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AWO-KINDERTAGESSTÄTTE HORNUSSTRASSE KONZEPTION Kindergartenjahr 2014/2015

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AWO-KINDERTAGESSTÄTTE HORNUSSTRASSE

KONZEPTION

Kindergartenjahr 2014/2015

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1. Die AWO als Träger der Kindertagesstätte

1.1. Auszüge aus dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt

2. Funktion und Ziele der Einrichtung

2.1. Gesetzliche Grundlagen

2.2. Gesellschaftliche Bedingungen

2.3. Aufgaben

2.4. Pädagogische Ziele

2.5. Bildungs- und Entwicklungsfelder

3. Arbeitsweisen – Methoden

3.1. Situationsansatz 3.2. Interkulturelles Leben und Lernen

3.3. Sprachförderung

3.4. Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen

3.5. Integration von Kindern mit Behinderung bzw. von Kindern mit drohender Behinderung

3.6. Zusammenarbeit mit den Eltern

3.7. Teamarbeit 3.8. Fort- und Weiterbildung

3.9. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 3.10. Partizipation und Mitbestimmung

3.11. Beschwerdemanagement

3.12. Qualitätsmanagement

4. Kooperation und Vernetzung

4.1. Fachdienste/Institutionen 4.2. Schulen

4.3. Stadtteilbezogene Vernetzung

5. Rahmenbedingungen

5.1. Lage der Einrichtung/Einzugsgebiet

5.2. Räumlichkeiten 5.3. Aufnahme

5.3.1. Aufnahmekriterien 5.3.2. Zielgruppe

5.3.3. Eingewöhnung neuer Kinder

5.4. Gruppenstruktur/Team 5.4.1. Ganztagesgruppe

5.5. Personalstruktur 5.6. Betreuungsstruktur

5.6.1. Öffnungszeiten

5.6.2. Ferien und Schließzeiten 5.6.3. Tagesablauf

6. Allgemeines

6.1. Förderangebote

6.2. Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund 6.3. Besondere Angebote

6.4. Zusammenarbeit mit den Eltern

6.5. Anleitung/Beratung von PraktikantInnen 6.6. Kooperation/Vernetzung

Inhalt

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Die AWO als Träger der Kindertagesstätte 1.1 Auszüge aus dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt Die Arbeiterwohlfahrt ist ein mitgliedergestützter Wohlfahrtsverband. Sie setzt sich für eine sozial gerechte Gesellschaft ein. Seit der Gründung des Verbandes im Jahr 1919 stützen sich die Grundprinzipien der Arbeiterwohlfahrt auf die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Die Grundwerte werden in den Leitsätzen präzisiert. Sie bestimmen das fachliche Handeln in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Arbeiterwohlfahrt. Für das Arbeitsfeld „Tageseinrichtungen für Kinder“ sind insbesondere folgende Leitsätze handlungsleitend und Grundlage für die Entwicklung der Qualitätsstandards: „Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten, und fördern alternative Lebenskonzepte.“ Die AWO orientiert sich an einem humanistischen Menschenbild. Sie geht davon aus, dass Menschen von Geburt an über ein großes Potential von Fähigkeiten verfügen, dessen Entfaltung sie in die Lage versetzt, ihr Leben in Verantwortung für sich und andere zu gestalten. Für die Arbeit in den Tageseinrichtungen bedeutet dies, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten ernst zu nehmen und Bildungs- und Erziehungsprozesse zu initiieren, in denen Kinder ihre Fähigkeiten und Potentiale entfalten können. In der Zusammenarbeit mit Eltern erleben die MitarbeiterInnen unterschiedlichste Lebenskonzepte, die sowohl selbstbestimmt als auch durch wirtschaftliche und politische Lebenslagen geprägt sind. Für die Tageseinrichtungen besteht die Notwendigkeit, die familiären Lebens-zusammenhänge zu kennen und zu verstehen, die Eltern ernst zu nehmen und zu beteiligen und die unterschiedlichen Lebenssituationen bei der Angebotsstruktur zu berücksichtigen. Das schließt eine einseitige Orientierung an traditionellen Familienbildern aus. „Wir sind ein Mitgliederverband, der für eine sozial gerechte Gesellschaft kämpft und politisch Einfluss nimmt.“ Tageseinrichtungen für Kinder sind für die AWO ein unverzichtbarer Teil der sozialen Infrastruktur, der zur positiven Gestaltung der Lebensbedingungen von Familien beiträgt, soziale Benachteiligungen ausgleicht und Chancengleichheit ermöglicht. Träger und MitarbeiterInnen sind aufgefordert, sich aktiv im Gemeinwesen und an politischen Entscheidungsprozessen auf kommunaler Ebene, z.B. in Jugendhilfe- ausschüssen, zu beteiligen und für den substantiellen Erhalt der Tageseinrichtungen zu kämpfen. „Wir fördern demokratisches und soziales Denken und Handeln. Wir haben gesellschaftliche Visionen.“ Die AWO setzt sich ein für eine Kultur des Zusammenlebens und Zusammenwirkens, in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, zwischen den Generationen und zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft.

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Dies gelingt mit Menschen die bereit sind, sich aktiv am Gemeinwesen zu beteiligen und soziale und politische Verantwortung zu übernehmen. Diese Bereitschaft und diese Fähigkeiten können in den Kindertageseinrichtungen der AWO entwickelt werden. Sie können Kinder frühzeitig am Gemeinwesen beteiligen, ihre Betätigungs- und Beteiligungsrechte fördern und ihnen soziale Werte und Kompetenzen vermitteln, die für das friedliche Zusammenleben in dieser Gesellschaft erforderlich sind. Eine besondere Herausforderung ist das Zusammenleben mit Menschen aus anderen Kulturen. Die Tageseinrichtungen sind die erste außerhäusliche Sozialisationsinstanz, in der Kinder mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund gemeinsam erzogen werden. Toleranz und Akzeptanz statt Ausgrenzung ist die Grundorientierung; aus dieser leitet sich der Ansatz der interkulturellen Erziehung ab. Seine Leitidee ist Unterschiede nicht als Schwierigkeit, sondern als Chance zu verstehen und zu einer Normalisierung im Zusammenleben zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft beizutragen. „Wir sind fachlich kompetent, innovativ, verlässlich und sichern dies durch ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bieten Dienstleistungen mit hoher Qualität an“ Für die Glaubwürdigkeit des Verbandes und seine Weiterentwicklung ist fachliches und kompetentes Handeln der MitarbeiterInnen unverzichtbar. Dies bedeutet, dass Kompetenzen der MitarbeiterInnen in Tageseinrichtungen für Kinder durch interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Qualifizierung der MitarbeiterInnen ist Teil der Qualitätsentwicklung und orientiert sich an den Anforderungen im Praxisfeld. Dies erfordert von Trägern die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel. Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich für ein freiwilliges bürgerschaftliches Engagement ein. Tageseinrichtungen bieten für ein ehrenamtliches Engagement vielfältige Betätigungsfelder. Die fachliche Arbeit der Hauptamtlichen kann durch ehren-amtliches Engagement ergänzt und unterstützt, aber nicht ersetzt werden. „Wir handeln in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und internationaler Verantwortung und setzen uns nachhaltig für einen sorgsamen Umgang mit vorhandenen Ressourcen ein.“ Die Arbeiterwohlfahrt misst den genannten Verantwortungsbereichen einen hohen Stellenwert bei. Da Ressourcen begrenzt sind, setzt sie sich nachhaltig für einen sorgsamen Umgang damit ein. Dies erfordert von den MitarbeiterInnen in Tageseinrichtungen für Kinder einen verantwortlichen Umgang mit Ressourcen und ein ganzheitliches Verständnis für Zusammenhänge und Wechselwirkungen. Die fachliche Arbeit muss kontinuierlich dahingehend reflektiert und verbessert werden.

