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ThyssenKrupp Materials Schweiz
Was ist … die DIN EN 10204
ThyssenKrupp Materials Schweiz
2015
Stefan Eugster
ohne Gewähr auf Vollständigkeit
Was ist die DIN EN 10204?
die DIN EN 10204 wurde 2005 in Kraft gesetzt und hat die Ausgabe von 1995 abgelöst die DIN EN 10204 regelt die verschiedenen Arten von Prüfbescheinigungen
die Prüfbescheingung regelt die Übereinstimmung mit den Vereinbarungen
bei der Bestellung für die Lieferung von allen metallischen Erzeugnissen wie z. B. Blechen, Feinblechen, Stangen, Schmiedestücken, Gussstücken, nahtlosen und geschweissten Rohren, unabhängig von der Art der Herstellung
es handelt sich um einen „ausführlichen Lieferschein“ die markanteste Änderung ist, dass die Bezeichnungen 3.1A, 3.1B, 3.1C durch 3.1 und 3.2
ersetzt wurden
ThyssenKrupp Materials Schweiz
2015
Stefan Eugster
ohne Gewähr auf Vollständigkeit
Übersicht der Prüfbescheinigungen
Art Bezeichnung Erläuterung
2.1 Werksbescheinigung Hersteller bestätigt, dass das gelieferte Erzeugnis den Vereinbarungen entspricht, ohne Angabe von Prüfergebnissen
2.2 Werkszeugnis Hersteller bestätigt Prüfergebnisse auf Grundlage nicht spezifischer Prüfungen
ThyssenKrupp Materials Schweiz
2015
Stefan Eugster
ohne Gewähr auf Vollständigkeit
Übersicht der Prüfbescheinigungen
Art Bezeichnung Erläuterung
3.1 Abnahmeprüfzeugnis
(APZ)
Der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers bestätigt auf der Grundlage spezifischer Prüfungen die Prüfergebnisse Anmerkung: Ersatz für Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B
3.2 Abnahmeprüfzeugnis
(APZ)
Der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers und der vom Besteller beauftragte Abnahmebauftragte (TÜV etc.) oder in amtlichen Abnahmevorschriften genannte Abnahmebeauftragte bestätigt auf der Grundlage spezifischer Prüfungen die Prüfergebnisse Anmerkung: Ersatz für die Prüfbescheinigungen 3.1.A und 3.1.C
ThyssenKrupp Materials Schweiz
2015
Stefan Eugster
ohne Gewähr auf Vollständigkeit
Wichtig
die DIN EN 10204 regelt NICHT, welche Prüfungen zwingend auf das APZ gehören; diesen Punkt regeln die Produktnormen (z.B. DIN EN 10088-3, EN ISO 4957 etc.)
generell sind nur wenig zwingende Prüfungskriterien vorgeschrieben; z.B. Ultraschall-/ Rissprüfungen etc. muss der Erstbesteller im Werk mitbestellen
die Darstellung ist grundsätzlich geregelt, dazu dient die DIN EN 10168, trotzdem sieht optisch jedes APZ anders aus…