas Rose e.K.,

Coburger Str. 31,

96271 Grub am Forst

Speditions- undVerkehrsgewerbe

Gaststätten- undBeherbergungsgewerbe

Wahlgruppen

Kreditinstitute, Verlage, VersicherungsgewerbeHandelsvertreter und DienstleistungenSpeditions- und VerkehrsgewerbeGaststätten- und Beherbergungsgewerbe

4

14

1 Wahlvorschläge Vollversammlung

IHK-Wahl 2014in Coburg

32Sitze

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Unsere Wirtschaft 10/2014

21 Veranstaltungen | Seminare | Weiterbildung SERVICE

RechtUnterrichtung nach § 33c GewO für Automatenaufsteller, Unterrichtung

03. November 2014, 10:00 bis 15:00 Uhr, Preis: 155,00 €

Erfi nderberatungstag, Einzelberatungen

11. November 2014, 14:00 bis 17:00 Uhr, kostenfrei

Sachkundeprüfung „Geprüf. Finanzanlagenfachmann/-frau“ (IHK)26. November 2014, 8:30 bis 12:00 Uhr, Preis: 280,00 – 365,00 €

Kontakt Frank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17, E-Mail: [email protected]

Existenzgründung und UnternehmensförderungTagesseminar für Existenzgründer/innen

6. November 2014, 9:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 50,00 €

Kontakt Susanne Stammberger, Tel.: 09561 7426-11, E-Mail: [email protected]

WeiterbildungZertifi katslehrgängeProjektmanager/inProjektarbeit - Stellen Sie doch gleich die richtigen Weichen! Oktober 2014 bis April 2015, Preis: 1.395,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

QM-Auditor/in (IHK)Oktober 2014, Preis: 495,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Ausbildung zum/zur TOP-Verkäufer/in im Außendienst

November 2014 bis Januar 2015, Preis: 595,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Kontakt Dirk Schmidt, Tel.: 09561 7426-24, E-Mail: [email protected]

InternationalDie digitale Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung5. November 2014, 9:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 180,00 €

Informationsveranstaltung 3 Länder in 3 Stunden - Montagearbeiten in Österreich, Tschechien und der Schweiz 19. November 2014, 14:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 40,00 €

Lieferantenerklärungen10. Dezember 2014, 9:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 180,00 €

Kontakt Elisabeth Löhr, Tel.: 09561 7426-14, E-Mail: [email protected]

Safe the DateElektronische Geschäftsabwicklung am Beispiel der eRechnung

Seminarreihe für HändlerHBE thematisiert „E-Commerce“

Die IHK zu Coburg informiert am 21. Oktober 2014 über „Geschä ftsprozess-Sicherheit am Beispiel der elektronischen Rechnung“. Bestandteil der kostenfreien Veranstaltung ist eine Live-Demonstration.

Der elektronische Austausch von Daten und Informationen zwi-

schen Unternehmen und Behörden gewinnt immer mehr an

Bedeutung. Vor diesem Hintergrund können sich Unterneh-

men im Oktober einen Überblick über die elektronische Geschäfts-

abwicklung am Beispiel der eRechnung verschaffen.

Rund 32 Milliarden Rechnungen werden in Deutschland pro Jahr

ausgetauscht. Der Anteil elektronischer Rechnungen beträgt zurzeit

weniger als 10 Prozent. Dabei liegen die Sicherheits- und Einsparef-

fekte, die sich durch den Versand elektronischer Rechnungen erge-

ben, auf der Hand: So spart die eRechnung Porto und Papier, zudem

ermöglicht sie die problemlose und vor allem sichere Weiterverarbei-

tung der Rechnungsdaten. Alleine im Jahr 2012 haben Unternehmen

in Europa durch zu spät beglichene Rechnungen oder Zahlungsaus-

fälle insgesamt ca. 350 Mrd. Euro verloren.

Die Veranstaltung „Geschä ftsprozess-Sicherheit am Beispiel der

elektronischen Rechnung“ fi ndet am Dienstag, den 21. Oktober

2014, von 13:00 bis 16:30 Uhr, in der IHK zu Coburg, Schloßplatz 5,

96450 Coburg, Saal I statt. Die Teilnahme ist kostenfrei und fi ndet im

Rahmen des Projektes „Know-how-Schutz und IT-Sicherheit für den

Mittelstand“ statt. Das Projekt wird durch das Bayerische Staatsmi-

nisterium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ge-

fördert.

Anmeldung und Information

Markus Vollmuth, Tel.: 09561 7426-56

E-Mail: [email protected]

Innovation und UmweltGeschäftsprozess-Sicherheit am Beispiel der elektronischen Rechnung21. Oktober 2014, 13:00 bis 16:30, kostenfrei

12. IHK Patenforum Nordbayern19. November 2014, 13:30 bis 18:00 Uhr, Preis: 50,00 €

Kontakt Markus Vollmuth, Tel.: 09561 7426-56, E-Mail: [email protected]

TourismusModernes Housekeeping in Pensionen und Hotels: So werden die Zimmer zur Visitenkarte!20.10.2014, ganztags, Preis: 100,00 €

Kontakt Sandra Hanke, Tel.: 09561 7426-72, E-Mail: [email protected]

Auch den Handelsverband Bayern (HBE) beschäftigt das Thema

„E-Commerce“ sehr. Er bietet jetzt eine Seminarreihe an, an der nicht

nur HBE-Mitglieder teilnehmen dürfen:

• 15. Oktober 2014 – „E-Commerce Kompakt“

• 16. Oktober 2014 – „Regionales Online Marketing“

• 17. Oktober 2014 – „Suchmaschinenmarketing“

Information

www.hv-bayern.de

Veranstaltungsort: IHK-Zentrum für Weiterbildung, Schloßplatz 5a, Eingang Allee, 96450 Coburg (wenn nicht anders ausgewiesen)

Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen: www.coburg.ihk.de

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Unsere Wirtschaft 10/2014

22 Standortpolitik

Wirtschaft wirbt für ICE-SystemhaltEin intensives Gespräch mit der Parlamentarischen

Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und

digitale Infrastruktur, Dorothee Bär, führten kürzlich

IHK-Präsident Friedrich Herdan und Vollversammlungs-

mitglied Hans Michelbach in Berlin. Gemeinsam warben

sie um Unterstützung für die Einrichtung eines

ICE-Systemhalts in Coburg. Herdan und Michelbach

betonten, die kürzlich beauftragte Potenzialanalyse

werde die Wirtschaftlichkeit des ICE-Systemhalts im

Zwei-Stunden-Takt nachweisen. Sobald ihre Ergebnisse

vorliegen, soll ein verkehrspolitisches Gespräch mit den

Spitzen von Verkehrsministerium und Deutscher Bahn

anberaumt werden.

Chancen für den eigenen FuhrparkIHK-Logistikveranstaltung: „Mobiler SiFaT LKW-Fahrsimulator“ als Attraktion in Creidlitz

Der Fahrermangel der heimischen Transportwirtschaft wird von Tag zu Tag offensichtlicher und dies sowohl im gewerblichen Güterkraftverkehr wie auch im Werkverkehr.

Im Werkverkehr ergibt sich der erhöh-

te Fahrerbedarf vor allem auf Grund

der Aufstockung der Fahrzeugflot-

ten von Handel und Industrie, die wie-

der vermehrt Kontrolle über ihre Logistik

bekommen möchten. Um offene Stellen

schnell besetzen zu können, kooperie-

ren Unternehmen im Idealfall mit loka-

Kontakt

Sandra Hanke, Tel.: 09561 7426-72

E-Mail [email protected]

len Akteuren (IHK, Agentur für Arbeit,

Volkshochschule etc.). Hohes Potenzial

bietet auch die Ausbildung Jugendlicher

zum Berufskraftfahrer.

In Kooperation mit lokalen Akteuren

informiert die IHK zu Coburg am Don-

nerstag, 16. Oktober 2014, von 14:00 bis

17:00 Uhr in der DB Schenker-Geschäfts-

stelle in Coburg ( Creidlitzer Str. 140) zum

Thema, insbesondere zu Förderprogram-

men und einem aktiven Fuhrparkmanage-

ment. Die Veranstaltung bietet darüber

hinaus die Möglichkeit, einen mobilen

SiFaT LKW-Fahrsimulator zu testen. Die

SiFaT LKW-Simulator-Trainings und -Schu-

lungen sind abgestimmt auf Berufskraft-

fahrer. Sie nutzen durch den Einsatz der

Simulatoren High-Tech-Übungsmöglich-

keiten, die aus der Ausbildung von Pilo-

ten und Kapitänen bekannt sind.

Die Kosten pro Teilnehmer betragen

30,00 €. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt,

Anmeldungen sind bis 13. Oktober 2014

möglich.

ONLINE-INFORMATIONEN ZU PFLICHTEN VON KRAFTFAHRERNBundesamt hilft Berufskraftfahrer-Qualifi kations-Gesetz zu interpretieren

Die Vertreter des Bund-Länder-Arbeitskreises Berufskraftfahrer-qualifi kationsrecht (BLAK BKrFQ) haben Anwendungshinweise zu den Pfl ichten des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifi kations-Ge-setz (BKrFQG) erarbeitet.

Die Anwendungshinweise zur Ausle-

gung der Vorschriften des BKrFQG

und der Berufskraftfahrer-Quali-

fi kations-Verordnung (BKrFQV) sollen

sowohl dem Fahrpersonal und den Unter-

nehmen als auch den für die Anwendung

des Gesetzes zuständigen Behörden eine

Hilfestellung für die tägliche Arbeit bie-

ten und eine einheitliche Rechtsanwen-

dung ermöglichen.

Die aktuellen Anwendungshinweise

(Stand: Juli 2014) orientieren sich am

Aufbau des BKrFQG und enthalten neben

Begriffsbestimmungen und Informatio-

nen zum grundsätzlichen Anwendungs-

bereich der gesetzlichen Regelungen auch

Auslegungshinweise zu den gesetzlichen

Ausnahmetatbeständen. Ein Anhang um-

fasst zahlreiche konkrete Beispiele und

deren Bewertung im Hinblick auf die An-

wendbarkeit des BKrFQG.

Das Bundesamt für Güterkraftverkehr

(BAG) hat die „Anwendungshinweise zum

Berufskraftfahrerqualifi kationsrecht“ auf

seiner Website veröffentlicht.

Information

www.bag.bund.de

Kontakt

Rico Seyd, Tel.: 09561 7426-46,

E-Mail: [email protected]

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Unsere Wirtschaft 10/2014

23Tourismus

TOURISMUSREGION RÜCKT ZUSAMMEN2. Gemeinsamer Tourismustag Coburger Land – Rennsteig – Rodachtal

Regionalmanagement Coburger Land, Tourismus Coburg und Initiative Ro-dachtal laden mit der Kreisstelle des Hotel- und Gaststättenverbands (BHG) und der IHK zu Coburg zum „2. Ge-meinsamer Tourismustag Coburger Land – Rennsteig – Rodachtal“ ein.

Die Veranstaltung, die im Vorjahr mit

großem Erfolg ihre Premiere feier-

te, fi ndet in diesem Jahr am Mon-

Anmeldung

Tourismus Coburg, Tel.: 09561 898021

E-Mail: [email protected]

Information

www.region-coburg.de/tourismustag

tag, 3. November 2014, ab 14:30 Uhr in

der Gerold-Strobel-Halle von Bad Rodach

statt. Das Fachtreffen richtet sich an alle

Akteure aus Tourismus, Hotellerie, Gast-

ronomie, Freizeit, Sport und Kultur und

Einzelhandel aus der Region Coburg und

den benachbarten Thüringer Gebieten.

„Gemeinsam mit unseren Partnern aus

Thüringen und der Region Coburg wol-

len wir die Ärmel hochkrempeln und

die Entwicklung der „grenzenlos frän-

kischen“ Tourismusdestination voran-

treiben“, sagt Regionalmanager Stefan

Hinterleitner und bedankt sich dabei bei

der IHK zu Coburg für die partnerschaft-

liche Zusammenarbeit. Unter dem Mot-

to „Bei uns bleibt jeder Gast und Kunde

freiwillig gern am Haken“ gibt es neben

interessanten Beiträgen zu Aktivitäten

des Tourismusverbands Franken und

der Thüringer Tourismusgesellschaft

auch Informationen zu den touristischen

Marketingschwerpunkten 2015/16 von

Tourismus-Chef Michael Amthor.

In drei Workshops gibt es Best-

Practice-Beispiele, Tipps und Anregun-

gen sowie die Möglichkeit, zusammen

mit Fachleuten Produkte und Projekte

für das eigene Unternehmen zu erarbei-

ten. Auch für das leibliche Wohl wird in

Form von regionalen Spezialitäten bes-

tens gesorgt – diesmal steht der Fisch

im Mittelpunkt.

Programm

14:30 Uhr Come-Together

15:00 Uhr Begrüßung

15:15 Uhr Marketing mit Tourismusverband Franken e.V. und Thüringer Tourismus GmbH, Vertreter der beiden Organisationen im Gespräch

16:00 Uhr Regionale Schwerpunktthemen 2015/16, Vortrag: Michael Amthor

16:30 Uhr Workshops

• Gemeinsam passgenaue touristische Angebote und Produkte entwickeln

• Wie werden wir zur grenzenlosen ServiceQ-Region?

