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Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach April 2014

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Kanton ZürichBaudirektionAmt für Raumentwicklung

GesamtkonzeptWindlacherfeld / WeiachApril 2014

Gebietsplanung_Uni_Irchel_Masterplan_Beispielsammlung 01.04.2014 08:57 Seite 1

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Baudirektion

Impressum

Auftraggeber Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung (ARE Kanton ZH)

Unter Mitwirkung Kiesunternehmen: Bereuter Holding AG Hildenbrand Kies AG ein Unternehmen der Toggenburger Gruppe Holcim AG (Zürich) KIBAG Marti AG Toggenburger AG Weiacher Kies AG Baudirektion Kanton Zürich: Amt für Raumentwicklung (ARE) Fachstelle Bodenschutz (FaBo) Fachstelle Naturschutz (FNS) Amt für Abfall, Wald, Energie und Luft (AWEL) Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) Amt für Verkehr (AfV)

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau: Abteilung Raumentwicklung (ARE) Abteilung für Umwelt (AfU)

Gemeinde Glattfelden (Kanton ZH) Gemeinde Stadel (Kanton ZH) Gemeinde Weiach (Kanton ZH) Gemeinde Fisibach (Kanton AG) Gemeinde Kaiserstuhl (Kanton AG)

Auftragnehmer suisseplan Ingenieure AG, Zürich tsp raumplanung, Luzern

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Baudirektion

Zusammenfassung

Das Zürcher Unterland hat als Kiesexporteur und Aushubimporteur eine grosse Be-deutung für den Kanton Zürich und weitere umliegende Kantone. In der Region Zür-cher Unterland sind im kantonalen Richtplan (Beschluss des Kantonsrates vom 24. November 2009) 23 Materialgewinnungsgebiete festgelegt. 8 der 23 Materialgewin-nungsgebiete (Nr. 38-45) in den Gemeinden Glattfelden, Stadel und Weiach sind über das Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach miteinander abzustimmen. Das Gesamt-konzept Windlacherfeld / Weiach soll die konzeptionelle Grundlage der in diesem Ge-biet zu erarbeitenden Gestaltungspläne bilden. Die Resultate des Gesamtkonzeptes zeigen auf, in welche Richtung sich das Kiesabbaugebiet Windlacherfeld / Weiach in Zukunft entwickeln und wie die Koordination der im kantonalen Richtplan festgelegten Materialgewinnungsgebiete über die Zeit erfolgen soll. Im Weiteren werden die An-forderungen an die zu erarbeitenden Gestaltungspläne definiert.

- Verfahrensstand: Die acht, im Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach, erfassten Gebiete sind im kantonalen Richtplan als Materialgewinnungsgebiete festgelegt. In drei der acht Materialabbaugebieten wird bereits Kies gewonnen. Diese verfügen über einen rechtskräftigen Gestaltungsplan oder einen bewilligten Endgestaltungs-plan und entsprechende Abbaubewilligungen. Für die restlichen Gebiete sind so-wohl Gestaltungspläne zu erarbeiten als auch Abbaubewilligungen zu erteilen.

- Abstimmung mit dem Kanton Aargau: Das an den Kanton Zürich angrenzende Teilgebiet Hasli ist im kantonalen Richtplan des Kantons Aargau noch nicht als Ma-terialgewinnungsgebiet festgelegt. Es wird im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes gleichwohl mitberücksichtigt, so dass die Voraussetzungen für die Abstimmung mit den Planungen im Kanton Aargau gegeben sind.

- Mengenströme: Die Region hat heute für die Versorgung des Kantons Zürich mit Kies und für die Ablagerung von sauberem Aushub eine grosse Bedeutung. Dabei sind die Aushubimporte im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach mengenmässig heute grösser wie die Kiesexporte (plus 6 % im Durchschnitt der letzten 5 Jahre). Es besteht ein Aushubüberschuss. Die Aushubimporte stammen zu einem Grossteil aus der Stadt Zürich, Zürich Nord und dem Zürcher Oberland mit einer Transportdistanz von meist unter 40 km. Die Entstehungsgebiete des Aushubes sind beinahe deckungsgleich mit den Kiesexportzielen. Prognosen rech-nen mittel- bis langfristig mit einer Reduktion des Primärkiesverbrauches aufgrund der steigenden Anteile an Rückbaustoffen / Recycling (RC)-Materialien als Baustof-fe und der Verlangsamung des Bevölkerungswachstums. Momentan liegt der RC-Materialanteil bei nur ca. 1 % der Transportmengen im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach, denn die grossen Aufbereitungsplätze liegen ausserhalb dieses Perimeters.

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Baudirektion

- Betriebsflächen: Das Gesamtkonzept zeigt die Gründe auf, die zu einer Zunahme der Betriebsflächen während der letzten Jahre geführt haben. Das Gesamtkonzept stellt die zeitliche Abfolge des Abbaus über die verschiedenen Gebiete und Abbau-stellen dar und macht klar, dass pro Unternehmen in der Regel nur in einem Gebiet Kies abgebaut werden darf. Unter Einhaltung eines nachhaltigen Abbau-, Auffüll- und Rekultivierungsvorgangs sind die Betriebsflächen mittel- und langfristig zu re-duzieren.

- Bahntransporte: Das Gesamtkonzept zeigt die richtplanerischen Forderungen betreffend den Bahntransport von Kies und Aushubmaterial auf. Kiestransporte über grosse Distanzen erfolgen bereits heute meist mit der Bahn. Für die Aushub-transporte hingegen wird in der Regel die Strasse benutzt. Aus strategischer Sicht müssen die Bahnanteile beim Kies gehalten und beim Aushub ausgebaut werden. Die bestehenden Bahntrassen lassen einen zusätzlichen Bahntransport von Aus-hub in die Region Zürcher Unterland von jährlich 0.4 Mio. m3 zu. Damit der für zu-sätzliche Bahntransporte nötige Markt zustande kommt, ist der Bauherr über eine entsprechende Ergänzung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes in die Pflicht zu nehmen.

- Endgestaltung: Trotz der zukünftigen Tendenz zu einem Aushubüberschuss sind Mehrauffüllungen über das ursprüngliche Terrain aus Gründen des Landschafts-schutzes in der Regel nicht möglich. In dieser einzigartigen, glazial geprägten Landschaft, mit den typischen Böschungen und Terrassierungen steht die Wieder-herstellung des ursprünglichen Geländes im Vordergrund. Allenfalls moderate Mehrauffüllungen sind Ausnahmen und im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens gut zu begründen.

- Naturnahe Flächen: 15 % der neuen Gestaltungsplanperimeter sind als dauernde naturnahe Flächen für regionstypische, seltene und gefährdete Arten (Zielarten gemäss dem kantonalen Naturschutz-Gesamtkonzept) auszubilden. Dazu sind ent-sprechende Lebensräume bei der Endgestaltung in optimaler Qualität zu schaffen. Diese Flächen sind in der Regel im Perimeter des Gesamtkonzeptes auszuschei-den. Ein Abtausch zwischen den verschiedenen Abbaugebieten ist möglich. Durch den Kiesabbau und die Auffüllung sollen zudem vorübergehend ausreichend gros-se Sekundärlebensräume („Wanderbiotope“) für spezifische seltene und gefährdete Pionierarten gewährleistet werden. Dem Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung ZH 10 ist entsprechend Rechnung zu tragen.

- Folgenutzung: Mit Ausnahme der naturnahen Flächen ist die Folgenutzung auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung auszurichten. Es sollen gut bewirtschaftbare Böden mit Fruchtfolgeflächenqualität in einer strukturreichen Kulturlandschaft ent-stehen. Der Bericht kann nachweisen, dass der Kiesabbau im Perimeter des Ge-samtkonzeptes nicht zu einem Verlust von Fruchtfolgeflächen, bezogen auf den ak-tuellen Stand der Erhebungen, führt.

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Baudirektion

- Ausblick: Die Analyse der relevanten raumplanerischen Grundlagen zeigt auf, dass aus heutiger Sicht im Hinblick auf die Erarbeitung der neuen Gestaltungsplä-ne nur wenige Zielkonflikte bestehen. Die im Gesamtkonzept dargestellten Unsi-cherheiten betreffend dem Umgang mit dem Schulhaus Zweidlen im Abbaugebiet Wurzen und der Schiessanlagen im Abbaugebiet Hasli sind abschliessend in den entsprechenden Gestaltungsplänen zu lösen. Dasselbe gilt für den Abbau der Bö-schung nördlich des Schulhauses Zweidlen. Die dannzumal durchzuführende Um-weltverträglichkeitsprüfung hat aufzuzeigen, ob der Abbau der typischen, glazial geprägten Böschung, auf welcher schutzwürdige Pflanzenbestände bestehen, in Frage kommt. Naherholungsinfrastrukturen werden durch die Materialgewinnungs-gebiete nur indirekt – durch ihre angrenzende Lage – betroffen und sind im Gestal-tungsplanverfahren zu berücksichtigen bzw. in die Endgestaltung einzubeziehen.

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Baudirektion

Inhaltsverzeichnis 1 Anlass 1

2 Aufgabenstellung 3

2.1 Pflichtenheft 3

3 Bewilligungsverfahren 5

4 Perimeter 7

4.1 Perimeter Region 7

4.2 Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 8

4.3 Perimeter Abbaugebiete 9

4.4 Potentielle zukünftige Materialgewinnungsgebiete 12

5 Raumplanerische Grundlagen 14

5.1 Mögliche Konfliktpunkte aus den raumplanerischen Grundlagen 14

5.1.1 Standort Nr. 38 Langacher, Stadel 14

5.1.2 Standort Nr. 39 Rütifeld, Glattfelden / Stadel 16

5.1.3 Standort Nr. 40 Schwarzrüti, Glattfelden 17

5.1.4 Standort Nr. 41 Wurzen, Glattfelden 18

5.1.5 Standort Nr. 42 Neuwingert / March, Glattfelden 19

5.1.6 Standort Nr. 43 Gässli, Glattfelden 20

5.1.7 Potentielle Erweiterung Nr. 42b March, Glattfelden und Nr. 44 Rüteren (Südgrube) im Gebiet Hardrütenen, Weiach 21

5.1.8 Standort Nr. 44 Rüteren (Südgrube), Weiach 22

5.1.9 Standort Nr. 45 Hasli, Weiach / Fisibach 23

5.2 Fazit 24

6 Stand: Bewilligungen, Abbau, Auffüllungen 27

6.1 Standort Nr. 38: Langacher, Stadel 29

6.2 Standort Nr. 39: Rütifeld, Glattfelden / Stadel 30

6.3 Standort Nr. 40: Schwarzrüti, Glattfelden 32

6.4 Standort Nr. 41: Wurzen, Glattfelden 33

6.5 Standort Nr. 42: Neuwingert / March, Glattfelden 34

6.6 Standort Nr. 43: Gässli, Glattfelden 36

6.7 Standort Nr. 44: Rüteren (Südgrube), Weiach 37

6.8 Standort Nr. 45: Hasli, Weiach / Fisibach 39

7 Fruchtfolgeflächen und naturnahe Flächen 41

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Baudirektion

7.1 Fruchtfolgeflächen 41

7.2 Naturnahe Flächen 44

7.2.1 Naturnahe Flächen in bestehenden Abbaugebieten 44

7.2.2 Naturnahe Flächen in den neuen Abbaugebieten 47

8 Betriebsfläche 48

8.1 Definition 48

8.2 Ausgangslage 49

8.3 Das veränderte Aushubmaterial 50

8.4 Steuerung der Betriebsfläche 51

8.4.1 Grundsätze 52

8.4.2 Begrenzungskriterien Materialgewinnungsgebiet Langacher (38) und Rütifeld (39) (im GP zu regeln) 52

8.4.3 Begrenzungskriterien Materialgewinnungsgebiet Schwarzrüti (40), Wurzen (41), Neuwingert / March (42) und Gässli (43) (im GP zu regeln) 53

8.4.4 Begrenzungskriterien Materialgewinnungsgebiet Rüteren (Südgrube) (44) (im GP zu regeln) 54

8.4.5 Begrenzungskriterien Materialgewinnungsgebiet Hasli (45) (im GP zu regeln) 54

8.5 Mittel- und langfristige Entwicklung der Betriebsflächen 55

9 Kies- und Auffüllmengen in der Region 57

9.1 Mengenströme im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 58

9.2 RC-Material / Rückbaustoffe 62

9.3 Bedarfsprognose 62

10 Bahntransport 66

11 Anforderungen an die zukünftigen Gestaltungspläne 68

11.1 Landschaftliche und ökologische Ziele 68

11.2 Mehrauffüllung 68

11.3 Ergänzende generelle Anforderungen an die Gestaltungspläne 69

11.4 Spezifische Anforderungen an die einzelnen Gestaltungspläne 70

11.4.1 Abbaugebiet Nr. 38 Langacher 70

11.4.2 Abbaugebiet Nr. 39 Rütifeld 70

11.4.3 Abbaugebiete Nr. 40 Schwarzrüti, Nr. 41 Wurzen, Nr. 42b March, Nr. 43 Gässli 71

11.4.4 Abbaugebiet Nr. 44 Rüteren (Südgrube) 71

11.4.5 Abbaugebiete Nr. 45 Hasli 72

12 Empfehlung 73

13 Glossar 74

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Baudirektion

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Aufschluss einer Kiesgrubenwand 1

Abb. 2: Schematische Darstellung des heutigen Standes im Ablauf des Bewilligungs-verfahrens im Kanton ZH 5

Abb. 3: Schematische Darstellung des heutigen Standes im Ablauf eines Bewilligungs-verfahrens im Kanton AG 6

Abb. 4: Perimeter Region, Zürcher Unterland 7

Abb. 5: Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 8

Abb. 6: Perimeter Abbaugebiete 9

Abb. 7: Stimmungsbild Kiesgewinnung 10

Abb. 8: Übersicht der rechtlichen Situation der Abbaugebiete 11

Abb. 9: Potentielle zukünftige Materialgewinnungsgebiete im Bezug auf die Kiesrohstoff-karte Stand 1996 13

Abb. 10: Standort Langacher 15

Abb. 11: Abbaugebiet Rütifeld 15

Abb. 12: Standort Schwarzrüti (Blickrichtung Norden) 17

Abb. 13: Standort Wurzen mit dem angrenzenden Kiesabbaugebiet Neuwingert (Blick-richtung Osten) 18

Abb. 14: Abbaugebiet Neuwingert 19

Abb. 15: Standort Gässli (Blickrichtung Nordwesten) 20

Abb. 16: Erweiterung March (Blickrichtung Nordwesten) 21

Abb. 17: Abbaugebiet Rüteren (Südgrube) 22

Abb. 18: Standort Hasli 24

Abb. 19: Übersichtsplan der Abbaustände aller Abbaugebiete im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 28

Abb. 20: Übersicht des Abbaugebietes Langacher, Stand Winter 2012 / 2013 29

Abb. 21: Übersicht des Abbaugebietes Rütifeld, Stand Winter 2012 / 2013 31

Abb. 22: Übersicht des Abbaugebietes Schwarzrüti, Stand Winter 2012 / 2013 32

Abb. 23: Übersicht des Abbaugebietes Wurzen, Stand Winter 2012 / 2013 33

Abb. 24: Übersicht des Abbaugebietes Neuwingert / March, Stand Winter 2012 / 2013 35

Abb. 25: Übersicht des Abbaugebietes Gässli, Stand Winter 2012 / 2013 36

Abb. 26: Übersicht des Abbaugebietes Rüteren (Südgrube), Stand Winter 2012 / 2013 38

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Baudirektion

Abb. 27: Übersicht des Abbaugebietes Hasli inkl. der Abbaufläche im Kanton Aargau, Stand Winter 2012 / 2013 40

Abb. 28: Übersicht der durch die Materialgewinnungsgebiete betroffenen Fruchtfolge-flächen 42

Abb. 29: Beispielhafte naturnahe Fläche im Zweidler Hard 44

Abb. 30: Naturnahe Fläche Leberen / Rüteren 45

Abb. 31: Übersichtskarte der festgesetzten naturnahen Flächen in den rechtskräftigen Gestaltungsplänen und dem Entwurf zur Verbesserung der Endgestaltung 46

Abb. 32: Geeignete, sandreiche Steilböschungen bieten den Uferschwalben Nist-gelegenheit 48

Abb. 33: Entwicklung der Betriebsfläche der letzten 20 Jahren 49

Abb. 34: Angeliefertes Grubenmaterial ist bereits beim Einbau mit flachen Böschungs-winkeln instabil 51

Abb. 35: Mittelfristige Entwicklung der Betriebsflächen im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 55

Abb. 36: Geografische Reihenfolge des vorgesehenen Abbaus im Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach inkl. potentieller Perimetererweiterungen 56

Abb. 37: Modellierte Kies-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse im Kanton Zürich in 1‘000 m3 pro Jahr (Bezugsjahr 2010) 57

Abb. 38: Übersicht der Aushubauffüll- und Kiesabbaumengen im Windlacherfeld / Weiach 58

Abb. 39: Mengenströme der Kiestransporte 2011 in m3 fest (Total 1.25 Mio. m3 fest) 59

Abb. 40: Mengenströme der Aushubtransporte 2011 in m3 fest (Total 1.2 Mio. m3 fest) 59

Abb. 41: Zielorte der Kiestransporte per LKW 2011 61

Abb. 42: Herkunft der Aushubtransporte per LKW 2011 61

Abb. 43: Entwicklung des Baustoffbedarfs in den Kantonen Zürich und Aargau zwischen 2010 und 2035 63

Abb. 44: Entwicklung der Rückbaustoffe in den Kantonen Zürich und Aargau zwischen 2010 und 2035 63

Abb. 45: Entwicklung der jährlichen Bevölkerungszunahme und des Baustoffbedarfes zwischen 1988 und 2010 in der Schweiz 64

Abb. 46: Entwicklung der Wohnbevölkerung im Kanton Zürich in Abhängigkeit der Szenarien des BFS 64

Abb. 47: Jährliche Nettozunahme bzw. Abnahme der Wohnbevölkerung zwischen 2011 und 2035 im Kanton Zürich für die drei Szenarien des BFS 65

Abb. 48: Kiestransporte per Bahn 67

Abb. 49: Zu prüfende Groberschliessung Abbaugebiet Hasli 72

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Baudirektion

Tabellenverzeichnis Tab. 1: Übersicht der beteiligten Unternehmer 2

Tab. 2: Abbaugebiete im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 10

Tab. 3: Die betroffenen Fruchtfolgeflächen und das Potential zusätzlicher Fruchtfolge-flächen in den Abbaugebieten 43

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 1/105

1 Anlass Die Flüsse und Gletscher transportierten einst beste Kiese ins Zürcher Unterland und ins Weinland. Im Windlacherfeld und in Weiach entstanden dadurch 40 m mächtige, gut sortierte Kiesablagerungen, welche mit den weiteren Abbaugebieten im Zürcher Unterland 90 % der Kiesreserven des Kantons ausmachen.

Im Richtplan (Beschluss des Kantonsrates 24. November 2009) ist für die Gebiete

- 38 Langacher (Stadel)

- 39 Rütifeld (Glattfelden / Stadel)

- 40 Schwarzrüti (Glattfelden)

- 41 Wurzen (Glattfelden)

- 42 Neuwingert / March (Glattfelden)

- 43 Gässli (Glattfelden)

- 44 Rüteren (Südgrube) (Weiach)

- 45 Hasli (Weiach)

eine „Abstimmung im Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach“ gefordert. In Abspra-che mit dem Amt für Raumentwicklung Zürich (ARE) als Auftraggeber betrauten die Firmen Bereuter Holding AG, Hildenbrand Kies AG, KIBAG, Marti AG, Toggenburger AG und die Weiacher Kies AG die Planergemeinschaft suisseplan und tsp raumpla-nung mit der Ausarbeitung des vorliegenden Gesamtkonzeptes.

