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ERAERA Entgeltrahmenabkommen
(2)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Themenübersicht
► Heutige Bezahlung► Entgeltaufbau ERA► Übergang zur ERA-Welt► Keine Anrechnung bei tariflichen Entgelterhöhungen► Unterschreiter / Überschreiter► „Entwickler“► Grundentgeltfindung► Stufenwertzahlverfahren► Bewertungsmerkmale► Niveaubeschreibungen► Wertigkeitsprägende Aufgaben► Paritätische Kommission (PaKo)► Ansprechpartner
(3)
ERA Entgeltrahmenabkommen
LohngruppeLohngruppeA/07A/07
LeistungszulageØ 16%
LohngruppeLohngruppeA/07A/07
Leistungszulage(Prämie)Ø 30%
Gehalts-Gehalts-gruppegruppe
K2/4K2/4
LeistungszulageØ 10%
Gehalts-Gehalts-gruppegruppe
T2/4T2/4
LeistungszulageØ 10%
Gehalts-Gehalts-gruppegruppe
Meister M1Meister M1
LeistungszulageØ 10%
Zeitlohn Prämienlohn
Gewerblich Beschäftigtekaufmännische
Angestelltetechnische Angestellte Meister
eventuell freiwillige übertarifliche Zulagen
Grenze TarifentgeltT7T7
ATAT
Heutiger Entgeltaufbau
(4)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Grundentgelt
inklusivemittlerer Belastung
evtl. Belastungszulage
Leistungsentgelt
Entgeltbestandteile
Mitarbeiterführung
Kommunikation
Handlungsspielraum
Denken
Wissen und Können
Lärm
Zielvereinbarung
Beurteilen
Kennzahlenvergleich
Bewertungsmerkmalebzw. Leistungsermittlungskriterien
Durchschnittlich
13,5%vom Grundentgelt
0% bis 10%vom Eckentgelt (EG 7)
Der Entgeltaufbau nach ERA
ZusätzlicherSockelbetrag möglich;
gilt nur für EG 1-4und Kennzahlenvergleich
(5)
ERA Entgeltrahmenabkommen
ETV ERA
3.4.2.1 Die Umrechnungsfaktoren beruhen auf den bei den Verhandlungen vorgestellten Berechnungen, die als Anlage beigefügt sind.
a) Für Angestellte beträgt der Faktor 1,377,
b) für Beschäftigte im Zeitlohn beträgt der Faktor 0,846 und
c) für Beschäftigte im Leistungslohn beträgt der Faktor 0,522.
Text 4
ETV ERA: § 3.4.2.1
BT 1 BT 2Anhang 1,
§ 3 (1)Anhang 1,
§ 3 (2)
Text 1Text 2
(6)
ERA Entgeltrahmenabkommen
ETV ERA
3.4.2.2 Umrechnung der individuellen Leistungsentgelt-Relation
[individuelles Leistungsentgelt ERA in Prozent]= [individuelles bisheriges Leistungsentgelt in Prozent] x [Faktor aus § 3.4.2.1]
Text 4
ETV ERA: § 3.4.2.2
BT 1 BT 2Anhang 1,
§ 3 (1)Anhang 1,
§ 3 (2)
Text 1Text 2
(7)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Umrechnung der Leistungsentgeltrelation
GehaltsgruppeGehaltsgruppeK3/4K3/4
2.810,70€
Leistungszulage 11%
309,18€
Faktor
1,377
EntgeltgruppeEntgeltgruppeEG8EG8
2.654,50€
Leistungsentgelt 15,15%
402,16€
Entgelt alt:
3.119,88€Entgelt neu:
3.056,66€
für Angestellte
(8)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Umrechnung der Leistungsentgeltrelation
für Beschäftigte im Zeitlohn
LohngruppeLohngruppeA/08A/08
2.326,93€
Leistungszulage 15%
349,04€
Faktor
0,846
EntgeltgruppeEntgeltgruppeEG7EG7
2.490,00€
Leistungsentgelt 12,69%
315,98€
Entgelt alt:
2.675,97€
Entgelt neu:
2.805,98€
(9)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Umrechnung der Leistungsentgeltrelation
für Beschäftigte im Leistungslohn
LohngruppeLohngruppeA/08A/08
2.326,93€
Leistungszulage 32%
744,62€
Faktor
0,522
EntgeltgruppeEntgeltgruppeEG7EG7
2.490,00€
Leistungsentgelt 16,70%
415,83€
Entgelt alt:
3.071,55€Entgelt neu:
2.905,83€
(10)
ERA Entgeltrahmenabkommen
ETV ERA
4.2 Für die Beschäftigten wird zum 1. Juli 20091 die Differenz der Entgeltbestandteile auf Basis des ERA-TV und der Entgeltbestandteile auf Basis der bisherigen Tarifverträge gebildet.
