24
Die Berufsgewerkschaft DAZ Deutsche Angestellten Zeitung Nr. 4 • 2014 • 15. Dezember 2014 20. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag vom 7. bis 9. November 2014 in Durbach bei Offenburg

DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

Die BerufsgewerkschaftDAZD e u t s c h e A n g e s t e l l t e n Z e i t u n g N r. 4 • 2 0 14 • 15 . D e z e m b e r 2 0 14

20. ordentlicher Bundesgewerkschaftstagvom 7. bis 9. November 2014in Durbach bei Offenburg

Page 2: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

2

DAZ

DAZ 4/2014

Ein arbeitsreiches und abwechslungsrei-ches Jahr 2014 geht zu Ende, und ein nicht minder arbeitsreiches Jahr 2015 steht uns bevor. Aber bevor wir alle 2015 wieder loslegen werden, wünsche ich Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes und erfolgrei-ches Neues Jahr 2015. Die besinnlichen Festtage um das Jahresende geben uns die Gelegenheit, zur Ruhe zu kommen, den Stress von uns abzulassen und neue Kraft zu tanken. Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen dies gelingen wird. In diesem Sinne Ihr

schlüsse können Sie in dieser Ausgabe le-sen. Von interner Organisation, Richtlinien für die Tarifarbeit bis hin zur Bundespolitik reichte die Bandbreite der Anträge.

Mitunter war es spannend, sich zwischen widerstrei-tenden Interessen zu ent-scheiden. Ein anschauliches Beispiel dafür waren zwei Anträge, die sich mit der ge-setzlichen Hinweispflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf günstigere Mitbewerber in dem Schreiben über den Zusatzbeitrag beschäftig-ten. Als Verbraucher mag

man sich über ein möglichst billiges Produkt freuen. Aber für ein Unternehmen und seine Beschäftigten - als solche sind auch Kranken-kassenmit ihrem harten Wettbewerb einzu-ordnen, ist die gesetzliche Verpflichtung, auf billigere Mitbewerber hinzuweisen, schlicht eine Zumutung. Denn damit wird das Un-ternehmen verpflichtet, seine eigene Ge-schäftsgrundlage und damit seine Existenz zu gefährden. Man stelle sich vor, die Kassie-rerin eines Supermarktes wäre verpflichtet, dem Kunden vor dem Kauf von Bananen hinzuweisen, dass das Kilo Bananen gerade heute für einen Euro billiger in einem Su-permarkt um die Ecke zu haben wäre. Oder der Verkäufer in einem BMW-Autohaus wäre verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Autos beim Hyundai-Händler nebenan günstiger wären. Schwachsinn! – Das wür-den viele zu Recht denken. Deshalb war der Beschluss des Bundes-gewerkschaftstages gut und richtig, sich gegen die gesetzliche Hinweispflicht der Krankenkassen auf günstigere Mitbewer-ber auszusprechen. Die DHV ist keine Ver-braucherschutzorganisation, sondern eine Gewerkschaft, die sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzt. Und es ist ge-wiss nicht im Interesse der Beschäftigten der Krankenkassen, dass mit der Hinweis-pflicht auf günstigere Mitbewerber ihr ei-gener Arbeitsplatz gefährdet wird.Der Bundesgewerkschaftstag ist vorbei, aber die Arbeit geht weiter. Ein weiteres Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das Gesetz zur Tarifeinheit, nimmt Gestalt an. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Gesetz, sondern nur um eine Er-gänzung des Tarifvertragsgesetzes um ein paar wenige Paragraphen. Aber die haben es in sich. Lesen Sie in dieser Ausgabe der DAZ, warum nach Auffassung der DHV das Gesetzesvorhaben verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.

EditorialAuf ein Neues!Der 20. ordentliche Bundesge-werkschaftstag ist erfolgreich verlaufen. Die Wahlen gingen gut über die Bühne, und es wurde eine Reihe von guten Anträgen zu aktuellen politi-schen und internen Themen verabschiedet, die Grundlage für die Arbeit des DHV-Haupt-vorstandes in der neuen Amts-periode sein werden. Auch die zum Teil umfangreichen Sat-zungsänderungen wurden mit überwälti-gender Mehrheit verabschiedet.Die monatelangen Vorbereitungen zum Bundesgewerkschaftstag haben sich gelohnt. Mein Dank geht an dieser Stelle vor allem an den DHV-Landesverband Baden-Württemberg, der die alle vier Jah-re stattfindende Gremientagung akribisch vorbereitet und vor allem ein abwechs-lungsreiches, für jeden Geschmack etwas bietendes Rahmenprogramm aufgestellt hatte. Die Teilnehmer fühlten sich wohl, das kam in der guten Atmosphäre des Bun-desgewerkschaftstages zum Ausdruck.Mein Dank geht aber auch an den Fest-redner, den ehemaligen Bundestagsabge-ordneten und heutigen Publizisten sowie geschäftsführenden Sekretär des Kon-vents für Deutschland, Oswald Metzger. Der Konvent für Deutschland ist eine Art „Think Tank“ namhafter Persönlichkeiten (u.a. der ehemalige Bundespräsident Ro-man Hertzog und die ehemalige Präsiden-tin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach), der sich Ideen und Vorschläge zu Reformen in Deutschland auf die Fah-nen geschrieben hat. In diesem Sinne hielt Oswald Metzger einen erfrischenden Vor-trag, der den Delegierten und Gästen des Bundesgewerkschaftstages viele nach-denkenswerte Anregungen mit auf den Weg gab. Der große Beifall am Ende der Rede war mehr als verdient.Mein Dank geht an die Delegierten des Bundesgewerkschaftstages, die mit gro-ßer Disziplin das Programm abarbeiteten, zum Teil lebhafte Diskussionen führten und mit überzeugenden Mehrheiten den neuen Hauptvorstand wählten. Die über-zeugenden Voten sind eine gute Grund-lage für die Arbeit des DHV-Hauptvorstan-des in den nächsten vier Jahren.Die Antragsagenda war umfangreich. Einen ausführlichen Bericht über die Be-

Zum Geleit

Hennig RödersDHV-Bundesvorsitzender

ImpressumHerausgeber DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., Mitglied im Christlichen Gewerkschafts-bund Deutschlands, Droopweg 31, 20537 HamburgSchriftleitung und verantwortlich im Sinne des Presserechts Jörg Hebsacker (he)

Redaktion Lucas Breuckmann (LBr), Henning Röders (rö)

Verlag und Anzeigenverwaltung DHV-Dienstleistungs GmbH Tel.: 040 – 63 28 02 – 0 Fax: 040 – 63 28 02 – 18 E-Mail: [email protected] Web: www.dhv-cgb.de

Layout, Herstellung & Vertrieb Hebsacker Verlag, Neue Str. 21, 21073 Hamburg, [email protected]

Namensartikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Druck Nehr & Co. GmbH, Hamburg Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Bezugspreis Jährlich 12 Euro. Für DHV-Mitglieder durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.Gültige Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1. Januar 2012

Deutsche Angestellten ZeitungDAZ

Page 3: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

3DAZ 4/2014

Bundesgewerkschaftstag HVSt / Rückblick

Diese Ausgabe unserer DAZ ist vor allem der Berichterstattung über den 20. ordentlichen DHV-Bundes-gewerkschaftstag gewidmet; an-dere Themen kommen daher et-was zu kurz. Sie finden diese aber ab Seite 14, z. B. die Tarifarbeit und die Tarifpolitik.

Die Redaktion

In eigener Sache Rückblick

Vom 7. bis 9. Nov. 2014 fand in Dur-bach der 20. ordentliche Bundesge-werkschaftstag unter dem Motto „Ar-beitswelt gestalten - soziale Sicherheit erhalten“ statt. Neben der Wahl zum Hauptvorstand des DHV haben die Delegierten eine neue DHV-Satzung beschlossen und insgesamt 52 Anträ-ge zu gewerkschaftlichen und sozial-politischen Themen behandelt und verabschiedet.

Ein buntes Rahmenprogramm, das von unserem Kollegen Her-bert Gabriel mit Unterstützung von Beate Zander in hervorragender Weise organisiert wurde, mach-te den Bundesgewerkschaftstag auch zu einem geselligen Erlebnis. Der Knaller des „Bunten Abends“ war der rheinländische Kabarettist Christoph Brüske, der mit einem Feuerwerk der Worte in gekonnter Art und Weise die aktuelle Situation der DHV parodierte und damit den Saal zum Toben brachte.

Für viele Teilnehmer war der Ge-werkschaftstag auch die Gelegenheit, gewerkschaftliche Mitstreiter aus dem ganzen Bundesgebiet wieder-zutreffen, gemeinsame Erinnerungen wiederzuerleben und Erfahrungsaus-tausch zu betreiben.

Es war ein harmonischer und ziel-gerichteter Bundesgewerkschaftstag, was sich z.B. auch in den Wahlergeb-nissen zum Hauptvorstand nieder-schlug. Die Beratungen zu den An-trägen zeigten, trotz einiger strittiger Diskussionen, ein hohes Maß an in-haltlicher Geschlossenheit.

Jörg Hebsacker

Der neue DHV-Hauptvorstand v.l.n.r.: Martin Fehrmann, Anne Kiesow, Henning Röders, Michael Scholz, Hans-Joachim Bondzio, Hans-Rudolf Folz

Der neue HauptvorstandZu den wichtigsten Aufgaben des 20. or-dentlichen DHV-Bundes-gewerkschafts-tages gehörte die Wahl des Hauptvor-standes, der die DHV für eine Amtszeit von vier Jahren führen wird:

Henning RödersZum Bundesvorsitzenden ist Henning Röders gewählt worden. Er ist seit De-zember 2000 Hauptgeschäftsführer der DHV und war von Januar 2011 bis Ende 2013 stellvertretender Bundesvorsit-zender. Im Januar 2014 wurde er vom Aufsichtsrat zum Bundesvorsitzenden bestellt. In diesem Amt ist er jetzt bestä-tigt worden. In seiner Verantwortung liegt u.a. die Tarifarbeit für die Bereiche Ersatzkassen, Banken und Versiche-rungen. Seit Oktober 2013 ist Henning Röders auch stellvertretender Bundes-vorsitzender des Christlichen Gewerk-schaftsbundes Deutschlands (CGB).

Anne KiesowAls stellvertretende Bundesvorsitzende ist Anne Kiesow gewählt worden. Sie ar-beitet seit 2005 für den CGB. Seit 2011 ist sie die Bundesgeschäftsführerin des ge-werkschaftlichen Dachverbandes. Anne Kiesow gehört dem DHV-Hauptvorstand seit 2007 an. Auch sie wurde vom DHV-Aufsichtsrat im Januar 2014 zur stellver-tretenden DHV-Bundesvorsitzenden be-stellt. In diesem Amt wurde sie jetzt durch Wahl bestätigt. Als Juristin ist sie zuständig für rechtliche Fragen. Zusätzlich begleitet sie die Öffentlichkeitsarbeit der DHV, so hat sie im Herbst 2013 die neue Internet-seite der DHV an den Start gebracht.

Hans-Joachim BondzioHans-Joachim Bondzio gehört dem Hauptvorstand seit 2002 an. Er ist be-sonders im Bereich Handel aktiv und betreut die großen Handelsunterneh-men wie z.B. REWE.

Er ist Geschäftsführer des DHV-Lan-desverbandes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Duisburg. In NRW übt er auch das Amt eines ehrenamtlichen Landesar-beitsrichters aus und ist stellvertreten-der CGB-Landesvorsitzender.

Martin FehrmannMartin Fehrmann wurde 2006 erstmalig in den DHV-Hauptvorstand gewählt. Er war damals Ortsgruppenvorsitzender, Personal-rat und Vorsitzender der Landesfachgruppe Ersatzkassen in Hessen. Vor kurzem verlegte er seinen beruflichen und privaten Mittel-punkt nach Hamburg. In Hessen war er bis Juni 2014 ehrenamtlich als Landesarbeits- und Landessozialrichter tätig.

Hans-Rudolf FolzHans-Rudolf Folz gehört dem Hauptvor-stand seit 2002 an. Die Schwerpunkte seiner Arbeit im Hauptvorstand liegen im Bereich des Rechnungswesens. Er ist Vorsitzender des DHV-Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar und im Saarland zusätzlich CGB-Landesvorsitzender. Seit 1977 ist er Versichertenberater der Deut-schen Rentenversicherung.

Michael ScholzMichael Scholz wurde im Januar 2014 vom DHV-Aufsichtsrat in den Hauptvorstand bestellt; jetzt wurde er in diesem Amt bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig. Die Tarifarbeit im Bereich des Gesundheits-wesens ist ein Schwerpunkt seiner Arbeit.

Mit dieser personellen Neuaufstel-lung geht die DHV mit großer Zuver-sicht in die neue Amtsperiode.

Page 4: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

4

DAZ

DAZ 4/2014

Vortrag Metzger

Festvortrag von Oswald Metzger

„Die DHV gestaltet die Arbeitswelt! Die DHV sorgt für den Erhalt sozialer Sicher-heit!“

Diese Aussage setzte der Bundes-vorsitzende Henning Röders an den Anfang seiner Einführung zum Vor-trag des Festredners Oswald Metz-ger. In Tarifverhandlungen und in der durch ihre Mitglieder gestalteten betrieblichen Arbeit zeige die DHV, wie vielfältig sie den im Motto des 20. Bundesgewerkschaftstages zum Ausdruck kommenden Anspruch mit Leben erfülle.

Die DHV dürfe sich aber nicht selbstzufrieden zurücklehnen, son-dern sie müsse sich in ihrer täglichen Arbeit fragen, was getan werden könne, um den im Motto enthalte-nen Ansprüchen noch besser ge-recht zu werden. Die Arbeitswelt verändere sich in einem rasanten Tempo und werde die Deutschen in wenigen Jahren vor Herausforde-rungen stellen, die sie heute noch nicht kennen.• Heute mögen wir noch die 3-D-

Drucker belächeln, doch morgen könnten diese die Arbeit an vielen Maschinen ersetzen.