• Der Einzelhandel als Premium-Partner der Tourismusentwicklung

18:15 Uhr Berichte aus den Workshops und Diskussion im Plenum

19:00 Uhr Fisch- und Salatbuffet mit fränkischen Weinspezialitäten

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Industrie- und Gewerbehallen

von der Planung und Produktion bis zur schlüsselfertigen Halle

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Unsere Wirtschaft 10/2014

24 Aus- und Weiterbildung

WICHTIGES QUALITÄTSMERKMAL: „MADE IN GERMANY“ Die Hummel Manufaktur bildet gewerblichen Nachwuchs in den Bereichen Verfahrenstechnik und Dekorationstechnik aus

Als Franz Goebel im Jahr 1934 die liebevollen Kinderdarstellungen der Franziskanerschwester Maria Inno-centia Hummel entdeckte, erkannte er das Potenzial: Er vereinbarte mit dem Kloster Sießen, wo M. I. Hum-mel lebte, einen Lizenzvertrag, ließ nach ihren Bildvorlagen in seiner Por-zellanfabrik in Oeslau diese als Kera-mikfi guren modellieren – und legte damit den Grundstein für eine ein-drucksvolle Erfolgsgeschichte. Fi-guren wie der Wanderbub und viele Andere traten ihren Siegeszug an, der sie um die ganze Welt und bis nach Nordamerika führte.

Wegen Umstrukturierungen im

Hause und den diversen Aus-

wirkungen am Markt wurde

2008 die Herstellung der Hummelfi guren

von der Firma Goebel eingestellt. Ab 2009

nahm Jörg Köster von der Höchster Por-

zellanmanufaktur die Fertigung der welt-

weit beliebten Hummelfi guren unter dem

Firmennamen „Manufaktur Rödental“ in

Rödental wieder auf. Die Herstellung der

original M. I. Hummelfi guren am Stand-

ort Rödental ist inzwischen zum unver-

kennbaren Markenzeichen für „Made in

Germany“ bei diesen Artikeln geworden.

Köster musste aber im August 2013 In-

solvenz aus unterschiedlichsten Grün-

den anmelden. Ein knappes halbes Jahr

später stiegen neue Investoren ein: Dr.

Peter Kapitza, Claus-Peter Wahner (ehe-

maliger Geschäftsführer der W. Goebel

Porzellanfabrik), Dr. Nikolas Metz (Inha-

ber der Sammlergalerie München) und

Peter-Paul Schmidt-Fischer. „Wir wollen

Hummel wieder zum Erlebnis machen, be-

sonders wichtig ist dabei das Qualitäts-

merkmal „Made in Germany“, produziert

in reiner Handarbeit und von Mitarbei-

tern mit sehr langer Produktionserfah-

rung am Produktionsstandort Rödental“,

erklärt Geschäftsführer Dr. Kapitza, zu-

ständig für Marketing und Vertrieb. Dafür

braucht das Unternehmen insbesonde-

re fähige Fachkräfte und dies auch für

die Zukunft.

Aktuell sind 50 Mitarbeiter bei dem

Unternehmen beschäftigt, das seit No-

vember 2013 als „Hummel Manufaktur“

fi rmiert. Auch drei Auszubildende wur-

den in die neue Firma mit übernommen

und haben in diesem Jahr ihre Prüfun-

gen mit Auszeichnung abgeschlossen.

Eine dieser Auszubildenden in der Hum-

mel Manufaktur ist Angelika Huber. Sie

erlernte den Beruf der Industriekerami-

kerin Verfahrenstechnik. „Mich haben

die handwerkliche Arbeit, die alte Tech-

nik und das fi gürliche Gestalten sehr ge-

reizt“, sagt die 21-Jährige. Das Arbeiten

im Hummel-Team macht ihr Spaß. „Das

sind alles super Kollegen, die mir immer

helfen, wenn ich Fragen habe.“

Eine weitere Auszubildende war Tatja-

na Hopp. Um diesen Beruf in dieser Fir-

ma zu lernen ist sie extra von Meißen

hier her gezogen.

Für Leslie-Ann Röser war es schon im-

mer Wunsch, den Beruf des „Hummelma-

lers“ zu erlernen und sie hat die Prüfung

auch als Jahrgangsbeste in diesem Be-

rufsbild abgeschlossen.

Alle drei Damen haben einen unbe-

fristeten Facharbeitervertrag der Firma

angeboten bekommen und diesen auch

sehr gern unterschrieben.

Bei der Hummel Manufaktur werden

Industriekeramiker Verfahrenstechnik

(für die Weißfertigung) und Industrie-

keramiker Dekorationstechnik (Dekorie-

ren/Bemalen der Figuren) ausgebildet.

„Die Ausbildung in der Hummel Manu-

faktur ist so angelegt, dass die Azubis

nicht nur in ihrem jeweiligen Bereich

ausgebildet werden, sondern auch alle

anderen Bereiche intensiv kennenlernen.

Wir bilden bereichsübergreifend aus und

deshalb ist der Lehrstoff sehr umfang-

reich. Mit Sicht auf die Zukunft und um

Verständnis für alle Bereiche zu schaf-

fen, wurde die Ausbildung der einzelnen

Berufe gegenüber der vergangenen Aus-

bildung erweitert und bereichsübergrei-

fend angelegt“, erklärt Produktionsleiter

Peter Hohenstein. Gesucht ist Nachwuchs

mit dem nötigen Engagement, Kreativi-

tät und Geschick. Junge Leute, die eine

Ausbildung bei der Hummel Manufak-

tur absolvieren wollen, durchlaufen vor-

ab einen eigens dafür angelegten Test.

Im September dieses Jahres sind wie-

der junge Leute als Auszubildende bei der

Hummel Manufaktur ins Berufsleben ge-

startet. Für dieses Lehrjahr wurden fünf

Azubi eingestellt. Für die nächsten Jah-

re sind weitere Einstellungen im Ausbil-

dungsbereich geplant.

Im kommenden Jahr sollen weitere sechs

Auszubildende eingestellt werden, kündigt

Geschäftsführer Dr. Peter Kapitza an. Aktu-

ell sieht er das Unternehmen auf einem gu-

ten Weg. „Es wäre wirklich schade gewesen,

wenn dieses Handwerk und die M. I. Mar-

ke Hummel einfach verschwunden wären.“

Die Berufsschule fi ndet in Blockbe-

schulung in Selb statt. Dennoch wird

für beide Berufsbilder im Unternehmen

auch betrieblicher Unterricht gegeben.

Die Ausbildung ist nach drei Jahren ab-

geschlossen. Danach stehen verschiedene

Weiterbildungswege offen: unter anderem

zum Industriemeister oder Fortbildun-

gen in den Bereichen Produktentwick-

lung und Gestaltung.

Angelika Huber ist Auszubildende im Bereich Verfahrenstechnik, hier verputzt sie das Modell der „Küssenden Kinder“, bevor dieses dann gebrannt und danach von Kollegen in der Dekorationstechnik farblich bemalt wird.

Tatjana Hopp braucht beim Dekorieren viel Geschick und eine ruhige Hand: Sie zeichnet die Gesichter der Hummel-fi guren und erweckt sie so erst zum Leben.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

25Aus- und Weiterbildung

Kontakt

Rainer Kissing, Tel.: 09561 7426-29

E-Mail: [email protected]

KontaktStefanie Grzeszyk, Tel.: 09561 7426-23

E-Mail: [email protected]

Erfolgreicher EndspurtAusbildungsniveau in der Region bleibt hoch

Trotz demografi schen Wandels bilden Industrie, Han-del und Gewerbe im Wirtschaftsraum Coburg wei-terhin stark aus. Mit 750 Ausbildungsverhältnissen, die bei der IHK zu Coburg für das neue Ausbildungs-jahr eingetragen sind, wird das Vorjahresniveau (753) knapp gehalten.

Dazu hat auch die Nachvermittlungsaktion beige-

tragen. Sie fand Ende September statt, um jungen

Leuten ohne Lehrstelle zu einem Angebot zu ver-

helfen und zugleich Unternehmen zu unterstützen, ihre

angebotenen Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewer-

bern zu besetzen. Eingeladen waren über 60 Jugendliche,

die noch keinen Ausbildungsvertrag haben. Vertreter von

Agentur für Arbeit, Stadt Coburg, Handwerkskammer für

Oberfranken und IHK informierten über mögliche Ausbil-

dungsoptionen, sichteten die Bewerbungsunterlagen und

gaben wertvolle Tipps. „Jedem Jugendlichen wurden Aus-

bildungsangebote unterbreitet und zum Teil auch gleich

verbindlich vereinbart“, resümiert Rainer Kissing, Leiter

Berufl iche Bildung bei der IHK zu Coburg.

Weiterbildungsprüfungen 2015Termine für schriftliche Prüfungen

Prüfungsteil Termin

Ausbilder- eignungsprüfung

schriftlicher Teil 07.04.2015 05.05.2015 01.09.2015

Geprüfte Betriebswirte

Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse

11./12.06.2015 12./13.11.2015

Führung und Management im Unternehmen

18./19.06.2015 19./20.11.2015

Geprüfte Bilanzbuchhalter

Prüfungsteil A 19.03.2015 24.09.2015

Prüfungsteil B 20./23./27.03.2015

25.09./ 28.09./ 02.10.2015

Geprüfte Fachkaufl eute Einkauf und Logistik

21./22.04.2015 19./20.10.2015

Geprüfte Fachkaufl eute für Marketing

24./25.02.2015 02./03.11.2015

Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen

Prüfungsteil A 22.04.2015 07.10.2015

Prüfungsteil B 29.04.2015 14.10.2015

Geprüfte Handelsfachwirte

23./24.03.2015 17./18.09.2015

Geprüfte Industriefachwirte

Handlungsspezifi sche Qualifi kationen

30./31.03.2015 26./27.10.2015

Geprüfte Industriemeister

fachrichtungsübergreifende Basisqualifi kationen/ grundlegende Qualifi kationen

29./30.04.2015 05./06.11.2015

Geprüfte Industriemeister, Fachrichtung Metall

Handlungsspezifi sche Qualifi kationen

04./05.05.2015 09./10.11.2015

Geprüfte Technische Betriebswirte

Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess

05./06.03.2015 05./06.10.2015

Management und Führung 12./13.03.2015 12./13.10.2015

Geprüfte Technische Fachwirte

Technische Qualifi kationen 02.03.2015 21.09.2015

Handlungsspezifi sche Qualifi kationen

22.05.2015 09.12.2015

Wirtschaftsbezogene Qualifi kationen

18.03.2015 22.10.2015

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte

Handlungsspezifi sche Qualifi kationen

16./17.04.2015 16./17.11.2015

Schriftliche Anmeldungen zu den Prüfungen bitte spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Terminübersicht über-nehmen wir keine Garantie; bei sehr geringer Teilnahme fi ndet eine Prüfung ggf. nicht statt.

Im Gespräch erläuterten Vertreter von Arbeitsagentur, Bildungsbü-ro, Handwerkskammer und IHK mögliche Ausbildungsoptionen und gaben wertvolle Tipps.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

26 Existenzgründung und Unternehmensförderung

Kontakt

Susanne Stammberger, Tel.: 09561 7426-11

E-Mail: [email protected]

STATIONÄRER HANDEL SETZT AUF BERATUNG UND SERVICE Neue Studie: „Handel im Mittelstand: Wohin geht die Reise?“

Wie blickt der mittelständische deut-sche Handel in die Zukunft? Welche Erwartungen haben kleinere und mittlere Handelsbetriebe und wie wappnen sie sich für zukünftige He-rausforderungen?

Diesen Fragen widmet sich die neue

Studie „Handel im Mittelstand: Wo-

hin geht die Reise? – Status quo

und Perspektiven des KMU-Handels in

Deutschland“.

Das ECC Köln hat in Kooperation mit

der IHK zu Coburg sowie 24 Industrie-

und Handelskammern rund 400 Einzel-

händler – schwerpunktmäßig kleine und

mittlere Unternehmen (KMU) – befragt.

Dabei zeigt sich: Aktuell betreiben sechs

von zehn Händlern keinen eigenen Online-

Shop und planen dies auch in Zukunft

nicht. Haupthinderungsgründe sind der

zeitliche Aufwand und die anfallenden

Kosten. Rund acht Prozent der Händler

sind dabei online gar nicht präsent und

verfügen nicht einmal über eine Unter-

nehmenswebsite. Obwohl knapp die Hälfte

der befragten Händler in sozialen Medien

aktiv ist – insbesondere zur Verbreitung

von Produktinformationen – bleibt in Sa-

chen Online-Präsenz des Einzelhandels

also noch Luft nach oben.

Serviceoffensive gestartetDer Frequenzrückgang im stationären

Handel beschäftigt auch die kleinen und

mittleren Händler. Schon jetzt beobachten

60 Prozent der Befragten mit Geschäfts-

stellen in Innenstädten eine rückläufi ge

Kundenfrequenz. Unter den in Vororten

ansässigen Händlern trifft dieses Prob-

lem rund jeden Zweiten. Die Mehrheit der

Befragten plant jedoch aktiv zu werden,

um auch in Zukunft Kunden ins statio-

näre Geschäft zu locken. Dabei setzen sie

vor allem auf die Stärken des stationä-

ren Einzelhandels: Hochwertige Beratung

sowie ein emotionales Einkaufserlebnis.

Diese Services sehen die Studienteilneh-

mer als klaren Vorteil und blicken ent-

sprechend positiv in die Zukunft: Rund

63 Prozent glauben nicht, dass Online-

Shops dem stationären Handel in punc-

to Einkaufserlebnis zukünftig das Wasser

reichen können.

ErwartungenRund 94 Prozent der befragten Händler

erwarten, dass die Bedeutung mobiler

Endgeräte zunehmen wird, zum Beispiel

durch Mobile Payment in stationären

Geschäften (48 %). Dennoch verfügen

aktuell nur 44 Prozent über eine mobil

optimierte Website. Zudem glaubt nur

jeder Zweite, dass ausschließlich Händ-

ler, die auf Multi-Channel-Kundenan-

sprache setzen, dauerhaft erfolgreich

sein werden.

