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ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL
STANDPUNKTE
ÖFFNUNGSZEITEN IM EINZELHANDEL
Herausgeber:Handelskammer Hamburg | Adolphsplatz 1 | 20457 HamburgPostfach 11 14 49 | 20414 Hamburg | Telefon 040 36138-138Fax 040 36138-401 | [email protected] | www.hk24.de
Bearbeitung:Geschäftsbereich Existenzgründung & UnternehmensförderungHeiner Schote, Michael KuhlmannTelefon 040 36138-277Fax 040 36138-299
Titelbild: Sachsentor in Hamburg-Bergedorf, Foto: Michael ZapfBilder: mediaserver.hamburg.de/S. Schwarze (Seite 8), mediaserver.hamburg.de/C. Spahrbier (Seite 15),mediaserver.hamburg.de/Hegeler (Seite 18), UlrichPerrey (Seite 19)Grafiken: Michael HolfelderHerstellung: Wertdruck GmbH & Co. KG, Hamburg
August 2013
In Hamburg gilt seit 2007 ein neues Ladenöffnungs-gesetz. Es verschafft dem Einzelhandel größere Ent-scheidungsspielräume als der frühere Gesetzesrahmen.Seitdem können Einzelhändler ihre Geschäfte an Werk-tagen rund um die Uhr öffnen; zudem sieht das Gesetzbis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr vor.
Schon bald nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzesnutzte der Einzelhandel die Chance zu längeren Öffnungszeiten. Vor allem im Lebensmittelhandel, aberauch in den innenstadtnahen Quartieren bleiben vieleGeschäfte in den Abendstunden länger geöffnet. Fürviele Kunden ist dieser Service längst zu einer Selbst-verständlichkeit geworden.
In der Praxis hat sich das Ladenöffnungsgesetz imWesentlichen bewährt. Der Hamburger Einzelhandelsollte aber die Chance erhalten, an einem Sonntag inder Vorweihnachtszeit zu öffnen. Auch sollten dieBezirke künftig einen verkaufsoffenen Sonntag pro
Jahr frei wählen können. Hierzu bedarf es einer Geset-zesnovelle. Dabei soll es auch in Zukunft bei maximalvier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr bleiben.
Gerade in jüngster Zeit konnte der Onlinehandel deutliche Umsatzzuwächse verbuchen. Dem wird derstationäre Einzelhandel nur begegnen können, wenner seinen Kunden einen umfassenden Service anbietet.Bürgerschaft und Senat sind aufgefordert, hierfür dieentsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.
Handelskammer Hamburg
Fritz Horst Melsheimer Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz
Präses Hauptgeschäftsführer
Vorwort
5
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
1 Zusammenfassung 7
2 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz – eine kritische Zwischenbilanz 8
2.1 Die wichtigsten Regelungen des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes 82.2 Das Ladenöffnungsgesetz in der Praxis 92.3 Der Hamburger Einzelhandel im Wettbewerb der Metropolen 142.4 Verkaufsoffene Sonntage in den Hamburger Bezirken 162.5 Wochenmärkte – wichtige Attraktion für die Bezirks- und Stadtteilzentren 182.6 Kioske – wichtige Nahversorger in den Quartieren 182.7 Verkaufsoffene Sonntage – wer entscheidet? 19
3 Serviceangebote unserer Handelskammer Hamburg 20
Inhaltsverzeichnis
7
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz hat sich imGrundsatz bewährt. Die Regelungen zu den verkaufs-offenen Sonntagen müssen jedoch überprüft werden.
Dabei sollte die Gesamtzahl von vier verkaufsoffenenSonntagen pro Jahr unverändert bleiben.
Den Hamburger Einzelhandelim Wettbewerb der Metropolen stärken
In einigen Städten sind einzelne verkaufsoffene Sonn-tage in der Adventszeit möglich. Um zu verhindern,dass der Hamburger Einzelhandel im Städtewettbe-werb zurückfällt, fordern wir, dass der erste Sonntagim Dezember als verkaufsoffener Sonntag festgesetztwerden kann.
