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Dekanat Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung am 21. Oktober 2015 - Orientierungs- und Zwischenprüfung -

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Dekanat

Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung am 21. Oktober 2015

- Orientierungs- und Zwischenprüfung -

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1. Semester

• Vorlesungen Grundkurs Zivilrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I

• Fallbesprechung zum entsprechenden Grundkurs I ( 3 Pflichtfallbesprechungen)

• Rechtsgeschichtliche Grundlagenvorlesung mit Abschlußklausur = Grundlagenschein

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2. Semester

• Vorlesungen Grundkurs Zivilrecht II, Strafrecht II und Öffentliches Recht II

• Übung für Anfänger im Zivilrecht und im Strafrecht

• Orientierungsprüfung• Erste Leistungen für die Zwischenprüfung

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Übungen für Anfänger

• Besuch der jeweiligen Fallbesprechung im 1. Semester als Teilnahmevoraussetzung

• online Anmeldung zur Übung notwendig• Hausarbeit und Klausur müssen im gleichen

Semester bestanden werden• kann einmal wiederholt werden

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Schema eines Übungsversuchs:

WS Sommersemester 2016 WS

Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

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Übung für Anfänger- Varianten zum Bestehen:

6 | Autor/Verfasser/Thema/Rubrik/Titel etc. © 2010 Universität Tübingen

1. Hausarbeit und 1. Klausur:

2. Hausarbeit und 2. Klausur

1. oder 2. Klausur und 2. Hausarbeit

Sommersemester 2016Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

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Orientierungsprüfung im 2. Semester• Grundlagenschein (1. Semester) und

• 1. Übung für Anfänger (eine Klausur)

2. Übung für Anfänger (eine Klausur) und

• Prüfungen können im 3. Semester einmal wiederholt werden

Sommersemester 2016Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

Sommersemester 2016Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

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Zwischenprüfung:

• Übung im Zivilrecht für Anfänger

• Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger

• Übung im Strafrecht für Anfänger

Sommersemester 2016Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

Wintersemester 2016/201Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

Sommersemester 2016Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit

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• Prüfungsleistungen werden im Rahmen der Übungen für Anfänger erbracht

• Im Rahmen der jeweiligen Übung muss die 2. Klausur bestanden werden

• Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende des 4. Fachsemesters versucht und bis zum Ende des 6. Fachsemesters bestanden werden

• Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann nur einmal wiederholt werden

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Sonderregelungen:

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Grundlagenschein• Bei Krankheit ist die Vorlage eines Attestes

beim Veranstaltungsleiter notwendig • Ersatzklausur innerhalb von 4 Wochen nach

regulärer Klausur • Kann nur einmal im direkt anschließenden

Semester wiederholt werden

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Zwischenprüfung• Wer bei erstmaliger Übungsteilnahme Übung am

Tag der zweiten Klausur erkrankt ist, kann als Ersatzklausur die erste Klausur der Übung im Folgesemester nutzen.

• Bei Krankheit: Vorlage eines Attestes beim Veranstaltungsleiter (Lehrstuhlsekretariat)

• Bei sonstigen Gründen: Antrag an den Dekan auf Zulassung zur Ersatzklausur (Dekanat)

• Die erfolgreiche Ersatzklausur bewirkt nicht das Bestehen der Anfängerübung!

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• Wer schon einmal an der zweiten Klausur einer Anfängerübung teilgenommen hat und dann am Tag der Wiederholungsklausur erkrankt ist, kann als Ersatzklausur die erste Klausur der Übung im folgenden Semester nutzen.

• Bei Krankheit: Vorlage eines Attestes beim Veranstaltungsleiter (Lehrstuhlsekretariat)

• Bei sonstigen Gründen: Antrag an den Dekan auf Zulassung zur Ersatzklausur (Dekanat)

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Bei endgültigem Nichtbestehen von Orientierungs- oder Zwischenprüfung: Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation!

Bitte wenden Sie sich bei Problemen und Unklarheiten frühzeitig an die Studienfachberatung !!!

Montags bis Freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Raum 140 (Neue Aula, 1. OG) Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig!