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Hansestadt Stralsund, Amt für Planung und Bau,
Abt. Planung und Denkmalpflege
B-Plan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“
Grünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Projekt-Nr.:
26309-00
Fertigstellung: Oktober 2017
Geschäftsführerin: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer
Projektleiter: Dipl.-Ing. Karlheinz Wissel
Landschaftsarchitekt
Mitarbeit: TMA Doreen Berkhahn
Dipl.-Ing. Vermessung Sabine Spreer
Regionalplanung
Umweltplanung
Landschaftsarchitektur
Landschaftsökologie
Wasserbau
Immissionsschutz
Hydrogeologie
UmweltPlan GmbH Stralsund
www.umweltplan.de
Sitz Hansestadt Stralsund
Tribseer Damm 2
18437 Stralsund
Tel. +49 38 31/61 08-0
Fax +49 38 31/61 08-49
Niederlassung Güstrow
Speicherstraße 1b
18273 Güstrow
Tel. +49 38 43/46 45-0
Fax +49 38 43/46 45-29
Außenstelle Greifswald
Bahnhofstraße 43
17489 Greifswald
Tel. +49 38 34/231 11-91
Fax +49 38 34/231 11-99
Geschäftsführerin
Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer
Zertifikate
Qualitätsmanagement
DIN EN 9001:2008
TÜV CERT Nr. 01 100 010689
Familienfreundlichkeit
Audit Erwerbs- und Privatleben
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen .................................................................................................................... 5
1.1 Planungsanlass ...................................................................................................... 5
1.2 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................... 6
1.3 Methodik ................................................................................................................. 6
2 Das Planungsgebiet ...................................................................................................... 8
2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes .................................................................. 8
2.2 Naturräumliche Einordnung .................................................................................... 8
2.3 Topographie............................................................................................................ 8
2.4 Nutzungs- und Bebauungsstruktur .......................................................................... 8
2.5 Landschaftsplan ...................................................................................................... 9
2.6 Flächennutzungsplan .............................................................................................. 9
2.7 Schutzgebiete und objekte ................................................................................... 10
3 Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft .............................. 10
3.1 Boden ................................................................................................................... 10
3.1.1 Bestand ........................................................................................................ 10
3.1.2 Bewertung .................................................................................................... 10
3.2 Wasser ................................................................................................................. 12
3.2.1 Bestand ........................................................................................................ 12
3.2.2 Bewertung .................................................................................................... 12
3.3 Klima und Luft ....................................................................................................... 13
3.3.1 Bestand ........................................................................................................ 13
3.3.2 Bewertung .................................................................................................... 14
3.4 Arten und Lebensräume (Biotope) ........................................................................ 14
3.4.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation ..................................................... 14
3.4.2 Biotopbeschreibung und Bewertung ............................................................. 14
3.4.2.1 Methodisches Vorgehen Bestandserhebung .......................................... 14
3.4.2.2 Biotopbeschreibung ................................................................................ 15
3.4.2.3 Bewertung .............................................................................................. 20
3.4.3 Fauna ........................................................................................................... 22
3.5 Landschaftsbild ..................................................................................................... 24
3.5.1 Bestand ........................................................................................................ 24
3.5.2 Bewertung .................................................................................................... 24
3.6 Erholungsnutzung ................................................................................................. 25
3.6.1 Bestand ........................................................................................................ 25
3.6.2 Bewertung .................................................................................................... 25
4 Planungsziele .............................................................................................................. 25
4.1 Städtebauliche Entwicklung .................................................................................. 25
4.1.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................ 25
4.1.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................................... 26
4.1.3 Erschließung................................................................................................. 26
4.1.4 Spielplatz ...................................................................................................... 26
4.2 Entwicklungsziele für Natur und Landschaft .......................................................... 27
5 Ermittlung und Bewertung des Eingriffs ................................................................... 28
5.1 Konfliktanalyse ...................................................................................................... 28
5.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffsfolgen ......................... 29
5.3 Verbleibende Eingriffswirkungen und Kompensationsmaßnahmen ....................... 30
6 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ............................................................................. 31
6.1 Methodische Vorgehensweise .............................................................................. 31
6.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf) .......................... 31
6.1.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalentes (Biotopfunktion) ...... 31
6.1.1.2 Ermittlung des additiven Kompensationsbedarfs .................................... 33
6.1.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten
Kompensationsmaßnahmen ......................................................................... 34
6.1.3 Gesamtbilanzierung ...................................................................................... 35
6.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf) ................................... 36
6.2.1 Ermittlung des Freiraumbeeinträchtigungsgrades ......................................... 36
6.2.2 Abgrenzung von Wirkzonen und Beeinträchtigungsintensitäten .................... 36
6.2.3 Ermittlung des biotopbezogenen Kompensationserfordernisses ................... 36
6.2.4 Ermittlung des Kompensationserfordernisses aufgrund betroffener
Biotoptypen .................................................................................................. 37
6.2.4.1 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung ........................................... 38
6.2.4.2 Biotopbeeinträchtigung mit Funktionsverlust .......................................... 40
6.2.4.3 Biotopbeeinträchtigungen (mittelbare Eingriffswirkungen) ...................... 41
6.2.4.4 Berücksichtigung qualifizierter landschaftlicher Freiräume,
faunistischer und abiotischer Sonderfunktionen und
Sonderfunktionen des Landschaftsbildes ............................................... 41
6.2.4.5 Bilanzierung der kompensationsmindernden Maßnahmen im B-
Plangebiet .............................................................................................. 42
6.2.5 Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfes .............................. 44
6.3 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Planung) ................................ 45
6.3.1 Kompensationsmaßnahmen ......................................................................... 45
6.3.2 Gegenüberstellung der Kompensationsflächenäquivalente Bedarf und
Planung ........................................................................................................ 48
6.4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Baumfällungen ............................................. 48
7 Grünordnerische Festsetzungen ................................................................................ 49
8 Kostenschätzung ......................................................................................................... 55
9 Quellenverzeichnis ...................................................................................................... 56
9.1 Planwerke und Planunterlagen ............................................................................. 56
9.2 Gesetze, Verordnungen, Satzungen ..................................................................... 56
9.3 Literatur ................................................................................................................ 57
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Naturräumliche Gliederung nach LINFOS (LUNG, div. Jahre) ........................... 8
Tabelle 2: Bewertung der Böden entsprechend des Hemerobiegrades ............................ 11
Tabelle 3: Bewertung der Grundwasserverhältnisse ........................................................ 12
Tabelle 4: Einstufung der Bewertungskriterien ................................................................. 20
Tabelle 5: Naturschutzfachliche Gesamtbewertung der Biotope....................................... 21
Tabelle 6: Bestand und Bewertung der Biotope im Plangebiet ......................................... 21
Tabelle 7: Bestand und Bewertung der Gehölzbiotope an der Hochschulallee ................. 22
Tabelle 8: Bestimmung des Kompensationserfordernisses .............................................. 31
Tabelle 9: Bestimmung des Korrekturfaktors auf Grund vorhandener Störungen ............. 32
Tabelle 10: Darstellung der Beeinträchtigungsintensitäten/Wirkzonen ............................... 32
Tabelle 11: Ermittlung des Kompensationserfordernis für betroffene Biotoptypen im
Planungsgebiet ................................................................................................ 37
Tabelle 12: Vorhabenbezogene Übersicht der Versiegelungsfaktoren ............................... 37
Tabelle 13: Bestimmung des Kompensationsbedarfs, Biotopbeseitigung mit
Versiegelung ................................................................................................... 38
Tabelle 14: Bestimmung des Kompensationsbedarfs Biotopbeseitigung mit
Funktionsverlust .............................................................................................. 40
Tabelle 15: Bilanzierung der kompensationsmindernden Maßnahmen im B-Plangebiet ..... 43
Tabelle 16: Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs ................................... 44
Tabelle 17: Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (KFÄ) (Planung) der
Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Plangebietes ............. 47
Tabelle 18: Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf und -planung ........................... 48
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Intensivacker im Plangebiet ............................................................................. 15
Abbildung 2: Hochschulallee ................................................................................................ 17
Abbildung 3: Baumhecke am Beginn der Hochschulallee ..................................................... 18
Abbildung 4: Älterer Einzelbaum an der Bushaltestelle, dahinter eine Strauchhecke............ 19
Abbildung 5: Beispielhafte Darstellung der geplanten Bepflanzungen der Verkehrs- und
Maßnahmenflächen (unmaßstäblich) ............................................................... 46
Anhang
Bezeichnung Maßstab
Bestandsplan ............................................................................................. 1 : 1.000
Grünordnungsplan ...................................................................................... 1 : 1.000
Ergebnisbericht zur Feldlerchenkartierung 2015
Ergebnisbericht zur Brutvogelkartierung 2016
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
5
UmweltPlan
1 Grundlagen
1.1 Planungsanlass
Die Hansestadt Stralsund plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes östlich der
Hochschulallee.
Seit 2010 verzeichnet die Hansestadt Stralsund einen Einwohnerzuwachs. Die Einwoh-
nerzahl stieg von ca. 56.900 auf ca. 59.100 (2016). Damit zeichnet sich eine positive
Trendwende bei dem über zwei Jahrzehnte andauernden Einwohnerrückgang ab. Die im
Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) aktuell
erstellte Bevölkerungs- und Haushaltsprognose geht von einer Stabilisierung der Wande-
rungsgewinne aus und prognostiziert deshalb eine nur geringe Bevölkerungsabnahme
bis 2030 (ca. 500 Einwohner). Wegen künftiger kleinerer Haushaltsgrößen bleibt die Zahl
der Haushalte von ca. 31.000 jedoch nahezu konstant. Der daraus abgeleitete künftige
Wohnraumbedarf kann nur durch eine langfristige, kontinuierliche Entwicklung von Woh-
nungsbaustandorten gesichert werden.
Der Entwicklung von weiteren Gebieten für den individuellen Wohnungsbau kommt dabei
eine besondere Bedeutung zu. In den vergangenen Jahren wurden in der Hansestadt
jährlich ca. 60-90 Einfamilienhäuser errichtet. Die Nachfrage nach attraktiven Bauplätzen
ist unverändert hoch, bevorzugt nach Grundstücken in Wassernähe. Ufernahe Baupoten-
ziale stehen jedoch nur begrenzt zur Verfügung.
Um die Attraktivität der Hansestadt Stralsund als Wohnort zu sichern und weiter zu stei-
gern, soll ein vielfältiges, vielgestaltiges Wohnraumangebot an unterschiedlichen, und
dabei insbesondere an Standorten mit Wasserbezug vorgehalten werden. Deshalb soll
auf der bisher nicht für eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Ackerfläche am nördli-
chen Stadtrand östlich der Hochschulallee ein neuer hochwertiger Wohnungsbaustandort
entstehen.
Die Hansestadt Stralsund stellt daher den Bebauungsplan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der
Hochschulallee" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf.
Mit der Erstellung der für das B-Planverfahren erforderlichen umweltfachlichen Gutachten
wurde das Planungsbüro UmweltPlan GmbH Stralsund beauftragt.
Zu den beauftragten Leistungen gehört der vorliegende Grünordnungsplan. Die Erstel-
lung des Grünordnungsplanes erfolgte nach § 11 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 11 NatSch
AG M-V. Die Aufgabe des Grünordnungsplanes besteht darin, die Anforderungen an die
Nutzung von Natur und Landschaft im Geltungsbereich des B-Plans zu konkretisieren.
Der Grünordnungsplan beinhaltet darüber hinaus die Abhandlung der Eingriffs-/ Aus-
gleichsbilanzierung nach § 14 ff BNatSchG.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
1.2 Rechtliche Grundlagen
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung des Grünordnungsplanes
bilden:
1.) Baugesetzbuch (BauGB)
2.) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
3.) Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnatur-
schutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V)
4.) Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) der Hansestadt
Stralsund
Die Verpflichtung, die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege bei der Erstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen, ergibt sich sowohl
aus § 1 Abs. 7 und § 1a BauGB als auch aus § 14 BNatSchG (i. V. m. § 12 NatSchAG
MV).
Der Bebauungsplan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“ der Hansestadt
Stralsund bereitet einen Eingriff im naturschutzrechtlichen Sinne vor (§ 14 Abs. 1
BNatSchG), da aufgrund des Vorhabens eine Veränderung der Gestalt und Nutzung von
Grundflächen stattfinden wird, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das
Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen kann.
Nach § 15 Abs. 1 BNatSchG ist der Verursacher des Eingriffs dazu verpflichtet, vermeid-
bare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Nach § 15 Abs. 2
BNatSchG ist der Verursacher zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichs-
maßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Um den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 BNatSchG zu
entsprechen, werden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege in einem zu diesem Zweck geeigneten Fachplan, dem Grünord-
nungsplan, dargestellt.
Inwiefern die Inhalte des Grünordnungsplanes in den Bebauungsplan aufgenommen
werden, ergibt sich aus der Abwägung mit den anderen, bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes zu berücksichtigenden Belangen (§ 1 Abs. 6 BauGB).
1.3 Methodik
Die Aufnahme von Natur und Landschaft erfolgte anhand von Ortsbegehungen, ver-
schiedenen Grundlagenmaterialien (siehe Quellenverzeichnis), thematischen Karten und
Luftbildern. Im Anschluss an die Bestandsdarstellung wurde die Bedeutung von Boden,
Wasser, Klima, Luft, Arten und Lebensräume (Biotoptypen), Orts-/Landschaftsbild und
Erholungsnutzung bewertet.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
7
UmweltPlan
Das Bewertungsschema für die abiotischen Faktoren, das Orts-/ Landschaftsbild und
Erholungsnutzung differenziert zwei Wertstufen (allgemeine und besondere Bedeutung).
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt gemäß den Vorgaben der „Hinweise zur Eingriffs-
regelung“ (LUNG 1999) in vier Wertstufen (gering, mittel, hoch und sehr hoch).
Nach der Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Bebauungsplanes eine Analyse der
städtebaulichen Entwicklung, bei der Aussagen über die zukünftige Nutzung des Pla-
nungsgebietes gemacht werden. Es werden Ziele für die Entwicklung von Natur, Land-
schaft und Erholungsnutzung abgeleitet. Die Konflikte und Beeinträchtigungen, die sich
auf Grund der naturschutzfachlichen Ziele und der zu erwartenden Eingriffe durch das
Planungsvorhaben ergeben, werden benannt.
Zur Verwirklichung der Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege gemäß Bundesnaturschutzgesetz werden Maßnahmen zur Vermeidung und Mini-
mierung der Eingriffe durch das Bauvorhaben aufgezeigt. Für die verbleibenden Ein-
griffswirkungen werden im Anschluss Maßnahmen, die zu einer Kompensation führen,
genannt. Sind durch das Vorhaben nur abiotische Wert- und Funktionselemente allge-
meiner Bedeutung betroffen, erfolgt eine Wiederherstellung über die Kompensation des
betroffenen Lebensraum- und Artenpotenzials. Entsprechend dem Indikatorprinzip spie-
gelt der Biotoptyp mit seiner Vegetation die Ausprägung von Boden, Wasser, Klima usw.
wieder. Bei Kompensationsmaßnahmen ist in der Regel von Mehrfachfunktionen auszu-
gehen. Das heißt, dass einzelne Maßnahmen gleichzeitig zur Wiederherstellung ver-
schiedener Wert- und Funktionselemente dienen. Bei Eingriffen, die abiotische Funktio-
nen mit besonderer Bedeutung betreffen, wird geprüft, ob die Kompensation über die
Biotopfunktion ausreichend ist, oder ob zusätzliche Maßnahmen zur Kompensation der
Eingriffsfolgen erforderlich sind. Das Landschaftsbild wird gesondert berücksichtigt.
Kompensationsmaßnahmen für das Lebensraum- und Artenpotenzial können angerech-
net werden, wenn sie der landschaftsästhetischen Aufwertung dienen.
Der Nachweis einer ausreichenden Kompensation erfolgt durch eine abschließende
Bilanzierung. Grundlage bilden die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landesamtes für
Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG 1999). Bei dieser
Methodik werden entsprechend dem erwähnten Indikatorprinzip die Biotoptypen als
Grundlage herangezogen.
Die Grünordnerischen Maßnahmen werden, angelehnt an die Festsetzungsmöglichkeiten
nach dem Baugesetzbuch, textlich beschrieben und in einer Karte dargestellt, so dass sie
dann unter Abwägung mit anderen Belangen in den Bebauungsplan übernommen wer-
den können.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
2 Das Planungsgebiet
2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes
Das ca. 6,54 ha große Plangebiet liegt im Stadtgebiet Knieper, Stadtteil Knieper Nord,
und umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 2, die Flurstücke 17/6 und 18/5, jeweils
anteilig. Es wird begrenzt im Norden durch bewirtschaftete Ackerflächen, im Osten durch
den öffentlichen Uferstreifen am Strelasund mit integriertem Ostseeküstenradweg, im
Süden durch den in Umsetzung befindlichen Bebauungsplan Nr. 64 „Wohngebiet nördlich
der Studentensiedlung Holzhausen“ und im Westen durch die Hochschulallee.
2.2 Naturräumliche Einordnung
Entsprechend der naturräumlichen Gliederung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
wird das Planungsgebiet wie folgt eingeordnet:
Tabelle 1: Naturräumliche Gliederung nach LINFOS (LUNG, div. Jahre)
Kategorie Bezeichnung
Landschaftszone 2 Nordöstliches Flachland
Großlandschaft 20 Nordöstliche Lehmplatten
Landschaftseinheit 200 Lehmplatten nördlich der Peene
2.3 Topographie
Charakteristisch ist die in Richtung Osten und Südosten abfallende Hanglage, von der
aus eine offene Blickbeziehung zum Strelasund und die Insel Rügen besteht. Die Gelän-
detopographie bewegt sich zwischen ca. 18 m und ca. 6 m über NHN, wobei im Nord-
westen an der Hochschulallee ein weitgehend ebenes Gelände mit geringen Höhenun-
terschieden besteht.
2.4 Nutzungs- und Bebauungsstruktur
Das B-Plangebiet umfasst im Wesentlichen eine intensiv genutzte Ackerfläche (99,3 %).
Im Westen reicht das B-Plangebiet bis zum Alleebaumbestand der Hochschulallee. Die
Hochschulallee liegt jedoch bereits außerhalb des B-Plangebietes. Im Osten grenzt das
B-Plangebiet an einen öffentlichen Uferstreifen, in dem der Ostseeküstenradweg verläuft.
Der Ostseeküstenradweg befindet sich jedoch bereits außerhalb des Plangebietes. Le-
diglich ein radwegbegleitender Rasenstreifen liegt noch im Plangebiet. Im Süden grenzt
das B-Plangebiet an den Bebauungsplan Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studentensied-
lung Holzhausen“, der den angrenzenden Bereich als Ausgleichsfläche festsetzt. Geplant
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
ist hier die Anlage eines Extensivgrünlands mit punktueller Bepflanzung, das das geplan-
te Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen umschließen wird.
Bebauungsstrukturen sind im B-Plangebiet nicht vorhanden.
2.5 Landschaftsplan
Im Landschaftsplan der Hansestadt Stralsund, der Anlage des seit 1999 rechtswirksamen
Flächennutzungsplanes ist, wird das Plangebiet als Baufläche sowie als Freifläche mit
landschaftspflegerischer Zielstellung dargestellt (siehe Unterlagen zur Änderung des
Landschaftsplanes - beigeordnet zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes). Die im
Plangebiet dargestellten Freiflächen mit landschaftspflegerischer Zielstellung umfassen
die geplanten Ausgleichsflächen.
Auch der Uferbereich des Strelasunds wird im betreffenden Bereich als Freifläche mit
landschaftspflegerischer Zielstellung dargestellt. Der Ostseeküstenradweg ist hier als
wichtiger Fuß- und Radweg eingetragen.
Weiterhin ist der naturschutzrechtliche Küstenschutzstreifen nachrichtlich dargestellt.
2.6 Flächennutzungsplan
Nach § 8 Abs. 2 BauGB müssen Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwi-
ckelt werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund ist das Planungsge-
biet als "Wohnbaufläche" und als "Grünfläche" dargestellt (Stand 13. Änderung, geneh-
migt durch die höhere Verwaltungsbehörde Landkreis Vorpommern-Rügen am
13.12.2016, rechtswirksam mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 18.01.2017
im 1. Amtsblatt 2017 der Hansestadtstadt Stralsund).
Der vorliegende B-Plan folgt damit dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
2.7 Schutzgebiete und objekte
Das Plangebiet liegt anteilig im 150 m breiten Küstenschutzstreifen nach § 29 Abs. 1
NatSchAG M-V sowie im Küstenbereich (200 m von der Mittelwasserlinie) nach § 89
LWaG M-V.
Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete und – objekte vorhanden.
Der außerhalb des Plangebietes befindliche Alleebaumbestand der Hochschulallee ist
nach § 19 NatSchAG M-V gesetzlich geschützt.
An der Hochschulallee sind darüber hinaus außerhalb des Plangebietes nach
§ 18 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Einzelbäume sowie nach § 20 gesetzlich
geschützte Baum- und Strauchhecken vorhanden.
3 Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft
3.1 Boden
3.1.1 Bestand
Die geologischen Bildungen und die Oberflächengestalt im Raum der Hansestadt Stral-
sund bzw. im Bereich des Plangebietes sind in der Weichseleiszeit entstanden. Vorzufin-
den sind hauptsächlich Geschiebemergel und Geschiebelehm.
Im Plangebiet sind nach der Landesweiten Analyse der Landschaftspotentiale in Meck-
lenburg-Vorpommern (Kartenportal Umwelt M-V, abgerufen im Oktober 2016) Sand-
Tieflehme, sickerwasserbestimmt, Lehme/Tieflehme, sickerwasserbestimmt, und Leh-
me/Tieflehme, grundwasserbestimmt und/oder staunass, > 40 % hydromorph, verbreitet.
Die Bodenwertzahlen im Plangebiet liegen zwischen 40 und 58 Punkten gem. Reichsbo-
denschätzung.
Die Böden des Planungsgebietes sind durch die vorliegende intensive landwirtschaftliche
Bewirtschaftung erheblich anthropogen beeinflusst.
3.1.2 Bewertung
Der Boden erfüllt für den Naturhaushalt und für die menschlichen Bedürfnisse sehr viele
Funktionen. Dieser Sachverhalt kommt in einer Vielzahl von Funktionen und Potenzialen,
wie z. B. biotisches Ertragspotenzial, Speicherpotenzial, Wasserrückhaltevermögen,
Lebensraumfunktion, Filterfunktion, klimatische Funktion zum Ausdruck. Dabei werden
diese Funktionen und Potenziale nicht allein vom Boden ausgeübt, sondern durch das
Zusammenwirken aller Komponenten in der Landschaft.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
Da nur ein weitestgehend ungestörter Boden seinen Aufgaben im Landschaftshaushalt
gerecht werden kann, ist für die Bewertung des Bodens vor allem der Hemerobiegrad
(Natürlichkeitsgrad) von Bedeutung. Dieser geht aus der derzeitigen und ehemaligen
Nutzung hervor.
Die Leistungsfähigkeit des Bodens wird im Wesentlichen durch die anthropogene Beein-
flussung und das Zusammenwirken mit anderen Komponenten (vor allem Wasser und
Vegetation) bestimmt.
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Biotopkartierung und orientiert sich dabei an
den Wertmaßstäben von JESCHKE (1993), NEIDHARDT & BISCHOPINCK (1994), KARL
(1997) und GLÖSS (1997).
Innerhalb der Bewertungsskala von 0 - 4,0 werden die Böden entsprechend ihres
Hemerobiegrades eingeschätzt (vgl. Tabelle 2).
Tabelle 2: Bewertung der Böden entsprechend des Hemerobiegrades
Bodenkategorie Hemerobie Wertstufe
überbaute, versiegelte Böden, Versiegelungsgrad 85 bis 100 %
metahemerob (vegetationsfreie, vom Menschen überprägte Bereiche)
0
allgemeine Bedeutung
Aufschüttung mit vorbelasteten Substraten, ver-dichtet
0,2
stark degradierte, urbane Böden
polyhemerob (stark anthropogen ge-prägt)
0,3 - 0,5
teilversiegelte Böden (z. B. durch Rasengitter-steine)
0,5
Aufschüttung mit weitgehend unbelasteten Sub-straten, verdichtet
0,7
intensiv genutzte Böden der Landwirtschaft, Gartenland
euhemerob (stark anthropogen be-einflusst)
1,0
unversiegelte Stadtböden mit noch weitgehend vorhandenem, natürlichen Bodenaufbau
2,0
Böden intensiv genutzter Forste 2,5
extensiv genutzte Böden der Land- und Forst-wirtschaft
mesohemerob (mäßig anthropogen beeinflusst)
3,0
besondere Bedeutung
Böden, die niemals einer intensiven Nutzung unterlagen und Gebiete des Natur- und Arten-schutzes
oligohemerob (wenig anthropogen beeinflusst)
3,5
Böden ohne anthropogene Veränderungen ahemerob (natürlich)
4,0
Die Böden im Plangebiet sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung stark
anthropogen beeinflusst. Die Bodenverhältnisse im Plangebiet sind damit nur von allge-
meiner Bedeutung.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
3.2 Wasser
3.2.1 Bestand
Grundwasser
Der Grundwasserflurabstand beträgt im Plangebiet mehr als 10 m. Das Grundwasser ist
durch bindige Deckschichten geschützt.
Oberflächennah ist im Planungsgebiet lediglich Schicht- und Stauwasser an der Ge-
schiebemergeloberfläche ausgebildet, das reliefentsprechend Richtung Strelasund fließt.
Oberflächengewässer
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
3.2.2 Bewertung
Die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet werden hinsichtlich ihrer Natürlichkeit und
Qualität, bezüglich der Grundwasserschutzfunktion und der Bedeutung des Grundwas-
sers im Naturhaushalt bewertet.
Das Bewertungsschema wurde in Anlehnung an die Bodenbewertung auf der Grundlage
der Angaben des hydrogeologischen Kartenwerkes der DDR und der Biotopverhältnisse
entwickelt.
Innerhalb der Bewertungsskala von 0 - 4,0 werden die naturräumlichen Einheiten nach
folgendem, allgemeinem Bewertungsschema eingeordnet:
Tabelle 3: Bewertung der Grundwasserverhältnisse
Grundwasserverhältnisse Wertstufe
Gebiete mit geringer Grundwasserneubildungsrate geschütztes Grundwasservorkommen
1,0
allgemeine Bedeutung
Trinkwasserschutzzone III
2,0 Gebiete mit hoher Grundwasserneubildungsrate (Stufe 1-3)
grundwasserbeeinflusste Niederungen
Grundwassersickerungsgebiet, Gebiet mit hohem Grundwasserdargebot 2,5 allgemeine oder
besondere Bedeutung
Gebiete mit hoher Grundwassergefährdung durch Schadstoffeintrag
veränderte Moore 2,5 bis 1
Trinkwasserschutzzone II
Gebiete mit hoher Grundwasserneubildungsrate (Stufe 4) 3,0
besondere Bedeutung
naturnahe Moore 3,5
natürliche/naturnahe Überschwemmungsgebiete 3,0-4,0
Trinkwasserschutzzone I 4,0
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
Das Plangebiet ist hinsichtlich seiner Grundwasserverhältnisse von allgemeiner Bedeu-
tung. Das Grundwasservorkommen ist geschützt.
3.3 Klima und Luft
3.3.1 Bestand
Das Plangebiet liegt nach BILLWITZ ET AL. (1993) im Klimagebiet "Ostseeküstenklima" und
hier im Gebiet "Westliches Küstenklima" und in der Untereinheit "Küstenklima des Darß
und Nordrügens".
Die lokal klimatische Situation wird im Wesentlichen durch die Windverhältnisse geprägt,
wobei im Jahresverlauf die westlichen Winde den Hauptanteil einnehmen. Das langjähri-
ge Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei 8 °C. Die Temperaturamplitude reicht von –
0,5 °C im Januar bis 16,8 °C im Juli.1
Der jahreszeitlich wechselnde Einfluss der Ostsee auf das Küstengebiet ist witterungsab-
hängig. Besonders bei Wetterlagen mit Winden von See her ist ihre maritime Wirkung
besonders groß, während Wetterlagen mit Winden aus dem südlichen Quadranten den
Ostsee-Einfluss stark zurückdrängen. Der sogenannte „Ostseefrühling“ bringt mit den
häufigen nördlichen bis östlichen Winden des Frühjahrs über die noch stark ausgekühlte
Ostsee hinweg eine besonders empfindliche Abkühlung und auffällig späte Entfaltung der
Vegetation, aber auch Trockenheit und Windverwehungen an der Küste und auf den
Äckern des Hinterlandes. Der Sommer ist i.d.R. bei häufiger Zyklonentätigkeit eine Jah-
reszeit mit wechselndem Charakter und maritim-gemäßigten Temperaturen. Im zumeist
ruhigen Herbst mit nicht seltenen Schönwetterlagen macht sich die langsamere Abküh-
lung der Wassermasse der See temperaturerhöhend bemerkbar. Dieser günstige Milde-
rungseffekt auf das Küstengebiet reicht frostabschwächend bis weit in den Winter hinein.
Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge liegt in Stralsund bei 625 mm.
Die Luftgüte im Plangebiet wird durch die Küstennähe positiv beeinflusst, da die höheren
Windgeschwindigkeiten den Luftaustausch begünstigen.
Ebenso hat die Lage in der Nähe des Wassers im Allgemeinen einen stabilisierenden
Einfluss auf die Jahrestemperatur und begünstigt eine höhere Luftfeuchtigkeit. So kann
es im Raum Stralsund zu einer erhöhten Nebelbildung kommen2.
1 Messstation Greifswald, www.klimadiagramme.de
2 Landschaftsplan der Hansestadt Stralsund, 1996
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
14
UmweltPlan
3.3.2 Bewertung
Aufgrund der dominierenden klimatischen Wirkung der nahe gelegenen Ostsee wird den
im Plangebiet vorhandenen klimatisch wirksamen Strukturen (Ackerfläche mit Kaltluftbil-
dungsfunktion) nur eine allgemeine Bedeutung für die örtlichen lufthygienischen und
mikroklimatischen Verhältnisse beigemessen.
3.4 Arten und Lebensräume (Biotope)
3.4.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) spiegelt das Vegetationsbild wieder,
das sich bei Nutzungsaufgabe und einsetzender Sukzession unter den aktuellen stand-
örtlichen Verhältnissen einstellen würde. Somit finden die aktuellen standörtlichen Ver-
hältnisse mit all ihren Modifizierungen und Veränderungen, in Folge der menschlichen
Nutzung, einen zusammenfassenden Ausdruck. Da dies in einer ausgeprägten Kultur-
landschaft kaum umsetzbar ist, handelt es sich bei der HpnV um einen hypothetischen
Ansatz. Dennoch hat eine Aussage zur HpnV eine wichtige Bedeutung hinsichtlich der
Einschätzung bzw. Beurteilung des naturräumlichen Potenzials der Landschaft. Vegetati-
onsbestimmend ist dabei das Verhältnis von Sand zu Lehm im Untergrund und der
Feuchtegrad ausgehend vom Grundwasserregime.
Auf Grund der klimatischen, hydrologischen und geologischen Verhältnisse würden sich
im Planungsgebiet, nach Einstellung jeglicher Nutzungen, subatlantische Buchenwälder
einstellen.
3.4.2 Biotopbeschreibung und Bewertung
3.4.2.1 Methodisches Vorgehen Bestandserhebung
Zur Erfassung der Biotope im B-Plangebiet erfolgte am 10.10.2016 eine flächendeckende
Biotopkartierung. Zur Orientierung im Gelände wurden das Stadtkartenwerk (Maßstab
1:500) und digitale Orthofotos genutzt.
Die Bestandserhebung erfolgte nach der „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen
und FFH-Lebensraumtypen“ des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V 2013). Für jeden Standort wurden ein Hauptcode
und soweit erforderlich Nebencodes vergeben. Die zeichnerische Darstellung der erfass-
ten Biotope erfolgt im Bestandsplan im Maßstab 1:1.000.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
15
UmweltPlan
3.4.2.2 Biotopbeschreibung
Die bestehenden Biotopstrukturen des Plangebietes sind sehr stark vom Wirken des
Menschen beeinflusst. Der größte Teil des Plangebietes wird als Ackerfläche intensiv
genutzt. Nur randlich sind weitere Biotopstrukturen ausgeprägt. Die floristische Ausprä-
gung des Plangebietes weicht somit erheblich von der heutigen potenziellen natürlichen
Vegetation (subatlantische Buchenwälder) ab.
