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Herzlich willkommen zur 19. Stadtratssitzung

Herzlich willkommen zur 19. Stadtratssitzung. Herzlich Willkommen zur 17. öffentlichen Stadtratssitzung

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Herzlich willkommen zur

19. Stadtratssitzung

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Herzlich Willkommen zur 17. öffentlichen Stadtratssitzung

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Tagesordnung

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates

2. Protokollkontrolle

3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher

4. Einwohnerfragestunde

5. Erwerb des bebauten Flurstückes 2/2 der Gemarkung Etzoldshain Landstrasse 40, dorfgemeinschaftshaus Etzoldshain

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Tagesordnung

6. Außerplanmäßige Auszahlungen für den Erwerb des bebauten Flurstückes 2/2 der Gemarkung Etzoldshain – Landstraße 40, Dorfgemeinschaftshaus Etzoldshain

7. Erweiterung der Mehrerlösklausel für die Veräußerung der im Gewerbegebiet „Angerwiesen“ gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick

8. Diskussion und Beschlussfassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Bad Lausick

9. Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Lernmittel für die Oberschule Bad Lausick - entfällt

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Tagesordnung

10. Vergabe von Sportkleingeräten für die Oberschule Bad Lausick

11. Überplanmäßige Personalaufwendungen/Personalauszahlungen für die Grundschule Bad Lausick

12. Erschließung im Wohngebiet „Etzoldshainer Weg“ – Bereich Tulpenweg a) Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem

Versorgungsverband Grimma-Geithain (VVGG) b) außerplanmäßige Zuschüsse an den VVGG für die Herstellung von

Trinkwasseranlagen

13. Anfragen der Stadträte gemäß § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung

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2. Protokollkontrolle

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3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher

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4. Einwohnerfragestunde

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5. Erwerb des bebauten Flurstückes 2/2 der Gemarkung Etzoldshain, gelegen in der Landstraße 40 - Dorfgemeinschaftshaus Etzoldshain – mit einer Größe von 403 m² zu einem Kaufpreis in Höhe von 19.000,00 € von den Eheleuten Steffen und Ingrid Kluge, wohnhaft in der Reichersdorfer Straße 19 in 04651 Bad Lausick.

Das auf dem Grundstück gewährte Leitungsrecht wird von der Stadt Bad Lausick übernommen. Das Grundstück ist ohne Grundschuldlasten - Hypotheken zu erwerben. Die Kaufnebenkosten, wie Notars- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer von voraussichtlich 1.500,00 € sind von der Stadt Bad Lausick zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.

13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

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6. Außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 20.500,00 € für den Erwerb des in der Landstraße 40 und mit dem als Dorfgemein- schaftshaus Etzoldshain genutzten bebauten Flurstückes 2/2 der Gemarkung Etzoldshain (Produktkonto Finanzhaushalt 57310000. 78210000.-Inv.-Nr. 2573100003). Die Finanzierung erfolgt aus den Einnahmen des Verkaufes von Grund- stücken in der Ringstraße (Produktkonto Finanzhaushalt 11131000. 68210000.-Inv.-Nr. 2111310007).

13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

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7. Erweiterung der Mehrerlösklausel für die Veräußerung der im Gewerbegebiet „Angerwiesen“

gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick

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BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/I/19/21/01/2016für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.01.2016

Gegenstand der Vorlage:Erweiterung der Mehrerlösklausel für die Veräußerung der im Gewerbegebiet „Angerwiesen“

gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Erweiterung der Mehrerlösklausel für die Veräußerung der im Gewerbegebiet „Angerwiesen“ gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad

Lausick wie folgt zu:

„Dies gilt auch dann, wenn der Grundbesitz an ein Unternehmen veräußert wird, dessen alleiniger Inhaber Herr Albrecht Krötzsch, seine Ehefrau, Kinder oder Schwiegerkinder sind oder deren Erben.

