32
BANKETTMAPPE

FEIERN AMBIENTE GENIEßEN - … · Fuchshof • Im Langenberg 1 D-78465 Dingelsdorf Tel: 07533/6695 • Schiffscharter Schifffahrt Baumann • Brunnengasse 3 D - 78476 Allensbach

Embed Size (px)

Citation preview

BANKETTMAPPE

Es sind die schönen Plätze, an denen sich unsere Sinne schärfen und unser Geist sich für neue Dinge öffnet. Ein solcher Platz ist die Insel Reichenau im Bodensee. Seit dem Jahr 2000 gehört sie zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Wir heißen Sie herzlich willkommen und laden Sie ein, die persönliche Atmosphäre unseres Hauses zu erleben, das stimmungsvolle Ambiente zu genießen und mit unserer Unterstützung ein gelungenes Fest zu feiern.

Ihre Gabriela

Ganter Hotel & Restaurant Mohren

Pirminstraße 141D - 78479 Insel Reichenau

Tel.: +49 - 7534 - 99 44 0Fax: +49 - 7534 - 99 44 610

[email protected]

Deniz KosovaliRestaurantleiter

FEIERN AMBIENTE GENIEßEN

Küchenchef Thomas MenzelPeter Bogdanovic

Küchenchef

Hotel/Zimmer38 Zimmer mit 75 Betten in modernem Design; alle Gästezimmer sind Nichtraucherzimmer.

Im gesamten Haus steht W-LAN kostenfrei zur Verfügung.

Ein großer Teil der Zimmer verfügt über einen Balkon bzw. eine Terrasse.

ZimmerpreiseEinzelzimmer 100.00 € - 140.00 €Doppelzimmer 120.00 € - 170.00 €

Zusatzbett 45.00 €Kinder bis 3 Jahre kostenfreiKinder 4-10 Jahre 20.00 €Haustiere 15.00 €Zimmerpreis pro Übernachtung inkl. Genießerfrühstück vom Buffet, Parkplatz, Nutzung des Wellnessbereiches sowie der gültigen gesetzlichen MwSt.. In den Monaten Mai - September vermieten wir unsere Zim-mer an den Wochenenden von Anreise Freitag bis Abreise Sonntag oder länger.

Frühstücksbuffet extern pro Person 20.00 €

Check In/Out 15.00 Uhr/11.00 Uhr

Gastronomie

Ratsstube 30 PlätzeGanter Stüble 12 PlätzeZirbelstube 15 PlätzeRestaurant „Mohren“ 30 PlätzeBar 20 PlätzeTerrasse 80 PlätzeAbt-Strabo-Saal 80 Plätze Garten-Lounge 15 Plätze

Öffnungszeiten

Frühstück Mo.-Fr. 07.00 Uhr - 10.30 UhrFrühstück Sa./So. 08.00 Uhr - 10.30 Uhr

Restaurant/Winter 11.30 Uhr - 14.30 Uhr 17.30 Uhr - 23.30 Uhr

Restaurant/Sommer 11.30 Uhr - 23.30 Uhr

Wellness/SPA

• Finnische Sauna • Tepidarium• Dampfbad• Eisbrunnen & Fußbäder• Erlebnisduschen & Solarium• Ruheraum• Kosmetik- & Massageanwendungen

Sport

• Fahrradverleih• Kooperation mit regionalen Golfplätzen• Kooperation mit ortsansässigen Wassersportunternehmen

Auszeichnungen/Zertifizierungen

• 3-Sterne Superior Hotel nach DEHOGA Norm• kulinarische Empfehlung von: Marco Polo, Michelin Guide, Marcellino`s, Varta-Guide, Seezunge, Savoir Vivre

Verkehrsanbindung

Flughafen Zürich 70 kmIC Bahnhof Konstanz 10 kmRegionalbahnhof Reichenau 5 kmAutobahn A81 17 km

Öffentliche Bushaltestelle direkt am Hotel

Parkplätze

Stehen unseren Gästen kostenfrei zur Verfügung.

