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EXPORTBERICHT SÜDLICHES AFRIKA NAMIBIA BOTSWANA SWASILAND LESOTHO SIMBABWE Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen Stand: Februar 2009 Grundlage dieser Broschüre ist der AWO-Länderreport SÜDLICHES AFRIKA, der freundlicherweise von AUSTRIAN TRADE zur Verfügung gestellt wurde. AUSTRIAN TRADE ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de Rubrik „Länder“ abrufbar.

Exportbericht Südliches Afrika...Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die

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EXPORTBERICHT

SÜDLICHES AFRIKA

NAMIBIA BOTSWANA SWASILAND LESOTHO SIMBABWE

Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen

Stand: Februar 2009

Grundlage dieser Broschüre ist der AWO-Länderreport SÜDLICHES AFRIKA, der freundlicherweise von AUSTRIAN TRADE zur Verfügung gestellt wurde. AUSTRIAN TRADE ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: AWO-Redaktion Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255,

E-Mail: [email protected], Internet: http://wko.at/awo Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte die zuständige Außenhandelsstelle zur Verfügung.

Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt.

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Außenwirtschaftsorganisation vorbehalten.

Überarbeitung für den Freistaat Bayern durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-43, Telefax: 0911/23886-50

E-Mail: [email protected] Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de

Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung der Außenhandelsstelle, der

AUSSENWIRSCHAFT ÖSTERREICH (AWO), der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der IHK – Fördergesellschaft Außenwirtschaft Bayern mbH – IHK International ist ausgeschlossen.

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NAMIBIA…………………………………………………………………………………………...…………6 ALLGEMEINE INFORMATIONEN......................................................................................................... 6 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN....................................................................................................... 7 AUSSENHANDEL.................................................................................................................................. 8 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND .............................................................................................. 8 AUSSENHANDEL MIT BAYERN........................................................................................................... 8 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......................... 9 Landes- und Geschäftssprache ............................................................................................................. 9 Maße und Gewichte, Normen ................................................................................................................ 9 Währung .............................................................................................................................................. 10 Zahlungskonditionen............................................................................................................................ 10 Forderungseintreibung......................................................................................................................... 10 e-trade-center (www.e-trade-center.com)............................................................................................ 11 Banken................................................................................................................................................. 11 INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL.................................................................... 11 RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................................ 12 Schiedsgerichtsbarkeit......................................................................................................................... 13 Rechtsanwälte ..................................................................................................................................... 14 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ............................................................................. 14 NAMIBIA IM INTERNET ...................................................................................................................... 17 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE ............................................................................................................. 17 BOTSWANA................................................................................................................................... 18 ALLGEMEINE INFORMATIONEN....................................................................................................... 18 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN..................................................................................................... 18 AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 19 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ............................................................................................ 19 AUSSENHANDEL MIT BAYERN......................................................................................................... 20 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ....................... 20 Landes- und Geschäftssprache ........................................................................................................... 20 Maße und Gewichte, Normen .............................................................................................................. 20 Währung .............................................................................................................................................. 20 e-trade-center (www.e-trade-center.com)............................................................................................ 21 Zahlungskonditionen............................................................................................................................ 21 Forderungseintreibung......................................................................................................................... 21 INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL.................................................................... 22 RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................................ 24 Schiedsgerichtsbarkeit......................................................................................................................... 24 Rechtsanwälte ..................................................................................................................................... 24 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ............................................................................. 25 BOTSWANA IM INTERNET ................................................................................................................ 27 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE ............................................................................................................. 27

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SWASILAND .................................................................................................................................. 28 ALLGEMEINE INFORMATIONEN....................................................................................................... 28 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN..................................................................................................... 28 AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 29 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ............................................................................................ 29 AUSSENHANDEL MIT BAYERN......................................................................................................... 29 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ....................... 30 Landes- und Geschäftssprache ........................................................................................................... 30 Maße und Gewichte, Normen .............................................................................................................. 30 Währung .............................................................................................................................................. 30 e-trade-center (www.e-trade-center.com)............................................................................................ 30 Zahlungskonditionen............................................................................................................................ 31 INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL.................................................................... 32 RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................................ 34 Schiedsgerichtsbarkeit......................................................................................................................... 34 Rechtsanwälte ..................................................................................................................................... 34 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ............................................................................. 35 SWASILAND IM INTERNET................................................................................................................ 37 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE ............................................................................................................. 37 LESOTHO....................................................................................................................................... 38 ALLGEMEINE INFORMATIONEN....................................................................................................... 38 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN..................................................................................................... 38 AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 39 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ............................................................................................ 39 AUSSENHANDEL MIT BAYERN......................................................................................................... 39 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ....................... 40 Landes- und Geschäftssprache ........................................................................................................... 40 Maße und Gewichte, Normen .............................................................................................................. 40 Währung .............................................................................................................................................. 40 e-trade-center (www.e-trade-center.com)............................................................................................ 41 Zahlungskonditionen............................................................................................................................ 41 Forderungseintreibung......................................................................................................................... 41 INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL.................................................................... 41 RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................................ 43 Rechtsanwälte ..................................................................................................................................... 43 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ............................................................................. 43 LESOTHO IM INTERNET.................................................................................................................... 46 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE ............................................................................................................. 46

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SIMBABWE .................................................................................................................................... 47 ALLGEMEINE INFORMATIONEN....................................................................................................... 47 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN..................................................................................................... 47 AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 48 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ............................................................................................ 48 AUSSENHANDEL MIT BAYERN......................................................................................................... 49 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ....................... 49 Landes- und Geschäftssprache ........................................................................................................... 50 Maße, Gewichte und Normen .............................................................................................................. 50 Währung .............................................................................................................................................. 50 Preiserstellung und Zahlungskonditionen ............................................................................................ 50 e-trade-center (www.e-trade-center.com)............................................................................................ 50 Forderungseintreibung......................................................................................................................... 51 INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDELSREGIME ................................................... 51 Besondere Bestimmungen................................................................................................................... 51 RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................................ 52 Schiedsgerichtsbarkeit......................................................................................................................... 52 Rechtsanwälte ..................................................................................................................................... 53 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ............................................................................. 54 SIMBABWE IM INTERNET.................................................................................................................. 56 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE ............................................................................................................. 57

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NAMIBIA

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Staatsform Fläche Bevölkerung Religion Städte Klima

Republik 825.418 km2 2,09 Mio. Einwohner (Schätzung 2008) ca. 87 % Christen, davon ca. 80 % Protestanten und ca. 20 % Katholiken; Rest Stammesreligionen. Windhoek, Hauptstadt (243.000 Ew.), Walvis Bay (27.000 Ew.), Swakopmund (25.000 Ew.), Okahandja, Ojiwarongo, Keetmanshoop, Tsumeb, Oshakati, Grootfontein. Windhoek liegt auf 1.700m, Hochplateau, Wüstenklima: tagsüber warm, nachts kühl, marginale Niederschläge. Klimaspiegel: Die heißesten Monate sind Oktober bis Januar mit Temperaturen im Landesinneren von oft weit über 30oC. Die Durchschnittstemperatur im Dezember in Windhoek beträgt 30,6oC. Die Wintermonate sind normalerweise warm, nachts kann es jedoch Frost geben.

Staatsoberhaupt und Regierungschef Hifikepunye Pohamba, President of the Republic of Namibia (Amtsantritt am 21.03.2005) Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen UNO und Sonderorganisationen, FAO, Weltbank, IMF, WHO, Internationale Atomenergiebehörde (IAE), UNICEF, WTO, SADC (Southern African Development Community), AU (African Union), Commonwealth of Nations, Cotonou-Abkommen. Namibia gehört der Zollunion SACU (Southern African Customs Union) mit Südafrika, Lesotho, Swaziland und Botswana sowie der Rand-Währungszone (Rand Monetary Area) zusammen mit Südafrika, Swaziland und Lesotho an. Es bestehen jedoch Bestrebungen, sich von dieser Währungsunion loszulösen. Abkommen mit Deutschland

Doppelbesteuerungsabkommen Luftverkehrsabkommen Investitionsschutzabkommen, vom 1994

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WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Seit Erlangung der Unabhängigkeit steuert Namibias Wirtschaft auf marktwirtschaftlichem Kurs. Im Jahr 2007 konnte ein Wirtschaftswachstum von 4,4% verzeichnet werden. Jedoch beschränkt sich der Zuwachs fast ausschließlich auf eine Aufblähung des Verwaltungsapparates (Vetternwirtschaft), der bereits mehr als ein Viertel des BIP ausmacht. Der Großteil der Volkswirtschaft, vor allem die Landwirtschaft, hat von dem positiven Wachstum kaum profitiert. In den vergangenen Jahren hat eine ausgeweitete Dürre in Namibia erhebliche Schäden und Ertragseinbußen in der Landwirtschaft verursacht. Im ersten Quartal 2008 haben starke Regenfälle zwar die Wasserreserven aufgestockt, aber gleichzeitig große Schäden bei der Straßeninfrastruktur verursacht. Rund 50% der Bevölkerung sind in der Landwirtschaft beschäftigt. Der Bergbau konzentriert sich großteils auf Diamanten, Kupfer, Uran und Zink. Mit einem Pro-Kopf-Einkommen von rund USD 5.200,- liegt Namibia innerhalb der afrikanischen Staaten im oberen Mittelfeld. Nach offiziellen Angaben lag die Inflation im Jahr 2007 bei 6,7%. Namibia zählt weltweit, auf die Einwohnerzahl bezogen, zu den größten Entwicklungshilfeempfängern. Hauptgeber waren Deutschland, die EU, Skandinavien und die USA. Die Gebefreudigkeit hat jedoch in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Große Probleme kommen auf Namibias Gesundheitswesen und auch auf die Wirtschaft zu, da rund 15% der erwerbsfähigen Bevölkerung HIV positiv sind. Namibia verfügt für afrikanische Verhältnisse über eine sehr gute Infrastruktur. Die Tourismusbranche ist der Hoffnungsträger für verstärktes Wirtschaftswachstum. Durch eine hohe Arbeitslosenrate bzw. Unterbeschäftigung – insgesamt sind fast 60% der Bevölkerung nicht oder nicht ausreichend beschäftigt – hat sich die Verarmung in den letzten Jahren verstärkt. Andererseits ist der Staat in der Lage, die ärmsten Bevölkerungsschichten zu unterstützen. Es besteht eine sehr starke Ausrichtung nach Südafrika. Diese Abhängigkeit kann nur beschränkt und schrittweise verringert werden. Vor allem in Bezug auf die Stromversorgung werden Anstrengungen gemacht, sich von Südafrika unabhängiger zu machen. Namibias exportorientierte Wirtschaft entwickelt sich auf mehreren Säulen: Bergbau, Fischerei, Tourismus - mit den derzeit größten Wachstumsraten - Landwirtschaft und Fertigung. Die namibische Regierung unternimmt darüber hinaus große Anstrengungen, den Sektor des produzierenden Gewerbes unter dem Gesichtspunkt der Diversifikation auszubauen. Makroökonomische Daten

2005 2006 2007 s 2008 p BIP pro Kopf USD 3.091 3.384 3.405 3.450 Bruttoinlandsprodukt Mrd. USD 6,2 6,9 7,1 7,3 Wachstumsrate BIP, real % 4,8 4,1 4,5 5,3 Inflationsrate % 2,3 5,1 6,8 5,7 Quelle: Bayerische Landesbank, s = Schätzung, p = Prognose

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AUSSENHANDEL Namibia gilt als exportorientierte Nation. Angetrieben vom Export-Zuwachs der Diamanten von 29% (auf Basis des US-Dollars), legten die Ausfuhren 2006 insgesamt um 24% zu. Die Importe dagegen erhöhten sich nur um rund 9%, so dass zum Jahresende die Handelsbilanz erstmals seit Jahren wieder mit einem ausgeglichenen Saldo abgeschlossen werden konnte. Für 2008 rechnet man trotz der zu erwartenden Stabilisierung der Rohstoffpreise mit einem Exportzuwachs von rund 14%. Namibia (in Mrd. USD) 2005 2006 2007 s 2008 p

Export 2,1 2,6 2,9 3,3 Import 2,3 2,5 2,8 3,2 Saldo -0,3 0,1 0,1 0,1 Quelle: Bayerische Landesbank, s = Schätzung, p = Prognose Wichtigste Im- und Exportpartner Ein Viertel der namibischen Exporte geht in die Länder der südafrikanischen Zollunion, vor allem nach Südafrika. Neben Bodenschätzen werden hauptsächlich Fisch- und Fleischprodukte exportiert. Die wichtigsten Abnehmer außerhalb Afrikas sind Großbritannien, Spanien, Deutschland und Japan. Der wichtigste Import-Partner Namibias ist Südafrika mit 84% des Imports. Eingeführt werden hauptsächlich Kraftfahrzeuge, chemische und Erdöl-Produkte, Gummiwaren, Textilien und Nahrungsmittel. AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Deutschland - Namibia (in Mio. Euro) 2003 2004 2005 2006 2007 s

Export 31,2 40,8 40,3 61,3 105,3 Import 34,1 45,1 53,7 94,1 54,4 Saldo (aus dt. Sicht) -2,9 -4,3 -13,4 -32,8 -50,9 Quelle: Bayerische Landesbank, s = Schätzung AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern - Namibia (in Tsd. Euro) 2003 2004 2005 2006 2007

Export 4.509 5.518 9.586 11.590 9.004 Import 808 826 1.658 1.737 1.506 Saldo 3.701 4.692 7.958 9.853 7.498 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

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Die 5 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Namibia

Importgüter 2007 (in Tsd. Euro)

