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Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Stand: 09.08.2017

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Planung öffentlich geförderte

Beschäftigung 2018

Herzlich Willkommen zur

Informationsveranstaltung

Stand: 09.08.2017

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Entwicklung Bestand Arbeitslose

2012 bis 2017: Kunden ab 25 Jahre

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 2

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Entwicklung Bestand Arbeitslose

2012 bis 2017: Kunden unter 25 Jahre

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 3

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AGH: Eintritte 2016 und 2017

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 4

AGH-Eintritte im Jahresfortschrittswert

(bei 644 Teilnehmerplätze in 2017)

Eintritte Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2016 46 172 324 531 700 790 867 965 1.053 1.092 1.128 1.173

2017 64 115 259 486 647 729

Abruf coSach vom 20.07.2017

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Aufnahme einer Beschäftigung aus AGH

Maßnahmeaustritte Juli 2015 – Juni 2016

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 20185

Anzahl ausgewerteter Teilnehmer:

1618

Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigunginnerhalb von 6 Monaten

nach Beendigung der AGH: 125; 7,7%

(Bund: 12%)

Anzahl ausgewerteter Teilnehmer Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung

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AGH – Entwicklung der

Maßnahmekostenpauschale

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 6

AGH Durchschnittskosten der Maßnahmekostenpauschale

2012 2013 2014 2015 2016 2017

AGH 162,00 € 169,00 € 170,00 € 229,00 € 175,00 € 217,00 €

AGH FM 272,00 € 282,00 € 314,00 € 342,00 € 298,00 € 339,00 €

Durchschnittskostensatz 242,00 € 221,00 € 195,00 € 233,00 €

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AGH –Planung 2018 /

Rahmenbedingungen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 7

• Marktnahe Instrumente haben unverändert Vorrang

• der Anteil der für Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel

ist vom Gesamtvolumen des Haushaltes und der Bedarfserhebung durch die

Integrationsfachkräfte abhängig

• die Verteilung der einzelnen AGH bzgl. der Beginn-Daten wird in der

Geschäftsplanung 2018 durch das Jobcenter festgelegt

• die Dauer der AGH richtet sich nach den Tätigkeitsfeldern

• nicht jede AGH hat automatisch eine Laufzeit von 12 Monaten (z.B.

saisonale Tätigkeiten wie im Grünbereich)

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AGH –Darlegung öffentliches Interesse

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 20188

• Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der

Allgemeinheit dient

• Arbeiten, deren Ergebnis erwerbswirtschaftlichen Interessen und

überwiegend den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen

nicht im öffentlichen Interesse

• Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder die

Gemeinnützigkeit des Trägers sind für sich genommen noch keine

Begründung für öffentliches Interesse

• Vgl. hierzu auch die fachlichen Hinweise Punkt 2.2.2

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AGH – Darlegung Zusätzlichkeit – I -

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 20189

• förderfähig sind zusätzliche Arbeiten, die durch einen Verein nicht, nicht

in diesem Umfang oder erst nach 2 Jahren durchgeführt würden

• nicht förderfähig sind Arbeiten, die zu den laufenden Aufgaben eines Vereins

gehören oder die ohnehin aufgrund zwingender Satzungsbestimmungen

durchgeführt werden müssen

• Zusätzlichkeit bedeutet, dass auch ohne die Durchführung einer

Arbeitsgelegenheit der Träger seiner originären Aufgabe nachkommen kann

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AGH – Darlegung Zusätzlichkeit – II -

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201810

Hinweise der Revision:

• Pflichtaufgaben wie z.B. Unterhaltsreinigung oder

Verkehrssicherungspflicht sind nicht zusätzlich. Aus

Kooperationsvereinbarungen im Bereich Grün muss in diesen Fällen

hervorgehen, wie die Abgrenzung erfolgt (z.B. durch Darstellung der

Pflegeintervalle/Reinigungszyklen, die seitens des Fachbereiches

eigenständig erbracht werden)

• Bei Begleitdiensten ist eine Abgrenzung zu Leistungen nach dem SGB IX -

Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen/kulturellen Leben - erforderlich