Im Plangebiet wurden im Einzelnen die folgenden Biotoptypen erfasst:
ACL: Lehm- bzw. Tonacker (Biotop 1)
RHK: Ruderaler Kriechrasen (Biotop 2)
RHU: Ruderale Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte (Biotop 2)
PER: Artenamer Zierrasen (Biotop 3)
Der intensiv genutzte Ackerstandort im Plangebiet ist als Lehm- bzw. Tonacker (ACL)
ausgeprägt. Der Acker nimmt ca. 99,3 % des gesamten Plangebiets ein (siehe nachfol-
gende Abbildung 1).
Abbildung 1: Intensivacker im Plangebiet
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
16
UmweltPlan
Randlich reichen in das westliche Plangebiet ruderale Kriechrasen (RHK) hinein, die
entlang der Hochschulallee ausgeprägt sind. Als ruderale Kriechrasen werden
gräserdominierte Biotope bezeichnet, die in der Regel keiner Nutzung unterliegen. Die
Kriechrasenvegetation an der Hochschulallee wird bestimmt durch Quecke (Elymus
repens), Löwenzahn (Taraxacum spec.), Knaulgras (Dactylis glomerata) und Spitzwege-
rich (Plantago lanceolata). Stellenweise bilden Ackerkratzdistel (Cirsium arvense), Beifuß
(Artemisia vulgaris) und Klette (Arctium spec.) staudenreichere Bereiche, die als ruderale
Staudenfluren frischer bis trockener Mineralstandorte (RHU) im Nebencode erfasst wur-
den. Im Osten des Plangebietes ist am Ostseeküstenradweg ein schmaler Grünstreifen
ausgeprägt, der als artenarmer Zierrasen (PER) angesprochen werden kann. Artenarme
Zierrasen werden durch häufige Pflege kurzrasig gehalten und sind von Gräsern domi-
niert. Der Ostseeküstenradweg befindet sich außerhalb des Plangebietes.
Gesetzlich geschützte Biotope bzw. Bäume sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Gehölzbestand an der Hochschulallee
Der Gehölzbestand an der Hochschulallee befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs
des Bebauungsplanes. Aufgrund einer möglichen Betroffenheit durch die Planung wurde
dieser Gehölzbestand im Zuge der Biotoperfassung ebenfalls kartiert. Im Einzelnen wur-
den die folgenden Biotoptypen erfasst:
BAG: Geschlossene Allee (§ 19) (Biotop 4)
PHX: Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (Biotop 4)
BHB: Baumhecke (§ 20) (Biotop 5)
BRG: Geschlossene Baumreihe (§ 19) (Biotop 5)
BBA: Älterer Einzelbaum (§ 18) (Biotop 6)
BHF: Strauchhecke (§ 20) (Biotop 7)
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
17
UmweltPlan
Der dem südlichen Teil des B-Plangebietes vorgelagerte Gehölzbestand der Hochschul-
allee ist als geschlossene Allee (BAG) ausgeprägt, die nach § 19 NatSchAG M-V gesetz-
lich geschützt ist (siehe Abbildung 2). Bestandsbildende Baumart ist Spitzahorn (Acer
platanoides). Beigemischt ist im betreffenden Bereich ein Apfelbaum (Malus domesticus).
Im Unterstand der Alleebäume finden sich Siedlungsgebüsche heimischer Gehölzarten
(PHX), die überwiegend aus schwarzem Holunder (Sambucus nigra) und z.T. auch aus
Schlehen (Prunus spinosa) bestehen.
Abbildung 2: Hochschulallee
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
18
UmweltPlan
Im mittleren Abschnitt bis zur Bushaltestelle findet sich eine dichte Baumhecke (BHB)
(siehe Abbildung 3), die durch Gehölzaufwuchs aus einer geschlossenen Baumreihe
(BRG) hervorgegangen ist. Die ursprüngliche Baumreihe besteht aus Spitzahorn (Acer
platanoides) und Vogelkirschen (Prunus avium). Die genannten zwei Baumarten sind
auch als Gehölzaufwuchs in der Baumhecke stark vertreten. Weitere Arten sind Apfel-
baum (Malus domesticus), Esche (Fraxinus excelsior), Weißdorn (Crataegus monogyna),
Schlehe (Prunus spinosa), Hasel (Corylus avellana), schwarzer Holunder (Sambus nigra)
und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum).
Abbildung 3: Baumhecke am Beginn der Hochschulallee
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
Nördlich der Bushaltestelle befinden sich ein älterer nach § 18 NatSchAG M-V gesetzlich
geschützter Einzelbaum (BBA) und eine nach § 20 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte
Strauchhecke (BHF) (siehe Abbildung 4). Bei dem Einzelbaum handelt sich um eine
Esche (Fraxinus excelsior). Die Strauchhecke steht direkt an der Parower Chaussee.
Abbildung 4: Älterer Einzelbaum an der Bushaltestelle, dahinter eine Strauchhecke
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
20
UmweltPlan
3.4.2.3 Bewertung
Grundlage für die Bewertung der Biotope sind die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ (HZE
LUNG M-V 1999). Zur Bewertung werden gemäß den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“
(HzE LUNG M-V 1999) die Kriterien
- Regenerationsfähigkeit,
- Gefährdung/Seltenheit nach der Roten Liste Biotoptypen der BRD,
- Struktur- und Artenvielfalt und
- Naturnähe
herangezogen.
Die Regenerationsfähigkeit (R) eines Biotops leitet sich vor allem aus dessen zeitlicher
Wiederherstellbarkeit ab. In Abhängigkeit von der Entwicklungsdauer des jeweiligen
Biotoptyps erfolgt die Einschätzung einer Wertstufe.
Die Bewertung der Gefährdung (G) findet auf Grundlage der "Roten Liste der Biotopty-
pen" entsprechend des regionalen Gefährdungsgrades der Biotope statt. Die Gefährdung
eines Biotops ist abhängig von der natürlich oder anthropogen bedingten Seltenheit und
von der Empfindlichkeit gegenüber einwirkenden Störungen. Berücksichtigt wird bei der
Bewertung auch das Vorkommen seltener und bedrohter Pflanzenarten in den Biotopty-
pen.
Die Struktur- und Artenvielfalt (V) wird anhand der typischen Artenausstattung und
Strukturausprägung der Biotope gemäß Biotopkartieranleitung (LUNG 2013) eingeschätzt.
Als Naturnähe (N) wird der Grad des menschlichen Einflusses auf die Gestalt, Entwick-
lung und Entstehung eines Biotops verstanden. Die Einstufung der Naturnähe erfolgt
anhand des Intensitätsgrades der anthropogenen Überprägung.
Die Einschätzung der Kriterien wird für jedes Biotop anhand der Wertstufen 0 (nachran-
gig/ sehr gering) bis 4 (sehr hoch) vorgenommen. Die Wertstufen werden wie folgt unter-
schieden:
Tabelle 4: Einstufung der Bewertungskriterien
Bewertung / Wertstufe
Regenerations-zeit (R)
Gefährdung (G) Struktur- und Artenviel-falt (V)
Naturnähe (N)
nachrangig (n) / sehr gering – 0
- (keine Einstu-fung sinnvoll)
nicht gefährdet / Einstu-fung nicht sinnvoll
- (künstl. Biotope) künstlich
gering (g) – 1 1-25 Jahre potenziell gefährdet; im Rückgang, Vorwarnliste
geringe Ausprägung von Strukturen und Habitaten
naturfremd
mittel (m) – 2 26-50 Jahre gefährdet mittlere Ausprägung von Strukturen und Habitaten
(bedingt) naturfern
hoch (h) – 3 51-150 Jahre stark gefährdet hohe Ausprägung von Strukturen und Habitaten
(bedingt) naturnah
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21
UmweltPlan
Bewertung / Wertstufe
Regenerations-zeit (R)
Gefährdung (G) Struktur- und Artenviel-falt (V)
Naturnähe (N)
sehr hoch (sh) – 4
> 150 Jahre von vollständiger Vernichtung bedroht
sehr hohe Ausprägung von Strukturen und Habitaten
unberührt/ natürlich
Die naturschutzfachliche Gesamtbewertung der Biotoptypen erfolgt aufgrund der
jeweils höchsten Bewertung der vorher beschriebenen Kriterien. Dabei ergibt sich folgen-
de Abstufung:
Tabelle 5: Naturschutzfachliche Gesamtbewertung der Biotope
Naturschutzfachliche Bewertung Bewertungsklasse
0 nachrangig
1 gering
2 mittel
3 hoch
4 sehr hoch
Eine zusammenfassende Beschreibung und Bewertung aller im Vorhabenbereich vorge-
fundener Biotoptypen erfolgt in den nachfolgenden Tabelle 6 und Tabelle 7).
Tabelle 6: Bestand und Bewertung der Biotope im Plangebiet
Nr. Haupt-code
Neben-/ Überlage-rungscode
Kurzbeschreibung § Bewertung3
R G V N Gesamt
1 ACL - Lehm- bzw. Tonacker - - 1 1 1 1 (gering)
2 RHK RHU Ruderaler Kriechrasen i.V.m. ruderaler Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte
- - 2 1 1 2 (mittel)
3 PER - Artenarmer Zierrasen; wegbe-gleitende Rasenflur am Ost-seeküstenradweg
- - - 1 - 1 (gering)
3 Kategorien: R = Regenerationszeit, G = Gefährdung, V = Struktur- und Artenvielfalt, N = Naturnähe; inhaltliche Bewer-
tung: 0 = nachrangig, 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch
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Tabelle 7: Bestand und Bewertung der Gehölzbiotope an der Hochschulallee
Nr. Haupt-code
Neben-/
Überlage-rungscode
Kurzbeschreibung § Bewertung4
4 BAG PHX Geschlossene Allee (Hoch-schulallee) und Siedlungsge-büsch aus heimischen Arten an der Hochschulallee
§ 19 3 2 3 3 3 (hoch)
5 BHB BRG Baumhecke an der Hochschul-allee, hervorgegangen aus einer geschlossenen Baum-reihe
§ 20 3 3 3 3 3 (hoch)
6 BBA - Älterer Einzelbaum (Esche) an der Bushaltestelle
§ 18 4 3 3 3 4 (sehr hoch)
7 BHF - Strauchhecke an der Einmün-dung der Hochschulallee in die Parower Chaussee
§ 20 3 3 3 3 3 (hoch)
3.4.3 Fauna
Grundlage der hier getroffenen Aussagen bilden eine Feldlerchenkartierung aus dem
Jahr 2015 und eine im Jahr 2016 durchgeführte Brutvogelkartierung (Ergebnisberichte
der Kartierungen siehe Anhang).
Im Frühjahr 2015 wurde der gesamte Ackerschlag, in dem das Plangebiet liegt, im Zuge
von drei flächendeckenden Begehungen (22.4., 28.04. und 06.05.2015) auf die Anwe-
senheit ackerbrütender Vogelarten, insbesondere der Feldlerche, kontrolliert. Der mit
Raps bestellte Acker wies nur wenige Brutvogelarten und eine extrem geringe Revier-
dichte auf. Die Bedeutung des Ackerschlags als Brutvogellebensraum war somit 2015 als
gering bis mittel zu bewerten. Im Bereich des Plangebiets gab es nur einen Hinweis auf
ein mögliches Brutvogelrevier der Rohrammer5. Auf dem gesamten Ackerschlag zwi-
schen der Studentensiedlung Holzhausen im Süden und Parow im Norden (31 ha) wurde
einmalig eine einzelne Feldlerche singend festgestellt, insgesamt zwei bis drei Reviere
der Rohrammer und ca. drei Reviere des Wiesenpiepers. Vereinzelte Nachweise, aber
ohne Revierverdacht, gab es von Braunkehlchen, Grünfink und Heckenbraunelle. Als
Nahrungsgäste auf dem Ackerschlag wurden festgestellt: Bluthänfling (einmalig Einzeltie-
re), Dorngrasmücke (einzelne), Feldsperling (einmalig kleiner Trupp), Haussperling (ein-
malig Einzeltiere), Rauchschwalbe (mehrfach einzelne) und Singdrossel (mehrfach Ein-
zeltiere).
4 Kategorien: R = Regenerationszeit, G = Gefährdung, V = Struktur- und Artenvielfalt, N = Naturnähe; inhaltliche Bewer-
tung: 0 = nachrangig, 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch
5 Rohrammerhabitate in einem Rapsacker sind jedoch untypisch.
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23
UmweltPlan
Da im Jahr 2015 aufgrund der Anbaufrucht „Raps“ für die Feldlerche im Plangebiet keine
optimalen Habitatbedingungen bestanden, wurde die Feldlerchenkartierung im Zuge
einer Brutvogelkartierung im Jahr 2016 wiederholt.
Das Untersuchungsgebiet für die im Jahr 2016 durchgeführte Brutvogelkartierung um-
fasste das gesamte Ackerland zwischen der Parower Chaussee, der Ortslage Parow, der
Studentensiedlung Holzhausen und dem Strelasund sowie alle bis in einem Abstand von
ca. 40 m angrenzenden Strukturen (Gehölze, Siedlungsbereiche). Das Gesamtuntersu-
chungsgebiet umfasste ca. 37 ha, davon waren ca. 31 ha Ackerfläche. Der Acker war
2016 mit Winterweizen bestellt.
Zur Erfassung der Brutvogelfauna wurden insgesamt sechs flächendeckende Begehun-
gen durchgeführt (08.04., 28.04., 10.05., 29.05., 08.06. und 22.06.2016).
Im Zuge der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 52 Vogelarten nachgewiesen. Darun-
ter waren 30 Arten mit zusammen 107 Revieren, die als Brutvogel (Brutnachweis bzw.
Brutverdacht) gewertet wurden. Der überwiegende Teil der Brutvogelarten wurde in den
Gehölzflächen erfasst, die die Ackerfläche umgeben. Auf dem mit Winterweizen bestell-
ten Acker wurden die Arten Feldlerche (vier Reviere), Schafstelze (vier Reviere) und
Wiesenpieper (ein Revier) nachgewiesen. Die Revierdichte der auf dem Acker brütenden
Arten war gering. Die Reviere lagen insbesondere im mittleren Abschnitt der Ackerfläche.
Im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 65 wurden ein Revier der Feldlerche und ein
Revier der Schafstelze erfasst. Im Geltungsbereich des angrenzenden B-Plangebietes
Nr. 64 konnte ein Revier der Feldlerche festgestellt werden.
Gelegentlich bis regelmäßig wurde die Ackerfläche von Nahrungsgästen aufgesucht. Am
häufigsten wurden Sperlinge (insb. Feldsperling), Schwalben und Mauersegler festge-
stellt. Bedeutsame Ansammlungen konnten nicht festgestellt werden.
Die Ackerflächen im Plangebiet haben keine relevante Funktion als Rast- und Nahrungs-
fläche nordischer Zug- und Rastvögel, da dieser Bereich vielfältigen Störungsquellen
(Straßen und Wege in Stadtrandlage mit starker Frequentierung von Fußgängern, Rad-
fahrern und Hunde) ausgesetzt ist (Abstand Wege zu den Baugebieten durchweg <150
m).
Aufgrund der intensiven Ackernutzung des Plangebietes und der Vorbelastung des Rau-
mes ist ein Vorkommen weiterer besonderer Tierarten, insbesondere ein Vorkommen von
weiteren artenschutzrechtlich relevanten Arten, im Plangebiet nicht zu erwarten.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
24
UmweltPlan
3.5 Landschaftsbild
3.5.1 Bestand
Das landschaftliche Erscheinungsbild des Plangebietes wird geprägt durch das zum
Strelasund hin abfallende flachwellige Geländerelief in Verbindung mit der intensiven
ackerbaulichen Nutzung des Gebietes (siehe Abbildung 1, Kap. 3.4.2).
Die offene Agrarflur ist im Westen und Osten durch prägende grüne Raumkanten ge-
fasst. Es handelt sich dabei um den Alleebaum- und sonstigen Gehölzbestand an der
Hochschulallee sowie um eine uferbegleitende Baumhecke zwischen dem Ostseeküsten-
radweg und der Oberkante des Steilufers.
