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LERHGANG FÜR UP – BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE VWA (Vorwissenschaftliche Arbeit) Kompetenz & Co Schularbeiten: rechtliche Grundlagen und Aufgabenerstellung Neue Reifeprüfung: Klausuren und mündliche Prüfungen - Gestaltung von Aufgabenstellungen und Klausurthemen Dr. Manfred WIMMER Hollabrunn 19. Februar 2015

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LERHGANG FÜR UP – BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

VWA (Vorwissenschaftliche Arbeit)

Kompetenz & Co

Schularbeiten: rechtliche Grundlagen und Aufgabenerstellung

Neue Reifeprüfung: Klausuren und mündliche Prüfungen - Gestaltung von Aufgabenstellungen und Klausurthemen

Dr. Manfred WIMMER

Hollabrunn19. Februar 2015

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Struktur

I. Neue Reifeprüfung – Allgemeines

II. VWA (Vorwissenschaftliche Arbeit): Rahmenbedingungen, formale und inhaltliche Gesichtspunkte

III. Kompetenzmodell und Kritik: Struktur des Kompetenzmodells; Bezug zur Erstellung von Aufgaben

IV: Schularbeiten: rechtliche Grundlagen und Aufgabenerstellung

V: Neue Reifeprüfung: Klausuren und mündliche Prüfungen - Gestaltung von Themenbereichen und kompetenz-orientierten Aufgabenstellungen

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„Neue Reifeprüfung“ Zentralgehalte:

„Drei – Säulen – Modell“:

I: „Vorwissenschaftliche Arbeit“: für alle verpflichtend, 15 - 20 Seiten (ca 45 000-60 000 Zeichen)

II: Klausuren:

Verpflichtend: D, M, eine lebende Fremdsprache; werden zentral erstellt!!!

4. Klausur kann aus einer weiteren Fremdsprache oder Biologie, Physik etc. gewählt werden. KEINE ZENTRALE ERSTELLUNG!!!

III: Mündliche Prüfungen

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„Vorwissenschaftliche Arbeit“ :

• .) für alle verpflichtend, • .) Ziele:

Angemessene ThemenstellungSelbstständigkeitAufzeigen von Ursachen und ZusammenhängenArbeiten mit entsprechenden QuellenArbeiten mit (vor) wissenschaftlichen MethodenLogisches und kritisches DenkenKlare Begriffsbildungen und AnwendungenSinnvolle FragestellungenAusdrucks- und Diskursfähigkeit

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Umfang• Korridor von ca. 40.000 - 60.000 Zeichen

inkl. Leerzeichen und Abstract (1.000 bis 1.500 Zeichen) exkl. Vorwort,Fussnoten, Inhalts-, Literatur- , Abkürzungs- und Bilderverzeichnis.

• In einem geringen Ausmaß kann eine Über- bzw. Unterschreitung akzeptiert werden, wenn Themenstellung vollständig, dem Inhalt und den Methoden angemessen und in ihrer Argumentation schlüssig behandelt wurden.

• Nicht-lineare Texte (z.B.: Grafiken, Statistiken,...) sind entsprechend zu berücksichtigen.

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Personen

• Eine Lehrperson kann grundsätzlich drei, maximal fünf SchülerInnen betreuen

• Die Lehrperson muss den/die Schüler/in nicht unterrichten

• Eine Lehrperson kann ein Thema, aber keine Schüler ablehnen

• Die Lehrperson ist Fachlehrer oder spezifisch qualifiziert

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Ablauf und Termine 7. Klasse

1. Semester: •Themenfindung•Erstellung des Erwartungshorizonts

2. Semester: •Übermittlung an die Schulbehörde 1. Instanz bis Ende März

•Zustimmung oder Setzung einer Nachfrist bis Ende April

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Ablauf und Termine 8. Klasse

1. Semester: • Abfassung der Arbeit 2. Semester: • Abgabe der Arbeit zu Beginn des 2. Semesters• Beschreibung der Arbeit durch die Betreuungsperson

(Vorlage an Schulleitung > Übermittlung an Vorsitz)• Präsentation und Diskussion (Festlegung des Zeitpunkts

durch Schulbehörde 1. Instanz)• Vergabe der Gesamtnote

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Inhalte

.Zuordnung zu einem Unterrichtsfach nicht erforderlich

• Inhalte an Bildungszielen orientiert

• Bearbeitung des Themas soll umfassende Kompetenzen unter Beweis stellen – kognitiv und methodisch

• Themenstellung dem Umfang angemessen

• Klar formulierte Forschungsfrage

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Teile einer vorwissenschaftlichen Arbeit

• Titelblatt• Abstract• optional: Vorwort• Inhaltsverzeichnis• Einleitung• Hauptteil• Schluss (Fazit) • Literaturverzeichnis• optional: Anhänge• Selbstständigkeitserklärung

Zusätzlich als Beilage: Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin

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Arten der Arbeit und Umfang

• Literaturarbeit oder empirische Arbeit

• Möglichkeit von Teamarbeit bei Wahrung der Eigenständigkeit

• Korridor von ca. 40.000-60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Abstract, exklusive Vorwort, Inhalts-, Literatur-, Abkürzungs- und Bilderverzeichnis)

• Abstract in englischer oder deutscher Sprache (1.000 bis 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)

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Betreuung

• Das/die erste/n Betreuungsgespräch/e zwischen Lehrkraft und Schüler im Rahmen der Themenfindung und der Festlegung des Erwartungshorizontes

• Kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe

• Die kontinuierliche Betreuung endet mit einem Betreuungsgespräch nach erfolgter „Beschreibung der Arbeit

• Begleitprotokoll verpflichtend

• Betreuungsprotokoll der Lehrkraft ist dem Prüfungsprotokoll beizulegen

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Beurteilung

• Schriftliche Arbeit, Präsentation und Diskussion sind ein Ganzes

• Beschreibung der Arbeit ohne diese zu benoten

• Die abschließende Besprechung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden und prospektiven Charakter (in Hinblick auf Präsentation und Diskussion)

• Gesamtbeurteilung nach der Präsentation und Diskussion (maximal15 Minuten) durch die Kommission (Vorsitzender ohne Stimmrecht, Schulleitung, Klassenvorstand, Prüfer)

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Beurteilung

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für die Beurteilung relevante Kompetenzbereiche (§ 8 Abs. 1 RPVO):

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• Selbstkompetenz: Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.“

• Beispiele: Selbstmotivation, Zeitmanagement, Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Entscheidungsfähigkeit

• Informationskompetenz: (engl. Information Literacy) versteht man die Fähigkeit, kompetent mit Informationen und Wissen umzugehen. Gemeint ist, mit beliebigen Informationen selbstbestimmt, souverän, verantwortlich und zielgerichtet umzugehen. Für den Einzelnen gelten daher als grundlegende Prinzipien der ethische und verantwortungsbewusste sowie der ökonomische, effiziente und effektive Umgang mit Information(en).

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BeurteilungGrundlage: Leistungsbeurteilungsverordnung (§14 Abs. 2 bis 6)

.) Für eine insgesamt positive Beurteilung müssen alle Kompetenzen (= „die wesentlichen Bereiche“) zumindest „überwiegend erfüllt“ sein.

.) Das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ ist mit „Nicht genügend“ zu beurteilen, wenn auch nur eine der angeführten Kompetenzen nicht „überwiegend“ erfüllt ist.

.) neue Themenstellung nach negativer Note

.) positive Gesamtbeurteilung bleibt bei negativen Beurteilungen in den beiden anderen Säulen der Reifeprüfung erhalten

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Definition KOMPETENZEN:

• „…… die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können.“ (Weinert 2003, S27f)

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EU- Definition von Kompetenz• EU definiert Kompetenz als „…… nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse,

Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- und Lernsituationen für die berufliche und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen. Im Europäischen Qualifikationsrahmen wird Kompetenz im Sinne der Uebernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit beschrieben“. (Europäisches Parlament/Rat 2008, S11, zit. nach Slepcevic/Tafner 2012, S28)

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Kompetenzorientierte Fragestellungen müssen folgende drei Anforderungsbereiche enthalten:

• Reproduktionsaspekt

• Transferaspekt

• Reflexionsaspekt

• Alle sollen im Rahmen spezifischer sog. Operatoren verdeutlicht werden.

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I. Reproduktionsaspekt

• Sachverhalte wiedergeben und darstellen• Informationen aus gegebenem Material

entnehmen• Fachtermini definieren und verwenden

• Bsp.: Benenne die Teile der vorliegenden Zelle

• Operatoren: nennen, aufzählen, zusammenfassen, darstellen, definieren, durchführen….

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II. Transferaspekt

• Zusammenhänge erklären• Sachverhalte verknüpfen• Material analysieren• Sach- und Werturteil unterscheiden

• Bsp.: Vergleiche Chemo- und Photosynthese

• Operatoren: vergleichen, einordnen, zuordnen, analysieren, erklären, interpretieren

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III. Reflexion und Problemlösen

• Eigenes Urteil bilden und begründen• Hypothesen formulieren – Vermutungen aufstellen• Sachverhalte und Probleme eigenständig erörtern • Handlungsoptionen entwickeln

• Bsp.: Gentechnik – Segen oder Fluch?

• Operatoren: bewerten, begründen, beurteilen, erörtern, kritisch Stellung nehmen, diskutieren

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Operatoren

• Operatoren sind Handlungsaufforderungen (in der Regel Verben) die Schülertätigkeiten initiieren, lenken und strukturieren können. Sie bestimmen die Mittel und Methoden die ein Schüler wählt, um eine Aufgabenstellung zu bearbeiten. Wie erfolgreich diese bewältigt wird hängt maßgeblich davon ab ob ein Schüler den Operator entschlüsseln kann.

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Kritik an Kompetenz & Co • Hans Peter Klein: Das Abitur reicht nicht mehr. Der

Verlust der Studierfähigkeit als Folge der Kompetenzorientierung. (unter: http://www.bildung-wissen.eu) – Gesellschaft für Bildung und Wissen)

• Krautz Jochen: Ware Bildung. Schule und Universität unter dem Diktat der Ökonomie. München 2011. Diederichs

• Münch Richard: Globale Eliten, lokale Autoritäten. Bildung und Wisenschaft unter dem Regime von PISA, McKinsey&Co. Frankfurt/Main 2009. Edition Suhrkamp

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Kritik am Kompetenzbegriff:• .) Kompetenz ersetzt Bildung• .) Traditionelle Konzeption von Bildung:

Selbstständigkeit; Verantwortlichkeit; Menschwerdung des Menschen (Kant); sinnvolle Lebensgestaltung; Autonomie des Subjekts; Mündigkeit

• .) K. als reine Funktionsfähigkeiten, die wert- und weitgehend inhaltsunabhängig sind. (z.B. Lesekompetenz hängt nicht am Inhalt (Faust oder Betriebsanleitung für Handy)

• .) K. sind flexibel und für jeden Zweck einsetzbar• .) Bildung bzw. Kompetenzerwerb wird zur Anpassung

an ökonomische Erfordernisse• .) Industrialisierung des Wissens (Liessmann 2006, S39)

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• „Es gibt niemanden, der mehr als nur einen winzigen Ausschnitt der Welt genau kennt. Doch das verlangt die Idee der Bildung auch nicht. Aber der Gebildete ist einer, der eine Vorstellung davon hat, was Genauigkeit ist und dass sie in unterschiedlichen Provinzen des Wissens ganz Unterschiedliches bedeutet. “ (Bieri 2005)

• „Sich zu bilden, ist tatsächlich etwas ganz anderes, als ausgebildet zu werden. Eine Ausbildung durchlaufe wir mit dem Ziel, etwas zu können. Wenn wir uns dagegen bilden, arbeiten wir daran, etwas zu werden – wir streben danach, auf eine bestimmte Art und Weise in der Welt zu sein.“ (Bieri 2005)

• „Der Gebildete ist einer, der ein möglichst breites und tiefes Verständnis der vielen Möglichkeiten hat, ein menschliches Leben zu leben.“ (Bieri 2005)

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Paradigmenwechsel• Von der Inputorientierung hin zur

Outputorientierung

• Input: Durch Lehrperson festgelegte Lernziele

• Output: Durch die Schüler zu erreichende Kompetenzen– Schaffung von Handlungssituationen, an denen K.

eigenständig erreicht werden können

– (H.v. Hentig: „…die Schüler erhalten die Gelegenheit…..“)

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I. Schularbeiten (LBVO §7)(1) Schultypen: RG und ORG – jeweils mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde

Termine: 1. Sem.: Mind. 4 Wochen nach Beginn; 2. Sem.: spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn;

Stoffgebiete: Bekanntgabe 1 Woche vorher; nicht der Stoff der beiden letzten Stunden.Zeitrahmen der SA: flexibel;

Biologie: 7. Klasse: möglich sind 2 – 3 SA. Mindestens eine pro Semester; keine SA länger als 2 Unterrichtsstunden, keine kürzer als eine Stunde. Gesamtausmaß von 3-4 Unterrichtseinheiten. Möglichkeiten: 3x1Stunde; 2xjeweils 2Stunden; 1x2Stunden, einmal 1 Stunde.

8. Klasse: möglich sind 2-3 SA; (mindestens eine pro Semester, zumindest eine 3stündige SA). Gesamtausmaß von 5-7 Unterrichtsstunden

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I. Schularbeiten (LBVO §7)(2)

Verbot der Durchführung: .) nach mindestens 3 aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen, nach mehrtägigen Schul-oder schulbezogenen Veranstaltungen.) AHS: mehr als 2 SA innerhalb einer Woche (Nicht Kalenderwoche sondern 8 Tage gleitend!!!!).) BHS: mehr als 3 SA innerhalb einer Woche (s.o.!!!).) mehr als 1 SA pro Tag.) AHS: SA ab der 5. Stunde

.) Aufgabenstellung – Stoffumfang: mindestens 2 Aufgaben mit voneinander unabhängigen Lösungen.Vorlage der Aufgabenstellungen in vervielfältigter Form

.) Rückgabe nach 1 Woche (Verlängerung durch Direktor möglich)

.) Wiederholung bei mehr als 50% Nicht genügend, innerhalb von 14 Tagen nach der Rückgabe; nur eine Wiederholung möglich – bessere Note zählt.

.)Versäumnis von mehr als der Hälfte der SA pro Semester – Nachholen!

.) Schummeln (vorgetäuschte Leistungen) – nicht beurteilen!

.) Sa- Hefte 1 Jahr aufbewahren

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I. Schularbeiten (3)• Formulierung eines genauen Erwartungshorizontes und dahingehend Vergabe der Punkte.

• Die Fähigkeit zur sachrichtigen, schlüssigen und verständlichen Darstellung biologischer Sachverhalte ist das zentrale Beurteilungskriterium.

• Fachsprachliche Genauigkeit (z.B. die deutliche Differenzierung zwischen Ursache und Wirkung eines

bestimmten Sachverhaltes) ist dabei unbedingt einzufordern; auf unterrichtssprachliche Richtigkeit ist zu achten.

• Ebenso soll auf das Herstellen von Zusammenhängen zwischen Teilgebieten der Biologie und das Verknüpfen biologischer Inhalte mit anderen Fachbereichen Wert gelegt werden, wo immer dies möglich ist. Dem ist durch entsprechende Themenstellung und ausdrückliche Berücksichtigung in der Beurteilung Rechnung zu tragen.

• Dem Lehrer wird dringend empfohlen, für jede gestellte Aufgabe einen genauen Erwartungshorizont zu formulieren, der alle geforderten Begriffe, Begriffserklärungen, Beschreibungen und Begründungen sowie sonstigen Anforderungen enthält, und diesen als Grundlage für seine Punktevergabe einzusetzen.

• Um Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit zu verbessern, soll einheitlich von 40 bzw. (für mehrstündige Schularbeiten) 80 erreichbaren Punkten ausgegangen werden.

• Die Beurteilung soll mit Genügend ab 50 %, Befriedigend ab 65 %, Gut ab 80 % und Sehr gut ab 92 % der

maximal zu erwartenden Leistungen erfolgen.

• Daraus ergibt sich folgender Notenschlüssel:40 – 37 Punkte Sehr gut 80 – 74 Punkte36 – 32 Punkte Gut 73 – 64 Punkte31 – 26 Punkte Befriedigend 63 – 52 Punkte25 – 20 Punkte Genügend 51 – 40 Punkteweniger als 20 P. Nicht genügend weniger als 40 P.

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„Neue Reifeprüfung“

.) Zeitpunkt: 2014/2015

.) Ziele der „Neuen Reifeprüfung“:Vergleichbarkeit der AbschlüsseObjektiviertere VerfahrenHöchstmögliche Transparenz und VergleichbarkeitEuropäischer Vergleich von AbschlüssenQualitätssicherung und QualitätssteigerungNachhaltig abgesicherte Kompetenzen und abgesichertes WissenVereinfachung von Bestimmungen

.) Basis sind die „Neuen Lehrpläne“ die ab 2004 gelten

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BUNDESGESETZBLATTFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012Ausgegeben am 30. Mai 2012Teil II174. Verordnung:Prüfungsordnung AHS

• Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

• § 29. (1) Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenz-orientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen. Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.

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Neue Reifeprüfung - allgemeine Gesichtspunkte:

• .) 2 Wochenstunden – 6 Themenbereiche (Pools)

• .)RG – 8 Wochenstunden – 24 Themenbereiche; G – 6 Wochenstunden – 18 Themenbereiche (max. 24!!)

