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Elektronische RechnungenCompliance, Chancen, Risiken und erste Erfahrungenaus der neuen Rechtslage
Stefan GroßSteuerberaterCISA (Certified Information Systems Auditor)
Compliance bei elektronischen Rechnungen 2
Elektronische Rechnungen
Die Vorteile liegen auf der Hand !
Compliance bei elektronischen Rechnungen 3
Elektronische Rechnung als Mehrwert
Automatisierung und Beschleunigung des Abrechnungsprozesses
Effiziente Weiterverarbeitung, schnellere Zahlungseingänge
Kosteneinsparungspotenzial
Abschaffung Papierarchiv
Durchgängigkeit der Prozesse, d. h. keine Medienbrüche
Automatisierung und Beschleunigung des Abrechnungsprozesses
Effiziente Weiterverarbeitung, schnellere Zahlungseingänge
Kosteneinsparungspotenzial
Abschaffung Papierarchiv
Durchgängigkeit der Prozesse, d. h. keine Medienbrüche
Compliance bei elektronischen Rechnungen 4
Elektronische Rechnungen
Wo lagen die Hemmnissein der Vergangenheit ?
Elektronische Rechnungen
Wo lagen die Hemmnissein der Vergangenheit ?
Compliance bei elektronischen Rechnungen 5
Elektronische Rechnung - Die Hürden
Akzeptanzprobleme
Outsourcing (Verlust Kontrolle, Kosten)
Aufwand zur Vereinheitlichung der Formate / Schnittstellen
Erfüllung rechtlicher Anforderungen zu komplex / zu aufwendig
Akzeptanzprobleme
Outsourcing (Verlust Kontrolle, Kosten)
Aufwand zur Vereinheitlichung der Formate / Schnittstellen
Erfüllung rechtlicher Anforderungen zu komplex / zu aufwendig
Compliance bei elektronischen Rechnungen 6
Elektronische Rechnungen
Was galt bisher ?
Compliance bei elektronischen Rechnungen 7
Bisher gültige Verfahren bei elektronisch übermittelten Rechnungen
AUTHENTIZITÄTEchtheit der Herkunft
(Eindeutige Identifizierungdes Rechnungsausstellers)
INTEGRITÄTUnversehrtheit des Inhalts
(keine Veränderung der Daten)
gewährleistet durch
(1) qualifizierte elektronische Signatur(mit oder ohne Anbieter-Akkreditierung)
(2) elektronischen Datenaustausch (EDI)(Sammelrechnung obsolet, Wegfall
durch Steuerbürokratieabbaugesetz 2009)
Elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers
Zustimmung bedarf keiner besonderen Form
Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend
Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung
Compliance bei elektronischen Rechnungen 8
Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Was geschah am 13. Juli 2010 ?
Compliance bei elektronischen Rechnungen 9
Was geschah am 13. Juli 2010 …
Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Elektronische Signatur / EDI-Verfahren keinzwingender Bestandteil mehr bei elektronischer Rechnungsstellung,Verwendung aber weiterhin möglich
„Gleichbehandlung Papier – elektronisch“, aber keine erhöhtenAnforderungen für eine Papierrechnung
Umsetzung EU-weit bis spätestens 31.12.2012
Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Elektronische Signatur / EDI-Verfahren keinzwingender Bestandteil mehr bei elektronischer Rechnungsstellung,Verwendung aber weiterhin möglich
„Gleichbehandlung Papier – elektronisch“, aber keine erhöhtenAnforderungen für eine Papierrechnung
Umsetzung EU-weit bis spätestens 31.12.2012
Compliance bei elektronischen Rechnungen 10
Ablauf Rechnungsstellung bislang …
Rechnungs-aussteller
Rechnungs-empfänger
Papier
„Elektronische Rechnung“
Rechnungs-aussteller
Rechnungs-empfänger
EDI
Elektronische Signatur
Compliance bei elektronischen Rechnungen 11
Rechnung
Ablauf Rechnungsstellung zukünftig …
Rechnungs-aussteller
Rechnungs-empfänger
RechnungRechnungs-aussteller
Rechnungs-empfänger
Compliance bei elektronischen Rechnungen 12
Erläuterungen der EU Kommission als Orientierungshilfe
Rechnungen müssen den tatsächlichen Lieferungen / Dienstleistungenentsprechen
Echtheit Herkunft Unversehrtheit Inhalt
durchLieferer/Dienstleistungserbringer
durchLieferer/Dienstleistungserbringer
Aufzeichnung
durch Empfänger
Innerbetriebliches Steuerungsverfahren
mit verlässlichem Prüfpfad
Fortgeschrittene elektronische SignaturElektronischer Datenaustausch (EDI)
