Text of Der Datenschutz in den Sozialwissenschaften Prof. Dr. Michael Häder Technische Universität Dresden
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Der Datenschutz in den Sozialwissenschaften Prof. Dr. Michael
Hder Technische Universitt Dresden
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2 Vorbemerkungen 1.Schwerpunkt:Die Freiheit der Forschung und
der Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland 1.1 Die
Forschungsfreiheit 1.2 Das Prinzip der informationellen
Selbstbestimmung 1.3 Das Prinzip der Verhltnismigkeit 1.4
Personenbezogene Daten 1.5 Absolut und faktisch anonymisierte Daten
1.6 Das Datensparsamkeitsgebot 2. Schwerpunkt:Der
sozialwissenschaftliche Forschungsprozess und die Facetten des
Datenschutzes 2.1 Operationalisierung 2.2 Stichprobenziehung bzw.
Auswahl der Untersuchungseinheiten
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3 Vorbemerkungen 2.3 Datenschutz beim Pretest 2.4 Datenschutz
whrend der Feldarbeit 2.5 Anonymisierung der Daten 2.6
Pseudoanonymisierung der Daten 2.7 Transkription 3. Schwerpunkt:Die
Diskussion um den Datenschutz bei telefonischen Befragungen 3.1 Der
Stellenwert telefonischer Befragungen 3.2 Datenschutzprobleme und
Standesrechtliche Regelungen 4. Schwerpunkt:Wenn es zu Konflikten
kommt, Diskussionen um den Datenschutz und der Datenschutz vor
Gericht 4.1 Eine unangemeldete telefonische Befragung
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4 Vorbemerkungen 4.2 Die Speicherung in der Sperrdatei 4.3
Verbot telefonischer Werbung 5. Schwerpunkt:Zwei aktuelle Probleme
5.1 Videoberwachung im ffentlichen Raum 5.2 Erhebung biometrischer
Daten Zusammenfassung Literatur
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5 1.Schwerpunkt: Die Freiheit der Forschung und der Datenschutz
in der Bundesrepublik Deutschland 1.1 Die Forschungsfreiheit In der
Bundesrepublik Deutschland ist die Freiheit der Forschung durch den
Artikel 5 des Grundgesetzes uneingeschrnkt garantiert: Kunst und
Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei (Art. 5 Abs. 3 Satz 1
Grundgesetz [GG])
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6 1.Schwerpunkt: Die Freiheit der Forschung und der Datenschutz
in der Bundesrepublik Deutschland 1.2 Das Prinzip der
informationellen Selbstbestimmung Artikel 1 des Grundgesetzes: Die
Wrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schtzen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Wie weit geht dieser Schutz
geht? Kann er mit dem Prinzip der Forschungsfreiheit in Konflikt
geraten? Bundesverfassungsgericht: Jeder Mensch hat das Recht, ber
Informationen, die seine Person betreffen, selbst zu bestimmen.
(BVerfGE 65, S. 41 f.).
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7 1.Schwerpunkt: Die Freiheit der Forschung und der Datenschutz
in der Bundesrepublik Deutschland 1.3 Das Prinzip der
Verhltnismigkeit Anzustreben ist, dass mglichst weitgehend die
Grundrechte beider Seiten gewhrleistet werden. Sozialforscher:
Mglichst wenig in die Privatsphre der Zielpersonen eindringen!
Betroffener: Minimum an Belastung muss hingenommen werden.
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8 1.Schwerpunkt: Die Freiheit der Forschung und der Datenschutz
in der Bundesrepublik Deutschland 1.4 Personenbezogene Daten
Bundesdatenschutzgesetz: Einzelangaben ber persnliche oder
sachliche Verhltnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natrlichen
Person. ( 3 Absatz 1) Daten sind dann personenbezogen, wenn sie
eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet sind oder diese
Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Die
Identifikationsnummer auf einem sozialwissenschaftlichen Fragebogen
ermglicht eine solche Zuordnung. Ausgefllte Fragebgen beinhalten
personenbezogene Daten.
