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ERA ERA Entgeltrahmenabkommen

ERA Entgeltrahmenabkommen. (2) ERA Entgeltrahmenabkommen Themenübersicht Heutige Bezahlung Entgeltaufbau ERA Übergang zur ERA-Welt Keine Anrechnung bei

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ERAERA Entgeltrahmenabkommen

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Themenübersicht

► Heutige Bezahlung► Entgeltaufbau ERA► Übergang zur ERA-Welt► Keine Anrechnung bei tariflichen Entgelterhöhungen► Unterschreiter / Überschreiter► „Entwickler“► Grundentgeltfindung► Stufenwertzahlverfahren► Bewertungsmerkmale► Niveaubeschreibungen► Wertigkeitsprägende Aufgaben► Paritätische Kommission (PaKo)► Ansprechpartner

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ERA Entgeltrahmenabkommen

LohngruppeLohngruppeA/07A/07

LeistungszulageØ 16%

LohngruppeLohngruppeA/07A/07

Leistungszulage(Prämie)Ø 30%

Gehalts-Gehalts-gruppegruppe

K2/4K2/4

LeistungszulageØ 10%

Gehalts-Gehalts-gruppegruppe

T2/4T2/4

LeistungszulageØ 10%

Gehalts-Gehalts-gruppegruppe

Meister M1Meister M1

LeistungszulageØ 10%

Zeitlohn Prämienlohn

Gewerblich Beschäftigtekaufmännische

Angestelltetechnische Angestellte Meister

eventuell freiwillige übertarifliche Zulagen

Grenze TarifentgeltT7T7

ATAT

Heutiger Entgeltaufbau

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Grundentgelt

inklusivemittlerer Belastung

evtl. Belastungszulage

Leistungsentgelt

Entgeltbestandteile

Mitarbeiterführung

Kommunikation

Handlungsspielraum

Denken

Wissen und Können

Lärm

Zielvereinbarung

Beurteilen

Kennzahlenvergleich

Bewertungsmerkmalebzw. Leistungsermittlungskriterien

Durchschnittlich

13,5%vom Grundentgelt

0% bis 10%vom Eckentgelt (EG 7)

Der Entgeltaufbau nach ERA

ZusätzlicherSockelbetrag möglich;

gilt nur für EG 1-4und Kennzahlenvergleich

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ERA Entgeltrahmenabkommen

ETV ERA

3.4.2.1 Die Umrechnungsfaktoren beruhen auf den bei den Verhandlungen vorgestellten Berechnungen, die als Anlage beigefügt sind.

a) Für Angestellte beträgt der Faktor 1,377,

b) für Beschäftigte im Zeitlohn beträgt der Faktor 0,846 und

c) für Beschäftigte im Leistungslohn beträgt der Faktor 0,522.

Text 4

ETV ERA: § 3.4.2.1

BT 1 BT 2Anhang 1,

§ 3 (1)Anhang 1,

§ 3 (2)

Text 1Text 2

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ERA Entgeltrahmenabkommen

ETV ERA

3.4.2.2 Umrechnung der individuellen Leistungsentgelt-Relation

[individuelles Leistungsentgelt ERA in Prozent]= [individuelles bisheriges Leistungsentgelt in Prozent] x [Faktor aus § 3.4.2.1]

Text 4

ETV ERA: § 3.4.2.2

BT 1 BT 2Anhang 1,

§ 3 (1)Anhang 1,

§ 3 (2)

Text 1Text 2

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(7)

ERA Entgeltrahmenabkommen

Umrechnung der Leistungsentgeltrelation

GehaltsgruppeGehaltsgruppeK3/4K3/4

2.810,70€

Leistungszulage 11%

309,18€

Faktor

1,377

EntgeltgruppeEntgeltgruppeEG8EG8

2.654,50€

Leistungsentgelt 15,15%

402,16€

Entgelt alt:

3.119,88€Entgelt neu:

3.056,66€

für Angestellte

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Umrechnung der Leistungsentgeltrelation

für Beschäftigte im Zeitlohn

LohngruppeLohngruppeA/08A/08

2.326,93€

Leistungszulage 15%

349,04€

Faktor

0,846

EntgeltgruppeEntgeltgruppeEG7EG7

2.490,00€

Leistungsentgelt 12,69%

315,98€

Entgelt alt:

