24
ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL STANDPUNKTE

ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL

STANDPUNKTE

Page 2: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10
Page 3: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL

Page 4: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

Herausgeber:Handelskammer Hamburg | Adolphsplatz 1 | 20457 HamburgPostfach 11 14 49 | 20414 Hamburg | Telefon 040 36138-138Fax 040 36138-401 | [email protected] | www.hk24.de

Bearbeitung:Geschäftsbereich Existenzgründung & UnternehmensförderungHeiner Schote, Michael KuhlmannTelefon 040 36138-277Fax 040 36138-299

Titelbild: Sachsentor in Hamburg-Bergedorf, Foto: Michael ZapfBilder: mediaserver.hamburg.de/S. Schwarze (Seite 8), mediaserver.hamburg.de/C. Spahrbier (Seite 15),mediaserver.hamburg.de/Hegeler (Seite 18), UlrichPerrey (Seite 19)Grafiken: Michael HolfelderHerstellung: Wertdruck GmbH & Co. KG, Hamburg

August 2013

Page 5: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

In Hamburg gilt seit 2007 ein neues Ladenöffnungs-gesetz. Es verschafft dem Einzelhandel größere Ent-scheidungsspielräume als der frühere Gesetzesrahmen.Seitdem können Einzelhändler ihre Geschäfte an Werk-tagen rund um die Uhr öffnen; zudem sieht das Gesetzbis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr vor.

Schon bald nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzesnutzte der Einzelhandel die Chance zu längeren Öffnungszeiten. Vor allem im Lebensmittelhandel, aberauch in den innenstadtnahen Quartieren bleiben vieleGeschäfte in den Abendstunden länger geöffnet. Fürviele Kunden ist dieser Service längst zu einer Selbst-verständlichkeit geworden.

In der Praxis hat sich das Ladenöffnungsgesetz imWesentlichen bewährt. Der Hamburger Einzelhandelsollte aber die Chance erhalten, an einem Sonntag inder Vorweihnachtszeit zu öffnen. Auch sollten dieBezirke künftig einen verkaufsoffenen Sonntag pro

Jahr frei wählen können. Hierzu bedarf es einer Geset-zesnovelle. Dabei soll es auch in Zukunft bei maximalvier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr bleiben.

Gerade in jüngster Zeit konnte der Onlinehandel deutliche Umsatzzuwächse verbuchen. Dem wird derstationäre Einzelhandel nur begegnen können, wenner seinen Kunden einen umfassenden Service anbietet.Bürgerschaft und Senat sind aufgefordert, hierfür dieentsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Handelskammer Hamburg

Fritz Horst Melsheimer Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz

Präses Hauptgeschäftsführer

Vorwort

Page 6: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10
Page 7: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

5

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

1 Zusammenfassung 7

2 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz – eine kritische Zwischenbilanz 8

2.1 Die wichtigsten Regelungen des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes 82.2 Das Ladenöffnungsgesetz in der Praxis 92.3 Der Hamburger Einzelhandel im Wettbewerb der Metropolen 142.4 Verkaufsoffene Sonntage in den Hamburger Bezirken 162.5 Wochenmärkte – wichtige Attraktion für die Bezirks- und Stadtteilzentren 182.6 Kioske – wichtige Nahversorger in den Quartieren 182.7 Verkaufsoffene Sonntage – wer entscheidet? 19

3 Serviceangebote unserer Handelskammer Hamburg 20

Inhaltsverzeichnis

Page 8: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10
Page 9: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

7

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz hat sich imGrundsatz bewährt. Die Regelungen zu den verkaufs-offenen Sonntagen müssen jedoch überprüft werden.

Dabei sollte die Gesamtzahl von vier verkaufsoffenenSonntagen pro Jahr unverändert bleiben.

Den Hamburger Einzelhandelim Wettbewerb der Metropolen stärken

In einigen Städten sind einzelne verkaufsoffene Sonn-tage in der Adventszeit möglich. Um zu verhindern,dass der Hamburger Einzelhandel im Städtewettbe-werb zurückfällt, fordern wir, dass der erste Sonntagim Dezember als verkaufsoffener Sonntag festgesetztwerden kann.