Anteil(in %) Exportgüter 2007

(in Tsd. Euro) Anteil(in %)

Erzeugnisse der Landwirtschaft, gewerbliche Jagd

833 55,31 Maschinen 1.846 20,50

Möbel, Schmuck und sonstige Erzeugnisse 199 13,21 Erzeugnisse des

Ernährungsgewerbes 1.288 14,30

Glas, Keramik, bearbeitete Steine und Erden

88 5,84 Nachrichtentechnik, elektronische Bauelemente

1.107 12,29

Bekleidung 75 5,00 Möbel, Schmuck und sonstige Erzeugnisse 1.094

12,15

Maschinen 73 4,65 Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtung

906 10,06

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Namibia ist mit Südafrika, Botswana, Swaziland und Lesotho Mitglied der südafrikanischen Zollunion SACU, die einen freien Güteraustausch zwischen diesen Ländern ermöglicht. Die Einnahmen der Zollunion werden nach einem für die kleineren Mitglieder inkl. Namibia günstigen Schlüssel aufgeteilt. Sie tragen wesentlich zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei (ca. 30%). Das Land wird zum Großteil von Vertretern in Südafrika mitbearbeitet. Von Regierungsseite ist man bestrebt, diese Abhängigkeit durch Intensivierung des Handels mit den SADC - Ländern und Direktgeschäfte mit dem übrigen Ausland zu verringern. Man ist sich allerdings bewusst, dass dies ein langsamer Prozess und der Spielraum aufgrund der geringen Größe des Marktes beschränkt ist. Namibia ist an Betriebsgründungen durch ausländische Investoren sehr interessiert und bietet attraktive steuerliche und andere Begünstigungen. In letzter Zeit wird jedoch in Namibia wie auch in Südafrika ein verstärktes Augenmerk auf das so genannte BEE (Black Economic Empowerment) gelegt. Landes- und Geschäftssprache Verschiedene einheimische Sprachen (Landessprachen), Afrikaans und Deutsch (Landessprachen und stellenweise auch Geschäftssprache), Englisch (Landes- und Geschäftssprache). Maße und Gewichte, Normen Metrisches System Normen sind wie in Südafrika, d.h. SABS (South African Bureau of Standards). Ursprünglich angelehnt an britische Normen; heute stärker nach kontinental-europäischen Normen orientiert. International gängige Normen werden akzeptiert. Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine

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Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Währung Nach der Unabhängigkeit von Südafrika hat das Land seit 1993 eine eigene Währung, den Namibia Dollar (N$). Namibia ist jedoch weiterhin in der Rand-Währungszone und somit ist auch der südafrikanische Rand Zahlungsmittel in Namibia. Das Kursverhältnis der beiden Währungen ist mit 1:1 vertraglich festgelegt, die Deckung ist durch Einlagen in der Zentralbank in Pretoria gegeben. 1 Namibischer Dollar = 0,07774 Euro 1 Euro (EUR) = 12,86333 Namibische Dollar (NAD) (Stand: 02.02.2009) Einen aktuellen Währungsrechner finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen→ Währungsrechner. Preiserstellung Preiserstellung cif Walvis Bay oder cif südafrikanische Hafen, in jeder konvertierbaren Währung. Luftfracht cif Windhoek. Zahlungskonditionen Bestätigtes Akkreditiv empfehlenswert Empfohlener Vertriebsweg Über südafrikanischen Vertreter oder lokalen Repräsentanten. Aufgrund der geringen Marktgröße sind Händler bzw. Distributeure in Namibia in den seltensten Fällen bereit oder in der Lage, direkt zu importieren und ein eigenes Lager zu halten. Im Regelfall erfolgt daher die Marktbearbeitung am sinnvollsten durch einen südafrikanischen Importeur mit entsprechenden Verbindungen nach Namibia. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können über die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika in Johannesburg beschafft werden. Forderungseintreibung Für die Eintreibung von Forderungen steht die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika in Johannesburg zur Verfügung. Inkassobüros bzw. Rechtsanwälte können im Bedarfsfall von der DIHK vor Ort genannt werden. Medien Tageszeitungen:

The Namibian, Englisch, Oshivambo (Auflage: 26.000) Die Republikein, Afrikaans (Auflage: 14.000) Allgemeine Zeitung, Deutsch (Auflage 5.300 täglich, 6.500 freitags) New Era (regierungsfinanziert), Englisch, Afrikaans, Oshivambo (Auflage: 7.000)

Wochenzeitungen:

Windhoek Observer, Englisch (Auflage: 11.500) Southern Times, Englisch (Regionalzeitung, Auflage Namibia 5.000)

Rundfunk:

Namibian Broadcasting Corporation: Fernsehen und Hörfunk (NBC), staatlich Private Musikradiosender und privates satellitenübertragenes,

Bezahlfernsehen mit ausländischen Programmen

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e-trade-center (www.e-trade-center.com) Das e-trade-center ist die zentrale Geschäftskontaktbörse für grenzüberschreitende Kooperationen, Waren, Dienstleistungen und Consulting. Direkt über das Internet können hier rund um den Globus Geschäftsangebote veröffentlicht und abgefragt werden, kostenlos und unkompliziert. Die Vorteile des e-trade-centers für Geschäftskontakte:

Inserieren auf einer weltweit beworbenen Plattform Direkter, unbürokratischer Kontakt zu neuen Geschäftspartnern Keine überflüssigen Mehrfachanschreiben Leichtes Auffinden Ihres Angebots durch einfache Suchkriterien Zeitgemäße Form des E-Business

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder Handwerkskammer oder unter www.auwi-bayern.de → Ansprechpartner. Banken Bank Windhoek Ltd P O Box 15, Windhoek 262 Independence Avenue, Windhoek Tel.: +264-61-29 91 122 E-Mail: [email protected] Internet: www.bankwindhoek.com.na

First National Bank Namibia Holdings Ltd. 209-211 Independence Avenue, Windhoek, Namibia Tel.: +264-61-371 250 Fax: +264-61-371 281 Internet: www.fnbnamibia.com.na

Nedbank Namibia P O Box 1, Windhoek, Carl-List-House 27 Independence Avenue Tel.: +264-61-29 521 80 Fax: +264-61-29 52 269 Internet: www.nedbank.com.na

INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL Zollunion mit Südafrika, Lesotho, Swaziland und Botswana (SACU), daher einheitliche Zolltarife. Relativ protektionistisches Zoll- und Außenhandelsregime. Durch ein Freihandelsabkommen der EU mit Südafrika und WTO-Vereinbarungen wird es innerhalb der nächsten Jahre zu weiteren Zollsenkungen kommen. Mit Ausnahme weniger Artikel ist keine Einfuhrlizenz erforderlich. Für lizenzpflichtige Waren ist die Lizenznummer und das Verfalldatum auf allen Verschiffungspapieren anzugeben. Die Lizenz muss vor Abgang der Ware vorliegen und gilt jeweils nur für das laufende Kalenderjahr (Verlängerung möglich). Mehrwertsteuer von 15%; Luxusgüter wie Kfz, Alkohol, Tabak, etc. 30% Muster und Geschenke Befristete Einfuhrbewilligungen werden für Muster erteilt, die Durchführung erfolgt durch jede Spedition. Bei Mustern mit Wertangabe ist die Möglichkeit eines refundierbaren Depots vorgesehen. Carnet ATA zumeist empfehlenswert. Pro Person können jeweils N$ 1.250,- zollfrei eingeführt werden. Diese müssen als "free gift" gekennzeichnet sein und von einer Privatperson (keine Firma / Geschäft) direkt an den namibischen Empfänger, der ebenfalls Privatperson sein muss, versandt werden. Begleitpapiere für den Warenversand

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Handelsrechnungen; firmenmäßige Packliste Konnossemente, voller Satz Luftfrachtbrief 2-fach

Um den günstigeren Zollsatz für EU-Produkte zu erhalten, ist die Beibringung des Ursprungszeugnisses EUR1 Voraussetzung. Verpackungsvorschriften, Markierung Robuste, seefeste Verpackung der Kolli ist wichtig. Bei Verwendung von Holz müssen besondere Bestimmungen beachtet werden (frei von Rinde und Insekten). Umsetzung der ISPM Nr. 15 Regeln für Verpackungsholz geplant, die Anwendung ist jedoch zeitlich noch nicht absehbar. Behandlung nicht abgenommener Waren Der Importeur muss die Einfuhrabwicklung innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft in die Wege leiten. Diese Frist ist verlängerbar. Bei Nichtanmeldung gelangt die Ware in ein öffentliches Zolllager (State Warehouse), wobei dem Importeur eine weitere Frist gesetzt wird. Nach Ablauf von 3 Monaten kann die Ware zur Deckung der Lagerkosten verkauft oder in Ausnahmefällen bei Kostenübernahme reexportiert werden. Bei Verkauf kann der Eigentümer die Auszahlung des Überschusses innerhalb von 2 Jahren einfordern. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.

Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:

Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter: http://www.auwi-portal.de/awp/inhalte/export-geschaefte/Geschaeftsabwicklung/Zoelle%2c_Steuern_und_Kontrollen/Korruption_im_Auslandsgeschaeft.html RECHTSINFORMATIONEN

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Das Rechtssystem ist zweigeteilt und zwar einerseits auf Basis der Customary Court Procedure Rules 1971 (Gewohnheitsrecht) und andererseits auf Basis des auch in Südafrika geltenden Roman-Dutch Law. Zwischen der Republik Namibia und der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Rechtshilfe-Vertrag für Zivilsachen. Auf vertragsloser Grundlage wird Rechtshilfe in Zivilsachen geleistet. Rechtshilfeersuchen namibischer und deutscher Justizbehörden müssen auf dem diplomatischen Weg erfolgen. Schiedsgerichtsbarkeit Namibia hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled

under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."

Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:

die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................

Detaillierte Auskünfte:

ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 / 257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: [email protected]

Deutsche industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika 47 Oxford Road, (Entrance Waltham Road), Forest Town 2193, JOHANNESBURG, Tel.: +27 11 4862775, Fax: +27 11 4863625, E-Mail: [email protected], Internet: www.germanchamber.co.za

Kurzübersicht zu den Bereichen Firmengründung durch Ausländer, Montagearbeiten, Investitionen Das Investitionsförderungsgesetz (Foreign Investment Act 1990) ermutigt ausländische Investitionen und garantiert den Rücktransfer von Gewinnen und eingesetztem Kapital. Die Regierung hat diverse attraktive Steuer- und Investitionsanreize definiert. Einkommenssteuer 35% (Höchstsatz), Gesellschaftssteuer 35%. Im November 2000 wurde eine Mehrwertsteuer von 15% (auf Luxusgüter wie Kfz, Alkohol, Tabak, etc. = 30%) eingeführt, welche die bis dahin geltende Umsatzsteuer ablöste.

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Investitionen ausländischer Firmen werden unterstützt durch: Namibia Investment Centre Ministry of Trade & Industry 6th floor, Block B, Brendan Simbwaye Square Goethe Street Windhoek, Namibia Tel.: +264-61-283 7335 Fax: +264-61-220 278 oder 254 600 E-Mail: [email protected] Rechtsanwälte Auskunft erteilt die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika in Johannesburg. Ausgewählte Rechtsanwälte: Andreas Vaatz & Partner P O Box 23019, Windhoek 66 Bismarck Street Tel.: 061-225575 Fax: 061-234758 E-Mail: [email protected]

Behrens & Pfeiffer P O Box 11275, Windhoek 203 2cond Floor, South Wing, Maeura Park, Centaurus Road Tel.: 061-222050 Fax: 061-220968 E-Mail: [email protected]

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika in Johannesburg mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika

47 Oxford Road (Entrance Waltham Road) Forest Town 2193 JOHANNESBURG

Telefon: +27 11 4862775 Telefax: +27 11 4863625 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.germanchamber.co.za Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embassy of the Federal Republic of Germany P.O. Box 231 Windhoek Namibia

Telefon: +264-61-27 31 00 Telefax: +264-61-22 29 81 E-Mail: [email protected] Internet: www.windhuk.diplo.de

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Für Namibia zuständige österreichische Botschaft

Austrian Embassy P.O. Box 95572 Pretoria 0001 Rep. Südafrika 1109 Duncan Street Brooklyn (Pretoria)

Telefon: +27-12-452 9155 Telefax: +27-12-460 1151 E-Mail: [email protected] Schweizerisches Generalkonsulat

Swiss Consulate General P.O. Box 9298 Windhoek, Namibia 26 Salk Street Windhoek

Telefon: +264-61-22 28 13 Telefax: +264-61-22 01 04 Botschaft der Republik Namibia in Deutschland

Wichmannstr.5 D-10787 Berlin

Telefon: +49 (0)30- 25 40 95 - 0 Telefax: +49 (0)30- 25 40 95 - 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.namibia-botschaft.de Einreisebestimmungen Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich. Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt für Inhaber von Reise-, Dienst- und Diplomatenpässen. Impfungen Derzeit sind keine Impfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus Gelbfiebergebieten eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Für Besuch der nördlichen Gebiete (Etosha Pfanne) wird Malariaprophylaxe empfohlen. Bitte verifizieren Sie diese Angaben vor Ihrer Abreise bei Ihrem Reisebüro. Zollvorschriften, Devisenvorschriften, Währungen Pro Person können zollfrei eingeführt werden:

Gegenstände des persönlichen Bedarfs Wein (nicht mehr als 2 Liter) Spirituosen (nicht mehr als 1 Liter) 250 g Zigaretten oder Pfeifentabak, nicht mehr als 400 Zigaretten oder 50 Zigarren 50 ml Parfüm andere neue oder gebrauchte Waren bis zu einem Wert von N$ 1.250 bis zu 2.000 Namibische Dollar in Bargeld