2.675,97€

Entgelt neu:

2.805,98€

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Umrechnung der Leistungsentgeltrelation

für Beschäftigte im Leistungslohn

LohngruppeLohngruppeA/08A/08

2.326,93€

Leistungszulage 32%

744,62€

Faktor

0,522

EntgeltgruppeEntgeltgruppeEG7EG7

2.490,00€

Leistungsentgelt 16,70%

415,83€

Entgelt alt:

3.071,55€Entgelt neu:

2.905,83€

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ERA Entgeltrahmenabkommen

ETV ERA

4.2 Für die Beschäftigten wird zum 1. Juli 20091 die Differenz der Entgeltbestandteile auf Basis des ERA-TV und der Entgeltbestandteile auf Basis der bisherigen Tarifverträge gebildet.

1 Die Betriebsparteien können für Beschäftigte im Leistungslohn eine Durchschnittsbetrachtung über drei Monate vereinbaren.

Diese Differenz wird wie folgt berechnet:

[bisheriges Grundentgelt] + [bisheriger Leistungslohn] bzw. [bisherige Leistungszulage]

abzüglich

[neues Grundentgelt] + [neues Leistungsentgelt]+ [Belastungszulage] + [Sockelbetrag]

Beschäftigte, bei denen die Differenz negativ ist, sind Unterschreiter im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen. Beschäftigte, bei denen die Differenz positiv ist, sind Überschreiter.

ETV ERA: § 4.2

BT 1 BT 2 § 4.2 § 4.3

Text 1Text 2

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Grundlohn/Grundgehalt

Unterschreiter – Überschreiter nach § 4.2 ETV ERA

Grundlohn/Grundgehalt

Leistungszulage/Leistungsentgelt

+

Grundentgeltinklusivemittlerer

Belastung

evtl.Belastungszulage

evtl.Sockelbetrag

Leistungsentgelt

ERA-Niveau

alt:Lohn/Gehalt LGRTV I

neu:Entgelt ERA-TV

Unterschreiter Überschreiter

Leistungszulage/Leistungsentgelt

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ERA Entgeltrahmenabkommen

EG7EG7

2.490,00€

LE 12,69%

315,98€

Entgelt alt:

2.725,97€

Faktor

0,846

LGR 8LGR 8

2.326,93€

LZ 15%

349,04€

Entgelt neu:

2.805,98€

Freiwillige Zulage

50,00€

Unterschreiter nach § 4.3.3 ETV ERA

* § 4.3.4

80,01€*

ERA-Niveau

(12)

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ERA Entgeltrahmenabkommen

ETV ERA

4.3.4 Verbleibende Differenzen werden zum Stichtag 01. Juli 2009 um bis zu 100 € reduziert.

4.3.5 Eine weiterhin verbleibende Differenz wird als negativer ERA-Ausgleichsbetrag in der monatlichen Abrechnung berücksichtigt. Er nimmt an Tariferhöhungen teil.

4.3.6 Jeweils zum 1. Juli 2010, 2011, 2012 und 2013 wird der verbleibende negative ERA-Ausgleichsbetrag nach § 4.3.4 um 25 %, aber mindestens um 50€ reduziert. Die Reduzierung erfolgt solange bis der negative ERA-Ausgleichsbetrag bei 0€ ist.

Text 1

ETV ERA: §§ 4.3.4 bis 4.3.6

BT 1 § 4.3.4 § 4.3.5 § 4.3.6

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ERA Entgeltrahmenabkommen

im 2. Jahr: 01.07.10im 3. Jahr: 01.07.11im 4. Jahr: 01.07.12im 5. Jahr: 01.07.13

negativer ERA-Ausgleichsbetrag:

Negativer ERA-Ausgleichsbetrag (nach §§ 4.3.3 und 4.3.6)Negativer ERA-Ausgleichsbetrag (nach §§ 4.3.3 und 4.3.6)

0,00€100,00€150,00€insgesamt: 200,00€250,00€300,00€

300,00€200,00€150,00€100,00€50,00€0,00€

im 1. Jahr: 01.07.09

plus angefallene Tariferhöhungenauf ERA-Ausgleichsbetrag

verbleiben

25% = 50,00€ (§ 4.3.6)

25% = 50,00€ (§ 4.3.6)

01.07.2009 1. Auszahlung: 100,-€

01.07.2010 2. Auszahlung: 50,-€

01.07.2011 3. Auszahlung: 50,-€

01.07.2012 4. Auszahlung: 50,-€

01.07.2013 5. Auszahlung: 50,-€+ Tariferhöhungen

Einführungszeitpunkt: 01.07.09

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ERA Entgeltrahmenabkommen

ETV ERA

4.4 Überschreiter (altes Entgelt ist höher als ERA-Entgelt)

4.4.1 Überschreiter erhalten einen ERA-Ausgleichsbetrag in Höhe der Differenz gemäß § 4.2.

