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Hansestadt Stralsund, Amt für Planung und Bau, Abt. Planung und Denkmalpflege B-Plan Nr. 65 Wohngebiet östlich der HochschulalleeGrünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Projekt-Nr.: 26309-00 Fertigstellung: Oktober 2017 Geschäftsführerin: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer Projektleiter: Dipl.-Ing. Karlheinz Wissel Landschaftsarchitekt Mitarbeit: TMA Doreen Berkhahn Dipl.-Ing. Vermessung Sabine Spreer Regionalplanung Umweltplanung Landschaftsarchitektur Landschaftsökologie Wasserbau Immissionsschutz Hydrogeologie UmweltPlan GmbH Stralsund [email protected] www.umweltplan.de Sitz Hansestadt Stralsund Tribseer Damm 2 18437 Stralsund Tel. +49 38 31/61 08-0 Fax +49 38 31/61 08-49 Niederlassung Güstrow Speicherstraße 1b 18273 Güstrow Tel. +49 38 43/46 45-0 Fax +49 38 43/46 45-29 Außenstelle Greifswald Bahnhofstraße 43 17489 Greifswald Tel. +49 38 34/231 11-91 Fax +49 38 34/231 11-99 Geschäftsführerin Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer Zertifikate Qualitätsmanagement DIN EN 9001:2008 TÜV CERT Nr. 01 100 010689 Familienfreundlichkeit Audit Erwerbs- und Privatleben

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Hansestadt Stralsund, Amt für Planung und Bau,

Abt. Planung und Denkmalpflege

B-Plan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“

Grünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Projekt-Nr.:

26309-00

Fertigstellung: Oktober 2017

Geschäftsführerin: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer

Projektleiter: Dipl.-Ing. Karlheinz Wissel

Landschaftsarchitekt

Mitarbeit: TMA Doreen Berkhahn

Dipl.-Ing. Vermessung Sabine Spreer

Regionalplanung

Umweltplanung

Landschaftsarchitektur

Landschaftsökologie

Wasserbau

Immissionsschutz

Hydrogeologie

UmweltPlan GmbH Stralsund

[email protected]

www.umweltplan.de

Sitz Hansestadt Stralsund

Tribseer Damm 2

18437 Stralsund

Tel. +49 38 31/61 08-0

Fax +49 38 31/61 08-49

Niederlassung Güstrow

Speicherstraße 1b

18273 Güstrow

Tel. +49 38 43/46 45-0

Fax +49 38 43/46 45-29

Außenstelle Greifswald

Bahnhofstraße 43

17489 Greifswald

Tel. +49 38 34/231 11-91

Fax +49 38 34/231 11-99

Geschäftsführerin

Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer

Zertifikate

Qualitätsmanagement

DIN EN 9001:2008

TÜV CERT Nr. 01 100 010689

Familienfreundlichkeit

Audit Erwerbs- und Privatleben

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Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen .................................................................................................................... 5

1.1 Planungsanlass ...................................................................................................... 5

1.2 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................... 6

1.3 Methodik ................................................................................................................. 6

2 Das Planungsgebiet ...................................................................................................... 8

2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes .................................................................. 8

2.2 Naturräumliche Einordnung .................................................................................... 8

2.3 Topographie............................................................................................................ 8

2.4 Nutzungs- und Bebauungsstruktur .......................................................................... 8

2.5 Landschaftsplan ...................................................................................................... 9

2.6 Flächennutzungsplan .............................................................................................. 9

2.7 Schutzgebiete und ­objekte ................................................................................... 10

3 Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft .............................. 10

3.1 Boden ................................................................................................................... 10

3.1.1 Bestand ........................................................................................................ 10

3.1.2 Bewertung .................................................................................................... 10

3.2 Wasser ................................................................................................................. 12

3.2.1 Bestand ........................................................................................................ 12

3.2.2 Bewertung .................................................................................................... 12

3.3 Klima und Luft ....................................................................................................... 13

3.3.1 Bestand ........................................................................................................ 13

3.3.2 Bewertung .................................................................................................... 14

3.4 Arten und Lebensräume (Biotope) ........................................................................ 14

3.4.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation ..................................................... 14

3.4.2 Biotopbeschreibung und Bewertung ............................................................. 14

3.4.2.1 Methodisches Vorgehen Bestandserhebung .......................................... 14

3.4.2.2 Biotopbeschreibung ................................................................................ 15

3.4.2.3 Bewertung .............................................................................................. 20

3.4.3 Fauna ........................................................................................................... 22

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3.5 Landschaftsbild ..................................................................................................... 24

3.5.1 Bestand ........................................................................................................ 24

3.5.2 Bewertung .................................................................................................... 24

3.6 Erholungsnutzung ................................................................................................. 25

3.6.1 Bestand ........................................................................................................ 25

3.6.2 Bewertung .................................................................................................... 25

4 Planungsziele .............................................................................................................. 25

4.1 Städtebauliche Entwicklung .................................................................................. 25

4.1.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................ 25

4.1.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................................... 26

4.1.3 Erschließung................................................................................................. 26

4.1.4 Spielplatz ...................................................................................................... 26

4.2 Entwicklungsziele für Natur und Landschaft .......................................................... 27

5 Ermittlung und Bewertung des Eingriffs ................................................................... 28

5.1 Konfliktanalyse ...................................................................................................... 28

5.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffsfolgen ......................... 29

5.3 Verbleibende Eingriffswirkungen und Kompensationsmaßnahmen ....................... 30

6 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ............................................................................. 31

6.1 Methodische Vorgehensweise .............................................................................. 31

6.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf) .......................... 31

6.1.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalentes (Biotopfunktion) ...... 31

6.1.1.2 Ermittlung des additiven Kompensationsbedarfs .................................... 33

6.1.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten

Kompensationsmaßnahmen ......................................................................... 34

6.1.3 Gesamtbilanzierung ...................................................................................... 35

6.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf) ................................... 36

6.2.1 Ermittlung des Freiraumbeeinträchtigungsgrades ......................................... 36

6.2.2 Abgrenzung von Wirkzonen und Beeinträchtigungsintensitäten .................... 36

6.2.3 Ermittlung des biotopbezogenen Kompensationserfordernisses ................... 36

6.2.4 Ermittlung des Kompensationserfordernisses aufgrund betroffener

Biotoptypen .................................................................................................. 37

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6.2.4.1 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung ........................................... 38

6.2.4.2 Biotopbeeinträchtigung mit Funktionsverlust .......................................... 40

6.2.4.3 Biotopbeeinträchtigungen (mittelbare Eingriffswirkungen) ...................... 41

6.2.4.4 Berücksichtigung qualifizierter landschaftlicher Freiräume,

faunistischer und abiotischer Sonderfunktionen und

Sonderfunktionen des Landschaftsbildes ............................................... 41

6.2.4.5 Bilanzierung der kompensationsmindernden Maßnahmen im B-

Plangebiet .............................................................................................. 42

6.2.5 Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfes .............................. 44

6.3 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Planung) ................................ 45

6.3.1 Kompensationsmaßnahmen ......................................................................... 45

6.3.2 Gegenüberstellung der Kompensationsflächenäquivalente Bedarf und

Planung ........................................................................................................ 48

6.4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Baumfällungen ............................................. 48

7 Grünordnerische Festsetzungen ................................................................................ 49

8 Kostenschätzung ......................................................................................................... 55

9 Quellenverzeichnis ...................................................................................................... 56

9.1 Planwerke und Planunterlagen ............................................................................. 56

9.2 Gesetze, Verordnungen, Satzungen ..................................................................... 56

9.3 Literatur ................................................................................................................ 57

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Naturräumliche Gliederung nach LINFOS (LUNG, div. Jahre) ........................... 8

Tabelle 2: Bewertung der Böden entsprechend des Hemerobiegrades ............................ 11

Tabelle 3: Bewertung der Grundwasserverhältnisse ........................................................ 12

Tabelle 4: Einstufung der Bewertungskriterien ................................................................. 20

Tabelle 5: Naturschutzfachliche Gesamtbewertung der Biotope....................................... 21

Tabelle 6: Bestand und Bewertung der Biotope im Plangebiet ......................................... 21

Tabelle 7: Bestand und Bewertung der Gehölzbiotope an der Hochschulallee ................. 22

Tabelle 8: Bestimmung des Kompensationserfordernisses .............................................. 31

Tabelle 9: Bestimmung des Korrekturfaktors auf Grund vorhandener Störungen ............. 32

Tabelle 10: Darstellung der Beeinträchtigungsintensitäten/Wirkzonen ............................... 32

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Tabelle 11: Ermittlung des Kompensationserfordernis für betroffene Biotoptypen im

Planungsgebiet ................................................................................................ 37

Tabelle 12: Vorhabenbezogene Übersicht der Versiegelungsfaktoren ............................... 37

Tabelle 13: Bestimmung des Kompensationsbedarfs, Biotopbeseitigung mit

Versiegelung ................................................................................................... 38

Tabelle 14: Bestimmung des Kompensationsbedarfs Biotopbeseitigung mit

Funktionsverlust .............................................................................................. 40

Tabelle 15: Bilanzierung der kompensationsmindernden Maßnahmen im B-Plangebiet ..... 43

Tabelle 16: Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs ................................... 44

Tabelle 17: Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (KFÄ) (Planung) der

Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Plangebietes ............. 47

Tabelle 18: Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf und -planung ........................... 48

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Intensivacker im Plangebiet ............................................................................. 15

Abbildung 2: Hochschulallee ................................................................................................ 17

Abbildung 3: Baumhecke am Beginn der Hochschulallee ..................................................... 18

Abbildung 4: Älterer Einzelbaum an der Bushaltestelle, dahinter eine Strauchhecke............ 19

Abbildung 5: Beispielhafte Darstellung der geplanten Bepflanzungen der Verkehrs- und

Maßnahmenflächen (unmaßstäblich) ............................................................... 46

Anhang

Bezeichnung Maßstab

Bestandsplan ............................................................................................. 1 : 1.000

Grünordnungsplan ...................................................................................... 1 : 1.000

Ergebnisbericht zur Feldlerchenkartierung 2015

Ergebnisbericht zur Brutvogelkartierung 2016

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

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UmweltPlan

1 Grundlagen

1.1 Planungsanlass

Die Hansestadt Stralsund plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes östlich der

Hochschulallee.

Seit 2010 verzeichnet die Hansestadt Stralsund einen Einwohnerzuwachs. Die Einwoh-

nerzahl stieg von ca. 56.900 auf ca. 59.100 (2016). Damit zeichnet sich eine positive

Trendwende bei dem über zwei Jahrzehnte andauernden Einwohnerrückgang ab. Die im

Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) aktuell

erstellte Bevölkerungs- und Haushaltsprognose geht von einer Stabilisierung der Wande-

rungsgewinne aus und prognostiziert deshalb eine nur geringe Bevölkerungsabnahme

bis 2030 (ca. 500 Einwohner). Wegen künftiger kleinerer Haushaltsgrößen bleibt die Zahl

der Haushalte von ca. 31.000 jedoch nahezu konstant. Der daraus abgeleitete künftige

Wohnraumbedarf kann nur durch eine langfristige, kontinuierliche Entwicklung von Woh-

nungsbaustandorten gesichert werden.

Der Entwicklung von weiteren Gebieten für den individuellen Wohnungsbau kommt dabei

eine besondere Bedeutung zu. In den vergangenen Jahren wurden in der Hansestadt

jährlich ca. 60-90 Einfamilienhäuser errichtet. Die Nachfrage nach attraktiven Bauplätzen

ist unverändert hoch, bevorzugt nach Grundstücken in Wassernähe. Ufernahe Baupoten-

ziale stehen jedoch nur begrenzt zur Verfügung.

Um die Attraktivität der Hansestadt Stralsund als Wohnort zu sichern und weiter zu stei-

gern, soll ein vielfältiges, vielgestaltiges Wohnraumangebot an unterschiedlichen, und

dabei insbesondere an Standorten mit Wasserbezug vorgehalten werden. Deshalb soll

auf der bisher nicht für eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Ackerfläche am nördli-

chen Stadtrand östlich der Hochschulallee ein neuer hochwertiger Wohnungsbaustandort

entstehen.

Die Hansestadt Stralsund stellt daher den Bebauungsplan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der

Hochschulallee" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf.

Mit der Erstellung der für das B-Planverfahren erforderlichen umweltfachlichen Gutachten

wurde das Planungsbüro UmweltPlan GmbH Stralsund beauftragt.

Zu den beauftragten Leistungen gehört der vorliegende Grünordnungsplan. Die Erstel-

lung des Grünordnungsplanes erfolgte nach § 11 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 11 NatSch

AG M-V. Die Aufgabe des Grünordnungsplanes besteht darin, die Anforderungen an die

Nutzung von Natur und Landschaft im Geltungsbereich des B-Plans zu konkretisieren.

Der Grünordnungsplan beinhaltet darüber hinaus die Abhandlung der Eingriffs-/ Aus-

gleichsbilanzierung nach § 14 ff BNatSchG.

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6

UmweltPlan

1.2 Rechtliche Grundlagen

Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung des Grünordnungsplanes

bilden:

1.) Baugesetzbuch (BauGB)

2.) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

3.) Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnatur-

schutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V)

4.) Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) der Hansestadt

Stralsund

Die Verpflichtung, die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Land-

schaftspflege bei der Erstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen, ergibt sich sowohl

aus § 1 Abs. 7 und § 1a BauGB als auch aus § 14 BNatSchG (i. V. m. § 12 NatSchAG

M­V).

Der Bebauungsplan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“ der Hansestadt

Stralsund bereitet einen Eingriff im naturschutzrechtlichen Sinne vor (§ 14 Abs. 1

BNatSchG), da aufgrund des Vorhabens eine Veränderung der Gestalt und Nutzung von

Grundflächen stattfinden wird, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das

Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen kann.

Nach § 15 Abs. 1 BNatSchG ist der Verursacher des Eingriffs dazu verpflichtet, vermeid-

bare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Nach § 15 Abs. 2

BNatSchG ist der Verursacher zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichs-

maßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Um den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 BNatSchG zu

entsprechen, werden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und

der Landschaftspflege in einem zu diesem Zweck geeigneten Fachplan, dem Grünord-

nungsplan, dargestellt.

Inwiefern die Inhalte des Grünordnungsplanes in den Bebauungsplan aufgenommen

werden, ergibt sich aus der Abwägung mit den anderen, bei der Aufstellung des Be-

bauungsplanes zu berücksichtigenden Belangen (§ 1 Abs. 6 BauGB).

1.3 Methodik

Die Aufnahme von Natur und Landschaft erfolgte anhand von Ortsbegehungen, ver-

schiedenen Grundlagenmaterialien (siehe Quellenverzeichnis), thematischen Karten und

Luftbildern. Im Anschluss an die Bestandsdarstellung wurde die Bedeutung von Boden,

Wasser, Klima, Luft, Arten und Lebensräume (Biotoptypen), Orts-/Landschaftsbild und

Erholungsnutzung bewertet.

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7

UmweltPlan

Das Bewertungsschema für die abiotischen Faktoren, das Orts-/ Landschaftsbild und

Erholungsnutzung differenziert zwei Wertstufen (allgemeine und besondere Bedeutung).

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt gemäß den Vorgaben der „Hinweise zur Eingriffs-

regelung“ (LUNG 1999) in vier Wertstufen (gering, mittel, hoch und sehr hoch).

Nach der Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Bebauungsplanes eine Analyse der

städtebaulichen Entwicklung, bei der Aussagen über die zukünftige Nutzung des Pla-

nungsgebietes gemacht werden. Es werden Ziele für die Entwicklung von Natur, Land-

schaft und Erholungsnutzung abgeleitet. Die Konflikte und Beeinträchtigungen, die sich

auf Grund der naturschutzfachlichen Ziele und der zu erwartenden Eingriffe durch das

Planungsvorhaben ergeben, werden benannt.