Kreditkarten

• American Express • Mastercard• VISA

Konferenzr�ume

Abt-Strabo-Saal

Gruppenr�ume

Gastronomie

Lobby / WegezoneTerrasse

Restaurant

Lounge

Bar

Zirbelstube

Ratsstube Kamin

WC - Damen

WC - Herren

Besprechung 1 Besprechung 2

Lobby

Rezeption

Konferenz 1

Konferenz 2 Terrasse

Abt-Strabo-Saal

Besprechungsr�ume

Grundriss Erdgeschoss mit Darstellung der Funktionsbereiche

Ganter Stüble

Konferen

zrm

e

Veran

staltungssaal

Gm

e

Gastron

omie

Rezeption

/Lobby /W

egezoneInfo

- Zone

Pausenzone

STILVOLL

Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Zugang zur Terrasse Projektionsmöglichkeit

Abt-Strabo-Saal 6,80 m 15,00 m 2,80 m ca. 100,00 m² 14 ja fest integriert

Raumdaten Abt-Strabo-Saal

Buffet / Eventzone

Abt-Strabo-Saal

Barbereich

Terrasse

Abt-Strabo-Saal

Buffet

Lounge

Bar

Eventzone

Abt-Strabo-SaalTagung/Veranstaltung

Raumdaten Abt-Strabo-SaalTagung / Veranstaltung

Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Zugang zur Terrasse Projektionsmöglichkeit

Ratsstube 4,80 m 7,80 m 2,54 m 37,50 m² 6 nein mobil möglich

Raumdaten Ratsstube

Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Zugang zur Terrasse Projektionsmöglichkeit

Restaurant 4,95 m 10,40 m 2,65 m 51,50 m² 16 nein mobil möglich

Raumdaten Restaurant

Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Zugang zur Terrasse Projektionsmöglichkeit

Zirbelstube 3,75 m 5,15 m 2,25 m 19,30 m² 4 nein nicht möglich

Raumdaten Zirbelstube

Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Zugang zur Terrasse Projektionsmöglichkeit

Ganter Stüble 4,50 m 2,85 m 2,54 m 12,80 m² 1 nein mobil möglich

Raumdaten Ganter Stüble

Raum Breite Länge Höhe Fläche Tafel Doppeltafel Bankett Einzeltafeln U-Form

Abt-Strabo-Saal 6,80 m 15,00 m 2,80 m ca. 100,00 m² 80 (2x40) 50 64 80 60

Ratsstube 4,80 m 7,80 m 2,54 m 37,50 m² 22 - - 30 -

Restaurant 4,95 m 10,40 m 2,65 m 51,50 m² 40 (4x10) 25 32 40 35

Zirbelstube 3,75 m 5,15 m 2,25 m 19,30 m² 10 - - - -

Ganter Stüble 4,50 m 2,85 m 2,54 m 12,80 m² 12 - - - -

Raumgrößen & Kapazitäten im Überblick

GENUSS

Menüvorschläge für Veranstaltungen

Im Ganter Hotel & Restaurant Mohren wird eine junge, frische Bodenseeküche serviert.

Dabei achten wir auf eine wohlsortierte Auswahl an frischen, regionalen Produkten.

Selbstverständlich bieten wir unseren Gästen auch über die Menüs hinaus die Möglichkeit für kalt-warme Buffets, Finger-Food, Snacks und vieles mehr.

Gern unterbreiten wir Ihnen individuelle Vorschläge.

Ein Menü nach Ihren Wünschen

Im folgenden finden Sie Einzelbausteine für Ihr individuelles Festmenü.

Kombinieren Sie diese, unabhängig von den Preiskategorien, ganz nach Ihren Wünschen und Vorlieben.