Der ERA-Ausgleichsbetrag wird nicht bei tariflichen Entgelterhöhungen angerechnet.

Text 2Text 4

ETV ERA: § 4.4 (bis § 4.4.1)

BT 1 BT 2 § 4.4Anhang 1,

§ 3 (2)

Text 1

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ERA Entgeltrahmenabkommen

EntgeltgruppeEntgeltgruppeEG11EG11

3.225,00€

LE 12,39%

399,58€

Überschreiter nach § 4.4.1 ETV ERA

Entgelt alt:

4.009,87€ Entgelt neu:

3.624,58€

Faktor

1,377

GehaltsgruppeGehaltsgruppeK5/4K5/4

3.678,78€

LZ 9%

331,09€ERA-Ausgleichsbetrag

385,29€ (9,6%)ERA-Niveau

Entgelt neu:

4.009,87€

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ERA Entgeltrahmenabkommen

ETV ERA

4.4.3 Der ERA-Ausgleichsbetrag bis zu 7,5% des bisherigen Entgeltes, wird in eine statische ERA-Zulage umgewandelt. Die statische ERA-Zulage nimmt nicht an Tariferhöhungen teil.

ETV ERA: §§ 4.4.2 bis 4.4.3

BT 1 BT 2 § 4.4.2 § 4.4.3

Text 1Text 24.4.2 Sofern der ERA-Ausgleichsbetrag 7,5% des bisherigen Entgeltes übersteigt, wird der

darüber hinausgehende Betrag als dynamische ERA-Zulage zum regelmäßigen Monatsentgelt gezahlt. Die dynamische ERA-Zulage nimmt an Tariferhöhungen teil.

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ERA Entgeltrahmenabkommen

4.0

09

.87

388

2,5

0€

4.0

09

,87

ER

A-A

usg

leic

hsb

etr

ag

390

,44€

ER

A-A

usg

leic

hsb

etr

ag

387

,83€

EG11EG11

3.421,40€

EG11EG11

3.321,75€

EG11EG11

3.225,00€

ER

A-A

usg

leic

hsb

etr

ag

385

,29€

(9,6

%)

LE 12,39%

399,58€LE 12,39%

411,56€LE 12,39%

423,91€

Nach einem Jahr

tarifliche Entgelterhöhung: 3%wird komplett angerechnet

Nach zwei Jahrentarifliche Entgelterhöhung: 3%wird bis auf 1% angerechnet

ERA-Ausgleichsbetrag (9,6%)

385,29€276,56€

201,89€

(18)

Überschreiter mit tariflicher Entgelterhöhung nach §§ 4.4.5 und 4.4.6 ERA TV Flächentarifvertrag

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ERA Entgeltrahmenabkommen

4.1

21

,14

4.2

35

,75

4.0

09

,87

ER

A-A

usg

leic

hsb

etr

ag

390

,44€

ER

A-A

usg

leic

hsb

etr

ag

387

,83€

EG11EG11

3.421,40€

EG11EG11

3.321,75€

EG11EG11

3.225,00€

ER

A-A

usg

leic

hsb

etr

ag

385

,29€

(9,6

%)

LE 12,39%

399,58€

Dynamische ERA-Zulage (2,1%)

84,55€

Überschreiter mit tariflicher Entgelterhöhung nach §§ 4.4.2 und 4.4.3 ERA TV

LE 12,39%

411,56€

Dynamische ERA-Zulage

87,09€

LE 12,39%

423,91€

Dynamische ERA-Zulage

89,70€

Nach einem Jahr

tarifliche Entgelterhöhung: 3%Nach zwei Jahren

tarifliche Entgelterhöhung: 3%

Statische ERA-Zulage (7,5%)

300,74€

Statische ERA-Zulage

300,74€

Statische ERA-Zulage

300,74€

(19)

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ERA Entgeltrahmenabkommen

ETV ERA

4.4.4 Der ERA-Ausgleichsbetrag gemäß § 4.4.1 wird angerechnet- bei individueller Erhöhung des Grundentgeltes zuzüglich daraus resultierender

Veränderung des Leistungsentgeltes,- bei Erhöhung der Belastungszulage.

