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LEISTUNGSBEURTEILUNG IN DER GRUNDSCHULE Quellen Folder „Leistungsbeurteilung in der Grundschule - Punkt für Punkt (bm:bwk) Folder „Schularbeiten in der Grundschule – Punkt für Punkt“ (bm:bwk) Informationsblätter zum Schulrecht, Teil 3 (bm:bwk) Leistungsbeurteilungsverordnung (Seminarunterlage des ZA für Schulleiterseminar) Anmerkungen, Kommentare, u. a. zu Fußnoten Notizen!

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LEISTUNGSBEURTEILUNG IN DER GRUNDSCHULE

Quellen Folder „Leistungsbeurteilung in der Grundschule - Punkt für Punkt

(bm:bwk) Folder „Schularbeiten in der Grundschule – Punkt für Punkt“

(bm:bwk) Informationsblätter zum Schulrecht, Teil 3 (bm:bwk) Leistungsbeurteilungsverordnung (Seminarunterlage des ZA für

Schulleiterseminar)

Anmerkungen, Kommentare, u. a. zu Fußnoten Notizen!

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Leistungsbeurteilungsverordnung

Informationsfeststellung – Leistungsfeststellung – Leistungsbeurteilung

Informationsfeststellungen geben Lehrer Auskunft

ob und in welchem Ausmaß Schüler Lernziele erreicht haben

in welchen Teilgebieten noch ergänzender Unterricht notwendig ist

KEINE Beurteilung!!!

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Leistungsbeurteilungsverordnung

Informationsfeststellung – Leistungsfeststellung –

Leistungsbeurteilung

Leistungsfeststellungen

Grundlage für die Leistungsbeurteilung die im Lehrplan festgelegten Bildungs- und Lehraufgaben

die bis zum Zeitpunkt der Leistungsfeststellung in der betr. Klasse behandelten Lehrstoffe

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Informationsfeststellung – Leistungsfeststellung –Leistungsbeurteilung

Leistungsbeurteilung Mitarbeit der Schüler im Unterricht besondere mündliche, schriftliche und praktische

Leistungsfeststellungen

Maßstab für die Leistungsbeurteilung Lehrplanforderungen Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand des Unterrichts

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsfeststellungen müssen

möglichst gleichmäßig über den Beurteilungszeitraum verteilt sein. 1

dem Alter und dem Bildungsstand der Schüler angepasst sein.

den Erfordernissen des Unterrichtsgegenstandes und den Anforderungen des Lehrplanes entsprechen.

dem jeweiligen Stand des Unterrichts angepasst sein.

Die jeweils gewählte Form muss für die Altersstufe auch zulässig sein!!!

( Formen der Leistungsfeststellung in der Grundschule)

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsfeststellungen

haben bei mangelnden Anlagen und mangelnden körperlichen Fähigkeiten in BE, LÜ, ME, WTX und WTE erwiesenen Leistungswillen zugunsten des Schülers zu berücksichtigen. 1

sind grundsätzlich während des Unterrichts durchzuführen.

führen zu einer sachlich begründeten Selbsteinschätzung hin.

haben auf das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten Bedacht zu nehmen.

sind für einzelne Schüler so in den Unterricht einzubauen, dass auch die übrigen Schüler der Klasse aus der Leistungsfeststellung Nutzen ziehen können.

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsbeurteilungsverordnung

Einschränkungen

KEINE Leistungsfeststellung, wenn dadurch gesundheitliche Gefährdung des Schülers eintritt. wenn eine Leistung bei körperlicher Behinderung nicht erbracht

werden kann. 1

Leistungsfeststellungen an den letzten 3 Unterrichtstagen vor einer Beurteilungskonferenz nur mehr mit Zustimmung der Schulleitung! Voraussetzung: wichtige Gründe 2

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Leistungsbeurteilung

Der Lehrer hat die Leistungen der Schüler sachlich und gerecht zu beurteilen,

dabei die versch. fachlichen Aspekte und Beurteilungskriterien der Leistung zu berücksichtigen

und so eine größtmögliche Objektivierung der Leistungsbeurteilung anzustreben.