Das ECC Köln ist Experte für den Han-

del im digitalen Zeitalter. Eingebunden

in das renommierte IFH Köln (Institut

für Handelsforschung) untersucht das

ECC Köln den E-Commerce bereits seit

1999.

Studie im Detail: www.coburg.ihk.de

Vergabetag BayernVeranstaltung in München

Der zweite Vergabetag Bayern fi n-

det am Mittwoch, 15. Oktober

2014 von 10:00 bis 16:30 Uhr

in der IHK-Akademie München statt.

Die Veranstaltung knüpft an die bei

der ersten Veranstaltung diskutierten

Europäischen Vergaberichtlinien, die

im Frühjahr in Kraft getreten sind, an

und analysiert deren Auswirkungen

auf das nationale Vergaberecht. Ne-

ben Fachvorträgen aus Bundes- und

Landeseinrichtungen bietet der Verga-

betag den Teilnehmern die Möglich-

keit, in praxisnahen Workshops mit

Experten über aktuelle vergabepoliti-

sche Themen zu diskutieren und Tipps

für die eigene Vergabepraxis bzw. die

Teilnahme an Ausschreibungen zu er-

halten. Die Teilnahmekosten belaufen

sich auf 140,00 € (netto).

Information

www.abz-bayern.de

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Mit dem GeschäftskundenKompass erleben Sie ausgezeichnete Beratung, von der Sie und Ihr Unternehmen direkt profitieren können. Von der systematischen Analyse bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen sind unsere Geschäftskundenberater dabei an Ihrer Seite – und das an über 600 Standorten deutschlandweit. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in einer unserer Filialen oder unter www.commerzbank.de/geschaeftskundenkompass.

Weil wir hinter jedem Geschäftskunden eine persönliche Erfolgsgeschichte sehen. Bieten wir Ihnen eine effiziente Beratung mit systematischer Finanzanalyse.

Angelique WagnerGeschäftskundenberaterin

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Unsere Wirtschaft 10/2014

28 Innovation und Umwelt

Produktpiraten fordern Hersteller herausInnovationen sichern: Einladung zum 12. IHK-Patentforum Nordbayern

Die IHK zu Coburg lädt herzlich zum 12. IHK-Patentforum Nordbayern ein. Es fi ndet am Mittwoch, 19. Novem-ber 2014, von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, im Pfarr- und Dekanatszentrum St. Augustin, Obere Klinge 1a, 96450 Coburg statt.

Innovationen erfordern oft jahrelange

Forschungs- und Entwicklungsarbeit.

Ohne den Schutz des geistigen Eigen-

tums würde sich ein solcher Aufwand für

Unternehmen nicht lohnen. Patentschutz

ist daher eine wesentliche Rahmenbedin-

gung für erfolgreiche Innovationen; denn

nur so ist gewährleistet, dass die Früchte

des Aufwands auch denjenigen zu Gute

kommen, denen sie zustehen. Vor diesem

Hintergrund können sich Unternehmen

im November in Coburg einen Überblick

über das Thema „Gewerbliche Schutz-

Kontakt

Markus Vollmuth, Tel.: 09561 7426-56, E-Mail: [email protected]

rechte“ verschaffen. Wer etwas Besonde-

res anbieten kann, hat einen erheblichen

Wettbewerbsvorteil. Wirtschaftlich erfolg-

reiche Ideen und Entwicklungen werden

aber schnell Nachahmer fi nden. Ob dieser

Gefährdungslage ist es umso wichtiger,

sich aktiv mit Know-how-Schutz ausei-

nander zu setzen – und zwar bevor ein

Schaden entsteht bzw. ein Produkt oder

eine Dienstleistung entwickelt wird. Ein

effektives Vorgehen gegen Plagiate ist

mit Hilfe gewerblicher Schutzrechte wie

Patente oder Marken möglich.

Mit verschiedenen fi nanziellen Förder-

möglichkeiten unterstützt der Gesetzge-

ber zudem Unternehmen sowohl dabei,

die FuE-Intensität zu steigern, als auch in

der Absicherung originärer Erfi ndungen.

Sind Schutzrechte gesichert, hilft Unter-

nehmen die regelmäßige Patentüberwa-

chung: dadurch werden Neuentwicklungen

frühzeitig erkannt und die potenzielle

Verletzung bestehender Rechte vermie-

den. Zudem können eigene Einsprüche

rechtzeitig vorbereitet werden.

Allen Schutzrechten gemeinsam ist

das Verbietungsrecht, d.h. Rechte-In-

haber verfügen über die ausschließliche

Nutzungsbefugnis. Unternehmen haben

also die Möglichkeit, Dritten den Nach-

bau und die gewerbliche Benutzung des

geschützten Produkts zu untersagen.

Darüber hinaus können sie mit Rechts-

mitteln Auskünfte über die Urheber ge-

fälschter Waren durchsetzen und deren

Beschlagnahmung und Vernichtung durch

den Zoll veranlassen.

Über all dieses und vieles Weitere zum

Thema informiert das 12. IHK-Patentfo-

rum Nordbayern im Detail. Die Teilnah-

megebühr beträgt 50 €.

IHK FREUT SICH ÜBER FÖRDERBESCHEIDDer Freistaat Bayern trägt die Hälfte der Kosten des IHK-Projekts „Know-how-Schutz und IT-Sicherheit für den Mittelstand“: IHK-Präsident Friedrich Herdan nimmt von Thomas Engel (2. v. l.), Abteilungsdirektor bei der Regierung von Oberfranken, den Förderbescheid über 147.000 € entgegen. Mit im Bild IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel und Projektverantwortlicher Markus Vollmuth.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

30 Wirtschaftsjunioren

Kontakt

Uwe Müller, Tel.: 0178 1686989

E-Mail: [email protected]

Die nächsten Termine

21.10.14 Vortrag Förderlandschaft LfA Bayern

30.10.14 Stammzellentypisierung

12./13.11.14 Wirtschaftstage Sparkasse Coburg-Lichtenfels

18.11.14 Diskussionsforum Nachwuchs

19.11.14 Schüler als Bosse

01.12.14 Firmenbesuch SOMSO

STARK INS LEBENFerienprogramm stärkt den Rücken für die Berufswahl

13 Jugendliche nutzten die Chance und machten sich stark fürs Leben. Kopf, Herz und Hand vereinend lernten die Teilnehmer des Pilotprojektes „Rücken-wind . Stark ins Leben“ den Umgang mit Anforderungen, Herausforde-rungen und Chancen, berichtet Elke Gillardon.

Der Initiatorin des Projekts ist es

mit dem Arbeitskreis Bildung der

Wirtschaftsjunioren Coburg ein

Anliegen, junge Menschen gut auf das

Leben und das zukünftige Berufsleben

vorzubereiten. Das 5-tägige Jugend-Bil-

dungscamp der Wirtschaftsjunioren Co-

burg vermittelte neben Sozialkompetenz,

Teamfähigkeit, Menschenführung, Ver-

antwortung, Mut, Ressourcenbewusst-

sein die Werteorientierung und Haltung

ehrbaren Unternehmertums. Die idea-

len Rahmenbedingungen hierfür bot

die Evangelische Jugendbildungsstätte

Neukirchen. Gemeinsam mit den Refe-

renten und Experten der Wirtschafts-

junioren stimmte das Pädagogen-Team

um Peter Dienst das Erlebnis- und Er-

fahrungsprogramm für die Schülerin-

nen und Schüler der Schulen aus dem

Stadt- und Landkreis Coburg passgenau

ab. Themen wie bspw. Businessknigge,

Bewerbung, Kommunikation, Präsenta-

tion, interkulturelles Leben, ökologische

Kreislaufwirtschaft, Work-Life-Balance,

Unternehmertum haben die Rückenwind-

Teilnehmer in ihrem Verhalten gefordert

wie gefördert. In der Auseinanderset-

zung mit alltäglichen Situationen und

Aufgaben übten sie den Transfer spiele-

risch, erlebten die Bedeutung der Inhal-

te praktisch und lebensnah.

Lernen darf Spaß machen, resümierte

Norbert Tessmer, Oberbürgermeister der

Stadt Coburg und freute sich über das

gelungene Pilotprojekt. Zusammen mit

Rainer Kissing von der IHK zu Coburg, El-

tern, Wirtschaftsjunioren und Referen-

ten nahm Tessmer an der Feierstunde zur

Übergabe der Teilnehmer-Zertifi kate teil.

„Rückenwind . Stark ins Leben“ konnte

dank der Unterstützung vom Bayerischen

Kulturfonds und der Niederfüllbacher

Stiftung durchgeführt werden.

Ingolstadt-Besuch mit ErkenntnisgewinnRund 4,5 Tage braucht das Rohöl aus Triest nach

Ingolstadt durch die TAL (Transalpine Ölleitung) und legt

dabei eine Strecke von 465 km zurück. Egal aus welchen

Teilen der Erde der Kunde seinen Kraftstoff möchte, die

Raffi nerie Gunvor erfüllt diesen Wunsch. Die Coburger

Junioren nahmen die Einladung der WJ Ingolstadt gerne

an und erlebten neben einer der leistungsstärksten

Raffi nerien Europas eine nicht alltägliche Stadtführung

durch das historische Ingolstadt.

Grillfest auf Fuhrmanns „Fränkischer Alm“Auf Norbert Fuhrmanns „Fränkischer Alm“ in der Nähe von Bad Staffelstein trafen sich

zahlreiche Wirtschaftsjunioren aus Coburg und Lichtenfels zum Sommerausklang. Ob

sportlich beim Bogenschießen, gemütlich am Lagerfeuer sitzend oder genüsslich am

reichhaltigen Grillbuffet labend, es wurde bis in den späten Abend hinein gefeiert und

ausgiebig genetzwerkt.

„Persönlichkeit & Motivation“ war ein Themenblock im Ferienprogramm, in dem die Teilnehmer unter anderem an ihrer Bühnenpräsenz arbeiteten.

UNIORENKREISwww.wj-coburg.de

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Unsere Wirtschaft 10/2014

31International

Kontakt Elisabeth Löhr, Tel.: 09561 7426-14, E-Mail: [email protected]

Die Bayerische Polstermöbelindustrie steigerte im 1. Halbjahr 2014 ihre Verkaufserlöse gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 2%

auf rund 255 Mio. €. Die Branche sei für den weiteren Geschäftsverlauf in diesem Jahr vorsichtig optimistisch, berichtete der Verband der

Deutschen Möbelindustrie anlässlich der Hausmessen (28. September bis 1. Oktober). Mehr als 20 Unternehmen der Region präsentierten

ihre neuesten Designs, Trends und Innovationen. Unser Bild zeigt Thomas Berg (l.), den Geschäftsführer von f+s Polstermöbel (Weidhausen),

mit IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel im Showroom des Unternehmens. Derzeit fertigen in Bayern mit dem Polstermöbelcluster

Oberfranken mehr als 2.600 Menschen Polstermöbel (ausführliche Infos in der November-Ausgabe).

POLSTERMÖBLER VORSICHTIG OPTIMISTISCH

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Unsere Wirtschaft 10/2014

32 Recht und Steuern

DATENSCHÜTZER IM HINTERTREFFEN IHK-Auffassung zur Haftung bei Datenschutzverletzungen auf Facebook-Fanseiten bestätigt

Ist eine Firma, die eine Fanpage be-treibt, mitverantwortlich für Daten-schutzverletzungen durch Facebook? Nein, hat ein Gerichtsurteil nun be-stätigt. Der Datenschutz kann nicht auf das einzelne Unternehmen abge-wälzt werden.

Bei Facebook sind derzeit rund 20

Millionen Deutsche aktiv. Die Kom-

munikationsplattform ist für viele

Unternehmen, auch in der Coburger Re-

gion, ein wichtiges Medium, um sowohl

Mitarbeiter als auch Kunden zu gewinnen

und sie zu halten. Die datenschutzrecht-

lichen Fallstricke sind wenigen bewusst.

Bei einer Klage in Schleswig-Holstein ging

es nun darum, ob Unternehmen daten-

schutzrechtlich eine Mitverantwortung

haben, wenn Betreiber sozialer Netzwer-

ke die Daten von Besuchern ihrer Fanpa-

ges umfangreich und unerlaubterweise

„tracken“: also aufzeichnen, unter ande-

rem für Werbezwecke auswerten und

weiterverwenden.

Nein, lautet das Urteil des Oberver-

waltungsgerichts (OVG) Schleswig vom

4. September. Es bestätigt damit die Ent-

scheidung aus der ersten Instanz: Unter-

nehmen können datenschutzrechtlich

nicht zur Verantwortung gezogen wer-

den, wenn Facebook über die von ihnen

betriebenen Fanpages Nutzerdaten trackt

und verarbeitet. „Die Entscheidung hat

Signalwirkung“, sagt der Datenschutzbe-

auftragte Frank Jakobs der IHK zu Coburg.

„Schließlich haben die Unternehmen kei-

nerlei Einfl uss und Kontrolle darüber, was

Facebook mit den erhobenen Daten tut.

Grundsätzlich ist hier die Politik aufge-

rufen, dringend nicht nur das europäi-

sche Datenschutzrecht zu überarbeiten,

sondern zeitgleich internationale Stan-

dards zum Datenschutz zu verhandeln.“

Vorläufi g mehr RechtssicherheitWas auch immer jeder Nutzer bei Face-

book tut, wird über die Verkehrs- und

Inhaltsdaten aufgezeichnet und in die

USA weitergegeben – für sogenann-

te Reichweitenanalysen. Experten war-

nen: Wer einmal ein Plugin genutzt und

Daten eingestellt hat, muss befürchten,

monatelang von dem Unternehmen ge-

trackt zu werden.

