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Ein Angebot für Versicherte der AOK PLUS Künstliche Befruchtung AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Mehr Infos unter: Telefon: 0800 10590-13247 0800 10590-13245 0800 10590-13224 Servicetelefon: 0800 1059000* Servicefax: 0800 1059001* Service-E-Mail: [email protected] Internet: plus.aok.de *deutschlandweit kostenfrei und das rund um die Uhr aus allen Netzen Änderungen und Irrtum vorbehalten. Stand: März 2020 ©Bildquelle: shutterstock: wavebreakmedia, Evgeny Atamanenko, baranq AOK_MA0494 Maßnahmen der künstlichen Befruchtung Samenübertragung (Insemination): Bei der Insemination wird gewonnenes und speziell aufbereitetes Ejakulat des Ehepartners mittels eines dünnen, beweglichen Katheters direkt in die Gebärmutter eingebracht. Um erfolgreich zu behandeln, wird die Insemination häufig mit einer Stimulationsbehandlung und dem Auslösen des Eisprungs kombiniert. In-Vitro-Fertilisation (IVF): Bei der IVF erfolgt die Befruchtung außerhalb des Körpers. Nach hormonel- ler Stimulationsbehandlung und dem Auslösen des Eisprunges werden circa 36 Stunden später die Eizellen entnommen (Follikelpunktion) und anschließend mit den Samenzellen in einer Nährlösung zusammengeführt. Dort findet die Befruchtung statt. Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Die ICSI ist eine spezielle Methode der IVF. Hier wird unter mikroskopischer Beobachtung gezielt eine Samenzelle in eine Eizelle injiziert. Förderung durch Land und Bund Einige Bundesländer und der Bund unterstützen Paare zusätzlich. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Kinderwunschzentrum oder informieren Sie sich selbst unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.

In-Vitro-Fertilisation (IVF): Intracytoplasmatische … · 2020. 4. 30. · In-Vitro-Fertilisation (IVF): Bei der IVF erfolgt die Befruchtung außerhalb des Körpers. Nach hormonel-ler

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Page 1: In-Vitro-Fertilisation (IVF): Intracytoplasmatische … · 2020. 4. 30. · In-Vitro-Fertilisation (IVF): Bei der IVF erfolgt die Befruchtung außerhalb des Körpers. Nach hormonel-ler

Ein Angebot für Versicherte der AOK PLUS

Künstliche Befruchtung

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Mehr Infos unter: Telefon: 0800 10590-13247 0800 10590-13245 0800 10590-13224

Servicetelefon: 0800 1059000* Servicefax: 0800 1059001* Service-E-Mail: [email protected] Internet: plus.aok.de

*deutschlandweit kostenfrei und das rund um die Uhr aus allen Netzen

Änderungen und Irrtum vorbehalten. Stand: März 2020 © Bildquelle: shutterstock: wavebreakmedia, Evgeny Atamanenko, baranq AO

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A049

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Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

Samenübertragung (Insemination):Bei der Insemination wird gewonnenes und speziell aufbereitetes Ejakulat des Ehepartners mittels eines dünnen, beweglichen Katheters direkt in die Gebärmutter eingebracht. Um erfolgreich zu behandeln, wird die Insemination häufig mit einer Stimulationsbehandlung und dem Auslösen des Eisprungs kombiniert.

In-Vitro-Fertilisation (IVF):Bei der IVF erfolgt die Befruchtung außerhalb des Körpers. Nach hormonel-ler Stimulationsbehandlung und dem Auslösen des Eisprunges werden circa 36 Stunden später die Eizellen entnommen (Follikelpunktion) und anschließend mit den Samenzellen in einer Nährlösung zusammengeführt. Dort findet die Befruchtung statt.

Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Die ICSI ist eine spezielle Methode der IVF. Hier wird unter mikroskopischer Beobachtung gezielt eine Samenzelle in eine Eizelle injiziert.

Förderung durch Land und BundEinige Bundesländer und der Bund unterstützen Paare zusätzlich. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Kinderwunschzentrum oder informieren Sie sich selbst unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.

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VoraussetzungenHöhe des anteiligenKassenzuschusses

… nach einem eigenen Kind ist nachvollziehbar, sehr persönlich und hoch emotional. Viele Fragen, Ängste und Zweifel treten auf, wenn er nicht in Erfüllung geht.

In Deutschland bleibt etwa jedes 7. Paar ungewollt kinderlos. Statistiken zeigen, dass die Zahl zunimmt.

In vielen Fällen liegen bei ungewollter Kinderlosigkeit organische Ursachen oder hormonelle Störungen vor, die mithilfe fortschrittlicher medizinischer Methoden behoben werden können. Diese Kinderwunschbehandlungen sind mit großen Kosten verbunden.

Für uns als AOK PLUS ist es wichtig, dass Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an diesen finanziellen Hürden scheitert. Deshalb möchten wir Sie über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die Bezuschussung einer solchen Behandlung informieren.

Auf der Grundlage des Embryonenschutzgesetzes hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Richtlinien erarbeitet. Diese regeln, unter welchen Voraussetzungen die AOK PLUS anteilig Kosten für eine künstliche Befruchtung übernimmt.

n Das Paar muss miteinander verheiratet sein. n Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten

25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr. n Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten

25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr. n Die Maßnahmen erfolgen im homologen System, d. h., es werden

ausschließlich Samen- und Eizellen der Ehepartner verwendet.

Vor Beginn der künstlichen Befruchtung stellt das Kinderwunschzentrum einen Behandlungsplan aus. Reichen Sie diesen bitte vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung ein.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen beteiligt sich die AOK PLUS zu 50 % an den genehmigten Kosten der Behandlung. Diesen Betrag erhöhen wir um weitere 25 %, wenn die Behandlung im Geltungsbereich des Deutschen Embryonenschutzgesetzes erfolgt. Weiterhin beteiligen wir uns mit exklusiven Ergänzungsleistungen wie Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo) und testikuläre Spermienextraktion (TESE).

Grundsätzlich rechnet Ihr Vertragsarzt – wenn Sie die Behandlung in Deutschland durchführen lassen – diese Kosten direkt über die elektroni-sche Gesundheitskarte (eGK) ab. Den verbleibenden Eigenanteil entrichten Sie in der Arztpraxis oder der Apotheke. Sollten Sie darüber hinaus Rechnungen erhalten und/oder für Medikamente Zuzahlungen leisten, reichen Sie diese zur Prüfung der Erstattung bei der AOK PLUS ein.

Die Behandlungen können auch in den Ländern der Europäischen Union durchgeführt werden. Hierbei sind ebenfalls das deutsche Embryonen-schutzgesetz sowie die geltenden Richtlinien einzuhalten. Nach Abschluss der Behandlung erstatten wir 50 % der Kosten, die bei dieser Behandlung in Deutschland entstehen würden. Der Betrag mindert sich um 5 % Abschlag wegen fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfung und erhöhtem Verwaltungsaufwand.

Der Wunsch …