Beispielmenü

Gaisburger-Marsch Dreierlei Einlage

****

Gebeizter Seesaibling Quinoa | Sellerie | Wildkräutersalat

****

Bio Kalbstafelspitz Topinambur | Maron | Gartenkresse

****

Duett von Granny Smith Datteln | Olivenöl

Menüpreis pro Person: 51.30 €

Suppen

Hummer-Linsensuppe | Knusperpraline 8,50 €

Cappuccino vom Champignon 5,50 €

Gaisburger-Marsch | Dreierlei Einlage 6,50 €

Cremesuppe vom Hokkaidokürbis | Spekulatius 5,80 €

Räucherfischsuppe | Rote Bete eingelegt 6,80 €

Maronensamtsuppe | Trüffel-Parmesanschaum 7,50 €

Essenz von der Barbarie Ente | Wan Tan 7,80 €

Topinambur-Suppe | Bodensee Hechtklößchen 7,20 €

Beef Tea | gebackene Kalbszunge 8,00 €

Vorspeisen

Tatar vom Bio-Kalb 12,80 € Limonen-Olivenöl | Schnittlauchschmand | Radieschen

Blumenkohl Panna Cotta 10,50 € pochiertes Landei | Wildkräutersalat

Gebeizter Seesaibling 11,80 € Quinoa | Sellerie | Brunnenkresse

Gebackene Lammpraline 12,80 € Cous Cous | Ras el Hanut

Roastbeefröllchen 12,50 € Sauce Tatar | Meerrettich-Apfelcrostini

Entenleber 15,80 € Granny Smith | schwarze Walnuss

Hochseegarnele 13,50 € Wakamesalat | Wassermelone | Avocado

Frühlingsrolle 12,50 € geräucherte Entenbrust | Karotte-Lauch | Pflaumensauce

Feldsalat 8,50 € Himbeervinaigrette | eingelegter Kürbis

Ziegenkäse 9,50 € Pfirsich | Zitronenthymian | Pumpernickel

Hauptgerichte

Maispoularde 18,50 € Polenta | Spitzpaprika | Saubohne

Seehecht 21,50 € gegrillte Aubergine | Spaghettini | Oliven-Tomatenschaum

Seesaibling 18,50 € Wurzelgemüse | Meerrettich | Kerbel

Bodensee Zander 22,50 € Babyblattspinat | Kartoffel-Mousseline | Gelbe Bete

Gebratenes Felchenfilet 22,80 € Pak Choi | Süßkartoffel | Ponzu

Kalbsfiletspitzen 21,50 € Berner Rösti | Reichenauer Gemüse

Zackenbarsch 27,80 € Sepiarisotto | Gewürztomate

Loup de Mer 29,50 € wilder Brokkoli | Yamwurzel | Sesam-Reisbällchen

Sanft gegartes Weiderind 26,80 € Portweinschalotten | Oliven Gnocchis | Bohnen

Bio-Kalbstafelspitz 23,50 € Topinambur | Marone | Gartenkresse

Hirschkalb 32,80 € Holunder | Kräutersaitling | Mohn-Gnocchi

Vegetarisch

Gerstenküchlein 14,50 € Erbse | Quark | Zitronenverbene

Kartoffelfrikadelle 14,20 € Rote Bete | junger Lauch | Parmesan

Gebackene Wiesen-Champignons 15,80 € Frankfurter Grüne Sauce | Löwenzahn

Lasagne von gegrillter Aubergine 14,80 € Schafskäse | schwarze Olive | Pinienkerne

