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LS 2017 Drucksache 10 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode Feststellung Jahresabschluss 2014

Feststellung Jahresabschluss 2014 - Evangelische Kirche im ...€¦ · Der Jahresabschluss der Evangelischen Kirche im Rheinland zum 31.12.2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt

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LS 2017 Drucksache 10

Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode

Feststellung Jahresabschluss 2014

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2

A

BESCHLUSSANTRAG 1. Der Landessynode wird der Jahresabschluss 2014 mit einem Jahreser-

gebnis von 3.569.266,47 Euro und einer Bilanzsumme von 1.882.304.916,27 Euro zur Feststellung vorgelegt.

2. Der Landessynode wird vorgeschlagen zu beschließen, den Bilanzge-winn in Höhe von 6.734.457,53 Euro in die freie Rücklage einzustellen.

3. Aufgrund der Beurteilung der Rechnungsprüfung wird der Landessynode empfohlen, der Kirchenleitung für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

B

BEGRÜNDUNG zu 1) Der Jahresabschluss der Evangelischen Kirche im Rheinland zum 31.12.2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprü-fungsstelle Düsseldorf geprüft. Der Prüfbericht datiert vom 28.10.2016. Die Rechnungsprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass die Prüfung mit Aus-nahme von konkret benannten Prüfungsbemerkungen ( siehe hierzu Ab-schnitt 2.3.1 des Prüfberichts) zu keinen Einwendungen geführt hat und dass die Schlussbilanz mit diesen Einschränkungen den gesetzlichen Best-immungen und den sie ergänzenden Vorschriften entspricht und unter Be-achtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächli-chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Evangelischen Kirche im Rheinland vermittelt. zu 2) Die Einstellung in die freie Rücklage erfolgt mit Blick auf die Vergleichbarkeit der Bilanzkennzahlen innerhalb der EKD. zu 3) Der Beschlussvorschlag zu 3 wurde vom Ständigen Finanzausschuss er-gänzt. Die KF-VO regelt in § 124 zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung:

„( 1 ) Das Leitungsorgan stellt spätestens 18 Monate nach Ende des Haushaltsjah-res den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt es über die Verwendung des Jahresüberschusses oder

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die Behandlung des Jahresfehlbetrages zuzüglich eines Gewinnvortrags und ab-züglich eines Verlustvortrages. Wird der Jahresabschluss unter der Berücksichti-gung von Einstellung in Rücklagen oder Auflösungen von Rücklagen aufgestellt, so wird abweichend von Satz 2 über die Verwendung des Bilanzgewinns beschlos-sen.

( 2 ) Mit der beschlussmäßigen Feststellung erklärt das Leitungsorgan, dass 1. bei der Ausführung des Haushalts die Beschlüsse des Leitungsorgans beachtet, 2. die Einnahmen rechtzeitig und vollständig erhoben und 3. die Mittel sparsam und wirtschaftlich verwaltet worden sind.

( 3 ) Ist eine Feststellung nach Absatz 1 nicht zustande gekommen, so ist dazu beschlussmäßig Stellung zu nehmen.

( 4 ) Die Entlastung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses. Im Übri-gen gelten die Regelungen des Rechnungsprüfungsgesetzes. „

Als Leitungsorgan der Evangelischen Kirche im Rheinland im Sinne des § 124 ist die Landessynode anzusehen. Vorschlag der Kirchenleitung: Überweisung an den Finanzausschuss (VI)

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B E R I C H T

über die Prüfung des

Jahresabschlusses zum 31.12.2014

der Evangelischen Kirche im Rheinland

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INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis _______________________________________________________ 5

1. Prüfungsauftrag und Prüfungsdurchführung ___________________________________ 8

1.1 Prüfungsauftrag _____________________________________________________________ 8

1.2 Auftragsdurchführung ________________________________________________________ 8

2. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse ___________________________________ 10

2.1 Stellungnahme zur Lage der kirchlichen Körperschaft ______________________________ 10

2.2 Prüfungsvermerk ___________________________________________________________ 13

2.3 Prüfungsbemerkungen und Regelungsbedarf _____________________________________ 14 2.3.1 Prüfungsbemerkungen _____________________________________________________________ 14

2.3.1.1 zu Abschn. 4.2.1.3.2 AKTIVA A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen Seite 29 ______________ 14 2.3.1.2 zu Abschn. 4.2.1.3.4 AKTIVA B. I. Vorräte Seite 30 und Prüfungsbemerkung zu 2.3.1.6. Abschn. 4.2.1.4.1 Erträge aus kirchlicher / diakonischer Tätigkeit Seite 37 _____________________________ 14 2.3.1.3 zu Abschn. 4.2.1.3.5 AKTIVA B. II. Forderungen Seite 30 _______________________________ 15 2.3.1.4 zu Abschn. 4.2.1.3.11 PASSIVA C. Rückstellungen Seite 34 _____________________________ 15 2.3.1.5 zu Abschn. 4.2.1.3.12 PASSIVA D. Verbindlichkeiten Seite 35 ___________________________ 16 2.3.1.6 zu Abschn. 4.2.1.4.1 Erträge aus kirchlicher / diakonischer Tätigkeit Seite 37 ______________ 17 2.3.1.7 zu Abschn. 4.2.1.4.9 Personalaufwendungen Seite 42 _________________________________ 17 2.3.1.8 zu Abschn. 4.2.1.4.21 Außerordentliche Erträge Seite 44 und 4.2.1.4.22 Außerordentliche Aufwendungen Seite 45 _______________________________________________________________ 17 2.3.1.9 zu Abschn. 4.2.1.6 Feststellungen zur Kapitalflussrechnung Seite 52_____________________ 19 2.3.1.10 zu Abschn. 4.2.1.7 Abschluss des Haushaltsbuches Seite 54 ___________________________ 19

2.3.2 Regelungsbedarf __________________________________________________________________ 19 2.3.2.1 zu Abschn. 4.2.1.3.2 AKTIVA A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen Seite 29 ______________ 19 2.3.2.2 zu Abschn. 4.2.1.3.4 AKTIVA B. I. Vorräte Seite 30 ____________________________________ 20 2.3.2.3 zu Abschn. 4.2.1.3.11 PASSIVA C. Rückstellungen Seite 34 _____________________________ 20 2.3.2.4 zu Abschn. 4.2.1.3.11 Passiva D. Verbindlichkeiten ___________________________________ 20

2.4 Schlussbesprechung _________________________________________________________ 21

3. Ziele und Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ____________________________ 21

3.1 Ziele und Gegenstand der Prüfung _____________________________________________ 21

3.2 Art und Umfang der Prüfung __________________________________________________ 22

4. Feststellungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss _________________________ 25

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung _______________________________________ 25 4.1.1 Organisation der Buchführung _______________________________________________________ 25 4.1.2 Jahresabschluss per 31.12.2014 ______________________________________________________ 26

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses __________________________________________ 27 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage ____________________________________________________ 27

4.2.1.1 Vorbemerkungen ______________________________________________________________ 27 4.2.1.2 Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ______________________ 27 4.2.1.3 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Bilanz ____________________________________ 28

4.2.1.3.1 AKTIVA A. I.-III. Anlagevermögen ______________________________________________ 28 4.2.1.3.2 AKTIVA A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen __________________________________ 29 4.2.1.3.3 AKTIVA A. V. Finanzanlagen __________________________________________________ 29 4.2.1.3.4 AKTIVA B. I. Vorräte ________________________________________________________ 30

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4.2.1.3.5 AKTIVA B. II. Forderungen ___________________________________________________ 30 4.2.1.3.6 AKTIVA B. III. Liquide Mittel __________________________________________________ 31 4.2.1.3.7 AKTIVA D. ARAP ___________________________________________________________ 31 4.2.1.3.8 Bilanzsumme AKTIVA _______________________________________________________ 32 4.2.1.3.9 PASSIVA A. Reinvermögen ___________________________________________________ 32 4.2.1.3.10 PASSIVA B. Sonderposten __________________________________________________ 33 4.2.1.3.11 PASSIVA C. Rückstellungen _________________________________________________ 34 4.2.1.3.12 PASSIVA D. Verbindlichkeiten _______________________________________________ 35 4.2.1.3.13 PASSIVA E. PRAP __________________________________________________________ 36 4.2.1.3.14 Bilanzsumme PASSIVA _____________________________________________________ 37

4.2.1.4 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung __________________________ 37 4.2.1.4.1 Erträge aus kirchlicher / diakonischer Tätigkeit __________________________________ 37 4.2.1.4.2 Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen ___________________________________ 38 4.2.1.4.3 Zuschüsse von Dritten ______________________________________________________ 39 4.2.1.4.4 Kollekten und Spenden _____________________________________________________ 39 4.2.1.4.5 Bestandsveränderungen / aktivierte Eigenleistungen _____________________________ 39 4.2.1.4.6 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ____________________________________ 39 4.2.1.4.7 Sonstige ordentliche Erträge _________________________________________________ 40 4.2.1.4.8 Summe der ordentlichen Erträge _____________________________________________ 40 4.2.1.4.9 Personalaufwendungen _____________________________________________________ 40 4.2.1.4.10 Aufwendungen aus Kirchensteuern und Zuweisungen ___________________________ 41 4.2.1.4.11 Zuschüsse an Dritte _______________________________________________________ 41 4.2.1.4.12 Sach- und Dienstaufwendungen _____________________________________________ 41 4.2.1.4.13 Abschreibungen und Wertkorrekturen ________________________________________ 42 4.2.1.4.14 Sonstige ordentliche Aufwendungen _________________________________________ 43 4.2.1.4.15 Summe der ordentlichen Aufwendungen ______________________________________ 43 4.2.1.4.16 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit __________________________________ 43 4.2.1.4.17 Finanzerträge ____________________________________________________________ 43 4.2.1.4.18 Finanzaufwendungen ______________________________________________________ 44 4.2.1.4.19 Finanzergebnis ___________________________________________________________ 44 4.2.1.4.20 Ordentliches Ergebnis _____________________________________________________ 44 4.2.1.4.21 Außerordentliche Erträge __________________________________________________ 44 4.2.1.4.22 Außerordentliche Aufwendungen ____________________________________________ 45 4.2.1.4.23 Außerordentliches Ergebnis _________________________________________________ 46 4.2.1.4.24 Jahresergebnis vor Steuern _________________________________________________ 46 4.2.1.4.25 Steuern vom Einkommen und Ertrag _________________________________________ 46 4.2.1.4.26 Jahresergebnis ___________________________________________________________ 46 4.2.1.4.27 Ergebnisverwendung ______________________________________________________ 47

4.2.1.5 Feststellungen zum Anhang ______________________________________________________ 47 4.2.1.5.1 Risikostruktur der Finanzanlagen _____________________________________________ 47 4.2.1.5.2 Verbindlichkeitenspiegel ____________________________________________________ 52

4.2.1.6 Feststellungen zur Kapitalflussrechnung____________________________________________ 52 4.2.1.7 Feststellungen zum Abschluss des Haushaltsbuches __________________________________ 52 4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem ________________________________________ 52

4.2.2 Aufgliederungen und Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ________ 53 4.2.2.1 Vorbemerkung ________________________________________________________________ 53 4.2.2.2 Die Struktur der Posten der AKTIVA _______________________________________________ 53 4.2.2.3 Die Struktur der Posten der Passiva _______________________________________________ 55 4.2.2.4 Vermögens- und Schuldenlage ___________________________________________________ 56 4.2.2.5 Finanzlage ____________________________________________________________________ 56 4.2.2.6 Ertragslage ___________________________________________________________________ 58

5. Schlussbemerkung _______________________________________________________ 59

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Verzeichnis der Anlagen

1. Ergebnisrechnung (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 KF-VO)

2. Bilanz (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 KF-VO)

3. Anhang (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 KF-VO)

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Delta # Konto § Paragraph Abs. Absatz Abschn. Abschnitt Abt. Abteilung abz. abzüglich AfA Absetzung für Abnutzung AG Aktiengesellschaft ARAP Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ATZ Altersteilzeit bbz Beihilfe und Bezüge Zentrum GmbH BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung bzw beziehungsweise d.h. das heißt Dez. Dezernat EB Eröffnungsbilanz ECKD EDV-CENTRUM FÜR KIRCHE UND DIAKONIE GMBH EDV Elektronische Datenverarbeitung EKD Evangelische Kirche in Deutschland EKiR Evangelische Kirche im Rheinland EUR Euro Fa. Firma FAG Kirchengesetz über die Durchführung der Pfarrbesoldung,

den Finanzausgleich und die Umlagen in der Evangeli-schen Kirche im Rheinland (Finanzausgleichsgesetz – FAG)

fert. fertigen Ford. Forderungen gem. gemäß ggü. gegenüber GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung i.d.R. in der Regel i.H.v. in Höhe von i.V.m. in Verbindung mit IKS Internes Kontrollsystem ins. insgesamt i.S. im Sinne

Abkürzungsverzeichnis

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KABl Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rhein-land KF-VO Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen in der

Evangelische Kirche im Rheinland kirchl. kirchliche kirpag Arbeitsgemeinschaft der Leitungen der kirchlichen Rech-

nungsprüfungseinrichtungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland

KLR Kosten- und Leistungsrechnung KTR Kostenträgerrechnung kurzfr. kurzfristiges LKA Landeskirchenamt LKVwO Ordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der

landeskirchlichen Verwaltung der Evangelischen Kirche im Rheinland

LuL Lieferungen und Leistungen Lt. Laut Mio. Millionen NASDAQ National Association of Securities Dealers Automated

Quotations NKF Neues Kirchliches Finanzwesen Nr. Nummer NRW Nordrhein-Westfalen o.ä. oder ähnlich öffentl.-rechtl. öffentliche rechtliche OKR Oberkirchenrat PDCA Deming-Rad, Shewhart Cycle PRAP Passive Rechnungsabgrenzungsposten RBS Royal Bank of Scotland RPA Rechnungsprüfungsamt RPG Kirchengesetz über die Rechnungsprüfung der Evangeli-

schen Kirche im Rheinland rd. rund S. Seite SEP-Rücklage Instandhaltungsrücklage gem. Anlage 14 zu § 118 Abs. 2

KF-VO SB Schlussbilanz sog. sogenannte TEUR Tausend Euro Tsd. Tausend

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u. und u.a. unter anderem u.E. unseres Erachtens UEK Union Evangelischer Kirchen in der EKD unf. unfertigen usw. und so weiter v.H. vom Hundert Verb. Verbindlichkeiten vgl. vergleiche VKPB Gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kir-

chenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche

zuz. zuzüglich

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Unser Prüfungsauftrag ergibt sich gemäß § 123 Abs. 2 der Verordnung über das Kirchliche

Finanzwesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 26.11.2010, zuletzt geändert

am 27.11.2015 (KABl. 2015 S. 271) in Verbindung mit § 7 und § 8 Abs. 4 des Kirchengeset-

zes über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 15.01.2010,

zuletzt geändert am 16. Januar 2015 (KABl. 2015, S. 70).

„Der Herr hat seiner Kirche den Auftrag gegeben, das Evangelium aller Welt zu verkündigen,

und schenkt ihr zur Erfüllung dieses Auftrages mannigfache Gaben und Dienste, die der

Verherrlichung seines Namens und der Erbauung seiner Gemeinde dienen.“1

„Das gesamte kirchliche Vermögen dient der Verkündigung des Wortes Gottes und der

Diakonie und darf nur zur rechten Ausrichtung des Auftrages der Kirche verwendet werden.“2

Die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Kirche im Rheinland dient der Erfüllung dieses

Auftrages der Kirche, indem sie durch ihre Überwachungstätigkeit die geprüften Stellen und

deren Aufsichtsorgane in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.

Die EKiR hat zum 01.01.2012 ihre Rechnungslegung von der Kameralistik auf das Neue

Kirchliche Finanzwesen „NKF“ umgestellt. Zum 01.01.2012 wurde erstmals eine Eröffnungs-

bilanz aufgestellt. Es handelt sich bei dem geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014 um

den dritten Jahresabschluss der EKiR, welcher gem. den Vorschriften der KF-VO erstellt

wurde.

Unsere Prüfung erfolgte auf Grundlage der Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen in

der EKiR (KF-VO) vom 26.11.2010 sowie der Ordnung für die Vermögens- und Finanz-

verwaltung der landeskirchlichen Verwaltung der EKiR vom 21.07.1960 in ihren zum Bilanz-

stichtag jeweils gültigen Fassungen. Gemäß § 123 Abs. 1 KF-VO ist der Jahresabschluss

spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haus-

1 Präambel der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Abs. 2

2 § 2 Abs. 1 Verwaltungsordnung bzw. KF-VO

1. Prüfungsauftrag und Prüfungsdurchführung

1.1 Prüfungsauftrag

1.2 Auftragsdurchführung

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haltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen und unverzüglich nach Aufstellung der

Rechnungsprüfungsstelle vorzulegen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ord-

nungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der kirchlichen Körperschaft vermitteln und

ist zu erläutern. Der Jahresabschluss orientiert sich an der Gliederung des Haushalts und

besteht aus:

1. Ergebnisrechnung (§ 125 KF-VO),

2. Kapitalflussrechnung (§ 126 KF-VO) sowie Anlage zur Kapitalflussrechnung,

3. Bilanz (§ 127 KF-VO),

4. Anhang (§ 128 KF-VO),

5. Abschluss des Haushaltsbuchs (§ 69 KF-VO).

Die Prüfung soll gemäß § 8 Abs. 2 S.1 RPG zeitnah erfolgen. Wir haben die Prüfung des

Jahresabschlusses unmittelbar im Anschluss an die Erstellung durch das LKA der EKiR und

der anschließenden Übergabe an uns in den Monaten März 2016 bis September 2016

durchgeführt.

Für unsere Prüfung haben wir den kirchlichen Prüfungsstandard „Prüfung der Haushalts- und

Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen gemäß § 7 Abs. 1 RPG“ in der Fassung vom

17.11.2015 zu Grunde gelegt.3

Unsere Berichterstattung erfolgte auf Grundlage des Kirchlichen Prüfungsstandards

„Berichterstattung über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen

gemäß § 7 Abs. 1 RPG“ in der Fassung vom 17.11.20154.

Die an der Prüfung beteiligten Mitarbeiter haben vor Beginn ihrer Tätigkeit die berufsübliche

Unabhängigkeitserklärung gemäß dem Kirchlichen Prüfungsstandard „Qualitätssicherung in

den Rechnungsprüfungsämtern“ in der Fassung vom 18.11.2014 abgegeben5. Die Abfas-

sung des Berichts sowie die abschließenden Arbeiten erfolgten im Anschluss an die Prüfung.

Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir mit Hilfe unserer Arbeitspapiere

dokumentiert.

3 Verabschiedet von der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland am 16.09.2014 und

18.11.2014. 4 Verabschiedet von der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland am 17.11.2015.

5 Verabschiedet von der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland am 27.09.2011, zuletzt geän-

dert am 18.11.2014.

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Seite 10 von 59 Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Aus dem Jahresabschluss und den Angaben im Anhang gemäß § 128 KF-VO zur Entwick-

lung möglicher Risiken heben wir die nachstehenden Aspekte hervor, die für die Beurteilung

der Lage der kirchlichen Stelle von besonderer Bedeutung sind. Der Jahresabschluss zum

31.12.2014 wird in erheblichem Maße durch folgende Positionen beeinflusst:

Die Rückstellungen bilden mit 1.637.424 TEUR6 ca. 87 v.H. (Vorjahr: 1.755.606 TEUR ca.

91 v.H.) der gesamten Passiva. Sie beinhalten vor allem die Versorgungsrückstellungen

i.H.v. 1.592.165 TEUR, was einem Anteil von rd. 85 v.H. an der Passiva (Vorjahr: 1.675.174

TEUR = rd. 87 v.H.) entspricht. Unter den Versorgungsrückstellungen werden die Pensions-

verpflichtungen, die Verpflichtungen aus Beihilfeansprüchen der Pensionäre und Beihilfe-

und Versorgungsverpflichtungen für Lehrer aus NRW erfasst.

Der Ausweis der Versorgungsverpflichtungen beruht größtenteils auf versicherungs-

mathematischen Gutachten, denen Annahmen über Lebenserwartungen, langfristige

Gehaltstrends sowie die zu erzielende Verzinsung des Deckungskapitals zugrunde liegen.

Selbst geringe Veränderungen in diesen Parametern können sich deutlich auf die Höhe der

Versorgungsrückstellungen und hierdurch auf das vorhandene Reinvermögen der Landes-

kirche auswirken.

Ohne die Versorgungsrückstellungen, die erst durch Einführung des NKF Eingang in die

Rechnungslegung der EKiR gefunden haben, würde sich die Bilanzsumme der Passiva der

Bilanz auf 283.406 TEUR (Vorjahr 247.428 TEUR) reduzieren. Die Versorgungsrückstellun-

gen haben mit rd. 85 v.H. den größten Anteil an der Bilanzsumme Passiva.

Als Gegenposition zu den Versorgungsrückstellungen wird auf der Aktiva im Umlaufver-

mögen ein Ausgleichsposten für Versorgungslasten i.H.v. 1.366.019 TEUR (Vorjahr:

1.401.781 TEUR) dargestellt. Der Ausgleichsposten hat einen Anteil von rd. 73 v.H. (Vorjahr:

rd. 73 v.H.) an der Bilanzsumme der Aktiva. Der Ausgleichsposten stellt im Wesentlichen

den Anteil (rd. 90 v.H.) der Kirchenkreise und Kirchengemeinden an den Versorgungslasten

dar. Nach § 120 Abs. 1 KF-VO sind bei den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden keine

6 TEUR wurden kaufmännisch gerundet.

2. Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse

2.1 Stellungnahme zur Lage der kirchlichen Körperschaft

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entsprechenden Verpflichtungen auszuweisen. Somit stehen den durch den Ausgleichspos-

ten ausgewiesenen Forderungen der EKiR keine entsprechenden Gegenpositionen in den

Bilanzen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise gegenüber. Im Anhang zu den Bilanzen

der Kirchengemeinden und Kirchenkreise ist allerdings gem. der Anlage 18 zu § 120 Abs. 1

KF-VO der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gemeinsamen Versorgungs-

kasse für die EKiR auszuweisen. Er beträgt zum Bilanzstichtag 1.012.462.029,76 EUR7. Än-

derungen in der Höhe der Versorgungsrückstellungen wirken sich proportional auch auf den

Ausgleichsposten aus, was die unter Nr. 1 beschriebenen Auswirkungen der Parameterän-

derungen auf den Ausweis des Reinvermögens deutlich dämpft.

In den Vorjahren wurde im Reinvermögen noch eine Wertschwankungsrücklage für Finanz-

anlagen in Höhe von 5.349 TEUR ausgewiesen. Die Vorschrift zu Bildung dieser Rücklage

ist inzwischen weggefallen. Im Berichtszeitraum wurde die Wertschwankungsrücklage auf-

gelöst (vgl. Abschn. 4.2.1.3.9 PASSIVA A. Reinvermögen Seite 32).

Ferner heben wir folgende Aspekte hervor, die für die Lagebeurteilung der EKiR von beson-

derer Bedeutung sind:

Mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde eine Gesamtergebnisrechnung in den An-

hang integriert. Das Jahresergebnis (Ergebnis der Ergebnisrechnung vor Ergebnisverwen-

dung) beträgt 3.569.266,47 EUR (Vorjahr 17.285.234,33 EUR); geplant wurde ein negatives

Jahresergebnis i.H.v. 11.390.577,00 EUR. Ursächlich für diese große Diskrepanz zwischen

Plan- und Ist-Zahlen sind u.E. im Wesentlichen folgende Sachverhalte:

Höhere Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen i.H.v. rd. 268 Mio. Euro.

Höhere Zuschüsse von Dritten i.H.v. rd. 7 Mio. Euro.

Höhere sonstige ordentliche Erträge i.H.v. rd. 4 Mio. Euro.

Höhere Personalaufwendungen (Versorgungssicherung) i.H.v. rd. 13 Mio. Euro

Höhere Aufwendungen aus Kirchensteuern und Zuweisungen i.H.v. rd. 20 Mio. Euro.

Geringeres Finanzergebnis i.H.v. rd. 3 Mio. Euro.

Höhere Außerordentliche Erträge i.H.v. rd. 22 Mio. Euro.

Höhere Außerordentliche Aufwendungen i.H.v. rd. 7 Mio. Euro.

7 Vgl. KABl. 2016 S. 1

8 Mio. Euro wurden kaufmännisch gerundet.

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Seite 12 von 59 Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Der Plan für das Haushaltsjahr 2014 prognostizierte ein negatives Haushaltsergebnis

(Ergebnisrechnung nach Ergebnisverwendung) i.H.v. 7.883.224,00 EUR. Das tatsächliche

Haushaltsergebnis des Berichtszeitraumes beträgt 6.734.457,53 EUR. Ursächlich für diese

hohe Diskrepanz zwischen Plan- und Ist-Zahlen sind im Wesentlichen die unter dem Jahres-

ergebnis von uns dargestellten Sachverhalte zuzüglich Abweichungen bei den Einstellungen

und Entnahmen aus den Rücklagen, insbesondere die Auflösung der Wertschwankungsrück-

lage i.H.v. rd. 5 Mio. Euro (vgl. hierzu auch die entsprechenden Angaben der geprüften

Körperschaft im Anhang (Anlage 3).

Durch die für die EKiR guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (die gute Konjunktur und

damit hohes Steueraufkommen in der Bundesrepublik führt auch zu einem erhöhten

Kirchensteueraufkommen) sowie durch Einsparungen und die Auflösung der Wertschwan-

kungsrücklage, konnte das geplante negative Jahresergebnis und damit eine entsprechende

Rücklagenentnahme vermieden werden.

Sollte das Kirchensteueraufkommen in den folgenden Haushaltsjahren auf negative wirt-

schaftliche Rahmenbedingungen basieren und damit die Abnahme an Kirchengliedern nicht

mehr durch überproportionale Wachstumsergebnisse ausgeglichen werden, sind u.E. deut-

liche Einsparungen unausweichlich, da das Reinvermögen der EKiR bei mehreren defizitä-

ren Haushaltsjahren in Folge aufgebraucht wäre. Verstärkt wird diese Entwicklung durch die

seit einigen Jahren stetig rückläufige Anzahl der Kirchenglieder, wobei sich primär demogra-

fische Faktoren auf die Entwicklung auswirken. Da das Aufkommen der Kirchensteuer von

der Anzahl der erwerbstätigen Kirchenglieder abhängt, ist ab dem Jahre 2020 mit einem

deutlich Rückgang der Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle der EKiR zu rechnen,

wodurch die Finanz- und Ertragssituation voraussichtlich weiter geschwächt wird. Des Weite-

ren bestehen zurzeit erhebliche finanzpolitische (z.B. Eurokrise, Brexit) und / oder politische

Risiken (z.B. Ukraine, Naher Osten, Flüchtlingsproblematik, Terrorgefahr etc.), deren Eintre-

ten und etwaige Auswirkungen auf das Wirtschaftsklima und damit auch das Kirchensteuer-

aufkommen nicht prognostizierbar sind.

Die EKiR hat sich mit den geplanten und teilweise schon umgesetzten Maßnahmen der

„Aufgabenkritik“ und einer kontinuierlichen Haushaltskonsolidierung der demografischen

Entwicklung gestellt und Gegenmaßnahmen eingeleitet.