Daher war das Einholen von Rechts-

sicherheit wichtig: Den Musterprozess

hatte die IHK in Kiel für ihr Tochter-

unternehmen im Bereich Weiterbildung

geführt und sich damit auch vor ihre Mit-

gliedsunternehmen gestellt. Es ging um

eine Verfügung der zuständigen Daten-

schutzaufsichtsbehörde, das Unabhängige

Landeszentrum für Datenschutz Schles-

wig-Holstein (ULD), die das Bildungswerk

der IHK in Schleswig-Holstein verpfl ich-

ten wollte, die betriebene Facebook-Fan-

page unter Androhung hoher Bußgelder

sofort zu deaktivieren.

Jakobs stellt fest: „Betreiber von Face-

book-Fanpages gewinnen mit diesem

Urteil vorläufi g mehr Rechtssicherheit -

sollte das ULD nicht Revision beim Bun-

desverwaltungsgericht einlegen.“ Der

IHK-Rechtsexperte Marcus Schween aus

Kiel meint: „Wenn überhaupt, müsste

sich die Aktion der Datenschützer gegen

Facebook selbst richten.“

OVG Schleswig - Urt. v. 04.09.2014,

Az: 4 LB 20/13

Nur mit SpezialerlaubnisKreditvermittung Wohnimmobilien

Vermittler von Wohnimmobilien-krediten, Immobilienmakler und Hausverwalter müssen sich auf neue Vorschriften einstellen

Die Wohnimmobilienkreditver-

mittlungsrichtlinie der EU, die

am 21.03.2014 in Kraft getre-

ten ist, sieht vor, dass Vermittler von

Krediten zur Finanzierung des Kaufs

einer Immobilie ab dem 21.03.2016

folgende Voraussetzungen erfül-

len müssen:

- eigene gewerberechtliche Erlaub-

nis (in Deutschland künftig in § 33 i

Gewerbeordnung)

- Abschluss einer Berufshaftpfl icht-

versicherung

- Nachweis der besonderen Sach-

kunde in Form einer Sachkunde-

prüfung

- Eintragung in ein bundesweites Re-

gister

- verstärkte Informations- und Auf-

klärungspfl ichten

- verstärkte Zusammenarbeit der zu-

ständigen Behörden in der EU bei

grenzüberschreitend tätigen Ver-

mittlern

Das Bundeswirtschaftsministerium

bereitet für diesen Herbst einen Ge-

setzentwurf zur Umsetzung der Richt-

linie vor.

Auch für Immobilienmakler und

Hausverwalter plant die Bundes-

regierung neue Regulierungen. Sie

betreffen Sachkundenachweise als

Tätigkeitsvoraussetzungen und Än-

derungen an der Honorierungspra-

xis. Ein Gesetzentwurf wurde am

1. Oktober 2014 beschlossen.

KontaktFrank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17E-Mail: [email protected]

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Unsere Wirtschaft 10/2014

33Recht und Steuern

BAG ändert RechtssprechungGeltendmachung von Ansprüchen wegen Diskriminierung erleichtert

DesignrechtDas Wichtigste zum Nachschlagen

Will ein Bewerber Ansprüche we-gen Diskriminierung nach dem All-gemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, kann dies auch durch Klageerhebung gesche-hen. Dabei genügt zur Einhaltung der Zweimonatsfrist der rechtzeitige Ein-gang der Klage bei Gericht.

Dies hat das Bundesarbeitsgericht

(BAG) in einem kürzlich veröffent-

lichten Urteil entschieden und seine

bisherige Rechtssprechung aufgegeben.

Eine Fachangestellte für Bäderbetriebe,

die sich bei einem Betreiber für Hallen-

und Freibäder auf eine ausgeschriebene

Stelle beworben hatte, wurde nicht ein-

gestellt, weil der Arbeitgeber aufgrund

ihrer Erkrankung an multipler Sklerose

die Eignung für die vorgesehene Tätig-

keit bezweifelte. Die Geltendmachung der

Ansprüche, Entschädigung in Höhe von

4.500 € und Schadensersatz für Fahrt-

kosten von 90 €, machte sie durch Einrei-

chung einer Klage geltend, die innerhalb

der Zweimonatsfrist bei Gericht einging,

dem Arbeitgeber aber erst nach Fristab-

lauf zugestellt wurde.

In seiner Begründung weist das Ge-

richt darauf hin, dass es sich bei der Frist

von zwei Monaten (Paragraf 15 Abs. 4

Das neue Designgesetz ist An-

fang 2014 an Stelle des bisheri-

gen Geschmacksmustergesetzes

getreten. Nicht nur die Bezeichnung

„Design“ ist neu, sondern auch zahl-

reiche Anpassungen an die europäi-

schen Vorgaben sind es. Das Werk

kommentiert den gesamten Komplex

des Designrechts: etwa Schutzgegen-

stand und -vor-

aussetzungen,

Entstehung und

Schutzdauer,

Schutzwirkung

und -beschrän-

kung, Inhaber-

rechte, nicht

eingetragene

Designmuster.

Für die Neuauf-

lage wurde es komplett überarbeitet

und auf den neuesten Rechtsstand

aktualisiert. Autor Thorsten Rehmann

ist Patentanwalt und Vorsitzender

des bisherigen Geschmacksmuster-

ausschusses der Patentanwaltskam-

mer.

Thorsten Rehmann: „Designrecht“, 39,80 €

inkl. MwSt., 2. Aufl age 2014. Buch. XII, 158 S.

Kartoniert, C.H.BECK ISBN 978-3-406-66726-8

Satz 1 AGG) um eine materiell rechtli-

che Ausschlussfrist handele. Diese kön-

ne auch durch Klageerhebung gewahrt

werden. Ausreichend sei der rechtzeiti-

ge Eingang der Klage bei Gericht, wenn

die Klage demnächst zugestellt werde.

Das ergebe sich aus der Anwendung von

Paragraf 167 Zivilprozessordnung (ZPO).

Wer mit der Klage die stärkste Form der

Geltendmachung von Ansprüchen wäh-

le, müsse sich darauf verlassen können,

dass mit der rechtzeitigen Einreichung

der Klage bei Gericht die Frist gewahrt

sei. Die gegenteilige Entscheidung der

Vorinstanz sei daher aufzuheben. Da die

für die Sachentscheidung notwendigen

Tatsachenbewertungen nicht erfolgt wa-

ren, verwies das Gericht den Prozess zur

abschließenden Entscheidung zurück an

die Vorinstanz.

(Urteil des Bundesarbeitsgerichts – BAG – vom

22. Mai 2014; Az.: 8 AZR 622/13)

Praxistipp: Für Ansprüche nach dem

AGG gilt, dass mit der rechtzeitigen

Einreichung der Klage die Frist gewahrt

ist. Anspruchsgegner müssen sich in

derartigen Fällen mit inhaltlichen Fra-

gestellungen auseinandersetzen, die Gel-

tendmachung einer Fristversäumnis ist

danach aussichtslos.

Unseren Service spüren Sie auf Schritt und Tritt.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

34 Bekanntmachungen

Vereinbarung

Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Register- und Erlaubnisbehörde sowie weiterer Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Förde-rung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honorar-anlageberatungsgesetz) (BGBl I 2013, S. 2390) sowie künftiger Änderungen in Verbindung mit der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit vom 04.07.2013 (BGBl I 2013, S. 1981), sowie der Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung (GewV) in der je-weils aktuellen Fassung, derzeit vom 09.02.2010 (GVBl 2010, S. 103), zuletzt geändert durch GVBl 2012, S. 666

Präambel

I.Artikel 3 des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über

Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) siedelt die Zuständigkeit für das

Führen des Registers von Honorar-Finanzanlagenberatern (im Folgenden „Registerzu-ständigkeit“ genannt) bundesweit bei den Industrie- und Handelskammern an. Das

Honoraranlageberatungsgesetz ergänzt und erweitert damit das Gesetz zur Novellie-

rung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 06.12.2011

(BGBl I 2011, S. 2481), welches den Erlaubnistatbestand des „Finanzanlagenvermittlers“

in die Gewerbeordnung (GewO) eingeführt hatte.

Weitere Zuständigkeitsregelungen hat der Bundesgesetzgeber im Gegensatz zu den Be-

stimmungen des Versicherungsvermittler- und -beraterrechts (§§ 34d, 34e GewO) nicht

getroffen, sondern deren Festlegung dem Landesgesetzgeber überlassen (§ 155 Absatz

2 GewO).

Die Gewerbeordnung enthält in dem durch Artikel 3 des Honoraranlageberatungsgeset-

zes geregelten Honorar-Finanzanlagenberaterbereich für das stehende Gewerbe weitere

Befugnisse wie das Auskunfts- und Nachschaurecht (§ 29 GewO), Erlaubnis- und Auf-

hebungsverfahren (§ 34h GewO) sowie Stellvertretung in besonderen Fällen (§ 47 GewO).

Die mit den dargestellten Aufgaben zusammenhängenden Zuständigkeiten, insbeson-

dere diejenigen für die Entgegennahme und Überprüfung der Prüfungsberichte und Ne-

gativerklärungen (§ 24 FinVermV) sowie das Durchführen der Aufgaben nach §§ 13a bis

13c GewO, werden im Folgenden als „Erlaubniszuständigkeit“ bezeichnet.

II.Die bayerischen Industrie- und Handelskammern haben sich für eine Lösung aus einer

Hand ausgesprochen und auch die Übernahme der Erlaubniszuständigkeit angeboten.

Für die bis zum 1. August 2014 festzulegende Erlaubniszuständigkeit nach § 34h Absatz 1

GewO und die damit zusammenhängenden Aufgaben steht eine Entscheidung der Baye-

rischen Staatsregierung noch aus. Um die rechtzeitige Umsetzung einer bereits im Rah-

men von §§ 34d/e/f GewO praktizierten erfolgreichen Verbundlösung auch für den Fall

der Übertragung zusätzlicher Aufgaben im Bereich „Honorar-Finanzanlagenberater“ auf

die Industrie- und Handelskammern sicherzustellen, sehen es die Vertragsparteien als

notwendig an, die in Betracht kommenden weiteren Zuständigkeiten, welche sich pri-

mär aus der bayerischen Gewerbeverordnung ergeben, in ihren künftigen Planungen zu

berücksichtigen und unter der Bedingung der möglichen Aufgabenfestlegung in dieser

Vereinbarung zu verankern, ohne jedoch damit die Entscheidung der Bayerischen Staats-

regierung vorwegzunehmen.

Sollte die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in die Finanzanlagenver-

mittlungs- und Honorar-Finanzanlagenberatungsverordnung (FinHonV) geändert wer-

den, so hat dies keinen Einfl uss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Es wird jedoch in

diesem Fall die „Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ durch die „Finanzanlagenver-

mittlungs- und Honorar-Finanzanlagenberatungsverordnung“ ersetzt.

III.Die positiven Erfahrungen einer Verbundlösung in den Bereichen Versicherungsvermitt-

ler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler haben gezeigt, dass es zur einheitlichen

und effi zienten Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll ist, die Auf-

gaben der Erlaubnis- und Registerbehörde (Verwaltungsverfahren) zu zentralisieren. Das

bayerische Verbundsystem soll deshalb auch im Bereich der Honorar-Finanzanlagenbe-

rater Anwendung fi nden und dabei die Zuständigkeiten für die Registerführung sowie

für die von der Bayerischen Staatsregierung übertragenen weiteren Aufgaben regeln.

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sachkundeprüfung bleibt von dieser Verein-

barung unberührt.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg hat gemäß § 4

Satz 2 Nr. 6, § 10 Absatz 1 Satz 1, 1. Alt. IHK-Gesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2

Buchstabe g) der Satzung der IHK zu Coburg Folgendes beschlossen:

Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg überträgt ihre Aufgaben gemäß §§ 34 f,

34 g, 34 h, 11 a GewO, der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) –

mit Ausnahme der Zuständigkeit zur Durchführung der Sachkundeprüfung – der

Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung (BayGewV) auf die Industrie- und

Handelskammer für München und Oberbayern entsprechend dem als Anlage beigefüg-

ten Aufgabenübertragungsvertrag.

Die vorstehende Aufgabenübertragung auf die IHK für München und Oberbayern wurde

vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technolo-

gie mit Schreiben vom 03.09.2014, Aktenzeichen IV/3 – 4911d/14/3 gemäß § 11 Absatz 2

Nr. 4 IHKG in Verbindung mit Art. 1 Absatz 1 AGIHKG genehmigt.

Die Aufgabenübertragung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der

Industrie- und Handelskammer zu Coburg „Unsere Wirtschaft“, Ausgabe 10/2014

bekannt gemacht.

Coburg, 12. September 2014

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Übertragung der Erlaubnis-, Aufsichts- und Registerzuständigkeit für die Honorar-Finanzanlagenberater auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Beschluss der Vollversammlung der IHK zu Coburg vom 17. Juli 2014

Friedrich Herdan

Präsident

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

Steuerschuldnerschaft bei Metallhandel:Übergangsfrist eingeführtMassive Proteste der Wirtschaft wirken

Das so genannte „Kroatienbegleitgesetz“ erweitert die Steuer-

schuldnerschaft des Leistungsempfängers, d. h. des Kun-

den eines Unternehmens, auf edle und unedle Metalle,

Tablet-Computer, Spielekonsolen, Selen und Cermets. Aufgrund

der massiven Proteste der Wirtschaft, auch der IHK-Organisa-

tion, gilt eine Übergangsfrist für die Anwendung der Regelungen.