Abb. 1: Aufschluss einer Kiesgrubenwand

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 2/105

Tab. 1: Übersicht der beteiligten Unternehmer

Bereuter Holding AG Betrieb saubere Aushubablagerungsstelle

KIBAG inkl. ehemaliger Dübendorfer AG

Betrieb Kiesgrube, Betrieb saubere Aushubab-lagerungsstelle, Betrieb Kieswerk, Betrieb Be-tonwerk

Marti AG Zurzeit keine Tätigkeit im Perimeter Gesamt-konzept Windlacherfeld / Weiach Betrieb Kies-werk ausserhalb des Perimeters Gesamtkon-zept Windlacherfeld / Weiach

Toggenburger AG inkl. Hildenbrand Kies AG ein Unternehmen der Toggenbur-ger Gruppe

Betrieb Kiesgrube, Betrieb saubere Aushubab-lagerungsstelle, Betrieb Betonwerk, Betrieb RC-Anlage, Kieswerk momentan ausser Betrieb

Weiacher Kies AG Betrieb Kiesgrube, Betrieb saubere Aushubab-lagerungsstelle, Betrieb Kieswerk, Betrieb Be-tonwerk, Betrieb RC-Anlage, Betrieb Inertstoff-deponie

Auszug aus dem Richtplantext Zürich:

„Soll in einer Geländekammer an mehr als einem Ort Kies abgebaut werden, stellt der Kanton sicher, dass als Grundlage für die Nutzungsplanung ein flächendeckendes Konzept vorliegt, das die Abstimmung von Abbau und Wiederauffüllung inklusive Transport sowie die Endgestaltung der einzelnen Teilflächen aufzeigt. Die Massnah-me ist in folgenden Geländekammern umzusetzen:“

- Gesamtkonzept Rafzerfeld 2009 (Gemeinden Wasterkingen, Hüntwangen, Wil, Rafz)

- Gesamtkonzept Hardwald 2012 (Gemeinde Volketswil, Stadt Uster)

- Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach (Gemeinden Glattfelden, Stadel, Weiach)

Das Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach beruht auf dem im November 2009 fest-gesetzten Richtplan sowie auf dem Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat vom März 2012 (Gesamtrevision des Richtplans).

Das Gesamtkonzept berücksichtigt alle heute relevanten Planungen, Nutzungs- und Schutzinteressen. Die Überarbeitung des Konzeptes bleibt vorbehalten für den Fall, wenn neue Planungen oder andere neue relevante Grundlagen dies erfordern.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 3/105

2 Aufgabenstellung Das Gesamtkonzept soll stufengerecht, die für die künftigen Gestaltungspläne rele-vanten Fragen behandeln:

- Es soll Auskunft über den Verfahrensablauf kantonaler Richtplan / Gesamtkon-zept / kantonaler Gestaltungsplan / Baubewilligung geben sowie den rechtlichen Zustand der verschiedenen Abbaugebiete und den aktuellen Abbaustand aufzei-gen.

- Es soll die einzelnen Akteure, welche am Projekt beteiligt sind, nennen. So weit möglich soll ein Konsens zwischen allen Beteiligten gefunden werden. Bei Frage-stellungen, zu denen keine Übereinstimmung gefunden werden kann, sind die ein-zelnen Positionen transparent darzustellen.

- Es soll Fragen im Zusammenhang mit der Abstimmung zwischen den einzelnen Gebieten sowie die grundsätzlichen, mit dem Abbau und der Auffüllung im Zusam-menhang stehenden Rahmenbedingungen (Bedarf für die Region, Materialflüsse, Transport, Bahnanteile, Etappierung, Endgestaltung, Umgang mit dem Thema Be-triebsfläche, naturnahe Flächen, Fruchtfolgeflächen) aufzeigen. Die Rahmenbedin-gungen sollen stufengerecht festgelegt werden.

- Das kantonsübergreifende Gebiet Nr. 45 Hasli soll bei der Planung und Endgestal-tung über die beiden Kantone Zürich und Aargau hinweg als ein Gebiet betrachtet und bearbeitet werden.

2.1 Pflichtenheft Das Amt für Raumentwicklung ZH formulierte in Absprache mit den Ämtern die zu er-arbeitenden Punkte:

Raumplanerische Grundlagen

- Die raumplanerischen Grundlagen sind darzustellen. (vgl. Kap. 5)

- Der rechtliche und aktuelle Zustand der Abbaugebiete ist aufzuzeigen. (vgl. Kap. 6)

Materialflüsse

- Die Materialflüsse von Kies und Aushub heute und in Zukunft sind darzustellen. (vgl. Kap. 9)

- Die Einzugsgebiete des Aushubs und die Destinationen des Kieses sind aufzuzei-gen. Dies erfolgt unter Einbezug der Rückbaustoffe der geplanten Bauabfallanlage auf dem Gemeindegebiet Glattfelden. (vgl. Kap. 9)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 4/105

Etappierung, offene Grubenfläche / Betriebsfläche

- Wie wird die Forderung einer stabil bleibenden offenen Grubenfläche umgesetzt? (vgl. Kap. 8.4)

- Wie sieht die zeitliche Etappierung der verschiedenen Abbaugebiete aus? (vgl. Kap. 8.5)

Transportart und Transportdistanz

- Wie wird das Ziel eines möglichst umweltschonenden Transportes erreicht? (vgl. Kap. 10)

- Wie wird die Forderung des kantonalen Richtplans bezüglich Bahnanteile umge-setzt? (vgl. Kap. 10)

Endgestaltung

- Wie sieht die Endgestaltung der Abbaugebiete aus? (vgl. Kap. 11)

- In welchem Umfang liegen die naturnahen Flächen und die landwirtschaftlich ge-nutzten Flächen / Fruchtfolgeflächen vor? (vgl. Kap. 7)

- Wie kann die Forderung des Erhalts von Fruchtfolgeflächen eingehalten werden? (vgl. Kap. 7.1)

Auffüllung

- Wo und in welchem Umfang sind Schüttungen über das ursprüngliche Terrain mög-lich? (vgl. Kap. 11.2)

Oberflächenanlagen (NAGRA)

- Im Gesamtkonzept werden keine Aussagen zu den Oberflächenanlagen gemacht (Zuständigkeit liegt in der regionalen Partizipation).

Naherholung

- Die erholungsrelevanten Festlegungen innerhalb der Systemgrenze Gesamtkon-zept sind aufzuzeigen. (vgl. Kap. 5)

- Sofern Naherholungsinfrastrukturen durch den Abbau betroffen sind, sind die Er-satzmassnahmen aufzuzeigen.

Karte

- Die Resultate sind kartographisch darzustellen. (vgl. Anhang A)

Umsetzung

- Die Umsetzungsschritte bis hin zur Baubewilligung sind gebietsspezifisch aufzuzei-gen.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 5/105

3 Bewilligungsverfahren Der kantonale Richtplan regelt die Raumplanung im Kanton. Er basiert auf den Vorga-ben des Bundes und legt die Rahmenbedingungen für die Zonenpläne der Städte und Gemeinden fest. Der kantonale Richtplan ist ein behördenverbindliches Instrument, welches vom Kantonsrat (ZH) bzw. dem Grossen Rat (AG) festgesetzt wird.

Ein Gesamtkonzept dient als Auslegeordnung und Ortung von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem Kiesabbau in einer betreffenden Geländekammer. Im Weite-ren dient das Gesamtkonzept der Abstimmung von Abbau und Wiederauffüllung inklu-sive Transport sowie der Endgestaltung der einzelnen Teilflächen.

Zürich

Abb. 2: Schematische Darstellung des heutigen Standes im Ablauf des Bewilligungsverfah-rens im Kanton ZH

Massgebend für Fragestellungen des Materialabbaus im Kanton Zürich ist der Punkt 5 Materialgewinnung, Kapitel Versorgung und Entsorgung des geltenden Richtplans (24. November 2009).

Das Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach wird von der Baudirektion als konzepti-onelle Grundlage für die zu erarbeitenden kantonalen Gestaltungspläne verabschie-det. Es besitzt keinen rechtsverbindlichen Status, Rekurse sind deshalb nicht möglich. Die gesetzliche Grundlage für die Gestaltungspläne bildet der § 44a des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die eigentümerverbindlichen Gestaltungspläne werden durch die Baudirektion des Kantons Zürich festgesetzt und schaffen ihrerseits die nut-zungsplanerischen Voraussetzungen für die nachfolgenden Bewilligungsverfahren. Im Rahmen der Erarbeitung der Gestaltungspläne wird eine Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVP) durch die zuständigen kantonalen Stellen durchgeführt.

Als letzte Verfahrensstufe ist das Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen. Dabei sind die kommunalen baurechtlichen Bewilligungen durch die jeweilige Gemeinde so-wie die benötigten Spezialbewilligungen des Kantons zu erteilen.

Kantonaler Richtplan

Gesamtkonzept Kantonaler

Gestaltungsplan Baubewilligung

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 6/105

Aargau

Abb. 3: Schematische Darstellung des heutigen Standes im Ablauf eines Bewilligungsver-fahrens im Kanton AG

Der Richtplan im Kanton Aargau regelt im Kapitel Versorgung „V 2.1 Materialabbau“ die wichtigsten Anlagen zum Materialabbau (genehmigt am 20. September 2011). Zu den Grundlagen des Kapitels Materialabbau gehört das Rohstoffversorgungskonzept Steine und Erden von 1995 (RVK).

Der Perimeteranteil Hasli auf Aargauer Kantonsgebiet ist nicht als Materialgewin-nungsgebiet im kantonalen Richtplan AG festgesetzt. Womit das Bewilligungsverfah-ren für den angedachten Abbau im Kanton Aargau noch ganz am Anfang steht. Einem möglichen Abbau müsste eine Richtplanrevision bzw. die Festsetzung im kantonalen Richtplan vorausgehen. Durch den Kiesabbau im Abbaugebiet Hasli auf Zürcher Kan-tonsgebiet wird der Perimeteranteil Hasli im Kanton Aargau erst relevant.

Die Vertreter der kommunalen Behörden sind grundsätzlich positiv gegenüber einem möglichen Kiesabbau in der Landschaftskammer Hasli eingestellt. Ebenfalls bestehen keine unlösbaren Konflikte bzw. keine wertvollen Lebensräume oder nationale Inven-tare, welche einen Abbau im Gebiet verhindern würden.

Der Kanton Aargau greift die Anpassung des Richtplanes AG erst auf, wenn im Kan-ton ZH die Nutzungsplanung vorliegt.

Das Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach nimmt den Perimeteranteil Kanton Aar-gau in die Planung auf und macht Aussagen zur Ausgangssituation, dem möglichen Abbauvorgang und den Betriebsflächen sowie der Endgestaltung.

Vorhaben Kantonaler Richtplan

Nutzungsplanung Baubewilligung

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4 Perimeter Entsprechend den verschiedenen Fragestellungen wurden drei unterschiedliche Peri-meter definiert: Perimeter Region, Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach und Perimeter Abbaugebiete.

4.1 Perimeter Region Der Perimeter Region dient zur Eingrenzung der übergeordneten Fragestellungen wie Mengenströme von Kies und Aushub.

Er beinhaltet die Planungsregion Zürcher Unterland, auf welcher diverse Statistiken wie die Kiesstatistik 2012 basieren.

Abb. 4: Perimeter Region, Zürcher Unterland

(Quelle: Richtplantext Versorgung, Entsorgung und öffentliche Bauten, Stand 2009, ergänzt mit der Planungsregion Zürcher Unterland)

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Im Betrachtungsperimeter Region liegen 23 Materialgewinnungsgebiete mit einem Eintrag im kantonalen Richtplan (Beschluss des Kantonsrates vom 24. November 2009). Sie sind auch im Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 28. März 2012 enthalten (Gesamtrevision des Richtplans).

4.2 Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach Der Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach ergibt sich aus allen ehemali-gen, aktuellen und im kantonalen Richtplan ZH festgesetzten Materialgewinnungsge-bieten dieser Landschaftskammer und dem Perimeteranteil Hasli im Kanton Aargau. Der Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach hat eine Ausdehnung von ca. 335 ha.

Abb. 5: Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach

Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach (gemäss Definition Perimeter Gesamt-konzept)

Perimeteranteil Kanton Aargau (nicht im kantonalen Richtplan AG als Materialabbau festge-setztes Gebiet)

Landes- / Kantonsgrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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4.3 Perimeter Abbaugebiete Für jedes der acht eingetragenen Materialgewinnungsgebiete wurde ein Perimeter Abbaugebiet definiert. Bei Abbaugebieten, welche bereits über einen rechtskräftigen Gestaltungsplan (Nr. 42 Neuwingert, Nr. 44 Rüteren (Südgrube)) bzw. bewilligten Endgestaltungsplan (Nr. 39 Rütifeld) verfügen wurde der vorhandene Perimeter über-nommen. Die Perimeter beruhen auf den in der Richtplankarte Versorgung, Entsor-gung, öffentliche Bauten und Anlagen – Blatt Nord (Stand 2009), vordefinierten Mate-rialgewinnungsgebiet, angeglichen an das Parzellennetz (AV-Daten Stand November 2012) durch das Planungsbüro. Der Perimeteranteil Hasli im Kanton Aargau gründet auf Angaben der am Abbau interessierten Unternehmer Weiacher Kies AG und Marti AG.

Die Perimeter Abbaugebiete sind die Grundlagen für die kantonalen Gestaltungspläne und haben eine Gesamtfläche von ca. 243 ha.

Abb. 6: Perimeter Abbaugebiete

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst bzw. rechtskräf-tigem Gestaltungsplanperimeter / bewilligtem Endgestaltungsplanperimeter)

Perimeteranteil Kanton Aargau (nicht im kantonalen Richtplan AG als Materialabbau festge-setztes Gebiet)

Landes- / Kantonsgrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Tab. 2: Abbaugebiete im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach

Nr. Bezeichnung, Ort noch abbaubares Volumen in Mio. m3 (Stand 2011)*

38 Langacher, Stadel 3.6

39 Rütifeld, Glattfelden / Stadel 7.3

40 Schwarzrüti, Glattfelden 1.4

41 Wurzen, Glattfelden 1.6

42a / b Neuwingert / March, Glattfelden 0.9

43 Gässli, Glattfelden 0.5

44 Rüteren (Südgrube), Weiach 2.5

45 Hasli, Weiach, Kanton Zürich Hasli, Fisibach, Kanton Aargau

2.2** 1.1**

* Abbaubares Volumen gemäss Gesamtüberprüfung kantonaler Richtplan mit Stand Antrag an den Regierungs- rat vom 28. März 2012 ** gemäss Abbauplanung Weiacher Kies AG / Marti AG

Abb. 7: Stimmungsbild Kiesgewinnung

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Abb. 8: Übersicht der rechtlichen Situation der Abbaugebiete

Perimeter Abbaugebiet mit rechtskräftigem Gestaltungsplan*

Perimeter Abbaugebiet mit bewilligtem Endgestaltungsplan sowie Entwurf zu einer Ver-besserung der Endgestaltung 2009*

Perimeter Inertstoffdeponie Hardrütenen mit rechtskräftigem Gestaltungsplan (festgesetzt 25. November 2009)

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Perimeteranteil Kanton Aargau (nicht im kantonalen Richtplan AG als Materialabbau festgesetztes Gebiet)

Landes- / Kantonsgrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

* Aufgrund des bereits weit fortgeschrittenen Abbaus nimmt das Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach nur beschränkt Einfluss auf die drei Abbaugebiete mit rechtskräftigem Gestaltungsplan bzw. bewilligtem Endges- taltungsplan.

Für zwei der acht Materialgewinnungsgebiete bestehen rechtskräftige Gestaltungsplä-ne (GP) (GP Neuwingert 1998, GP Rüteren (Südgrube) 1997). Im Gebiet Nr. 39 Rüti-feld besteht ein bewilligter Endgestaltungsplan (Gemeinde Stadel 1983, Gemeinde Glattfelden 2001). Zusätzlich ist ein Gestaltungsplanentwurf (2009) zur Verbesserung der Endgestaltung (Auffüllung auf das ehemalige Terrain) aufgrund der Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes Windlacherfeld / Weiach zurzeit sistiert.

Das Gesamtkonzept nimmt auf die Gebiete Nr. 38 Langacher, Nr. 40 Schwarzrüti, Nr. 41 Wurzen, Nr. 42b March, Nr. 43 Gässli und Nr. 45 Hasli, welche über keinen rechts-kräftigen GP bzw. einen bewilligten Endgestaltungsplan verfügen, lenkenden Einfluss. Für anstehende Gestaltungsplanrevisionen (Mehrauffüllung und Erweiterung des Ab-baugebietes Nr. 44 Rüteren (Südgrube) / Verbesserung der Endgestaltung des Ab-baugebietes Nr. 39 Rütifeld) werden Empfehlungen ausgesprochen (vgl. Kap. 11). Zum ehemaligen Abbaugebiet Nordgrube und zur Deponie Hardrütenen werden keine Aussagen gemacht.

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4.4 Potentielle zukünftige Materialgewinnungsgebiete Neben dem Aufzeigen der heutigen Situation und der möglichen Entwicklung einer Landschaftskammer sind in einem Gesamtkonzept auch Aussagen über die Zukunft – welche über die aktuellen Festlegungen des kantonalen Richtplans hinausgehen (25-30 Jahre) – zu erarbeiten.

Im Perimeter Region, Landschaftskammer Windlacherfeld / Weiach, ergibt sich ein Potential, als Folge des mit Verfügung vom 29. Januar 2013 angepassten Grundwas-serschutzareals Weiacher Hard. Neu können die bestehenden Abbaugebiete Rüteren (Südgrube) um zusätzlich 11 ha und March um zusätzlich 2.9 ha ergänzt werden. Die-se Materialgewinnungsgebietserweiterung wurde schon in der letzten Richtplanrevi-sion diskutiert, aufgrund der damals hängigen Überarbeitung der kantonalen Grund-wasserschutzareale aber fallengelassen. Die Erweiterung ist sachlich gerechtfertigt, zweckmässig und macht ökonomisch Sinn. Es handelt sich um eine sogenannte „un-tergeordnete Abweichung“ der bestehenden Richtplanfestlegungen.

Neben den potentiellen Erweiterungen aufgrund der Anpassung des Grundwasser-schutzareals Weiacher Hard besteht auch ein Interesse der Firma KIBAG das Rütifeld östlich durch den „Hasliboden“ ca. 3.9 ha zu erweitern. Diese potentielle Erweiterung ist in einer nächsten Richtplanrevision zu prüfen und wird im Gesamtkonzept nicht weiter behandelt.