Ein verkaufsoffener Sonntagfür die Bezirke
Die Hamburger Bezirke sollten mehr Flexibilität bei derFestlegung der verkaufsoffenen Sonntage erhalten.Hierzu regen wir an, dass der Senat pro Jahr drei ein-heitlich für ganz Hamburg geltende verkaufsoffeneSonntage verbindlich festsetzt, und dass jeder einzelneBezirk einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag indi-viduell festlegen kann. Hierfür kann der Bezirk aus dreimöglichen Sonntagen auswählen, die vom Senatbestimmt werden.
Wochenmärkte auch an verkaufs-offenen Sonntagen ermöglichen
Wochenmärkte sollten auch an verkaufsoffenen Sonn-tagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfin-den können. Hierzu regen wir an, dass auch privateBetreiber in dieser Zeit Wochenmärkte veranstaltenkönnen.
Kioske sollten auchsonn- und feiertags öffnen dürfen
Kioske mit maximal 25 Quadratmeter Verkaufsflächesollten auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werdenkönnen, um ihre Funktion als Nahversorger zu stärken.
Die Entscheidungsprozessevereinfachen
Im Sinne zügiger Entscheidungsprozesse plädieren wirdafür, dass die drei einheitlich für ganz Hamburg gel-tenden verkaufsoffenen Sonntage durch Rechtsver-ordnung des Senats festgelegt werden.
1 Zusammenfassung
8
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
Mit der Föderalismusreform traten am 1. September2006 die umfangreichsten Änderungen des Grundge-setzes seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschlandin Kraft. Sie verschafften den Ländern neue ausschließ-liche Gesetzgebungskompetenzen.
Hamburg machte davon rasch Gebrauch und erarbei-tete unter anderem das Hamburgische Ladenöffnungs-gesetz, das am 22. Dezember 2006 von der Bürger-schaft beschlossen und am 1. Januar 2007 in Kraft trat.Es ersetzte das Ladenschlussgesetz des Bundes.
2.1 Die wichtigsten Regelungen desHamburgischen Ladenöffnungsgesetzes
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz, das seit dem1. Januar 2007 gilt, brachte eine deutliche Liberalisie-rung. Die wichtigsten Regelungen sind:
• An Werktagen (Montag bis Samstag) kann der Ein-zelhandel seine Geschäfte ohne Einschränkungenöffnen (6 x 24).
2 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz – eine kritische Zwischenbilanz
Die Colonnaden in der Hamburger Innenstadt
9
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
1900
1919
1957
1989
1996
2007*
0 5 6 7 10 18 19 20 21 22 24 Uhr
© Handelskammer Hamburg 2013
Gesetzliche Öffnungszeiten Gesetzliche Schließzeiten genereller Trend
* Hamburg ** langer Donnerstag
21.00 Uhr
19.00 Uhr
18.30 Uhr
20.00 Uhr
20.30 Uhr**
Das Ladenöffnungsgesetz – Rückblick und aktuelle gesetzliche Regelung
In Deutschland (seit 1990) und in Hamburg (seit 2007) – Montag bis Freitag
2.2 Das Ladenöffnungsgesetzin der Praxis
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz bietet den Ein-zelhändlern einen wesentlich weiter gesteckten recht -lichen Rahmen als das bis dahin gültige Bundesgesetz.
Schon bald nutzten die Einzelhändler den neuen Hand-lungsrahmen, den das neue Gesetz ihnen eröffnete:
• In den innenstadtnahen Quartieren wie dem Schan-zenviertel, dem Karolinenviertel oder in St. Georg(den sogenannten „Szenevierteln“) boten einige Einzelhändler ihren Kunden längere Öffnungszeitenin den Abendstunden. In diesen Quartieren entschie-den sich vor allem die Einzelhändler mit neuen,innovativen Konzepten, ihre Läden morgens erstspäter und abends länger zu öffnen.
