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Lieferprogramm Natursteinkörnung Marmor und Hartgestein

Lieferprogramm Natursteinkörnug

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Naturstein, Körnung, Weber

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Page 1: Lieferprogramm Natursteinkörnug

Lieferprogramm Natursteinkörnung Marmor und Hartgestein

Page 2: Lieferprogramm Natursteinkörnug

Natursteinkörnungen bieten ästhetische und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich. Durch die farbige Vielfalt prägen sie maßgeblich das Erscheinungsbild und das Image der Produkte zahlreicher Branchen. Besondere Quali-tätsmerkmale der Natursteinkörnungen sind konstante Form und Absiebung, der hoheReinheitsgrad sowie eine natürlich vorgegebene Farbkonstanz. Ein weiteres Qualitäts-merkmal ist die hohe Liefersicherheit.

e WWWwWeber ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Natursteinkörnungen.

sg-weber.d

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Page 3: Lieferprogramm Natursteinkörnug

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Gestalten mit Natursteinkörnung

NaturprodukteDie Erde bietet uns nicht nur Nahrung und Luft zum atmen, sieschenkt uns auch vielerlei Rohstoffe – darunter auch die viel-fältige Welt der Steine.Mit Beginn der geologischen Erdzeit vor etwa 4,5 Mrd. Jahrenist die Entstehung der Rohstoffe und Mineralien im tiefen Inne-ren der Erde fortgeschritten. Diese werden durch die ständi-gen Bewegungen der Erdkruste zum Teil bis an dieOberfläche gefördert, wo der Mensch sie seit Jahrtausendenabbaut, um sie für seine Zwecke nutzbar zu machen. DasWort Mineral stammt übrigens aus dem Lateinischen – minarebedeutet „Bergbau treiben“ und mina bedeutet „Schacht“.

Gewinnung und AufbereitungBis zum heutigen Tag haben die Natursteine in unterschied-lichsten Aufbereitungsformen ihren hohen Rohstoffwert bewahrt.Der Herstellung von Natursteinkörnungen kommt hierbei einebesondere Bedeutung zu. Nach der Gewinnung des Rohma-terials erfolgt die Aufbereitung zu hochwertigen Granulatendurch Zerkleinern, Absieben, Reinigen und Trocknen. Der Gradder Aufbereitung läßt Aussagen zur Qualität des Materials zu.Hier stehen besonders die konstante Form, der hohe Reinheitsgrad und die natürlich vorgegebene Farbkonstanzim Vordergrund. Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die hoheLiefersicherheit. Weber ist hier ein kompetenter Partner.

EinsatzmöglichkeitenDie Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Traditionell finden sieAnwendung in Putzen, als dekorativer Zierkies, in Fassaden-elementen, in Beton, Betonwerksteinen und Pflastersteinen.Aber auch im industriellen Bereich werden Natursteingranu-late eingesetzt, z. B. in der Bauchemie, der Agrartechnik oderFuttermittelindustrie. Selbstverständlich werden sie auch unterökologischen Aspekten – z. B. zur Wasseraufbereitung oderRauchgasentschwefelung – verwendet.

Page 4: Lieferprogramm Natursteinkörnug

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Inhalt

Lieferprogramm Marmor SeiteKalkstein, Dolomit, Marmor ... 5 - 9

Lieferprogramm Hartgestein SeiteGranite, Porphyr, Diabas, Quarz ... 10 - 13

Sonstiges SeiteAllgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 14 - 15

Wichtige Hinweise

Lagerführung und LieferungDas Ihnen vorliegende Lieferprogramm beinhaltet das gesamte Sortiment der Weber Natursteinkörnungen.In der Regel erfolgt die Lieferung direkt vom jeweiligen Produktionsbetrieb zu Ihnen.Neben den eigenen Produkten führen wir auch ausgewählte Handelssorten für Sie zur ständigenVerfügbarkeit auf eigenem Lager. Einen Überblick hierüber erhalten Sie in der jeweils aktuellenPreisliste.Bei regelmäßiger Abnahme bestimmter Körnungssorten-/absiebungen ist es natürlich möglich,auch weitere Produkte dieses Kataloges für Sie auf Abruf einzulagern. Fragen Sie einfach an!

Selbstverständlich sind auch Materialien, die Sie nicht in diesem Sortiment finden, lieferbar.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen zum Originalfarbton können nicht ausgeschlossenwerden. Zur genaueren Farbbestimmung fordern Sie bitte Mustermaterial an.

Gültig ab Januar 2010.

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Marmor

CharakteristischMarmor gehört zu den metamorphen Gesteinen, die mehr als50 Vol.-% Kalkspat oder Dolomit aufweisen, im Grunde ein zuMarmor umkristallisierter Kalkstein. Seine Färbung kann ein-heitlich oder fleckig sein, aber auch das Gestein streifigdurchziehen. Sie sind meist reine Carbonatgesteine, können aber durchvielerlei Mineralien bereichert sein.Die große Vielfalt der Marmore ist bedingt durch die variableVerteilung der färbenden Mineralien und der Gefügebeson-derheiten. Sie machen das Einzigartige des Marmors aus.Aufgrund seiner natürlich vorgegebenen Härte eignet er sichhervorragend zum Schleifen und Polieren. Seit der Antike fin-det er Verwendung in der Bildhauerei und Architektur. Der reinweiße Marmor wurde für Statuen und Kunstgegenstände ein-gesetzt, der farbige oder gemusterte diente eher baulichenZwecken.