Innerbetriebliches Steuerungsverfahren
mit verlässlichem Prüfpfad
Fortgeschrittene elektronische SignaturElektronischer Datenaustausch (EDI)
Compliance bei elektronischen Rechnungen 13
Erläuterungen der EU Kommission – InnerbetrieblichesSteuerungsverfahren mit verlässlichem Prüfpfad
Hinreichende Gewähr für Integrität, Authentizität und Lesbarkeit
Vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsdauer
Beispiel: Abgleich von Begleitunterlagen (Bsp. Lieferschein, …)
Angemessenheit beachten
Prüfpfad: Prüffähige Verbindung zwischen Rechnung undLieferung/Dienstleistung
Verlässlich soweit Verbindung zwischen Begleitunterlagen und Umsatzleicht nachvollziehbar
Hinreichende Gewähr für Integrität, Authentizität und Lesbarkeit
Vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsdauer
Beispiel: Abgleich von Begleitunterlagen (Bsp. Lieferschein, …)
Angemessenheit beachten
Prüfpfad: Prüffähige Verbindung zwischen Rechnung undLieferung/Dienstleistung
Verlässlich soweit Verbindung zwischen Begleitunterlagen und Umsatzleicht nachvollziehbar
Compliance bei elektronischen Rechnungen 14
Steuervereinfachungsgesetz 2011
Die Umsetzung der MwStSysRLin nationales Recht !
Steuervereinfachungsgesetz 2011
Die Umsetzung der MwStSysRLin nationales Recht !
Compliance bei elektronischen Rechnungen
AUTHENTIZITÄTEchtheit der Herkunft
(Eindeutige Identifizierungdes Rechnungsausstellers)
INTEGRITÄTUnversehrtheit des Inhalts
(keine Veränderung der Daten)
gewährleistet durch
Für JEDE Rechnung gilt
Innerbetriebliches Kontrollverfahrenmit Prüfpfad
Alternativ: QES oder EDI
Elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen auch künftig der Zustimmung des Empfängers
Zustimmung bedarf keiner besonderen Form
Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend
Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung
Compliance bei elektronischen Rechnungen
Rechnung (Papier + Digital)
Integrität Authentizität
Innerbetriebliches Kontrollverfahren
setzt voraus
§ 14 UStG gibt den Takt vor …
Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Ist aufzubewahren
Papier Digital
Papier EDV
QES / EDI
alternativ
Compliance bei elektronischen Rechnungen 17
Das innerbetrieblicheKontrollverfahren
Eine unbekannte Größe ?
Das innerbetrieblicheKontrollverfahren
Eine unbekannte Größe ?
Compliance bei elektronischen Rechnungen 18
Innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad
Authentizität und Integrität müssen gewährleistet sein
durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren, die einenverlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen
Ausgestaltung obliegt den Unternehmen selbst
„Verfahren, das der Rechnungsempfänger zum Abgleich der Rechnungmit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt“
Klare Analogien zur Rechnungseingangsprüfung
Kontrollverfahren hat nicht auf einem zur Signatur/EDI-Verfahrenvergleichbaren technischen Niveau zu erfolgen, manuelle Schritte möglich
Authentizität und Integrität müssen gewährleistet sein
durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren, die einenverlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen
Ausgestaltung obliegt den Unternehmen selbst
„Verfahren, das der Rechnungsempfänger zum Abgleich der Rechnungmit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt“
Klare Analogien zur Rechnungseingangsprüfung
Kontrollverfahren hat nicht auf einem zur Signatur/EDI-Verfahrenvergleichbaren technischen Niveau zu erfolgen, manuelle Schritte möglich
Compliance bei elektronischen Rechnungen 19
Authentizität
Echtheit der Herkunft, bedeutet dass …
Sicherheit über die Identität des Rechnungsausstellers besteht
Kriterien: Leistung bestellt ? Leistung korrekt erbracht ? Zahlungsanspruch korrekt ?
Für Prüfpfad eignen sich: Geschäftsbriefe und Verträge Bestelldokumente Lieferscheine Buchhalterische Abbildung
Echtheit der Herkunft, bedeutet dass …
Sicherheit über die Identität des Rechnungsausstellers besteht
Kriterien: Leistung bestellt ? Leistung korrekt erbracht ? Zahlungsanspruch korrekt ?