• An vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr dürfenEinzelhandelsgeschäfte für maximal fünf Stundenöffnen. Während der Adventszeit und im Dezembersind verkaufsoffene Sonntage nicht zulässig.
• Verkaufsoffene Sonntage gelten einheitlich für ganzHamburg.
Bei einer Betrachtung der früheren Ladenschluss -gesetze zeigt sich, dass die Öffnungszeiten im Einzel-handel in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundertszunehmend restriktiv geregelt wurden, bis 1957 dasjahrzehntelang gültige Bundesladenschlussgesetz inKraft trat. Danach mussten alle Geschäfte montags bisfreitags um 18.30 Uhr schließen. Erst 1989 wurde mitdem „langen Donnerstag“ eine erste Liberalisierungzugelassen. Ab 1996 konnten die Geschäfte werktagsbis 20 Uhr öffnen.
Quelle: Erhebungen der Handelskammer Hamburg, des Citymanagements Harburg und des BID Tibarg
Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel
in ausgewählten Hamburger Quartieren
0 % bis 25 %26 % bis 50 %51 % bis 60 %61 % bis 70 %71 % bis 80 %81 % bis 90 %91 % bis 95 %96 % bis 100 %
Anteil der Unternehmen,
die zwischen 6 Uhr und 24 Uhr
geöffnet haben (in Prozent)
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
02
1038939698837772524917
97441
04
144996999996999898965912
4221
n = 81
Harburg Mo–Fr Sa
6– 7– 8– 9–1
10–1 11–1 12–1 13–1 14–1 15–1 16–1 17–1 18–1 19–2 20–2 21–2 22–2 23–2
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
09
4066818384621919171710
99900
210347991
100975995
100100100
1777700
n = 58
Rissen Mo–Fr Sa
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
005
479898989267645250
985000
009
4159
100100100100100100100
7747
0000
n = 64
Tibarg Mo–Fr Sa
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
4131829699596958984716740291811
42
71322314267939393
100100100
824515
500
n = 55
Lange Reihe Mo–Fr Sa
© Handelskammer Hamburg 2013
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
0000
94100100100100
99939015
70000
0001
93100100100100100100100
9470000
n = 71
Neuer Wall Mo–Fr Sa
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
006
22100100100100100100100100100
8911
000
03
111797
100100100100100100100100100
11000
n = 36
Spitalerstraße Mo–Fr Sa
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
00
1432
100100100
97908678764731
5522
00
1332
100100100100100100100
989048
5522
n = 60 (Mo–Fr)n = 59 (Sa)
Wandsbek Markt Mo–Fr Sa
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
25
122783
100100
886859322712
72200
25
1534809898
100100100100100
8322
2200
n = 41
Mühlenkamp Mo–Fr Sa
6–7 7–8 8–9 9–10
10–11 11–12 12–13 13–14 14–15 15–16 16–17 17–18 18–19 19–20 20–21 21–22 22–23 23–24
000
116087918987874031
770000
027
2262
100100100100100100
936413
2200
n = 45
Colonnaden Mo–Fr Sa
0 6 8 10 20 22 24 Uhr
© Handelskammer Hamburg 2013
Gesetzliche Öffnungszeiten Tatsächliche Öffnungszeiten ein Teil der Zentren bzw. Geschäfte an bestimmten Tagen
Innenstadt
Individuelle Konzepte in innenstadtnahen Quartieren
Stadtteilzentren
Einkaufszentren
Lebensmittel-Vollsortimenter
Discounter
Fachmärkte
12
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
• Der Lebensmittel-Einzelhandel erweiterte seine Öff-nungszeiten in den Abendstunden. Die Trendsetterwaren die Discounter, inzwischen sind aber auchviele Vollsortimenter deren Beispiel gefolgt. In vielenHamburger Stadtteilen gibt es inzwischen Ge schäf -te, die bis 21 oder 22 Uhr oder sogar bis Mitternachtgeöffnet haben.