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2. Funktion und Ziele der Einrichtung 2.1. Gesetzliche Grundlagen Kinder haben eigene Sozial- und Grundrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind. Alle Kinder haben ein Grundrecht auf Bildung, Erziehung und Betreuung, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer kulturellen und ethnischen Orientierung und unabhängig von der Lebenssituation der Eltern. Den gesetzlichen Rahmen für die Arbeit in der Kindertagesstätte stellen neben den genannten Grundlagen durch die UN-Kinderrechtskonvention das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 1 GG Menschenwürde; Art. 2 GG Freie Entfaltung der Persönlichkeit; Art. 3 GG Gleichheit vor dem Gesetz), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB Elterliche Sorge), das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und das Kindergartengesetz Baden-Württemberg (regelt z.B. die Mitwirkung des Elternbeirats) dar. Wesentliche Kernaussagen des KJHG für das Leistungsangebot und die Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder sind:

Das Recht von Kindern und jungen Menschen auf individuelle und soziale Entwicklung, auf Schutz und auf den Abbau sozialer Benachteiligung (§ 1).

Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen zu können (§ 5).

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8).

Die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (§ 9).

Die Erziehung, Bildung und Betreuung als ganzheitlicher Ansatz in Tageseinrichtungen für Kinder.

Die Zusammenarbeit und Beteiligung der Eltern zum Wohl des Kindes (§§ 22-24).

2.2. Gesellschaftliche Bedingungen Unterschiedliche wirtschaftliche, politische und kulturelle Ausgangslagen prägen das Leben und Zusammenleben in Deutschland. Die AWO sieht sich überall dort in der Pflicht, wo die unterschiedlichen Ausgangslagen zur Einschränkung der Grundrechte der Kinder führen. Die AWO-Kitas als Teil sozialer Infrastruktur tragen so zur posi-tiven, verantwortungsvollen Gestaltung von Lebensbedingungen von Kindern und Eltern bei. Die AWO arbeitet am Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zeigt Wege zu mehr Chancengerechtigkeit und Partizipation auf. Sie initiiert und begleitet Bildungspro-zesse und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wirkungen und Effekte von Kindertageseinrichtungen sind für das einzelne Kind und für die Gesellschaft für ihren Bestand und ihre Weiterentwicklung entscheidend.

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2.3. Aufgaben Die im Leitbild der AWO beschriebenen Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind eine wichtige Grundlage des pädagogischen Handelns: Durch die Erfahrung von Unterschieden zwischen Kindern untereinander, ver-schiedenen Familien, Eltern, ErzieherInnen im täglichen Miteinander, können Kinder Toleranz und Respekt vor unterschiedlichen Weltanschauungen, Religionen und Nationalitäten entwickeln. Das gemeinsame Zusammenleben von Kindern aus Migrationsfamilien und deutschen Kindern (mit und ohne Migrationshintergrund), Kindern mit Behinderung bzw. von Kindern die von Behinderung bedroht sind und Kindern ohne Behinderung in den Kindertagesstätten macht die Einrichtungen zu einem Lernort für Toleranz und Solidarität mit und für andere Menschen. Soziale und körperliche „Andersartigkeit“ soll nicht zur Diskriminierung führen (z.B. seelische Unterschiedlichkeit wie Ängstlichkeit oder körperliche Unterschiedlichkeit wie motorische Ungeschicklichkeit). Durch Zuwendung und Verständnis wird ver-sucht, die Persönlichkeit des betroffenen Kindes zu stärken; seine Fähigkeiten und nicht seine Beeinträchtigung stehen im Mittelpunkt der Arbeit, ebenso der Versuch, Verständnis und Akzeptanz für das betroffene Kind zu erreichen. Durch die Erfahrung, dass alle Kinder die gleiche Würde und gleichen Rechte haben, unabhängig von Herkunft, Aussehen, Geschlecht etc., erleben sie den Grundwert Gleichheit. Das Kennenlernen von Regeln demokratischen Zusammenlebens im täglichen Leben und Spielen (z.B. im gemeinsamen Gespräch im Stuhlkreis, beim Lösen von Kon-flikten, bei der Übernahme kleinerer Aufgaben in Eigenverantwortung) beinhaltet Chancen zur Entwicklung von Fähigkeiten, die zur demokratischen Gestaltung des Zusammenlebens notwendig sind (individuelle und soziale Fähigkeiten). Somit lernen die Kinder im Alltag, dass jedes Kind gleiche Rechte und Pflichten hat, sie erleben Gerechtigkeit. Die Entwicklung der Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere, für die nähere und weitere Umwelt, wird gefördert z.B. durch die Rück-sichtnahme der älteren Kinder den Jüngeren gegenüber. Die Kinder dürfen Verantwortung für die Gruppe übernehmen durch die Übernahme von Aufgaben. Somit werden die Selbstständigkeit, das Selbstbewusstsein und durch gegenseitige Hilfe das Sozialverhalten gefördert. Diese Fähigkeiten sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung in Freiheit. Freiheit beinhaltet die Möglichkeit zur Entfaltung individueller Fähigkeiten z.B. durch die freie Wahl des Spiels und der Spielpartner im Freispiel oder durch Freude an der Auseinandersetzung mit viel-fältigen Materialien.

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2.4. Pädagogische Ziele Das pädagogische Konzept der AWO ist der Situationsansatz, der in allen ihren Einrichtungen seit vielen Jahren Anwendung findet und der sich im pädagogischen Alltag sehr bewährt hat. Dabei steht die ganzheitliche Förderung der Kinder im Vordergrund. Die AWO-Freiburg arbeitet in allen Kindertagesstätten in festen Gruppen. Sie sind konfessionell nicht gebunden und den unterschiedlichen Weltanschauungen gegen-über offen und tolerant. Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit ist eine wertschätzende und respektvolle Haltung dem Kind gegenüber. Dabei ist es Grundlage und Ziel der Arbeit gleicher-maßen, Kinder in ihrer gesamten Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu fördern. Erziehung (Begleitung und Unterstützung des Kindes), Bildung (Förderung der Lern-, Leistungs-, Bildungs- und Handlungsbereitschaft des Kindes) und Betreuung (Ent-wicklung einer zuverlässigen Beziehungsfähigkeit) sind dabei die grundlegenden Pfeiler des Auftrags, auf denen die pädagogischen Ziele basieren. Mit Blick auf die Lebenswelt in der die Kinder aufwachsen und mit Blick auf die Zukunft in die Kinder hineinwachsen, besteht die Aufgabe darin zu analysieren, welche Kompetenzen Kinder benötigen, um in dieser Gesellschaft zu bestehen und diese auch aktiv mitgestalten zu können. Orientierungsplan Baden-Württemberg Der baden-württembergische Orientierungsplan legt für alle Kindergärten verbindlich die Einführung von systematischen Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren fest. Die AWO-Freiburg hat sich methodisch für die „Bildungs- und Lerngeschichten“ für alle Einrichtungen entschieden. Sie eigenen sich sehr gut, um den Ansprüchen des Orientierungsplans gerecht zu werden und die bestehende Arbeit im Kindergarten zu bereichern. Dieses Verfahren ermöglicht es, ganzheitlich und systematisch die Bildungs- und Lernprozesse der Kinder individuell zu begleiten und zu unterstützen.

ergänzend zur Arbeit nach dem situationsorientierten Ansatz und des Leitbildes

der AWO ist die wertschätzende Haltung gegenüber dem Kind wichtig. In allen Gruppen gibt es Montessorimaterial.

Vorbereitung der Umgebung (Gestaltung der Räume, Bereitstellung von Material etc.)

Ganzjährige Projektarbeit zu den unterschiedlichen Bildungs- und Entwick-lungsfeldern (Information der Eltern durch Infotafel; Elternbriefe etc.).

Feste und Vorbereitung hierzu im Jahreslauf. Durchführung von Dokumentation der Bildungsgeschichten von Kindern

(Portfolio-Ordner); regelmäßige Dokumentation der Beobachtung, Entwicklungs-berichte, Protokolle von Elterngesprächen.

Integration von Kindern mit Behinderung.

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Daraus abgeleitet ergibt sich die Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeits-entwicklung, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und als Zielsetzung folgende Kompetenzen beinhaltet: Ich-Kompetenz:

Sie umfasst die Entwicklung des Selbstbewusstseins und des Selbstvertrauens, der Fantasie und Kreativität, der Freude am Lernen, der motorischen und musikalischen Fähigkeit sowie der emotionalen Ausdrucksfähigkeit.

Soziale Kompetenz:

Sie umfasst die Förderung der Kommunikation, der Verantwortung und Hilfs-bereitschaft, der Vorurteilsfreiheit sowie der Rücksichtnahme, Wertschätzung und Toleranz. Sie fördert die Fähigkeiten zur Lösung und Bewältigung von Konflikten und Problemen.