• Heute mögen wir noch auf un-sere High-Tech-Produkte „Made in Germany“ stolz sein, doch morgen könnte Deutschland, gegenüber Google und Co. oder gegenüber China ins Hintertref-fen geraten.

• Heute mögen wir noch stolz auf unser deutsches Beschäftigungs-wunder und unsere stabilen wirt-schaftlichen Verhältnisse sein. Und morgen könnte die digitale Revolution unser gesamtstaatli-ches Gefüge ins Wanken bringen.

Mit diesen Gedanken des Bundesvor-sitzenden versehen lieferte Oswald Metzger eine nachdenkliche, beein-druckende Rede, in der er an wichti-gen Stellen den Finger in die Wunde legte.

Ein nachdenklicher Festvortrag

Zu Beginn seiner Rede gratulierte Os-wald Metzger der DHV zu ihrem Tarif-abschluss bei den Volks- und Raiffeisen-banken. Dieser Abschluss könne sich sehen lassen. Er sei eine gute Werbung für die Tarifarbeit der DHV. Besonders bemerkenswert sei, dass dieser Tarif-abschluss ohne Arbeitskampfmaßnah-men zustande gekommen sei.

Oswald Metzger zeigte sich als überzeugter Anhänger des Gewerk-schaftspluralismus. Den Bestrebun-gen der Bundesregierung zur Verab-schiedung eines Tarifeinheitsgesetzes erteilte er ein klare Absage. Deutsch-land brauche kein gesetzlich ge-schütztes Tarifkartell, sondern einen Gewerkschaftspluralismus, als Grund-lage für den Wettbewerb der Ideen in der Tarifpolitik.

In diesem Zusammenhang be-grüßte Oswald Metzger die Entschei-dungen des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Frankfurt zur Fortführung des Streiks der GdL. Die

GdL handele im Rahmen ihres grund-gesetzlich garantierten Streikrechts. Die Tarifautonomie erfordere ein fai-res Gleichgewicht zwischen Arbeitge-ber und Gewerkschaften.

Ausdrücklich lobte Oswald Metzger den Auftritt der DHV auf dem Deut-schen Juristentag. Sie habe einen Bei-trag dazu geleistet, dass von diesem bedeutsamen Gremium trotz erheb-lichen Drucks aus dem Arbeitgeber-lager kein Beschluss zu Gunsten der Tarifeinheit zustande kam.

Oswald Metzger zeigte in seiner Festrede wichtige Herausforderungen auf, denen sich Deutschland stellen müsse. Deutschland durchlaufe ei-nen tiefgreifenden Wandel, der direk-te Auswirkungen auf das Leben der Menschen und auf die öffentlichen Aufgaben haben werde.

Vor allem die digitale Revolution stelle stelle Deutschland vor große Herausforderungen. Was würde aus der deutschen Spitzentechnologie in der Automobilbranche werden, wenn Google mit seinem Google Car die Marktführerschaft bei den Autos übernimmt und die deutschen Her-steller an den Rand drängt? Am Bei-spiel der Zeitungsbranche erläuterte Metzger anschaulich die Problematik: Der wöchentliche Stellenanzeigen-markt umfasste bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor zehn Jahren

Arbeitswelt gestalten! Soziale Sicherheit erhalten!

Oswald Metzger

Page 5: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

5DAZ 4/2014

Vortrag Metzger

noch über 200 Seiten. Heute sind es im Schnitt kaum mehr als 30 Seiten. Der damit verbundene Rückgang der Anzeigeneinnahmen müsse an ande-rer Stelle kompensiert werden. Dies ginge auch zu Lasten der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter.

Beim Thema demographischer Wandel ging Oswald Metzger vor allem auf die Problematik der ausei-nander gehenden Schere zwischen gesetzlicher Rente und den Beam-tenpensionen ein. Das Niveau der gesetzlichen Rente sei fundamental schlechter als das der Pensionen. Mit dem Eintritt der Beamten aus den geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand baue sich ein gewaltiges Finanzierungsproblem bei den Pen-sionen auf, das den Deutschen noch um die Ohren fliege, weil es schlicht nicht finanzierbar sei.

Sorgen bereitet Oswald Metzger die Abwanderung junger, qualifizierter Fachkräfte ins Ausland und die immer geringer werdende Bereitschaft, in die Privatwirtschaft zu gehen und sich selbständig zu machen. Deutschlands Veränderungsfähigkeit stehe auf dem Spiel. Ohne Selbständige gebe es auch keine Jobs. Der öffentliche Dienst, zu dem es immer mehr junge Menschen hinziehe, könne die Folgen dieser Entwicklung nicht auffangen.

Hintergrund:Konvent für DeutschlandDer Konvent für Deutschland betrach-tet sich als überparteiliches und unab-hängiges Beratergremium für die Poli-tik. Mitglieder sind Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft.

Der Konvent für Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, Vorschläge zur Verbesserung der Reformfähigkeit Deutschlands zu unterbreiten. Dem Konvent gehe es nicht um Reformen in einzelnen Bereichen, wie der Bildung, der Sozialversicherungssysteme oder des Arbeitsmarktes, sondern um eine grundlegende Reform der Reformfähig-keit, um Deutschland dynamischer und wettbewerbsfähiger zu machen.

Unter dem Vorsitz von Alt-Bundes-präsident Roman Herzog gehören dem Konventkreis namhafte Persönlichkei-ten an, u.a. • Klaus von Dohnany, ehemaliger

Bürgermeister der Hansestadt Hamburg

• Wolfgang Gerhardt, ehemaliger FDP-Bundesvorsitzender

• Jutta Limbach, ehemalige Präsiden-tin des Bundesverfassungsgerichts

• Erwin Teufel, ehemaliger Minister-präsident von Baden-Württemberg

• Henning Voscherau, ehemaliger Bürgermeister der Hansestadt Hamburg

• Manfred Schneider, Aufsichtsratsvor-sitzender der Linde AG und RWE AG

Kritisch äußerte sich Oswald Metzger zu dem Antrag für den Bundesgewerk-schaftstag, die Krankenversicherung wieder paritätisch zu finanzieren. Man müsse die Kirche im Dorf lassen und be-denken, dass wir umso mehr an Steuern und Abgaben zahlen müssen, je mehr finanzielle Forderungen wir an den Staat richten. Eine Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der ge-setzlichen Krankenversicherung würde zu einem Kostenschub bei den Arbeits-kosten führen.

Beifall fand die Forderung von Os-wald Metzger, die Steuerprogression zu verändern. Bei ihrer Einführung im Jahr 1958 griff der höchste Steuersatz beim 20-fachen des Durchschnittseinkom-mens. Umgerechnet auf die heutigen Einkommensverhältnisse würde der Spitzensteuersatz erst bei einem Jahres-einkommen von ca. 700.000 € greifen. Tatsächlich zahlen Ledige bereits ab ei-nem Jahreseinkommen von etwas über 50.000 € den Spitzensteuersatz. Das entspricht dem eineinhalbfachen des heutigen Durchschnittseinkommens. Der Staat müsse dringend gegensteu-ern und die Progression abflachen.

Zum Schluss seiner Rede ging Oswald Metzger auf die europäische Situati-on ein und geißelte den permanenten Rechtsbruch, der infolge der Finanzkri-se betrieben werde. Er sprach sich für

Oswald Metzger ist Politiker, Publi-zist und geschäftsführender Sekre-tär des Konvents für Deutschland. (siehe nebenstehende Darstellung)

Von 1987 bis 2007 war Oswald Metzger Mitglied der Grünen. Seit 2008 ist er Mitglied der CDU. Er ist Mitglied im Landesvorstand der CDU in Baden-Württemberg und stellvertretender Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung.

Von 1994 bis 2002 war Oswald Metzger Mitglied des Deutschen Bundestages. Er war Mitglied im Finanzausschuss und dort auch Obmann seiner Fraktion. In dieser Zeit erwarb er sich den Ruf eines Fi-nanzexperten. Dabei setzte er sich insbesondere für Haushaltskonsoli-dierung und für ein stärkeres markt-

wirtschaftliches Profil der Grünen ein. Bei der Reform des Betriebs-verfassungsgesetzes im Jahr 2001 trug er maßgeblich dazu bei, dass die von der SPD betriebene Einfüh-rung des Mehrheitswahlrechts bei der Besetzung der Betriebsratsaus-schüsse verhindert wurde.

Von März 2006 – Februar 2008 ge-hörte Oswald Metzger dem baden-württembergischen Landtag an. Seit Februar 2014 ist Oswald Metz-ger geschäftsführender Sekretär des Konvents für Deutschland.

Für Oswald Metzger gilt der Grundsatz, dass der Staat nur ausge-ben kann, was vorher erwirtschaftet wurde. „Mensch, lebe so, dass die Nachkommen auch noch ein gutes Leben haben können“, lautet Metz-gers Leitmotiv. Dieses Leitmotiv spiegelt auch die Philosophie der christlichen Gewerkschaftsbewe-gung wider.

Oswald Metzger – zur Person

eine Insolvenzordnung für Staaten aus und stellte die Frage, was wir wollen: Einen EU-Einheitsstaat oder eine Konfö-deration souveräner Staaten?

Wir sind für die Menschen da. Und Menschen wollen wertgeschätzt werden. Mit diesem Statement been-dete Oswald Metzger seine Rede. Der große Applaus der Teilnehmer zeigte, dass er mit seiner Rede den Nerv der Delegierten und Gäste des Bundesge-werkschaftstages getroffen hatte. Die Positionen, die Oswald Metzger in sei-ner Rede bezog, stimmten auch dieje-nigen nachdenklich, die nicht in allen Punkten seiner Meinung folgten. Es war eine großartige Rede und ein dem Mot-to des Bundesgewerkschaftstages voll-kommen gerecht werdender Auftakt.

Page 6: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

6

DAZ

DAZ 4/2014

• Mindestlohn und Lohnab-standsgebot: Der Bundesge-werkschaftstag begrüßt die Einführung des Mindestlohns zum 01.01.2015. Die Arbeitge-ber dürfen diesen aber nicht durch die Streichung oder An-rechnung von übertariflichen Zulagen unterlaufen. Die Bun-desregierung muss den Zoll personell so verstärken, dass das Personal in der Lage ist, flächendeckend die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrol-lieren. DHV-Tarifkommissionen sollen sich in den Tarifverträ-gen, in denen der Mindestlohn zum Tragen kommt, für eine Wahrung des bisherigen Lohn-abstandsgebots einsetzen und über eine entsprechende An-hebung der nächsthöheren Ver-gütungsgruppen verhandeln.

• Betriebliches Gesundheits-management: Das Vorhaben der Bundesarbeitsministe-rin Andrea Nahles, eine Anti-Stress-Verordnung auf den Weg zu bringen, wird begrüßt. Diese Verordnung muss Mindestvor-gaben für einen Umgang mit neuen Technologien während und außerhalb der Arbeitszeit regeln. Die DHV-Tarifkommis-sionen sollen in den Tarifver-handlungen auf Regelungen

zum betrieblichen Gesund-heitsmanagement hinwirken. Die Arbeitgeber müssen dem betrieblichen Gesundheitsma-nagement genügend Beach-tung einräumen und das er-forderliche Geld/Personal zur Verfügung stellen.

• Kalte Steuerprogression: Die Bundesregierung wird aufge-fordert, endlich eine Anpassung der Steuersätze nach oben vor-zunehmen, um der kalten Pro-gression Einhalt zu gebieten. Das steuerfreie Existenzmini-mum muss angehoben werden.

• Rente: Auch jüngere Arbeit-nehmer sollen die Möglichkeit haben, nach 45 versicherungs-pflichtigen Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, das Heraufsetzen des abschlags-freien Renteneintrittsalters für langjährig Versicherte von 63 auf 65 Jahre zu streichen. Die Bundesregierung wird aufge-fordert, dem Aspekt der Teilren-te mehr Beachtung zu schenken und für Arbeitnehmer attrak-tive Regelungen zur Teilrente auf den Weg zu bringen. Die DHV-Tarifkommissionen sind aufgefordert, sich in den Tarif-verhandlungen für den Erhalt von Vereinbarungen zur Alters-teilzeit und zum Vorruhestand einzusetzen. Auch auf Regelun-gen zur Lebensarbeitszeit soll ein Fokus gelegt werden.

Anträge

Vor dem Hintergrund bedeutender Herausforderungen verabschiedeten die Delegierten in einem Leitantrag eine Reihe von Leitsätzen für die Ge-werkschaftsarbeit der DHV: • Bildung und Ausbildung:

Bundesregierung und die Lan-desregierungen sollen sich auf verbindliche, in ganz Deutsch-land geltende Standards in der Schul- und Bildungspolitik ver-ständigen.

• Weiterbildung von Arbeit-nehmern: Der Anspruch auf Weiterbildungsurlaub muss bundesweite Geltung erlan-gen. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaß-nahmen ermöglichen. Die Tarif-kommissionen der DHV sollen in Tarifverhandlungen Verein-barungen zur Weiterbildung von Arbeitnehmern durchset-zen.

• Stärkung betrieblicher Lösun-gen zur Gestaltung des de-mographischen Wandels: Der Bundesgewerkschaftstag sieht eine Möglichkeit in der tarifver-traglichen Vereinbarung eines betrieblichen Fonds, dessen Geld für Langzeitkonten, Teilrente, Al-tersteilzeit, Weiterbildung oder für altersgerechte Arbeitszeitmo-delle verwendet wird.

Leitantrag: Erwartungen an Politik, Arbeitgeber und DHV-Tarifkommissionen

Weitere Anträge beschlossenNeben dem Leitantrag beschlossen die Delegierten eine Reihe weiterer Anträ-ge zu aktuellen Fragen der Wirtschafts-, Tarif- und Sozialpolitik. Nachfolgend eine Auswahl der beschlossenen Anträge:

Arbeitsmarktpolitik:• Menschen, die 30 Jahre in die Ar-

beitslosenversicherung eingezahlt haben, soll das Arbeitslosengeld I mindestens drei Jahre lang gezahlt werden.