Zur Verwirklichung der Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschafts-

pflege gemäß Bundesnaturschutzgesetz werden Maßnahmen zur Vermeidung und Mini-

mierung der Eingriffe durch das Bauvorhaben aufgezeigt. Für die verbleibenden Ein-

griffswirkungen werden im Anschluss Maßnahmen, die zu einer Kompensation führen,

genannt. Sind durch das Vorhaben nur abiotische Wert- und Funktionselemente allge-

meiner Bedeutung betroffen, erfolgt eine Wiederherstellung über die Kompensation des

betroffenen Lebensraum- und Artenpotenzials. Entsprechend dem Indikatorprinzip spie-

gelt der Biotoptyp mit seiner Vegetation die Ausprägung von Boden, Wasser, Klima usw.

wieder. Bei Kompensationsmaßnahmen ist in der Regel von Mehrfachfunktionen auszu-

gehen. Das heißt, dass einzelne Maßnahmen gleichzeitig zur Wiederherstellung ver-

schiedener Wert- und Funktionselemente dienen. Bei Eingriffen, die abiotische Funktio-

nen mit besonderer Bedeutung betreffen, wird geprüft, ob die Kompensation über die

Biotopfunktion ausreichend ist, oder ob zusätzliche Maßnahmen zur Kompensation der

Eingriffsfolgen erforderlich sind. Das Landschaftsbild wird gesondert berücksichtigt.

Kompensationsmaßnahmen für das Lebensraum- und Artenpotenzial können angerech-

net werden, wenn sie der landschaftsästhetischen Aufwertung dienen.

Der Nachweis einer ausreichenden Kompensation erfolgt durch eine abschließende

Bilanzierung. Grundlage bilden die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landesamtes für

Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG 1999). Bei dieser

Methodik werden entsprechend dem erwähnten Indikatorprinzip die Biotoptypen als

Grundlage herangezogen.

Die Grünordnerischen Maßnahmen werden, angelehnt an die Festsetzungsmöglichkeiten

nach dem Baugesetzbuch, textlich beschrieben und in einer Karte dargestellt, so dass sie

dann unter Abwägung mit anderen Belangen in den Bebauungsplan übernommen wer-

den können.

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8

UmweltPlan

2 Das Planungsgebiet

2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes

Das ca. 6,54 ha große Plangebiet liegt im Stadtgebiet Knieper, Stadtteil Knieper Nord,

und umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 2, die Flurstücke 17/6 und 18/5, jeweils

anteilig. Es wird begrenzt im Norden durch bewirtschaftete Ackerflächen, im Osten durch

den öffentlichen Uferstreifen am Strelasund mit integriertem Ostseeküstenradweg, im

Süden durch den in Umsetzung befindlichen Bebauungsplan Nr. 64 „Wohngebiet nördlich

der Studentensiedlung Holzhausen“ und im Westen durch die Hochschulallee.

2.2 Naturräumliche Einordnung

Entsprechend der naturräumlichen Gliederung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

wird das Planungsgebiet wie folgt eingeordnet:

Tabelle 1: Naturräumliche Gliederung nach LINFOS (LUNG, div. Jahre)

Kategorie Bezeichnung

Landschaftszone 2 Nordöstliches Flachland

Großlandschaft 20 Nordöstliche Lehmplatten

Landschaftseinheit 200 Lehmplatten nördlich der Peene

2.3 Topographie

Charakteristisch ist die in Richtung Osten und Südosten abfallende Hanglage, von der

aus eine offene Blickbeziehung zum Strelasund und die Insel Rügen besteht. Die Gelän-

detopographie bewegt sich zwischen ca. 18 m und ca. 6 m über NHN, wobei im Nord-

westen an der Hochschulallee ein weitgehend ebenes Gelände mit geringen Höhenun-

terschieden besteht.

2.4 Nutzungs- und Bebauungsstruktur

Das B-Plangebiet umfasst im Wesentlichen eine intensiv genutzte Ackerfläche (99,3 %).

Im Westen reicht das B-Plangebiet bis zum Alleebaumbestand der Hochschulallee. Die

Hochschulallee liegt jedoch bereits außerhalb des B-Plangebietes. Im Osten grenzt das

B-Plangebiet an einen öffentlichen Uferstreifen, in dem der Ostseeküstenradweg verläuft.

Der Ostseeküstenradweg befindet sich jedoch bereits außerhalb des Plangebietes. Le-

diglich ein radwegbegleitender Rasenstreifen liegt noch im Plangebiet. Im Süden grenzt

das B-Plangebiet an den Bebauungsplan Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studentensied-

lung Holzhausen“, der den angrenzenden Bereich als Ausgleichsfläche festsetzt. Geplant

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UmweltPlan

ist hier die Anlage eines Extensivgrünlands mit punktueller Bepflanzung, das das geplan-

te Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen umschließen wird.

Bebauungsstrukturen sind im B-Plangebiet nicht vorhanden.

2.5 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Hansestadt Stralsund, der Anlage des seit 1999 rechtswirksamen

Flächennutzungsplanes ist, wird das Plangebiet als Baufläche sowie als Freifläche mit

landschaftspflegerischer Zielstellung dargestellt (siehe Unterlagen zur Änderung des

Landschaftsplanes - beigeordnet zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes). Die im

Plangebiet dargestellten Freiflächen mit landschaftspflegerischer Zielstellung umfassen

die geplanten Ausgleichsflächen.

Auch der Uferbereich des Strelasunds wird im betreffenden Bereich als Freifläche mit

landschaftspflegerischer Zielstellung dargestellt. Der Ostseeküstenradweg ist hier als

wichtiger Fuß- und Radweg eingetragen.

Weiterhin ist der naturschutzrechtliche Küstenschutzstreifen nachrichtlich dargestellt.

2.6 Flächennutzungsplan

Nach § 8 Abs. 2 BauGB müssen Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwi-

ckelt werden.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund ist das Planungsge-

biet als "Wohnbaufläche" und als "Grünfläche" dargestellt (Stand 13. Änderung, geneh-

migt durch die höhere Verwaltungsbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen am

13.12.2016, rechtswirksam mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 18.01.2017

im 1. Amtsblatt 2017 der Hansestadtstadt Stralsund).

Der vorliegende B-Plan folgt damit dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB.

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UmweltPlan

2.7 Schutzgebiete und ­objekte

Das Plangebiet liegt anteilig im 150 m breiten Küstenschutzstreifen nach § 29 Abs. 1

NatSchAG M-V sowie im Küstenbereich (200 m von der Mittelwasserlinie) nach § 89

LWaG M-V.

Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete und – objekte vorhanden.

Der außerhalb des Plangebietes befindliche Alleebaumbestand der Hochschulallee ist

nach § 19 NatSchAG M-V gesetzlich geschützt.

An der Hochschulallee sind darüber hinaus außerhalb des Plangebietes nach

§ 18 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Einzelbäume sowie nach § 20 gesetzlich

geschützte Baum- und Strauchhecken vorhanden.

3 Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft

3.1 Boden

3.1.1 Bestand

Die geologischen Bildungen und die Oberflächengestalt im Raum der Hansestadt Stral-

sund bzw. im Bereich des Plangebietes sind in der Weichseleiszeit entstanden. Vorzufin-

den sind hauptsächlich Geschiebemergel und Geschiebelehm.

Im Plangebiet sind nach der Landesweiten Analyse der Landschaftspotentiale in Meck-

lenburg-Vorpommern (Kartenportal Umwelt M-V, abgerufen im Oktober 2016) Sand-

Tieflehme, sickerwasserbestimmt, Lehme/Tieflehme, sickerwasserbestimmt, und Leh-

me/Tieflehme, grundwasserbestimmt und/oder staunass, > 40 % hydromorph, verbreitet.

Die Bodenwertzahlen im Plangebiet liegen zwischen 40 und 58 Punkten gem. Reichsbo-

denschätzung.

Die Böden des Planungsgebietes sind durch die vorliegende intensive landwirtschaftliche

Bewirtschaftung erheblich anthropogen beeinflusst.

3.1.2 Bewertung

Der Boden erfüllt für den Naturhaushalt und für die menschlichen Bedürfnisse sehr viele

Funktionen. Dieser Sachverhalt kommt in einer Vielzahl von Funktionen und Potenzialen,

wie z. B. biotisches Ertragspotenzial, Speicherpotenzial, Wasserrückhaltevermögen,

Lebensraumfunktion, Filterfunktion, klimatische Funktion zum Ausdruck. Dabei werden

diese Funktionen und Potenziale nicht allein vom Boden ausgeübt, sondern durch das

Zusammenwirken aller Komponenten in der Landschaft.

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UmweltPlan

Da nur ein weitestgehend ungestörter Boden seinen Aufgaben im Landschaftshaushalt

gerecht werden kann, ist für die Bewertung des Bodens vor allem der Hemerobiegrad

(Natürlichkeitsgrad) von Bedeutung. Dieser geht aus der derzeitigen und ehemaligen

Nutzung hervor.

Die Leistungsfähigkeit des Bodens wird im Wesentlichen durch die anthropogene Beein-

flussung und das Zusammenwirken mit anderen Komponenten (vor allem Wasser und

Vegetation) bestimmt.

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Biotopkartierung und orientiert sich dabei an

den Wertmaßstäben von JESCHKE (1993), NEIDHARDT & BISCHOPINCK (1994), KARL

(1997) und GLÖSS (1997).

Innerhalb der Bewertungsskala von 0 - 4,0 werden die Böden entsprechend ihres

Hemerobiegrades eingeschätzt (vgl. Tabelle 2).

Tabelle 2: Bewertung der Böden entsprechend des Hemerobiegrades

Bodenkategorie Hemerobie Wertstufe

überbaute, versiegelte Böden, Versiegelungsgrad 85 bis 100 %

metahemerob (vegetationsfreie, vom Menschen überprägte Bereiche)

0

allgemeine Bedeutung

Aufschüttung mit vorbelasteten Substraten, ver-dichtet

0,2

stark degradierte, urbane Böden

polyhemerob (stark anthropogen ge-prägt)

0,3 - 0,5

teilversiegelte Böden (z. B. durch Rasengitter-steine)

0,5

Aufschüttung mit weitgehend unbelasteten Sub-straten, verdichtet

0,7

intensiv genutzte Böden der Landwirtschaft, Gartenland

euhemerob (stark anthropogen be-einflusst)

1,0

unversiegelte Stadtböden mit noch weitgehend vorhandenem, natürlichen Bodenaufbau

2,0

Böden intensiv genutzter Forste 2,5

extensiv genutzte Böden der Land- und Forst-wirtschaft

mesohemerob (mäßig anthropogen beeinflusst)

3,0

besondere Bedeutung

Böden, die niemals einer intensiven Nutzung unterlagen und Gebiete des Natur- und Arten-schutzes

oligohemerob (wenig anthropogen beeinflusst)

3,5

Böden ohne anthropogene Veränderungen ahemerob (natürlich)

4,0

Die Böden im Plangebiet sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung stark

anthropogen beeinflusst. Die Bodenverhältnisse im Plangebiet sind damit nur von allge-

meiner Bedeutung.

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UmweltPlan

3.2 Wasser

3.2.1 Bestand

Grundwasser

Der Grundwasserflurabstand beträgt im Plangebiet mehr als 10 m. Das Grundwasser ist

durch bindige Deckschichten geschützt.

Oberflächennah ist im Planungsgebiet lediglich Schicht- und Stauwasser an der Ge-

schiebemergeloberfläche ausgebildet, das reliefentsprechend Richtung Strelasund fließt.

Oberflächengewässer

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

3.2.2 Bewertung

Die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet werden hinsichtlich ihrer Natürlichkeit und

Qualität, bezüglich der Grundwasserschutzfunktion und der Bedeutung des Grundwas-

sers im Naturhaushalt bewertet.

Das Bewertungsschema wurde in Anlehnung an die Bodenbewertung auf der Grundlage

der Angaben des hydrogeologischen Kartenwerkes der DDR und der Biotopverhältnisse

entwickelt.

Innerhalb der Bewertungsskala von 0 - 4,0 werden die naturräumlichen Einheiten nach

folgendem, allgemeinem Bewertungsschema eingeordnet:

Tabelle 3: Bewertung der Grundwasserverhältnisse

Grundwasserverhältnisse Wertstufe

Gebiete mit geringer Grundwasserneubildungsrate geschütztes Grundwasservorkommen

1,0

allgemeine Bedeutung

Trinkwasserschutzzone III

2,0 Gebiete mit hoher Grundwasserneubildungsrate (Stufe 1-3)

grundwasserbeeinflusste Niederungen

Grundwassersickerungsgebiet, Gebiet mit hohem Grundwasserdargebot 2,5 allgemeine oder

besondere Bedeutung

Gebiete mit hoher Grundwassergefährdung durch Schadstoffeintrag

veränderte Moore 2,5 bis 1

Trinkwasserschutzzone II

Gebiete mit hoher Grundwasserneubildungsrate (Stufe 4) 3,0

besondere Bedeutung

naturnahe Moore 3,5

natürliche/naturnahe Überschwemmungsgebiete 3,0-4,0

Trinkwasserschutzzone I 4,0

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UmweltPlan

Das Plangebiet ist hinsichtlich seiner Grundwasserverhältnisse von allgemeiner Bedeu-

tung. Das Grundwasservorkommen ist geschützt.

3.3 Klima und Luft

3.3.1 Bestand

Das Plangebiet liegt nach BILLWITZ ET AL. (1993) im Klimagebiet "Ostseeküstenklima" und

hier im Gebiet "Westliches Küstenklima" und in der Untereinheit "Küstenklima des Darß

und Nordrügens".

Die lokal klimatische Situation wird im Wesentlichen durch die Windverhältnisse geprägt,

wobei im Jahresverlauf die westlichen Winde den Hauptanteil einnehmen. Das langjähri-

ge Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei 8 °C. Die Temperaturamplitude reicht von –

0,5 °C im Januar bis 16,8 °C im Juli.1

Der jahreszeitlich wechselnde Einfluss der Ostsee auf das Küstengebiet ist witterungsab-

hängig. Besonders bei Wetterlagen mit Winden von See her ist ihre maritime Wirkung

besonders groß, während Wetterlagen mit Winden aus dem südlichen Quadranten den

Ostsee-Einfluss stark zurückdrängen. Der sogenannte „Ostseefrühling“ bringt mit den

häufigen nördlichen bis östlichen Winden des Frühjahrs über die noch stark ausgekühlte

Ostsee hinweg eine besonders empfindliche Abkühlung und auffällig späte Entfaltung der

Vegetation, aber auch Trockenheit und Windverwehungen an der Küste und auf den

Äckern des Hinterlandes. Der Sommer ist i.d.R. bei häufiger Zyklonentätigkeit eine Jah-

reszeit mit wechselndem Charakter und maritim-gemäßigten Temperaturen. Im zumeist

ruhigen Herbst mit nicht seltenen Schönwetterlagen macht sich die langsamere Abküh-

lung der Wassermasse der See temperaturerhöhend bemerkbar. Dieser günstige Milde-

rungseffekt auf das Küstengebiet reicht frostabschwächend bis weit in den Winter hinein.

Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge liegt in Stralsund bei 625 mm.

Die Luftgüte im Plangebiet wird durch die Küstennähe positiv beeinflusst, da die höheren

Windgeschwindigkeiten den Luftaustausch begünstigen.

Ebenso hat die Lage in der Nähe des Wassers im Allgemeinen einen stabilisierenden

Einfluss auf die Jahrestemperatur und begünstigt eine höhere Luftfeuchtigkeit. So kann

es im Raum Stralsund zu einer erhöhten Nebelbildung kommen2.

1 Messstation Greifswald, www.klimadiagramme.de

2 Landschaftsplan der Hansestadt Stralsund, 1996

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UmweltPlan

3.3.2 Bewertung

Aufgrund der dominierenden klimatischen Wirkung der nahe gelegenen Ostsee wird den

im Plangebiet vorhandenen klimatisch wirksamen Strukturen (Ackerfläche mit Kaltluftbil-

dungsfunktion) nur eine allgemeine Bedeutung für die örtlichen lufthygienischen und

mikroklimatischen Verhältnisse beigemessen.

3.4 Arten und Lebensräume (Biotope)

3.4.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation

Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) spiegelt das Vegetationsbild wieder,

das sich bei Nutzungsaufgabe und einsetzender Sukzession unter den aktuellen stand-

örtlichen Verhältnissen einstellen würde. Somit finden die aktuellen standörtlichen Ver-

hältnisse mit all ihren Modifizierungen und Veränderungen, in Folge der menschlichen

Nutzung, einen zusammenfassenden Ausdruck. Da dies in einer ausgeprägten Kultur-

landschaft kaum umsetzbar ist, handelt es sich bei der HpnV um einen hypothetischen

Ansatz. Dennoch hat eine Aussage zur HpnV eine wichtige Bedeutung hinsichtlich der

Einschätzung bzw. Beurteilung des naturräumlichen Potenzials der Landschaft. Vegetati-

onsbestimmend ist dabei das Verhältnis von Sand zu Lehm im Untergrund und der

Feuchtegrad ausgehend vom Grundwasserregime.