Fremdwährungen in Form von Bargeld und Traveller's Cheques können unbeschränkt aber nachvollziehbar (abgestimmt auf die Dauer des Aufenthalts in Namibia des Namibia-Besuchers)

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eingeführt werden. Diese sind bei allen Handelsbanken und bureaux de change wechselbar. Hierzu wird ein gültiger Reisepass benötigt. Zusätzliche Waren oder Güter bis zu einem Gesamtwert von N$ 10.500 pro Person sind mit einer einheitlichen Rate von 20 % zollpflichtig. Güter im Wert von über N$ 10.500 sind nach den allgemeinen Tarifen zollpflichtig. Kreditkarten, v.a. Mastercard, VISA, Diners, American Express, werden in allen größeren Hotels, Restaurants und Geschäften angenommen, nicht jedoch an Tankstellen. Anreisemöglichkeiten Von Johannesburg und Kapstadt, Gaborone (Botswana), Harare (Simbabwe), Lusaka (Sambia), Frankfurt, Paris und London. Gut ausgebautes lokales Flugnetz. Windhoek Flughafen 45 km von der Stadt entfernt. South African Airways, Air Namibia und Lufthansa verbinden Namibia mit Europa. Durchschnittliche Flugzeit: Frankfurt- Windhoek – 10 Stunden Air Namibia Hessenring 32 64546 Mörfelden – Walldorf Telefon Reservierung +49 (1805) 40 85 85 64 Telefax Reservierung +49 (0) 6105 20 60 38 E-Mail: [email protected] Internet: www.airnamibia.de Kommunikation Es existiert ein GSM-Mobiltelefonnetz in Namibia. Roamingverträge mit deutschen Anbietern sind vorhanden. Fast überall in Namibia kann man durchwählen. Es gibt Telefonzellen sogar in den entlegensten Stellen. In manchen ländlichen Gebieten wird man jedoch heute noch manuell verbunden. Hier muss man die angegebene Bedienungsnummer wählen, die Vermittlung abwarten und anschließend die gewünschte Nummer wählen. Landesvorwahl: 264. Mobiltelefon: GSM 1800 und GSM 900. Hauptnetzbetreiber ist MTC (Mobile Telecommunications Ltd.) (Internet: www.mtc.com.na). Mobil-Telefone können bei der MTC (Metje & Ziegler Gebäude, Independence Avenue, PO Box 23051 Windhoek, Customer Service (00264) 81 120. Tel. (+2 64) (061) 280 20 00, Fax (+2 64) (061) 280 21 24.) gemietet werden. SIM-Karten dort ebenfalls erhältlich. Mitgebrachte Telefone müssen GSM-Telefone sein. Das D1- und D2-Netz kann in größeren Ortschaften Namibias genutzt werden. Quelle: www.travelshop.de Post: Der Postdienst ist ausgezeichnet. Luftpost nach Europa ist 4-14 Tage unterwegs. Feiertage 2009 01. Januar Neujahr 21. März Unabhängigkeitstag 10. April Karfreitag 13. April Ostermontag 01. Mai Tag der Arbeit 04. Mai Cassinga-Tag 25. Mai Christi Himmelfahrt, Afrikatag 26. August Heldengedenktag 10. Dezember Internationaler Menschenrechtstag 25. Dezember Weihnachten 26. Dezember 2 Weihnachtsfeiertag Die Daten zu aktuellen Feiertage finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen → Feiertage weltweit

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Zeitverschiebung, Sommerzeit 1. Sonntag im April bis 1. Samstag im September: MEZ 1. Sonntag im September bis 1. Samstag im April: MEZ - 1 Stunde Ärzte Dr. Björn von Finckenstein, 3 Werth Crescent, Windhoek, Tel. +264-61-236411 Zusätzlich kann Ihnen auch die Rezeption Ihres Hotels bei einer Arztsuche behilflich sein. Notrufe Nationale Notrufnummer: 10 111 NAMIBIA IM INTERNET www.grnnet.gov.na www.economist.com.na www.unam.na www.namibian.com.na

Regierungs-Website Wirtschaftspublikation University of Namibia Namibische Tageszeitung

REISETIPPS Do’s und Don’ts

In allen Situationen wird respektvolles Verhalten erwartet, vor allem gegenüber Afrikanern. Die korrekte Bezeichnung für diese Bevölkerungsgruppe ist „Africans“.

Rassistische Bemerkungen sind auf jeden Fall zu vermeiden; Bei längeren Taxifahrten sollte der Fahrpreis unbedingt im Vorhinein ausgehandelt werden.

Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht empfehlenswert. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich nicht alleine auf die Straße begeben.

Überlandreisen sind nachts gefährlich. ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Namibia sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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BOTSWANA

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Staatsform Fläche Bevölkerung Religion Städte Klima

Parlamentarische Republik 581.730 km2 1,8 Mio. Einwohner ca. 55% Christen; Rest überwiegend Animisten; Moslems Gaborone, Hauptstadt (213.000 Ew.), Francistown (101.000 Ew.), Selebi Pikwe (50.000 Ew.), Serowe (33.000 Ew.), Mahalapye (32.000 Ew.), Lobatse (32.000 Ew.). Subtropisch Oktober bis April: heißer Sommer mit gelegentlich heftigen Niederschlägen, kühle Trockenzeit, evtl. Nachtfrost von Mai bis September: durchschnittliche Jahrestemperatur 19,7oC, durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge 475 mm.

Staatsoberhaupt H.E. Lt. Gen. Seretse Khama Ian Khama (Amtsantritt 01.04.2008); Vertreter: Vice President Lt. Gen. Mompati Merafhe (Amtsantritt 01.04.2008) Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen UNO, FAO, Weltbank, WTO, Internationale Fernmeldeunion, Weltpostverein, Welt-Gesundheitsorganisation, ATA-Convention, Internationaler Währungsfonds, SADC (Southern African Development Community), AU (African Union), Afrikanische Entwicklungsbank, Commonwealth. Botswana ist Mitglied der Konvention von Cotonou. Botswana gehört der Zollunion (SACU) mit Südafrika, Swaziland, Lesotho und Namibia an, zum Unterschied zu den anderen SACU-Staaten jedoch nicht der Rand-Zone. Abkommen mit Deutschland

Rahmenabkommen vom 01.02.1974 über Entsendung von Freiwilligen des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED)

Abkommen vom 03.10.1974 über die Technische Zusammenarbeit Die finanzielle Zusammenarbeit mit Botsuana wurde 1992 eingestellt.

Investitionsschutz- und –förderungsvertrag (August 2007) WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Botswana ist durch Bergbau, ganz besonders durch Diamantenfunde, zu bescheidenem Wohlstand gelangt, der allerdings noch nicht die Gesamtbevölkerung, die hauptsächlich von der Viehzucht lebt, erreicht hat. Die Wirtschaft hat im Jahr 2007 ein Wachstum von 5,4% verzeichnet. Mit einem Pro-Kopf-Einkommen von USD 6.000,- ist Botswana wirtschaftlich das Vorzeigeland im südlichen Afrika. Die Regierung ist bestrebt auch Gaborone als Finanzmarktplatz zu etablieren. Die HIV/AIDS Pandemie hat vor allem Botswana getroffen – mehr als 37% der erwachsenen Bevölkerung sind HIV positiv. Das Durchschnittsalter beträgt lediglich 21,2 Jahre – die durchschnittliche Lebenserwartung ist 50,16 Jahre. Botsuana verzeichnet dadurch einen Bevölkerungsrückgang

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Makroökonomische Daten 2005 2006 2007 p 2008 p BIP pro Kopf in US$ 5.160 5.270 5.650 6.150 Bruttoinlandsprodukt in Mrd. US$ 9,5 9,8 10,5 11,4 Wachstumsrate BIP real 8,4 -0,3 5,4 4,7 Inflationsrate 8,6 11.6 7,2 6,8 Quelle: Bayerische Landesbank, p = Prognose AUSSENHANDEL Botswanas Wirtschaft ist in hohem Maße exportorientiert. Ausgeführt werden allerdings nahezu ausschließlich Diamanten (Januar bis Juni 2005: 1,218 Mio. US$) sowie etwas Kupfer und Nickel (108 Mio. US$). An dritter und vierter Ausfuhrposition liegen Fleisch (21 Mio. US$) und Sodaasche (24 Mio. US$). Seinen Bedarf an industriellen Einsatzmitteln und Vorprodukten, einschl. Treib- und Schmierstoffen sowie Nahrungsmitteln und Verbrauchsgütern, deckt Botswana zu etwa drei Vierteln in Südafrika. Ein Teil dieser Güter wird von Südafrika allerdings nur reexportiert, was in den entsprechenden südafrikanischen, botswanischen und auch deutschen Statistiken nur unzureichend berücksichtigt wird. Die deutschen Lieferungen nach Botswana dürften deshalb größer sein, als statistisch erfasst. Import und Export Botswana 2005 2006 2007 p 2008 p Export in Mrd. US$ 4,4 4,6 4,8 5,0 Import in Mrd. US$ 3,2 3,0 3,2 3,3 Saldo 1,2 1,6 1,6 1,7 Quelle: Bayerische Landesbank, p = Prognose Hauptabnehmerländer waren die EU-Mitgliedstaaten (besonders Großbritannien), die Mitgliedstaaten der Zollunion Southern African Custom Union (SACU) (Botswana, Südafrika, Swasiland, Lesotho und Namibia) sowie die USA (besonders Diamanten). Die Privatisierung staatlicher und halbstaatlicher Unternehmen ist erklärtes Ziel der botsuanischen Regierung, vor allem um die Diversifizierung der Wirtschaft voranzutreiben und die Abhängigkeit vom Bergbau zu vermindern. Vorrang bei der Privatisierung genießen Air Botswana und die Telecom Corporation. Wichtigste Wirtschaftszweige und deren Anteil am Bruttoinlandsprodukt (2007):

• Bergbau und verarbeitende Industrie (insbesondere Diamanten): 48,6 Prozent • Dienstleistungen, einschließlich öffentlicher Sektor: 40,2 Prozent • Landwirtschaft: 2,0 Prozent

AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Deutschland – Botswana (in Tsd. Euro) 2003 2004 2005 2006 2007

Export 11.371 8.233 19.929 19.500 35.400 Import 7.042 9.223 10.169 9.300 16.600 Saldo 4.329 -990 9.760 10.200 18.800 Quelle: Bayerische Landesbank, s = Schätzung

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AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern – Botswana (in Tsd. Euro) 2003 2004 2005 2006 2007

Export 782 584 1.521 1.320 1.676 Import 74 1 7 230 46 Saldo 708 583 1.514 1.090 1.630 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 3 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Botswana

Importprodukte 2007 (in Tsd. Euro)

Anteil(in %) Exportprodukte 2007

(in Tsd. Euro)Anteil(in %)

Medizinische und optische Erzeugnisse, Uhren

32 69,6 Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtung

829 49,5

Erzeugnisse des Ernährungsgewerbes 5 10,9 Maschinen 227 13,5

Geräte der Elektr.erzeugung u. -verteilung

5 10,9 Nachrichtentechnik, elektronische Bauelemente

177 10,6

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Botswana ist mit Südafrika, Namibia, Swaziland und Lesotho Mitglied der südafrikanischen Zollunion SACU, die einen freien Güteraustausch zwischen diesen Ländern ermöglicht. Das Land wird zum Großteil von Vertretern aus Südafrika bearbeitet. Botswana ist an ausländischen Betriebsgründungen sehr interessiert und bietet attraktive Investitionsanreize. Landes- und Geschäftssprache Setswana (Landessprache), Englisch (Landes- und Geschäftssprache) Maße und Gewichte, Normen Metrisches System Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Währung 1 Botsuanischer Pula = 0.09849 Euro 1 Euro (EUR) = 10.15327 Botsuanische Pula (BWP) (Stand: 02.02.2009) Einen aktuellen Währungsrechner finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen→ Währungsrechner.

