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Antragstellung Agrarförderung 2017 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu?

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Antragstellung Agrarförderung 2017

Herzlich willkommen zur Veranstaltung

Was ist neu?

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Antragstellung 2017

1. Zahlungsansprüche

2. Antragsverfahren 2017 – Neuerungen/ Änderungen

3. Sonstige Informationen zur Antragstellung 2017

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Zahlungsansprüche Nutzung und Einzug in die nationale Reserve

❙ Einzug von ZA in die nationale Reserve bei zweimaliger Nichtnutzung:

in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht alle ZA aktiviert

Einzug ZA in entsprechendem Umfang in die nationale Reserve

Nutzung oder Nichtnutzung eines bestimmten einzelnen ZA ist

irrelevant

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Zahlungsansprüche Nutzung und Einzug in die nationale Reserve

❙ Einzug von ZA kann nur dann vermieden werden, wenn mindestens in

jedem zweiten Jahr alle ZA aktiviert werden.

❙ gilt unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ZA übertragen (verkauft

oder verpachtet) wurden

d. h. die Vormerkung der Anzahl erstmalig nicht aktivierter ZA

verbleibt in der ZID immer beim Verursacher

Übertragen werden grundsätzlich „frische“ ZA, d. h. ZA, die im

Vorjahr (2016) als aktiviert galten.

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2015: 100 ha beihilfefähige Fläche = 100 ZA zugewiesen

2016: 90 ha beihilfefähige Fläche; 100 ZA auf ZID-Konto

90 ZA aktiviert/ 10 ZA erstmalig nicht genutzt

2017

a)

95 ha Fläche/ 100 ZA

b)

85 ha Fläche/ 100 ZA

c)

10 ZA verkauft;

85 ha Fläche/ 90 ZA

• 95 ZA aktiviert

• 5 ZA zweimal nicht

genutzt = Einzug

• 95 ZA verbleiben

• 85 ZA aktiviert

• 10 ZA zweimal nicht

genutzt = Einzug

• 90 ZA verbleiben

• 5 ZA als erstmalig

nicht genutzt

vorgemerkt

• 85 ZA aktiviert

• 5 ZA zweimal nicht

genutzt = Einzug

• 85 ZA verbleiben

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Zahlungsansprüche Nutzung und Einzug in die nationale Reserve

Merksätze

❙ Wenn 2016 nicht alle ZA aktiviert wurden, müssen 2017

zwingend alle ZA aktiviert werden, um den Einzug in die

nationale Reserve zu vermeiden.

❙ ZA-Konto kann durch rechtzeitige Übertragung von ZA vor dem

Schlusstermin der Antragstellung entsprechend angepasst

werden

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Zahlungsansprüche – geschätzte Werte 2017 und 2018

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❙ Ab 2019 bundesweit einheitliche ZA- Werte

❙ Quelle: Bekanntmachung des BMEL vom 16.11.2016 (u.a. nachrichtliche

Unterrichtung über den geschätzten Wert der Zahlungsansprüche für die

Basisprämie 2017 und 2018, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 25.11.2016

Region 2017 2018

Sachsen 183,19 179,56

Brandenburg 164,85 170,44

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Antragsverfahren 2017 - Termine

Antragstermin 15. Mai 2017

Antragsänderungstermin 31. Mai 2017

Antragsfristende/

Antragsänderungsfristende 9. Juni 2017

Ende der 25-

Kalendertage-

Frist

letzter Tag für Änderungen im

Rahmen Precheck

(Vorabprüfung)

19. Juni 2017

Ende der 35.

Kalendertage-

Frist

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Antragsverfahren 2017 - Termine

❙ Bis zum 31. Mai 2017 können (ohne Abzüge und Sanktionen)

Änderungen an Flächen (Kürzung und Erhöhung) vorgenommen und

einzelne neue Flächen hinzugefügt werden.

❙ Ab 01. Juni sind Flächenvergrößerungen verspätungsrelevant

Das gilt auch für die Geometrie – Geometrieerweiterung/ Lücken

füllen führt zur Verspätung bzw. Verfristung!

Vom 1. bis 9. Juni 2017 führen Flächenvergrößerungen bei den

betroffenen Schlägen zu Kürzungen von 1 % je Werktag,

gerechnet ab dem 01.06.