Auf Grund der klimatischen, hydrologischen und geologischen Verhältnisse würden sich

im Planungsgebiet, nach Einstellung jeglicher Nutzungen, subatlantische Buchenwälder

einstellen.

3.4.2 Biotopbeschreibung und Bewertung

3.4.2.1 Methodisches Vorgehen Bestandserhebung

Zur Erfassung der Biotope im B-Plangebiet erfolgte am 10.10.2016 eine flächendeckende

Biotopkartierung. Zur Orientierung im Gelände wurden das Stadtkartenwerk (Maßstab

1:500) und digitale Orthofotos genutzt.

Die Bestandserhebung erfolgte nach der „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen

und FFH-Lebensraumtypen“ des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V 2013). Für jeden Standort wurden ein Hauptcode

und soweit erforderlich Nebencodes vergeben. Die zeichnerische Darstellung der erfass-

ten Biotope erfolgt im Bestandsplan im Maßstab 1:1.000.

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UmweltPlan

3.4.2.2 Biotopbeschreibung

Die bestehenden Biotopstrukturen des Plangebietes sind sehr stark vom Wirken des

Menschen beeinflusst. Der größte Teil des Plangebietes wird als Ackerfläche intensiv

genutzt. Nur randlich sind weitere Biotopstrukturen ausgeprägt. Die floristische Ausprä-

gung des Plangebietes weicht somit erheblich von der heutigen potenziellen natürlichen

Vegetation (subatlantische Buchenwälder) ab.

Im Plangebiet wurden im Einzelnen die folgenden Biotoptypen erfasst:

ACL: Lehm- bzw. Tonacker (Biotop 1)

RHK: Ruderaler Kriechrasen (Biotop 2)

RHU: Ruderale Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte (Biotop 2)

PER: Artenamer Zierrasen (Biotop 3)

Der intensiv genutzte Ackerstandort im Plangebiet ist als Lehm- bzw. Tonacker (ACL)

ausgeprägt. Der Acker nimmt ca. 99,3 % des gesamten Plangebiets ein (siehe nachfol-

gende Abbildung 1).

Abbildung 1: Intensivacker im Plangebiet

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UmweltPlan

Randlich reichen in das westliche Plangebiet ruderale Kriechrasen (RHK) hinein, die

entlang der Hochschulallee ausgeprägt sind. Als ruderale Kriechrasen werden

gräserdominierte Biotope bezeichnet, die in der Regel keiner Nutzung unterliegen. Die

Kriechrasenvegetation an der Hochschulallee wird bestimmt durch Quecke (Elymus

repens), Löwenzahn (Taraxacum spec.), Knaulgras (Dactylis glomerata) und Spitzwege-

rich (Plantago lanceolata). Stellenweise bilden Ackerkratzdistel (Cirsium arvense), Beifuß

(Artemisia vulgaris) und Klette (Arctium spec.) staudenreichere Bereiche, die als ruderale

Staudenfluren frischer bis trockener Mineralstandorte (RHU) im Nebencode erfasst wur-

den. Im Osten des Plangebietes ist am Ostseeküstenradweg ein schmaler Grünstreifen

ausgeprägt, der als artenarmer Zierrasen (PER) angesprochen werden kann. Artenarme

Zierrasen werden durch häufige Pflege kurzrasig gehalten und sind von Gräsern domi-

niert. Der Ostseeküstenradweg befindet sich außerhalb des Plangebietes.

Gesetzlich geschützte Biotope bzw. Bäume sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Gehölzbestand an der Hochschulallee

Der Gehölzbestand an der Hochschulallee befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs

des Bebauungsplanes. Aufgrund einer möglichen Betroffenheit durch die Planung wurde

dieser Gehölzbestand im Zuge der Biotoperfassung ebenfalls kartiert. Im Einzelnen wur-

den die folgenden Biotoptypen erfasst:

BAG: Geschlossene Allee (§ 19) (Biotop 4)

PHX: Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (Biotop 4)

BHB: Baumhecke (§ 20) (Biotop 5)

BRG: Geschlossene Baumreihe (§ 19) (Biotop 5)

BBA: Älterer Einzelbaum (§ 18) (Biotop 6)

BHF: Strauchhecke (§ 20) (Biotop 7)

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UmweltPlan

Der dem südlichen Teil des B-Plangebietes vorgelagerte Gehölzbestand der Hochschul-

allee ist als geschlossene Allee (BAG) ausgeprägt, die nach § 19 NatSchAG M-V gesetz-

lich geschützt ist (siehe Abbildung 2). Bestandsbildende Baumart ist Spitzahorn (Acer

platanoides). Beigemischt ist im betreffenden Bereich ein Apfelbaum (Malus domesticus).

Im Unterstand der Alleebäume finden sich Siedlungsgebüsche heimischer Gehölzarten

(PHX), die überwiegend aus schwarzem Holunder (Sambucus nigra) und z.T. auch aus

Schlehen (Prunus spinosa) bestehen.

Abbildung 2: Hochschulallee

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UmweltPlan

Im mittleren Abschnitt bis zur Bushaltestelle findet sich eine dichte Baumhecke (BHB)

(siehe Abbildung 3), die durch Gehölzaufwuchs aus einer geschlossenen Baumreihe

(BRG) hervorgegangen ist. Die ursprüngliche Baumreihe besteht aus Spitzahorn (Acer

platanoides) und Vogelkirschen (Prunus avium). Die genannten zwei Baumarten sind

auch als Gehölzaufwuchs in der Baumhecke stark vertreten. Weitere Arten sind Apfel-

baum (Malus domesticus), Esche (Fraxinus excelsior), Weißdorn (Crataegus monogyna),

Schlehe (Prunus spinosa), Hasel (Corylus avellana), schwarzer Holunder (Sambus nigra)

und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum).

Abbildung 3: Baumhecke am Beginn der Hochschulallee

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UmweltPlan

Nördlich der Bushaltestelle befinden sich ein älterer nach § 18 NatSchAG M-V gesetzlich

geschützter Einzelbaum (BBA) und eine nach § 20 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte

Strauchhecke (BHF) (siehe Abbildung 4). Bei dem Einzelbaum handelt sich um eine

Esche (Fraxinus excelsior). Die Strauchhecke steht direkt an der Parower Chaussee.

Abbildung 4: Älterer Einzelbaum an der Bushaltestelle, dahinter eine Strauchhecke

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UmweltPlan

3.4.2.3 Bewertung

Grundlage für die Bewertung der Biotope sind die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (HZE

LUNG M-V 1999). Zur Bewertung werden gemäß den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“

(HzE LUNG M-V 1999) die Kriterien

- Regenerationsfähigkeit,

- Gefährdung/Seltenheit nach der Roten Liste Biotoptypen der BRD,

- Struktur- und Artenvielfalt und

- Naturnähe

herangezogen.

Die Regenerationsfähigkeit (R) eines Biotops leitet sich vor allem aus dessen zeitlicher

Wiederherstellbarkeit ab. In Abhängigkeit von der Entwicklungsdauer des jeweiligen

Biotoptyps erfolgt die Einschätzung einer Wertstufe.

Die Bewertung der Gefährdung (G) findet auf Grundlage der "Roten Liste der Biotopty-

pen" entsprechend des regionalen Gefährdungsgrades der Biotope statt. Die Gefährdung

eines Biotops ist abhängig von der natürlich oder anthropogen bedingten Seltenheit und

von der Empfindlichkeit gegenüber einwirkenden Störungen. Berücksichtigt wird bei der

Bewertung auch das Vorkommen seltener und bedrohter Pflanzenarten in den Biotopty-

pen.

Die Struktur- und Artenvielfalt (V) wird anhand der typischen Artenausstattung und

Strukturausprägung der Biotope gemäß Biotopkartieranleitung (LUNG 2013) eingeschätzt.

Als Naturnähe (N) wird der Grad des menschlichen Einflusses auf die Gestalt, Entwick-

lung und Entstehung eines Biotops verstanden. Die Einstufung der Naturnähe erfolgt

anhand des Intensitätsgrades der anthropogenen Überprägung.

Die Einschätzung der Kriterien wird für jedes Biotop anhand der Wertstufen 0 (nachran-

gig/ sehr gering) bis 4 (sehr hoch) vorgenommen. Die Wertstufen werden wie folgt unter-

schieden:

Tabelle 4: Einstufung der Bewertungskriterien

Bewertung / Wertstufe

Regenerations-zeit (R)

Gefährdung (G) Struktur- und Artenviel-falt (V)

Naturnähe (N)

nachrangig (n) / sehr gering – 0

- (keine Einstu-fung sinnvoll)

nicht gefährdet / Einstu-fung nicht sinnvoll

- (künstl. Biotope) künstlich

gering (g) – 1 1-25 Jahre potenziell gefährdet; im Rückgang, Vorwarnliste

geringe Ausprägung von Strukturen und Habitaten

naturfremd

mittel (m) – 2 26-50 Jahre gefährdet mittlere Ausprägung von Strukturen und Habitaten

(bedingt) naturfern

hoch (h) – 3 51-150 Jahre stark gefährdet hohe Ausprägung von Strukturen und Habitaten

(bedingt) naturnah

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Bewertung / Wertstufe

Regenerations-zeit (R)

Gefährdung (G) Struktur- und Artenviel-falt (V)

Naturnähe (N)

sehr hoch (sh) – 4

> 150 Jahre von vollständiger Vernichtung bedroht

sehr hohe Ausprägung von Strukturen und Habitaten

unberührt/ natürlich

Die naturschutzfachliche Gesamtbewertung der Biotoptypen erfolgt aufgrund der

jeweils höchsten Bewertung der vorher beschriebenen Kriterien. Dabei ergibt sich folgen-

de Abstufung:

Tabelle 5: Naturschutzfachliche Gesamtbewertung der Biotope

Naturschutzfachliche Bewertung Bewertungsklasse

0 nachrangig

1 gering

2 mittel

3 hoch

4 sehr hoch

Eine zusammenfassende Beschreibung und Bewertung aller im Vorhabenbereich vorge-

fundener Biotoptypen erfolgt in den nachfolgenden Tabelle 6 und Tabelle 7).

Tabelle 6: Bestand und Bewertung der Biotope im Plangebiet

Nr. Haupt-code

Neben-/ Überlage-rungscode

Kurzbeschreibung § Bewertung3

R G V N Gesamt

1 ACL - Lehm- bzw. Tonacker - - 1 1 1 1 (gering)

2 RHK RHU Ruderaler Kriechrasen i.V.m. ruderaler Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte

- - 2 1 1 2 (mittel)

3 PER - Artenarmer Zierrasen; wegbe-gleitende Rasenflur am Ost-seeküstenradweg

- - - 1 - 1 (gering)

3 Kategorien: R = Regenerationszeit, G = Gefährdung, V = Struktur- und Artenvielfalt, N = Naturnähe; inhaltliche Bewer-

tung: 0 = nachrangig, 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch

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Tabelle 7: Bestand und Bewertung der Gehölzbiotope an der Hochschulallee

Nr. Haupt-code

Neben-/

Überlage-rungscode

Kurzbeschreibung § Bewertung4

4 BAG PHX Geschlossene Allee (Hoch-schulallee) und Siedlungsge-büsch aus heimischen Arten an der Hochschulallee

§ 19 3 2 3 3 3 (hoch)

5 BHB BRG Baumhecke an der Hochschul-allee, hervorgegangen aus einer geschlossenen Baum-reihe

§ 20 3 3 3 3 3 (hoch)

6 BBA - Älterer Einzelbaum (Esche) an der Bushaltestelle

§ 18 4 3 3 3 4 (sehr hoch)

7 BHF - Strauchhecke an der Einmün-dung der Hochschulallee in die Parower Chaussee

§ 20 3 3 3 3 3 (hoch)

3.4.3 Fauna

Grundlage der hier getroffenen Aussagen bilden eine Feldlerchenkartierung aus dem

Jahr 2015 und eine im Jahr 2016 durchgeführte Brutvogelkartierung (Ergebnisberichte

der Kartierungen siehe Anhang).

Im Frühjahr 2015 wurde der gesamte Ackerschlag, in dem das Plangebiet liegt, im Zuge

von drei flächendeckenden Begehungen (22.4., 28.04. und 06.05.2015) auf die Anwe-

senheit ackerbrütender Vogelarten, insbesondere der Feldlerche, kontrolliert. Der mit

Raps bestellte Acker wies nur wenige Brutvogelarten und eine extrem geringe Revier-

dichte auf. Die Bedeutung des Ackerschlags als Brutvogellebensraum war somit 2015 als

gering bis mittel zu bewerten. Im Bereich des Plangebiets gab es nur einen Hinweis auf

ein mögliches Brutvogelrevier der Rohrammer5. Auf dem gesamten Ackerschlag zwi-

schen der Studentensiedlung Holzhausen im Süden und Parow im Norden (31 ha) wurde

einmalig eine einzelne Feldlerche singend festgestellt, insgesamt zwei bis drei Reviere

der Rohrammer und ca. drei Reviere des Wiesenpiepers. Vereinzelte Nachweise, aber

ohne Revierverdacht, gab es von Braunkehlchen, Grünfink und Heckenbraunelle. Als

Nahrungsgäste auf dem Ackerschlag wurden festgestellt: Bluthänfling (einmalig Einzeltie-

re), Dorngrasmücke (einzelne), Feldsperling (einmalig kleiner Trupp), Haussperling (ein-

malig Einzeltiere), Rauchschwalbe (mehrfach einzelne) und Singdrossel (mehrfach Ein-

zeltiere).

4 Kategorien: R = Regenerationszeit, G = Gefährdung, V = Struktur- und Artenvielfalt, N = Naturnähe; inhaltliche Bewer-

tung: 0 = nachrangig, 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch

5 Rohrammerhabitate in einem Rapsacker sind jedoch untypisch.

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UmweltPlan

Da im Jahr 2015 aufgrund der Anbaufrucht „Raps“ für die Feldlerche im Plangebiet keine

optimalen Habitatbedingungen bestanden, wurde die Feldlerchenkartierung im Zuge

einer Brutvogelkartierung im Jahr 2016 wiederholt.

Das Untersuchungsgebiet für die im Jahr 2016 durchgeführte Brutvogelkartierung um-

fasste das gesamte Ackerland zwischen der Parower Chaussee, der Ortslage Parow, der

Studentensiedlung Holzhausen und dem Strelasund sowie alle bis in einem Abstand von

ca. 40 m angrenzenden Strukturen (Gehölze, Siedlungsbereiche). Das Gesamtuntersu-

chungsgebiet umfasste ca. 37 ha, davon waren ca. 31 ha Ackerfläche. Der Acker war

2016 mit Winterweizen bestellt.

Zur Erfassung der Brutvogelfauna wurden insgesamt sechs flächendeckende Begehun-

gen durchgeführt (08.04., 28.04., 10.05., 29.05., 08.06. und 22.06.2016).

Im Zuge der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 52 Vogelarten nachgewiesen. Darun-

ter waren 30 Arten mit zusammen 107 Revieren, die als Brutvogel (Brutnachweis bzw.

Brutverdacht) gewertet wurden. Der überwiegende Teil der Brutvogelarten wurde in den

Gehölzflächen erfasst, die die Ackerfläche umgeben. Auf dem mit Winterweizen bestell-

ten Acker wurden die Arten Feldlerche (vier Reviere), Schafstelze (vier Reviere) und

Wiesenpieper (ein Revier) nachgewiesen. Die Revierdichte der auf dem Acker brütenden

Arten war gering. Die Reviere lagen insbesondere im mittleren Abschnitt der Ackerfläche.

Im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 65 wurden ein Revier der Feldlerche und ein

Revier der Schafstelze erfasst. Im Geltungsbereich des angrenzenden B-Plangebietes

Nr. 64 konnte ein Revier der Feldlerche festgestellt werden.

Gelegentlich bis regelmäßig wurde die Ackerfläche von Nahrungsgästen aufgesucht. Am

häufigsten wurden Sperlinge (insb. Feldsperling), Schwalben und Mauersegler festge-

stellt. Bedeutsame Ansammlungen konnten nicht festgestellt werden.

Die Ackerflächen im Plangebiet haben keine relevante Funktion als Rast- und Nahrungs-

fläche nordischer Zug- und Rastvögel, da dieser Bereich vielfältigen Störungsquellen

(Straßen und Wege in Stadtrandlage mit starker Frequentierung von Fußgängern, Rad-

fahrern und Hunde) ausgesetzt ist (Abstand Wege zu den Baugebieten durchweg <150

m).