Lauwarme Frischkäsetarte 15,50 € Mangold | Strauchtomate | Austernpilz

Makkaroni 14,80 € Blumenkohl | Brokkoli | Gorgonzola

Gefüllte Spitzpaprika 14,50 € Räuchertofu | Cous Cous | Zucchini

Desserts

Wasabi-Joghurtsorbet 9,80 € Fenchelsalat | Zitronencreme | grüner Reis

Kokos-Passionsfruchtschnitte 11,70 € Himbeersorbet | Sesamhippe

Zitronen-Mascarponecreme 8,50 € Himbeere | caramelisierte Strudelteigblätter

Geeister Arabica Kaffee 9,50 € Joghurt | Quitten | Heidelbeere

Dreierlei Schokoladenmousse 12,50 € Hibiskusblüten Gelee | Kakao

Gazpacho von Roten Beeren 8,50 € Mojitosorbet | Milchschaum

Duett von Granny Smith 9,50 € Datteln | Olivenöl

Kalamasisorbet 6,50 € Johannisbeer | Sekt

Bayerisch Creme 7,50 € Sauerkirschen | Vanillestreusel

Die Planung und Verwirklichung einer festlichen Feier bedarf im Vorfeld einer umfas-senden Vorbereitung im Hinblick auf den passenden Rahmen, Dekoration und Blumen-schmuck, Unterbringung der Gäste, Transfer von/zur Kirche und zum Ort der Feierlich-keiten und vieler weiterer Dinge, die aus Ihrem Fest ein unvergessliches Erlebnis machen – unvergesslich für Ihre Gäste und vor allem unvergesslich für Sie!

Wir bieten unseren Gästen in verschiedenen Bereichen unsere Unterstützung in Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Partnerfirmen an. Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl. Gerne stellen wir für Sie die Kontakte her und stehen Ihnen bei der Vorbereitung und Organisation Ihrer Hochzeit planend und ausführend zur Seite.

Kosmetik & Make-upsuite4spa Reichenau imGanter Hotel & Restaurant Mohren

Unser besonderer Service für Ihre Feier

FotoarbeitenUlrike Sommer Fotografie Kreuzlinger Str. 47a • 78462 Konstanz Tel. +49-7531-22567 www.schattenlichtfarbe.de

FriseurKamm In • Otto-Raggenbass-Str. 1D - 78462 Konstanz Tel. +49-7531-93 60 127

OldtimerverleihClassic Cars Constance • Zanderweg 5D - 78479 Reichenauwww.classic-cars-constance.com

Kuchen & TortenFuchshof • Im Langenberg 1 D-78465 Dingelsdorf Tel: 07533/6695 • www.fuchshof.de

SchiffscharterSchifffahrt Baumann • Brunnengasse 3D - 78476 Allensbach • Tel. +49-75 33-988 48www.schifffahrtbaumann.de

BlumendekorationGärtnerei Haselberger • Häfelishofstraße 27D - 78479 Insel Reichenau • Tel. +49-75 34-307

Band- & DJ-VermittlungMr. Mac´s Party Team • Endersbacher Str. 11D - 70374 Konstanz • Tel. +49-711-78 74 780www.mrmac.de

Oldtimerbus für SonderfahrtenHerr Wiedemann • Tel. +49-171-90 530 95www.hochzeitsbus-konstanz.de

Kalte Bestandteile

Gemüsesticks mit verschiedenen Dips 3.30 €Melone mit Serranoschinken 1.40 €Nussbrot belegt mit Brie 1.20 €Gegrilltes Gemüse auf Knoblauchbrot 1.60 €Baguettebrot mit geräuchertem Felchenfilet 2.20 €Halbes, belegtes Brötchen 2.70 €

Warme Bestandteile

Chicken Nuggets 0.70 €Fleischbällchen mit süß-saurer Sauce 0.70 €Mini-Pizza 0.90 €Crostini mit Tomaten 1.20 €Aprikose im Speckmantel 1.20 €Warmes Blätterteiggebäck 1.40 €gefüllt mit Schinken, Käse oder LachsGebackene Zanderfiletstücke 1.80 €mit Sauce TartarHähnchenbrustfilet auf Bambusspieß 2.00 €Riesencrevetten im Knusperteig 2.00 €

Alle Preise verstehen sich pro Stück.