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsbeurteilung

Nicht einbezogen werden darf

das Verhalten in der Schule und in der Öffentlichkeit

die äußere Form der Arbeit – außer in Bildnerische Erziehung Schreiben Technisches Werken Textiles Werken

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsbeurteilung

Beurteilt werden alle während eines Unterrichtsjahres erbrachten

Leistungen in einem Unterrichtsgegenstand.

Dabei ist die fachliche Eigenart des Unterrichtsgegenstandes und

der Aufbau des Lehrstoffes zu berücksichtigen. dem zuletzt erreichten Leistungsstand größeres Gewicht

zuzumessen.

KEINE Beurteilung vorgetäuschter Leistungen!

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsbeurteilung

Beurteilungsstufen: Sehr gut - Nicht genügend

Kriterien Erfassen und Anwenden des Lehrstoffs Durchführung der gestellten Aufgaben Eigenständigkeit bei der Durchführung selbständige Anwendung des Wissens und Könnens

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsbeurteilung

Alternative Formen der Leistungsbeurteilung1

verbale Beschreibungen verbindliche individuelle Elternaussprachen Leistungsvorlagen (Portfolio) Pensenbücher (Lernzielkataloge) gemischte Beurteilungsformen

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsbeurteilung GS 1

Gesamtnote 1. Schulstufe / 1. Semesterbezieht sich auf alle Unterr.-Gegenstände mit Ausnahme von

Religion.

Andere Möglichkeiten der Beurteilung Noten + verbale Zusätze (= „Leistungsbeschreibung“)

Voraussetzung: Klassen- oder Schulforumsbeschluss einheitliche Form für alle Kinder einer Klasse

Alternative Formen im Rahmen des § 78a SchUG

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Leistungsbeurteilung

Keine Berufungsmöglichkeit gegen „schlechte“ Note,

jedoch Berufung gegen Entscheidung, dass Schüler/in zum Aufsteigen nicht berechtigt ist. 1

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Formen der Leistungsfeststellung

Mitarbeit der Schüler im Unterricht in allen Unterrichtsgegenständen

Besondere schriftliche

Leistungsfeststellungen schriftliche Überprüfungen (Tests, Diktate) Schularbeiten

Besondere praktische Leistungsfeststellungen

Mündliche Übungen

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Mitarbeit

„Tragende Säule“ der gesamten Leistungsfeststellung in der Grundschule - umfasst das gesamte Leistungsspektrum des einzelnen Schülers:

In die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche und praktische Leistungen

Beantwortung von Fragen oder Stoffwiederholungen Lesen, Übersetzen, schriftliche Wiedergabe eines Textes Führung der Schulübungshefte Lösung einer Aufgabe im Rahmen von Gruppenarbeit Rechnen eines math. Beispiels anhand einer soeben erarbeiteten

math. Formel an der Tafel etc.

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Mitarbeit Leistungen im Zusammenhang mit

der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Hausübungen

dem Erfassen und Verstehen unterrichtlicher Sachverhalte der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden

Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe

Für Hausübungen gilt Rücksichtnahme auf Belastbarkeit der SS Hüen so vorbereiten, dass sie allein – ohne Hilfe anderer –

gemacht werden können.

Leistungsbeurteilungsverordnung

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Mitarbeit

Zu berücksichtigen sind Leistungen in Alleinarbeit Leistungen in der Gruppen- und Partnerarbeit

Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit sind nicht gesondert zu benoten.

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Mitarbeit Aufzeichnungen - so oft und so eingehend, wie dies

für die Leistungsbeurteilung erforderlich ist. Mehrere Aufzeichnungen pro Beurteilungszeitraum – für alle SS in

gleicher Weise und möglichst in gleichem Umfang. Empfehlung: mit Datum Bewertung mit individuellem System (+/-; Punkte) möglich. Müssen so aufschlussreich sein, dass bei Nachfrage klare Auskünfte

erteilt werden können. !!! Müssen im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung einer

anderen Lehrperson die Jahresbeurteilung ermöglichen!!! In schulbehördlichen Verfahren Grundlage für Darstellung der

Mitarbeitsleistungen.