Aufgrund der intensiven Ackernutzung des Plangebietes und der Vorbelastung des Rau-

mes ist ein Vorkommen weiterer besonderer Tierarten, insbesondere ein Vorkommen von

weiteren artenschutzrechtlich relevanten Arten, im Plangebiet nicht zu erwarten.

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UmweltPlan

3.5 Landschaftsbild

3.5.1 Bestand

Das landschaftliche Erscheinungsbild des Plangebietes wird geprägt durch das zum

Strelasund hin abfallende flachwellige Geländerelief in Verbindung mit der intensiven

ackerbaulichen Nutzung des Gebietes (siehe Abbildung 1, Kap. 3.4.2).

Die offene Agrarflur ist im Westen und Osten durch prägende grüne Raumkanten ge-

fasst. Es handelt sich dabei um den Alleebaum- und sonstigen Gehölzbestand an der

Hochschulallee sowie um eine uferbegleitende Baumhecke zwischen dem Ostseeküsten-

radweg und der Oberkante des Steilufers.

Von der Hochschulallee aus bestehen in Richtung Südosten (bedingt durch die offene

Agrarflur) attraktive Blickbeziehungen zum Strelasund und zur Insel Rügen. Nach Nord-

osten verdeckt eine Geländeanhöhe den Blick zum Wasser.

3.5.2 Bewertung

Im Rahmen der landesweiten Analyse der Landschaftspotentiale Mecklenburg-

Vorpommerns wurde das intensiv ackerbaulich genutzte Plangebiet dem Landschaftbild-

raum "Heckenlandschaft um Niepars" zugeordnet, dessen Landschaftsbildqualität als

mittel bis hoch (Stufe 2) bewertet wurde.

Gemäß den Hinweisen zur Eingriffsregelung (LUNG 1999, S. 35) werden alle Land-

schaftsbildeinheiten mit der Gesamteinschätzung Stufe 3 und 4 als Funktionsausprägung

besonderer Bedeutung eingestuft.

Da das Landschaftsbild des Plangebietes der Wertstufe 2 zugeordnet wurde, ist es als

Wert- und Funktionselement allgemeiner Bedeutung zu werten.

Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild sind jedoch die außerhalb des Plan-

gebietes gelegenen prägenden grünen Raumkanten (Alleebäume und sonstiger

Gehölzbestand an der Hochschulallee, ein landschaftlich markanter Einzelbaum an der

Bushaltestelle am Abzweig Parow und die Baumhecke zwischen dem Ostseeküstenrad-

weg und der Oberkante des Steilufers) sowie der Strelasund mit seinen unmittelbaren

Uferpartien.

Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die von der Hochschulallee aus beste-

henden attraktiven Blickbeziehungen in Richtung Südosten zum Strelasund und zur Insel

Rügen.

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3.6 Erholungsnutzung

3.6.1 Bestand

Das Plangebiet weist als Ackerfläche keine direkte Erholungsnutzung auf. Die im Umfeld

des B-Plangebietes befindlichen Straßen und Wege (Hochschulallee, Ostseeküstenrad-

weg) werden jedoch stark von Fußgängern und Radfahrern zu Erholungszwecken fre-

quentiert (Naturgenuss, Sport, Hundeausführen) und als Verbindungen zum Strandbad,

zum Stadthafen, zur Altstadt bzw. nach Parow, Prohn, Barhöft etc. genutzt.

Der vorliegende Abschnitt des Ostseeküstenradweges verbindet die Tourismusregion

Fischland-Darß-Zingst mit der Welterbestadt Stralsund und darüber hinaus mit den Tou-

rismusregionen Insel Rügen und Insel Usedom sowie mit der Universitäts- und Hanse-

stadt Greifswald.

3.6.2 Bewertung

Die das Plangebiet umgebenden Straßen und Wege sind von besonderer Bedeutung für

die örtliche Naherholung und für den Tourismus (Ostseeküstenradweg).

Die Erholungsqualität wird insbesondere durch die Nähe zum Strelasund und die damit

verbundenen attraktiven Blickbeziehungen zum Wasser und zur Insel Rügen bestimmt.

4 Planungsziele

4.1 Städtebauliche Entwicklung

Die Lagegunst des Plangebietes direkt am Strelasund mit Blick auf das Wasser verleiht

diesem Standort eine auch in Stralsund besondere Qualität. Deshalb soll hier ein städte-

baulich-architektonisch hochwertiger Wohnungsbaustandort entstehen, dessen Bebau-

ung möglichst optimal von der exponierten Lage profitiert und der sich harmonisch in die

Umgebung einfügt. Als eine besondere Adresse in der Hansestadt Stralsund soll sich das

neue Wohngebiet durch eine anspruchsvolle Gestaltung auszeichnen.

Der Nachfrage angepasst soll das Gebiet vorrangig dem Einfamilienhausbau in unter-

schiedlichen Hausformen vorbehalten bleiben.

4.1.1 Art der baulichen Nutzung

Die Art der baulichen Nutzung wird für das Plangebiet entsprechend § 4 BauNVO als

Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

26

UmweltPlan

4.1.2 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird für die Wohngebiete WA 3, WA 5 und WA 6 auf

eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2, für das Wohngebiet WA 4 auf 0,15, für das Wohn-

gebiet WA 1 auf 0,25 sowie für das Wohngebiet WA 2 auf 0,35 festgesetzt. Die Bebau-

ung erfolgt in offener Bauweise.

4.1.3 Erschließung

Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Zufahrt von der Hochschulallee

aus (Planstraße A).

Die Baugrundstücke werden über eine Ringstraße erschlossen. Eine direkte Erschlie-

ßung von Baugrundstücken über die Hochschulallee erfolgt nicht.

4.1.4 Spielplatz

Im südöstlichen Teil der mit Fläche „D“ bezeichneten Grünfläche ist in unmittelbarer Nähe

zum Ostseeküstenradweg die Errichtung eines ca. 700 m² großen Kinderspielplatzes

vorgesehen (Spielflächenbedarf von 2,5 m²/Einwohner, zu erwartende Einwohnerzahl

3 Einwohner je Wohneinheit, bei max. 93 Wohneinheiten, insgesamt 279 Einwohner).

Dieser Spielplatz dient der Versorgung des geplanten Wohngebietes (B-Plan Nr. 65) und

kann darüber hinaus auch als Angebot für die Nutzer des Ostseeküstenradweges und für

die Bewohner des B-Plangebietes Nr. 64 dienen.

Weiterhin steht für Kinder ein Spielplatz im angrenzenden Wohngebiet westlich der

Hochschulallee zur Verfügung (B-Plangebiet Nr. 15). Dieser Spielplatz hat einen Ein-

zugsbereich von 400 m. Seitens der Hansestadt Stralsund erfolgt im Zuge der Umset-

zung des B-Planes Nr. 64 eine Erweiterung dieses Spielplatzes auf die Altersgruppe der

sechs- bis zwölfjährigen Kinder. Für diese Erweiterung des Spielplatzes wird ein Spielflä-

chenbedarf von 2,5 m²/Einwohner zugrunde gelegt. Im B-Plangebiet Nr. 64 ist eine Ein-

wohnerzahl von 222 zu erwarten (drei Einwohner je Wohneinheit bei max. 74 zulässigen

Wohneinheiten). Damit ergibt sich ein zusätzlicher Spielflächenbedarf von 555 m² (2,5 m²

x 222). Der vorhandene Spielplatz im B-Plangebiet Nr. 15 wird daher auf Kosten des

Vorhabensträgers entsprechend erweitert.

Für Kleinkinder (Altersklasse 1, Alter unter 6 Jahre) ist der Spielflächenbedarf auf den

jeweiligen Privatgrundstücken zu realisieren.

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

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UmweltPlan

4.2 Entwicklungsziele für Natur und Landschaft

Für das Plangebiet werden die folgenden grünordnerischen Entwicklungsziele formuliert:

Ausbildung eines grün geprägten Siedlungsrandes zum nördlich angrenzenden Land-

schaftsraum durch Gehölzpflanzungen und eine Streuobstwiese

Entwicklung extensiv genutzter Wiesenflächen am nördlichen und östlichen Gebiets-

rand

Durchgrünung des Plangebietes durch Baumpflanzungen auf den Privatgrundstücken

sowie den öffentlichen Verkehrsflächen

Schutz und Erhalt der Alleebäume an der Hochschulallee

Errichtung eines Kinderspielplatzes am Ostseeküstenradweg

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28

UmweltPlan

5 Ermittlung und Bewertung des Eingriffs

5.1 Konfliktanalyse

Durch den vorliegenden Bebauungsplan sind die folgenden erheblichen Beeinträchtigun-

gen zu erwarten:

Boden, Wasserhaushalt, Klima/Luft

Versiegelung von allgemein naturhaushaltswirksamen Bodenflächen durch die Errich-

tung von Gebäuden und die Anlage von Straßen, Wegen und sonstigen versiegelten

Flächen

Arten und Lebensräume

Verlust von Ackerflächen sowie kleinflächig von Ruderalfluren und artenarmen Zierra-

sen durch die Errichtung von Gebäuden sowie durch die Anlage von Hausgärten,

Verkehrsflächen (Planstraße A, Planwege B und C, öffentliche Parkfläche, Fußgän-

gerbereich, Abfallsammelplatz) und eines Kinderspielplatzes (mit Wendeanlage für

Unterhaltungsfahrzeuge)

Verlust von Brutplätzen ackerbrütender Vogelarten (nachgewiesen im Jahr 2016

jeweils ein Bruthabitat der Feldlerche und der Schafstelze)

Risiko einer Zerstörung von Nestern und Gelegen von bodenbrütenden Vogelarten im

Zuge der Baufeldfreimachung

Landschafts-/Ortsbild

Überformung des Landschaftsbildes durch die geplante Wohnbebauung

Erholungsnutzung

Beeinträchtigung der Erholungsfunktion (Naturgenuss) vorhandener Straßen und

Wege durch die Verbauung einer attraktiven Blickbeziehung zum Strelasund bzw. zur

Insel Rügen

Küstenschutz

Das B-Plangebiet befindet sich z.T. im 150 m-Gewässer- und Küstenschutzstreifen nach

§ 29 NatSchAG M-V sowie in einem Abstand von 200 m zur Mittelwasserlinie nach § 89

LWaG; hier sind nur bauliche Anlagen zulässig, die dem Küstenschutz nicht entgegen

stehen.

Die geplante Wohnbebauung befindet sich außerhalb des Küstenschutzstreifens. Für die

Anlage des Kinderspielplatzes am Ostseeküstenradweg (mit der Wendeanlage für Unter-

haltungsfahrzeuge) wird eine Ausnahme vom Bauverbot im Küstenschutzstreifen bean-

tragt.

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29

UmweltPlan

5.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffsfolgen

Zur Vermeidung und Minderung von Eingriffsfolgen sind die folgenden Maßnahmen

vorgesehen:

Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild

Ausbildung eines grün geprägten Siedlungsrandes zum nördlich angrenzenden Land-

schaftsraum durch Gehölzpflanzungen und eine Streuobstwiese (Maßnahmenflächen

mit den Kennzeichnungen „C“ und „E“)

Gewährleistung von Blickbeziehungen zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen durch

eine zurückhaltende Bepflanzung der Kompensationsflächen im Plangebiet, überwie-

gend Gestaltung als Wiesenfläche mit lediglich punktueller Bepflanzung (Maßnah-

menflächen mit der Kennzeichnung „D“)

Festsetzung von Höhenbegrenzungen für Pflanzungen im Plangebiet zur Freihaltung

von Blickbeziehungen in Richtung Wasser (Flächen mit der Kennzeichnung „A 1“ und

„A 2“)

Festsetzung von Straßenbaumpflanzungen sowie Festsetzung einer Laubbaumpflan-

zung je Grundstück, um eine Mindestqualität bei der Durchgrünung des Plangebietes

zu gewährleisten

Höhenbegrenzungen für geplante Gebäude

Maßnahmen zum Schutz der Alleebäume an der Hochschulallee

Anbindung der Planstraße A an die Hochschulallee im Bereich einer größeren Lücke

im Alleebaumbestand

keine Verlegung von neuen Leitungen im Alleebereich, leitungstechnische Erschlie-

ßung des Plangebietes in der Trasse des Planweges B; für Gasleitung eventuell

Ringschluss zum B-Plangebiet Nr. 15, Querung der Allee als Durchörterung (keine of-

fene Baugrube)

kein Baustellenverkehr in der Hochschulallee, Anlage eines parallel verlaufenden

Weges für den Baustellenverkehr (Rückbau des Weges nach Abschluss der Bau-

maßnahmen)

Ausgrenzung der Baufelder mit Abstand zum Hauptwurzelbereich der Alleebäume

Ausschluss von luft- und wasserundurchlässigen Befestigungen sowie Ausschluss

von Aufschüttungen und Abgrabungen im Hauptwurzelbereich der Alleebäume, der

sich aus dem Kronentraufbereich, zzgl. eines 1,50 m breiten Puffers, zusammensetzt

(Maßnahmenflächen mit der Kennzeichnung „B“)

Maßnahmen zum Bodenschutz

Lagerung von Oberböden während der Bauphase und Wiederverwendung im Bauge-

biet entsprechend den Vorgaben des § 202 BauGB

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UmweltPlan

Artenschutzrechtliche Maßnahmen

Durchführung der Baufeldfreimachung nur außerhalb der Brutzeit von bodenbrüten-

den Vogelarten (Brutzeit 15.03. bis 01.08., über Ausnahmen entscheidet die untere

Naturschutzbehörde)

5.3 Verbleibende Eingriffswirkungen und Kompensationsmaßnahmen

Boden, Wasserhaushalt, Klima/ Luft

Eingriff Kompensationsmaßnahmen

Neuversiegelung von bislang naturhaushaltswirk-samen Freiflächen durch die Errichtung von Ge-bäuden sowie die Anlage von Verkehrsflächen

Versiegelung: 16.037,29 m²

~ 1,60 ha

multifunktionale Kompensation über die Biotopfunktion (siehe Arten und Lebensräume)

Arten und Lebensräume

Eingriff Kompensationsmaßnahmen

Verlust von Ackerflächen sowie kleinflächig Verlust von Ruderalsäumen und artenarmen Zierrasen durch die Anlage von Gebäude, Gärten, Verkehrs-flächen und Kinderspielplatz, einschl. Wendeanla-ge:

Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plangebietes:

Anlage naturnaher Wiesen mit punktueller Gehölzbepflanzung auf intensiv genutzten Ackerflächen (Umfang 23.124 m²); Maßnahmenflächen C und D (ohne Kinderspielplatz u. Wen-deanlage)

Pflanzung von 25 Obstbäumen alter regionaltypischer Sorten und/oder Wildobstgehölzen (Pflanzqualität HSt 10/12 cm, 2xv, DB) auf der Maßnahmenfläche C

Anlage einer Hecke (Umfang 2.325 m²) auf der Maßnahmen-fläche E

Pflanzung von 21 Laubbäumen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (Pflanzqualität HSt 16/18 cm, 3xv, DB)

Sonstige Kompensationsmaßnahmen:

Nutzung des Kompensationsüberschusses aus dem benach-barten B-Plangebiet Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studen-tensiedlung Holzhausen“, 9.598,58 KFÄ (m²)

Biotoptyp Fläche

ACL 39.797 m²

RHK 135 m²

PER 50 m²

Summe: 39.982 m²

Verlust von Bruthabitaten ackerbrütender Vogelar-ten (im Jahr 2016 nachgewiesen: jeweils ein Brutpaar der Feldlerche und ein Brutpaar der Schafstelze)

Es sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Im Ackerschlag nördlich des B-Plangebietes Nr. 65 bis Parow stehen nachgewiesen unbesetzte Habitatpotenziale als Ausweichlebensraum zur Verfügung.

Landschaftsbild/Erholungsnutzung

Eingriff Kompensationsmaßnahmen

Überformung des Landschaftsbildes durch die geplante Wohnbebauung

Eingrünung des neu entstehenden Siedlungsrandes mit einer Hecke und einer Streuobstwiese

Aufwertung angrenzender Ackerflächen durch Umwandlung in eine Wiesenfläche mit punktueller Gehölzbepflanzung

Verbauung von attraktiven Blickbeziehungen von der Hochschulallee zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen

Freihaltung von Sichtflächen zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen

Erschließung der Wiesenflächen durch einen Verbindungs-weg zum Ostseeküstenradweg

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UmweltPlan

6 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

6.1 Methodische Vorgehensweise

Die vorliegende Bilanzierung erfolgt entsprechend den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“

des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-

Vorpommern (LUNG 1999) mit Hilfe von Kompensationsflächenäquivalenten.