Sachkompetenz: Sie umfasst die Förderung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit, Konzentra-tionsfähigkeit, Abstraktionsfähigkeit sowie die Wahrnehmung und Differenzierug im Denken und Handeln.

Lernmethodische Kompetenz: Sie umfasst den Aufbau von Stärken des einzelnen Kindes, den Erwerb von Basiswissen, die Fähigkeit, Erfahrungen und Erkenntnisse zu ordnen und in Zusammenhänge zu übertragen.

Die Umsetzung dieser Ziele vollzieht sich im Beziehungsfeld der pädagogischen Einrichtungen, in denen neben den Kindern, den pädagogischen MitarbeiterInnen, den Eltern und dem Träger, auch weitere Institutionen - im Rahmen einer Ver-netzungsarbeit - die Arbeit ergänzen und bereichern. Dieses Beziehungsgeflecht ist die Grundlage für die pädagogische Arbeit nach dem Situationsansatz.

2.5. Bildung und Entwicklungsfelder Die AWO-Kindertagesstätten verstehen sich als lernende Einrichtungen und arbeiten die Themen des Orientierungsplanes dem Lebensumfeld der Kinder entsprechend in ihre Arbeit ein. Folgende sechs Bildungs- und Entwicklungsfelder sind für die Persönlichkeitsent-wicklung und Sozialisation eines Kindes von Geburt an leitend:

Körper In den ersten sechs bis acht Lebensjahren werden in den AWO-Einrichtungen Grundlagen für ein positives Körpergefühl, Gesundheitsbewusstsein, richtige Ernährung und Bewegung gelegt.

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Sinne Kinder erleben beim aktiven Prozess des Wahrnehmens die Welt in ihrer Differenziertheit innerhalb unterschiedlicher Erfahrungsfelder von Alltag, Kunst, Musik, Medien, Kultur und Natur. Sprache Die Sprachbeherrschung hat für das Lernen eine herausragende Rolle. Hierzu sind Faktoren wie Sprachvorbilder mit emotionaler Beziehung, die Möglichkeit mit seiner eigenen Lautproduktion zu experimentieren und zu hören sowie eine anregende Umgebung erforderlich.

Denken Das Denken umfasst alle Fähigkeiten die helfen zu erklären und vorherzusagen. Es geht um das Bilden von Kategorien und das Finden von Regeln, um das Erfassen von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen, um schlussfolgerndes Denken und Problem-lösen sowie um logisches Denken. Gefühl und Mitgefühl Kinder entwickeln ein Bewusstsein für die eigenen Emotionen, erlernen einen angemessenen Umgang mit den eigenen Emotionen und eignen sich Einfühlungs-vermögen und Mitgefühl an. Sinn, Werte und Religion Kinder bauen Werthaltungen und Einstellungen in der Auseinandersetzung mit ihren Bezugspersonen (z.B. Gleichaltrige, Eltern, ErzieherInnen) auf. Hierzu werden die Kinder in ihrem Selbstbestimmungsrecht ernst genommen, üben den Umgang mit Freiheiten und Grenzen ein und finden in der/dem ErzieherIn eine verlässliche Autorität, die selbst für Sinn- und Wertorientierung steht. In der gegenwärtigen Zeit pluraler Wert- und Sinnsysteme lernen Kinder und Erwachsene mit Vielgestaltigkeit zu leben, d.h. sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede wahrzunehmen und wertzuschätzen.

3.1. Situationsansatz Die pädagogischen Ziele der AWO orientieren sich an den demokratischen Grund-werten und gesellschaftlichen Entwicklungen. Sie umfassen wesentliche Bereiche der Persönlichkeitsentwicklung, der Ich-, Sozial- und Sachkompetenz sowie der lern-methodischen Kompetenz. Für die Kindertageseinrichtungen der AWO sind die konzeptionellen Grundsätze des Situationsansatzes die Voraussetzung zur Umsetzung der beschriebenen Grund-werte:

3. Arbeitsweisen - Methoden

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Ausgangspunkt und Inhalt der pädagogischen Arbeit sind die sozialen und kulturellen Lebenssituationen der Kinder und ihrer Familien. Kinder lernen in realen Lebenssituationen in einem anregungsreichen Umfeld innerhalb und außerhalb der Kindertageseinrichtung. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Kindertageseinrichtung eine lernende Organisation ist, die sich ständig weiter-entwickelt. Kinder können im Spiel ihre schöpferischen Kräfte entfalten und sich die Welt aneignen. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen schafft die AWO in ihren Einrichtungen und mit ihrer pädagogischen Arbeit.

Die Arbeit wird altersübergreifend, interkulturell und integrativ gestaltet.

Dadurch wird gewährleistet, dass das Zusammenleben von Kindern mit unterschiedlichsten Entwicklungs- und Leistungsvoraussetzungen sowie individueller Eigenarten als eine Bereicherung erlebt werden kann und eine Vielfalt sozialer Erfahrungsmöglichkeiten geboten sind.

Die Kindertageseinrichtungen entwickeln enge Beziehungen zum sozial-räumlichen Umfeld und verstehen sich als aktiver Teil der Gemeinwesen-struktur. Sie suchen Kontakt zu anderen pädagogischen und sozialen Ein-richtungen und sind um eine enge Kooperation und Vernetzung bemüht.

Der Förderung der Selbstständigkeitsentwicklung von Kindern wird eine große

Bedeutung beigemessen. Kinder erhalten die Möglichkeit, das Leben in der Einrichtung aktiv mitzugestalten.

Eltern und ErzieherInnen sind Partner in der Betreuung, Bildung und

Erziehung der Kinder und kooperieren eng zum Wohle der Kinder. Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten des Kindes, setzt die AWO-Freiburg den Situationsansatz im Rahmen von klaren Gruppenstrukturen um. Diese stellen den notwendigen Rahmen für eine gute, an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Förderung dar.

3.2. Interkulturelles Leben und Lernen Die AWO-Einrichtungen werden von Kindern vieler Nationen besucht. So bieten sie auch im Kontakt mit den Eltern die zukunftsweisende Möglichkeit der Begegnung, des Kennenlernens unterschiedlicher kultureller Orientierungen, des konkreten miteinander Lebens und voneinander Lernens – Tag für Tag. Die MitarbeiterInnen sehen es als wichtig an, dass die Kinder ihre Familiensprache auch weiterhin im Alltag sprechen, also zweisprachig aufwachsen. Die Grundhaltung ist die Wertschätzung eines Jeden. Die AWO-Kitas vermitteln, dass Verschiedenheit eine Bereicherung ist. Die MitarbeiterInnen erarbeiten sich interkul-turelle Kompetenz, indem sie Gemeinsamkeiten entdecken, ohne Unterschiede zu leugnen. Verantwortlich und mit Sachverstand gehen sie mit verschiedenen Werte- und Normensystemen um. Unterschiedliche Sichtweisen im interkulturellen Kontext

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werden bearbeitbar gemacht, so dass sich in dem Prozess bei allen Beteiligten gegenseitiger Respekt heranbildet. Fachkräfte mit Migrationshintergrund sind in den AWO-Einrichtungen willkommen.

3.3. Sprachförderung Sprache ist Leben, ist Schlüssel zum gegenseitigen Verständnis, das Tor zu um-fassender Teilhabe an Bildungschancen, die Brücke zwischen Kulturen. Festzustellen ist aber eine zunehmende Spracharmut und Mangel an Kommunikation in deutschen wie auch in nicht-deutschen Familien. So sehen die AWO-Kindertagesstätten die bewusste alltägliche wie zielgerichtete spielerisch-kreative Sprachförderung als wichtige Aufgabe ihrer pädagogischen Arbeit. Diese geschieht immer auf dem Hintergrund der Akzeptanz und Wert-schätzung der Familiensprachen der Kinder. Durch Schaffen einer vielseitigen sprachfördernden Atmosphäre bewirken die MitarbeiterInnen Sprachanlässe und eine Umgebung, in der sich Kinder und Eltern geborgen fühlen. Sie gehen davon aus, dass der bewusste sprachliche und sozial-emotionale Umgang der ErzieherInnen mit dem einzelnen Kind, den Eltern in normalen Alltagssituationen sowie der reflektierte Umgang eigenen Sprach-verhaltens (Sprachvorbild), der Schlüssel zur Sprachkompetenz der Kinder ist.

