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Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“ am 15.10.2015

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“

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Herzlich Willkommen

zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern –

Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“

am 15.10.2015

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Gliederung

1.Begrüßung

2. Bericht zur Lage der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) im Landkreis Hildesheim- Situation in den Notunterkünften/ bisherige Erfahrungen - gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes

3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen- Gastfamilien in Form der Inobhutnahme- Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege- Vormundschaften

4. Anforderungen und Verfahrensabläufe- Gastfamilien in Form von Inobhutnahme - Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege- Vormundschaften

5. Verschiedenes und Fragen

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1. Begrüßung

Begrüßung durch den Dezernenten Herrn Wöhler

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2. Bericht zur Lage der UMA im LK Hildesheim

Situation in den Notunterkünften/ bisherige Erfahrungen

Bericht durch Frau Bresser

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Gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes

Vorläufige Inobhutnahme, § 42 a SGB VIII (Aufnahmejugendamt)Dauer 14 Tage

• rechtliche Vertretung des UMA

• geeignete Unterbringung

• Prüfung des Kindeswohls

• Verwandtenzusammenführung

• Gesundheitscheck, erste Alterseinschätzung

• Meldung an Landes Jugendamt nach 7 Tagen

• Übergabe/Transport an das Zuweisungsjugendamt nach 14 Tagen

• Ausnahmeregelung, UMA verbleiben in dem Aufnahmejugendamt

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Gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes

Inobhutnahme, §§ 42 b, 42 SGB VIII (Zuweisungsjugendamt)Dauer ca. 3 Monate

• Unverzügliche Bestellung eines Vormunds

• Kind- jugendgerechte Unterbringung

• Clearingverfahren:- Genauere Prüfung Alterseinschätzung- Familienzusammenführung- Notwendiger Unterhalt- Angemessene med. Versorgung- Zugang zu Bildung und Ausbildung- Sprachkurse- Anschlusshilfen nach §§ 27 ff SGB VIII

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3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen

Gastfamilien in Form von Inobhutnahme:

• …sind Einzelpersonen oder Familien die ein oder zwei junge Menschen vorübergehend in ihrem Haushalt aufnehmen.

• …sind erforderlich, wenn unbegleitete minderjährige Ausländer dem Landkreis Hildesheim zugewiesen wurden und die dauerhafte Perspektive noch nicht geklärt ist.

• Durchschnittlich bleiben diese Jugendlichen etwa12 Wochen in der Gastfamilie.

• Die Begleitung der Gastfamilien erfolgt durch das Jugendamt und einen freien Jugendhilfeträger.

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3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen

Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege:

• der Jugendliche/das Kind verbleibt in der Regel bis zur Volljährigkeit

• Zuständig für die alltäglichen Belange eines Kindes

• grundlegende Erziehung

• Eingehen auf die speziellen Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen

• Unterstützung bei der Verarbeitung von Erlebtem

• geeignete Förderung anbieten in Zusammenarbeit mit Jugendamt und anderen Institutionen.

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3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen

Vormundschaften:

Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn: • er nicht unter elterliche Sorge steht

• die Eltern nicht berechtigt sind

• sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.

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3. Begriffsklärung und Beschreibung der Hilfen

Ein Vormund hat die Aufgabe:

• Gesetzliche und Rechtliche Vertretung anstelle der Eltern zu sein

• Regelmäßige und persönliche Kontakte zum Mündel zu haben

• Pflege und Erziehung des Mündels zu gewährleisten

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4. Anforderungen und Verfahrensabläufe

Anforderungen an Gastfamilien in Form von Inobhutnahme:

• Mindestalter 25 Jahre• Lebenslauf• Motivationsschreiben bezüglich der Aufnahme eines UMA• erweitertes Führungszeugnis• gesundheitliches Attest• ein persönliches Gespräch• ein Hausbesuch• eigenes Zimmer für den Jugendlichen• zeitliche Ressourcen• Erziehungserfahrungen• kein Hilfeempfänger der Leistungen nach §§27 SGB VIII

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4. Anforderungen und Verfahrensabläufe

Anforderungen an Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege:

• Mindestalter 25 Jahre• erweitertes Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden volljährigen

Personen• gesundheitliches Attest• Motivationsschreiben• Lebenslauf • Einkommensnachweis • Schufa-Auskunft • eigenes Zimmer für die Jugendlichen• Sicherstellung der Betreuung• ein Informationsgespräch• ein Gespräch zur Besprechung der Unterlagen• ein Hausbesuch• Teilnahme an einem begleitenden Gastfamilienkurs

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4. Anforderungen und Verfahrensabläufe

Verfahrensablauf für Gastfamilien in Form von Inobhutnahme:

1.Eintragung in die Interessentenliste mit Bemerkung

2. Zusendung des Anschreibens für das Führungszeugnis durch

Jugendamt (JA)

3. Kontaktaufnahme durch das JA

4. Informationsgespräch (erforderliche Unterlagen mitbringen)

5. Hausbesuch – wenn Führungszeugnis vorliegt

6. Abschließende Beratung über Eignung durch JA

7. Rückmeldung durch JA

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4. Anforderungen und Verfahrensabläufe

Verfahrensablauf für Gastfamilien in Form von Vollzeitpflege:

1.Eintragung in die Interessentenliste mit Bemerkung

2. Informationsgespräch über Pflegeformen - erforderliche Unterlagen

werden ausgehändigt

3. Eingang der Dokumente beim Jugendamt (JA)

4. Ein Gespräch und ein Hausbesuch

5. Abschließende Beratung über Eignung durch JA

6. Rückmeldung durch JA

Teilnahme an einem begleitenden Gastfamilienkurs

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4. Anforderungen und Verfahrensabläufe

Verfahrensablauf und Anforderungen Vormundschaften:

• Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

• Informationsgespräch

• Bereitschaft, Zeit und Interesse

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4.Anforderungen und Verfahrensabläufe

Bei Interesse melden Sie sich unter:

Telefon : 05121 / 3094777

Oder unter

[email protected]

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