Ab 10. Juni 2017 führen Flächenvergrößerungen bei den

betroffenen Schlägen zur Schlagverfristung (keine Beihilfe für

betroffene Schläge)

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Antragsverfahren 2017 - Termine

Merksätze:

Antragsänderungen mit Flächenerweiterungen und/oder einzelnen

neuen Schlägen sind bis 31.05. uneingeschränkt zulässig, danach

sind Flächenerhöhungen verspätungsrelevant.

Ab 01.06. sind Veränderungen bei den Flächen nur nach unten

(Flächenkürzung) ohne Folgen möglich.

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Antragsverfahren 2017

❙ Antragsänderungen bis zum 19.06.17 wie im Vorjahr immer mit

kompletten Antragspaket inclusive Datenbegleitschein

❙ Neu: ab der 1. Antragsänderung wird mit dem Datenbegleitschein

eine zusätzliche Übersicht zu den abgegebenen Änderungen erzeugt

(bezieht sich immer auf den ersten Export Amt)

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Antragsverfahren 2017

❙ Übersicht geänderte/ gelöschte Schläge (+EFA)

kann bei erneuter Antragsabgabe wegen Änderungen mit im Amt

abgegeben werden

Sinnvoll, wenn nicht alle vorgenommenen Änderungen übernommen

werden sollen; dann Anhaken durch Antragsteller erforderlich,

andernfalls wird Komplettpaket übernommen

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Antragsverfahren 2017

❙ Neu:

Maßstab 1:500 bei Arbeit mit Antrags-CD

Überschreitungen der Feldblockgrenze bis 100 m2 (Summe)

werden automatisch an der Feldblockgrenze abgeschnitten

Bei Überschreitung > 100 m2 wie 2016: automatischer

Korrekturpunkt (KP) wird gesetzt, wenn Frage zum Abschneiden

an der FB-Grenze mit „nein“ beantwortet wird.

KP mit eindeutigem Text versehen

Abweisung bei „Zuppelei“

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Antragsverfahren 2017 Importieren von „Amtsdaten“

1. Stammdaten

2. GIS-Daten Vorjahr

Wie 2015/2016 Ebene Vorjahresschläge AMT

Neu: EFA Vorjahr AMT (EFA-Streifen aus 2016)

Nachbarschläge Vorjahr (neue Zuordnungsregel)

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Antragsverfahren 2017 Importieren von „Amtsdaten“

❙ Definition Nachbar geändert/ erweitert:

auch alle Schläge, die innerhalb eines Puffers von 50 Metern zu

eigenen Schlägen vorliegen (über FB-Grenze hinaus), werden

als Nachbarschlag eingestuft

damit werden auch Überlappungen, die über die Feldblockgrenze

hinausgehen, angezeigt

❙ Neu: Bei Überlappungsprüfung Schläge (eigene aktuelles Jahr und

Nachbar Vorjahr) Abschneiden bereits von Beginn an möglich

❙ Neu: Auflösen von Überlappungen mit Nachbarschlägen ist einzeln

möglich

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Antragsverfahren 2017 Importieren von „Amtsdaten“

❙ Geringfügige Abweichungen bestehen zwischen

Flächeninhalt der Geometrien vom Amt (Ebene Vorjahresschläge

AMT) und

Alphanumerischem Wert (festgestellte Fläche) aus Bescheid

bzw. übergebenem Flächenverzeichnis 2016

immer dann, wenn:

Verwaltungs- oder Vorortkontrolle 2016: festgestellte

Flächenabweichung lag innerhalb Schlagtoleranz Schlagtoleranz = Umfang gemessene Fläche (m) x 0,50 m : 10.000

Extrapolierte Schläge bei VOK-Betrieben 2016 vorliegen (hochgerechnete Ergebnisse der gemessenen Stichprobe 2016)

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Antragsverfahren 2017 Importieren von „Amtsdaten“

❙ Anzeige im Info- Teil Bearbeitungsfenster Flächenverzeichnis 2017:

derzeit wird bei Schlagfläche Vorjahr immer der Antragswert 2016

angezeigt

gewollt war: Anzeige Kontrollwert 2016 (wenn vorhanden), sonst

Antragswert 2016

❙ Korrektur ggf. über ein Update

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Antragsverfahren 2017 - Precheck

❙ Neue Importoption: Importieren von Nachbarschaftsschlägen

(aktuelles Jahr)

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Antragsverfahren 2017 - Precheck

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❙ Welche Daten werden importiert?