Ein verkaufsoffener Sonntagfür die Bezirke

Die Hamburger Bezirke sollten mehr Flexibilität bei derFestlegung der verkaufsoffenen Sonntage erhalten.Hierzu regen wir an, dass der Senat pro Jahr drei ein-heitlich für ganz Hamburg geltende verkaufsoffeneSonntage verbindlich festsetzt, und dass jeder einzelneBezirk einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag indi-viduell festlegen kann. Hierfür kann der Bezirk aus dreimöglichen Sonntagen auswählen, die vom Senatbestimmt werden.

Wochenmärkte auch an verkaufs-offenen Sonntagen ermöglichen

Wochenmärkte sollten auch an verkaufsoffenen Sonn-tagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfin-den können. Hierzu regen wir an, dass auch privateBetreiber in dieser Zeit Wochenmärkte veranstaltenkönnen.

Kioske sollten auchsonn- und feiertags öffnen dürfen

Kioske mit maximal 25 Quadratmeter Verkaufsflächesollten auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werdenkönnen, um ihre Funktion als Nahversorger zu stärken.

Die Entscheidungsprozessevereinfachen

Im Sinne zügiger Entscheidungsprozesse plädieren wirdafür, dass die drei einheitlich für ganz Hamburg gel-tenden verkaufsoffenen Sonntage durch Rechtsver-ordnung des Senats festgelegt werden.

1 Zusammenfassung

Page 10: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

8

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

Mit der Föderalismusreform traten am 1. September2006 die umfangreichsten Änderungen des Grundge-setzes seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschlandin Kraft. Sie verschafften den Ländern neue ausschließ-liche Gesetzgebungskompetenzen.

Hamburg machte davon rasch Gebrauch und erarbei-tete unter anderem das Hamburgische Ladenöffnungs-gesetz, das am 22. Dezember 2006 von der Bürger-schaft beschlossen und am 1. Januar 2007 in Kraft trat.Es ersetzte das Ladenschlussgesetz des Bundes.

2.1 Die wichtigsten Regelungen desHamburgischen Ladenöffnungsgesetzes

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz, das seit dem1. Januar 2007 gilt, brachte eine deutliche Liberalisie-rung. Die wichtigsten Regelungen sind:

• An Werktagen (Montag bis Samstag) kann der Ein-zelhandel seine Geschäfte ohne Einschränkungenöffnen (6 x 24).

2 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz – eine kritische Zwischenbilanz

Die Colonnaden in der Hamburger Innenstadt

Page 11: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

9

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

1900

1919

1957

1989

1996

2007*

0 5 6 7 10 18 19 20 21 22 24 Uhr

© Handelskammer Hamburg 2013

Gesetzliche Öffnungszeiten Gesetzliche Schließzeiten genereller Trend

* Hamburg ** langer Donnerstag

21.00 Uhr

19.00 Uhr

18.30 Uhr

20.00 Uhr

20.30 Uhr**

Das Ladenöffnungsgesetz – Rückblick und aktuelle gesetzliche Regelung

In Deutschland (seit 1990) und in Hamburg (seit 2007) – Montag bis Freitag

2.2 Das Ladenöffnungsgesetzin der Praxis

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz bietet den Ein-zelhändlern einen wesentlich weiter gesteckten recht -lichen Rahmen als das bis dahin gültige Bundesgesetz.

Schon bald nutzten die Einzelhändler den neuen Hand-lungsrahmen, den das neue Gesetz ihnen eröffnete:

• In den innenstadtnahen Quartieren wie dem Schan-zenviertel, dem Karolinenviertel oder in St. Georg(den sogenannten „Szenevierteln“) boten einige Einzelhändler ihren Kunden längere Öffnungszeitenin den Abendstunden. In diesen Quartieren entschie-den sich vor allem die Einzelhändler mit neuen,innovativen Konzepten, ihre Läden morgens erstspäter und abends länger zu öffnen.