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Abb. 9: Potentielle zukünftige Materialgewinnungsgebiete im Bezug auf die Kiesrohstoff-karte Stand 1996*

Perimeter Abbaugebiete (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst bzw. rechts-kräftigem Gestaltungsplanperimeter / bewilligtem Endgestaltungsplanperimeter)

Perimeteranteil Kanton Aargau (nicht im kantonalen Richtplan AG als Materialabbau fest-gesetztes Gebiet)

Potentielle Erweiterungen aufgrund Anpassung des Grundwasserschutzareals Weiacher Hard 2013 (untergeordnete Abweichung der bestehenden Richtplanfestlegung)

Potentielle Erweiterung Hasliboden (in nächster Richtplanrevision zu prüfen)

Abgebautes Kiesvolumen (gemäss AWEL, Stand 1996)

Kiesmächtigkeit < 15 m (gemäss AWEL, Stand 1996)

Kiesmächtigkeit 15 m (gemäss AWEL, Stand 1996)

Kiesmächtigkeit 25 m (gemäss AWEL, Stand 1996)

Kiesmächtigkeit 30 m (gemäss AWEL, Stand 1996)

Kiesmächtigkeit 35 m (gemäss AWEL, Stand 1996)

Kiesmächtigkeit 40 m (gemäss AWEL, Stand 1996)

Grundwasserschutzzone S1 (gemäss AWEL)

Grundwasserschutzzone S2 (gemäss AWEL)

Grundwasserschutzzone S3 (gemäss AWEL)

Grundwasserschutzareal Weiacher Hard (gemäss AWEL, Januar 2013)

Wald (gemäss AV-Daten November 2012)

Landesgrenze / Kantonsgrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

* Es sind ausschliesslich Daten des Kantons Zürich dargestellt

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5 Raumplanerische Grundlagen Als Grundlage dienen Kartenauszüge, die Bundesinventare, die kantonalen Richtplä-ne und die Daten des GIS Kanton Zürich und Aargau, die kommunalen Naturschutz-verordnungen der betroffenen Gemeinden sowie die Erhebung von schutzwürdigen Flächen durch die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich. Eine Übersicht über al-le raumplanerischen Grundlagen und relevanten Informationen ist im Plan Ausgangs-lage Anhang A und als Tabelle im Anhang B dargestellt.

5.1 Mögliche Konfliktpunkte aus den raumplanerischen Grund-lagen Aus den dargestellten Grundlagen ergeben sich für die Materialgewinnungsgebiete mögliche Konfliktpunkte. Diese Aspekte müssen in den Gestaltungsplänen gelöst werden.

5.1.1 Standort Nr. 38 Langacher, Stadel Landschaft

- BLN-Objekt Nr. 1404 mit Geotop-Objekt Nr. 168, Glaziallandschaft Neerach-Stadel, angrenzend (gemäss BAFU)

- Landschaftsförderungsgebiet (gemäss kantonalem Richtplan 2009) Archäologie

- Archäologische Zone im Abbauperimeter (gemäss ARE) Boden

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo)

Leitungen gemäss kantonalem Richtplan

- Erdgasleitung (gemäss ARE)

- Hoch- / Höchstspannungsleitung (gemäss ARE)

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Abb. 10: Standort Langacher

Abb. 11: Abbaugebiet Rütifeld

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 16/105

5.1.2 Standort Nr. 39 Rütifeld, Glattfelden / Stadel Landschaft

- Amphibienlaichgebiet Wanderobjekt (gemäss BAFU)

- BLN-Objekt Nr. 1404 mit Geotop-Objekt Nr. 168, Glaziallandschaft Neerach-Stadel, angrenzend (gemäss BAFU)

- Kommunales Landschaftsschutzgebiet (Zweidler Graben), angrenzend

(gemäss kommunaler Naturschutz-verordnung 1993, Gemeinde Glattfel-den)

- Kommunales Naturschutzobjekt, Feldgehölz und Hecken (Mittlerboden)

(gemäss kommunaler Naturschutz-verordnung 1993, Gemeinde Glattfel-den)

- Landschaftsförderungsgebiet (gemäss kantonalem Richtplan 2009)

- Natur- und Landschaftsschutzinventar, Gruben- und Ruderalbiotop (Inventar 80) (gemäss ALN)

- Waldrandförderung, angrenzend (gemäss WEP)

- Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung, beein-trächtigt Objekt ZH 10 (gemäss BAFU)

Gewässer - Grundwasserfassung (gemäss AWEL) - Fliessgewässer mit Handlungsbedarf, angren-

zend (gemäss AWEL)

Archäologie

- Historischer Verkehrsweg (IVS) von nationaler und lokaler Bedeutung (historischer Verlauf), an-grenzend

- Historischer Verkehrsweg (IVS) von regionaler Bedeutung (historischer Verlauf)

(gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA) (gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA)

Boden

- Belastete Standorte (gemäss Kataster belasteter Standorte (KbS) ohne schädliche oder lästige Einwirkung bzw. unter Beobachtung) (gemäss AWEL)

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo)

Erholung

- Veloroute / Veloverbindung, angrenzend (gemäss Tiefbauamt)

Leitungen (gemäss kantonalem Richtplan) - Hochspannungsleitung (gemäss ARE)

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5.1.3 Standort Nr. 40 Schwarzrüti, Glattfelden Landschaft

- Kommunales Landschaftsschutzgebiet (Zweidler Graben), angrenzend

(gemäss kommunaler Naturschutz-verordnung 1993, Gemeinde Glattfel-den)

- Landschaftsförderungsgebiet (gemäss kantonalem Richtplan 2009)

- Schutzwürdige Lebensräume gemäss NHG → Abbau möglich mit gleichwertigem, ökologischen Ersatz (gemäss FNS)

- Waldrandförderung, angrenzend (gemäss WEP)

- Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung, beein-trächtigt Objekt ZH 10 (gemäss BAFU)

Gewässer - Fliessgewässer mit Handlungsbedarf, angren-

zend (gemäss AWEL)

Archäologie

- Historischer Verkehrsweg (IVS) von lokaler Be-deutung (historischer Verlauf)

(gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA)

Boden - Belastete Standorte (gemäss Kataster belasteter

Standorte (KbS) ohne schädliche oder lästige Einwirkung) (gemäss AWEL)

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo)

Erholung

- Schulweg, angrenzend

Leitungen (gemäss kantonalem Richtplan)

- Hochspannungsleitung (gemäss ARE)

Abb. 12: Standort Schwarzrüti (Blickrichtung Norden)

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5.1.4 Standort Nr. 41 Wurzen, Glattfelden Landschaft

- Kommunales Landschaftsschutzgebiet (Zweidler Graben) und kommunales Naturschutzgebiet (Neuwingert), angrenzend

(gemäss kommunaler Naturschutz-verordnung 1993, Gemeinde Glattfel-den)

- Die Böschung – Verlauf Ost-West – ist ein Relikt der letzten Eiszeit und landschaftstypisch für die Region, sowie aus Sicht NHG eine schutzwürdi-ge Fläche → Zukünftiger Abbau der Böschung aus heutiger Sicht offen (gemäss FNS / ARE)

Archäologie

- Historischer Verkehrsweg (IVS) von nationaler und lokaler Bedeutung (historischer Verlauf), so-wie historischer Verkehrsweg von lokaler Bedeu-tung (historischer Verlauf mit Substanz), angren-zend

(gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA)

Boden - Belastete Standorte (gemäss Kataster belasteter

Standorte (KbS) ohne schädliche oder lästige Einwirkung) (gemäss AWEL)

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo)

Erholung

- Schulweg und Schulgebäude / Sportanlage (gis.zh)

Leitungen (gemäss kantonalem Richtplan)

- Hochspannungsleitung (gemäss ARE)

Abb. 13: Standort Wurzen mit dem angrenzenden Kiesabbaugebiet Neuwingert (Blickrichtung Osten)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 19/105

5.1.5 Standort Nr. 42 Neuwingert / March, Glattfelden Landschaft

- Kommunales Landschaftsschutzgebiet (Zweidler Graben) und kommunales Naturschutzgebiet (Neuwingert), angrenzend

(gemäss kommunaler Naturschutz-verordnung 1993, Gemeinde Glattfel-den)

- Wildtierverbreitungsachse (gemäss BAFU)

Archäologie - Historischer Verkehrsweg (IVS) von nationaler

Bedeutung (historischer Verlauf), angrenzend (gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA)

- Historischer Verkehrsweg (IVS) von lokaler Be-deutung (historischer Verlauf)

(gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA)

Boden - Belastete Standorte (gemäss Kataster belasteter

Standorte (KbS) ohne schädliche oder lästige Einwirkung) (gemäss AWEL)

- Prüfperimeter Bodenverschiebung, Korrosions-schutzobjekt (gemäss FaBo)

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo)

Erholung

- Veloroute / Veloverbindung, angrenzend (gemäss Tiefbauamt)

- Wanderwegverbindung, angrenzend (gemäss ARE)

Leitungen (gemäss kantonalem Richtplan) - Hoch- / Höchstspannungsleitung (gemäss ARE)

- Höchstspannungsleitung geplant (gemäss ARE)

- Wasserhauptleitung geplant (gemäss ARE)

Abb. 14: Abbaugebiet Neuwingert

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 20/105

5.1.6 Standort Nr. 43 Gässli, Glattfelden Landschaft

- Kommunales Naturschutzgebiet, Trockenstand-ort / Magerwiese (Gässlibrücke)

(gemäss kommunaler Naturschutz-verordnung 1993, Gemeinde Glattfel-den)

- Schutzwürdige Flächen gemäss NHG → Abbau möglich, gleichwertiger Ersatz vorsehen (gemäss FNS)

Boden - Belastete Standorte (gemäss Kataster belasteter

Standorte (KbS) ohne schädliche oder lästige Einwirkung) (gemäss AWEL)

- Prüfperimeter Bodenverschiebung, Korrosions-schutzobjekt (gemäss FaBo)

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo)

Erholung

- Veloroute / Veloverbindung, angrenzend (gemäss Tiefbauamt)

Leitungen (gemäss kantonalem Richtplan)

- Hoch- / Höchstspannungsleitung (gemäss ARE) - Höchstspannungsleitung geplant (gemäss ARE)

Abb. 15: Standort Gässli (Blickrichtung Nordwesten)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 21/105

5.1.7 Potentielle Erweiterung Nr. 42b March, Glattfelden und Nr. 44 Rüteren (Südgrube) im Gebiet Hardrütenen, Weiach

(aufgrund der Anpassung des Grundwasserschutzareals Weiacher Hard, 29. Januar 2013)

Landschaft

- Wildtierverbreitungsachse (gemäss BAFU)

- Wald, angrenzend (gis.zh)

- Waldstandort von naturkundlicher Bedeutung, angrenzend (gis.zh)

- Kantonale Naturschutzgebiete Nr. 7 (Natur-schutzzone) und Nr. 2 (Waldschutzzone) (gis.zh)

Gewässer

- Grundwasserschutzareal Weiacher Hard, an-grenzend (gemäss AWEL)

Boden

- Prüfperimeter Bodenverschiebung, Korrosions-schutzobjekt, Verkehrsträger (gemäss FaBo)

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo)

Erholung

- Veloroute / Veloverbindung, angrenzend (gemäss Tiefbauamt)

- Wanderwegverbindung (gemäss ARE)

Leitungen (gemäss kantonalem Richtplan) - Höchstspannungsleitung (gemäss ARE) - Höchstspannungsleitung geplant (gemäss ARE)

Abb. 16: Erweiterung March (Blickrichtung Nordwesten)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 22/105

5.1.8 Standort Nr. 44 Rüteren (Südgrube), Weiach

Landschaft

- Amphibienlaichgebiet ortsfest (Bereich B) (gemäss BAFU)

- Natur- und Landschaftsschutzinventar, Gruben- und Ruderalbiotop (Inventar 80) (gemäss ALN)

- Wildtierverbreitungsachse (gemäss BAFU)

Archäologie - Historischer Verkehrsweg (IVS) von nationaler

Bedeutung (historischer Verlauf) (gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA)

Boden

- Prüfperimeter Bodenverschiebung, Korrosions-schutzobjekt, Verkehrsträger (gemäss FaBo)

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo)

- Fördergebiet ökologischer Ausgleich vs. Frucht-folgeflächen erhalten und neu schaffen (gemäss ALN)

Erholung

- Veloroute / Veloverbindung, angrenzend (gemäss Tiefbauamt)

- Wanderwegverbindung, angrenzend (gemäss ARE)

Leitungen (gemäss kantonalem Richtplan) - Höchstspannungsleitung (gemäss ARE) - Höchstspannungsleitung geplant (gemäss ARE)

Abb. 17: Abbaugebiet Rüteren (Südgrube)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 23/105

5.1.9 Standort Nr. 45 Hasli, Weiach / Fisibach Landschaft

- Freihaltegebiet ZH und Siedlungstrenngürtel AG (gemäss kantonalem Richtplan ZH 2009 und AG 2011)

- Schutz- und Naturschutzgebiet Kanton AG, an-grenzend

(gemäss kantonalem Richtplan AG 2011)

- Geschütztes Naturobjekt Einzelbaum Kanton AG, angrenzend

(gemäss ag.ch, Kulturlandplan)

- Naturschutzgebiet von kommunaler Bedeutung, Naturschutzzone und Objekte: Magerwiese / He-cke, Ruderalfläche / Wald, Einzelbaum angren-zend

(gemäss Verordnung über den Schutz von Naturschutzgebieten mit kommu-naler Bedeutung 1996, Gemeinde Weiach)

- Vernetzung Amphibienverbund kantonal / natio-nal

gemäss Abteilung Landschaft und Gewässer AG)

- Wildtierverbreitungsachse (gemäss BAFU)

Archäologie

- Historischer Verkehrsweg (IVS) von nationaler Bedeutung (historischer Verlauf), angrenzend

(gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA)

- Historischer Verkehrsweg (IVS) von regionaler Bedeutung (historischer Verlauf mit Substanz)

(gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA)

Gewässer

- Kantonales Interessengebiet für Grundwasser-nutzung Kanton AG, angrenzend

(gemäss kantonalem Richtplan AG 2011)

Boden

- Prüfperimeter Bodenverschiebung, Korrosions-schutzobjekt, Verkehrsträger

- Kataster belasteter Standorte Kanton AG, Be-triebsstandort, angrenzend

(gemäss FaBo) (gemäss Abteilung Umwelt AG)

- Fruchtfolgeflächen erhalten und schaffen vs. 15 % neue naturnahe Flächen ausscheiden (gemäss FaBo ZH, ARE Kanton AG)

Erholung

- Wanderwegverbindung, angrenzend (gemäss ARE ZH, ARE Kanton AG)

- 2 Schiessstände, Weiach und Fisibach - Kantonale Radroute, angrenzend

(gemäss Feldbegehung) (gemäss ARE Kanton AG)

Leitungen gemäss kantonalem Richtplan

- Höchstspannungsleitung (gemäss ARE Kanton ZH) - Erdgasleitung (gemäss ARE Kanton ZH) - Hauptwasserleitung (Kanton Aargau) (gemäss internem Abbauplan Hasli,

07. Mai 2013)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 24/105

Abb. 18: Standort Hasli

5.2 Fazit Geschützte oder schutzwürdige Lebensräume (inklusive kommunaler Naturschutzge-biete) sind gemäss NHG wenn immer möglich zu erhalten. Durch die Abbaugebiete werden einzelne Naturschutzgebiete oder -objekte direkt betroffen. Konflikte ergeben sich – neben den temporären Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes – vor allem aufgrund schutzwürdiger Flächen und einzigartiger geomorphologischer Gelände-strukturen sowie der archäologischen Zonen und der historischen Verkehrswege.

Geschützte und schutzwürdige Lebensräume und Waldareale am Rand sind aus dem Abbauperimeter auszuschliessen. Die vorkommenden schutzwürdigen Flächen auf den Böschungen im Abbaugebiet Nr. 40 Schwarzrüti (N2) und Nr. 43 Gässli (N3) sind zu ersetzen und in ihrer Topografie wiederherzustellen.

Die schutzwürdige Fläche (vgl. Anhang C 1) entlang der Böschung nördlich des Schulhauses Zweidlen (N1) wurde in der Begleitgruppe unterschiedlich beurteilt. Die divergierenden Meinungen sind nachfolgend dargestellt:

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 25/105

Kanton ZH (Fachstelle Naturschutz / ARE)

Kein Abbau der Böschung Schulhaus Zweidlen:

- Schutzwürdige Böschung: Einzigartiges, glazial geprägtes Relief Schutzwürdige Fläche gemäss NHG, Hauptvorkommen von Saxifraga granulata (Knöllchen-Steinbrech), Art mit nationaler Bedeutung und grösster Population im Kanton Zürich – sonst nur noch wenige kleine Vorkommen. Neubegründung von Populationen sehr schwierig und bisher kaum erfolgreich

→ Ausschluss der Böschung aus dem Abbauperimeter des künftigen Gestaltungs-plans (vgl. Anhang C 1, Schreiben ALN schutzwürdige Flächen)

Kiesunternehmer Toggenburger AG / Gemeinde Glattfelden

Abbau der Böschung Schulhaus Zweidlen:

- Böschung topografisch (ohne technische Sicherung, mit geeignetem, kiesreichen Material) sowie auch als ökologisch wertvoller Standort wiederherstell- und auf-wertbar. Die heute vorkommende Population wurde durch Menschenhand kultiviert (siehe Anhang C 2)

- Von einem faktischen Abbauverbot der gesamten Böschung war nie die Rede

→ Böschung im Abbauperimeter gemäss Richtplaneintrag belassen, gesamte Bö-schung abbaubar mit der Voraussetzung einer Wiederherstellung in Charakteristika und Lage (vgl. Anhang C 2, Faktenblatt zur Böschung Schulhaus Zweidlen, Tog-genburger AG)

Auch das kommunale Naturschutzgebiet „Gässlibrücke“ im Abbauperimeter Gässli wird von der Firma Toggenburger und der Fachstelle Naturschutz unterschiedlich be-urteilt:

Kanton ZH (Fachstelle Naturschutz):

- Die geschützte Fläche ist eine durch den Einschnitt in den Kies entstandene Tro-ckenwiese mit sehr grosser ökologischer Qualität. Das Xerobrometum (Trespen-Trockenrasen) ist eine sehr seltene Vegetationseinheit mit sehr seltenen Arten. Für die Erhaltung ist nur ein geringer Unterhalt erforderlich.

Kiesunternehmer Toggenburger AG:

- Die naturnahe Fläche entstand im Zusammenhang mit dem Autobahnbau und wur-de in der Folge durch die Firma extensiv bewirtschaftet. Aus Sicht der Toggenbur-ger AG erschwert ein Teil des kommunalen Naturschutzgebietes den sinnvollen Kiesabbau. Ein Ersatz des kommunalen Naturschutzgebietes ist mit den heute zur Verfügung stehenden Rekultivierungsmethoden in gleicher Qualität möglich.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 26/105

► Weiteres Vorgehen:

Die genaue Abgrenzung und der Umgang mit dem kommunalen Naturschutzge-biet sowie der schutzwürdigen Fläche N1 werden zwischen der Fachstelle Na-turschutz und der Firma Toggenburger besprochen und sind abschliessend im Gestaltungsplanverfahren festzulegen.

Weitere zu lösende Punkte sind der Umgang mit dem Schulhaus Zweidlen, dem Schulweg im Abbaugebiet Nr. 42 Wurzen, 43 Schwarzrüti sowie den Schiessanlagen im Abbaugebiet Nr. 45 Hasli.

Bis auf oben genannte Sportanlagen des Schulhauses Zweidlen sowie der Schiessan-lage Weiach / Fisibach sind keine Erholungsinfrastrukturen direkt durch den Abbau ei-nes Materialgewinnungsgebietes betroffen. Die an die Abbaugebiete angrenzenden Wanderweg-, und Rad- / Veloverbindungsrouten sind im kantonalen Gestaltungsplan-verfahren zu berücksichtigen (vgl. Plan Ausgangslage).

Entgegen dem sonst oft vorhandenen Problem, Fruchtfolgefläche zu 100 % zu erhal-ten und zusätzlich 15 % naturnahe Flächen auszuscheiden, besteht im Perimeter Ge-samtkonzept Windlacherfeld / Weiach – über alle Abbaugebiete betrachtet – kein Kon-flikt zwischen diesen beiden Schutzinteressen (vgl. Kap. 7.1).