• In der Innenstadt hat sich bei der Mehrzahl der Un -ternehmen die Öffnung bis 20 Uhr durchgesetzt. Da -rüber hinaus bieten einige Händler – gerade auch inder Spitalerstraße und in der Mönckebergstraße –ihren Kunden die Möglichkeit, donnerstags und frei-tags bis 21 Uhr einzukaufen. In der Vorweihnachts-zeit bleiben viele Geschäfte, vor allem in der zweitenWochenhälfte, bis 22 Uhr geöffnet.
• In den meisten Einkaufszentren gelten einheitlicheÖffnungszeiten von 9.30 oder 10.00 Uhr bis 20.00
Uhr an allen Werktagen. Hier haben nur wenige Einzelhandelsbetriebe morgens früher (Kioske,Tabak- und Zeitschriftenhandel) oder abends länger(Apotheken) geöffnet.
In den Stadtteilzentren haben sich demgegenüber dieÖffnungszeiten seit dem Inkrafttreten des neuenLadenöffnungsgesetzes kaum geändert. Hier schließennach wie vor die meisten Geschäfte montags bis frei-tags um 18.30 oder 19.00 Uhr. Eine Ausnahme bildet,wie dargestellt, der Lebensmittel-Einzelhandel.
Der Trend zu längeren Öffnungszeiten im Einzelhandeldürfte weiter anhalten, denn der stationäre Handelsteht zunehmend im Wettbewerb mit dem Onlinehan-del, der immer breitere Sortimente anbietet. Angesichtsder technologischen und logistischen Möglichkeitenkann heute jede Handelsware jeden Kunden jederzeitan (fast) jedem Ort erreichen.
Die aktuelle Praxis der Ladenöffnungszeiten im Überblick
Montag bis Freitag
13
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
Mit dem Onlinehandel geht eine Entörtlichung des Verkaufens einher. Mit dem drohenden Verlust oderdem Ausdünnen dieser „Orte“ können auch sozialeFunktionen des Einzelhandels wie der nachbarschaft-liche „Klönschnack“ empfindlich leiden. Die Laden -öffnungszeiten entscheiden daher maßgeblich mitdarüber, in welchem Maße der stationäre Handel – dieWertschöpfung vor Ort – partizipieren kann.
Ladenöffnungsgesetz – im Grundsatz bewährt
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz hat
sich im Grundsatz bewährt. Die Regelungen zu
den verkaufsoffenen Sonntagen müssen jedoch
überprüft werden (vgl. Seiten 14 bis 19).
POSITION
Ladenöffnungszeiten aus volkswirtschaftlicher
Perspektive
Jeder Einzelhändler nimmt bei der Festlegung der Laden-
öffnungszeiten eine betriebswirtschaftliche Abwägung
vor:
• Längere Öffnungszeiten lassen höhere Umsätze und
damit höhere Gewinne erwarten.
• Sie verursachen höhere Kosten, insbesondere
Personal- und Energiekosten, und sie erfordern diffe-
renzierte Personaleinsatzpläne.
Einzelne Unternehmen konnten die Erträge aufgrund der
verlängerten Öffnungszeiten deutlich verbessern. Viele
andere Unternehmen dürften aber lediglich die zusätz-
lichen Kosten wieder einspielen. Bei einer solchen
Bewertung ist aber zu berücksichtigen, dass ohne Ver-
änderungen bei den Ladenöffnungszeiten der Online-
handel möglicherweise noch deutlich stärkere Zuwächse
hätte verzeichnen können, als dies in den vergangenen
Jahren der Fall war.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht bedeuten längere Öff-
nungszeiten und solche, die stärker auf die Bedürfnisse
der Kunden ausgerichtet sind, für die Kunden einen
Wohlfahrtsgewinn. Aus stadtwirtschaftlicher Perspek-
tive ermöglichen flexiblere Öffnungszeiten insbesondere
in den touristisch frequentierten Quartieren höhere,
insbesondere auch von Touristen generierte Einzelhan-
delsumsätze. Dies betrifft in Hamburg vor allem die
Innenstadt, St. Georg, St. Pauli sowie das Karo- und das
Schanzenviertel.
Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
Die genannten Argumente gelten für Werktage ebenso
wie für Sonn- und Feiertage. Der Sonntag spielt jedoch
eine besondere Rolle als ein Tag, über den die meisten
Menschen frei verfügen können, an dem sie Abstand von
der Arbeit finden und an dem Familien und Freundes-
kreise sich verabreden können. Wären alle oder ein
großer Teil der Sonntage in einer so beschäftigungs -
intensiven Branche wie dem Einzelhandel normale
Arbeitstage, verlöre der Sonntag seine gesellschaftliche
Bedeutung.
14
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
2.3 Der Hamburger Einzelhandel imWettbewerb der Metropolen
Für fast alle Einzelhandelsbranchen hat das Weih-nachtsgeschäft eine herausragende wirtschaftlicheBedeutung. Dies gilt besonders für Spielwarenhändlerund Juweliere, aber auch für Einzelhändler, die Kosme-tik, Bücher oder Unterhaltungselektronik anbieten.
Das Land Berlin hat dem Einzelhandel mit seinemLadenöffnungsgesetz die Möglichkeit eröffnet, in be sonderem Maße vom Weihnachtsgeschäft zu profi-tieren. Auch wenn das Bundesverfassungsgerichtinzwischen vier aufeinanderfolgende verkaufsoffeneAdventssonntage für unzulässig erklärt hat (BVerfG,1 BvR 2857/07 vom 1.12.2009), bietet das daraufhinnovellierte Berliner Ladenöffnungsgesetz doch immernoch eine vergleichsweise liberale Regelung:
• Acht, nicht unmittelbar aufeinander folgende ver-kaufsoffene Sonn- und Feiertage in ganz Berlin,davon zwei in der Adventszeit, die von der zustän-digen Senatsverwaltung festgelegt werden;
• Zwei weitere verkaufsoffene Sonn- und Feiertageaus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere Firmenjubiläen und Straßenfesten.
• An den verkaufsoffenen Adventssonntagen sindgerade in den touristisch interessanten Standortenwie in Berlin oder Dresden viele Einzelhandels -geschäfte geöffnet. Vor allem Berlin, das sich zu -nehmend als Shopping- und Tourismusmetropoleetabliert, entwickelt sich immer mehr zu einem ernstzu nehmenden Wettbewerber für Hamburg.
Die Attraktivität des Städtetourismus wird maßgeblichvon der Vielfalt und der Qualität der Besuchsanlässebestimmt. Das kulturelle, gastronomische und Frei -zeitangebot, aber auch die Shoppingmöglichkeitenzählen dazu. Folglich richten viele Städtetouristen undReisebusunternehmen ihre Reiseziele in der Vor -weihnachts zeit auch an den Ladenöffnungszeiten aus.In jenen Städten profitieren der Einzelhandel, aber
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sollte
daher wie folgt geändert werden:
§ 8 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt formuliert:
Verkaufsstellen dürfen aus Anlass von beson -
deren Ereignissen an jährlich höchstens vier
nicht aufeinander folgenden Sonntagen geöffnet
sein, von denen höchstens einer ein Sonntag im
Dezember sein darf.
§ 8 Abs. 1 Satz 6 wird wie folgt formuliert:
Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag,
Totensonntag sowie Feiertage im Sinne des
§ 2 Absatz 2 dürfen nicht freigegeben werden.
auch Hotels, die Gastronomie, kulturelle Einrichtungenund das Verkehrsgewerbe von der Kaufkraft der Städ-tetouristen.