Von der Hochschulallee aus bestehen in Richtung Südosten (bedingt durch die offene
Agrarflur) attraktive Blickbeziehungen zum Strelasund und zur Insel Rügen. Nach Nord-
osten verdeckt eine Geländeanhöhe den Blick zum Wasser.
3.5.2 Bewertung
Im Rahmen der landesweiten Analyse der Landschaftspotentiale Mecklenburg-
Vorpommerns wurde das intensiv ackerbaulich genutzte Plangebiet dem Landschaftbild-
raum "Heckenlandschaft um Niepars" zugeordnet, dessen Landschaftsbildqualität als
mittel bis hoch (Stufe 2) bewertet wurde.
Gemäß den Hinweisen zur Eingriffsregelung (LUNG 1999, S. 35) werden alle Land-
schaftsbildeinheiten mit der Gesamteinschätzung Stufe 3 und 4 als Funktionsausprägung
besonderer Bedeutung eingestuft.
Da das Landschaftsbild des Plangebietes der Wertstufe 2 zugeordnet wurde, ist es als
Wert- und Funktionselement allgemeiner Bedeutung zu werten.
Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild sind jedoch die außerhalb des Plan-
gebietes gelegenen prägenden grünen Raumkanten (Alleebäume und sonstiger
Gehölzbestand an der Hochschulallee, ein landschaftlich markanter Einzelbaum an der
Bushaltestelle am Abzweig Parow und die Baumhecke zwischen dem Ostseeküstenrad-
weg und der Oberkante des Steilufers) sowie der Strelasund mit seinen unmittelbaren
Uferpartien.
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die von der Hochschulallee aus beste-
henden attraktiven Blickbeziehungen in Richtung Südosten zum Strelasund und zur Insel
Rügen.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
25
UmweltPlan
3.6 Erholungsnutzung
3.6.1 Bestand
Das Plangebiet weist als Ackerfläche keine direkte Erholungsnutzung auf. Die im Umfeld
des B-Plangebietes befindlichen Straßen und Wege (Hochschulallee, Ostseeküstenrad-
weg) werden jedoch stark von Fußgängern und Radfahrern zu Erholungszwecken fre-
quentiert (Naturgenuss, Sport, Hundeausführen) und als Verbindungen zum Strandbad,
zum Stadthafen, zur Altstadt bzw. nach Parow, Prohn, Barhöft etc. genutzt.
Der vorliegende Abschnitt des Ostseeküstenradweges verbindet die Tourismusregion
Fischland-Darß-Zingst mit der Welterbestadt Stralsund und darüber hinaus mit den Tou-
rismusregionen Insel Rügen und Insel Usedom sowie mit der Universitäts- und Hanse-
stadt Greifswald.
3.6.2 Bewertung
Die das Plangebiet umgebenden Straßen und Wege sind von besonderer Bedeutung für
die örtliche Naherholung und für den Tourismus (Ostseeküstenradweg).
Die Erholungsqualität wird insbesondere durch die Nähe zum Strelasund und die damit
verbundenen attraktiven Blickbeziehungen zum Wasser und zur Insel Rügen bestimmt.
4 Planungsziele
4.1 Städtebauliche Entwicklung
Die Lagegunst des Plangebietes direkt am Strelasund mit Blick auf das Wasser verleiht
diesem Standort eine auch in Stralsund besondere Qualität. Deshalb soll hier ein städte-
baulich-architektonisch hochwertiger Wohnungsbaustandort entstehen, dessen Bebau-
ung möglichst optimal von der exponierten Lage profitiert und der sich harmonisch in die
Umgebung einfügt. Als eine besondere Adresse in der Hansestadt Stralsund soll sich das
neue Wohngebiet durch eine anspruchsvolle Gestaltung auszeichnen.
Der Nachfrage angepasst soll das Gebiet vorrangig dem Einfamilienhausbau in unter-
schiedlichen Hausformen vorbehalten bleiben.
4.1.1 Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung wird für das Plangebiet entsprechend § 4 BauNVO als
Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
26
UmweltPlan
4.1.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird für die Wohngebiete WA 3, WA 5 und WA 6 auf
eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2, für das Wohngebiet WA 4 auf 0,15, für das Wohn-
gebiet WA 1 auf 0,25 sowie für das Wohngebiet WA 2 auf 0,35 festgesetzt. Die Bebau-
ung erfolgt in offener Bauweise.
4.1.3 Erschließung
Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Zufahrt von der Hochschulallee
aus (Planstraße A).
Die Baugrundstücke werden über eine Ringstraße erschlossen. Eine direkte Erschlie-
ßung von Baugrundstücken über die Hochschulallee erfolgt nicht.
4.1.4 Spielplatz
Im südöstlichen Teil der mit Fläche „D“ bezeichneten Grünfläche ist in unmittelbarer Nähe
zum Ostseeküstenradweg die Errichtung eines ca. 700 m² großen Kinderspielplatzes
vorgesehen (Spielflächenbedarf von 2,5 m²/Einwohner, zu erwartende Einwohnerzahl
3 Einwohner je Wohneinheit, bei max. 93 Wohneinheiten, insgesamt 279 Einwohner).
Dieser Spielplatz dient der Versorgung des geplanten Wohngebietes (B-Plan Nr. 65) und
kann darüber hinaus auch als Angebot für die Nutzer des Ostseeküstenradweges und für
die Bewohner des B-Plangebietes Nr. 64 dienen.
Weiterhin steht für Kinder ein Spielplatz im angrenzenden Wohngebiet westlich der
Hochschulallee zur Verfügung (B-Plangebiet Nr. 15). Dieser Spielplatz hat einen Ein-
zugsbereich von 400 m. Seitens der Hansestadt Stralsund erfolgt im Zuge der Umset-
zung des B-Planes Nr. 64 eine Erweiterung dieses Spielplatzes auf die Altersgruppe der
sechs- bis zwölfjährigen Kinder. Für diese Erweiterung des Spielplatzes wird ein Spielflä-
chenbedarf von 2,5 m²/Einwohner zugrunde gelegt. Im B-Plangebiet Nr. 64 ist eine Ein-
wohnerzahl von 222 zu erwarten (drei Einwohner je Wohneinheit bei max. 74 zulässigen
Wohneinheiten). Damit ergibt sich ein zusätzlicher Spielflächenbedarf von 555 m² (2,5 m²
x 222). Der vorhandene Spielplatz im B-Plangebiet Nr. 15 wird daher auf Kosten des
Vorhabensträgers entsprechend erweitert.
Für Kleinkinder (Altersklasse 1, Alter unter 6 Jahre) ist der Spielflächenbedarf auf den
jeweiligen Privatgrundstücken zu realisieren.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
4.2 Entwicklungsziele für Natur und Landschaft
Für das Plangebiet werden die folgenden grünordnerischen Entwicklungsziele formuliert:
Ausbildung eines grün geprägten Siedlungsrandes zum nördlich angrenzenden Land-
schaftsraum durch Gehölzpflanzungen und eine Streuobstwiese
Entwicklung extensiv genutzter Wiesenflächen am nördlichen und östlichen Gebiets-
rand
Durchgrünung des Plangebietes durch Baumpflanzungen auf den Privatgrundstücken
sowie den öffentlichen Verkehrsflächen
Schutz und Erhalt der Alleebäume an der Hochschulallee
Errichtung eines Kinderspielplatzes am Ostseeküstenradweg
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
5 Ermittlung und Bewertung des Eingriffs
5.1 Konfliktanalyse
Durch den vorliegenden Bebauungsplan sind die folgenden erheblichen Beeinträchtigun-
gen zu erwarten:
Boden, Wasserhaushalt, Klima/Luft
Versiegelung von allgemein naturhaushaltswirksamen Bodenflächen durch die Errich-
tung von Gebäuden und die Anlage von Straßen, Wegen und sonstigen versiegelten
Flächen
Arten und Lebensräume
Verlust von Ackerflächen sowie kleinflächig von Ruderalfluren und artenarmen Zierra-
sen durch die Errichtung von Gebäuden sowie durch die Anlage von Hausgärten,
Verkehrsflächen (Planstraße A, Planwege B und C, öffentliche Parkfläche, Fußgän-
gerbereich, Abfallsammelplatz) und eines Kinderspielplatzes (mit Wendeanlage für
Unterhaltungsfahrzeuge)
Verlust von Brutplätzen ackerbrütender Vogelarten (nachgewiesen im Jahr 2016
jeweils ein Bruthabitat der Feldlerche und der Schafstelze)
Risiko einer Zerstörung von Nestern und Gelegen von bodenbrütenden Vogelarten im
Zuge der Baufeldfreimachung
Landschafts-/Ortsbild
Überformung des Landschaftsbildes durch die geplante Wohnbebauung
Erholungsnutzung
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion (Naturgenuss) vorhandener Straßen und
Wege durch die Verbauung einer attraktiven Blickbeziehung zum Strelasund bzw. zur
Insel Rügen
Küstenschutz
Das B-Plangebiet befindet sich z.T. im 150 m-Gewässer- und Küstenschutzstreifen nach
§ 29 NatSchAG M-V sowie in einem Abstand von 200 m zur Mittelwasserlinie nach § 89
LWaG; hier sind nur bauliche Anlagen zulässig, die dem Küstenschutz nicht entgegen
stehen.
Die geplante Wohnbebauung befindet sich außerhalb des Küstenschutzstreifens. Für die
Anlage des Kinderspielplatzes am Ostseeküstenradweg (mit der Wendeanlage für Unter-
haltungsfahrzeuge) wird eine Ausnahme vom Bauverbot im Küstenschutzstreifen bean-
tragt.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
5.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffsfolgen
Zur Vermeidung und Minderung von Eingriffsfolgen sind die folgenden Maßnahmen
vorgesehen:
Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild
Ausbildung eines grün geprägten Siedlungsrandes zum nördlich angrenzenden Land-
schaftsraum durch Gehölzpflanzungen und eine Streuobstwiese (Maßnahmenflächen
mit den Kennzeichnungen „C“ und „E“)
Gewährleistung von Blickbeziehungen zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen durch
eine zurückhaltende Bepflanzung der Kompensationsflächen im Plangebiet, überwie-
gend Gestaltung als Wiesenfläche mit lediglich punktueller Bepflanzung (Maßnah-
menflächen mit der Kennzeichnung „D“)
Festsetzung von Höhenbegrenzungen für Pflanzungen im Plangebiet zur Freihaltung
von Blickbeziehungen in Richtung Wasser (Flächen mit der Kennzeichnung „A 1“ und
„A 2“)
Festsetzung von Straßenbaumpflanzungen sowie Festsetzung einer Laubbaumpflan-
zung je Grundstück, um eine Mindestqualität bei der Durchgrünung des Plangebietes
zu gewährleisten
Höhenbegrenzungen für geplante Gebäude
Maßnahmen zum Schutz der Alleebäume an der Hochschulallee
Anbindung der Planstraße A an die Hochschulallee im Bereich einer größeren Lücke
im Alleebaumbestand
keine Verlegung von neuen Leitungen im Alleebereich, leitungstechnische Erschlie-
ßung des Plangebietes in der Trasse des Planweges B; für Gasleitung eventuell
Ringschluss zum B-Plangebiet Nr. 15, Querung der Allee als Durchörterung (keine of-
fene Baugrube)
kein Baustellenverkehr in der Hochschulallee, Anlage eines parallel verlaufenden
Weges für den Baustellenverkehr (Rückbau des Weges nach Abschluss der Bau-
maßnahmen)
Ausgrenzung der Baufelder mit Abstand zum Hauptwurzelbereich der Alleebäume
Ausschluss von luft- und wasserundurchlässigen Befestigungen sowie Ausschluss
von Aufschüttungen und Abgrabungen im Hauptwurzelbereich der Alleebäume, der
sich aus dem Kronentraufbereich, zzgl. eines 1,50 m breiten Puffers, zusammensetzt
(Maßnahmenflächen mit der Kennzeichnung „B“)
Maßnahmen zum Bodenschutz
Lagerung von Oberböden während der Bauphase und Wiederverwendung im Bauge-
biet entsprechend den Vorgaben des § 202 BauGB
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
30
UmweltPlan
Artenschutzrechtliche Maßnahmen
Durchführung der Baufeldfreimachung nur außerhalb der Brutzeit von bodenbrüten-
den Vogelarten (Brutzeit 15.03. bis 01.08., über Ausnahmen entscheidet die untere
Naturschutzbehörde)
5.3 Verbleibende Eingriffswirkungen und Kompensationsmaßnahmen
Boden, Wasserhaushalt, Klima/ Luft
Eingriff Kompensationsmaßnahmen
Neuversiegelung von bislang naturhaushaltswirk-samen Freiflächen durch die Errichtung von Ge-bäuden sowie die Anlage von Verkehrsflächen
Versiegelung: 16.037,29 m²
~ 1,60 ha
multifunktionale Kompensation über die Biotopfunktion (siehe Arten und Lebensräume)
Arten und Lebensräume
Eingriff Kompensationsmaßnahmen
Verlust von Ackerflächen sowie kleinflächig Verlust von Ruderalsäumen und artenarmen Zierrasen durch die Anlage von Gebäude, Gärten, Verkehrs-flächen und Kinderspielplatz, einschl. Wendeanla-ge:
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plangebietes:
Anlage naturnaher Wiesen mit punktueller Gehölzbepflanzung auf intensiv genutzten Ackerflächen (Umfang 23.124 m²); Maßnahmenflächen C und D (ohne Kinderspielplatz u. Wen-deanlage)
Pflanzung von 25 Obstbäumen alter regionaltypischer Sorten und/oder Wildobstgehölzen (Pflanzqualität HSt 10/12 cm, 2xv, DB) auf der Maßnahmenfläche C
Anlage einer Hecke (Umfang 2.325 m²) auf der Maßnahmen-fläche E
Pflanzung von 21 Laubbäumen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (Pflanzqualität HSt 16/18 cm, 3xv, DB)
Sonstige Kompensationsmaßnahmen:
Nutzung des Kompensationsüberschusses aus dem benach-barten B-Plangebiet Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studen-tensiedlung Holzhausen“, 9.598,58 KFÄ (m²)
Biotoptyp Fläche
ACL 39.797 m²
RHK 135 m²
PER 50 m²
Summe: 39.982 m²
Verlust von Bruthabitaten ackerbrütender Vogelar-ten (im Jahr 2016 nachgewiesen: jeweils ein Brutpaar der Feldlerche und ein Brutpaar der Schafstelze)
Es sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Im Ackerschlag nördlich des B-Plangebietes Nr. 65 bis Parow stehen nachgewiesen unbesetzte Habitatpotenziale als Ausweichlebensraum zur Verfügung.
Landschaftsbild/Erholungsnutzung
Eingriff Kompensationsmaßnahmen
Überformung des Landschaftsbildes durch die geplante Wohnbebauung
Eingrünung des neu entstehenden Siedlungsrandes mit einer Hecke und einer Streuobstwiese
Aufwertung angrenzender Ackerflächen durch Umwandlung in eine Wiesenfläche mit punktueller Gehölzbepflanzung
Verbauung von attraktiven Blickbeziehungen von der Hochschulallee zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen
Freihaltung von Sichtflächen zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen
Erschließung der Wiesenflächen durch einen Verbindungs-weg zum Ostseeküstenradweg
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
31
UmweltPlan
6 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
6.1 Methodische Vorgehensweise
Die vorliegende Bilanzierung erfolgt entsprechend den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“
des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-
Vorpommern (LUNG 1999) mit Hilfe von Kompensationsflächenäquivalenten.
Im Folgenden werden die einzelnen Arbeitsschritte der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
zunächst kurz erläutert. Die eigentliche Bilanzierung des konkreten Vorhabens erfolgt
anschließend in Kap. 6.2.
6.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)
6.1.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalentes (Biotopfunktion)
1. Stufe: Ermittlung des Kompensationserfordernisses
Jedem von dem Eingriff betroffenen Biotop wird ein Kompensationserfordernis zugeord-
net, das geeignet ist, betroffene Werte und Funktionen des Naturhaushalts wiederherzu-
stellen.
Das Kompensationserfordernis leitet sich aus der Werteinstufung des Biotops ab. Für die
Werteinstufung des Biotops wird die jeweils höchste Einstufung der Standardkriterien in
Ansatz gebracht (vgl. Kapitel 3.4.2.3). Den einzelnen Wertstufen sind jeweils unterschied-
lich große Bemessungsspannen für das entsprechende Kompensationserfordernis zuge-
ordnet (vgl. Tabelle 8).