Im kantonalen Gestaltungsplanverfahren sind Auflagen und Massnahmen zu definie-ren um das vorherrschende Problem der invasiven Neophyten nachhaltig zu bekämp-fen und eine weitere Ausbreitung zu vermindern.

- Keine „Killerkriterien“, die gegen einen Abbau sprechen, vorhanden

- Erholungsinfrastruktur nicht direkt durch Abbau betroffen

- Bestehende Fruchtfolgeflächen können zu 100 % erhalten werden

► Die vorherrschenden Konflikte sind im Gestaltungsplanverfahren zu lösen

Das Gesamtkonzept nimmt auf mögliche Konfliktpunkte bei den zwei Gebieten mit rechtskräftigem Gestaltungsplan* sowie dem Gebiet Nr. 39, Rütifeld mit einem bewil-ligtem Endgestaltungsplan nur beschränkt Einfluss.

* Abbaugebiet Nr. 42a Neuwingert und Nr. 44 Erweiterung Südgrube

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 27/105

6 Stand: Bewilligungen, Abbau, Auffüllungen Für die im Kanton Zürich liegenden Abbaugebiete gilt die Festsetzung im kantonalen Richtplan als Materialgewinnungsgebiete (Beschluss des Kantonsrates vom 24. No-vember 2009). Durch die Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans mit Stand Antrag an den Regierungsrat März 2012 sind keine Änderungen zum heutigen Richt-plan (2009), bis auf die geänderte Nummerierung der Materialgewinnungsgebiete, vorgesehen. Ebenfalls wird im kantonalen Richtplan unter Punkt 5.3.2 für alle Gebiete (ausgenommen ist Gebiet Nr. 44, welches bereits über einen Bahnanschluss verfügt) festgehalten, dass im Zusammenhang mit dem Materialtransport Bahnanteile vorzu-sehen sind. Für den Perimeteranteil im Kanton Aargau ist noch kein Richtplaneintrag zum Materialabbau vorhanden. Es besteht lediglich ein Projektvorhaben.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 28/105

Abb. 19: Übersichtsplan der Abbaustände aller Abbaugebiete im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach

Im Anhang A 2 befindet sich der Übersichtsplan der Abbaustände aller Abbaugebiete im Massstab 1:15‘000.

Perimeter Abbaugebiete (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst bzw. sofern vorhanden gemäss rechtskräftigem Gestaltungsplan- / bewilligtem Endgestaltungsplanperi-meter)

Perimeteranteil Kanton Aargau (nicht im kantonalen Richtplan AG als Materialabbau festge-setztes Gebiet)

Potentielle Erweiterungen aufgrund Anpassung des Grundwasserschutzareals Weiacher Hard 2013 (untergeordnete Abweichung der bestehenden Richtplanfestlegung)

Potentielle Erweiterung Hasliboden (in nächster Richtplanrevision zu prüfen)

Nicht abgebaute Fläche Kanton ZH (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Nicht abgebaute Fläche Kanton AG ( gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013, nicht im kantonalen Richtplan AG festgesetzte Materialgewinnungsfläche)

Betriebsfläche inkl. ökologisch wertvollen Flächen wie Steilböschungen, Wanderbiotope und Schlammweiher (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Davon am Rekultivieren (Auffüllen) (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Zwischenbegrünung (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Rekultiviert gemäss bewilligtem Endgestaltungsplan (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013) Endkotierung ≠ Entwurf zur Verbesserung der Endgestaltung

Rekultiviert gemäss rechtskräftigem Gestaltungsplan bzw. Entwurf zur Verbesserung der Endgestaltung mit befristeter Bewilligung (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Landes- / Kantonsgrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 29/105

6.1 Standort Nr. 38: Langacher, Stadel Fläche Abbaugebiet1 12 ha

Betriebsfläche1 0 ha

Rechtlicher Stand Richtplaneintrag Materialgewinnungsgebiet Nr. 38

Unternehmer KIBAG

Vorhandenes Abbauvo-lumen Stand 20112 3.6 Mio. m3 fest

Auffüllvolumen Total Stand 2012 3.6 Mio. m3 fest

Erweiterungsabsichten Keine

Mehrauffüllung3 Nicht vorgesehen

Erschliessung Die Erschliessung ist über das bestehende Werkareal der KIBAG vorzusehen

Besonderes Siedlungsnähe Windlach Raumplanerische Grundlagen (vgl. Kap. 5.1.1)

1 gemäss Erhebung Winter 2012 / 2013 Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 2 gemäss Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, Antrag an den Regierungsrat vom 28. März 2012 3 Als Mehrauffüllung zählt eine Überhöhung der Auffüllung gegenüber dem ursprünglichen Terrain vor Abbau

Abb. 20: Übersicht des Abbaugebietes Langacher, Stand Winter 2012 / 2013

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Nicht abgebaute Fläche (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 30/105

6.2 Standort Nr. 39: Rütifeld, Glattfelden / Stadel Fläche Abbaugebiet1 102 ha

Betriebsfläche1 57 ha

Rechtlicher Stand

Der Abbau und die Auffüllung im Gebiet Rütifeld wer-den nach einem bewilligten Endgestaltungsplan vom 28. August 1983 der Gemeinde Stadel sowie vom 17. Dezember 2001 der Gemeinde Glattfelden vorgenom-men. Es verfügt über einen Gestaltungsplanentwurf 2009 „Verbesserung der Endgestaltung“, zusätzliches Auf-füllvolumen von ca. 3.5 Mio. m3 fest.

Unternehmer

Bereuter Holding AG

Toggenburger AG mit Flächen der Hildenbrand Kies AG, ein Unternehmen der Toggenburger Gruppe

KIBAG inkl. ehemaliger Dübendorfer AG

Noch vorhandenes Ab-bauvolumen Stand 20112 7.3 Mio. m3 fest

Restauffüllvolumen Total Stand 2012 gemäss be-willigtem Endgestaltungs-plan3

12.4 Mio. m3 fest

Zusätzliches Auffüllvolu-men durch die Verbesse-rung der Endgestaltung (Gestaltungsplanentwurf 2009)

3.5 Mio. m3 fest

Erweiterungsabsichten Vorhanden (vgl. Kap. 4.4)

Mehrauffüllung4 Nicht vorgesehen

Erschliessung Div. Erschliessungen vorhanden (unternehmerspezi-fisch)

Besonderes

Raumplanerische Grundlagen (vgl. Kap. 5.1.2)

Das Rütifeld ist zu über 80 % der Fläche abgebaut, die Auffüllung mit sauberem Aushub und die Rekultivie-rung stehen im Vordergrund

1 gemäss Erhebung Winter 2012 / 2013 Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 2 gemäss Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, Antrag an den Regierungsrat vom 28. März 2012 3 gemäss KIMIS, Stand Dezember 2012 4 Als Mehrauffüllung zählt eine Überhöhung der Auffüllung gegenüber dem ursprünglichen Terrain vor Abbau

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 31/105

Abb. 21: Übersicht des Abbaugebietes Rütifeld, Stand Winter 2012 / 2013

Perimeter Abbaugebiet (gemäss bewilligtem Endgestaltungsplan)

Potentielle Erweiterung Hasliboden (in nächster Richtplanrevision zu prüfen)

Nicht abgebaute Fläche (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Betriebsfläche inkl. ökologisch wertvollen Flächen wie Steilböschungen, Wanderbiotope und Schlammweiher (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Davon am Rekultivieren (Auffüllen) (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Zwischenbegrünung (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Rekultiviert gemäss bewilligtem Endgestaltungsplan (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Rekultiviert gemäss verbessertem Gestaltungsplanentwurf mittels befristeter Bewilligung (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012) Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 32/105

6.3 Standort Nr. 40: Schwarzrüti, Glattfelden Fläche Abbaugebiet1 9 ha

Betriebsfläche1 0 ha

Rechtlicher Stand Richtplaneintrag Materialgewinnungsgebiet Nr. 40

Unternehmer Toggenburger AG

Vorhandenes Abbauvo-lumen Stand 20112 1.4 Mio. m3 fest

Auffüllvolumen Total Stand 2012 1.4 Mio. m3 fest

Erweiterungsabsichten Keine

Mehrauffüllung3 Nicht vorgesehen

Erschliessung Die Erschliessung ist bei Abbau des gesamten Abbau-perimeters Wurzen inkl. der Fläche des Schulhauses zwingend über das Abbaugebiet Wurzen, Neuwingert vorzusehen. Wird die Böschung und das Schulhaus belassen, ist eine Erschliessung über den nordöstli-chen Teil, die Wurzenstrasse, in das Abbaugebiet Schwarzrüti zu prüfen.

Besonderes Raumplanerische Grundlagen (vgl. Kap. 5.1.3) 1 gemäss Erhebung Winter 2012 / 2013 Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 2 gemäss Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, Antrag an den Regierungsrat vom 28. März 2012 3 Als Mehrauffüllung zählt eine Überhöhung der Auffüllung gegenüber dem ursprünglichen Terrain vor Abbau

Abb. 22: Übersicht des Abbaugebietes Schwarzrüti, Stand Winter 2012 / 2013

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Nicht abgebaute Fläche (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 33/105

6.4 Standort Nr. 41: Wurzen, Glattfelden Fläche Abbaugebiet1 7 ha

Betriebsfläche1 0 ha

Rechtlicher Stand Richtplaneintrag Materialgewinnungsgebiet Nr. 41

Unternehmer Toggenburger AG

Vorhandenes Abbauvo-lumen Stand 20112 1.6 Mio. m3 fest

Auffüllvolumen Total Stand 2012 1.6 Mio. m3 fest

Erweiterungsabsichten Keine

Mehrauffüllung3 Nicht vorgesehen

Erschliessung Die Erschliessung ist über das Gebiet Neuwingert vor-zusehen. Falls die Böschung nicht abgebaut werden kann, ist für den Teilperimeter Süd des Gebietes, wel-cher topografisch höher liegt, eine andere Erschlies-sung zu wählen.

Besonderes Raumplanerische Grundlagen (vgl. Kap. 5.1.4) Schulhaus Zweidlen im Abbauperimeter

1 gemäss Erhebung Winter 2012 / 2013 Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 2 gemäss Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, Antrag an den Regierungsrat vom 28. März 2012 3 Als Mehrauffüllung zählt eine Überhöhung der Auffüllung gegenüber dem ursprünglichen Terrain vor Abbau

Abb. 23: Übersicht des Abbaugebietes Wurzen, Stand Winter 2012 / 2013

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Nicht abgebaute Fläche (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 34/105

6.5 Standort Nr. 42: Neuwingert / March, Glattfelden Fläche Abbaugebiet1 12 ha

Fläche Erweiterung March1 2.9 ha

Betriebsfläche1 6.2 ha

Rechtlicher Stand Das Gebiet Neuwingert verfügt über einen rechtskräfti-gen Gestaltungsplan vom 4. Februar 1998 Das Gebiet March verfügt über einen Richtplaneintrag, Materialgewinnungsgebiet Nr. 42 Eine potentielle Erweiterung March ergibt sich durch die Anpassung des Grundwasserschutzareal Weiacher Hard (2013).

Unternehmer Toggenburger AG

Noch vorhandenes Ab-bauvolumen Stand 20112, ohne Erweiterung March

0.9 Mio. m3 fest

Abbauvolumen der Erwei-terung March3 ca. 0.9 Mio. m3 fest

Restauffüllvolumen Total Stand 2012, ohne Erwei-terung March4

1.5 Mio. m3 fest

Zusätzliches Auffüllvolu-men der Erweiterung March

ca. 0.9 Mio. m3 fest

Erweiterungsabsichten In Folge Festsetzung des Grundwasserschutzareals Weiacher Hard vom Januar 2013 ist die Vorausset-zung zur Erweiterung des Abbaugebietes March gege-ben (vgl. Kap. 4.4).

Mehrauffüllung5 Nicht vorgesehen

Erschliessung Die Erschliessung March ist über das Gebiet Neuwin-gert oder über die Glattfelderstrasse vorzusehen Herausforderung: Querung der Glattfelderstrasse / Verkehrssicherheit

Besonderes Raumplanerische Grundlagen (vgl. Kap. 5.1.5) Siedlungsnähe Zweidlen Station

1 gemäss Erhebung Winter 2012 / 2013 Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 2 gemäss Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, Antrag an den Regierungsrat vom 28. März 2012, ohne potentieller Erweiterung March 3 gemäss Hochrechnung Planungsbüro, Annahme durchschnittliche Abbautiefe 30 m 4 gemäss KIMIS, Stand Dezember 2012 ohne potentieller Erweiterung March 5 Als Mehrauffüllung zählt eine Überhöhung der Auffüllung gegenüber dem ursprünglichen Terrain vor Abbau

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 35/105

Abb. 24: Übersicht des Abbaugebietes Neuwingert / March, Stand Winter 2012 / 2013

Perimeter Abbaugebiet (gemäss genehmigtem Gestaltungsplan Neuwingert bzw. kantona-ler Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Potentielle Materialgewinnungsgebietserweiterung

Nicht abgebaute Fläche (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Betriebsfläche inkl. ökologisch wertvollen Flächen wie Steilböschungen, Wanderbiotope und Schlammweiher (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Davon am Rekultivieren (Auffüllen) (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Übrige Fläche (Kiesförderband)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 36/105

6.6 Standort Nr. 43: Gässli, Glattfelden Fläche Abbaugebiet1 4 ha

Betriebsfläche1 0 ha

Rechtlicher Stand Richtplaneintrag Materialgewinnungsgebiet Nr. 43

Unternehmer Toggenburger AG

Vorhandenes Abbauvo-lumen Stand 20112 0.5 Mio. m3 fest

Auffüllvolumen Total Stand 2012 0.5 Mio. m3 fest

Erweiterungsabsichten Keine

Mehrauffüllung3 Nicht vorgesehen

Erschliessung Die Erschliessung erfolgt über die Spinnerei Letten-strasse

Besonderes Raumplanerische Grundlagen (vgl. Kap. 5.1.6) Siedlungsnähe Zweidlen Station Der Umgang mit dem kommunalen Naturschutzgebiet, Trockenstandort / Magerwiese (Gässlibrücke) ist im Gestaltungsplanverfahren zu regeln.

1 gemäss Erhebung Winter 2012 / 2013 Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 2 gemäss Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, Antrag an den Regierungsrat vom 28. März 2012 3 Als Mehrauffüllung zählt eine Überhöhung der Auffüllung gegenüber dem ursprünglichen Terrain vor Abbau

Abb. 25: Übersicht des Abbaugebietes Gässli, Stand Winter 2012 / 2013

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Nicht abgebaute Fläche (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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6.7 Standort Nr. 44: Rüteren (Südgrube), Weiach Fläche Abbaugebiet1 53 ha

Fläche Erweiterung Hardrütenen1 11 ha

Betriebsfläche1 25 ha

Rechtlicher Stand Das Gebiet Rüteren (Südgrube) verfügt über einen rechtskräftigen Gestaltungsplan Erweiterung Südgrube vom 17. November 1997, Gestaltungsplanrevision, Plan Nr. 4 vom 27. Mai 2003,

Unternehmer Weiacher Kies AG

Noch vorhandenes Ab-bauvolumen Stand 20112 2.5 Mio. m3 fest

Abbauvolumen Erweite-rung Hardrütenen3 ca. 3.3 Mio. m3 fest

Restauffüllvolumen Total Stand 2012 ohne geplan-ter Mehrauffüllung und Erweiterung Hardrütenen4

6.6 Mio. m3 fest

Erweiterungsabsichten In Folge Festsetzung des Grundwasserschutzareals Weiacher Hard vom Januar 2013 ist die Vorausset-zung zur Erweiterung Hardrütenen gegeben (vgl. Abb. 9)

Mehrauffüllung5 Laufende Überarbeitung des Gestaltungsplans mit möglicher Erweiterung inkl. zu prüfender Mehrauffül-lung gegenüber rechtskräftigem Gestaltungsplan (vgl. Kap. 11.2)

Erschliessung Bestehende Erschliessung über das Werkareal der Weiacher Kies AG; die Bahninfrastruktur zum Umlad von Kies und Aushub muss betriebsbereit bestehen bleiben

Besonderes Raumplanerische Grundlagen (vgl. Kap. 5.1.7) 1 gemäss Erhebung Winter 2012 / 2013 Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 2 gemäss Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, Antrag an den Regierungsrat vom 28. März 2012, ohne potentieller Erweiterung Hardrütenen 3 gemäss Hochrechnung Planungsbüro, Annahme durchschnittliche Abbautiefe 30 m 4 gemäss KIMIS, Stand Dezember 2012, ohne potentieller Erweiterung Hardrütenen

5 Als Mehrauffüllung zählt eine Überhöhung der Auffüllung gegenüber dem ursprünglichen Terrain vor Abbau

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 38/105

Abb. 26: Übersicht des Abbaugebietes Rüteren (Südgrube), Stand Winter 2012 / 2013

Perimeter Abbaugebiete (gemäss rechtskräftigem Gestaltungsplan)

Potentielle Materialgewinnungsgebietserweiterung im Gebiet Hardrütenen

Nicht abgebaute Fläche (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Betriebsfläche inkl. ökologisch wertvollen Flächen wie Steilböschungen, Wanderbiotope und Schlammweiher (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Davon am Rekultivieren (Auffüllen) (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Zwischenbegrünung (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Rekultiviert gemäss rechtskräftigem Gestaltungsplan (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Landesgrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 39/105

6.8 Standort Nr. 45: Hasli, Weiach / Fisibach Fläche Abbaugebiet Kanton ZH1 31 ha

Fläche Abbaugebiet Kanton AG2 13.5 ha

Betriebsfläche1 0 ha

Rechtlicher Stand Peri-meteranteil Kanton ZH Richtplaneintrag Materialgewinnungsgebiet Nr. 45

Rechtlicher Stand Peri-meteranteil Kanton AG

Vorhaben, verfügt über keinen Eintrag im kantonalen Richtplan

Unternehmer Weiacher Kies AG

Marti AG

Vorhandenes Abbauvo-lumen Stand 2011 Kanton ZH und AG3

3.3 Mio. m3 fest

Auffüllvolumen Total Kanton ZH und AG3 3.3 Mio. m3 fest

Erweiterungsabsichten Keine

Mehrauffüllung4 Nicht vorgesehen

Erschliessung Eine gemeinsame Erschliessung (für verschiedene Unternehmer) ist zwingend. Dabei ist von Seiten der Unternehmer die Zufahrt aus dem Norden in das Ge-biet, trotz vorkommenden Naturschutzgebieten von kommunaler Bedeutung, einer Erschliessung durch das Siedlungsgebiet Weiach vorzuziehen. Die genaue Lage der Erschliessung ist im Gestaltungsplanverfah-ren zu konkretisieren (vgl. Kap. 11.4.5).

Besonderes Raumplanerische Grundlagen (vgl. Kap. 5.1.8) Kantonsübergreifende Abstimmung der Nutzungspla-nung. Es ist nur eine Abbaustelle gestattet. Eine Kiesaufbereitungsanlage ist aus heutiger Sicht weder im Zürcher noch im Aargauer Teil des Abbau-gebietes bewilligungsfähig.