AnwendungsbereicheZu den klassischen Anwendungsbereichen von Marmor-Granulaten gehören der Terrazzo, Betonwerksteine und der Einsatz in Putzen.Aufgrund der gegebenen Frostbeständigkeit ist Marmor sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einsetzbar undkommt somit auch in Fassadenelementen (z. B. Waschbeton),Waschputzen und Pflastersteinen sowie als Zierkies zur Anwendung.In Bezug auf gestalterische und architektonische Anforde-rungen und Möglichkeiten läßt der Marmor, bedingt durchseine farbliche Vielfalt, keine Wünsche offen.

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Marmor

Calcit Weiß

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-0,5; 0,5-1; 1-1,5; 1,5-2; 1-3; Korngrößen: 3-5; 5-8; 8-12

Neugrün

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-3; 1-3; 3-7; 7-12; 0-7; 7-15;Korngrößen: 15-30Bemerkungen: Sorte “Bayerisch Grün”

auf Anfrage

Marmor Rot B

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-0,2; 0,2-0,5; 0,5-1,8; 1-3; 3-5; 5-8; Korngrößen: 8-12; Feinkörnungen auf AnfrageBemerkungen: Rundkiesel

2-4, 8-16, 16-25, 25-40, 40-60

Marmor Maisgelb

Gesteinsart: DolomitLieferbareKorngrößen: 0-2; 1-3; 3-5; 5-8; 3-8; 8-12Bemerkungen: Rundkiesel

2-4, 8-16, 16-25, 25-40

Marmor Blaugrau

Gesteinsart: DolomitLieferbare 0-2; 1-3; 3-5; 5-8; 8-12; 12-16; Korngrößen: 16-25; 25-40Bemerkungen: Rundkiesel

2-4, 8-16, 16-25, 25-40

Verde Alpi

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12; 12-16;Korngrößen: 8-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel 2-4, 4-7, 7-15, 15-25,

20-50, 40-60, 60-150

Graubeige

Gesteinsart: KalksteinLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-7; 0-3; 3-7; Korngrößen: 0-7; 7-15; 15-30

Tiroler Rot

Gesteinsart: MarmorLieferbareKorngrößen: 0-4; 4-8; 0-8; 8-16; 16-25

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Bardiglio

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12; 12-16;Korngrößen: 8-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel

auf Anfrage

Breccia Pernice

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12; 12-16;Korngrößen: 8-16; 16-22; 22-30

Juragelb

Gesteinsart: KalksteinLieferbareKorngrößen: 0-1; 1-3; 3-5; 3-7; 7-15; 15-25Bemerkungen: weitere Korngrößen auf Anfrage

Kristallweiß

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1; 0,5-1; 1-2; 2-3; 1-3; 3-5;Korngrößen: 3-7; 7-12; 7-16Bemerkungen: Rundkiesel

auf Anfrage

Rosso Verona

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,2-1,8; 1,5-3; 3-5; 5-8; Korngrößen: 8-12; 12-16; 8-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel 2-4, 4-7, 7-15, 15-25,

20-50, 40-60, 60-150

Bianco Zandobbio

Gesteinsart: DolomitLieferbareKorngrößen: 0-1; 1-3; 0-3; 3-6; 6-9; 9-15

Marmor Gelb B

Gesteinsart: DolomitLieferbare 0-0,2; 0,2-0,5; 0,5-1,8; 1-3; 3-5; Korngrößen: 5-8; 8-12;

Feinkörnungen auf AnfrageBemerkungen: Rundkiesel

2-4, 8-16, 16-25, 25-40, 40-60

Nordisch Weiß

Gesteinsart: MarmorLieferbareKorngrößen: 0-3; 1-3; 2-4; 3-8; 8-16

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Marmor

Tiefschwarz

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-0,2; 0,2-0,5; 0,5-1,8; 1-3; 3-5; 5-8;Korngrößen: 8-12; Feinkörnungen auf AnfrageBemerkungen: Rundkiesel

2-4, 8-16, 16-25, 25-40, 40-60

Giallo Mori

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12; 12-16;Korngrößen: 8-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel 2-4, 4-7, 7-15, 15-25,

20-50, 40-60, 60-150

Blauschwarz

Gesteinsart: KalksteinLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-7; 7-9; 0-3; Korngrößen: 3-7; 0-7; 7-15

Rosa Corallo

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,2-1,8; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12;Korngrößen: 12-16; 8-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel 2-4, 4-7, 7-15, 15-25,

20-50, 40-60, 60-150

Hellgrau

Gesteinsart: KalksteinLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-7; 7-9; 0-3; Korngrößen: 3-7; 0-7; 7-15; 15-30Bemerkungen: Sonder- und Feinkörnungen

auf Anfrage

Ulmer Weiß “Jurastern”