4.5 Die Regelung bei den Überschreitern gilt auch für die Beschäftigten in der Verdienstsicherung.

ETV ERA: §§ 4.4.4 bis 4.5

BT 1 BT 2 § 4.4.4 § 4.5

Text 1Text 2

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Zuordnung der Mitarbeiter zum ERA-TV

► Kosten 1,7%Grundlage: 736 MA fallen unter ERA;

608 MA sind Beispielen zugeordnet;das entspricht einer Quote von 83%;

► Die 608 zugeordneten Mitarbeiter verteilen sich auf:491 Mitarbeiter, die ihre berufliche Entwicklung auf der angestammten Stelle abgeschlossen haben und117 Mitarbeiter, die eine berufliche Entwicklung auf der angestammten Stelle vor sich haben.

► Von den 608 zugeordneten Mitarbeitern sind 50% Unterschreiter und 50% Überschreiter.

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Grundsätze der Entgeltfindung

► durchgängige, anforderungsbezogene Grundentgeltfindung für alle Mitarbeiter

► Berücksichtigung „modernerer“ Anforderungsmerkmale führt zu veränderten Werterelationen von Tätigkeiten.

► Gegenstand der Bewertung ist die im Rahmen der vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsorganisation ausgeführte Arbeitsaufgabe.

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Wertigkeitsprägende Aufgaben

Wertigkeitsprägende Aufgaben Wertigkeitsprägend sind diejenigen Teilaufgaben, die eine Arbeitsaufgabe im Wesentlichen

ausmachen und damit den eigentlichen „Wert“ der Arbeitsaufgabe bestimmen. Es wird nicht jeder Handgriff in die Beschreibung der Arbeitsaufgabe einbezogen. Vielmehr wird auf die wesentlichen, wertigkeitsprägenden Aufgabenbestandteile verdichtet.

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Werkzeuge der Arbeitsbewertung

StufenwertzahlverfahrenStufenwertzahlverfahren

Tariflicher Beispielkatalog(122 Beispiele)

Tariflicher Beispielkatalog(122 Beispiele)

Betriebliche ErgänzungsbeispieleBetriebliche Ergänzungsbeispiele

Direkte AnwendungDirekte Anwendung

Indirekte Anwendungdurch Vergleichsbewertung

Indirekte Anwendungdurch Vergleichsbewertung

Indirekte Anwendungdurch Vergleichsbewertung

Indirekte Anwendungdurch Vergleichsbewertung

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Tarifliche Niveaubeispiele

Finanz- und Rechnungswesen 01

FinanzbuchhaltungRechnungsverwaltungBetriebliches RechungswesenRevision

Materialwesen 02

EinkaufLogistik - SteuerungLager

Personalwesen 03

BetreuungAusbildungVerwaltungAbrechnung

Informationsverarbeitung 04

Informationsverarbeitung systemorientiert anwendungsorientiert

05 Dienstleistungen

Verwaltung/SekretariatFertigungsnahe Dienste / Betriebsmittel

InstandhaltungPlanung/Qualität

06 Forschung und Entwicklung

ForschungProduktentwicklung

KonstruktionVersuch

07 Vertrieb

ProjektmanagementVerkaufsabwicklung

KundendienstVersandwesen

Außerbetriebliche Dienste

08 Produktion

BearbeitungMontage

FertigungsunterstützungGießen/Oberflächenbehandlung/Verbinden

9

8

5

6

23

16

19

36

= 122

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Stufenwertzahlverfahren

Arbeitsaufgabe(wertprägende Teilaufgaben)

Arbeitsaufgabe(wertprägende Teilaufgaben)