1 gemäss Erhebung Winter 2012 / 2013 Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach

2 gemäss Angaben der Unternehmer Weiacher Kies AG / Marti AG

3 gemäss Abbauplanung Weiacher Kies AG / Marti AG

4 Als Mehrauffüllung zählt eine Überhöhung der Auffüllung gegenüber dem ursprünglichen Terrain vor Abbau

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 40/105

Abb. 27: Übersicht des Abbaugebietes Hasli inkl. der Abbaufläche im Kanton Aargau, Stand Winter 2012 / 2013

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Perimeteranteil Kanton Aargau (nicht im kantonalen Richtplan AG als Materialabbau festge-setztes Gebiet)

Nicht abgebaute Fläche Kanton ZH (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Nicht abgebaute Fläche Kanton AG (gemäss Unternehmer, Stand Winter 2012 / 2013)

Kantonsgrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 41/105

7 Fruchtfolgeflächen und naturnahe Flächen

7.1 Fruchtfolgeflächen Das Zürcher Unterland ist agrarwirtschaftlich von Bedeutung. Die produktiven Land-wirtschaftsflächen entstanden auf den tiefgründigen, kiesreichen Böden. Gemäss Bo-denkarte des Kantons ZH kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Böden Fruchtfolgequalität aufweisen bzw. aufgewiesen haben. Auch der Perimeteranteil Has-li im Kanton Aargau ist zu 99 % bestehende Fruchtfolgefläche (FFF).

Neben dem Konflikt Kiesabbau und landwirtschaftliche Nutzung entsteht auch ein Konflikt bezüglich des Wiederherstellens von 100 % Fruchtfolgeflächen und dem Aus-scheiden von 15 % naturnahen Flächen. Die hundertprozentige Erhaltung der ausge-schiedenen Fruchtfolgeflächen kann über den Perimeter Gesamtkonzept Windlacher-feld / Weiach betrachtet eingehalten werden.

Als 2009 / 2010 die Fruchtfolgeflächen kartiert wurden, sind die Betriebsflächen der Gebiete Nr. 39 Rütifeld, Nr. 42a Neuwingert und Nr. 44 Rüteren (Südgrube) nicht als Fruchtfolgeflächen bezeichnet worden, obwohl in den Endgestaltungsplänen explizit eine Rekultivierung gemäss Fruchtfolgequalität – ausgeschlossen sind die naturnahen Flächen – vorgesehen ist.

Gemäss Weisung für kantonale Amtsstellen ZH, Ressource Boden und Sachplan Fruchtfolgefläche Punkt 5.2 (Mai 2011) kann der Verlust an Fruchtfolgeflächen durch die Schaffung von 15 % naturnahen Flächen auf Abbau- oder Deponieflächen kom-pensiert werden, welche im Zeitpunkt der Erhebung der Fruchtfolgeflächen 2009 / 2010 noch nicht rekultiviert waren und daher nicht als Fruchtfolgeflächen galten.

In den Abbaugebieten Nr. 38 Langacher, Nr. 40 Schwarzrüti, Nr. 41 Wurzen, Nr. 42b March, Nr. 43 Gässli und Nr. 45 Hasli sind weitgehend Fruchtfolgeflächen und somit gute Ackerböden betroffen. In diesen Teilgebieten für sich betrachtet ist es nicht mög-lich, 100 % Fruchtfolgeflächen zu erhalten und gleichzeitig 15 % naturnahe Flächen zu schaffen.

Da die Gebiete Nr. 39 Rütifeld, Nr. 42a Neuwingert und Nr. 44 Rüteren (Südgrube) zum Zeitpunkt der Fruchtfolgeflächenerhebung mehrheitlich offen waren, kann der Verlust an Fruchtfolgeflächen der oben genannten Gebiete kompensiert werden, wo-mit im Gesamtkonzeptperimeter Windlacherfeld / Weiach die Problematik Fruchtfolge-flächen erhalten vs. 15 % naturnahe Flächen ausscheiden, gut lösbar ist.

Gegenüber dem Ursprungszustand entsteht ein Verlust an fruchtfolgefähigen Böden. In der statistischen Erfassung dieses Gesamtkonzeptperimeters hingegen nehmen die Fruchtfolgeflächen langfristig zu.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 42/105

Abb. 28: Übersicht der durch die Materialgewinnungsgebiete betroffenen Fruchtfolgeflächen

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Perimeteranteil Kanton Aargau (nicht im kantonalen Richtplan AG festgesetzte Materialge-winnungsfläche)

Fruchtfolgeflächen (gemäss FaBo ZH / ARE Kanton AG)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

Das nicht zu Gunsten der naturnahen Flächen genutzte Gelände ist in Hinblick auf ei-ne optimale landwirtschaftliche Produktion zu rekultivieren. Von zentraler Bedeutung ist die Wiederherstellung von standorttypischen Böden. Das Bodenmaterial ist voll-ständig, möglichst vor Ort, zu verwerten.

Allenfalls belastetes Bodenmaterial – es liegen Hinweise dafür vor – ist separat zu be-handeln, eine Vermischung mit unbelastetem Material ist unzulässig.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 43/105

Tab. 3: Die betroffenen Fruchtfolgeflächen und das Potential zusätzlicher Fruchtfolgeflä-chen in den Abbaugebieten

Nr. Standort Fläche Abbaugebiet [ha]

Durch das Materialab-bauvorhaben betroffene FFF [ha]1

Potential zusätzlicher Fruchtfolgeflächen [ha]2

38 Langacher 12 12 0

39 Rütifeld 102 24 +78

40 Schwarzrüti 9 9 0

41 Wurzen 7 5 0

42a

Neuwingert / March Erweiterung March

12 3

8 3

+3 0

43 Gässli 4 3 0

44

Rüteren (Südgrube) Erweiterung Hardrütenen

53

11

21

10

+32

0

45 Hasli Kanton ZH und Kanton AG

31 14

29 14

0 0

Total 258 (temporärer Verlust) 138 +1133

1 gemäss GIS Fruchtfolgeflächen ALN, FaBo ZH 2009 / 2010 bzw. ARE Kanton AG, AfU_Verschnitt mit dem Perimeter Abbaugebiet inkl. Erweiterung March und Hardrütenen 2 2009 / 2010 wurde bei der Kartierung der Fruchtfolgefläche durch die Fachstelle Bodenschutz (FaBo Kanton ZH) die Betriebsflächen bewusst nicht erfasst. Diese Flächen ergeben das Potential die Frucht- folgefläche langfristig in diesem Gebiet zu erhalten und zu steigern. 3 Die 113 ha ergeben sich ohne Abzug der 15 % naturnahen Flächen und Flurwege

Lesebeispiel anhand des Abbaugebietes Nr. 39 Rütifeld:

Perimeterfläche 102 ha

Davon 2009 / 2010 kartierte Fruchtfolgefläche 24 ha

Restfläche (2009 / 2010 als Betriebsfläche / offene Grubenfläche) 78 ha

Das heisst im Abbaugebiet Rütifeld besteht ein Potential für 78 ha zusätzliche Frucht-folgeflächen für die positive Bilanz, davon abzuziehen sind die 15 % auszuscheidende naturnahe Flächen (15.3 ha). Im Rütifeld ergibt sich demnach gegenüber den 2009 / 2010 kartierten Fruchtfolgeflächen langfristig ein Mehr von 62.7 ha zusätzlicher Fruchtfolgeflächen.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 44/105

7.2 Naturnahe Flächen

7.2.1 Naturnahe Flächen in bestehenden Abbaugebieten

Gestaltungsplanentwurf zur Verbesserung der Endgestaltung Rütifeld Nr. 39

Im Gestaltungsplanentwurf von 2009, Kiesabbaugebiet Rütifeld (Verbesserung der Endgestaltung Rütifeld) sind 15 % als naturnahe Flächen vorgesehen. Dem beein-trächtigten Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung ZH 10 wurde 2009 kaum Rech-nung getragen, dies ist nachzuholen.

Die restlichen Flächen sind für eine optimale landwirtschaftliche Nutzung zu rekultivie-ren.

Rechtskräftiger Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet Nr. 42a, Neuwingert

Im rechtskräftigen Gestaltungsplan des Kiesabbaugebietes Neuwingert wurden 15 % naturnahe Flächen im Zweidler Hard ausgeschieden. Das Abbaugebiet Neuwingert ist für eine optimale landwirtschaftliche Nutzung zu rekultivieren.

Im Zweidler Hard sind noch 1.8 ha Kompensationsfläche für naturnahe Flächen vor-handen. Sie können bei den neuen Abbaugebieten March, potentielle Erweiterung March und Gässli sowie Wurzen und Schwarzrüti angerechnet werden.

Abb. 29: Beispielhafte naturnahe Fläche im Zweidler Hard

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 45/105

Rechtskräftiger Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet Nr. 44, Erweiterung Südgrube

Die naturnahen Flächen Rüteren, das heisst für die Nordgrube, die Deponie Hardrüte-nen und die Erweiterung Südgrube, sind im Perimeter des Gestaltungsplans „Deponie Hardrütenen“ und im Gestaltungsplan „Kiesabbaugebiet Erweiterung Südgrube“ fest-gesetzt worden.

Im Gebiet Leberen / Rüteren hat der Flughafen Zürich eine ökologische Ersatzmass-nahme auf einer aufgefüllten Fläche realisiert. In diesem Zusammenhang haben die Weiacher Kies AG und die Fachstelle Naturschutz mit Vertrag vom 26. März 2003 un-ter anderem eine Regelung zu naturnahen Flächen bei einer künftigen Erweiterung des Kiesabbaus getroffen. Bei der Erweiterung der Südgrube im Rahmen des zu erar-beitenden Gestaltungsplans kommt diese Regelung zur Anwendung. Für die erweiter-te Kiesabbaufläche sind 15 % naturnahe Flächen zu schaffen. Für die Flächen mit den Erddepots sind keine naturnahen Flächen erforderlich, da die Erddepots aufgrund der vorgesehenen Mehrauffüllung nicht in der bestehenden Südgrube Platz finden und deshalb ausserhalb angelegt werden müssen.

Abb. 30: Naturnahe Fläche Leberen / Rüteren

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Abb. 31: Übersichtskarte der festgesetzten naturnahen Flächen in den rechtskräftigen Ges-taltungsplänen und dem Entwurf zur Verbesserung der Endgestaltung

Perimeter Abbaugebiet (gemäss Richtplankarte ZH (Stand 2009) angepasst)

Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach

Perimeteranteil Kanton Aargau (nicht im kantonalen Richtplan AG als Materialabbau festgesetztes Gebiet)

Potentielle Erweiterungen aufgrund Anpassung des Grundwasserschutzareals Wei-acher Hard 2013 (untergeordnete Abweichung der bestehenden Richtplanfestle-gung)

Potentielle Erweiterung Hasliboden (in nächster Richtplanrevision zu prüfen)

Naturnahe Flächen gemäss rechtskräftigem Gestaltungsplan oder Entwurf zur Ver-besserung der Endgestaltung (teilweise bereits rekultiviert)

Naturnahe Flächen von Projekten ausserhalb des Perimeters Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach (Flughafen / Nadelbändli)

Bestehende Kompensationsflächen für naturnahe Flächen (Zweidler Hard)

Landes- / Kantonsgrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Gemeindegrenze (gemäss AV-Daten November 2012)

Orthofoto Stand 2010 (swisstopo)

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7.2.2 Naturnahe Flächen in den neuen Abbaugebieten

Auch in den zu erarbeitenden Gestaltungsplänen für die neuen Abbaugebiete Langa-cher, Schwarzrüti, Wurzen, March, Gässli und Hasli sind 15 % naturnahe Flächen vor-zusehen. Grundsätzlich sind die 15 % naturnahen Flächen im Perimeter Gesamtkon-zept Windlacherfeld / Weiach auszuscheiden. Bei der Ausscheidung der naturnahen Flächen ist Rücksicht auf die Besitzverhältnisse und die landwirtschaftliche Nutzung zu nehmen.

Die naturnahen Flächen sind in den zu erarbeitenden kantonalen Gestaltungsplänen bezüglich Lage und Qualität festzulegen. Bei der Ausgestaltung der naturnahen Flä-chen ist eine hohe ökologische Qualität erforderlich, damit die Lebensräume der regi-onstypischen Zielarten gemäss dem kantonalen Naturschutz-Gesamtkonzept geför-dert werden.

Im Zweidler Hard ist noch Kompensationsfläche für naturnahe Flächen vorhanden. Sie kann für die neuen Abbaugebiete March, Erweiterung March, Gässli sowie Wurzen und Schwarzrüti angerechnet werden. Die schutzwürdigen Flächen, die infolge des Kiesabbaus gemäss NHG zu ersetzten sind, sind im Gesamtkonzeptperimeter Wind-lacherfeld / Weiach Teil der 15 % naturnahen Flächen. Diese Handhabung ist möglich, da im vorliegenden Fall die Grösse der schutzwürdigen Flächen zu den auszuschei-denden 15 % naturnahen Flächen nicht relevant ist.

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8 Betriebsfläche Betriebsfläche: Der früher verwendete Begriff "offene Grubenfläche" wird in diesem Bericht durch den Begriff der "Betriebsfläche" ersetzt, und entsprechend definiert.

8.1 Definition Die offene Gesamtfläche ist definiert als Fläche, die für den Kiesabbau benötigt wird. Sie wird über den ganzen Kanton aufgrund jeweils aktueller Luftaufnahmen eruiert. Im Kanton summieren sich die offenen Flächen in Kiesabbaugebieten auf aktuell 400 ha. Im Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach betrug die offene Gesamtfläche Ende 2012 109 ha.

Gemäss geltender Definition aus dem Gesamtkonzept Rafzerfeld 2009 werden als Betriebsflächen alle grauen und staubenden Flächen gezählt. Dazu gehören Flächen für Abbau, Auffüllung und Transportpisten, Werkareale und Gleisanlagen. Fertig er-stellte und durch das AWEL abgenommene Rohplanieflächen werden nicht zu den Betriebsflächen gezählt. Damit wird gewährleistet, dass die Rekultivierungsarbeiten sorgfältig und nicht unter Zeitdruck durchgeführt werden. Unter dem Begriff Rohplanie wird die fertig erstellte Auffüllung vor dem Auftrag von Unter- und Oberboden verstan-den.

Steilböschungen mit Uferschwalbenkolonien, Amphibientümpel und -teiche, Schlamm-weiher und Ruderalflächen mit einem hohen naturschützerischen Wert fallen nicht un-ter den Begriff der Betriebsfläche. Sie werden als „Wanderbiotope“ bezeichnet.

Das Werkareal Rüteren in Weiach zählt ebenfalls nicht zur Betriebsfläche, da es in ei-ner Industrie- und Gewerbezone liegt.

Im vorliegenden Bericht wird mit dem Begriff Betriebsfläche gearbeitet.

Abb. 32: Geeignete, sandreiche Steilböschungen bieten den Uferschwalben Nistgelegenheit

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8.2 Ausgangslage Die Materialgewinnungsgebiete in den Gemeinden Glattfelden, Stadel und Weiach besitzen kantonal sowie auch überkantonal eine grosse Bedeutung für die Kiesversor-gung und für die Ablagerung von sauberem Aushubmaterial. Kiesabbaumengen, Aus-hubablagerungen, örtliche Gegebenheiten wie Parzellengrösse und -form, Abbaurich-tung und Erschliessungsmöglichkeiten sowie nachbarrechtliche Regelungen haben Einfluss auf die Grösse der Betriebsflächen. Heute liegt die Betriebsfläche der Abbau-gebiete im Perimeter Windlacherfeld / Weiach bei ca. 88 ha.

Zur Schonung des Landschaftsbildes, des Bodens, des Grundwassers und der land-wirtschaftlichen Produktivität soll die Betriebsfläche aller im kantonalen Richtplan fest-gelegten Materialgewinnungsgebiete auf dem Stand von 2009 stabil gehalten werden (gemäss kantonalem Richtplan 2009). Nicht zuletzt die Befürchtung über zunehmende Betriebsflächen im Kanton Zürich hat den Kantonsrat veranlasst, im kantonalen Richt-plan drei Gebiete zu bezeichnen, für welche ein Gesamtkonzept als konzeptionelle Grundlage für die kantonalen Gestaltungspläne zu erarbeiten ist. Die Gesamtkonzepte Rafzerfeld 2009 und Hardwald 2012 liegen bereits vor.

Die Betriebsfläche soll mittel- und langfristig im Perimeter Gesamtkonzept Windlacher-feld / Weiach auf dem Stand von 2009 stabil gehalten werden.

Im Gebiet Rütifeld sind zurzeit über 2/3 des Abbaugebietes Betriebsflächen. 2 der 3 Unternehmer haben den Kiesabbau so gut wie abgeschlossen und sind mit Auffüll- und Rekultivierungsarbeiten beschäftigt. In Absprache mit dem ARE Kanton Zürich wurden in den letzten drei Jahren für Teilflächen Bewilligungen für zusätzliche Auffül-lungen gemäss einem im Entwurf vorliegenden Gestaltungsplan zur Verbesserung der Endgestaltung Rütifeld erteilt. Nach der Festsetzung dieses Gestaltungsplanes wer-den sich die Betriebsflächen mittel- und langfristig verkleinern.

Abb. 33: Entwicklung der Betriebsfläche der letzten 20 Jahren

Vor 1995 sind keine Daten zu den Betriebsflächen bekannt

Von 1998 - 2010 wurden die Daten aufgrund der Luftbilder 1998 / 2002 / 2005 / 2010 erhoben

Winter 2012 / 2013 Datenerhebung durch tsp, suisseplan / Unternehmer

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Die Abb. 33 zeigt die Entwicklung der Betriebsflächen über die letzten 20 Jahre. Die massive Steigung der Betriebsflächen im Rütifeld seit 2009 ist primär auf eine Verzö-gerung der Rekultivierungsarbeiten zurückzuführen. Die Sistierung des Gestaltungs-plans zur Verbesserung der Endgestaltung 2009 mit einer neuen, höher liegenden Auffüllkote hat dazu geführt, dass die Unternehmer mit der Rekultivierung von Flächen zuwarten. Dies macht Sinn, da andernfalls rekultivierte Flächen vor dem Auffüllen auf die in dem Gestaltungsplan definierte neue Höhe zuerst wieder abgedeckt werden müssten. Ein weiterer Grund liegt darin, dass auf Teilflächen bereits nach dem sistier-ten Gestaltungsplanentwurf aufgefüllt wird. Bevor weitere Flächen rekultiviert werden können, muss die Auffüllung das neu höher liegende Terrain erreicht haben, was Zeit in Anspruch nimmt. Erst mit der Festsetzung des erwähnten Gestaltungsplans werden sich im Rütifeld die Betriebsflächen mittel- und langfristig wieder verkleinern.

Im Abbaugebiet Rüteren (Südgrube) ist – aus ähnlichen Gründen – eine Verzögerung der Rekultivierungsarbeiten festzustellen. Auch in diesem Gebiet wird in dem zu revi-dierenden Gestaltungsplan eine höher liegende Auffüllkote definiert. Es macht keinen Sinn, dass Flächen, die in Kürze weiter aufzufüllen sind, zwischenzeitig rekultiviert werden. Im Weiteren liegt die Zunahme der Betriebsflächen auch in der Form der momentanen Abbauetappen begründet. Bei den Etappen im Osten sind die relativ schmalen Abdeckflächen im Verhältnis zu der gewonnenen Kubatur grösser als dies bei anderen Abbauetappen der Fall ist. Mit der Festsetzung des revidierten Gestal-tungsplans werden sich die Betriebsflächen auch in diesem Gebiet mittel- und langfris-tig verkleinern.