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Wir haben den Jahresabschluss der EKiR zum 31.12.2014 mit seinen einzelnen gesetzlich

vorgeschriebenen Bestandteilen geprüft. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den

gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen liegen in der Verantwor-

tung der Kirchenleitung.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-

lung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Erstellung des Jahresab-

schlusses abzugeben. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 123 KF-VO

unter Beachtung des RPG sowie der von der Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der

EKiR verabschiedeten Kirchlichen Prüfungsstandards vorgenommen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,

die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens- und der Schuldenlage

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der

Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche

und rechtliche Umfeld der kirchlichen Körperschaft sowie die Erwartungen über mögliche

Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-

legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Jahres-

abschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die

Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzun-

gen des Kirchenleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unse-

re Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der in Abschn. 2.3.1 aufgeführten Prüfungsbemerkungen

zu keinen Einwendungen geführt.

Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss zum 31.12.2014 nach unserer

Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vor-

schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-

chendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage der Evangelischen Kirche im Rheinland.

2.2 Prüfungsvermerk

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2.3.1 Prüfungsbemerkungen

2.3.1.1 zu Abschn. 4.2.1.3.2 AKTIVA A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen Seite 29

Unter der Bilanzposition „IV. Sonder- und Treuhandvermögen“ sollen gem. §§ 44, 45 KF-VO

i.V.m. Anlage 11 zu § 82 KF-VO und dem LKA NKF-Fachkonzept zur Vermögenserfassung

und Vermögensbewertung Sonder- und Treuhandvermögen bilanziert werden. Da die ent-

sprechenden Vermögen (z.B. Stiftungsgelder) unter den Finanzanlagen verdichtet angelegt

sind, um einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen, ist lt. den uns gegebenen Auskünften ein

separater Ausweis unter der Bilanzposition „IV. Sonder- und Treuhandvermögen“ nur mit

hohem Aufwand zu realisieren. Gleichwohl hat der Gesetzgeber diese Bilanzposition explizit

für derartiges Vermögen vorgesehen.

2.3.1.2 zu Abschn. 4.2.1.3.4 AKTIVA B. I. Vorräte Seite 30 und Prüfungsbemerkung zu 2.3.1.6. Abschn. 4.2.1.4.1 Erträge aus kirchlicher / diakonischer Tätigkeit Seite 37

Unter den Vorräten sind (wie in der Immobilienbranche üblich) noch nicht abgerechnete

Nebenkostenvorauszahlungen von Mietern des durch die VKPB verwalteten Immobilien-

bestandes der EKiR bilanziert. Der entsprechende Buchungsmandant bei der VKPB bezüg-

lich der Immobilienverwaltung der Immobilien der EKiR ist bisher keiner Abschlussprüfung

unterzogen worden. Allerdings liegt uns der Bericht über die Prüferische Durchsicht der Ord-

nungsmäßigkeit der Erstellung der Jahresrechnungen für die Geschäftsjahre 2012 bis 2015

gemäß der Kooperationsvereinbarung im Bereich Liegenschaften zwischen der VKPB und

der EKiR der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 03.05.2016 vor.

Die Prüfungsgesellschaft bescheinigt, dass die von der VKPB an die EKiR gemeldeten Ab-

rechnungen der Jahre 2012 bis 2015 ordnungsgemäß erstellt wurden.

Der gleiche Sachverhalt trifft auch auf die Bilanzierung der Mieterträge und Mietaufwendun-

gen aus der Vermögensverwaltung der Immobilien durch die VKPB zu.

2.3 Prüfungsbemerkungen und Regelungsbedarf

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2.3.1.3 zu Abschn. 4.2.1.3.5 AKTIVA B. II. Forderungen Seite 30

Durch die fehlerhafte Verwendung der sog. „Mitbuchrolle“ bei Handhabung der Finanzbuch-

haltungssoftware MACH werden rd. 83 Mio. EUR Forderungen innerhalb der Bilanzposition

„B.II Forderungen“ als „B.II.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ausgewiesen.

Zwar sind die Forderungen korrekt als „Forderung“ bilanziert, diese sind aber sachlich nicht

korrekt innerhalb dieser Bilanzposition gem. Anlage 1 zu § 127 Abs. 2 KF-VO i.V.m. Anlage

11 zu § 82 Abs. 2 KF-VO gegliedert. Die Aussagekraft der Bilanz wird durch die hier fehlen-

de Transparenz eingeschränkt.

Der Arbeitsprozess der Bearbeitung von Eingangsrechnungen funktioniert derzeit noch nicht

optimal, da die jeweiligen Forderungen nicht den entsprechenden Forderungskonten gem.

Kontenplan zugeordnet werden.

2.3.1.4 zu Abschn. 4.2.1.3.11 PASSIVA C. Rückstellungen Seite 34

Die Berechnung der Beihilfe- und Versorgungsverpflichtungen für Lehrer aus NRW bemisst

sich nach dem nicht-refinanzierten Anteil (6 v.H.) des durchschnittlichen Wertes der Pen-

sionsrückstellungen für Lehrer aus NRW. Die Herkunft und Berechnung dieses Wertes war

von uns aufgrund fehlender Ermittlungsgrundlagen nicht überprüfbar.

Wir halten für die Berechnung der Versorgungsrückstellungen für Verpflichtungen aus Bei-

hilfe- und Versorgungsverpflichtungen für Lehrer aus NRW die Einholung von versicherungs-

mathematischen Gutachten für erforderlich, wobei als Prämisse eine identische Gehaltsdy-

namik für alle Bestandteile der Versorgungsrückstellungen unterstellt werden sollte und sich

der hierfür zu kalkulierende Zinssatz an der real erzielbaren Verzinsung orientieren sollte.

Rückstellungen für Urlaub und Mehrarbeit

Für die Mitarbeitenden des LKA sowie der landeskirchlichen Einrichtungen wurden Urlaubs-

rückstellungen aufgrund individueller Personalkosten und Urlaubsansprüchen gebildet. Die

Urlaubsrückstellung für Pfarrer und Superintendenten basiert auf einheitlichen Bezügen und

pauschalierten Urlaubsansprüchen von acht bzw. zehn Tagen zum Jahresende.

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Gemäß § 115 Abs. 3. KF-VO kann für Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und

geleistete Mehrarbeit eine Bewertung nach dem gewogenen Durchschnitt vorgenommen

werden. Die Ermittlung der Urlaubsansprüche ist jedoch nicht dokumentiert.

Für geleistete Mehrarbeit der Mitarbeitenden des LKA wurde entgegen der Anforderung des

Fachkonzeptes keine Rückstellung gebildet. Laut Fachkonzept muss die Rückstellung nicht

gebildet werden, wenn auf die finanzielle Abgeltung von Mehrarbeit verzichtet wird. Ein ent-

sprechender Beschluss wurde jedoch nicht gefasst, so dass Mehrarbeitsrückstellungen u. E.

zu bilden und zu passivieren sind.

2.3.1.5 zu Abschn. 4.2.1.3.12 PASSIVA D. Verbindlichkeiten Seite 35

Durch die fehlerhafte Verwendung der sog. „Mitbuchrolle“ bei Handhabung der Finanzbuch-

haltungssoftware MACH werden rd. 63 Mio. EUR Verbindlichkeiten unter der Bilanzposition

„D.6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ ausgewiesen. Zwar sind die Ver-

bindlichkeiten korrekt innerhalb der Bilanzposition „D Verbindlichkeiten““ bilanziert, diese sind

aber sachlich nicht korrekt innerhalb dieser Bilanzposition gem. Anlage 1 zu § 127 Abs. 2

KF-VO i.V.m. Anlage 11 zu § 82 Abs. 2 KF-VO gegliedert. Die Aussagekraft der Bilanz wird

durch die hier fehlende Transparenz eingeschränkt (vgl. Abschn. 2.3.1.3 zu Abschn.

4.2.1.3.5 AKTIVA B. II. Forderungen Seite 30). Die geprüfte Körperschaft hat allerdings im

Verbindlichkeitenspiegel im Anhang eine detaillierte Aufgliederung dieser Verbindlichkeiten

dargestellt (vgl. Anlage 3).

Der Arbeitsprozess der Bearbeitung von Ausgangsrechnungen funktioniert derzeit noch nicht

optimal, da die jeweiligen Verbindlichkeiten nicht den entsprechenden Verbindlichkeitenkon-

ten gem. Kontenplan zugeordnet werden.

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Verwahrgelder / durchlaufende Posten i.H.v.

823.721,22 EUR ausgewiesen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Posten, die noch

zu Zeiten der kameralen Rechnungslegung gebildet wurden. Große Positionen wurden

bereits geklärt und korrekt bilanziert, jedoch ist eine weitere kontinuierliche Klärung und Aus-

räumung erforderlich.

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2.3.1.6 zu Abschn. 4.2.1.4.1 Erträge aus kirchlicher / diakonischer Tätigkeit Seite 37 (siehe Punkt 2.3.1.2)

2.3.1.7 zu Abschn. 4.2.1.4.9 Personalaufwendungen Seite 40

Im Vorjahr konnte uns zu den Personalaufwendungen keine Abstimmung der entsprechen-

den Konten der Finanzbuchhaltung mit den entsprechenden Daten des Dienstleisters,

welcher die Personalabrechnung durchführt, vorgelegt werden.

Für den Berichtszeitraum hat die geprüfte Körperschaft eine Abstimmung i.S. des IKS durch-

geführt. Da auf den entsprechenden Finanzbuchhaltungskonten, auf welchen die ent-

sprechenden Daten des Dienstleisters elektronisch eingespielt werden, auch noch diverse

manuelle Buchungen durchgeführt werden, ist eine Abstimmung derzeit nicht ohne unerheb-

lichen Aufwand möglich. Lt. den uns gegebenen Auskünften sollen auf den entsprechenden

Finanzbuchhaltungskonten zukünftig keine manuellen Buchungen mehr durchgeführt werden

(vgl. 4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem Seite 52).

2.3.1.8 zu Abschn. 4.2.1.4.21 Außerordentliche Erträge Seite 44 und 4.2.1.4.22 Außer-ordentliche Aufwendungen Seite 45

Über die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen werden u.a. Fehlbeträge und / oder

Überschüsse aus den Abrechnungen der Pfarrbesoldungspauschale und der Pfarrbesol-

dungsumlage gemäß FAG, gebucht. § 8 Abs. 2 FAG schreibt vor, dass Überschüsse und

Fehlbeträge im übernächsten Haushaltsjahr eingestellt werden, sofern die Landessynode

nichts anderes beschließt.

Die Gegenposition dieser außerordentlichen Ertragsbuchungen und außerordentlichen

Aufwandsbuchungen im Zusammenhang mit dem FAG sind die Bilanzkonten „# 139000

sonstige Forderungen an kirchliche Körperschaften“ und „# 339000 sonstige Verbindlichkei-

ten an kirchliche Körperschaften“. Die jeweilige Buchungen werden direkt, daher ohne Part-

nerkonto (Debitor / Kreditor) vorgenommen. Über diese Vorgehensweise soll eine Perio-

denabgrenzung der jeweiligen Pauschalen und Umlagen erreicht werden.

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Da die Ertragsbuchungen jeweils über die Forderungen und die Aufwandsbuchungen über

die Verbindlichkeiten gebucht werden, kommt es zu einer Bilanzverlängerung9, denn eigent-

lich müssten die Forderungen und Verbindlichkeiten (welche ein und dieselbe Umlage oder

Pauschale betreffen) entsprechend saldiert werden (es bestehen daher in der Bilanz bei-

spielsweise Forderungen aus der Pfarrbesoldungspauschale und Verbindlichkeiten aus der

Pfarrbesoldungspauschale).

Es ist disputabel, ob überhaupt konkrete Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem

§ 8 Abs. 2 FAG: „Überschüsse und Fehlbeträge werden im übernächsten Haushaltsjahr ein-

gestellt, sofern die Landessynode nichts anderes beschließt“, abgeleitet werden können und

ob aus diesen Forderungen und Verbindlichkeiten Erträge und Aufwendungen resultieren.

U.E. können Forderungen und Verbindlichkeiten konkret nur einzelnen Personen oder Kör-

perschaften zugeordnet werden; im konkreten Fall handelt es sich gem. FAG aber um die

Summe aller Kirchenkreise.

U.E. wäre eine zutreffende bilanzielle Abgrenzung gem. § 8 Abs. 2 FAG (daher die Übertra-

gung von Fehlbeträgen und Überschüssen in andere Haushaltsjahre) über die Bilanzpositio-

nen ARAP oder PRAP zu realisieren. Die jeweiligen Gegenpositionen sollten über eine Bi-

lanzierungshilfe10 erfolgen.

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde eine Korrekturbuchung vorgenommen und

wesentliche Positionen der dargestellten bilanzverlängernden Forderungen und Verbindlich-

keiten saldiert. Weiterhin sind aber derartige Erträge und Aufwendungen unter der Position

der Ergebnisrechnung Nr. 21 „Außerordentliche Erträge“ und Nr. 22 „Außerordentliche Auf-

wendungen“ erfasst. Lt. LKA NKF-Kontierungshandbuch (Abschn. 2.1.16) sind als „außer-

ordentlich“ Erträge und Aufwendungen erfasst, welche nicht dem ordentlichen Geschäftsbe-

trieb des LKA zuzuordnen sind. Die benannten Umlagen sind gesetzlich geregelt und daher

u.E. keinesfalls „außerordentlich“.

Lt. den uns gegeben Auskünften soll das FAG zukünftig in der Weise geändert werden, dass

die dargestellte Problematik nicht mehr besteht.

9 Eine Bilanzverlängerung liegt vor, wenn sich Aktivseite und Passivseite einer Bilanz erhöhen; die Bilanzsumme steigt. Eine Bilanzverlän-

gerung wird auch als Aktiv-Passiv-Mehrung bezeichnet. 10

Unter dem Begriff Bilanzierungshilfe werden in der wissenschaftlichen Literatur zur deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung jene

Bilanzposten zusammengefasst, die die Bilanzierungskriterien nicht erfüllen, die aber dennoch angesetzt werden dürfen, um eine periodenge-

rechte Erfolgsermittlung zu gewährleisten.

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2.3.1.9 zu Abschn. 4.2.1.6 Feststellungen zur Kapitalflussrechnung Seite 52 Eine Kapitalflussrechnung gem. § 126 Abs. 4 KF-VO und die Anlage zur Kapitalflussrech-

nung gem. § 126 Abs. 4 KF-VO wurden nicht gesondert erstellt. Die Kapitalflussrechnung

und die Anlage zur Kapitalflussrechnung sind gem. § 123 Abs. 2 KF-VO eigenständige

Bestandteile des Jahresabschlusses. Eine Kapitalflussrechnung ohne die Anlage zur Kapital-

flussrechnung wurde durch die geprüfte Körperschaft in den Anhang integriert (siehe

Anlage 3 Seite 8).

2.3.1.10 zu Abschn. 4.2.1.7 Abschluss des Haushaltsbuches Seite 54 Der Abschluss des Haushaltsbuches wurde für den Berichtszeitraum wie in den Vorjahren

nicht erstellt. Nach einer geplanten Strukturreform der Abteilungen und Dezernate im LKA

soll nach den uns gegebenen Auskünften ein Haushaltsbuch mit entsprechendem Abschluss

zukünftig erstellt werden. Nach den uns vorliegenden Informationen ist eine Abteilungsstruk-

turreform zum 01.08.2016 umgesetzt worden.

2.3.2 Regelungsbedarf

Gemäß § 2 LKVwO sind für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Landeskirche und

ihrer Einrichtungen die Vorschriften der KF-VO mit wenigen Ausnahmen (Zuständigkeiten,

Bilanzierung der Versorgungsrückstellungen, Mitwirkung des Finanzausschusses) sinn-

gemäß anzuwenden. Hierauf aufbauend werden im LKA-NKF-Fachkonzept die Erfassung

und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden sowie deren Darstellung in der

Bilanz beschrieben.

2.3.2.1 zu Abschn. 4.2.1.3.2 AKTIVA A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen Seite 29

Wir regen an, die §§ 44 und 45 KF-VO i.V.m. Anlage 11 zu § 82 KF-VO und dem LKA NKF-

Fachkonzept zur Vermögenserfassung und -bewertung bezüglich der Bilanzierung von

Sonder- und Treuhandvermögen seitens der EKiR zu präzisieren. In der Praxis erweist sich

der separate Ausweis von z.B. Stiftungsgeldern auf der Aktivseite der Bilanz als aufwendig.

Größere Summen von Finanzmitteln werden in der Arbeitspraxis möglichst verdichtet und

ertragswirksam als Finanzanlagen angelegt um einen optimalen Ertrag zu erzielen. Der

separate Ausweis dieser Mittel unter der Bilanzposition A. IV. Sonder- und Treuhandver-

mögen ist in der Handhabung der Finanzbuchhaltungssoftware nur mit sehr hohem Aufwand

möglich.

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2.3.2.2 zu Abschn. 4.2.1.3.4 AKTIVA B. I. Vorräte Seite 30 Wenngleich Vereinfachungsverfahren nach § 112 und § 114 KF-VO bestehen, ist das Vor-

ratsvermögen gemäß § 111 Abs. 1 KF-VO jährlich vollständig aufzunehmen und zu be-

werten. Festzustellen ist, dass das Vorratsvermögen bei der EKiR und i.d.R. auch bei den

anderen kirchlichen Körperschaften einen sehr niedrigen Anteil an der Bilanzsumme darstellt

(ca. 0,04 v. H.), dem ein vergleichsweise hoher Zeitbedarf für die Inventur gegenüber steht,

ohne dass hierdurch die Aussagekraft der Bilanz wesentlich verbessert wird.

Wir regen daher an, die Notwendigkeit der Inventur in der KF-VO auf werthaltiges Vorrats-

vermögen (z.B. Archivbestände, Heizöl- und Handelswarenbestände) einzugrenzen, sofern

nicht steuerliche Vorschriften oder interne Kontrollzwecke dagegenstehen.

Gleichwohl kann die Aufnahme und Bilanzierung des Vorratsvermögens für Zwecke des

internen Kontrollsystems bedeutsam sein (Schwund, Diebstahl etc.).

2.3.2.3 zu Abschn. 4.2.1.3.11 PASSIVA C. Rückstellungen Seite 34

Aufteilungsschlüssel der Versorgungsverpflichtungen

Wie unter Abschnitt 4.2.1.2 ausgeführt, wird für die Aufteilung der Versorgungsverpflichtun-

gen zwischen EKiR sowie Kirchenkreisen und -gemeinden in Anlehnung an § 12 Abs. 1

Finanzausgleichsgesetz der Anteil der EKiR auf 10,1 % festgesetzt, da eine genaue Auftei-

lung rechnerisch nicht ohne weiteres möglich ist.

Wir empfehlen, den Aufteilungsschlüssel rechtlich verbindlich festzulegen.

2.3.2.4 zu Abschn. 4.2.1.3.11 Passiva D. Verbindlichkeiten

Ausweis von Verwahrgeldern

Das LKA-NKF-Fachkonzept sieht in Kapitel 4.4.4.1 den Ausweis von Verwahrgeldern unter

den Sonstigen Verbindlichkeiten vor. Hierunter werden als Beispiele Klassenfahrten oder die

Abwicklung von Arbeitsgemeinschaften und Freizeiten aufgeführt. Dies steht im Widerspruch

zu § 104 Abs. 2 KF-VO, nach dem eine Einzahlung nur dann als Verwahrgeld behandelt

werden darf, solange ihre endgültige Buchung nicht möglich ist. Bei den o.g. Beispielen ist

eine endgültige Buchung mit Zahlungseingang jedoch i.d.R. möglich, so dass wir eine Neu-

formulierung des Fachkonzeptes in Kapitel 4.4.4.1 für erforderlich halten.

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Der Entwurf des Prüfungsberichtes wurde am 13. Oktober 2016 der Abteilung Finanzen zur

Verfügung gestellt. Eine Schlussbesprechung mit Herrn Oberkirchenrat Baucks, Herrn Dr.

Tutt und Frau Ahrens hat mit den Unterzeichnern dieses Prüfungsberichtes am 28. Oktober

2016 stattgefunden. Sämtliche Sachverhalte, die in diesem Prüfungsbericht aufgeführt sind,

wurden in diesem Gespräch erläutert.

Gem. § 123 Abs. 2 KF-VO dient die Prüfung der Feststellung, ob der Jahresabschluss unter

Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-

nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der kirchli-

chen Stelle vermittelt. Gemäß § 8 Abs. 1 RPG dient die Prüfung auch der Feststellung, dass

die der Kirche anvertrauten Mittel ordnungsgemäß, zweckentsprechend, wirtschaftlich und

sparsam verwendet werden.

Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss zum 31.12.2014, welcher gemäß § 123

Abs. 1 KF-VO aus der Ergebnisrechnung, der Kapitalflussrechnung sowie der Anlage zur

Kapitalflussrechnung, der Bilanz, dem Anhang und dem Abschluss des Haushaltsbuches

besteht. Der Abschluss des Haushaltsbuchs war nicht Gegenstand der Prüfung, da er nicht

vorgelegt wurde.

Die folgenden Vorschriften und Grundsätze bildeten im Wesentlichen unsere Prüfungsgrund-

lage:

Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen in der Evangelischen Kirche im Rhein-

land (KF-VO) vom 26.11.2010, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.11.2015

(KABl. 2015 S. 271),

Ordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der landeskirchlichen Verwaltung

der Evangelischen Kirche im Rheinland (LKVwO) vom 21.07.1960 in der Fassung

vom 01.12.2011,

2.4 Schlussbesprechung

3. Ziele und Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

3.1 Ziele und Gegenstand der Prüfung

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LKA-NKF-Fachkonzept Vermögenserfassung und -bewertung (Stand 31.10.2011),

Kirchlicher Prüfungsstandard „Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchli-

cher Stellen gemäß § 7 Abs. 1 RPG (Stand 18.11.2014),

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den

Aufgaben unserer Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwir-

kungen auf den Jahresabschluss ergeben.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften und den sie

ergänzenden Bestimmungen liegt in der Verantwortung der Kirchenleitung. Dies gilt auch für

die Angaben, die wir zu diesen Unterlagen erhalten haben. Unsere Aufgabe besteht darin,

auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Ord-

nungsmäßigkeit des aufgestellten Jahresabschlusses abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Sicherheit

beurteilt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln ist.

Die Prüfung des Jahresabschlusses mit seinen Bestandteilen gem. § 123 KF-VO haben wir

mit der Zielsetzung angelegt, Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vor-

schriften zu erkennen, die sich wesentlich auf den Jahresabschluss auswirken.

Ausgangspunkt unserer Prüfung war die von der Kirchenleitung der EKiR aufgestellte Eröff-

nungsbilanz zum 01.01.2012. Die Eröffnungsbilanz wurde von uns geprüft und mit einem

eingeschränkten Prüfungsvermerk versehen. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz erfolgte

auf der Landessynode am 15.01.2015. Auf unseren Bericht über die Prüfung der Eröff-

nungsbilanz zum 01.01.2012 vom 10.10.2014 und die dort aufgeführten Prüfungsbemerkun-

gen sei an dieser Stelle verwiesen. Als weitere Grundlage haben wir die Prüfung über die

Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 und 31.12.2013 genommen. Wir verweisen auf unsere

jeweiligen Prüfungsberichte und die dort aufgeführten Prüfungsbemerkungen.

3.2 Art und Umfang der Prüfung

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Auf Basis der vorliegenden Prüfungsberichte sowie der aus Prüfungen in der EKiR gewon-

nenen Erkenntnisse haben wir innerhalb der Prüfungsplanung eine analytische Durchsicht

des Jahresabschlusses vorgenommen. Die Prüfungsstrategie wurde von uns nach den hier-

bei gewonnenen Erkenntnissen und den Erwartungen über mögliche Fehler in einem

Prüfungsplan festgelegt. Das interne Kontrollsystem der kirchlichen Stelle haben wir unter-

sucht, soweit es für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung von Bedeutung ist; das interne

Kontrollsystem in seiner Gesamtheit war nicht Gegenstand unserer Prüfung.

Im gesamten Prüfungszeitraum war in der geprüften Stelle keine Innenrevison eingerichtet.

Da dieser Sachverhalt unseres Erachtens ein erhöhtes Risiko für die Aufstellung des Jah-

resabschlusses bedeutet, haben wir unsere Prüfung entsprechend angepasst. Im Ergebnis

bedeutet dies einen höheren Zeitaufwand für unsere Prüfung.

Die Prüfung erfolgte in Stichproben, welche in den jeweiligen ausgewählten Prüfungs-

schwerpunkten durchgeführt wurde und erstreckte sich insbesondere auf die Einhaltung der

Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der Bilanz- und Ergebnispositionen. Im

Rahmen unseres Prüfungsplanes über die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir

folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

Sachanlagevermögen (Zu- und Abgänge),

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Sonder- und Treuhandvermögen

Finanzanlagen, Risikostruktur der Finanzanlagen

Liquide Mittel,

Vorräte,

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

ARAP, PRAP

Versorgungsrückstellungen,

Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten,

Mieterträge, Zinserträge, Bestandsveränderungen (und weitere ausgewählte Konten

der Ergebnisrechnung)

Internes Kontrollsystem bezüglich Personalaufwand

Internes Kontrollsystem bezüglich Rechnungslegung

wobei die zu den Bilanzpositionen korrespondierenden Ergebnispositionen jeweils ebenfalls

einen Prüfungsschwerpunkt bildeten.

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Das Sachanlagevermögen haben wir ausgehend vom Bericht über die Prüfung von „Ansatz

und Bewertung des Grund und Bodens sowie der Gebäude der EKiR zum 1. Januar 2012“

vor Aufnahme in die Eröffnungsbilanz durch die Warth & Klein Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft. Die Fortschreibung der Bilanzpositionen zum

31.12.2014 haben wir durch eigene geeignete Prüfungshandlungen, die wir u.a. durch Ab-

stimmung mit dem Bestandsverzeichnis der Immobilien vorgenommen haben, überprüft.

Ferner wurden die Ergebnisse aus dem Bericht über die Prüfung der Inventur des bewegli-

chen Anlagevermögens im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012

durch das Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf vom

16. April 2013 zur Prüfung der Eröffnungsbilanz 2012 herangezogen. Die Fortschreibung der

Bilanzpositionen zum 31.12.2014 haben wir durch eigene geeignete Prüfungshandlungen in

Stichproben überprüft.

Der Bestand an Finanzanlagen, Liquiden Mitteln sowie Darlehen bei Kreditinstituten wurde

anhand von Kontoauszügen, Depotauszügen und Saldenbestätigungen der entsprechenden

Kreditinstitute nachgewiesen. Saldenbestätigungen für die am Bilanzstichtag erfassten For-

derungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten wurden durch die geprüfte

Stelle nicht eingeholt, da der Nachweis im Wesentlichen durch Abrechnungsbelege, Rech-

nungen und erfolgte Zahlungsvorgänge erbracht wurde. Erfahrungsgemäß erteilen öffent-

liche und kirchliche Organisationen bisher (noch) keine Saldenbestätigungen.

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise sind uns vom Abteilungsleiter der Abteilung VI

„Finanzen und Vermögen“ der EKiR, Herrn OKR Bernd Baucks, sowie den von ihm beauf-

tragten Mitarbeitenden bereitwillig erteilt worden.

