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Metadaten Strukturerhebungen im Bereich Baugewerbe Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern EVAS: 44241 Berichtsjahr: ab 2015

Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern...Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGe-wStatG) in der Fassung

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Page 1: Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern...Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGe-wStatG) in der Fassung

Metadaten

Strukturerhebungen im Bereich Baugewerbe

Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern

EVAS: 44241 Berichtsjahr: ab 2015

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Impressum Metadaten Strukturerhebungen im Bereich Baugewerbe EVAS: 44241 Berichtsjahr: 2015 Erschienen im März 2016 Herausgeber Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Behlertstraße 3a 14467 Potsdam [email protected] www.statistik-berlin-brandenburg.de Tel. 0331 8173  - 1777 Fax 030 9028  -  4091 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2016

Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung 3.0 Deutschland zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

Inhaltsverzeichnis

A Erläuterungen

B Qualitätsbericht

C Erhebungsbogen

D Datensatzbeschreibung

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Amt für Statistik Berlin Brandenburg 3

Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe / bei Bauträgern

A Erläuterungen

Allgemeine Angaben

Im System der Statistiken zur Beobachtung der Bautä-tigkeit zählt jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern zu den Strukturerhebungen bei der bau-ausführenden Wirtschaft.

Zweck und Ziele der Statistik

Die jährliche Erhebung wird einmal im Jahr durchgeführt. Sie dient der Beurteilung der Struktur des Baugewerbes und liefert Unterlagen für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern und sind somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirt-schaftspolitik, insbesondere im Bereich der Bauwirt-schaft.

Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGe-wStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), zuletzt geändert durch Ar-tikel 271 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S: 462, 565), zu-letzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Ju-li 2013 (BGBl. I S. 2749).

Periodizität

Die jährliche Erhebung im Bereich Ausbaugewerbe und bei Bauträgern erfolgt für das 2. Vierteljahr.

Erhebungsmethodik

Die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe wird bei höchstens 9 000 ausbaugewerblichen Betrieben, die zum vierteljährlichen Bericht im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern melden, und bei höchstens 18 000 ausbau-gewerblichen Betrieben, die nicht zum vierteljährlichen Bericht im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern melden, durchgeführt.

Nach § 11a Absatz 2 BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektroni-schem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfü-gung gestellten Online-Verfahren zu nutzen.

Klassifikationen und Merkmale

Systematiken Statistisches Bundesamt: Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen, Ausgabe 2008 (WZ 2008); Wiesbaden 2008.

Die WZ 2008 wurde ab Berichtsjahr 2009 eingeführt. In der NACE Rev. 2/WZ 2008 hat sich die Gliederung des Baugewerbes geändert; die Bauträger sind neu hin-zugekommen.

Das Ausbaugewerbe umfasst die Gruppen 43.2 „Bau-installation“ und 43.3 „Sonstiger Ausbau“, die Bauträger die Gruppe 41.1 „Erschließung von Grundstücken, Bau-träger“.

Bei den Bauträgern erfolgt ein verkürztes Erhebungs-programm.

Erhebungsmerkmale

Ausbaugewerbe – Tätige Personen im Ausbaugewerbe

nach der Stellung im Betrieb – Entgelte – Geleistete Arbeitsstunden – Inlandsumsatz – Ausbaugewerblicher Umsatz – sonstiger Umsatz – Gesamtumsatz

Bauträger – Tätige Personen insgesamt – Entgelte – Gesamtumsatz

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4 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

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Statistisches Bundesamt

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Qualitätsbericht

Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern

06/2014-06/2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 26/06/2014

Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: 0611 - 75 2967; Fax: 030/18 10644 4707 oder E-Mail: [email protected]; www.destatis.de/Kontakt

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Seite 2

Kurzfassung

1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3 • Bezeichnungder Statistik: Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe. • Berichtszeitraum: 2. Quartal. • Periodizität: jährlich. • Erhebungsgegenstand: Betriebe. Rechtsgrundlage : Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 21. März 2002.

2 Inhalte und Nutzerbedarf Seite 4 • Erhebungsinhalte: Tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden und Umsatz für das 2. Quartal des laufenden Jahres sowie der Umsatz des Vorjahres. • Zweck der Statistik: Die Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe liefert wichtige Daten zur Struktur dieses Wirtschaftszweigs.

3 Methodik Seite 4 • Art der Datengewinnung : Die Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe ist eine Primärerhebung aller Betriebe des Ausbaugewerbes von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen. • Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Auskunftserteilung erfolgt online per IDEV. In begründeten Ausnahmefällen kann die Auskunft auch auf Papier erfolgen. Die Erhebung erfolgt dezentral über die Statistischen Landesämter.

4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit Seite 5 • Genauigkeit: Die Genauigkeit der Ergebnisse kann als hoch eingestuft werden, da die Antwortausfälle (im Bundesdurchschnitt ca. 3-5%) nach einem bewährten Schätzprogramm von den Statistischen Landesämtern eingeschätzt werden.

5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 5 • Aktualität und Pünktlichkeit: Die Bundesergebnisse liegen etwa 4 Monate nach Ende des Berichtszeitraums vor.

6 Vergleichbarkeit Seite 5 • Räumliche Vergleichbarkeit: Seit 1991 ist die räumliche Vergleichbarkeit der Daten für Deutschland, das frühere Bundesgebiet sowie die neuen Länder einschl. Berlin gegeben.

7 Kohärenz Seite 5 • Input für andere Statistiken: Die Statistiken im Bereich Baugewerbe sind in das Gesamtsystem der Statistiken des Produzierenden Gewerbes eingebettet.

8 Verbreitung und Kommunikation Seite 5 • Publikation: Fachserie 4, Reihe 5.1 sowie die Internetseiten von www.destatis.de und seinem Statistik-Portal und [email protected].