8.3 Das veränderte Aushubmaterial In der Bauwirtschaft sind bezüglich des Aushubs Tendenzen feststellbar:

- Bauten werden heute auch in früher als ungeeignet erachtetem Baugrund erstellt

- Pfahlfundationen nehmen zu

- Die Bauarbeiten werden auch bei schlechter Witterung nicht unterbrochen

- Um Bauland zu sparen, werden auch im Grundwasser Tiefgaragen erstellt

- Kiesigen Aushub zu waschen lohnt sich wegen den hohen Ablagerungsgebühren bereits ab einem tieferen Kiesanteil als früher

Dies führt dazu, dass immer mehr und immer schlechterer, d.h. nasser und "flüssiger" Aushub anfällt. Bei der Wiederauffüllung von Kiesgruben hat dies die direkte Konse-quenz, dass nur sehr flache Böschungen geschüttet werden können. Für die Annah-me von ganz schlechtem Aushub müssen in den Gruben mittels temporären Dämmen gar Auffangmulden erstellt werden. Teilweise muss das Aushubmaterial deshalb liegengelassen und erst etwas ausdrainiert werden, bevor es mit dem Dozer befahren werden kann sowie eine geeignete Qualität für die Rekultivierung vorweist. Wegen der Gefahr von Hangrutschungen ist an der Grubensohle zwischen Kiesabbauwand und

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Auffüllböschung ein grösserer Sicherheitsabstand nötig. Die oben erwähnten Tenden-zen sind jedoch seit geraumer Zeit feststellbar und können die in den letzten 3-4 Jah-ren deutlich zugenommenen Betriebsflächen (vgl. Abb. 33) nicht erklären.

Abb. 34: Angeliefertes Grubenmaterial ist bereits beim Einbau mit flachen Böschungswin-keln instabil

Bildquelle: KIBAG

8.4 Steuerung der Betriebsfläche Im Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach ist einzig das Kriterium Betriebsfläche als Begrenzungskriterium massgebend. Im Grundsatz darf die Betriebsfläche aus dem Jahr 2009 (kantonaler Richtplan) gesamtkantonal nicht überschritten werden. 2009 betrug die Betriebsfläche im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach 63 ha. 2012 liegt sie bei über 88 ha. Dieser Überhang kann nicht gesamtkantonal, sondern muss im Gesamtkonzeptperimeter Windlacherfeld / Weiach kompensiert werden. Dies wird erschwert, da die Betriebsfläche schneller geöffnet als geschlossen werden kann. Deshalb ist in Zukunft besonderes Augenmerk auf die kontinuierlich zu verkleinernden Betriebsflächen zu legen – bis sie in die Nähe des Wertes von 2009 kommen. Als Indikator soll ein Wert von 70 ha gelten.

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8.4.1 Grundsätze

- Die Summe der heutigen Betriebsflächen im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach ist mittel- und langfristig sukzessive zu verkleinern.

- Die nachfolgend aufgeführten Betriebsflächen pro Gebiet sind nach Möglichkeit zu unterschreiten. Bei der Erarbeitung der neuen Gestaltungspläne sind diesbezüglich verschiedene Varianten von Abbau- und Auffüllvorgängen zu prüfen.

- In den Gestaltungsplänen ist eine zweckmässige und umweltverträgliche Etappie-rung aufzuzeigen, welche lokal im Gesamtkonzept koordiniert ist und die internen Betriebsabläufe nicht blockiert. Die Etappierung in den Gestaltungsplänen ist im Hinblick auf möglichst geringe, aber stets optimal bewirtschaftbare Betriebsflächen auszulegen.

- In den Gestaltungsplänen sind Abhängigkeiten der Abbau- und Auffülletappen auf-zuzeigen.

- Bei Abbaugebietswechsel ist die zeitliche Überschneidung zu minimieren.

- Generell darf jeder Unternehmer nur eine Abbaustelle betreiben. Eine zusätzliche Abbaustelle ist im Gestaltungsplanverfahren nachvollziehbar zu begründen.

- Bei der Festlegung der Betriebsfläche ist zu berücksichtigen, dass Kieswerke auf Industriezonen weniger Betriebsfläche benötigen (vgl. Kap. 8.1) als Kieswerke, welche innerhalb der Betriebsfläche liegen.

- Für eine optimale Bodenrekultivierung ist grundsätzlich eine Direktumlagerung von Boden anzustreben. Zielführend ist, die Freigabe einer weiteren Abbauetappe je-weils an die Abnahme einer entsprechenden Rohplaniefläche zu knüpfen.

8.4.2 Begrenzungskriterien Materialgewinnungsgebiet Langacher (38) und Rütifeld (39) (im GP zu regeln)

- Die Betriebsfläche beträgt heute 57 ha, sie ist mittelfristig (nach Fertigstellung Auf-füllung Hildenbrand AG und Bereuter Holding AG) auf mindestens 40 ha zu redu-zieren (gemäss vorgesehener Abbauplanung der Unternehmer).

- Für das Materialgewinnungsgebiet Langacher (38) ist ein kantonaler Gestaltungs-plan zu erarbeiten. Der Abbau darf erst beginnen, wenn der Kies im Materialgewin-nungsgebiet Rütifeld (39) im Abbau der letzten Etappe steht und der geforderte Rekultivierungsgrad erreicht wurde.

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8.4.3 Begrenzungskriterien Materialgewinnungsgebiet Schwarzrüti (40), Wurzen (41), Neuwingert / March (42) und Gässli (43) (im GP zu regeln)

- Die Betriebsfläche ist konstant zu halten. Um die einzelnen Abbaugebiete in Bezug auf die Betriebsfläche, Zufahrten, Etappierung und naturnahe Flächen zu koordinie-ren, ist vorgängig ein Grob-Konzept über alle 4 Materialgewinnungsgebiete auszu-arbeiten. Folgende Reihenfolge wird in Absprache mit dem Unternehmer empfoh-len:

1. Neuwingert (im Abbau)

2. March inkl. Erweiterung March

3. Neuwingert Erweiterung Süd, Teilfläche des Abbaugebiets Wurzen (bis Böschungsfuss Schulhaus Zweidlen)

4. Gässli

5. Schwarzrüti

6. Wurzen

► Die Entscheide bezüglich eines möglichen Abbaus der Böschung und der Fläche Schulhaus Zweidlen werden erst nach dem Abbau Schwarzrüti rele-vant.

- Es ist nur eine Abbauwand erlaubt (Ausnahme bei Etappenwechsel). Der Abbau des folgenden Gebietes darf erst beginnen, wenn der Kies des vorangegangenen Materialgewinnungsgebiets im Abbau der letzten Etappe steht und der geforderte Rekultivierungsgrad erreicht wurde.

- Die Betriebsfläche darf 12 ha nicht überschreiten (gemäss vorgesehener Abbau-planung des Unternehmers).

- Neben der bestehenden Erschliessung Neuwingert, welche ebenfalls für die Ab-baugebiete March und Neuwingert Erweiterung Süd als Zufahrt Bestand hat, ist ei-ne Erschliessung über die Glattfelderstrasse in das Abbaugebiet March im Gestal-tungsplanverfahren zu prüfen. Dabei stehen Kriterien wie Betriebsfläche und Ver-kehrssicherheit im Vordergrund.

- Die Erschliessung des Abbaugebietes Gässli wird separat über die Spinnerei Let-tenstrasse erfolgen.

- Die Erschliessung des Abbaugebietes Schwarzrüti ist über die Wurzenstrasse zu prüfen.

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8.4.4 Begrenzungskriterien Materialgewinnungsgebiet Rüteren (Südgrube) (44) (im GP zu regeln)

- Die Betriebsfläche darf im Maximum 33 ha nicht überschreiten (gemäss vorgese-hener Abbauplanung des Unternehmers).

- Das Gebiet Rüteren (Südgrube) muss im Falle einer Mehrauffüllung aufzeigen, wie mit den bereits rekultivierten Flächen umgegangen wird. Dabei ist eine schonende Rekultivierung mit einer Direktumlagerung des Bodenmaterials anzustreben.

8.4.5 Begrenzungskriterien Materialgewinnungsgebiet Hasli (45) (im GP zu regeln)

- Es ist nur eine Abbaustelle erlaubt. Die beiden Firmen, die in diesem Gebiet ab-bauberechtigt sind, haben diese gemeinsam zu betreiben.

- Die Erschliessung ist gemeinsam zu lösen.

- Die Betriebsfläche Hasli ist mit der Betriebsfläche des Abbaugebietes Rüteren (Südgrube) zu koordinieren. Die beiden Flächen sind zusammen – inkl. Flächen auf Boden des Kantons Aargau – stabil zu halten beziehungsweise stetig zu verklei-nern.

Über den Abbaubeginn im Abbaugebiet Nr. 45, Hasli beziehungsweise über die grundsätzliche Verknüpfung mit dem Abbaugebiet Rüteren (Südgrube) herrscht Unei-nigkeit. Die divergierenden Meinungen sind unten stehend dargestellt:

Kanton Zürich

Die übergeordnete Kiesabbauplanung ist Aufgabe des Kantons. Diese erfolgt unab-hängig von Eigentümer- und Unternehmerinteressen. Aus Sicht des Kantons hat die Richtplanforderung, die Betriebsflächen stabil zu halten, sehr hohe Priorität. Aus die-sem Grund ist mit dem Abbau des Materialgewinnungsgebietes Hasli vorderhand zu-zuwarten. Eine allfällige Überschneidung des Kiesabbaus in den Abbaugebieten (Rü-teren (Südgrube) und Hasli) darf nur sehr kurz sein. Der Kantonsrat ist im Zusammen-hang mit der Festlegung des Abbaugebietes im Richtplan davon ausgegangen, dass der gesamte Umfang des Kieses im Werk Weiach aufbereitet wird. Eine mobile, auf die Zeit des Kiesabbaus beschränkte, temporäre Aufbereitungsanlage im Abbaugebiet Hasli ist unter diesem Gesichtspunkt nicht bewilligungsfähig.

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Unternehmer

Weiacher Kies AG

Um den Kies optimal zu nutzen, ist ein parallel laufender Abbau im Gebiet Hasli und Rüteren (Südgrube) unumgänglich. Nur so kann der Kies im Gebiet Hasli, welcher über einen höheren Feinanteil verfügt optimal genutzt und im Werk der Weiacher Kies AG mit Kies aus der Rüteren (Südgrube) vermischt werden.

Marti AG

Die Firma Marti AG ist an einem raschen Abbaubeginn im Abbauperimeter Hasli inte-ressiert. Die grundsätzliche Verknüpfung des Abbaus mit dem Abbaufortschritt der Weiacher Kies AG behindert die Firma Marti AG in ihrer Abbauplanung. Insbesondere wird der geplante Abbau durch die Erweiterung Hardrütenen aufgrund der Anpassung des Grundwasserschutzareals Weiacher Hard weiter nach hinten verschoben, was nicht im Interesse der Firma liegt. Der Abbau der Firma Marti AG darf nicht abhängig sein von der Tätigkeit einer Drittfirma in einer anderen Kiesgrube.

Aus Sicht der Firma Marti AG muss es möglich sein, im Gebiet Hasli eine temporäre Kiesaufbereitungsanlage zu betreiben.

8.5 Mittel- und langfristige Entwicklung der Betriebsflächen Die Betriebsflächen im Perimeter des Gesamtkonzeptes Windlacherfeld / Weiach sind sukzessive zu reduzieren. Eine Reduktion auf das Betriebsflächenniveau von 2009 ist mittel- bis langfristig realistisch, wird doch in Zukunft im Kanton Zürich deutlich mehr Aushub anfallen, als Kies abgebaut wird.

Abb. 35: Mittelfristige Entwicklung der Betriebsflächen im Perimeter Gesamtkonzept Windla-cherfeld / Weiach

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Eine ebenso rasche Abnahme der Betriebsflächen – verglichen mit der Zunahme zwi-schen 2009 und Ende 2012 – ist nicht möglich.

Der Hauptgrund für die verzögerte Reduktion der Betriebsflächen liegt im Grundsatz-entscheid des Kantons, in den beiden Abbaugebieten Rütifeld und Rüteren (Südgru-be) mittels kantonaler Gestaltungspläne zusätzliche Aushubkubaturen zu generieren. Dies hat zur Folge, dass in beiden Gebieten grössere, bereits rekultivierte Flächen wieder abgedeckt werden müssen. Grundsätzlich ist es möglich, im Perimeter des Gesamtkonzeptes Windlacherfeld / Weiach, bedingt durch den anhaltenden Aushub-überschuss, eine Trendwende zu erreichen. Eine mittel- und langfristige Abnahme der Betriebsflächen ist gewiss; kurzfristige Schwankungen der Betriebsflächen aufgrund von Marktschwankungen, der Grundstücksgeometrie oder Mehrauffüllungen sind je-doch nicht zu vermeiden.

Bei der Ausarbeitung der Gestaltungspläne ist der Minimierung der Betriebsflä-chen spezielles Augenmerk zu schenken. Mit entsprechenden Phasenplänen ist darzulegen, wie die zweckmässigen Abbau- und Auffüllvorgänge sowie die Rekultivie-rungsarbeiten vor dem Hintergrund einer möglichst kleinen und optimal bewirtschaft-baren Betriebsfläche angedacht sind.

Abb. 36: Geografische Reihenfolge des vorgesehenen Abbaus im Gesamtkonzept Windla-cherfeld / Weiach inkl. potentieller Perimetererweiterungen

I-IV Rütifeld (I-III), Langacher (IV)

I-VI Neuwingert (I), March (II), Neuwingert Erweiterung Süd, Teilfläche des Abbaugebietes Wurzen (bis Böschungsfuss Schulhaus Zweidlen) (III), Gässli (IV), Schwarzrüti (V), Wurzen (VI)

I-III / IV Rüteren (Südgrube) (I-III), Hasli (III-IV)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 57/105

9 Kies- und Auffüllmengen in der Region Die Region Zürcher Unterland verfügt über ein richtplanerisch festgesetztes abbauba-res Kiesvolumen von rund 85 Mio. m3 fest1. Im Gesamtkonzeptperimeter Windlacher-feld / Weiach beläuft sich das Abbauvolumen auf rund 20 Mio. m3 fest2.

Das in der Region vorhandene und richtplanerisch festgesetzte Abbauvolumen dient primär der Versorgung anderer Regionen, namentlich Stadt Zürich und Glattal. 1 Kiesstatistik 2012, Kanton ZH 2 Exkl. des Perimeteranteils Hasli Kanton Aargau und der Erweiterungen Hardrütenen sowie March

Abb. 37: Modellierte Kies-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse im Kanton Zürich in 1‘000 m3 pro Jahr (Bezugsjahr 2010)*

* Abbildung: gemäss Studie Modellierung der Baustoff-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse: Überregionale Betrachtung, AWEL Juni 2012

Abb. 37 ist im Anhang F gross dargestellt.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 58/105

9.1 Mengenströme im Perimeter Gesamtkonzept Windlacher-feld / Weiach Die Transportströme, die aus und in den Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach erfolgen, werden anhand der Zahlen von 2011 dargestellt. Kies, welcher vor Ort in die Betonproduktion geht, wird als Kies in Werk vor Ort deklariert.

Abb. 38: Übersicht der Aushubauffüll- und Kiesabbaumengen im Windlacherfeld / Weiach in m3 fest

Im Durchschnitt der letzten 8 Jahre übertrafen die eingebauten Auffüllmengen den Kiesabbau um 17 % (6 % in den letzten 5 Jahren). Das Jahr 2011 ist bezüglich dieses Verhältnisses unterdurchschnittlich, bezüglich Mengen leicht über dem Durchschnitt. Für die Betrachtung der Mengenströme kann das Jahr 2011 als repräsentativ erachtet werden. Zukünftig ist mit einer Zunahme des Aushubanteils zu rechnen.

Die Materialströme für das Jahr 2011 wurden nach ihrem Zielort (Kiestransporte) resp. ihrer Quelle untersucht (Gebietsdefinition siehe Anhang D).

-

500'000

1'000'000

1'500'000

2'000'000

2'500'000

Auffüllung

Kiesabbau

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 59/105

Abb. 39: Mengenströme der Kiestransporte 2011 in m3 fest (Total 1.25 Mio. m3 fest)

Abb. 40: Mengenströme der Aushubtransporte 2011 in m3 fest (Total 1.2 Mio. m3 fest)

0

50'000

100'000

150'000

200'000

250'000

300'000

Kies Bahn

Kies zu Werk v. Ort

Kies LKW

0

50'000

100'000

150'000

200'000

250'000

300'000

350'000

Aushub/Deponie Bahn

Aushub LKW

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 60/105

Aus den analysierten Mengenströmen für Kies und Aushub ergeben sich folgende Feststellungen:

- Die Hauptmarktgebiete liegen in der Stadt Zürich, Zürich Nord und Oberland, so-wohl für Kies als auch für Aushub

- 65 % der Transporte sind unter 30 km (bis Stadt Zürich); ca. 85 % der Transporte sind unter 40 km (bis Winterthur, bis Uster), davon ein Teil per Bahn

- Grosse Distanzen erfolgen fast nur per Bahn

- LKW-Transporte erfolgen kaum weiter als das Zürcher Oberland

- Aushubtransporte erfolgen nur in Ausnahmefällen mit der Bahn

- Die Zielorte von Kies und Startorte von Aushub sind in etwa deckungsgleich. Für die Belieferung der einzelnen Baustellen sind jedoch Dreiecksfahrten nötig. (Der Kies, welcher veredelt als Beton das Werk verlässt, ist nicht in diese Statistik bzw. Resultat eingeflossen)

Die Region, in welcher der Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach liegt, ist ein grosser Kies-Exporteur und ein Aushub-Importeur. Hauptabnehmer und Haupt-lieferant ist die Stadt Zürich, Zürich Nord und das Zürcher Oberland.

Weil die angelieferten Aushubmengen mindestens gleich gross sind wie die ausgelie-ferten Kiesmengen, welche zukünftig noch zunehmen werden, und weil ein Teil des abgebauten Kieses mit der Bahn transportiert oder direkt vor Ort weiterverarbeitet wird, ergibt sich, dass es Aushubtransporte per LKW gibt, die in der anderen Richtung leer fahren. Aus Sicht der Unternehmer wird dies wenn immer möglich verhindert, ist jedoch aufgrund der zukünftigen Mengenverhältnissen nicht zu vermeiden.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 61/105

Abb. 41: Zielorte der Kiestransporte per LKW 2011

Wegen Wechsel von Abbaugebiet im Rafzerfeld hat die Firma Toggenburger 201 Kies ins Werk Wil transportiert. Ab 2012 entfielen diese Transporte wieder.

Abb. 42: Herkunft der Aushubtransporte per LKW 2011

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 62/105

- Es wird mehr Aushub als Kies transportiert

- Die Kiesexporte und Aushubimporte erfolgen zu einem kleinen Prozentsatz mit der Bahn

- 85 % der Transportdistanzen sind unter 40 km

9.2 RC-Material / Rückbaustoffe Die Firma Toggenburger AG / Hildenbrand Kies AG betreibt in Glattfelden einen RC-Platz. Zurzeit läuft die Erstellung des neuen RC-Platzes innerhalb des Gestal-tungsplanperimeters Büel. Die Eberhard Unternehmungen verarbeiten im Werk Wei-ach ebenfalls RC-Materialien. Im Jahr 2011 wurden gemeinsam rund 30'000 t RC-Material angeliefert, was ca. 1.5 % der gesamten Kiesabbaumengen entspricht. Die übrigen Unternehmungen betreiben ebenfalls RC-Plätze, jedoch ausserhalb des Pe-rimeters Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach. Der tiefe Anteil RC-Material im Verhältnis zu Kies ist nicht repräsentativ für die Region. Kantonal summiert sich der Anteil an Rückbaustoffen auf 25 %.

RC-Aufbereitungsplätze sollten aus Transportüberlegungen entweder möglichst im Marktgebiet (kurze Distanzen) oder neben Beton- und / oder Asphaltwerken liegen. Beide Anforderungen sind in Glattfelden und Weiach erfüllt.