Die Kirchenleitung hat uns in einer Vollständigkeitserklärung schriftlich versichert, dass der

Jahresabschluss 2014 alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verpflichtun-

gen, Wagnisse und Abgrenzungen enthält, die Vorschriften der KF-VO zur Bilanz vollständig

beachtet wurden, alle erforderlichen Angaben enthalten sind und im Anhang auf alle wesent-

lichen Risiken für die zukünftige Entwicklung der kirchlichen Körperschaft eingegangen wur-

de.

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Die geprüfte Stelle erstellte den Jahresabschluss gemäß den Vorschriften der KF-VO sowie

der LKVwO. Mit Ausnahme des Abschlusses des Haushaltsbuchs sowie des Ausweises der

Marktwerte der Finanzanlagen im Anhang wurden alle gem. § 123 Abs. 2 KF-VO vorge-

schriebene Bestandteile des Jahresabschlusses erstellt.

Das Rechnungswesen ist ab dem Haushaltsjahr 2012 nach dem System der kaufmänni-

schen Buchführung (Doppik) eingerichtet.

4.1.1 Organisation der Buchführung

Die Verarbeitung des Buchungsstoffs erfolgt über eine externe elektronische Datenverarbei-

tungsanlage der Firma Citkomm services GmbH, Iserlohn mit der MACH-Software der MACH

AG, Lübeck. Nach der Bescheinigung über die Durchführung einer Softwareprüfung der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft ermöglicht die

MACH Software in der geprüften Version 1.7 (Stand Mai 2012) bei sachgerechter Anwen-

dung eine den Grundsätzen ordnungsmäßige Buchführung entsprechende Rechnungs-

legung.

Ein angemessenes, der Größe der EKiR entsprechendes, rechnungslegungsbezogenes in-

ternes Kontrollsystem befindet sich zum Prüfungszeitpunkt weiterhin im Aufbau.

Die Rechnungslegung wird zentral im LKA in Düsseldorf durchgeführt und geleitet. Sie wird

aber auch dezentral in einigen Einrichtungen wie z.B. Schulen (sog. Selbstbucher) durchge-

führt.

Die Organisation der Abt. 5 Dez. 5.1 war zum Zeitpunkt der Berichtserstellung (August 2016)

adäquat eingerichtet, um eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung

und Buchung der Geschäftsvorfälle zu gewährleisten. Insbesondere sind in der Abt. 5 Dez.

5.1 Vertretungsregelungen vorhanden und umgesetzt.

4. Feststellungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

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4.1.2 Jahresabschluss per 31.12.2014

Gemäß § 123 KF-VO hat die kirchliche Körperschaft zum Schluss eines jeden Haushaltsjah-

res einen Jahresabschluss spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres aufzustellen, in dem

das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen und unverzüglich

nach Aufstellung der Rechnungsprüfungsstelle vorzulegen ist.

Erste Bestandteile des Jahresabschlusses wie die Bilanz und die Ergebnisrechnung lagen in

einem ersten Entwurf im März 2016 zur Prüfung vor. Der Anhang und die Kapitalflussrech-

nung sowie die Anlage zur Kapitalflussrechnung wurden Ende Juli 2016 nachgereicht.

Die Bilanz (Anlage 3) und die Ergebnisrechnung (Anlage 1) wurden ordnungsgemäß aus der

Rechnungslegung abgeleitet. Aus technischen (Buchhaltungssoftware) Gründen ist das Jah-

resergebnis / Bilanzergebnis des Jahres 2014 nicht in der Bilanz ausgewiesen. Daher stimm-

ten die Summen der Aktiva und der Passiva der Bilanz nicht überein. Das dieser beiden

Summen spiegelt das Ergebnis der Ergebnisrechnung wieder.

Der Anhang (Anlage 3) wurde gemäß § 128 KF-VO erstellt. Die erforderlichen Anlagen wur-

den dem Anhang beigefügt.

Eine unterschriebene Vollständigkeitserklärung gemäß § 128 Abs. 5 KF-VO wurde uns am

04. August 2016 überreicht.

Mit Einschränkung der unter Abschn. 2.3.1 Prüfungsbemerkungen Seite 14 erfolgten Bean-

standungen wurden die Vorschriften zur Ergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung sowie An-

lage zur Kapitalflussrechnung, Bilanz und Anhang beachtet.

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4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage

4.2.1.1 Vorbemerkungen

Der Lage- und Risikobericht im Anhang steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermit-

telt insgesamt eine zutreffende Darstellung der Vermögenslage der EKiR und stellt die Risi-

ken der zukünftigen Entwicklung treffend dar.

Bisher wurden von kirchlichen und öffentlichen Körperschaften keine Saldenbestätigungen

eingeholt. Aufgrund der Vielzahl im Jahresabschluss zu berücksichtigender Geschäftsvorfäl-

le empfiehlt es sich, künftig auch von kirchlichen Körperschaften für bestehende Darlehen

oder sonstige Ausleihungen Saldenbestätigungen einzuholen bzw. anderen kirchlichen Kör-

perschaften zu Prüfungszwecken zu erteilen.

4.2.1.2 Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Zur Darstellung der Bewertungsgrundlagen, der Haftungsverhältnisse und der Risiken wird

auf den als Anlage 3 beigefügten Anhang verwiesen.

Zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen sowie des Ausgleichspostens Versorgungs-

sicherung geben wir darüber hinaus folgende Erläuterungen:

In der Schlussbilanz werden in der PASSIVA Versorgungsrückstellungen in Höhe von

1.592,16 Mio. EUR (Vorjahr 1.675,17 Mio. EUR) bilanziert, die sich aus Pensionsverpflich-

tungen i.H.v. 1.012,50 Mio. EUR (Vorjahr: 1.094,60 Mio. EUR), Verpflichtungen aus Beihilfe-

ansprüchen der Pensionäre i.H.v. 557,90 Mio. EUR (Vorjahr: 558,70 Mio. EUR) sowie Beihil-

fe- und Versorgungsverpflichtungen für Lehrer aus NRW i.H.v. 21,80 Mio. EUR (Vorjahr:

21,80 Mio. EUR) zusammensetzen.

Gemäß § 5 Abs. 1 LKVwO wurde für die Pensionsverpflichtungen die Rückstellung in Höhe

des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages der Versorgungskasse, der auf die

Evangelische Kirche im Rheinland entfällt, gebildet. Der Anteil wurde über personenbezoge-

ne Beiträge von der VKPB ermittelt.

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

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In der AKTIVA wird unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen ein

Ausgleichsposten Versorgungssicherung i.H.v. 1.366,02 Mio. EUR (Vorjahr: 1.401,70 Mio.

EUR) bilanziert. Dieser Ausgleichsposten stellt die Forderung gegenüber den Kirchenkreisen

und Kirchengemeinden aus deren Anteil an den Versorgungsverpflichtungen dar. Er setzt

sich im Wesentlichen aus dem Anteil von 89,90 v.H. der passivierten Versorgungsrückstel-

lung, abzüglich. einer gemäß § 5 Abs. 2 LKVwO zu bilanzierenden Forderungen gegenüber

der VKPB für zusätzlich geleistete Versorgungssicherungsbeiträge, zusammen.

Der Aufteilungsschlüssel von 89,90 v.H. zu 10,10 v.H. wurde in Anlehnung an § 12 Abs. 1

FAG gewählt und findet in der EKiR Anwendung, wenn es um die wirtschaftliche Gewichtung

des Verhältnisses zwischen der landeskirchlichen Ebene und den Kirchenkreisen geht. Da

eine genaue Aufteilung der Versorgungsverpflichtungen zwischen EKiR sowie Kirchenkrei-

sen und Kirchengemeinden rechnerisch nicht möglich ist, wurde dieser Aufteilungsschlüssel

zur Berechnung der Forderung der EKiR beibehalten.

Da nach § 120 Abs. 1 KF-VO bei den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden keine ent-

sprechenden Verpflichtungen auszuweisen sind, stehen den durch den Ausgleichsposten

ausgewiesenen Forderungen zudem keine entsprechenden Gegenpositionen in den Bilan-

zen der Gemeinden und Kirchenkreise gegenüber. Hier erfolgt lediglich eine entsprechende

Erläuterung im jeweiligen Anhang.

4.2.1.3 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

Im Folgenden sind Feststellungen zu einzelne Bilanzpositionen dargestellt.

4.2.1.3.1 AKTIVA A. I.-III. Anlagevermögen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 471.083,64 451.284,89

II. Nicht realisierbares Anlagevermögen 74.838,38 74.878,59

III. Realisierbares Anlagevermögen 152.359.911,20 155.673.652,51

Summe 152.905.833,22 156.199.815,99

Die ausgewiesenen Salden der Finanzbuchhaltung stimmen mit den Salden der Anlagen-

buchhaltung und des Anlagenspiegels (Vgl. Anlage 3) überein.

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4.2.1.3.2 AKTIVA A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

I. Sonder- und Treuhandvermögen 8.576.283,94 8.576.283,94

Unter diesem Bilanzposten sollen Sondervermögen gem. § 44 KF-VO und Treuhandvermö-

gen gem. § 45 KF-VO bilanziert werden.

Es handelt sich bei der ausgewiesenen Summe um das Sondervermögen „Namibia-Fonds“.

Hierbei handelt es sich um Vermögen mehrerer Landeskirchen (Ev. Kirche im Rheinland,

Evangelische Kirche von Westfalen, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Evangeli-

sche Kirche von Kurhessen-Waldeck und Vereinigte evangelische Mission), welches durch

die EKiR treuhänderisch verwaltet wird und entsprechend angelegt ist. Weitere Mittel i.H.v.

rd. 1,1 Mio. EUR sind unter den liquiden Mitteln ausgewiesen.

4.2.1.3.3 AKTIVA A. V. Finanzanlagen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

1. Kapitalanlagen 80.932.554,39 83.907.789,98

2. Absicherung von Versorgungslasten 58.892.364,51 101.085.593,08

3. Beteiligungen und verbunden Unternehmen 982.559,20 982.559,20

4. Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen 12.794.500,71 6.969.344,12

Summe 153.601.978,81 192.945.286,38

Die Kapitalanlagen i.H.v. 80.932.554,39 EUR sind durch Nachweise wie Saldenbestätigun-

gen, Depotauszüge und andere geeignete Unterlagen nachgewiesen. Über die anderen Pos-

ten liegen entsprechende Nachweise vor.

Aufgrund von Einzahlungen in den Versorgungssicherungsbeitrag aus dem freiwilligen Ver-

sorgungssicherungsbeitrag der VKPB hat sich die Position Nr. 2 um rd. 42,2 Mio. EUR ver-

ringert.

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4.2.1.3.4 AKTIVA B. I. Vorräte

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

# 104000 Unfertige Erzeugnisse 770.000,00 780.000,00

# 106000 Vorräte 63.983,96 55.049,00

Summe 833.983,96 835.049,00

Als „Unfertige Erzeugnisse“ sind, wie in der Immobilienwirtschaft üblich, noch nicht abge-

rechnete Nebenkostenvorauszahlungen von Mietern aus der Vermögensverwaltung der Im-

mobilien welche durch die VKPB in Dortmund durchgeführt wird, aktiviert. Die sonstigen Vor-

räte sind durch geeignete Unterlagen nachgewiesen.

Veränderungen dieser Bilanzposition werden in der Ergebnisrechnung über „Bestandsverän-

derungen“ realisiert.

4.2.1.3.5 AKTIVA B. II. Forderungen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

1. Forderungen aus Kirchensteuern 0,00 0,00

2. Forderungen an kirchliche Körperschaften 61.861.499,97 37.051.724,53

3. Forderungen an öffentl.-rechtl. Körperschaften 0,00 75.000,00

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 88.338.682,80 83.153.755,76

5. Sonstige Ford. und Vermögensgegenstände 1.373.624.595,07 1.407.958.819,46

Summe 1.523.824.777,84 1.528.239.299,75

Mit 88.338.682,80 EUR werden Forderungen als „Forderungen aus Lieferungen und

Leistungen ausgewiesen“. Im Wesentlichen handelt es sich nicht um klassische Forderungen

aus Lieferungen und Leistungen. Durch eine fehlerhafte Verwendung der sog. „Mitbuchrolle“

bei der Erfassung der Ausgangsrechnungen bei Bedienung der Finanzbuchhaltungssoftware

werden die meisten Forderungen als Forderung aus Lieferungen und Leistungen bilanziert.

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Das bedeutet konkret, dass den jeweiligen Forderungen beim Einbuchen nicht das korrekte

Finanzbuchhaltungskonto zugeordnet wird (z.B. Forderungen an öffentl.-rechtl. Körperschaf-

ten, Forderungen an kirchliche Körperschaften usw.). Zwar sind die Forderungen korrekt als

„Forderung“ bilanziert, aber diese sind sachlich nicht korrekt innerhalb dieser Bilanzposition

gegliedert.

Unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen wird der Ausgleichsposten

für die Versorgungssicherung aktiviert. Dieser Ausgleichsposten stellt die Forderung gegen-

über den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden aus deren Beteiligung an den Versorgungs-

verpflichtungen dar. Er setzt sich im Wesentlichen aus dem Anteil von 89,9% der passivier-

ten Versorgungsrückstellung, abzüglich. einer gemäß § 5 Abs. 2 LKVwO zu bilanzierenden

Forderungen gegenüber der VKPB für zusätzlich geleistete Versorgungssicherungsbeiträge,

zusammen.

4.2.1.3.6 AKTIVA B. III. Liquide Mittel 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

1. Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere 0,00 0,00

2. Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 30.915.810,98 24.359.625,04

Summe 30.915.810,98 24.359.625,04

Die Liquiden Mittel sind durch Nachweise wie Saldenbestätigungen, Depotauszüge und an-

dere geeignete Unterlagen nachgewiesen. Der Anstieg der liquiden Mittel beträgt

6.556.185,94 EUR und stimmt mit den Angaben in der Kapitalflussrechnung überein (vgl.

Abschn. 4.2.1.6 Feststellungen zur Kapitalflussrechnung Seite 52).

4.2.1.3.7 AKTIVA D. ARAP

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

1. ARAP 11.646.247,52 11.446.463,30

Bei der bilanzierten aktiven transitorischen Rechnungsabgrenzung handelt es sich im

Wesentlichen um die Besoldung für Pfarrerinnen, Pfarrer und Kirchenbeamte für den Januar

2015. Diese Besoldung ist im Dezember 2014 zahlungswirksam geworden.

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4.2.1.3.8 Bilanzsumme AKTIVA

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

Bilanzsumme der AKTIVA 1.882.304.916,27 1.922.601.823,40

4.2.1.3.9 PASSIVA A. Reinvermögen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

I. Vermögensgrundbestand 3.845.648,52 4.240.282,90

II. Rücklagen, Sonstige Vermögensbindungen 24.088.307,44 27.318.336,43

III. Bilanzergebnis aus 2012 11.242.780,49 11.242.780,49

Bilanzergebnis aus 2013 15.519.813,39 15.519.813,39

Summe 54.696.549,84 58.321.213,21

In der Position II. Rücklagen, sonstige Vermögensbindungen wurde die Wertschwankungs-

rücklage wegen Wegfall der Rechtsvorschrift i.H.v. 5.348.829,51 EUR aufgelöst.

Das Reinvermögen wird aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schul-

den (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten und der

PRAP gebildet. Solange die positiven Bestandteile überwiegen, steht noch Reinvermögen

zur Verfügung.

Aufgrund der Eigenheiten des kirchlichen Rechts wird das Reinvermögen in die Bilanzposten

Vermögensgrundbestand, Rücklagen und sonstige Vermögensbindungen und Bilanzergeb-

nis unterteilt und nach den Gliederungsvorschriften auf diese Posten beschränkt.

Der Vermögensgrundbestand ergibt sich aus dem Saldo der Aktivseite abzüglich der Rück-

lagen (nebst sonstiger Vermögensbindungen und Bilanzgewinn), der Sonderposten, der

Rückstellungen, der Verbindlichkeiten und der PRAP.

Rücklagen sind Teil des Reinvermögens. Die Höhe der Rücklage soll dem jeweils angestreb-

ten Zweck entsprechen; sie darf aber nur in der Höhe, in der sie finanzgedeckt ist, ausge-

wiesen werden. Nach § 48 KF-VO ist nur die Instandhaltungsrücklage (§ 118 Abs. 2 KF-

VO) als Pflichtrücklage zu bilden.

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Seite 33 von 59 Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Die Rücklagen beinhalten den Eigenanteil der EKiR am Namibia-Fonds i.H.v. rd. 3 Mio. EUR

(vgl. Abschn. 4.2.1.3.2 AKTIVA A. IV. Sonder- und Treuhandvermögen Seite 29).

Unter dem Bilanzergebnis wird der Ergebnisvortrag aus den Vorjahren dargestellt. Aus tech-

nischen Gründen wird das Bilanzergebnis des Jahres 2014 i.H.v. 6.734.457,53 EUR nicht in

der Bilanz ausgewiesen. Es kommt daher zu einer Differenz zwischen der Summe der

AKITVA und der PASSIVA der Bilanz i.H.v. 6.734.457,53 EUR.

4.2.1.3.10 PASSIVA B. Sonderposten

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

I. Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen 4.672.003,75 4.572.377,22

II. Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse 832.811,62 92.186,78

III. Erhaltene Investitionszuschüsse 6.247.784,91 6.056.932,63

IV. Verpflichtungen ggü. Treuhandvermögen 422.400,33 422.400,33

V. Sonstige Sonderposten 38.297.539,29 0,00

Summe 50.472.539,90 11.143.896,96

Unter den Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen sind diverse treuhänderisch verwal-

tete Stiftungsvermögen passiviert.

Die Zweckgebundenen Spenden und Vermächtnisse weisen zweckgebundene Zuwendun-

gen Dritter aus. Durch das Umgliedern ehemaliger kameraler Verwahrgelder aus den Rück-

stellungen ist diese Position gestiegen.

Die erhaltenen Investitionszuschüsse dienen der Finanzierung von Investitionen. Sie werden

passiviert und analog zu den angeschafften Vermögensgegenständen abgeschrieben. Es

handelt sich überwiegend um öffentliche Zuschüsse für die von der EKiR betriebenen Ein-

richtungen wie z.B. Schulen.

Unter den Verpflichtungen ggü. Treuhandvermögen ist im Wesentlichen ein Nachlass passi-

viert.

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Die sonstigen Sonderposten i.H.v. 38.297.539,29 EUR sind stark angestiegen. Ursache für

den Anstieg ist, dass die Finanzausgleichsrücklage i.H.v. 13.511.454,07 EUR und die Pfarr-

besoldungsrücklage i.H.v. 24.566.990,09 EUR im Vorjahr als Sonstige Rückstellungen bilan-

ziert wurden. Im Berichtszeitraum wurden diese Rückstellungen zu den Sonderposten um-

gegliedert (vgl. Abschn. 4.2.1.3.11 PASSIVA C. Rückstellungen).

4.2.1.3.11 PASSIVA C. Rückstellungen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

I. Versorgungsrückstellungen 1.592.164.921,76 1.675.173.765,00

II. Clearingrückstellungen 0,00 0,00

III. Sonstige Rückstellungen 45.258.611,51 80.432.063,20

Summe 1.637.423.533,27 1.755.605.828,20

I. Versorgungsrückstellungen

Unter den Versorgungsrückstellungen i.H.v. 1.592,2 Mio. EUR sind folgende drei Positionen

ausgewiesen:

Pensionsverpflichtungen: 1.012,5 Mio. EUR

Verpflichtungen aus Beihilfeansprüchen der Pensionäre 557,9 Mio. EUR

Anteil der EKiR an den Beihilfe- und Versorgungs-

verpflichtungen für Lehrer aus NRW 21,8 Mio. EUR

rd. 1.592,2 Mio. EUR

Während die Pensionsverpflichtungen und die Verpflichtungen aus Beihilfeansprüchen der

Pensionäre auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens11, welches für die

VKPB erstellt wurde, gebildet wurden, lag für den Anteil der EKiR an den Beihilfe- und Ver-

sorgungsverpflichtungen für Lehrer aus NRW kein versicherungsmathematisches Gutachten

vor. Der Wert wurde durch Beschluss der Kirchenleitung vom 21.08.2012 festgelegt und un-

verändert aus der Eröffnungsbilanz übernommen.

11

Versicherungsmathematisches Gutachten über die Rückstellungen für Pension- und Beihilfeverpflichtungen der EKiR zum 31.12.2014

der Heubeck AG vom 18.08.2015.

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Die Berechnung der Beihilfe- und Versorgungsverpflichtungen für Lehrer aus NRW bemisst

sich nach dem nicht-refinanzierten Anteil (6 v.H.) des durchschnittlichen Wertes der Pensi-

onsrückstellungen für Lehrer aus NRW. Die Herkunft und Berechnung dieses Wertes war

von uns aufgrund fehlender Ermittlungsgrundlagen nicht überprüfbar.

II. Sonstige Rückstellungen

Unter den Sonstigen Rückstellungen werden Beträge ausgewiesen, die aus früheren zweck-

bestimmten Umlagen stammen und bis 2011 als kamerale Rücklagen geführt wurden.

Neben dem Personalplanungsfonds Pfarrbesoldung (13,28 Mio. EUR) und den KED-Mitteln

(4,00 Mio. EUR) handelt es sich um den Personalausgleichsfonds Kirchenkreise (5,30 Mio.

EUR). Die Pfarrbesoldungsrücklage i.H.v. 24.566.990,09 EUR und die Finanzausgleichs-

rücklage i.H.v. 13.511.454,07 EUR wurden im Berichtszeitraum zu den Sonderposten um

gegliedert (vgl. Abschn. 4.2.1.3.10 PASSIVA B. Sonderposten Seite 33).

Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit (1,94

Mio. EUR Vorjahr 1,17 Mio. EUR), Urlaubsrückstellungen (5,01 Mio. EUR Vorjahr 5,07 Mio.

EUR), Notstände in der EKD (unverändert zum Vorjahr 1,59 Mio. EUR), Pensionsfond (3,07

Mio. EUR Vorjahr 3,32 Mio. EUR), EKD-Umlage (0,96 Mio. EUR Vorjahr 0,95 Mio. EUR),

Heimerziehung (2,45 Mio. EUR Vorjahr 0,87 Mio. EUR) und sonstige Rückstellungen (7,56

Mio. EUR Vorjahr 5,50 Mio. EUR).

4.2.1.3.12 PASSIVA D. Verbindlichkeiten

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

1. Verb. aus Kirchensteuern 0,00 0,00

2. Verb. ggü. kirchl. Körperschaften 49.028.318,36 35.573.670,09

3. Verb. ggü. öffentl.-rechtl. Körperschaften 0,00 (-) 237.631,40

4. Verb. aus Lieferungen und Leistungen 63.290.136,14 40.157.399,66

5. Darlehensverbindlichkeiten 8.020.408,25 8.887.632,06

6. Sonstige Verbindlichkeiten 11.172.615,36 11.722.227,34

Summe 131.511.478,11 96.103.297,75

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Es werden 63.290.136,14 EUR als „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus-

gewiesen“. Im Wesentlichen handelt es sich dabei nicht um klassische Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen. Durch eine fehlerhafte Verwendung der „Mitbuchrolle“ bei der

Erfassung der Eingangsrechnungen mit Hilfe der Finanzbuchhaltungssoftware werden die

meisten Verbindlichkeiten als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bilanziert.

Das bedeutet konkret, dass den jeweiligen Verbindlichkeiten beim Einbuchen nicht das kor-

rekte Finanzbuchhaltungskonto zugeordnet wird (z.B. Verbindlichkeiten ggü. kirchl. Körper-

schaften, Verbindlichkeiten ggü. öffentl.-rechtl. Körperschaften usw.). Zwar sind die Verbind-

lichkeiten korrekt als „Verbindlichkeit“ auf der Passivseite der Bilanz bilanziert, aber diese

sind sachlich nicht korrekt innerhalb dieser Bilanzposition gegliedert (vgl. 4.2.1.3.5 AKTIVA

B. II. Forderungen Seite 30).

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Verwahrgelder / durchlaufende Posten i.H.v.

823.721,22 EUR (Vorjahr 2.903.969,54 EUR) ausgewiesen. Es handelt sich hierbei im

Wesentlichen um Posten, die noch zu Zeiten der kameralen Rechnungslegung gebildet wur-

den. Die Finanzbuchhaltung hat eine Dokumentation erstellt, aus welchen Geschäftsvorfällen

sich dieses Konto zusammensetzt und führt eine kontinuierliche Kontenklärung durch.

Die Verbindlichkeiten ggü. kirchl. Körperschaften umfassen auch Verbindlichkeiten aus zent-

ral verwalteten Finanzanlagen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Anteile diverser Landes-

kirchen am Namibia-Fonds i.H.v. rd. 6,5 Mio. EUR (vgl. Abschn. 4.2.1.3.2 AKTIVA A. IV.

Sonder- und Treuhandvermögen Seite 29).

4.2.1.3.13 PASSIVA E. PRAP

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

PRAP 1.466.357,62 1.427.587,28

Bei den passiven transitorischen Posten handelt sich im Wesentlichen um Abschläge von

öffentlichen Betriebskostenzuschüssen für das Jahr 2015, welche bereits im Jahre 2014 zah-

lungswirksam wurden.

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Seite 37 von 59 Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2.1.3.14 Bilanzsumme PASSIVA

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

Bilanzsumme PASSIVA 1.875.570.458,74 1.922.601.823,40

Aus technischen Gründen weicht die Bilanzsumme AKTIVA von der Bilanzsumme PASSIVA

ab. Das zwischen AKTIVA und PASSIVA ist das Ergebnis der Ergebnisrechnung („Gewinn

/ Verlust“).

4.2.1.4 Feststellungen zu einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung

Bezüglich der detaillierten Darstellung der einzelnen Finanzbuchhaltungskonten in der jewei-

ligen Position in der Ergebnisrechnung verweisen wir auf Anlage 1 (Ergebnisrechnung) zu

diesem Bericht, da eine detaillierte Kontendarstellung den Rahmen der Prüfungsberichtes

sprengen würde. Im Folgenden stellen wir die Positionen der Ergebnisrechnung dar und

nehmen zu einzelnen Positionen im Rahmen unserer Prüfungsschwerpunkte zu der Gewinn-

und Verlustrechnung nach der KF-VO im Gesamtkostenverfahren12 Stellung.

4.2.1.4.1 Erträge aus kirchlicher / diakonischer Tätigkeit 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-22.410.280,3413 -22.786.697,64

In diesem Bereich werden alle Erträge gebucht, die aus der originären Tätigkeit des LKA

entstehen. Hierunter werden auch die Erträge gefasst, die aus Betreiben von Schulen bzw.

Internaten resultieren.

In dieser Position der Ergebnisrechnung sind auch die Mieterträge der Vermögensverwal-

tung durch die VKPB erfasst. Es handelt sich um 5.764.371,48 EUR (Vorjahr 6.124.181,03

EUR).

12

Gestaltungsform der Erfolgsrechnung, bei der die gesamten Kosten bzw. Aufwendungen einer Periode den gesamten Erlösen bzw. Erträ-

gen derselben Periode (also einschließlich der Erträge aus Bestandserhöhungen an Halb- und Fertigfabrikaten und den selbsterstellten Anla-

gen) gegenübergestellt werden. Dadurch ergibt sich eine (unsaldierte) Bruttodarstellung der Ergebnisquellen gegliedert nach Aufwands- und Ertragsarten. 13

Systemtechnisch bedingt sind Erträge mit negativen Vorzeichen ein positiver Ertrag.