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9 1.Schwerpunkt: Die Freiheit der Forschung und der Datenschutz
in der Bundesrepublik Deutschland 1.5 Absolut und faktisch
anonymisierte Daten sowie pseudoanonymisierte Daten Anonymisiertes
Datum: es kann nicht festgestellt werden, wer die betreffende
Person war, auf die sich das Datum bezieht Faktisch anonymisiertes
Datum: es besteht ein Restrisiko, der Deanonymisierung
Pseudoanonymisiertes Datum: mittels einer Zuordnungsprozedur kann
die betreffende Person ausfindig gemacht werden
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10 1.Schwerpunkt: Die Freiheit der Forschung und der
Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland 1.6 Das
Datensparsamkeitsgebot Personenbezogene Daten drfen nicht auf
Vorrat gewonnen werden. Die Erhebung muss stets an ein bestimmtes
Forschungsprojekt geknpft sein. Dieses Forschungsprojekt muss fr so
gewichtig eingeschtzt werde, dass es die Gewinnung
personenbezogener Daten, und damit ein gewisses Eindringen in die
Privatsphre des Einzelnen, rechtfertigt. Die Forscher haben zu
berlegen, welches methodische Design zur berprfung der
Forschungshypothesen am wenigsten in die Privatsphre der
Zielpersonen eindringt.
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11 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes 2.1
Operationalisierung Klren, ob ein Forschungsprojekt eine eigene
empirische Erhebung bentigt Nutzung von Scientific Use
Datenbestnden, Abteilung Datenarchiv und Datenanalyse der GESIS,
SHARE (UNI MANNHEIM), SOEP (BERLIN) Mglichkeiten der
Forschungsdatenzentren und der Datenservicezentren des Rates fr
Sozial- und Wirtschaftsdaten nutzen Eigene empirische Studie so
angelegen, dass die angesprochenen Zielpersonen mglichst wenig in
ihrer Privatsphre gestrt werden.
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12 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes 2.2
Stichprobenziehung / Auswahl der Untersuchungseinheiten Der Zugang
zu Melderegisterstichproben: sie enthalten Angaben zu Geschlecht,
Alter, Staatsbrgerschaft und Adresse Daten nicht fr andere Zwecke
nutzen Generierung von Nummernfolgen fr Zufallsstichproben bei den
telefonischen Befragungen, auch nicht eingetragene Teilnehmer
kontaktieren
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13 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes 2.3
Datenschutz beim Pretest Vor Beginn einer Untersuchung ist
(tatschliche) Datenlage nicht bekannt Aber: Verpflichtung, konkrete
Auskunft ber das Projekt zu geben Empfehlung (vgl.
Metschke/Wellbrock 2000:40f): Ausnahmegenehmigung erwirken, die dem
Forscher erlaubt, im Rahmen eines Pretests zunchst an einer kleinen
Fallzahl sein Design zu berprfen.
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14 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes 2.4
Datenschutz whrend der Feldarbeit a)Bei persnlich-mndlichen
Befragungen Auf Honorarbasis ttige Interviewer Kontrolle
(Kontaktprotokolle mit ID) Von Fragebgen getrennt aufzubewahren,
nach Kontrollen lschen Anonymisierung Aktenkundige Belehrung aller
Mitarbeiter / betrieblicher Datenschutzbeauftragter Erklrung zum
Datenschutz / Was geschieht mit Ihren Angaben Bundesgerichtshof:
Informiertes Einverstndnis der Betroffenen; einmalige
sozialwissenschaftliche Erhebungen keine schriftliche Einwilligung
Verweigerungen akzeptieren
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15 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes b)Befragungen
in Schulen, Befragungen von Kindern und Jugendlichen Befragungen in
Schulen: beim zustndigen Ministerium beantragen Einwilligung des
Betroffenen (Konsequenzen klar machen) Keine Personen unter elf
Jahren befragen zwischen elf und 13 Jahren: Erhebungsinstitut muss
Einsichtsfhigkeit prfen, Einwilligung der Eltern erforderlich Bei
14- bis 17-jhrigen: Einsichtsfhigkeit wird unterstellt.
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16 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes
c)Mitarbeiterbefragungen Durch das Betriebsverfassungsgesetz
geregelt Mitarbeitervertretungen mssen den Erhebungen zustimmen
d)Record Linkage Studien Beispiel aus der Medizin: Verschiedene
rzte verfgen ber jeweils unterschiedliche Informationen zu einer
Person. Eine Zusammenfhrung dieser Informationen kann fr die
Forschung wichtige Hinweise ergeben. Dabei: Anonymitt gewhrleisten!
