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Planung öffentlich geförderte
Beschäftigung 2018
Herzlich Willkommen zur
Informationsveranstaltung
Stand: 09.08.2017
Entwicklung Bestand Arbeitslose
2012 bis 2017: Kunden ab 25 Jahre
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 2
Entwicklung Bestand Arbeitslose
2012 bis 2017: Kunden unter 25 Jahre
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 3
AGH: Eintritte 2016 und 2017
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 4
AGH-Eintritte im Jahresfortschrittswert
(bei 644 Teilnehmerplätze in 2017)
Eintritte Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2016 46 172 324 531 700 790 867 965 1.053 1.092 1.128 1.173
2017 64 115 259 486 647 729
Abruf coSach vom 20.07.2017
Aufnahme einer Beschäftigung aus AGH
Maßnahmeaustritte Juli 2015 – Juni 2016
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 20185
Anzahl ausgewerteter Teilnehmer:
1618
Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigunginnerhalb von 6 Monaten
nach Beendigung der AGH: 125; 7,7%
(Bund: 12%)
Anzahl ausgewerteter Teilnehmer Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung
AGH – Entwicklung der
Maßnahmekostenpauschale
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 6
AGH Durchschnittskosten der Maßnahmekostenpauschale
2012 2013 2014 2015 2016 2017
AGH 162,00 € 169,00 € 170,00 € 229,00 € 175,00 € 217,00 €
AGH FM 272,00 € 282,00 € 314,00 € 342,00 € 298,00 € 339,00 €
Durchschnittskostensatz 242,00 € 221,00 € 195,00 € 233,00 €
AGH –Planung 2018 /
Rahmenbedingungen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 7
• Marktnahe Instrumente haben unverändert Vorrang
• der Anteil der für Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel
ist vom Gesamtvolumen des Haushaltes und der Bedarfserhebung durch die
Integrationsfachkräfte abhängig
• die Verteilung der einzelnen AGH bzgl. der Beginn-Daten wird in der
Geschäftsplanung 2018 durch das Jobcenter festgelegt
• die Dauer der AGH richtet sich nach den Tätigkeitsfeldern
• nicht jede AGH hat automatisch eine Laufzeit von 12 Monaten (z.B.
saisonale Tätigkeiten wie im Grünbereich)
AGH –Darlegung öffentliches Interesse
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 20188
• Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der
Allgemeinheit dient
• Arbeiten, deren Ergebnis erwerbswirtschaftlichen Interessen und
überwiegend den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen
nicht im öffentlichen Interesse
• Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder die
Gemeinnützigkeit des Trägers sind für sich genommen noch keine
Begründung für öffentliches Interesse
• Vgl. hierzu auch die fachlichen Hinweise Punkt 2.2.2
AGH – Darlegung Zusätzlichkeit – I -
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 20189
• förderfähig sind zusätzliche Arbeiten, die durch einen Verein nicht, nicht
in diesem Umfang oder erst nach 2 Jahren durchgeführt würden
• nicht förderfähig sind Arbeiten, die zu den laufenden Aufgaben eines Vereins
gehören oder die ohnehin aufgrund zwingender Satzungsbestimmungen
durchgeführt werden müssen
• Zusätzlichkeit bedeutet, dass auch ohne die Durchführung einer
Arbeitsgelegenheit der Träger seiner originären Aufgabe nachkommen kann
AGH – Darlegung Zusätzlichkeit – II -
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201810
Hinweise der Revision:
• Pflichtaufgaben wie z.B. Unterhaltsreinigung oder
Verkehrssicherungspflicht sind nicht zusätzlich. Aus
Kooperationsvereinbarungen im Bereich Grün muss in diesen Fällen
hervorgehen, wie die Abgrenzung erfolgt (z.B. durch Darstellung der
Pflegeintervalle/Reinigungszyklen, die seitens des Fachbereiches
eigenständig erbracht werden)
• Bei Begleitdiensten ist eine Abgrenzung zu Leistungen nach dem SGB IX -
Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen/kulturellen Leben - erforderlich
AGH – Darlegung Wettbewerbsneutralität
(I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201811
• Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine
Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu
befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird
• das Jobcenter kann den Maßnahmeträger auffordern, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Kammer zu
beantragen
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden grundsätzlich für
Arbeitsgelegenheiten in den Bereichen Umweltschutz sowie
Landschaftspflege und Kinder-/Jugenddienste abgefordert
AGH – Darlegung Wettbewerbsneutralität
(II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201812
Hinweise der Revision:
• Ausgeschlossen und somit nicht förderfähig sind:
Reinigungsarbeiten
Instandsetzungs-/Instandhaltungsarbeiten und Reparaturarbeiten
in/an Gebäuden und ihren Einrichtungsgegenständen
• Pflege-, Reinigungs-, Ausbesserungsarbeiten von öffentlichen Straßen,
Plätzen, Wegen und Einrichtungen sind regelmäßig auszuführende Arbeiten
der Kommune
• für Instandsetzungsarbeiten innerhalb von Einrichtungen sind Fachfirmen zu
beauftragen
• Eine Unbedenklichkeitsbesch. ersetzt nicht die Prüfung des Jobcenters
AGH – Prüfungen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201813
• Das Jobcenter, der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen und die Interne Revision
nehmen Ihr Prüfrecht umfassend wahr.
• Fehlerschwerpunkte der Prüfungen sind:
Darlegung Zusätzlichkeit
Darlegung Wettbewerbsneutralität
Darlegung öffentliches Interesse
Leistungsstörungen (z.B. Ausübung nicht genehmigter Tätigkeiten, Aufnahme
einer Tätigkeit im kindsnahen Bereich bzw. bei Betreuung
mobilitätsangewiesener Personen vor Vorlage des Führungszeugnisses)
Nach Möglichkeit sollte eine alternative Einsatzmöglichkeit bis zur Vorlage des
Führungszeugnisses angeboten werden können
AGH –Bedarfe 2018
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201814
• Bedarfserhebung AGH-Teilnehmer erfolgte anhand einer detaillierten Prüfung der
einzelnen Bewerberdatensätze und Eingruppierung nach
Restanspruchsdauer in Monaten
Tätigkeitsfeld
Schwerbehinderte Menschen (sbM)
• Erkenntnisse:
höherer Teilnehmerwechsel durch die max. Förderdauer des Teilnehmers
weniger Tätigkeiten mit körperlich anstrengenden Aufgaben aufgrund
gesundheitlicher Einschränkungen der Teilnehmer
weniger mögliche Teilnehmerkandidaten
AGH – Bedarfe Jobcenter nach
Einsatzfeldern – gesamt ohne
Fallmanagement (FM)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201815
34
54 49
126
70
32
167
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
AGH Bedarfe nach Unterscheidung Bedarf
Jobcenter und Bedarf Bezirksamt (mit SB
und 20 Plätze für FLUE; ohne FM )
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201816
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900853
82
200
6
191117 82
175
554 (beinhaltet 20 Plätze für FLUE)
2585
34 55 49
13072 36
171
Bedarf BezA Bedarf JC MH
AGH – Zielgruppen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201817
• Mit einer Arbeitsgelegenheit sollen insbesondere folgende Personengruppen
angesprochen werden:
Langzeitarbeitslose Kunden mit mehreren Vermittlungshemmnissen
ältere Kunden
Alleinerziehende
Kunden mit gesundheitlichen (teils schwerwiegenden)
Einschränkungen
Behinderte / Schwerbehinderte gem. §2 SGB IX (Arbeiten ohne
Barriere)
Fallmanagementkunden
AGH – schwerbehinderte Menschen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018
18
Zielgruppen schwerbehinderte Menschen:
• Psychisch Erkrankte
• Hörgeschädigte
• Mobilitätseingeschränkte (Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte)
AGH – schwerbehinderte Menschen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018
19
Tätigkeitsfelder für sbM-Kunden:
• Schulbibliotheken
• Datenerfassung ohne Außendienst (u.a. für Rollstuhlfahrer)
• Empfangskraft (u.a. für Rollstuhlfahrer)
• Holzwerkstätten (geeignet für alle drei Gruppen)
• Veranstaltungsservice ohne körperlich anstrengende Arbeit (Tische decken,
Auskünfte erteilen)
• Aufzählung ist nicht abschließend
AGH – Personenkreis im Fallmanagement
- mit besonderem Anleitungsbedarf
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201820
• psychisch Erkrankte
Suchtkranke (akut/stabilisiert; Drogen/Alkohol/sonstige)
Doppeldiagnosen (psychisch Erkrankte und Suchtabhängige)
Integrationsferne Kunden mit Überforderung in der Alltagsbewältigung
Diese Aufzählung ist nicht abschließend !