Werden jedoch vor Ablauf des 15.08.2032 andere als die vorgenannten Personen als Gesellschafter in das Unternehmen aufgenommen, wird der Mehrerlös fällig.“

12-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

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Begründung: Mit Kaufvertrag vom 15.08.2007 (UR.-Nr. 1140/2007) veräußerte die Stadt Bad Lausick die im

Gewerbegebiet „Angerwiesen“ gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick für einen Kaufpreis von 2,00 €/m² an Herrn Albrecht Krötzsch, wohnhaft Beuchaer Oberweg 8a, 04651

Bad Lausick. Gleichzeitig wurde eine Mehrerlösklausel in Höhe von 18,40 €/m²; somit 148.469,60 €, für den Fall vereinbart, dass der Erwerber den Kaufgegenstand ganz oder teilweise innerhalb von 25 Jahren seit

Vertragsabschluss veräußert oder zu anderen Zwecken als wie als Zufahrts- und Abstandsfläche und zur Errichtung einer Tankstelle für die innerbetriebliche Nutzung seines Unternehmens nutzt. Eine

Veräußerung an Ehegatten, Kinder und Schwiegerkinder bleiben davon unberührt, sofern diese die vorgenannten Verpflichtungen des Erwerbers übernehmen und durch Neueintragung einer

Rückauflassungsvormerkung besichern.Mit Schreiben vom 06.01.2016 begehrt Herr Albrecht Krötzsch die Mehrerlösklausel wie o.g. zu erweitern, da er seine bislang als Einzelunternehmen geführte Spedition in eine GmbH & Co.KG

überführen will und der o.g. Grundbesitz darunterfällt.Mit Zustimmung zur Erweiterung der Mehrerlösklausel entfällt die Mehrerlösabführung an die Stadt

Bad Lausick.

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8. Diskussion und Beschlussfassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Bad Lausick

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§ 4 Entgelttabelle

Sportanlage

Nutzergruppe A Nutzergruppe B Nutzergruppe C

Stundensatz

Tagessatz* Stundensa

tz Tagessatz*

Stundensatz

Tagessatz*

große Sporthalle der Oberschule in der Turnerstraße (Zweifelder Sporthalle) **

- ganze Halle 12,50 € 125,00 € 25,00 € 250,00 € 45,00 € 450,00 €

- 2/3 Halle 11,25 € 112,50 € 22,50 € 225,00 € 40,50 € 405,00 €

- 1/3 Halle 10,00 € 100,00 € 20,00 € 200,00 € 36,00 € 360,00 €

- Schulungsraum 5,00 € 50,00 € 10,00 € 100,00 € 20,00 € 200,00 €

kleine Sporthalle der Oberschule in der Frohburger Straße

- ganze Halle 3,75 € 37,50 € 7,50 € 75,00 € 8,50 € 85,00 €

Sporthalle der Grundschule in der Friedrich-von-Schiller-Straße

- ganze Halle 6,25 € 62,50 € 12,50 € 125,00 € 15,00 € 150,00 €

* Nutzungsdauer über 10 Stunden ** ohne Entgelte für die Benutzung der Duschen Für die Nutzung an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % auf alle Nutzungsentgelte erhoben. Für die Nutzung im Punktspielbetrieb wird ein Abschlag in Höhe von 20 % auf die in der Entgelttabelle festgelegten Tagessätze gewährt. Duschmarken für die Benutzung der Duschen in der großen Sporthalle der Oberschule in der Turnerstraße werden durch die Stadtverwaltung Bad Lausick zum Preis von 0,50 € / Marke ausgegeben.

.

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BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/II/19/21/01/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.01.2016

Gegenstand der Vorlage:Diskussion und Beschlussfassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Bad

Lausick Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Bad Lausick, einschließlich der Anlagen 1 – 3, zu.