Gesteinsart: KalksteinLieferbare 0-1,5; 0,8-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-7; 7-9;Korngrößen: 9-15; 15-30; 0,1-0,8; 0,1-1; 1-2Bemerkungen: Ware feuergetrocknet

Feinmehle auf Anfrage

Marrone Mogano

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12; 12-16; Korngrößen: 8-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel 2-4, 7-15, 15-25,

20-50, 40-60, 60-150

Marmorweiß

Gesteinsart: DolomitLieferbare 0-0,2; 0,2-0,5; 0,5-1,8; 1-3; 3-8; 8-12;Korngrößen: 12-16; 16-25; 25-40;

Feinkörnungen auf AnfrageBemerkungen: Rundkiesel 2-4, 8-16, 16-25,

25-40, 40-60, 60-120

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Alpenmarmor Beige

Gesteinsart: MarmorLieferbareKorngrößen: 0-3; 3-8; 0-7; 7-15; 15-30

Bianco Carrara

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-2; 1,2-1,8; 2-4; 4-6; 6-9; 9-12;Korngrößen: 12-16; 9-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel 2-4, 4-7, 5-12, 7-15,

15-25, 25-40, 40-60, 60-100

Bianco Verona

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,2-1,8; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12; Korngrößen: 12-16; 8-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel 2-4, 4-7, 7-15, 15-25,

20-50, 40-60, 60-150

Botticino

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,2-1,8; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12;Korngrößen: 12-16; 8-16; 16-22; 22-30

Giallo Siena

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12; 12-16;Korngrößen: 8-16; 16-22; 22-30Bemerkungen: Rundkiesel

2-4, 4-7, 7-15, 15-25, 20-50, 40-60

Grigio Venato

Gesteinsart: MarmorLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-8; 8-12; 12-16;Korngrößen: 8-16; 16-22; 22-30

Schwarzweiß Geadert

Gesteinsart: KalksteinLieferbare 0-3; 3-7; 0-7; 7-15; 15-30; 1-3; 3-5;Korngrößen: 5-7; 3-7

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Hartgestein

CharakteristischHartgesteine wie Granit, Porphyr, Diabas oder Quarz zeichnensich durch enorme Druckfestigkeit und somit hohe mechani-sche Beanspruchbarkeit, Chemikalien- und Witterungsbestän-digkeit aus. Diese maßgeblichen Eigenschaften ergeben sichin erster Linie aus dem hohen Anteil quarzitischer Minerale imHartgestein – Quarz: ein Synonym für Dauerhaftigkeit und Beständigkeit.Ein weiteres wichtiges Merkmal der Hartgesteine ist das wundervolle, breite Farbspektrum. Dem Betrachter bietet sich ein interessantes Farbenspiel, das, durch kleinste eingeschlossene Elemente und Mineralien hervorgerufen, einnatürliches Spiel optisch reizvoller Effekte entstehen läßt.

AnwendungsbereicheAlle Hartgesteine eignen sich, bedingt durch Frost-Tau- undFrost-Tausalz-Beständigkeit, ideal für alle Anwendungen im Außenbereich. Aufgrund der besonderen Härte werden sieauch für hochfeste Verschleißschichten, stark beanspruchteFlächen wie z. B. Verkehrsflächen und im industriellen Bereicheingesetzt.Hartgesteine zeichnen sich durch immense farbliche Vielfaltaus, die viel Raum für kreative Gestaltungsmöglichkeiten läßt– speziell im Bereich von Außenbelägen wie Pflastersteinenoder Betonwerksteinen für Gärten und Terrassen.Ein weiteres Einsatzgebiet sind Putzmörtel, wo sie zur farbli-chen Gestaltung der Fassade – beispielsweise in klassischenSteinputzen oder Waschputzen – eingesetzt werden.

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Hartgestein

Glanzkies

Gesteinsart: SchmelzkammergranulatLieferbareKorngrößen: 1-2; 1-3; 3-5Bemerkungen: weitere Korngrößen

auf Anfrage

Naturgranit Weißbeige

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-2; 0-0,5; 0,5-1,8; 1-3; 3-8; 8-12

Naturgranit Rot “Schwarzwald”

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11Bemerkungen: - gewaschene Ware -

Quarzkies Weiß

Gesteinsart: QuarzLieferbare Rundkorn: 4-8; 8-16; 16-32Korngrößen: Splitt feucht: 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-12

Splitt getrocknet: 0-1; 1-2; 2-3; 3-4Bemerkungen: Feinkörnungen auf Anfrage

Grün Hell A

Gesteinsart: PorphyrgneisLieferbare 0-4; 4-8; 8-16; 0-1; 1-3; Korngrößen: 3-5; 5-8

Naturgranit Orange

Gesteinsart: GranitLieferbare 0-2; 0-0,5; 0,5-1,8; 1-3; 3-5Korngrößen: auf Anfrage auch 3-8 u. 8-12 mm

Quarzkies Gelb

Gesteinsart: QuarzLieferbare Rundkorn: 0-2; 2-4; 4-8; 8-16; 16-32 Korngrößen: Edelsplitt: 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11

Porphyr Bunt

Gesteinsart: PorphyrLieferbareKorngrößen: 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11