AGH – Personenkreis im Fallmanagement
- mit besonderem Anleitungsbedarf
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201821
Ziel der Maßnahme:
• Herstellung einer Tagesstruktur
• psychosoziale und soziale Kompetenzen trainieren
• Leistungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen fördern und erhalten
• Unterstützung bei Problemlagen und Aufzeigen von Lösungsansätzen, unter Nutzung
sozialintegrativer Angebote des Bezirksamtes
• Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit
• Eine sozialpädagogische Begleitung der Fallmanagement – Kunden ist mit der
Gesetzesänderung ab 01.08.2016 wieder möglich und wird ausdrücklich gewünscht !
AGH - Mögliche Einsatzfelder für
Kunden im Fallmanagement
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 22
Soziale Dienste
• in Obdachlosen- und Notunterkünften, als Unterstützung des vorhandenen Personals
Koch und Küchenhelfer
Wäschedienst
Kleiderkammer
• Unterstützung der Berliner Tafel und ähnlicher Einrichtungen durch
Lager- und Transportarbeiten und Spendenausgaben
• Unterstützung in Möbel,- Kleider- und Bücherbörsen durch
Annahme, Einlagerung und Ausgabe von Spenden
• Recycling von Fahrrädern
AGH - Mögliche Einsatzfelder für
Kunden im Fallmanagement
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201823
Naturschutz, Tourismus und Tierschutz
• Unterstützung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit
• Anfertigung von Tast- und Geruchskästen
• Bau von Nisthilfen und deren Pflege
Wohnen/ Kultur/ Stadtentwicklung und Verkehr
• Laubsammelarbeiten zur Bekämpfung der Kastanienminiermotte
• Beseitigung von Unkraut auf Wegen
• Vorbereitung von Abfall zur Entsorgung
• Kommunale Grünanlagen
• Aufstellen von Einrichtungen zur Besucherinformation, z.B. Dokumentationstafeln
AGH – Beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement – Bedarfe und
Einsatzfelder
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201824
0 0 0
17
49
11 8
85
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
AGH - Grundsätze für
Fallmanagementmaßnahmen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201825
• keine Betreuungs- oder anleitende Tätigkeiten
• Beschäftigungsangebote individuell von 3 bis 6 Stunden / Tag
• kleine Teilnehmergruppen mit max.10 Teilnehmern
• engmaschige unterstützende Begleitung durch das Fachpersonal des
Trägers
• grundsätzlich kein Einsatz an Wochenenden oder im Schichtdienst
(individuelle Vereinbarungen können in Abstimmung mit dem Jobcenter
getroffen werden)
• fester Einsatz beim Träger mit festen Ansprechpartnern
AGH – Qualitätsstandards(I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 26
Voraussetzungen bei der Zulassung und der Prüfung von AGH-Maßnahmen
• transparente Kostenaufstellungen
• klar definierte Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen
• detaillierte Dokumentation der Anwesenheit und der durchgeführten Tätigkeiten
• Wahrung der Datenschutz-und Sicherheitsvorschriften (zugängliche Teilnehmerakten,
abgelaufene Erste Hilfe-Kästen, Feuerlöscher)
• sachgerechter Einsatz des Personal
• Teilnehmer führen Tätigkeiten innerhalb der Tätigkeitsbeschreibung und der
Positivliste durch (z.B. Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich)
• zeitnahe Bereitstellung der Teilnehmerberichte
AGH – Qualitätsstandards(II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201827
• Erstellung aussagefähiger Teilnehmerbeurteilungen 4 Wochen vor
Beendigung der AGH
• durch das Jobcenter erfolgen unangekündigte Prüfungen zur
Sicherstellung der Qualitätsstandards
• bei Feststellung von Qualitätsmängeln erfolgt ein mündliches bzw.