• An vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr dürfenEinzelhandelsgeschäfte für maximal fünf Stundenöffnen. Während der Adventszeit und im Dezembersind verkaufsoffene Sonntage nicht zulässig.

• Verkaufsoffene Sonntage gelten einheitlich für ganzHamburg.

Bei einer Betrachtung der früheren Ladenschluss -gesetze zeigt sich, dass die Öffnungszeiten im Einzel-handel in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundertszunehmend restriktiv geregelt wurden, bis 1957 dasjahrzehntelang gültige Bundesladenschlussgesetz inKraft trat. Danach mussten alle Geschäfte montags bisfreitags um 18.30 Uhr schließen. Erst 1989 wurde mitdem „langen Donnerstag“ eine erste Liberalisierungzugelassen. Ab 1996 konnten die Geschäfte werktagsbis 20 Uhr öffnen.

Page 12: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

Quelle: Erhebungen der Handelskammer Hamburg, des Citymanagements Harburg und des BID Tibarg

Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel

in ausgewählten Hamburger Quartieren

0 % bis 25 %26 % bis 50 %51 % bis 60 %61 % bis 70 %71 % bis 80 %81 % bis 90 %91 % bis 95 %96 % bis 100 %

Anteil der Unternehmen,

die zwischen 6 Uhr und 24 Uhr

geöffnet haben (in Prozent)

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

02

1038939698837772524917

97441

04

144996999996999898965912

4221

n = 81

Harburg Mo–Fr Sa

6– 7– 8– 9–1

10–1 11–1 12–1 13–1 14–1 15–1 16–1 17–1 18–1 19–2 20–2 21–2 22–2 23–2

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

09

4066818384621919171710

99900

210347991

100975995

100100100

1777700

n = 58

Rissen Mo–Fr Sa

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

005

479898989267645250

985000

009

4159

100100100100100100100

7747

0000

n = 64

Tibarg Mo–Fr Sa

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

4131829699596958984716740291811

42

71322314267939393

100100100

824515

500

n = 55

Lange Reihe Mo–Fr Sa

Page 13: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

© Handelskammer Hamburg 2013

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

0000

94100100100100

99939015

70000

0001

93100100100100100100100

9470000

n = 71

Neuer Wall Mo–Fr Sa

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

006

22100100100100100100100100100

8911

000

03

111797

100100100100100100100100100

11000

n = 36

Spitalerstraße Mo–Fr Sa

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

00

1432

100100100

97908678764731

5522

00

1332

100100100100100100100

989048

5522

n = 60 (Mo–Fr)n = 59 (Sa)

Wandsbek Markt Mo–Fr Sa

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

25

122783

100100

886859322712

72200

25

1534809898

100100100100100

8322

2200

n = 41

Mühlenkamp Mo–Fr Sa

6–7 7–8 8–9 9–10

10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24

000

116087918987874031

770000

027

2262

100100100100100100

936413

2200

n = 45

Colonnaden Mo–Fr Sa

Page 14: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

0 6 8 10 20 22 24 Uhr

© Handelskammer Hamburg 2013

Gesetzliche Öffnungszeiten Tatsächliche Öffnungszeiten ein Teil der Zentren bzw. Geschäfte an bestimmten Tagen

Innenstadt

Individuelle Konzepte in innenstadtnahen Quartieren

Stadtteilzentren

Einkaufszentren

Lebensmittel-Vollsortimenter

Discounter

Fachmärkte

12

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

• Der Lebensmittel-Einzelhandel erweiterte seine Öff-nungszeiten in den Abendstunden. Die Trendsetterwaren die Discounter, inzwischen sind aber auchviele Vollsortimenter deren Beispiel gefolgt. In vielenHamburger Stadtteilen gibt es inzwischen Ge schäf -te, die bis 21 oder 22 Uhr oder sogar bis Mitternachtgeöffnet haben.

• In der Innenstadt hat sich bei der Mehrzahl der Un -ternehmen die Öffnung bis 20 Uhr durchgesetzt. Da -rüber hinaus bieten einige Händler – gerade auch inder Spitalerstraße und in der Mönckebergstraße –ihren Kunden die Möglichkeit, donnerstags und frei-tags bis 21 Uhr einzukaufen. In der Vorweihnachts-zeit bleiben viele Geschäfte, vor allem in der zweitenWochenhälfte, bis 22 Uhr geöffnet.

• In den meisten Einkaufszentren gelten einheitlicheÖffnungszeiten von 9.30 oder 10.00 Uhr bis 20.00

Uhr an allen Werktagen. Hier haben nur wenige Einzelhandelsbetriebe morgens früher (Kioske,Tabak- und Zeitschriftenhandel) oder abends länger(Apotheken) geöffnet.

In den Stadtteilzentren haben sich demgegenüber dieÖffnungszeiten seit dem Inkrafttreten des neuenLadenöffnungsgesetzes kaum geändert. Hier schließennach wie vor die meisten Geschäfte montags bis frei-tags um 18.30 oder 19.00 Uhr. Eine Ausnahme bildet,wie dargestellt, der Lebensmittel-Einzelhandel.

Der Trend zu längeren Öffnungszeiten im Einzelhandeldürfte weiter anhalten, denn der stationäre Handelsteht zunehmend im Wettbewerb mit dem Onlinehan-del, der immer breitere Sortimente anbietet. Angesichtsder technologischen und logistischen Möglichkeitenkann heute jede Handelsware jeden Kunden jederzeitan (fast) jedem Ort erreichen.

Die aktuelle Praxis der Ladenöffnungszeiten im Überblick

Montag bis Freitag

Page 15: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

13

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

Mit dem Onlinehandel geht eine Entörtlichung des Verkaufens einher. Mit dem drohenden Verlust oderdem Ausdünnen dieser „Orte“ können auch sozialeFunktionen des Einzelhandels wie der nachbarschaft-liche „Klönschnack“ empfindlich leiden. Die Laden -öffnungszeiten entscheiden daher maßgeblich mitdarüber, in welchem Maße der stationäre Handel – dieWertschöpfung vor Ort – partizipieren kann.

Ladenöffnungsgesetz – im Grundsatz bewährt

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz hat

sich im Grundsatz bewährt. Die Regelungen zu

den verkaufsoffenen Sonntagen müssen jedoch

überprüft werden (vgl. Seiten 14 bis 19).

POSITION

Ladenöffnungszeiten aus volkswirtschaftlicher

Perspektive

Jeder Einzelhändler nimmt bei der Festlegung der Laden-

öffnungszeiten eine betriebswirtschaftliche Abwägung

vor:

• Längere Öffnungszeiten lassen höhere Umsätze und

damit höhere Gewinne erwarten.

• Sie verursachen höhere Kosten, insbesondere

Personal- und Energiekosten, und sie erfordern diffe-

renzierte Personaleinsatzpläne.

Einzelne Unternehmen konnten die Erträge aufgrund der

verlängerten Öffnungszeiten deutlich verbessern. Viele

andere Unternehmen dürften aber lediglich die zusätz-

lichen Kosten wieder einspielen. Bei einer solchen

Bewertung ist aber zu berücksichtigen, dass ohne Ver-

änderungen bei den Ladenöffnungszeiten der Online-

handel möglicherweise noch deutlich stärkere Zuwächse

hätte verzeichnen können, als dies in den vergangenen

Jahren der Fall war.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht bedeuten längere Öff-

nungszeiten und solche, die stärker auf die Bedürfnisse

der Kunden ausgerichtet sind, für die Kunden einen

Wohlfahrtsgewinn. Aus stadtwirtschaftlicher Perspek-

tive ermöglichen flexiblere Öffnungszeiten insbesondere

in den touristisch frequentierten Quartieren höhere,

insbesondere auch von Touristen generierte Einzelhan-

delsumsätze. Dies betrifft in Hamburg vor allem die

Innenstadt, St. Georg, St. Pauli sowie das Karo- und das

Schanzenviertel.

Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

Die genannten Argumente gelten für Werktage ebenso

wie für Sonn- und Feiertage. Der Sonntag spielt jedoch

eine besondere Rolle als ein Tag, über den die meisten

Menschen frei verfügen können, an dem sie Abstand von

der Arbeit finden und an dem Familien und Freundes-

kreise sich verabreden können. Wären alle oder ein

großer Teil der Sonntage in einer so beschäftigungs -

intensiven Branche wie dem Einzelhandel normale

Arbeitstage, verlöre der Sonntag seine gesellschaftliche

Bedeutung.

Page 16: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

14

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

2.3 Der Hamburger Einzelhandel imWettbewerb der Metropolen

Für fast alle Einzelhandelsbranchen hat das Weih-nachtsgeschäft eine herausragende wirtschaftlicheBedeutung. Dies gilt besonders für Spielwarenhändlerund Juweliere, aber auch für Einzelhändler, die Kosme-tik, Bücher oder Unterhaltungselektronik anbieten.

Das Land Berlin hat dem Einzelhandel mit seinemLadenöffnungsgesetz die Möglichkeit eröffnet, in be sonderem Maße vom Weihnachtsgeschäft zu profi-tieren. Auch wenn das Bundesverfassungsgerichtinzwischen vier aufeinanderfolgende verkaufsoffeneAdventssonntage für unzulässig erklärt hat (BVerfG,1 BvR 2857/07 vom 1.12.2009), bietet das daraufhinnovellierte Berliner Ladenöffnungsgesetz doch immernoch eine vergleichsweise liberale Regelung:

• Acht, nicht unmittelbar aufeinander folgende ver-kaufsoffene Sonn- und Feiertage in ganz Berlin,davon zwei in der Adventszeit, die von der zustän-digen Senatsverwaltung festgelegt werden;

• Zwei weitere verkaufsoffene Sonn- und Feiertageaus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere Firmenjubiläen und Straßenfesten.

• An den verkaufsoffenen Adventssonntagen sindgerade in den touristisch interessanten Standortenwie in Berlin oder Dresden viele Einzelhandels -geschäfte geöffnet. Vor allem Berlin, das sich zu -nehmend als Shopping- und Tourismusmetropoleetabliert, entwickelt sich immer mehr zu einem ernstzu nehmenden Wettbewerber für Hamburg.

Die Attraktivität des Städtetourismus wird maßgeblichvon der Vielfalt und der Qualität der Besuchsanlässebestimmt. Das kulturelle, gastronomische und Frei -zeitangebot, aber auch die Shoppingmöglichkeitenzählen dazu. Folglich richten viele Städtetouristen undReisebusunternehmen ihre Reiseziele in der Vor -weihnachts zeit auch an den Ladenöffnungszeiten aus.In jenen Städten profitieren der Einzelhandel, aber

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sollte

daher wie folgt geändert werden:

§  8 Abs.  1 Satz  1 wird wie folgt formuliert:

Verkaufsstellen dürfen aus Anlass von beson -

deren Ereignissen an jährlich höchstens vier

nicht aufeinander folgenden Sonntagen geöffnet

sein, von denen höchstens einer ein Sonntag im

Dezember sein darf.

§  8 Abs.  1 Satz  6 wird wie folgt formuliert:

Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag,

Totensonntag sowie Feiertage im Sinne des

§ 2 Absatz 2 dürfen nicht freigegeben werden.

auch Hotels, die Gastronomie, kulturelle Einrichtungenund das Verkehrsgewerbe von der Kaufkraft der Städ-tetouristen.

Den Hamburger Einzelhandel im Wettbewerb

der Metropolen stärken

Um zu verhindern, dass der Hamburger Einzel-

handel im Wettbewerb der Metropolen zurück-

fällt, fordern wir, dass der erste Sonntag im

Dezember als verkaufsoffener Sonntag festge-

setzt werden kann.