3.4. Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen Kinder aus finanziell und sozial belasteten Familiensituationen oder mit einem multi-kulturellen Hintergrund bedürfen einer besonderen Unterstützung und Förderung, damit eine gesellschaftliche Integration und eine soziale Chancengleichheit nach-haltig geschehen kann. Die Kindertagesstätten der AWO begleiten und unterstützen Kinder und deren Familien in ihren besonderen Lebenssituationen, indem sie ihre individuelle Lebens-situation in ihrer pädagogischen Arbeit besonderer Beachtung und Wertschätzung schenken und ressourcenorientiert beraten, begleiten und unterstützen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, wie z.B. den Frühförderstellen, Erziehungsberatungsstellen, dem Sozial- und Jugendamt, den Beratungsstellen für MigrantInnen, vermitteln sie dem Kind und seiner Familie ergänzend zu ihrer Arbeit vielfältige und individuelle Unterstützung und Förderung.

3.5. Integration von Kindern mit Behinderung bzw. von Kindern mit drohender Behinderung Die Kindertagesstätten der AWO-Freiburg bieten folgende Voraussetzungen für die Integration von Kindern mit Behinderung bzw. von Kindern mit drohender Behin-derung:

Kooperation mit den Eltern, Beratungsstellen, Ärzten, Kliniken, Jugendamt etc.

Vertragliche Regelungen über Notfallmaßnahmen, Entbindung der Schweige-pflicht etc.

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Bei einer Gruppengröße von 20 Kindern ist maximal eine Aufnahme von zwei Kindern mit Behinderung bzw. von Kindern mit drohender Behinderung pro Gruppe möglich.

Ein spezieller Raum zur Einzel- oder Gruppenförderung ist vorhanden, evtl.

benötigte geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, bzw. pflegerische Hilfsmittel sind im Einzelfall anzuschaffen.

Die strukturellen Gegebenheiten der Kitas mit Gruppenzugehörigkeit der

Kinder und mit dem Raumkonzept von verschiedenen, abgeteilten kleineren Spielbereichen in jeder der Gruppen, geben den Kindern Sicherheit und Orientierung.

Jedem Kind der Gruppe wird die Teilnahme am gesamten Gruppengeschehen

ermöglicht. Gezielte Angebote, die für alle Kinder geeignet sind und zugleich den individuellen Förderbedarf berücksichtigen, werden durchgeführt. Die in den Einrichtungen stattfindenden Projekte und Kleingruppenangebote ermög-lichen die gezielte Förderung einzelner Kinder.

Dennoch wird im Einzelfall geprüft, ob Form und Grad der Behinderung unter den gegebenen räumlichen, personellen und fachkompetenten Bedingungen eine Aufnahme realisieren lassen und ob zusätzliche Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Integrationshilfe erforderlich sind, z.B. pädagogische Hilfe durch stundenweisen Einsatz einer/s Heilpädagogin/en und/oder begleitende Hilfe durch eine Hilfskraft in der Gruppe.

3.6. Zusammenarbeit mit Eltern

Eine Erziehungspartnerschaft von Eltern und pädagogischen Fachkräften ist für eine optimale Förderung der kindlichen Entwicklung wichtig, wobei selbstverständlich der Erziehungsvorrang den Eltern obliegt. Eine gute Zusammenarbeit, die gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Infor-mation beinhaltet, ist Voraussetzung einer kindorientierten Arbeit. Vor der Aufnahme des Kindes erhalten die Eltern die Möglichkeit, sich über den Kita-Alltag und die pädagogische Konzeption zu informieren. Interessen, Fähigkeiten, Kenntnisse, Anregungen und Kritik der Eltern werden bei der Arbeit mit den Kindern berücksichtigt. Inhalt der regelmäßigen (mindestens einmal jährlich stattfindenden) Gespräche mit den Eltern ist ein gegenseitiger Austausch über Erfahrungen, Ziele, über die Ent-wicklung des Kindes in der Kindertagesstätte und zu Hause, über Konflikte, unter-schiedliche Erwartungen und Wahrnehmungen, über die Kooperation mit anderen Institutionen wie z.B. der Frühförderstelle etc. Die Elternarbeit ist gekennzeichnet durch einen klaren Umgang; so werden not-wendige Themen direkt mit den Betroffenen angesprochen, ebenso Unstimmigkeiten. Lösungsansätze werden gemeinsam gesucht. Die Eltern haben Anspruch auf Trans-parenz der Arbeit in Bezug auf Inhalte, Ziele und methodisches Vorgehen. Gemeinsam mit den Eltern werden Strategien zur Öffentlichkeitsarbeit und Profi-lierung der Kita sowie Formen der Zusammenarbeit entwickelt.

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Eltern werden bestärkt, aktiv in der Elternvertretung mitzuwirken. Der Elternbeirat wird von den Eltern jährlich gewählt und hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertageseinrichtung zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kita, Eltern und Träger zu fördern. Der Träger und die Leitung der Kita informieren den Elternbeirat über alle wesent-lichen Fragen der Bildung und Erziehung in der Einrichtung, insbesondere soweit sie das pädagogische Programm, die Organisation und die Betriebskosten betreffen.

3.7. Teamarbeit Die Teamarbeit hat direkte Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit, auf die Gestaltung der Atmosphäre im täglichen Zusammensein mit den Kindern und den Eltern. Eine fachlich kompetente Zusammenarbeit aller MitarbeiterInnen der Einrichtung ist für uns wichtige Voraussetzung, um jedem Kind individuell gerecht werden zu können. Hierzu sind regelmäßige Besprechungen notwendig, denen eine professionelle Struktur zugrunde liegt (Tagesordnung, Protokoll etc.). Die regelmäßige Informationsweitergabe an alle MitarbeiterInnen ist ebenso Inhalt der Arbeitsbesprechungen wie der Austausch über die tägliche pädagogische Arbeit (z.B. Fallbesprechungen), über die Anforderungen von Seiten des Trägers oder gesetzliche Veränderungen und die Auseinandersetzung mit pädagogischen Ent-wicklungen. Hierzu sind regelmäßige Besprechungen der Leitung mit dem Träger notwendig, die gewährleisten, dass diese Informationen ins ErzieherInnenteam gelangen und hier umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit steht unter dem Gebot der Kooperation; Voraussetzung hierfür sind eine Offenheit und Transparenz in der Kommunikation der MitarbeiterInnen untereinander, die Verbindlichkeit von Absprachen und die Einhaltung der Schweige-pflicht. Ziel der Zusammenarbeit sind die gegenseitige Akzeptanz und Toleranz und die Übernahme von Mitverantwortung aller in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Ziele und des Arbeitsauftrages der gesamten Einrichtung. Fort- und Weiterbildung sowie die Anleitung von PraktikantInnen ist wichtiger Bestandteil der Arbeit. Der regelmäßige Austausch mit dem Träger sowie den MitarbeiterInnen anderer Kitas der AWO-Freiburg ist notwendig für die Arbeit innerhalb der Kindertagesstätte. Informationen zu besonderen Aktivitäten und Vorhaben der Einrichtung sind Bestandteil der Kontaktpflege, wie die Klärung von Erwartungen und das Offenlegen unterschiedlicher Wünsche im Hinblick auf eine permanente Qualitätsverbesserung der Arbeit. Die Unterstützung des Trägers ist wichtig bei der Einstellung neuer MitarbeiterInnen, bei besonderen Vorhaben, bei Auftreten von Konflikten, bei Informationen über gesetzliche Veränderungen oder berufspolitische wie pädagogische Neuerungen.

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3.8. Fort- und Weiterbildung Die Wahrung und Weiterentwicklung des Qualitätsstandards der Einrichtung ist eng an die Qualifikationen und Kompetenzen der MitarbeiterInnen gebunden. Die Fachschulausbildung bietet eine Grundqualifikation und stellt die Grundlage der pädagogischen Arbeit dar. Fort- und Weiterbildung haben die Aufgabe, Schwer-punkte zu vertiefen und neue Erkenntnisse zu vermitteln. Fortbildung ist ein fester Bestandteil der Arbeit innerhalb einer pädagogischen Einrichtung. Die MitarbeiterInnen verpflichten sich zur Aufrechterhaltung der Aktualität ihres Fachwissens. Hierzu gehört neben der regelmäßigen Lektüre von Fachzeitschriften und –büchern die Teilnahme an Fachseminaren und Fortbildungsveranstaltungen (innerhalb und außerhalb der Einrichtung). Der Austausch über neue Fachinformationen ist Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsbesprechungen innerhalb des Teams. Die Fort- und Weiterbildung dient der Stärkung der Fachkompetenz der Mitarbeiter-Innen und fließt in die tägliche Arbeit mit den Kindern durch Umsetzung von wissenschaftlich fundierten neuen Kenntnissen ein. Hierbei kann es zur Schaffung von neuen Schwerpunkten in der Arbeit kommen.