Mit dem neuen RC-Platz der Firma Toggenburger AG ist davon auszugehen, dass der Anteil RC-Material in Zukunft etwas zunimmt. Er kann auch, je nach Baustellen, von Jahr zu Jahr erheblich schwanken. Im Verhältnis zu den sehr grossen Kies- und Aus-hubmengen sind die RC-Materialströme für dieses spezifische Gebiet jedoch unterge-ordneter Bedeutung.

9.3 Bedarfsprognose Das Gebiet Windlacherfeld / Weiach stellt, zusammen mit dem Rafzerfeld, mehr als 3/4 der Versorgung des Kantons Zürich mit Kies und Aushubvolumen sicher. Haupt-marktgebiet ist nicht die Region selbst, sondern Zürich Nord, Stadt Zürich und das Zürcher Oberland. Mangels Alternativen ändert sich an diesen Mengenströmen im Grundsatz nichts, unabhängig davon, ob im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach einzelne Teilgebiete zusätzlich oder nicht bewilligt würden oder die Bautätig-keit zu bzw. abnimmt. Das zur Ablagerung von sauberem Aushub vorhandene Volu-men entspricht, mit einer zeitlichen Verzögerung und abgesehen von allfälligen Ter-rainveränderungen, in etwa dem Kiesabbauvolumen. In den letzten Jahren zeigte sich eine kontinuierliche Entwicklung zum Aushubüberschuss, begründet durch die zu-nehmende Verwendung von Recycling-Baustoffen und vermehrtem Bauen unter Ter-rain.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 63/105

Der Bedarf an Kies und Auffüllvolumen steht in direktem Zusammenhang mit der Bau-tätigkeit und somit der Wirtschafts- und der Bevölkerungsentwicklung im Grossraum Zürich. Die im Auftrag des Kantons ZH erstellte Studie geht davon aus, dass der Pri-märbaustoff Kies in Zukunft rückläufig sein wird. Einerseits liegt dies in der Abnahme des Bevölkerungswachstums andererseits wird ein grosser Teil mit den sogenannten Rückbaustoffen oder auch RC-Materialien ersetzt. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 80 % der Rückbaustoffe wieder in den Baustoffkreislauf zurückgeführt werden können und langfristig bis zu 55 % des Primärkieses ausmachen würden (Modellie-rung der Bau- und Rückbau- und Aushubmaterialflüsse, AWEL Juni 2012). Die Reduk-tion des Primärkieses führt jedoch zwangsläufig auch zu einer reduzierten Schaffung von Auffüllvolumen.

Abb. 43: Entwicklung des Baustoffbedarfs in den Kantonen Zürich und Aargau zwischen 2010 und 2035*

Abb. 44: Entwicklung der Rückbaustoffe in den Kantonen Zürich und Aargau zwischen 2010 und 2035*

* Grafik gemäss Studie Modellierung der Baustoff-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse: Überregionale Betrachtung, AWEL Juni 2012 (dargestellt Kanton ZH und AG)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 64/105

Abb. 45: Entwicklung der jährlichen Bevölkerungszunahme und des Baustoffbedarfes zwischen 1988 und 2010 in der Schweiz*

Quellen: BFS (ständige Wohnbevölkerung), BFS 2012 (Baustoffbedarf).

Abb. 46: Entwicklung der Wohnbevölkerung im Kanton Zürich in Abhängigkeit der Szenarien des BFS*

* Grafik gemäss Studie Modellierung der Baustoff-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse: Überregionale Betrachtung, AWEL Juni 2012

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 65/105

Abb. 47: Jährliche Nettozunahme bzw. Abnahme der Wohnbevölkerung zwischen 2011 und 2035 im Kanton Zürich für die drei Szenarien des BFS*

* Grafik gemäss Studie Modellierung der Baustoff-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse: Überregionale Betrachtung, AWEL Juni 2012

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10 Bahntransport Im Kanton Zürich steht einem jährlichen Abbau von rund 3 Mio. m3 Kies ein Anfall von 4.5 Mio. m3 Aushub gegenüber. Der wesentlich höhere Aushubanfall führt dazu, dass ein Drittel des zürcherischen Aushubs in umliegenden Kantonen abgelagert wird.

Im kantonalen Richtplan ist für den Transport von Kies und Aushub als Zielgrösse ein Bahnanteil von 35 % vorgegeben. Zusätzlich sind im Richtplan unter anderen die Kiesabbaugebiete im Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach mit der Be-merkung „Bahnanteil vorsehen“ bezeichnet.

Der Bahnanteil für Kies und Aushub lag 2012 bei 14 %, 2009 bis 2011 bei rund 18 %. Der Bahnanteil wird hauptsächlich durch den Kiestransport erbracht. Die Aushub-transporte bewegen sich seit 2007 unter 5 %. Berücksichtigt man zusätzlich den Bahntransport des in Hohentengen (Deutschland) abgebauten Kieses, so resultiert für das Jahr 2012 ein Bahnanteil beim Kies von gegen 35 % oder für Kies und Aushub von 20 %.

Die Arbeitsgruppe Modalspilt erarbeitete ein Konzept zur Erhöhung des Bahnanteils für Kies und Aushub. Die wichtigsten Punkte daraus seien im Folgenden genannt.

Als strategische Stossrichtung sollen die Bahntransporte beim Kies gehalten und beim Aushub ausgebaut werden. Das reduziert LKW-Leerfahrten beim Aushubtransport. Die bestehenden Bahntrassen im Kanton lassen einen zusätzlichen Bahntransport von Aushub ins Unterland von jährlich 0.4 Mio. m3 zu. Für dieses Potential muss aber ein Markt geschaffen werden. Er wird sich nicht von alleine einstellen, denn der Bahn-transport ist auf den für den Kanton Zürich typischen Distanzen teurer als der Lastwa-gentransport.

Damit ein Markt zustande kommt, muss der Bauherr in die Pflicht genommen werden. Wer im grossen Masse Aushub produziert oder Kies verbaut, muss die Transport-dienstleistung auf der Bahn bestellen. Damit das geschieht, muss das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich mit einer entsprechenden Bestimmung ergänzt wer-den. Bei Grossprojekten des Bundes ist – was seit Jahren bereits funktioniert – früh-zeitig der Bahntransport von Kies und Aushub sicherzustellen. Die Ankurbelung der Nachfrage nach Bahntransporten wird die Privatindustrie dazu führen, in Umschlag-plätze und Rollmaterial zu investieren. Die jährlich zusätzlichen 0.4 Mio. m3 Aushub auf der Bahn (davon nur einen Anteil für den Gesamtkonzeptperimeter Windlacher-feld / Weiach, Verladestation Weiach) werden den Bahnanteil mittelfristig im Kanton Zürich auf 35 % erhöhen.

Notwendig für die Umsetzung des Bahnanteilkonzepts sind Bahnumladestationen in Kiesabbaugebieten. Der Weiterbetrieb dieser Stationen ist über die Gestaltungspläne sicherzustellen. Weitere Auflagen zum Bahnanteil sind nicht notwendig.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 67/105

- Eine separate Bahnregelung für das Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach ist nicht zielführend.

- Die Richtplanauflage „Bahnanteil vorsehen“ wird mit einer kantonsweiten Re-gelung umgesetzt und im Gesamtkonzept nicht weiterbehandelt.

Abb. 48: Kiestransporte per Bahn

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 68/105

11 Anforderungen an die zukünftigen Gestaltungspläne

11.1 Landschaftliche und ökologische Ziele Die Abbaugebiete liegen in einer einzigartigen, glazial geprägten Landschaftskammer. Der Linth-Rheingletscher, mit seiner Süd-Nord Ausdehnung formte das gesamte Tal und hinterliess bei seinem Rückzug einen vielfältigen, glazial geprägten Formenkom-plex, von Hangterrassen mit steil abfallenden Böschungen über kiesreiche Schotter-terrassen und Moränenwälle. Der östliche Hügelzug vom Höriberg bis zum Chat-zenstig und das im Süden angrenzende Neeracher Ried zählen zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) Objekt Nr. 1404 und Geotop-Inventarobjekt Nr. 168: Glaziallandschaft im Gebiet Neerach-Stadel (ZH).

Diese standörtlichen Gegebenheiten, in der glazial geprägten Landschaft, beheimaten eine sehr artenreiche Flora und Fauna. Die potentiell hohe Biodiversität ist jedoch heute aufgrund verschiedener Faktoren weitgehend reduziert. Durch den Kiesabbau und die Auffüllung sollen zudem vorübergehend ausreichend grosse Sekundärlebens-räume (Wanderbiotope) für spezifische, seltene und gefährdete Pionierarten gewähr-leistet werden.

Zudem ist der Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung ZH 10 in die Gestaltungsplä-ne der Gebiete Nr. 39 (Rütifeld) und Nr. 40 (Schwarzrüti) einzubeziehen.

11.2 Mehrauffüllung Als Referenz der Mehrauffüllung gilt die ursprüngliche Geländetopografie vor dem Kiesabbau. Bei Mehrauffüllungen ist besonders auf die typischen Geländeformen Rücksicht zu nehmen. Sie sind wiederherzustellen und in ihrer Topografie den ehema-ligen Gegebenheiten anzugleichen. Die Meinungen bezüglich einer möglichen Mehr-auffüllung in dieser glazial geprägten Landschaftkammer divergieren.

Kanton

Allgemein gilt die Pflicht zur Wiederherstellung des Geländes. Ausnahmen sind gut zu begründen. Im Rütifeld, einer glazial geprägten Landschaftskammer mit wissen-schaftshistorischem Wert (Terrassenflächen) nordwestlichen des Geotops „Glazial-landschaft Neerach-Stadel“ ist eine Auffüllung über das ehemalige Terrain aus Sicht des Kantons nicht zulässig. Im Gebiet Rüteren der Firma Weiacher AG wird eine mo-derate Mehrauffüllung aufgrund des vorhandenen Bahnanschlusses, der Vorbelastung (Deponie, Industrie- und Gewerbezone) und der geringeren landschaftlichen Sensibili-tät im Rahmen der Gestaltungsplanrevision Erweiterung Südgrube zu prüfen sein.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 69/105

Unternehmer

Prognosen zeigen klar auf, dass die Tendenz zum Aushubüberschuss weiter ansteigt. Deshalb sollte in Abbaugebieten, in welchen der Boden und das Landschaftsbild be-reits gestört sind, die Möglichkeit einer Mehrauffüllung nicht per se verboten werden. Allfällige Mehrauffüllungen sind generell zum Zeitpunkt des Gestaltungsplanverfah-rens zu prüfen.

11.3 Ergänzende generelle Anforderungen an die Gestaltungs-pläne Dieses Kapitel ergänzt die im Kapitel 8.4 Steuerung der Betriebsfläche erwähnten An-forderungen

- Der Kies ist vor Ort im Werk bzw. in einem Werk der Zielregion aufzubereiten oder als ungebundenes Gemisch (Wandkies) direkt ab Kiesgrube zu verkaufen.

- Es ist Rücksichtnahme auf bestehende, angrenzende Erholungsinfrastrukturen zu nehmen.

- Für die Strassentransporte sind entweder die „Kiesstrasse“ oder das Autobahn-stück Richtung Kreisel Hardwald zu benützen → Fahrten durch die Dörfer (Hoch-felden) sind wenn immer möglich zu vermeiden.

- Die frühzeitige Planung der naturnahen Flächen, des ökologischen Ersatzes und der Wanderbiotope ist in Übereinkunft mit der Fachstelle Naturschutz sicherzustel-len.

- Die Erschliessung ist frühzeitig mit dem Amt für Verkehr Kanton ZH bzw. mit der Abteilung Tiefbau Kanton AG sowie der Polizei anzuschauen und zu koordinieren. Dabei sollen Themen wie die eigentliche Erschliessungsstrasse aber auch die der Verkehrssicherheit, Massnahmen zur Immissionsminimierung und der weiterfüh-rende Umgang mit der Verkehrsinfrastruktur nach Beendung der Kiesgewinnung bzw. der Materialablagerung eine Rolle spielen.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 70/105

11.4 Spezifische Anforderungen an die einzelnen Gestaltungs-pläne Nachfolgend werden die konkreten Rahmenbedingungen und die spezifischen Anfor-derungen an die einzelnen Gestaltungspläne formuliert.

11.4.1 Abbaugebiet Nr. 38 Langacher

Unternehmer: KIBAG

- Frühzeitiger Einbezug der Archäologie

- Zufahrt über bestehendes Werkareal Rütifeld vorsehen

- Förderband in bestehendes Werkareal vorsehen

- Minimieren der Auswirkungen auf das Siedlungsgebiet von Windlach

- Der noch zu erarbeitende Gestaltungsplan kann erst festgesetzt werden, wenn sich der Kiesabbau im Gebiet Nr. 39, Rütifeld in der letzten Abbauetappe befindet. An-schliessend ist das Bewilligungsverfahren durchzuführen

11.4.2 Abbaugebiet Nr. 39 Rütifeld

Unternehmer: KIBAG, Toggenburger AG inkl. Hildenbrand Kies AG, Bereuter Holding AG

Der in einem ersten Entwurf vorliegende Gestaltungsplan ist nach der Verabschiedung des Gesamtkonzeptes so schnell wie möglich zu überarbeiten. Er soll den zweckmäs-sigen und umweltverträglichen Abbau- und Auffüllvorgang über den ganzen Gestal-tungsplanperimeter aufzeigen. Dabei soll dem durch den Kiesabbau beeinträchtigten Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung ZH 10 eine höhere Gewichtung als im vor-liegenden Entwurf gegeben werden. Deckungs- und Leitstrukturen, Brachen und ex-tensiv genutzte Flächen werten den Wildtierkorridor im intensiv genutzten Landwirt-schaftsland auf.

Der festgesetzte Gestaltungsplan Rütifeld wird den bewilligten Endgestaltungsplan ab-lösen. Anschliessend ist das Bewilligungsverfahren durchzuführen.

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11.4.3 Abbaugebiete Nr. 40 Schwarzrüti, Nr. 41 Wurzen, Nr. 42b March, Nr. 43 Gässli

Unternehmer: Toggenburger AG

Es ist ein Grobkonzept über die vier Abbaugebiete zu erarbeiten, welches verbindliche Aussagen zur Reihenfolge des Abbaus, zur Erschliessung der einzelnen Gebiete, zu einer einheitlichen Endgestaltung und zum Thema naturnahe Flächen enthält. Dieses Grobkonzept ist zu erarbeiten, bevor der als nächstes zu erarbeitende Gestaltungs-plan March festgesetzt wird. Für die Ausarbeitung der einzelnen Gestaltungspläne gel-ten folgende Anforderungen:

- Die Zufahrt für das Abbaugebiet March ist, sofern aus verkehrstechnischen Grün-den möglich, direkt auf die Glattfelderstrasse (Minimierung Betriebsfläche) zu füh-ren.

- Ist eine Zufahrt ab der Glattfelderstrasse nicht möglich, sind als Alternativen eine Tunnelverbindung zum Gebiet Neuwingert mit Anschluss an die Aarütistrasse zu prüfen.

- Die Erschliessungen des Abbaugebietes Gässli erfolgt über die Spinnerei Letten-strasse.

- Die Erschliessungen der Gebiete Wurzen und Schwarzrüti sind in Absprache mit der Gemeinde Glattfelden festzulegen.

- Frühzeitiger Einbezug der Archäologie betreffend den historischen Verkehrswege (IVS). Konflikt Schulhaus, Schulweg frühzeitig vor der Erarbeitung des Gestal-tungsplans Wurzen mit der Gemeinde lösen.

- Im Rahmen der Erarbeitung des Gestaltungsplans Wurzen muss der Frage, ob die Böschung nördlich des Schulhauses zu erhalten und vom Kiesabbau auszuneh-men ist, die angemessene Bedeutung zuzumessen werden.

11.4.4 Abbaugebiet Nr. 44 Rüteren (Südgrube)

Unternehmer: Weiacher Kies AG

Der bestehende Gestaltungsplan Erweiterung Südgrube ist unmittelbar nach der Ver-abschiedung des Gesamtkonzeptes zu revidieren, sodass dem zusätzlichen Kiesab-bau im Gebiet Hardrütenen Rechnung getragen werden kann.

- Etappierung verknüpfen mit Abbau- und Auffüllfortschritt unter Rücksichtnahme auf bodenschonenden Umgang bei bereits rekultivierten Flächen.

- Aufzeigen einer moderaten Überfüllung über das ehemalige Terrain hinaus.

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11.4.5 Abbaugebiete Nr. 45 Hasli

Unternehmer: Weiacher Kies AG und Marti AG

Ein gemeinsamer Gestaltungplan ist über das Abbaugebiet Hasli zugunsten einer funktionierenden Etappierung, geringen Betriebsflächen und einheitlicher Endgestal-tung auszuarbeiten.

- Die beiden Betreiber, die in diesem Gebiet abbauberechtigt sind, haben eine ge-meinsam Zufahrt und Abbauwand.

- Verbindliche Aussagen zur Kiesaufbereitung (Standort) und zur Art des Transpor-tes bis zum Standort der Kiesaufbereitungsanlage. Die Bewilligung für eine mobile Aufbereitungsanlage im Abbaugebiet kann zum heutigen Zeitpunkt nicht in Aus-sicht gestellt werden.

- Gewährleistung der kantonsübergreifenden Abstimmung mit den anstehenden Pla-nungen im Kanton Aargau.

- Die genaue Lage der Erschliessung ist im Gestaltungsplanverfahren zu konkretisie-ren.

- Frühzeitige Abklärungen bezüglich belasteter Standorte und Umgang mit der Schiessanlage Fisibach Kanton AG, welche im Perimeter liegt sowie der Schiess-anlage Weiach Kanton ZH, welche an den Perimeter angrenzt.

- Frühzeitiger Einbezug der Archäologie bezüglich des historischen Verkehrswegs (IVS) von regionaler Bedeutung.

- Die Summe der Betriebsfläche ist aus Sicht der Kantone über das Abbaugebiet Rü-teren (Südgrube) und Hasli stabil zu halten bzw. stetig zu verkleinern.

Abb. 49: Zu prüfende Groberschliessung Abbaugebiet Hasli

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 73/105

12 Empfehlung Entwicklung der Landschaftskammer

Das Gesamtkonzept gibt Aufschluss über die Entwicklung, den Abbau, den Transport sowie Ziel- und Entstehungsort des Kieses und Aushubs und die Endgestaltung der im kantonalen Richtplan eingetragenen Materialgewinnungsgebiete. Das Gesamtkonzept nimmt Rücksicht auf raumplanerische und landschaftliche Gegebenheiten, macht je-doch ausschliesslich auf den Abbauperimeter bezogene Aussagen. Ergänzend steht übergeordnet der kantonale Richtplan zur Verfügung.

In einem Landschaftsraum wie dem Windlacherfeld / Weiach, welcher im stetigen dy-namischen Prozess sowohl durch die Kiesabbaugebiete als auch der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung steht, ist die Ausarbeitung eines Landschaftsentwicklungs-konzepts (LEK) mit klar definierten Entwicklungszielen anzustreben. Durch eine inter-disziplinäre Ausarbeitung werden verstärkt Synergien und Wirkungsnetze genutzt und behandelt wodurch sich die Chance ergibt, zweckmässige, dauerhafte und breit ak-zeptierte Entwicklungen einzuleiten – auch über die Gemeindegrenze hinaus.

Die Erarbeitung eines Gemeinde übergreifenden Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK) wird empfohlen.