1 Die Betriebsparteien können für Beschäftigte im Leistungslohn eine Durchschnittsbetrachtung über drei Monate vereinbaren.
Diese Differenz wird wie folgt berechnet:
[bisheriges Grundentgelt] + [bisheriger Leistungslohn] bzw. [bisherige Leistungszulage]
abzüglich
[neues Grundentgelt] + [neues Leistungsentgelt]+ [Belastungszulage] + [Sockelbetrag]
Beschäftigte, bei denen die Differenz negativ ist, sind Unterschreiter im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen. Beschäftigte, bei denen die Differenz positiv ist, sind Überschreiter.
ETV ERA: § 4.2
BT 1 BT 2 § 4.2 § 4.3
Text 1Text 2
(11)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Grundlohn/Grundgehalt
Unterschreiter – Überschreiter nach § 4.2 ETV ERA
Grundlohn/Grundgehalt
Leistungszulage/Leistungsentgelt
+
–
Grundentgeltinklusivemittlerer
Belastung
evtl.Belastungszulage
evtl.Sockelbetrag
Leistungsentgelt
ERA-Niveau
alt:Lohn/Gehalt LGRTV I
neu:Entgelt ERA-TV
Unterschreiter Überschreiter
Leistungszulage/Leistungsentgelt
(12)
ERA Entgeltrahmenabkommen
EG7EG7
2.490,00€
LE 12,69%
315,98€
Entgelt alt:
2.725,97€
Faktor
0,846
LGR 8LGR 8
2.326,93€
LZ 15%
349,04€
Entgelt neu:
2.805,98€
Freiwillige Zulage
50,00€
Unterschreiter nach § 4.3.3 ETV ERA
* § 4.3.4
80,01€*
ERA-Niveau
(12)
(13)
ERA Entgeltrahmenabkommen
ETV ERA
4.3.4 Verbleibende Differenzen werden zum Stichtag 01. Juli 2009 um bis zu 100 € reduziert.
4.3.5 Eine weiterhin verbleibende Differenz wird als negativer ERA-Ausgleichsbetrag in der monatlichen Abrechnung berücksichtigt. Er nimmt an Tariferhöhungen teil.
4.3.6 Jeweils zum 1. Juli 2010, 2011, 2012 und 2013 wird der verbleibende negative ERA-Ausgleichsbetrag nach § 4.3.4 um 25 %, aber mindestens um 50€ reduziert. Die Reduzierung erfolgt solange bis der negative ERA-Ausgleichsbetrag bei 0€ ist.
Text 1
ETV ERA: §§ 4.3.4 bis 4.3.6
BT 1 § 4.3.4 § 4.3.5 § 4.3.6
(14)
ERA Entgeltrahmenabkommen
im 2. Jahr: 01.07.10im 3. Jahr: 01.07.11im 4. Jahr: 01.07.12im 5. Jahr: 01.07.13
negativer ERA-Ausgleichsbetrag:
Negativer ERA-Ausgleichsbetrag (nach §§ 4.3.3 und 4.3.6)Negativer ERA-Ausgleichsbetrag (nach §§ 4.3.3 und 4.3.6)
0,00€100,00€150,00€insgesamt: 200,00€250,00€300,00€
300,00€200,00€150,00€100,00€50,00€0,00€
im 1. Jahr: 01.07.09
plus angefallene Tariferhöhungenauf ERA-Ausgleichsbetrag
verbleiben
25% = 50,00€ (§ 4.3.6)
25% = 50,00€ (§ 4.3.6)
01.07.2009 1. Auszahlung: 100,-€
01.07.2010 2. Auszahlung: 50,-€
01.07.2011 3. Auszahlung: 50,-€
01.07.2012 4. Auszahlung: 50,-€
01.07.2013 5. Auszahlung: 50,-€+ Tariferhöhungen
Einführungszeitpunkt: 01.07.09
(15)
ERA Entgeltrahmenabkommen
ETV ERA
4.4 Überschreiter (altes Entgelt ist höher als ERA-Entgelt)
4.4.1 Überschreiter erhalten einen ERA-Ausgleichsbetrag in Höhe der Differenz gemäß § 4.2.