Page 12: Lieferprogramm Natursteinkörnug

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Hartgestein

Naturgranit Grauweiß

Gesteinsart: GranitLieferbare 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11; 11-16;Korngrößen: 8-16; 16-32

Liparit

Gesteinsart: RhyolithLieferbareKorngrößen: 1-3; 2-5; 5-8

Quarzkies Gräulich

Gesteinsart: HartquarzitLieferbare Brechsand: 0-2 Korngrößen: Edelsplitt: 1-2; 2-5; 5-8; 8-11

Naturgranit Gelb Sand

Gesteinsart: GranitLieferbare 0-2; 1-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11;Korngrößen: 11-16Bemerkungen: Rundkiesel

20-40, 40-60

Basalt Schwarz

Gesteinsart: BasaltLieferbare 0-2; 1-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11; Korngrößen: 11-16

Naturgranit Weißgrau

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-3; 1-3; 3-7; 7-15Bemerkungen: weitere Korngrößen auf Anfrage

Naturgranit Rotgrau

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-2; 1-3; 2-5; 5-8

Granito

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-1,5; 1,5-3; 3-8; 8-16

Page 13: Lieferprogramm Natursteinkörnug

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Naturgranit Rotschwarz

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-2; 0-0,5; 0,5-1,8; 1-3; 3-8; 8-12Bemerkungen: Rundkiesel

16-40, 40-60

Naturgranit Graublau

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11

Naturgranit Hellgrau

Gesteinsart: GranitLieferbare 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11; 8-16;Korngrößen: auf Anfrage 1-2 mmBemerkungen: Rundkiesel

20-40, 40-60

Naturgranit Gelb F

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-2; 1-3; 2-4; 4-6; 6-10Bemerkungen: - gewaschene Ware -

Grün B

Gesteinsart: DiabasLieferbare 0-1,5; 1,5-3; 3-5; 5-7; 0-3; 3-7;Korngrößen: 0-7; 7-15

Naturgranit Rot MWB

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11; 8-16

Naturgranit Schwarzgrau

Gesteinsart: GranitLieferbareKorngrößen: 0-2; 0-0,5; 0,5-1,8; 1-3; 3-8; 8-12Bemerkungen: Rundkiesel

16-40, 40-60

Porphyr Rot

Gesteinsart: PorphyrLieferbareKorngrößen: 0-2; 1-3; 2-5; 5-8; 8-11; 11-16; 8-16

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Saint-Gobain Weber GmbH Stand: 01. April 2009

I. Allgemeines 1) Dies sind die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbe-dingungen der Saint-Gobain Weber GmbH (im Fol-genden jeweils einzeln auch „Saint-Gobain Weber“). 2) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingun-gen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14BGB) sowie gegenüber juristischen Personen des öf-fentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Son-dervermögen. 3) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen von Saint-Gobain Webersowie für Silolieferungen zusätzlich die Silo-Aufstell-bedingungen von Saint-Gobain Weber. Entgegen-stehende, abweichende oder ergänzendeGeschäftsbedingungen des Kunden erkennt Saint-Gobain Weber nicht an, es sei denn, Saint-GobainWeber hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu-gestimmt. Die Allgemeinen Verkaufsund Lieferbe-dingungen von Saint-Gobain Weber gelten auchdann, wenn Saint-Gobain Weber in Kenntnis der Ge-schäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vor-behaltlos ausführt. 4) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, münd-liche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusam-menhang mit dem Vertrag zu treffen, die von demBestellformular oder diesen Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen abweichen.

II. Angebot und Vertragsabschluss 1) Angebote von Saint-Gobain Weber erfolgen stetsfreibleibend. 2) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Saint-Gobain Weber ist berechtigt, diesesAngebot innerhalb von zwei Wochen nach dessenZugang bei Saint-Gobain Weber anzunehmen. 3) Die Annahme durch Saint-Gobain Weber kanndurch Zusendung einer Auftragsbestätigung oderder Auslieferung der bestellten Ware an den Kundenerklärt werden.