Die Gesamtzahl von vier verkaufsoffenen Sonn-

tagen pro Jahr bleibt unverändert

POSITION

FORDERUNGEN

Page 17: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

15

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

Weihnachtsmarkt in der Hamburger Innenstadt

Land Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen Inkrafttreten

Berlin Insgesamt zehn Sonn- und Feiertage pro Jahr, darunter maximal zwei Adventssonn-

tage; zwei der zehn Sonntage können von den Unternehmern selbst festgelegt werden 23.10.2010

Mecklenburg- Maximal vier Sonntage pro Jahr; die Bäderregelung lässt an bestimmten Orten 02.07.2007/

Vorpommern weitere verkaufsoffene Sonntage zu 01.08.2010

Niedersachsen Maximal vier Sonn- und Feiertage pro Jahr, die Bäderregelung lässt an bestimmten

Orten weitere acht verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu 20.02.2009

Schleswig- Maximal vier Sonn- und Feiertage pro Jahr; die Bäderregelung lässt an bestimmten

Holstein Orten weitere verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu 01.12.2006

Übersicht: Gesetzliche Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntage in ausgewählten Ländern

Quelle: Ladenöffnungsgesetze der Länder, Zusammenstellung: Handelskammer Hamburg

Page 18: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

Stadtgebietbebaut mit Stadt- bzw. Bezirksgrenze

Hamburger Innenstadt

Bezirkszentren

Bezirksentlastungszentren

Stadtteilzentren

Innenstadtnahe Quartiere

© Handelskammer Hamburg 2013

Hamburger InnenstadttadtHammb

Bezirkszentrenezi

Bezirksentlastungszentrenksentlaastuun sz

StadtteilzentrenadtteilzenttrSt

Innenstadtnahe QuartiereQuartInnenstadtn

Rissen

BlankeneseOthmarschen

Neugraben

Harburg

Lurup Stellingen

Eidelstedt

Schnelsen

Niendorf

Altona

Osterstraße

HoheluftEppendorf

WinterhudeFuhlsbüttler Straße

Langenhorn

Fuhlsbüttel

City

WilhelmsburgBergedorf

Allermöhe

Billstedt

WandsbekHamburger Straße

Bramfeld

Farmsen

Rahlstedt

VolksdorfPoppenbüttel

Osdorf

1

1 Schanzenviertel2 Karolinenviertel3 Grindel4 St. Georg

23

4

Polyzentrisches Hamburg

2.4 Verkaufsoffene Sonntage in denHamburger Bezirken

Hamburg ist eine polyzentrische Metropole; neben derInnenstadt gibt es in der Hansestadt sieben Bezirks-und zahlreiche Stadtteilzentren, die zentrale Funktio-nen jeweils für mehrere Zehn- oder HunderttausendMenschen wahrnehmen. Sie sind die wirtschaftlicheBasis für zahlreiche mittelständische Unternehmen,und sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqua-lität Hamburgs.

16

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

Verkaufsoffene Sonntage erfordern nach dem Laden-öffnungsgesetz einen Anlass. Dies bedeutet für dieInteressengemeinschaften der Bezirks- und Stadtteil-zentren, dass sie einen erheblichen zeitlichen undfinanziellen Aufwand treiben müssen, um die verkaufs-offenen Sonntage vorzubereiten. Dies ist in kleinerenQuartieren wirtschaftlich nur vertretbar, wenn nicht

am selben Tag in allen anderen Hamburger Bezirkendie Ladengeschäfte geöffnet sind.

Dem kann das Ladenöffnungsgesetz begegnen, indemdie Festlegung eines der vier verkaufsoffenen Sonn-tage in die Entscheidung der einzelnen Bezirke gelegtwird, die hierfür von drei Sonntagen einen auswählenkönnten.

In ganz Hamburg gibt es bei diesem Verfahren höchs-tens sechs verschiedene verkaufsoffene Sonntage.

