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Leihen leicht gemacht mit 5 KLICKS … zur Schulbuchausleihe auf www.LMF-online.rlp.de KLICK

KlicK - Eduard-Spranger-Gymnasium€¦ · 3 Legen Sie nun Ihr persönliches Passwort fest. Mit der Schülerkennung und dem Passwort kommen Sie jetzt jederzeit in den geschützten

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Leihen leicht gemacht mit 5 KLICKS …

zur Schulbuchausleihe auf www.LMF-online.rlp.de

KlicK

! Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an [email protected]

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (Hrsg.)Mittlere Bleiche 6155116 MainzTelefon 06131 160 (zentraler Telefondienst)Telefax 06131 [email protected]

Redaktion: Patricia C. Krieger, Manfred Andor (verantw.)Gestaltung: AC GmbH, MainzDruck: johnen-druck GmbH & Co KG, Bernkastel-KuesErscheinungstermin: April 2010 (Auflage 290.000)

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Ver-teilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder von Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor-stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Jetzt können Sie Ihr Schulbuchpaket einsehen und bei Bedarf ausdrucken. Sie können den Bestellvor-gang fortsetzen, ein weiteres Kind hinzufügen oder den Vorgang abbrechen. 4

5Bitte geben Sie jetzt Ihre Bankverbindung an. Klicken Sie auf Vorgang abschließen.

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3Legen Sie nun Ihr persönliches Passwort fest. Mit der Schülerkennung und dem Passwort kommen Sie jetzt jederzeit in den geschützten Bereich auf LMF-online.rlp.de

Geben Sie die Schülerkennung aus dem Elternbrief ein. Und zu Ihrer Sicherheit noch das Geburtsdatum ihres Kindes. Jetzt noch Ihr Einverständnis für die elektronische Verarbeitung Ihrer Daten.

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Noch 5 Klicks bis zum Schulbuchpaket – Es lohnt sich …

Bitte geben Sie in Ihrem Internetbrowser (z.B. Internet Explorer, Firefox) www.lMF-online.rlp.de ein. Klicken Sie auf Elternportal.

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!Diese Broschüre soll Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Schulbuchpaket begleiten. Um an der Schulbuchausleihe teilzunehmen, benötigen Sie lediglich die individuelle Schülerkennung Ihres Kindes/Ihrer Kinder. Diese wird allen betroffenen Schülerinnen und Schülern von ihrer Schule bis zum 28. April 2010 ausgehändigt. Schauen Sie sich die Broschüre in Ruhe an und folgen Sie den fünf Schritten zur Schulbuchausleihe.

Bitte denken Sie daran, dass die Teilnahme am Ausleihsystem grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgt und dass die vorgese-henen Lernmittel als Gesamtpaket ausgeliehen werden müssen. Hinweise für die Teilnahme am Ausleihsystem finden Sie unter www.LMF-online.rlp.de. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Schulträger gerne zur Verfügung. Beim Schulträger können Sie sich auch ohne eigenen Internetanschluss für die entgeltliche Ausleihe anmelden.

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Bitte denken Sie daran, dass die Teilnahme am Ausleihsystem grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgt und dass die vorgese-henen Lernmittel als Gesamtpaket ausgeliehen werden müssen. Hinweise für die Teilnahme am Ausleihsystem finden Sie unter www.LMF-online.rlp.de. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Schulträger gerne zur Verfügung. Beim Schulträger können Sie sich auch ohne eigenen Internetanschluss für die entgeltliche Ausleihe anmelden.

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Bitte denken Sie daran, dass die Teilnahme am Ausleihsystem grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgt und dass die vorgese-henen Lernmittel als Gesamtpaket ausgeliehen werden müssen. Hinweise für die Teilnahme am Ausleihsystem finden Sie unter www.LMF-online.rlp.de. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Schulträger gerne zur Verfügung. Beim Schulträger können Sie sich auch ohne eigenen Internetanschluss für die entgeltliche Ausleihe anmelden.

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Redaktion: Patricia C. Krieger, Manfred Andor (verantw.)Gestaltung: AC GmbH, MainzDruck: johnen-druck GmbH & Co KG, Bernkastel-KuesErscheinungstermin: April 2010 (Auflage 290.000)

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Ver-teilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder von Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor-stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Ver-teilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder von Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor-stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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