Den Hamburger Einzelhandel im Wettbewerb
der Metropolen stärken
Um zu verhindern, dass der Hamburger Einzel-
handel im Wettbewerb der Metropolen zurück-
fällt, fordern wir, dass der erste Sonntag im
Dezember als verkaufsoffener Sonntag festge-
setzt werden kann.
Die Gesamtzahl von vier verkaufsoffenen Sonn-
tagen pro Jahr bleibt unverändert
POSITION
FORDERUNGEN
15
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
Weihnachtsmarkt in der Hamburger Innenstadt
Land Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen Inkrafttreten
Berlin Insgesamt zehn Sonn- und Feiertage pro Jahr, darunter maximal zwei Adventssonn-
tage; zwei der zehn Sonntage können von den Unternehmern selbst festgelegt werden 23.10.2010
Mecklenburg- Maximal vier Sonntage pro Jahr; die Bäderregelung lässt an bestimmten Orten 02.07.2007/
Vorpommern weitere verkaufsoffene Sonntage zu 01.08.2010
Niedersachsen Maximal vier Sonn- und Feiertage pro Jahr, die Bäderregelung lässt an bestimmten
Orten weitere acht verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu 20.02.2009
Schleswig- Maximal vier Sonn- und Feiertage pro Jahr; die Bäderregelung lässt an bestimmten
Holstein Orten weitere verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu 01.12.2006
Übersicht: Gesetzliche Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntage in ausgewählten Ländern
Quelle: Ladenöffnungsgesetze der Länder, Zusammenstellung: Handelskammer Hamburg
Stadtgebietbebaut mit Stadt- bzw. Bezirksgrenze
Hamburger Innenstadt
Bezirkszentren
Bezirksentlastungszentren
Stadtteilzentren
Innenstadtnahe Quartiere
© Handelskammer Hamburg 2013
Hamburger InnenstadttadtHammb
Bezirkszentrenezi
Bezirksentlastungszentrenksentlaastuun sz
StadtteilzentrenadtteilzenttrSt
Innenstadtnahe QuartiereQuartInnenstadtn
Rissen
BlankeneseOthmarschen
Neugraben
Harburg
Lurup Stellingen
Eidelstedt
Schnelsen
Niendorf
Altona
Osterstraße
HoheluftEppendorf
WinterhudeFuhlsbüttler Straße
Langenhorn
Fuhlsbüttel
City
WilhelmsburgBergedorf
Allermöhe
Billstedt
WandsbekHamburger Straße
Bramfeld
Farmsen
Rahlstedt
VolksdorfPoppenbüttel
Osdorf
1
1 Schanzenviertel2 Karolinenviertel3 Grindel4 St. Georg
23
4
Polyzentrisches Hamburg
2.4 Verkaufsoffene Sonntage in denHamburger Bezirken
Hamburg ist eine polyzentrische Metropole; neben derInnenstadt gibt es in der Hansestadt sieben Bezirks-und zahlreiche Stadtteilzentren, die zentrale Funktio-nen jeweils für mehrere Zehn- oder HunderttausendMenschen wahrnehmen. Sie sind die wirtschaftlicheBasis für zahlreiche mittelständische Unternehmen,und sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqua-lität Hamburgs.
16
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
Verkaufsoffene Sonntage erfordern nach dem Laden-öffnungsgesetz einen Anlass. Dies bedeutet für dieInteressengemeinschaften der Bezirks- und Stadtteil-zentren, dass sie einen erheblichen zeitlichen undfinanziellen Aufwand treiben müssen, um die verkaufs-offenen Sonntage vorzubereiten. Dies ist in kleinerenQuartieren wirtschaftlich nur vertretbar, wenn nicht
am selben Tag in allen anderen Hamburger Bezirkendie Ladengeschäfte geöffnet sind.