Jedes Geschäft kann wie bisher an maximal vier Sonn-tagen pro Jahr öffnen.

Wie bisher sollten die Hamburger Interessengemein-schaften und BID-Initiativen frühzeitig in den Ent-scheidungsprozess eingebunden werden.

Page 19: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

17

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

Ein verkaufsoffener Sonntag für die Bezirke

Die Hamburger Bezirke sollten mehr Flexibilität

bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage

erhalten. Hierzu regen wir an:

• Der Senat setzt pro Jahr drei einheitlich

für ganz Hamburg geltende verkaufsoffene

Sonntage verbindlich fest.

• Jeder einzelne Bezirk kann einen weiteren

verkaufsoffenen Sonntag individuell festlegen.

Hierfür kann er aus drei möglichen Sonntagen

auswählen, die vom Senat bestimmt werden.

POSITION

© Handelskammer Hamburg 2013

Altona

Bergedorf

Eimsbüttel

Hamburg-Mitte

Hamburg-Nord

Harburg

Wandsbek

Legende

Drei vom Senatverbindlich festgesetzteSonntage

Ein aus drei möglichen,von jedem einzelnen Bezirkindividuell festzusetzender Sonntag

1 aus 3

3

Ein verkaufsoffener Sonntag für die Bezirke

Mögliche Umsetzung in den Hamburger Bezirken

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sollte

daher wie folgt geändert werden:

§  8 Abs.  1 Satz  2 wird wie folgt formuliert:

Höchstens drei verkaufsoffene Sonntage werden

vom Senat oder den von ihm bestimmten Stellen

durch Rechtsverordnung freigegeben.

Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Satz ein-

gefügt: Höchstens ein verkaufsoffener Sonntag

wird von jeder Bezirksversammlung beschränkt

auf deren Bezirk durch Beschluss freigegeben.

Hierzu wählt jede Bezirksversammlung einen von

drei Terminen, welche der Senat allen Bezirken

gemeinsam durch Rechtsverordnung vorschlägt.

FORDERUNGEN

Page 20: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

18

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

2.5 Wochenmärkte – wichtigeAttraktion für die Bezirks- undStadtteilzentren

Die Wochenmärkte tragen vor allem mit ihrem umfas-senden Angebot an frischen Lebensmitteln wesentlichzur Attraktivität der Bezirks- und Stadtteilzentren bei.Sie ergänzen damit das Angebot des stationärenLebensmittelhandels und sind zugleich für viele Men-schen wichtige Kommunikationsorte.

Viele Wochenmarktbeschicker sind daran interessant,ihre Produkte auch an den verkaufsoffenen Sonntagenanbieten zu können.

Um dies zu ermöglichen, regen wir an, dass privateBetreiber die Möglichkeit erhalten, an verkaufsoffenenSonntagen in eigener Regie Wochenmärkte zu orga-nisieren. Dies sollte auch für Flächen gelten, auf denenan Werktagen bezirkliche Wochenmärkte stattfinden.

Wochenmärkte auch an verkaufsoffenen

Sonntagen ermöglichen

Wochenmärkte sollten auch an verkaufsoffenen

Sonntagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00

Uhr stattfinden können. Hierzu regen wir an,

dass private Betreiber die Möglichkeit erhalten,

in dieser Zeit Wochenmärkte zu veranstalten –

auch auf Flächen, auf denen an Werktagen

bezirkliche Wochenmärkte stattfinden.

POSITION

Bringen Farbe in die Stadt: Wochenmärkte

2.6 Kioske – Nahversorgerin den Quartieren

Gerade in der inneren Stadt gibt es eine Vielzahl vonKiosken, die ein kleines Lebensmittelsortiment, Ge -tränke und Süßigkeiten sowie Zeitungen, Zeitschriftenund Tabak anbieten.

Für Kioske gelten die gleichen gesetzlichen Regelungenwie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte. Sie dürfenan Sonn- und Feiertagen (außer an verkaufsoffenenSonntagen) nicht öffnen.