Der ERA-Ausgleichsbetrag wird nicht bei tariflichen Entgelterhöhungen angerechnet.
Text 2Text 4
ETV ERA: § 4.4 (bis § 4.4.1)
BT 1 BT 2 § 4.4Anhang 1,
§ 3 (2)
Text 1
(16)
ERA Entgeltrahmenabkommen
EntgeltgruppeEntgeltgruppeEG11EG11
3.225,00€
LE 12,39%
399,58€
Überschreiter nach § 4.4.1 ETV ERA
Entgelt alt:
4.009,87€ Entgelt neu:
3.624,58€
Faktor
1,377
GehaltsgruppeGehaltsgruppeK5/4K5/4
3.678,78€
LZ 9%
331,09€ERA-Ausgleichsbetrag
385,29€ (9,6%)ERA-Niveau
Entgelt neu:
4.009,87€
(17)
ERA Entgeltrahmenabkommen
ETV ERA
4.4.3 Der ERA-Ausgleichsbetrag bis zu 7,5% des bisherigen Entgeltes, wird in eine statische ERA-Zulage umgewandelt. Die statische ERA-Zulage nimmt nicht an Tariferhöhungen teil.
ETV ERA: §§ 4.4.2 bis 4.4.3
BT 1 BT 2 § 4.4.2 § 4.4.3
Text 1Text 24.4.2 Sofern der ERA-Ausgleichsbetrag 7,5% des bisherigen Entgeltes übersteigt, wird der
darüber hinausgehende Betrag als dynamische ERA-Zulage zum regelmäßigen Monatsentgelt gezahlt. Die dynamische ERA-Zulage nimmt an Tariferhöhungen teil.
(18)
ERA Entgeltrahmenabkommen
4.0
09
.87
€
388
2,5
0€
4.0
09
,87
€
ER
A-A
usg
leic
hsb
etr
ag
390
,44€
ER
A-A
usg
leic
hsb
etr
ag
387
,83€
EG11EG11
3.421,40€
EG11EG11
3.321,75€
EG11EG11
3.225,00€
ER
A-A
usg
leic
hsb
etr
ag
385
,29€
(9,6
%)
LE 12,39%
399,58€LE 12,39%
411,56€LE 12,39%
423,91€
Nach einem Jahr
tarifliche Entgelterhöhung: 3%wird komplett angerechnet
Nach zwei Jahrentarifliche Entgelterhöhung: 3%wird bis auf 1% angerechnet
ERA-Ausgleichsbetrag (9,6%)
385,29€276,56€
201,89€
(18)
Überschreiter mit tariflicher Entgelterhöhung nach §§ 4.4.5 und 4.4.6 ERA TV Flächentarifvertrag
(19)
ERA Entgeltrahmenabkommen
4.1
21
,14
€
4.2
35
,75
€
4.0
09
,87
€
ER
A-A
usg
leic
hsb
etr
ag
390
,44€
ER
A-A
usg
leic
hsb
etr
ag
387
,83€
EG11EG11
3.421,40€
EG11EG11
3.321,75€
EG11EG11
3.225,00€
ER
A-A
usg
leic
hsb
etr
ag
385
,29€
(9,6
%)
LE 12,39%
399,58€
Dynamische ERA-Zulage (2,1%)
84,55€
Überschreiter mit tariflicher Entgelterhöhung nach §§ 4.4.2 und 4.4.3 ERA TV
LE 12,39%
411,56€
Dynamische ERA-Zulage
87,09€
LE 12,39%
423,91€
Dynamische ERA-Zulage
89,70€
Nach einem Jahr
tarifliche Entgelterhöhung: 3%Nach zwei Jahren
tarifliche Entgelterhöhung: 3%
Statische ERA-Zulage (7,5%)
300,74€
Statische ERA-Zulage
300,74€
Statische ERA-Zulage
300,74€
(19)
(20)
ERA Entgeltrahmenabkommen
ETV ERA
4.4.4 Der ERA-Ausgleichsbetrag gemäß § 4.4.1 wird angerechnet- bei individueller Erhöhung des Grundentgeltes zuzüglich daraus resultierender
Veränderung des Leistungsentgeltes,- bei Erhöhung der Belastungszulage.