Im Folgenden werden die einzelnen Arbeitsschritte der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

zunächst kurz erläutert. Die eigentliche Bilanzierung des konkreten Vorhabens erfolgt

anschließend in Kap. 6.2.

6.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)

6.1.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalentes (Biotopfunktion)

1. Stufe: Ermittlung des Kompensationserfordernisses

Jedem von dem Eingriff betroffenen Biotop wird ein Kompensationserfordernis zugeord-

net, das geeignet ist, betroffene Werte und Funktionen des Naturhaushalts wiederherzu-

stellen.

Das Kompensationserfordernis leitet sich aus der Werteinstufung des Biotops ab. Für die

Werteinstufung des Biotops wird die jeweils höchste Einstufung der Standardkriterien in

Ansatz gebracht (vgl. Kapitel 3.4.2.3). Den einzelnen Wertstufen sind jeweils unterschied-

lich große Bemessungsspannen für das entsprechende Kompensationserfordernis zuge-

ordnet (vgl. Tabelle 8).

Tabelle 8: Bestimmung des Kompensationserfordernisses

Werteinstufung Kompensationserfor-dernis

Bemerkungen

0 bzw. < 1 0 - 0,9-fach Bei der Werteinstufung 0 sind Kompensationserfordernisse je nach dem Grad der Vorbelastung (z.B. Versiegelung) bzw. der verbliebe-nen ökologischen Funktion in Dezimalstellen zu ermitteln.

1 1 - 1,5-fach Bei der Werteinstufung 1, 2, 3 oder 4 sind Kompensationserforder-nisse in ganzen oder halben Zahlen zu ermitteln.

2 2 - 3,5-fach

3 4 - 7,5-fach

4 8-fach

Bei Vollversiegelung von Flächen erhöht sich das Kompensations-erfordernis um einen Betrag von 0,5 (bei Teilversiegelung um 0,2).

2. Stufe: Berücksichtigung der Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen

Da das Entwicklungspotenzial von Biotopen in erheblichem Maße durch vorhandene

Störungen (z. B. Verkehrsanlagen) des Raumes beeinflusst wird, müssen die Vorbelas-

tungen bei der Ermittlung des Kompensationserfordernisses berücksichtigt werden. Die

vorhabensbedingte Betroffenheit eines bislang störungsarmen bzw. -freien Landschafts-

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UmweltPlan

raumes macht eine Zunahme des Kompensationserfordernisses notwendig. Entspre-

chend des Abstandes des Vorhabens zu vorhandenen Störquellen bzw. vorbelasteten

Bereichen lässt sich der Freiraumbeeinträchtigungsgrad und damit der Korrekturfaktor für

das Kompensationserfordernis ermitteln (vgl. Tabelle 9).

Tabelle 9: Bestimmung des Korrekturfaktors auf Grund vorhandener Störungen

(LUNG 1999, Anlage 10, Tabellen 4 und 5)

Freiraumbeeinträchti-gungsgrad (FRBG)

Abstand des Vorhabens zu Störquel-len bzw. vorbelasteten Bereichen

Korrekturfaktor für das Kompensati-onserfordernis gemäß Stufe 1

1 50 m x 0,75

2 200 m x 1,0

3 800 m x 1,25

4 > 800 m x 1,5

3. Stufe: Berücksichtigung mittelbarer Eingriffswirkungen auf Grund von negativen Rand-

einflüssen des Vorhabens

Biotope können unmittelbar oder mittelbar von Wirkungen des Vorhabens betroffen sein.

Vom Vorhaben können in unterschiedlicher Intensität auch erhebliche und nachhaltige

Einwirkungen auf die Umgebung bzw. umgebende Biotoptypen ausgehen. Der Wirkungs-

faktor zeigt die Stärke der Eingriffsauswirkungen auf die einzelnen Biotopflächen (vgl.

Tabelle 10).

In den Wirkzonen werden nur Biotope mit einer Werteinstufung von 2 berücksichtigt.

Tabelle 10: Darstellung der Beeinträchtigungsintensitäten/Wirkzonen

(LUNG 1999, Anlage 10, Tabelle 6)

Lage Intensitätsgrad Wirkungsfaktor

Baukörper/ Baufeld 100 % 1,0

Wirkzone I

a) Flächen innerhalb des Planbereiches

b) Flächen, die der Kompensation dienen

c) Flächen außerhalb des Planbereiches

50 bis 80 %

30 bis 70 %

40 bis 60 %

0,5 bis 0,8

0,3 bis 0,7

0,4 bis 0,6

Wirkzone II 5 bis 30 % 0,05 bis 0,3

Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)

Der vollständige Kompensationsbedarf ergibt sich aus folgender multiplikativen Verknüp-

fung:

Fläche des

betroffenen

Biotops

x Konkretisiertes biotopbezogenes

Kompensationserfordernis (Stufe 1, 2) x

Wirkungsfaktor

(Stufe 3) =

Kompensations-

flächenäquivalent

(Bedarf)

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UmweltPlan

6.1.1.2 Ermittlung des additiven Kompensationsbedarfs

Eine additive Kompensation ist erforderlich, wenn Funktionen mit besonderer Bedeutung

beeinträchtigt werden und diese nicht über die Biotopfunktion multifunktional kompensiert

werden können.

Additive Berücksichtigung qualifizierter landschaftlicher Freiräume

Landschaftliche Freiräume sind unbebaute und nicht oder nur gering durch oberirdische

Infrastruktureinrichtungen belastete Gebiete, die sowohl ökologische als auch land-

schafts-ästhetische Funktionen erfüllen. Parameter für die Bewertung sind Flächengröße,

Kompaktheit, Natürlichkeitsgrad und Strukturdiversität.

Bei der Betroffenheit von besonders wertvollen landschaftlichen Freiräumen:

Landschaftsschutzgebiete,

landschaftliche Freiräume der Wertstufen 4, sehr hoch und 3, hoch6

sind besondere Anforderungen an Art, Lage und Gestaltung der Kompensationsmaß-

nahmen zu stellen (vgl. LUNG 1999: „Hinweise zur Eingriffsregelung“, S. 99).

Additive Berücksichtigung faunistischer Sonderfunktionen

Faunistische Sonderfunktionen sind bei Eingriffen in folgende Funktionszusammenhänge

betroffen:

Eingriffe in Lebensräume gefährdeter Arten mit großen Raumansprüchen

Eingriffe in definierte faunistische Funktionsbeziehungen gefährdeter und naturraum-

typischer Arten sowie Arten mit Indikatorfunktion für wertvolle Biotope oder Biotop-

strukturen.

Es ist zunächst zu prüfen, ob Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen für die

Eingriffe in die Biotoptypen die Kompensation für Eingriffe in faunistische Funktionsbe-

ziehungen gewährleisten kann. Gegebenenfalls sind weitere Maßnahmen zur Erhaltung

oder Wiederherstellung entsprechender Funktionen erforderlich.

Additive Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes

Kompensationsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Naturhaushalts sind in ihrer

Eignung, auch Beeinträchtigungen landschaftsästhetischer Funktionen wiederherzustel-

len, entsprechend anzurechnen. Für danach noch verbleibende nachhaltige und erhebli-

6 Als Orientierungshilfe dient die Karte der landschaftlichen Freiräume von Mecklenburg-Vorpommern (Lan-

desamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, 1999: Landesweite Analyse und Bewertung landschaftlicher Freiräume in Mecklenburg-Vorpommern - Güstrow-Gülzow)

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UmweltPlan

che Eingriffe in das Landschaftsbild sind adäquate Maßnahmen zur Wiederherstellung

bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes entsprechend der landschaftsbildtypischen

Charakteristik auszuwählen.

Additive Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen des Naturhaushalts

Bei betroffenen Funktionen und Werten abiotischer Ressourcen mit besonderer Bedeu-

tung7 sind die Eingriffe und die daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen ge-

sondert zu ermitteln. Dies bedeutet, dass eine additive Kompensation notwendig wird,

sofern dies auf Grund der Multifunktionalität der übrigen Kompensationsmaßnahmen

nicht bereits gegeben ist. Die Ermittlung des flächenmäßigen Umfangs der Kompensati-

onsmaßnahmen ist verbal-argumentativ zu begründen und quantitativ anzugeben.

6.1.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten Kompen-

sationsmaßnahmen

Die Berechnung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten grünordnerischen

Maßnahmen erfolgt in Analogie zur Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents des

Bedarfs. Grundlage bilden die Festsetzungen im Bebauungsplan. Es werden sämtliche

Maßnahmen bilanziert, die zu einer Werterhöhung der in Anspruch genommenen Flä-

chen führen, z. B. Biotopneuschaffung durch die Anlage von Gehölzstrukturen (Hecken)

bzw. durch die Pflanzung von Bäumen (vgl. Anlage 11 in „Hinweise zur Eingriffsrege-

lung“, LUNG 1999).

1. Stufe: Ermittlung der Kompensationswertzahl für die Kompensationsmaßnahmen

Grundlage für die Bestimmung der Kompensationswertzahl bildet die Werteinstufung der

grünordnerischen Maßnahmen entsprechend der Anlage 11 der „Hinweise zur Eingriffs-

regelung“ (LUNG 1999). Dabei werden die Wertigkeiten in Ansatz gebracht, die dem

voraussichtlichen Zustand der Flächen nach maximal 25 Jahren entsprechen. Dies führt

dazu, dass Zielbiotope i. d. R. nur im Bereich der Wertstufen 1 und 2 angeordnet werden

können. Höhere Wertstufen sind innerhalb von 25 Jahren nur erreichbar, wenn am Ort

der grünordnerischen Maßnahme Ausgangsbiotope vorliegen, die eine Wertstufe 2

besitzen. In diesen Fällen entspricht die Kompensationswertzahl dem Wertsteigerungs-

betrag.

Nach der Bestimmung der Wertstufe des Zielbiotoptyps ist aus der Tabelle 8 die mögli-

che Spannbreite der Kompensationswertzahl zu entnehmen. Die Kompensationswertzahl

7 Anlage 3 der „Hinweise zur Eingriffsregelung“, LUNG (1999)

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UmweltPlan

ist dem mittleren (oberen) Bereich zuzuordnen, wenn mindestens eines (zwei) der fol-

genden Kriterien erfüllt ist (sind):

Die geplante Kompensationsmaßnahme

entspricht räumlich konkreten Zielen der örtlichen oder überörtlichen gutachtlichen

Landschaftsplanung

befindet sich innerhalb eines landschaftlichen Freiraumes hoher Wertigkeit (Wertigkeit

3)8

befindet sich im Areal eines fachplanerisch oder fachgutachtlich nachgewiesenen,

vorhandenen oder zu entwickelnden Biotopverbundkomplexes9

grenzt an Biotoptypen mit einer Wertigkeit 3 und einer Fläche von mindestens 1 ha

oder mit einem Vorkommen von besonders gefährdeten Arten

weist eine überdurchschnittliche qualitative Ausprägung auf.

2. Stufe: Berücksichtigung des Wirkungsgrades der grünordnerischen Maßnahmen

Auch bei der Bewertung der Kompensationsflächen muss die Beeinträchtigung durch

Störquellen im Umfeld berücksichtigt werden. Relevant sind sowohl vorhandene Störun-

gen durch anthropogene Einrichtungen, als auch Störwirkungen, die von dem Vorhaben

ausgehen werden. Die Wirkungen sind innerhalb einer Störzone von 200 m zu berück-

sichtigen. In Abhängigkeit vom Abstand der Flächen mit grünordnerischen Maßnahmen

zu vorhandenen bzw. neu entstehenden Störquellen und zu vorbelasteten Bereichen,

erfolgt die Festlegung des Wirkungsfaktors (vgl. Tabelle 10).

Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten Maßnahmen

Das vollständige Kompensationsflächenäquivalent der geplanten Kompensationsmaß-

nahmen ergibt sich aus folgender multiplikativen Verknüpfung:

Kompensations-

fläche x

Kompensationswertzahl

(Stufe 1) x

Leistungsfaktor

(Stufe 2)10

=

Kompensationsflächenäquivalent

(Planung)

6.1.3 Gesamtbilanzierung

Unter Beachtung der sonstigen Anforderungen an eine funktionsgerechte Kompensation

müssen in der Gesamtbilanzierung für die multifunktionale Kompensation die Flächen-

8 Als Orientierungshilfe dient die Karte der landschaftlichen Freiräume von Mecklenburg-Vorpommern (Lan-desamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, 1999: Landesweite Analyse und Bewertung landschaftlicher Freiräume in Mecklenburg - Vorpommern - Güstrow-Gülzow)

9 vgl. Landschaftspläne, Pflege- und Entwicklungspläne, raumbezogene Gutachten

10 Leistungsfaktor = 1 – Wirkfaktor

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äquivalente des betroffenen Bestandes und der geplanten Kompensationsmaßnahmen

übereinstimmen. In einer zweiten Teilbilanz sind die spezifischen funktionsbezogenen

Anforderungen an eine additive Kompensation darzustellen.

6.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)

6.2.1 Ermittlung des Freiraumbeeinträchtigungsgrades

Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer Ackerrestfläche zwischen der Hochschul-

allee und der Parower Chaussee im Westen, dem Ostseeküstenradweg im Osten, Parow

im Norden und dem Gelände der Fachhochschule Stralsund im Süden. Das Plangebiet

liegt damit in keinem landschaftlichen Freiraum im Sinne der HzE, Punkt 2.4.1.

An drei Seiten des Plangebietes grenzen Störquellen an. Es handelt sich dabei um die

Hochschulallee, den Ostseeküstenradweg und das Baugebiet im Geltungsbereich des

Bebauungsplanes Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen“.

Entlang dieser Störquellen wird ein 50 m breiter Streifen mit einem Freiraumbeeinträchti-

gungsgrad von 1 und damit einem Korrekturfaktor von 0,75 für die Eingriffsbilanzierung

ausgegrenzt. Der übrige Teil des Plangebietes wird einem Freiraumbeeinträchtigungs-

grad von 2 zugeordnet, für den kein Korrekturfaktor gilt.

6.2.2 Abgrenzung von Wirkzonen und Beeinträchtigungsintensitäten

Im Plangebiet werden sämtliche Biotopflächen, die als Baugebiet oder als Verkehrsfläche

umgewandelt werden, als vollständiger Biotopverlust in die Eingriffsbilanzierung einge-

stellt.

Mittelbare Eingriffswirkungen innerhalb des Planungsgebietes sind nicht zu erwarten, da

das gesamte Planungsgebiet vollständig neu gestaltet wird.

Beeinträchtigungen, die über das Planungsgebiet hinaus wirksam sind, sind aufgrund der

angrenzenden Störquellen (Hochschulallee, Ostseeküstenradweg) ebenfalls nicht zu

erwarten. Entsprechend werden keine Wirkzonen ausgegrenzt.

Der Kompensationswert der südlich angrenzenden Ausgleichsfläche im Geltungsbereich

des B-Plangebietes Nr. 64 wurde bereits unter Berücksichtigung des geplanten Wohnge-

bietes im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 65 festgelegt, so dass auch für diese Flä-

chen keine Wirkzonen ausgegrenzt werden.

6.2.3 Ermittlung des biotopbezogenen Kompensationserfordernisses

In der folgenden Tabelle sind die biotopbezogenen Kompensationserfordernisse darge-

stellt. Die Bewertung der Biotope ist der Tabelle 6 entnommen.

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UmweltPlan

Tabelle 11: Ermittlung des Kompensationserfordernis für betroffene Biotoptypen im

Planungsgebiet

Nr. Biotoptyp Wertein stufung

Kompensations- wertzahl

Bemerkungen

1 ACL 1 1,0 Intensivacker

2 RHK/RHU 2 2,0 Straßenbegleitgrün

3 PER 1 1,0 Rasenstreifen am Ostseeküstenradweg

6.2.4 Ermittlung des Kompensationserfordernisses aufgrund betroffener Biotop-

typen

Die Grundflächenzahl (GRZ) für die Baugebiete ist mit 0,35 (WA 2), 0,25 (WA 1) 0,2

(WA 3, 5 und 6) sowie mit 0,15 (WA 4) festgesetzt. Weiterhin ist bei der Bilanzierung zu

berücksichtigen, dass die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der im § 19 (4)

BauNVO bezeichneten Anlagen um 50 % überschritten werden darf, so dass von einer

maximal zulässigen Versiegelung der Grundstücksflächen von 22,5 bis 52,5 % auszuge-

hen ist. Für die verbleibenden 47,5 bis 77,5 % der Grundstücksflächen wird ein Biotop-

verlust durch Überbauung angenommen (Anlage von Hausgärten). Ein Biotopverlust wird

auch für straßenbegleitende Grünstreifen bzw. Baumscheiben im Bereich der Verkehrs-

flächen bilanziert.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die vorhabenbezogenen Versiege-

lungsfaktoren.