III. Vertragsinhalt 1) Beim Verkauf von Produkten nebst Zubehör ein-schließlich Wärmedämm-Verbundsystemen ver-pflichtet sich Saint-Gobain Weber vorbehaltlich ZifferVIII, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Ei-gentum an der Sache frei von Sach- und Rechts-mängeln zu verschaffen. Abfüllbedingte Mehr-lieferungen (Pumptruck-/Silo lieferungen) werdendem Kunden nach Rückwiegung gutgeschrieben.Abfüllbedingte Minderlieferungen (Pumptruck-/Silo-lieferungen) bis zu einer Abweichung von 10 % sindtechnisch bedingt, begründen keine Vertragsverlet-zung seitens Saint-Gobain Weber und stellen auchkeine Teilleistung dar. 2) Die Einweisung des Kunden durch Saint-GobainWeber in die Maschinentechnik begründet keineVerpflichtung zur Verarbeitung von Produkten seitensSaint-Gobain Weber. Eine Haftung von Saint-GobainWeber ist – auch wenn sich Saint-Gobain Weber zurVertragserfüllung Dritter bedient – bei fehlerhafterVerarbeitung von Produkten (soweit Saint-GobainWeber diese nicht zu vertreten hat) oder falscher An-wendung von Maschinentechnik ausgeschlossen.Nach erfolgter Einweisung in die Maschinentechnikhaftet der Kunde selbstverantwortlich für etwaigeVerarbeitungsfehler, soweit Saint-Gobain Weberdiese nicht zu vertreten hat. Wird ein Mitarbeiter vonSaint-Gobain Weber seitens des Kunden dennoch indie Verarbeitung des Produktes miteinbezogen, soübernimmt der Kunde selbstverantwortlich etwaigedurch die Einbeziehung des Mitarbeiters entste-hende Haftungsverantwortung infolge solcher Ver-arbeitungs-fehler, soweit Saint-Gobain Weber diesenicht zu vertreten hat. 3) Eine Beratungspflicht von Saint-Gobain Weberwird nur dann begründet, wenn die Beratungsleis-tung schriftlich vereinbart wurde. Dabei beschränktsich die Beratungsleistung ausschließlich auf Pro-dukte, die von Saint-Gobain Weber hergestellt odervertrieben werden. Eine Schadenersatzpflichtwegen etwaiger fehlerhafter Beratung ist nur beischriftlicher Ratserteilung gegeben, wobei die Haf-tung von Saint-Gobain Weber gemäß Ziffer XIII be-schränkt ist.

IV. Preise 1) Die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellenPreislisten von Saint-Gobain Weber werden Ver-tragsbestandteil, sofern keine andere Vereinbarunggetroffen worden ist. Diese werden dem Kunden aufVerlangen ausgehändigt. Die Preise verstehen sichin Euro zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehr-wertsteuer.

2) Erhöhen sich die Listenpreise von Saint-GobainWeber und liegen zwischen Bestellung und Lieferungmehr als 4 Monate, sind abweichend von Ziffer 1 diezum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preislisten –abzüglich bereits vereinbarter Rabatte oder Skonti– maßgeblich. 3) Die „Franko-Preise“ – soweit vereinbart – gelten beiBestellung/Anlieferung im Gesamtwert von 750,00 EURan eine Abladestelle – sofern kein höherer Bestellwertvereinbart wurde. Für Lieferungen von Teilpartien bzw.Kleinbestellungen wird ein Kleinbestellzuschlaggemäß gültiger Preisliste berechnet. Bei Selbstabho-lern von Silo-, Sack-, Eimerware und WDVS-Produktengewährt Saint-Gobain Weber – soweit „Franko-Preise“vereinbart wurden – eine Frachtvergütung gemäß je-weils gültiger Preisliste (Ziffer 1 und 2). 4) Sofern „Franko-Preise“ vereinbart sind, gelten dieseinnerhalb der vereinbarten Liefergrenzen. Ohne ver-einbarte Liefergrenzen gelten diese für das deutscheFestland. Sind keine „Franko-Preise“ vereinbart, sind diePreise als „ab Werk“ zu verstehen. Bei nachträglichenÄnderungen der Lieferadresse trägt der Kunde alledaraus entstehenden zusätzlichen Kosten.

V. Gefahrübergang/Lieferungen 1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe desLiefergegenstandes (wobei der Beginn des Verlade-vorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Fracht-führer oder sonst zur Ausführung der Versendungbestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies giltauch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oderSaint-Gobain Weber noch andere Leistungen (z. B.Versand oder Installation) übernommen hat. Verzö-gert sich der Versand oder die Übergabe infolgeeines Umstandes, dessen Ursache beim Kundenliegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auf-traggeber über, an dem der Verkäufer versandbe-reit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat. 2) Im Falle höherer Gewalt sowie sonstiger unvorher-sehbarer und außergewöhnlicher Umstände, z.B. Be-triebsstörung, Streik, Aussperrung, behördlicheEingriffe, Energieversorgungs schwierig keiten usw.,die Saint-Gobain Weber nicht zu vertreten hat unddie eine termingemäße Ausführung übernommenerAufträge unmöglich machen, verlängert sich die Lie-ferzeit um die Dauer der Verhinderung. 3) Abladungen mit Hilfe von Ladekränen, Mitnah-mestaplern, etc. werden gemäß den in der jeweilsgültigen Preisliste (Ziffer IV Absatz 1 und 2) aufge-führten Sätzen berechnet. Die Ausgabe von Palet-ten erfolgt im Tausch gegen Paletten gleicher Güte.Sofern zusätzliche Paletten benötigt werden, stelltSaint-Gobain Weber diese gemäß den jeweils gülti-gen Sätzen der Preisliste in Rechnung. Eine Rück-gabe von Paletten zu den jeweils gültigen Sätzen istmöglich, jedoch nur in dem Umfang, wie zuvor vonSaint-Gobain Weber Paletten während eines Zeit-raums von 12 Monaten rückwirkend ab Zurverfü-gungstellung in Rechnung gestellt wurden. 4) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter dem Vorbe-halt einer befahrbaren, verkehrssicheren Anfuhr-straße für Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewichtvon 40 t. Der Kunde garantiert die Befahrbarkeit unddie Verkehrssicherheit der Anfuhrstraße. 5) Bei Lieferung von Siloware hat der Kunde einengeeigneten standsicheren Siloplatz rechtzeitig vor-zubereiten und sicherzustellen. Bei Silostellungen –auch in Abwesenheit des Kunden – ist der Kundeverpflichtet, bei erkennbarer gefährlicher oder ge-fährdender Silostellung unverzüglich Saint-GobainWeber zu informieren. Dies gilt auch, wenn sich dieGefährdung oder die Gefährlichkeit der Silostellungdurch äußere Umstände (z. B. Witterungseinflüsse) er-gibt. Wenn Silos teilweise oder ganz auf öffentlichenStraßen, Plätzen oder Fußgängerwegen aufgestelltwerden, so muss hierfür durch den Kunden als Be-nutzer des Silos zuvor eine Genehmigung der örtlichzuständigen Behörde eingeholt und Saint-GobainWeber vorgelegt werden. Bei Dunkelheit ist an denSilos durch den Kunden eine Beleuchtung anzubrin-gen. Die Verkehrssicherungspflicht einschließlich derVerpflichtung zur Erfüllung öffentlichrechtlicher Vor-schriften sowie ausreichender Sicherung gegen Ge-fährdung Dritter liegt ab Übergabe vonBaumaschinen und Silos ausschließlich beim Kunden.Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, sind öf-fentlich-rechtliche Auflagen vom Kunden zu erfüllenund eventuelle Bußgelder sowie Schäden vom Kun-den zu tragen.