schriftliches Anhörungsverfahren (gem. §24 SGB X)
• schnelle und unbürokratische Klärung von Sachverhalten (bei Nutzung von
E-Mails bitte das jeweilige Teampostfach verwenden)
eM@w – elektronische
Maßnahmeabwicklung
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201828
• elektronische Maßnahmeabwicklung
• Realisierung erfolgt in Form von Nachrichtenübermittlung zu bestimmten
Anlässen und Zeitpunkten abhängig vom Maßnahmetyp (z.B. Anmeldung
zur Arbeitsgelegenheit, Rückmeldung an das Jobcenter,
Monatsabrechnungen etc.)
• für Maßnahmen ab 20 Teilnehmern ist eM@w verbindlichzu nutzen
• für Maßnahmen unter 20 Teilnehmern steht es dem Träger frei eM@w zu
nutzen, eventuelle Kosten können über die Pauschale erstattet werden
Planung AGH 2018 -Zeitschiene
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201829
• Einreichung Kurzkonzepte virtuell im Bezirksamt ([email protected])
• direkte Weiterleitung an JC M-H durch das BezAzwecks erster Bewertung
• neuen Vordruck für die Kurzkonzepte nutzen (Fokus liegt auf auszuführende Tätigkeiten)
bis 25.08.2017
• Votierung durch das JC M-H und die Fachabteilungen des BezA (unabhängig voneinander)
• Entscheidung JC M-H zur voraussichtlichen Planung 2018 unter Beachtung Förderbarkeit und des Bedarfes sowie gemeinsame Abstimmung mit dem BezA
bis 25.10.2017
• nach Mittelzuteilung Abschluss der Planung und Information an die TrägerEnde 11/17
Planung AGH 2018 – Antragsverfahren
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 201830
• Antragstellung spätestens 12 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn beim Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Träger-Team (849)
• es sind die aktuellen Antragsvordrucke zu nutzen
• bei Problemen oder erforderlicher Verschiebung ist die zuständige Integrationsfachkraft umgehend zu informieren
spätestens 12 Wochen vor
Maßnahmebeginn
• Prüfung der Anträge und Durchführung der Trägergespräche durch die/den Maßnahmeverantwortlichen
spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn
• Bescheiderteilung durch das Team 849spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn
FAV – Planung 2018 /
9. Änderungsgesetz SGB II zum 01.08.2016
31
§ 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen
(1) unverändert
(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des
Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. § 91 Absatz 2 des Dritten Buches
gilt entsprechend.
(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 richtet sich nach der
Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt
und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des
Beitrags zur Arbeitsförderung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. 4§
91 Absatz 2 des Dritten Buches gilt entsprechend. Auf Antrag können dem Arbeitgeber während der
Förderung des Arbeitsverhältnisses die erforderlichen Kosten einer notwendigen sozialpädagogischen
Betreuung erstattet werden.
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018
Auswertung geförderter FAV-Stellen der
Jahre 2012-2017
32Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018
Wichtige Kriterien in der Nutzung des
Förderinstrumentes FAV
33Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2018
• Kompensation der Förderinstrumente FAV und
AGH soll vermieden werden, auf Grundlage des
Berichtes vom Bundesrechnungshof zu FAV- Unterscheidung FAV - Stellen zu AGH - Plätzen
• Ablaufverfahren FAV - von Votierung über
Antragsversendung
• Bedarf neuer Stellen mit Bezug zum Klientel im
Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf- Unterscheidung zu AGH - Plätzen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
• Alle relevanten Unterlagen sind eingestellt unter:
http://www.berlin.de/jobcenter-marzahn-hellersdorf/aktuelles/fuer-traeger/