Tabelle 12: Vorhabenbezogene Übersicht der Versiegelungsfaktoren

Baumaßnahme GRZ Versiegelung (%) Aufschlag Voll-/ Teil-versiegelung (0,5/0,2)

Wohngebiet WA 2 0,35 35 %+ 50 % Überschreitung = 52,5 % 0,5

Wohngebiet WA 1 0,25 25 % + 50 % Überschreitung = 37,5 % 0,5

Wohngebiete WA 3, 5 u. 6 0,2 20 % + 50 % Überschreitung = 30 % 0,5

Wohngebiet WA 4 0,15 15 % + 50 % Überschreitung = 22,5 % 0,5

Verkehrsflächen - 100 % 11

0,5

Schotterrasenstreifen (Wendean-lage am Kinderspielplatz)

- 100 % 0,2

Der vollständige Kompensationsbedarf ergibt sich jeweils aus folgender multiplikativen

Verknüpfung:

11

abzüglich Standorte der 12 m² großen Baumscheiben/Grünstreifen

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

38

UmweltPlan

Fläche des

betroffenen

Biotops

x Konkretisiertes biotopbezogenes

Kompensationserfordernis (Stufe 1, 2) x

Wirkungsfaktor

(Stufe 3) =

Kompensations-

flächenäquivalent

(Bedarf)

Die Berechnung des Kompensationsflächenäquivalentes (Bedarf) ist in Tabelle 13 und in

Tabelle 14 dargestellt. Das in diesen Tabellen aufgeführte konkretisierte Kompensations-

erfordernis beinhaltet bereits den Korrekturfaktor auf Grund vorhandener Störungen (vgl.

Kapitel 6.1.1.1).

6.2.4.1 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung

In den folgenden Tabellen werden die Kompensationserfordernisse für die Biotopverluste

mit Flächenversiegelung (Vollversiegelung) dargestellt.

Tabelle 13: Bestimmung des Kompensationsbedarfs, Biotopbeseitigung mit Versiege-

lung

Biotoptyp

Fläche

gesamt in

zulässige

Vers.-

fläche in

Biotop-

wert

Kompen-

sations-

erfor-

dernis

Zu-

schlag

Versie-

gelung

Korrekturfaktor

Freiraumbeein-

trächtigung

Konkreti-

siertes Kom-

pensations-

erfordernis

Kompensa-

tionsflächen-

äquivalent

(Bedarf)

ACL 2.800,00 1.092,38 1 1,0 0,5 0,75 1,125 1.228,92

RHK 113,00 0,00 2 2,0 0,5 0,75 1,875 0,00

Summe: 2.913,00 1.092,38 1.228,92

ACL 1.198,00 632,89 1 1,0 0,5 0,75 1,125 712,00

ACL 1.951,00 1.028,21 1 1,0 0,5 1,00 1,5 1.542,32

RHK 15,00 0,00 2 2,0 0,5 0,75 1,875 0,00

Summe: 3.164,00 1.661,10 2.254,32

ACL 5.350,00 1.605,00 1 1,0 0,5 1,00 1,5 2.407,50

Summe: 5.350,00 1.605,00 2.407,50

ACL 4.491,00 1.010,48 1 1,0 0,5 1,00 1,5 1.515,71

Summe: 4.491,00 1.010,48 1.515,71

ACL 2.088,00 626,40 1 1,0 0,5 0,75 1,125 704,70

ACL 4.288,00 1.286,40 1 1,0 0,5 1,00 1,5 1.929,60

Summe: 6.376,00 1.912,80 2.634,30

ACL 11.263,00 3.378,90 1 1,0 0,5 1,00 1,5 5.068,35

Summe: 11.263,00 3.378,90 5.068,35

Wohngeb. WA 1, Umfang 2.913 m² (GRZ 0,25 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 37,5 %:1.092,38 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 1:

Wohngeb. WA 2, Umfang 3.164 m² (GRZ 0,35 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 52,5 %: 1.661,10 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 2:

Wohngeb. WA 3, Umfang 5.350 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 1.605,00 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 3:

Wohngeb. WA 4, Umfang 4.491 m² (GRZ 0,15 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 22,5 %: 1.010,48 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 4:

Wohngeb. WA 5, Umfang 6.376 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 1.912,80 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 5:

Wohngeb. WA 6, Umfang 11.263 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 3.378,90 m²)

Zwischensumme Wohngebiet:

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39

UmweltPlan

(Fortsetzung Tabelle 13)

Biotoptyp

Fläche

gesamt in

zulässige

Vers.-

fläche in

Biotop-

wert

Kompen-

sations-

erfor-

dernis

Zu-

schlag

Versie-

gelung

Korrekturfaktor

Freiraumbeein-

trächtigung

Konkreti-

siertes Kom-

pensations-

erfordernis

Kompensa-

tionsflächen-

äquivalent

(Bedarf)

ACL 677,00 677,00 1 1,0 0,5 0,75 1,125 761,63

ACL 3.881,00 3.689,00 1 1,0 0,5 1,00 1,500 5.533,50

RHK 7,00 7,00 2 2,0 0,5 0,75 1,875 13,13

Summe: 4.565,00 4.373,00 6.308,26

ACL 148,00 99,16 1 1,0 0,5 0,75 1,125 111,56

ACL 144,00 96,48 1 1,0 0,5 1,00 1,500 144,72

Summe: 292,00 195,64 256,28

ACL 85,00 61,00 1 1,0 0,5 0,75 1,125 68,63

Summe: 85,00 61,00 68,63

ACL 62,00 62,00 1 1,0 0,5 0,75 1,125 69,75

ACL 243,00 219,00 1 1,0 0,5 1,00 1,500 328,50

Summe: 305,00 281,00 398,25

ACL 16,00 16,00 1 1,0 0,5 0,75 1,125 18,00

ACL 201,00 189,00 1 1,0 0,5 1,00 1,500 283,50

Summe: 217,00 205,00 301,50

ACL 246,00 246,00 1 1,0 0,2 0,75 0,900 221,40

PER 15,00 15,00 1 1,0 0,2 0,75 0,900 13,50

Summe: 261,00 261,00 234,90

22.676,91Summe

Verkehrsflächen, Planstraße A, Umfang 4.565 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 16 Baumscheiben à 12 m²: 4.373,00 m²)

Zwischensumme Verkehrsflächen, Planstraße A:

Verkehrsflächen, Platz/Fußgängerb., Umfang 217 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 1 Baumsch. à 12 m²: 205,00 m²)

Zwischensumme Verkehrsflächen, Platz/Fußgängerbereich:

Verkehrsflächen, Containerstellplatz, Umfang 85 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 2 Baumsch. à 12 m²: 61,00 m²)

Zwischensumme Verkehrsflächen, Containerstellplatz:

Verkehrsflächen, Parkfläche, Umfang 305 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 2 Baumsch. à 12 m²: 281,00 m²)

Zwischensumme Verkehrsflächen, Parkfläche:

Umlaufender Schotterrasenstreifen am Spielplatz (Breite 3,00 m), Umfang 261 m²

Zwischensumme Verkehrsflächen, Planwege B und C:

Verkehrsflächen, Planwege B u. C, Umfang 292 m² (Versiegelungsfläche gem. Regelquerschnitt 67 %: 195,64 m²)

Berechnungsformeln:

Zulässige Versiegelung (Fläche des betroffenen Biotops) x konkretisiertes Kompensationserfordernis = Kompensationsflächenäquivalent (Bedarf)

konkretisiertes Kompensationserfordernis = (Kompensationserfordernis + Zuschlag Versiegelung) x Korrek-turfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad

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40

UmweltPlan

6.2.4.2 Biotopbeeinträchtigung mit Funktionsverlust

In der folgenden Tabelle werden die Kompensationserfordernisse für die Biotopverluste

mit Funktionsverlust dargestellt.

Tabelle 14: Bestimmung des Kompensationsbedarfs Biotopbeseitigung mit Funktions-

verlust

Biotoptyp

Fläche

gesamt in

nicht ver-

siegelte

Fläche in

Biotop-

wert

Kompen-

sations-

erfor-

dernis

Zu-

schlag

Versie-

gelung

Korrekturfaktor

Freiraumbeein-

trächtigung

Konkreti-

siertes Kom-

pensations-

erfordernis

Kompensa-

tionsflächen-

äquivalent

(Bedarf)

ACL 2.800,00 1.707,62 1 1,0 0 0,75 0,75 1.280,71

RHK 113,00 113,00 2 2,0 0 0,75 1,5 169,50

Summe: 2.913,00 1.820,62 1.450,21

ACL 1.198,00 565,11 1 1,0 0 0,75 0,75 423,83

ACL 1.951,00 922,79 1 1,0 0 1,00 1 922,79

RHK 15,00 15,00 2 2,0 0 0,75 1,5 22,50

Summe: 3.164,00 1.502,90 1.369,12

ACL 5.350,00 3.745,00 1 1,0 0 1,00 1 3.745,00

Summe: 5.350,00 3.745,00 3.745,00

ACL 4.491,00 3.480,52 1 1,0 0 1,00 1 3.480,52

Summe: 4.491,00 3.480,52 3.480,52

ACL 2.088,00 1.461,60 1 1,0 0 0,75 0,75 1.096,20

ACL 4.288,00 3.001,60 1 1,0 0 1,00 1 3.001,60

Summe: 6.376,00 4.463,20 4.097,80

ACL 11.263,00 7.884,10 1 1,0 0 1,00 1 7.884,10

Summe: 11.263,00 7.884,10 7.884,10

ACL 677,00 0,00 1 1,0 0 0,75 0,750 0,00

ACL 3.881,00 192,00 1 1,0 0 1,00 1,000 192,00

RHK 7,00 0,00 2 2,0 0 0,75 1,500 0,00

Summe: 4.565,00 192,00 192,00

ACL 148,00 48,84 1 1,0 0 0,75 0,750 36,63

ACL 144,00 47,52 1 1,0 0 1,00 1,000 47,52

Summe: 292,00 96,36 84,15

ACL 85,00 24,00 1 1,0 0 0,75 0,750 18,00

Summe: 85,00 24,00 18,00

Wohngeb. WA 1, Umfang 2.913 m² (GRZ 0,25 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 37,5 %:1.092,38 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 1:

Wohngeb. WA 2, Umfang 3.164 m² (GRZ 0,35 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 52,5 %: 1.661,10 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 2:

Wohngeb. WA 3, Umfang 5.350 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 1.605,00 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 3:

Wohngeb. WA 4, Umfang 4.491 m² (GRZ 0,15 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 22,5 %: 1.010,48 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 4:

Wohngeb. WA 5, Umfang 6.376 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 1.912,80 m²)

Zwischensumme Wohngebiet WA 5:

Zwischensumme Verkehrsflächen, Planwege B und C:

Verkehrsflächen, Planwege B u. C, Umfang 292 m² (Versiegelungsfl. gem. Regelquerschnitt 67 %: 195,64 m²)

Wohngeb. WA 6, Umfang 11.263 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 3.378,90 m²)

Zwischensumme Wohngebiet:

Verkehrsflächen, Planstraße A, Umfang 4.565 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 16 Baumscheiben à 12 m²: 4.373,00 m²)

Zwischensumme Verkehrsflächen, Planstraße A:

Verkehrsflächen, Containerstellplatz, Umfang 85 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 2 Baumsch. à 12 m²: 61,00 m²)

Zwischensumme Verkehrsflächen, Containerstellplatz:

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

41

UmweltPlan

(Fortsetzung Tabelle 14)

Biotoptyp

Fläche

gesamt in

nicht ver-

siegelte

Fläche in

Biotop-

wert

Kompen-

sations-

erfor-

dernis

Zu-

schlag

Versie-

gelung

Korrekturfaktor

Freiraumbeein-

trächtigung

Konkreti-

siertes Kom-

pensations-

erfordernis

Kompensa-

tionsflächen-

äquivalent

(Bedarf)

ACL 62,00 0,00 1 1,0 0 0,75 0,750 0,00

ACL 243,00 24,00 1 1,0 0 1,00 1,000 24,00

Summe: 305,00 24,00 24,00

ACL 16,00 0,00 1 1,0 0 0,75 0,750 0,00

ACL 201,00 12,00 1 1,0 0 1,00 1,000 12,00

Summe: 217,00 12,00 12,00

ACL 665,00 665,00 1 1,0 0 0,75 0,750 498,75

PER 35,00 35,00 1 1,0 0 0,75 0,750 26,25

Summe: 700,00 700,00 525,00

22.881,90Summe

Verkehrsflächen, Platz/Fußgängerb., Umfang 217 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 1 Baumsch. à 12 m²: 205,00 m²)

Zwischensumme Verkehrsflächen, Platz/Fußgängerbereich:

Verkehrsflächen, Parkfläche, Umfang 305 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 2 Baumsch. à 12 m²: 281,00 m²)

Zwischensumme Verkehrsflächen, Parkfläche:

Anlage Kinderspielplatz am Ostseeküstenradweg, Umfang 700 m²

Berechnungsformeln:

Fläche Biotopverlust (Fläche des betroffenen Biotops) x konkretisiertes Kompensationserfordernis = Kom-pensationsflächenäquivalent (Bedarf)

konkretisiertes Kompensationserfordernis = (Kompensationserfordernis + Zuschlag Versiegelung) x Korrek-turfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad

6.2.4.3 Biotopbeeinträchtigungen (mittelbare Eingriffswirkungen)

Biotopbeeinträchtigungen durch mittelbare Eingriffswirkungen sind nicht zu erwarten

(siehe Kapitel 6.2.2).

6.2.4.4 Berücksichtigung qualifizierter landschaftlicher Freiräume, faunistischer

und abiotischer Sonderfunktionen und Sonderfunktionen des Land-

schaftsbildes

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Hansestadt Stralsund und hier

im Bereich einer Ackerrestfläche zwischen der Hochschulallee und dem Strelasund. Es

kommt somit zu keinen Eingriffen in qualifizierte landschaftliche Freiräume.

Das Plangebiet besitzt keine Bedeutung als besonderer faunistischer Lebensraum. Fau-

nistische Sonderfunktionen sind durch das Vorhaben damit nicht betroffen. Die vom

Vorhaben betroffenen Brutvögel und Nahrungsgäste finden auf der Kompensationsfläche

qualitativ und quantitativ geeignete Ausweichlebensräume. Auch für das betroffene Brut-

paar der Feldlerche und das betroffene Brutpaar der Schafstelze sind keine Kompensati-

onsmaßnahmen erforderlich. Im Ackerschlag nördlich des B-Plangebietes Nr. 65 bis

Parow stehen nachgewiesen unbesetzte Habitatpotenziale als Ausweichlebensraum zur

Verfügung.

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

42

UmweltPlan

Durch das Vorhaben kommt es auf Grund der ausgleichenden Wirkung des Küstenklimas

zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Lokalklimas.

Die Böden des B-Plangebietes besitzen auf Grund ihrer anthropogenen Überformung nur

allgemeine Bedeutung im Naturhaushalt. Es besteht daher kein additiver Kompensati-

onsbedarf für Sonderfunktionen der Böden.

Das Landschaftsbild im Plangebiet besitzt hinsichtlich der Kriterien Vielfalt, Naturnähe,

Eigenart und Schönheit gem. der landesweiten Analyse und Bewertung der Landschafts-

potentiale in Mecklenburg-Vorpommern nur eine allgemeine Bedeutung, so dass kein

additiver Kompensationsbedarf für Sonderfunktionen des Landschaftsbildes besteht.

Die attraktiven Blickbeziehungen von der Hochschulallee zum Strelasund bzw. zur Insel

Rügen werden durch die dauerhafte Freihaltung einer Sichtachse von jeglicher Bebauung

weiterhin gewährleistet (Grünzäsur zwischen den Baugebieten der B-Plangebiete Nr. 64

und Nr. 65, Lage im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 64).