© p

ress

mas

ter -

Fot

olia

.com

Page 7: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

7DAZ 4/2014

rer Arbeitnehmer einsetzen, wie z.B.:

Eine demographische Personal-politik,

Angebote zur Förderung der Gesundheitskompetenz sowie der Gesundheitsprävention der Beschäftigten, die alters-/al-ternsgerechte Gestaltung von Arbeitsabläufen oder den Ein-satz von alters-/alternsgerechter Lehr- und Lernmethoden in der betrieblichen Weiterbildung.

• Die Bundesregierung wird aufge-fordert, von dem Vorhaben eines Gesetzes zur Tarifeinheit Abstand zu nehmen.

• Die DHV-Tarifkommissionen sollen sich dafür einsetzen, die unent-geltliche Ausweitung der Ar-beitszeit durch die Anordnung von Arbeitsbereitschaft einzu-schränken.

Anträge

• Um den Missbrauch von Werk-verträgen zu unterbinden, wird die Bundesregierung zu ge-setzgeberischen Maßnahmen aufgefordert. U.a. soll eine ein-deutige und praxistaugliche Ab-grenzung zwischen Zeitarbeit und Werkverträgen getroffen werden. Die Beweislast für das Vorliegen eines Werkvertrages muss beim Unternehmen lie-gen. Die Abgrenzung von selb-ständigen Tätigkeiten zu einer abhängigen Beschäftigung muss rechtssicherer vorgenom-men werden. Die Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen und der Einsatz von freien Mitarbei-tern müssen der zwingenden Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte unterliegen.

• Teilzeit- und Befristungsgesetz: Die Möglichkeit der sachgrund-losen Befristung soll einge-schränkt und die Kettenbefris-tung soll abgeschafft werden. Im TzBfG muss neben dem ge-setzlichen Anspruch auf Teilzeit-arbeit ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit bzw. der ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit verankert werden.

• Der Gesetzgeber wird aufge-fordert, Maßnahmen gegen die weitere Verdrängung sozialver-sicherungspflichtiger Beschäfti-gungsverhältnisse durch Minijobs zu treffen.

• Die Möglichkeit zur Verlänge-rung der werktäglichen Arbeits-zeit über 8 Stunden ohne Aus-gleich (opt-out-Regelung) soll aus dem § 7 Abs. 2 a Arbeitszeit-gesetz gestrichen werden.

Steuerpolitik:• Arbeitnehmer sollen für Abfin-

dungen bei Kündigungen ei-nen Einkommenssteuersatz in Höhe von lediglich 15 Prozent zahlen.

• Die Bundesregierung wird auf-gefordert, der ständigen Ver-schärfung der Kalten Progres-sion Einhalt zu gebieten. Die Steuersätze im unteren Einkom-mensbereich müssen abgesenkt und im Gegenzug die Steuersät-ze der Höchsteinkommen ange-hoben werden.

Gesundheitspolitik:• Die DHV spricht sich gegen die

Verpflichtung der Krankenkassen zum Hinweis auf günstigere Kran-kenkassen in dem Schreiben über die Mitteilung des Zusatzbeitra-ges aus.

• Die Regelungen des morbidi-tätsorientierten Risikostruktur-ausgleichs (Morbi-RSA) sollen dahingehend geändert werden, dass bei Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds künftig die Kosten für das letzte Lebensjahr komplett ausgeglichen werden.

• Krankenkassen und Berufsge-nossenschaften werden aufge-fordert, Präventionsmaßnahmen bezüglich Burn-Out einzuführen oder diese bedarfsgerecht aus-zuweiten. Die dafür entstehen-den Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen sollen komplett ausgeglichen werden, etwa über den Gesundheitsfonds.

Tarifautonomiestärkungsgesetz:• Die Bundesregierung wird aufge-

fordert, den im Tarifautonomie-stärkungsgesetz beschlossenen Wegfall des Arbeitsgerichts als erste Tatsacheninstanz bei Tariffä-higkeits- und Tarifzuständigkeits-verfahren sowie bei Entschei-dungen zur Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklä-rung zurückzunehmen.

Aufträge an DHV-Tarifkommis-sionen:• Die sozialen Berufe müssen auf-

gewertet werden. Die DHV-Ta-rifkommissionen sind gehalten, dies bei zukünftigen Tarifver-handlungen umzusetzen. Die Pflegefachkräfte in der Alten- und Krankenpflege sollen eine leis-tungsgerechte und motivierende Bezahlung erhalten, die deutlich oberhalb des gesetzlichen Min-destlohns liegt.

• Die DHV-Tarifkommissionen sol-len in den Tarifverhandlungen auf eine tarifliche Mindestlohnunter-grenze von 9 €/Stunde hinwirken.

• Hauptvorstand und Tarifkom-missionen sollen sich verstärkt für Maßnahmen zur Sicherstel-lung der Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungssicherung älte-

Der DHV-Bundesgewerkschafts-tag beschloss auf Antrag von Hauptvorstand und Aufsichtsrat eine Reihe von Änderungen der Satzung, die in einer Neufassung der Satzung zusammengeführt wurden.

Im Mittelpunkt der Änderun-gen stand eine Neubestimmung der Tarifzuständigkeitsberei-che im § 2. Diese Änderung war durch eine Veränderung der Rechtslage notwendig gewor-den. Die Änderung des § 2 führte notwendigerweise auch zur Än-derung des § 4. Weitre kleinere Änderungen gab es in den §§ 8, 9,11, 12, 13 und 14, die zumeist re daktioneller Art waren.

Die Neufassung der Satzung wird jetzt zur Eintragung beim Vereinsregister in Hamburg an-gemeldet. Erst mit der Eintra-gung werden die Änderungen rechtswirksam.

Interessierte Mitglieder kön-nen die Neufassung der Satzung in der Hauptgeschäftsstelle an-fordern. Sie geht ihnen dann nach Eintragung im Vereinsregis-ter auf dem Postweg zu.

DHV-Hauptvorstand

Satzungsänderung

Page 8: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

8

DAZ

DAZ 4/2014

bunden, so dass auch bei gesetzlicher Regelung der Tarifeinheit nicht von einer Existenzgefährdung kleiner Ge-werkschaften auszugehen sei. Zudem beinhalte der Referentenentwurf einen Kontrahierungszwang des Ar-beitgebers mit der im Betrieb ver-tretenen Minderheitsgewerkschaft hinsichtlich eines inhaltsgleichen Tarifvertrags, der die kleinen Gewerk-schaften stärke und daher z.B. vom DGB kritisch gesehen werde. Im Üb-rigen befände man sich noch am Be-ginn des Gesetzgebungsverfahrens und der vorliegende Referentenent-wurf werde sicherlich noch einige Än-derungen erfahren.

Grußworte

Peter Weiß, MdBDie Grüße der CDU/CSU-Bundestags-fraktion und ihres Vorsitzenden Volker Kauder überbrachte der direkt ge-wählte Abgeordnete des Wahlkreises Emmendingen-Lahr und Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-fraktion Peter Weiss. Der Abgeordne-te verwies auf die engen Kontakte zu den christlichen Gewerkschaften und betonte, dass die stellvertretende DHV-Bundesvorsitzende Anne Kiesow in ih-rer Funktion als CGB-Bundesgeschäfts-führerin bei ihm im Büro fast täglich ein- und ausgehe.

In seinen politischen Ausfüh rungen erinnerte er an das zum 1. Juli in Kraft getretene Rentenpaket mit seinen Komponenten• Mütterrente,• abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren,• Ausweitung der „Zurech-

nungszeiten“ bei der EU-Rente,• Erhöhung des Reha-Budgets

sowie an die Einführung eines gesetzli-chen Mindestlohns.

Er ging dann auf aktuelle arbeits-markt- und sozialpolitische Themen ein. Als wichtiges Zukunftsthema be-zeichnete Weiss die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt. Sie werde die Produktions- und Arbeits-bedingungen in Deutschland nach-

haltig verändern, ob im Handel oder in der Industrie, in der menschliche Arbeitskraft von Produktionsrobo-tern verdrängt werde. Die Auswir-kungen dieser Entwicklung auf den Wirtschaftsstandort Deutschland sei-en nur schwer abschätzbar. Die CDU habe daher eine Kommission „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ eingesetzt. Auch die Gewerkschaften seien gefordert, sich den neuen Her-ausforderungen zu stellen und dafür Sorge zu tragen, das die Digitalisie-rung der Arbeit nicht zur Umgehung arbeits- und sozial rechtlicher Schutz-

vorschriften und zum Ab-bau tarifrechtlicher Absi-cherung genutzt wird.

Besonderes Interes-se der Delegierten fan-den die Ausführungen von Peter Weiss zum Referenten entwurf aus dem Bundesarbeits-ministerium für ein Gesetz zur Tarifeinheit. Das Vor-haben sei die Umsetzung einer Vereinba rung aus dem Koalitionsvertrag. Die Verhinderung konkur-rierender Tarifverträge innerhalb eines Betrie-bes sei über viele Jahre Konsens der Tarifpartner gewesen und habe den-noch gewerkschaftliche Konkurrenz nicht unter-

Thomas Bodmer, DAK

Einer der Grußwortredner war Thomas Bodmer, Mitglied des Vorstands der DAK-Gesundheit. Er berichtete vom Eckpunktepapier der CDU/CSU-Bun-destagsfraktion zur Reform der Sozial-wahlen.

Das Reformpapier sieht die Abschaf-fung der Friedenswahl bei den Kran-kenkassen vor. Die Zahl der Unterstüt-zerunterschriften soll von 2.000 auf 1.000 reduziert werden. Davon dürfen bis zu 10 % von den Beschäftigten des Sozialversicherungsträgers kommen. Nach den Vorstellungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollen ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozial-

versicherungsträger nicht in den Ver-waltungsräten vertreten sein dürfen, was zwangsläufig zu einem Verlust an Sachverstand in der Selbstverwal-tung führen dürfte. Die Möglichkeit der Listenverbindung soll entfallen. Eine Listenzusammenlegung nach Einreichung der Listen soll nicht mehr möglich sein.

Als weitere Themen schnitt Herr Bodmer das GKV-Strukturgesetz, das Pflegestärkungsgesetz und den Referentenentwurf zum Prä-ventionsgesetz an.

Die interessanten so zial politischen Ausführungen von Herrn Bodmer zeigten die Themenvielfalt auf, die der-zeit auf der sozialpolitischen Agenda der Bundesregierung stehen.

Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit

Grußworte zum 20. Bundesgewerkschaftstag

Peter Weiß, MdB

Page 9: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

9DAZ 4/2014

Grußworte

Politiker, Arbeitgeber und befreundete Gewerkschaften übersandten der DHV schriftliche Grußworte zu ihrem Bun-desgewerkschaftstag. Nachfolgend sind einige Auszüge abgedruckt. Aus Platz-gründen kann nicht aus allen eingegan-genen Grußworten zitiert werden:

Volker Kauder, MdB, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagSie haben Ihren Bundesgewerk-schaftstag unter das Motto Arbeits-welt gestalten – soziale Sicherheit er-halten! gestellt. Das zeugt von großer Verantwortung, die die Berufsgewerk-schaft DHV nicht nur gegenüber ihren Mitgliedern, sondern gegenüber dem Einzelnen generell empfindet. Der Mensch ist wichtiger als die Sache. Das ist der Kern der christlichen Sozi-alethik, die unser gemeinsamer Kom-pass ist. (…)

Wir brauchen eine starke Gewerk-schaftsbewegung, die sich einmischt und dem Kurs der christlichen Sozial-lehre folgt, die Subsidiarität, Solidarität und Eigenverantwortung stärkt. (…) Die Berufsgewerkschaft DHV ist eine seit Jahrzehnten anerkannte Gewerkschaft, die eine große Anzahl von bedeutenden Tarifverträgen abgeschlossen hat und in vielen Unternehmen in Betriebs- und Aufsichtsräten aktiv ist. Gemeinsam sind wir vom Wert der Freiheit überzeugt. Der Gesetzgeber muss die Freiheit des Einzelnen achten und schützen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf neue Spielre-geln für das Nebeneinander von Bran-chen- und Berufsgewerkschaften. Um so wichtiger sind Gewerkschaften wie die Berufsgewerkschaft DHV, die sich vehe-ment für die Abwägung zwischen staat-licher Regulierung, staatlicher Gänge-lung und Bewahrung der Freiheitsrechte einsetzen.

Hartmut Koschyk, MdB, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale MinderheitenDie Berufsgewerkschaft DHV ist eine über viele Jahrzehnte gewachsene, etablierte und anerkannte freie Ar-beitnehmervertretung. Damit leiste-te und leistet sie einen bedeutenden Beitrag für den Gewerkschaftsplura-lismus. (…)

Dieser gewerkschaftliche Pluralis-mus ermöglicht es auch, dass gewerk-schaftliche Arbeit auf einer klaren welt-anschaulichen Grundlage betrieben werden kann. Die Berufsgewerkschaft DHV lässt sich seit dem Beginn ih-res Bestehens von den Prinzipien der christlichen Soziallehre – Personalität, Solidarität und Subsidiarität – leiten. Damit gründet ihre Arbeit nicht in einer menschengemachten Ideologie, son-dern in einem Menschenbild, das von der unmittelbar von Gott verliehenen Würde eines jeden einzelnen Men-schen ausgeht. (…)

Karl Schiewerling, MdB, Vor-sitzender der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ der CDU/CSU-Bun-destagsfraktionEin über 100-jähriges Bestehen prägt das Handeln der DHV-Die Berufsge-werkschaft; sie vertritt die Interessen von vielen Mitgliedern. Vor allem die christlich-sozialen Wurzeln ihres Ge-werkschaftsbundes führen dazu, dass Ihre Gewerkschaft Fragen des Berufs auf Grundlage der christlichen Sozial-lehre einordnet. (…)

Die Arbeit der DHV trägt mit dem Motto Arbeitswelt gestalten – soziale Sicherheit erhalten! Zu einer guten Ar-beitsmarkt- und Tarifpolitik bei, die sich an der christlichen Gesellschaftslehre orientiert. Durch die engagierte Vertre-tung der DHV in Betriebs-, Aufsichts- und Personalräten übernimmt sie Mitverant-wortung dafür, dass der Tarifschutz sowie angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Zukunft gesichert werden.