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e-trade-center (www.e-trade-center.com) Das e-trade-center ist die zentrale Geschäftskontaktbörse für grenzüberschreitende Kooperationen, Waren, Dienstleistungen und Consulting. Direkt über das Internet können hier rund um den Globus Geschäftsangebote veröffentlicht und abgefragt werden, kostenlos und unkompliziert. Die Vorteile des e-trade-centers für Geschäftskontakte:

Inserieren auf einer weltweit beworbenen Plattform Direkter, unbürokratischer Kontakt zu neuen Geschäftspartnern Keine überflüssigen Mehrfachanschreiben Leichtes Auffinden Ihres Angebots durch einfache Suchkriterien Zeitgemäße Form des E-Business

Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder Handwerkskammer oder unter www.auwi-bayern.de → Ansprechpartner. Preiserstellung Preiserstellung cif südafrikanischen Hafen, in jeder konvertierbaren Währung. Zahlungskonditionen Bestätigtes Akkreditiv empfehlenswert, evtl. bei langfristigen Geschäftsbeziehungen Dokumenteninkasso. Empfohlener Vertriebsweg Über südafrikanische Vertreter oder lokalen Repräsentanten. Aufgrund der geringen Marktgröße sind Händler bzw. Distributeure in Botswana in den seltensten Fällen bereit oder in der Lage, direkt zu importieren und ein eigenes Lager zu halten. Im Regelfall erfolgt daher die Marktbearbeitung am sinnvollsten durch einen südafrikanischen Importeur mit entsprechenden Verbindungen nach Botswana. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können über die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg beschafft werden. Forderungseintreibung Für die Eintreibung von Forderungen steht die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg zur Verfügung. Inkassobüros bzw. Rechtsanwälte können im Bedarfsfall auch von der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Johannesburg genannt werden: www.germanchamber.co.za

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INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL Zollunion mit Südafrika, Lesotho, Swaziland und Namibia (SACU), daher einheitliche Zolltarife. Protektionistisches Zoll- und Außenhandelsregime. Durch ein Freihandelsabkommen der EU mit Südafrika und WTO-Vereinbarungen wird es innerhalb der nächsten Jahre zu weiteren Zollsenkungen kommen. Mit Ausnahme einiger Waren sind alle Einfuhren von außerhalb der Zollunion liberalisiert. Für lizenzpflichtige Waren sind die Lizenznummer und das Verfallsdatum in allen Verschiffungspapieren anzugeben. Es gibt eine Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 10%, die seit Juli 2002 erhoben wird. Muster und Geschenke Befristete Einfuhrbewilligungen werden für Muster erteilt, die Durchführung erfolgt durch jede Spedition. Bei Mustern mit Wertangabe ist die Möglichkeit eines refundierbaren Depots vorgesehen. Carnet ATA zumeist empfehlenswert. Pro Person können Geschenke bis zu einem Wert von je BWP 500,- zollfrei eingeführt werden. Begleitpapiere für den Warenversand Für Schiffsendungen von europäischen Häfen nach Südafrika sind etwa 3 Wochen zu veranschlagen, von da aus ist der Weitertransport über ein gut ausgebautes Straßen- und Schienennetz möglich. Folgende Begleitpapiere sind erforderlich:

Handelsrechnungen 4-fach; firmenmäßige Fertigung (bei Paketversand genügt Rechnung 2-fach), keine Beglaubigung.

Packliste Konnossemente, voller Satz (müssen nicht beglaubigt werden) Luftfrachtbrief 2-fach

Um den günstigeren Zollsatz für EU-Produkte zu erhalten, ist die Beibringung des Ursprungszeugnisses EUR1 Voraussetzung. Verpackungsvorschriften, Markierung Robuste, seefeste Verpackung der Kolli ist wichtig. Bei Verwendung von Holz müssen besondere Bestimmungen beachtet werden (frei von Rinde und Insekten). Umsetzung der ISPM Nr. 15 Regeln für Verpackungsholz geplant, die Anwendung ist jedoch zeitlich noch nicht absehbar. Behandlung nicht abgenommener Waren Nicht abgenommene Waren werden innerhalb einer angemessenen Frist versteigert.

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KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.

Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:

Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

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RECHTSINFORMATIONEN Das Rechtssystem ist zweigeteilt und zwar einerseits auf Basis der Customary Court Procedure Rules 1971 (Gewohnheitsrecht) und andererseits auf Basis des auch in Südafrika geltenden Roman-Dutch Law. Schiedsgerichtsbarkeit Botswana hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:

die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................

Detaillierte Auskünfte:

ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 / 257 55

71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: [email protected] Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika

P.O. Box 87078, Houghton 2041, SOUTH AFRICA, Tel.: +27 11 4862775, Fax: +27 11 4863625, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.germanchamber.co.za

Kurzübersicht zu den Bereichen Firmengründung durch Ausländer, Montagearbeiten, Investitionen Firmengründung durch Ausländer ist im Company Act 1959 geregelt. Es gibt keine Beschränkungen. Detaillierte Auskünfte erteilt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg. Investitionen ausländischer Firmen unterstützt die Botswana Export Development & Investment Authority (BEDIA) P.O. Box 3122 Gaborone Botswana Tel.: +267-318 1931 Fax :+267-318 1941 E-Mail: [email protected] http://www.bedia.co.bw/ Rechtsanwälte Auskunft erteilt die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika in Johannesburg: http://www.germanchamber.co.za.

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika

P.O. Box 87078 Houghton 2041 SOUTH AFRICA Johannesburg

Telefon: +27 11 4862775 Telefax +27 11 4863625 E-Mail: [email protected] Internet http://www.germanchamber.co.za Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embassy of the Federal Republic of Germany P.O. Box 315 Professional House, Broadhurst Mall, Gaborone, Botswana

Telefon: +267-395 31 43 Telefax: +267-395 30 38 E-Mail [email protected] Internet: http://www.gaborone.diplo.de Österreichisches Honorarkonsulat in Botswana

Mrs. Doreen Khama P.O. Box 335 The Mall, Gaborone

Telefon: +267-395 2638 Telefax: +267-395 3876 E-Mail [email protected] Honorarkonsul der Republik Botsuana

Berzeliusstraße 45 22113 Hamburg

Telefon: 040-7 32 61 91 Telefax: 040-7 32 85 06

Einreisebestimmungen Ein Visum für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nur mit Lichtbild anerkannt. Die Einreise von Kindern unter 16 Jahren, die ohne eigenes Reisedokument, aber im Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, ist erlaubt. Impfungen Derzeit sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bitte verifizieren Sie diese Angaben vor Ihrer Abreise bei Ihrem Reisebüro, da bisweilen Choleraimpfung vorgeschrieben ist. Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A , bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B . Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.

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Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Duty Free: Folgende Artikel können zollfrei nach Botswana eingeführt werden:

400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak 2 l Wein 1 l alkoholische Getränke 250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm andere Waren im Wert von bis zu BWP 500,-

Einfuhrverbot: Drogen aller Art. Waffen und Munition müssen bei der Einreise deklariert werden. Devisenvorschriften, Währungen Reiseschecks, USD, EUR, etc. Als Bargeld sollten USD mitgeführt werden. Devisen und Valuten können unbeschränkt eingeführt werden. Botswana hat kürzlich alle Devisenverkehrsbeschränkungen aufgehoben. Kommunikation Telefon: Internationale Direktdurchwahl. Die nationale Telefongesellschaft heißt Botswana Telecommunications Corporation (BTC). Einige öffentliche Telefonzellen stehen in Städten und größeren Siedlungen zur Verfügung, jedoch nicht in abgelegenen Gegenden. Landesvorwahl: 267. Mobiltelefon: GSM 900. Mobilfunkgesellschaften umfassen Mascom (Internet: www.mascom.bw) und Orange (Botswana) Pty Limited. Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich auf die besiedelten Gebiete. Quelle: www.travelshop.de . Anreisemöglichkeiten Flugzeug: Die nationale Fluggesellschaft Air Botswana (BP) (Internet: www.airbotwana.com) verkehrt nur innerhalb Afrikas. Flugverbindungen von Europa gehen über Johannesburg, Windhoek, Harare und Victoria Falls. South African Airways (SA) (Internet: www.saa.co.za) und Air Botswana (BP) bieten Flüge von Johannesburg nach Botswana an. Durchschnittliche Flugzeit: Frankfurt - Gaborone: 13 Std. 15 (einschließlich Zwischenlandungen). Zeitverschiebung, Sommerzeit / MEZ + 1 Stunde Feiertage 2009 01./02. Januar Neujahr 10. April Karfreitag 13. April Ostermontag 01. Mai Tag der Arbeit 21. Mai Christi Himmelfahrt 01. Juli Sir Seretse Khama- Tag 16. Juli Präsidententag 17. Juli gesetzlicher Feiertag 30. September Unabhängigkeitstag (1966) 02. September gesetzlicher Feiertag 25./26.Dezember Weihnachten Die Daten zu aktuellen Feiertage finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen → Feiertage weltweit Arzt Dr. A.E. Lambat, Plot No. 8905 (neben Broadhurst Clinic), Broadhurst / Gaborone, Tel. +267-395 3233 (Praxis), +267-391 2086 (Wohnung) Zusätzlich kann Ihnen auch die Rezeption Ihres Hotels bei einer Arztsuche behilflich sein. Notrufe: Notarzt: Polizei:

997 999

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BOTSWANA IM INTERNET www.gov.bw www.ub.bw www.info.bw www.botswana-online.com

Regierungs-Website University of Botswana Internetprovider mit Links zu anderen Seiten Länderinformationen

REISETIPPS Do’s und Don’ts

In allen Situationen wird respektvolles Verhalten erwartet, vor allem gegenüber Afrikanern.

Die korrekte Bezeichnung für diese Bevölkerungsgruppe ist „Africans“. Rassistische Bemerkungen sind auf jeden Fall zu vermeiden; Bei längeren Taxifahrten sollte der Fahrpreis unbedingt im Vorhinein ausgehandelt werden.

Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht empfehlenswert. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich nicht alleine auf die Strasse begeben.

Überlandreisen sind nachts gefährlich. ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Botswana sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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SWASILAND

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Staatsform Fläche Bevölkerung Religion Städte Klima

Konstitutionelle Monarchie (neben Marokko und Lesotho die einzige in Afrika); Staatsoberhaupt: König Mswati III; unabhängig seit 1968; Mitglied des Commonwealth of Nations, verwaltungsmäßig in vier Distrikte mit eigenen Distriktsräten geteilt. Das Parlament steht unter starkem politischen Einfluss des Königshauses. 17.364 km2 1,13 Mio. Einwohner (2003) 70% christlich orientierte afrikanische Religionen, 25% Protestanten und Katholiken Mbabane, Hauptstadt (ca. 60.000 Ew.), Manzini, Wirtschaftszentrum (ca. 80.000 Ew.) Mbabane: wegen Höhenlage gemäßigtes Klima (November – März 24oC, Juni – August 15oC); Minimum- und Maximumtemperaturen (im Tiefland) 0oC bis 42,5oC, in Manzini (im Tiefland) feuchter und heißer.

Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen UNO, WHO, African Union (AU), Commonwealth of Nations, Weltbank, WTO assoziiert, SADC (Southern African Development Community), PTA (Preferential Trade Area for Eastern und Southern African Countries), Common Market for Eastern and Southern Africa (COMESA), Mitglied der Konvention von Cotonou. Abkommen mit Deutschland Keine Die bilateralen Beziehungen mit Deutschland sind freundschaftlich und waren in der Vergangenheit vor allem durch die entwicklungspolitische Zusammenarbeit (EZ) geprägt. Im Zeitraum 1968 - 2000 wurden insgesamt 112 Mio. EUR zur Verfügung gestellt (Finanzielle Zusammenarbeit: 59,8 Mio. EUR, Technische Zusammenarbeit: 32,2 Mio. EUR, Kirchen, Stiftungen, private Träger: 9,7 Mio. EUR, Stipendien: 3,1 Mio. EUR, Nahrungsmittelhilfe, sonstige: 7,7 Mio. EUR). Das Handelsvolumen mit Deutschland ist marginal. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Swasilands Wirtschaft konnte im vergangenen Jahr (2007) ein Wirtschaftswachstum von 2,4% verzeichnen. Grund für das geringe Wachstum sind die Nachwehen der Trockenzeit in den vergangenen Jahren unter denen die Land- und Forstwirtschaft leidet, welche die Hauptpfeiler der Wirtschaft Swasilands darstellt. Bescheidene Zuckerindustrie und Bergbau. Swasiland ist Teil der Zollunion mit Südafrika, Lesotho, Namibia und Botsuana (SACU). Ca. 50% der Staatseinnahmen stammen aus dem von allen SACU-Ländern eingenommenen Zoll, der unter den SACU-Mitgliedern nach einem für Swasiland vorteilhaften Schlüssel verteilt wird. Die HIV- bzw. AIDS-Epidemie hat besonders Swasiland hart getroffen – laut neusten Zahlen hat Swasiland nun Botsuana als Land mit der höchsten HIV-Infektionsrate (knapp 40%) überholt.

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Bestimmender Faktor der swasischen Wirtschaft ist die enge Verbindung zur Republik Südafrika; Swasiland ist Mitglied der Südafrikanischen Zollunion und gehört zum Währungsgebiet des Rand. Wichtigste Erwerbsquelle ist die Landwirtschaft, in der 65% der Bevölkerung beschäftigt sind. Die Hauptexporterzeugnisse sind Zucker, Zitrusfrüchte und Ananas. Weitere Schlüsselindustrien sind die Asbestproduktion und der Kohlebergbau. Die Forstwirtschaft spielt ebenfalls eine Rolle. Das Ende der Wirtschaftssanktionen gegen Südafrika wirkte sich positiv auf die swasische Wirtschaft aus, die Fortschritte wurden jedoch durch Naturkatastrophen und die HIV-Problematik untergraben. Die Arbeitslosigkeit liegt bei ca. 40%. In den letzten Jahren ist die Tourismusindustrie zunehmend wichtiger geworden, neue Konferenz- und Touristikeinrichtungen sind im Bau. Nach Südafrika sind Großbritannien und Frankreich die wichtigsten Handelspartner des Landes. AUSSENHANDEL Makroökonomische Daten 2005 2006 2007*

BIP in Mrd. USD 2.6 2.7 2.9

Wirtschaftswachstum in % 1.8 1.2 2.4

Inflation in % 4.8 5.4 8.2

Export in Mio. USD 2,023.0 2,067.6 1,926

Import in Mio. USD 2,086.0 2,144.7 1,929

Auslandsschulden in Mio. USD 430 405 524

Devisenreserven in Mio. USD 243.9 231.8 762.7

Wichtigste Handelspartner Exporte: Südafrika, EU, USA, Mosambik Importe: Südafrika, EU, Japan Wichtigste Importwaren Motorräder, Maschinen und Transportzubehör, Lebensmittel und lebende Tiere, Petroleumprodukte, Chemikalien Wichtigste Exportwaren Essbare Konzentrate, Zucker, Holzstoff, Zitrusfrüchte AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Deutschland – Swasiland (in Tsd. Euro)