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Die Immobilienverwaltung der Immobilien der EKiR wird seit dem 01.04.2012 durch einen

Dienstleister, die VKPB in Dortmund wahrgenommen. Diese Verwaltung betrifft die Bereiche

des ehemaligen kameralen Sondervermögens „Immobilien“ und „Dienst- u. Mitarbeiterwoh-

nungen“. Für diese Dienstleistung vergütet die EKiR der VKPB eine Verwaltungskostenum-

lage. Die Rahmenbedingungen dieser Dienstleistung sind durch eine Rahmenvereinbarung

über eine Kooperation im Bereich Liegenschaften zwischen der VKPB und der EKIR vom

28.03.2012 vereinbart.

Die Mieterträge und entsprechenden Aufwendungen werden durch die VKPB in Dortmund

gebucht. Liquiditätswirksam werden diese Erträge und Aufwendungen auf Bankkonten der

EKiR auf die auch die VKPB Zugriff hat. Des Weiteren sind bei der EKiR Verrechnungskon-

ten für Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. der VKPB eingerichtet. Weitere Konten für

Mietkautionen und Nebenkostenvorauszahlungen sind eingerichtet.

Die VKPB stellt der EKiR über ein abgelaufenes Jahr Abrechnungspapiere zur Verfügung.

Aufgrund dieser Abrechnungspapiere werden dann die Verrechnungskonten und Bankkon-

ten abgestimmt, die Erträge und Aufwendungen ermittelt und verdichtet entsprechend ge-

bucht.

Uns liegt der Bericht über die Prüferische Durchsicht der Ordnungsmäßigkeit der Erstellung

der Jahresrechnungen für die Geschäftsjahre 2012 bis 2015 gemäß der Kooperationsverein-

barung im Bereich Liegenschaften zwischen der VKPB und der EKiR der Ernst & Young

GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 03.05.2016 vor. Die Gesellschaft bescheinigt,

dass die von der VKPB an die EKiR gemeldeten Abrechnungen der Jahre 2012 bis 2015

ordnungsgemäß erstellt wurden.

4.2.1.4.2 Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-399.777.371,18 -367.719.505,33

In diesem Bereich werden im Wesentlichen Umlagen wie der übersynodale Finanzausgleich

und die Pfarrbesoldungspauschale etc. ausgewiesen. Nur ein kleiner Teil der Kirchensteuer

wird vom LKA direkt vereinnahmt. Es handelt sich bei diesem Anteil um die Kirchensteuer

von Soldaten, der nicht weitergeleitet wird.

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4.2.1.4.3 Zuschüsse von Dritten 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-91.431.552,98 -91.288.448,19

In dieser Position sind alle Zuschüsse von Bund, Land, Gemeinden und weiteren Dritten ver-

bucht, welche nicht für nicht investive Zwecke gewährt werden.

4.2.1.4.4 Kollekten und Spenden 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-812.286,87 -833.843,09

Hierüber werden nicht investive freiwillige Zuwendungen erfasst, die zum Verbleib im Be-

reich der Landeskirche und für die Verwendung bei bestimmten Aufgaben gedacht sind.

4.2.1.4.5 Bestandsveränderungen / aktivierte Eigenleistungen 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

10.000,00 -780.000,00

Auf dem Konto Bestandsveränderungen sind die Veränderungen der Bestände an Unfertigen

und Fertigen Leistungen erfasst. Die hohe Differenz zum Vorjahr resultiert aus einer Ände-

rung der Buchungssystematik.

4.2.1.4.6 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-367.945,90 -395.053,39

Vereinnahmte Zuschüsse werden als Sonderposten für die geförderten Vermögensgegen-

stände passiviert. Anlässlich des AfA-Laufes werden sie ratierlich und analog zu der AfA der

jeweiligen Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst. Die Konten werden automa-

tisch anlässlich des Abschreibungslaufes bebucht.

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4.2.1.4.7 Sonstige ordentliche Erträge 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-4.384.656,24 -5.908.681,90

In diesem Bereich werden alle Erträge des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des LKA erfasst.

Im Wesentlichen handelt es sich um die Auflösung von Rückstellungen (rd. 2,2 Mio. EUR)

und periodenfremde Erträge (1,8 Mio. EUR).

4.2.1.4.8 Summe der ordentlichen Erträge 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-519.174.093,51 -489.712.229,54

4.2.1.4.9 Personalaufwendungen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

351.359.272,1114 326.976.580,08

Die Abrechnung der Bezüge für Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamte sowie die Gehalts-

abrechnungen der Angestellten wird durch den Dienstleister ECKD wahrgenommen. Die

entsprechenden Abrechnungsdaten werden mit Hilfe einer elektronischen Schnittstelle in das

Finanzbuchhaltungssystem der EKiR übertragen.

Für den Prüfungszeitraum wurden die eingespielten Daten mit den verbuchten Beträgen auf

den Finanzbuchhaltungskonten durch die geprüfte Körperschaft im Rahmen des internen

Kontrollsystems abgestimmt.

14

Aufwendungen werden systembedingt mit einem positiven Vorzeichen dargestellt.

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4.2.1.4.10 Aufwendungen aus Kirchensteuern und Zuweisungen 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

130.352.731,76 114.364.806,86

Über diese Position werden u.a. folgende Aufwendungen erfasst: Landeskirchliche Finanz-

ausgleichsleistungen, Gesamtkirchliche Finanzausgleichsleistungen EKD, Landeskirchliche

Umlage, Umlage EKD, Umlage UEK, Umlage Diakonisches Werk der EKD, Umlage Ost-

pfarrversorgung, Umlage Vereinte Ev. Mission und die Umlage an die Herrnhuter Brüderge-

meinde.

4.2.1.4.11 Zuschüsse an Dritte 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

5.041.934,58 4.955.094,36

Es handelt sich u.a. um Zuschüsse an (Bundes-)Länder, Gemeinde, Verbände und Zu-

schüsse an sonstige Dritte.

4.2.1.4.12 Sach- und Dienstaufwendungen 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

23.300.942,12 25.382.642,38

In diesem Bereich wird allgemeiner Geschäftsbedarf und die Instandhaltungen im Bereich

landeskirchlicher Aufgaben gebucht u.a. Verbrauchsmaterial im kirchlichen Bereich, Abend-

mahlbrot und –wein, Kerzen Blumenschmuck und dgl., Trau- und Konfirmationspräsente,

Verteilschriften, Verpflegungs- und Betreuungsaufwand, Lebensmittel, Getränke, Wäsche,

Küchenausstattung, Anschaffung Maschinen / Werkzeuge / Elektrogeräte / Arbeits- und

Werbematerial / Sportgeräte und –kleidung / Einrichtung und Ausstattung, Sonstiger Materi-

alaufwand, Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand, Geschäftsbedarf, Bücher Zeitschriften

Landkarten, Porto, Nebenkosten des Geldverkehrs, Provisionen für Kreditkartenzahlung,

Verfügungsmittel, Reisekosten, Kosten für Schülerbeförderung, Veranstaltungen, Aufwand

für ehrenamtliche Tätigkeit, Dienst- und Schutzkleidung, Schwerbehindertenabgabe, übrige

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personenbezogene Sachaufwendungen, Aufwand für Aus- u Fortbildung, Lehr- und Lernmit-

tel, Schulbücher, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Reisekosten für Schulfahrten,

Honorare und Unterrichtsgelder, Supervisionen, Stipendien, Tagungen u Infoveranstaltun-

gen, Kommunikationsaufwand, Öffentlichkeitsarbeit + Werbung, Kosten der Internetpräsenz,

(Fach-)Veröffentlichung und Dokumentation, Aufwände für die Produktion von Radio- und

Fernsehsendungen, EDV-Aufwendungen, Miete / Leasing BGA, Leasing Fahrzeuge,

Rechts- u Beratungskosten, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen, Be-

kanntmachungsaufwand, Leihgebühren, Mitgliedsbeiträge, Sonstige Dienstleistungen Dritter,

Mittel zur Gesundheitspflege, Zeitarbeitsfirmen, übrige Verwaltungs- u Betriebsaufwendun-

gen, Erstattungen innerhalb der Landeskirche, Erstattungen innerhalb der EKD (Außerhalb

der Landeskirche), Erstattungen an Dienste und Werke, Erstattungen an Sonstige im kirchli-

chen Bereich, Erstattungen an Dritte, Beschaffung von geringstwertigen Vermögensgegen-

ständen (bis 150,-- € netto), Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Instandhaltung von Grund-

stücken, Außenanlagen, Gebäuden u. Betriebsvorrichtungen, Instandhaltungsaufwand für

Gebäude, Instandsetzungsaufwand für Gebäude, Instandhaltungsaufwand vor Neuvermie-

tung, Instandhaltungsaufwand für Modernisierung, Instandhaltungsaufwand für Grundstücke,

Instandhaltung Schönheitsreparaturen, Instandhaltung technischer Geräte, Instandhaltung

von Fahrzeugen, Instandhaltung von Büchern und anderen Medien, Instandhal-

tung/Sicherung von Kunst- und Sammlungsgegenständen, Restaurierung und andere Auf-

wendungen für Archivalien, Instandhaltung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Instand-

haltung sonstiger Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände und Schadensbeseitigungen.

4.2.1.4.13 Abschreibungen und Wertkorrekturen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

4.995.059,84 4.958.739,21

Die AfA15 stimmt mit den ausgewiesenen Werten im Anlagenspiegel überein. Kleinere Ab-

weichungen wurden geklärt und waren systembedingt (Software). Unsere Stichproben im

Rahmen von Zu- und Abgängen einzelner Vermögensgegenstände ergaben keine wesentli-

chen Beanstandungen.

15

Die Absetzung für Abnutzung ist betriebswirtschaftlich die rechnerische Erfassung von Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegen-

stände. Die Abschreibung dient dem richtigen Vermögensausweis in der Bilanz. Bei der Erstehung oder Erstellung eines Wirtschaftsgutes wird dieses kostenneutral zu den Entstehungs- oder Herstellkosten voll in die Bilanz eingestellt. Der Gegenstand verliert nun im Laufe der

Zeit an Wert, sei es durch Abnutzung, Alter oder technische Überholung. Die Nutzungsdauer einzelner Vermögensgegenstände ist in der

Anlage 10 zu § 116 Abs. 3 KF-VO verbindlich festgelegt.

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Seite 43 von 59 Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2.1.4.14 Sonstige ordentliche Aufwendungen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

19.763.992,90 16.773.185,63

Hierbei handelt es sich um alle sonstigen ordentlichen Aufwendungen. U.a. Versicherungs-

prämien, Reinigungs- und Bewachungskosten, Energiekosten, Kosten für Leitungswasser

und periodenfremde Aufwendungen.

4.2.1.4.15 Summe der ordentlichen Aufwendungen 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

534.818.933,31 493.411.048,52

4.2.1.4.16 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

15.639.839,80 3.698.818,98

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die Summe der ordentlichen Erträge

abzüglich der Summe der ordentlichen Aufwendungen. Es bedeutet, dass die EKiR einen

Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet hat.

4.2.1.4.17 Finanzerträge

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-2.036.310,10 -5.297.382,07

In diesem Bereich werden alle Erträge, die im Zusammenhang mit Finanzanlagen und

Finanzverkehr entstehen, vereinnahmt. Die geringeren Erträge im Vergleich zum Vorjahr

sind im Wesentlichen dem niedrigen Zinsniveau geschuldet.

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4.2.1.4.18 Finanzaufwendungen 31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

1.528.075,19 624.846,26

Es handelt sich um Zinsaufwendungen, Kosten des Geldverkehrs und ähnliche Aufwendun-

gen.

4.2.1.4.19 Finanzergebnis

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-508.234,91 -4.672.535,81

4.2.1.4.20 Ordentliches Ergebnis

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

15.131.604,89 -973.716,83

Das ordentliche Ergebnis ist die Summe der ordentlichen Erträge abzüglich der Summe der

ordentlichen Aufwendungen inklusive des Finanzergebnisses. Es bedeutet, dass die EKiR

einen Verlust, auch unter der Berücksichtigung des Finanzergebnisses, erwirtschaftet hat.

4.2.1.4.21 Außerordentliche Erträge

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-29.643.164,81 -35.620.193,02

Über die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen werden u.a. Fehlbeträge und / oder

Überschüsse aus den Abrechnungen der Pfarrbesoldungspauschale und der Pfarrbesol-

dungsumlage gemäß FAG, gebucht. § 8 Abs. 2 FAG schreibt vor, dass Überschüsse und

Fehlbeträge im übernächsten Haushaltsjahr eingestellt werden, sofern die Landessynode

nichts anderes beschließt.

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Seite 45 von 59 Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

Die Gegenposition dieser außerordentlichen Ertragsbuchungen im Zusammenhang mit dem

FAG ist das Bilanzkoto „# 139000 sonstige Forderungen an kirchliche Körperschaften“. Die-

se Buchungen werden direkt, daher ohne Partnerkonto (Debitor / Kreditor) vorgenommen.

Bei den außerordentlichen Erträgen im Berichtszeitraum handelt es sich u.a. um Erträge aus

der Auflösung des Anteils der EKiR am Ausgleichsposten zu den Pensionsrückstellungen

(4,04 Mio. EUR), des Fehlbetrages der Pfarrbesoldungspauschale 2014 für 2016 (11,11 Mio.

EUR), den Überschuss aus der Pfarrbesoldungsumlage 2012 für 2014 (1,35 Mio. EUR), den

Überschuss aus 2012 für 2014 der Staatsleistungen (0,99 Mio. EUR), den Fehlbetrag der

Pfarrbesoldungsumlage aus 2014 für 2016 (4,25 Mio. EUR) und den Fehlbetrag der GGA

aus 2014 für 2016 (7,09 Mio. EUR).

4.2.1.4.22 Außerordentliche Aufwendungen

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

10.941.299,45 19.307.627,80

Analog zu den außerordentlichen Erträgen werden über diese Position u.a. die Fehlbeträge

und / oder Überschüsse aus den Abrechnungen der Pfarrbesoldungspauschale und der

Pfarrbesoldungsumlage gemäß FAG, gebucht.

§ 8 Abs. 2 FAG schreibt vor, dass Überschüsse und Fehlbeträge im übernächsten Haus-

haltsjahr eingestellt werden, sofern die Landessynode nichts anderes beschließt.

Die Gegenposition dieser außerordentlichen Aufwandsbuchungen im Zusammenhang mit

dem FAG ist das Bilanzkonto „# 339000 sonstige Verbindlichkeiten an kirchliche Körper-

schaften“. Diese Buchungen werden direkt, daher ohne Partnerkonto vorgenommen.

Bei den außerordentlichen Aufwendungen im Berichtszeitraum handelt es sich u.a. um Auf-

wendungen aus dem Fehlbetrag der Pfarrbesoldungspauschale 2012 für 2014 (8,28 Mio.

EUR), den Fehlbetrag der GGA aus 2012 für 2014 (1,56 Mio. EUR) und dem Überschuss der

Staatsleistungen aus der Auflösung des Anteils der EKiR am Ausgleichsposten zu den Pen-

sionsrückstellungen 2014 für 2016 (1,08 Mio. EUR).

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Seite 46 von 59 Rechnungsprüfungsamt der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf

4.2.1.4.23 Außerordentliches Ergebnis

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-18.701.865,36 -16.312.565,22

Das außerordentliche Ergebnis ist die Summe der außerordentlichen Erträge abzüglich der

Summe der außerordentlichen Aufwendungen.

4.2.1.4.24 Jahresergebnis vor Steuern

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-3.569.266,47 -17.286.282,05

Das Jahresergebnis vor Steuern ergibt sich aus der Summe der ordentlichen Erträge abzüg-

lich der Summe der ordentlichen Aufwendungen inklusive des Finanzergebnisses und des

außerordentlichen Ergebnisses. Es bedeutet, dass die EKiR einen Gewinn erwirtschaftet hat.

4.2.1.4.25 Steuern vom Einkommen und Ertrag

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

944,00 1.047,72

4.2.1.4.26 Jahresergebnis

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

-3.569.266,47 -17.285.234,33

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4.2.1.4.27 Ergebnisverwendung

31.12.2014 31.12.2013

EUR EUR

Jahresergebnis -3.569.266,47 -17.285.234,33

Entnahme aus Rücklagen -7.148.420,90 -2.348.096,86

Einstellung in Rücklagen 3.983.229,84 4.113.517,80

Bilanzergebnis -6.734.457,53 -15.519.813,39

Bei den Entnahmen aus Rücklagen handelt es sich im Wesentlichen um die Auflösung der

Wertschwankungsrücklage und der Auflösung von Teilen der SEP-Rücklage für einzelne

Immobilien (vgl. 4.2.1.3.9 PASSIVA A. Reinvermögen Seite 32).

Die Einstellung in Rücklagen umfasst im Wesentlichen die Bildung von SEP-Rücklagen für

diverse Immobilien, welche gem. Anlage 14 zu § 118 Abs. 2 KF-VO gesetzlich vorgeschrie-

ben ist.

4.2.1.5 Feststellungen zum Anhang Der Anhang wurde ordnungsgemäß gem. § 128 KF-VO aufgestellt.

4.2.1.5.1 Risikostruktur der Finanzanlagen

Wir haben geprüft, ob die Kapitalanlagen die Kriterien der Regelungen zur Anlage von Kapi-

talvermögen vom 12.12.2006, veröffentlicht im KABl der EKiR Nr.1 / 2007, erfüllen (Die An-

lagerichtlinien vom 17.04.2015 (KABl. Nr. 6 2015, S.148) sind auf die Prüfung des Jahresab-

schlusses EKiR per 31.12.2014 nicht anwendbar, da diese 2015 in Kraft getreten sind).

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Die Regelung zur Anlage von Kapitalvermögen vom 12.12.2006 bestimmt, dass hinsichtlich

der Beurteilung von Kapitalanlagen auf Ratings16 zurückgegriffen wird. Hierzu enthält die

Regelung eine Rating-Tabelle „Investmentgrade“. Ein Rating ist im Finanzwesen eine Ein-

schätzung der Bonität des Schuldners. Häufig werden die Ratings durch eigens hierauf

spezialisierte Ratingagenturen in Form von Ratingcodes von A bis D vergeben.

Die Rating-Einstufungen in der Regelung zur Anlage von Kapitalvermögen beziehen sich,

wenn nicht anders bezeichnet, auf den Katalog von Standard & Poor`s17.

Die Rating-Tabelle enthält folgende Kategorien:

1. Geringes Verlustrisiko

2. A mäßiges Verlustrisiko und B mäßiges Verlustrisiko

3. erhöhtes Verlustrisiko

I.d.R. muss von den heutigen Rating-Einstufungen ausgegangen werden (April 2016). Ver-

einzelt liegen Rating-Einstufungen zum Bilanzstichtag vor. Rating-Einstufungen zu Kapitalan-

lagen, die im Jahr 2014 veräußert wurden, wurden nicht geprüft. Es ist zu beachten, dass

Rating-Einstufungen volatil sind. Die ermittelten Rating-Einstufungen stellen also nur eine

Momentaufnahme dar.

16

Unter Rating versteht man im Finanzwesen die von einer Ratingagentur oder von Kreditinstituten vorgenommene, ordinal skalierte Ein-

stufung der Bonität eines Wirtschaftssubjekts (Unternehmen, Staaten) oder Finanzinstruments. Mit Rating wird sowohl das Verfahren be-zeichnet, mit dessen Hilfe die Kreditwürdigkeit ermittelt wird, als auch das Ergebnis dieser Analyse. 17

Standard and Poor’s Corporation (S&P) ist eine international bekannte Kredit-Ratingagentur. Sie entstand 1941 aus der Verschmelzung

der US-amerikanischen Unternehmen H.V. & H.W. Poor Co. und Standard Statistics Bureau. Seit 1966 ist S&P eine Tochtergesellschaft von

McGraw-Hill. Kernbereich der Gesellschaft ist die Bewertung und Analyse anderer Wirtschaftsunternehmen, Banken und Staaten hinsicht-

lich ihrer Bonität. S&P ist die dominierende Ratingagentur neben den kleineren Unternehmen Moody’s und Fitch Ratings, die zu den Großen Drei (englisch: Big Three) zählen. Außerdem erstellt S&P zahlreiche Aktienindices der amerikanischen Börsen und Rohstoff-Indices. Neben

der Zentrale des Unternehmens in New York City gibt es 35 Standorte an Finanzplätzen in aller Welt, davon neun in Europa, darunter auch

in Frankfurt.

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Zur Beurteilung der Rating-Einstufungen diente nachstehende Tabelle:

18

18 https://www.boerse-stuttgart.de/files/rating-matrix.png

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Die Rating-Tabelle aus dem KABl. vom 15. Januar 2007 S. 4:

Unsere Prüfung ergab im Einzelnen:

Kapitalanlage (ohne Spareinlagen) Buchwert per 31.12.2014 Rating

Anleihe RBS ABN1WQ 3.809.250,00 kein Emissionsrating19

Emittentenrating20: BBB+

Devif-Fonds Nr. 469 1.531.110,20 AA

KCD Union Nachhaltig Renten 2.998.630,80 ****(Ratingagentur Morningstar21)

Devif-Fonds Nr. 35 19.951.398,70 A+(Fitch Ratings22)

DZ Bank Capital 907833 1.469.250,00 Baa2 (Moody´s23)

HSH Nordbank HSH2H1 915.975,00 B2 (Moody´s)

HSH Nordbank HSH2H2 1.036.500,00 B2 (Moody´s)

19 Urteil im Sinne einer Meinungsäußerung einer Ratingagentur über Wertpapiere (z.B. Schuldverschreibungen), die an die Öffentlichkeit

emittiert wurden. Diese beruhen auf einer spezifischen Methodologie, die ausgehend vom Rating des Emittenten (Emittentenrating) berück-

sichtigen, wie eigenkapitalnah oder -fern der Charakter einer Emission ist. Dabei fließen u.a. Fragen der Nachrangigkeit im Insolvenzfall

oder der Aufschiebbarkeit von Couponzahlungen in das Rating ein. 20 Urteil im Sinne einer Meinungsäußerung einer Ratingagentur über die Fähigkeit und Bereitschaft eines Emittenten von Wertpapieren bzw.

Schuldtiteln, seinen finanziellen Verpflichtungen gänzlich und zeitgerecht nachzukommen. 21 Morningstar Inc. ist ein an der NASDAQ notiertes Finanzinformations- und Analyseunternehmen. 22 Fitch Ratings ist eine Ratingagentur mit Firmensitzen in New York und London. 23 Moody’s Investors Service ist eine von der US-amerikanischen Finanzaufsicht SEC seit 1975 anerkannte Ratingagentur.

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RaboBk A0D2FT 1.639.000,00 A+(Emittentenrating)

RaboBk A0DZZS 2.472.300,00 A+(Emittentenrating)

Ned.Watersch. 640.100,00 Aaa (Moody´s)

INTESA SAN 4.801.500,00 BBB-

Fairworld 48.466,00 A (FERI24)

Genussrecht KD-Bank 2.500.000,00 nicht erforderlich

Erste Group 1.000.000,00 Baa2 (Moody´s)

MI-Fonds 301 27.553.536,09 zu Devif Fonds 35

Hypobank Anleihe 3.000.000,00 BBB (Emittentenrating)

KCD Nachhaltig Aktien 5.294.390,40 **** (Morningstar)

KCD Nachhaltig MIX 145.782,82 **** (Morningstar)

Bayerische LB 2,5% 1.000.000,00 A-(Fitch Ratings)

Erste Group 1,4% 1.000.000,00 Baa2 (Moody´s)

Erste Group 2,2% 1.000.000,00 Baa2 (Moody´s)

LB-Hessen 1,25% 1.000.000,00 A2 (Moody´s)

LB-Hessen 1,5% 1.000.000,00 A2 (Moody´s)

Die beiden Anleihen bei der HSH Nordbank, HSH2H1 und HSH2H2, haben jeweils das Ra-

ting B2 von Moody´s. Sie sind damit in der Rating-Tabelle Investmentgrade der Anlage von

Kapitalvermögen nicht mehr einordbar, denn die Tabelle endet mit Ziffer 3 „erhöhtes Risiko“

– Festverzinsliche Euro-Wertpapiere mit Bonität von BBB+ bis BBB-.

Nach der oben angeführten Tabelle handelt sich bei einer mit „B2“ eingestuften Anleihe um

mangelhafte Bonität. Die Anlagerichtlinien vom 17.04.2015 qualifizieren B2 als „sehr speku-

lativ, generell fehlende Charakteristika eines wünschenswerten Investments, langfristige

Zinszahlungserwartung gering.“

Die Ratings der im Bestand gehaltenen Anleihen sind regelmäßig (mindestens jährlich) zu

überprüfen. Sollte ein Mindestrating unterschritten werden, so muss diese Anleihe innerhalb

von sechs Monaten aus dem Bestand verkauft werden. Dies schreiben die Regelung zur

Anlage von Kapitalvermögen vom 12. Dezember 2006 sowie die Anlagerichtlinien vom

17. April 2015 verbindlich vor.

24 FERI, Deutschlands größter bankenunabhängiger Berater für private und institutionelle Vermögen, ist in den folgenden Geschäftsfeldern

tätig: • Rating & Research • Investment Management/Vermögensverwaltung • Institutional Consulting & Family Office.

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4.2.1.5.2 Verbindlichkeitenspiegel Der Verbindlichkeitenspiegel (vgl. Anlage 3) wurde ordnungsgemäß erstellt.

4.2.1.6 Feststellungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung sowie Anlage zur Kapitalflussrechnung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 KF-VO)

wurde ordnungsgemäß erstellt.

4.2.1.7 Feststellungen zum Abschluss des Haushaltsbuches Der Abschluss des Haushaltsbuches wurde bisher nicht erstellt. Nach einer geplanten Struk-

turreform der Abteilungen und Dezernate im LKA soll nach den uns gegebenen Auskünften

ein Haushaltsbuch mit entsprechendem Abschluss und damit auch die KLR25 erstellt werden.

4.2.1.8 Feststellungen zum Internen Kontrollsystem Der kirchliche Prüfungsstandard „Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher

Stellen gemäß § 7 Abs. 1 RPG“ Abschnitt 5.6.3 Tz. 88 schreibt die Prüfung des IKS vor.

Hierzu gehören u.a.:

Funktionsfähigkeit externer Kontrollen (kirchliche Aufsicht, Genehmigungsverfahren),

Funktion der internen Aufsicht gem. § 105 KF-VO,

Vorhandensein interner Kontrollen bzw. des IKS (Revision, im Ablauf integrierte Prüf-

maßnahmen insbesondere der Finanzbuchhaltung) sowie der

Beachtung gesetzlicher Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Personal und Geschäftsvertei-

lung gem. § 96f. KF-VO, Vergabe von Anordnungs- und Feststellungsbefugnissen

gem. § 106f. KF-VO)

Wir haben im Rahmen unserer Prüfung des IKS rd. 80 Fragestellungen in Anlehnung einer

Checkliste der kirpag der Finanzabteilung der geprüften Körperschaft übermittelt. Diese Fra-

gestellungen haben wir anschließend mit ausgewählten Mitarbeitern der geprüften Körper-

schaft erörtert und ausgewertet.

25

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist ein Aufgabengebiet der Betriebswirtschaftslehre. Sie ist Teil des internen Rechnungswe-

sens und unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung kaum gesetzlichen Vorschriften. Die KLR dient in erster Linie der internen Informa-

tionsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Ist

Daten. Die langfristige (strategische) Planung erfolgt mit Hilfe der Investitionsrechnung. Im kirchlichen NKF wird die KLR über Abrech-nungsobjekte und das Haushaltsbuch dargestellt.