Danach wird es bis zum 31.12.2014 nicht beanstandet, wenn die

Vertragspartner für Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2014

erbracht werden, einvernehmlich noch von der Steuerschuldner-

schaft des leistenden Unternehmers nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG

ausgehen. Ausnahme: Lieferungen von Gold, soweit sie bereits

vor dem 1. Oktober 2014 unter § 13 b Abs. 2 Nr. 9 UStG fi elen.

Diese Übergangsfrist und andere Klarstellungen sowie Beispie-

le für div. Abrechnungsvorgänge fi nden sich in einem Schrei-

ben des Bundesfi nanzministeriums (BMF) vom 26.09.2014. Die

IHK zu Coburg stellt es im Internet (Geschäftsfeld Recht/Steuer-

recht) zur Verfügung.

Information www.coburg.ihk.de

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Unsere Wirtschaft 10/2014

35Bekanntmachungen

IV.Auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen schließen die

• IHK für Oberfranken Bayreuth

• IHK zu Coburg

• IHK Nürnberg für Mittelfranken

• IHK für Niederbayern in Passau

• IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

• IHK Schwaben

• IHK Würzburg-Schweinfurt

(nachfolgend IHKs)

mit der IHK für München und Oberbayern

(nachfolgend IHK München)

folgende

Vereinbarung

§ 1 Übertragung der Aufgaben(1) Gemäß § 10 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläufi gen Regelung des Rechts der Indus-

trie- und Handelskammern (IHKG) übertragen die IHKs vorbehaltlich der Verein-

barung in § 1 Absatz 2 ihre jeweiligen Rechte und Pfl ichten aus der (unter der

Bedingung der möglichen Übertragung der Erlaubniszuständigkeit auf die IHKs) Er-

laubnis- und Registerzuständigkeit für die Honorar-Finanzanlagenberater auf die IHK

München.

(2) Nicht übertragen wird die Zuständigkeit für die Durchführung der Sachkundeprüfung.

Diese Zuständigkeit verbleibt bei der jeweiligen bayerischen Industrie- und Handels-

kammer.

(3) Die IHK München erledigt die ihr nach dieser Vereinbarung übertragenen Aufga-

ben nach Maßgabe der jeweils gültigen Fassung der für die (unter der Bedingung der

möglichen Übertragung der Erlaubniszuständigkeit auf die IHKs) Erlaubnis- und

Registerzuständigkeit von Honorar-Finanzanlagenberatern geltenden Vorschriften.

§ 2 Verfahren1Die IHKs wirken beim Vollzug der übertragenen Aufgaben mit. 2Für die Aufgabenvertei-

lung zwischen den IHKs und der IHK München gelten folgende Grundsätze:

1. 1Die IHKs können Anträge auf Registrierung von Antragstellern/Antragstellerinnen

ihres Kammerbezirks entgegennehmen. 2Dies gilt auch für die Entgegennahme von

Mitteilungen im Sinne der Bestimmungen der §§ 34h Absatz 1 Satz 4, 34f Absatz 6

GewO. 3In beiden Fällen leiten die IHKs diese unverzüglich nach Prüfung der Vollstän-

digkeit an die IHK München weiter.

2. 1Antragsbezogen können die IHKs die Antragsteller/Antragstellerinnen ihres Kam-

merbezirks informieren und beraten. 2Zu diesem Zweck stellen sie den Antragstellern/

Antragsstellerinnen Antragsunterlagen der IHK München zur Verfügung. 3Informa-

tionsmaterial zum Thema „Honorar-Finanzanlagenberater“ wird in Absprache mit den

IHKs erstellt, jedoch können die Verbundkammern auch eigenes Informationsmaterial

zur Verfügung stellen.

3. Die IHK München führt die Registrierung der Honorar-Finanzanlagenberater (inklusi-

ve der Personen im Sinne der §§ 34h Absatz 1 Satz 4, 34f Absatz 6 GewO) durch.

4. Für den Vollzug der Erlaubniszuständigkeit werden zudem folgende Grundsätze ver-

einbart (sollte die Erlaubniszuständigkeit von der Bayerischen Staatsregierung bei

den IHKs angesiedelt werden):

a. 1Die IHKs können Anträge auf Erlaubnis von Antragstellern/ Antragstellerinnen

entgegennehmen. 2Im Übrigen gilt § 2 Nummer 1 Satz 3 der Vereinbarung.

b. Werden Beendigungsmitteilungen im Sinne von § 10 Absatz 2 FinVermV vom Ver-

sicherungsunternehmen an die Verbundkammer geschickt, so leitet diese die Mit-

teilungen unverzüglich an die IHK München weiter.

c. Sind bzw. werden der jeweiligen IHK weitere Umstände bekannt, welche die Zu-

verlässigkeit oder die geordneten Vermögensverhältnisse des/der Antragstellers/

Antragstellerin bzw. des/der Erlaubnisinhabers/ Erlaubnisinhaberin (auch als ge-

setzlicher Vertreter einer juristischen Person) fraglich erscheinen lassen (ins-

besondere Mitteilungen über Verurteilungen auf Grund der Anordnung über

Mitteilungen in Strafsachen), so sind diese Tatsachen unverzüglich an die IHK

München weiterzuleiten.

d. Die IHK München prüft anhand der vorgelegten Antragsunterlagen die jeweiligen

Tatbestandsvoraussetzungen, entscheidet über den Antrag nach § 34h Absatz 1

GewO und erteilt bei Bestehen der Erlaubnisvoraussetzungen nach §§ 34h Absatz

1 Satz 4, 34f Absatz 2 GewO die Erlaubnis.

e. 1Die IHK München überwacht die Honorar-Finanzanlagenberater, führt die Ver-

fahren zur Rücknahme oder zum Widerruf der Erlaubnis durch, bearbeitet verwal-

tungsgerichtliche Klageverfahren einschließlich deren Vertretung und ist auch für

die Ein- und Austragungen im Gewerbezentralregister zuständig. 2Sie trifft ferner

die Entscheidungen für entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen nach dem

Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der

jeweils geltenden Fassung.

f. 1Die IHKs unterstützen die IHK München im Einzelfall, z. B. bei der Sachverhalts-

ermittlung über Antragsteller/innen und Honorar-Finanzanlagenberater (unabhän-

gig ob mit oder ohne Erlaubnis nach § 34h Absatz 1 GewO) ihres

Kammerbezirks. 2Dies betrifft insbesondere Auskünfte über die/den Gewerbetrei-

bende(n) (z. B. Beitragsrückstände) sowie Recherchen über die/den Gewerbetrei-

bende(n) vor Ort.

5. 1Die IHK München erteilt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf Antrag Dritter bzw.

des Honorar-Finanzanlagenberaters schriftliche Auskünfte aus dem Register. 2Dies

gilt auch für Anfragen von Behörden.

§ 3 Einrichtungen, Betrieb und Haftung(1) 1Die IHK München bedient sich bei der Führung des Vermittlerregisters gemäß § 11a

Absatz 1 Satz 4 GewO namens und im Auftrag der IHKs der in § 32 Absatz 2 des Um-

weltauditgesetzes bezeichneten gemeinsamen Stelle. 2Diese ist für den technischen

Aufbau, den Betrieb sowie die erforderliche Anpassung und Weiterentwicklung der

Registeranwendungen verantwortlich. 3Dies gilt gegebenenfalls auch für Erweiterun-

gen des Registers, die im Zusammenhang mit der Erlaubniszuständigkeit vorgenom-

men werden. 4Die IHKs treten insoweit sämtliche Ansprüche an die IHK München ab. 5Im Gegenzug verpfl ichtet sich die IHK München, die Ansprüche der IHKs durchzu-

setzen. 6Eine weitergehende Haftung der IHK München besteht nicht.

(2) 1Die IHK München erledigt die ihr im Rahmen der Übertragung der Registerzustän-

digkeit übertragenen Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem

Wissen und Gewissen auf Grundlage der ihr von den Antragstellern/Antragstelle-

rinnen und den gegebenenfalls von den IHKs zur Verfügung gestellten Unterlagen,

Daten und sonstigen Informationen. 2Satz 1 gilt auch für die Erlaubniszuständigkeit,

soweit diese auf die IHKs übertragen wird. 3Die Haftung wegen Fahrlässigkeit wird

ausgeschlossen. 4Dies gilt nicht bei einer Verletzung vertragswesentlicher Haupt-

pfl ichten (Kardinalpfl ichten).

(3) Die Haftung wird auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

§ 4 Finanzierung1Die Kosten für die Errichtung der registerführenden Stelle trägt die IHK München. 2Bei

Übertragung der Erlaubniszuständigkeit auf die bayerischen Industrie- und Handels-

kammern gilt dies auch für die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten. 3Die IHK

München erhebt zur Deckung dieser Kosten von den Antragstellern/Antragstellerinnen

Gebühren und Auslagen nach Maßgabe ihrer Gebührenordnung.

§ 5 Dauer und Kündigung der Vereinbarung(1) 1Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich von § 10 dieses Vertrages mit Vertragsunter-

zeichnung durch die jeweils übertragende IHK in Kraft. 2Sie gilt unbefristet und kann

unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahresende von der jeweiligen IHK bzw.

der IHK München gekündigt werden. 3Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Die Kündigung der Vereinbarung durch eine der IHKs bzw. gegenüber einer IHK be-

rührt das Verhältnis zwischen den anderen IHKs und der IHK München nicht.

(3) 1Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses tritt die ursprüngliche gesetzliche

Zuständigkeit wieder in Kraft. 2Die IHK München übergibt der nach dem Honoraran-

lageberatungsgesetz sowie der FinVermV für die Registrierung zuständigen IHK alle

Unterlagen, die es ermöglichen, die Aufgaben der im Sinne der genannten Vorschrif-

ten zuständigen Stelle zu erledigen. 3Wurde die Erlaubniszuständigkeit und weite-

re damit im Zusammenhang stehende Aufgaben vom bayerischen Verordnungsgeber

auf die bayerischen Industrie- und Handelskammern übertragen, so gelten die Pfl ich-

ten der IHK München auch für diese Aufgaben. 4Zum Zeitpunkt der Beendigung des

Vertragsverhältnisses noch nicht abgeschlossene Verfahren werden von der IHK

München vollständig abgewickelt.

§ 6 Datenschutz1Soweit die IHKs mit dieser Vereinbarung Aufgaben auf die IHK München übertragen,

handelt es sich um eine Funktionsübertragung. 2Die Vertragsparteien erheben, verarbei-

ten und nutzen personenbezogene Daten auf der Grundlage und unter Beachtung der

jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

36 Bekanntmachungen

Präambel

Die Vollversammlung der IHK zu Coburg hat am 17.07.2014 gemäß § 4 des Gesetzes

zur vorläufi gen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom

18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur

Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

vom 25.07.2013 (BGBI. I. S. 2749), i.V.m § 20a des Finanzstatuts der IHK zu Coburg vom

17.07.2014 die nachstehende Zuwendungssatzung erlassen. Die folgenden Regelungen

gelten für Zuwendungen der IHK an Dritte aus Mitteln des von der Vollversammlung

der IHK zu Coburg beschlossenen Wirtschaftsplans.

§ 1 Zuwendungsbegriff und Bewilligungsvoraussetzungen

(1) Zuwendungen werden nach dieser Satzung, den ergänzenden Zuwendungs-

Richtlinien der IHK und unter Beachtung des für die IHK geltenden Rechts gewährt.

Zuwendungen sind freiwillige fi nanzielle Leistungen an Stellen außerhalb der IHK

zur Erfüllung bestimmter Zwecke, die im IHK-Interesse unter Beachtung von § 1 IHKG

erfolgen.

(2) Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine

ordnungsgemäße Mittelbewirtschaftung gesichert erscheint, und die in der Lage

sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Eine Anfi nanzie-

rung von Vorhaben, deren Gesamtfi nanzierung nicht hinreichend gesichert ist,

ist unzulässig.

(3) Bei Zuwendungen von mehreren Stellen, die dasselbe Projekt betreffen, hat der Zu-

wendungsempfänger im Antrag an die IHK sämtliche bereits genehmigte und geplan-

te Zuwendungen zu benennen. Eine Überfi nanzierung ist zwingend zu vermeiden.

§ 2 Art und Höhe der Zuwendung

(1) Die IHK fördert sowohl Projekte (Projektförderung) als auch Institutionen (Institutio-

nelle Förderung):

1. Projektförderungen sind Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des

Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben.

2. Institutionelle Förderungen sind Zuwendungen zur Deckung eines nicht

abgegrenzten Teils der Ausgaben oder – in besonderen Ausnahmefällen –

der gesamten Ausgaben des Zuwendungsempfängers.

(2) Die Zuwendung ist auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. Die Zuwendung wird zur

Vollfi nanzierung oder Teilfi nanzierung des zu erfüllenden Zwecks unter Berücksichti-

gung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bewilligt, und zwar

- mit einem festen Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben

(Festbetragsfi nanzierung),

- nach einem bestimmten Vomhundertsatz oder Anteil der zuwendungsfähi-

gen Ausgaben (Anteilsfi nanzierung) oder

- zur Deckung eines Fehlbetrags, den der Zuwendungsempfänger nicht

durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbetragsfi nanzierung).

(3) Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des in der Bewilligung bestimmten Zwecks

verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

(4) Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abzieh-

bar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

§ 3 Antragsverfahren

Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen An-

trags. Die formalen Anforderungen an den Antrag einschließlich der erforderlichen

Nachweise und Unterlagen sind in den Zuwendungs-Richtlinien der IHK zu regeln.

§ 4 Bewilligung

(1) Zuwendungen werden schriftlich bewilligt. Bewilligungen erfolgen durch Zuwen-

dungsvertrag oder durch Zuwendungsschreiben; die Zuwendungs-Richtlinien der IHK

sind Bestandteil der Bewilligung und dieser beizufügen.