6.2.4.5 Bilanzierung der kompensationsmindernden Maßnahmen im B-Plangebiet

Gemäß der Hinweise zur Eingriffsregelung können auch Gestaltungsmaßnahmen, wie

z.B. die Durchgrünung neuer Baugebiete, bei der Bilanzierung Berücksichtigung finden,

da diese Maßnahmen nicht ohne Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschafts-

bild sind (siehe LUNG 1999, Kap. 3.4.4). Sie sind aber gesondert zu bezeichnen und

machen Kompensationsmaßnahmen nicht entbehrlich. In der vorliegenden Bilanzierung

werden die grünordnerischen Maßnahmen als kompensationsmindernde Maßnahmen in

die Bilanz eingestellt.

Als kompensationsmindernde Maßnahmen werden die Anlage von Hausgärten bzw.

Freianlagen in den Wohngebieten WA 1 bis WA 6 bilanziert. Die Hausgärten bzw. Freian-

lagen sind von allgemeiner Bedeutung insbesondere für die Niederschlagsversickerung

sowie als Lebensraum für die heimische Fauna der Siedlungsgebiete. Im vorliegenden B-

Plangebiet wird die landschaftsökologische Bedeutung der Hausgärten bzw. Freianlagen

zudem durch die Festsetzung gestärkt, dass je Grundstück ein Laubbaum zu pflanzen ist.

Für die Anlage von Hausgärten und Freianlagen (einschließlich der Laubbaumpflanzun-

gen auf den privaten Grundstücken) wird die Wertstufe 0 angesetzt, da es sich bei der

Anlage von Hausgärten um keine Kompensationsmaßnahmen handelt. Der Kompensati-

onswert für die Anlage von Hausgärten und Freianlagen wird im mittleren Bereich der

Spanne mit dem Wert 0,5 festgelegt, da für die Baugebiete eine relativ geringe GRZ

festgesetzt wird und somit verhältnismäßig große Gärten bzw. Freianlagen entstehen

werden. Der Leistungsfaktor wird mit 0,5 angesetzt, da eine relativ intensive Nutzung der

Hausgärten bzw. Freianlagen zu erwarten ist.

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43

UmweltPlan

In der folgenden Tabelle 15 sind die geplanten kompensationsmindernden Maßnahmen

dargestellt.

Tabelle 15: Bilanzierung der kompensationsmindernden Maßnahmen im B-Plangebiet

Maßnahme Fläche (m²)

Wertstufe

gem. HzE

Kompen-

sations-

wertzahl

Zuschlag

Entsie-

gelung

Leistungs-

faktor

KFÄ

(Planung)

Schaffung von

naturhaushaltswirksamen

Flächen mit allgemeinen

Funktionen für den

Naturhaushalt

22.896,34 0 0,5 0,0 0,5 5.724,09

Summe: 22.896,34 5.724,09

Anlage von Hausgärten/Freianlagen und Pflanzung von Laubbäumen auf den privaten Grundstücken

in den Wohngebieten WA 1 bis WA 6

Berechnungsformel: Fläche x (Kompensationswertzahl + Zuschlag Entsiegelung) x Leistungsfaktor = KFÄ (Planung)

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44

UmweltPlan

6.2.5 Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfes

Aus der folgenden Übersicht ist der gesamte Bedarf an Kompensationsflächenäquivalen-

ten ersichtlich.

Tabelle 16: Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs

Teilpositionen Kompensationsflächenbedarf (Äquivalente),

Bezugsgröße = m2

4.1 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust) 22.676,91

4.2 Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust 22.881,90

4.3 Biotopbeeinträchtigung (mittelbare Eingriffswirkungen) -

Teilsumme 1 45.558,81

4.4 Vorkommen von landschaftlichen Freiräumen mit Wertstufe 4 -

4.4 Vorkommen von landschaftlichen Freiräumen mit Wertstufe 3 und überdurchschnittlichem Natürlichkeitsgrad

-

Teilsumme 2 -

4.4 Vorkommen von Arten mit großen Raumansprüchen -

4.4 Vorkommen gefährdeter Tierpopulationen -

Teilsumme 3 -

4.4 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen: Boden -

4.4 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen: Wasser -

4.4 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen: Klima/ Luft -

4.4 Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes -

Teilsumme 4 -

4.5 Kompensationsminderung 5.724,09

Gesamtsumme: 39.834,72

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

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UmweltPlan

6.3 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Planung)

6.3.1 Kompensationsmaßnahmen

Auf den mit "C" und "D" gekennzeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird eine Wiesenfläche mit

einer standortgerechten Saatgutmischung aus Gräsern und Kräutern hergestellt. Es wird

eine jährlich zweimalige Mahd durchgeführt (nicht vor dem 15.06. und im Herbst). Die

Mahd wird durch einen vertraglich zu bindenden Landwirt erfolgen, der das Heu für die

von ihm gehaltenen Tiere als Futter verwenden soll. Bei der Pflege der Wiesenfläche

erfolgt kein Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Die Fläche wird als Dauer-

grünland genutzt.

Auf der mit "C" gekennzeichneten Fläche werden mindestens 25 Obstbäume alter regio-

naltypischer Sorten bzw. Wildobstgehölze der Mindestqualität Hochstamm, Stammum-

fang 10/12 cm, 2xv, gepflanzt.

Auf den mit "D" gekennzeichneten Flächen werden weiterhin Gehölzpflanzungen in ei-

nem Umfang von max. 1.000 m² vorgenommen. Es werden standortgerechte Laubgehöl-

ze heimischer Arten der Mindestqualität Sträucher 60/100 cm verwendet. Zusätzlich

werden max. 10 Heister der Mindestqualität 100/150 cm gepflanzt.

Auf der mit "E" gekennzeichneten Fläche wird eine dreireihige freiwachsende Hecke

angepflanzt. Die Abstände zwischen den Pflanzreihen betragen 1,50 m, die Pflanzab-

stände innerhalb der Reihe 1,00 m. Der Pflanzabstand zur Flurstücksgrenze beträgt 2,50

m. Für die Bepflanzung der Fläche "E" werden standortgerechte und heimische Laubge-

hölze der Mindestqualität Sträucher 60/100 cm sowie max. 15 Heister der Mindestqualität

100/150 cm verwendet.

Die Heckenpflanzung wird zur angrenzenden Ackerfläche mit Eichenspaltpfählen dauer-

haft markiert. Die Pfähle werden in einem Abstand von 10 m untereinander und von

0,50 m zur Flurstücksgrenze gesetzt.

Die Gehölzanpflanzungen werden bis zur Erlangung der eigenen Konkurrenzkraft gegen-

über Wildverbiss geschützt.

Eine beispielhafte Darstellung der geplanten Kompensationsmaßnahmen zeigt die nach-

folgende Abbildung 5.

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UmweltPlan

Abbildung 5: Beispielhafte Darstellung der geplanten Bepflanzungen der Verkehrs- und

Maßnahmenflächen (unmaßstäblich)

Für die Kompensationsmaßnahmen werden landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch

genommen. Anderweitige nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Eignung für Kom-

pensationsmaßnahmen standen im Stadtgebiet nicht zur Verfügung. Auf agrarstrukturelle

Belange wurde insofern Rücksicht genommen, indem für die Neuanlage der Wiesenflä-

chen landwirtschaftlich nur noch erschwert zu nutzende, direkt an das geplante Bauge-

biet grenzende Restflächen genutzt wurden.

Die Wertstufe der geplanten Wiesenflächen und der geplanten Hecke wird mit 2 festge-

legt (vgl. HzE, Anlage 11, I.6 und I.4). Der Kompensationswert wird mit 2,5 im mittleren

Bereich der Spanne eingeordnet, da die Maßnahme den Zielen der örtlichen Land-

schaftsplanung entspricht (Landwirtschaftliche Nutzfläche, z.T. mit eingeschränkter Nut-

zung bzw. Freifläche mit landschaftspflegerischer Zielstellung entsprechend des geän-

derten Landschaftsplanes).

Ziel der geplanten Wiesenfläche ist die Offenhaltung des Raumes, um Blickbeziehungen

zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen zu sichern und damit die Erlebbarkeit der Küsten-

landschaft zu gewährleisten. Die geplante Hecke soll das Baugebiet landschaftlich ein-

binden und dient damit der Eingrünung des neuen Stadtrandes.

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UmweltPlan

Die Wertstufe der geplanten Baumpflanzungen wird mit 1 und hier im unteren Bereich der

Kompensationsspanne mit 1,0 festgelegt (vgl. HzE, Anlage 11, I.5), da keine markanten

Solitärbäume oder Alleebaumpflanzungen geplant sind. Der Stammumfang der Pflanzwa-

re für die Straßenbäume wird mit 16/18 cm festgesetzt, da die Anwuchserfolge bei dieser

Qualität erfahrungsgemäß besser sind als bei einer Pflanzware mit einem Stammumfang

von 18/20 cm oder größer.

Der Leistungsfaktor der im Geltungsbereich geplanten Maßnahmen wird aufgrund der

Lage der Maßnahmenflächen im Siedlungsbereich und der daraus resultierenden Stör-

einwirkungen einheitlich mit dem Wert 0,5 festgelegt.

Tabelle 17: Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (KFÄ) (Planung) der

Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Plangebietes

Maßnahme Fläche (m²)

Wertstufe

gem. HzE

Kompen-

sations-

wertzahl

Zuschlag

Entsie-

gelung

Leistungs-

faktor

KFÄ

(Planung)

Anlage naturnaher Wiesen auf intensiv

genutzten Ackerflächen mit punktueller

Gehölzbepflanzung

(Maßnahmenflächen mit der

Kennzeichnung "C" und "D", abzgl.

Kinderspielplatz, Umfang von 700 m²,

u. Schotterrasen, Umfang 261 m²)

23.124,00 2 2,5 0,0 0,5 28.905,00

Pflanzung von 25 Obstbäumen auf der

Maßnahmenflächen mit der

Kennzeichnung "C" (Flächenbezug 25

m²/Baum)

625,00 1 1,0 0,0 0,5 312,50

Neuanlage einer Hecke

(Maßnahmenflächen mit der

Kennzeichnung "E")

2.325,00 2 2,5 0,0 0,5 2.906,25

Pflanzung von 21 Bäumen im Bereich

der Verkehrsflächen (Flächenbezug 25

m²/Baum)

525,00 1 1,0 0,0 0,5 262,50

Summe: 26.599,00 32.386,25

Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Formel: Fläche x (Kompensationswertzahl + Zuschlag Entsiegelung) x Leistungsfaktor = KFÄ (Planung)

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UmweltPlan

6.3.2 Gegenüberstellung der Kompensationsflächenäquivalente Bedarf und Pla-

nung

In der folgenden Tabelle 18 werden Bedarf und Planung in Form von Kompensationsflä-

chenäquivalenten gegenübergestellt.

Hinweis:

Zur Deckung des Kompensationsbedarfs wird der aus dem B-Planverfahren Nr. 64 vor-

gehaltene Kompensationsüberschuss in Höhe von 9.598,58 KFÄ (m²) mit in die Bilanz

eingestellt.

Tabelle 18: Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf und -planung

Kompensationsflächenäquivalent (Bedarf) Kompensationsflächenäquivalent (Planung)

Bedarf

Minderung

Summe:

45.558,81 KFÄ (m²)

5.724,09 KFÄ (m²)

39.834,72 KFÄ (m²)

Überschuss BP 64

Wiesenfläche

Obstbäume

Hecke

Straßenbäume

Summe:

9.598,58 KFÄ (m²)

28.905,00 KFÄ (m²)

312,50 KFÄ (m²)

2.906,25 KFÄ (m²)

262,50 KFÄ (m²)

41.984,83 KFÄ (m²)

Dem Bedarf an 39.834,72 KFÄ (m²) Flächenäquivalenten stehen 41.984,83 KFÄ (m²)

Flächenäquivalente der Planung gegenüber. Die Kompensationsquote beträgt damit

> 100 %. Der Eingriff in die Biotopfunktion ist somit vollständig kompensiert.

Es verbleibt ein Kompensationsüberschuss in Höhe von 2.150,11 KFÄ (m²), der zur

Deckung des Kompensationsbedarfs anderer Eingriffsvorhaben der Hansestadt Stral-

sund genutzt werden soll.

6.4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Baumfällungen

Innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plangebietes Nr. 65 sind keine Baumfällungen

geplant.

Für die straßenbauliche Anbindung des B-Plangebietes an die Hochschulallee wird eine

Lücke im Alleebaumbestand genutzt, so dass hierfür keine Alleebaumfällungen erforder-

lich werden.

Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzten 21 Baumpflanzungen der

Mindestqualität Hochstamm, StU 16/18 cm, 3xv, DB, werden als Kompensationsmaß-

nahme für die Biotopfunktion angerechnet (siehe Kapitel 6.3.1).

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7 Grünordnerische Festsetzungen

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und

Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

1. Auf den mit "B" gekennzeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind wasser- und luftundurch-

lässige Bodenbefestigungen unzulässig.

2. Auf den mit "C" und "D" gekennzeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine extensiv zu

pflegende Wiesenfläche mit einer standortgerechten Saatgutmischung aus Gräsern

und Kräutern herzustellen. Es wird eine jährlich zweimalige Mahd festgesetzt (nicht

vor dem 15.06. und im Herbst).

Auf der mit "C" gekennzeichneten Fläche sind zusätzlich mindestens 25 Obstbäume

(alte regionaltypische Sorten und/oder Wildobstgehölze) der Mindestqualität Hoch-

stamm, Stammumfang 10/12 cm, 2xv, zu pflanzen.

Auf den mit "D" gekennzeichneten Flächen sind zusätzlich Gehölzpflanzungen vor-

zunehmen. Der Umfang der Gehölzpflanzungen darf insgesamt 1.000 m² nicht über-

steigen. Es sind standortgerechte Laubgehölze heimischer Arten der Mindestqualität

Sträucher 60/100 cm zu verwenden. Zusätzlich dürfen max. 10 Heister der Mindest-

qualität 100/150 cm gepflanzt werden.

Innerhalb der mit "D" gekennzeichneten Flächen ist die Anlage eines Kinderspielplat-

zes mit einem Umfang von max. 700 m² und ein 3,00 m breiter Schotterrasenstreifen,

der den Kinderspielplatz umgrenzt, zulässig.

Auf der mit "E" gekennzeichneten Fläche ist eine dreireihige freiwachsende Hecke

anzupflanzen. Die Abstände zwischen den Pflanzreihen betragen 1,50 m, die

Pflanzabstände innerhalb der Reihe 1,00 m. Der Pflanzabstand zur Flurstücksgrenze

beträgt 2,50 m. Für die Bepflanzung der Fläche "E" sind standortgerechte und heimi-

sche Laubgehölze der Mindestqualität Sträucher 60/100 cm sowie max. 15 Heister

der Mindestqualität 100/150 cm zu verwenden.

Anpflanzen von Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

1. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Planstraße A sind mindestens 16 stand-

ortgerechte Laubbäume der Pflanzqualität Hochstamm, StU 16/18 cm, 3xv, DB zu

pflanzen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Baumscheiben müssen min-

destens 12 m² groß sein und sind zu begrünen.

2. Im Bereich der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Öffentliche Park-

fläche" sind zwei standortgerechte Laubbäume der Pflanzqualität Hochstamm, StU

16/18 cm, 3xv, DB zu pflanzen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Baum-

scheiben müssen mindestens 12 m² groß sein und sind zu begrünen.

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UmweltPlan

3. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Fuß-

gängerbereich" ist ein standortgerechter Laubbaum der Pflanzqualität Hochstamm,

StU 16/18 cm, 3xv, DB zu pflanzen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die

Baumscheibe muss mindestens 12 m² groß sein und ist zu begrünen.

4. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Ab-

fallsammelplatz" sind zwei standortgerechte Laubbäume der Pflanzqualität Hoch-

stamm, StU 16/18 cm, 3xv, DB zu pflanzen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.

Die Baumscheiben müssen mindestens 12 m² groß sein und sind zu begrünen.

5. In den Wohngebieten WA 1 bis WA 6 ist außerhalb der mit "A 1" und "A 2" gekenn-

zeichneten Flächen je Grundstück ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und

bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.