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Aufgrund dieser Auswertung haben wir der geprüften Körperschaft Optimierungsmöglichkei-

ten aufgezeigt und werden diese im Rahmen des Demingkreises26 in Zukunft überprüfen.

Die geprüfte Körperschaft hat eine Abstimmung der Personalkosten zwischen den gemelde-

ten Daten des Dienstleisters und den Finanzbuchhaltungskonten vorgenommen (vgl. Ab-

schn. 2.3.1.7 zu Abschn. 4.2.1.4.9 Personalaufwendungen Seite 40).

4.2.2 Aufgliederungen und Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Er-

tragslage

4.2.2.1 Vorbemerkung

Mit der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 wurde erstmals ein vollständiger Nachweis

über das Vermögen und die Schulden der EKiR auf der Basis des neuen kirchlichen Finanz-

wesens NKF vorgelegt. Im Laufe der Jahre 2012, 2013 und 2014 wurden diese Werte fort-

geschrieben und zum 31.12.2014 in einer Schlussbilanz bilanziert. In der nachfolgenden

Übersicht werden die Vermögens- und Kapital sowie Schuldposten der Schlussbilanz zum

31.12.2014 zusammengefasst und analysiert.

4.2.2.2 Die Struktur der Posten der AKTIVA

Die Immateriellen Vermögensgegenstände i.H.v. 471 TEUR beinhalten Softwarelizenzen.

26

Demingkreis oder auch Deming-Rad, Shewhart Cycle, PDCA-Zyklus beschreibt einen iterativen drei- bzw. vierphasigen Prozess für

Lernen und Verbesserung des US-amerikanischen Physikers Walter Andrew Shewhart. PDCA steht hierbei für das Englische Plan -- Do --

Check -- Act, was im Deutschen auch mit ‚Planen – Tun – Überprüfen – Umsetzen‘ oder ‚Planen – Umsetzen – Überprüfen – Handeln‘

übersetzt wird. Die Ursprünge des Prozesses liegen in der Qualitätssicherung.

Bilanz Anteil Bilanz Anteil

31.12.2014 Bilanzsumme 31.12.2013 Bilanzsumme 2014 / 2013 2014 / 2013

EUR v.H. EUR v. H. EUR v.H.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände 471.083,64 0,025 451.284,89 0,023 19.798,75 0,001

Nicht realisierbares Sachanlagevermögen 74.838,38 0,004 74.878,59 0,004 40,21 - -

Realisierbares Sachanlagevermögen 152.359.911,20 8,094 155.673.652,51 8,097 3.313.741,31 - 0,172 -

Sonder- und Treuhandvermögen 8.576.283,94 0,456 8.576.283,94 0,446 - -

Finanzanlagen 153.601.978,81 8,160 192.945.286,38 10,036 39.343.307,57 - 2,046 -

Umlaufvermögen

Vorräte 833.983,96 0,044 835.049,00 0,043 1.065,04 - -

Ford. an kirchliche Körperschaften 61.861.499,97 3,286 37.051.724,53 1,927 24.809.775,44 1,290

Ford. an öffentlich-rechtliche Körperschaften - - 75.000,00 0,004 75.000,00 - 0,004 -

Ford. aus Lieferungen und Leistungen 88.338.682,80 4,693 83.153.755,76 4,325 5.184.927,04 0,270

Sonstige Ford. u. Vermögensgegenstände* 1.373.624.595,07 72,976 1.407.958.819,46 73,232 34.334.224,39 - 1,786 -

Liquide Mittel 30.915.810,98 1,642 24.359.625,04 1,267 6.556.185,94 0,341

Rechnungsabgrenzungsposten 11.646.247,52 0,629 11.446.463,30 0,595 199.784,22 0,010

Bilanzsumme AKTIVA 1.882.304.916,27 100,00 1.922.601.823,40 100,00 40.296.907,13 - 2,086 -

* unter dieser Position ist der Ausgleichsposten mit für Pensiomsrückstellungen i.H.v. 1.366.019.834,96 EUR enthalten.

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Das Sachanlagevermögen von 152.435 TEUR setzt sich im Wesentlichen aus unbebauten

Grundstücken (5.162 TEUR), bebauten Grundstücken (128.573 TEUR), der Position Kunst-

werke, sonstige Einrichtung und Ausstattung (16.538 TEUR) und Historische Bücher, Medien

und Fachliteratur zusammen. Die auf das Anlagevermögen entfallenden Investitionszu-

schüsse von Dritten werden in Höhe von 6.248 TEUR unter den Sonderposten ausgewiesen

und dieser Sonderposten wird in Höhe der anteiligen Abschreibungen auf die geförderten

Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst.

Unter den Finanzanlagen von 153.602 TEUR werden mit 80.933 TEUR Kapitalanlagen und

mit 58.892 TEUR geleistete Versorgungssicherungsbeiträge an die VKPB ausgewiesen. Un-

ter den Kapitalanlagen befinden sich neben festverzinslichen Wertpapieren im Wesentlichen

Fondsanteile.

Der Ausgleichsposten für Versorgungslasten wurde dem Umlaufvermögen und damit dem

kurzfristigen Vermögen zugeordnet. Er bildet mit 1.366.020 TEUR den größten Teil des Um-

lauf-vermögens und bildet im Wesentlichen den Anteil der Kirchenkreise und -gemeinden an

den Versorgungslasten ab. Die Forderungen an kirchliche Körperschaften von 61.861 TEUR

resultieren nahezu ausschließlich aus dem Finanzausgleich bzw. noch ausstehenden Umla-

gen.

Die Liquiden Mittel i.H.v. 30.916 TEUR betreffen im Wesentlichen Kontokorrentkonten, Ta-

gesgeldkonten, Sparguthaben und Barkassenbestände.

Unter dem transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten der AKTIVA ARAP werden Beam-

tenbezüge für den Monat Januar 2015 ausgewiesen, die bereits Ende Dezember 2014 zah-

lungswirksam waren.

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4.2.2.3 Die Struktur der Posten der Passiva

Der Vermögensgrundbestand i.H.v. 3.846 TEUR und die Zweckgebundenen Rücklagen

i.H.v. 24.088 TEUR weisen als Reinvermögen kumuliert 1,49 v.H. der Bilanzsumme aus. Der

größte Teil entfällt auf die Rücklagen (24.088 EUR), davon 21.058 TEUR Substanzerhal-

tungsrücklage. Die Rücklagen sind finanzgedeckt.

Unter dem Sonderposten (50.473 TEUR) werden mit 6.248 TEUR Sonderposten aus Investi-

tionszuschüssen, mit 4.672 TEUR Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen - aus-

schließlich rechtlich unselbständige Stiftungen - und mit 422 TEUR Verpflichtungen gegen-

über Treuhandvermögen bilanziert. Die sonstigen Sonderposten betragen 38.298 TEUR. Es

handelt sich um ehemalige Rücklagen (vgl. 4.2.1.3.10 PASSIVA B. Sonderposten Seite 33).

Die Rückstellungen (1.637.424 TEUR) betreffen mit 1.592.165 TEUR größtenteils Versor-

gungsrückstellungen. Unter den Sonstigen Rückstellungen werden Beträge ausgewiesen,

die aus früheren zweckbestimmten Umlagen stammen und bis 2011 als kamerale Rücklagen

geführt wurden (vgl. 4.2.1.3.11 PASSIVA C. Rückstellungen Seite 34).

Der Ausweis der Verbindlichkeiten entfällt mit 49.028 TEUR im Wesentlichen auf Verbind-

lichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen mit 63.290 TEUR.

Unter den PRAP werden im Wesentlichen in 2014 zahlungswirksame Zuschüsse bilanziert,

welche aber erst im Jahre 2015 aufwandswirksam wurden.

Bilanz Anteil Bilanz Anteil

31.12.2014 Bilanzsumme 31.12.2013 Bilanzsumme 2014 / 2013 2014 / 2013

EUR v.H. EUR v. H. EUR v.H.

Reinvermögen

Vermögensgrundbestand 3.845.648,52 0,205 4.240.282,90 0,221 394.634,38 - 0,021 -

Zweckgebundene Rücklagen 24.088.307,44 1,284 27.318.336,43 1,421 3.230.028,99 - 0,168 -

Bilanzergebnis 31.12.2012 11.242.780,49 0,599 11.242.780,49 0,585 - -

Bilanzergebnis 31.12.2013 15.519.813,39 0,827 15.519.813,39 0,807 - -

Bilanzergebnis 31.12.2014*

Sonderposten 50.472.539,90 2,691 11.143.896,96 0,580 39.328.642,94 2,046

Rückstellungen

Versorungsrückstellungen 1.592.164.921,76 84,890 1.675.173.765,00 87,131 83.008.843,24 - 4,318 -

Clearingrückstellungen - - - - -

Sonstige Rückstellungen 45.258.611,51 2,413 80.432.063,20 4,184 35.173.451,69 - 1,829 -

Verbindlichkeiten

Verb. aus Kirchensteuern - - - -

Verb. ggü. kirchl. Körperschaften 49.028.318,36 2,614 35.573.670,09 1,850 13.454.648,27 0,700

Verb. ggü. öff.-recht. Körperschaften - - 237.631,40 - 0,012 - 237.631,40 0,012

Verb. aus LuL 63.290.136,14 3,374 40.157.399,66 2,089 23.132.736,48 1,203

Darlehensverbindlichkeiten 8.020.408,25 0,428 8.887.632,06 0,462 867.223,81 - 0,045 -

Sonstige Verbindlichkeiten 11.172.615,36 0,596 11.722.227,34 0,610 549.611,98 - 0,029 -

PRAP 1.466.357,62 0,068 1.427.587,28 0,074 38.770,34 0,002

Bilanzsumme PASSIVA 1.875.570.458,74 100,00 1.922.601.823,40 100,00 47.031.364,66 - 2,45 -

* Das Bilanzergebnis des Jahres 2014 beträgt 6.734.457,53 EUR. Aus technischen Gründen wird es in der Bilanz (Anlage 3) nicht ausgewiesen.

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4.2.2.4 Vermögens- und Schuldenlage

Zur Vermögens- und Schuldenlage verweisen wir auf die durch die geprüfte Stelle gegebe-

nen Ausführungen im Anhang (vgl. Anlage 3).

4.2.2.5 Finanzlage

Die Einführung des NKF soll die Transparenz über die Kirchliche Körperschaft erhöhen

(„Maximale Transparenz“). Höhere Transparenz unterstützt die Verantwortlichen der kirchli-

chen Körperschaft bei der Leitung und Führung. Letztendlich ist eine hohe Transparenz auch

eine vertrauenssichernde Maßnahme den Kirchengliedern gegenüber und beantwortet die

Frage, wofür die Kirchensteuern verwendet werden.

Die Berechnung von geeigneten Kennzahlen und Liquiditätsgraden ist ein Werkzeug, wel-

ches der kirchlichen Körperschaft durch die Einführung des NKF zur Verfügung steht. Die

Berechnung dieser Kennzahlen ist allerdings nicht effektiv, solange auf den einzelnen Fi-

nanzbuchhaltungskonten nicht, wie im Kontenplan vorgesehen, gebucht wird (vgl. hierzu

unsere Ausführungen in Abschn. 2.3.1.3 zu Abschn. 4.2.1.3.5 AKTIVA B. II. Forderungen

Seite 30 und 2.3.1.5 zu Abschn. 4.2.1.3.12 PASSIVA D. Verbindlichkeiten Seite 37). Die Aus-

sagekraft der Kennzahlen ist deshalb noch gering.

Analog zu den von uns exemplarisch dargestellten Kennzahlen in unserem Prüfungsbericht

zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und zu den Jahresabschlüssen zum 31.12.2012 und

31.12.2013 geben wir auch in diesem Bericht die entsprechenden Kennzahlen wieder.

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Die Liquiditätslage27 per 31.12.2014:

Unter den kurzfristigen Forderungen werden die Forderungen an kirchliche Körperschaften,

öffentlich-rechtliche Körperschaften und weitere Forderungen und Vermögensgegenstände

ausgewiesen bezüglich der Ermittlung der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten

verweisen wir auf die Abschn. 2.3.1.3 zu Abschn. 4.2.1.3.5 AKTIVA B. II. Forderungen Seite

30 und 2.3.1.5 zu Abschn. 4.2.1.3.12 PASSIVA D. Verbindlichkeiten Seite 37. Der Ausgleichs-

posten für Versorgungslasten ist in der Liquiditätsdarstellung nicht berücksichtigt, da er zwar

im Umlaufvermögen ausgewiesen wird, aber zur Deckung der langfristigen Versorgungrück-

stellungen dient.

Zum Bilanzstichtag weist die Liquiditätslage eine Überdeckung in Höhe von 114.235 TEUR

aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der größte Teil der kurzfristigen Aktiva aus Forderun-

gen aus Lieferungen und Leistungen besteht.

27

Betriebswirtschaftlich werden Liquide Mittel nach der "Liquidierbarkeit" (Umwandlungsfähigkeit in Geld/Bargeld) der Vermögensgegen-

stände des Umlaufvermögens in drei Ordnungen aufgeteilt, die in einer Rangfolge nach abnehmender Liquidität sortiert werden. Zu den

liquiden Mitteln der 1. Ordnung (höchster Rang) gehören die bereits vorhandenen Bargeld- und Kassenbestände sowie Bankguthaben. Ein-

fach und kurzfristig zu transformierende Vermögenswerte wie Schecks, diskontfähige Wechsel, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilden die 2. Ordnung. Zu den liquiden Mitteln der 3. Ordnung gehören relativ aufwendig und

mittelfristig umwandelbare Vermögenswerte des Umlaufvermögens wie Warenbestände, Fertigfabrikate, Halbfabrikate sowie Roh-, Hilfs-

und Betriebsstoffe.

Liquide Mittel in der Ordnung 1. bis 3.

Bilanz Bilanz

31.12.2014 31.12.2013 2014 / 2013

EUR EUR EUR

Liquide Mittel 30.915.810,98 24.359.625,04 6.556.185,94

Abz. Kurzf. Fremdkapital

Kurzfr. Rückstellungen 12.612.580,84 10.407.268,31 2.205.312,53

Kurzfr. Verb. 1 Jahr 72.887.197,43 47.493.974,51 25.393.222,92

PRAP 1.466.357,62 1.427.587,28 38.770,34

Liquidität 1. Ordnung 56.050.324,91 - 34.969.205,06 - 21.081.119,85 -

Zuz.

Kurzfr. Ford. u. ARAP 169.451.190,40 137.905.223,67 31.545.966,73

Liquidität 2. Ordnung 113.400.865,49 102.936.018,61 10.464.846,88

Zuz.

Vorräte 833.983,96 835.049,00 1.065,04 -

Liquidität 3. Ordnung 114.234.849,45 103.771.067,61 10.463.781,84

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Die Liquiditätsgrade28 per 31.12.2014:

Der Liquiditätsgrad II besagt, dass die vorhandene Liquidität einschließlich der kurzfristigen

Forderungen ausreicht, um die kurzfristigen Verpflichtungen (kurzfristige Rückstellungen und

Verbindlichkeiten) zu bedienen.

Da bedeutsame Positionen der landeskirchlichen Bilanz - insbesondere die Versorgungs-

rückstellungen, der hiermit korrespondierende Ausgleichsposten für Versorgungslasten, aber

auch die Rückstellungen aus ehemaligen kameralen Rücklagen - nicht eindeutig langfristigen

oder kurzfristigen Vermögens- und Kapitalpositionen zugeordnet werden können, ist die Be-

rechnung und Interpretation betriebswirtschaftlicher Kennzahlen (insbesondere der De-

ckungsgrade) problematisch. Die Finanzbuchhaltungskonten müssen sachgerecht wie im

Kontenplan vorgesehen, bebucht werden, damit wirtschaftliche Kennzahlen korrekt berech-

net werden können und erst dadurch eine entsprechende Aussagekraft entfalten.

4.2.2.6 Ertragslage

Zur Ertragslage verweisen wir auf die durch die geprüfte Stelle gegeben Ausführungen im

Anhang (vgl. Anlage 3).

28

Liquiditätsgrade sind insbesondere in der Unternehmensfinanzierung und der Finanzbuchhaltung verwendete betriebswirtschaftliche

Kennzahlen, mit denen die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen, beurteilt werden

kann. Liquiditätsgrade bezeichnen die Eigenschaften von Vermögensobjekten im Hinblick auf ihre Geldnähe (leicht in Geld umzuwandeln)

oder Geldferne (schwer in Geld umzuwandeln).

Bilanz Bilanz

31.12.2014 31.12.2013 2014 / 2013

Liquiditätsgrad I v.H. v.H. v.H.

Liquide Mittel x 100 35,55 27,86 7,69

Kurzfristiges Fremdkapital

Liquiditätsgrad II

(Liquide Mittel + kurzf. Ford.) x 100 230,40 183,39 47,01

Kurzfristiges Fremdkapital

Liquiditätsgrad III

(Liquide Mittel + kurzf. Ford.+Vorräte) x 100 231,36 184,80 46,56

Kurzfristiges Fremdkapital

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Landeskirchenamt

MACH Software

Landeskirchenamt - ECHT DB, DüsseldorfGuV nach KF-VO zum 31.Dezember 2014Angefordert von: Klaas Svenja (LKA)

25.08.2016 08:52:06 Seite 1

Text Schlusssaldo Schlusssaldo VJ EUR

Gewinn- und Verlustrechnung nach KF-VO (Gesamtkostenverfahren)

1. Ertr. aus kirchl./ diakon. Tätigkeit -22.410.280,34 -22.786.697,64

401100 GEBÜHR AMTSHANDL -2.000,00 0,00

401300 Elternbeiträge -1.044.670,17 -1.043.705,06

401700 Entgelte für Archivnutzung -3.375,40 -5.568,38

401800 Allg Verwaltungsgebühren -23.861,50 -14.445,00

401900 sonst Ertr kirchl Dienste -7.038,19 -70,00

402000 Sonst. Verwalt. u Betr.erträge -79.325,28 -36.531,13

403100 Ertrag Veröff kirchl Schrift -1.434,30 -1.984,65

403200 Ertr Vertr kirchl Schrift -194.309,75 -193.107,49

403300 sonst VerkErtr kirchl Aufgaben 0,00 -156,50

404000 Teilnehmerbeiträge -99.149,95 -369.228,48

404100 Tagungskostenbeiträge -811.252,49 -746.025,11

404110 Entg für entfallene Tagungen -5.606,76 -11.643,90

404200 Entgelte aus Unterkunft -1.165.853,74 -1.379.632,90

404210 ENTG VERANSTKULT -3.438,15 -1.853,16

404240 ENTG BANK CATERING -12.014,05 -12.798,01

404250 Entgelte aus Verpflegung -718.195,36 -800.194,03

404260 ENTG VERPF GETRÄNKE -106.470,48 -99.288,13

404270 Entgelte aus Verpfl -Schüler -355.114,27 -286.617,40

404280 Entgelte aus Verpfl -Internat -367.021,00 -369.220,68

404290 Entgelte aus Verpfl -Cafeteria -326.514,47 -382.746,99

404300 Benutzungsgeb. und -entgelte -75.905,54 -61.518,93

404310 ENTG TELEKOMM -1.042,48 -39,81

404400 KONFERENZRAUMVERM -55.582,15 -55.790,27

405000 Leistungsentgelte -256.566,53 -305.926,31

409000 sonst Ertr aus kirchl Aufgaben -13.578,11 -874,38

409100 Kostenerstattung -360.311,71 -205.511,35

421000 Mieterträge -5.764.371,48 -6.124.181,03

421100 Ertrage aus Mietnebenkosten -727.905,30 -313.741,55

421110 ERTRAG NEBENK HEIZ -168,00 0,00

421130 ERTRAG NEBENK STROM -3.088,04 0,00

421200 Ertr a Schönheitsrep Mitarbwhg -48.067,68 -47.076,98

422000 Dienstwohnungsvergütungen -112.856,90 -133.235,17

422100 Ertr a Nebenkosten Dienstwhg -1.344,60 -881,60

422110 VERG DIENSTW NK HEIZ -65,00 0,00

422200 Ertr Schönheitsrep Dienstwhg -673,56 -673,56

423000 Pachterträge -25.136,28 -37.503,51

424000 Erbbauzinserträge -3.315,00 -1.665,00

425000 Einspeisevergütung -40.039,43 -36.559,49

426000 Nutzungsentschädigungen -16.873,40 -19.344,28

426500 GARAGEN UND PARKEN -2.392,99 -1.077,65

427000 sonst Ertr a Grundv+Recht -440.049,73 -310.335,89

431000 Ersatz a eig Landeskirch -442.822,19 -462.275,50

432000 Ersatz aus der EKD -1.206.474,38 -1.174.529,69

433000 Ersatz ev Diensten Werken Einr -784.241,56 -649.338,32

434000 Ers v Sonst im kirchl Ber -5.569.566,21 -5.937.758,93

435000 Ersatz von Dritten -932.581,29 -950.247,10

436000 Ersatz von Mitarbeitenden -198.615,49 -201.794,34

2. Ertr. a. Kirchensteuern & Zuweisungen -399.777.371,18 -367.719.505,33

451120 Finanzausgleich uebersynodal -66.919.133,42 -54.545.425,50

451200 allg Zuweisung+Uml d EKiR -66.200.484,87 -62.607.583,63

451220 Uml. f. d. außerrhein Aufgaben -53.885.203,09 -47.215.686,72

451250 Uml. f. d. kirchl. Entw.d -314,68 -6.828.505,62

451260 Pfarrbesoldungspauschale -112.791.190,93 -110.548.641,03

451270 Uml f d übr Kost d Pfarrbesold -13.845.868,46 -14.322.082,58

451280 Versorgungssicherungsumlage -84.059.833,25 -69.354.254,93

451300 zweckgeb Zuweis+Uml EKiR -696.794,95 -1.252.494,01

452100 Finanzausgl Leistng innerh EKD -40.357,44 2.500,00

452300 zweckgeb Zuweisung+Uml EKD -94.326,71 -80.770,58

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Anlage 1
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25.08.2016 08:52:07 Seite 2

Text Schlusssaldo Schlusssaldo VJ EUR

453100 Zuweis ev Dienst Werke ER -84.066,26 -86.691,00

454000 Zuweis v Sonst kirchl Ber -21.261,45 -51.820,27

455000 Zusch a d sonst kirchl Bereich -1.138.535,67 -588.043,41

460000 Erträge aus Sondervermögen 0,00 -240.006,05

3. Zuschüsse von Dritten -91.431.552,98 -91.288.448,19

471900 sonst Zuschüsse vom Bund -175.353,27 -402.686,33

472100 Zuschüsse von Ländern -90.016.256,04 -89.397.516,04

472900 sonst Zuschüsse von Ländern -80.406,82 -2.120,32

473000 Zuschüsse v Gemeindeverbändn -619.040,00 -450.410,29

474900 sonst Zuschüse von Gemeinden -249.497,32 -359.319,18

479900 übrige sonst Zuschüsse -290.999,53 -676.396,03

4. Kollekten und Spenden -812.286,87 -833.843,09

481100 Kollekten -573.019,59 -609.135,00

481200 Opfer -6.955,00 -5.855,00

482000 Spenden -227.257,75 -216.217,66

483000 Schenkungen Erbe Vermächtniss -5.054,53 -2.485,43

484000 BUßGELDER 0,00 -150,00

5. Bestandsver./ aktivierte Eigenleistung 10.000,00 -780.000,00

491000 Bestandsveränderungen 10.000,00 -780.000,00

6. Erträge aus der Auflösung von SoPo -367.945,90 -395.053,39

501000 Aufl SoPo a erh InvZS der EKiR -2.789,78 -1.984,15

504000 Aufl SoPo a erh InvZS sonst BR -3.443,89 -286,99

505000 Aufl SoPo a erh InvZS v Dritte -236.669,58 -290.481,70

507000 Aufl SoPo f zweckg Spenden -33.544,16 -19.469,25

508010 AUFL SOPO A INV LAND -91.498,49 -82.831,30

7. Sonstige ordentliche Erträge -4.384.656,24 -5.908.681,90

428000 Sonstige Verkaufserlöse -25.926,97 -32.110,66

511000 Mehrerlös Anlagenverk mob imma -27.210,28 -3.300,00

520000 Aufl von Rückstellungen -2.183.581,07 -1.409.951,66

533000 Skonti und Boni -24,48 -50,00

535000 Steuererstattungen -746,00 -9.153,99

536000 Versicherungsleistungen -284.756,71 -281.096,10

537000 Schadensersatzleistungen -2.084,49 -12.945,15

538000 periodenfremde Erträge -1.751.624,57 -4.099.232,82

538100 Aufl/Herabsetzung v WB zu Ford -91.581,12 -17.856,61

539000 übrige sonst ordentl Erträge -17.120,55 -42.749,46

539200 DIFF JA 2012_ERT 0,00 -235,45

8. Summe der ordentlichen Erträge -519.174.093,51 -489.712.229,54

9. Personalaufwendungen 351.359.272,11 326.976.580,08

601100 Bezüge der PfarrerInnen 111.228.633,21 109.869.887,54

601102 Versorgkassenbeitr Pfarrer 26.389,80 13.169,02

601106 Altersteildienstzuschlag 163.600,32 267.493,96

601116 Zulage r Assessoren 61.514,52 56.669,76

601118 Zulage nr Assesoren 271.347,78 271.908,14

601120 Zulage nr Superintendenten 281.163,43 836,96

601122 Zulage r Superindenten 322.030,84 1.522,68

601200 Beihilfen der PfarrerInnen 7.026.068,51 7.135.655,31

601300 Unterstützung PfarrerInnen 632,00 272,80

601400 Fürsorgeleistg PfarrerIn 307.416,36 93.835,63

601500 AG-Anteil privr PfarrerInnen 504.578,89 333.195,69

602100 Besoldung der BeamtenInnen 27.785.036,97 27.835.655,71

602200 Beihilfen der BeamtenInnen 2.422.273,21 2.468.107,71

602400 Fürsorgeleistg BeamtenInnen 19.076,25 171.617,60

603100 Beschäftigtenentgelte 24.408.230,78 24.838.171,43

603130 Beschäftigtenentg Altersteilz 1.028.416,00 0,00

603140 Beschäft.entg Mehrarbeitsstd 51.626,16 57.993,99

603200 Beihilfen d Beschäftigten 1.829,10 0,00

603300 Unterstütz Beschäftigte 20.040,91 21.591,54

603400 Fürsorgeleistng Beschäft 4.499,90 5.134,90

603500 AG-Anteil Sozialversicherung 4.605.103,25 4.545.264,45

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25.08.2016 08:52:08 Seite 3

Text Schlusssaldo Schlusssaldo VJ EUR

603510 UML ZUSATZVERSORGUNG 1.102.824,59 1.084.202,91

603600 Beiträge z. Berufsgenossensch. 50.541,28 51.275,17

603900 Rückst Url-ÜbStd Beschäft 66.861,37 0,00

609000 sonstige Bezüge 29.075,20 15.324,59

609010 Beschäftentg nebenbrf T 214.480,33 210.349,49

609100 Kosten für Vertretungen 87.548,50 168.258,86

609200 Kosten für Aushilfen 54.379,30 48.657,96

609300 KOSTEN FÜR ZVD 0,00 3.451,18

609400 Sachbezüge 182,24 447,99

615000 Versorungssicherung Pfarr 149.562.454,51 129.279.151,68

616000 Versorgungssicherung Beamte 5.324.527,24 5.703.744,13

617000 Versorgungssich Beschäftigte 952,00 10.938,59

617100 KZVK BEITRAG 140,75 -26,41

617200 KZVK Sanierungsgeld 353.856,00 593.430,46

621100 Versorgungsbezüge Pfarr 2.891.281,54 2.439.663,15

622100 Versorgungsbezüge Beamte 8.791.577,20 7.733.615,68

626000 Beihilfen an pens BeamteInnen 1.346.033,11 1.253.563,66

629100 Wartestandsbezüge 214.503,97 -380.338,52

631000 Trennungs Umzugskostvergüt 410.398,97 450.374,17

632000 Reisebeihilfen 124,00 146,46

634000 BEKLEIDUNGSGELD 217,18 931,06

639000 Übr sonst Personalaufwend. 39.382,44 41.410,12

639100 Fahrtkostenzuschüsse 246.506,40 242.496,85

639300 ZUSCH AUS U FORTBILD 3.481,10 3.840,47

639400 Gemeinschaftsveranstalt 28.434,70 33.685,56

10. Aufw. Kirchensteuern & Zuweisungen 130.352.731,76 114.364.806,86

651130 Finanzausgl landeskirchliche 66.919.133,27 54.545.425,33

651140 Finanzausgleich EKD 21.350.880,00 21.621.444,00

651240 Umlage EKD 10.154.023,04 0,00

651311 Umlage UEK 420.600,00 295.307,00

651312 Uml Diakonisches Werk der EKD 4.398.558,51 11.409.372,00

651313 Umlage Diak. Werk der EKiR 1.800.000,00 1.724.197,00

651314 Umlage Ostpfarrversorgung 392.603,03 393.240,00

651316 Uml Kgm a Herrnhuter Brüdergem 57.000,00 57.000,00

652000 Finanzausgl Zuwendung innh EKD 149.878,50 151.588,61

653000 Zuweisung + Uml ev Dienste 4.043.432,27 4.110.195,78

653100 Zuw a kir sel Ver Wer Verb 2.281.725,51 2.058.166,27

654000 Zuweis a Sonst i kirchl BR 18.363.162,21 17.933.708,25

662000 AUFW VERBÜNDE 0,00 1.398,10

663000 AUFW UNSELB STIFTUNG 21.735,42 63.764,52

11. Zuschüsse an Dritte 5.041.934,58 4.955.094,36

672000 Zuschüsse an Länder 5.546,81 -4.000,00

673000 Zuschüsse an GemVerbände 3.330,20 671,76

675000 Zuschüsse an sonst jur Person 86.519,87 80.348,29

676000 Zuschüsse an sonst Dritte 3.377.479,06 3.423.077,39

677000 Zuschüsse i kirchl Bereich 1.118.015,15 1.162.845,67

678000 Zuwend an natürliche Personen 25.787,65 26.643,86

678100 Finanzielle Unterstütz in Notl 51.594,64 94.507,81

679000 Sonst Zuschüsse + Zuwend 373.661,20 170.999,58

12. Sach- und Dienstaufwendungen 23.300.942,12 25.382.642,38

681000 Verbrauchsmaterial i kirchl BR 1.812,40 3.790,22

681100 Abendmahlsbrot und -wein 77,55 416,29

681200 Kerzen Blumenschmuck und dgl 11.385,19 16.866,39

681300 Präsente 1.715,18 2.075,88

681400 Verteilschriften 53.376,63 47.602,24

682000 Verpfl u Betreuungs Aufw 300.545,83 363.312,50

688000 Lebensmittel 814.928,53 965.168,35

688010 Getränke 70.335,33 76.305,99

688100 Wäsche 10.854,36 34.204,58

688200 Küchenausstattung 9.246,30 14.360,42

688300 ANSCH MASCH U WERKZ 450,85 1.579,71

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Text Schlusssaldo Schlusssaldo VJ EUR