2001 2002 2003 2004 2006

Export 2.307 3.107 4.579 9.992 5.850 Import 2.303 2.818 2.866 2.775 1.784 Saldo 4 289 1.713 7.217 4.066 Quelle: Bayerische Landesbank, statistisches Bundesamt AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern – Swasiland (in Tsd. Euro) 2003 2004 2005 2006 2007

Export 667 3.094 594 193 375

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Import 243 177 87 123 397 Saldo 424 2.917 507 70 -22 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 3 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Swasiland

Importprodukte 2007 (in Tsd. Euro)

Anteil(in %) Exportprodukte 2007

(in Tsd. Euro) Anteil (in %)

Papier 316 79,6 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse 314 83,7

Möbel, Schmuck und sonstige Erzeugnisse 30 7,6 Chemische

Erzeugnisse 38 10,1

Bekleidung 29 7,3 Maschinen 20 5,3 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Landes- und Geschäftssprache Siswati (Landessprache), Englisch (Landes- und Geschäftssprache) Maße und Gewichte, Normen Metrisches System Normen sind wie in Südafrika, d.h. SABS (South African Bureau of Standards). Ursprünglich angelehnt an britische Normen; heute werden alle gängigen europäischen Normen akzeptiert Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Währung 1 Swasiland Lilangeni (SZL) = 0,07769 Euro (EUR) 1 Euro (EUR) = 12,87101 Swasiland Lilangeni (SZL) (Stand: 03.02.2009) Swasiland ist Mitglied der „Rand Monetary Union“: 1 ZAR = 1 SZL Einen aktuellen Währungsrechner finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen→ Währungsrechner. e-trade-center (www.e-trade-center.com) Das e-trade-center ist die zentrale Geschäftskontaktbörse für grenzüberschreitende Kooperationen, Waren, Dienstleistungen und Consulting. Direkt über das Internet können hier rund um den Globus Geschäftsangebote veröffentlicht und abgefragt werden, kostenlos und unkompliziert. Die Vorteile des e-trade-centers für Geschäftskontakte:

Inserieren auf einer weltweit beworbenen Plattform Direkter, unbürokratischer Kontakt zu neuen Geschäftspartnern Keine überflüssigen Mehrfachanschreiben Leichtes Auffinden Ihres Angebots durch einfache Suchkriterien Zeitgemäße Form des E-Business

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Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder Handwerkskammer oder unter www.auwi-bayern.de → Ansprechpartner. Preiserstellung Preiserstellung cif südafrikanischer Hafen (in der Regel Durban), in jeder konvertierbaren Währung; Korrespondenz, Offerte und Prospektmaterial müssen in englischer Sprache sein, Swaziland hat keinen direkten Zugang zum Meer. Zahlungskonditionen Bestätigtes Akkreditiv empfohlen. Empfohlener Vertriebsweg Über südafrikanischen Vertreter oder lokalen Repräsentanten. Aufgrund der geringen Marktgröße sind Händler bzw. Distributeure in Swaziland in den seltensten Fällen bereit oder in der Lage, direkt zu importieren und ein eigenes Lager zu halten. Im Regelfall erfolgt daher die Marktbearbeitung am sinnvollsten durch einen südafrikanischen Importeur mit entsprechenden Verbindungen nach Swaziland. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können über die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg beschafft werden: www.germanchamber.co.za Forderungseintreibung Für die Eintreibung von Forderungen steht die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg zur Verfügung. Inkassobüros bzw. Rechtsanwälte können im Bedarfsfall von der DIHK genannt werden.

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INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL In Swasiland herrscht ein liberales Importregime. Aufgrund der Zugehörigkeit zur südafrikanischen Zollunion (SACU) kann die Zollabfertigung auch bereits in Südafrika, wie z.B. in Durban erfolgen. Aufgrund der Zollunion mit Südafrika gelten in Swasiland die südafrikanischen Zölle und Zollbestimmungen. Die Umsatzsteuer (General Sales Tax) beträgt generell 14%. Bei Devisentransfers von Swasiland muss bei der Central Bank of Swaziland um eine Devisenausfuhrbewilligung angesucht werden. Liberale Handhabung bei Transaktionen für Außenhandelsgeschäfte. Aufgrund der Zugehörigkeit des Landes zur südafrikanischen Währungsunion gibt es praktisch keine Beschränkungen für Transaktionen mit den CMA-Ländern, Südafrika, Namibia und Lesotho. Durch ein Freihandelsabkommen der EU mit Südafrika und WTO-Vereinbarungen wird es innerhalb der nächsten Jahre zu weiteren Zollsenkungen kommen. Muster und Geschenke Befristete Einfuhrbewilligungen werden für Muster erteilt. Pro Person können jährlich 2 Geschenke im Wert von je EUR 1.250,- zollfrei eingeführt werden. Diese müssen jedoch als "free gift" gekennzeichnet sein und von einer Privatperson (keine Firma / Geschäft) direkt an den Empfänger in Swasiland, der ebenfalls Privatperson sein muss, versandt werden. Begleitpapiere für den Warenversand

Handelsrechnungen 4-fach; firmenmäßige Fertigung (bei Paketversand genügt Rechnung 2-fach)

Packliste Konnossemente, voller Satz (müssen nicht beglaubigt werden) Luftfrachtbrief 2-fach

Bei importlizenzpflichtigen Waren sind Importlizenznummer und Verfallsdatum der Lizenz auf Rechnung und Verschiffungsdokumenten anzugeben. Um den günstigeren Zollsatz für EU-Produkte zu erhalten, ist die Beibringung des Ursprungszeugnisses EUR1 Voraussetzung. Verpackungsvorschriften, Markierung Robuste, seefeste Verpackung empfehlenswert, englischsprachige Beschriftung, in Einzelfällen kann aber auch Beschriftung in Siswati gefordert werden. Umsetzung der ISPM Nr. 15 Regeln für Verpackungsholz geplant, die Anwendung ist jedoch zeitlich noch nicht absehbar. Behandlung nicht abgenommener Waren Der Importeur muss die Einfuhrabwicklung innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft in die Wege leiten. Diese Frist ist verlängerbar. Bei Nichtanmeldung gelangt die Ware in ein öffentliches Zolllager (State Warehouse), wobei dem Importeur eine weitere Frist gesetzt wird. Nach Ablauf von 3 Monaten kann die Ware zur Deckung der Lagerkosten verkauft oder in Ausnahmefällen bei Kostenübernahme reexportiert werden. Bei Verkauf kann der Eigentümer die Auszahlung des Überschusses innerhalb von 2 Jahren einfordern. Allgemeiner Hinweis Es sollten unbedingt vor Verschiffung Instruktionen des Importeurs eingeholt werden!

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KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.

Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:

Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter: http://www.auwi-portal.de/awp/inhalte/export-geschaefte/Geschaeftsabwicklung/Zoelle%2c_Steuern_und_Kontrollen/Korruption_im_Auslandsgeschaeft.html

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RECHTSINFORMATIONEN Das Rechtssystem besteht im Wesentlichen aus britischen und südafrikanischen Rechtsnormen. Schiedsgerichtsbarkeit ist nicht vorgesehen. Stammesgesetze sind zu beachten. Schiedsgerichtsbarkeit Swasiland hat kein internationales Abkommen, das die Vollstreckung oder Anerkennung ausländischer Schiedsgerichtsurteile garantieren würde, ratifiziert. Vor Abschluss eines Vertrages empfiehlt sich daher die Kontaktnahme mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Johannesburg. Kurzübersicht zu den Bereichen Firmengründung durch Ausländer, Montagearbeiten, Investitionen Großzügige Investitionsanreize und Steuerbegünstigungen, wie z.B. Steuerfreiheit von fünf Jahren auf Körperschafts- und Einkommenssteuer, Transfer von Dividenden, Gewinn und Kapitalerträgen. Genauere Informationen erteilt die Swaziland Industrial Development Company Ltd. (S I D C) P.O. Box 866 5th Floor, Dhlan’ubeka House Mbabane, Swaziland Tel.: +268-404 40 10 Fax: +268-404 56 19 E-Mail: [email protected] http://www.sidc.co.sz/ Rechtsanwälte Auskunft erteilt die Deutsche Industrie –und Handelskammer in Johannesburg: http://www.germanchamber.co.za.

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika

P.O. Box 87078 Houghton 2041 SOUTH AFRICA Johannesburg

Telefon: +27 11 4862775 Telefax +27 11 4863625 E-Mail: [email protected] Internet http://www.germanchamber.co.za Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika Regionalbüro Kapstadt

47 Strand Street, 5th Floor P.O. Box 1272 Cape Town 8000 South Africa

Telefon: +27 21 4223311 Telefax: +27 21 4225577 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.sagc.co.za Für Swaziland zuständige Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Embassy of the Federal Republic of Germany P.O. Box 2023 Blackwood Street 180, Arcadia, 0083 Pretoria 0001 Rep. Südafrika

Telefon: +27-12-427 8900 Telefax: +27-12-343 9401 E-Mail: [email protected] Internet: www.pretoria.diplo.de Honorargeneralkonsul des Königreichs Swasiland

Große Präsidentenstraße 5 10178 Berlin

Telefon: 030-28 09 62 50 Telefax: 030-28 09 62 51 E-Mail: [email protected] Internet: www.swasiland.de Für Swaziland zuständige österreichische Botschaft

Pretoria 0001 Rep. Südafrika 1109 Duncan Street Brooklyn (Pretoria)

Telefon: +27-12-452 9155 Telefax: +27-12-460 1151 E-Mail: [email protected]

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Für Swaziland zuständige Schweizerische Botschaft Postanschrift Büroadresse Telefon Telefax

Embassy of Switzerland P.O. Box 2508 Brooklyn Square 0175 Rep. Südafrika 225 Veale Street Parc Nouveau New Muckleneuk / Pretoria +27-12-452 0660 +27-12-346 6605

Einreisebestimmungen Ein Visum ist für Aufenthalte bis zu drei Monaten nicht erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten aufweisen. Der deutsche Kinderausweis wird zwar anerkannt, es wird jedoch empfohlen, dass Kinder ab 6 Jahren einen eigenen Reisepass haben. Impfungen Derzeit sind keine Impfungen vorgeschrieben. Für weite Teile des Landes ist Malariaprophylaxe empfohlen. Bitte verifizieren Sie diese Angaben vor Ihrer Abreise bei Ihrem Reisebüro, da bisweilen Choleraimpfung vorgeschrieben ist. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Folgende Artikel können zollfrei nach Swasiland eingeführt werden:

400 Zigaretten und 50 Zigarren und 250 g Tabak 0,75 l alkoholische Getränke 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette.

Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen, können problemlos eingeführt werden. Für Reisemitbringsel beträgt die Freigrenze SZL 1.250,-. Muster ohne Wert sind zollfrei. Wertmuster in kleinen Mengen ebenso. Für größere Musterkollektionen muss ein Zolldepot hinterlegt werden. Devisenvorschriften, Währungen Reiseschecks, USD, EUR, etc. Devisen können unbeschränkt eingeführt werden. Max. SZL 500,- können ein- und ausgeführt werden. Anreisemöglichkeiten Swasilands nationale Fluggesellschaft heißt Royal Swazi National Airways Corporation (ZC). Flugverbindungen mit Royal Swazi Air und South African Airways nach Südafrika, Simbabwe, Mosambik, Tansania, Angola und Kenia. Keine Direktflüge von Deutschland, Österreich und der Schweiz. Durchschnittliche Flugzeit: Frankfurt – Manzini: 15 Std. Internationaler Flughafen: Manzini (MTS) (Matsapha) liegt 5 km westlich der Stadt. Bank/Wechselstube (08.00-16.45 Uhr), Autovermietung, Läden, Bar, Restaurants. Flughafenbusse und Taxis zur Stadt.

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Fluggesellschaften: SWAZI EXPRESS AIRWAYS Tel.: 5186840 Fax: 5187160 E-Mail: [email protected] Web site: http://www.swaziexpress.com

STEFFEN AIR CHARTERS Tel.: 5186840 Fax: 5187160 E-Mail: [email protected] Web site: http://www.swaziexpress.com

SCAN AIR CHARTER SWAZILAND Tel.: 5184331 Fax: 5186340 E-Mail: [email protected]

SWAZILAND AIRLINK Tel.: 5186155

Hotels: In Swasiland gibt es viele gute Hotels von internationalem Standard; Vorausbuchung wird empfohlen. Außerhalb der Städte sind kleinere Hotels, Guest Houses, Camping- und Wohnwagenplätze vorhanden. Weitere Informationen erteilt die Hotel and Tourism Association of Swasiland PO Box 462, Oribi Court, Allister Miller Street, Mbabane Tel: (040) 4 22 18 Fax: (040) 4 45 16 Kommunikation Swasiland verfügt über ein GSM-Mobiltelefonnetz. Roaming von ihrem Provider zu erfragen. Zeitverschiebung, Sommerzeit MEZ + 1 Stunde Feiertage 2009 01. Januar Neujahr 10. April Karfreitag 13. April Ostermontag 19. April Krönungstag, (Geburtstag von Koenig Mswati III.) 25. April Tag der Flagge 01. Mai Tag der Arbeit 21. Mai Christi Himmelfahrt 22. Juli Gesetzlicher Feiertag 06. September Unabhängigkeitstag (1968) 25./26. Dezember Weihnachten Die Daten zu aktuellen Feiertage finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen → Feiertage weltweit Notrufe Notarzt: Polizei:

933 999

SWASILAND IM INTERNET www.gov.sz www.centralbank.org.sz www.uniswa.sz

Swaziland Regierung Zentralbank Swazilands Universität von Swaziland

ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Swasiland sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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LESOTHO

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Staatsform Fläche Bevölkerung Religion Städte Klima

Konstitutionelle Monarchie Mitglied des Commonwealth of Nations, 10 Häuptlingsbezirke. 30.344 km2 2,128 Mio. Einwohner Christen: 93 % (davon 43 % Protestanten/Anglikaner, 7 % Animisten) Maseru, Hauptstadt, 1.500m (tiefster Punkt des Landes; ca. 174.000 Ew. – ca. 1.600 Weiße und 800 Asiaten); Butha Buthe, Leribe, Teyateyaneng, Mafeteng, Roma (Universität). Winter (Mai bis Oktober) kühl bis kalt und trocken, gelegentlich Schneefall in den Bergen; Sommer heiß und feucht. 85% des jährlichen Regens (700 – 800 mm) fällt zwischen Oktober und April. Im Bergland stets kühl mit kalten Nächten.

Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen Vereinte Nationen und UN-Sonderorganisationen, IWF, FAO; African Union (AU); Konvention von Cotonou; Commonwealth; PTA; WTO; SADC (Southern Africa Development Community). Zollunion mit Südafrika, Swaziland, Namibia, Botswana (SACU), Währungsunion mit Südafrika, Swaziland und Namibia (CMA). Abkommen mit Deutschland

Abkommen über die finanzielle Zusammenarbeit vom 29. 05. 2002 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Lesotho ist eine Enklave in Südafrika, wird also vollständig von seinem einzigen Nachbarland umschlossen, gehörte aber zu keiner Zeit politisch zu Südafrika. Lesotho ist gemessen am Pro-Kopf-Einkommen eines der ärmsten Länder der Welt – mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt unterhalb der Armutsgrenze. Wie in so vielen anderen Ländern des südlichen Afrikas ist die HIV-Infektionsrate extrem hoch – eine Arbeitslosigkeit von mehr als 40% trägt auch zur düsteren Situation bei. Lesotho zeichnet sich durch die auf Eigenversorgung ausgerichtete Subsistenz-Wirtschaft aus. Geringer Diamantenabbau, sonst keine nennenswerten Bodenschätze. Aufgrund der geographischen Lage des Landes ist Lesotho von Südafrika wirtschaftlich abhängig. Ungefähr ein Drittel des BNP wird durch etwa 100.000 Basotho-Gastarbeiter, die in den Bergwerken Südafrikas beschäftigt sind, erwirtschaftet. Starke Abhängigkeit besteht von Einnahmen der SACU (Zollunion) und Entwicklungshilfe. Mit einer einhergehenden Infrastrukturverbesserung sollen neue Fremdenverkehrsprojekte realisiert werden. Der Tourismus ist bisher kaum entwickelt und hat Bedarf eines großen Kapitalzuflusses aus dem Ausland (v.a. aus Südafrika).

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Das „Lesotho Highland Water Project“ produziert Strom und exportiert Wasser nach Südafrika. Als eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte Afrikas (EUR 1,96 Mrd.) zur Sicherung der Wasserversorgung des Industriegebietes rund um Johannesburg wurde es nach dem Baubeginn 1991 in der ersten Ausbaustufe 1998 in Betrieb genommen. Eine weitere Ausbaustufe ist grundsätzlich vorgesehen, deren Baubeginn allerdings nicht vorhersehbar ist. Einige Korruptionsfälle, die erste Ausbaustufe betreffend harren noch der Aufklärung. Seit 1996 wurde die Privatisierung weiter Teile der Wirtschaft vorangetrieben. Dazu zählen Loti Bricks, 3 Einzelhandelsketten (OK-Bazaar, Cash Build, Smart Center), der Schlachthof, Lesotho Flour Mill und der Government Vehicle Pool. Mit der damit einhergehenden Infrastrukturverbesserung sollen auch neue Fremdenverkehrsprojekte realisiert werden. Der Tourismus ist bisher kaum entwickelt und aufgrund der angespannten politischen Lage sind derzeit praktisch alle neuen Projekte sistiert. Seit Unruhen bei den Wahlen 1998 hat sich die politische Situation in Lesotho jedoch merklich verbessert. Im Februar 2007 fanden erneut friedliche Wahlen statt. AUSSENHANDEL Makroökonomische Daten 2005 2006 2007*

BIP in Mrd. USD 1.5 1.4 1.6

Wirtschaftswachstum in % 1.2 3.0 4.9

Inflation in % 3.4 5.0 8.0

Exporte in Mio. USD 650.0 750.0 853.0

Importe in Mio. USD 1,259.8 1,309.5 1,604.0

Devisenreserven in Mio. USD 519.1 696.9 879.0

Quelle: Außenwirtschaft Österreich, * = Schätzung AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Deutschland – Lesotho (in Tsd. Euro) 2002 2003 2004 2005 2006

Export 3.233 17.629 7.411 10.910 12.862 Import 43 44 141 123 112 Saldo 3.190 17.585 7.270 10.787 12.750 Quelle: Bayerische Landesbank AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern – Lesotho (in Tsd. Euro) 2003 2004 2005 2006 2007

Export 2.661 1.589 2.812 1.501 1.964 Import 1 1 27 3 - Saldo 2.660 1.587 2.785 1.498 1.964 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

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4 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Lesotho

Importprodukte 2005 (in Tsd. Euro)

Anteil(in %) Exportprodukte 2007

(in Tsd. Euro) Anteil (in %)

Maschinen 9 33,3

Medizinische und optische Erzeugnisse, Uhren

998 50,1

Sonstige Fahrzeuge 9 33,3 Papier 288 14,7 Medizinische und optische Erzeugnisse, Uhren

5 18,5 Geräte der Elektroerzeugung und -verteilung

214 10,9

Geräte der Elektroerzeugung und -verteilung

4 14,8 Maschinen 177 9,0

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Lesotho zählt laut UN-Statistiken zu den 25 ärmsten Ländern der Welt. Leichtindustrie in Entwicklung; für Konsumgüter und zum Teil auch für Maschinenlieferungen ausgesprochener Preismarkt. Landes- und Geschäftssprache Sesotho (offizielle Landessprache); Zulu und Xhosa (weitere Landessprachen); Englisch (Landes- und Geschäftssprache) Maße und Gewichte, Normen Metrisches System Normen sind wie in Südafrika, d.h. SABS (South African Bureau of Standards). Ursprünglich angelehnt an britische Normen; heute werden alle gängigen europäischen und US-Normen akzeptiert. Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Währung 1 Lesothischer Loti (LSL) = 007670 Euro (EUR) 1 Euro (EUR) = 13,03732 Lesothische Loti (LSL) (Stand: 03.02.2009) Einen aktuellen Währungsrechner finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen→ Währungsrechner. Die Währung ist an den südafrikanischen Rand gebunden, das Kursverhältnis der beiden Währungen ist mit 1:1 vertraglich festgelegt, die Deckung ist durch Einlagen in der Zentralbank in Pretoria gegeben. ZAR werden auch in Lesotho für alle Zahlungen akzeptiert, für Auslandstransfers sind ZAR Voraussetzung. In Südafrika kann der Loti nur beschränkt rückgewechselt werden.

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e-trade-center (www.e-trade-center.com) Das e-trade-center ist die zentrale Geschäftskontaktbörse für grenzüberschreitende Kooperationen, Waren, Dienstleistungen und Consulting. Direkt über das Internet können hier rund um den Globus Geschäftsangebote veröffentlicht und abgefragt werden, kostenlos und unkompliziert. Die Vorteile des e-trade-centers für Geschäftskontakte:

Inserieren auf einer weltweit beworbenen Plattform Direkter, unbürokratischer Kontakt zu neuen Geschäftspartnern Keine überflüssigen Mehrfachanschreiben Leichtes Auffinden Ihres Angebots durch einfache Suchkriterien Zeitgemäße Form des E-Business

Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder Handwerkskammer oder unter www.auwi-bayern.de → Ansprechpartner. Zahlungskonditionen Bestätigtes Akkreditiv von südafrikanischen Banken bzw. internationalen in Lesotho ansässigen Bank. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Empfohlener Vertriebsweg Über südafrikanischen Vertreter oder lokalen Repräsentanten. Aufgrund der geringen Marktgröße sind Händler bzw. Distributeure in Lesotho in den seltensten Fällen bereit oder in der Lage, direkt zu importieren und ein eigenes Lager zu halten. Im Regelfall erfolgt daher die Marktbearbeitung am sinnvollsten durch einen südafrikanischen Importeur mit entsprechenden Verbindungen nach Lesotho. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können über die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg beschafft werden: www.germanchamber.co.za Forderungseintreibung Für die Eintreibung von Forderungen steht die Deutsche Industrie- und Handelskammer Johannesburg zur Verfügung. Inkassobüros bzw. Rechtsanwälte können im Bedarfsfall von der DIHK genannt werden. INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDEL Aufgrund der Zollunion mit Südafrika (SACU) gelten in Lesotho die südafrikanischen Zölle und Zollbestimmungen. Die Mehrwertsteuer beträgt 14%. Durch ein Freihandelsabkommen der EU mit Südafrika und WTO-Vereinbarungen wird es innerhalb der nächsten Jahre zu weiteren Zollsenkungen kommen. Muster und Geschenke Warenmuster oder Warenproben, die keinen oder nur einen geringen Wert haben, sind abgabenfrei. Warenmuster mit Wert können auf Carnet ATA eingeführt werden; Lesotho hat das Verfahren für das gesamte Zollgebiet der Zollunion angenommen. Soweit nicht eine vorübergehende Einfuhr von Mustern mit Handelswert in Betracht kommt, sind die Eingangsabgaben in voller Höhe zu entrichten.

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Begleitpapiere für den Warenversand

Keine speziellen Bestimmungen Handelsrechnungen; firmenmäßige Fertigung; Angabe der Zolltarifposition. Packliste Konnossemente, voller Satz Luftfrachtbrief

Um den günstigeren Zollsatz für EU-Produkte zu erhalten, ist die Beibringung des Ursprungszeugnisses EUR1 Voraussetzung. Bei der Verwendung von Holz als Verpackung sollte der ISPM15-Standard beachtet werden, der von vielen afrikanischen Ländern eingeführt wurde bzw. wird. Behandlung nicht abgenommener Waren Der Importeur muss die Einfuhrabwicklung innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft in die Wege leiten. Diese Frist ist verlängerbar. Bei Nichtanmeldung gelangt die Ware in ein öffentliches Zolllager (State Warehouse), wobei dem Importeur eine weitere Frist gesetzt wird. Nach Ablauf von 3 Monaten kann die Ware zur Deckung der Lagerkosten verkauft oder in Ausnahmefällen bei Kostenübernahme reexportiert werden. Bei Verkauf kann der Eigentümer die Auszahlung des Überschusses innerhalb von 2 Jahren einfordern. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.

Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:

Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter: http://www.auwi-portal.de/awp/inhalte/export-geschaefte/Geschaeftsabwicklung/Zoelle%2c_Steuern_und_Kontrollen/Korruption_im_Auslandsgeschaeft.html

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RECHTSINFORMATIONEN Das Rechtssystem besteht im wesentlichen aus britischen und südafrikanischen Rechtsnormen. Lesotho hat das UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert. In Vertragsstaaten ergangene Schiedssprüche sind daher vollstreckbar. Kurzübersicht zu den Bereichen Firmengründung durch Ausländer, Montagearbeiten, Investitionen Für Firmengründungen durch Ausländer gibt es sehr investitionsfördernde Rechts- und Steuerbestimmungen, die vor allem von Südafrika und Taiwan zur Herstellung von Textilien und Schuhen zum Export nach Südafrika und EU (im Rahmen des Cotonou-Abkommens) sowie USA genutzt werden. Die zuständige Zentralstelle für Investitionen ist: Lesotho Trade Promotion Unit Ministry of Industry P.O. Box 747 Maseru 100, Lesotho

Tel. Fax: E-Mail:

+266 – 22 32 21 38 +266 – 22 31 06 44 [email protected]

Zusätzliche Informationen sind über die Lesotho Chamber of Commerce and Industry P.O. Box 79 Maseru 100, Lesotho

Tel./Fax:

+266 - 22 31 10 66

erhältlich. Rechtsanwälte Auskunft erteilt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg: www.germanchamber.co.za INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Johannesburg mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika

P.O. Box 87078 Houghton 2041 SOUTH AFRICA Johannesburg

Telefon: +27 11 4862775 Telefax +27 11 4863625 E-Mail: [email protected] Internet http://www.germanchamber.co.za Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika Regionalbüro Kapstadt

47 Strand Street, 5th Floor P.O. Box 1272 Cape Town 8000 South Africa

Telefon: +27 21 4223311 Telefax: +27 21 4225577 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.sagc.co.za

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Wichtige Adressen Für Lesotho zuständige deutsche Botschaft 180 Blackwood Street,

Arcadia, Pretoria 0083.