Zuordnungsfestsetzung der ökologischen Ausgleichsflächen bzw. -maßnahmen

(§ 135a Abs. 1 BauGB; § 9 Abs.1a BauGB i.V. mit § 1a Abs. 3 BauGB)

Dem B-Plangebiet Nr. 65 werden als Ausgleich zugeordnet:

1. der Kompensationsüberschuss aus dem B-Plangebiet Nr. 64 "Wohngebiet nördlich

der Studentensiedlung Holzhausen" in Höhe von 9.598,58 KFÄ (m²),

2. die festgesetzten 21 Baumpflanzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen

(262,50 KFÄ (m²)) und

3. von den mit "C", "D" und "E" gekennzeichneten Maßnahmenflächen 29.973,64 KFÄ

(m²)

Der verbleibende Kompensationsüberschuss aus den Maßnahmenflächen mit der Kenn-

zeichnung "C", "D" und "E" in Höhe von 2.150,11 KFÄ (m²) wird künftigen B-Planvor-

haben im Gebiet der Hansestadt Stralsund zugeordnet.

Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 BauGB)

Küstenschutz (§ 29 Abs. 1 NatSchAG M-V; § 89 LWaG M-V)

Innerhalb des 150 m breiten Küstenschutzstreifens ist die Errichtung von baulichen Anla-

gen unzulässig (§ 29 Abs. 1 NatSchAG M-V).

Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung baulicher Anlagen an Küstenge-

wässern in einem Abstand von 200 m von der Mittelwasserlinie bedarf bei der Wasser-

behörde der rechtzeitigen Anzeige. Das Vorhaben ist unzulässig, wenn es nicht mit den

Belangen des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe vereinbar ist (§ 89 Abs. 1 u. 2

LWaG M-V).

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Bodenschutz (§ 202 BauGB)

Unbelasteter Oberboden ist während der Bauphase in geeigneter Weise zu lagern und im

Baugebiet wieder zu verwenden.

Artenschutz (§§ 44 ff BNatSchG)

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind die Bestimmungen des besonderen

Artenschutzes nach §§ 44 ff BNatSchG zu beachten. Über Ausnahmen entscheidet die

Untere Naturschutzbehörde.

Hinweise

Es werden die folgenden Hinweise gegeben:

Baumschutzsatzung

Es gilt die Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung der Hanse-

stadt Stralsund) vom 22.03.2004, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 24.04.2004.

Alleenschutz

Gemäß § 19 Abs. 1 NatSchAG M-V ist die Allee entlang der Hochschulallee gesetzlich

geschützt. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlun-

gen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen kön-

nen, sind verboten. Zu den verbotenen Handlungen gehören insbesondere:

Befestigung des Wurzelbereiches mit einer wasser- und luftundurchlässigen De-

cke,

Abgrabungen, Ausschachtungen, Verdichtungen oder Aufschüttungen im Wurzel-

bereich,

Lagerung von Bauschutt und Baumaterialien im Wurzelbereich,

Entfachen von Feuer im Bereich der Kronentraufe,

Änderung der Wasserverhältnisse im Einzugsbereich der Gehölze.

Die Vorgaben der DIN 18920 sind einzuhalten. Der im Geltungsbereich des Bebauungs-

planes befindliche Schutzbereich der Allee entspricht den in der Planzeichnung mit "B"

bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von

Natur und Landschaft.

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UmweltPlan

Pflanzungen

Für die Pflanzungen von Laubbäumen im Bereich der Verkehrsflächen gelten die folgen-

den Empfehlungen:

Acer campestre Feldahorn

Carpinus betulus Hainbuche

Corylus colurna Baumhasel

Ostrya carpinifolia Hopfenbuche

Für die Pflanzungen von Laubbäumen im Bereich der privaten Grundstücke gelten die

folgenden Empfehlungen:

Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' Rotdorn

Crataegus 'Carrierei' Apfeldorn

Malus domesticus Apfelbaum

Pyrus communis Birnenbaum

Prunus avium Vogelkirsche

Prunus domestica Pflaumenbaum

Prunus spec. Zierkirschen

Pyrus calleryana 'Chanticleer' Chinesische Wildbirne

Pyrus pyraster Holzbirne

Sorbus aucuparia Gemeine Eberesche

Für die Heckenpflanzungen zur Grundstückseinfriedung gelten die folgenden

Empfehlungen:

Acer campestre Feldahorn

Berberis spec. Berberitze

Carpinus betulus Hainbuche

Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn

Fagus sylvatica Rotbuche

Ligustrum spec. Liguster

Spiraea spec. Spierstrauch

Für die Gehölzpflanzungen innerhalb der mit "D" und "E" gekennzeichneten Maßnahmen-

flächen gelten die folgenden Empfehlungen:

Sträucher:

Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn

Cytisus scoparius Besenginster

Lonicera xylosteum Heckenkirsche

Malus sylvestris Wildapfel

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Prunus spinosa Schlehe

Pyrus pyraster Holzbirne

Rosa canina Hundsrose

Rosa corymbifera Heckenrose

Rosa dumalis Graugrüne Rose

Rosa rubiginosa Weinrose

Rosa tomentosa Filzrose

Salix aurita Ohr-Weide

Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball

Heister:

Prunus avium Vogelkirsche

Sorbus aucuparia Gemeine Eberesche

Für die Pflanzung von alten regionaltypischen Obstsorten gelten die folgenden

Vorschläge:

Apfelsorten: Altländer Pfannkuchen, Schöner aus Boskoop, Apfel von

Croncels, Holsteiner Cox‘ Orangenrenette, Ingrid Marie, James

Grieve, Krügers Dickstiel, Kaiser Wilhelm, Pommerscher

Krummstiel, Prinz Albrecht von Preußen, Rote Sternrenette

Birnensorten: Alexander Lucas, Boscs Flaschenbirne, Calixte Mignot, Gute

Luise, Köstliche aus Charneux, Konferenzbirne, Minister Dr.

Lucius, Madame Verte, Poiteu

Kirschsorten: Büttners Rote Knorpel, Große Schwarze Knorpel, Hedelfinger

Riesenkirsche, Schneiders Späte Knorpel

Pflaumen/Zwetschgen/ Mirabelle: Anna Späth, Hauszwetschge, Mirabelle von Nancy

Für die Pflanzung von Wildobstgehölzen gelten die folgenden Vorschläge:

Castanea sativa Esskastanie

Prunus avium Vogelkirsche

Pyrus pyraster Holzbirne

Sorbus domestica Speierling

Sorbus torminalis Elsbeere

Die Laubbaumpflanzungen auf den privaten Grundstücken und die Heckenpflanzungen

zur Grundstückseinfriedung sind spätestens eine Vegetationsperiode nach Errichtung der

Wohngebäude vorzunehmen.

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Die Pflanzungen im Bereich der Verkehrs- und Maßnahmenflächen sind spätestens eine

Vegetationsperiode nach Fertigstellung der Straßenflächen herzustellen.

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UmweltPlan

8 Kostenschätzung

Umfang

Ein-

heit

Kosten/

Einheit Einheit

Gesamt-

kosten

1

Anlage naturnaher Wiesen auf intensiv genutzten

Ackerflächen mit punktueller Gehölzbepflanzung

1.1 Anlage Wiesenfläche

1.1.1 Fläche vorbereiten 23.124,00 m² 0,10 € m² 2.312,40 €

1.1.2 Wiese ansäen 23.124,00 m² 0,30 € m² 6.937,20 €

1.1.3 Fertigstellungspflege (FP), 2 Pflegegänge (PG) 23.124,00 m² 0,05 € PG/m² 2.312,40 €

1.1.5

Entwicklungspflege (EP) bis zum 25. Jahr, 2 PG/Jahr, 23

Jahre 23.124,00 m² 0,05 € PG/m² 53.185,20 €

1.2.5 Zwischensumme Anlage Wiesenfläche 64.747,20 €

1.2 Punktuelle Gehölzbepflanzung

1.2.1 Sträucher, 60/100 cm, liefern und pflanzen 655,00 St. 8,00 € St. 5.240,00 €

1.2.2 Heister, 100/150 cm, liefern und pflanzen 10,00 St. 15,00 € St. 150,00 €

1.2.3 FP, 3 PG 665,00 St. 0,60 € PG/St. 1.197,00 €

1.2.3 FP, Wässern, 10 Gänge/Jahr (WG) 1.000,00 m² 0,35 € WG/m² 3.500,00 €

1.2.4 EP bis zum 2. Jahr, 3 PG/Jahr, insg. 6 PG 665,00 St. 0,60 € PG/St. 2.394,00 €

1.2.5

EP bis zum 2. Jahr, Gehölzfläche wässern, 50l/WG, 10

WG/m²/Jahr, ges. 20 WG 1.000,00 m² 0,35 € WG/m² 7.000,00 €

1.2.6 EP 3. bis 5. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 3 PG 665,00 St. 0,60 € PG/m² 1.197,00 €

1.2.7 EP 6. bis 10. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 5 PG 665,00 St. 0,60 € PG/m² 1.995,00 €

1.2.8 EP 11. bis 25. Jahr, 0,3 PG/Jahr, insg. 5 PG 665,00 St. 0,60 € PG/m² 1.995,00 €

1.2.9 Zwischensumme Gehölzbepflanzung 24.668,00 €

2 Obstbaumpflanzungen

2.1 Baum, HSt 10/12cm, 2xv, liefern und pflanzen 25,00 St. 50,00 € St. 1.250,00 €

2.2 FP, 3 PG 25,00 St. 7,50 € PG/St. 562,50 €

2.3 FP, Wässern, 50l/Baum, 10 Gänge/Jahr (WG) 25,00 St. 5,50 € WG/St. 1.375,00 €

2.4 EP bis zum 2. Jahr, 3 PG/Jahr, insg. 6 PG 25,00 St. 7,50 € PG/St. 1.125,00 €

2.5

EP bis zum 2. Jahr, Baum wässern, 50l/WG, 10 WG/Jahr,

ges. 20 WG 25,00 St. 5,50 € WG/St. 2.750,00 €

2.6 EP 3. bis 5. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 3 PG 25,00 St. 7,50 € PG/St. 562,50 €

2.7 EP 6. bis 10. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 5 PG 25,00 St. 7,50 € PG/St. 937,50 €

2.8 EP 11. bis 15. Jahr, insg. 2 PG 25,00 St. 21,00 € PG/St. 1.050,00 €

2.9 EP 16. bis 25. Jahr, insg. 3 PG 25,00 St. 25,00 € PG/St. 1.875,00 €

2.10 ab 15. Standjahr alle 2 Jahre Baumkontrolle, insg. 6 25,00 St. 3,50 € PG/St. 525,00 €

2.16 Zwischensumme Obstbaumpflanzungen 12.012,50 €

3 Heckenpflanzung

3.1 Sträucher, 60/100 cm, liefern und pflanzen 985,00 St. 8,00 € St. 7.880,00 €

3.2 Heister, 100/150 cm, liefern und pflanzen 15,00 St. 15,00 € St. 225,00 €

3.3 FP, 3 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/St. 1.800,00 €

3.4 FP, Wässern, 10 Gänge/Jahr (WG) 2.325,00 m² 0,35 € WG/m² 8.137,50 €

3.5 EP bis zum 2. Jahr, 3 PG/Jahr, insg. 6 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/St. 3.600,00 €

3.6

EP bis zum 2. Jahr, Gehölzfläche wässern, 50l/WG, 10

WG/m²/Jahr, ges. 20 WG 2.325,00 m² 0,35 € WG/m² 16.275,00 €

3.7 EP 3. bis 5. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 3 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/m² 1.800,00 €

3.8 EP 6. bis 10. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 5 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/m² 3.000,00 €

3.9 EP 11. bis 25. Jahr, 0,3 PG/Jahr, insg. 5 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/m² 3.000,00 €

3.10 Zwischensumme Heckenpflanzung 45.717,50 €

4 Laubbaumpflanzungen (Verkehrsflächen)

4.1 Baum, HSt 16/18cm, 3xv, DB, liefern und pflanzen 21,00 St. 200,00 € St. 4.200,00 €

4.2 FP, 3 PG 21,00 St. 7,50 € PG/St. 472,50 €

4.3 FP, Wässern, 50l/Baum, 10 Gänge/Jahr (WG) 21,00 St. 5,50 € WG/St. 1.155,00 €

4.4 EP bis zum 2. Jahr, 3 PG/Jahr, insg. 6 PG 21,00 St. 7,50 € PG/St. 945,00 €

4.5

EP bis zum 2. Jahr, Baum wässern, 50l/WG, 10 WG/Jahr,

ges. 20 WG 21,00 St. 5,50 € WG/St. 2.310,00 €

4.6 EP 3. bis 5. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 3 PG 21,00 St. 7,50 € PG/St. 472,50 €

4.7 EP 6. bis 10. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 5 PG 21,00 St. 7,50 € PG/St. 787,50 €

4.8 EP 11. bis 15. Jahr, insg. 2 PG 21,00 St. 21,00 € PG/St. 882,00 €

4.9 EP 16. bis 25. Jahr, insg. 3 PG 21,00 St. 25,00 € PG/St. 1.575,00 €

4.10 ab 15. Standjahr alle 2 Jahre Baumkontrolle, insg. 6 21,00 St. 3,50 € PG/St. 441,00 €

4.11 Oberboden für Baumscheiben liefern und einbauen 25,20 m³ 25,00 € m³ 630,00 €

4.12 Rasen ansäen 252,00 m² 1,45 € m² 365,40 €

4.13 FP, 2 PG 252,00 m² 0,15 € PG/m² 75,60 €

4.14 FP, Wässern, 10 WG 252,00 m² 0,25 € WG/m² 630,00 €

4.15 EP bis zum 25. Jahr, 2 PG/Jahr, 23 Jahre 252,00 m² 0,15 € PG/m² 1.738,80 €

4.16 Zwischensumme Baumpflanzungen 16.680,30 €

Summe netto 163.825,50 €

19 % MwSt. 31.126,85 €

Summe brutto 194.952,35 €

Grünordnerische Maßnahmen zum B-Plan Nr. 65

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

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UmweltPlan

9 Quellenverzeichnis

9.1 Planwerke und Planunterlagen

Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund, Amt für Liegenschaften und Bau,

Abteilung Stadtplanung, seit 12.08.1999 rechtswirksam

Landschaftsplan der Hansestadt Stralsund, Amt für Liegenschaften und Bau, Abteilung

Stadtplanung, 1996 (Anlage zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan)

Hydrogeologische Karte der DDR, M 1 : 50.000, Blatt 0308 - 1/2 (Stralsund/Garz (Rü-

gen)), ZGI Berlin 1985

9.2 Gesetze, Verordnungen, Satzungen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli

2017 (BGBl. I S. 2808)

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -

BNatSchG), in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 1

des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434)

Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutz-

gesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V), GS Meckl.-Vorp. GI. Nr.

791-8, in der Fassung vom 23.02.2010, geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27.

Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 436)

Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung), Beschluss-Nr. 2004-

III-01-1014 vom 29.01.2004, veröffentlicht im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund, Nr. 3,

14. Jahrgang vom 24.04.2004

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planin-

halts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58),

geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -

BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132),

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert

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Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund

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UmweltPlan

9.3 Literatur

BILLWITZ ET AL. (1993) in PROGNOS AG (1993): Leitbilder und Ziele einer umweltscho-

nenden Raumentwicklung in der Ostsee-Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns.

Teilbericht 1, Bestandsaufnahme und Bewertung. Berlin, Greifswald, Stralsund.

GLÖSS, S. (1997): Bodenbewertung im Rahmen von Umweltplanungen. – in: Kennzeich-

nung und Bewertung von Böden für eine nachhaltige Landschaftsnutzung. Zalf-Bericht

28, S. 57 – 65.

JESCHKE, L. (1993): Das Problem der zeitlichen Dimension bei der Bewertung von Bioto-

pen. – in: Schriftenreihe Landschaftspflege und Naturschutz 38, S.77 – 86

KARL, J. (1997): Bodenbewertung in der Landschaftsplanung. – in: Naturschutz und

Landschaftsplanung 29, S. 5 – 17

LUNG M-V – LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-

VORPOMMERN (DIV. JAHRE): LINFOS M-V – Daten aus dem Landesweiten Informations-

system LINFOS 4.0. Aus Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern des LUNG,

abgerufen in 10/2016.

LUNG M-V – LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-

VORPOMMERN (1999): Hinweise zur Eingriffsregelung. Schriftenreihe des Landesamtes für

Umwelt, Naturschutz und Geologie, Heft 3. Güstrow.

LUNG M-V – LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-

VORPOMMERN (2013): Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-

Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern, 3. ergänzte und überarb. Aufl. – Heft

2/2013.

NEIDHARDT, C. & U. BISCHOPINCK (1994): UVP-Teil Boden: Überlegungen zur Bewertung

der Natürlichkeit anhand einfacher Bodenparameter. Natur und Landschaft 69, S. 49 – 53