688400 ANSCH ELEKTROGERÄTE 330,17 3.534,08

688500 ANSCH ARB U WERBEMAT 1.020,56 536,08

688600 AN SPORTGER U KLEID 0,00 1.925,39

688700 ANSCH. EINR.AUSST. 8.067,29 37.473,29

689000 MATERIAL SONSTIGES 20.419,46 9.003,82

691000 Wirtschafts- u Verwalt AW 55.350,11 65.859,17

691100 Geschäftsbedarf 301.945,96 318.547,61

691200 Bücher Zeitschrif Landkart 274.991,03 297.224,70

691300 Porto 248.871,32 261.716,32

691400 Nebenkosten des Geldverkehrs 6.604,91 12.817,87

691500 PROVIS KREDITKARTEN 56.503,93 46.133,70

692000 Verfügungsmittel 267.451,08 246.224,01

693000 Reisekosten 876.419,40 994.352,95

693100 Kosten für Schülerbeförderung 1.209.494,51 1.096.164,59

694000 Veranstaltungen 481.999,86 299.058,07

694100 Aufw f ehrenamtl Tätigkeit 130.595,45 151.864,85

694300 Dienst- und Schutzkleidung 14.640,89 11.792,87

694900 übr personenbez Sachaufwdg 27.288,58 25.855,95

695000 Aufw für Aus- u Fortbildng 315.993,07 363.911,71

695100 Lehr- und Lernmittel 158.798,90 232.732,32

695110 Schulbücher 237.902,76 260.784,36

695200 Unterbringung und Verpfl 699.425,93 682.956,78

695240 Reisekosten für Schulfahrten 37.887,19 42.841,31

695300 Honorare u Unterrichtsgeld 629.304,33 663.168,74

695400 Supervisionen 14.272,75 16.343,54

695500 Stipendien 21.201,80 13.531,57

695600 Tagungen u Infoveranstalt 648.158,17 429.203,08

695610 AUFWANDSDIFF ILV 19% 13.632,59 30.390,13

695620 AUFWANDSDIFF ILV 7% 1.303,50 1.834,62

696000 Kommunikationsaufwand 317.288,09 331.185,98

697000 Öffentlichkeitsarb + Werbung 89.191,79 110.101,61

697100 Kosten der Internetpräsenz 60.879,12 92.964,78

697200 (Fach-)Veröffentl u Doku 373.107,25 476.029,29

697300 AW f d Prod v Rad u Fernse 38.142,35 40.834,05

698000 EDV-Aufwendungen 2.076.810,53 1.741.725,21

698200 Miete / Leasing BGA 226.764,78 222.212,47

698300 Leasing Fahrzeuge 43.405,24 43.156,99

699050 Rechts- u Beratungskosten 2.224.878,87 3.402.883,76

699100 Sachverständ Gerichts uaAW 44.671,51 72.511,82

699300 Leihgebühren 25.194,13 7.061,44

699400 Mitgliedsbeiträge 63.773,52 64.868,65

699500 Sonst Dienstleist Dritter 1.924.145,02 1.709.305,28

699600 Mittel z Gesundheitspflege 58.905,45 455.628,75

699800 Zeitarbeitsfirmen 189.096,83 198.996,72

699900 übr Verw- u Betriebsaufw 154.496,17 180.796,36

701000 Erstattungen innerhalb d EKiR 18.784,57 26.620,70

702000 Erstattungen innerhalb der EKD 352.530,29 224.207,86

704000 Erstattungen a Sonst kirchl BR 3.439,88 0,00

705000 Erstattungen an Dritte 24.506,29 24.535,48

711000 geringstwert Gst (bis 150 EUR) 36.380,54 36.766,18

711100 Spiel- und Beschäftmaterial 7.995,49 14.462,19

712000 Instandh Grundst AA Geb und BV 8.211,58 11.135,62

712100 Instandhaltaufwand für Gebäude 1.716.474,57 1.741.788,46

712200 Instandsetzaufwand für Gebäude 3.619.930,95 4.326.952,07

712300 Instandhaltaufw vor Neuvermiet 1.445.078,07 1.547.308,34

712500 Instandhaltaufw f Grundstücke 255,84 12.249,86

712600 Instandhaltung Schönheitsrep 16.999,45 11.711,45

713000 Instandh technischer Geräte 60.823,18 79.338,04

714000 Instandhaltung von Fahrzeugen 14.767,72 11.878,66

715100 Instandh Bücher ua Medien 4.931,95 5.415,46

715300 Restaurierung ua Aufwendungen 142,80 0,00

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25.08.2016 08:52:09 Seite 5

Text Schlusssaldo Schlusssaldo VJ EUR

715400 Instandh Spiel - u BeschäfMat 1.008,77 390,56

715900 Instandh sonst Ausst u GebrMat 19.311,32 13.490,11

719000 Instandhaltung sonstige 1.262,46 169,94

719100 Schadensbeseitigungen (Vers) 2.752,10 492,19

13. Abschreibungen & Wertkorrekturen 4.995.059,84 4.958.739,21

721000 Afa immat Vermögensgegenstd 103.824,46 64.782,07

722000 Afa auf Geb und Aussenanlagen 3.052.296,79 3.012.906,85

723000 Afa auf techn Anlage Maschinen 16.634,06 7.286,74

724000 Afa auf Kunst- u Kulturgüter 1.768,50 1.923,87

725000 Afa auf Fahrzeuge 216.197,39 221.792,75

726000 Afa auf Einrichtung u Ausstatt 1.406.322,35 1.358.741,94

726100 Afa auf GWG Sofortabschreibung 100.562,23 111.338,17

728100 Wertkorrekturen 31.982,72 13.913,79

728110 FORDVERLUST 19% 8,41 2,78

728120 FORDVERLUST 7% 0,00 32,28

728200 Kassenfehlbeträge -425,01 734,07

728410 Einzelwertb zu Forderungen 65.887,94 165.283,90

14. Sonstige ordentliche Aufwendungen 19.763.992,90 16.773.185,63

730000 Mindererl Anlagenverk mob imma 14.550,68 164,66

741000 Steuern allgemein 864,61 1.354,61

741200 Steuern KFZ 16.395,03 13.534,67

741300 Steuern Grundsteuer 10.551,11 38.488,08

741900 Steuern sonstige 0,00 23,63

742000 Versicherungsprämie 6.573.264,72 6.826.687,62

742100 Versicherung Grundstck und Geb 6.259,89 22.711,16

742200 Versicherung KFZ 82.210,66 62.276,70

742300 Versicherung personenbezog 1.357.205,33 1.413.694,94

749000 Abgaben und Entgelte sonstige 3.124,14 6.526,28

749100 Kommunalabgaben Müll Abwasser 253.831,38 247.027,26

749200 ABGABEN MÜLL 67.336,15 58.317,59

749210 Entsorgung 49.855,09 38.603,67

749300 STRAßENREINIGUNG 7.197,38 7.610,18

749400 ABWASSER 45.987,83 70.209,11

749500 NIEDERSCHLAGSWASSER 11.402,34 2.624,39

749600 SCHORNSTEINFEGER 2.503,48 2.353,95

749800 Sonstige Kommunalabgaben 2.915,66 2.869,96

750500 ZUF SOPO ZWGEB NI SP 513.904,65 1.718,23

761000 Reinigung und Bewachung 1.632.905,93 1.441.430,47

761010 Verbrauchsmat Gebaudereinigung 124.312,01 128.324,58

761020 REINIGUNG GEB FREMD 263.907,10 301.695,95

761030 REINIGUNG GLAS FREMD 23.037,83 17.591,25

761040 REINIGUNG AUSSEN FRE 0,00 245,44

761090 WACH SCHLIESSDIENST 15.477,66 0,00

762000 Heizung Wasser Gas und Strom 1.110.791,08 1.508.079,99

762100 Heizung Betriebskosten Öl/Gas 64.692,58 46.453,78

762102 HEIZUNG WARTUNG LK 0,00 496,84

762200 WASSER 180.727,75 166.119,96

762300 GAS (OHNE HEIZUNG) 345,75 -2.553,86

762400 Strom 1.109.349,31 1.057.437,78

763100 Aufzugskosten 45.726,95 33.186,97

763200 Kabelanschluss 2.224,91 2.341,92

763400 Winterdienst BtrVO 12.391,53 30.126,82

763500 Pflege Aussenanlage und Garten 205.604,55 157.207,06

763600 Wartungskosten 488.622,92 491.642,69

763800 Umlagefähige Betriebskosten 858.057,29 891.506,69

763900 sonstige Betriebskosten 1.015.468,71 535.236,52

765000 Mietaufwendungen 533.496,21 617.116,72

767000 Erbauzins Aufwendungen 29.946,18 29.946,18

768000 periodenfremde Aufwendungen 2.899.803,83 356.359,84

769000 übr ordentliche Aufwendungen 2.501,60 17.394,63

769100 JA DIFFERENZEN -7.341,15 3.465,76

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25.08.2016 08:52:10 Seite 6

Text Schlusssaldo Schlusssaldo VJ EUR

769300 Betriebsaufwendungen für KFZ 132.582,24 125.534,96

15. Summe der ordentlichen Aufwendungen 534.813.933,31 493.411.048,52

16. Ergebnis gewöhnl. Geschäftstätigkeit 15.639.839,80 3.698.818,98

17. Finanzerträge -2.036.310,10 -5.297.382,07

570000 Ertr aus Beteiligung ua FA -129.449,72 -195.351,73

581000 Zinserträge aus eigener EKiR -413.816,75 -906.025,89

583000 Zinserträge ev Dienste Werke -8,08 0,00

584000 Zinserträge v Sonst kirchl BR -33.153,02 -34.303,66

585000 Zinserträge v Kreditinstituten -1.454.973,21 -4.154.512,82

586000 Erträge Mahngebühren -433,00 -494,45

588600 Weiterberechn RLS-Gebühr -10,60 -250,00

589000 sonst Zins u ähnlich Erträge -4.465,72 -6.443,52

18. Finanzaufwendungen 1.528.075,19 624.846,26

770000 Beteiligungen ua Finanzanlagen -529,95 260.000,00

781000 Zinsaufwendung innerh der EKiR 0,00 46.824,64

785000 Zinsaufwendung Kreditinstitute 372.864,41 317.269,31

788000 Bankgebühren RLS 614,33 634,50

789000 sonst Zins- u ähnl Aufwendung 1.155.126,40 117,81

19. Finanzergebnis -508.234,91 -4.672.535,81

20. Ordentliches Ergebnis 15.131.604,89 -973.716,83

21. Außerordentliche Erträge -29.643.164,81 -35.620.193,02

591000 Veräußerung Grundst+Gebäude -170.458,30 -114.368,77

593000 Veräußerung v Finanzanlagen -619.496,39 -2.370.076,76

599000 übrige sonst ao Erträge -28.853.210,12 -33.135.747,49

22. Außerordentliche Aufwendungen 10.941.299,45 19.307.627,80

790000 Ausserordentliche Aufwendung 10.922.538,99 19.305.947,09

791000 Restbuchwertausb Geb+Aussenanl 1,00 0,00

791100 Restbuchwertausb auf Finanzanl 17.097,85 0,00

792000 ausserplanm Afa Grundstck+Geb 0,00 826,69

799000 sonstige ao Aufwendungen 1.661,61 854,02

23. Außerordentliches Ergebnis -18.701.865,36 -16.312.565,22

24. Jahresergbenis vor Steuern -3.570.260,47 -17.286.282,05

25. Steuern vom Einkommen & Ertrag 994,00 1.047,72

741100 Steuern vom Einkommen u Ertrag 994,00 1.047,72

26. Jahresergebnis -3.569.266,47 -17.285.234,33

II. Ergebnisverwendung

1. Übernahme Jahresergebnis (Zeile 26) -3.569.266,47 -17.285.234,33

2. 831_832 Entnahmen aus Rücklagen -7.148.420,90 -2.348.096,86

831000 Entnahme aus Rücklagen -7.148.420,90 -2.348.096,86

3. 833_834 Einstellungen in Rücklagen 3.983.229,84 4.113.517,80

833000 Einstellung in Rücklagen 3.983.229,84 4.113.517,80

5. Bilanzergebnis -6.734.457,53 -15.519.813,39

Selektion: Rastertyp = RWJahre; Periode = 1/2014; Konten ohne Saldo unterdrücken

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Anlage 2
Page 70: Feststellung Jahresabschluss 2014 - Evangelische Kirche im ...€¦ · Der Jahresabschluss der Evangelischen Kirche im Rheinland zum 31.12.2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt

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Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinl and

ANHANG

zum Jahresabschluss

31.12.2014

1. Allgemeine Angaben

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland (nachfolgend „LKA“ genannt) erstellte den Jahresabschluss zum 31.12.2014 nach den Vorschriften der Verordnung über das kirchliche Fi-nanzwesen der Evangelischen Kirche im Rheinland (KF-VO) in der Fassung vom 26.November 2010. Der Anhang wurde nach den Bestimmungen der §§ 128 ff. KF-VO erstellt.

2. Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Positionen der Bilanz sowie der Ergebnis-rechnung entspricht den Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsgrundsätzen der KF-VO. In 2012 wurden die Nutzungsdauern von Immobilien verlängert, gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der KF-VO vom 04. Juli 2014.

Zugänge zum Anlagevermögen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Zugänge zu den bereits in der Eröffnungsbilanz gebildeten Festwerten in Höhe von rd. 140 T€ wurden als Aufwand gebucht.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 410,00 € netto wurden in einer Summe sofort abgeschrieben.

Das Anlagevermögen ist um planmäßige lineare Abschreibungen gemindert worden.

Die Nutzungsdauern sämtlicher Vermögensgegenstände wurden der verbindlichen Richtlinie der EKiR bzw. des LKA entsprechend angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

2.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt. Der Buchwert des Anlagevermögens ist im Berichtsjahr um ca. 43 Mio. zurückgegangen. Hierfür ist u.a. ausschlagge-bend die Umwandlung eines Betrages von ca. 42 Mio. aus einer Finanzanlage in das Eigenkapital der VKPB. Die Immateriellen Vermögenswerte sind im Berichtszeitraum per Saldo um 20 T€ gestiegen (z.B. SISIS-Sun-Rise Server Lizenz). Das nicht realisierbare Sachanlagevermögen weist kaum Veränderungen auf.

Der Buchwert des realisierbaren Anlagevermögens hatte sich um ca. 3,3 Mio. € reduziert. Neben Abschreibungen waren hierfür Zugänge in Höhe von 1,5 Mio. € sowie Abgänge in Höhe von 702 T€ der Grund. Die Zugänge betreffen z.B. Schulmobile für die Zirkusschule (476 T€). Die Aufstockung von Büroausstattung belief sich auf 361 T€. Technische Anlagen und Maschinen wurden für 175 T€ angeschafft, darunter ein Flügel für 12 T€. Ein Server (11 T€) sowie ein Projektor (8 T€) sind in 2014

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Schreibmaschinentext
Anlage 3
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LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

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dazugekommen. Als Anlage im Bau wird z.B. der Umbau einer Kirche in Moers in eine Archivaußen-stelle geführt. Als Sondervermögen wurde 2013 der sogenannte „Namibia Fonds“ angesetzt. An diesem Fonds halten folgende Institutionen Anteile:

• Evangelische Kirche im Rheinland

• Evangelische Kirche Westfalen

• Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

• Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

• Vereinigte evangelische Mission

Die Verwaltung des Namibia Fonds erfolgt durch das LKA. Daher wurden zum 01.01.2013 insgesamt 9.744.025,94 € auf der Aktivseite eingebucht. Darin enthalten waren Zinserträge in Höhe von 200.067,00 €, die noch in 2013 an die Evangelische Kirche in Namibia überwiesen wurden. 1.099.815,39 € sind in den liquiden Mitteln enthalten. Hiermit entspricht der Aktivposten zum Jahres-ende dem Posten auf der Passivseite. Dort sind insgesamt 9.543.958,94 € ausgewiesen (3.029.828,23 € Rücklage für Eigenanteil LKA und 6.514.130,71 € Verbindlichkeit aus zentral verwal-teten Finanzanlagen). In 2014 hat es hier keine wesentlichen Änderungen gegeben.

Das LKA verfügt über Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen, Rückstellungen und Kapitalver-mögen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte nach den Bewertungsgrundsätzen der KF-VO, insbesondere wurde § 117 der KF-VO beachtet. Zu- oder Abschreibungen auf den Marktwert erfolg-ten nicht. Insgesamt haben die Finanzanlagen um 39,3 Mio. € abgenommen.

Im Einzelnen haben sich im Berichtsjahr die Kapitalanlagen um 3 Mio. € verringert und die Position zur Absicherung von Versorgungslasten ist um 42 Mio. € zurückgegangen. Der Bilanzposten „Beteili-gungen und verbundene Unternehmen“ hat sich nicht verändert. die „sonstigen Finanzanlagen“ sind um 5,8 Mio. € gestiegen.

Die Risikostruktur der Finanzanlagen stellt sich wie folgt dar:

Risikostruktur der Finanzanlagen

Buchw ert Marktw ert Erläuterungen

EUR EUR

Bankeinlagen 2.767.132,52 2.767.132,52 einschließlich Genuss-rechtsanteilte

Verzinsliche Wertpapiere mit 100% - Rückzahlungsanspruch 27.087.125,00 31.508.000,00

Der jetzige Kursw ert liegt z.T. höher und w ird in den Folgebi-lanzen entsprechend angepasst

Verzinsliche Wertpapiere ohne Rückzahlungsanspruch 125.364,38 125.364,38

Der jetzige Kursw ert liegt z.T. höher und w ird in den Folgebi-lanzen entsprechend angepasst

Aktien und Aktienfonds 57.523.315,01 167.147.531,25

Aktien und Fonds w urden mit den Anschaffungskosten bzw . bei niedrigerem Kursw ert am Stichtag bilanziert

Absicherung von Versorgungslasten 58.892.364,51 58.892.364,51

Freiw illiger Versor-gungssicherungsbei-trag bei der VKPB, der als Sondergut EKiR verw altet w ird

Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen 14.485.272,13 14.485.272,13

Die Ausleihungen beziehen sich auf gegebene Darlehen, z.B. Energiesparfonds, Wohnraumfonds, Denkmalschutz, Kraftfahrzeug- und Wohnungsfürsorgedar-lehen etc.

Bezeichnung

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LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

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Die Entwicklung des gesamten Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert

01.01.14 EUR

Zugang EUR

Um-buchung EUR

Zuschreibung Abgang EUR

31.12.14 EUR

01.01.14 EUR

Zugang EUR

Abgang EUR

31.12.14 EUR

31.12.14 EUR

01.01.14 EUR

I. immaterielle VG 735.912,45 123.623,21 0,00 0,00 859.535,66 284.627,56 103.824,46 0,00 388.452,02 471.083,64 451.284,89

Summe immaterielle VG 735.912,45 123.623,21 0,00 0,00 859.535,66 284.627,56 103.824,46 0,00 388.452,02 471.083,64 451.284,89

II. nicht realisierbares Anlagevermögen

1. Unbeb. Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

2. Bebaute Grundstücke 338.700,83 0,00 0,00 0,00 338.700,83 267.789,83 0,00 0,00 267.789,83 70.911,00 70.911,00

3. Glocken, Orgeln, Techn. Anl. u. Maschinen.

4.021,20 0,00 0,00 0,00 4.021,20 53,61 40,21 0,00 93,82 3.927,38 3.967,59

4. Kulturgüter, Kunstw., bes. sakr. o. lit. Gegenstände, Einr. u. Ausstattung

0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

5. Anlagen im Bau, gel. Anz.. 0,00 0,00 0,00

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Summe nicht realisierbare Sachanlage VMG

342.722,03 0,00 0,00

0,00 342.722,03 267.843,44 40,21 0,00 267.883,65 74.838,38 74.878,59

ÍII. Realisierbare Sachanlagen

1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte

5.162.367,90 0,00 0,00 0,00 0,00 5.162.367,90 0,00 0,00 0,00 0,00 5.162.367,90 5.162.367,90

2. Bebaute Grundstücke 203.043.619,96 10.474,68 0,00 0,00 37.426,45 203.016.668 71.408.040,24 3.052.296,79 16.413,75 74.443.923,28 128.572.744,91 131.635.579,72

3. Technische Anlagen und Maschinen

310.533,09 69.745,12 0,00 0,00 0,00 380.278,21 7.609,98 16.593,85 0,00 24.203,83 356.074,38 302.923,11

4. Kunstwerke, sonstige Einrichtung und Ausstattung

42.047.484,06 831.604,09 7.036,00 0,00 326.545,8 42.559.578,3 24.811.127,14 1.508.654,46 298.081,9 26.021.699,72

16.537.878,63 17.236.356,92

5. Fahrzeuge 2.295.590,49 476.131,30 0,00 0,00 338.875,8 2.432.846,00 1.416.301,99 216.197,39 336.891,4 1.295.607,95

1.137.238,05

879.288,50

6. Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen

457.171,50 143.506,97 -7.036,00 0,00 0,00 593.642,47 0,00 0,00 0,00 0,00

593.642,47

457.171,50

Summe Realisierbares Sachanlage VMG

253.316.767,00 1.531.462,16 0,00 0,00 702.848,1 254.145.381 97.643.079,35 4.793.742,49 651.387,1 101.785.434,78 152.359.946,34 155.673.687,65

IV Sonder- und Treuhandvermögen

8.576.283,94 878.863,46 0,00 0,00 878.863,5 8.576.283,94 0,00 0,00 0,00 0,00 8.576.283,94 8.576.283,94

Summe Sonder u. Treuhand VMG

8.576.283,94 878.863,46 0,00 0,00 878.863,5 8.576.283,94 0,00 0,00 0,00 0,00 8.576.283,94 8.576.283,94

V Finanzanlagen 1. Kapitalanlagen 83.907.789,98 47.513.046,9 0,00 0,00 50.488.282,4 80.932.554,3 0,00 0,00 0,00 0,00 80.932.554,39 83.907.789,98

2. Absicherung v. Versorgungslasten

101.085.593,08 0,00 0,00 0,00 42.193.228,5 58.892.364,5 0,00 0,00 0,00 0,00 58.892.364,51 101.085.593,08

3. Beteiligungen und verbundene Unternehmen

982.559,20 0,00 0,00 0,00 0,00 982.559,20 0,00 0,00 0,00 0,00 982.559,20 982.559,20

4. Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen

6.969.344,12 6.672.504,24 0,00 0,00 847.347,65 12.794.500,7 0,00 0,00 0,00 0,00 12.794.500,71 6.969.344,12

Summe Finanzanlagen 192.945.286,38 54.185.551,1 0,00 0,00 93.528.858,7 153.601.978 0,00 0,00 0,00 0,00 153.601.978,81 192.945.286,38

Summe Anl a-gevermögen 455.916.971,80 56.719.499,9 0,00 0,00 95.110.570,2 417.525.901 98.195.550,35 4.897.607,16 651.387,0 102.441.770,45 315.084.131,11 357.721.421,45

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LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

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2.2 Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen insgesamt ist in 2014 gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. € gestiegen.

Die Vorräte haben in Höhe von ca. 1 T€ abgenommen. Das Landeskirchenamt und seine Einrichtun-gen besitzen insbesondere Lebensmittelvorräte, Verbrauchsmaterialien sowie zum Verkauf bestimm-te Publikationen. Sie wurden mit dem durchschnittlichen Bezugspreis des Haushaltsjahrs bewertet. Die Erhöhung der der Position Vorräte wurde im Wesentlichen durch den Rückgang der „Unfertigen Erzeugnisse“ (noch nicht abgerechnete Nebenkosten im Zusammenhang mit VKPB) in Höhe von 10 T€ sowie die Zunahme der Vorräte um 9 T€ beeinflusst.