Aufgabe des Datentreuhnders
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17 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes e)Postalischen
Befragungen Ermittlung der Adressen? Das forschende Institut verfgt
nicht ber die Anschriften der zu Befragenden
Adressermittlungsverfahren ID auf den Fragebgen zur Kontrolle des
Rcklaufs, auch hier: informiertes Einverstndnis Oder: mit dem
Versand der Fragebgen werden zugleich Postkarten verschickt
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18 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes
f)Nichtreaktive Verfahren Erhebungssituation bt Einfluss auf die
Zielperson aus Lsung: (z.B) verdeckte und teilnehmend verdeckte
Beobachtungen? Deutschsprachige Soziologie lehnt verdeckte
Beobachtung weitgehend ab (vgl. Hopf 2000:592) Amerikanische
Soziologische Gesellschaft regt weniger massive Ablehnung an Lsung:
beobachtete Personen im Nachhinein um Einwilligung bitten,
ansonsten Lschung
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19 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes 2.5
Anonymisierung der Daten Vernichtung der ID, Lschung der gewhlten
Nummernfolgen usw. Daten lassen sich nicht mehr mit einer
bestimmten Person in Verbindung bringen Wichtig fr die Replikation
von Vermeidung von Betrug Archivierung und Weitergabe der
anonymisierten Datenfiles Aber: Gefahr der De-Anonymisierung
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20 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes sensible
Variablen eines Datensatzes nur in vergrberten Kategorien angeben
Weitergabe des Datensatzes mit besonderer Verpflichtung an die
Nutzer
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21 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes 2.6
Pseudoanonymisierung der Daten bei Lngsschnittstudien Informationen
zu einer Person aus verschiedenen Erhebungen mssen zusammen
gespielt werden Zielpersonen mssen identifizierbar sein deshalb:
Besondere Hinweise an den Datennutzer & Arbeit mit Sub-Samples
& Zweckbindung der Daten
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22 2. Schwerpunkt: Der sozialwissenschaftliche
Forschungsprozess und die Facetten des Datenschutzes 2.7
Transkription qualitative Interviews und Gruppendiskussionen
Aussagen drfen nicht mit konkreten Personen in Verbindung gebracht
werden. Angaben wie Namen, Adressen oder Orte mssen schon whrend
der Transkription pseudonymisiert oder gelscht werden manchmal auf
Kosten von Einbuen der Datenqualitt
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23 3. Schwerpunkt: Die Diskussion um den Datenschutz bei
telefonischen Befragungen 3.1 Bedeutung telefonischer Befragungen
Ergebnisse bieten Kontrastbild zur verffentlichten Meinung
(Politbarometer; ARD-Deutschlandtrend usw.) Besitzen zahlreiche
methodische Vorteile (Kontrolle der Interviewer, kostengnstig,
kurze Feldzeiten, ungeklumpte Stichproben) International anerkannt
und genutzt Gegenstand umfangreicher Forschungen
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24 3. Schwerpunkt: Die Diskussion um den Datenschutz bei
telefonischen Befragungen Mgliche Konfliktherde: Nichteingetragene
werden mithilfe generierter Telefonnummern erreicht
Qualittskontrolle der Arbeit der Interviewer: Mithren !? Sperrdatei
des ADM (Hard-Core Verweigerer)
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25 3. Schwerpunkt: Die Diskussion um den Datenschutz bei
telefonischen Befragungen 3.2 Standesrechtliche Regelungen
Anrufzeiten einhalten Verweigerung ist zumutbar Keine Alternative
zum Mithren als Qualittskontrolle Keine Werbung fr Produkte am
Telefon
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26 4. Schwerpunkt: Wenn es zu Konflikten kommt: Diskussionen um
den Datenschutz und der Datenschutz vor Gericht 4.1 Klage wegen
einer unangemeldeten telefonischen Befragung Geklagt hatte ein
Rechtsanwalt, dessen Telefonnummer war nicht in einem Verzeichnis
enthalten, gefordert wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklrung
AG Hamburg - St. Georg lehnte Antrag ab (27. Oktober 2005) Eine
Abwgung der kollidierenden Interessen ergibt, dass der
Verfgungsklger die Anrufe der Beklagten als rechtmig hinnehmen
musste.
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27 4. Schwerpunkt: Wenn es zu Konflikten kommt: Diskussionen um
den Datenschutz und der Datenschutz vor Gericht Das Telefon ist
vergleichbar mit einem Briefkasten. Wer sich so das Gericht einen
Telefonanschluss zulegt, der bringt damit zum Ausdruck, auch ber
dieses Medium kommunizieren zu wollen. Fr eine Person ist zumutbar,
den Anruf entgegen zu nehmen und gegebenenfalls zu erklren, nicht
fr eine Umfrage zur Verfgung zu stehen. Dafr veranschlagt das
Gericht 15 bis 30 Sekunden.