Telefon: (0027 12) 427 89 00 Telefax: (0027 12) 343 94 01 Internet: www.pretoria.diplo.de Konsulat der Bundesrepublik Deutschland Honorary Consul of the

Federal Republic of Germany P.O. Box 75 Maseru 100, Lesotho

Telefon: +266-22 32 41 98 Telefax: +266-22 31 00 58 Für Lesotho zuständige österreichische Botschaft Postanschrift Büroadresse: Telefon: Telefax: E-Mail:

Austrian Embassy P.O. Box 95572 Pretoria 0001 Rep. Südafrika 1109 Duncan Street Brooklyn (Pretoria) +27-12-452 9155 +27-12-460 1151 [email protected]

Für Lesotho zuständige Schweizerische Botschaft Postanschrift: Büroadresse: Telefon: Telefax:

Embassy of Switzerland P.O. Box 2508 Brooklyn Square 0175 Rep. Südafrika 225 Veale Street Parc Nouveau New Muckleneuk / Pretoria +27-12-452 0660 +27-12-346 6605

Einreisebestimmungen Für die Einreise nach Lesotho besteht Passzwang, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Ein Visum ist bei einem Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten nicht erforderlich. Bei der Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen. Wegen möglicher kurzfristigen Änderungen der Einreisebestimmungen wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nächsten diplomatischen oder konsularischen Vertretung Lesothos zu informieren. Impfungen Es gibt keine Impfvorschriften für Lesotho, jedoch ist bei Einreise aus Infektionsgebieten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung notwendig. Eine Hepatitis-Impfung wird empfohlen. Bitte verifizieren Sie diese Angaben vor Ihrer Abreise bei Ihrem Reisebüro.

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Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Es gelten aufgrund der Zugehörigkeit zur südafrikanischen Zollunion SACU südafrikanische Zollsätze und Einfuhrbestimmungen. Die Einfuhr von Waffen und Drogen sowie von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen:

400 Zigaretten oder 50 Zigarren ein Liter Wein oder 1 Liter alkoholische Getränke eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.

Devisenvorschriften, Währungen Reiseschecks, USD, EUR, etc. Devisen können unbeschränkt eingeführt werden und müssen bei der Einreise deklariert werden. Da südafrikanische Rand als Zahlungsmittel offiziell akzeptiert sind und auch frei ein- und ausgeführt werden können, empfiehlt sich keine Umwechslung in Maloti. Anreisemöglichkeiten South African Airways fliegt täglich zwischen Maseru und Johannesburg (Flugzeit 1 Std. 10 Min.). Von Johannesburg bestehen weltweite Verbindungen. Frankfurt - Johannesburg: 11 Std; München - Johannesburg: 10 Std. 30 Min.; Zürich - Johannesburg: 10 Std. Internationaler Flughafen: Maseru (MSU) (Moshoeshoe I International) liegt 18 km nordöstlich der Stadt. Flughafeneinrichtungen umfassen Bank/Wechselstube, Postamt (Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-16.30 Uhr), Mietwagenschalter, Flughafeninformation (Öffnungszeiten: Täglich 08.00-16.30 Uhr), Gepäckaufbewahrung, Bars und Restaurant (Öffnungszeiten: Täglich 08.00-17.30 Uhr). Busse fahren zum Stadtzentrum (Fahrzeit 30 Min.). Anmerkung: Die Umgehungsstraße zum Flughafen war in letzter Zeit häufig Schauplatz von Autoraub. Bei Nacht sollte sie unbedingt gemieden werden. Kommunikation GSM 900. Netzbetreiber ist Vodacom Lesotho (Pty) Ltd (GSM 900) und Econet Ezi-Cel. Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich auf die größeren Städte. Zeitverschiebung, Sommerzeit / MEZ + 1 Stunde Feiertage 2009 01. Januar Neujahr 11. März Moshoeshoe-Tag 04. April Heldentag 10. April Karfreitag 13. April Ostermontag 01. Mai Tag der Arbeit 21. Mai Christi Himmelfahrt 17. Juli Geburtstag des Königs Letsie III 04. Oktober Unabhängigkeitstag 25. Dezember Weihnachtsfeiertag 26. Dezember Weihnachtsfeiertag (2) Die Daten zu aktuellen Feiertage finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen → Feiertage weltweit.

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Notrufe: Notarzt: 121 Polizei: 123 LESOTHO IM INTERNET www.lesotho.gov.ls www.nul.ls www.undp.org.ls www.centralbank.org.ls

Website der Regierung Lesothos Website der Universität Lesothos United Nations Development Programme in Lesotho Zentralbank Lesotho

ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Lesotho sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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SIMBABWE

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Staatsform Republik mit 10 Provinzen

Fläche

390,580 km²

Bevölkerung

12,4 Millionen, davon ca. 80.000 Europäer Harare, Hauptstadt - ca. 1,5 Mio. Einwohner Bulawayo - ca. 670.000 Einwohner (zweitgrößtes Wirtschaftszentrum) Bevölkerungswachstum 2%

Klima subtropisch; meist trocken, gemäßigte Temperaturen, über die Hälfte des Landes liegt über 900 Meter Seehöhe; drei Jahreszeiten Regenzeit - November bis April Kühle trockene Saison - Mai bis August Heiße trockene Saison - September bis November

Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen Commonwealth (ausgetreten), IMF, Weltbank (stillgelegt), IDA, IFC, AfDB, GATT, AU, FAO, IFAD, ITUC, WHO, EU-AKP, SADC, COMESA, UNCTAD, UNIDO, UNESCO, IAEA, ILO, ISO, WTO Abkommen mit Deutschland

- Investitionsschutzabkommen vom 29.09.1995, offiziell in Kraft seit 14.04.2000 - Doppelbesteuerungsabkommen, in Kraft seit 22.04.1990

Deutschland ist ein traditionell wichtiger Partner Simbabwes. Als Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurde Simbabwe bis ins Jahr 2002 hinein gefördert. Als Folge einer zunehmenden Aushöhlung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze, sich häufender Menschenrechtsverletzungen sowie gewaltsamer Farmbesetzungen und –enteignungen wurde diese Zusammenarbeit im Juni 2002 eingestellt. Seitdem haben sich die bilateralen Beziehungen auf Regierungsebene, die ihren Höhepunkt mit dem Besuch von Altbundespräsident Richard von Weizsäcker im Jahre 1988 erreicht hatten, abgekühlt. In der derzeitigen Krise unterstützt Deutschland die Not leidende simbabwische Bevölkerung mit humanitärer Hilfe. Darüber hinaus werden Projekte von zivilgesellschaftlichen Akteuren gefördert. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Simbabwe ist in den letzten Jahren durch Meldungen über den wirtschaftlichen Niedergang eines blühenden Landes und massive Menschenrechtsverletzungen in den internationalen Medien zu tragischer Berühmtheit gelangt. Simbabwe war Anfang 2007 und nach der 1. Runde der Präsidentenwahl Mitte 2008 Schauplatz schwerer Unruhen zwischen Regierung und Opposition. Mitte September 2008 wurde ein „Power Sharing Deal“ zwischen der Partei von Präsident Robert Mugabe (Zanu-PF) und dem Oppositionsführer Morgan Tsvangirai (MDC) geschlossen. Simbabwe ist ein Agrarstaat mit relativ hohem Grad der Industrialisierung. Durch die politische und wirtschaftliche Krise des Landes sind alle Teile der Volkswirtschaft in starke Bedrängnis geraten. Einige Betriebe und Minen haben ihre Tätigkeiten eingestellt bzw. stark reduziert. Viele landwirtschaftliche Betriebe sind aufgrund der Landbesetzungen (Vertreibung von weißen Farmern und Besetzung der Farmen) unproduktiv geworden. Das Land verfügt mit Ausnahme von Erdöl

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über Bodenschätze aller Art und hatte einst den höchsten Industrialisierungsstand in Schwarzafrika (Südafrika nicht mitgerechnet). Einige wenige Großkonzerne dominieren die Industrie. Bergbauexporte schaffen ca. die Hälfte der dringend benötigten Deviseneinnahmen des Landes (Gold, Eisenerz und Kohle, Ferrochrom, Kupfer, Asbest, Platin). Treibstoff muss zur Gänze importiert werden (Pipeline vom Hafen Beira in Mosambik nach Harare). Die Landwirtschaft hatte einen hohen Exportanteil und war für afrikanische Verhältnisse besonders leistungsfähig („Brotkorb Afrikas“). Hauptsektoren waren Tabak, Baumwolle, Rohrzucker, Tee, Kaffee und Mais, Rinder- und Straußenzucht, Schnittblumen und Obst. AUSSENHANDEL Makroökonomische Daten

2005 2006 2007 s Bruttoinlandsprodukt Mrd. USD 4,28 4,16 1,726

Wachstumsrate BIP, real % -7,7 -4,4 -6,1

Auslandsschuld Mrd. USD 4,9 5,3 5,1

Devisenreserven Mio. USD 155 135 120

Inflationsrate % 266,8 1.050,8 10.453

Export Mio. USD 1.637,1 1.688,0 1.520,0

Import Mio. USD 2.104,4 2.040,2 2.183,0

Saldo Mio. USD -467,3 -352,2 -663,0 Quelle: Außenwirtschaft Österreich Wichtigste Handelspartner Exporte: Südafrika, Kongo, Japan, Botsuana, Niederlande, China, Italien Importe: Südafrika, Sambia, China Wichtigste Importwaren Treibstoffe, Chemikalien, Maschinen, Industriegüter Wichtigste Exportwaren Baumwolle, Tabak, Gold, Platin, Eisenlegierungen AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Simbabwe befindet sich in einer schweren wirtschaftlichen und sozialen Krise, die ihre wesentlichen Ursachen in einer verfehlten Politik der Regierung hat. Die Wirtschaft ist seit 1998 um über ein Drittel geschrumpft, allein 2006 um weitere 5%. In einem Umfeld, das geprägt ist durch Hyperinflation, eine stark überbewertete Währung, Devisenknappheit und Importrestriktionen gehen Produktion und Investitionen zurück und immer mehr Firmen müssen schließen. Ausländische Investoren werden durch fehlende Rechtssicherheit und den mangelnden Schutz von Eigentumsrechten abgeschreckt. Deutschland bleibt trotz des schwierigen Umfelds ein wichtiger Handelspartner Simbabwes, wobei infolge der wirtschaftlichen und sozialen Krise der Handel rückläufig ist und kaum noch Investitionen getätigt werden. Entgegen dieses Trends war 2006 ein Anstieg im Handel zu verzeichnen: Simbabwe hat 2006 Güter im Wert von 113 Mio. € (2005: 71 Mio. €) nach Deutschland exportiert (Rang 94 aus deutscher Sicht), sowie Waren aus Deutschland im Wert von 54 Mio. € (2005: 30 Mio. €) importiert (Platz 124). Schon seit Jahren erzielt Simbabwe aus dem bilateralen Handel einen steigenden Überschuss (2006: 59 Mio. US$). Deutsche Investoren sind in den Sektoren Landwirtschaft

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(Tabakproduktion, Blumenzucht), Tourismus, Holzverarbeitung und Textilien vertreten. Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen ist seit 14.04.2000 in Kraft. Seine Durchsetzung besonders im Landwirtschaftssektor stockt aufgrund der politischen Einflussnahme simbabwischer Regierungsstellen. Die „Südliches Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI)“, die auch in Simbabwe eine Reihe beachtlicher Aktivitäten entfaltet hatte, hat diese mittlerweile aufgrund der allgemeinen Lage eingefroren. Auch ist Deutschland seit dem Jahr 2001 nicht mehr mit einer Gemeinschaftsausstellung auf der jährlich stattfindenden überregionalen Industriemesse in Bulawayo (ZITF) vertreten.

2006 2007 s Export in Mio. € 29,5 54,1 Import in Mio. € 70,6 113,1 Saldo -41,1 -59,0 Quelle: Auswärtiges Amt, Januar 2008, s = Schätzung AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern - Simbabwe (in Tsd. Euro) 2003 2004 2005 2006 2007

Export 17.604 k.A. k.A. 3.746 7.142 Import 13.019 k.A. 7.244 7.120 11.043 Saldo 4.585 -3.374 -3.901 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Die 4 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Simbabwe

Importgüter 2007 (in Tsd. Euro)

Anteil(in %) Exportgüter 2007

(in Tsd. Euro) Anteil(in %)

Erzeugnisse der Landwirtschaft, gewerbliche Jagd

7.912 71,6 Kraftwagen und Kraftwagenteile 2.996 41,9

Bekleidung 2.449 22,2 Papier 2.227 31,2

Steine u. Erden, sonst. Bergbauerzeugnisse 437 4,0 Maschinen 928 13,0

Tabakerzeugnisse (einschl. Veredelung) 162 1,5

Büromaschinen, Verarbeitungsgeräte u. 7.912-einrichtung

300 4,2

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Die Wirtschaft ist weitestgehend liberalisiert, doch bestehen bürokratische Hürden. Devisen für Importe sind äußerst knapp, ausländische Finanzierung und der Lieferantenkredit sind äußerst begehrt. Üblich sind Akkreditive und bei eingespielten Geschäftsverbindungen Wechsel. Vertriebsweg am besten über lokale Vertretungsunternehmen, bei Großkunden auch Direktbearbeitung. Unbedingt bei Geschäftsabschlüssen auf die Devisenknappheit Simbabwes Rücksicht nehmen. Auch gibt es eine massive Diskrepanz zwischen dem offiziellen und dem inoffiziellen Wechselkurs.