Die Forderungen wurden mit ihren Nennwerten bewertet. Erkannten Risiken wurde durch Einzelwert-berichtigungen Rechnung getragen. Ende 2014 betrug die Forderungssumme ca. 1.523 Mio. € und war damit um ca. 4 Mio. € niedriger als im Vorjahr. So ist beispielsweise der Betrag des „Ausgleichsposten Versorgungsrückstellung“ um ca. 36 Mio. € zurückgegangen. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind dagegen um etwa 5,1 Mio. € gestiegen. Die im Bereich „sonstigen Forderungen an kirchliche Körperschaften“ gezeigte Erhöhung von 25 Mio. € betrifft die Abrechnung der Sonderhaushalte. Bei der Forderung gegenüber der VKPB handelt es sich um Ansprüche, die aus der Übernahme der Verwaltung von Mietvermögen durch die VKPB entstanden sind. Für den Rückgang der Forderungen ist insbesondere der Rückgang des Ausgleichspostens aus-schlaggebend, im Zusammenhang hiermit ist ebenfalls ein Rückgang der Pensionsrückstellungen zu verzeichnen.

Liquide Mittel (Bank- und Kassenbestände) wurden mit ihren Nennwerten bilanziert und sind um 6,5 Mio. € angewachsen.

2.3 Aktive Rechnungsabgrenzung

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (gestiegen um 200 T€) beinhaltet vor allem die Beamten-besoldung für den Monat Januar 2015, deren Beträge aber schon im Dezember 2014 ausgezahlt wur-den. 2.4 Reinvermögen

Der Vermögensgrundstock hat sich von Ende 2013 auf Ende 2014 um ca. 395 T€ verringert. Der Grund sind Korrektur-Buchungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 142 KF-VO.

Der Bilanzgewinn des Jahres 2013 betrug 15,5 €.

Das Bilanzergebnis für 2014 zeigt einen Überschuss von 6,7 Mio. € und damit eine Abnahme von rund 8,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Die Rücklagen wurden entsprechend den Regelungen des § 118 KF-VO gebildet. Die Pflichtrückla-gen haben um 3,2 € Mio. abgenommen. Die freiwillige Rücklage in Höhe von ca. 3 Mio. € für den „Namibia Fonds“ blieb unverändert.

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LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

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2.5 Sonderposten Im Bereich Sonderposten werden neben investiven Sonderposten auch Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen und Treuhandvermögen sowie Sonderposten für Spenden und Vermächtnisse ab-gebildet.

Sonderposten sind für erhaltene Investitionszuwendungen Dritter (Zuschüsse von Bund, Land, Kom-mune, der EKiR, Spenden etc.) gebildet worden. Neue Zuwendungen für Investitionen sind im Jahr

2014 in Höhe von ca. 525 T€ geflossen und betreffen die folgenden Maßnahmen:

• Anschaffung von Fahrzeugen

• Anschaffung von Möblierung sowie

• Anschaffung sonstiger BGA und GWG.

In den Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen bzw. Treuh andvermögen werden unselbst-ständige Stiftungen sowie Treuhandvermögen in Verwaltung der Landeskirche ausgewiesen.

2.6 Rückstellungen

Rückstellungen sind jeweils in Höhe des Betrags gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmänni-scher Beurteilung notwendig erscheint. Gegenüber dem Vorjahr sind sie um rund 118 Mio. € zurück-gegangen.

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LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

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Den größten Posten im Bereich Rückstellungen bildet die Versorgungsrückstellung in Höhe von 1.592 Mio. €.

Rückstellungen der Gemeinsamen Versorgungskasse / V ersorgungsrückstellungen

Die Landeskirche ist gemäß § 1 Abs. 4 Satz 3 der Notverordnung über die Errichtung einer gemein-samen Versorgungskasse der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 26. August, 7. und 10. Oktober 1971 (KABl. 1972 S. 10) zur Deckung eines etwaigen Fehlbetrages der Versorgungsverpflichtungen anteilig nach der Höhe der Stellenbeiträge verpflichtet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gemeinsamen Versorgungskasse beträgt 1.995 Mio. € zum Bilanzstichtag. Die Deckungsverpflichtung der Landeskir-che beträgt zum Bilanzstichtag 1.012,5 Mio. €.

In den Versorgungsrückstellungen sind weiterhin Verpflichtungen aus Beihilfen (557,9 Mio. €) sowie Verpflichtungen gegenüber den Lehrern in NRW (21,8 Mio. €) enthalten (Ausweis in der Bilanz unter Versorgungsrückstellungen in Höhe von 1.592 Mio. €).

Alle übrigen Rückstellungen sind in der Bilanz unter dem Posten „Sonstige Rückstellungen“ zu-sammengefasst. In Höhe von 45 Mio. € enthalten diese vor allem latente Rückzahlungsverpflichtun-gen gegenüber kirchlichen Einrichtungen und Organisationen aus geleisteten Zahlungen an die Lan-deskirche. Wesentliche Einzelbeträge betreffen dabei die Rückstellung „Rücklage Heimerziehung“ mit 2,5 Mio. €, „Sonderguthaushalt Rheinland“ mit 264 T€ und „Wartestands-Beamte“ mit 3,4 Mio. €.

2.7 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind in 2014 um etwa 35 Mio. € gestiegen. Gegenüber kirchlichen Körper-schaften beträgt der Anstieg 13,4 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben um 23 Mio. € zugenommen. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich um ca. 1 Mio. € verringert.

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LKA Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

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Im Vergleich zum Vorjahr werden nur Sachverhalte, die auch tatsächlich durchlaufende Gelder dar-stellen, als solche ausgewiesen. Die Summe ist insofern im Vergleich zu 2013 deutlich geringer. Sachverhalte, für die nicht die Voraussetzung eines durchlaufenden Verwahrgeldes zutrifft, wurden ergebniswirksam (periodenfremd) ausgebucht. Nicht im aktuellen Haushaltsjahr verbrauchte zweck-gebundene Spenden sind als "Sonderposten zweckgebundene nicht investive Spende ausgewiesen" (Kto 277500) und über die 7-er Konten ergebniswirksam gebucht. Die Summen werden nur um Teil auf den zutreffenden Abstimmkonten gebucht. Beispielsweise sind unter dem Ausweis „Verbindlichkei-ten aus Lieferungen und Leistungen“ auch andere gebucht. Dieses ist einer technischen Schwierigkeit geschuldet. Im Verbindlichkeitenspiegel sind deswegen die Posten zutreffend ausgewiesen.

2.8 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1,466 Mio. € beinhaltet erhaltene Zahlun-gen für das Folgejahr sowie Zinsabgrenzungen.

2.9 Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, welche Vorgänge den Liquiditätsanstieg von 6,5 Mio. € verursacht haben.

Verbindlichkeitenspiegel

bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahren

mehr als 5 Jahren

EUR EUR EUR EUR EUR

Verbindlichkeiten ...

gegenüber kirchlichen Körperschaften 49.028.318,36 49.028.318,36 35.573.670,09

gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften 0,00 -237.631,40

aus Lieferungen und Leistungen 63.290.136,14 63.176.086,57 114.049,57 40.157.399,66

davon aus Kirchensteuern 2.300.000,02 2.300.000,02

davon gegenüber Sozialversicherern 33.234.446,84 33.234.446,84

davon an kirchl. Körperschaften und Einrichtungen 13.559.560,23 13.531.636,15 27.924,08

davon interne Verbindlichkeiten 26.659,41 26.659,41

davon durchlaufende Verbindlichkeiten 3.774.999,47 3.774.999,47

davon verbleibend aus Lieferung und Leistung 10.394.470,17 10.306.694,68 87.775,49

Darlehnsverbindlichkeiten 8.020.408,25 194.277,10 681.832,90 7.144.298,25 8.887.632,06

Sonstige Verbindlichkeiten, Verw ahrgelder 11.172.615,36 9.516.833,76 1.655.781,60 11.722.227,34

Summe Verbindlichkeiten 131.511.478,11 72.887.197,43 51.479.982,43 7.144.298,25 96.103.297,75

Stand31.12.14

Mit einer Restlaufzeit von Stand01.01.14

Bezeichnung

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Kapitalflussrechnung 2014

Vor-zeichen

Ergebnisdes

HH-JahresEUR

1

Jahresüberschuss + 6.734.457,53 €

Jahresfehlbetrag -

Abschreibungen + 4.995.484,85 €

Zuführung Sonderposten + 39.178.980,33 €

Auflösung Sonderposten - 375.591,41 €

Zuführung Rücklagen + 3.741.978,25 €

Auflösung Rücklagen - 6.972.007,24 €

Entnahme Vermögensgrundstock - 394.634,38 €

Zunahme Rückstellungen +

Abnahme Rückstellungen - 118.182.294,93 €

Buchgewinn aus Anlageabgängen - 143.988,32 €

Buchverlust aus Anlageabgängen + 14.550,68 €

Zunahme der Vorräte, Forderungen, ARAP -

Abnahme der Vorräte, Forderungen; ARAP + 4.215.802,73 €

Zunahme der Verbindlichkeiten, PRAP + 36.314.174,51 €

Abnahme der Verbindlichkeiten, PRAP -

Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen + 10.656,55 €

Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -

Investitionen in Finanzanlagen - 9.214.381,47 €

Abgänge von Finanzanlagen + 48.557.689,04 €

Darlehenstilgung - 867.223,81 €

Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 7.613.652,91 €

Erlös aus Sachanlageverkäufen + 27.210,28 €

Investitionen in Sachanlagen - 1.655.085,37 €

Erhaltene Fördermittel und Zuwendungen von Dritten für Investitionen

+ 525.254,02 €

Erlös aus Finanzanlageverkäufen + 27.526,30 €

Buchverluste Verä. Finanzanlage + 17.627,80 €

Darlehensaufnahme +

Kapitalfluss aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

-1.057.466,97 €

Saldo aller zahlungswirksamen Veränderungen 6.556.185,94 €

Nachrichtlich:Summe der Bankguthaben, Kassenbestände zum 1.1.

24.359.625,04 €

Summe der Bankguthaben, Kassenbestände zum 31.12.

30.915.810,98 €

davon freie Mittel zum 31.12. 30.915.810,98 €

davon gebundene Mittel zum 31.12

Veränderung Bankbestand 6.556.185,94 €

Saldo Cash-Flow 6.556.185,94 €

Differenz 0,00 €

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3. Bericht über das Haushaltsjahr und Zielerreichun g

Gesamtergebnisrechnung (Stand 31.08.2016)

Ergebnis d. Haushaltsjahres

Ansatz d. Haushaltsjahres

Vergleich Ansatz/Ergebnis

Nr. KGr. Kontenbezeichnung (Sp. 2 ./. Sp. 1) Ergebnisrechnung 1 2 31. Ertr. aus kirchl./ diakon. Tätigkeit 22.410.280,3 4 €- 24.069.826,00 €- 1.659.545,66 €- 40 Erträge aus kirchlichen Aufgaben 6.089.631,83 €- 7.795.925,00 €- 1.706.293,17 €- 41 Umsatzerträge - € - € - € 42 Erträge a. Grundvermögen & Rechten 7.186.347,39 €- 7.948.540,00 €- 762.192,61 €- davon Mieterträge 5.764.371,48 €- 5.926.595,00 €- 162.223,52 €- 43 Ertr. a. Ersatz-/ Erstattungsleist 9.134.301,12 €- 8.325.361,00 €- 808.940,12 € 2. Ertr. a. Kirchensteuern & Zuweisungen 399.777.371 ,18 €- 373.331.447,00 €- 26.445.924,18 € 44 Kirchensteuern45 Finanzausgl, Zuw. & Uml. kirchlich 399.777.371,18 €- 373.263.247,00 €- 26.514.124,18 € davon Finanzausgl uebersynodal 66.919.133,42 €- 50.129.605,00 €- 16.789.528,42 € davon allg Zuweisung+Uml d EKiR 66.200.484,87 €- 59.251.367,00 €- 6.949.117,87 € davon Uml. f. d. außrhein Aufg 53.885.203,09 €- 33.382.429,00 €- 20.502.774,09 € davon Uml f. d. innerrhein. Aufg - € 11.563.890,00 €- 11.563.890,00 €- davon Uml. f. d. befrist. Aufg - € 2.217.088,00 €- 2.217.088,00 €- davon Uml. f. d. k irchl. Entw. - € 6.652.477,00 €- 6.652.477,00 €- davon Uml f d übr Kost d Pfarrbesold 13.845.868,46 €- 13.846.098,00 €- 229,54 €- davon Versorgungssicherungsumlage 84.059.833,25 €- 70.364.376,00 €- 13.695.457,25 € davon zweckgeb Zuweisung+Uml EKD 696.794,95 €- 1.084.834,00 €- 388.039,05 €- 46 Erträge aus Sonderleistungen - € 68.200,00 €- 68.200,00 €- 3. Zuschüsse von Dritten 91.431.552,98 €- 84.209.271,00 €- 7.222.281,98 €

47 Zuschüsse von Dritten 91.431.552,98 €- 84.209.271,00 €- 7.222.281,98 € 4. Kollekten und Spenden 812.286,87 €- 1.676.730,00 €- 864.443,13 €-

48 Kollekten und Spenden 812.286,87 €- 1.676.730,00 €- 864.443,13 €- 5. Bestandsver./ aktivierte Eigenleist. 10.000,00 € - € 10.000,00 €-

49 Bestandsver./ aktivierte Eigenl. 10.000,00 € - € 10.000,00 €- 6. Erträge aus der Auflösung von SoPo 367.945,90 €- 476.796,00 €- 108.850,10 €-

50 Erträge aus der Auflösung SoPo 367.945,90 €- 476.796,00 €- 108.850,10 €- 7. Sonstige ordentliche Erträge 4.384.656,24 €- 320.070,00 €- 4.064.586,24 € 51 Ertr. Abg./ Zuschreib. mobiles AV 27.210,28 €- - € 27.210,28 € 52 Erträge Auflösung Rückstellungen 2.183.581,07 €- - € 2.183.581,07 € 53 Sonstige ordentliche Erträge 2.173.864,89 €- 320.070,00 €- 1.853.794,89 €

8. Summe der ordentlichen Erträge 519.174.093,51 €- 484.084.140,00 €- 35.089.953,51 €

9. Personalaufwendungen 351.359.272,11 € 338.501.019,00 € 12.858.253,11 €- 60 Personalaufwand 182.114.511,30 € 193.905.456,00 € 11.790.944,70 € davon Bezüge der PfarrerInnen 111.228.633,21 € 109.141.130,00 € 2.087.503,21 €- davon Besoldung der BeamtenInnen 27.785.036,97 € 27.980.840,00 € 195.803,03 € davon Beschäftigtenentgelte ink l. AG- Anteil Sozvers. 29.013.334,03 € 28.672.600,00 € 340.734,03 €- davon Beihilfen der PfarrerInnen 7.026.068,51 € 9.012.900,00 € 1.986.831,49 € davon Beihilfen der BeamtenInnen 2.422.273,21 € 2.388.400,00 € 33.873,21 €-

61 Aufwendungen Versorgungssicherung 155.241.930,50 € 80.497.407,00 € 74.744.523,50 €- davon Versorungssicherung Pfarrer 149.562.454,51 € 78.269.607,00 € 71.292.847,51 €- davon Versorungssicherung Beamte 5.324.527,24 € 2.122.200,00 € 3.202.327,24 €-

62 Versorgungsaufwendungen 13.269.785,62 € 63.145.380,00 € 49.875.594,38 € davon Versorgungsbezüge Pfarrer 2.891.281,54 € 5.346.840,00 € 2.455.558,46 € davon Versorgungsbezüge Beamte 8.791.577,20 € 11.166.740,00 € 2.375.162,80 €

63 Sonstige Personalaufwendungen 733.044,69 € 952.776,00 € 219.731,31 €

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Die ordentlichen Erträge liegen insgesamt mit 35,089 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Die Steige-rung ist im Wesentlichen im Bereich Ertr. a. Kirchensteuern & Zuweisungen (mit 26,445 Mio. € über Plan) aufgetreten. Hier sind Einnahmen aus den Umlagen gemäß der Kirchensteuerentwicklung, die weit über dem Plan liegt, gebucht. Die LKA-Umlage (10,10% vom Kirchensteueraufkommen) beträgt 66,159 Mio. € und liegt mit 6,994 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Auch im Bereich „Zuschüsse von

10. Aufw. Kirchensteuern & Zuweisungen 130.352.731,7 6 € 109.976.503,00 € 20.376.228,76 €- 64 Kirchensteuererst./-verrechnung - € - € 65 Finanzausgl./ Zuw. an kirchl. Ber. 130.330.996,34 € 109.976.503,00 € 20.354.493,34 €-

davon FINAUSGL AN LK 66.919.133,27 € 50.129.605,00 € 16.789.528,27 €- davon Finanzausgleich EKD 21.350.880,00 € 21.350.885,00 € 5,00 € davon Umlage UEK 420.600,00 € 420.600,00 € - € davon Uml Diakonisches Werk der EKiR 1.800.000,00 € 1.800.000,00 € - € davon Uml Diakon Werk der EKD 4.398.558,51 € 1.063.039,00 € 3.335.519,51 €- davon Zuweisung + Uml ev Dienste 4.043.432,27 € 4.193.073,00 € 149.640,73 € davon Zuweis a Sonst i k irchl BR 18.363.162,21 € 17.594.552,00 € 768.610,21 €-

66 Zuf. an Sonder-HH & Versorgungse. 21.735,42 € - € 21.735,42 €-

11. Zuschüsse an Dritte 5.041.934,58 € 5.012.957,00 € 28.977,58 €- 67 Zuschüsse an Dritte 5.041.934,58 € 5.012.957,00 € 28.977,58 €-

12. Sach- und Dienstaufwendungen68 Lebensmittel, Verpflg./ Material 1.304.565,63 € 1.518.360,00 € 213.794,37 € 69 Wirtschafts- & Verwaltungsaufwand 14.640.788,67 € 15.910.350,00 € 1.269.561,33 €

davon Rechts- u Beratungskosten 2.224.878,87 € 807.840,00 € 1.417.038,87 €- davon EDV-Aufwendungen 2.076.810,53 € 2.317.510,00 € 240.699,47 € 70 Aufw. f. Ersatz-/ Erstattungsleist 399.261,03 € 372.585,00 € 26.676,03 €- 71 Ausstattung und Instandhaltung 6.956.326,79 € 9.541.500,00 € 2.585.173,21 €

13. Abschreibungen & Wertkorrekturen 4.995.059,84 € 5.440.402,00 € 445.342,16 € 72 Abschreibungen & Wertkorrekturen 4.995.059,84 € 5.440.402,00 € 445.342,16 €

davon Afa auf Geb und Aussenanlagen 3.052.296,79 € 3.409.080,00 € 356.783,21 € 14. Sonstige ordentliche Aufwendungen73 Auf. Abg. v. mobil. & immater. AV 14.550,68 € - € 14.550,68 €-

74 Abgaben, Besitz-/ Verkehrst./ Vers 8.490.904,80 € 9.745.873,00 € 1.254.968,20 €

75 Zuführung zu Sonderposten 513.904,65 € - € 513.904,65 €-

76 Sonstige ordentliche Aufwendungen 10.744.632,77 € 7.311.296,00 € 3.433.336,77 €-

15. Summe der ordentlichen Aufwendungen 534.813.933, 31 € 503.330.845,00 € 31.483.088,31 €-

16. Ergebnis gewöhnl. Geschäftstätigkeit 15.639.839, 80 € 19.246.705,00 € 3.606.865,20 € 17. Finanzerträge 2.036.310,10 €- 3.544.119,00 €- 1.507.808,90 €- 18. Finanzaufwendungen 1.528.075,19 € 487.991,00 € 1.040.084,19 €-

19. Finanzergebnis 508.234,91 €- 3.056.128,00 €- 2.547.893,09 €-

20. Ordentliches Ergebnis 15.131.604,89 € 16.190.577,00 € 1.058.972,11 € 21. Außerordentliche Erträge 29.643.164,81 €- 8.000.000,00 €- 21.643.164,81 € 22. Außerordentliche Aufwendungen 10.941.299,45 € 3.200.000,00 € 7.741.299,45 €- 23. Außerordentliches Ergebnis 18.701.865,36 €- 4.800.000,00 €- 13.901.865,36 € 24. Jahresergebnis vor Steuern 3.570.260,47 €- 11.390.577,00 € 14.960.837,47 € 25. Steuern vom Einkommen & Ertrag 994,00 € - € 994,00 €- 26. Jahresergebnis 3.569.266,47 €- 11.390.577,00 € 14.959.843,47 € II. ERGEBNISVERWENDUNG1. Übernahme Jahresergebnis (Zeile 26) 3.569.266,47 €- 11.390.577,00 € 14.959.843,47 € 2. 831_832 Entnahme aus Rücklagen 7.148.420,90 €- 3.608.559,00 €- 3.539.861,90 € 3. 833_834 Einstellungen in Rücklagen 3.983.229,84 € 101.206,00 € 3.882.023,84 €-

5. Bilanzergebnis 6.734.457,53 €- 7.883.224,00 € 14.617.681,53 € III. Nachrichtlich: Haushaltsausgleich2. Korr. Entnahmen Rückl. Fin. Invest. - € - € - € 4. Haushaltsergebnis 6.734.457,53 €- 7.883.224,00 € 14.617.681,53 €

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Dritten“ ist der Haushaltsansatz um 7,222 Mio. € übertroffen. Hier sind im Wesentlichen die Einnah-men aus der Abrechnung der Zuschüsse für JVA- und Schulpfarrer sowie die Zuschüsse der Schulen gebucht. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen sind insbesondere die Auflösung von Rückstel-lungen aus der Abrechnung des Projekts Perseus sowie periodenfremde Erträge in Höhe von 1,751 Mio. € erfasst.

Die ordentlichen Aufwendungen liegen insgesamt mit 31,483 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Eine Überziehung des Planansatzes in Höhe von 12,858 Mio. € im Personalaufwand (Versorgung) sowie die Überschreitung des Planansatzes im Bereich „Aufw. Kirchensteuern & Zuweisungen“ in Höhe von 20,376 Mio. € sind dabei die zentralen Positionen, denen jedoch erhöhte Einnahmen ge-mäß der Kirchensteuerentwicklung gegenüber stehen.

Trotz positiver Ertragsentwicklung im „Ist“ zu „Plan“ bleibt das Ergebnis der gewöhnlichen kirchli-chen Geschäftstätigkeit weiterhin mit 15,639 Mio . € negativ.

Das ordentliche Ergebnis weist unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses ein Defizit in Höhe von 15,131 Mio. € aus und liegt damit mit 1,059 Mio. € unter dem Planwert.

Das positive Jahresergebnis mit 3,569 Mio. € wird durch das außerordentliche Ergebnis erreicht, das einen Saldo i.H. v. 18,701 Mio. € aufweist. Hier wirken sich die Abrechnung aus der zentralen Pfarrbesoldung und dem GGA- Haushalt gemäß dem aktuellen Abrechnungsverfahren und die jährli-chen Korrekturen des Versorgungspostens aus.

Nach Berücksichtigung der Rücklagenveränderungen, im Wesentlichen beeinflusst durch die Auflö-sung der Wertschwankungsrücklage (5,348 Mio. €), wird ein positives Haushaltsergebnis in Höhe von 6,734 Mio. € ausgewiesen.

Lage- und Risikobericht 2014

Finanzsituation der landeskirchlichen Ebene der Eva ngelischen Kirche im Rheinland

Die Finanzsituation der Evangelischen Kirche im Rheinland ergibt sich einerseits aus den laufenden Erträgen und Aufwendungen sowie deren mittel- bis langfristiger Entwicklung, andererseits aus der Vermögenssituation, die in der Bilanz (Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva) dargestellt ist. Zur vorsichtigen Betrachtungsweise gehört, die verborgenen nicht in der Bilanz abgebildeten Risiken und Eventualverbindlichkeiten sowie ihre möglichen Auswirkungen auf die zukünftige Finanzsituation zu bewerten.

Zusammenfassend wird die Finanzsituation der Evangelischen Kirche im Rheinland als aktuell stabil bewertet. Allerdings zeichnen sich nicht unerhebliche Risiken für den zukünftigen finanziellen Gestal-tungsrahmen der Kirche ab, für die jetzt Vorsorge getroffen werden soll.

Die finanzielle Nachhaltigkeit der Landeskirche ergibt sich aus dem Bestand des Reinvermögens als Ableitung aus dem Jahresergebnis.

Die EKiR ist hinsichtlich ihrer Finanzsituation auf Konsolidierungskurs und hat in den Synoden 2015 und 2016 einschneidende Sparmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Einsparungen im Rahmen der Aufgabenkritik sind bereits zu großen Teilen umgesetzt und zeigen Wirkung. Mit die-sen Maßnahmen soll erreicht werden, das strukturelle Defizit im Haushalt dauerhaft zu konsolidieren und einem weiteren Abschmelzen der Rücklagen nicht nur entgegenzuwirken, sondern Rücklagen zur Absicherung von Risiken und Erschließung von Möglichkeiten aufzubauen. Der Weg der Konsolidie-rung wird alternativ zu einer Erhöhung der landeskirchlichen Umlage zulasten einer weiteren Be-schneidung von Handlungsmöglichkeiten auf der Ebene der Gemeinden und Kirchenkreise beschrit-ten und bedeutet auch eine mit Blick auf die demographische Entwicklung zeitgemäße Verschlankung der Strukturen einer kleiner werdenden Kirche.

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Aufgrund günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen entwickeln sich auch die Steuereinnahmen sehr positiv – dieser Trend erscheint derzeit noch nachhaltig zu sein, wobei sich die Betrachtungsperi-ode auf die drei Folgejahre bis 2020 bezieht. Auch für die folgenden drei Jahre geht die Prognose noch davon aus, dass der Rückgang der Mitgliederzahlen durch die Steuerentwicklung überkompen-siert wird, d.h. das effektive Kirchensteueraufkommen weiterhin wächst. Es besteht allerdings kein Zweifel daran, dass den „sieben fetten Jahren“ auf absehbare Zeit „sieben magere Jahre“ folgen wer-den, in denen nicht nur das Einkommensteueraufkommen (und damit analog auch die Kirchensteuer) konjunkturbedingt sinkt, sondern auch der Mitgliederrückgang sich einschlägig auf das Kirchensteuer-aufkommen auswirken wird.

Im Einzelnen

1. Aktuelle Entwicklungen

Erträge

Die Ertragslage der Evangelischen Kirche im Rheinland wird im Wesentlichen durch das Kirchensteu-eraufkommen und die staatlichen Refinanzierungen – insbesondere im Bereich der Ersatzschulfinan-zierung – geprägt.

Für die mittelfristige Finanzplanung gilt, dass die Ertragslage unter Einbeziehung der genannten Ver-änderungen noch stabil ist – und wie es aussieht, auch nachhaltig stabil ist. Auch gibt es für eine kurz-fristig wirkende einschneidende Politikänderung im Bereich der Kirchensteuern keinen Anhaltspunkt. Eine ggf. erfolgende Korrektur der („kalten“) Steuerprogression zur Entlastung der mittleren Einkom-men würde sich auswirken und ist in der Schätzung berücksichtigt. Die Kirchensteuereinnahmen fielen in der Vergangenheit, insbesondere auch im Jahr 2014, deutlich höher aus, als ursprünglich ange-nommen. Die Steigerung in 2014 lag bei 5,79 %, was einem Nominalbetrag von 35,877 Mio. EUR gegenüber 2013 entspricht.