❙ Antragsgeometrien der/des Nachbarn (aktuelles Jahr)

❙ Voraussetzung: Antragsteller und Nachbar müssen bereits einen

Antrag abgegeben haben - Status: Hashcode geprüft

❙ Neu: GIS-Zwischenschicht wird quasi sofort aktualisiert

(2016 über Nacht)

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Antragsverfahren 2017

Ökologische Vorrangflächen (EFA)

❙ EFA-Kataster

enthält Geometrien zeitlich stabiler flächiger EFA-Elemente

2016 Beginn mit KUP-Flächen und geförderten

Erstaufforstungsflächen

ab 2017 dazugekommen: Geometrien der CC-relevanten LE auf

Ackerland (z.T. noch nicht vollständig)

Neu: EFA-LE sind ab 2017 flächig zu erfassen

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Antragsverfahren 2017- Landschaftselemente als

Ökologische Vorrangflächen (EFA)

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Neues Werkzeug: EFA-LE in

Antragsebene kopieren

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Antragsverfahren 2017- Landschaftselemente als

Ökologische Vorrangflächen (EFA)

❙ Liegt für ein EFA-LE-Element im EFA-Kataster 2017 noch keine

Geometrie vor

Digitalisierung über Werkzeug „EFA-Element zeichnen“

❙ erforderlichen Referenzinformation (FLEK, EFA-Typ) für die Anlage

EFA müssen dann in der Anlage EFA manuell erfasst werden

❙ Kopierfunktion aus Infofenster möglich (rechter Mausklick)

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Antragsverfahren 2017

❙ EFA-Streifen

Vorjahres-EFA- Streifen können in Antragsebene kopiert werden

Neuerfassung geht über Digitalisierung einer Linie

+ Breitenangabe

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Antragsverfahren 2017

❙ Ebene potentielles DGL:

enthält Schläge, die seit 2012 (oder später beginnend)

ununterbrochen mit einer der folgenden Kulturen bebaut sind:

422,424,433,591,859

5 Jahre lang pot. DGL (im 6. Jahr wieder mit einem der Codes

beantragt) DGL

❙ Ausnahme: 591 als EFA-Brache unterbricht DGL-Entstehung, wenn

kein Umgehungstatbestand vorliegt

❙ Vorsicht: Umgehungstatbestände!

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Antragsverfahren 2017

❙ Prüfung Umgehungstatbestände DGL-Entstehung, wenn:

EFA-verpflichtet und EFA-Brache-Anteil am Ackerland > 10%

EFA-befreit, aber EFA-Brache angegeben ( z.B. Betriebe bis15

ha AL, Befreiung wegen hohem Anteil Gras/ Grünfutter)

Gesamt-Ökos oder Kleinerzeuger mit EFA-Brache

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Antragsverfahren 2017 - Ebene potentielles DGL

❙ Neu: nicht mehr Ansaatjahr, sondern Zähljahr wird angezeigt

kann über Schaltfläche „Info“ angesehen werden

1. Klick auf Schaltfläche „Info“

2. Schlag anklicken

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Antragsverfahren 2017 Ebene potentielles DGL

❙ Zähljahr einblenden:

Rechtsklick Ebene Pot-DGL

Eigenschaften: Textlabel/ Felder/ Zähljahr auswählen

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Antragsverfahren 2017

Flächen in anderen Bundesländern

❙ Wie 2016:

Erfassung wie in den Vorjahren nicht GIS-gestützt

Übernahme von (alphanumerischen) Vorjahresdaten-Daten

möglich

Antragsteller muss Feldblockskizze (FSBK) in Papier für diese

Flächen abgeben (Ausnahme: FBSK liegen aus den Vorjahren

vor und es gab keine Änderung an Feldblock u./o. Schlag)

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Antragsverfahren 2017 Flächen in anderen Bundesländern

❙ Neu: für Antragsteller mit Flächen in Brandenburg (BB)

❙ BB führt geobasierten Antrag über den Web-Client BB2017 ein

❙ keine Progamm- CD zur Antragstellung

❙ Antragsteller mit Betriebssitz außerhalb von BB , aber mit

Flächen in BB müssen sich auf diesem Web –Client anmelden,

um Feldblockskizzen zu erzeugen

❙ Zugang erhält man über zuständige Behörde in BB

Voraussetzung: Stammdaten müssen dort erfasst sein

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Antragsverfahren 2017 Flächen in anderen Bundesländern