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AGH – Darlegung Wettbewerbsneutralität

(I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201811

• Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine

Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu

befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird

• das Jobcenter kann den Maßnahmeträger auffordern, eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Kammer zu

beantragen

• Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden grundsätzlich für

Arbeitsgelegenheiten in den Bereichen Umweltschutz sowie

Landschaftspflege und Kinder-/Jugenddienste abgefordert

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AGH – Darlegung Wettbewerbsneutralität

(II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201812

Hinweise der Revision:

• Ausgeschlossen und somit nicht förderfähig sind:

Reinigungsarbeiten

Instandsetzungs-/Instandhaltungsarbeiten und Reparaturarbeiten

in/an Gebäuden und ihren Einrichtungsgegenständen

• Pflege-, Reinigungs-, Ausbesserungsarbeiten von öffentlichen Straßen,

Plätzen, Wegen und Einrichtungen sind regelmäßig auszuführende Arbeiten

der Kommune

• für Instandsetzungsarbeiten innerhalb von Einrichtungen sind Fachfirmen zu

beauftragen

• Eine Unbedenklichkeitsbesch. ersetzt nicht die Prüfung des Jobcenters

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AGH – Prüfungen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201813

• Das Jobcenter, der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen und die Interne Revision

nehmen Ihr Prüfrecht umfassend wahr.

• Fehlerschwerpunkte der Prüfungen sind:

Darlegung Zusätzlichkeit

Darlegung Wettbewerbsneutralität

Darlegung öffentliches Interesse

Leistungsstörungen (z.B. Ausübung nicht genehmigter Tätigkeiten, Aufnahme

einer Tätigkeit im kindsnahen Bereich bzw. bei Betreuung

mobilitätsangewiesener Personen vor Vorlage des Führungszeugnisses)

Nach Möglichkeit sollte eine alternative Einsatzmöglichkeit bis zur Vorlage des

Führungszeugnisses angeboten werden können

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AGH –Bedarfe 2018

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201814

• Bedarfserhebung AGH-Teilnehmer erfolgte anhand einer detaillierten Prüfung der

einzelnen Bewerberdatensätze und Eingruppierung nach

Restanspruchsdauer in Monaten

Tätigkeitsfeld

Schwerbehinderte Menschen (sbM)

• Erkenntnisse:

höherer Teilnehmerwechsel durch die max. Förderdauer des Teilnehmers

weniger Tätigkeiten mit körperlich anstrengenden Aufgaben aufgrund

gesundheitlicher Einschränkungen der Teilnehmer

weniger mögliche Teilnehmerkandidaten

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AGH – Bedarfe Jobcenter nach

Einsatzfeldern – gesamt ohne

Fallmanagement (FM)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201815

34

54 49

126

70

32

167

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

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AGH Bedarfe nach Unterscheidung Bedarf

Jobcenter und Bedarf Bezirksamt (mit SB

und 20 Plätze für FLUE; ohne FM )

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201816

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900853

82

200

6

191117 82

175

554 (beinhaltet 20 Plätze für FLUE)

2585

34 55 49

13072 36

171

Bedarf BezA Bedarf JC MH

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AGH – Zielgruppen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201817

• Mit einer Arbeitsgelegenheit sollen insbesondere folgende Personengruppen

angesprochen werden:

Langzeitarbeitslose Kunden mit mehreren Vermittlungshemmnissen

ältere Kunden

Alleinerziehende

Kunden mit gesundheitlichen (teils schwerwiegenden)

Einschränkungen

Behinderte / Schwerbehinderte gem. §2 SGB IX (Arbeiten ohne

Barriere)

Fallmanagementkunden

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AGH – schwerbehinderte Menschen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018

18

Zielgruppen schwerbehinderte Menschen:

• Psychisch Erkrankte

• Hörgeschädigte

• Mobilitätseingeschränkte (Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte)

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AGH – schwerbehinderte Menschen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018

19

Tätigkeitsfelder für sbM-Kunden:

• Schulbibliotheken

• Datenerfassung ohne Außendienst (u.a. für Rollstuhlfahrer)

• Empfangskraft (u.a. für Rollstuhlfahrer)