Trotzdem sind viele Kioske auch sonn- und feiertagsgeöffnet, denn an diesen Tagen erwirtschaften ihreBetreiber maßgebliche, für das Überleben des Betriebshäufig unverzichtbare Umsatzanteile. Zudem übernehmensie in den Quartieren eine wichtige Nahversorgungs-funktion. Wir regen daher an, diese in vielen Quartierenzu beobachtende Praxis auch im Gesetz zu verankern.

Eine solche Regelung sollte jedoch auf Kioske mitmaximal 25 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränktwerden, um eine Wettbewerbsverzerrung im Verhältniszu den Lebensmittel-Vollsortimentern oder -Discoun-tern auszuschließen.

Page 21: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

19

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

Kioske - wichtige Nahversorger in den Quartieren

Kioske sollten auch sonn- und feiertags

öffnen dürfen

Kioske mit maximal 25 Quadratmeter Verkaufs-

fläche sollten auch an Sonn- und Feiertagen

geöffnet werden können, um die Nahversorgung

in den Quartieren zu stärken.

POSITION

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sollte

wie folgt geändert werden:

§ 6 erhält den Titel „Verkauf in Kiosken und

Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feier-

tagen“.

In § 6 wird ein neuer Abs. 2 eingefügt: Verkaufs-

stellen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 25 Qua-

dratmetern (Kioske und andere Verkaufsstellen)

dürfen an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt,

am 24. Dezember nur bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 6 Abs. 3 Satz 2 [neu] bleibt unberührt.

Die Nummerierung der weiteren Absätze wird

entsprechend angepasst.

FORDERUNGEN

Die Entscheidungsprozesse vereinfachen

Im Sinne zügiger Entscheidungsprozesse plädie-

ren wir dafür, dass die drei einheitlich für ganz

Hamburg geltenden verkaufsoffenen Sonntage

durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt

werden.

POSITION

2.7 Verkaufsoffene Sonntage –wer entscheidet?

An der Entscheidung über verkaufsoffene Sonntagesind bisher die zuständige Fachbehörde, die Bezirks-ämter und die Bezirksversammlungen beteiligt. Dieshatte nach Inkrafttreten des Hamburgischen Laden-öffnungsgesetzes zunächst zu langwierigen Entschei-dungsprozessen geführt.

Zwar hat sich der Entscheidungsprozess inzwischendeutlich beschleunigt, das Verfahren nimmt aberwegen der vielen Beteiligten noch immer zu viel Zeitin Anspruch.

Eine Gesetzesänderung ist hierfür nicht erforderlich.Die Änderung kann auf dem Verordnungswege umge-setzt werden.

Page 22: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

20

Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013

Unsere Handelskammer Hamburg informiert regel -mäßig über die Regelungen zu Ladenöffnungszeitenund über andere für die Wirtschaft relevante Gesetzeund Verordnungen.

Praxistipps für den Handel, darunter auch aktuelleInformationen über Ladenöffnungszeiten, finden Sieim Internet unter www.hk24.de/handel.

Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz und die Ver-ordnungen zum Ladenöffnungsgesetz:www.hk24.de, Dokument Nr. 22191

Verkaufsoffene Sonntage:www.hk24.de, Dokument Nr. 15400

Außerdem bieten wir Ihnen einen E-Mail-Newsletterzu verkaufsoffenen Sonntagen.

Nähere Informationen:Handelskammer HamburgAbteilung HandelTel. 040 36138-788E-Mail: [email protected]

3 Service unserer Handelskammer Hamburg

Page 23: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10
Page 24: ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL€¦ · 5 47 98 98 98 92 67 64 52 50 9 8 5 0 0 0 0 0 9 41 59 100 100 100 100 100 100 100 77 47 0 0 0 0 n = 64 Tibarg Mo–Fr Sa 6–7 7–8 8–9 9–10

Weitere Informationen und die Broschüre zum Download finden Sie im Netz.