• .) Themenbereiche sind für jede Abschlussklasse oder –gruppe gesondert festzulegen und dürfen sich also zwischen Klassen, Gruppen und Jahrgängen voneinander unterscheiden.

• .) Themenbereiche des Wahlpflichtfaches werden individuell erstellt und durch Fachkonferenz beschlossen

• .) Kandidaten ziehen zwei Themenbereiche und wählen einen davon aus

• .) Zu jedem Themenbereich 2 Aufgabenstellungen (Prüfungsfragen). Individuelle Erstellung der Aufgabenstellungen

• .) Mindestens 10 Minuten Prüfungszeit pro Aufgabenstellung

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„Neue Reifeprüfung“ SÄULE III: Mündliche Prüfungen

.) Ablauf: Kandidat zieht 2 Themenbereiche und kann einen zurücklegen. Aus dem gewählten Themenbereich wird dem Kandidaten eine Frage zugewiesen. .) Dauer und Länge der Prüfung: 10-15 Minuten.) Vorbereitungszeit: 20-30 Minuten.) Kommission: Hauptprüfer und Fachkollege („fachlich versierter Beisitzer); Vorsitzender; Schulleiter, Klassenvorstand..)Hauptprüfer und Beisitzer haben eine Stimme - insgesamt 3 Stimmen (Hauptprüfer u. Beisitzer; Schulleiter; KV)

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Beispiel kompetenzorientierte Aufgabenstellung

• Themenbereich: Verhalten in seinen hormonellen und neuronalen Grundlagen

• Aufgabenstellung: Die Matura ist eine klassische Stresssituation. 1. Beschreibe die Anpassungen des Körpers an diese Gegebenheit. Welche hormonellen und neuronalen Veränderungen bedingt die Stressreaktion. (Rep.)

2. Stelle die Bedeutung der Stressreaktion in einem evolutionären Kontext dar. Analysiere die Veränderungen zwischen der biologischen und soziokulturellen Ebene? (Trans.)

3. Diskutiere mögliche Folgen von Dauerstress und führe Bewältigungsstrategien an. (Beilage: Div. Statistiken zum Zusammenhang Stress und Erkrankungsrate) (Refl.)

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Beispiel kompetenzorientierte Aufgabenstellung

• Themenbereich: Organsysteme des Stoffwechsels

• Aufgabenstellung: • 1. Beschreibe die Gebiss-Formen der vorliegenden Schädel und

diskutiere die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede. (Vorgabe eines Pflanzenfresser- eines Allesfresser- und eines Fleischfressergebisses) (W1)

• 2. Schließe auf die entsprechende Ernährungsweise, Nährstoffe und die daraus resultierenden, unterschiedlichen Ansprüche an den Bau des jeweiligen Verdauungssystems. (E4)

• 3. Analysiere Veränderungen hinsichtlich der Energiebilanz die sich auf Humanebene durch diverse technisch – zivilisatorische Veränderungen ergeben? Welche Folgeerscheinungen ergeben sich daraus? (S1, E4)

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Beispiel kompetenzorientierte Aufgabenstellung

• Themenbereich: Erde als dynamisches System

• Aufgabenstellung: Handstücke:

Tiefengestein/Ergussgestein/Sediment/Umwandlungsgestein

1. Beschreibe die Unterschiede der einzelnen Handstücke? (W1, E4)

2. Bestimme  die Handstücke, ordne sie den Hauptgruppen zu und analysiere die jeweiligen Entstehungsbedingungen. (W1)

3. Gehe auf die geologischen Grundlagen deines  Heimatbundeslandes ein! Welche exogenen und endogenen Kräfte werden hier ersichtlich? (S 4)

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II. KLAUSUREN IN BIOLOGIE (1) (RPVO)

.) Allgemeine Anforderungen: Kandidat soll wesentliche Lerninhalte und Kompetenzen zum Verständnis für biologische Denk- und Arbeitsweisen in angemessener, fachlich und sprachlich richtiger Form darstellen bzw. nachweisen. Es können auch praxisorientierte oder experimentelle Aufgaben gestellt werden, deren theoretische Lösung möglich sein muss (Angabe von fiktiven Ergebnissen…).

.) Die Aufgabenstellungen dürfen im Unterricht nicht so weit vorbereitet worden sein, dass ihre Bearbeitung keine eigenständige Leistung erfordert.

