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DOSISKONTRODOSISKONTROLLE IN DER LLE IN DER
PRAXISPRAXIS
Christa Testor, Dipl. RTChrista Testor, Dipl. RTUniv. Klinik für Radiologie, InnsbruckUniv. Klinik für Radiologie, Innsbruck
HISTORISCHER ÜBERBLICK
Handröntgen Handröntgen 19101910: :
50 cm Abstand
2 min Belichtungsdauer
3 mA
HISTORISCHER ÜBERBLICK
Leonie MoserRöntgenkabinett aus dem Jahr 1910
HISTORISCHER ÜBERBLICK
Handröntgen Handröntgen 19851985
100 cm Abstand
feinzeichnende Folie:
40 kV, 10 mAs
HISTORISCHER ÜBERBLICK
Röntgengerät 1985
BELICHTUNGSKONTROLLE 1985
Erfolgt visuell durch die/den erfahrene/n RT
Jedes Röntgenbild gibt sofort Feedback über die gewählten Belichtungsparameter
Filmschwärzung auch durch Qualität Entwickler/Fixier beeinflusst
DIGITALES RÖNTGEN 2013
Handröntgen Handröntgen 20132013
Abstand 110 cm
Detektorbelichtung:
40 kV, 4 mAs
DIGITALES RÖNTGEN 2013
PHILIPS Digital Diagnost
Wand-Detektor im Unfallröntgen
BELICHTUNGSKONTROLLE 2013 Durch digitale Optimierung visuelle
Kontrolle durch RT nicht mehr möglich
„Schwärzung“ durch post processing beeinflusst, nicht durch Dosis!
Thorax Detektoraufnahmen mit unterschiedlichen Nachverarbeitungsparametern, bei gleicher Dosis!
BELICHTUNGSKONTROLLE 2013
Vorschaumonitor
Philips digital
diagnost
Befundmonitor
Color LCD Monitor CCL
354i2
Helligkeit 280 cd/m² bis zu 800 cd/m²
Auflösung 1280 x 1024 2048 x 1536
Problem:Problem: unterschiedliche technische Parameter Preview-Monitor und Befundmonitor
BELICHTUNGSKONTROLLE 2013
Einführung von Belichtungsindices nötig
Beispiele für Unterbelichtung/ Überbelichtung
BELICHTUNGSINDICES
LgM-Wert:LgM-Wert: entspricht dem Mittelwert des log. Pixelwertes einer bestimmten ROI, direkt proportional, Sollwert 1,9- 2,2
BELICHTUNGSINDICES
EXI-Wert: EXI-Wert: Fa. Siemens, ist der Mittelwert einerzentralen Region im unverarbeiteten Originalbild, direkt proportional, Sollwert Knochen 200-400
EI-s-Wert:EI-s-Wert: Fa. Philips, errechnet aus dem ermitteltem Luftkerma in µGy x 100, direkt proportional,internationaler Standard?
EXPOSURE- INDEX, EIs- WERT Sollwert
Knochen: 200-300Lunge: 500
Verdoppelung des EIs-Wertes entspricht der doppelten Dosis
wird beeinflusst durch Kollimierung, ROI, Metalle, „grüner Schnee“
EXPOSURE- INDEX, EIs- WERT
ROI III.MHK ROI Weichteil
DOSISKONTROLLPROGRAMM SelbstkontrolleSelbstkontrolle: : Fremdkontrolle:Fremdkontrolle:
Vereinheitlichung des Belichtungsindex! und/oderDarstellung des Zahlenwertes in Graustufen!?
bei jedem Bild Kontrolledes Belichtungsindex
Einführung eines Kontrollprogrammes in jeder Abteilung
DOSISKONTROLLPROGRAMM
Exposure Index Schädel stl. Speicherfolie Philips 7.1.2013-28.1.2013
Exposure Index Schädel stl. Speicherfolie Philips 20.2.-18.3.2012
BEISPIEL 1
DOSISKONTROLLPROGRAMM
BEISPIEL 2
erhöhter EI-s Wert bei Handgelenk ap
niedriger FDA bei Handgelenk ap
DOSISKONTROLLPROGRAMMBEISPIEL 3
Unterschiedliches Dosisflächenproduktbei Hüftübersichten mit TEP und ohne TEP
DOSISKONTROLLPROGRAMMBEISPIEL 3
Hüftübersichtsröntgen mit Anwahl unterschiedlicher Messkammern
ORGANPROGRAMME Ermöglichen Vereinfachung der Belichtung
durch werkseitig vorgegebene Belichtungsprogramme
müssen in Zusammenarbeit mit RadiologInnen (Befundbarkeit) optimiert werden
Nachteil: fehlendes „Gefühl“ für Belichtung
bei RTs
ORGANPROGRAMME
Dosis wird entscheidend durch folgende Parameter beeinflusst:
Belichtungsautomatik
Raster
Wahl der kV
Speedklasse
Vorfilterung
PatientIn
ORGANPROGRAMME
Standard Ohne Raster
73 kV 81 kV
Speedkl .400 Speedkl.800 2 mm Al 0,1mm Cu + 1mm Al
BERUFSRECHT/-PFLICHT
AllgStSchV§ 3
Strahlenschutzverordnung (1) Beim Umgang mit Strahlenquellen ist dieExposition von einzelnen Personen sowieder Bevölkerung insgesamt so niedrig zuhalten, wie dies nach dem Stand derTechnik unter Berücksichtigungwirtschaftlicher und sozialer Faktorenmöglich und vertretbar ist.
BERUFSRECHT/-PFLICHT
Arbeiten nach ALARA-Prinzip:ALARA-Prinzip:
BERUFSRECHT/-PFLICHT
MTD-Gesetz (3) Der radiologisch-technische Dienst
umfasst die eigenverantwortliche Ausführung aller radiologisch-technischen Methoden nach ärztlicher Anordnung bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen wie diagnostische Radiologie,…etc. zur Untersuchung und Behandlung von Menschen sowie zur Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.
BGBl. 460/1992 §2
DISKUSSION
Eine Mitarbeiterin des Instituts für Strahlenschutz wird nach einem schweren Trauma 4 Wochen auf der Intensivstation erfolgreich behandelt. In diesem Zeitraum werden 35 Thorax-Intensivaufnahmen angefertigt.
Ein halbes Jahr nach ihrer Genesung erkrankt sie an akuter lymphatischer Leukämie.
Bei der Durchsicht der auf CD gebrannten Intensivröntgen stellt die Patientin empört fest, dass ¾ ihrer Lungenaufnahmen mit einem Exposure-Index von durchschnittlich 900 deutlich überbelichtet sind. Sie vermutet nun, dass die Leukämie durch die unnötig erhaltene Dosis verursacht wurde und möchte eine gerichtliche Klage gegen Dich und Deine KollegInnen einreichen.
Wie rechtfertigst Du Dich vor Gericht?
DANKE