Bewertungs-merkmale

Bewertungs-merkmale

Zuordnung zuMerkmalstufe

Zuordnung zuMerkmalstufe

Wissen und KönnenWissen und Können

DenkenDenken

HandlungsspielraumHandlungsspielraum

KommunikationKommunikation

MitarbeiterführungMitarbeiterführung

von

von

von

von

von

ergibt

ergibt

ergibt

ergibt

ergibt

PunktePunkte

PunktePunkte

PunktePunkte

PunktePunkte

PunktePunkte

= GesamtpunktzahlGesamtpunktzahl

EntgeltgruppeEntgeltgruppe

wird betrachtet im Licht von

mit begründeter

GrundentgeltGrundentgelt

ist zugeordnet

ergibt

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(27)

ERA Entgeltrahmenabkommen

Punktebündelung je Entgeltgruppe

Stand 01.01.2009

Grundentgelt:

Entgeltgruppe 1 Punktwert 61.843,00 €

Entgeltgruppe 2 Punktwert 7-81.892,50 €

Entgeltgruppe 3 Punktwert 9-111.992,00 €

Entgeltgruppe 4 Punktwert 12-142.092,00 €

Entgeltgruppe 5 Punktwert 15-182.216,50 €

Entgeltgruppe 6 Punktwert 19-222.341,00 €

Entgeltgruppe 7 Punktwert 23-262.490,00 €

Entgeltgruppe 8 Punktwert 27-302.664,50 €

Entgeltgruppe 9 Punktwert 31-342.839,00 €

Entgeltgruppe 10 Punktwert 35-383.026,00 €

Entgeltgruppe 11 Punktwert 39-423.225,00 €

Entgeltgruppe 12 Punktwert 43-463.449,00 €

Entgeltgruppe 13 Punktwert 47-503.673,00 €

Entgeltgruppe 14 Punktwert 51-543.897,50 €

Entgeltgruppe 15 Punktwert 55-584.121,50 €

Entgeltgruppe 16 Punktwert 59-634.395,00 €

Entgeltgruppe 17 Punktwert 64-964.644,50 €

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Stufen und Wertzahlen zum Merkmal Wissen und Können

HochschuleUniversität

HochschuleFachhochschule

Berufsausbildung+ Fachausb. 2 Jahre

Berufsausbildung+ Fachausb. 1 Jahr

Berufsausbildung3 - 3,5 Jahre

Berufsausbildung2 Jahre

systemat. Anlernenmehr als ½ Jahr

systemat. Anlernenbis zu ½ Jahr

Anlernenmehrere Wochen

Anlernenlänger

Anlernenkurz

B6

0 10 20 30 40

B5

B4

B3

B2

B1

A5

A4

A3

A2

A1

E 5: über 5 J.

E 4: bis 5 J.

E 3: bis 3 J.

E 2: bis 2 J.

E 1: bis 1 J.

E: Erfahrung

B: Berufsausbildung

A: Anlernen

Gesamtwertzahl

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Bezahlung auf Basis des Anforderungsbezugs

Anforderungsbezug bedeutet:

► keine Bezahlung nach Beschäftigungsjahren► keine Bezahlung nach bereitgehaltener Qualifikation► keine Bezahlung nach Personalentwicklungspotentialen

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Anforderungsmerkmale – Ausbildung: Bezugspunkt der Bewertung

Bei den Stufen B1 und B2 wird eine auf einen Hauptschulabschluss aufbauende Berufsausbildung vorausgesetzt. Andere Ausbildungen mit erhöhten Zugangsvoraussetzungen werden entsprechend ihrer Wertigkeit zugeordnet.

Bewertet wird der jeweils aktuelle Inhalt beruflicher oder akademischer sowie betrieblicher Ausbildung, der notwendig ist, um die Arbeitsaufgabe zu erfüllen.

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Stufendefinitionen und Gewichtung – erforderlicher Ausbildungsgang

Stufe Beschreibung Pkte.

B1Abgeschlossene, in der Regel zweijährige Berufsausbildung im Sinne des BBiG.

10

B2Abgeschlossene, in der Regel drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung im Sinne des BBiG.

13

B3Abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des BBiG und eine darauf aufbauende, in der Regel einjährige Vollzeitausbildung (z.B. Meister-Ausbildung IHK).

16

B4Abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des BBiG und eine darauf aufbauende, in der Regel zweijährige Vollzeitausbildung (z.B. staatlich geprüfter Techniker).