4.5 Die Regelung bei den Überschreitern gilt auch für die Beschäftigten in der Verdienstsicherung.
ETV ERA: §§ 4.4.4 bis 4.5
BT 1 BT 2 § 4.4.4 § 4.5
Text 1Text 2
(21)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Zuordnung der Mitarbeiter zum ERA-TV
► Kosten 1,7%Grundlage: 736 MA fallen unter ERA;
608 MA sind Beispielen zugeordnet;das entspricht einer Quote von 83%;
► Die 608 zugeordneten Mitarbeiter verteilen sich auf:491 Mitarbeiter, die ihre berufliche Entwicklung auf der angestammten Stelle abgeschlossen haben und117 Mitarbeiter, die eine berufliche Entwicklung auf der angestammten Stelle vor sich haben.
► Von den 608 zugeordneten Mitarbeitern sind 50% Unterschreiter und 50% Überschreiter.
(22)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Grundsätze der Entgeltfindung
► durchgängige, anforderungsbezogene Grundentgeltfindung für alle Mitarbeiter
► Berücksichtigung „modernerer“ Anforderungsmerkmale führt zu veränderten Werterelationen von Tätigkeiten.
► Gegenstand der Bewertung ist die im Rahmen der vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsorganisation ausgeführte Arbeitsaufgabe.
(23)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Wertigkeitsprägende Aufgaben
Wertigkeitsprägende Aufgaben Wertigkeitsprägend sind diejenigen Teilaufgaben, die eine Arbeitsaufgabe im Wesentlichen
ausmachen und damit den eigentlichen „Wert“ der Arbeitsaufgabe bestimmen. Es wird nicht jeder Handgriff in die Beschreibung der Arbeitsaufgabe einbezogen. Vielmehr wird auf die wesentlichen, wertigkeitsprägenden Aufgabenbestandteile verdichtet.
(24)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Werkzeuge der Arbeitsbewertung
StufenwertzahlverfahrenStufenwertzahlverfahren
Tariflicher Beispielkatalog(122 Beispiele)
Tariflicher Beispielkatalog(122 Beispiele)
Betriebliche ErgänzungsbeispieleBetriebliche Ergänzungsbeispiele
Direkte AnwendungDirekte Anwendung
Indirekte Anwendungdurch Vergleichsbewertung
Indirekte Anwendungdurch Vergleichsbewertung
Indirekte Anwendungdurch Vergleichsbewertung
Indirekte Anwendungdurch Vergleichsbewertung
(25)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Tarifliche Niveaubeispiele
Finanz- und Rechnungswesen 01
FinanzbuchhaltungRechnungsverwaltungBetriebliches RechungswesenRevision
Materialwesen 02
EinkaufLogistik - SteuerungLager
Personalwesen 03
BetreuungAusbildungVerwaltungAbrechnung
Informationsverarbeitung 04
Informationsverarbeitung systemorientiert anwendungsorientiert
05 Dienstleistungen
Verwaltung/SekretariatFertigungsnahe Dienste / Betriebsmittel
InstandhaltungPlanung/Qualität
06 Forschung und Entwicklung
ForschungProduktentwicklung
KonstruktionVersuch
07 Vertrieb
ProjektmanagementVerkaufsabwicklung
KundendienstVersandwesen
Außerbetriebliche Dienste
08 Produktion
BearbeitungMontage
FertigungsunterstützungGießen/Oberflächenbehandlung/Verbinden
9
8
5
6
23
16
19
36
= 122
(26)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Stufenwertzahlverfahren
Arbeitsaufgabe(wertprägende Teilaufgaben)
Arbeitsaufgabe(wertprägende Teilaufgaben)
Bewertungs-merkmale
Bewertungs-merkmale
Zuordnung zuMerkmalstufe
Zuordnung zuMerkmalstufe
Wissen und KönnenWissen und Können
DenkenDenken
HandlungsspielraumHandlungsspielraum
KommunikationKommunikation
MitarbeiterführungMitarbeiterführung
von
von
von
von
von
ergibt
ergibt
ergibt
ergibt
ergibt
PunktePunkte
PunktePunkte
PunktePunkte
PunktePunkte