Vorschläge für Finger-Foodbuffets

Mögliche Zusatzleistungen & Entgelte:

Korkgeld je angefangene Flasche: 25.00 €(für selbst gestellte Weine)

Stuhlhussen je Stück: 10.00 €

Gedeckpreis pro Person: 5.00 €(für selbst gestellten Kuchen)

Rechtliches und Zusatzkosten

Für Veranstaltungen, die nach 24.00 Uhr enden, berechnen wir einen Personalzuschlag von 100.00 € je angefangene Stunde inkl. Abrüstzeit (max 2 Stunden).

Auf Grund der Regelungen im Arbeitszeit-Schutz-gesetz sind Veranstaltungen in unserem Haus auf ein Ende von 02.00 Uhr begrenzt.

Die musikalische Begleitung der Veranstaltung ist in entsprechender Lautstärke bis 01.00 Uhr zuläs-sig. Danach ist die Musik abzustellen oder nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Restaurantmit-arbeiter in Zimmerlautstärke erlaubt.

Ab 01.00 Uhr ist, mit Rücksicht auf die anderen Gäste des Hauses, ein Aufenthalt der Veranstaltungsgäste nur in den vertraglich genannten Räumen zulässig.

Ein Verstoß gegen diese, sowie die oben genannte Auf-lage zur musikalischen Umrahmung, zieht eine Weiter-gabe der eventuell entstehenden Erstattungs-/Rekla-mationskosten der anderen Hotelgäste nach sich. Dies kann auch nach Rechnungsstellung der gebuchten Ver-anstaltung erfolgen.

Bei Abendveranstaltungen mit musikalischer Um-rahmung im Abt-Strabo-Saal, welche länger als bis 22.00 Uhr andauern, sind die Zimmer 410-418 fix für übernachtende Gäste des Veranstalters mit zu buchen oder es werden 80% des regulären Übernachtungsprei-ses für diese berechnet.

EINZIGARTIG

Schaffhausen

RadolfzellSingen

Reichenau

Kreuzlingen

Romanshorn

Rorschach

Lindau

AltenrheinFlughafen

Bregenz

FriedrichshafenFlughafen

MünchenFlughafen

Meersburg

Überlingen

Konstanz

ZürichFlughafen45 min

StuttgartFlughafen

CH

A

Anfahrtsskizze zum Ganter Hotel & Restaurant Mohren

Von Stuttgart:Autobahn A81 Stuttgart-Singen, am Autobahnkreuz Hegau in Richtung Konstanz halten bis zum Autobahn-ende, dann weiter der Beschilderung Konstanz bzw. Reichenau folgen.Der Beschilderung folgend rechts zur Reichenau abbiegen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Hauptstraße bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mittelzell“ befindet sich auf der linken Seite das Ganter Hotel & Restaurant Mohren (orange/graues Gebäude)

Von München:Autobahn 96 Richtung Lindau – MeersburgIn Meersburg die Autofähre nach Konstanz (fährt tagsüber alle 15 min., bis Mitternacht alle 30 min. und nachts alle 60 min.)In Konstanz der Beschilderung Singen bzw. Reichenau folgen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Haupt-straße bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mit-telzell“ befindet sich auf der linken Seite das Ganter Hotel & Restaurant Mohren. (orange/graues Gebäude)

Aus der Schweiz:Grenzübergang Kreuzlingen – Konstanz.In Konstanz der Beschilderung Singen bzw. Reichenau folgen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Haupt-straße bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mit-telzell“ befindet sich auf der linken Seite das Ganter Hotel & Restaurant Mohren. (orange/graues Gebäude)

I. Geltungsbereich1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für

Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstel-lungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrach-ten Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Des Weiteren gelten Sie für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern ab einem Volumen von 10 Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferung des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Ho-telaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlasse-nen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlas-senen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher aus-drücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung2.1 Der Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des An-trags des Kunden durch das Hotel zustande.