3.9. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Die Kindertageseinrichtungen der AWO-Freiburg haben den gesetzlichen Auftrag nach § 8a SGB VIII, bei Bekanntwerden wichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, hierzu eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen sowie das Kind und die Erziehungsberechtigten einzubeziehen, soweit hierdurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Mit den Erziehungsberechtigten werden Maßnahmen für die Inanspruchnahme von Hilfen besprochen und auf deren Inanspruchnahme ist hinzuwirken, bzw. falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann, wird das Jugendamt informiert. Hierzu liegt ein detaillierter, ständig aktualisierter Handlungsplan vor, der die einzelnen Schritte, die bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu beachten sind, vorgibt, sowie Dokumentationsformulare und einen Einschätzbogen für die Fach-kräfte beinhaltet.

3.10. Partizipation und Mitbestimmung Die Pädagogik der AWO-Einrichtungen orientiert sich an demokratischen Grund-prinzipien. Partizipation als Zugeständnis demokratischer Mitentscheidungsrechte für Kinder steht im Spannungsverhältnis zwischen Schutz und Förderung der Kinder und der Achtung der Interessen der Kinder und deren eigenen Entscheidungen. Kinder müssen darauf vorbereitet werden, sich in ihrem Leben immer wieder neuen Herausforderungen zu stellen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten immer wieder zu erweitern und Probleme lösen zu lernen.

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Dieses Lernen, die kindliche Bildung kann nur durch Kinder selbst aktiv gestaltet werden, hierzu bedarf es

verlässlicher Bindungen und Beziehungen verlässlichen, anregungsreichen Umgebungen Begleitung bei den Bildungsprozessen

Hierfür ist eine hohe Sensibilität der pädagogischen Fachkräfte für die jeweiligen Interessen der Kinder notwendig. Differenzen der Kinder und des sozialen Umfeldes müssen wahrgenommen und im Alltag der Kita berücksichtigt werden. Diese Vielfalt und die Bedarfe und Interessen der Kinder werden nur mit Beteiligung der Kinder von Fachkräften umfassend erfahren, dies ermöglicht eine individuelle Begleitung der Bildungsprozesse. Somit ist Partizipation ein Schlüssel für die Bildungsförderung aller Kinder- für Kinder aus verschiedenen Kulturen, verschiedenen Bildungsmilieus, für Mädchen und Jungen etc. Die Gestaltung einer Atmosphäre der Wertschätzung und Achtung, um Kommunikation (z.B. Zuhören; Ermuntern, Fragen zu stellen) zu fördern und die strukturelle Verankerung von Kinderrechten in der Kita sind notwendige Voraussetzungen für die Partizipation. Die Fachkräfte reflektieren in Teamsitzungen ihre Einstellungen und Haltungen und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Alle Kita-Leitungen nehmen regelmäßig an AWO-Leitungsbesprechungen teil, auch hier werden Kinderrechte, Partizipations-möglichkeiten und der Schutz von Kindern thematisiert. In den Einrichtungen werden die Beteiligungsrechte der Kinder festgelegt und die Beteiligungsgremien und –verfahren sind selbstverständliche Bestandteile des Kita-Alltags. Dieser Prozess der Beteiligung wird immer wieder neu bearbeitet und ergänzt. In folgenden Bereichen ist derzeit eine Beteiligung der Kinder möglich: Raumgestaltung der Gruppenräume Die Kinder haben das Recht mit zu entscheiden über die räumliche Gestaltung der Gruppenräume. Aspekte der Sicherheit für Kinder, Eltern, MitarbeiterInnen und BesucherInnen sind bei der Raumgestaltung vorrangig zu berücksichtigen. Anschaffungen für die Gruppe im Rahmen der durch den Wirtschaftsplan bewilligten Mittel Die Kinder haben das Recht, über Anschaffungen im Rahmen des Wirtschaftsplans „Spielgeld“ mit zu entscheiden. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, auch Anschaffungen zu tätigen, ohne zuvor Rücksprache mit den Kindern zu halten. Gestaltung gruppeninterner Angebote Die Kinder haben das Recht mit zu entscheiden über die Themenauswahl, Planung, Durchführung und die Präsentation der Ergebnisse von Angeboten, Projekten, Ausflügen und Festen. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, auch Angebote, Projekte, Ausflüge und Feste zu planen und durchzuführen, ohne zuvor Rücksprache mit den Kindern zu halten.

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Mahlzeiten Die Kinder haben das Recht selbst zu entscheiden, was und wie viel sie essen, sofern keine gesundheitlichen oder kulturellen, bzw. religiösen Einschränkungen vorliegen und für alle Kinder genug da ist. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich das Recht vor zu bestimmen, wo und wann die Mahlzeiten eingenommen werden können. Die Kinder haben jedoch das Recht selbst zu entscheiden, wann sie in einem von den pädago-gischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festgesetzten Zeitrahmen frühstücken. Die Kinder haben nicht das Recht mit zu entscheiden über die Auswahl und die Gestaltung der Mahlzeiten, können jedoch aus dem jeweiligen Frühstücksangebot wählen, was sie essen. Ihnen soll jedoch die Möglichkeit eröffnet werden, den Lieferanten des Mittagessens Rückmeldungen über die gelieferten Mahlzeiten zu geben. Dies wird von den ErzieherInnen auf dem Rückmeldebogen für die Lieferanten vermerkt, den ErzieherInnen steht das Recht zu, für eine ausgewogene Bestellung des Essens zu sorgen. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, die Tischregeln zu bestimmen und festzulegen, dass bestimmte Rituale durchgeführt werden. Die Kinder haben jedoch das Recht mit zu entscheiden, wie die Rituale durchgeführt werden. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich das Recht vor zu bestimmen, welche Tischdienste zu erledigen sind. Schlafen Die Kinder haben das Recht, in Absprache mit ihren Eltern selbst zu entscheiden, ob und wann sie schlafen. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, Kinder zu wecken, wenn die Umstände es erfordern. Entscheidungsgremien sind die jeweiligen Gruppen-Stuhlkreise, bei denen alle Kinder und ErzieherInnen, sowie PraktikantInnen der jeweiligen Gruppe teilnehmen, diese finden mindestens 1 x wöchentlich statt und werden mit Ergebnisprotokollen schriftlich dokumentiert und in einem Kinder-Ordner mit Bildsymbolen dokumentiert, der allen Kindern der Gruppe zugänglich ist. Die Partizipationsprozesse werden von den Fachkräften didaktisch-methodisch so gestaltet, dass die Kinder tatsächlich mitentscheiden können.

3.11. Beschwerdemanagement Eine Beschwerde ist eine persönliche (mündliche, schriftliche, mimische oder gestische) kritische Äußerung eines Kindes oder seiner Eltern, die insbesondere das Verhalten der Fachkräfte oder der Kinder, den Alltag in der Kita oder eine Entscheidung des Trägers betreffen. Beschwerden sind als konstruktive Kritik erwünscht. Zur Förderung einer beschwerdefreundlichen Einrichtungskultur ist eine offene, wertschätzende Atmosphäre Voraussetzung. Die aufgrund von Beschwerden ergriffenen Maßnahmen dienen der Weiterent-wicklung der Qualität und dem Gelingen der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und anderen KooperationspartnerInnen.