9 Sonstige fachstatistische Hinweise Seite 6 Entfällt.

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1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Grundgesamtheit Das Ausbaugewerbe umfasst die Gruppen 43.2 "Bauinstallation", 43.3 "Sonstiger Ausbau" und 41.1 "Erschließung von Grundstücken, Bauträger" der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

1.2 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Die jährliche Erhebung wird bei allen Betrieben des Ausbaugewerbes von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen - maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende Juni des Berichtsvierteljahres - durchgeführt.

1.3 Räumliche Abdeckung Deutschland, früheres Bundesgebiet, neue Länder, Bundesländer. Das Land Berlin war dabei Teil des Gebietsstands früheres Bundesgebiet. In Veröffentlichungen bis einschließlich Berichtszeitraum 2000 wurde das Land Berlin in Berlin-West und Berlin-Ost getrennt. Berlin-West wurde dem früheren Bundesgebiet und Berlin-Ost dem Gebietsstand neue Länder zugeordnet.

Ab Berichtsjahr 2009 werden die Ergebnisse für Deutschland und Bundesländer dargestellt.

1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe wird im 2. Quartal erhoben.

Der Erhebungstermin liegt Mitte Juli.

1.5 Periodizität Die Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe wird jedes Jahr erhoben; eine Zeitreihe ohne Bruch liegt seit 1991 vor.

1.6 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen • EU-Recht: Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken, in der jeweils geltenden Fassung.

• Bundesrecht: Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), die aktuelle Fassung kann dem beigefügten Fragebogen entnommen werden.

1.7 Geheimhaltung 1.7.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten, insbesondere werden sie nicht den Finanzämtern zugänglich gemacht. Nur in gesetzlich ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung ist nach § 10 ProdGewStatG an oberste Bundes- oder Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Name und Anschrift ist ausgeschlossen. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen und sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245) dürfen der Monopolkommission zusammengefasste Angaben über die vom Hundertanteile der größten Unternehmen, Betriebe oder fachlichen Teile von Unternehmen des jeweiligen Wirtschaftsbereichs übermittelt werden. Die Pflicht der Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind.

1.7.2 Geheimhaltungsverfahren Hierbei dürfen die zusammengefassten Angaben nicht weniger als drei Einheiten betreffen und keine Rückschlüsse auf zusammengefasste Angaben von weniger als drei Einheiten ermöglichen.

1.8 Qualitätsmanagement 1.8.1 Qualitätssicherung Zur Sicherung der Qualität sowie zur Qualitätsverbesserung werden in den regelmäßig stattfindenden Referentenbesprechungen sowie in den Besprechungen der Arbeitsgruppe Bau immer wieder verschiedene Aspekte der Datenaufbereitung, von der Datengewinnung bis hin zur Datenveröffentlichung, betrachtet.

Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Jahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern werden von einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder vorbereitet, zwischen den Statistischen Landesämtern auf regelmäßigen Referentenbesprechungen abgestimmt und durch den Einsatz gemeinsamer Aufbereitungsprogramme unterstützt. Die Jahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern ist in ein System von Statistiken im Bereich Bauen integriert, für das einheitliche Qualitätsstandards gelten.

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Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind.

1.8.2 Qualitätsbewertung Qualitativ gesehen ist die jährlich Erhebung im Ausbaugewerbe hoch zu bewerten. Neben den durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung werden die Angaben in den Statistischen Landesämtern zu Summensätzen aggregiert, dann an das Statistische Bundesamt übermittelt und dort erneut geprüft.

2 Inhalte und Nutzerbedarf 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Zum Erhebungsprogramm der Jahreserhebung im Ausbaugewerbe gehören die Merkmale tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden und Umsatz für das 2. Quartal des laufenden Jahres sowie der Umsatz des Vorjahres.

2.1.2 Klassifikationssysteme Die Ergebnisse des Jahreserhebung im Ausbaugewerbe werden nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 auf der Fünfstellerebene (Unterklasse) erhoben und aufbereitet. Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt.

Das Kodierungssystem der WZ 2008 unterscheidet zwischen Abschnitten (Buchstaben A-U), Abteilungen (Zweisteller), Gruppen (Dreisteller) und Klassen (Viersteller). Der Wirtschaftsbereich "Baugewerbe "erstreckt sich über den Abschnitt F - in der nummerischen Gliederung - über die Abteilungen 41 bis 43 der WZ 2008.

2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Grundsätzlich werden alle Betriebe des Ausbaugewerbes von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen - maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende Juni des jeweiligen Berichtsjahres - sowie bei allen Arbeitsgemeinschaften des Ausbaugewerbes unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl erfasst.

2.2 Nutzerbedarf Die Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe liefert wichtige Daten zur Struktur dieses Wirtschaftszweiges. Die Erhebung stellt damit unverzichtbare Unterlagen für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern zur Verfügung und ist somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik.

Hauptnutzer der Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe sind Ministerien, Wirtschaftsverbände, Bundesbank, OECD, EUROSTAT, UN, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern sowie Universitäten / Studenten.

2.3 Nutzerkonsultation Die von den Nutzern gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. In Fachausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen steht die Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe als Teil der Baugewerbestatistiken im fortwährenden Dialog mit den Nutzern.

3 Methodik 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe ist eine Primärerhebung und wird bei allen Betrieben des Ausbaugewerbes von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen - maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende Juni des Berichtsvierteljahres - durchgeführt.

3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung erfolgt dezentral über die Statistischen Landesämter.

Der Berichtsweg ist: Auskunftspflichtige -> Statistische Ämter der Länder -> Statistisches Bundesamt.

Die Angaben werden von allen Auskunftspflichtigen im Rahmen eines Online-Meldeverfahrens an die Statistischen Ämtern der Länder übermittelt. Vom Statistischen Landesamt werden die Ergebnisse an das Statistische Bundesamt weiter geleitet.

3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung) Erstellung der Bundesergebnisse.

3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren Entfällt.