Tabelle 8: Bestimmung des Kompensationserfordernisses
Werteinstufung Kompensationserfor-dernis
Bemerkungen
0 bzw. < 1 0 - 0,9-fach Bei der Werteinstufung 0 sind Kompensationserfordernisse je nach dem Grad der Vorbelastung (z.B. Versiegelung) bzw. der verbliebe-nen ökologischen Funktion in Dezimalstellen zu ermitteln.
1 1 - 1,5-fach Bei der Werteinstufung 1, 2, 3 oder 4 sind Kompensationserforder-nisse in ganzen oder halben Zahlen zu ermitteln.
2 2 - 3,5-fach
3 4 - 7,5-fach
4 8-fach
Bei Vollversiegelung von Flächen erhöht sich das Kompensations-erfordernis um einen Betrag von 0,5 (bei Teilversiegelung um 0,2).
2. Stufe: Berücksichtigung der Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen
Da das Entwicklungspotenzial von Biotopen in erheblichem Maße durch vorhandene
Störungen (z. B. Verkehrsanlagen) des Raumes beeinflusst wird, müssen die Vorbelas-
tungen bei der Ermittlung des Kompensationserfordernisses berücksichtigt werden. Die
vorhabensbedingte Betroffenheit eines bislang störungsarmen bzw. -freien Landschafts-
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
32
UmweltPlan
raumes macht eine Zunahme des Kompensationserfordernisses notwendig. Entspre-
chend des Abstandes des Vorhabens zu vorhandenen Störquellen bzw. vorbelasteten
Bereichen lässt sich der Freiraumbeeinträchtigungsgrad und damit der Korrekturfaktor für
das Kompensationserfordernis ermitteln (vgl. Tabelle 9).
Tabelle 9: Bestimmung des Korrekturfaktors auf Grund vorhandener Störungen
(LUNG 1999, Anlage 10, Tabellen 4 und 5)
Freiraumbeeinträchti-gungsgrad (FRBG)
Abstand des Vorhabens zu Störquel-len bzw. vorbelasteten Bereichen
Korrekturfaktor für das Kompensati-onserfordernis gemäß Stufe 1
1 50 m x 0,75
2 200 m x 1,0
3 800 m x 1,25
4 > 800 m x 1,5
3. Stufe: Berücksichtigung mittelbarer Eingriffswirkungen auf Grund von negativen Rand-
einflüssen des Vorhabens
Biotope können unmittelbar oder mittelbar von Wirkungen des Vorhabens betroffen sein.
Vom Vorhaben können in unterschiedlicher Intensität auch erhebliche und nachhaltige
Einwirkungen auf die Umgebung bzw. umgebende Biotoptypen ausgehen. Der Wirkungs-
faktor zeigt die Stärke der Eingriffsauswirkungen auf die einzelnen Biotopflächen (vgl.
Tabelle 10).
In den Wirkzonen werden nur Biotope mit einer Werteinstufung von 2 berücksichtigt.
Tabelle 10: Darstellung der Beeinträchtigungsintensitäten/Wirkzonen
(LUNG 1999, Anlage 10, Tabelle 6)
Lage Intensitätsgrad Wirkungsfaktor
Baukörper/ Baufeld 100 % 1,0
Wirkzone I
a) Flächen innerhalb des Planbereiches
b) Flächen, die der Kompensation dienen
c) Flächen außerhalb des Planbereiches
50 bis 80 %
30 bis 70 %
40 bis 60 %
0,5 bis 0,8
0,3 bis 0,7
0,4 bis 0,6
Wirkzone II 5 bis 30 % 0,05 bis 0,3
Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)
Der vollständige Kompensationsbedarf ergibt sich aus folgender multiplikativen Verknüp-
fung:
Fläche des
betroffenen
Biotops
x Konkretisiertes biotopbezogenes
Kompensationserfordernis (Stufe 1, 2) x
Wirkungsfaktor
(Stufe 3) =
Kompensations-
flächenäquivalent
(Bedarf)
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
33
UmweltPlan
6.1.1.2 Ermittlung des additiven Kompensationsbedarfs
Eine additive Kompensation ist erforderlich, wenn Funktionen mit besonderer Bedeutung
beeinträchtigt werden und diese nicht über die Biotopfunktion multifunktional kompensiert
werden können.
Additive Berücksichtigung qualifizierter landschaftlicher Freiräume
Landschaftliche Freiräume sind unbebaute und nicht oder nur gering durch oberirdische
Infrastruktureinrichtungen belastete Gebiete, die sowohl ökologische als auch land-
schafts-ästhetische Funktionen erfüllen. Parameter für die Bewertung sind Flächengröße,
Kompaktheit, Natürlichkeitsgrad und Strukturdiversität.
Bei der Betroffenheit von besonders wertvollen landschaftlichen Freiräumen:
Landschaftsschutzgebiete,
landschaftliche Freiräume der Wertstufen 4, sehr hoch und 3, hoch6
sind besondere Anforderungen an Art, Lage und Gestaltung der Kompensationsmaß-
nahmen zu stellen (vgl. LUNG 1999: „Hinweise zur Eingriffsregelung“, S. 99).
Additive Berücksichtigung faunistischer Sonderfunktionen
Faunistische Sonderfunktionen sind bei Eingriffen in folgende Funktionszusammenhänge
betroffen:
Eingriffe in Lebensräume gefährdeter Arten mit großen Raumansprüchen
Eingriffe in definierte faunistische Funktionsbeziehungen gefährdeter und naturraum-
typischer Arten sowie Arten mit Indikatorfunktion für wertvolle Biotope oder Biotop-
strukturen.
Es ist zunächst zu prüfen, ob Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen für die
Eingriffe in die Biotoptypen die Kompensation für Eingriffe in faunistische Funktionsbe-
ziehungen gewährleisten kann. Gegebenenfalls sind weitere Maßnahmen zur Erhaltung
oder Wiederherstellung entsprechender Funktionen erforderlich.
Additive Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes
Kompensationsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Naturhaushalts sind in ihrer
Eignung, auch Beeinträchtigungen landschaftsästhetischer Funktionen wiederherzustel-
len, entsprechend anzurechnen. Für danach noch verbleibende nachhaltige und erhebli-
6 Als Orientierungshilfe dient die Karte der landschaftlichen Freiräume von Mecklenburg-Vorpommern (Lan-
desamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, 1999: Landesweite Analyse und Bewertung landschaftlicher Freiräume in Mecklenburg-Vorpommern - Güstrow-Gülzow)
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
34
UmweltPlan
che Eingriffe in das Landschaftsbild sind adäquate Maßnahmen zur Wiederherstellung
bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes entsprechend der landschaftsbildtypischen
Charakteristik auszuwählen.
Additive Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen des Naturhaushalts
Bei betroffenen Funktionen und Werten abiotischer Ressourcen mit besonderer Bedeu-
tung7 sind die Eingriffe und die daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen ge-
sondert zu ermitteln. Dies bedeutet, dass eine additive Kompensation notwendig wird,
sofern dies auf Grund der Multifunktionalität der übrigen Kompensationsmaßnahmen
nicht bereits gegeben ist. Die Ermittlung des flächenmäßigen Umfangs der Kompensati-
onsmaßnahmen ist verbal-argumentativ zu begründen und quantitativ anzugeben.
6.1.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten Kompen-
sationsmaßnahmen
Die Berechnung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten grünordnerischen
Maßnahmen erfolgt in Analogie zur Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents des
Bedarfs. Grundlage bilden die Festsetzungen im Bebauungsplan. Es werden sämtliche
Maßnahmen bilanziert, die zu einer Werterhöhung der in Anspruch genommenen Flä-
chen führen, z. B. Biotopneuschaffung durch die Anlage von Gehölzstrukturen (Hecken)
bzw. durch die Pflanzung von Bäumen (vgl. Anlage 11 in „Hinweise zur Eingriffsrege-
lung“, LUNG 1999).
1. Stufe: Ermittlung der Kompensationswertzahl für die Kompensationsmaßnahmen
Grundlage für die Bestimmung der Kompensationswertzahl bildet die Werteinstufung der
grünordnerischen Maßnahmen entsprechend der Anlage 11 der „Hinweise zur Eingriffs-
regelung“ (LUNG 1999). Dabei werden die Wertigkeiten in Ansatz gebracht, die dem
voraussichtlichen Zustand der Flächen nach maximal 25 Jahren entsprechen. Dies führt
dazu, dass Zielbiotope i. d. R. nur im Bereich der Wertstufen 1 und 2 angeordnet werden
können. Höhere Wertstufen sind innerhalb von 25 Jahren nur erreichbar, wenn am Ort
der grünordnerischen Maßnahme Ausgangsbiotope vorliegen, die eine Wertstufe 2
besitzen. In diesen Fällen entspricht die Kompensationswertzahl dem Wertsteigerungs-
betrag.
Nach der Bestimmung der Wertstufe des Zielbiotoptyps ist aus der Tabelle 8 die mögli-
che Spannbreite der Kompensationswertzahl zu entnehmen. Die Kompensationswertzahl
7 Anlage 3 der „Hinweise zur Eingriffsregelung“, LUNG (1999)
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
35
UmweltPlan
ist dem mittleren (oberen) Bereich zuzuordnen, wenn mindestens eines (zwei) der fol-
genden Kriterien erfüllt ist (sind):
Die geplante Kompensationsmaßnahme
entspricht räumlich konkreten Zielen der örtlichen oder überörtlichen gutachtlichen
Landschaftsplanung
befindet sich innerhalb eines landschaftlichen Freiraumes hoher Wertigkeit (Wertigkeit
3)8
befindet sich im Areal eines fachplanerisch oder fachgutachtlich nachgewiesenen,
vorhandenen oder zu entwickelnden Biotopverbundkomplexes9
grenzt an Biotoptypen mit einer Wertigkeit 3 und einer Fläche von mindestens 1 ha
oder mit einem Vorkommen von besonders gefährdeten Arten
weist eine überdurchschnittliche qualitative Ausprägung auf.
2. Stufe: Berücksichtigung des Wirkungsgrades der grünordnerischen Maßnahmen
Auch bei der Bewertung der Kompensationsflächen muss die Beeinträchtigung durch
Störquellen im Umfeld berücksichtigt werden. Relevant sind sowohl vorhandene Störun-
gen durch anthropogene Einrichtungen, als auch Störwirkungen, die von dem Vorhaben
ausgehen werden. Die Wirkungen sind innerhalb einer Störzone von 200 m zu berück-
sichtigen. In Abhängigkeit vom Abstand der Flächen mit grünordnerischen Maßnahmen
zu vorhandenen bzw. neu entstehenden Störquellen und zu vorbelasteten Bereichen,
erfolgt die Festlegung des Wirkungsfaktors (vgl. Tabelle 10).
Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten Maßnahmen
Das vollständige Kompensationsflächenäquivalent der geplanten Kompensationsmaß-
nahmen ergibt sich aus folgender multiplikativen Verknüpfung:
Kompensations-
fläche x
Kompensationswertzahl
(Stufe 1) x
Leistungsfaktor
(Stufe 2)10
=
Kompensationsflächenäquivalent
(Planung)
6.1.3 Gesamtbilanzierung
Unter Beachtung der sonstigen Anforderungen an eine funktionsgerechte Kompensation
müssen in der Gesamtbilanzierung für die multifunktionale Kompensation die Flächen-
8 Als Orientierungshilfe dient die Karte der landschaftlichen Freiräume von Mecklenburg-Vorpommern (Lan-desamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, 1999: Landesweite Analyse und Bewertung landschaftlicher Freiräume in Mecklenburg - Vorpommern - Güstrow-Gülzow)
9 vgl. Landschaftspläne, Pflege- und Entwicklungspläne, raumbezogene Gutachten
10 Leistungsfaktor = 1 – Wirkfaktor
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
36
UmweltPlan
äquivalente des betroffenen Bestandes und der geplanten Kompensationsmaßnahmen
übereinstimmen. In einer zweiten Teilbilanz sind die spezifischen funktionsbezogenen
Anforderungen an eine additive Kompensation darzustellen.
6.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)
6.2.1 Ermittlung des Freiraumbeeinträchtigungsgrades
Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer Ackerrestfläche zwischen der Hochschul-
allee und der Parower Chaussee im Westen, dem Ostseeküstenradweg im Osten, Parow
im Norden und dem Gelände der Fachhochschule Stralsund im Süden. Das Plangebiet
liegt damit in keinem landschaftlichen Freiraum im Sinne der HzE, Punkt 2.4.1.
An drei Seiten des Plangebietes grenzen Störquellen an. Es handelt sich dabei um die
Hochschulallee, den Ostseeküstenradweg und das Baugebiet im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen“.
Entlang dieser Störquellen wird ein 50 m breiter Streifen mit einem Freiraumbeeinträchti-
gungsgrad von 1 und damit einem Korrekturfaktor von 0,75 für die Eingriffsbilanzierung
ausgegrenzt. Der übrige Teil des Plangebietes wird einem Freiraumbeeinträchtigungs-
grad von 2 zugeordnet, für den kein Korrekturfaktor gilt.
6.2.2 Abgrenzung von Wirkzonen und Beeinträchtigungsintensitäten
Im Plangebiet werden sämtliche Biotopflächen, die als Baugebiet oder als Verkehrsfläche
umgewandelt werden, als vollständiger Biotopverlust in die Eingriffsbilanzierung einge-
stellt.
Mittelbare Eingriffswirkungen innerhalb des Planungsgebietes sind nicht zu erwarten, da
das gesamte Planungsgebiet vollständig neu gestaltet wird.
Beeinträchtigungen, die über das Planungsgebiet hinaus wirksam sind, sind aufgrund der
angrenzenden Störquellen (Hochschulallee, Ostseeküstenradweg) ebenfalls nicht zu
erwarten. Entsprechend werden keine Wirkzonen ausgegrenzt.
Der Kompensationswert der südlich angrenzenden Ausgleichsfläche im Geltungsbereich
des B-Plangebietes Nr. 64 wurde bereits unter Berücksichtigung des geplanten Wohnge-
bietes im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 65 festgelegt, so dass auch für diese Flä-
chen keine Wirkzonen ausgegrenzt werden.
6.2.3 Ermittlung des biotopbezogenen Kompensationserfordernisses
In der folgenden Tabelle sind die biotopbezogenen Kompensationserfordernisse darge-
stellt. Die Bewertung der Biotope ist der Tabelle 6 entnommen.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
37
UmweltPlan
Tabelle 11: Ermittlung des Kompensationserfordernis für betroffene Biotoptypen im
Planungsgebiet
Nr. Biotoptyp Wertein stufung
Kompensations- wertzahl
Bemerkungen
1 ACL 1 1,0 Intensivacker
2 RHK/RHU 2 2,0 Straßenbegleitgrün
3 PER 1 1,0 Rasenstreifen am Ostseeküstenradweg
6.2.4 Ermittlung des Kompensationserfordernisses aufgrund betroffener Biotop-
typen
Die Grundflächenzahl (GRZ) für die Baugebiete ist mit 0,35 (WA 2), 0,25 (WA 1) 0,2
(WA 3, 5 und 6) sowie mit 0,15 (WA 4) festgesetzt. Weiterhin ist bei der Bilanzierung zu
berücksichtigen, dass die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der im § 19 (4)
BauNVO bezeichneten Anlagen um 50 % überschritten werden darf, so dass von einer
maximal zulässigen Versiegelung der Grundstücksflächen von 22,5 bis 52,5 % auszuge-
hen ist. Für die verbleibenden 47,5 bis 77,5 % der Grundstücksflächen wird ein Biotop-
verlust durch Überbauung angenommen (Anlage von Hausgärten). Ein Biotopverlust wird
auch für straßenbegleitende Grünstreifen bzw. Baumscheiben im Bereich der Verkehrs-
flächen bilanziert.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die vorhabenbezogenen Versiege-
lungsfaktoren.