• Holzwerkstätten (geeignet für alle drei Gruppen)

• Veranstaltungsservice ohne körperlich anstrengende Arbeit (Tische decken,

Auskünfte erteilen)

• Aufzählung ist nicht abschließend

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AGH – Personenkreis im Fallmanagement

- mit besonderem Anleitungsbedarf

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201820

• psychisch Erkrankte

Suchtkranke (akut/stabilisiert; Drogen/Alkohol/sonstige)

Doppeldiagnosen (psychisch Erkrankte und Suchtabhängige)

Integrationsferne Kunden mit Überforderung in der Alltagsbewältigung

Diese Aufzählung ist nicht abschließend !

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AGH – Personenkreis im Fallmanagement

- mit besonderem Anleitungsbedarf

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201821

Ziel der Maßnahme:

• Herstellung einer Tagesstruktur

• psychosoziale und soziale Kompetenzen trainieren

• Leistungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen fördern und erhalten

• Unterstützung bei Problemlagen und Aufzeigen von Lösungsansätzen, unter Nutzung

sozialintegrativer Angebote des Bezirksamtes

• Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit

• Eine sozialpädagogische Begleitung der Fallmanagement – Kunden ist mit der

Gesetzesänderung ab 01.08.2016 wieder möglich und wird ausdrücklich gewünscht !

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AGH - Mögliche Einsatzfelder für

Kunden im Fallmanagement

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 22

Soziale Dienste

• in Obdachlosen- und Notunterkünften, als Unterstützung des vorhandenen Personals

Koch und Küchenhelfer

Wäschedienst

Kleiderkammer

• Unterstützung der Berliner Tafel und ähnlicher Einrichtungen durch

Lager- und Transportarbeiten und Spendenausgaben

• Unterstützung in Möbel,- Kleider- und Bücherbörsen durch

Annahme, Einlagerung und Ausgabe von Spenden

• Recycling von Fahrrädern

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AGH - Mögliche Einsatzfelder für

Kunden im Fallmanagement

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201823

Naturschutz, Tourismus und Tierschutz

• Unterstützung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit

• Anfertigung von Tast- und Geruchskästen

• Bau von Nisthilfen und deren Pflege

Wohnen/ Kultur/ Stadtentwicklung und Verkehr

• Laubsammelarbeiten zur Bekämpfung der Kastanienminiermotte

• Beseitigung von Unkraut auf Wegen

• Vorbereitung von Abfall zur Entsorgung

• Kommunale Grünanlagen

• Aufstellen von Einrichtungen zur Besucherinformation, z.B. Dokumentationstafeln

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AGH – Beschäftigungsorientiertes

Fallmanagement – Bedarfe und

Einsatzfelder

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201824

0 0 0

17

49

11 8

85

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

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AGH - Grundsätze für

Fallmanagementmaßnahmen

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201825

• keine Betreuungs- oder anleitende Tätigkeiten

• Beschäftigungsangebote individuell von 3 bis 6 Stunden / Tag

• kleine Teilnehmergruppen mit max.10 Teilnehmern

• engmaschige unterstützende Begleitung durch das Fachpersonal des

Trägers

• grundsätzlich kein Einsatz an Wochenenden oder im Schichtdienst

(individuelle Vereinbarungen können in Abstimmung mit dem Jobcenter

getroffen werden)

• fester Einsatz beim Träger mit festen Ansprechpartnern

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AGH – Qualitätsstandards(I)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 26

Voraussetzungen bei der Zulassung und der Prüfung von AGH-Maßnahmen

• transparente Kostenaufstellungen

• klar definierte Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen

• detaillierte Dokumentation der Anwesenheit und der durchgeführten Tätigkeiten

• Wahrung der Datenschutz-und Sicherheitsvorschriften (zugängliche Teilnehmerakten,

abgelaufene Erste Hilfe-Kästen, Feuerlöscher)

• sachgerechter Einsatz des Personal

• Teilnehmer führen Tätigkeiten innerhalb der Tätigkeitsbeschreibung und der

Positivliste durch (z.B. Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich)