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3.5 Beantwortungsaufwand Die Belastung der Unternehmen ist dem Informationsbedarf der Nutzer angemessen; die Beantwortung der Fragen kann größtenteils dem Rechnungswesen entnommen werden. Auch die Abschneidegrenze der befragten Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr beschäftigten Personen führt zu einer Begrenzung der Zahl der Auskunftspflichtigen.

4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Genauigkeit der Ergebnisse kann als hoch eingestuft werden, da Antwortausfälle nach einem bewährten Schätzprogramm von den Statistischen Landesämtern eingeschätzt werden.

4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt.

4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Entfällt.

4.4 Revisionen 4.4.1 Revisionsgrundsätze Entfällt.

4.4.2 Revisionsverfahren Entfällt.

4.4.3 Revisionsanalysen Entfällt.

5 Aktualität und Pünktlichkeit 5.1 Aktualität Für die Statistik Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe erfolgt keine Unterscheidung in vorläufige und endgültige Ergebnisse. Die Bundesergebnisse liegen etwa 4 Monate nach Berichtszeitraum vor.

5.2 Pünktlichkeit Die Pünktlichkeit ist im Allgemeinen gegeben.

6 Vergleichbarkeit 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Seit 1991 ist die räumliche Vergleichbarkeit der Daten für Deutschland, das frühere Bundesgebiet sowie die neuen Länder einschl. Berlin gegeben. Wegen der Einführung der WZ 93 im Jahr 1995 als Grundlage zur wirtschaftlichen Zuordnung der Betriebe zum Ausbaugewerbe, sind die Ergebnisse vor 1995 mit denen danach nur eingeschränkt vergleichbar.

Aufgrund von Änderungen der Wirtschaftszweigsystematik (WZ2008) eingeschränkte Vergleichbarkeit ab 2009 gegenüber den Vorjahren (WZ2003).

6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Ergebnisse wurden nach Gebietsstand nach früherem Bundesgebiet und neuen Ländern gegliedert. Das Land Berlin war dabei Teil des Gebietsstands früheres Bundesgebiet. In früheren Veröffentlichungen wurde das Land Berlin in Berlin-West und Berlin-Ost getrennt. Berlin-West wurde dem früheren Bundesgebiet und Berlin-Ost dem Gebietsstand neue Länder zugeordnet.

7 Kohärenz 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Entfällt.

7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Jahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern ist intern kohärent.

7.3 Input für andere Statistiken Daten der jährlichen Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe werden bei der Berechnung der VGR der Länder und des Bundes genutzt.

8 Verbreitung und Kommunikation 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen

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Entfällt.

Veröffentlichungen

• Publikation: Fachserie 4, Reihe 5.1 sowie die Internetseiten von www.destatis.de und seinem Statistik-Portal.

Online-Datenbank

Entfällt.

Zugang zu Mikrodaten

Entfällt.

Sonstige Verbreitungswege

Statistisches Bundesamt

Referat E206, Baugewerbestatistik

65180 Wiesbaden

Tel: 0611/75-2967

Fax:03018 10644 4707

E-Mail: [email protected]

8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Einen Überblick über die Methoden und Dokumentation der Baugewerbestatistiken geben die "Informationen zum Baugewerbe", die im Statistischen Bundesamt angefordert werden können.

8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender

Entfällt.

Zugriff auf den Veröffentlichungskalender

Entfällt.

Zugangsmöglichkeiten der Nutzer/-innen

Die Daten der Jahreserhebung werden im Internet unter www.destatis.de veröffentlicht und sind frei zugänglich.

9 Sonstige fachstatistische Hinweise Entfällt.

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Seite 1ZHA

Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf der Rückseite korrigieren.

Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern

Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses Fragebogens ist. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterun- gen zu 1 bis 6 in der separaten Unterlage.

Ansprechpartner / -in für Rückfragen ( freiwillige Angabe )Name:

Telefon oder E-Mail:

ZHARücksendung bitte bis

Berichtsvierteljahr April bis Juni 2015

Bei Fensterbriefumschlag: postalische Anschrift der befragenden Behörde

Name des Amtes Org. Einheit Straße + Hausnummer PLZ, Ort

XX. Juli 2015

Sie erreichen uns überTelefon: Herr Xxxxxxxx-Xxxxxxxx XXXXXXXXXX-XXXXX Frau Xxxxxxxx XXXXXXXXXX-XXXXXTelefax: XXXXXXXXXX-XXXXXE-Mail: [email protected]

Name der befragenden Behörde

Kennziffer / Tätigkeit:104

19 Elektroinstallation ..........................................

20 Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation ..................

21 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung ............................

22 Sonstige Bauinstallation, anderweitig nicht genannt ...........................

23 Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei .............................

24 Bautischlerei und -schlosserei ...................

25 Estrich-, Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei ........................

26 Maler- und Lackierergewerbe .....................

104

27 Glasergewerbe ...............................................

28 Sonstiger Ausbau, anderweitig nicht genannt ..................................................

29 Erschließung von unbebauten Grundstücken .................................................

30 Bauträger für Nichtwohngebäude .............

31 Bauträger für Wohngebäude ......................

32 Keine Tätigkeit trifft zu ..................................

Falls keine der Tätigkeiten zutrifft, bitte erläutern:

B Nur von Haupt- und Zweigniederlassungen auszufüllen

Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens, zu dem dieser Betrieb als Haupt- oder Zweigniederlassung gehört ( bitte kurz erläutern; z. B. Handel, Dienstleistungen oder Verarbeitendes Gewerbe ) ...............................................

250 ( wird vom statistischen Amt markiert )

Anzahl der tätigen Personen einschließlich tätiger Inhaber und Mitinhaber des gesamten Unterneh-mens ( Stand Ende Juni 2015 ) ....................................... 251

Anzahl

A Art der TätigkeitIdentnummer( bei Rückfragen bitte angeben ) Es ist nur eine Tätigkeit ( Schwerpunkt ) anzugeben.

Kreuzen Sie bitte eine der nachfolgend aufgeführten Kennziffern an.

Muster

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ZHASeite 2

Name und AnschriftBitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich.

BemerkungenZur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben haben.