2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schä-den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Weiterhin haftet es für Schä-den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs-sigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Scha-densersatzansprüche, soweit in Ziffer 13 nicht an-derweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich ab einem Jahr ab dem Verjäh-rungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjäh-ren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beru-hen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjäh-rungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden ge-

buchten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und wei-tere in Anspruch genommene Leistungen verein-barten bzw. geltenden Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich ein-schließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsab-schluss geltenden Steuern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für VeranstaltungenSeite 1

3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 12 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzüg-liche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzli-chen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszins-satz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkar-tengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertrags-umfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthal-tes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer For-derung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1 Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Hotel bestätigt werden. Ein Rück-trittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßga-be der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kosten-freien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.

4.2 Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

4.3 Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Vertrags-partner statt einer konkret berechneten Entschä-digung, Schadenersatz in Form einer Entschädi-gungspauschale geltend zu machen.

Die Berechnung der Entschädigungspauschale umfasst die vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere die Logis der Gäste, die Miete der Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung und die gebuchten Pauschalen).

Diese staffelt sich bei einem Übernachtungsvolu-men ab 10 Zimmer-Nächten (Multiplikator Anzahl der Zimmer sowie Dauer an Nächten des Aufent-halts)

Bis 2 Monate vor Anreisedatum - keine Stornierungsgebühren Bis 1 Monat vor Anreisedatum - 50% der gebuchten Leistung Bis 2 Wochen vor Anreisedatum - 70% der gebuchten Leistung Weniger als 2 Wochen vor Anreisedatum - 80% der gebuchten Leistung Ab mehr als 30 Zimmer pro Nacht gelten geson-

derte Stornierungsbedingungen, die individuell vom Hotel festgelegt werden.

Bei der Buchung eines Veranstaltungsraumes ohne feste Speisenleistung, berechnet sich die reservierte Leistung aus Anzahl Personen mul-tipliziert mit dem günstigsten 3-Gang Menüpreis aus dem bestehenden Angebot.

Die Stornierungsgebühren werden um die Beträ-ge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer oder Veranstaltungskapa-zitäten erzielt werden.

Die vorstehenden Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservier-ten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauscha-len sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für VeranstaltungenSeite 2

4.4 Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten ist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutre-ten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschä-digung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Hotels5.1 Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht

gemäß Vertragsvereinbarungen eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, inner-halb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzu-treten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern bzw. Veranstaltungskapazi-täten vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vertraglich vereinbarte verlangte Vor-auszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

- Veranstaltungen unter irreführender oder fal-scher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Ge-schäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisati-onsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen be-dürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens des Hotels;

- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspart-ners nach Vertragsabschluss wesentlich ver-schlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

- der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außer-gerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen einge-stellt hat;

- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung des-selben mangels Masse abgelehnt wird.

VI. Änderung, teilweise Rückgabe von Zimmerkapazitäten im Rahmen der Veranstaltung6.1 Das Hotel gewährt dem Veranstalter die Möglich-

keit, binnen der nachfolgenden Fristen Teile des von ihm reservierten Kontingents zurückzugeben, ohne dass hierfür Schadenersatz oder Stornie-rungskosten berechnet werden.

Bis 42 Tage vor Anreise: - max. 15% des reservierten Kontingents Bis 21 Tage vor Anreise: - max. 10% des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer Bis 14 Tage vor Anreise: - max. 8% des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer Unter 14 Tage vor Anreise: - max. 5% des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer Der Veranstalter kann nur einmal pro Reservie-

rung von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen. Sofern der Veranstalter ein höheres Kontingent als das zum oben betreffenden Zeit-punkt genannte zurückgibt, ist das Hotel berech-tigt, die über den genannten Prozentsatz hinaus-gehende Stornierung in Rechnung zu stellen. Bei Abrufkontingenten mit einem vereinbarten Rückgabedatum (Cut-off date) gelten vorstehend erwähnte Rückgabefristen für das Kontingent nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für VeranstaltungenSeite 3

VII. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit bei Veranstaltungen7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Hotel bei

Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens vier Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung des Hotels.