Nicola Beer, Generalsekretärin der FDPWie wir Liberale bekennen Sie sich als DHV klar zum Leistungsprinzip und zur Sozialen Marktwirtschaft. Das ist enorm wichtig – schließlich ist die Soziale Marktwirtschaft mit starken Sozialpartnern einer der Eckpfeiler der nunmehr 65-jährigen Erfolgsge-schichte der Bundesrepublik. (…)

Die FDP steht für Gewerkschaftsfreiheit und Gewerkschaftsvielfalt, denn Vielfalt bedeutet immer auch Wettbewerb. Und nur dieser faire Wettstreit der Arbeitneh-mervertretungen ist Garant für die best-mögliche Vertretung der Arbeitnehmer. Auch diese wettbewerbliche und frei-heitliche Grundhaltung verbindet uns Liberale mit Ihnen, der DHV.

Joachim Unterländer, Landesvor-sitzender der Arbeitnehmer-Union (CSA)Wichtig ist, dass die Prinzipien der ka-tholischen Soziallehre und evangeli-schen Sozialethik in der praktischen Politik, aber vor allen Dingen im be-trieblichen Alltag entscheidende Hand-lungsmaßstäbe sind. Dies gilt gerade auch für Ihre Arbeit, die das christliche Menschenbild als wichtige Basis hat. Dafür darf ich Ihnen danken und auch für die Arbeit auf dem 20. Bundesge-werkschaftstag und in Ihren sonstigen Aktivitäten viel Erfolg wünschen!

Heribert Jöris, Geschäftsführer Tarifpolitik im Handelsverband DeutschlandTrotz aller Diskussionen stellen die Ta-rifverträge in Deutschland die wesent-lichen Leitplanken für die Beschäfti-gungsbedingungen in Deutschland dar. (…) Der Erfolg der Tarifverträge in Deutschland ist jedoch nicht selbst-verständlich. Sie setzt voraus, dass sich die Tarifverträge auch an den Wandel der Tätigkeiten und der Rah-menbedingungen des Wirtschaftens anpassen. (…) Und wichtig ist auch, dass ein Tarifvertrag während seiner Laufzeit für ein tarifgebundenes Un-ternehmen Tariffrieden garantiert. (…) Wir sehen hier weiterhin die DHV im Sinne dieser Grundsätze als einen unserer Partner in der täglichen Ar-beit.

Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und RaiffeisenbankenAnlässlich des 20. Bundesgewerk-schaftstages der DHV kann auf eine mehr als ein halbes Jahrhundert dau-ernde gemeinsame Tarifgeschichte zwischen der DHV und dem Arbeit-geberverband der Deutschen Volks-banken und Raiffeisenbanken (AVR) zurückgeblickt werden. In dieser Zeit haben sich die Tarifparteien des ge-nossenschaftlichen Bankensektors der Aufgabe gestellt, die Akzeptanz des Flächentarifvertrages zu bewah-ren. (…) Die DHV bietet den bei ihr organisierten Betriebsräten aus Volks-banken und Raiffeisenbanken eine überbetriebliche Plattform, um die Interessen der Beschäftigten bei der Pflege und Weiterentwicklung des Ta-rifvertrages mit hohem Engagement zu vertreten. (…)

Schriftliche Grußworte

Page 10: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

10

DAZ

DAZ 4/2014

Nach der Arbeit

Zum Programm eines jeden DHV-Gewerkschaftstages gehört - so ist es Tradition - ein Begleitprogramm. So auch in Durbach bei Offenburg, wo

den Delegierten und Gästen auch die Region nähergebracht werden sollte. Mit Erfolg, wie unisono alle versichern.

Begonnen hatte der Vorstellungsrei-gen bereits am Freitag mit einer Wein-probe. „Was liegt näher, als in einem der bekanntesten und berühmtesten

Nach der Arbeit das Vergnügen!Weinorte Deutschlands zu tagen und dies mit den köstlichen Weinen aus den örtlichen Rebbergen zu ergän-zen“, so Herbert Gabriel, Bezirksvorsit-

zender des DHV-Südbaden aus Offenburg, Mitor-ganisator des Ge-werkschaftstages und an diesem Abend Modera-tor.

Mit der Durba-cher Weinprin-zessin Linda I. war eine profunde W e i n k e n n e r i n gefunden, die charmant durch die vier zur Ver-kostung bereit-gestellten Weine führte. Umrahmt wurde diese Ze-remonie von einer Zeitreise durch die Orte-nau, Baden-Würt-

tembergs größtem Land-kreis, zu dem so bekannte Städte wie Offenburg, Lahr oder Kehl gehören. Hervor-ragend präsentiere Her-bert Gabriel die Ortenau vom Mittelalter bis heute.

Dass hier neben dem Weinbau und dem Tourismus (alleine Durbach zählt jährlich 200.000 Besucher) aber auch eine geballte Ladung an Wirtschafts-kraft zu finden ist, machte Gabriel an Beispielen klar. So zählte er eine Reihe

von Firmen auf, die in der Ortenau ihren Stammsitz haben und von hier aus weltweit agieren: Tesa-film, Vivil, Duravit, Hansgrohe und Grohe AG, Burda und auch der Tunnelbauer Herrenknecht sind einige dieser Unternehmen. Sie sorgen auch dafür, dass die Orte-nau mit einer Arbeitslosenquote von nur 3,4 Prozent zu den Spitzen im Ländle gehört.

Trotz eines erfolgreichen Wein-baus werden auch andere Bräuche hochgehalten. So der Volkstanz, dessen Eigenarten die Tanzgruppe aus dem benachbarten Hausach zur Freude der Gäste im Hotel „Vier Jahreszeiten“ vorführte.

Drei Stunden dauerte dieser Programmteil, der aber auch Zeit ließ, sich zu unterhalten und auf

Durbach liegt an der an der Badischen Weinstraße

Original Schwarzwälder Kirschtorte:

Herbert Gabriel berichtet ...

Page 11: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

11DAZ 4/2014

das einzustimmen, was am nächs-ten Tag auf dem Programm stand: Delegiertentagung und für die Mit-gereisten eine Fahrt in den Schwarz-wald.

Früh um 10 Uhr stand der Bus vor dem Hotel um bei idealem Herbstwet-ter die Umgebung zu erkunden. Als erstes Ziel lud Gengenbach als zum Verweilen ein. In der ehemals freien Reichsstadt, die mit dem weltgrößten Adventskalender in der Adventszeit mehrere zehntausende Besucher an-lockt, konnte bestaunt werden, was in Filmen oft als Kulisse für mittelalterli-che Szenen verwendet wird.

Doch schnell war eine Stunde ver-gangen, der Bus wartete und weiter ging die Fahrt zur nächsten Sehens-würdigkeit – der Chrysanthema in Lahr, einer Blumenschau, zu der im vergangenen Jahr mehr als 200.000 Besucher strömten. Mehr als 10.000 Pflanzen tauchten die Innenstadt in ein Blütenmeer. Und weil das dies-jährige Motto „Chrysanthema mon amour – Liebe, Sehnsucht, Leiden-schaft“ lautet, beschäftigen sich die floralen Kunstwerke mit eben diesem Thema. 280.000 Euro lässt sich die Stadt Lahr dieses drei Wochen dau-ernde Spektakel kosten. Dass diese Summe gut angelegt ist, darüber gab es bei unseren Mitfahrern keine Dis-kussion. Denn was auch nach drei Wo-chen noch an Blumen zu bestaunen war, hätte noch mehr Aufmerksam-keit als die genehmigten zweieinhalb Stunden benötigt.

Doch eine Überraschung wartete noch: Über Höhen der Schwarzwald-vorbergzone und durch bunt gefärbte Wälder ging die Fahrt nach Unterhar-mersbach. Dort wurde demonstriert, dass in diesem Landstrich auch das drin ist was draufsteht – nämlich die Original Schwarzwälder Kirschtorte: Die Gäste erlebten nämlich deren Entstehung. Alles war vorbereitet: die Torte wuchs Lage um Lage, bis sie am Ende zum Verkosten bereit stand. Sie unterschied sich wesentlich von dem, was über die Republik hinweg als sol-che angeboten wird.

Der „Bunte Abend“ wurde zum ge-selligen Höhepunkt. Mit Christoph Brüske war ein Künstler engagiert, der als Kabarettist auch von Fernseh-sendungen hier bekannt ist. Was er an diesem Abend als Feuerwerk von

flotten Sprüchen abbrannte, mit Sei-tenhieben auf alles, was sich im Land ereignet, ist nur mit zwei Worten zu beschreiben – Großes Kino.

Dem wollte auch Frank Beres nicht nachstehen, der als Magier alle in seinen Bann zog und für Überra-schungen sorgte, die man nor-malerweise ins Reich der Phan-tasie verlagert. Doch auch dieser Abend ging vorü-ber, Unentwegte schwangen das Tanzbein, ande-re trafen sich zur Terminabspra-che an der Bar, während wieder andere es vorzo-gen, das im Haus vorhandene Mu-seum mit zeitge-nössischer Kunst zu besuchen.

Ganz gleich, welcher Weg eingeschlagen wurde, es waren sich alle einig,

dass der DHV-Bezirk Südbaden ein Rahmenprogramm aufgestellt hat-te, das sich neben dem anderer Ge-werkschaftstage nicht zu verstecken braucht.

Nach der Arbeit

Die Volkstanzgruppe aus dem benachbarten Hausach

Durbachs Weinprinzessin Linda Werner

Page 12: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

12

DAZ

DAZ 4/2014

Impressionen

Ein Blick in den Saal des Best Western Hotels „Vier Jahreszeiten“ in Durbach. Rund 120 Teilnehmer waren

nach Durbach gekommen. Der Publizist Oswald Metzger hielt ein Impulsreferat zum Motto des Gewerkschaftstages

„Arbeitswelt gestalten – soziale Sicherheit erhalten“

Henning Röders, alter und neuer DHV-Bundes-vorsitzender

DHV-Landesvorsitzender Hans Hebeisen hieß die Teilnehmer im Namen des

Landesverbandes Baden-Württemberg herzlich willkommen.

Die Eröffnungsveranstaltung mit dem Festvortrag wurde musikalisch untermalt von Mojala-Trio aus Zell am Harmersbach

Page 13: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

13DAZ 4/2014

Impressionen

Der neue, erst 27 Jahre alte Bürgermeister Andreas König begrüßte die Teilnehmer mit launigen Worten. Er empfahl die einheimischen Weine – Durbach sei die Weinbaugemeinde mit den meisten Wein-Auszeichnungen. Auf 3.900 Einwohner kommen jährlich 200.000 Gästeübernachtungen.

Mit unglaublichen Tricks verzaubert Frank Beres die Gäste in den „Vier Jahreszeiten“

Der rheinische Kabarettist Christoph Brüske aus Köln in voller Aktion. Er riss die Teilnehmer zu tosendem Beifall hin.

Die „fleißigen Geister“ des Gewerkschaftstages Martina Amrein (links) und Angelika Hebeisen (rechts). Sie leiteten während des

Gewerkschaftstages das Tagungsbüro.

Der 20. ordentliche DHV-Bundesgewerkschaftstag ging erfolg- und erlebnisreich zu Ende. Die Teilnehmer ge-hen mit neuem Schwung an ihre gewerkschaftlichen Aufgaben.

Auf Wiedersehen im schönen Badener Land!

Page 14: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

14

DAZ

DAZ 4/2014

Seit dem Sommer schwelt ein schwer-wiegender Tarifkonflikt zwischen der DHV und der DAK-Gesundheit. Im Au-gust schloss die DAK-Gesundheit mit verdi einen Tarifvertrag ab, der neben Gehaltserhöhungen von 2,0 % zum Oktober 2014 und 3,5 % zum Oktober 2015 u.a. eine Einmalzahlung für verdi-Mitglieder in Höhe von 160 € für Be-schäftigte und 100 € für Auszubilden-de vorsieht.

In der Tarif-verhandlung am 27.08.2014 ve r we i g e r te die DAK-Ge-sundheit einen gleichlauten-den Abschluss mit der DHV. K n a c k p u n k t war die Ein-malzahlung: Die DAK ist nur bereit, für DHV-Mitglie-der eine solche in Höhe von 80 € (Be-schäftigte) und 50 € (Auszubildende) zu zahlen. Einen derartigen Tarifver-trag zweiter Klasse lehnte die DHV-Verhandlungskommission ab.

Auch in der Tarifverhandlung am 21.10.2014 zeigte die Arbeitgeberseite keine Bewegung. Den Kompromiss-vorschlag der DHV-Tarifkommission, allen Beschäftigten eine Einmalzah-lung in Höhe von 80 € zu gewähren lehnte sie ab.

Die DHV ließ daraufhin die Mitglie-der in einer Befragung entscheiden, die sich durch eine hohe Beteiligung auszeichnete. Sie sind• eindeutig  gegen die Annahme

des Arbeitgeberangebotes und auch

• eindeutig für weitere Maßnah-men, um Druck auf den Arbeitge-ber auszuüben.