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Kinder und Eltern haben das Recht und die Möglichkeit, sich zu beschweren. Raum und Zeit hierfür gibt es im Rahmen der jährlich stattfindenden Entwicklungs-gespräche, im Rahmen von Elternabenden und Elterncafés, bei Sitzungen des Elternbeirats, im Rahmen von Fragebögen und bei Gesprächen. AnsprechpartnerInnen hierfür sind die GruppenerzieherInnen (BezugserzieherInnen) und die Kita-Leitung, alle eingegangenen Beschwerden werden schriftlich doku-mentiert und auf der Grundlage eines einheitlichen Bearbeitungsverfahrens zügig und sachorientiert bearbeitet. Bei Beschwerden wird grundsätzlich die Einrichtungsleitung (je nach Art der Beschwerde ggf. Abteilungsleitung und Geschäftsführung) informiert. Die Beschwerde wird – je nach Inhalt- mit den betroffenen Kindern, im Team, mit den Eltern besprochen und eine Lösung/ Klärung/ Veränderung entwickelt. Interne Veränderungsprozesse werden im Sinne eines Qualitätsverbesserungsprozesses in der Einrichtung dokumentiert. Besonders bei tätlichen und sexuellen Übergriffen wird das Kind ernst genommen. Das Kind und die vom Kind genannte Person werden sofort bis zur Klärung des Verdachts getrennt. Zur weiteren Abklärung wird eine fachkompetente Person hinzugezogen.

3.12. Qualitätsmanagement

Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung durch:

Umsetzung der Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten der Stadt Freiburg.

Sicherstellung der in § 7 KiTaG formulierten Anforderungen an die

Qualifikation des Personals und die vom Kommunalverband Jugend- und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in der Betriebserlaubnis zugrunde gelegten Mindestanforderungen für die personelle und räumliche Ausstattung inklusive der Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungs-nachweisen sowie von erweiterten Führungszeugnissen.

Beachtung der Grundsätze des § 9 SGB VIII insbesondere der Sicherstellung entsprechend § 9 Ziffer 3, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und Gleichberechtigung gefördert werden.

Arbeitsformen Einrichtungsintern

Regelmäßige Teamsitzungen (Kleinteam und Großteam) Dienstplangestaltung (unter Berücksichtigung von 20 % Vorbereitungszeit) Supervision/Teamcoaching im Bedarfsfall

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regelmäßige Inhouse-Fortbildungen pädagogische Planungstage Externe Fortbildungen für einzelne MitarbeiterInnen Externe fachliche Begleitung durch das Fortbildungsinstitut Impulse zur

Umsetzung des Orientierungsplans Regelmäßige MitarbeiterInnengespräche Regelmäßige (Erst-) Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz

Einheitliche Aufnahmemappen für Kinder und Eltern Regelmäßige Eltergespräche, Elternabende, Elternbefragungen Regelmäßige Sitzungen des Elternbeirates

AWO Intern:

regelmäßige Leitungsrunden gemeinsam mit der Beratungs- und Frühförderstelle

große Leitungsrunden für alle Einrichtungen der AWO-Freiburg einheitliche Aufnahmemappen statistische Auswertungen (Belegung, Anteil der Kinder mit Migrations-

hintergrund, Anteil der Kinder mit Behinderungen etc.)

Wirtschaftsplanserstellung unter Beteiligung der Einrichtungen monatliche Soll-Ist-Vergleiche

Trägerübergreifend:

Arbeitsgemeinschaft der freien Träger und des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII

Mitarbeit im AK Kita der Vereinigung Freiburger Sozialarbeit e.V. Mitglied in der Bedarfsplanungsgruppe der Stadt Freiburg

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der freien Träger von Kindertages-einrichtungen im Stadtgebiet Freiburg

Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Angestrebt ist die Einführung des AWO-Qualitätsmanagements für Kindertages-einrichtungen auf der Grundlage des Qualitätsmanagementssystems nach der DIN ISO 9000:2008 und den verbindlichen AWO-Qualitätskriterien.

4. Kooperation und Vernetzung 4.1. Fachdienste/Institutionen Durch die Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen wie z.B. dem städtischen Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Gesundheitsamt, der psychologischen Beratungsstelle, der sprachheilpädagogischen Beratungsstelle, mit Kinderärzten etc., werden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um der Verantwortung, die Kinder in ihrer gesamten Entwicklung zu fördern, gerecht zu werden. Die Zusammenarbeit mit den Interdisziplinären Beratungs- und Frühförderstellen ermöglicht die Integration von Kindern mit Behinderung oder Kindern mit drohender

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Behinderung; die Unterstützung, Förderung und Begleitung von Kindern der Ein-richtung sowie dem Team der Kita und den Eltern eine kompetente Beratung und Unterstützung.

4.2. Schulen Die Kooperation mit den Grund- und Förderschulen hat zum Ziel, den Kindern den Übergang vom Kindergarten in die Grund- bzw. Förderschule zu erleichtern. Durch Besuche der KooperationslehrerInnen wird eine Kontaktaufnahme mit den zukünftigen Schulanfängerkindern ermöglicht. Unterschiedliche Formen der Kooperation wie gemeinsame Elternabende und Feste, gegenseitige Einladungen etc., werden im Alltag durchgeführt.

4.3. Stadtteilbezogene Vernetzung Kitas bauen mit Familien mit kleinen Kindern kontinuierliche und längerfristige Beziehungen auf. Kitas können Orte der Begegnung auch für Eltern sein, genera-tionsübergreifender Mittelpunkt und Ausgangspunkt vielfältiger Kontakte und Aktivitäten im Gemeinwesen. Vernetzung und Kooperation mit Institutionen und Diensten des Stadtteils sind wichtiger Bestandteil der Arbeit, die durch soziale Dienstleistungen, Angebote von Vereinen, Firmen etc. sinnvoll ergänzt und/oder weitergeführt wird. Kinder und Eltern lernen so wohnortnahe Unterstützung bei der Bewältigung täglicher Anforderungen kennen. Erfahrungsräume im Stadtteil werden erschlossen. Darüber hinaus entsteht ein Kommunikationsnetz, das Eltern und Kinder zur aktiven Beteiligung im Gemein-wesen motivieren kann. Durch die Zusammenarbeit verschiedenster Partner aus dem Stadtteil werden Kompetenzen und Potentiale erschlossen. Unter Berücksichtigung der Bedingungen und Ressourcen des Sozialraums werden differenzierte Hilfen und Projekte entwickelt, Termine abgestimmt etc. Diese kooperativen, vernetzenden Arbeits-formen ergänzen den situationsorientierten Ansatz und die ganzheitliche Arbeits-weise. Lebensweltorientierte Lernprozesse gestalten sich.

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Kindertagesstätte Hornusstraße

5. Rahmenbedingungen 5.1. Lage der Einrichtung/Einzugsgebiet Die Kindertagesstätte Hornusstraße liegt im Stadtteil Zähringen im Norden von Freiburg, im Innenhof einer genossenschaftlichen Wohnsiedlung aus den zwanziger Jahren. Durch die Lage an der Stadtteilgrenze umfasst das Einzugsgebiet die Stadtteile Zähringen, Herdern und Brühl-Güterbahnhof. 5.2. Räumlichkeiten

Die Einrichtung wurde 1952 als Regelkindergarten eröffnet und ist seit 1977 Kinder-tagesstätte. Eigentümer des Gebäudes ist der Bauverein Breisgau eG, der seit über 100 Jahren besteht. Räumlichkeiten:

3 helle, individuelle Gruppenräume Kita-Turnhalle Werkraum zum kreativen Gestalten Raum zur Einzelförderung und Kleingruppenarbeit Schlafraum 2 Kinder-Waschräume Personaltoilette Küche Büro Putzkammer Dachboden zur Materialaufbewahrung Außenbereich mit vielfältigen Möglichkeiten für Bewegung und Spiel

Die Gruppenräume der für Kinder überschaubaren Einrichtung sind jeweils aufgeteilt in unterschiedliche Spielbereiche zum Bauen, Konstruieren, Lesen, Rollenspiel, Malen/Gestalten, Spielen am Tisch, Spielen mit Montessori-Material sowie Rückzugsmöglichkeiten und Frühstücks-/Vesperbereich. Ein jahreszeitlich gestalteter Bereich in den jeweiligen Gruppen unterstützt und ermöglicht den Kindern Beobachtungen und das Erleben der Veränderungen in der Natur im Laufe des Jahres. Außenbereich Das großzügige Außengelände mit seinem alten Baumbestand, Kletterturm mit Rutsche, einer Vogelnestschaukel und einer Wasserpumpe, bietet viel Raum zum Bewegen und Spielen im Freien.

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5.3. Aufnahme 5.3.1. Aufnahmekriterien Die Aufnahme neuer Kinder erfolgt nach den Richtlinien der Stadt Freiburg. Es werden bevorzugt Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Freiburg aufgenommen. Soweit ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht, werden folgende Aspekte bei der Platzvergabe berücksichtigt:

Notwendigkeit der Förderung in einer KITA wegen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit;

Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche der Eltern; Bildungsmaßnahme, Schulausbildung oder Hochschulausbildung der Eltern,

Leistungsbezug nach SGB II der Eltern.