Tabelle 12: Vorhabenbezogene Übersicht der Versiegelungsfaktoren
Baumaßnahme GRZ Versiegelung (%) Aufschlag Voll-/ Teil-versiegelung (0,5/0,2)
Wohngebiet WA 2 0,35 35 %+ 50 % Überschreitung = 52,5 % 0,5
Wohngebiet WA 1 0,25 25 % + 50 % Überschreitung = 37,5 % 0,5
Wohngebiete WA 3, 5 u. 6 0,2 20 % + 50 % Überschreitung = 30 % 0,5
Wohngebiet WA 4 0,15 15 % + 50 % Überschreitung = 22,5 % 0,5
Verkehrsflächen - 100 % 11
0,5
Schotterrasenstreifen (Wendean-lage am Kinderspielplatz)
- 100 % 0,2
Der vollständige Kompensationsbedarf ergibt sich jeweils aus folgender multiplikativen
Verknüpfung:
11
abzüglich Standorte der 12 m² großen Baumscheiben/Grünstreifen
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
38
UmweltPlan
Fläche des
betroffenen
Biotops
x Konkretisiertes biotopbezogenes
Kompensationserfordernis (Stufe 1, 2) x
Wirkungsfaktor
(Stufe 3) =
Kompensations-
flächenäquivalent
(Bedarf)
Die Berechnung des Kompensationsflächenäquivalentes (Bedarf) ist in Tabelle 13 und in
Tabelle 14 dargestellt. Das in diesen Tabellen aufgeführte konkretisierte Kompensations-
erfordernis beinhaltet bereits den Korrekturfaktor auf Grund vorhandener Störungen (vgl.
Kapitel 6.1.1.1).
6.2.4.1 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung
In den folgenden Tabellen werden die Kompensationserfordernisse für die Biotopverluste
mit Flächenversiegelung (Vollversiegelung) dargestellt.
Tabelle 13: Bestimmung des Kompensationsbedarfs, Biotopbeseitigung mit Versiege-
lung
Biotoptyp
Fläche
gesamt in
m²
zulässige
Vers.-
fläche in
m²
Biotop-
wert
Kompen-
sations-
erfor-
dernis
Zu-
schlag
Versie-
gelung
Korrekturfaktor
Freiraumbeein-
trächtigung
Konkreti-
siertes Kom-
pensations-
erfordernis
Kompensa-
tionsflächen-
äquivalent
(Bedarf)
ACL 2.800,00 1.092,38 1 1,0 0,5 0,75 1,125 1.228,92
RHK 113,00 0,00 2 2,0 0,5 0,75 1,875 0,00
Summe: 2.913,00 1.092,38 1.228,92
ACL 1.198,00 632,89 1 1,0 0,5 0,75 1,125 712,00
ACL 1.951,00 1.028,21 1 1,0 0,5 1,00 1,5 1.542,32
RHK 15,00 0,00 2 2,0 0,5 0,75 1,875 0,00
Summe: 3.164,00 1.661,10 2.254,32
ACL 5.350,00 1.605,00 1 1,0 0,5 1,00 1,5 2.407,50
Summe: 5.350,00 1.605,00 2.407,50
ACL 4.491,00 1.010,48 1 1,0 0,5 1,00 1,5 1.515,71
Summe: 4.491,00 1.010,48 1.515,71
ACL 2.088,00 626,40 1 1,0 0,5 0,75 1,125 704,70
ACL 4.288,00 1.286,40 1 1,0 0,5 1,00 1,5 1.929,60
Summe: 6.376,00 1.912,80 2.634,30
ACL 11.263,00 3.378,90 1 1,0 0,5 1,00 1,5 5.068,35
Summe: 11.263,00 3.378,90 5.068,35
Wohngeb. WA 1, Umfang 2.913 m² (GRZ 0,25 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 37,5 %:1.092,38 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 1:
Wohngeb. WA 2, Umfang 3.164 m² (GRZ 0,35 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 52,5 %: 1.661,10 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 2:
Wohngeb. WA 3, Umfang 5.350 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 1.605,00 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 3:
Wohngeb. WA 4, Umfang 4.491 m² (GRZ 0,15 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 22,5 %: 1.010,48 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 4:
Wohngeb. WA 5, Umfang 6.376 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 1.912,80 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 5:
Wohngeb. WA 6, Umfang 11.263 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 3.378,90 m²)
Zwischensumme Wohngebiet:
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
39
UmweltPlan
(Fortsetzung Tabelle 13)
Biotoptyp
Fläche
gesamt in
m²
zulässige
Vers.-
fläche in
m²
Biotop-
wert
Kompen-
sations-
erfor-
dernis
Zu-
schlag
Versie-
gelung
Korrekturfaktor
Freiraumbeein-
trächtigung
Konkreti-
siertes Kom-
pensations-
erfordernis
Kompensa-
tionsflächen-
äquivalent
(Bedarf)
ACL 677,00 677,00 1 1,0 0,5 0,75 1,125 761,63
ACL 3.881,00 3.689,00 1 1,0 0,5 1,00 1,500 5.533,50
RHK 7,00 7,00 2 2,0 0,5 0,75 1,875 13,13
Summe: 4.565,00 4.373,00 6.308,26
ACL 148,00 99,16 1 1,0 0,5 0,75 1,125 111,56
ACL 144,00 96,48 1 1,0 0,5 1,00 1,500 144,72
Summe: 292,00 195,64 256,28
ACL 85,00 61,00 1 1,0 0,5 0,75 1,125 68,63
Summe: 85,00 61,00 68,63
ACL 62,00 62,00 1 1,0 0,5 0,75 1,125 69,75
ACL 243,00 219,00 1 1,0 0,5 1,00 1,500 328,50
Summe: 305,00 281,00 398,25
ACL 16,00 16,00 1 1,0 0,5 0,75 1,125 18,00
ACL 201,00 189,00 1 1,0 0,5 1,00 1,500 283,50
Summe: 217,00 205,00 301,50
ACL 246,00 246,00 1 1,0 0,2 0,75 0,900 221,40
PER 15,00 15,00 1 1,0 0,2 0,75 0,900 13,50
Summe: 261,00 261,00 234,90
22.676,91Summe
Verkehrsflächen, Planstraße A, Umfang 4.565 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 16 Baumscheiben à 12 m²: 4.373,00 m²)
Zwischensumme Verkehrsflächen, Planstraße A:
Verkehrsflächen, Platz/Fußgängerb., Umfang 217 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 1 Baumsch. à 12 m²: 205,00 m²)
Zwischensumme Verkehrsflächen, Platz/Fußgängerbereich:
Verkehrsflächen, Containerstellplatz, Umfang 85 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 2 Baumsch. à 12 m²: 61,00 m²)
Zwischensumme Verkehrsflächen, Containerstellplatz:
Verkehrsflächen, Parkfläche, Umfang 305 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 2 Baumsch. à 12 m²: 281,00 m²)
Zwischensumme Verkehrsflächen, Parkfläche:
Umlaufender Schotterrasenstreifen am Spielplatz (Breite 3,00 m), Umfang 261 m²
Zwischensumme Verkehrsflächen, Planwege B und C:
Verkehrsflächen, Planwege B u. C, Umfang 292 m² (Versiegelungsfläche gem. Regelquerschnitt 67 %: 195,64 m²)
Berechnungsformeln:
Zulässige Versiegelung (Fläche des betroffenen Biotops) x konkretisiertes Kompensationserfordernis = Kompensationsflächenäquivalent (Bedarf)
konkretisiertes Kompensationserfordernis = (Kompensationserfordernis + Zuschlag Versiegelung) x Korrek-turfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
40
UmweltPlan
6.2.4.2 Biotopbeeinträchtigung mit Funktionsverlust
In der folgenden Tabelle werden die Kompensationserfordernisse für die Biotopverluste
mit Funktionsverlust dargestellt.
Tabelle 14: Bestimmung des Kompensationsbedarfs Biotopbeseitigung mit Funktions-
verlust
Biotoptyp
Fläche
gesamt in
m²
nicht ver-
siegelte
Fläche in
m²
Biotop-
wert
Kompen-
sations-
erfor-
dernis
Zu-
schlag
Versie-
gelung
Korrekturfaktor
Freiraumbeein-
trächtigung
Konkreti-
siertes Kom-
pensations-
erfordernis
Kompensa-
tionsflächen-
äquivalent
(Bedarf)
ACL 2.800,00 1.707,62 1 1,0 0 0,75 0,75 1.280,71
RHK 113,00 113,00 2 2,0 0 0,75 1,5 169,50
Summe: 2.913,00 1.820,62 1.450,21
ACL 1.198,00 565,11 1 1,0 0 0,75 0,75 423,83
ACL 1.951,00 922,79 1 1,0 0 1,00 1 922,79
RHK 15,00 15,00 2 2,0 0 0,75 1,5 22,50
Summe: 3.164,00 1.502,90 1.369,12
ACL 5.350,00 3.745,00 1 1,0 0 1,00 1 3.745,00
Summe: 5.350,00 3.745,00 3.745,00
ACL 4.491,00 3.480,52 1 1,0 0 1,00 1 3.480,52
Summe: 4.491,00 3.480,52 3.480,52
ACL 2.088,00 1.461,60 1 1,0 0 0,75 0,75 1.096,20
ACL 4.288,00 3.001,60 1 1,0 0 1,00 1 3.001,60
Summe: 6.376,00 4.463,20 4.097,80
ACL 11.263,00 7.884,10 1 1,0 0 1,00 1 7.884,10
Summe: 11.263,00 7.884,10 7.884,10
ACL 677,00 0,00 1 1,0 0 0,75 0,750 0,00
ACL 3.881,00 192,00 1 1,0 0 1,00 1,000 192,00
RHK 7,00 0,00 2 2,0 0 0,75 1,500 0,00
Summe: 4.565,00 192,00 192,00
ACL 148,00 48,84 1 1,0 0 0,75 0,750 36,63
ACL 144,00 47,52 1 1,0 0 1,00 1,000 47,52
Summe: 292,00 96,36 84,15
ACL 85,00 24,00 1 1,0 0 0,75 0,750 18,00
Summe: 85,00 24,00 18,00
Wohngeb. WA 1, Umfang 2.913 m² (GRZ 0,25 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 37,5 %:1.092,38 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 1:
Wohngeb. WA 2, Umfang 3.164 m² (GRZ 0,35 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 52,5 %: 1.661,10 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 2:
Wohngeb. WA 3, Umfang 5.350 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 1.605,00 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 3:
Wohngeb. WA 4, Umfang 4.491 m² (GRZ 0,15 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 22,5 %: 1.010,48 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 4:
Wohngeb. WA 5, Umfang 6.376 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 1.912,80 m²)
Zwischensumme Wohngebiet WA 5:
Zwischensumme Verkehrsflächen, Planwege B und C:
Verkehrsflächen, Planwege B u. C, Umfang 292 m² (Versiegelungsfl. gem. Regelquerschnitt 67 %: 195,64 m²)
Wohngeb. WA 6, Umfang 11.263 m² (GRZ 0,2 / zul. Versiegelungsgrad einsch. Überschreitung 30 %: 3.378,90 m²)
Zwischensumme Wohngebiet:
Verkehrsflächen, Planstraße A, Umfang 4.565 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 16 Baumscheiben à 12 m²: 4.373,00 m²)
Zwischensumme Verkehrsflächen, Planstraße A:
Verkehrsflächen, Containerstellplatz, Umfang 85 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 2 Baumsch. à 12 m²: 61,00 m²)
Zwischensumme Verkehrsflächen, Containerstellplatz:
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
41
UmweltPlan
(Fortsetzung Tabelle 14)
Biotoptyp
Fläche
gesamt in
m²
nicht ver-
siegelte
Fläche in
m²
Biotop-
wert
Kompen-
sations-
erfor-
dernis
Zu-
schlag
Versie-
gelung
Korrekturfaktor
Freiraumbeein-
trächtigung
Konkreti-
siertes Kom-
pensations-
erfordernis
Kompensa-
tionsflächen-
äquivalent
(Bedarf)
ACL 62,00 0,00 1 1,0 0 0,75 0,750 0,00
ACL 243,00 24,00 1 1,0 0 1,00 1,000 24,00
Summe: 305,00 24,00 24,00
ACL 16,00 0,00 1 1,0 0 0,75 0,750 0,00
ACL 201,00 12,00 1 1,0 0 1,00 1,000 12,00
Summe: 217,00 12,00 12,00
ACL 665,00 665,00 1 1,0 0 0,75 0,750 498,75
PER 35,00 35,00 1 1,0 0 0,75 0,750 26,25
Summe: 700,00 700,00 525,00
22.881,90Summe
Verkehrsflächen, Platz/Fußgängerb., Umfang 217 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 1 Baumsch. à 12 m²: 205,00 m²)
Zwischensumme Verkehrsflächen, Platz/Fußgängerbereich:
Verkehrsflächen, Parkfläche, Umfang 305 m² (Versiegelungsfl. abzgl. 2 Baumsch. à 12 m²: 281,00 m²)
Zwischensumme Verkehrsflächen, Parkfläche:
Anlage Kinderspielplatz am Ostseeküstenradweg, Umfang 700 m²
Berechnungsformeln:
Fläche Biotopverlust (Fläche des betroffenen Biotops) x konkretisiertes Kompensationserfordernis = Kom-pensationsflächenäquivalent (Bedarf)
konkretisiertes Kompensationserfordernis = (Kompensationserfordernis + Zuschlag Versiegelung) x Korrek-turfaktor Freiraumbeeinträchtigungsgrad
6.2.4.3 Biotopbeeinträchtigungen (mittelbare Eingriffswirkungen)
Biotopbeeinträchtigungen durch mittelbare Eingriffswirkungen sind nicht zu erwarten
(siehe Kapitel 6.2.2).
6.2.4.4 Berücksichtigung qualifizierter landschaftlicher Freiräume, faunistischer
und abiotischer Sonderfunktionen und Sonderfunktionen des Land-
schaftsbildes
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Hansestadt Stralsund und hier
im Bereich einer Ackerrestfläche zwischen der Hochschulallee und dem Strelasund. Es
kommt somit zu keinen Eingriffen in qualifizierte landschaftliche Freiräume.
Das Plangebiet besitzt keine Bedeutung als besonderer faunistischer Lebensraum. Fau-
nistische Sonderfunktionen sind durch das Vorhaben damit nicht betroffen. Die vom
Vorhaben betroffenen Brutvögel und Nahrungsgäste finden auf der Kompensationsfläche
qualitativ und quantitativ geeignete Ausweichlebensräume. Auch für das betroffene Brut-
paar der Feldlerche und das betroffene Brutpaar der Schafstelze sind keine Kompensati-
onsmaßnahmen erforderlich. Im Ackerschlag nördlich des B-Plangebietes Nr. 65 bis
Parow stehen nachgewiesen unbesetzte Habitatpotenziale als Ausweichlebensraum zur
Verfügung.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
42
UmweltPlan
Durch das Vorhaben kommt es auf Grund der ausgleichenden Wirkung des Küstenklimas
zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Lokalklimas.
Die Böden des B-Plangebietes besitzen auf Grund ihrer anthropogenen Überformung nur
allgemeine Bedeutung im Naturhaushalt. Es besteht daher kein additiver Kompensati-
onsbedarf für Sonderfunktionen der Böden.
Das Landschaftsbild im Plangebiet besitzt hinsichtlich der Kriterien Vielfalt, Naturnähe,
Eigenart und Schönheit gem. der landesweiten Analyse und Bewertung der Landschafts-
potentiale in Mecklenburg-Vorpommern nur eine allgemeine Bedeutung, so dass kein
additiver Kompensationsbedarf für Sonderfunktionen des Landschaftsbildes besteht.
Die attraktiven Blickbeziehungen von der Hochschulallee zum Strelasund bzw. zur Insel
Rügen werden durch die dauerhafte Freihaltung einer Sichtachse von jeglicher Bebauung
weiterhin gewährleistet (Grünzäsur zwischen den Baugebieten der B-Plangebiete Nr. 64
und Nr. 65, Lage im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 64).
6.2.4.5 Bilanzierung der kompensationsmindernden Maßnahmen im B-Plangebiet
Gemäß der Hinweise zur Eingriffsregelung können auch Gestaltungsmaßnahmen, wie
z.B. die Durchgrünung neuer Baugebiete, bei der Bilanzierung Berücksichtigung finden,
da diese Maßnahmen nicht ohne Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschafts-
bild sind (siehe LUNG 1999, Kap. 3.4.4). Sie sind aber gesondert zu bezeichnen und
machen Kompensationsmaßnahmen nicht entbehrlich. In der vorliegenden Bilanzierung
werden die grünordnerischen Maßnahmen als kompensationsmindernde Maßnahmen in
die Bilanz eingestellt.