Das Ergebnis der Mitgliederbefra-gung wurde dem Arbeitgeber in der Verhandlung am 14.11.2014 mitge-teilt. Die Arbeitgeberseite zeigte sich unbeeindruckt und war zu weiteren Zugeständnissen nicht bereit. Das ist erstaunlich, denn der gleiche Arbeit-geber startet derzeit eine interne Kam-pagne:

„Wir möchten damit auch ein Zeichen unserer Wertschätzung und Dankbar-

keit für den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen setzen. Ohne dieses Engagement und die Identifikation mit unserer Marke DAK-Gesundheit würden alle Aktionen nach außen ver-puffen.“

Markenbuch, oranger Kalender und Kugelschreiber ersetzen aber keinen fairen und gerechten Tarif-vertrag! Ist das die Gleichbehand-

lung „aller Kolleginnen und Kolle-gen“? Sind D H V - M i t -glieder denn Mitarbeiter 2. Klasse?

Die Stim-mung der Be-s c h ä f t i g t e n zeigt sich in der Mitglie-

derbefragung der DHV. Die hohe Be-teiligung und das eindeutige Ergeb-nis sollte der Vorstand als Zeichen betrachten, dass die DHV-Mitglieder diese Ungleichbehandlung nicht ak-zeptieren. Der Arbeitgeber DAK tut alles, um das Engagement und die Identifika tion der Mitarbeiter mit den Marke „DAK-Gesundheit“ zu untergraben!

Durch die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers betrachtet die DHV-Tarifkommission die Tarifverhandlun-gen derzeit als gescheitert.

Die DHV-Tarifkommission fordert die Arbeitgeberseite auf, ihre Ver-weigerungshaltung aufzugeben und damit die Marke DAK-Gesundheit vor weiterer Beschädigung zu bewahren.

Das Handeln der DAK-Gesundheit ist auch vor dem Hintergrund des geplan-ten Tarifeinheitsgesetzes unverständlich: Während die Politik und die Wirtschaft alles daran setzen, eine Zersplitterung der Tariflandschaft zu verhindern, be-treibt eine der größten Krankenkassen Deutschlands mit ihrer Tarifpolitik aktiv eine solche Zersplitterung.

Die DHV freut sich über zahlreiche neue Mitglieder, die seit der Verwei-gerungshaltung der DHV beigetreten sind. Sie zeigen, dass die Haltung des Arbeitgebers DAK-Gesundheit von der Belegschaft abgelehnt wird.

Tarifarbeit

Tarifverhandlung vorerst gescheitert! Ergebnis der Mitgliederbefragung – weitere Maßnahmen!

Seit Dezember 2012 laufen bereits die Eingruppierungstarifverhandlun-gen bei der BARMER GEK. Sie wurden im Herbst 2013 wegen der geplanten Umstrukturierungen bei der BARMER GEK unterbrochen. Nach dem Ab-schluss des Tarifvertrages zur Beglei-tung des Umstrukturierungsprojekts „Aufbruch“ haben DHV und BARMER GEK die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen. Es erfolgte ein inhalt-licher Neustart der Verhandlungen, da sich im Zuge der bis 2017 laufen-den Umstrukturierungen die Stellen-profile und die Struktur der Dienst-stellen komplett verändern werden. Die erste Verhandlungsrunde fand am 15.08.2014 in Wuppertal statt. In diesem Auftakttermin tauschten bei-de Seiten grundsätzliche Positionen aus. Die Arbeitgeberseite brachte ihren Willen zu einem zügigen Ab-schluss möglichst bis Ende des Jah-res zum Ausdruck. Die DHV-Verhand-lungskommission hingegen vertrat die Auffassung, dass eine gründliche Verhandlung der Details, insbeson-dere zum Besitzstand, Vorrang vor dem Interesse an einem zügigen Ab-schluss haben müsse.

Thema der zweiten Verhandlung am 23.09.2014 waren die Eingrup-pierungsvorstellungen der Arbeit-geber zu den Stellen in der Ge-schäftsstellenstruktur. Hier zeigte sich, dass die gegenseitigen Vorstel-lungen noch weit auseinanderlie-gen. Ein Kompromiss ist so schnell nicht in Sichtweite. Klar Position bezog die DHV in der Besitzstands-frage: Kein Beschäftigter darf durch den Abschluss des neuen Eingrup-pierungstarifvertrages schlechter gestellt werden. Die Beschäftigten mit Besitzstand müssen auch zu-künftig an Gehaltssteigerungen teilhaben.

Die Arbeitgeberseite nahm diese klare Positionierung der DHV-Ver-handlungskommission mit in ihre internen Beratungen.

Die Verhandlungen werden am 04.12.2014 in Wuppertal fortge-führt. (Zum Zeitpunkt des Redakti-onsschlusses hatte die Verhandlung noch nicht stattgefunden.)

BARMER GEK: Tarifverhandlungen zur Eingruppierung

© P

ictu

reP.

Foto

lia.c

om

Page 15: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

15DAZ 4/2014

Kompromiss, der den Ungewissheiten bezüglich der sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rech-nung trägt.

Überproportional erhöht wurden die Auszubildendenvergütungen (um bis zu 7,8 % für die gesamte Laufzeit). Auch die Einmalzahlung in Höhe von 10 % ist ein Verhandlungserfolg der DHV.

Auch in den weiteren Punkten ist der Abschluss ein guter Kompromiss. Die erneute Verlängerung des An-spruchs auf einen halben Tag Freistel-

lung pro Jahr für Gesundheitsvorsor-gemaßnahmen und die Vereinbarung der Verpflichtung, in 2016 über eine mögliche Entfristung zu sprechen, bewertet die DHV als ein Zeichen, dass dieser tarifvertragliche Anspruch dabei ist, sich dauerhaft zu etablieren.

Positiv ist die Verlängerung des Al-tersteilzeitabkommens.

Die Vereinbarung eines Teilzeitan-spruchs für vor der Rente stehende Beschäftigte ist positiv in den Beleg-schaften aufgenommen worden. Die Reaktionen zeigen, dass die DHV mit dieser Regelung den Nerv vieler Be-schäftigter getroffen hat. Das Inter-esse, diese Regelung in Anspruch zu nehmen, ist deutlich zu erkennen.

Mit dem guten Tarifergebnis hat die DHV einmal mehr bewiesen, dass sie in der Lage ist, Tarifarbeit in einem wich-tigen Flächentarifvertragsbereich zu gestalten und gute Tarifergebnisse zu vereinbaren. Die DHV geht bei den Volks- und Raiffeisenbanken gestärkt in das neue Jahr.

Tarifarbeit

In den späten Abendstunden des 29.10.2014 einigten sich DHV und der Arbeitsgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) auf einen Tarifabschluss für rund 160.000 Beschäftigte der Volks- und Raiffeisenbanken. Die wichtigs-ten Inhalte::• Einmalzahlungen: Für Beschäftig-

te und Auszubildende in Höhe von 10 % des Dezembergehalts bzw. der Auszubildendenvergü-tung im Dezember 2014

• Zweistufige lineare Gehaltserhö-hung:

3,0 % ab Februar 2015 1,2 % ab Februar 2016 • Erhöhung der Auszubildenden-

vergütungen: 30 € für alle Ausbildungsjahre ab

Februar 2015• Ab Februar 2016 Erhöhung: 1.Ausbildungsjahr: auf 930 € 2.Ausbildungsjahr: auf 980 € 3.Ausbildungsjahr: auf 1.040 €• Laufzeit des Gehaltstarifvertrages

bis zum 31.10.2016• Verlängerung des Altersteilzeit-

abkommens bis Ende 2016• Verlängerung der Regelung zum

Gesundheitstag bis Ende 2016; Verpflichtung, im Jahr 2016 eine Verlängerung oder Entfristung zu prüfen

• Neu: Vereinbarung eines Teilzeit-anspruchs für Beschäftigte ab 3

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % ab Februar 2015

Jahren vor der Rente: Reduzierung der Wochenarbeits-

zeit um bis zu 4 Stunden auf 35 Wochenstunden

Der Arbeitgeber übernimmt 50 % des Verdienstausfalls

Der Abschluss ist Ergebnis eines 13-stündigen Verhandlungsmarathons in der dritten Verhandlungsrunde. Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als guten Kompromiss. Vor allem die erste Ge-h a l t s e r h ö -hungsstufe von 3,0 % im Februar 2015 ist ein Ver-handlungs-erfolg. Hart g e r u n g e n wurde um die zweite G e h a l t s e r-höhungsstu-fe und um die Laufzeit: Bis zuletzt beharrte die A r b e i t g e -berseite auf eine Gehaltserhöhung um 1,2 % ab April 2016 und auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.

Die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 1,2 % ist ein noch vertretbarer

Die Verhandlungskommission am 29.10. abends nach getaner Verhandlungsarbeit

Die Verhandlungsführer von DHV, AVR und DBV besiegeln den Tarifabschluss. V.l.n.r.: Axel Lekies, AVR; Heinz Buff, DBV; Henning Röders, DHV

Page 16: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

16

DAZ

DAZ 4/2014

Branchen-/Flächentarifverträge

Arbeitgeberverband der AWO Thüringen e.V.Anpassung Entgelttabellen

Arbeitgeberverband der Versiche-rungsunternehmen in Deutschland e.V.Entgelttarifvertrag

DRK-Sachsen Arbeitgeberver-band Wohlfahrts- und Gesund-heitsdienste e.V. DresdenÄnderungen zum Entgelttarifver-trag und Ausbildungsvergütung

Handelsverband Mitteldeutsch-land e.V.Manteltarifvertrag, TV Gehalt, Löh-ne und Ausbildungsvergütung, TV Warenräumung in Sachsen, Thürin-gen und Sachsen-Anhalt

Haustarifverträge

AWO AJS gGmbH ThüringenTarifvertrag nach §3 BetrVGBetriebsgesellschaft Duisburger Krankenhäuser mbH und Evan-gelische Walter Cordes Klinik Dienste GmbHMantel- und Entgelttarifvertrag, TV- Urlaub, Arbeitszeit und Sonderzah-lungen

DRK Östliche Altmark e.V.Manteltarifvertrag

Deutsches Rotes Kreuz Ortsver-ein Westerland e.V.Mantel- und Entgeltarifvertrag

JobB GmbH, KielTarifvereinbarung Grundvergütung und Zuschläge

Landgard Obst & Gemüse GmbH & Co. KG, Landgard Vermarktungs-gesellschaft mbH & Co. KG für Obst und Gemüse und der Rheinland-frucht GmbH Tarifvertrag nach §3 BetrVG

Landgard Blumen & Pflanzen GmbH, Heiner Petersen GmbH, Landgard Service GmbH, Fresh Lo-gistics System GmbH und der Vei-ling Rhein-Maas GmbH & Co. KGTarifvertrag nach §3 BetrVG

Rettungsdienst Landkreis Bar-nim GmbHMantel- und Entgelttarifvertrag incl. Sachbezug und Einmalzahlung

Schlosspark-Klinik (Berlin) sowie der Park-Klinik Weißensee (Berlin)Mantel- und Entgelttarifvertrag

Schön Klinik Harthausen GmbH & Co KGEntgelttarifvertrag

Strandklinik St. Peter-Ording GmbH & Co KGManteltarifvertrag sowie Entgeltta-rifvertrag

DHV-Tarifabschlüsse

Tarifarbeit

Die Tarifrunde 2015 im Versicherungs-innendienst wirft ihre Schatten voraus. Die Verhandlungen beginnen im März. Die dritte und voraussichtlich entschei-dende Verhandlungsrunde findet am 20.05.2015 in Hamburg statt.

Die DHV-Tarifkommission beriet auf ihrer Sitzung am 26.11.2014 in Pulheim bei Köln ihre Forderungen für die Tarif-runde 2015. Die Forderungen befinden sich noch in der internen Schlussabstimmung. Der Forderungskatalog wird im Januar 2015 im Detail veröffentlicht werden. Die Tendenz geht in Richtung eines längerfristigen Tarifabschlusses, der den Beschäftigten und Unternehmen Planungssicherheit in einer wirtschaft-lich nicht einfachen Zeit bieten soll. Die DHV erkennt an, dass sich die kon-junkturellen Aussichten eintrüben und den Versicherungsunternehmen die anhaltende Niedrigzinsphase zu schaffen macht. Andererseits müssen die Beschäftigten angemessen an den guten Unternehmensergebnissen in den vergangenen zwei Jahren betei-ligt werden. Anspruch der DHV-Tarif-kommission ist es, mit einer realistisch kalkulierten Gehaltsforderung in die Tarifverhandlungen zu gehen Es ist nicht Maßstab unseres Handelns, mit zu hohen Gehaltsforderungen Erwar-tungen zu wecken, die im Nachhinein nur enttäuscht werden können!Ein weiterer Bestandteil des Forde-rungskatalogs wird die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens sein. Die Altersteilzeit sieht die DHV-Tarif-kommission als einen wichtigen Be-standteil für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb muss das Altersteilzeitabkommen ver-längert werden.

Privates Versicherungsge-werbe: Gehaltsforderung für Tarifrunde 2015

Am 13.11.2014 fand in Bad Abbach die Tarifverhandlung über den neuen Entgelttarifvertrag für das Asklepios Klinikum Bad Abbach statt. Die DHV-Tarifkommission war in die Verhand-lungen mit einer Forderung von 6,0% für 24 Monate gegangen. Das erste Angebot der Arbeitgeberseite lag bei mageren 3,7% bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Nach harten aber fairen Verhand-lungen mit den Vertretern der Arbeit-geberseite wurde von der DHV-Ver-handlungskommission ein Abschluss getätigt, der sich sehen lassen kann. So erhalten alle Beschäftigten ab dem 01.01.2015 2,0% mehr Gehalt, ab dem 01.01.2016 steigen die Entgelte um

Tarifabschluss für das Askle-pios Klinikum Bad Abbach

weitere 2,0% und ab dem 01.01.2017 nochmalig um weitere 2,1%.

Zudem erhalten ab dem 01.01.2015 alle Beschäftigten einen weiteren Tag Erholungsurlaub, so dass sich der An-spruch auf Erholungsurlaub von 29 auf 30 Tage erhöht. Damit haben auch die alle Beschäftigen denselben An-spruch auf Erholungsurlaub wie das ärztliche Personal. Aus Sicht der DHV-Verhandlungskommission war diese Forderung ein konsequenter Schritt, um die Ungleichbehandlung der Be-schäftigten zu beenden.