Die angefügte Entgeltordnung nebst der Anlagen 1-3 sind Bestandteil des Beschlusses.Begründung:

Mit Inbetriebnahme der neuen Schulsporthalle macht sich eine Regelung und Handhabung für die Nutzung der neuen Schulsporthalle erforderlich. Die neue Sporthalle wird vorwiegend und vorrangig

für den Schulsport genutzt. Freie Kapazitäten können durch Vereine oder Andere genutzt werden. Eine entsprechende Regelung der Verfahrensweisen ist in der zu beschließenden Entgeltordnung enthalten.Für alle Sporthallen wurde zudem eine Entgelttabelle erarbeitet, die eine entsprechende Unterteilung

nach Nutzergruppen vorsieht. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt nach intensiver Diskussion in drei Verwaltungsausschusssitzungen

dem Stadtrat, diese Entgeltordnung in der vorgelegten Form zur Beschlussfassung.

13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

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10. Vergabe von Sportkleingeräten für die Oberschule Bad Lausick

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Beschlussvorlage Nr.: III/II/19/21/01/2016

Vergabe Lieferung Kleinsportgeräte

Maßnahme: Lieferung von Kleinsportgeräten für Sportunterricht in der neuen Sporthalle der Oberschule Bad Lausick

Art der Ausschreibung öffentlich beschränkt öffentlich beschränkt freihändig

x

Zur Angebotsabgabe aufgeforderte Unternehmen 5 Angeforderte Ausschreibungsunterlagen Zur Öffnung vorliegende Angebote 5 + Nebenangebote 0 Von der Wertung ausgeschlossene Angebote 3

Gründe: Angebot entspricht nicht den Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis – Ausschluss gemäß § 13 Abs. 4 VOL/A i.V.m. § 16 Abs. 3d VOL/A

Angebotsübersicht (geprüfte Angebote) [brutto]

Bieter A B C D E F

HA 10.189,14 12.325,07

NA - - - - - -

zur Verfügung stehende HH-Mittel: 32.000,00 € Kostenschätzung: 14.000,00 € Vergabevorschlag:

Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag an Bieter C auf das X Hauptangebot zu erteilen, weil: Nebenangebot dieser Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben hat.

geplanter Realisierungszeitraum Februar 2016

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Vergabe der Leistung „Lieferung von Kleinsportgeräten für Sport-unterricht in der neuen Sporthalle der Oberschule Bad Lausick“ an die Sport Thieme GmbH, Helmstedter Straße 40, 38368 Grasleben,zum geprüften Angebotspreis von 10.189,14 €.

13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

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11. Überplanmäßige Personalaufwendungen/Personalauszahlungen

für die Grundschule Bad Lausick

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BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/II/19/21/01/2016

für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.01.2016

Gegenstand der Vorlage:Diskussion und Beschlussfassung für überplanmäßige Personalaufwendungen / Personalauszahlungen für

Grundschule Bad LausickBeschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt den überplanmäßigen Personalaufwendungen / Personalauszahlungen für die Grundschule Bad Lausick in Höhe von insgesamt 19.911,23 €, davon

16.458,73 € für Dienstaufwendungen/-auszahlungen für Arbeiter (Produktkonten 21110100.40122000./70122000.)

526,61 € für Beiträge an Versorgungskassen Arbeiter(Produktkonten 21110100.40222000./70222000.)

2.925,89 € für Sozialversicherungsbeiträge Arbeiter (Produktkonten 21110100.40322000./70322000.) zu.

13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

zustimmenDie Finanzierung erfolgt aus den zweckgebundenen Zuwendungen des Landkreises für die Maßnahme

„Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in Höhe von 15.840,00 € (Produktkonten 21110100.31420000./61420000.) und in Höhe von 4.071,23 € aus nicht benötigten Personalausgaben im

Bereich Standesamt (Produktkonten 1222200.40121000./ 70121000.).

Begründung:Durch das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig wurde der Stadt Bad Lausick für die Dauer von 3 Jahren eine Maßnahme zur Durchführung des Bundesprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden bewilligt. Die Maßnahme dauert vom 01.12.2015 bis zum 30.11.2018. Die Tätigkeit umfasst die Begleitung der Schüler von der Grundschule zur Bushaltestelle sowie

einfache Tätigkeiten zur Unterstützung des Hausmeisters.Die Personalkosten für das Haushaltsjahr 2016 betragen voraussichtlich 19.911,23 €.