Im Sinne eines mittel- und langfristigen Gebietsmanagements wird die Möglichkeit, ei-ne Institution, bestehend aus Vertretern der Gemeinden, der Kantone und der Werke zu schaffen, weiterverfolgt. So könnten ein bis zweimal pro Jahr anstehende Probleme im Zusammenhang mit dem Kiesabbau umfassend – mit allen beteiligten Akteuren – diskutiert und nach Lösungen gesucht werden.

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 74/105

13 Glossar AfV ZH Amt für Verkehr ALN Amt für Landschaft und Natur ARE ZH Amt für Raumentwicklung Zürich ASTRA Bundesamt für Strassen AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft BAFU Bundesamt für Umwelt BVU AfU AG Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Natur und

Landschaft BVU ARE AG Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung Aargau FaBo ZH Fachstelle Bodenschutz ZH FNS Fachstelle Naturschutz GK Gesamtkonzept GP Gestaltungsplan ISOS Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder Schweiz IVS Bundesinventar der historischen Verkehrswege Schweiz KIMIS Kiesgruben-, Management- und Informationssystem KofU ZH Koordinationsstelle für Umweltschutz NHG Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (1. Juli 1966) REN Réseau Ecologique National WEP Zürich Waldentwicklungsplan Zürich

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach 75/105

Anhang

A Ausgangslage

B Aufstellung der raumplanerischen Grundlagen

C Schreiben und Faktenblatt zu den schutzwürdigen Flächen gemäss NHG

D Gebietszuteilung für Untersuchung der Mengenströme

E Übersichtstabellen der Mengenströme

F Modellierte Kies-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse im Kanton Zürich in 1‘000 m3 pro Jahr ( Bezugsjahr 2010)*

G Grundlagen und Literatur

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach A-76/105

A Ausgangslage

A 1. Plan Ausgangslage (M 1:7'500)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach A-77/105

A 2. Übersichtsplan der Abbaustände M 1:15‘000

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach B-78/105

B Aufstellung der raumplanerischen Grundlagen

Übersichtstabelle aller raumplanerischen und für den Kiesabbau relevanten Gegebenheiten

Karte Thema

Abbaugebiet-Nummer gemäss kantonalem Richtplan ZH, 2009

38 39 40 41 42 43 44 45

BI BLN ja /

angrenzend

ja /

angrenzend nein nein nein nein nein nein

BI Amphibien ortsfest nein nein nein nein nein nein ja

(Bereich B) nein

BI Amphibien Wanderobjekte nein ja nein nein nein nein nein nein

BI Auengebiet nein nein nein nein nein nein nein nein

BI Flachmoore nein nein nein nein nein nein nein nein

BI Hochmoore nein nein nein nein nein nein nein nein

BI Moorlandschaft nein nein nein nein nein nein nein nein

BI ISOS nein nein nein nein nein nein nein nein

BI IVS national (Verlauf) nein angrenzend nein angrenzend angrenzend nein ja nein

BI IVS Regional / Lokal nein ja ja ja ja nein nein ja

BI Trockenwiesen und Wei-

den nein nein nein nein nein nein im Umfeld nein

BI Wasser- und Zugvogelre-

servat nein nein nein nein nein nein nein nein

BI Jagdbanngebiet nein nein nein nein nein nein nein nein

B & L Wildtierkorridor ZH 10 nein ja (beein-

trächtigt)

ja (beein-

trächtigt) nein nein nein nein nein

B & L Wildtierverbreitungsachse nein nein nein nein ja nein ja nein

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach B-79/105

Karte Thema

Abbaugebiet-Nummer gemäss kantonalem Richtplan ZH, 2009

38 39 40 41 42 43 44 45

REN Extensives Landwirt-

schaftsgebiet nein nein nein nein nein nein nein nein

REN Feuchtgebiet nein ja im Umfeld im Umfeld im Umfeld nein ja nein

REN Fliessgewässer / Seen nein ja im Umfeld im Umfeld im Umfeld nein nein nein

REN Trockenstandort nein ja ja ja im Umfeld im Umfeld ja angrenzend

REN

Wald: Kontinuum Wald,

Korridor Wald, Ausbrei-

tungsgebiet Wald

nein

Korridor

Wald +

Kontinuum

Wald

Kontinuum

Wald

Kontinuum

Wald

Kontinuum

Wald

Kontinuum

Wald

Kontinuum

Wald

Kontinuum

Wald

RP ZH Siedlung / Siedlungsgebiet im Umfeld im Umfeld im Umfeld im Umfeld im Umfeld im Umfeld nein im Umfeld

RP AG Wohngebiet nein nein nein nein nein nein nein angrenzend

RP ZH Landschaft / Wald nein angrenzend angrenzend angrenzend angrenzend im Umfeld im Umfeld angrenzend

RP AG Wald nein nein nein nein nein nein nein angrenzend

RP ZH Landschaft / Landwirt-

schaftsgebiet ja ja ja ja ja ja ja ja

RP ZH Landschaft / Gruben- und

Ruderalbiotope nein ja nein nein nein nein nein nein

RP ZH Landschaft / Landschafts-

schutzgebiet nein nein nein nein nein nein nein nein

RP ZH Kantonales Schutz- und

Naturschutzgebiet nein nein nein nein

ja, bei

Erweiterung

ja, bei

Erweiterung nein nein

RP AG Kantonales Schutz- und

Naturschutzgebiet nein nein nein nein nein nein nein angrenzend

RP ZH Landschaft / Landschafts-

förderungsgebiet ja ja nein nein nein im Umfeld nein nein

RP AG Siedlungstrenngürtel nein nein nein nein nein nein nein ja

RP ZH Ver- und Entsorgung /

Materialgewinnungsgebiet ja ja ja ja ja ja ja ja

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach B-80/105

Karte Thema

Abbaugebiet-Nummer gemäss kantonalem Richtplan ZH, 2009

38 39 40 41 42 43 44 45

RP ZH Ver- und Entsorgung /

Deponie nein nein nein nein nein nein im Umfeld nein

RP ZH

Ver- und Entsorgung /

Hoch- / Höchstspannungs-

leitung

ja ja ja ja ja ja ja ja

RP ZH

Ver- und Entsorgung /

Höchstspannungsleitung

geplant

nein nein nein nein ja ja ja ja

RP ZH Ver- und Entsorgung /

Kabelleitung nein nein nein nein nein nein nein nein

RP ZH

Ver- und Entsorgung /

Wasserhauptleitung

geplant

nein angrenzend angrenzend angrenzend ja nein im Umfeld nein

RP ZH Ver- und Entsorgung /

Erdgastransportleitung im Umfeld nein nein nein nein nein nein ja

RP ZH Ver- und Entsorgung /

Grundwasseranreicherung nein nein nein nein nein nein im Umfeld nein

RP AG

Kantonales Interessenge-

biet für Grundwassernut-

zung

nein nein nein nein nein nein nein angrenzend

RP ZH Ver- und Entsorgung /

Grundwasserfassung nein nein nein nein nein nein im Umfeld nein

RP ZH Ver- und Entsorgung /

Aufbereitungsanlage nein nein nein nein nein nein nein nein

RP ZH

Siedlung und Landschaft /

Ablagerungsgebiet für

unverschmutzten Aushub-

und Abraummaterial

ja ja nein nein ja nein ja nein

RP ZH Siedlung und Landschaft /

Erholungsgebiet nein nein nein nein nein nein nein nein

RP ZH

Siedlung und Landschaft /

Wiederherzustellendes

Biotop

nein nein nein nein nein nein nein nein

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach B-81/105

Karte Thema

Abbaugebiet-Nummer gemäss kantonalem Richtplan ZH, 2009

38 39 40 41 42 43 44 45

RP ZH

Siedlung und Landschaft /

Wiederherzustellende

Landschaftsverbindung

nein nein nein nein nein angrenzend nein nein

RP ZH Siedlung und Landschaft /

Freihaltegebiet nein nein nein nein nein nein nein ja

RP ZH Verkehr / Hochleistungs-

strasse nein im Umfeld nein im Umfeld im Umfeld angrenzend nein nein

RP ZH Verkehr / Hauptverkehrs-

strasse nein nein nein nein angrenzend angrenzend angrenzend im Umfeld

RP ZH Verkehr / Ausbau Bahnlinie nein nein nein nein nein im Umfeld ja im Umfeld

GIS

ZH

Natur und Landschafts-

schutzinventar 1980 /

Kiesbiotop

nein ja nein nein nein nein ja nein

GIS

ZH

Natur und Landschafts-

schutzinventar / Geolog. /

Geomorphol. Objekt

angrenzend ja nein nein nein nein im Umfeld nein

GIS

ZH

Kataster belasteter Stand-

orte (KbS) nein ja ja ja im Umfeld ja im Umfeld im Umfeld

GIS

ZH

Prüfperimeter für Boden-

verschiebungen nein nein nein nein ja ja ja ja

GIS

ZH Lebensraumpotentiale ja, trocken ja, trocken ja, trocken ja, trocken ja, trocken ja, trocken ja, trocken ja, trocken

GIS

ZH FFF ja ja ja ja ja ja ja ja

GIS

ZH

Fördergebiet für den

ökologischen Ausgleich angrenzend angrenzend nein nein nein nein ja nein

GIS

AG Geschützte Hecke nein nein nein nein nein nein nein angrenzend

GIS

AG

Kultur-

land-

plan

Amphibienstandort nein nein nein nein nein nein nein im Umfeld

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach B-82/105

Karte Thema

Abbaugebiet-Nummer gemäss kantonalem Richtplan ZH, 2009

38 39 40 41 42 43 44 45

GIS AG

Kultur-

landplan

Grundnutzung, Mager-

wiese nein nein nein nein nein nein nein angrenzend

GIS AG

LEP Amphibienverbund nein nein nein nein nein nein nein ja

GIS ZH Gewässerschutzkarte /

Grundwasser-Schutzareal nein nein nein nein nein angrenzend angrenzend nein

GIS ZH Gewässerschutzkarte /

Gewässerschutzbereich ja (Au) ja (Au) ja (Au) ja (Au) ja (Au) ja (Au) ja (Au) ja (Au)

GIS ZH Gewässerschutzkarte /

Grundwasserfassung nein ja nein nein nein nein nein nein

GIS ZH Gewässerschutzkarte /

Grundwasserschutzzone nein nein nein nein nein nein im Umfeld nein

GIS ZH Gewässerschutzkarte /

Quellfassung nein nein nein nein nein nein nein nein

GIS ZH

Gewässer-

Ökomorphologie (einge-

dolte oder beeinträchtigte

Gewässer Stand 2012)

nein

angrenzend

(natürlich-

künstlich)

nein nein nein nein nein nein

GIS ZH Fruchtfolgeflächen ja ja ja ja ja ja ja ja

GIS ZH Archäologische Zonen ja nein nein nein nein nein nein nein

GIS ZH Wanderwege nein nein nein nein angrenzend nein angrenzend nein

GIS ZH Sportanlagen nein angrenzend nein ja nein nein nein ja

GIS ZH Veloroute nationale

regional / Veloverbindung nein angrenzend nein nein angrenzend angrenzend angrenzend nein

GIS AG Kantonale Radroute nein nein nein nein nein nein nein im Umfeld

GIS AG Radroute gemäss

Schweiz Mobil nein nein nein nein nein nein nein im Umfeld

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach B-83/105

Karte Thema

Abbaugebiet-Nummer gemäss kantonalem Richtplan ZH, 2009

38 39 40 41 42 43 44 45

GIS ZH /

WEP

Waldstandorte von natur-

kundlicher Bedeutung nein nein nein nein nein nein nein nein

GIS ZH /

WEP Waldrandförderung nein angrenzend angrenzend nein im Umfeld nein im Umfeld nein

GIS ZH /

WEP Waldreservat nein nein nein nein nein nein nein nein

GIS ZH /

WEP Lichter Wald nein nein nein nein nein nein nein nein

GIS ZH/

Feldauf-

nahme

Neozoen und Neophyten angrenzend ja ja nein ja nein ja angrenzend

SVO Kommunales Land-

schaftsschutzgebiet nein angrenzend angrenzend angrenzend angrenzend nein nein nein

SVO Kommunales Natur-

schutzgebiet nein ja nein angrenzend angrenzend ja nein angrenzend

Feldauf-

nahme

Schutzwürdige Flächen

gemäss NHG nein nein ja ja ja ja ja angrenzend

Feldauf-

nahme

Verkehr / direkter Bahn-

anschluss nein nein nein nein nein nein ja nein

BI Bundesinventar REN Réseau Ecologique National B & L Biodiversität und Landschaften IVS Bundesinventar der historischen Verkehrswege Schweiz ISOS Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder Schweiz GIS ZH / AG GIS-Browser (2012 / 2013) RP ZH Kantonaler Richtplan Zürich Stand 2009 RP AG Kantonaler Richtplan Aargau Stand 2011 SVO Kommunale Schutzverordnung (Glattfelden 1993, Weiach 1996)

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach C-84/105

C Schreiben und Faktenblatt zu den schutzwürdigen Flächen gemäss NHG

C 1. Schreiben ALN inkl. Übersichtsplan

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach C-85/105

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach C-86/105

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach C-87/105

Übersicht Perimeter Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach (alt) und Lage der Flächen N1, N2 und N3 1:5000 gemäss Stellungname ALN

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach C-88/105

C 2. Faktenblatt zur Böschung Schulhaus Zweidlen

Toggenburger AG, 04. Oktober 2013 Plan Nordböschung Schulhaus Zweidlen wurde im Massstab verkleinert

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach C-89/105

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach D-90/105

D Gebietszuteilung für Untersuchung der Mengenströme

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach E-91/105

E Übersichtstabellen der Mengenströme Materialströme 2011 (Daten gemäss Angaben der Unternehmer) Kunden Kies Auslie-

ferung mit Förderband

nach ...

(m3 fest)

Kies Auslie-ferung mit

LKW nach ...

(m3 fest)

Kies Ausliefe-rung mit Bahn ab Weiach

nach …

(m3 fest)

Total Kies

(m3 fest)

Aushub Anlieferung

mit LKW von …

(m3 fest)

Aushub Anlieferung

mit Bahn nach Weiach

von …

(m3 fest)

Total Aushub

(m3 fest)

Auslieferung RC Material

mit LKW von …

(t)

Anlieferung RC Material

mit LKW von …

(t)

Total RC-

Material

(t)

Total mit LKW

(1t = 0.5 m3) (m3 fest)

Total mit Bahn

(1t = 0.5 m3) (m3 fest)

Werk vor Ort (Förderband) 71'139 0 0 71'139 0 0 0 0 0 0

Lokal 0

6'229 0 6'229 28'053 0 28'053 3‘878 5'910 9'788 41'621 0

Region Zürcher Unterland 0

128'808 0 128'808 199'771 0 199'771 15'230 13'550 28'780 353'965 0

Zürich Nord 0

270'504 12'000 282'504 331'065 0 331'065 12‘627 6'757 19'384 636'023 12'000

Stadt Zürich exkl. Nordteile 0

224'574 27'200 251'774 177‘093 0 177‘093 7'929 38 7'967 426'807 27'200

Zürich Süd 0

37'006 0 37'006 103'133 0 103'133 0 0 0 140'451 0

Limmattal+ Knonaueramt 0

21'024 0 21'024 43'686 0 43'686 0 0 0 64'710 0

Linkes Seeufer + Sihltal 0

19'508 0 19'508 61'122 0 61'122 0 0 0 80'630 0

Weinland + Winterthur 0

40'490 0 40'490 27‘600 0 27‘600 97 135 232 87'903 0 Oberland, Tösstal, r. Seeufer

0 190'554 25'675 216'229 189‘192 0 189‘192 36 1'694 1'730 396'533 25'675

Kanton AG 0

3'220 0 3'220 5'677 0 5'677 0 0 0 8'897 0

Kanton SH und SG 0

480 0 480 0 0 0 0 0 0 480 0

Andere Gebiete CH 0

19'540 123'092 142'632 626 47'174 47‘800 0 0 0 38'266 170'266

Deutschland 0

437 0 437 0 0 0 0 0 0 1'937 0

abgeholt ohne Ortsangabe 0

1'120 22'970 24'090 0 0 0 0 0 0 1'120 22'970

Total 71'139 963‘494 210'937 1'245'570 1‘167‘018 47'174 1'214'192 39'797 28'084 67'881 2'164'453 258'111

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach E-92/105

Abbau- und Auffüllmengen in m3 fest (Daten gemäss Angaben Unternehmer abgeglichen mit der Kiesstatistik des Kantons Zürich)

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Durchschnitt

Kiesabbau 642'194 674'064 814'947 774'442 894'716 858'747 978'070 1'080'207 839'673

Auffüllung eingebaut 1'185'583 922'911 884'612 876'709 758'779 904'719 1'255'210 1'050'610 979'892

Verh. Auffüllung / Kiesabbau 185% 137% 109% 113% 85% 105% 128% 97% 117%

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach F-93/105

F Modellierte Kies-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse im Kanton Zürich in 1‘000 m3 pro Jahr ( Bezugsjahr 2010)*

* Grafik gemäss Studie Modellierung der Baustoff-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse: Überregionale Betrachtung, AWEL Juni 2012

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach G-94/105

G Grundlagen und Literatur Kanton Zürich

Kantonaler Richtplantext, Versorgung, Entsorgung Stand 24. November 2009

Kantonaler Richtplantext, Siedlung Stand 31. Januar 1995

Kantonaler Richtplantext, Landschaft Stand 02. April 2001

Kantonaler Richtplantext, Verkehr Stand 26. März 2007

Kantonaler Richtplantext, öffentliche Bauten und Anlagen Stand 17. Dezember 2007

Revision kantonaler Richtplan, Stand Antrag an den Regierungsrat vom 28. März 2012

Kantonale Richtplankarten Karte Siedlung und Landschaft- Blatt Nord, Stand 1995 mit Teilrevision Landschaft 2001 Karte Verkehr – Blatt Nord, Stand 2007 Karte Versorgung, Entsorgung, öffentliche Bauten und Anlagen – Blatt Nord, Stand 2009

Kiesstatistik 2011, Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Zürich

Kiesstatistik 2012, Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Zürich

Prognosen Modellierung der Baustoff-, Rückbau- und Aushubmaterialflüsse: Überregionale Be-trachtung, Kanton Zürich, AWEL, Juni 2012

Studien Umweltbelastung verschiedener Szenarien von Kies- und Aushubtransporten im Kan-ton Zürich, Neosys, Oktober 2013

Geoportal Zürich, gis.zh.ch Onlineabfragen zwischen November 2012 bis August 2013

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Gesamtkonzept Baudirektion Windlacherfeld / Weiach G-95/105

Kantonale Gestaltungspläne inkl. UVB Neuwingert festgesetzt mit Verfügung der Direktion öffentlichen Bauten Nr. 89 vom 4. Februar 1998

Rüteren (Südgrube) mit Verfügung der Direktion öffentlichen Bauten Nr. 1267 vom 17. November 1997 mit Revision Plan 4 vom 21. November 2003

Entwurf zur Verbesserung der Endgestaltung Rütifeld inkl. UVB, Stand 2009 Weisung für kantonale Fachstellen, Ressource Boden und Sachplan Fruchtfol-gefläche, Mai 2011 Punkt 5.2, Materialentnahmestellen und Deponien

Inhaltliche Anforderungen an das Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach – Pflichtenheft W. Wetter, ARE Kanton ZH, Abt. Raumentwicklung; Schreiben vom 19.06.2012

Kanton Aargau

Kantonaler Richtplantext Siedlung und Landschaft Stand 20. September 2012

Kantonaler Richtplantext Materialabbau Stand 05. März 2013

Kantonale Richtplankarten Stand 20. September 2012

Geoportal Aargau, ag.ch Onlineabfragen zwischen November 2012 und August 2013