Rechnerisch entspricht dieser zusätz-liche Tag Erholungsurlaub einer Belas-tung von 0,4%, die den Entgeltsteige-rungen zuzurechnen ist, die sich damit auf 2,4%, 2,4%, und 2,5% erhöhen; so-mit ergibt sich eine Gesamtsteigerung in 7,3%!

© m

ozZ

z - F

oto

lia.c

om

Page 17: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

17DAZ 4/2014

Tarifeinheit

Die Bundesregierung hat nach langer Diskussion den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit vorge-legt. Er ist kein neues Gesetz; es han-delt sich vielmehr um die Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes durch einen neuen § 4 a, eine Änderung des § 8 und um eine Ergänzung im § 13. Zu-dem soll das Arbeitsgerichtsgesetz an einigen Stellen geändert werden. Vor allem der neue § 4 a Tarifvertragsge-setz hat es in sich.

Verstoß gegen die Koalitionsfrei-heit des GrundgesetzesDie Koalitionsfreiheit des Art. 9 Grund-gesetz verleiht den Gewerkschaften das Recht, für die Durchsetzung der Belange ihrer Mitglieder zu kämpfen. Wenn die Belange der Mitglieder der „Minderheitsgewerkschaft“ von de-nen der „Mehrheitsgewerkschaft“ abweichen, dann verwehrt der neue § 4 a des Tarifvertragsgesetzes die Durchführung. Das ist ein erheblicher Eingriff in das grundgesetzlich garan-tierte Streikrecht. Dafür gibt es keine Notwendigkeit und keine Rechtfer-tigung, denn Deutschland ist von einer Lahmlegung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens infolge ausufernder Streiks weit entfernt. Im

Der untaugliche Versuch zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit

Gegenteil: Trotz Gewerkschaftsvielfalt und Aufgabe der Rechtsprechung zur Tarifeinheit rangiert Deutschland am unteren Ende des Ländervergleichs, was die Zahl der Streiktage angeht.

Infragestellung der Tarifbindung§ 4 a ist widersprüchlich in Bezug zu anderen Vorschriften des Tarifver-tragsgesetzes. Die §§ 1 und 3 des Ta-rifvertragsgesetzes regeln, dass die Parteien eines Tarifvertrages an die Rechte und Pflichten eines Tarifver-trages gebunden sind. Im Klartext bedeutet das: Wenn im Tarifvertrag eine Gehaltserhöhung von 3 % gere-gelt ist, muss der Arbeitgeber diese Gehaltserhöhung an seine Beschäf-tigten zahlen. Wäre dieser Tarifvertrag von einer „Minderheitsgewerkschaft“ abgeschlossen, entsteht die kuriose Situation, dass der Arbeitgeber zwar nach den §§ 1 und 3 des Tarifver-tragsgesetzes verpflichtet ist, die Ge-haltserhöhung zu zahlen, nach § 4 a desselben Gesetzes diese aber nicht zahlen darf, da dieser Tarifvertrag nicht anwendbar ist. Mit § 4a setzt die Bundesregierung die Tarifbin-dung der Minderheitsgewerkschafts-mitglieder faktisch außer Kraft und damit die Grundlage des Tarifrechtes.

Bereits allein deswegen dürfte das neue Gesetz verfassungswidrig sein. Denn der Gesetzgeber darf nicht wi-dersprüchlich handeln und außerdem beraubt er betroffene Arbeitnehmer ihres Grundrechts.

Streikrecht Den „Minderheitsgewerkschaften“ wird ein Nachzeichnungsrecht auf den Tarifvertrag der „Mehrheitsge-werkschaft“ eingeräumt. Das ist ein Recht, aber keine Pflicht. Zeichnet sie nicht nach, ist sie auch nicht an die Friedenspflicht gebunden und kann für ihre Tarifforderungen Ar-beitskämpfe führen. Denn von der Friedenspflicht ist im Gesetzentwurf nicht die Rede. Aber wofür soll die „Minderheitsgewerkschaft“ strei-ken? Für einen besseren Tarifvertrag mit einem höheren Lohn, der aber nicht angewendet werden kann? Die Bundesregierung drückt sich um diese Frage und hofft, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit dieses Pro-blem über die Verhältnismäßigkeit von Streiks für sie löst.

Wer ist Mehrheitsgewerkschaft und wer die Minderheitsgewerkschaft? Nehmen wir als Beispiel 1 einen Be-trieb mit 100 Beschäftigten, von de-nen vier Beschäftigte der Gewerk-schaft A und zwei Beschäftigte der Gewerkschaft B angehören. Nach dem Wortlaut des geplanten § 4 a ist die Gewerkschaft A die „Mehrheitsge-werkschaft“, da sie nachweislich mit vier die meisten Mitglieder und sogar einen Organisationsgrad von 4 % hat. Aber es wäre ein Treppenwitz, wenn sich die Gewerkschaft A mit ihrem Organisationsgrad von 4 % als „Mehr-heitsgewerkschaft“ bezeichnen könn-te. Mehrheit wovon? eine vierprozen-tige Mehrheit?

Beispiel 2: Gewerkschaft A hat 41 Mitglieder, von denen 5 bereits in der Passivphase der Altersteilzeit, 3 Mitglieder langzeiterkrankt, 2 in El-ternzeit sind und einer sein Arbeits-verhältnis gekündigt hat. Die Ge-werkschaft B hat 40 Mitglieder, von

Mit dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Tarifeinheit greift die Bundes-regierung die in der Verfassung garantierten Grundrechte der Koalitionsfreiheit und der Tarif-autonomie an. Träger dieser bür-gerlichen Grundrechte sind die Mitglieder der tarifvertragsschlie-ßenden Gewerkschaften. Die Ge-werkschaften erfüllen mit ihren Tarifverträgen den grundgesetz-lichen Auftrag, für ihre Mitglieder deren Arbeitsbedingungen zu ge-stalten. Dagegen gerichtete Maß-nahmen sind nach Art.9 Abs. 3 des Grundgesetzes rechtsunwirksam.

Nach Auffassung des DHV-Bun-desgewerkschaftstages geschieht aber genau das, wenn – aus wel-chen Gründen auch immer – ab-geschlossene Tarifverträge nicht wirksam werden können. Einheitli-che Tarifverträge in einem Betrieb sind wünschenswert – die DHV hat sich dazu immer bekannt. Sie aber durch Gesetz regeln zu wollen, zeigt einen leichtfertigen Umgang der Bundesregierung mit der Ver-fassung.

Er fordert die Bundesregierung auf, dieses Gesetzesvorhaben zu-rückzuziehen.

DHV-Hauptvorstand

Bundesregierung contra Grundgesetz: Angriff auf die Grundrechte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie

Page 18: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

18

DAZ

DAZ 4/2014

Tarifeinheit

denen alle arbeiten und keiner ge-kündigt hat. Nach dem Wortlaut des geplanten § 4 a ist die Gewerkschaft A die „Mehrheitsgewerkschaft“, da sie zum Zeitpunkt des Tarifabschlus-ses die meisten in einem Arbeitsver-hältnis stehenden Gewerkschafts-mitglieder hat. Kann man bei dieser Fallkonstellation die Gewerkschaft A als „Mehrheitsgewerkschaft“ be-zeichnen, über die Grundrechter an-derer Gewerkschaftsmitglieder des Grundrechts der Koalitionsfreiheit beraubt werden?.

Ist den „A“ wirklich die Mehrheits-gewerkschaft, und wie lange? Nach Ablauf der Kündigungsfrist hat sie ein Mitglied weniger und damit auch nur noch 40 – ist sie weiterhin „Mehrheit“? Und was wäre, wenn zu allem Un-glück ein weiteres Mitglied erwerbs-unfähig wird oder gar stirbt? Bleibt sie „Mehrheit“ oder gilt ab dem Tag des Renteneintritts oder Todes ein ande-rer Tarifvertrag?

Gesetzlich verordnete Rechtsun-sicherheitDas geplante Tarifeinheitsgesetz wird zu einem Beschäftigungspro-gramm für Anwälte und Arbeits-gerichte werden, denn es führt zu Rechtsstreitigkeiten über die Frage, welche Gewerkschaft denn die Mehrheitsgewerkschaft ist. Solche Streitigkeiten können meh-rere Jahre dauern. Da stellt sich die Frage, was mit den Tarifverträgen passiert, die von einer vermeint-lichen Mehrheitsgewerkschaft abgeschlossen wurden, die aber nach dem Richterspruch nur eine

Minderheitsgewerkschaft ist. Die Tarifverträge dürften von vorn-herein nicht anwendbar gewesen sein. Das führt zu der Problematik der Rückabwicklung von Tarifver-trägen mit immensen wirtschaft-lichen und organisatorischen Kon-sequenzen.

Beispiel 1: Die Gewerkschaft A hat in einem Betrieb mit 5.000 Beschäf-tigten als angebliche „Mehrheits-gewerkschaft“ einen Tarifvertrag zu Langzeitkonten abgeschlossen, demzufolge Urlaub und Überstun-den in ein Langzeitkonto eingestellt werden können. Die als „Minder-heitsgewerkschaft“ angesehene Ge-werkschaft B ist zwar Tarifpartnerin, hat aber die Langzeitkontenverein-barung nicht abgeschlossen hat. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht, weil sie „Mehrheitsgewerkschaft“ sein will. Das Verfahren dauert über die Instanzen drei volle Jahre und ist erfolgreich: Im Betrieb gibt es eine neue „Mehrheitsgewerkschaft B“ mit einem anderen anzuwendenden Ta-rifvertrag.

In der Zwischenzeit machen die Beschäftigten von der Regelung fleißig Gebrauch und stellen durch-schnittlich 3 Tage jährlich in die Langzeitkonten ein. Jetzt steht das Unternehmen vor dem Problem, die Langzeitkonten rückabzuwickeln und den Beschäftigten bei theore-tisch voller Inanspruchnahme des Tarifvertrages (5.000 Mitarbeiter x 3 Tage mal 3 Jahre) 45.000 freie Tage zu gewähren oder auszuzahlen. Das kann selbst gutgehende Unterneh-men überfordern.

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles meint es wohl gut mit ihrem Gesetzentwurf zur Tarifeinheit: sie wünscht sich Betriebsfrieden, der angeblich wegen kollidierender Ta-rifverträge in der Wirtschaft fehlt. Die BDA, die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, die sich dieses Gesetz zusammen mit einigen DGB-Gewerkschaften wünscht, werden jedoch mit dem Gegenteil des erhofften Betriebs-

Tarifeinheit spaltet! Betriebsfrieden ade!

Beispiel 2 ist der Tarifvertrag einer „Mehrheitsgewerkschaft“ über eine variable Vergütung, auf deren Grund-lage den Beschäftigten ein Bonus ausgezahlt wird. Jetzt wechselt die „Mehrheitsgewerkschaft“. Wie könnte ein solcher Tarifvertrag rückabgewi-ckelt werden, wenn er rückwirkend wegen fehlender Mehrheit nicht an-wendbar war? Könnte der Betrieb von den Beschäftigten die Rückzahlung des Bonus verlangen, weil die recht-liche Grundlage für die Bonuszahlung entfallen ist? In diesem Fall dürfte eine eventuelle tarifvertragliche Aus-schlussfrist von z.B. 6 Monaten nicht gelten, weil der Tarifvertrag nicht anwendbar ist. Dann dürften nur die wesentlich längeren gesetzlichen Ver-jährungsfristen greifen.

Und was geschieht, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in den Betrie-ben während der Laufzeit von Ta-rifverträgen ändern? Dazu sagt das Gesetz nichts aus, auch nicht zum Problem der Rückabwicklung nicht-anwendbarer Tarifverträge. Der Ge-setzgeber will das wohl der Recht-sprechung überlassen. Diese dürfte einige Jahre brauchen, um gesicherte Rechtsnormen zu entwickeln. Bis da-hin herrscht gesetzlich verordnete Rechtsunsicherheit.

FazitDas Gesetz wird nicht gebraucht.

Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit dürfte verfassungsrechtlich nicht haltbar sein und rechtliche Unsicherheit schüren statt eindämmen. Deshalb lehnt die DHV das Gesetzesvorhaben ab.

Henning Röders

friedens rechnen müssen. Das Wort Einheit klingt zwar schön; das Ge-setz hingegen wird eine Radikali-sierung der Belegschaften bewirken und den derzeit überwiegend vor-handenen Betriebsfrieden empfind-lich beeinträchtigen. Denn gut ge-meint ist oftmals schlecht gemacht, wie eine alte Volksweisheit weiß.

Nach dem Entwurf werden die Mitglieder der Minderheitsge-werkschaften denen der großen,

tarifschließenden Gewerkschaften gleichgestellt, indem die Kleinen den Tarifabschluss der Großen nachzeichnen dürfen. Die Annah-me ist, dass die Kleinen mit diesem Angebot zufrieden sind und auf ihr eigenständiges Recht, die Interes-sen ihrer Mitglieder zu vertreten, freiwillig verzichten. Warum soll-ten sie das tun? Sie würden damit auf die Chance verzichten, durch ihren Gestaltungswillen selbst ein-

Page 19: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

19DAZ 4/2014

Tarifeinheit

Vom 17. bis 19. September nahmen der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, die CGB-Bundesgeschäftsfüh-rerin und stellvertretende DHV Bun-desvorsitzende und der CGB-Gene-ralsekretär Christian Hertzog am 70. Deutschen Juristentag in Hannover teil. Die alle zwei Jahre stattfindende hochrangige Veranstaltung ist eine der bedeutendsten juristischen Fach-tagungen in Europa. In den Ausschüs-sen (sogenannte Abteilungen) wer-den Empfehlungen und Beschlüsse an den Gesetzgeber erarbeitet.