Aufwendungen

Planmäßig lagen die Aufwendungen auch 2014 über den geplanten Einnahmen. Den gesetzlichen Grundlagen entsprechend muss das Defizit durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgegli-chen werden, soweit die Einnahmen aus Kirchensteuern nicht über den Erwartungen liegen und damit geplante Rücklagenentnahmen vermieden werden können.

Der Haushalt 2014 ist der dritte Haushalt, der nach den Prinzipien des NKF erstellt wurde. Hierbei wurden die Planzahlen auf Basis des Vorjahresplans entwickelt. Das strukturelle Defizit liegt in 2014 nach Integration von Maßnahmen der Aufgabenkritik bei 12,965 Mio. €. Das Haushaltsergebnis wird in 2014 jedoch durch das Finanzergebnis positiv beeinflusst und liegt im Ist bei 6,734 Mio. € Überschuss.

Vermögenssituation

Der Jahresabschluss 2014 weist als Aktiva rd. 1.882,305 Mio. EUR aus. Hierbei sind Immobilien (be-baute und unbebaute Grundstücke) und sonstige Sachanlagen mit ca. 152,359 EUR sowie die Fi-nanzanlagen (Sondervermögen bei der VKPB, Beteiligungen an Fonds) mit ca. 153,601 Mio. EUR neben dem Ausgleichsposten die größten Positionen. Das Anlagevermögen macht etwa 16,73 % der Bilanzsumme aus.

Die Bilanz weist nach wie vor einen erheblichen Posten (Ausgleichsposten) zur Darstellung der Finan-zierungslücke der Versorgung und Beihilfe aus. Diese Position ist nicht kapital-, sondern umlagege-deckt, was bedeutet, dass diese Gesamtsumme von den Gemeinden und Kirchenkreisen abzusichern

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ist. Das Ziel, eine 70%-ige Kapitaldeckung bei der Versorgungskasse zu erreichen, wird durch die Erhöhung der Versorgungssicherungsumlage auf 24% (plus Beihilfesicherungsumlage von 1%) des Kirchensteueraufkommens bereits umgesetzt und rechnerisch etwa 2022 auch erreicht sein. Damit rüstet sich die Landeskirche für eine dann einsetzende Pensionierungswelle, die um 2025 einen vo-raussichtlichen Höhepunkt erreichen wird. Auf den damit einhergehenden erhöhten laufenden Mittel-bedarf der Versorgungskasse ist diese damit solide vorbereitet. Ob die Kapitaldeckung damit ausrei-chend ist, muss durch fortlaufende versicherungsmathematische Gutachten sowie die Einschätzung der Leistungsfähigkeit vor dem Hintergrund der Entwicklung der Steuereinnahmen dann neu bewertet werden.

Weitere nennenswerte wirtschaftliche Verpflichtungen entstehen aus der Gebäudeunterhaltung der landeskirchlichen Gebäude. Hierfür ist bereits in der Vergangenheit durch Bildung der Instandhal-tungsrücklage Vorsorge getroffen worden. Diese Rücklagen sind vollständig durch zweckgebundene Kapitalanlagen in gleicher Höhe nachgewiesen; bei diesem Passivtausch findet jedoch kein Vermö-genszuwachs statt, sondern lediglich eine Mittelbindung. Nur in Einzelfällen ist ein Instandhaltungsbe-darf erkennbar, der über die Instandhaltungspauschale hinausgeht.

Das NKF sieht vor, dass für jedes Gebäude die Abnutzung durch lineare Abschreibungen darzustellen ist. Für die landeskirchliche Ebene gilt, dass die in der GuV für Gebäude auszuweisenden Abschrei-bungen ein Volumen von etwa 3,052 Mio. € erreichen. Im Unterschied zur Substanzerhaltungspau-schale, die als Rücklage erhalten bleibt, wirkt sich die Abschreibung vermögensmindernd aus. Auch wenn aus dieser Vermögensminderung kein unmittelbarer Zwang entsteht, den Wertverlust aus freien Rücklagen auszugleichen, wird so deutlich, dass der Erhalt von Gebäuden als finanzielle Verpflich-tung in der Finanzplanung zu berücksichtigen ist.

2. Langfristige Lage

Erträge

Die Anzahl der Kirchenmitglieder ist seit einigen Jahren rückläufig. Gewichtiger als die Zahl der Kir-chenaustritte sind die demografischen Faktoren für die Entwicklung der Kirchenmitgliedschaft. Mittel-fristig unterstellt die EKD eine jährliche Minderung von 1 % des jeweils aktuellen Bestandes. Aufgrund der Altersverteilung der Mitglieder und der Beschäftigungssituation wird dieser Rückgang vermutlich erst ab 2020 im Kirchensteueraufkommen der Evangelischen Kirche im Rheinland spürbar.

Eine grundsätzliche Veränderung des Lohn- und Einkommensteueraufkommens in Deutschland ist auf längere Sicht nicht absehbar, allerdings ist die Kirchensteuerentwicklung unmittelbar abhängig von politischen Entscheidungen in der Lohn- und Einkommensteuerpolitik.

Die Beschäftigungssituation in Deutschland ist gut und die wirtschaftliche Situation Deutschlands im europäischen Vergleich sehr gut. Damit ist Deutschland allerdings im europäischen Raum in einer Ausnahmesituation; wenn auch hier nicht abzusehen ist, dass sich Veränderungen abzeichnen, ist nicht gesichert, inwieweit sich die noch ungelöste Europroblematik auch auf die wirtschaftliche Situati-on in Deutschland durchschlägt. Entsprechend ist das Kirchensteueraufkommen in den zurückliegen-den Jahren 2014 und 2015 stetig und signifikant gestiegen und hat die Erwartungen übertroffen. Die-ser Trend ist günstig und lässt insbesondere auf die eigentlich angespannte Rücklagensituation einen Handlungsspielraum.

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Langfristig hängt das Kirchensteueraufkommen allerdings maßgeblich von der Entwicklung der Anzahl der Kirchenmitglieder ab, die Einkommen aus Beschäftigung erzielen und somit der Lohn- oder Ein-kommensteuer unterliegen. Darüber hinaus sind die Entwicklung des Lohn- und Einkommensteuer-aufkommens sowie die Beschäftigungssituation im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland von hoher Bedeutung.

Kalkulatorisch und absehbar schlägt sich insbesondere die prognostizierte aufgrund demographischer Effekte verringerte Anzahl der Kirchenmitglieder nieder, die der Einkommen- oder Lohnsteuer unter-liegen. Ab 2020 muss mit einem beträchtlichen Rückgang der wesentlichen Ertragsquelle der Evange-lischen Kirche im Rheinland gerechnet werden. Da die einkommensstarken Generationen absehbar und relativ zeitnah als Kirchensteuerzahlende demographisch bedingt entfallen werden, wird der Rückgang auch unter günstigen Konjunkturbedingungen spürbar werden.

Die übrigen Ertragsquellen (insbesondere Refinanzierung und eigene Erträge aus Kapitalanlagen) sind in einem Betrachtungshorizont der nächsten zehn Jahre zwar relativ stabil, die Rückgänge der Renditen aus Finanzanlagen auch hier aufgrund der dauerhaften Niedrigzinspolitik werden allerdings bereits spürbar sein und die Finanzsituation (insbesondere auch die Vermögenssituation) der Evange-lischen Kirche im Rheinland negativ beeinflussen.

Aufwendungen

Längerfristig müssen in den nächsten Jahren auch in der landeskirchlichen Ergebnisrechnung Spiel-räume erwirtschaftet werden, um Handlungsspielräume zu erschließen und die Kapitaldeckungslücke der Versorgungskasse zu schließen und das Thema Beihilfen an die Pensionäre weiter entwickeln zu können.

Vermögenssituation

Durch die Einführung des Neuen kirchlichen Finanzwesens sind die mittel- bis langfristigen Einflüsse auf das Vermögen der Evangelischen Kirche im Rheinland in der Eröffnungsbilanz abgebildet und Veränderungen in den Folgebilanzen erkennbar. Hierbei kommt das Vorsichtsprinzip zur Anwendung, demnach ungewisse Verpflichtungen passiviert, Chancen auf Ertragssteigerungen dagegen nicht akti-viert werden.

Risiken für die wirtschaftliche und finanzielle Lag e der Evangelischen Kirche im Rheinland

Einnahmerisiken

Mittelfristig werden die Einnahmen aus Kirchensteuern für die Evangelische Kirche im Rheinland auf-grund der demografischen und der Mitgliederentwicklung deutlich sinken. Nominell bewegt sich das Kirchensteueraufkommen auf dem Niveau von 1990. Die Kaufkraft des Aufkommens ist deutlich ge-sunken. Dieser Trend wird noch einige Jahre anhalten, es ist damit zu rechnen, dass langfristig das Aufkommen auch nominell rückgängig sein wird.

Der Einnahmerückgang trifft die Kirchenkreise und –gemeinden der Evangelischen Kirche im Rhein-land in unterschiedlichem Ausmaß und in unterschiedlichen Ausgangssituationen. Angesichts der Metropolisierung und unterschiedlicher demografischer Entwicklungen werden einige städtische Kir-chenkreise weiterhin gut ausgestattet sein, während der Einnahmenrückgang besonders hart die Kir-chenkreise und –gemeinden treffen, die bereits heute ein geringes Aufkommen verzeichnen.

Die Herausforderungen für den innerkirchlichen Finanzausgleich zur Schaffung vergleichbarer ge-meindlicher Verhältnisse werden in den nächsten Jahren zunehmen. Diese Notwendigkeiten werden

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die Möglichkeiten der Kirchenkreise im Einzelfall übersteigen, so dass auch innerhalb der Evangeli-schen Kirche im Rheinland Umverteilungen erfolgen müssen.

Versorgungsverpflichtungen

Die Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen (Altersbezüge) der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten werden in der Bilanz der landeskirchlichen Ebene abge-bildet. Der Aufwand für die Versorgung wird anteilig durch die kirchensteuererhebungsberechtigten Körperschaften (zu 89,90 %) und durch die landeskirchliche Ebene dargestellt (10,10 %).

Angesichts der Altersstruktur der aktiven Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und Kirchen-beamten sowie Lehrerinnen und Lehrer ist erkennbar, dass mit einer erheblichen Steigerung der Zahl-last ab etwa 2020 zu rechnen ist. Ab diesem Zeitpunkt werden für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren jährlich mehr als 100 Pensionsberechtigte in den Ruhestand treten. Das Verhältnis zwischen aktiven und passiven Beschäftigten wird sich auch in der Evangelischen Kirche im Rheinland zuun-gunsten der aktiven Beschäftigten verändern.

Zusätzlich zum biometrischen Risiko, das in der Ermittlung der Rückstellungshöhe in der VKPB aus-reichend berücksichtigt ist, bestehen Risiken durch die rückläufige Verzinsung der Kapitalanlagen.

Mit der Anhebung der Versorgungssicherungsumlage auf 24% ab 2015 (vorher 22%) hat die EKiR auf die Herausforderung reagiert: die Versorgungskasse wird voraussichtlich 2022 einen Deckungsgrad von 70% bei der Versorgung erreicht haben. Wieweit dieses nachhaltig und ausreichend ist, wird durch die fortlaufende Aktualisierung der versicherungsmathematischen Gutachten und der Einschät-zung des Steueraufkommens analysiert und neu bewertet.

Eine Herausforderung stellt die Prognose der Entwicklung der Kosten für die Beihilfe dar.Die Entwick-lung der Gesundheits- und Krankheitskosten liegt deutlich über dem Inflationsniveau und bedeutet für Krankenkassen und Beihilfekassen ein schwer zu kalkulierendes Risiko, dem durch Umlageerhöhung allein nicht nachhaltig zu begegnen sein wird. Während die Versorgungssicherung im Rheinland nun-mehr auf einem guten Weg ist, bleibt jedoch unklar, ob das auch für die Beihilfe zutrifft. Die Beihilfesi-cherungsumlage von 1% dürfte kaum ausreichen.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Evangelische Kirche im Rheinland betreibt seit vielen Jahren eine konservative Anlagestrategie, die sowohl Bonitäts- als auch Diversifizierungsaspekte berücksichtigt. Die bestehenden Regelungen zur ethischen Geldanlage haben durch Finanzausschuss und Kirchenleitung eine erneute Überarbei-tung erfahren. Die Kapitalanlagerichtlinien regeln neben ethischen Anlagekriterien auch die Risiko-diversifizierung. Nach derzeitigem Erkenntnisstand bestehen für die Kapitalanlagen keine konkreten Markt-, Bonitäts- oder Währungsrisiken; es bestehen Wertsicherungsstrategien für die existierenden Fonds.

Sowohl die Finanzanlagen als auch die Sachanlagen (im Wesentlichen Immobilienvermögen) erwei-sen sich bislang als werthaltig und renditestark.

Das Ertragsrisiko ist bereits beschrieben worden.

Im November 2014 hat der von der Synode beschlossene Anlageausschuss seine Arbeit aufgenom-men. Der Ausschuss nimmt die Rechenschaftsberichte der jeweiligen fondsbezogenen Anlageaus-schüsse entgegen und überwacht die Einhaltung der Standards. In diesem Zusammenhang sind auch die Anlagenrichtlinien überarbeitet und verbindlich veröffentlicht worden.

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Risiken aus Beteiligungen

Übersicht der Beteiligungen

Im Beteiligungsportfolio der Evangelischen Kirche im Rheinland werden zwei Kategorien von Gesell-schaften unterschieden

• verbundene Unternehmen/Tochtergesellschaften und wesentliche Beteiligungen, d. h. Gesell-schaften, bei denen die Evangelische Kirche im Rheinland Mehrheitsgesellschafterin ist und deren ggf. vorhandenes Risikopotenzial als wesentlich einzustufen ist.

• nicht wesentliche Beteiligungen, d. h. Gesellschaften, bei denen die Evangelische Kirche im Rheinland die Minderheitsgesellschafterin ist und keine so unmittelbaren Eingriffsmöglichkei-ten hat wie bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung.

Eine Beschränkung auf ein bestimmtes Marktsegment ist im Beteiligungsportfolio der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht gegeben. Im Beteiligungsportfolio ist eine (Risiko)Streuung vorhanden, so dass es im Fall einer Störung in einem bestimmten Marktsegment (z. B. Medienbranche) zu keinen erheblichen Verlusten aus Beteiligungen insgesamt führen kann. Die verbundenen Unternehmen und

lfd. Nr.

Bezeichnung Betrag

(Buchwert) €

Anteil am

Kapital

Rechtsform Rolle LKA Ziel der Beteili-gung

Kategorie

1 bbz Bad Dürkheim 500.000,00 100,0% GmbH Gesellschafter Auslagerung

(Outsourcing) Verbundenes Unterneh-men/ Mehrheitsbeteili-gung

2 Medienverband der EKiR gGmbH, Düsseldorf

22.583,00 90,3 % gGmbH Gesellschafter Auslagerung (Outsourcing)

Verbundenes Unterneh-men/ Mehrheitsbeteili-gung

3 Prüfungsgesellschaft Kir-che/Diakonie GmbH bis 2015

51.129,19 50,0% GmbH Gesellschafter Auslagerung (Outsourcing)

Verbundenes Unterneh-men/ Mehrheitsbeteili-gung

4 Internationales Evangelisches Tagungszentrum Wuppertal GmbH (ab 2013)

10.000 40,0% GmbH Gesellschafter Synergieeffekte in der Vermark-tung

Beteiligung

5 EIKON Berlin gGmbH 364.000,00 28,9% GmbH Gesellschafter kirchliche

Medienarbeit Beteiligung

6 EIKON West gGmbH 11.200,00 22,4% GmbH Gesellschafter kirchliche

Medienarbeit Beteiligung

7 WiBu-Wirtschaftsbund Ahrensburg

1.535,00 < 0,1 % Genossen-schaft

Genosse Steigerung der Beschaffungs-effizienz

Ausleihe

8

Bank für Kirche und Diakonie eG Dortmund

65.000,00 < 0,1 % Genossen-schaft

Genosse Kapitalanlage und Geschäfts-beziehung zu Bank

Ausleihe

9 Bank für Kirche und Diakonie eG Dortmund

130,00 < 0,1 % Genossen-schaft

Genosse Grundlage für Geschäfts-beziehung

Ausleihe

10 Oikocredit Ökumenische Entwicklungsgesellschaft

250.000,00 0,1% Genossen-schaft

Genosse kirchlicher Entwicklungs-dienst

Ausleihe

11 Hainstein GmbH, Eisenach 6.000,00 5,0% GmbH Gesellschafter Kirchliches

Engagement in Eisenach

Beteiligung

12 START Zeitarbeit GmbH 4.980,00 7,0% GmbH Gesellschafter kirchliche

Sozialarbeit Beteiligung

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die wesentlichen Beteiligungen betreiben im Rahmen der bestehenden Einflussmöglichkeiten eine konservative Risikopolitik.

Insgesamt wurden im Jahr 2013 bis Mitte 2015 folgende Gesellschaften aus dem Beteiligungsportfo-lio abgestoßen: Beratungsgesellschaft für Kirche und Diakonie, Prüfungsgesellschaft für Kirche und Diakonie, BKD Immobilien-Anlagegesellschaft Augustinum-Wohnstift München-Nord GbR und Mathias Film gGmbH.

Zu 1) bbz GmbH

Das Geschäftsjahr 2014 schließt mit einem Defizit in Höhe von 148,97 T€ ab (das Ergebnis des Vor-jahres: 395,01 T€). Die Summe des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2014: 821,63 T€ (Vorjahr: 970,6 T€)

Das Jahr 2014 ist durch Umstrukturierung des Unternehmens geprägt worden. Der ZGAST-Bereich ist zum 01.10.2014 abgewickelt und der Übergang an die ECKD reibungslos durchgeführt worden. Das Geschäftsmodell der bbz GmbH beschränkt sich nun ganz auf den Beihilfebereich (mit AMNOG). Der Bereich der Beihilfeabwicklung ist ein stabiler Geschäftsbereich, in dem die bbz am Markt gut positio-niert ist.

Auf Grund der Umstrukturierungen konnten die Umsätze nicht in der geplanten Höhe realisiert wer-den. In 2015 sollen moderate Preiserhöhungen sowie Verbesserung der internen Ablaufprozesse der unbefriedigenden Ergebnissituation entgegen wirken.

Für den geplanten Ausbau der Gesellschaft im Bereich der Beihilfe in 2015 konnte mit der Evange-lisch-Lutherischen Kirche Bayerns ein Großkunde gewonnen werden. Die Ertragslage ist daher als stabil und planbar zu bezeichnen.

Der in 2013 eingestellte Geschäftsführer pflegt eine enge Kommunikation sowohl mit den Gesellschaf-tern als auch mit dem Kunden EKiR und verbindet die jeweiligen Interessenlagen. Geschäftsberichte werden regelmäßig und aufschlussreich erstellt, aktuelle Veränderungen werden zeitnah, zwischen Gesellschafterversammlungen und Geschäftsberichten, kommuniziert. Es gibt kein über das gewöhn-liche Niveau einer unternehmerischen Tätigkeit hinausgehendes Risiko.

Für das GJ 2015 erwartet der Geschäftsführer ein positives Ergebnis in der Breite von 70 T€ bis 120 T€.

Zu 2) Der Medienverband

Der Medienverband hat das Geschäftsjahr 2014 mit einem Verlust in Höhe von -1.574 T€ (Ergebnis des Vorjahres: 715,36 T€) abgeschlossen. Das laufende operative Ergebnis ist ebenfalls negativ. Die Summe des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2014 3.608,66 T€ (Vorjahr 31.12.2013: 4.682,9 T€ inkl. Zuschuss ins Eigenkapital von rund 1.843,6 T€ plus Umsatzsteuerrückzahlung vom Finanzamt). In 2014 ist der Geschäftsanteil der EKiR durch Umstrukturierungen in 2013 auf 90,3 % angewachsen.

Gemäß dem Beschluss des Hauptgesellschafters des Medienverbands werden ab 01.01.2014 die Evangelische Medienakademie und der größte Teil des Studiobetriebs unter neuer Geschäftsführung aus dem FFFZ heraus gesteuert. Im Herbst 2014 gab es erste Erkenntnisse, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Es wird vorbereitend auf die Abwicklung des Geschäftsbetriebs ge-arbeitet. Für den Bereich Medienakademie wird nach Kooperationspartnern gesucht. Andere Arbeits-bereiche werden sukzessiv geschlossen.

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Zu 3 ) Prüfungsgesellschaft für Kirche und Diakonie

Der Geschäftsbetrieb der Prüfungsgesellschaft für Kirche und Diakonie bestehend aus der Beratungs-gesellschaft für Kirche und Diakonie und der Evangelischen Treuhand und PKD als GbR ist verpachtet an die Curacon GmbH. Die Beratungsgesellschaft für Kirche und Diakonie (Eigenkapital 66 T€, Anteil 40%) ist zum 12.2013 liquidiert worden. Der Verkaufserlös für die Anteile an Prüfungsgesellschaft für Kirche und Diakonie wurde im Juni 2015 verbucht.

Zu 4) Internationale Tagungshaus GmbH „Auf Dem Heiligen Berg"

Die Gesellschaft wurde in 2013 (Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal am 11.04.2013) gegründet. Das Landeskirchenamt ist mit 40% an der Gesellschaft beteiligt. Weitere Ge-sellschafterin ist die Vereinte Evangelische Mission mit 60% Beteiligungswert. Der EKiR LKA -Anteil an der Kapitalrücklage beträgt 1.068,8 T€ (Eigenkapital beträgt zum 31.12.2014: 667,91 T€ Vorjahr: 1.637,07 T€).

Das Geschäftsjahr 2014 war erstmalig kein Rumpfjahr. Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einem Defizit in Höhe von 969,15 T€ ab. Zum Zeitpunkt der Gründung sah der Wirtschaftsplan das Unter-nehmen erst ab 2018 in einer Gewinnphase. Die Umsatzentwicklung in 2014 entsprach dem Wirt-schaftsplan. Die Herausforderungen für die Geschäftsführung liegen im Bereich des Kostenmanage-ments, um die geplante Gewinnzone zu erreichen.

In 2015 standen die Sicherung der Liquidität und die Konsolidierung im Vordergrund.

Zu 5 und 6) EIKON Berlin GmbH und EIKON West GmbH

In 2014 wurde auf der Konsolidierungsebene der EIKON GmbH ein negatives Ergebnis erzielt. Das konsolidierte Betriebsergebnis ist seit 3 Jahren in Folge negativ. Das Konzernergebnis konnte sich auf Grund der Gewinnausschüttung der Studio.TV. in 2013 punktuell erholen. Das konsolidierte Eigenka-pital in 2014 beträgt 1.780,52 T€ (Vorjahr: 1.920,12 T€)

Das Jahresergebnis der EIKON Berlin GmbH (in 2013 Verlust der Gemeinnützigkeit) ist positiv. Zwi-schen EIKON GmbH als Zentralgesellschaft und ihren Beteiligungsgesellschaften besteht eine Rah-menumlagevereinbarung. Des Weiteren erfolgt eine finanzielle Unterstützung der Gesellschaft durch EKD in Form von Zuschüssen.

Das Ergebnis der EIKON West GmbH ist in 2014 mit -209,34 T€ (2013: -50,2 T€) negativ. Die negati-ve Geschäftsentwicklung der EIKON West GmbH wird auch für 2015 prognostiziert.

Der Verlust der Gemeinnützigkeit der EIKON Berlin GmbH, aber auch die Komplexität der aktuellen Geschäftsstruktur, hat einige Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise und der Zukunft der EIKON unter anderem mit dem Ziel der Strukturverschlankung durch Verschmelzung der Gesellschaften zur Folge. Aktuell werden die Möglichkeiten der Umstrukturierung mit einer beauftragten Analyse durch Unternehmensberatung ausgelotet.

Bei der EIKON Berlin GmbH besteht das wirtschaftliche Risiko über den Beteiligungsbuchwert hinaus, da gegenüber der Gesellschaft eine Patronatserklärung in Höhe von 1,0 Mio. € abgegeben wurde.

Risiken aus laufenden Geschäftsvorfällen des Hausha ltes 2016

• Planungsrisiken

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Im Rahmen des laufenden Haushaltskonsolidierungsprozesses fallen Kosten der Abwicklung von Arbeitsgebieten oder Einrichtungen sowie Folgekosten an. Die Aufwendungen sind durch Beschlüsse zur HHK in der Synode 2016 gefasst worden und sind zum Jahr 2018 umzusetzen.

• Haftungsrisiken

Aus bestehenden oder ruhenden Arbeitsverhältnissen ergeben sich Risiken in Höhe von ca. 1,0 Mio. €. Das Risiko ist in gleicher Höhe als Rückstellung in der Bilanz ausreichend berücksichtigt.

Außerdem besteht ein Risiko in Beschäftigungsfällen, in denen auf absehbare Zeit keine Leistungen für die Evangelische Kirche im Rheinland erbracht werden, zugleich aber Anspruch auf Besoldung und Beihilfen besteht. Auch diese Fälle sind als Rückstellung abgebildet. Die Lasten sind nur teilweise durch die Landeskirche zu tragen.

• Refinanzierungsrisiken

Bei den geplanten Zuschüssen besteht jeweils ein politisches Risiko, abhängig von den Landeshaus-halten und Förderrichtlinien. Erwartet werden Erträge aus staatlichen Refinanzierungen, Teilnehmer-beiträgen oder Spenden. Soweit die Erträge ausbleiben, können korrespondierende Aufwendungen überwiegend nicht mehr verringert werden, so dass sich ein Defizit im Finanzierungsplan ergibt.

Auch die erwarteten Einnahmen aus Kollekten- und Spendenmittel stellen keine sichere Größe dar.

Auch mit diesen eingeplanten Erträgen sollen Aufwendungen für zukünftige Veranstaltungen oder Projekte mitfinanziert werden.

Das Ertragsrisiko durch Ausfall von Einzahlungen durch Kunden oder Mieter, mit denen Dauerschuld-verhältnisse bestehen, geht über das normale Forderungsausfallrisiko in Höhe von 3 % nicht hinaus.

• Prozessrisiken Aktuell nicht erkennbar.

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Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsve rhältnisse

Für die rückwirkende Neufestsetzung der Mietwerte der Pfarrdienstwohnungen wurde auf Grund der vereinbarten Erfolgsprämie in Höhe von 643,9 T€ eine Rückstellung in entsprechender Höhe berück-sichtigt.

Aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr 2014 bestehen zum 01.01.2015 noch Haushaltsermächtigun-gen, die auf das Folgejahr übertragen werden und in 2015 die Ermächtigungen lt. Haushalt entspre-chend erhöhen.

Innere Darlehen bestanden nicht.

Düsseldorf, Datum

__________________________________________

(Unterschrift/en der kirchlichen Körperschaft)

Kto./KST/KTR Bezeichnung Betrag €

697200/530000/53000009 Publikationen 3.500,00 22000008 Erbschaftsbroschüre mit der dazugehörigen Ausstellung 19.500,00 699500/62010000 Aufgaben nach dem Meldegesetz GGA/sonstige Dienstl. 3.000,00 695600/410000/41000008 KonfiCup 10.323,39 404300/230600 an 361400/230600/802301 Benutzerentgelte 7.829,00

44.152,39

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