PunktePunkte
= GesamtpunktzahlGesamtpunktzahl
EntgeltgruppeEntgeltgruppe
wird betrachtet im Licht von
mit begründeter
GrundentgeltGrundentgelt
ist zugeordnet
ergibt
(27)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Punktebündelung je Entgeltgruppe
Stand 01.01.2009
Grundentgelt:
Entgeltgruppe 1 Punktwert 61.843,00 €
Entgeltgruppe 2 Punktwert 7-81.892,50 €
Entgeltgruppe 3 Punktwert 9-111.992,00 €
Entgeltgruppe 4 Punktwert 12-142.092,00 €
Entgeltgruppe 5 Punktwert 15-182.216,50 €
Entgeltgruppe 6 Punktwert 19-222.341,00 €
Entgeltgruppe 7 Punktwert 23-262.490,00 €
Entgeltgruppe 8 Punktwert 27-302.664,50 €
Entgeltgruppe 9 Punktwert 31-342.839,00 €
Entgeltgruppe 10 Punktwert 35-383.026,00 €
Entgeltgruppe 11 Punktwert 39-423.225,00 €
Entgeltgruppe 12 Punktwert 43-463.449,00 €
Entgeltgruppe 13 Punktwert 47-503.673,00 €
Entgeltgruppe 14 Punktwert 51-543.897,50 €
Entgeltgruppe 15 Punktwert 55-584.121,50 €
Entgeltgruppe 16 Punktwert 59-634.395,00 €
Entgeltgruppe 17 Punktwert 64-964.644,50 €
(28)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Stufen und Wertzahlen zum Merkmal Wissen und Können
HochschuleUniversität
HochschuleFachhochschule
Berufsausbildung+ Fachausb. 2 Jahre
Berufsausbildung+ Fachausb. 1 Jahr
Berufsausbildung3 - 3,5 Jahre
Berufsausbildung2 Jahre
systemat. Anlernenmehr als ½ Jahr
systemat. Anlernenbis zu ½ Jahr
Anlernenmehrere Wochen
Anlernenlänger
Anlernenkurz
B6
0 10 20 30 40
B5
B4
B3
B2
B1
A5
A4
A3
A2
A1
E 5: über 5 J.
E 4: bis 5 J.
E 3: bis 3 J.
E 2: bis 2 J.
E 1: bis 1 J.
E: Erfahrung
B: Berufsausbildung
A: Anlernen
Gesamtwertzahl
(29)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Bezahlung auf Basis des Anforderungsbezugs
Anforderungsbezug bedeutet:
► keine Bezahlung nach Beschäftigungsjahren► keine Bezahlung nach bereitgehaltener Qualifikation► keine Bezahlung nach Personalentwicklungspotentialen
(30)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Anforderungsmerkmale – Ausbildung: Bezugspunkt der Bewertung
Bei den Stufen B1 und B2 wird eine auf einen Hauptschulabschluss aufbauende Berufsausbildung vorausgesetzt. Andere Ausbildungen mit erhöhten Zugangsvoraussetzungen werden entsprechend ihrer Wertigkeit zugeordnet.
Bewertet wird der jeweils aktuelle Inhalt beruflicher oder akademischer sowie betrieblicher Ausbildung, der notwendig ist, um die Arbeitsaufgabe zu erfüllen.
(31)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Stufendefinitionen und Gewichtung – erforderlicher Ausbildungsgang
Stufe Beschreibung Pkte.
B1Abgeschlossene, in der Regel zweijährige Berufsausbildung im Sinne des BBiG.
10
B2Abgeschlossene, in der Regel drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung im Sinne des BBiG.
13
B3Abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des BBiG und eine darauf aufbauende, in der Regel einjährige Vollzeitausbildung (z.B. Meister-Ausbildung IHK).
16
B4Abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des BBiG und eine darauf aufbauende, in der Regel zweijährige Vollzeitausbildung (z.B. staatlich geprüfter Techniker).
19
B5 Abgeschlossene Fachhochschulausbildung. 24
B6 Abgeschlossenes Universitätsstudium. 29
(32)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Beschreibung der Arbeitsaufgabe
► In Niveaubeschreibungen werden nur wertigkeitsprägende (entsprechend Stufenwertzahlverfahren) und das Aufgabenbild bestimmende Teilaufgaben aufgenommen.