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II. KLAUSUREN IN BIOLOGIE (2) (RPVO)

.) Dauer 4 Stunden (a 60 Minuten)

.) 3-4 Aufgabenstellungen

.) Abgabe bei Direktor nach Übereinkunft – Anfang SS.) Abgabe der Aufgabenstellungen plus Erwartungshorizont (Disposition) beim Direktor. .) Beurteilungsschlüssel ist wünschenswert. TRANSPARENZ!.) Formulierung der Aufgabenstellung: Deutlich, präzise und eindeutig!!!

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II. KLAUSUREN IN BIOLOGIE (3).) Vorlage im LSR bis 4 Wochen nach Beginn des 2. Semesters (für Haupttermin) - sonstige Termine: 3 Wochen vor Klausurbeginn.

.) Erwartungshorizont: Soll als Grundlage der Beurteilung dienen und diese auch für den fachfremden Leser (Vorsitzender) nachvollziehbar machen. D.h. der EH gibt nicht bloß das Thema wieder, sondern macht Grad der Genauigkeit und Umfang der erwarteten Beantwortung ersichtlich. Alle Elemente (Begriffe, Abläufe, Skizzen…) für die Punkte vergeben werden müssen explizit genannt sein. EH und Themenstellung müssen inhaltlich übereinstimmen.

.) Beurteilung (RPVO §41): Verdeutlichung der Fehler; begründeter Beurteilungsantrag; Differenzierte Bewertung der einzelnen Frageteile; Begründung des Gesamtkalküls;

.) Korrigierte Arbeiten mit Notenantrag an Direktor, dann an Vorsitzenden.

.) Negative Klausuren müssen dem Kandidaten bis spätestens 2 Wochen vor der mündlichen RP mitgeteilt werden.

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Kompensationsprüfung• Möglichkeit der Kompensationsprüfung bei negativer

Klausur

• Vorlage der Aufgabenstellungen beim LSR

• keine Vorlage der Aufgabenstellungen gemeinsam mit den Aufgaben zur Klausur, sondern – wenn nötig – nach Erstellung des Notenvorschlages. (Kann knapp werden!)

• mindestens 30 Minuten Vorbereitungszeit (§26 PO (2))

• max. 25. Minuten Prüfungszeit (§26 PO (3))

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Kompensationsprüfung• Bei mehreren Kandidaten mit „Nicht genügend“ bekommen alle die

gleichen Aufgabestellungen (keine individuellen Aufgabenstellungen nötig)

• Note bestenfalls „Befriedigend“

• Kommission: Vorsitzende/r; Schulleiter/in; Klassenvorstand; Prüfer/in; fachkundiger Beisitzer

• Antrag auf Kompensation: bis 3 Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung

• „Sofern eine Teilbeurteilung der Klausurprüfung mit „Nicht genügend“ festgesetzt wird, ist diese Entscheidung der Prüfungskandidatin und dem Prüfungskandidaten frühestmöglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem festgesetzten Termin für die Kompensationsprüfung nachweislich bekannt zu geben.“ (§25 (4) Prüfungsordnung AHS))

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Inhaltliche Richtlinien zur Aufgabenerstellung der Kompensationsprüfung

• Empfehlung: Um Klausur entsprechend zu kompensieren sollte umfassendes und vernetztes Wissen gegeben sein. Als gut geeignet für diese eher umfassenden bzw. übergreifenden Aufgaben eignen sich die Themengebiete die als sog. Basiskonzepte bezeichnet werden.

• Damit kann ebenenübergreifendes und vernetztes Wissen (bzw. die entsprechenden Kompetenzen) eingefordert werden

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II. KLAUSUREN IN BIOLOGIE (4)

NEGATIVBEISPIELE1. Charakterisiere die Eigenschaften von instinktiven

Verhaltensweisen, beschreibe detailliert, wie sie normalerweise ausgelöst werden, und gib dazu je ein verdeutlichendes Beispiel an!

• Welche Eigenschaften?• Was bedeutet „normalerweise“?• Worauf bezieht sich „je“?

2. Skizziere den Bau des menschlichen Auges und erkläre Bau und Funktion desselben in detaillierter Form. Erkläre auch Akkomodation und Adaption sowie einige häufige Sehfehler bzw. Augenkrankheiten. Nenne weitere Lichtsinnesorgane im Tierreich!

• Detaillierte Form?• Einige?• Nenne weitere ?