Zuwendungssatzungder IHK zu Coburg

§ 7 MediationsklauselDie Parteien verpfl ichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder

sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht

(oder Schiedsgericht) eine Mediation nach den Bestimmungen des IHK-MediationsZen-

trums der IHK München durchzuführen.

§ 8 Schriftform1Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 2Änderungen des Schrift-

formerfordernisses bedürfen ebenfalls der Schriftform. 3Mündliche Nebenabreden zu

dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen.

§ 9 Salvatorische Klausel1Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind oder unwirksam

werden, wird dadurch die Gültigkeit des Inhalts der Vereinbarung im Übrigen nicht be-

rührt. 2Die Registerzuständigkeit soll nach dem Willen der IHKs in jedem Falle auf die

IHK München unabhängig von der Verlagerung weiterer Zuständigkeiten übertragen

werden.

§ 10 Genehmigung1Die Aufgabenübertragung (durch die IHKs) sowie die Aufgabenübernahme (durch die

IHK München) bedürfen eines Beschlusses der Vollversammlung der jeweiligen IHK. 2Diese Vereinbarung bedarf ferner der Genehmigung durch das Bayerische Staatsminis-

terium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi). 3Die Vereinbarung

sowie der entsprechende Beschluss nach Satz 1 sind von der jeweiligen IHK sowie der

IHK München nach Genehmigung auszufertigen und zu veröffentlichen.

§ 11 Inkrafttreten1Die Übertragung der Registerzuständigkeit tritt zum 1. August 2014 in Kraft.

Sofern die Erlaubniszuständigkeit bis zum 1. August 2014 übertragen wird:

2Dies gilt auch für die von der Bayerischen Staatsregierung übertragene

Erlaubniszuständigkeit.

Sofern die Erlaubniszuständigkeit nach dem 1. August 2014 übertragen wird:

3Die Übertragung der weiteren Zuständigkeiten tritt einen Tag nach Inkrafttreten der

Bestimmungen in Kraft, welche die Erlaubniszuständigkeit auf die bayerischen Industrie-

und Handelskammern überträgt.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

37Bekanntmachungen

Friedrich Herdan

Präsident

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

Teil I: Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich(1) Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans

(Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK.

(2) Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts werden von Präsident und Hauptge-

schäftsführer der IHK erlassen. Soweit von der IHK keine eigenen Richtlinien erlassen

werden, gelten die Muster-Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts des DIHK-

Arbeitskreises Kaufmännisches Rechnungswesen und Controlling.

Teil II: Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan

§ 2 Feststellung der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplans, Geschäftsjahr(1) Die Vollversammlung stellt den Wirtschaftsplan durch die Wirtschaftssatzung fest.

Die Wirtschaftssatzung bestimmt über die Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe

Kredite aufgenommen und Verpfl ichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in

künftigen Jahren (Verpfl ichtungsermächtigungen) eingegangen werden dürfen. Der

Hauptgeschäftsführer und der Präsident legen den Entwurf der Wirtschaftssatzung

und des Wirtschaftsplans so rechtzeitig der Vollversammlung vor, dass diese darüber

vor Beginn des Geschäftsjahres Beschluss fassen kann. Die Wirtschaftssatzung wird

gemäß § 12 der Satzung der IHK veröffentlicht.

(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Bedeutung und Wirkungen des Wirtschaftsplans(1) Der Wirtschaftsplan dient der Planung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur

Erfüllung der Aufgaben der IHK im folgenden Geschäftsjahr (Planungszeitraum) vo-

raussichtlich notwendig ist. Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Wirt-

schaftsführung der IHK.

(2) Der Wirtschaftsplan ermächtigt die zuständigen Organe, Ressourcen aufzunehmen,

anzuschaffen, einzusetzen und zu verbrauchen. Durch den Wirtschaftsplan werden

Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.

§ 4 Bestandteile des Wirtschaftsplans(1) Der Wirtschaftsplan gliedert sich in eine Plan-GuV und einen Finanzplan.

(2) Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen die Personalübersicht und eine gesonderte

Zusammenstellung der übernommenen Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Ge-

währleistungen, die zu Aufwendungen in künftigen Geschäftsjahren führen können,

beizufügen.

§ 5 Vorläufi ge WirtschaftsführungIst der Wirtschaftsplan zu Beginn des Geschäftsjahres noch nicht festgestellt, dürfen

Aufwendungen zur Erfüllung rechtlicher Verpfl ichtungen, im Übrigen nur im Rahmen

der Ansätze des Wirtschaftsplans des Vorjahres, geleistet werden.

§ 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplans sind die Grundsätze der Wirt-

schaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

(2) Für alle Auftragsvergaben sind die von der Vollversammlung beschlossenen Beschaf-

fungsregeln zu beachten, sofern sich nicht Abweichendes aus höherrangigem Recht

ergibt.

Teil III: Aufstellung des Wirtschaftsplans

§ 7 Inhalt, Gliederung und Erläuterung des Wirtschaftsplans(1) Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die IHK einen Wirtschaftsplan auf. Die

Plan-GuV ist auszugleichen.

(2) In der Plan-GuV und im Finanzplan sind alle Erträge und Aufwendungen, der zur Ver-

wendung in der Plan-GuV vorgesehene Gewinn-/Verlustvortrag und die Rücklagen

Die Vollversammlung der IHK zu Coburg hat in der Sitzung am 17.07.2014 vorbehaltlich

der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Ener-

gie und Technologie gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufi gen Regelung des

Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920), zu-

letzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwal-

tung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 (BGBl. I, S. 2749) das

nachfolgende Finanzstatut beschlossen.

Finanzstatut der Industrie- und Handelskammer zu Coburg

(2) Die Bewilligung enthält insbesondere die genaue Bezeichnung des Zuwendungsemp-

fängers, Art und Höhe der Zuwendung und genaue Bezeichnung des Zuwendungs-

zwecks. Weitere Einzelheiten regeln die Zuwendungs-Richtlinien.

(3) Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten

Ausgaben, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu,

so kann die IHK die bewilligte Zuwendung nachträglich angemessen reduzieren.

Wurde der Betrag schon ausgezahlt, gilt § 8 dieser Satzung entsprechend.

§ 5 Auszahlung der Zuwendung und Mittelabruf

(1) Die Zuwendung soll im engen zeitlichen Zusammenhang mit der genehmigten

Förderung stehen. Der Abruf der Zuwendung durch den in der Bewilligung benannten

Zuwendungsempfänger hat dann zu erfolgen, wenn die Verwendung für den

bestimmten Zweck unmittelbar bevorsteht.

(2) Bei der Förderung längerfristiger oder mehrjähriger Vorhaben sollen nach Möglich-

keit nur Teilbeträge ausgezahlt werden.

§ 6 Überwachung und Nachweis der Verwendung

Der Zuwendungsempfänger hat der IHK eine antragsgemäße Mittelverwendung ent-

sprechend der Bewilligung nachzuweisen. Die formalen Anforderungen an den Verwen-

dungsnachweis des Zuwendungsempfängers sowie die Überwachungs-und

Dokumentationspfl ichten der IHK sind in den Zuwendungs-Richtlinien zu regeln.

§ 7 Fälle von geringer fi nanzieller Bedeutung

In Fällen von geringer fi nanzieller Bedeutung kann die IHK in den Zuwendungs-Richt-

linien Verfahrenserleichterungen für das Antragsverfahren und für den Nachweis der

Mittelverwendung zulassen. Ein Fall von geringer fi nanzieller Bedeutung ist in der Regel

anzunehmen, wenn der Gesamtbetrag der Zuwendung bei institutioneller Förderung für

ein Wirtschaftsjahr oder bei einer Projektförderung pro Jahr und Zuwendungsempfän-

ger insgesamt nicht mehr als 10.000,- € beträgt.

§ 8 Rückforderung der bewilligten Zuwendung

(1) Die bewilligte und ggf. bereits ausgezahlte Zuwendung kann von der IHK nach Maß-

gabe der Zuwendungs-Richtlinien ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn

1. die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angeben erwirkt worden ist;

2. die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet

wird;

3. in der Bewilligung defi nierte (aufl ösende) Bedingungen (z. B. nachträgliche Ermä-

ßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung) eingetreten sind;

4. die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungs-

zwecks verwendet wird oder

5. Aufl agen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt wurden.

(2) Die Rückforderung bedarf der Schriftform. Sie erfolgt durch Bescheid. Bei einer

Zuwendung, die in mehreren Teilbeträgen für ein Gesamtvorhaben ausbezahlt wird,

kann die gesamte Zuwendung zurückgefordert werden.

(3) Im Falle der Rückforderung einer Zuwendung unterliegt diese der Verzinsung ab

Empfang der Zuwendung und ist vom Zuwendungsempfänger der IHK zu erstatten.

Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozent/Jahr über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

In begründeten Fällen kann von der Verzinsung ganz oder teilweise abgesehen wer-

den.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Zuwendungssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft; sie gilt nur für Zuwendungen,

die ab Inkrafttreten dieser Satzung erfolgen.

IHK zu Coburg, den 17.07.2014

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Unsere Wirtschaft 10/2014

38 Bekanntmachungen

veränderungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen in voller Höhe und getrennt

voneinander anzusetzen und auszuweisen. Zuwendungen Dritter sind besonders aus-

zuweisen. Notwendige Verpfl ichtungsermächtigungen sind anzusetzen.

(3) Die Plan-GuV ist nach dem in Anlage I beigefügten Muster zu gliedern.

(4) Der Finanzplan ist nach dem in Anlage II beigefügten Muster zu gliedern. Wenn

Verpfl ichtungen zu Lasten zukünftiger Geschäftsjahre eingegangenen werden sollen

(Verpfl ichtungsermächtigung), sind diese zu der Maßnahme darzulegen.

(5) Die wesentlichen Posten der Plan-GuV und des Finanzplans sind, insbesondere

soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich abweichen, zu erläutern.

§ 8 Größere Baumaßnahmen(1) Größere Baumaßnahmen liegen dann vor, wenn das Volumen 5 v.H. der Summe der

geplanten Aufwendungen überschreitet.

(2) Derartige Baumaßnahmen sind in ihrer Gesamtheit von der Vollversammlung zu

beschließen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecken. Ver-

bindliche Grundlage ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. Eine erneute

Beschlussfassung ist notwendig, wenn sich das Volumen der Baumaßnahme um

mehr als 10 v.H. erhöht.

§ 9 Gesonderte Wirtschaftspläne für bestimmte EinrichtungenFür unselbständige Einrichtungen der IHK, die sich zu einem erheblichen Teil aus eigenen

Erträgen oder zweckgebundenen Leistungen Dritter fi nanzieren, sind gesonderte Wirt-

schaftspläne zulässig; die Vorschriften dieses Finanzstatuts sind anzuwenden. Die ge-

sonderten Wirtschaftspläne sind dem Wirtschaftsplan der IHK beizufügen.

§ 10 Nachtragswirtschaftsplan(1) Der Wirtschaftsplan ist zu ändern, wenn sich GuV oder Finanzrechnung erkennbar

gegenüber dem Wirtschaftsplan erheblich verändert. Eine erhebliche Veränderung

liegt dann vor, wenn das Volumen des Erfolgs- oder Finanzplans um mehr als 10 v.H.

überschritten wird. Die Vollversammlung kann bei Verabschiedung des Wirtschafts-

plans weitergehende Anforderungen zur Notwendigkeit, den Wirtschaftsplan zu än-

dern, beschließen.

(2) Die Regelungen des § 2 Absatz 1 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass die

Vollversammlung eine geänderte Wirtschaftssatzung und gegebenenfalls einen

Nachtragswirtschaftsplan bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beschließt.

Im Rahmen eines Nachtragswirtschaftsplans kann ein positives Ergebnis geplant

werden.

Teil IV: Ausführung des Wirtschaftsplans

§ 11 Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit(1) Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwen-

dungen (Gesamtdeckungsprinzip).

(2) Zweckgebundene Mehrerträge sind nur für damit verbundene Mehraufwendungen

zu verwenden.

(3) Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen sind jeweils für sich deckungs-

fähig. Sie können insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. Auf-

wendungen für einzelne Zwecke können von der Deckungsfähigkeit ausgenommen

werden.

(4) Investitionsauszahlungen können für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

§ 12 Vollständigkeit und Abweichungen vom Wirtschaftsplan, Übertragbarkeit(1) Erträge sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.

(2) Der angesetzte Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen dürfen bis zu

10 v.H. der Planwerte überschritten werden, soweit Deckung vorhanden ist. Bei feh-

lender Deckung bedürfen auch Überschreitungen der Planwerte bis zu 10 v.H. der Ge-

nehmigung der Vollversammlung.

(3) Außerplanmäßige Aufwendungen und außerplanmäßige Investitionsauszahlungen

dürfen geleistet werden, wenn sie unabweisbar oder für die Aufrechterhaltung der

Betriebsfähigkeit unumgänglich notwendig sind. Sie bedürfen der Genehmigung der

Vollversammlung.

(4) Mehrauszahlungen für im Finanzplan veranschlagte Einzelvorhaben bedürfen der

Genehmigung der Vollversammlung, sofern keine Deckungsfähigkeit gegeben ist.

(5) Planansätze für Investitionen sind übertragbar bis zum Ende des auf die Bewilligung

folgenden zweiten Geschäftsjahres.

Teil V: Buchführung, Rechnungslegung und Controlling

§ 13 Buchführung, Inventar(1) Die IHK führt ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchfüh-

rung; soweit sich aus diesem Finanzstatut nichts anderes ergibt, gelten sinngemäß

die Vorschriften des ersten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches

in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Anwendung sind die Aufgabenstellung und

die Organisation der IHK zu beachten.