Dem kann das Ladenöffnungsgesetz begegnen, indemdie Festlegung eines der vier verkaufsoffenen Sonn-tage in die Entscheidung der einzelnen Bezirke gelegtwird, die hierfür von drei Sonntagen einen auswählenkönnten.
In ganz Hamburg gibt es bei diesem Verfahren höchs-tens sechs verschiedene verkaufsoffene Sonntage.
Jedes Geschäft kann wie bisher an maximal vier Sonn-tagen pro Jahr öffnen.
Wie bisher sollten die Hamburger Interessengemein-schaften und BID-Initiativen frühzeitig in den Ent-scheidungsprozess eingebunden werden.
17
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
Ein verkaufsoffener Sonntag für die Bezirke
Die Hamburger Bezirke sollten mehr Flexibilität
bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage
erhalten. Hierzu regen wir an:
• Der Senat setzt pro Jahr drei einheitlich
für ganz Hamburg geltende verkaufsoffene
Sonntage verbindlich fest.
• Jeder einzelne Bezirk kann einen weiteren
verkaufsoffenen Sonntag individuell festlegen.
Hierfür kann er aus drei möglichen Sonntagen
auswählen, die vom Senat bestimmt werden.
POSITION
© Handelskammer Hamburg 2013
Altona
Bergedorf
Eimsbüttel
Hamburg-Mitte
Hamburg-Nord
Harburg
Wandsbek
Legende
Drei vom Senatverbindlich festgesetzteSonntage
Ein aus drei möglichen,von jedem einzelnen Bezirkindividuell festzusetzender Sonntag
1 aus 3
3
Ein verkaufsoffener Sonntag für die Bezirke
Mögliche Umsetzung in den Hamburger Bezirken
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sollte
daher wie folgt geändert werden:
§ 8 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt formuliert:
Höchstens drei verkaufsoffene Sonntage werden
vom Senat oder den von ihm bestimmten Stellen
durch Rechtsverordnung freigegeben.
Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Satz ein-
gefügt: Höchstens ein verkaufsoffener Sonntag
wird von jeder Bezirksversammlung beschränkt
auf deren Bezirk durch Beschluss freigegeben.
Hierzu wählt jede Bezirksversammlung einen von
drei Terminen, welche der Senat allen Bezirken
gemeinsam durch Rechtsverordnung vorschlägt.
FORDERUNGEN
18
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
2.5 Wochenmärkte – wichtigeAttraktion für die Bezirks- undStadtteilzentren
Die Wochenmärkte tragen vor allem mit ihrem umfas-senden Angebot an frischen Lebensmitteln wesentlichzur Attraktivität der Bezirks- und Stadtteilzentren bei.Sie ergänzen damit das Angebot des stationärenLebensmittelhandels und sind zugleich für viele Men-schen wichtige Kommunikationsorte.
Viele Wochenmarktbeschicker sind daran interessant,ihre Produkte auch an den verkaufsoffenen Sonntagenanbieten zu können.
Um dies zu ermöglichen, regen wir an, dass privateBetreiber die Möglichkeit erhalten, an verkaufsoffenenSonntagen in eigener Regie Wochenmärkte zu orga-nisieren. Dies sollte auch für Flächen gelten, auf denenan Werktagen bezirkliche Wochenmärkte stattfinden.
Wochenmärkte auch an verkaufsoffenen
Sonntagen ermöglichen
Wochenmärkte sollten auch an verkaufsoffenen
Sonntagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00
Uhr stattfinden können. Hierzu regen wir an,
dass private Betreiber die Möglichkeit erhalten,
in dieser Zeit Wochenmärkte zu veranstalten –
auch auf Flächen, auf denen an Werktagen
bezirkliche Wochenmärkte stattfinden.
POSITION
Bringen Farbe in die Stadt: Wochenmärkte
2.6 Kioske – Nahversorgerin den Quartieren
Gerade in der inneren Stadt gibt es eine Vielzahl vonKiosken, die ein kleines Lebensmittelsortiment, Ge -tränke und Süßigkeiten sowie Zeitungen, Zeitschriftenund Tabak anbieten.