19

B5 Abgeschlossene Fachhochschulausbildung. 24

B6 Abgeschlossenes Universitätsstudium. 29

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Beschreibung der Arbeitsaufgabe

► In Niveaubeschreibungen werden nur wertigkeitsprägende (entsprechend Stufenwertzahlverfahren) und das Aufgabenbild bestimmende Teilaufgaben aufgenommen.

► Aufgabenfamilien fassen aufsteigend sortierte Niveaubeschreibungen von strukturverwandten Arbeitsaufgaben zusammen.

► Erweiterung und Anpassung von Ausbildungsinhalten steigern nicht das Bewertungsniveau der betrieblichen Arbeitsaufgabenbeschreibungen

► Anpassungsqualifikation, die zur Ausführung von bestehenden Aufgaben erforderlich ist, steigert nicht das Bewertungsniveau

► Die Tarifvertragsparteien passen regelmäßig die Niveaubeschreibungen den sich ändernden Grundlagen an.

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ERA Entgeltrahmenabkommen

2. DenkenDie Ursachenanalyse der Ablaufstörung bzw. die Analyse der Fehlerschwerpunkte sowie die Anregungen zur Prozessoptimierung und Durchführung von Neuanläufen erfordern die Auswahl zutreffender Lösungswege aus bekannten Lösungsmustern.

D3 5D 4. KommunikationDie Abhilfemaßnahmen zur Behebung von Fehlerschwerpunkten sowie die Veran-lassung der Störungsbehebung erfordert Abstimmung in routinemäßigen Einzel-fragen.

K2 3K 5. MitarbeiterführungDie fachliche Führung der Mitarbeiter erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen.

F1 2F 1. Wissen und Können1.2.1 AusbildungDas Einrichten von Bearbeitungsmaschinen sowie der Eingriff in die Programmab-läufe erfordern eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung (z. B. als Industriemechaniker oder artverwandte Berufe).

B2 13B 1. Wissen und Können1.2 ErfahrungDas Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe, das Rückverfolgen von Ursachen für fehlerhafte Teile und Betreuung von Mitarbeitern mit geringer Qualifikation erfordern eine Erfahrung von 1 bis 2 Jahren.

E2 3E 3. Handlungsspielraum/VerantwortungDas Optimieren der Bearbeitungsabläufe sowie das Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe und bei Neuanläufen setzen Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben voraus.

H3 5H

Merkmal Punkte

1. Wissen und Können1.1 Anlernen -A

1. Wissen und Können1.2.1 Ausbildung 13B

1. Wissen und Können1.2.2 Erfahrung 3E

3. Handlungsspielraum/Verantwortung 5H

2. Denken 5D

4. Kommunikation 3K

5. Mitarbeiterführung 2F

Summe 31

1. Wissen und Können1.1 Anlernen - -A

WerkzeugbauMaschinenbediener/in

Betriebs-InstandhaltungFacharbeiter/in 4 MechanikFacharbeiter/in

QualitätsserviceAbteilungsleiter/in

Teamleiter/inArbeitsvorbereitungBewertungsbegründung Stufe Punkte

Beispiel Facharbeiter/in 4 Mechanik

SchnittstellenKontakte/Kooperationen

Erstellen von Programmen für eine Technologie (Fräsen, NC-Stanzen, Abkanten usw.)

Bearbeitungsablauf festlegen und in einer einfachen Programmiersprache formulieren. Bearbeitungsdaten eingeben, Datenträger erstellen, ggf. Fertigungsablauf am Bildschirm simulieren, ggf. Fehler korrigieren.

Vorbereiten und Rüsten von Maschinen

Maschinen (z. B. konventionell oder CNC-gesteuerte spanlose- oder Zerspanungsmaschinen) nach Plan / Bedarf rüsten und Messeinrichtungen einstellen. Werkzeugwechsel durchführen.Material bereitstellen, Werkzeuge vorbereiten. Schnittwerte und Werkzeuge nach Tabellen, bzw. Einstellplan einstellen. Bearbeitungsabläufe (z. B. durch Veränderung der Werkzeugfolgen, der Programmschritte, der Werkstückspannungen) optimieren.Probeteil fertigen, vermessen und ggf. Einstellwerte anpassen.