Gefördert wird durch das kommunale Jobcenter gemäß Zuwendungsbescheid vom 11.11.2015 ein monatlicher Festbetrag in Höhe von 1.320,00 €, im Jahr 2016 eine Gesamtsumme von 15.840,00 €.

Im Jahr 2016 entsteht somit ein Zuschussbedarf in Höhe von 4.071,23 €.

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Die Finanzierung erfolgt aus den zweckgebundenen Zuwendungen des Landkreises für die Maßnahme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in Höhe von 15.840,00 € (Produktkonten

21110100.31420000./61420000.) und in Höhe von 4.071,23 € aus nicht benötigten Personalausgaben im Bereich Standesamt (Produktkonten 1222200.40121000./ 70121000.).

Begründung:

Durch das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig wurde der Stadt Bad Lausick für die Dauer von 3 Jahren eine Maßnahme zur Durchführung des Bundesprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden bewilligt. Die Maßnahme dauert vom 01.12.2015 bis zum 30.11.2018. Die Tätigkeit umfasst die Begleitung der Schüler von der Grundschule zur Bushaltestelle sowie

einfache Tätigkeiten zur Unterstützung des Hausmeisters.Die Personalkosten für das Haushaltsjahr 2016 betragen voraussichtlich 19.911,23 €.

Gefördert wird durch das kommunale Jobcenter gemäß Zuwendungsbescheid vom 11.11.2015 ein monatlicher Festbetrag in Höhe von 1.320,00 €, im Jahr 2016 eine Gesamtsumme von 15.840,00 €.

Im Jahr 2016 entsteht somit ein Zuschussbedarf in Höhe von 4.071,23 €.

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12. Erschließung im Wohngebiet „Etzoldshainer Weg“ – Bereich Tulpenweg

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BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/19/21/01/16

für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.01.2016 Gegenstand der Vorlage:

Erschließung im Wohngebiet „Etzoldshainer Weg“ - Bereich Tulpenweg a) Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem Versorgungsverband Grimma – Geithain (VVGG)

b) Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen für Investitionszuschüsse für Abwasser- und Trinkwasseranlagen Beschlussvorschlag:Der Stadtrat stimmt

a) dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem VVGG zur Herstellung der Trink- und Abwasseranlagen im Wohngebiet

„Etzoldshainer Weg – Bereich Tulpenweg zu.b) den außerplanmäßigen Zuschüssen an den VVGG für die Herstellung von Trinkwasseranlagen in Höhe von 12.133,55 € (Produktkonto Finanzhaushalt 53300000.78130000. – Inv.-Nr.2533000001) und für die

Herstellung von Abwasseranlagen in Höhe von 25.615,20 € (Produktkonto Finanzhaushalt 53800000.78130000. – Inv.-Nr.2538000001) im Zuge der Erschließung des Wohnbaugebietes

„Etzoldshainer Weg“ - Bereich Tulpenweg zu.

13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

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Die Finanzierung erfolgt aus nicht geplanten Einzahlungen für den Verkauf von zwei in der Ringstraße gelegenen Baugrundstücken (Produktkonto Finanzhaushalt 11131000.68210000. – Inv.-Nr.2111310007)

Begründung:

Im Zuge der Entwurfsplanung zur Erschließung stellte sich die Nutzung vorhandener Anlagen als nicht realisierbar heraus. Der VVGG bestand auf die übliche Verfahrensweise eines Erschießungsvertrages.

Damit hat der Erschließungsträger die Kosten der Abwasser- und Trinkwasseranlagen zu tragen und die Anlagen entsprechend den Vorgaben des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain herzustellen. Der

Versorgungsverband Grimma-Geithain übernimmt nach Fertigstellung und mängelfreier Abnahme die Ver– und Entsorgungsanlagen in seinen Bestand und betreibt diese fortan.

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13. Anfrage der Stadträtegem. § 4 der Geschäftsordnung

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Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend

Ende der 19. öffentlichen Stadtratssitzung