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28 4. Schwerpunkt: Wenn es zu Konflikten kommt: Diskussionen um
den Datenschutz und der Datenschutz vor Gericht 4.2 Urteil zur
Speicherung in der Sperrdatei ADM fhrt eine Sperrdatei mit
Rufnummernfolgen von Personen, die es ausdrcklich nicht wnschen, zu
Zwecken der Markt- und Sozialforschung ber das Telefon angerufen zu
werden. Am Landgericht Frankfurt am Main fordert ein Klger, dass
seine Rufnummer aus diesem Verzeichnis entfernt wird, da er nicht
sein Einverstndnis zur Speicherung gegeben hat. Er wnscht auch
keine Anrufe, bei denen er um eine Teilnahme an einer Befragung
gebeten wird. Das Landgericht gibt dem Klger Recht (12. 9.
2007).
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29 4. Schwerpunkt: Wenn es zu Konflikten kommt: Diskussionen um
den Datenschutz und der Datenschutz vor Gericht Grnde:
Telefonnummer ist ein personenbezogenes Datum Speicherung und
Weitergabe ist nur mit dem Einverstndnis des Betroffenen erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von 3.000 Euro bzw. Haft
angedroht.
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30 4. Schwerpunkt: Wenn es zu Konflikten kommt: Diskussionen um
den Datenschutz und der Datenschutz vor Gericht 4.3 Versto gegen
das Verbot telefonischer Werbung Gesetz zum Unlauteren Wettbewerb 7
Abs. 2 Nr. 3 GfK: 1. Quartal 2006: 82,6 Millionen telefonische
Werbekontakte, teilweise werden (zunchst) Umfragen vorgetuscht
aber: Jeder Erwachsene wird nur ein Mal in 10 Jahren zufllig fr
eine Stichprobe ausgewhlt Kampagnen zum Image der Umfrageforschung
sind erforderlich
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31 5. Schwerpunkt: Zwei aktuelle Probleme 5.1 Videoberwachung
im ffentlichen Raum Eine wohlhabende Unternehmerin betrgt ihren
Ehemann; sie befrchtet, erpresst zu werden. Um nicht aufzufallen
benutzt sie nicht ihren Sportwagen, sondern den PNV. Dieser wird
aber Videoberwacht Regeln fr eine solche berwachung
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32 5. Schwerpunkt: Zwei aktuelle Probleme 5.2 Erhebung
biometrischer Daten USA: Panel-Studie zur Einkommensdynamik: In der
Diskussion ist die Erhebung von Bio-Markern Biometrische Angaben:
Krpergre, gewicht, Blutwerte, genetische Informationen aus der DNA
Daten verdienen einen besonderen Schutz (z.B. keine Verbreitung ber
das Internet, Zugang mittels Passwort schtzen usw.)
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33 5. Schwerpunkt: Zwei aktuelle Probleme Kontovers diskutierte
Punkte (vgl. Greely 2009): Kontrolle ber die Nutzung der Daten ist
schwierig Recht des Betroffenen auf Lschung der Daten Physischer
Schutz der Daten, z.B. vor Verlust Information der Zielperson ber
ggf. festgestellte Probleme wie Erbkrankheiten usw.
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34 5. Schwerpunkt: Zwei aktuelle Probleme Einbeziehung von
Kindern (das Problem der Vaterschaftstests) Bitte um Einverstndnis
bei den Betroffenen zur Verarbeitung der Daten
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35 Zusammenfassung Bei sozialwissenschaftlichen Forschungen
knnen viele datenschutzrechtliche Probleme auftreten Teilweise
existieren dafr bereits klare Regelungen Teilweise sind
Standesregeln heran zu ziehen Teilweise gibt es aber auch noch
keine solchen Regeln dann: Eigenverantwortliches Handeln der
Wissenschaftler auf der Basis der geltenden Regeln
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36 Literaturhinweise und eine ausfhrlichere Darstellung finden
sich im Internet unter:
http://www.ratswd.de/download/RatSWD_WP_2009/RatSWD_WP_90.pdf
Vielen Dank fr die Aufmerksamkeit!