Bearbeiten und Prüfen von Werkstücken

Werkstücke einlegen, spannen und ausrichten. Maschinenablauf überwachen. Einstelldaten, Einspannungen usw. korrigieren. Teile auf Maßhaltigkeit, Beschaffenheit und Vollständigkeit prüfen. Nacharbeit und Ausschuss bei Fehlermeldung dokumentieren. QSB erstellen und bearbeiten. Fehlerschwerpunkte analysieren, Abhilfemaßnahmen abstimmen und Entwicklung verfolgen.

Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe

Auftragsreihenfolge bei der Maschinenbelegung im Rahmen des vorgegebenen Produktionsprogramms festlegen, dabei ggf. auch Sondersituationen berücksichtigen (z. B. kundenspezifische Teile, Erstanläufe). Produktivitäts-, Kapazitätskennzahlen berücksichtigen, ggf.aufbereiten und präsentieren. Einhaltung vorgegebener Werte sicherstellen. Arbeitsmittel disponieren und bereitstellen. Betriebsversuche durchführen. Ursachen für fehlerhafte Teile rückverfolgen und Fehler abstellen.

Sichern der Qualität Fertigungsqualität überwachen, Prüfaufgaben durchführen bzw. durchführen lassen, Selbstprüfung organisieren. Nacharbeit und Ausschuss analysieren.

Beseitigen von Störungen Bei Ablaufstörungen Ursachen analysieren, Störung beheben (z. B. Betriebsmittel austauschen und einstellen) bzw. Behebung veranlassen. Störungsbeschreibungen an Instandhaltung/Werkzeugbau weitergeben. Maßnahmen zur Prozessoptimierung anregen.

Durchführen von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Wartungsintervalle überwachen, vorgegebene Instandsetzungsumfänge ausführen. Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten nach Bedarf durchführen. Wartungszeiten erfassen und Ausweichmaßnahmen durchführen.

Führen von Mitarbeitern Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis überprüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.

Beschreibung der Arbeitsaufgabe

(1) (2)

Bewertungsbegründung

A B E D

H K F

Addition der Punkte

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Paritätische Kommission

Der Paritätischen Kommission obliegt

► die Einstufung bestehender, aber nicht bewerteter Arbeitsaufgaben,

► die Einstufung neu entstehender oder veränderter Arbeitsaufgaben,

► die Einstufung von betrieblichen Ergänzungsbeispielen.

Der Paritätischen Kommission obliegt

► die Einstufung bestehender, aber nicht bewerteter Arbeitsaufgaben,

► die Einstufung neu entstehender oder veränderter Arbeitsaufgaben,

► die Einstufung von betrieblichen Ergänzungsbeispielen.

Der Paritätischen Kommission obliegt

► die Bearbeitung von Reklamationen,► die Überprüfung bestehender

Einstufungen von Fall zu Fall.

Der Paritätischen Kommission obliegt

► die Bearbeitung von Reklamationen,► die Überprüfung bestehender

Einstufungen von Fall zu Fall.

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Reklamation der Zuordnung durch Beschäftigte oder Betriebsrat

Beschäftigte

Betriebsrat

Arbeitgeber(1 Stufe Vorgesetzter)

ParitätischeKommission

Zuordnung der Aufgabe zum Mitarbeiter

Falls keine Übereinstimmung,geht der Fall an

reklamiert (schriftl

ich)

reklamieren (schriftlich)

bewertetneu

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ERA Entgeltrahmenabkommen

Vorgehensweise / Zeitplan

► Übergabe und Durchsprache der 99 Aufgabenbeschreibungen mit den Vorgesetzten► Aufgabenbeschreibungen für noch nicht bewertete Aufgaben abändern bzw. neu erstellen► Zuordnung der Mitarbeiter zu den Niveaubeispielen► Übergabe der ersten Niveaubeschreibungen an PaKo KW18 / 2008► Erste Sitzung PaKo in KW 20 / 2008 (konstituierende Sitzung)► Seit KW 27 / 2008 eine PaKo-Sitzung pro Woche► Parallel zu den PaKo-Sitzungen Ermittlung der Belastungen (z.B. 230 Lärmmessungen)► Gespräche Vorgesetzte / Mitarbeiter über Zuordnung der Mitarbeiter zu den ERA-Beispielen

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Ihre Ansprechpartner

Projektgruppe:

Klaus Morlock und Reinhard Rössler

Paritätische Kommission:

Walter Kritikos, Dieter Wufka, Thomas Ottmüller

Caroline Loesgen-Decker, Rainer Hess, Winfried Kern