Für Prüfpfad eignen sich: Geschäftsbriefe und Verträge Bestelldokumente Lieferscheine Buchhalterische Abbildung
Compliance bei elektronischen Rechnungen 20
Integrität
Unversehrtheit des Inhalts, bedeutet dass…
Die Inhalte der umsatzsteuerlich geforderten Angaben in einer Rechnungnicht verändert wurden
Kriterien:
Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG Vollständigkeit und inhaltlich richtig Ergänzend: Rechnerische Richtigkeit Ausschluss von Redundanzen
Unversehrtheit des Inhalts, bedeutet dass…
Die Inhalte der umsatzsteuerlich geforderten Angaben in einer Rechnungnicht verändert wurden
Kriterien:
Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG Vollständigkeit und inhaltlich richtig Ergänzend: Rechnerische Richtigkeit Ausschluss von Redundanzen
Compliance bei elektronischen Rechnungen 21
Lesbarkeit
Forderung Frage-Antwort-Katalog des BMF: „Die Rechnung muss in einer für dasmenschliche Auge lesbaren Form geschrieben sein.“
Eher gemeint: „menschenlesbar darzustellen“
Papier
sinnvoll: geeigneter Viewer
u.E. auch möglich:
Darstellung der Inhalte
Darstellung derPflichtfelder
Listenform genügt
elektronisch, geeigneter Viewer (pdf, …)
elektronisch, strukturierte Daten
Rechnungsdatum: 31.12.2011Ust-IdNr.: DE123456789Anschrift des Leistenden:
Petra MustermannMusterfrauring 1245362 Ostenfelde
usw.
Compliance bei elektronischen Rechnungen 22
Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Gibt es erhöhteDokumentationspflichten ?
Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Gibt es erhöhteDokumentationspflichten ?
Compliance bei elektronischen Rechnungen 23
Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
Grundsätzlich nein(gemäß Gesetzesbegründung und Frage-Antwort-Katalog des BMF)
Aber: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung schreibenVerfahrensdokumentation vor, hier also für den Prozess derRechnungsprüfung.
Empfohlen sind Nachweise pro Rechnung, dass das innerbetrieblicheKontrollverfahren durchlaufen wurde
Rechnungsempfänger trifft unverändert die Feststellungslast
Im Rahmen von Außenprüfungen wird vermehrt auf die Wirksamkeit desinnerbetrieblichen Kontrollverfahrens geachtet werden
Grundsätzlich nein(gemäß Gesetzesbegründung und Frage-Antwort-Katalog des BMF)
Aber: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung schreibenVerfahrensdokumentation vor, hier also für den Prozess derRechnungsprüfung.
Empfohlen sind Nachweise pro Rechnung, dass das innerbetrieblicheKontrollverfahren durchlaufen wurde
Rechnungsempfänger trifft unverändert die Feststellungslast
Im Rahmen von Außenprüfungen wird vermehrt auf die Wirksamkeit desinnerbetrieblichen Kontrollverfahrens geachtet werden
Compliance bei elektronischen Rechnungen 24
Elektronische Rechnungen
Wie sind elektronische Rechnungenaufzubewahren ?
Elektronische Rechnungen
Wie sind elektronische Rechnungenaufzubewahren ?
Compliance bei elektronischen Rechnungen 25
Aufbewahrung
Papieraufbewahrung
Aufbewahrung über10 Jahre (14b Abs. 1 UStG)
Unveränderbarkeitist gefordert, zugewährleisten durchZusammenspiel vonOrganisation, Prozessen,Kontrollen, Hardware,Software
OriginalPapier-rechnung
kann digitalisiertwerden GoBS
elektronischeAufbewahrung
optional, wenndigitalisiert
evtl.Konvertierungen
„OriginäresFormat“
Alleinige Aufbewahrung einesPapierausdrucks ist nicht zulässig
Aufbewahrung über10 Jahre (14b Abs. 1 UStG)
Unveränderbarkeitist gefordert, zugewährleisten durchZusammenspiel vonOrganisation, Prozessen,Kontrollen, Hardware,Software
elektronischeRechnung
elektronischeAufbewahrung
Compliance bei elektronischen Rechnungen 26
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Referent
Stefan Groß[email protected]
Peters, Schönberger & PartnerRechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Schackstraße 280539 München
Tel.: (0 89) 3 81 72 - 0Fax: (0 89) 3 81 72 - 204E-Mail: [email protected]
Internet: www.psp.eu
Stefan Groß[email protected]