(2) Das Rechnungswesen bildet unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IHK vollständig ab.

Die Buchführung ist nach dem als Anlage VI beigefügten IHK-Kontenrahmen zu

gliedern.

§ 14 EröffnungsbilanzFür die beim Übergang auf die kaufmännische doppelte Buchführung aufgestellte

Eröffnungsbilanz gelten die Sondervorschriften, die in den Richtlinien zur Ausführung

des Finanzstatuts geregelt sind.

§ 15 Jahresabschluss, Anhang mit Plan-/Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans und Lagebericht

(1) Die IHK stellt innerhalb des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres für das vergangene

Geschäftsjahr einen Jahresabschluss, einen Anhang zum Jahresabschluss und einen

Lagebericht unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der §§ 238 bis 257, 284

bis 286 und 289 des Handelsgesetzbuches sowie Artikel 28, 66 und 67 EGHGB auf.

(2) Der Jahresabschluss der IHK besteht aus der Bilanz, der GuV und der Finanzrechnung.

Die Bilanz ist nach dem als Anlage III, die GuV nach dem als Anlage IV und die Finanz-

rechnung nach dem als Anlage V beigefügten Muster zu gliedern .

(3) In den Anhang ist ein Anlagenspiegel und ein Plan-/Ist-Vergleich der Pläne nach den

§§ 2 bzw. 10 sowie 9 aufzunehmen.

(4) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage der IHK im abgelaufenen Ge-

schäftsjahr so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-

des Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende Analyse des

Geschäftsverlaufs und der Lage zu enthalten. Darüber hinaus ist im Lagebericht auf

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres einzu-

gehen. Die voraussichtliche Entwicklung der IHK ist mit ihren wesentlichen Chancen

und Risiken zu beurteilen und zu erläutern.

§ 15a Einzelvorschriften zum Jahresabschluss(1) Die Nettoposition ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schul-

den unter Berücksichtigung von Rücklagen zum Stichtag der Eröffnungsbilanz. Sie

kann bei erheblicher Änderung der aktuellen Verhältnisse beim unbeweglichen Sach-

anlagevermögen im Vergleich zum Eröffnungsbilanzstichtag angepasst werden. Sie

darf im Regelfall nicht größer sein als das zur Erfüllung der Aufgaben der IHK not-

wendige, um Sonderposten (siehe Abs. 4) verminderte unbewegliche Sachanlagever-

mögen.

(2) Die IHK hat eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Diese dient zum Ausgleich aller er-

gebniswirksamen Schwankungen und kann bis zu 50 v. H. der Summe der geplanten

Aufwendungen betragen. Sie soll 30 v. H. nicht unterschreiten. Die Bildung zweckbe-

stimmter Rücklagen ist zulässig. Sie sind in der Bilanz als „andere Rücklagen“ auszu-

weisen. Der Verwendungszweck und der Umfang sind hinreichend zu konkretisieren,

wie auch der Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

(3) Ergebnisse können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sie sind spätestens im

zweiten der Entstehung folgenden Geschäftsjahr den Rücklagen zuzuführen oder im

darauf folgenden Geschäftsjahr für den Ausgleich der Plan-GuV heranzuziehen .

(4) Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand oder anderer Zuschussgeber

für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in

der Bilanz auf der Passivseite als „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum An-

lagevermögen“ vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag

angefallenen Aufl ösungsbeträge auf die mit diesen Mitteln fi nanzierten Vermögens-

gegenstände des Anlagevermögens auszuweisen.

(5) Bei der Erstellung des Jahresabschlusses kann ein Vorschlag zur Verwendung des Bi-

lanzgewinns/Bilanzverlusts berücksichtigt werden.

§ 16 Controlling, IKS(1) Die IHK richtet eine Kosten- und Leistungsrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-,

Kostenträgerrechnung) ein, die eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie eine

betriebsinterne Steuerung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfä-

higkeit der IHK erlaubt. Dazu sind der Struktur der IHK entsprechende Kostenstellen

und ihren Leistungen entsprechende Kostenträger zu bilden. Die Kosten sind nach-

prüfbar aus der Buchführung herzuleiten und verursachungsgerecht den Kosten-

stellen und Kostenträgern zuzuordnen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein

wichtiger Bestandteil des Controllingsystems. Ihre Ergebnisse sind den Entschei-

dungsträgern in Form eines empfängerorientierten Berichtswesens in regelmäßigen

Abständen zur Verfügung zu stellen.

(2) Die IHK richtet ein für ihre Verhältnisse angemessenes Internes Kontrollsystem (IKS)

ein.

Teil VI: Abschlussprüfung und Entlastung

§ 17 Prüfung, Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes, Entlastung sowie Veröffentlichung

(1) Die IHK hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den An-

hang und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung

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Unsere Wirtschaft 10/2014

39Bekanntmachungen

einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsam-

keit, prüfen zu lassen. Bei der Prüfung sind die Prüfungsrichtlinien der zuständigen

Rechtsaufsichtsbehörde sowie sinngemäß die §§ 317, 320, 321 und 322 des Handels-

gesetzbuches und sinngemäß der § 53 Absatz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu

beachten.

(2) Die Prüfung gemäß Absatz 1 wird von der vom Deutschen Industrie- und Handels-

kammertag errichteten unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie-

und Handelskammern durchgeführt. Die Rechnungsprüfungsstelle legt zeitgleich den

Prüfungsbericht der Rechtsaufsichtbehörde und der IHK vor. Grundlage für die Prü-

fung durch ehrenamtliche Rechnungsprüfer ist insbesondere der Bericht der Rech-

nungsprüfungsstelle; weitere zusätzliche Prüfungshandlungen aus besonderen

Anlässen bleiben ihnen unbenommen.

(3) Die Vollversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwen-

dung des Bilanzgewinns/Bilanzverlusts.

(4) Die Vollversammlung erteilt die Entlastung für die Wirtschaftsführung. Das Verfah-

ren regelt die IHK-Satzung.

(5) Der Jahresabschluss ist in dem für die Veröffentlichung von Satzungsrecht vorgese-

henen Medium oder im Internet zu veröffentlichen. Zulässig ist auch eine verkürz-

te Form.

Teil VII: Ergänzende Vorschriften

§ 18 Beauftragter für die Wirtschaftsführung(1) Soweit der Hauptgeschäftsführer die Aufgabe nicht selbst wahrnimmt, ist bei der IHK

ein Beauftragter für die Wirtschaftsführung zu bestellen. Der Beauftragte ist dem

Hauptgeschäftsführer unmittelbar zu unterstellen.

(2) Dem Beauftragten obliegen die Erstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans sowie

die Bewirtschaftung der Mittel. Er ist bei allen Maßnahmen von fi nanzieller Bedeu-

tung zu beteiligen.

(3) Der Beauftragte für die Wirtschaftsführung soll eingreifen, wenn die Liquidität ge-

fährdet ist, die Erträge erheblich hinter den Planwerten zurückbleiben oder ein Nach-

trag erforderlich wird. Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen es

erfordert, kann der Beauftragte für die Wirtschaftsführung es von seiner Einwilli-

gung (vorherigen Zustimmung) abhängig machen, ob Aufwendungen geleistet oder

Verpfl ichtungen eingegangen werden.

(4) Dem Beauftragten obliegt die Erstellung des Jahresabschlusses inklusive Anhang.

§ 19 Nutzungen und Sachbezüge(1) Nutzungen und Sachbezüge dürfen Beschäftigten der IHK nur gegen angemessenes

Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz, Dienstvertrag, für den öffent-

lichen Dienst allgemein geltende Vorschriften oder im Wirtschaftsplan etwas ande-

res bestimmt ist.

(2) Personalaufwendungen, die nicht auf Gesetz, Dienstvereinbarungen oder auf Dienst-

vertrag beruhen, dürfen nur geleistet werden, wenn dafür Mittel bereitgestellt wer-

den, die im Wirtschaftsplan besonders zu erläutern sind.

§ 20 Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Beteiligungen(1) Zum Erwerb, zur Veräußerung und zur dinglichen Belastung von Grundstücken ist die

Einwilligung der Vollversammlung einzuholen, soweit diese Rechtsgeschäfte nicht

bereits nach dem Wirtschaftsplan vorgesehen sind.

(2) Zur Eingehung oder Veräußerung von Beteiligungen ist die Einwilligung der Voll-

versammlung einzuholen. Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen des privaten

Rechts, die dazu bestimmt sind, dem gesetzlichen Auftrag der IHK durch Herstellung

einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Bei Beteiligungen

mit mehr als 50 v.H. der Anteile ist für die Angelegenheiten von wesentlicher Bedeu-

tung der Gesellschaft das Beschlussrecht der Vollversammlung der IHK nach § 4 Satz

1 IHKG sicherzustellen.

§ 20a ZuwendungenZuwendungen sind freiwillige fi nanzielle Leistungen an Dritte (Stellen außerhalb der IHK)

zur Erfüllung bestimmter Zwecke, die unter Beachtung von § 1 IHKG und den Grundsät-

zen des staatlichen Haushaltsrechts erfolgen.

§ 21 Änderung von Verträgen, VergleicheDie IHK darf zu ihrem Nachteil Verträge nur in besonders begründeten Ausnahmefäl-

len aufheben oder ändern und Vergleiche nur abschließen, wenn dies für sie zweckmä-

ßig und wirtschaftlich ist.

§ 22 Veränderung von Ansprüchen(1) Die IHK darf Ansprüche nur

1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den

Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung

nicht gefährdet wird;

2. niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben

wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des

Anspruchs stehen;

3. erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den An-

spruchsgegner eine besondere Härte darstellen würde; das Gleiche gilt für

die Erstattung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen.

(2) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

§ 23 GeldanlagenBei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen

angemessenen Ertrag bringen und für den vorgesehenen Zweck in Anspruch

genommen werden können.

Teil VIII: Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 24 In-Kraft-Treten/GeltungsdauerDas Finanzstatut gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2015. Gleichzeitig tritt das

Finanzstatut vom 10.07.2006 in der geltenden Fassung außer Kraft. Mit In-Kraft-Treten

dieses Finanzstatuts wird die Ausgleichsrücklage gemäß § 15 Absatz 3 des Finanzstatuts

alter Fassung in die Ausgleichsrücklage gemäß § 15a Absatz 2 des Finanzstatuts neu-

er Fassung umgewidmet. Die Liquiditätsrücklage ist bis spätestens 31. Dezember 2019

zu verwenden.

Coburg, 17.07.2014

Das vorstehende Finanzstatut wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft

und Medien, Energie und Technologie mit Schreiben vom 03.09.2014 Aktenzeichen IV/3

– 4911d/14/4 gemäß § 11 Absatz 2 Nr. 1 IHKG in Verbindung mit Art. 1 Absatz 1 AGIHKG

genehmigt.

Das Finanzstatut wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der Industrie- und

Handelskammer zu Coburg „Unsere Wirtschaft“, Ausgabe 10/2014 bekannt gemacht.

Coburg, 12. September 2014

Friedrich Herdan

Präsident

Friedrich Herdan

Präsident

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

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40

Anlage II Finanzstatut: FINANZPLAN Hinweis: Die Nummerierung der Positionen entspricht der in der Finanzrechnung

Plan Plan

Lfd. Jahr

Ist

Vorjahr

Euro Euro Euro

1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordent- lichem Posten 2.a) +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegen- stände des Anlagevermögens 2.b) - Erträge aus Aufl ösung Sonderposten 3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+) / Aufl ösung Aktive RAP (+), Aufl ösung Passive RAP (-) / Bildung Aktive RAP (-)

Positionen 4. – 8. entfallen im Plan 9. = Plan-Cashfl ow aus laufender Geschäftstätigkeit 10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlage- vermögen 12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens 14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlage- vermögen

16. = Plan-Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit 17a. + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 17b. + Einzahlung aus Investitionszuschüssen 18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten 19. = Plan-Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit 20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbe- standes (Summe der Zeilen 9, 16 und 19)

Anlage I Finanzstatut: Plan Gewinn- und Verlustrechnung (Plan GuV)

Plan Plan

Lfd. Jahr

Ist

Vorjahr

Euro Euro Euro

1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 6. Sonstige betriebliche Erträge - davon: Erträge aus Erstattungen - davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen - davon: Erträge aus Abführung an gesonderte Wirt- schaftspläne Betriebserträge 7. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8. Personalaufwand a) Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 9. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sach- anlagen b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK übli- chen Abschreibungen überschreiten 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon: Zuführungen an gesonderte Wirtschaftspläne Betriebsaufwand Betriebsergebnis 11. Erträge aus Beteiligungen 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon: Erträge aus Abzinsung 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon: Aufwendungen aus Aufzinsung Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16. Außerordentliche Erträge 17. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19. Sonstige Steuern 20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 22. Entnahmen aus Rücklagen a) aus der Ausgleichsrücklage b) aus anderen Rücklagen 23. Einstellungen in Rücklagen a) in die Ausgleichsrücklage b) in andere Rücklagen 24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Anlage III Finanzstatut: Bilanz

AKTIVA

31.12.

Lfd.

Jahr

31.12.

Vor-

jahr

31.12.

Lfd.

Jahr

31.12.