• zeitnahe Bereitstellung der Teilnehmerberichte

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AGH – Qualitätsstandards(II)

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201827

• Erstellung aussagefähiger Teilnehmerbeurteilungen 4 Wochen vor

Beendigung der AGH

• durch das Jobcenter erfolgen unangekündigte Prüfungen zur

Sicherstellung der Qualitätsstandards

• bei Feststellung von Qualitätsmängeln erfolgt ein mündliches bzw.

schriftliches Anhörungsverfahren (gem. §24 SGB X)

• schnelle und unbürokratische Klärung von Sachverhalten (bei Nutzung von

E-Mails bitte das jeweilige Teampostfach verwenden)

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eM@w – elektronische

Maßnahmeabwicklung

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201828

• elektronische Maßnahmeabwicklung

• Realisierung erfolgt in Form von Nachrichtenübermittlung zu bestimmten

Anlässen und Zeitpunkten abhängig vom Maßnahmetyp (z.B. Anmeldung

zur Arbeitsgelegenheit, Rückmeldung an das Jobcenter,

Monatsabrechnungen etc.)

• für Maßnahmen ab 20 Teilnehmern ist eM@w verbindlichzu nutzen

• für Maßnahmen unter 20 Teilnehmern steht es dem Träger frei eM@w zu

nutzen, eventuelle Kosten können über die Pauschale erstattet werden

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Planung AGH 2018 -Zeitschiene

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201829

• Einreichung Kurzkonzepte virtuell im Bezirksamt ([email protected])

• direkte Weiterleitung an JC M-H durch das BezAzwecks erster Bewertung

• neuen Vordruck für die Kurzkonzepte nutzen (Fokus liegt auf auszuführende Tätigkeiten)

bis 25.08.2017

• Votierung durch das JC M-H und die Fachabteilungen des BezA (unabhängig voneinander)

• Entscheidung JC M-H zur voraussichtlichen Planung 2018 unter Beachtung Förderbarkeit und des Bedarfes sowie gemeinsame Abstimmung mit dem BezA

bis 25.10.2017

• nach Mittelzuteilung Abschluss der Planung und Information an die TrägerEnde 11/17

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Planung AGH 2018 – Antragsverfahren

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201830

• Antragstellung spätestens 12 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn beim Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Träger-Team (849)

• es sind die aktuellen Antragsvordrucke zu nutzen

• bei Problemen oder erforderlicher Verschiebung ist die zuständige Integrationsfachkraft umgehend zu informieren

spätestens 12 Wochen vor

Maßnahmebeginn

• Prüfung der Anträge und Durchführung der Trägergespräche durch die/den Maßnahmeverantwortlichen

spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn

• Bescheiderteilung durch das Team 849spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn

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FAV – Planung 2018 /

9. Änderungsgesetz SGB II zum 01.08.2016

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§ 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen

(1) unverändert

(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen

Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.

Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des

Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. § 91 Absatz 2 des Dritten Buches

gilt entsprechend.

(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 richtet sich nach der

Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des

berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt

und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des

Beitrags zur Arbeitsförderung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. 4§

91 Absatz 2 des Dritten Buches gilt entsprechend. Auf Antrag können dem Arbeitgeber während der

Förderung des Arbeitsverhältnisses die erforderlichen Kosten einer notwendigen sozialpädagogischen

Betreuung erstattet werden.

Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018

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Auswertung geförderter FAV-Stellen der

Jahre 2012-2017

32Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018

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Wichtige Kriterien in der Nutzung des

Förderinstrumentes FAV

33Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018

• Kompensation der Förderinstrumente FAV und

AGH soll vermieden werden, auf Grundlage des

Berichtes vom Bundesrechnungshof zu FAV- Unterscheidung FAV - Stellen zu AGH - Plätzen

• Ablaufverfahren FAV - von Votierung über

Antragsversendung

• Bedarf neuer Stellen mit Bezug zum Klientel im

Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf- Unterscheidung zu AGH - Plätzen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

• Alle relevanten Unterlagen sind eingestellt unter:

http://www.berlin.de/jobcenter-marzahn-hellersdorf/aktuelles/fuer-traeger/