VI. Lieferungsnachweis Für den Fall, dass der Nachweis für gelieferte Pro-dukte oder Baumaschinentechnik nicht durch vom

Kunden unterzeichnete Lieferscheine erbracht werden kann, kann der Liefernachweis durch Bestä-tigung des liefernden Saint-Gobain Weber-Mitarbeiters bzw. des von Saint-Gobain Weber beauftragten Spediteurs erbracht werden.

VII. Zahlung 1) Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarun-gen sind sämtliche Rechnungen zahlbar innerhalbvon 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30Tagen netto. Nicht skontierfähig sind Neben leistun-gen und sonstige Dienstleistungen. 2) Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegen-ansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, essei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Ge-genanspruch von Saint-Gobain Weber nicht bestrit-ten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. EinZurückbe haltungsrecht wegen Teilleistungen nach §320 Abs. 2 BGB steht dem Kunden nicht zu.

VIII. Eigentumsvorbehalt 1) An sämtlichen von Saint-Gobain Weber geliefertenWaren behält sich Saint-Gobain Weber das Eigentumbis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forde-rung aus der Geschäftsverbindung vor. 2) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungender unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Warendurch den Kunden sind unzulässig. Im Falle einerPfändung durch Dritte ist Saint-Gobain Weber un-verzüglich davon zu unterrichten. 3) Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvor-behalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Ge-schäftsgang weiter zu veräußern und/oder zuverarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend fol-gende Regelungen: a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf diedurch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindungder von Saint-Gobain Weber gelieferten Produkteentstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert,wobei Saint-Gobain Weber als Hersteller gilt. Bleibtbei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbin-dung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht be-stehen, so erwirbt Saint-Gobain Weber Mit eigentumim Verhältnis der Rechnungswerte (einschließlichUmsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oderverbundenen Waren. b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Er-zeugnisses entstehenden Forderungen gegen Drittetritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhedes etwaigen Miteigentumsanteils von Saint-GobainWeber gemäß vorstehender Ziffer I. zur Sicherheit anSaint-Gobain Weber ab. Saint-Gobain Weber nimmthiermit die Abtretung an. c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kundeneben Saint-Gobain Weber ermächtigt. Saint-Go-bain Weber verpflichtet sich, die Forderung nicht ein-zuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen Saint-Gobain Weber gegenübernachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein An-trag auf Eröffnung des Insolvenz verfahrens gestelltist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungs fähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Saint-Go-bain Weber verlangen, dass der Kunde Saint-GobainWeber die abgetretenen Forderungen und derenSchuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderli-chen Angaben macht, die dazugehörigen Unterla-gen aushändigt und den Schuldner bekannt gibt,alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, diedazugehörigen Unterlagen aushändigt und denSchuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheitendie Forderungen von Saint-Gobain Weber um mehrals 10 %, wird Saint-Gobain Weber auf Verlangen desKunden Sicherheiten nach der Wahl seitens Saint-Gobain Weber freigeben. 4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, ins-besondere bei Zahlungsverzug, ist Saint-GobainWeber berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschrif-ten vom Vertrag zurückzutreten und/oder die demKunden zur Verfügung gestellten Silos und Bauma-schinen einschließlich Zubehör nebst geliefertenWaren aufgrund des Eigentumsvorbehaltes heraus-zuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltetnicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Saint-Gobain Weber ist vielmehr berechtigt, lediglich diedem Kunden zur Verfügung gestellten Silos und Bau-maschinen einschließlich Zubehör nebst geliefertenWaren herauszuverlangen und den Rücktritt vorzu-behalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreisnicht, darf Saint-Gobain Weber diese Rechte nur geltend machen, wenn Saint-Gobain Weber demKunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zurZahlung gesetzt hat, es sei denn, dass eine derartige

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Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften ent-behrlich ist.