Als kompensationsmindernde Maßnahmen werden die Anlage von Hausgärten bzw.
Freianlagen in den Wohngebieten WA 1 bis WA 6 bilanziert. Die Hausgärten bzw. Freian-
lagen sind von allgemeiner Bedeutung insbesondere für die Niederschlagsversickerung
sowie als Lebensraum für die heimische Fauna der Siedlungsgebiete. Im vorliegenden B-
Plangebiet wird die landschaftsökologische Bedeutung der Hausgärten bzw. Freianlagen
zudem durch die Festsetzung gestärkt, dass je Grundstück ein Laubbaum zu pflanzen ist.
Für die Anlage von Hausgärten und Freianlagen (einschließlich der Laubbaumpflanzun-
gen auf den privaten Grundstücken) wird die Wertstufe 0 angesetzt, da es sich bei der
Anlage von Hausgärten um keine Kompensationsmaßnahmen handelt. Der Kompensati-
onswert für die Anlage von Hausgärten und Freianlagen wird im mittleren Bereich der
Spanne mit dem Wert 0,5 festgelegt, da für die Baugebiete eine relativ geringe GRZ
festgesetzt wird und somit verhältnismäßig große Gärten bzw. Freianlagen entstehen
werden. Der Leistungsfaktor wird mit 0,5 angesetzt, da eine relativ intensive Nutzung der
Hausgärten bzw. Freianlagen zu erwarten ist.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
43
UmweltPlan
In der folgenden Tabelle 15 sind die geplanten kompensationsmindernden Maßnahmen
dargestellt.
Tabelle 15: Bilanzierung der kompensationsmindernden Maßnahmen im B-Plangebiet
Maßnahme Fläche (m²)
Wertstufe
gem. HzE
Kompen-
sations-
wertzahl
Zuschlag
Entsie-
gelung
Leistungs-
faktor
KFÄ
(Planung)
Schaffung von
naturhaushaltswirksamen
Flächen mit allgemeinen
Funktionen für den
Naturhaushalt
22.896,34 0 0,5 0,0 0,5 5.724,09
Summe: 22.896,34 5.724,09
Anlage von Hausgärten/Freianlagen und Pflanzung von Laubbäumen auf den privaten Grundstücken
in den Wohngebieten WA 1 bis WA 6
Berechnungsformel: Fläche x (Kompensationswertzahl + Zuschlag Entsiegelung) x Leistungsfaktor = KFÄ (Planung)
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
44
UmweltPlan
6.2.5 Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfes
Aus der folgenden Übersicht ist der gesamte Bedarf an Kompensationsflächenäquivalen-
ten ersichtlich.
Tabelle 16: Zusammenstellung des Kompensationsflächenbedarfs
Teilpositionen Kompensationsflächenbedarf (Äquivalente),
Bezugsgröße = m2
4.1 Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust) 22.676,91
4.2 Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust 22.881,90
4.3 Biotopbeeinträchtigung (mittelbare Eingriffswirkungen) -
Teilsumme 1 45.558,81
4.4 Vorkommen von landschaftlichen Freiräumen mit Wertstufe 4 -
4.4 Vorkommen von landschaftlichen Freiräumen mit Wertstufe 3 und überdurchschnittlichem Natürlichkeitsgrad
-
Teilsumme 2 -
4.4 Vorkommen von Arten mit großen Raumansprüchen -
4.4 Vorkommen gefährdeter Tierpopulationen -
Teilsumme 3 -
4.4 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen: Boden -
4.4 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen: Wasser -
4.4 Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen: Klima/ Luft -
4.4 Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes -
Teilsumme 4 -
4.5 Kompensationsminderung 5.724,09
Gesamtsumme: 39.834,72
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
45
UmweltPlan
6.3 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Planung)
6.3.1 Kompensationsmaßnahmen
Auf den mit "C" und "D" gekennzeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird eine Wiesenfläche mit
einer standortgerechten Saatgutmischung aus Gräsern und Kräutern hergestellt. Es wird
eine jährlich zweimalige Mahd durchgeführt (nicht vor dem 15.06. und im Herbst). Die
Mahd wird durch einen vertraglich zu bindenden Landwirt erfolgen, der das Heu für die
von ihm gehaltenen Tiere als Futter verwenden soll. Bei der Pflege der Wiesenfläche
erfolgt kein Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Die Fläche wird als Dauer-
grünland genutzt.
Auf der mit "C" gekennzeichneten Fläche werden mindestens 25 Obstbäume alter regio-
naltypischer Sorten bzw. Wildobstgehölze der Mindestqualität Hochstamm, Stammum-
fang 10/12 cm, 2xv, gepflanzt.
Auf den mit "D" gekennzeichneten Flächen werden weiterhin Gehölzpflanzungen in ei-
nem Umfang von max. 1.000 m² vorgenommen. Es werden standortgerechte Laubgehöl-
ze heimischer Arten der Mindestqualität Sträucher 60/100 cm verwendet. Zusätzlich
werden max. 10 Heister der Mindestqualität 100/150 cm gepflanzt.
Auf der mit "E" gekennzeichneten Fläche wird eine dreireihige freiwachsende Hecke
angepflanzt. Die Abstände zwischen den Pflanzreihen betragen 1,50 m, die Pflanzab-
stände innerhalb der Reihe 1,00 m. Der Pflanzabstand zur Flurstücksgrenze beträgt 2,50
m. Für die Bepflanzung der Fläche "E" werden standortgerechte und heimische Laubge-
hölze der Mindestqualität Sträucher 60/100 cm sowie max. 15 Heister der Mindestqualität
100/150 cm verwendet.
Die Heckenpflanzung wird zur angrenzenden Ackerfläche mit Eichenspaltpfählen dauer-
haft markiert. Die Pfähle werden in einem Abstand von 10 m untereinander und von
0,50 m zur Flurstücksgrenze gesetzt.
Die Gehölzanpflanzungen werden bis zur Erlangung der eigenen Konkurrenzkraft gegen-
über Wildverbiss geschützt.
Eine beispielhafte Darstellung der geplanten Kompensationsmaßnahmen zeigt die nach-
folgende Abbildung 5.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
46
UmweltPlan
Abbildung 5: Beispielhafte Darstellung der geplanten Bepflanzungen der Verkehrs- und
Maßnahmenflächen (unmaßstäblich)
Für die Kompensationsmaßnahmen werden landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch
genommen. Anderweitige nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Eignung für Kom-
pensationsmaßnahmen standen im Stadtgebiet nicht zur Verfügung. Auf agrarstrukturelle
Belange wurde insofern Rücksicht genommen, indem für die Neuanlage der Wiesenflä-
chen landwirtschaftlich nur noch erschwert zu nutzende, direkt an das geplante Bauge-
biet grenzende Restflächen genutzt wurden.
Die Wertstufe der geplanten Wiesenflächen und der geplanten Hecke wird mit 2 festge-
legt (vgl. HzE, Anlage 11, I.6 und I.4). Der Kompensationswert wird mit 2,5 im mittleren
Bereich der Spanne eingeordnet, da die Maßnahme den Zielen der örtlichen Land-
schaftsplanung entspricht (Landwirtschaftliche Nutzfläche, z.T. mit eingeschränkter Nut-
zung bzw. Freifläche mit landschaftspflegerischer Zielstellung entsprechend des geän-
derten Landschaftsplanes).
Ziel der geplanten Wiesenfläche ist die Offenhaltung des Raumes, um Blickbeziehungen
zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen zu sichern und damit die Erlebbarkeit der Küsten-
landschaft zu gewährleisten. Die geplante Hecke soll das Baugebiet landschaftlich ein-
binden und dient damit der Eingrünung des neuen Stadtrandes.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
47
UmweltPlan
Die Wertstufe der geplanten Baumpflanzungen wird mit 1 und hier im unteren Bereich der
Kompensationsspanne mit 1,0 festgelegt (vgl. HzE, Anlage 11, I.5), da keine markanten
Solitärbäume oder Alleebaumpflanzungen geplant sind. Der Stammumfang der Pflanzwa-
re für die Straßenbäume wird mit 16/18 cm festgesetzt, da die Anwuchserfolge bei dieser
Qualität erfahrungsgemäß besser sind als bei einer Pflanzware mit einem Stammumfang
von 18/20 cm oder größer.
Der Leistungsfaktor der im Geltungsbereich geplanten Maßnahmen wird aufgrund der
Lage der Maßnahmenflächen im Siedlungsbereich und der daraus resultierenden Stör-
einwirkungen einheitlich mit dem Wert 0,5 festgelegt.
Tabelle 17: Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (KFÄ) (Planung) der
Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Plangebietes
Maßnahme Fläche (m²)
Wertstufe
gem. HzE
Kompen-
sations-
wertzahl
Zuschlag
Entsie-
gelung
Leistungs-
faktor
KFÄ
(Planung)
Anlage naturnaher Wiesen auf intensiv
genutzten Ackerflächen mit punktueller
Gehölzbepflanzung
(Maßnahmenflächen mit der
Kennzeichnung "C" und "D", abzgl.
Kinderspielplatz, Umfang von 700 m²,
u. Schotterrasen, Umfang 261 m²)
23.124,00 2 2,5 0,0 0,5 28.905,00
Pflanzung von 25 Obstbäumen auf der
Maßnahmenflächen mit der
Kennzeichnung "C" (Flächenbezug 25
m²/Baum)
625,00 1 1,0 0,0 0,5 312,50
Neuanlage einer Hecke
(Maßnahmenflächen mit der
Kennzeichnung "E")
2.325,00 2 2,5 0,0 0,5 2.906,25
Pflanzung von 21 Bäumen im Bereich
der Verkehrsflächen (Flächenbezug 25
m²/Baum)
525,00 1 1,0 0,0 0,5 262,50
Summe: 26.599,00 32.386,25
Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Formel: Fläche x (Kompensationswertzahl + Zuschlag Entsiegelung) x Leistungsfaktor = KFÄ (Planung)
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
48
UmweltPlan
6.3.2 Gegenüberstellung der Kompensationsflächenäquivalente Bedarf und Pla-
nung
In der folgenden Tabelle 18 werden Bedarf und Planung in Form von Kompensationsflä-
chenäquivalenten gegenübergestellt.
Hinweis:
Zur Deckung des Kompensationsbedarfs wird der aus dem B-Planverfahren Nr. 64 vor-
gehaltene Kompensationsüberschuss in Höhe von 9.598,58 KFÄ (m²) mit in die Bilanz
eingestellt.
Tabelle 18: Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf und -planung
Kompensationsflächenäquivalent (Bedarf) Kompensationsflächenäquivalent (Planung)
Bedarf
Minderung
Summe:
45.558,81 KFÄ (m²)
5.724,09 KFÄ (m²)
39.834,72 KFÄ (m²)
Überschuss BP 64
Wiesenfläche
Obstbäume
Hecke
Straßenbäume
Summe:
9.598,58 KFÄ (m²)
28.905,00 KFÄ (m²)
312,50 KFÄ (m²)
2.906,25 KFÄ (m²)
262,50 KFÄ (m²)
41.984,83 KFÄ (m²)
Dem Bedarf an 39.834,72 KFÄ (m²) Flächenäquivalenten stehen 41.984,83 KFÄ (m²)
Flächenäquivalente der Planung gegenüber. Die Kompensationsquote beträgt damit
> 100 %. Der Eingriff in die Biotopfunktion ist somit vollständig kompensiert.
Es verbleibt ein Kompensationsüberschuss in Höhe von 2.150,11 KFÄ (m²), der zur
Deckung des Kompensationsbedarfs anderer Eingriffsvorhaben der Hansestadt Stral-
sund genutzt werden soll.
6.4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für Baumfällungen
Innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plangebietes Nr. 65 sind keine Baumfällungen
geplant.
Für die straßenbauliche Anbindung des B-Plangebietes an die Hochschulallee wird eine
Lücke im Alleebaumbestand genutzt, so dass hierfür keine Alleebaumfällungen erforder-
lich werden.
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzten 21 Baumpflanzungen der
Mindestqualität Hochstamm, StU 16/18 cm, 3xv, DB, werden als Kompensationsmaß-
nahme für die Biotopfunktion angerechnet (siehe Kapitel 6.3.1).
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
49
UmweltPlan
7 Grünordnerische Festsetzungen
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
1. Auf den mit "B" gekennzeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind wasser- und luftundurch-
lässige Bodenbefestigungen unzulässig.
2. Auf den mit "C" und "D" gekennzeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine extensiv zu
pflegende Wiesenfläche mit einer standortgerechten Saatgutmischung aus Gräsern
und Kräutern herzustellen. Es wird eine jährlich zweimalige Mahd festgesetzt (nicht
vor dem 15.06. und im Herbst).
Auf der mit "C" gekennzeichneten Fläche sind zusätzlich mindestens 25 Obstbäume
(alte regionaltypische Sorten und/oder Wildobstgehölze) der Mindestqualität Hoch-
stamm, Stammumfang 10/12 cm, 2xv, zu pflanzen.
Auf den mit "D" gekennzeichneten Flächen sind zusätzlich Gehölzpflanzungen vor-
zunehmen. Der Umfang der Gehölzpflanzungen darf insgesamt 1.000 m² nicht über-
steigen. Es sind standortgerechte Laubgehölze heimischer Arten der Mindestqualität
Sträucher 60/100 cm zu verwenden. Zusätzlich dürfen max. 10 Heister der Mindest-
qualität 100/150 cm gepflanzt werden.
Innerhalb der mit "D" gekennzeichneten Flächen ist die Anlage eines Kinderspielplat-
zes mit einem Umfang von max. 700 m² und ein 3,00 m breiter Schotterrasenstreifen,
der den Kinderspielplatz umgrenzt, zulässig.
Auf der mit "E" gekennzeichneten Fläche ist eine dreireihige freiwachsende Hecke
anzupflanzen. Die Abstände zwischen den Pflanzreihen betragen 1,50 m, die
Pflanzabstände innerhalb der Reihe 1,00 m. Der Pflanzabstand zur Flurstücksgrenze
beträgt 2,50 m. Für die Bepflanzung der Fläche "E" sind standortgerechte und heimi-
sche Laubgehölze der Mindestqualität Sträucher 60/100 cm sowie max. 15 Heister
der Mindestqualität 100/150 cm zu verwenden.
Anpflanzen von Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
1. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Planstraße A sind mindestens 16 stand-
ortgerechte Laubbäume der Pflanzqualität Hochstamm, StU 16/18 cm, 3xv, DB zu
pflanzen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Baumscheiben müssen min-
destens 12 m² groß sein und sind zu begrünen.
2. Im Bereich der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Öffentliche Park-
fläche" sind zwei standortgerechte Laubbäume der Pflanzqualität Hochstamm, StU
16/18 cm, 3xv, DB zu pflanzen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Baum-
scheiben müssen mindestens 12 m² groß sein und sind zu begrünen.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
3. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Fuß-
gängerbereich" ist ein standortgerechter Laubbaum der Pflanzqualität Hochstamm,
StU 16/18 cm, 3xv, DB zu pflanzen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die
Baumscheibe muss mindestens 12 m² groß sein und ist zu begrünen.
4. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Ab-
fallsammelplatz" sind zwei standortgerechte Laubbäume der Pflanzqualität Hoch-
stamm, StU 16/18 cm, 3xv, DB zu pflanzen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.
Die Baumscheiben müssen mindestens 12 m² groß sein und sind zu begrünen.
5. In den Wohngebieten WA 1 bis WA 6 ist außerhalb der mit "A 1" und "A 2" gekenn-
zeichneten Flächen je Grundstück ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und
bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.
Zuordnungsfestsetzung der ökologischen Ausgleichsflächen bzw. -maßnahmen
(§ 135a Abs. 1 BauGB; § 9 Abs.1a BauGB i.V. mit § 1a Abs. 3 BauGB)
Dem B-Plangebiet Nr. 65 werden als Ausgleich zugeordnet:
1. der Kompensationsüberschuss aus dem B-Plangebiet Nr. 64 "Wohngebiet nördlich
der Studentensiedlung Holzhausen" in Höhe von 9.598,58 KFÄ (m²),
2. die festgesetzten 21 Baumpflanzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen
(262,50 KFÄ (m²)) und
3. von den mit "C", "D" und "E" gekennzeichneten Maßnahmenflächen 29.973,64 KFÄ
(m²)
Der verbleibende Kompensationsüberschuss aus den Maßnahmenflächen mit der Kenn-
zeichnung "C", "D" und "E" in Höhe von 2.150,11 KFÄ (m²) wird künftigen B-Planvor-
haben im Gebiet der Hansestadt Stralsund zugeordnet.
Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 BauGB)
Küstenschutz (§ 29 Abs. 1 NatSchAG M-V; § 89 LWaG M-V)
Innerhalb des 150 m breiten Küstenschutzstreifens ist die Errichtung von baulichen Anla-
gen unzulässig (§ 29 Abs. 1 NatSchAG M-V).
Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung baulicher Anlagen an Küstenge-
wässern in einem Abstand von 200 m von der Mittelwasserlinie bedarf bei der Wasser-
behörde der rechtzeitigen Anzeige. Das Vorhaben ist unzulässig, wenn es nicht mit den
Belangen des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe vereinbar ist (§ 89 Abs. 1 u. 2
LWaG M-V).
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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Bodenschutz (§ 202 BauGB)
Unbelasteter Oberboden ist während der Bauphase in geeigneter Weise zu lagern und im
Baugebiet wieder zu verwenden.
Artenschutz (§§ 44 ff BNatSchG)
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind die Bestimmungen des besonderen
Artenschutzes nach §§ 44 ff BNatSchG zu beachten. Über Ausnahmen entscheidet die
Untere Naturschutzbehörde.
Hinweise
Es werden die folgenden Hinweise gegeben:
Baumschutzsatzung
Es gilt die Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung der Hanse-
stadt Stralsund) vom 22.03.2004, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 24.04.2004.
Alleenschutz
Gemäß § 19 Abs. 1 NatSchAG M-V ist die Allee entlang der Hochschulallee gesetzlich
geschützt. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlun-
gen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen kön-
nen, sind verboten. Zu den verbotenen Handlungen gehören insbesondere:
Befestigung des Wurzelbereiches mit einer wasser- und luftundurchlässigen De-
cke,
Abgrabungen, Ausschachtungen, Verdichtungen oder Aufschüttungen im Wurzel-
bereich,
Lagerung von Bauschutt und Baumaterialien im Wurzelbereich,
Entfachen von Feuer im Bereich der Kronentraufe,
Änderung der Wasserverhältnisse im Einzugsbereich der Gehölze.
Die Vorgaben der DIN 18920 sind einzuhalten. Der im Geltungsbereich des Bebauungs-
planes befindliche Schutzbereich der Allee entspricht den in der Planzeichnung mit "B"
bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft.
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Pflanzungen
Für die Pflanzungen von Laubbäumen im Bereich der Verkehrsflächen gelten die folgen-
den Empfehlungen:
Acer campestre Feldahorn
Carpinus betulus Hainbuche
Corylus colurna Baumhasel
Ostrya carpinifolia Hopfenbuche
Für die Pflanzungen von Laubbäumen im Bereich der privaten Grundstücke gelten die
folgenden Empfehlungen:
Crataegus laevigata 'Paul's Scarlet' Rotdorn
Crataegus 'Carrierei' Apfeldorn
Malus domesticus Apfelbaum
Pyrus communis Birnenbaum
Prunus avium Vogelkirsche
Prunus domestica Pflaumenbaum
Prunus spec. Zierkirschen
Pyrus calleryana 'Chanticleer' Chinesische Wildbirne
Pyrus pyraster Holzbirne
Sorbus aucuparia Gemeine Eberesche
Für die Heckenpflanzungen zur Grundstückseinfriedung gelten die folgenden
Empfehlungen:
Acer campestre Feldahorn
Berberis spec. Berberitze
Carpinus betulus Hainbuche
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn
Fagus sylvatica Rotbuche
Ligustrum spec. Liguster
Spiraea spec. Spierstrauch
Für die Gehölzpflanzungen innerhalb der mit "D" und "E" gekennzeichneten Maßnahmen-
flächen gelten die folgenden Empfehlungen:
Sträucher:
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn
Cytisus scoparius Besenginster
Lonicera xylosteum Heckenkirsche
Malus sylvestris Wildapfel
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Prunus spinosa Schlehe
Pyrus pyraster Holzbirne
Rosa canina Hundsrose
Rosa corymbifera Heckenrose
Rosa dumalis Graugrüne Rose
Rosa rubiginosa Weinrose
Rosa tomentosa Filzrose
Salix aurita Ohr-Weide
Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball
Heister:
Prunus avium Vogelkirsche
Sorbus aucuparia Gemeine Eberesche
Für die Pflanzung von alten regionaltypischen Obstsorten gelten die folgenden
Vorschläge:
Apfelsorten: Altländer Pfannkuchen, Schöner aus Boskoop, Apfel von
Croncels, Holsteiner Cox‘ Orangenrenette, Ingrid Marie, James
Grieve, Krügers Dickstiel, Kaiser Wilhelm, Pommerscher
Krummstiel, Prinz Albrecht von Preußen, Rote Sternrenette
Birnensorten: Alexander Lucas, Boscs Flaschenbirne, Calixte Mignot, Gute
Luise, Köstliche aus Charneux, Konferenzbirne, Minister Dr.
Lucius, Madame Verte, Poiteu
Kirschsorten: Büttners Rote Knorpel, Große Schwarze Knorpel, Hedelfinger
Riesenkirsche, Schneiders Späte Knorpel
Pflaumen/Zwetschgen/ Mirabelle: Anna Späth, Hauszwetschge, Mirabelle von Nancy
Für die Pflanzung von Wildobstgehölzen gelten die folgenden Vorschläge:
Castanea sativa Esskastanie
Prunus avium Vogelkirsche
Pyrus pyraster Holzbirne
Sorbus domestica Speierling
Sorbus torminalis Elsbeere
Die Laubbaumpflanzungen auf den privaten Grundstücken und die Heckenpflanzungen
zur Grundstückseinfriedung sind spätestens eine Vegetationsperiode nach Errichtung der
Wohngebäude vorzunehmen.
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Die Pflanzungen im Bereich der Verkehrs- und Maßnahmenflächen sind spätestens eine
Vegetationsperiode nach Fertigstellung der Straßenflächen herzustellen.
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8 Kostenschätzung
Umfang
Ein-
heit
Kosten/
Einheit Einheit
Gesamt-
kosten
1
Anlage naturnaher Wiesen auf intensiv genutzten
Ackerflächen mit punktueller Gehölzbepflanzung
1.1 Anlage Wiesenfläche
1.1.1 Fläche vorbereiten 23.124,00 m² 0,10 € m² 2.312,40 €
1.1.2 Wiese ansäen 23.124,00 m² 0,30 € m² 6.937,20 €
1.1.3 Fertigstellungspflege (FP), 2 Pflegegänge (PG) 23.124,00 m² 0,05 € PG/m² 2.312,40 €
1.1.5
Entwicklungspflege (EP) bis zum 25. Jahr, 2 PG/Jahr, 23
Jahre 23.124,00 m² 0,05 € PG/m² 53.185,20 €
1.2.5 Zwischensumme Anlage Wiesenfläche 64.747,20 €
1.2 Punktuelle Gehölzbepflanzung
1.2.1 Sträucher, 60/100 cm, liefern und pflanzen 655,00 St. 8,00 € St. 5.240,00 €
1.2.2 Heister, 100/150 cm, liefern und pflanzen 10,00 St. 15,00 € St. 150,00 €
1.2.3 FP, 3 PG 665,00 St. 0,60 € PG/St. 1.197,00 €
1.2.3 FP, Wässern, 10 Gänge/Jahr (WG) 1.000,00 m² 0,35 € WG/m² 3.500,00 €
1.2.4 EP bis zum 2. Jahr, 3 PG/Jahr, insg. 6 PG 665,00 St. 0,60 € PG/St. 2.394,00 €
1.2.5
EP bis zum 2. Jahr, Gehölzfläche wässern, 50l/WG, 10
WG/m²/Jahr, ges. 20 WG 1.000,00 m² 0,35 € WG/m² 7.000,00 €
1.2.6 EP 3. bis 5. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 3 PG 665,00 St. 0,60 € PG/m² 1.197,00 €
1.2.7 EP 6. bis 10. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 5 PG 665,00 St. 0,60 € PG/m² 1.995,00 €
1.2.8 EP 11. bis 25. Jahr, 0,3 PG/Jahr, insg. 5 PG 665,00 St. 0,60 € PG/m² 1.995,00 €
1.2.9 Zwischensumme Gehölzbepflanzung 24.668,00 €
2 Obstbaumpflanzungen
2.1 Baum, HSt 10/12cm, 2xv, liefern und pflanzen 25,00 St. 50,00 € St. 1.250,00 €
2.2 FP, 3 PG 25,00 St. 7,50 € PG/St. 562,50 €
2.3 FP, Wässern, 50l/Baum, 10 Gänge/Jahr (WG) 25,00 St. 5,50 € WG/St. 1.375,00 €
2.4 EP bis zum 2. Jahr, 3 PG/Jahr, insg. 6 PG 25,00 St. 7,50 € PG/St. 1.125,00 €
2.5
EP bis zum 2. Jahr, Baum wässern, 50l/WG, 10 WG/Jahr,
ges. 20 WG 25,00 St. 5,50 € WG/St. 2.750,00 €
2.6 EP 3. bis 5. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 3 PG 25,00 St. 7,50 € PG/St. 562,50 €
2.7 EP 6. bis 10. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 5 PG 25,00 St. 7,50 € PG/St. 937,50 €
2.8 EP 11. bis 15. Jahr, insg. 2 PG 25,00 St. 21,00 € PG/St. 1.050,00 €
2.9 EP 16. bis 25. Jahr, insg. 3 PG 25,00 St. 25,00 € PG/St. 1.875,00 €
2.10 ab 15. Standjahr alle 2 Jahre Baumkontrolle, insg. 6 25,00 St. 3,50 € PG/St. 525,00 €
2.16 Zwischensumme Obstbaumpflanzungen 12.012,50 €
3 Heckenpflanzung
3.1 Sträucher, 60/100 cm, liefern und pflanzen 985,00 St. 8,00 € St. 7.880,00 €
3.2 Heister, 100/150 cm, liefern und pflanzen 15,00 St. 15,00 € St. 225,00 €
3.3 FP, 3 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/St. 1.800,00 €
3.4 FP, Wässern, 10 Gänge/Jahr (WG) 2.325,00 m² 0,35 € WG/m² 8.137,50 €
3.5 EP bis zum 2. Jahr, 3 PG/Jahr, insg. 6 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/St. 3.600,00 €
3.6
EP bis zum 2. Jahr, Gehölzfläche wässern, 50l/WG, 10
WG/m²/Jahr, ges. 20 WG 2.325,00 m² 0,35 € WG/m² 16.275,00 €
3.7 EP 3. bis 5. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 3 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/m² 1.800,00 €
3.8 EP 6. bis 10. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 5 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/m² 3.000,00 €
3.9 EP 11. bis 25. Jahr, 0,3 PG/Jahr, insg. 5 PG 1.000,00 St. 0,60 € PG/m² 3.000,00 €
3.10 Zwischensumme Heckenpflanzung 45.717,50 €
4 Laubbaumpflanzungen (Verkehrsflächen)
4.1 Baum, HSt 16/18cm, 3xv, DB, liefern und pflanzen 21,00 St. 200,00 € St. 4.200,00 €
4.2 FP, 3 PG 21,00 St. 7,50 € PG/St. 472,50 €
4.3 FP, Wässern, 50l/Baum, 10 Gänge/Jahr (WG) 21,00 St. 5,50 € WG/St. 1.155,00 €
4.4 EP bis zum 2. Jahr, 3 PG/Jahr, insg. 6 PG 21,00 St. 7,50 € PG/St. 945,00 €
4.5
EP bis zum 2. Jahr, Baum wässern, 50l/WG, 10 WG/Jahr,
ges. 20 WG 21,00 St. 5,50 € WG/St. 2.310,00 €
4.6 EP 3. bis 5. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 3 PG 21,00 St. 7,50 € PG/St. 472,50 €
4.7 EP 6. bis 10. Jahr, 1 PG/Jahr, insg. 5 PG 21,00 St. 7,50 € PG/St. 787,50 €
4.8 EP 11. bis 15. Jahr, insg. 2 PG 21,00 St. 21,00 € PG/St. 882,00 €
4.9 EP 16. bis 25. Jahr, insg. 3 PG 21,00 St. 25,00 € PG/St. 1.575,00 €
4.10 ab 15. Standjahr alle 2 Jahre Baumkontrolle, insg. 6 21,00 St. 3,50 € PG/St. 441,00 €
4.11 Oberboden für Baumscheiben liefern und einbauen 25,20 m³ 25,00 € m³ 630,00 €
4.12 Rasen ansäen 252,00 m² 1,45 € m² 365,40 €
4.13 FP, 2 PG 252,00 m² 0,15 € PG/m² 75,60 €
4.14 FP, Wässern, 10 WG 252,00 m² 0,25 € WG/m² 630,00 €
4.15 EP bis zum 25. Jahr, 2 PG/Jahr, 23 Jahre 252,00 m² 0,15 € PG/m² 1.738,80 €
4.16 Zwischensumme Baumpflanzungen 16.680,30 €
Summe netto 163.825,50 €
19 % MwSt. 31.126,85 €
Summe brutto 194.952,35 €
Grünordnerische Maßnahmen zum B-Plan Nr. 65
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
9 Quellenverzeichnis
9.1 Planwerke und Planunterlagen
Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund, Amt für Liegenschaften und Bau,
Abteilung Stadtplanung, seit 12.08.1999 rechtswirksam
Landschaftsplan der Hansestadt Stralsund, Amt für Liegenschaften und Bau, Abteilung
Stadtplanung, 1996 (Anlage zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan)
Hydrogeologische Karte der DDR, M 1 : 50.000, Blatt 0308 - 1/2 (Stralsund/Garz (Rü-
gen)), ZGI Berlin 1985
9.2 Gesetze, Verordnungen, Satzungen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli
2017 (BGBl. I S. 2808)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -
BNatSchG), in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434)
Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutz-
gesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V), GS Meckl.-Vorp. GI. Nr.
791-8, in der Fassung vom 23.02.2010, geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27.
Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 436)
Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung), Beschluss-Nr. 2004-
III-01-1014 vom 29.01.2004, veröffentlicht im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund, Nr. 3,
14. Jahrgang vom 24.04.2004
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planin-
halts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58),
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -
BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132),
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
57
UmweltPlan
9.3 Literatur
BILLWITZ ET AL. (1993) in PROGNOS AG (1993): Leitbilder und Ziele einer umweltscho-
nenden Raumentwicklung in der Ostsee-Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns.
Teilbericht 1, Bestandsaufnahme und Bewertung. Berlin, Greifswald, Stralsund.
GLÖSS, S. (1997): Bodenbewertung im Rahmen von Umweltplanungen. – in: Kennzeich-
nung und Bewertung von Böden für eine nachhaltige Landschaftsnutzung. Zalf-Bericht
28, S. 57 – 65.
JESCHKE, L. (1993): Das Problem der zeitlichen Dimension bei der Bewertung von Bioto-
pen. – in: Schriftenreihe Landschaftspflege und Naturschutz 38, S.77 – 86
KARL, J. (1997): Bodenbewertung in der Landschaftsplanung. – in: Naturschutz und
Landschaftsplanung 29, S. 5 – 17
LUNG M-V – LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-
VORPOMMERN (DIV. JAHRE): LINFOS M-V – Daten aus dem Landesweiten Informations-
system LINFOS 4.0. Aus Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern des LUNG,
abgerufen in 10/2016.
LUNG M-V – LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-
VORPOMMERN (1999): Hinweise zur Eingriffsregelung. Schriftenreihe des Landesamtes für
Umwelt, Naturschutz und Geologie, Heft 3. Güstrow.
LUNG M-V – LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURG-
VORPOMMERN (2013): Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-
Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern, 3. ergänzte und überarb. Aufl. – Heft
2/2013.
NEIDHARDT, C. & U. BISCHOPINCK (1994): UVP-Teil Boden: Überlegungen zur Bewertung
der Natürlichkeit anhand einfacher Bodenparameter. Natur und Landschaft 69, S. 49 – 53