Bitte zurücksenden an

Name der befragenden BehördeAnschrift

C Tätige Personen des Betriebes Ende Juni 2015 2Ausbaugewerbe

( WZ 43.2 und 43.3 )Bauträger

( WZ 41.1 ) 1

Tätige Inhaber und Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familien angehörige sowie kaufm. und techn. Arbeitnehmer einschließlich kaufm. und techn. Auszubildende ( über- wiegend im Ausbaugewerbe tätig ) ............................................... 202

Anzahl

Gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere und Meister sowie gewerblich Auszubildende ( überwiegend im Ausbau- gewerbe tätig ) ..................................................................................... 203

Überwiegend im Ausbaugewerbe tätige Personen ( 202 + 203 ) ......................................................................................... 204

Überwiegend in anderen Bereichen des Betriebes ( z. B. Handel, Reparatur von Elektro-, Radio- und Fernsehgeräten, Bauhauptgewerbe u. a. m. ) tätige Personen ............................... 205

206

Anzahl

Tätige Personen des Betriebes insgesamt ( 204 + 205 ) .... 206

D Entgelte im Berichtsvierteljahr ( April bis Juni 2015 ) 3

213

Volle Euro

213

Volle EuroBruttoentgeltsumme der tätigen Personen im Ausbau- gewerbe ( einschließlich Vergütung für Auszubildende ), bei Bauträgern die Bruttoentgeltsumme aller tätigen Personen ...

E Geleistete Arbeitsstunden im Berichtsvierteljahr ( April bis Juni 2015 ) 4

215

Volle StundenNur tatsächlich auf Baustellen und in Werkstätten geleistete Arbeitsstunden ................................................................

F Inlandsumsatz ( ohne Umsatzsteuer ) im Berichtsvierteljahr ( April bis Juni 2015 )

216

Volle Euro

Ausbaugewerblicher Umsatz ..................................................... 5

Sonstiger Umsatz ......................................................................... 6 217

218

Volle Euro

Gesamtumsatz ( 216 + 217 ) .......................................................... 218

G Inlandsumsatz ( ohne Umsatzsteuer ) im Kalenderjahr 2014

254

Volle Euro

Ausbaugewerblicher Umsatz ..................................................... 5

Sonstiger Umsatz ......................................................................... 6 255

256

Volle Euro

Gesamtumsatz ( 254 + 255 ) ......................................................... 256

Identnummer

Muster

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Seite 1ZHA

Name der befragenden Behörde

ZHAJährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz

Zweck, Art und Umfang der Erhebung

Das Ausbaugewerbe umfasst die Gruppen 43.2 „Bauinstallation“ und 43.3 „Sonstiger Ausbau“, die Bauträger die Gruppe 41.1 „Erschließung von Grundstücken, Bauträger“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ2008 ).

Die Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern ist eine Teilerhebung, die bei höchstens 9 000 im Erhebungs-bereich tätigen Betrieben vierteljährlich durchgeführt wird. Die Erhebung dient der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage des Baumarktes. Die jährliche Erhebung wird bei höchstens 9 000 Betrieben, die zur Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern melden und bei höchstens 18 000 Betrieben, die nicht zur Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern melden, durchgeführt und liefert wichtige Daten zur Struktur dieses Wirtschaftszweiges. Die Erhebungen stellen damit eine unverzichtbare Unterlage für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern zur Verfügung und ist somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidun-gen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik. Insoweit haben die von Ihnen gemachten Angaben mittelbar auch Rückwirkungen zumindest auf die Rahmenbedin-gungen Ihres Handelns. Darüber hinaus können die Ergebnisse für Sie auch unmittelbar, z. B. als Indikator für die Entwicklungen in der Sie betreffenden Branche, von Nutzen sein.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe ( ProdGewStatG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 ( BGBl. I S. 1181 ), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 ( BGBl. I S. 2466 ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz ( BStatG ) vom 22. Januar 1987 ( BGBl. I S. 462, 565 ), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 ( BGBl. I S. 2749 ) ge-ändert worden ist.

Erhoben werden die Angaben zu

– § 4 Buchstabe C Ziffer I ProdGewStatG ( Vierteljahresmelder ),

– § 4 Buchstabe C Ziffer II ProdGewStatG ( Jahresmelder ),

– § 7 Absatz 1 Nummer 1 ProdGewStatG.

Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 9 Absatz 1 ProdGewStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Auskunftspflichtig ist der Inhaber, die Inhaberin, der Leiter oder die Leiterin des Betriebes.

Nach § 11a BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflich-tet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begrün-deten Einzelfall können wir eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbaren. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Ihre Verpflichtung, die geforderten Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Nach § 15 Absatz 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungs-klage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.

Nach § 9 Absatz 2 ProdGewStatG ist die Auskunftserteilung für Existenzgründer im Sinne des § 7g Absatz 7 Satz 2 und 3 des Ein-kommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 ( BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179 ) im Kalenderjahr der Betriebseröffnung freiwillig. In den beiden folgenden Kalen-derjahren ist die Auskunft freiwillig, wenn das Unternehmen im

jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze in Höhe von weniger als 500 000 Euro erwirtschaftet hat. Existenzgründer, die von ihrem Recht, keine Auskunft zu erteilen, Gebrauch machen wollen, haben das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen nachzuweisen.

Geheimhaltung

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grund-sätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregel-ten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 10 Absatz 1 ProdGewStatG an oberste Bundes- und Landes-behörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen ein-zigen Fall ausweisen.

Nach § 10 Absatz 2 ProdGewStatG dürfen an das Umweltbundes-amt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bun-desrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.

Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissen-schaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zu übermitteln, wenn diese so anonymi-siert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Auf-wand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können.

Nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 ( BGBl. I S. 1750, 3245 ), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 ( BGBl. I S. 1066 ) geändert worden ist, werden der Monopolkommission für die Begutachtung der Entwicklung der Unternehmenskonzentration zusammengefasste Einzelangaben über die Vomhundertanteile der größten Unternehmensgruppen, Unternehmen, Betriebe oder fachlichen Teile von Unternehmen des jeweiligen Wirtschaftsbereichs übermittelt. Hierbei dürfen die zu-sammengefassten Einzelangaben nicht weniger als drei Einheiten betreffen und keine Rückschlüsse auf zusammengefasste Angaben von weniger als drei Einheiten ermöglichen

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind.

Hilfsmerkmale, laufende Nummern, Ordnungsnummern, Löschung, Statistikregister

Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen bzw. des Unter- nehmens oder Betriebes ( Arbeitsgemeinschaft ), Angaben zu Art der Tätigkeit, Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. Sie werden mit Ausnahme der für das Statistik-register zu verwendenden Angaben spätestens nach Beendigung des Zeitraums der periodisch wiederkehrenden Erhebung gelöscht. Die Angabe von Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person ist freiwillig; sie erleichtert jedoch die Rückfragemöglichkeit und gewährleistet, dass die in Ihrer Firma für die Meldung zuständige Person erreicht werden kann.

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ZHASeite 2

Beachten Sie folgende Hinweise:

Einhaltung der Termine, Schätzungen

Der Wert der Erhebungen hängt wesentlich von ihrer Aktualität ab. Da die Berichte der Betriebe innerhalb bestimmter Fristen geprüft, signiert, erfasst und aufbereitet werden müssen, sind die vorgese-henen Einsendetermine unbedingt einzuhalten. Angaben, die zum Meldetermin noch nicht vorliegen, sind auf Grund der eingetrete-nen betrieblichen Entwicklung nach bestem Wissen zu schätzen und im Fragebogen durch ein X zu kennzeichnen. Rechtzeitig vorliegende sorgfältige Schätzungen sind für die Statistik wert-voller als verspätet eintreffende, auf den Euro genaue Angaben.

Abgrenzung des Berichtskreises

Zum Ausbaugewerbe werden Institutionen gerechnet, deren wirt-schaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vorzu-nehmen. Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ2008 ) sind das die Gruppen 43.2 „Bauinstallation“ und 43.3 „Sonstiger Ausbau“. Die Jährliche Erhebung im Ausbaugewer-be umfasst die Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und anderer Wirtschaftszweige mit 10 und mehr tätigen Personen. Die vierteljährliche Erhebung umfasst die ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unter-nehmen anderer Wirtschaftszweige mit 20 und mehr tätigen Personen. Maßgebend dafür ist jeweils die Beschäftigtenzahl Ende Juni des Berichtsjahres. Die Meldung ist grundsätzlich für den Betrieb, nicht für das Unternehmen abzugeben. Auskunfts-berechtigte Stelle ist die erhebende Stelle des Landes, in dem der Betrieb liegt. Unterhält der ausbaugewerbliche Betrieb eine Produktionsstätte ( z. B. Herstellung von Lüftungsteilen ), so ist dieser Betriebsteil nur in die Meldung einzubeziehen, wenn die erzeugten Gegenstände ausschließlich bei der Abwicklung in den vom Betrieb übernommenen Ausbauarbeiten Verwendung finden und in deren Abrechnung eingehen.

Erfolgt die Produktion für den Absatz am Markt, so ist dieser Teil im Erhebungsvordruck nur bei den Beschäftigten ( überwiegend in anderen Bereichen des Betriebes tätige Personen ) und bei dem sonstigen Umsatz ( Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen / handwerklichen Dienstleistungen sowie aus Handelsware und aus sonstigen nichtindustriellen / nichthandwerk-lichen Tätigkeiten ) anzugeben.

Erfasst und nachgewiesen werden im Einzelnen:

– Einbetriebsunternehmen ( Unternehmen, die nur aus einer örtlichen Einheit bestehen ) des Ausbaugewerbes

– Haupt- und Zweigniederlassungen von Mehrbetriebs- unternehmen

– örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Ausbaugewerbes

Nicht als ausbaugewerblicher Betrieb zählen:

– Örtlich getrennte reine Hilfsbetriebe ohne ausbaugewerbliche Tätigkeit ( z. B. Sägewerk ) Wenn diese örtlich getrennten Einheiten mit Schwerpunkt im Bergbau oder im Verarbeitenden Gewerbe tätig sind, werden sie im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe als Betriebe erfasst.

– Verkaufsbüros ohne ausbaugewerbliche Tätigkeit

– örtlich getrennte Abteilungen, die Dienstleistungstätigkeiten ausüben

– reine Handelsabteilungen ( soweit vom Vertrieb eigener Erzeug-nisse trennbar ), Transportabteilungen, die überwiegend für Dritte arbeiten, und sonstige Abteilungen, die Dienstleistungen, wie etwa Vermietung und Verpachtung betrieblicher Anlagen, Wohnungsvermietung und Leasing, erbringen

Zu den Bauträgern werden Institutionen gerechnet, deren wirt-schaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung unbebaute Grundstücke für Bauvorhaben zu erschlie-ßen bzw. Bauvorhaben für den Wohnungsbau oder den Nichtwohn-bau zu realisieren. Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ2008 ) ist das die Gruppe 41.1 „Erschließung von Grundstücken, Bauträger“. Im Rahmen der Berichterstattung bei Bauträgern werden bei der jährlichen Erhebung alle Betriebe dieses Bereichs mit 10 und mehr tätigen Personen befragt. Die vierteljährliche Erhebung wird bei Betrieben durchgeführt, die zu Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen gehören. Maß-gebend ist dabei jeweils die Beschäftigtenzahl Ende Juni des Berichtsjahres. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens ist dabei unerheblich.

Wie im Ausbaugewerbe ist die Meldung grundsätzlich für den Be-trieb, nicht für das Unternehmen abzugeben. Auskunftsberechtigte Stelle ist die erhebende Stelle des Landes, in dem der Betrieb liegt.