► Aufgabenfamilien fassen aufsteigend sortierte Niveaubeschreibungen von strukturverwandten Arbeitsaufgaben zusammen.
► Erweiterung und Anpassung von Ausbildungsinhalten steigern nicht das Bewertungsniveau der betrieblichen Arbeitsaufgabenbeschreibungen
► Anpassungsqualifikation, die zur Ausführung von bestehenden Aufgaben erforderlich ist, steigert nicht das Bewertungsniveau
► Die Tarifvertragsparteien passen regelmäßig die Niveaubeschreibungen den sich ändernden Grundlagen an.
(33)
ERA Entgeltrahmenabkommen
2. DenkenDie Ursachenanalyse der Ablaufstörung bzw. die Analyse der Fehlerschwerpunkte sowie die Anregungen zur Prozessoptimierung und Durchführung von Neuanläufen erfordern die Auswahl zutreffender Lösungswege aus bekannten Lösungsmustern.
D3 5D 4. KommunikationDie Abhilfemaßnahmen zur Behebung von Fehlerschwerpunkten sowie die Veran-lassung der Störungsbehebung erfordert Abstimmung in routinemäßigen Einzel-fragen.
K2 3K 5. MitarbeiterführungDie fachliche Führung der Mitarbeiter erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen.
F1 2F 1. Wissen und Können1.2.1 AusbildungDas Einrichten von Bearbeitungsmaschinen sowie der Eingriff in die Programmab-läufe erfordern eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung (z. B. als Industriemechaniker oder artverwandte Berufe).
B2 13B 1. Wissen und Können1.2 ErfahrungDas Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe, das Rückverfolgen von Ursachen für fehlerhafte Teile und Betreuung von Mitarbeitern mit geringer Qualifikation erfordern eine Erfahrung von 1 bis 2 Jahren.
E2 3E 3. Handlungsspielraum/VerantwortungDas Optimieren der Bearbeitungsabläufe sowie das Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe und bei Neuanläufen setzen Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben voraus.
H3 5H
Merkmal Punkte
1. Wissen und Können1.1 Anlernen -A
1. Wissen und Können1.2.1 Ausbildung 13B
1. Wissen und Können1.2.2 Erfahrung 3E
3. Handlungsspielraum/Verantwortung 5H
2. Denken 5D
4. Kommunikation 3K
5. Mitarbeiterführung 2F
Summe 31
1. Wissen und Können1.1 Anlernen - -A
WerkzeugbauMaschinenbediener/in
Betriebs-InstandhaltungFacharbeiter/in 4 MechanikFacharbeiter/in
QualitätsserviceAbteilungsleiter/in
Teamleiter/inArbeitsvorbereitungBewertungsbegründung Stufe Punkte
Beispiel Facharbeiter/in 4 Mechanik
SchnittstellenKontakte/Kooperationen
Erstellen von Programmen für eine Technologie (Fräsen, NC-Stanzen, Abkanten usw.)
Bearbeitungsablauf festlegen und in einer einfachen Programmiersprache formulieren. Bearbeitungsdaten eingeben, Datenträger erstellen, ggf. Fertigungsablauf am Bildschirm simulieren, ggf. Fehler korrigieren.
Vorbereiten und Rüsten von Maschinen
Maschinen (z. B. konventionell oder CNC-gesteuerte spanlose- oder Zerspanungsmaschinen) nach Plan / Bedarf rüsten und Messeinrichtungen einstellen. Werkzeugwechsel durchführen.Material bereitstellen, Werkzeuge vorbereiten. Schnittwerte und Werkzeuge nach Tabellen, bzw. Einstellplan einstellen. Bearbeitungsabläufe (z. B. durch Veränderung der Werkzeugfolgen, der Programmschritte, der Werkstückspannungen) optimieren.Probeteil fertigen, vermessen und ggf. Einstellwerte anpassen.
Bearbeiten und Prüfen von Werkstücken
Werkstücke einlegen, spannen und ausrichten. Maschinenablauf überwachen. Einstelldaten, Einspannungen usw. korrigieren. Teile auf Maßhaltigkeit, Beschaffenheit und Vollständigkeit prüfen. Nacharbeit und Ausschuss bei Fehlermeldung dokumentieren. QSB erstellen und bearbeiten. Fehlerschwerpunkte analysieren, Abhilfemaßnahmen abstimmen und Entwicklung verfolgen.