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Landes- und Geschäftssprache Englisch, daneben gibt es die Bantusprachen (Shona und Ndebele) als Umgangssprachen Maße, Gewichte und Normen metrisches System; Britische und südafrikanische Normen, teilweise DIN. Basierend auf diesen hat die Standard Association of Zimbabwe in den letzten Jahren eine derzeit noch geringe Anzahl von Simbabwe Standards erstellt. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Währung 1 Zimbabwe Dollar (ZWD) = 0,00000002 Euro (EUR) 1 Euro (EUR) = 48.203.198 Zimbabwe Dollar ZWD (Stand: 04.02.2009) Einen aktuellen Währungsrechner finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen→ Währungsrechner. Preiserstellung und Zahlungskonditionen cif, cfr Durban, fallweise auch East London, Port Elizabeth (alle Südafrika); Beira, Maputo (Mosambik), oder bei Luftfracht cfr Harare. Verzollungswert ist der cif-Wert der Ware. fob-Wert ist für die Importpapiere anzugeben, Transportkosten und Versicherung getrennt. Wenn möglich, unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv, Vorauszahlung oder je nach Kundenbonität „Kassa gegen Dokumente“. Fakturierung üblicherweise in USD oder GBP, CHF, auch in EUR. e-trade-center (www.e-trade-center.com) Das e-trade-center ist die zentrale Geschäftskontaktbörse für grenzüberschreitende Kooperationen, Waren, Dienstleistungen und Consulting. Direkt über das Internet können hier rund um den Globus Geschäftsangebote veröffentlicht und abgefragt werden, kostenlos und unkompliziert. Die Vorteile des e-trade-centers für Geschäftskontakte:

Inserieren auf einer weltweit beworbenen Plattform Direkter, unbürokratischer Kontakt zu neuen Geschäftspartnern Keine überflüssigen Mehrfachanschreiben Leichtes Auffinden Ihres Angebots durch einfache Suchkriterien Zeitgemäße Form des E-Business

Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder Handwerkskammer oder unter www.auwi-bayern.de → Ansprechpartner. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt.

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Empfohlene Vertriebswege Es empfiehlt sich die Bestellung eines lokalen Handelsvertreters, bzw. die Zusammenarbeit mit Importfirmen. Bei industriellen Großabnehmern ist auch der direkte Vertriebsweg möglich. Teilnahme an Ausschreibungen erfolgreicher über lokale Berater oder Vertreter Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können über die Handelskammer in Harare beschafft werden: http://www.zncc.co.zw Forderungseintreibung Rechtsanwälte können im Bedarfsfall von der Deutschen Botschaft in Harare (www.harare.diplo.de) genannt werden. INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDELSREGIME Muster und Geschenke Muster können problemlos importiert werden, müssen jedoch verzollt werden. Geschenke: Zoll zu entrichten ab einem Wert von USD 250,-. Begleitpapiere für den Warenversand, Vorschriften für den Postversand, Verpackungsvorschriften, Markierung, Ursprungsbezeichnung Fakturen 3-fach, eine Packliste, ein Satz Versanddokumente, alle in englischer Sprache. Ursprungszeugnisse sind nicht generell vorgeschrieben. Sie sind aber im Warenverkehr innerhalb der COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa) zur Erlangung der Zollermäßigung notwendig. Pakete bis zu einem Höchstgewicht von 20 kg zulässig. Begleitpapiere wie oben, zusätzlich eine ‘International Customs Declaration Form’. Ein Exemplar der Rechnung ist dem Paket beizufügen. Besteht eine Sendung aus mehreren Paketen, sind diese zu nummerieren. Die Rechnung ist dem Paket N°1 beizufügen. Auf den übrigen Paketen muss „Invoice in Parcel N°1“ vermerkt werden. Der lange Seeweg und die raue Behandlung der Packstücke, vor allem in den Häfen von Mosambik und die extremen klimatischen Bedingungen macht eine sehr stabile, wasserdichte und diebstahlsichere Verpackung nötig. Für Kolli ist die übliche Markierung ausreichend. Besondere Ursprungskennzeichnungsvorschriften bestehen aber nicht. Nur Waren, die hinsichtlich des Ursprungs einen irreführenden Eindruck erwecken könnten, müssen auch mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Bei der Verwendung von Holz als Verpackung sollte der ISPM15-Standard beachtet werden, der von vielen afrikanischen Ländern eingeführt wurde bzw. wird. Besondere Bestimmungen Behandlung nicht abgenommener Waren Sendungen sind innerhalb von 10 Tagen zu deklarieren, sonst wird diese auf Kosten und Gefahr des Importeurs in ein öffentliches Lagerhaus gebracht. Die Zollanmeldung kann innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden. Unterbleibt die Anmeldung innerhalb dieser Frist, so veranlasst die Zollbehörde die öffentliche Versteigerung der Ware. Aus dem Erlös werden alle Einfuhrabgaben und Unkosten gedeckt. Im Bonded Warehouse/ Zollfreilager bei Privatfirmen ist die Einlagerung unter Zollverschluss bis zu maximal fünf Jahren möglich. Allgemeiner Hinweis Es sollten unbedingt vor Verschiffung Instruktionen des Importeurs eingeholt werden!

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KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.

Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.

Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:

Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.

Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten

sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.

Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter: http://www.auwi-portal.de/awp/inhalte/export-geschaefte/Geschaeftsabwicklung/Zoelle%2c_Steuern_und_Kontrollen/Korruption_im_Auslandsgeschaeft.html RECHTSINFORMATIONEN Eigenständiges Rechtssystem, basierend auf der so genannten Roman-Dutch Rechtsnorm (ähnlich wie in Südafrika), aber auch britisches Recht (z.B. Wechsel- und Scheckrecht); relativ hohes Rechtspflegeniveau. Schiedsgerichtsbarkeit Simbabwe hat kein internationales Abkommen, das die Vollstreckung oder Anerkennung ausländischer Schiedsgerichtsurteile garantieren würde, ratifiziert. Vor Abschluss eines Vertrages empfiehlt sich daher die Kontaktnahme mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Johannesburg. Kurzübersicht zu den Bereichen Firmengründung durch Ausländer, Montagearbeiten, Investitionen Von Ausländern gegründete Firmen müssen als Mindesterfordernis zwei verantwortliche Direktoren und zwei Teilhaber aufweisen. Einer der Direktoren muss einen Wohnsitz in Simbabwe haben. Ein Mindestkapitalerfordernis ist nicht vorgeschrieben. Wenn die Mehrheitsanteile im Ausland liegen, muss die Zentralbank informiert werden. Solche Firmen können ohne Genehmigung der Zentralbank keine Kredite aufnehmen. Firmen, die eine Registrierung in Simbabwe als ausländische Niederlassung vornehmen wollen, benötigen eine spezielle Genehmigung.

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Rechtsanwälte • Kantor & Immerman (Vertrauensanwalt)

P.O.Box 19, HARARE Tel +263-4-793626/9, Fax +263-4-704436, E-Mail [email protected] • Wintertons Legal Practitioners

P.O.Box 452, HARARE Tel +263-4-250113, 250129, Fax +263-4-727353, E-Mail [email protected] • Stumbles & Rowe (Wirtschaftsanwalt, Patente, Marken)

P.O. Box 495, HARARE Tel +263-4-738903, Fax +263-4-738909, E-Mail [email protected]

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika in Johannesburg mit ihrem Service zur Verfügung. Vertretung der Europäischen Kommission Postadresse Telefon Telefax E-Mail Internet

PO Box MP 620 , Mount Pleasant, Harare Zimbabwe +263-4 338 158 +263-4 338 164 [email protected] http://ec.europa.eu

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Adresse Telefon Telefax E-Mail

P.O. Box A 1475 30 Ceres Road Avondale, Harare, Zimbabwe +263-4-308 655/6 +263-4-303 455 [email protected] http://www.harare.diplo.de

Südliches Afrika Initiative der deutschen Wirtschaft Postadresse Besucheradresse Telefon Telefax E-Mail Internet

c/o Daimler AG HPC 1124, 70546 Stuttgart Epplestraße 225, 70567 Stuttgart-Möhringen 0711-1793651 (Beauftragter Matthias Kleinert) 0711-1793816 [email protected] www.safri.de

Botschaft der Republik Simbabwe Adresse Telefon Telefax

Kommandantenstraße 80 10117 Berlin 030-20 622 63 030-20 550 62

Österreichische Botschaft in Simbabwe Postadresse Telefon Telefax E-Mail

13 Duthie Road Alexandra Park P.O.Box 4120 Harare, Zimbabwe +263-4-702921/2 +263-4-705877 [email protected]

Einreisebestimmungen Gültiger Reisepass und Visum; (Visum wird bei Einreise gegen Bezahlung von USD 30,- für einmalige bzw. USD 55,- für mehrmalige Einreise ausgestellt, Rückflugticket muss vorgezeigt werden, genügend Bargeld für Aufenthalt muss nachgewiesen werden.)

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Impfungen Impfungen gegen Cholera und Gelbfieber werden bei der Einreise aus betroffenen Gebieten verlangt; bei Geschäftsreisen nach Harare und Bulawayo ist kaum Malariaprophylaxe erforderlich; Vorbeugung ist jedoch unbedingt anzuraten, wenn Geschäftsreisen und Ausflüge in tiefer liegende Regionen eingeplant sind (unter 1400 Meter Seehöhe, z.B. Victoria Falls, Kariba). Bei Geschäftsreisen nach Harare und Bulawayo kaum Malariaprophylaxe erforderlich. Bitte verifizieren Sie die Notwendigkeit der hier angeführten Impfungen vor Ihrer Abreise bei Ihrem Reisebüro ! Zollvorschriften Persönliche Gegenstände für den Eigengebrauch sind zollfrei. Muster sind bei der Einreise zu deklarieren und können gegen Kautionshinterlegung zollfrei eingeführt werden. Reisende dürfen Geschenke frei einführen, Zoll wird ab Wertgrenze USD 250,- eingehoben. Devisenvorschriften, Währungen Ausländer müssen Hotelrechnungen, Safaris, Wochenendausflüge etc., in Devisen bezahlen. Devisen, die wieder ausgeführt werden, deklariert man am besten bei der Einreise. Ausfuhr von Lokalwährung nur bis zu einer gewissen Höhe gestattet. Empfohlene Reisewährungen: USD, GBP, Reiseschecks in USD oder ZAR, Kreditkarten Anreisemöglichkeiten Harare wird aus Europa von London direkt, sonst mit Zwischenlandung in Johannesburg, angeflogen. Harare bedienende internationale Fluggesellschaften: Air Zimbabwe, South African Airways, Zambia Airways, Kenya Airways, Ethiopian Airlines, British Airways, Air Malawi. Zeitverschiebung, Sommerzeit: MEZ + 1 Std. Feiertage 2009 01. Januar Neujahr 10. April Karfreitag 13. April Ostermontag 18. April Unabhängigkeitstag (1980) 01. Mai Tag der Arbeit 25. Mai Tag der afrikanischen Einheit 11. August Heldengedenktag 12. August Tag der Streitkräfte 12. Dezember Tag der nationalen Einheit (1979) 25./26. Dezember Weihnachten Arzt Dr. O’Connor and Dr. Mc Loughlin 13 Mold Crescent, Kensington, Harare, Tel +263-4-708309, Mobiltelefon +263-(0)91-213313, E-Mail [email protected] Dr. A.W. Browne 109, Chinamano Avenue, Harare, Tel +263-4-725539 Dr. E. Cohen 9th Avenue, Haylet House, Suite 402, Bulawayo, Tel +263-9-67648, E-Mail: [email protected]

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Notarztdienst Avenues Clinic (Privatklinik) Corner Baines Avenue/Mazowe Street, Harare Tel +263-4-251180 bis 99, 251140 bis 44 E-Mail [email protected] Trauma Centre (24 Hour Emergency Rooms) 17 Lanark Road, Belgravia, Harare Tel +263-4-700666 Parirenyatwa Hospital (öffentliches Krankenhaus) Mazowe Street, Harare Tel +263-4-701555 Bulawayo Central Hospital (Allgemeines Krankenhaus) St. Luke Avenue, Bulawayo Tel +263-9-72111, -61647, -64221, -69125 Notrufe: Notarzt: 994 Polizei: 995 (Notfall jeder Art 999) WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN UND INTERNETLINKS SIMBABWE IM INTERNET Auswärtiges Amt Deutschland- Länderinformation http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Simbabwe.html Wikipedia- Enzyklopädie, Länderinformation - http://de.wikipedia.org/wiki/Simbabwe CIA World Factbook – Simbabwe - https://www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/zi.html Webseite der Regierung - http://www.zim.gov.zw/ Reserve Bank of Zimbabwe (Zentralbank) - http://www.google.com/search?q=www.rbz.co.zw

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REISETIPPS Do’s und Don’ts Höflichkeit ist bei allen Bevölkerungsgruppen deutlich ausgeprägt. Anreden sind britisch-formell mit "Madam" und "Sir", unter Kollegen und Bekannten ist die Anrede mit dem Vornamen üblich. Visitenkarten sind weit verbreitet. Umgangsformen, wie z.B. das Vorstellen, sind stark britisch geprägt, d.h. sehr formell, jedoch mit spürbarer Herzlichkeit und Höflichkeit. Hauseinladungen und Restauranteinladungen sind unter Europäern gleichermaßen üblich. Afrikaner laden sich gegenseitig gerne nach Hause ein, Europäer werden von Afrikanern jedoch eher in Bars, Cafés, Hotels und Clubs getroffen.

In allen Situationen wird respektvolles Verhalten erwartet, vor allem gegenüber Afrikanern. Die korrekte Bezeichnung für diese Bevölkerungsgruppe ist „Africans“.

Rassistische Bemerkungen sind auf jeden Fall zu vermeiden; Politik ist im Moment ein ungeeignetes Gesprächsthema.

Bei längeren Taxifahrten sollte der Fahrpreis unbedingt im Vorhinein ausgehandelt werden. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht empfehlenswert.

Geschäftsreisen sollten nicht in die Zeit der Schulferien (Mitte April bis Mitte Mai, Mitte August bis Mitte September und Mitte Dezember bis Mitte Januar) gelegt werden.

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich nicht alleine auf die Straße begeben. Überlandreisen sind nachts sehr gefährlich.

ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Simbabwe sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.