Erfasst und nachgewiesen werden auch hier im Einzelnen:

– Einbetriebsunternehmen ( Unternehmen, die nur aus einer örtlichen Einheit bestehen )

– Haupt- und Zweigniederlassungen von Mehrbetriebs- unternehmen

– örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Ausbaugewerbes bzw. von Bauträgern

Die verwendete Betriebs- bzw. Unternehmensnummer dient der Unterscheidung der in die Erhebung einbezogenen Betriebe. Sie besteht aus einem Regionalschlüssel für das jeweilige Bundesland und aus einer laufenden, frei vergebenen Nummer. Die WZ 2008-Nummer stellt den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens dar.

Die Angaben zu Name und Anschrift sowie die Betriebs- bzw. Unternehmensnummer werden zusammen mit den Merkmalen „Art der Tätigkeit“, „Zahl der tätigen Personen“ und „Gesamtum-satz“ zur Führung des Unternehmensregisters für statistische Ver-wendungszwecke ( Statistikregister ) verwendet. Rechtsgrundlagen hierfür sind § 13 BStatG und die Verordnung ( EG ) Nr. 177 / 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 ( ABl. L 61 vom 5.3.2008, S. 6 ).

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Seite 1ZHA

Name der befragenden Behörde

Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern ZHA

Erschließung von Grundstücken; Bauträger Erschließung von unbebauten Grundstücken und Realisie-

rung von Bauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicher-stellung der Finanzierung und technischen Ausführung. Für die Bauträger ist ein eingeschränkter Merkmalskatalog vorgesehen. Dieser bezieht sich auf die Merkmale tätige Personen insgesamt, Bruttoentgeltsumme aller tätigen Personen und den Gesamtumsatz.

Tätige PersonenTätige Personen sind:– tätige Inhaber und tätige Mitinhaber

– unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind

– Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen ( z. B. auch Vorstandsmitglieder, Direktoren, Volontäre, Heimarbeiter, Praktikanten und Auszubildende )

– Personen mit Altersteilzeitregelungen

Zu den tätigen Personen zählen auch:– Erkrankte, Urlauber, Personen, die lediglich Übungen

bei der Bundeswehr ableisten, im Mutterschutz oder Er-ziehungsurlaub befindliche Personen und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden

– Streikende und von der Aussperrung Betroffene, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist

– Saison- und Aushilfsarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, Kurz-arbeiter, Winterausfallgeldempfänger

Nicht zu melden sind:– Empfänger von Vorruhestandsgeld

– ständig im Ausland tätige Personen ( mindestens 1 Jahr )

– zum Grundwehrdienst bzw. Zivildienst Einberufene

– Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer Unternehmen im meldenden Unternehmen Montage- oder Reparatur-arbeiten durchführen

– unbezahlt mithelfende Familienangehörige mit weniger als 55 Stunden im Monat

EntgelteBei den Entgelten ist die Summe der lohnsteuerpflich-tigen Bruttobezüge ( Bar- und Sachbezüge ) von den im Ausbaugewerbe tätigen Personen einzutragen, bei Bau-trägern die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge aller tätigen Personen.

Diese Beträge sind– ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten-

und Arbeitslosenversicherung,

– ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes,

– ohne Winterbau-Umlage,

– ohne Aufwendungen für die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung,

– ohne gezahltes Vorruhestandsgeld und

– ohne geleistete Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit ( z. B. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz )

anzugeben.

Den Entgelten sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften zuzu-rechnen, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbst- ständiger Arbeit anzusehen sind.

Einzubeziehen sind auch Zahlungen für eine Beschäfti-gung, die nur wegen Unterschreitung der Steuerpflicht-grenzen steuerfrei sind.

Geleistete ArbeitsstundenAls Arbeitsstunden sind alle auf Baustellen, Bauhöfen und in Werkstätten in Deutschland tatsächlich geleisteten Stunden zu melden, gleichgültig, ob sie von gewerblichen Arbeitnehmern, Polieren, Schachtmeistern und Meistern, Inhabern, Familienange hörigen oder Auszubildenden geleistet werden.

Etwa geleistete Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden sind in die Meldung einzubeziehen. Abgerechnete, aber nicht geleistete Stunden sind abzu-setzen. Die geleisteten Arbeitsstunden von mithelfenden Familienangehörigen werden einbezogen, sofern diese monatlich mindestens 55 Stunden im Unternehmen bzw. Betrieb tätig sind.

Nicht einzubeziehen sind die für Bürotätigkeiten ge- leisteten Arbeitsstunden und die Berufsschulstunden der Auszubildenden.

Ausbaugewerblicher Umsatz Als Ausbaugewerblicher Umsatz sind die dem Finanz-

amt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren ( steuerpflichtigen und steuerfreien ) Beträge für Aus-bauleistungen ( einschließlich Umsätzen aus Reparaturen, Installation und Montage ) im Bundesgebiet anzugeben, und zwar einschließlich Umsätzen aus Subunternehmer-tätigkeit und aus Vergabe von Teilleistungen an Subunter-nehmer. Hierzu zählen auch ( nicht steuerbare ) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen, ebenso Preisnachlässe ( Rabatte, Boni, Skonti, Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhen und dergleichen ). Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen werden gemäß § 13 Umsatz-steuergesetz einbezogen. Die Einbeziehung erfolgt bei Vereinnahmung.

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Erläuterungen zum Fragebogen

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ZHASeite 2

Sonstiger UmsatzZusätzlich zu den Umsätzen für Ausbauleistungen sind die Umsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen / handwerklichen Dienstleistungen sowie die Umsätze aus Handelsware und aus sonstigen nicht- industriellen / nichthandwerklichen Tätigkeiten anzugeben.

Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen / handwerklichen DienstleistungenUmsätze ( Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen ) – ohne Umsatzsteuer – aus allen im Rahmen einer sonstigen Produktionstätigkeit des Betriebes entstandenen Erzeugnisse, soweit nicht in der eigenen Ausbauleistung abgerechnet, ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang sowie Umsätze aus industriellen / handwerklichen Dienst-leistungen wie z. B. Gerätereparaturen für Dritte.