7.2 Bei der Berechnung für Leistungen, die das Hotel nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt

(wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten

und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbar-ten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilneh-merzahl abzüglich 5 % abzurechnen.

7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestä-tigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Hotel auch dann ge-ändert werden, wenn der Vertragspartner nach-träglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung des Hotels oder der Dauer der Ver-anstaltung wünscht und das Hotel dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das Hotel für den nicht abgerufenen Teil nach den Stornierungsbestimmungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7.4 Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Hotel einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.

7.5 Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zu-stimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stel-len, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebung zu vertreten.

7.6 Bei Veranstaltungen, die über 01.00 Uhr hinaus-gehen, berechnet das Hotel von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand in Höhe von 75.00 EUR pro Stunde.

VIII.Preisänderungen8.1 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsab-

schluss und Erbringung der einzelnen Leistungen einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der ver-traglich vereinbarte Preis vom Hotel angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10% erhöht werden.

IX. Veranstaltungsgebühren9.1 Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Ur-

heberrechte, etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kos-ten einzuziehen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren, etc.) direkt zu entrichten. Sollten den-noch Gebühren oder Schadenersatzansprüche aus diesem Grunde gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

X. Deposit10.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Voraus-

zahlung von 50% des geplanten Umsatzes für die Veranstaltung bis spätestens 4 Wochen vor Anreise zu leisten. Eine entsprechende Proforma-Rechnung geht dem Veranstalter zeit-nah vor Veranstaltungsbeginn zu. Werden die Vorauszahlungen nicht zum genannten Zeitpunkt geleistet, behalten wir uns ein automatisches Stornierungsrecht der Buchung vor.Wenn das Deposit nicht gemäß den Zahlungsfristen begli-chen wird, ist das Hotel berechtig die Buchung zu stornieren. Sollte das Hotel die stornierten Kapazitäten nicht anderweitig und gleichwertig verkaufen können, so werden die Kosten für den entstandenen Umsatzverlustes mit 80% der ver-traglich vereinbarten Gesamtsumme berechnet.

XI. Mitbringen von Speisen und Getränken11.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Ver-

anstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

XII. Technische Einrichtung und Anschlüsse12.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen

Veranlassung technische und sonstige Ein-richtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.

Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für VeranstaltungenSeite 4

12.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anla-gen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den tech-nischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung ent-stehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

12.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Daten-übertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

12.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels un-genutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

12.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestell-ten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Stö-rung nicht zu vertreten hat.

XIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen13.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch

persönliche Gegenstände befinden sich auf Ge-fahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei

grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzel-falls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

13.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu ent-sprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits angebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen mögli-cher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

13.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädi-gung berechnen.

XIV. Haftung des Kunden für Schäden14.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er

für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besu-cher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder Ihn selbst verursacht werden.

14.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

XV. Schlussbestimmungen15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages,

der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfol-gen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließ-licher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr D-78479 Insel Reichenau. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Ge-richtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand D-78479 Insel Reichenau.

15.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemei-nen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Gruppen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Insel Reichenau, Stand Oktober 2014

Ganter Hotel & Restaurant Mohren Pirminstr. 141, 78479 Insel Reichenau

Allgemeine Geschäftsbedingungen für VeranstaltungenSeite 5

Gastgebertradition die verbindet

HERZLICH - AUTENTISCH - INDIVIDUELL

Ganter Hotel & Restaurant Mohren

Pirminstraße 141 Tel.: +49 - 7534 - 99 44 0 [email protected] Restaurant/Bankett direkt: Tel.: +49 - 7534 - 99 44 - 607D - 78479 Insel Reichenau Fax: +49 - 7534 - 99 44 610 www.mohren-bodensee.de [email protected]