Die Abteilung Arbeitsrecht be-schäftigte sich mit dem Thema Ta-rifeinheit. Dazu wurden den Teilneh-mern zu Beginn der Beratungen ein Beschlussvorschlag vorgelegt, der sich für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit auf Basis eines be-triebsbezogenen Mehrheitsbegriffs aussprechen sollte. Danach sollte der Tarifvertrag derjenigen Gewerk-schaft zum Zuge kommen, die im Betrieb die Mehrheit der Gewerk-schaftsmitglieder stellt.

In der Debatte ergriff der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders das Wort. In seinem Diskussionsbei-trag skizzierte er die folgenden fünf Problempunkte einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsbegriff:

1. Im Tarifvertragsgesetz ist gere-gelt, dass Gewerkschaften für ihre Mitglieder Tarifverträge aushandeln und abschließen. Der Gesetzgeber würde sich in Widerspruch dazu set-zen, wenn er der Minderheitsgewerk-schaft in einem anderen Gesetz dieses Recht nicht gewährt, nur weil sie we-niger Mitglieder nachweisen kann als die Mehrheitsgewerkschaft.

2. In seiner Konsequenz ange-wandt kann der betriebsbezogene Mehrheitsbegriff zur Anwendung unterschiedlicher Tarifverträge in ei-nem Unternehmen führen, und zwar abhängig davon, in welchem Betrieb des Unternehmens welche Gewerk-schaft die meisten Mitglieder hat. Auf Flächentarifverträge bezogen ist der betriebsbezogene Mehrheitsbegriff nicht praktikabel und würde Minder-heitsgewerkschaften erheblich be-

Keine Beschlussfassung des Juristen-tages zu Gunsten der Tarifeinheit

nachteiligen, die zwar nicht auf Ebe-ne des Flächentarifvertrages, aber in einem oder mehreren Unternehmen nachweislich die meisten Gewerk-schaftsmitglieder organisieren.

3. Der Organisationsgrad aller Ge-werkschaften beträgt noch nicht ein-mal 20 Prozent. In einigen Branchen liegt der gesamtgewerkschaftliche Organisationsgrad bei gerade einmal 10 Prozent. Eine Gewerkschaft, die z.B. gerade einmal 8 Prozent der Ar-beitnehmer organisiert, kann nicht als Mehrheitsgewerkschaft bezeichnet werden. Eigentlich dürfte in diesen Branchen gar kein Tarifvertrag zur An-wendung kommen.

4. Ein Rechtsstreit über die Frage, welche Gewerkschaft die Mehrheits-gewerkschaft ist, kann über drei In-stanzen gehen und mehrere Jahre dauern. Während dieser Zeit besteht erhebliche Rechtsunsicherheit und die Gefahr der Rückabwicklung von Tarifverträgen, sollte sich herausstel-len, dass eine andere Gewerkschaft die richtige Mehrheitsgewerkschaft ist.

5. Minderheitsgewerkschaften können während der Laufzeit eines Tarifvertrages der Mehrheitsge-werkschaft Mitglieder werben und dadurch zur neuen Mehrheitsge-werkschaft werden. Gemäß dem be-triebsbezogenen Mehrheitsbegriff müsste sie dann das Recht haben, einen Tarifvertrag durchzusetzen, der den Tarifvertrag der alten Mehr-heitsgewerkschaft noch während seiner Laufzeit ersetzt.

Im Laufe der Debatte wurde den Teilnehmern der Abteilung Arbeits-recht ein verändertes Beschlusspapier zum Thema Tarifeinheit ausgeteilt. In der Abstimmung am Nachmittag ver-zichtete die Abteilung Arbeitsrecht sogar gänzlich auf eine Beschlussfas-sung.

Die DHV begrüßt diese Entschei-dung des 70. Deutschen Juristen-tages. Sie hofft, dass die Bundesre-gierung dem Beispiel folgen und auf eine Weiterverfolgung des Geset-zesvorhabens zur Tarifeinheit ver-zichten wird.

DHV-Hauptvorstand

mal zur Mehrheitsgewerkschaft zu werden.

Mit radikalen Forderungen jedoch gehen sie auf Mitgliederfang. Sie kön-nen in ihre Radikalforderungen jeden beliebigen Wunschkatalog aufneh-men, ohne Rücksicht auf die Machbar-keit. Sie müssen nicht verhandeln und für ihr Handeln keine Verantwortung übernehmen. Teile der Belegschaften, vor allem die klassenkämpferischen, werden begeistert sein. Selbst wäh-rend laufender Tarifverhandlungen kann sie so agieren, vielleicht gar mit Kampfmaßnahmen, denn nach dem Gesetz unterläge sie nicht der Frie-denspflicht.

Jeden Tarifabschluss wird man ne-gativ kommentieren und behaup-ten, dass man (als Mehrheitsgewerk-schaft) viel besser verhandelt hätte. Dann unterschreibt man den „Mehr-heitstarifvertrag“ und hat damit die eigenen Mitglieder anderen Gewerk-schaftsmitgliedern gleichgestellt. Hetzen kann man weiterhin, schadet ja nichts, rückt aber die Mitglieder der verhandelnden Gewerkschaft in ein schlechtes Licht. Als Multiplikator werden sich auch noch unzufriedene Betriebsräte finden – der Betriebsfrie-den ist dahin. Auf der Strecke bleibt eine besonnene und verantwortliche Vertretung der Arbeitnehmerinteres-sen. Und die Spaltung der Belegschaf-ten ist perfekt.

Auch die Berufsgewerkschaften, die nur begrenzte Arbeitnehmer-gruppen vertreten, werden ihren Gestaltungswillen durchsetzen wol-len. Die Tarifsituation bei der Bahn zeigt das: es geht auch um die Ta-rifzuständigkeit und damit um die Zukunft ihrer Gewerkschaft GDL. Vielleicht waren die Streiks von GDL und Cockpit nur der Auftakt zu einer noch härteren Gangart gegen den Vereinheitlichungswahn des BDA und der Kanzlerin. Einer der Anlässe für die Streiks ist sicher das Geset-zesvorhaben Tarifeinheit.

Der politische Willen zur Tarifein-heit und zumindest der vorliegende Referentenentwurf bewirken das Gegenteil von dem, was angestrebt ist: Gut gemeint ist noch lange nicht gut getan! Die Bundesarbeitsmi-nisterin wäre gut beraten, ihren Ge-setzentwurf zurückzunehmen.

Jörg Hebsacker

Page 20: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

20

DAZ

DAZ 4/2014

CGB

Die Umsetzung des gesetzlichen Min-destlohns und die Diskussion um die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit bestimmen aktuell die arbeitsmarktpo-litische Diskussion in Deutschland. Ver-treter des Christlichen Gewerkschafts-bundes (CGB) kamen daher mit dem Bundestagsabgeordneten und Bundes-vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Klaus Barthel zusammen, um Lösungsansätze für diese drängenden Probleme zu diskutieren und Problembewusstsein zu schaffen.

Gleich zu Beginn wurde deutlich, dass Konsens in der Notwendigkeit des ge-setzlichen Mindestlohns besteht und die Probleme vor allem in der flächen-deckenden Kontrolle durch die zuständi-gen Behörden entstehen werden. Auch war man sich darüber einig, dass der Erfolg des Mindestlohns u.a. von einem übergreifenden gesellschaftlichen Dia-log und Meinungsaustausch abhängt.

Auch zum Thema Tarifeinheit kristalli-sierten sich viele gemeinsame Denkan-sätze und Überlegungen heraus. So war man einer Meinung, dass die geplante gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit, so-weit sie derzeit bekannt ist, in der Praxis kaum umsetzbar sein wird.

Auch die gedankliche Verknüpfung von Mitgliederstärken in Betrieben und Tarifverträgen auf regionaler, über einen Betrieb hinausgehender Ebene, ist bis-her wenig durchdacht. Alle Gesprächs-partner waren der Auffassung, dass es nur schwer möglich sein wird, eine Rege-lung zu erarbeiten, die mit den Vorgaben des Art. 9 GG konform gehen wird.

CGB im Dialog mit Klaus Barthel, MdB

v.l.n.r.: Ulrich Bösl, Klaus Barthel, MdB, Anne Kiesow, Christian Hertzog

Nicht alle Repräsentanten des CGB und seiner Gewerkschaften konnten am DHV-Bundesgewerkschaftstag teilneh-men. Hier sind die schriftlichen Gruß-worte des CGB-Bundesvorsitzenden und des GÖD-Bundesvorsitzenden:

Matthäus Strebl, MdB, Bundesvor-sitzender des CGBDass wir in Deutschland so gut dastehen, haben wir letztendlich und entscheidend dem Fleiß der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verdanken. Und weil dies so ist, müssen wir den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Aufmerksamkeit schenken. Des-halb könnte das Motto des Bundesge-werkschaftstages nicht zutreffender ge-wählt sein.

Gewerkschaften haben in der Ver-gangenheit sehr viel erreicht. Die ar-beitsrechtlichen Errungenschaften dürfen weder abgeschafft noch abge-mildert werden. Hierfür setze ich mich als Bundesvorsitzender des Christli-chen Gewerkschaftsbunds Deutsch-land ein. (…)

Ein Vorhaben, das uns als Ge-werkschaftsmitglieder unmittelbar betreffen wird, ist die geplante Ta-rifeinheit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, And-rea Nahles. Jeder Arbeitneh-mer oder auch Arbeitgeber in Deutschland würde eine Ein-heitspresse oder Einheitspar-tei vehement ablehnen. Eine Einheitsgewerkschaft, die die Interessen aller Arbeitnehmer

Grußworte vertritt, muss mit fester Überzeu-gung abgelehnt werden.

Raymund Kandler, Bundesvor-sitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienst-leistungenVeränderung ist besonders in der Ar-beitswelt dann richtig, wenn sie der gesamten Gesellschaft Nutzen bringt, nicht nur Einzelnen. Soziale Gerech-tigkeit kann es nur dann geben, wenn jeder Einzelne in der Veränderung mitgenommen wird. Es geht um Men-schen und nicht um „human ressour-ces“, es geht um Familien, nicht um Kostenfaktoren. Genau das schreibt sich die DHV mit ihrem Motto auf die Fahnen. Sie sagt Ungerechtigkeiten in der Arbeitswelt und sozialer Kälte den Kampf an und wird sich vehement für die Belange der Beschäftigten einset-zen. Unsere Gesellschaft muss sich auch in der Arbeitswelt wiederfinden. Politische Bekenntnisse zu Mindest-lohn, Leistungsgerechtigkeit und vie-lem mehr, bleiben nur schöne Worte, wenn dies nicht durch Gewerkschaf-ten wie der DHV umgesetzt und vor allem auch überwacht und gegen Un-gerechtigkeit vorgegangen wird.“

Ein schriftliches Grußwort von unserem internationalen Dachverband: Günther Trausnitz, Europapräsident der World Organisation of WorkersUngefähr zwei Jahre ist es her, dass der WOW Weltkongress in Vancouver/Ka-nada tagte. Nachdem sich ja unser bis-heriger internationaler Gewerkschafts-verband WVA aufgelöst hat, und eine Fusion mit dem sozialistischen IBFG ein-gegangen ist, war für uns als Christliche GewerkschafterInnen die Weiterführung der internationalen Tätigkeit von gro-ßer Bedeutung. Und der Erfolg gibt uns Recht! Wir sind gewachsen, und die 2008 gegründete World Organisation of Wor-kers (WOW9 hat mit 133 Mitgliedsorga-nisationen eine bemerkenswerte Größe erreicht. 1,7 Millionen Mitglieder in 62 Staaten sind in der letzten eigenständi-gen internationalen christlichen Gewerk-schaftsorganisation organisiert. Sie sind der Garant dafür, dass christlich-soziale Werte weltweit zum Tragen kommen. Internationale Gewerkschaftsarbeit ist in einer globalisierten Welt von immenser Bedeutung. Die Welt ist ein Dorf.

Page 21: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

21DAZ 4/2014

Am 7. Nov. 2014 beschloss die grün-rote Landesregierung das umstritte-ne Bildungszeitgesetz. Damit rückt eine langgehegte Forderung der DHV einer Realisierung näher. Als 13. Bundesland würde Baden-Würt-temberg ab dem 2. Quartal 2015 einen Anspruch der Beschäftigten auf Bildungsurlaub einführen. Den entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Nils Schmid (SPD) haben die Regierungsfraktionen be-reits abgesegnet, so dass die Annah-me des Gesetzentwurfs wahrschein-lich ist.

Damit nimmt das im grün-roten Koalitionsvertrag verankerte Vor-haben trotz des Widerstands der Wirtschaft seinen Lauf. Schmids Ge-setzentwurf beinhaltet unsere For-derungen, die wir an unserem Lan-desverbandstag in Bad Säckingen beschlossen haben. Er sieht konkret vor, dass Arbeitgeber ihre Arbeitneh-mern bis zu fünf Tage im Jahr unter Fortzahlung ihrer Bezüge zur Teil-nahme an Maßnahmen der berufli-chen oder politischen Weiterbildung freistellen müssen. Das gilt auch für Maßnahmen zur „Gesundheitsprä-vention im betrieblichen Interesse“ und zur Wahrnehmung ehrenamtli-cher Tätigkeiten.

Der Anspruch entsteht mit dem zwölfmonatigen Bestehen des Ar-beitsverhältnisses. Ausgenommen von der Freistellungspflicht sind klei-ne Betriebe mit bis zu neun Beschäf-tigten. Zudem gibt es eine „Über-forderungsklausel“, die Firmen das Recht einräumt, aus wichtigen be-trieblichen Gründen wie einer Krank-heitswelle einen Antrag abzulehnen.

Anders als in ersten Eckpunkten räumt die Regierung den Arbeitge-bern nun eine im Ländervergleich sehr weitgehende Anrechnung von betriebs- oder branchenspezifischen Weiterbildungsvereinbarungen auf die gesetzliche Bildungszeit ein.