Umsätze aus dem Verkauf von Waren, die in Lohnarbeit bei anderen Unternehmen hergestelllt wurden, sowie Erlöse für verkaufsfähige Produktionsrückstände und ähnliche Materialien ( z. B. bei der Produktion anfallender Schrott, Material, das bei Abbrucharbeiten anfällt ).

Als Umsatz aus Handelsware gilt der Umsatz von fremden Erzeugnissen, die im Allgemeinen unbearbeitet und ohne fertigungstechnische Verbindung mit eigenen Erzeugnissen weiterverkauft werden.

Zum Umsatz aus sonstigen nichtindustriellen /  nichthandwerklichen Dienstleistungen zählen im Wesentlichen:– Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von

Geräten, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen ( einschließlich Leasing )

– Erlöse aus Wohnungsvermietung von betrieblich und nichtbetrieblich genutzten Wohngebäuden, jedoch ohne Erlöse aus Grundstücksverpachtung

– Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Gutachtertätigkeiten

– Erlöse aus der Veräußerung von Patenten und der Vergabe von Lizenzen, Provisionseinnahmen

– Erlöse aus Transportleistungen für Dritte ( Lohnfuhren )

– Erlöse aus Belegschaftseinrichtungen ( z. B. aus einer vom Betrieb auf eigene Rechnung betriebenen Kantine )

Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung.

Abzusetzen sind Preisnachlässe ( Rabatte, Boni, Skonti, Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhen und dergleichen ), Retouren sowie die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.

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Name der befragenden Behörde

Auszug aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ 2008 ) ZHA

Vorbemerkungen Ausbaugewerbe:Das „Ausbaugewerbe“ umfasst die Gruppen 43.2 Bau- installation und 43.3 Sonstiger Ausbau der Klassifika-tion der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ 2008 ). Hierzu zählen alle Einbetriebsunternehmen sowie Haupt- und Zweigniederlassungen eines mehrere Betriebe um-fassenden Unternehmens, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten

vorzunehmen. Ihre Zuordnung zu einem der nach- stehenden Wirtschaftszweige erfolgt nach der Art der überwiegend ausgeübten Tätigkeit. Bei gleichzeitiger Ausübung mehrerer Arten von Ausbautätigkeit, ohne dass eine dieser Tätigkeiten deutlich überwiegt, erfolgt die Zuordnung zum Zweig „Sonstiger Ausbau, ander-weitig nicht genannt“.

WZ-Nr. Kenn- ziffer Wirtschaftszweig

43.21 19 Elektroinstallation Installation von: Elektrischen Leitungen und Armaturen; Leitungen für Telekommuni- kationssysteme; Leitungen für Computernetze und Kabelfernsehen, einschließlich Glasfaserkabeln; Antennen, einschließlich Parabolantennen; Beleuchtungsanlagen für Gebäude; Feuermeldeanlagen; Einbruchalarmanlagen; Notstromanlagen; Stromzählern; Befeuerungsanlagen für Rollbahnen; Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen und andere Verkehrswege; Solarstromanlagen; Anschluss von elektrischen Haushaltsgeräten, einschließlich Fußleistenheizungen. Nicht einzubeziehen: Bau von Strom- und Kommunikationsleitungen, Installation von ( Elektro- ) Heizungsanlagen ( s. 43.22 ).

43.22 20 Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation Installation einschließlich Erweiterung, Umbau, Instandhaltung und Reparatur. Einbau von: Heizungsanlagen ( mit elektrischem Strom, Gas, Öl oder festen Brennstoffen betrieben ); Öfen, Kühltürmen; nicht elektrischen Solarwärmekollektoren; Wasser- und Sanitärinstallationen; Lüftungs- und Klimaanlagen; Gasinstallationen; Versorgungs- leitungen für verschiedene Gase; Dampfleitungen; Sprinkleranlagen für Brandschutz- zwecke; Rasensprengeranlagen sowie Reinigung und Beseitigung von Verstopfungen in Entwässerungsrohren in Gebäuden.

43.29.1 21 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung; Wärmedämmarbeiten an Warm- oder Kaltwasserrohren, Kesseln u. Ä.; Feuerschutzdämmung.

43.29.9 22 Sonstige Bauinstallation, anderweitig nicht genannt Einbau von: Aufzügen und Rolltreppen, einschließlich Reparatur und Instandhaltung; automatischen Türen und Drehtüren; Blitzableitern; Staubsaugersystemen in Gebäuden und anderen Bauwerken. Montage von Zäunen, Geländern und Feuertreppen; Installation von Jalousien und Markisen; Installation von Schildern ( auch Leuchtschildern ). Nicht einzubeziehen: Anbringen von Verkehrszeichen.

43.31 23 Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten innen und außen.

43.32 24 Bautischlerei und -schlosserei Einbau von: Türen, Fenstern, Tür- und Fensterrahmen aus Holz oder anderem Material; Einbauküchen, Einbauschränken, Treppen, Ladeneinrichtungen u. Ä.; von Decken, beweglichen Trennwänden u. ä. Innenausbauarbeiten. Nicht einzubeziehen: Einbau von automatischen Türen und Drehtüren ( s. 43.29.9 ).

Verzeichnis der Wirtschaftszweige im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern ( Gruppen 43.2, 43.3 und 41.1 )

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ZHASeite 2

Auszug aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ 2008 )

Verzeichnis der Wirtschaftszweige im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern ( Gruppen 43.2, 43.3 und 41.1 )

WZ-Nr. Kenn- ziffer Wirtschaftszweig

43.33 25 Estrich-, Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei Verlegen von Estrich; Verlegen, Anbringen oder Einbau von: Wand- und Bodenfliesen oder -platten aus Keramik, Beton oder Stein; Ofenkacheln; Parkett- und andere Holzböden, Wandtäfelungen; Teppich- und Linoleumböden sowie Bodenbeläge aus Gummi- oder Kunststoffen; Böden und Wandverkleidungen aus Terrazzo, Marmor, Granit oder Schiefer; Tapeten sowie Parkettversiegelung und Fußbodenschleiferei.