Für Kioske gelten die gleichen gesetzlichen Regelungenwie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte. Sie dürfenan Sonn- und Feiertagen (außer an verkaufsoffenenSonntagen) nicht öffnen.
Trotzdem sind viele Kioske auch sonn- und feiertagsgeöffnet, denn an diesen Tagen erwirtschaften ihreBetreiber maßgebliche, für das Überleben des Betriebshäufig unverzichtbare Umsatzanteile. Zudem übernehmensie in den Quartieren eine wichtige Nahversorgungs-funktion. Wir regen daher an, diese in vielen Quartierenzu beobachtende Praxis auch im Gesetz zu verankern.
Eine solche Regelung sollte jedoch auf Kioske mitmaximal 25 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränktwerden, um eine Wettbewerbsverzerrung im Verhältniszu den Lebensmittel-Vollsortimentern oder -Discoun-tern auszuschließen.
19
Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
Kioske - wichtige Nahversorger in den Quartieren
Kioske sollten auch sonn- und feiertags
öffnen dürfen
Kioske mit maximal 25 Quadratmeter Verkaufs-
fläche sollten auch an Sonn- und Feiertagen
geöffnet werden können, um die Nahversorgung
in den Quartieren zu stärken.
POSITION
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz sollte
wie folgt geändert werden:
§ 6 erhält den Titel „Verkauf in Kiosken und
Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feier-
tagen“.
In § 6 wird ein neuer Abs. 2 eingefügt: Verkaufs-
stellen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 25 Qua-
dratmetern (Kioske und andere Verkaufsstellen)
dürfen an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt,
am 24. Dezember nur bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
§ 6 Abs. 3 Satz 2 [neu] bleibt unberührt.
Die Nummerierung der weiteren Absätze wird
entsprechend angepasst.
FORDERUNGEN
Die Entscheidungsprozesse vereinfachen
Im Sinne zügiger Entscheidungsprozesse plädie-
ren wir dafür, dass die drei einheitlich für ganz
Hamburg geltenden verkaufsoffenen Sonntage
durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt
werden.
POSITION
2.7 Verkaufsoffene Sonntage –wer entscheidet?
An der Entscheidung über verkaufsoffene Sonntagesind bisher die zuständige Fachbehörde, die Bezirks-ämter und die Bezirksversammlungen beteiligt. Dieshatte nach Inkrafttreten des Hamburgischen Laden-öffnungsgesetzes zunächst zu langwierigen Entschei-dungsprozessen geführt.
Zwar hat sich der Entscheidungsprozess inzwischendeutlich beschleunigt, das Verfahren nimmt aberwegen der vielen Beteiligten noch immer zu viel Zeitin Anspruch.
Eine Gesetzesänderung ist hierfür nicht erforderlich.Die Änderung kann auf dem Verordnungswege umge-setzt werden.
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Öffnungszeiten im Einzelhandel © Handelskammer Hamburg 2013
Unsere Handelskammer Hamburg informiert regel -mäßig über die Regelungen zu Ladenöffnungszeitenund über andere für die Wirtschaft relevante Gesetzeund Verordnungen.
Praxistipps für den Handel, darunter auch aktuelleInformationen über Ladenöffnungszeiten, finden Sieim Internet unter www.hk24.de/handel.
Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz und die Ver-ordnungen zum Ladenöffnungsgesetz:www.hk24.de, Dokument Nr. 22191
Verkaufsoffene Sonntage:www.hk24.de, Dokument Nr. 15400
Außerdem bieten wir Ihnen einen E-Mail-Newsletterzu verkaufsoffenen Sonntagen.
Nähere Informationen:Handelskammer HamburgAbteilung HandelTel. 040 36138-788E-Mail: [email protected]
3 Service unserer Handelskammer Hamburg
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