❙ Ausblick 2018

Bundeslandübergreifend wird GIS-basierter Antrag eingeführt

Antragsteller mit Flächen in anderen Bundesländern digitalisieren

ihre Flächen mit der Antragssoftware des Belegenheitslandes

Abgabe „Antrag“ im Belegenheitsland

Datenaustausch über ZID (Antragsdaten)

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Antragsverfahren 2017 Flächen in anderen Bundesländern

Ausblick 2018

PreCheck erfolgt im Belegenheitsland (Wer Antragsteller informiert,

muss noch geklärt werden)

alle flächenbezogenen Prüfungen im Rahmen VWK/VOK erfolgen

ebenfalls im jeweiligen Belegenheitsland!

Datenaustausch über ZID (Kontrolldaten)

Bescheid erstellt Betriebssitzland

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Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ökologisch/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015)

❙ erhöhte Einführungsprämien für Betriebe in Umstellung für maximal zwei

Jahre (bei Erstmeldung als ökologischer Betrieb ab 2017)

❙ keine Begrenzung der Neuantragstellung ÖBL und keine Begrenzung der

Flächenzugänge

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Prämiengruppe Beibehaltung / Betriebe

nach der „Umstellung“

Erhöhte Einführungsprämie

„Umstellung“

Ackerland 230 EUR/ha 330 EUR/ha

Grünland 230 EUR/ha 330 EUR/ha

Anbau von Gemüse 413 EUR/ha 935 EUR/ha

Dauer-, Obst- und

Baumschulkulturen 890 EUR/ha 1.410 EUR/ha

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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK

❙ Aussteuerung RL Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK) -

Ausgangslage

Inanspruchnahme AUK-Programm hat Erwartungen übertroffen

deutlicher Anstieg der Anzahl Antragsteller sowie des

Flächenumfanges bei einzelnen Vorhaben, insbesondere bei

Blühflächen auf Ackerland von 2015 zu 2016

Aussteuerungsmaßnahmen für Antragstellung ab 2017 notwendig

2. ÄA EPLR am 07.10.2016 offiziell bei KOM eingereicht -

Genehmigung am 22.11.2016 erfolgt

http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm

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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK

❙ Ab 2017 gelten für Flächenzugänge bei der Beantragung von

Vorhaben nach AUK diverse Beschränkungen

❙ Details dazu im Internet unter

http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3313.htm

„Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung von Vorhaben

der Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“

„Hinweisblatt Flächenkorridor“

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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK

Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK

❙ Verpflichtungen für rotierende Vorhaben auf Ackerland und

Grünland – AL.2, AL.5a, AL.5d, AL.6b, AL.7, GL.5e

Flächenzu- und -abgänge von bis zu max. 20 % Korridor +/-

20 %

akzeptiert Begünstigter die Anpassung nicht, endet Verpflichtung

bei entsprechender Kennzeichnung im Antrag ohne

Rückforderung S. 62/63 Antragsbroschüre bzw.

Hinweisblatt

Sanktionsfreier Ausstieg nur einmalig 2017 möglich

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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK

Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK

❙ Verpflichtungen für ortsfeste Vorhaben auf Ackerland –

AL.1, AL.5b, AL.5c und AL.6a

keine neuen Schläge, keine Flächenerweiterungen bestehender

Schläge

Ausnahme:

Anpassung Schlaggeometrie durch Feldblockpflege auf

Grund Korrekturpunkt (KP)

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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK

Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK

❙ Verpflichtungen für ortsfeste Vorhaben auf Grünland –

GL.1a-c, GL.2a-h, GL.3, GL.4a-b GL.5a-d

keine neuen Schläge, keine Flächenerweiterungen bestehender

Schläge

Ausnahmen:

Anpassung Schlaggeometrie durch Feldblockpflege auf

Grund Korrekturpunkt (KP)

neu entstandene UN-Feldblöcke

Anpassung Schlaggeometrie durch Pflege Förderkulisse auf

Grund Korrekturpunkt Naturschutz (KPN)

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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK

Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK

❙ Beantragung neuer AL-Vorhaben (rotierend und nicht rotierend)

grundsätzlich nicht zulässig

❙ Beantragung neuer GL-Vorhaben (rotierend und nicht rotierend)

zulässig

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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK

Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK

❙ Weiterhin immer möglich:

Aufstieg innerhalb GL.1

Vorhabenwechsel aus naturschutzfachlichen Gründen im

Einzelfall

Übernahme von Verpflichtungen bei rotierenden und ortsfesten

Vorhaben

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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK

Antragsteller ohne Verpflichtungen in AUK und in AuW (UM alt)

❙ Antragstellung von Vorhaben auf Grünland (rotierend und nicht

rotierend) unbegrenzt möglich (entsprechend der Förderkulisse)

❙ Antragstellung von Vorhaben auf Ackerland grundsätzlich nicht

möglich

Antragsteller mit Alt-Verpflichtungen in AuW/2007 Teil A (UM alt)

❙ Antragstellung von Vorhaben Ackerland und Grünland unbegrenzt

möglich (Grünland entsprechend der Förderkulisse) unmittelbar nach

Auslaufen der Alt-Verpflichtung AuW

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Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

❙ Neuabgrenzung benachteiligtes Gebiet in Sachsen ab 2018 geplant

❙ Rechtliche Grundlage VO (EU) 1305/2013 (ELER-VO), Art. 31+32

(+ Anhang III)

❙ Information an Landwirte (Flyer, Internet)

Liste der benachteiligten Gemarkungen zeitnah unter

http://www.smul.sachsen.de/foerderung/126.htm

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Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

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Vergleich Kulisse

RL AZL/2015

mit Kulisse AZL

ab 2018

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RL AZL/2015 AZL ab 2018

Stufe (AL/GL)

EUR/ha*

Stufe (AL/GL)

EUR/ha*

1 Berggebiete 134

1

Benacht. Agrarzone 1 ≥ 800 m ü. NN oder

ab 600 bis 800 m ü. NN und

EMZ ≤ 21

105 2

Benacht. Agrarzone 2 (ab 600 bis 800 m ü. NN

und EMZ ≤ 21)

103

3

Benacht. Agrarzone 3 (ab 600 bis 800 m ü. NN

und EMZ über 21

oder unter 600 m ü. NN

und EMZ unter 30)

77 2

Benacht. Agrarzone 2 (ab 600 bis 800 m ü. NN und

EMZ über 21

oder unter 600 m ü. NN und

EMZ unter 30)

75

4 Benacht. Agrarzone 4 (unter 600 m ü. NN und

EMZ ≥ 30)

63 3 Benacht. Agrarzone 3 (unter 600 m ü. NN und EMZ

≥ 30)

50

* Prämie bis 85 Hektar

Budget: 16,8 Mio. EUR/a

Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

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Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

❙ AZL 2018

kein Fruchtartenausschluss mehr (auch Intensivkulturen sind

dann AZL-berechtigt)

AZL für Flächen in benachbarten Bundesländern (BB, BY, ST,

TH)

Übergangszahlungen i .H. v. 25 EUR/ha für herausfallende

Gebiete sind vorgesehen (Phasing-out)

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Sonstige Informationen zur Antragstellung 2017

❙ Einführung der Fernerkundung

❙ 2017 wird in Sachsen die Vor-Ort-Kontrolle (VOK) weitestgehend mit

Fernerkundung durchgeführt

❙ Ausnahme Handauswahlen und gesetzte „gelbe-Karte-Betriebe (hier

weiter klassische Kontrollen)

❙ Feststellung der Flächengröße in der Regel über die Interpretation

von Satellitenbildern

❙ in bestimmten Fällen ergänzend trotzdem Prüfbesuch der Mitarbeiter

des FBZ/ISS erforderlich

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Sonstige Informationen zur Antragstellung 2017

❙ Neue Luftbild-CDs (Befliegung 2015) für die Bereiche 1 bis 5

❙ für die Bereiche 11 sowie 13 bis 16 Luftbilder aus Befliegung 2014

❙ für die Bereiche 6 bis 10 sowie 12 Luftbilder aus Befliegung 2013

❙ „Allerneueste“ Bilder für die Bereiche 6 bis 10 sowie 12 aus

Befliegung 2016 stehen im InveKoS Online-GIS zur Verfügung

http://www.smul.sachsen.de/gis-online/ (Anmeldung mit BNR 15 +

PIN)

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !

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