43.34.1 26 Maler- und Lackierergewerbe Innen- und Außenanstrich von Gebäuden, auch als Korrosionsschutz; Anstrich von Tiefbauten. Nicht einzubeziehen: Lackieren von Kraftwagen.

43.34.2 27 Glasergewerbe Ausführung von Glaserarbeiten einschließlich Einbau von Spiegeln usw. Nicht einzubeziehen: Fenstereinbau ( s. 43.32 ).

43.39 28 Sonstiger Ausbau, anderweitig nicht genannt Akustikbau ( z. B. Anbringen von Akustikplatten ) sowie Reinigung neu errichteter Gebäude ( Baugrobreinigung ) und sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten a. n. g. Nicht einzubeziehen: Tätigkeiten von Raumgestaltern, allgemeine Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken, spezialisierte Innen- und Außenreinigung von Gebäuden.

Vorbemerkungen Bauträger:Die „Bauträger“ zählen zur Gruppe 41.1 Erschließung von Grundstücken, Bauträger der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ 2008 ). Hierzu zählen alle Einbetriebsunternehmen sowie Haupt- und Zweigniederlassungen eines mehrere Betriebe umfas-senden Unternehmens, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht zum späteren Verkauf durch

Sicherstellung der Finanzierung und technischen Aus- führung unbebaute Grundstücke für Bauvorhaben zu erschließen bzw. Bauvorhaben für den Wohnungs- bau oder den Nichtwohnbau zu realisieren. Ihre Zu-ordnung zu einem der nachstehenden Wirtschafts-zweige erfolgt nach der Art der überwiegend ausge-übten Tätigkeit.

WZ-Nr. Kenn- ziffer Wirtschaftszweig

41.10.1 29 Erschließung von unbebauten Grundstücken Erschließung von unbebauten Grundstücken im Rahmen von Bauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung. Nicht einzubeziehen: Bau von Gebäuden sowie Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros und Projektmanagement für Bauvorhaben.

41.10.2 30 Bauträger für Nichtwohngebäude Realisierung von Bauvorhaben im Nichtwohnungsbau zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung. Nicht einzubeziehen: Bau von Gebäuden sowie Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros und Projektmanagement für Bauvorhaben.

41.10.3 31 Bauträger für Wohngebäude Realisierung von Wohnungsbauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung. Nicht einzubeziehen: Bau von Gebäuden sowie Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros und Projektmanagement für Bauvorhaben.

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Amt für Statistik Berlin Brandenburg 1

D Datensatzbeschreibung

entfällt

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Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist für beide Länder die zentrale Dienst-leistungseinrichtung auf dem Gebiet der amtlichen Statistik. Das Amt erbringt Ser-viceleistungen im Bereich Information und Analyse für die breite Öffentlichkeit, für al-le gesellschaftlichen Gruppen sowie für Kunden aus Verwaltung und Politik, Wirt-schaft und Wissenschaft. Kerngeschäft des Amtes ist die Durchführung der ge-setzlich angeordneten amtlichen Statisti-ken für Berlin und Brandenburg. Das Amt erhebt die Daten, bereitet sie auf, inter-pretiert und analysiert sie und veröffent-licht die Ergebnisse. Die Grundversor-gung aller Nutzer mit statistischen Infor-mationen erfolgt unentgeltlich, im Wesent-lichen über das Internet und den Informa-tionsservice. Daneben werden nachfrage- und zielgruppenorientierte Standardaus-wertungen zu Festpreisen angeboten. Kundenspezifische Aufbereitung / Bera-tung zu kostendeckenden Preisen ergänzt das Spektrum der Informationsbereitstel-lung.

Amtliche Statistik im Verbund Die Statistiken werden bundesweit nach einheitlichen Konzepten, Methoden und Verfahren arbeitsteilig erstellt. Die statisti-schen Ämter der Länder sind dabei grundsätzlich für die Durchführung der Erhebungen, für die Aufbereitung und Veröffentlichung der Länderergebnisse zuständig. Durch diese Kooperation in ei-nem „Statistikverbund“ entstehen für alle Länder vergleichbare und zu einem Bun-desergebnis zusammenführbare Erhe-bungsresultate.

Produkte und Dienstleistungen Informationsservice

[email protected] mit statistischen Informationen für jedermann und Beratung sowie maßge- schneiderte Aufbereitungen von Daten über Berlin und Brandenburg. Auskunft, Beratung, Pressedienst sowie Fachbibliothek.

Standort Potsdam Behlertstraße 3a, 14467 Potsdam Tel. 0331 8173 - 1777 Fax 030 9028 - 4091 Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr

Standort Berlin Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin

Bibliothek Tel. 030 9021 - 3540 Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr

Internet-Angebot

www.statistik-berlin-brandenburg.de mit aktuellen Daten, Pressemitteilungen, Statistischen Berichten zum kostenlosen Herunterladen, regionalstatistischen Informa-tionen, Wahlstatistiken und -analysen sowie einem Überblick über das gesamte Leis-tungsspektrum des Amtes.

Statistische Jahrbücher

mit einer Vielzahl von Tabellen aus nahezu allen Arbeitsgebieten der amtlichen Statistik.

Statistische Berichte

mit Ergebnissen der einzelnen Statistiken in Tabellen in tiefer sachlicher Gliederung und Grafiken zur Veranschaulichung von Entwick-lungen und Strukturen.

Datenangebot aus dem Sachgebiet Informationen zu dieser Veröffentlichung

Referat 32 Tel. 030 9021 – 3593, 3350, 3831 Fax 030 9028 - 4014 [email protected]

Weitere Veröffentlichungen zum Thema

Statistische Berichte: • Ergänzungserhebung im Bauhauptgewer-

be, Jährliche Erhebung im Ausbaugewer-be und Investitionserhebung E II 2 / E III 2 – jährlich