Nach der Verabschiedung durch das Kabinett beginnt die Anhörung der Verbände, die vor Weihnach-ten abgeschlossen sein soll. Anfang 2015 soll das Gesetz dann vom Land-tag verabschiedet werden, damit es im zweiten Quartal 2015 in Kraft tre-

Verbandsarbeit

In Arbeit:Bildungsurlaub in Ba-Wü

Personalräte-Konferenz in Fürstenberg

Am Donnerstag, 23. Oktober 2014 fand in Fürstenberg (bei Donaue-schingen) eine Personalräte-Konfe-renz statt, an der Personalräte der Sparkassen, der Kommunen, der Kammern, der KV/KZV und anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts teilnahmen. Zentrales Thema war „Neun Mo-nate neues Landespersonalvertre-tungsgesetz Baden-Württemberg“. DHV - Geschäftsführer Hans Hebei-sen stellte dabei die wichtigsten Änderungen vor. Dabei zeigte sich, dass viele Neuerungen im LPVG weder bei den Personalverant-wortlichen noch bei den Personal-räten „angekommen“ sind.

Die Neukonstituierungen der Lan-desfachgruppen Sparkassen und Kommunen wurde auf die entspre-chenden Frühjahrstagungen festge-legt.

Die Personalräte-Konferenz in Fürstenberg

Im Frühjahr 2014 wurden in Baden-Württemberg nicht nur die Personal-räte neu gewählt, sondern auch die Jugend- und Auszubildendenvertre-tungen.

Das DHV-Bildungswerk Südwest hat auch dieses Jahr wieder fast 40 JAV-Vertreter geschult. Die JAV ist eine Fachabteilung des Personalrates, die sich im Besonderen um die Angele-genheiten der Jugendlichen und Aus-zubildenden kümmert.

Neben den speziellen Vorschriften aus dem Landespersonalvertretungs-gesetz waren auch Fragestellungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Berufsbildungsgesetz The-men der Grundlagenseminare.

JAV- Grundlagen- schulungen 2014

JAV-Grundlagenseminar in Oberprechtal im herbstlichen Schwarzwald mit dem Geschäftsführer und Referenten Martin Steiner

ten kann. Mit dem Bildungsurlaub in Baden-Württemberg würde eine lange Forderung der DHV endlich umgesetzt.

Page 22: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

22

DAZ

DAZ 4/2014

Verbandsarbeit

Die DHV-Bildungsstätte Bremen bie-tet traditionell eine Reihe kaufmän-nischer Lehrgänge für angehende Kaufleute an. Im September 2014 be-gannen in Bremen zwei Stützkurse, in denen Grundlagenwissen aus dem ersten Ausbildungsabschnitt syste-matisch aufgearbeitet wird, und zwar in den Fächern Buchführung und Wirtschaftsrechnen. Das Bild zeigt die Teilnehmer aus verschiedenen kauf-männischen Ausbildungsberufen.

Kaufmännische Lehrgänge in Bremen

Elf Teilnehmer ließen sich vom erfahrenen DHV-Referenten Horst Liebendahl und der DHV-Geschäftsführerin Martina Hofmann in Bremerhaven für ihre verantwortungsvolle Aufgabe als

Betriebsräte vorbereiten. Vermittelt wurden die arbeitsrechtlichen Grundlagen für Betriebsräte sowie dessen Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Die Lehrgangsteilnehmer in Bremen

Die geänderte Erscheinungsweise unserer DAZ – nur noch viertel-jährlich – führt zwangsläufig dazu, dass sie weniger aktuell sein kann. Um das auszugleichen, haben wir beschlossen, künftig in regelmä-ßigen Abständen eine neue Infor-mation herauszugeben: DHV INTERNAus arbeitstechnischen und Kos-tengründen kann „DHV Intern“ nur in digitaler Form erscheinen und wird als Email verschickt. Interessier-te Mitglieder bitten wir sich unter [email protected] mit der kurzen Mitteilung einer Email-Ad-resse zu melden, an die wir diese In-formation dann versenden können.

DHV-Hauptvorstand

DHV INTERN

Nach internen Auswertungen des DHV-Landesverbandes Mittel-deutschland werden speziell im Bereich Gesundheitswesen und Soziale Dienste immer weniger Be-schäftigungsverhältnisse in Vollzeit abgeschlossen. Stattdessen nimmt die Zahl von Arbeitsverträgen mit einem Beschäftigungsumfang von 30 bis 35 Wochenstunden immer weiter zu. Der Wunsch der Beschäf-

DHV Mitteldeutschland fordert mehr Beschäf-tigungsverhältnisse in Vollzeit

tigten nach einer Vollzeitstelle wird häufig abgelehnt.

Ziel der Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang eine größere Flexi-bilität, da bei gleichbleibender Ge-samtstundenzahl die Zahl der zur Verfügung stehenden Beschäftigten steigt. Diese Flexibilität geht aber auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da im Prinzip durch den geringeren Stundenumfang die ohnehin noch verbesserungswürdi-gen Einkommen weiter sinken.

Der DHV-Landesverband Mittel-deutschland unterstützt das An-sinnen der Beschäftigten auf eine Vollzeitstelle und fordert daher die Arbeitgeber zu einem Umdenken auf. Wer motiviertes und gutes Per-sonal haben will muss auch für ent-

sprechend attraktive Bedingungen sorgen.

Michael Scholz

Page 23: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

23DAZ 4/2014

Personen

Als neuer Regionalbetreuer der DHV für Rheinland-Pfalz und das Saarland möchte ich mich Ihnen kurz vorstel-len. Ich heiße Michael Vittet, gebo-ren, gearbeitet und studiert habe ich in Osnabrück. Vor vier Jahren ent-deckte ich für ein Referendariat das Saarland und die Pfalz für mich.

Dem Studium der Rechtswissen-schaften, mit einer wirtschaftswis-senschaftlichen Zusatzqualifikation und dem Schwerpunkt Europäische Rechtsgeschichte und Internationa-les Privatrecht, folgte das zweite ju-ristische Staatsexamen im Saarland und eine Weiterbildung im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main. Im Rahmen des Referendariats durfte ich sowohl bei den Gerichten als auch im anwaltli-chen Bereich eine Vielzahl von Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht er-folgreich bearbeiten.

Mit der festen Überzeugung, dass es leichter ist, gemeinsam mehr zu erreichen, möchte ich mich in die Dienste der DHV-Mitglieder stellen. Aufklärung durch Weiterbildung und die Unterstützung in der Gel-tendmachung Ihrer Rechte gegen die Arbeitgeber und Unterstüt-zung der Mitarbeitervertretungen gehören u.a. zu den Leistungen, welche ich Ihnen gerne zur Verfü-gung stelle.

Michael Vittet

Michael Vittet -neuer Regionalbetreuer in Saarbrücken

Zum 17.11.2014 habe ich im Alter von 46 Jahren die Tätigkeit als hauptamtlicher Geschäftsführer für die DHV-Landesver-bände Nordmark sowie Niedersachsen/Bremen aufgenommen.

Nach dem Fachabitur für Wirtschafts-kunde und absolvierter Berufsausbil-dung arbeitete ich direkt nach der inner-deutschen Grenzöffnung drei Jahre für die Hanseatische Ersatzkasse in Dresden als Sozialversicherungsfachangestellter.

Nach der Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern führte mich mein be-ruflicher Werdegang zum freien Asse-kuranzmarkt der privaten Krankenversi-cherungsanbieter, welchen ich bis zum Organisationsleiter durchlief. Auch bei weiteren Tätigkeiten in der Assekuranz nahm ich Führungsaufgaben in der Geschäftsführung wahr. Dazu gehörte auch die Betreuung der Außendienst-mitarbeiter sowie ihre Unterstützung in allen rechtlichen Belangen, auch durch Schulungen und Seminare.

Als Geschäftsführer eines Unterneh-merverbandes von Industriemaklern hatte ich diesen gegenüber den Ver-sicherungsgesellschaften und Banken zu vertreten und die Mitarbeiter zu führen.

In der Überzeugung, dass gemein-schaftlich leichter mehr zu erreichen ist, freue ich mich, meine Dienste zu-künftig den DHV Mitgliedern zur Ver-fügung stellen zu dürfen, und freue mich, auf eine gute Zusammenarbeit.

Wolfgang Folz

Wolfgang Folz - neuer DHV-Geschäfts-führer im Norden

Am 1.11.1954 trat Anni Herrmann als 15-jährige Auszubildende in den DHV ein. 1959 wurde sie hauptamtliche Mitarbeiterin der DHV-Bezirksge-schäftstelle Pirmasens unter dem le-gendären Geschäftsführer Emil Jörg, der vielen DHV-lern aus ihrer Jugend-zeit in der DHV-Kaufmannsjugend noch bekannt ist. Nach dessen Tod übernahm sie die Aufgabe als DHV-Bezirksgeschäftsführerin, die sie bis 1999 mit den Eintritt in den Ruhe-stand ausübte.

35 Jahre gehörte sie den Prüfungs-ausschüssen für Kaufmannsgehilfen-prüfungen der IHK Pirmasens, einer Außenstelle der IHK Ludwigshafen an, wo sie zusätzlich 20 Jahre lang im Prüfungsausschuss der Ausbildereig-nungsprüfung mitwirkte. Für ihre Ver-dienste um die Berufsbildung wurde sie 2005 von der IHK Ludwigshafen mit der Goldenen Ehrennadel mit Bril-lanten ausgezeichnet.

Sie gehört nach wie vor dem Vorstand des DHV-Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar an und vertritt diesen im DHV-Aufsichtsrat. Der Hauptvorstand gratuliert und dankt der Jubilarin für ih-ren Einsatz und die Treue.

DHV-Hauptvorstand

Anni Herrmann -60 Jahre Mitgliedschaft

Anni Herrmann

Wolfgang Folz

Michael Vittet

Page 24: DAZ - Die DHV - DHV...bestätigt. Michael Scholz ist seit 2011 Ge-schäftsführer des DHV-Landesverbandes Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit Amtssitz in Leipzig

BetriebsratsseminareGrundlagenseminare

Betriebsverfassungsrecht IAufgaben, Rechte und Pflichten als BetriebsratZeit: 21. – 23.01.2015Ort: Boppard / RheinBildungsstätte Rheinland-Pfalz/SaarZeit: 04. – 06.02.2015Ort: Dannenfels (Pfalz)Bildungsstätte Rheinland-Pfalz/SaarZeit: 04. - 6.03.2015Ort: Leipzig-WiederitzschBildungsstätte MitteldeutschlandZeit: 10. - 12.06.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte Südwest

Arbeitsrecht IIndividualrecht/Begründung und Ausfül-lung des ArbeitsverhältnissesZeit: 04. - 06.03.2015Ort: MünchenBildungsstätte BayernZeit: 04. - 06.03.2015Ort: NiederstettenBildungsstätte SüdwestZeit: 15. - 17.04.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte SüdwestZeit: 18. - 20.05.2015Ort: Walting / AltmühltalBildungsstätte Bayern

Jugend- und Auszubildendenvertre-tung IAufgaben, Rechte und Pflichten der JAVZeit: 18. - 20.02.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte Südwest

Aufbauseminare

Betriebsverfassungsrecht IIDie Beteiligungsrechte des BetriebsratesZeit: 18.03. – 20.03.2014Ort: Boppard / RheinBildungsstätte Rheinland-Pfalz/SaarZeit: 22. – 24.04.2014Ort: Dannenfels (Pfalz)Bildungsstätte Rheinland-Pfalz/SaarZeit: 25. - 27.03.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte SüdwestZeit: 06. - 08.05.2015Ort: Schömberg-LangenbrandBildungsstätte Südwest

Zeit: 19. - 22.05.2015Ort: Stuhr-BrinkumBildungsstätte Nordwest (Bremen)Zeit: 27. - 29.05.2015Ort: Leipzig-WiederitzschBildungsstätte Mitteldeutschland

Arbeitsrecht II Kollektivrecht / Die wichtigsten Arbeitsgesetze im Über-blickZeit: 03. - 06.03.2015Ort: BarnstorfBildungsstätte Nordwest (Bremen)Zeit: 03. - 05.06.2015Ort: Leipzig-WiederitzschBildungsstätte Mitteldeutschland

Fach- und Spezialseminare

SchwerbehindertenvertretungZeit: 25. - 27.02.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte Südwest

Geschäfts- und Schriftführung des BetriebsratsZeit: 15.- 17.04.2015Ort: Leipzig-WiederitzschBildungsstätte Mitteldeutschland

Betriebs-/Personalversammlung, Rhetorik, KommunikationZeit: 01. - 03.07.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte Südwest

Personalsratsseminare

Grundlagenseminare

LVPG Baden-Württemberg IAufgaben, Rechte und Pflichten als PersonalratZeit: 11. - 13.03.2015Ort: Hüfingen-FürstenbergBildungsstätte Südwest

Arbeitsrecht IIndividualrecht/Begründung und Ausfül-lung des ArbeitsverhältnissesZeit: 04. - 06.03.2015Ort: MünchenBildungsstätte BayernZeit: 04. - 06.03.2015Ort: NiederstettenBildungsstätte Südwest

Aufbauseminare

LVPG Baden-Württemberg IIDie Beteiligungsrechte des PersonalratesZeit: 18. - 20.03.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte SüdwestZeit: 22. - 24.04.2015Ort: Hüfingen-FürstenbergBildungsstätte Südwest

Fach- und Spezialseminare

SchwerbehindertenvertretungZeit: 25. - 27.02.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte Südwest

Betriebs- / Personalversammlung, Rhetorik, KommunikationZeit: 01. - 03.07.2015Ort: Elzach-OberprechtalBildungsstätte Südwest

Ausgewählte Betriebs- und Personalrats-Seminare

Deutsche Angestellten Zeitung Verlag: DHV-Dienstleistungs GmbH

Postvertriebsstück C 2223, Deutsche Post AG