Steuern und Überwachen der organisatorischen Abläufe
Auftragsreihenfolge bei der Maschinenbelegung im Rahmen des vorgegebenen Produktionsprogramms festlegen, dabei ggf. auch Sondersituationen berücksichtigen (z. B. kundenspezifische Teile, Erstanläufe). Produktivitäts-, Kapazitätskennzahlen berücksichtigen, ggf.aufbereiten und präsentieren. Einhaltung vorgegebener Werte sicherstellen. Arbeitsmittel disponieren und bereitstellen. Betriebsversuche durchführen. Ursachen für fehlerhafte Teile rückverfolgen und Fehler abstellen.
Sichern der Qualität Fertigungsqualität überwachen, Prüfaufgaben durchführen bzw. durchführen lassen, Selbstprüfung organisieren. Nacharbeit und Ausschuss analysieren.
Beseitigen von Störungen Bei Ablaufstörungen Ursachen analysieren, Störung beheben (z. B. Betriebsmittel austauschen und einstellen) bzw. Behebung veranlassen. Störungsbeschreibungen an Instandhaltung/Werkzeugbau weitergeben. Maßnahmen zur Prozessoptimierung anregen.
Durchführen von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Wartungsintervalle überwachen, vorgegebene Instandsetzungsumfänge ausführen. Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten nach Bedarf durchführen. Wartungszeiten erfassen und Ausweichmaßnahmen durchführen.
Führen von Mitarbeitern Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis überprüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
Beschreibung der Arbeitsaufgabe
(1) (2)
Bewertungsbegründung
A B E D
H K F
Addition der Punkte
(34)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Paritätische Kommission
Der Paritätischen Kommission obliegt
► die Einstufung bestehender, aber nicht bewerteter Arbeitsaufgaben,
► die Einstufung neu entstehender oder veränderter Arbeitsaufgaben,
► die Einstufung von betrieblichen Ergänzungsbeispielen.
Der Paritätischen Kommission obliegt
► die Einstufung bestehender, aber nicht bewerteter Arbeitsaufgaben,
► die Einstufung neu entstehender oder veränderter Arbeitsaufgaben,
► die Einstufung von betrieblichen Ergänzungsbeispielen.
Der Paritätischen Kommission obliegt
► die Bearbeitung von Reklamationen,► die Überprüfung bestehender
Einstufungen von Fall zu Fall.
Der Paritätischen Kommission obliegt
► die Bearbeitung von Reklamationen,► die Überprüfung bestehender
Einstufungen von Fall zu Fall.
(35)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Reklamation der Zuordnung durch Beschäftigte oder Betriebsrat
Beschäftigte
Betriebsrat
Arbeitgeber(1 Stufe Vorgesetzter)
ParitätischeKommission
Zuordnung der Aufgabe zum Mitarbeiter
Falls keine Übereinstimmung,geht der Fall an
reklamiert (schriftl
ich)
reklamieren (schriftlich)
bewertetneu
(36)
ERA Entgeltrahmenabkommen
Vorgehensweise / Zeitplan
► Übergabe und Durchsprache der 99 Aufgabenbeschreibungen mit den Vorgesetzten► Aufgabenbeschreibungen für noch nicht bewertete Aufgaben abändern bzw. neu erstellen► Zuordnung der Mitarbeiter zu den Niveaubeispielen► Übergabe der ersten Niveaubeschreibungen an PaKo KW18 / 2008► Erste Sitzung PaKo in KW 20 / 2008 (konstituierende Sitzung)► Seit KW 27 / 2008 eine PaKo-Sitzung pro Woche► Parallel zu den PaKo-Sitzungen Ermittlung der Belastungen (z.B. 230 Lärmmessungen)► Gespräche Vorgesetzte / Mitarbeiter über Zuordnung der Mitarbeiter zu den ERA-Beispielen
ERA Entgeltrahmenabkommen
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Ihre Ansprechpartner
Projektgruppe:
Klaus Morlock und Reinhard Rössler
Paritätische Kommission:
Walter Kritikos, Dieter Wufka, Thomas Ottmüller
Caroline Loesgen-Decker, Rainer Hess, Winfried Kern