Vor-

jahr

Euro Euro Euro Euro

A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rech-

te und Werte

2. Entgeltlich erworbene Konzessio-

nen, gewerbliche Schutzrechte

und ähnliche Rechte und Werte,

sowie Lizenzen an solchen Rech-

ten und Werten

3. Geleistete Anzahlungen

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche

Rechte und Bauten, einschließlich

Bauten auf fremden Grundstücken

2. Technische Anlagen und Maschi-

nen

3. Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

4. Geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unter-

nehmen

2. Ausleihungen an verbundene

Unternehmen

3. Beteiligungen

4. Ausleihungen an Unternehmen,

mit denen ein Beteiligigungsver-

hältnis besteht

5. Wertpapiere des Anlagevermögens

6. Sonstige Ausleihungen und

Rückdeckungsansprüche

B. Umlaufvermögen I. Vorräte

1. Roh,- Hilfs- und Betriesbsstoffe

2. Unfertige Leistungen

3. Fertige Leistungen

4. Geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Beiträgen, Ge-

bühren, Entgelten und sonstigen

Lieferungen und Leistungen

2. Forderungen gegen verbundene

Unternehmen

3. Forderungen gegen Unterneh-

men, mit denen ein Beteiligungs -

verhältnis besteht

4. Sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

1. Anteile an verbundenen Unter-

nehmen

2. Sonstige Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankgut-

haben, Guthaben bei Kreditin-

stuten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktiver Unterschiedsbetrag

aus der Vermögensverrechnung

A. Eigenkapital I. Nettoposition II. Ausgleichsrücklage

III. Andere Rücklagen IV. Bilanzgewinn/-verlust

B. Sonderposten Sonderposten für Inves- titionszuschüsse zum Anlagevermögen

C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellun- gen

D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti- tuten

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbunde- nen Unternehmen 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unterneh- men, mit denen ein Be- teiligungsverhältnis besteht 6. Sonstige Verbindlich- keiten E. Rechnungsabgrenzungs- posten

PASSIVA

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41 Anlage VI Finanzstatut: Kontenrahmen

Kontengruppe

Konten-Bezeichnung

0

1

2

3

4

5

6

0102

0240304

05

06070809

10111213141516171819

202122232425

262728

29298

30313233343536373839

4041424344454647

4849

50515253545556575859

60 - 616061

62 - 6462636465

66 - 7066676869

70

Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenfreiEntgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Rechte und WerteSelbst geschaffene immaterielle VermögensgegenständefreiGeleistete Anzahlungen auf Bestellungen von immateriellen Vermögens-gegenständenGrundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bau-ten auf fremden GrundstückenfreiTechnische Anlagen und MaschinenAndere Anlagen, Betriebs- und GeschäftsausstattungGeleistete Anzahlungen und Anlagen im BauFinanzanlagenfreiAnteile an verbundenen UnternehmenAusleihungen an verbundene UnternehmenBeteiligungenAusleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtWertpapiere des AnlagevermögensSonstige Ausleihungen und RückdeckungsansprüchefreifreifreiUmlaufvermögen und aktive RechnungsabgrenzungVorräteHilfs-, und BetriebsstoffeUnfertige LeistungenHandelswarenGeleistete Anzahlungen auf bezogene Lieferungen u. LeistungenForderungen aus IHK-Beiträgen, Gebühren und EntgeltenForderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtSonstige VermögensgegenständeWertpapiere des UmlaufvermögensKassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und SchecksAktive RechnungsabgrenzungAktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungEigenkapital, Sonderposten und RückstellungenNettopositionfreiRücklagenGewinn-/ VerlustvortragJahresüberschuss/JahresfehlbetragSonderposten freiRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungenSteuerrückstellungenSonstige RückstellungenVerbindlichkeiten und passive RechnungsabgrenzungfreifreiVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenErhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenfreiVerbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenVerbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-hältnis bestehtSonstige VerbindlichkeitenPassive RechnungsabgrenzungErträgeErträge aus IHK-BeiträgenErträge aus GebührenErträge aus EntgeltenBestandsveränderungen und andere aktivierte EigenleistungenSonstige betriebliche Erträge Erträge aus BeteiligungenErträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FinanzanlagevermögensSonstige Zinsen und ähnliche ErträgeAußerordentliche ErträgeErträge aus Zuschüssen aus Wirtschaftsplan an gesonderte Wirtschaftspläne *)Betriebliche AufwendungenMaterialaufwand **)Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene WarenBezogene Leistungen (für die betriebliche Leistungserstellung)PersonalaufwandGehälterfreiSoziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und UnterstützungAbschreibungenSonstiger betrieblicher AufwandSonstige PersonalkostenAufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten DritterAufwendungen für Kommunikation und den sonstigen laufenden BetriebAufwendungen für Mitgliedschaften und Sonstiges, sowie Wertkorrekturen und periodenfremde AufwendungenWeitere AufwendungenBetriebliche SteuernfreifreifreiAbschreibungen auf Finanzanlagen u. Wertpapiere des Umlaufvermögens u. Verluste aus entsprechenden AbgängenZinsen und ähnliche AufwendungenAußerordentlicher AufwandSteuern vom Einkommen und vom ErtragfreiZuschüsse an gesonderte Wirtschaftspläne *)ErgebnisrechnungenEröffnung und AbschlussVerrechnungskonten Eröffnungsbilanz (VerrEB)frei für Kostenrechnung

Kontenklasse

71727374

7576777879

8081

7

8

9

Anlage IV Finanzstatut: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Lfd. Jahr Vorjahr

Euro Euro

1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 6. Sonstige betriebliche Erträge - davon: Erträge aus Erstattungen - davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen - davon: Erträge aus Abführung von gesonderten Wirtschaftsplänen Betriebserträge 7. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe u. bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8. Personalaufwand a) Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 9. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon: Aufwendungen aus Zuführung an gesonderte Wirtschafts- pläne Betriebsaufwand Betriebsergebnis 11. Erträge aus Beteiligungen 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzan- lagevermögens 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon: Erträge aus Abzinsung 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Um- laufvermögens 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon: Aufwendungen aus Aufzinsung Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16. Außerordentliche Erträge 17. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19. Sonstige Steuern 20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 21. Gewinn/Verlustvortrag aus dem Vorjahr - keine Position in der Eröffnungsbilanz - 22. Entnahmen aus Rücklagen a) aus der Ausgleichsrücklage b) aus anderen Rücklagen 23. Einstellungen in Rücklagen a) in die Ausgleichsrücklage b) in andere Rücklagen 24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Anlage V Finanzstatut: FINANZRECHNUNG

Lfd. Jahr Vorjahr

Euro Euro

1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordentlichem Posten 2a. +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 2b. - Erträge aus der Aufl ösung von Sonderposten 3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) [bspw. Abschreibung auf ein aktiviertes Disagio] 5. +/- Verlust (+)/Gewinn (-) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6. +/- Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der Forderungen aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investiti- ons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus IHK- Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8. +/- Ein- (+) und Auszahlungen (-) aus außerordentlichen Posten 9. = Cashfl ow aus laufender Geschäftstätigkeit 10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachan- lagevermögens 11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immate- riellen Anlagevermögens 13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagever- mögens 14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanz- anlagevermögens 15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 16. = Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit 17 a.) + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 17 b.) + Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten 19. = Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit 20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Summe der Zeilen 9, 16 und 19) 21. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 22. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode

*) sind zu konsolidieren **) Aufwand, der unmittelbar mit der betrieblichen Leistungserstellung zu tun hat. Zur be- trieblichen Leistungserstellung gehören z.B. die Aufgaben der Berufsbildung, Carnets, Veranstaltungen etc.

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Unsere Wirtschaft 10/2014

42 Bekanntmachungen

Unsere WirtschaftMagazin der IHK zu Coburg

HerausgeberIndustrie- und Handelskammer zu CoburgSchloßplatz 5, 96450 CoburgPostfach 2043, 96409 Coburg Telefon 09561 7426-0, Fax 09561 7426-50 (Standortpolitik, Zentrale Dienste, Recht, Ausbildung) und 09561 7426-15 (Weiterbildung, Existenzgründung und Unter-nehmensförderung, Innovation und Umwelt, International)E-Mail: [email protected] Internet: http://www.coburg.ihk.de

Leitung und Verantwortung für den InhaltHauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel

Chef vom DienstChristian Broßmann

Fotos (sow. n. anderw. ausgewiesen)H. Rosenbusch (Coburg),G. Weber (Neustadt), IHK zu Coburg

BeilagenhinweisDieser Ausgabe liegt eine Informationsbroschü-re der Firma Otte Immobilien GmbH (Coburg) bei. Wir bitten um freundliche Beachtung.

Erscheinungsweise10-mal jährlich(Doppelausgaben Jan/Feb und Aug/Sep)

BezugspreisKostenlos für IHK-Zugehörige, im Übrigen 18,40 € pro Jahr. Der Bezug erfolgt im Rahmen der grundsätz-lichen Beitragspfl icht als Mitglied der IHK.

ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstagvon 7.30 bis 16.30 UhrFreitag von 7.30 bis 15.00 UhrWeitere Termine n. pers. Vereinbarung

AnzeigenbetreuungDagmar StraßnerTelefon 09564 800717E-Mail: [email protected]

Verlagw e b e r - kommunikationÖffentlichkeitsarbeit und MediengestaltungHeckenweg 10, 96465 Neustadt b. CoburgTelefon 09568 9418-11, Fax 9418-17E-Mail: [email protected]: www.weber-kommunikation.deBankverbindung: VR-Bank Coburg eGIBAN DE 19783600000001558269BIC GENODEF1COS

DruckDCT GmbH, Nicolaus-Zech-Str. 64a, 96450 Coburg, Telefon 09561 83 45-0

Mit Verfasser-Namen bzw. Initialen gezeichnete Artikel

geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wie-

der. Nachdruck von Beiträgen nur mit vorheriger Zustim-

mung des Herausgebers. Beiträge unserer Zeitschrift,

in denen Erzeugnisse von Firmen besprochen werden,

dienen der Information der Leser, um über Neuheiten

auf diesem Gebiet aufzuklären. Eine Garantieerklärung

für Produkte und Firmen ist damit nicht verbunden.

Für den Anzeigenteil wird keine Haftung übernommen.

Arbeitsjubiläen40 JahreReinhard Mauer, Drahtseiler

bei DIEPA Drahtseilwerk Dietz GmbH & Co. KG, Neustadt bei Coburg

25 JahreDetlef Blenklein, Vorarbeiter

Horst Püschl, Außenmonteur

bei Werkzeugmaschinenfabrik WALDRICH COBURG GmbH, Coburg

Reiner Mühlbradt, Elektrikermeister

bei Hermann Koch GmbH, Coburg

Martina Daberkow, DV Anwenderdienste und myMISTRAL

bei Schenker Deutschland AG, Coburg

Martin Dehlerbei Federnfabrik Dietz GmbH, Neustadt

Bettina Mundt, Auslandskorrespondentin

bei Brückner Automation GmbH & Co. KG, Coburg

Stephan Schneider, Fabrikateprüfer

bei PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH, Neustadt bei Coburg

HR-EintragungenNeueintragungenA k b B GmbH, Hintere Wilhelmstr. 6, 96237 Ebersdorf b. Coburg

Schleifenheimer Architekturbüro GmbH, Alexandrinenstr. 14, 96450 Coburg

Versicherungsbüro Carl GmbH, Eichenweg 6, 96237 Ebersdorf b. Coburg

NAHKLAR Finanzmakler UG (haftungsbeschränkt), Hutäcker 2, 96472 Rödental

Nota GmbH, Vorderer Floßanger 29, 96450 Coburg

HCS Medienwerk GmbH, Steinweg 51, 96450 Coburg

Frankentronik e.K., Hauptstr. 14, 96242 Sonnefeld

Z-Alpha GmbH, Baltenweg 5, 96450 Coburg

G&F Transport UG (haftungsbeschränkt), Anger 2, 96242 Sonnefeld

LöschungenSEN-ECON GmbH, Oberer Pelzhügel 26 a, 96450 Coburg

OWR Reisebüro GmbH, Markt 12, 96476 Bad Rodach

Inge-Glas Verwaltungs-GmbH, Dieselstr. 7, 96465 Neustadt b. Coburg

S-Presso Spezialitätenversand e.K., Gauerstadter Berg 25, 96479 Weitramsdorf

Zahlreiche Arbeitsjubilare bei Wöhner in RödentalZu zahlreichen Arbeitsjubiläen bei der Wöhner GmbH & Co. KG (Rödental) gratulierte

IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel (2. v. r.). 40 Jahre wertvolle Dienste leistete der

langjährige Geschäftsführer Alex Büttner, der vor vor kurzem in Ruhestand ging. 45 Jahre

zum Betrieb gehörte Bernd Mandel, 40 Jahre Dieter Wronna und Werner Oestreich. Für

25-jährige Tätigkeit wurden Silvia Höhn, Angelika Berthold, Daniela Dröws und Anja

Schäftlein geehrt. Verabschiedet wurden Manuela Werner, Marie-Therese Gerlach (20 Jahre

im Unternehmen) und Konrad Heimrich (18 Jahre).

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AUF DEM PODEST: ALLE PLÄTZE BELEGTBESTER GELÄNDEWAGEN:Range Rover Sport Platz 1*Range Rover Evoque Platz 2*Range Rover Platz 3*

*Gewinner der Import-Wertung der jeweiligen Klasse bei der auto motor und sport-Leserwahl Best Cars 2014.Verbrauchs- und Emissionswerte Evoque, Range Rover, Range Rover Sport: Kraftstoffverbrauch (l/100 km) außerorts 9,7–4,5, innerorts 18,3–5,9, kombiniert 12,8–4,9; CO2-Emission 299–129 g/km; CO2-Effizienzklassen G–A+. Alle Angabenwurden nach dem Messverfahren RL 80/1268/EWG ermittelt. Bitte fahren Sie verantwortungsbewusst: on- wie offroad.

VERY BRITISH:DIE BESTEN AUTOS 2014.

Autohaus Am Eichberg GmbH Coburger Straße 2a • 96487 Dörfles-Esbach

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