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Tests und Diktate Umfassen ein kleineres in sich abgeschlossenes

Stoffgebiet

Durchführung nur, wenn Mitarbeit und allenfalls

vorgeschriebene Schularbeiten für sichere

Leistungsbeurteilung nicht ausreichen. Dazu ausführliche methodisch-didaktische Abhandlung im

Lehrplankommentar!

Erlaubtes Zeitlimit beachten 15 Minuten pro schriftlicher Überprüfung max. 30 Minuten pro Unterrichtsgegenstand und Semester

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Tests und Diktate Weiters ist zu beachten

keine schriftlichen Überprüfungen in BE, LÜ, WTX und WTE Tests in Gegenständen mit mehr als einer vorgesehenen Schularbeit

je Semester unzulässig Ankündigung spätestens 2 Tage vorher Aufgabenstellungen in vervielfältigter Form Klassenbuchvermerk – spätestens am Tag der Durchführung Rückgabe innerhalb einer Woche

Schriftliche Überprüfungen sind untersagt nach 3 unterrichtsfreien Tagen oder einer mehrtägigen

Schulveranstaltung. Wenn an einem Schultag bereits eine Schularbeit oder schriftliche

Überprüfung durchgeführt worden ist.

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Schularbeiten + Besondere Bestimmungen

Schularbeiten: § 7 LBVO

Fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten: § 16 LBVO

Besondere Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung bei schriftlichen Leistungsfeststellungen: § 15 LBVO

Detaillierte Bestimmungen zu den Schularbeiten siehe Folder „Schularbeiten in der Grundschule – Punkt für Punkt“

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Identische Fehler

Grundsätzlich dürfen diese in derselben schriftlichen Leistungsfeststellung nur einmal gewertet werden!

identische RS-Fehler in DLS Denk- und Folgefehler in Mathematik

Einschränkung gilt nicht, wenn der betr. Fehler zentraler Inhalt einer spezifischen Aufgabenstellung ist, die ausschließlich auf die Überprüfung der betr. sprachlichen Erscheinung abzielt.

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Praktische Leistungsfeststellungen Praktische Prüfung, bei der das Produkt bzw. das Ergebnis

einer Arbeit (z.B. Werkstück) oder eine sonstige praktische Tätigkeit, welche im Lehrplan vorgesehen ist, beurteilt wird.

In VS nur zulässig, wenn die Feststellung der Mitarbeit im Unterricht für sichere Leistungsbeurteilung nicht ausreicht.

Erkennbarer Leistungswille ist bei mangelnden Anlagen und Fähigkeiten zu berücksichtigen.

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Mündliche Übungen

Behandlung eines Themas aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich (im Lehrplan verankertes Stoffgebiet)

Buchvorstellung Bericht über Tier Bericht im Rahmen eines Projekts etc.

In der Grundschule nur zulässig, wenn Feststellung der Mitarbeit und die Schularbeiten oder schriftliche Überprüfungen für eine sichere Leistungsbeurteilung nicht ausreichen.

Sie setzen eine Reihe von Fertigkeiten und Fähigkeiten voraus, die in der Regel – wenn überhaupt – erste gegen Ende der GS 2 vorliegen.

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Äußere Form der Arbeit

In der Grundschule ein wesentlicher Bestandteil der Leistung bei der Leistungsbeurteilung in

BE Schreiben WTX, WTE

Verhalten in der Schule und in der Öffentlichkeit

Beurteilung in der Grundschule unzulässig, daher keine Verhaltensnote.

Darf in die Leistungsbeurteilung in keinem Gegenstand miteinfließen.

Siehe auch Folie 9!

Leistungsbeurteilungsverordnung