IX. Miet-, Service- und Dienstleistungsgebühren 1) Die Miet-, Service- und Dienstleistungsgebührenfür Silo- und Maschinentechnik und weitere Service-und Dienstleistungen richten sich nach der jeweilsgültigen Preisliste. 2) Die Miet- und Servicegebühren beinhalten alleServiceleistungen und Ersatzteile aufgrund regel-mäßigen Verschleißes. Service leistungen und Ersatz-teile, die auf vorsätzliche oder fahrlässigeBeschädigung oder mangelhafte Reinigung zurück-zuführen sind, werden gemäß gültiger Preisliste (ZifferIV Absatz 1 und 2) bzw. in Höhe der tatsächlichenKosten (Ersatzteile/Monteurstunde/Anfahrt/km-Satz)in Rechnung gestellt. 3) Saint-Gobain Weber stellt gewartete und einsatz-bereite Silo-/Maschinentechnik zur Verfügung. Sofernwährend des Betriebes Störungen auftreten, sinddiese Saint-Gobain Weber unverzüglich mitzuteilen.Saint-Gobain Weber verpflichtet sich, aufgetreteneStörungen umgehend zu beseitigen.) Die jeweiligenMieten werden auf Basis der marktüblichen Silo-durchsätze pro Tag ermittelt. Bei längeren Silo-/Ma-schinen standzeiten wird eine Zusatzmiete gemäßgültiger Preisliste (Ziffer IV Absatz 1 und 2) berechnet. 5) Die Beendigung der Arbeiten auf der Baustelle, fürdie das Silo benötigt wurde, muss dem Saint-GobainWeber - Kundenservice unter Angabe der Silonum-mer unverzüglich gemeldet werden. 6) Die Anlieferung und Abholung der Silos erfolgt kos-tenlos, sofern eine freie Baustellenzufahrt Tag undNacht gewährleistet ist. Für Siloumstellungen innerhalbeiner Baustelle, auf eine andere Bau stelle, Wartezei-ten auf der Baustelle sowie für zusätzliche Fahrtenwerden die Transportleistungen gemäß gültiger Preis-liste (Ziffer IV Absatz 1 und 2) in Rechnung gestellt.

X. Rücknahme von Waren Die Warenrücknahme - außer im Falle von mangel-hafter Ware - ist nur für Lose- bzw. Siloware möglich,die nicht älter als 3 Monate ab Auslieferungszeit-punkt ist. Bei Rücknahme von Siloware wird ab 1 t beiPutzprodukten, Leichtmauermörtel und Dünnestri-chen/ Aus gleichs massen bzw. ab 2 t bei Mauer-mörtel, Estrich, Beton produkten und den restlichenProduktgruppen und bei Rücknahme von Losewareim Pumptruck ab 1 t der Rechnungspreis abzüglichVorfrachtabzügen gemäß gültiger Preisliste (Ziffer IVAbsatz 1 und 2) vergütet. Warenrücklieferungen in piccolo-Silos werden nicht vergütet. Gepackte Ware,Maschinen/Ersatzteile, sonstige Artikel sowie farbigeProdukte sowie Sondermischungen und Produkteauf Reaktions harzbasis können nicht zurückgenom-men bzw. vergütet werden.

XI. Angaben zu Ergiebigkeiten/Verbrauchsmengen/Farbton und Struktur 1) Ergiebigkeits- und Verbrauchsangaben sindDurchschnittswerte. Eine Verbindlichkeit kann darausnicht abgeleitet werden, da die Verbrauchsmengevon der Beschaffenheit des Untergrundes und derVerarbeitung abhängt. Bei Bestellungen sind deswegen stets die Material menge und nicht dieAnwendungsfläche anzugeben. Material verbrauchsmengen, die auf Kundenwunsch vonSaint-Gobain Weber Mitarbeitern ermittelt bzw. Verbrauchsmengen, die den Unterlagen von Saint-Gobain Weber entnommen werden, können nichtals für den Einzelfall verbindlich angesehen werden. 2) Bei farbigen Produkten, z. B. Kratzputzen und Ober-/Edelputzen, kann keine Gewähr für Farbtonund Oberflächenstruktur übernommen werden. Ge-ringe Farbtonabweichungen sind rohstoff- bzw. struk-turbedingt und stellen keinen Mangel dar.

XII. Sach- und Rechtsmängel 1) Der Kunde hat die Pflicht zur schriftlichen Rügeund zwar bei sichtbaren Mängeln binnen einerWoche bei Besitzübergang sowie bei verborgenenMängeln binnen einer Woche nach Entdeckung.Mängel, die infolge angemessener Stichproben so-fort entdeckt werden können, sind sichtbare Män-gel im Sinne dieser Bestimmung. Ein rügepflichtigerMangel liegt auch bei einer Abweichung der be-stellten und der ausweislich des Lieferscheins tat-sächlich gelieferten Menge vor. 2) Eine Einstandspflicht von Saint-Gobain Weber ent-fällt, wenn a) Saint-Gobain Weber nicht die erfor-derlichen Überprüfungen der beanstandeten Wareoder des geltend gemachten Schadensfalls ermög-licht werden;

b) der Kunde nicht rechtzeitig seiner Rügepflichtnachkommt; c) die von Saint-Gobain Weber gelieferten Waren imWiderspruch zu den anwendungstechnischen Richt-linien verarbeitet werden, wie sie durch die einschlägigen DIN-Normen, die technischen Merk-blätter und gegebenenfalls durch Empfehlungenvon Saint-Gobain Weber-Mitarbeitern vorgegebenwerden.