Bei Vorliegen o.g. Kriterien wird außerdem die Reihenfolge der Anmeldung berück-sichtigt. Geschwisterkinder werden vorrangig aufgenommen.

5.3.2. Zielgruppe 60 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren werden alters- und geschlechtsgemischt in drei Gruppen aufgenommen.

5.3.3. Eingewöhnung neuer Kinder

Die Eltern werden vorher über das Eingewöhnungskonzept informiert, welches beinhaltet:

dass ihre Beteiligung am Eingewöhnungsprozess erforderlich ist. dass die Anwesenheit von Mutter/Vater (bzw. einer sonstigen engen

Bezugsperson) zu Beginn der Eingewöhnungsphase in der Gruppe notwendig ist.

dass die Eltern evtl. vorhandene Trennungsängste abbauen, die sonst den Eingewöhnungsprozess erschweren können.

dass ein erster Eingewöhnungstermin mit den Eltern vereinbart wird. Pro Termin sollte nur ein Kind eingewöhnt werden (möglichst nur ein bis zwei Kinder pro Woche). Die Besuchszeit wird so geplant, dass die Anwesenheit von ausreichend Erziehungspersonal sichergestellt ist.

dass die Besuchsdauer schrittweise und für jedes Kind individuell und nach Absprache mit den Eltern erhöht wird. Zu Beginn der Eingewöhnungszeit sollte sie möglichst unter zwei Stunden liegen. Der Zeitraum, in welchem das Kind allein in der Gruppe bleibt, sollte täglich, je nach Situation, verlängert werden. Eine unnötig ausgedehnte Begleitung durch die Eltern soll vermieden werden, da sich dies eher kontraproduktiv auf eine gelingende Eingewöhnung auswirkt.

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dass die Eltern sich im Gruppenraum eher passiv verhalten, ihr Kind nicht

dazu drängen, sich von ihnen zu entfernen. Sie sollten es akzeptieren, wenn das Kind ihre Nähe sucht und dem Kind mit Blicken eine Art „Rückversicherung“ geben.

dass regelmäßige Gespräche zur gegenseitigen Information über die Entwicklung des Kindes und Absprache über die Gestaltung der Ein-gewöhnung erforderlich sind.

Bei der Eingewöhnung sollen Orientierung und Sicherheit für das Kind (und die Eltern) aufgebaut werden und kontinuierliche Bindungen initiiert werden.

5.4. Gruppenstruktur / Team Die Einrichtung umfasst drei Ganztagsgruppen mit je 20 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Jede Woche findet eine einstündige Gruppenbesprechung sowie eine 1 ½ -stündige Gesamt-Teambesprechung außerhalb der Öffnungszeiten statt. Zusätzlich gibt es einmal pro Monat an einem Freitag eine Teamfortbildung/-besprechung. Hier ist die Kita dann ab 12:30 Uhr geschlossen.

5.4.1. Ganztagesgruppen In den drei Ganztagesgruppen werden jeweils 20 Kinder von jeweils 3,2 Fachkräften betreut.

5.5. Personalstruktur In den Gruppen arbeiten jeweils vier Fachkräfte mit verschiedenen Deputaten. Die Leiterin hat eine Freistellung mit 50 % Arbeitszeit und ist zusätzlich mit 30 % als Migrationsfachkraft tätig. Im Rahmen der Integrationshilfe sind derzeit eine Vorpraktikantin und zwei FSJ-PraktikantInnen eingestellt, eine Heilpädagogin führt die Sprachförderung stundenweise durch. Zwei Reinigungskräfte und eine Küchenfrau sind als geringfügig Beschäftigte tätig, einen Tag pro Woche arbeitet ein Hausmeister in der Kita. Außerdem werden Stellen für HARTZ IV-MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich arbeiten PraktikantInnen der Fachschulen für Sozialpädagogik und sonstiger Schulen tageweise oder bei Blockpraktika wochenweise in den Gruppen.

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5.6. Betreuungsstruktur 5.6.1. Öffnungszeiten Die Kindertagesstätte bietet folgende Öffnungszeiten an: Kindertagesstätte

Montag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dienstag-Donnerstag 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr

5.6.2. Ferien und Schließzeiten Der Ferienplan wird mit Zustimmung des Elternbeirates festgelegt. Der Ferienplan für das gesamte Kindergartenjahr wird den Eltern im Juli ausgehändigt. Insgesamt ist die Kindertagesstätte an 30 Tagen im Jahr geschlossen. Die regelmäßigen Schließtage sind:

Vier Tage nach Pfingsten Drei Wochen in den Sommerferien Weihnachten bis maximal 6. Januar

In den Schließtagen sind neben Ferienzeiten und dem Ausgleich von Überstunden durch Feste etc. auch Fortbildungstage, Putztage und der Betriebsausflug enthalten.

5.6.3. Tagesablauf

Die Kinder, die ab 7:30 Uhr früh in die Einrichtung kommen, können mit den ErzieherInnen das Frühstück für die Gruppe richten und den Frühstückstisch decken. Bis ca. 10:30 Uhr findet das Freispiel statt. Die Kinder bestimmen selbst das Spiel, die SpielpartnerInnen, den Spielort und die Spieldauer. Während dieser Zeit können sich die Kinder zum Essen und Trinken an den Frühstückstisch setzen, meistens findet sich immer wieder eine kleine Gruppe dort zusammen. Während der Freispielzeit haben auch immer einige Kinder die Möglichkeit mit zum Einkaufen zu gehen (regelmäßig wird Gemüse und Obst auf dem Markt am Münster-platz gekauft). Jeweils zwei Kinder dürfen nach vorheriger Absprache alleine in der Turnhalle oder im Garten der Einrichtung spielen. Ab ca. 10:30 Uhr finden projektbezogene gezielte Angebote und Aktivitäten in den Gruppen bzw. außerhalb der Gruppen, meistens in Kleingruppen statt. Jede Gruppe hat einen Turntag, an welchem die Kinder in Kleingruppen unter Anleitung einer Erzieherin an einer Turnstunde teilnehmen können.

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An einigen Vormittagen wird Sprachförderung in der Einrichtung in Kleingruppen in oder außerhalb der Gruppen angeboten. Gegen 11:15 Uhr findet in den Gruppen jeweils ein gemeinsamer Stuhlkreis statt, bei dem Gelegenheit für das Besprechen von Regeln, Gespräche über verschiedene Themen, Singen von Liedern, Durchführen von Kreis- und Fingerspielen etc. ist. Anschließend treffen sich die Gruppen meistens draußen zum Spielen im Garten. Um 12:00/12:30 Uhr gibt es das Mittagessen, welches von einer Vollwertküche aus Waldkirch geliefert wird. Zum Richten des Essens und Abspülen des Geschirrs ist eine Küchenfrau für zwei Stunden täglich in der Kita. Nach dem Essen und Zähneputzen können jüngere Kinder in einem gemütlichen Schlafraum ausruhen, während die anderen Kinder in den Gruppenräumen spielen. Nachmittags finden neben Freispiel in den Gruppen Spiele im Garten und kleine Angebote, bzw. gruppenübergreifende Projektangebote statt. Von 17:00 bis 18:00 Uhr werden die Kinder abgeholt, je nach Bedarf der Eltern. Der hier beschriebene Tagesablauf ist nicht starr zu sehen, sondern zeichnet sich durch fließende Übergänge aus, da die pädagogische Arbeit mit täglichen Arbeits-zusammenhängen in der Kindertagesstätte verbunden ist, Kinder gestalten den jeweiligen Tagesablauf mit.

6. Allgemeines 6.1. Förderangebote

Sprachförderung „ISK-Intensive Sprachförderung im Kindergarten“

für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, gefördert vom Land Baden-Württem-berg. Eine Sprachpädagogin führt die Fördergruppen von 12 Kindern außer-halb der Gruppen drei Stunden pro Woche durch, inhaltlich orientiert an den Projektthemen der Gruppe und dem Alltag der Kita.

Sprachförderung „SBS-Singen-Bewegen-Sprechen“ in Kooperation mit der Musikschule Freiburg, gefördert vom Land Baden-Württemberg.