XIII. Sonstige Haftung 1) Saint-Gobain Weber haftet auf Schadensersatz –gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz undgrober Fahrlässigkeit – einschließlich Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsge-hilfen von Saint-Gobain Weber. 2) Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit haftet Saint-Gobain Weber nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentli-chen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, derenErfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung desVertrags überhaupt erst ermöglicht und auf derenEinhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrautund vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftungvon Saint-Gobain Weber jedoch auf den Ersatz desvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Scha-den begrenzt. 3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gel-ten nicht, soweit Saint-Gobain Weber einen Mangelarglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. DasGleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach demProdukthaftungs gesetz. 4) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gel-tend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Insoweit haftet Saint-Gobain Weber insbe-sondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer-gegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögens-schäden des Käufers.

XIV. Verjährungsfristen 1) Ansprüche des Kunden aufgrund der Mangel-haftigkeit der Lieferung auf Nacherfüllung, Scha-densersatz und Verwendungsersatz verjähren ineinem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Diesgilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeitverursacht hat; in diesem Fall tritt Verjährung erstnach 5 Jahren ein. Im Falle von Ersatzlieferungen undNach besserungen beginnt die Verjährungsfrist derMängelansprüche nicht erneut und endet entspre-chend der ursprünglichen Verjährungsfrist der Män-gelansprüche. 2) Soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist,sind die Ansprüche auf Minderung und die Aus-übung eines Rücktrittsrechts ausgeschlossen. DerKunde kann in diesem Fall die Zahlung des Kauf-preises insoweit verweigern, als er aufgrund desRücktritts oder der Minderung dazu berechtigt seinwürde. Im Falle des Rücktrittsausschlusses und einernachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3) Für sonstige Schadensersatzansprüche, die in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Saint-Gobain Weber nicht explizit geregelt sind, gelten die gesetzlichenFristen.

XV. Haftung für überlassene Maschinentechnik Für sämtliche im Zusammenhang mit der von Saint-Gobain Weber gelieferten Silo- und Maschi-nentechnik entstehenden Schäden, soweit dieseSaint-Gobain Weber nicht zu vertreten hat, ist nachAblieferung der Silo- und Maschinentechnik aus-schließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt auchfür Mörtelschläuche. Sämtliche dem Kunden überlassene Maschinen und Maschinenteile ein-schließlich Mörtelschläuche werden von Saint-Gobain Weber regelmäßig auf Sicherheit und Funk-tionsfähigkeit hin überprüft. Dies entbindet den Kun-den nicht von seinen eigenen Verpflichtungen,sämtliche übernommene Teile vor jeder Inbetrieb-nahme auf ihren ordnungsgemäßen Sicherheitszu-stand zu überprüfen. Der Kunde haftet für alleSchäden, soweit diese nicht von Saint-GobainWeber zu vertreten sind – auch solche gegenüberDritten –, die durch den Gebrauch von Maschinen-technik und Mörtelschläuchen entstehen, insbeson-

dere bei unterlassenen Sicherheitsüberprüfungenoder unsachgemäßem Gebrauch. Der Kunde haftet auch für den zufälligen Untergang der über-lassenen Gegenstände (z. B. Diebstahl durch Dritte)und hat insoweit geeignete Sicherheitsvorkeh-rungen zu treffen. Die Haftung von Saint-GobainWeber ist gemäß Ziffer XIII beschränkt.

XVI. Datenschutz Die personenbezogenen Daten des Kunden werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterBeachtung des Bundesdatenschutz gesetzes undsonstiger einschlägiger Datenschutzregelungen verarbeitet und soweit bei der Vertragsabwicklungnotwendig an verbundene und beteiligte Unter-nehmen weitergegeben.

XVII. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistun-gen (auch bei Franko-Lieferungen) ist die jeweiligeProduktionsstätte von Saint-Gobain Weber. Auf dasVertragsverhältnis wird ausschließlich deutschesRecht angewendet. Für die Saint-Gobain WeberGmbH ist Gerichtsstand Ludwigshafen. XVIII. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbe-dingungen unwirksam sein, so treten an deren Stelledie jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. DieWirksamkeit der übrigen Geschäfts bedingungenbleibt davon unberührt.

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Verkauf + Niederlassung FinnentropAm Steinwerk 1757413 FinnentropTel.: 0 27 21/9 73-0Fax: 0 27 21/9 73-2 22

Niederlassung Rüthen-HeidbergIndustriegebiet Heidberg59602 Rüthen-HeidbergTel.: 0 29 52/8 90 66Fax: 0 29 52/8 90 67