Integrationshilfe durch eine Heilpädagogin bei Bedarf und auf Antrag der entsprechenden Eltern, wenn diese bewilligt wird.

6.2. Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und zusätzlichen sozialen Schwierigkeiten

Gemäß den Richtlinien der Stadt Freiburg werden Kinder mit Migrationshintergrund und einem zusätzlichen Förderbedarf durch zusätzliche Fachkräfte (0,5, Wochen-stunden pro Kind) gefördert.

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Ein solcher besonderer Förderbedarf liegt vor, wenn durch den Migrations-hintergrund die Integration des Kindes in die Gemeinschaft beeinträchtigt und bzw. oder eine intensivere Zusammenarbeit mit den Eltern erforderlich ist. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn mindestens ein Elternteil aus einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland stammt oder in der Familie vorrangig eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird. Arbeitsweise und Aufgabenfelder

Individuelle Förderung der Integration einzelner Kinder und zur Zusammen-arbeit mit ihren Familien (erhöhter Personalschlüssel in der Gruppe, erhöhte Zeitressourcen für die Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder)

Strukturelle Förderung der interkulturellen Arbeit und Integration von Kindern und ihren Familien in der Einrichtung durch Bündelung der Stellenanteile (z. B. aufgabenbezogene Projektarbeit, stadtteilbezogene Vernetzung)

6.3. Besondere Angebote In Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kooperationspartnern gibt es ein breites Leistungsspektrum für Kinder, Eltern und Familien. Dabei sehen wir die Vielfalt an Familienkulturen als wertvolle Chance und Herausforderung. Beispiele:

Projekt „Kreativer Kindertanz“ – durchgeführt von einer ehrenamtlichen Tanzpädagogin.

„Musikalische Früherziehung“ in Kooperation mit der Musikschule Freiburg. „Schwimmkurs“ in Kooperation mit der Regiobäder GmbH Freiburg. Waldausflüge Projekt „Zahlenland“- Kinder werden spielerisch in die Welt der Mathematik

eingeführt. Kunstprojekt – verschiedene Angebote und Museumsbesuche, Kennenlernen

von Künstlern und Kunstwerken, Kinder können selbst als Künstler tätig sein Projekt „HIP-HOP-Tanz-Freestyle“ - ein gruppenübergreifendes Tanzprojekt

unter Anleitung einer Erzieherin mit Tanzausbildung. Elterncafé - Austausch über verschiedene Themen und Möglichkeit des

Kennenlernens anderer Eltern. Spielerischer Englischkurs Projekt „RUCKSACK“- Das Programm „RUCKSACK-KITA“ ist ein in den

Niederlanden entwickeltes Konzept, um Familien mit Migrationshintergrund in ihrer Erziehung der Kinder und Sprachentwicklung zu unterstützen.

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In enger Zusammenarbeit zwischen ErzieherInnen und russisch sprechenden Eltern, wird mit gleichen Themen und Arbeitsmaterialien zu Hause und in der Kita in der jeweiligen Sprache gearbeitet. Die Kinder werden so in beiden Sprachen gestärkt und gefördert.

Spezifische gruppenübergreifende Projekte und Angebote für die Schulan-fänger wie Verkehrserziehung, Feuerwehr- und Planetariumsbesuch.

Zusammenarbeit mit der Tullaschule: Regelmäßige Besuche der Koopera-tionslehrerin, gegenseitige Besuche, Festeinladungen, Teilnahme am Unterricht, gemeinsame Gespräche und Elternabende, gemeinsame Teilnahme am Projekt „SCHULREIFES KIND“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, Vorbereitung auf die Einschulung von Kindern in einer Fördergruppe

Besuch von Vorlesepatinnen Gesunde Ernährung: Das Frühstück wird mit den Kindern eingekauft und

täglich zubereitet.

6.4. Zusammenarbeit mit den Eltern Gemeinsam werden die Möglichkeiten der Elternmitarbeit geklärt; so ist die Unter-stützung durch die Eltern bei bestimmten Projekten und Vorhaben notwendig. Damit die Kinder die jeweiligen Arbeitsbereiche der Eltern kennenlernen, werden gerne mit Unterstützung der jeweiligen Eltern Besuche an deren Arbeitsplatz unternommen. Die Informations-Magnettafel im Flur geben den Eltern die Möglichkeit sich über geplante Projekte, Geburtstagsfeiern oder wichtige Dinge in den Gruppen zu informieren, an den Pinnwänden oder Gruppentüren hängen die aktuellen Informationen für die Eltern aus.

Alle Eltern haben ein „Briefkasten-Fach“, in das schriftliche Informationsbriefe der Kindertagesstätte gelegt werden; diese können auch für die Kontakte, Einladungen der Eltern/Kinder untereinander genutzt werden. Bei Elternabenden und Kindertagesstättenfesten sowie Elternstammtischen haben die Eltern Gelegenheit sich untereinander kennenzulernen. Die Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat, der die Arbeit gut unterstützt, ist sehr wichtig. Es finden regelmäßig (alle 2 Monate) Treffen zum Informationsaustausch statt. Ein Förderverein (Förderverein der Kindertagesstätte Hornusstraße Freiburg e.V.) zur Unterstützung der Kita-Arbeit wurde 2012 gegründet.

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6.5. Anleitung/Beratung von PraktikantInnen Die Anleitung und Beratung von Praktikantinnen gibt die Möglichkeit, die Vorstellung von der Arbeit mit Kindern an zukünftige KollegInnen weiterzugeben und gleichzeitig über sie den Bezug zu aktuellen Themen und Neuerungen zu behalten. Die PraktikantInnen werden zu unterschiedlichen Vorgehensweisen ermuntert und angehalten, ihre Vorhaben strukturiert zu planen. Die Umsetzung wird kritisch begleitet und personen- und fachbezogen ausgewertet. Hierzu sind Reflexionszeiten notwendig, die in den Ablauf der Einrichtung integriert werden müssen. Der Einsatz von PraktikantInnen muss kindorientiert erfolgen, wozu die Klärung der Rolle auch gegenüber den Eltern notwendig ist. Die Erwartungshaltung sowohl der PraktikantInnen als auch der Mitarbeiter der Einrichtung muss besprochen werden. Die PraktikantInnen erhalten die Unterstützung aller MitarbeiterInnen der Einrichtung zur Erreichung ihres Praktikumszieles und ihres Ausbildungszieles. Hierzu gehört auch die Nutzung von (Arbeits-)Materialien der Einrichtung. Gegen Ende der Praktikumszeit erfolgt eine Beurteilung durch die MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte. 6.6. Kooperation/Vernetzung

Kooperation mit:

der benachbarten Tulla-Grundschule der Beratungs- und Frühförderstelle der AWO-Freiburg. dem Amt für Kinder, Jugend und Familie Einrichtungen im Stadtteil (Kitas; Krabbelgruppe Junikäfer) dem Fachdienst für Migration (Caritas) AWO-Kitas Förderverein der Kindertagesstätte Hornusstraße Freiburg e.V. der Sprachheilpädagogische Beratungsstelle an der Lortzingschule HeilpädagogInnen, Logopädinnen, ÄrztInnen, etc. Land Baden-Württemberg Badischer Sportbund Wendepunkt/Pro Familia Musikschule Freiburg LEIF, Stadt Freiburg Stadtteil Brühl-Beurbarung (AG Bildung, AG Sprache) Netzwerk Bildung und Migration Freiburg Freiburger Forschungsräume - Einsteingruppe „Rucksack-Kitas“, Freiburg Elternbegleiterin Rucksack-Projekt Fachschulen für Sozialpädagogik Kath. Hochschule

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Ev. Hochschule Zähringer Burgnarren Regiobäder GmbH ClubK-Englisch Abfallberatung Freiburg Bauverein Breisgau REAL Freiburg-Nord Alexander Bürkle-„Wir helfen Kindern e.V.“ Rhodia Freiburg – Freiburger Puppenbühne Ehrenamtliche Mitarbeiter (Vorlesepaten; Tanzlehrerin, etc.)

AWO-Kita Hornusstraße, Hornusstraße 6, 79108 Freiburg Tel. 0761 / 50 91 76 E-Mail [email protected] AWO-Freiburg, Sulzburger Str. 4, 79114 Freiburg Tel. 0761 / 4 55 77-0 E-Mail [email protected] www.awo-freiburg.de