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Bosch Vorsorge Plan

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Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

es ist heute und in der Zukunft wichtiger denn je, rechtzeitig Vorsorge für das Alter zu treffen. Die betriebliche Altersvorsorge leistet hierzu einen zentralen Beitrag. Sie hat in unserem Unter-nehmen eine lange Tradition. Mit dem Bosch Vorsorge Plan haben wir heute ein transparentes und flexibles Versorgungssystem, welches den individuellen Bedürfnissen unserer Mitarbeiter ent-gegen kommt. Sie können sich aktuell über die Höhe Ihres Vorsorge-guthabens informieren und Ihre persönlichen Versorgungsleistungen ermitteln. Mit eigenen Beiträgen können Sie beim Aufbau Ihres Vor-sorgeguthabens mitwirken, um Ihre selbst gesteckten Versorgungs-ziele zu erreichen. Die vorliegende Broschüre informiert Sie in knapper und anschaulicher Weise über den Bosch Vorsorge Plan.

Vorwort

3 Bosch Vorsorge Plan

4 Woher kommen Ihre Vorsorgebeiträge?

5 Wie entwickelt sich Ihr Vorsorgeguthaben?

6 Versorgungsleistungen im Ruhestand

7 Das Plus an Versorgungsleistungen

8 Kontakt

Inhalt

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Bosch Vorsorge Plan

Bosch bietet Ihnen ein einfaches und rentables

System der betrieblichen Altersvorsorge: den

Bosch Vorsorge Plan. Mit ihm setzt Bosch eine

lange Tradition der betrieblichen Altersversorgung

fort. Im Zentrum steht die Finanzierung über

den Bosch Pensionsfonds.

Mit dem Bosch Vorsorge Plan ermöglicht Ihnen Bosch den Aufbau eines Vorsorgeguthabens. Hierfür stellt Bosch Firmenbeiträge bereit und bietet Ihnen die Möglichkeit, eigene Beiträge (Mitarbeiterbeiträge) einzubringen.

Diese Beiträge werden in Aktien und verzinslichen Wertpapieren („Rentenpapiere“) angelegt.

Das Vorsorgeguthaben steht Ihnen im Ruhestand als Zusatzeinkommen zur Verfügung.

Beiträge Plus

Firmenbeiträge

Vorsorgeguthaben

Mitarbeiterbeiträge

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Woher kommen Ihre Vorsorgebeiträge?

Die BBG (West) für 2010 beträgt EUR 66 000,– (4 % = EUR 2 640,–). Die BBG (Ost) für 2010 beträgt EUR 55 800,– (4 % = EUR 2 232,–).

Beitragsrelevant sind:Steuerpflichtiges Einkommen und zusätzliche Vergütungsbestandteile wie:3 steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit3 Mitarbeiterbeiträge in den Bosch Vorsorge Plan

Beitragsbemessungsgrenze

Die Vorsorgebeiträge setzen sich aus den Firmen-

und den Mitarbeiterbeiträgen zusammen und fließen

in den Bosch Vorsorge Plan.

MitarbeiterbeiträgeSie haben die Möglichkeit, Teile Ihres Bruttoentgelts in den Bosch Vorsorge Plan einzubringen. Diese Teile werden nicht an Sie ausgezahlt, sondern fließen steuerfrei und bis maximal 4 % der BBG sozialversicherungsfrei als Mitarbeiter-beitrag in Ihr Vorsorgeguthaben.

ZuschussBosch gewährt für Mitarbeiterbeiträge bis 4 % BBG (West) einen jährlichen Zuschuss von 10 %, soweit Ihr Jahres-Bruttoeinkommen unterhalb der je- weiligen BBG liegt.

FirmenbeiträgeDie Firmenbeiträge betragen 1,5 % des beitragsrelevanten Jahreseinkommens sowie 9 % des Teils des beitragsrele- vanten Jahreseinkommens, der über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) liegt.

Beiträge PlusDie Beiträge Plus werden vom Unterneh-men zusätzlich zu den Firmenbeiträgen steuer- und sozialversicherungsfrei für Ihr Vorsorgeguthaben bereit gestellt. Dabei handelt es sich um tarifliche Leistungen (AVWL) oder Sonderbeiträge, die z. B. im Rahmen einer Erfolgsbeteiligung gewährt werden.

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Wie entwickelt sich Ihr Vorsorgeguthaben?

Firmen- und Mitarbeiterbeiträge werden in Aktien

und verzinslichen Wertpapieren angelegt und ent-

wickeln sich nach dem Kapitalanlageergebnis des

Bosch Pensionsfonds. Mit steigenden Aktienkursen

und Zinserträgen wächst Ihr Vorsorgeguthaben an.

Wer legt die Vorsorgebeiträge an?Bei der Kapitalanlage wird Bosch von einem auf betriebliche Altersvorsorge ausgerichteten Finanzdienstleister be-raten. Dieser verteilt darüber hinaus die Vorsorgebeiträge auf Kapitalanlagen mit verschiedenen Anlageschwerpunkten, die von spezialisierten Vermögensver-waltern gemanagt werden. Ein Kapital-anlageausschuss wird regelmäßig über die Strategie und die Ergebnisse der Kapitalanlage informiert. Der Ausschuss, an dem Vertreter der zuständigen Fach-abteilungen und Arbeitnehmervertreter teilnehmen, ist damit ein wichtiges Kontrollinstrument für die Kapitalanlage.

Über den Stand Ihres Vorsorgegut-habens können Sie sich im Internet unter www.Boschvorsorgeplan.de informieren. Sie haben dort die Mög-lichkeit, Ihren aktuellen Guthabenstand, sämtliche Firmen- und Mitarbeiter- beiträge und deren Wertentwicklung einzusehen.

Je näher der Ruhestand kommtJe kürzer der zeitliche Abstand zum Renteneintritt, umso wichtiger ist eine stabile Wertentwicklung. Daher wird der Aktienanteil des aufgebauten Vorsorgeguthabens vom vollendeten 55. Lebensjahr an stufenweise bis zum 60. Lebensjahr reduziert und der Anteil an Rentenpapieren erhöht.

Kapitalanlage bis zum vollendeten 55. Lebensjahr

Mit dieser Kapitalanlage wird eine langfristig hohe Wertentwicklung der Beiträge angestrebt.

AktienRenten- papiere

Kapitalanlage ab dem vollendeten 55. Lebensjahr

Mit dieser Kapitalanlage wird eine stabile Wertentwicklung der Beiträge angestrebt.

Aktien

Renten- papiere

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Versorgungsleistungen im Ruhestand

Altersleistung

Mit Eintritt in den Ruhestand (frühestens ab Alter 60)

können Sie auf Antrag Versorgungsleistungen aus

Ihrem Vorsorgeguthaben beziehen.

Ihr Vorsorgeguthaben wird als lebenslange Rente über den Bosch Pensionsfonds ausgezahlt. Sie haben die Möglichkeit, 30 % Ihres Vorsorgeguthabens als einmalige Auszahlung abzurufen.

Werden Beiträge von über 4 % der BBG (West) in Ihr Vorsorgeguthaben eingebracht, können Sie das auf diesem Teil beruhende Vorsorgeguthaben auch in bis zu 20 Raten direkt vom Arbeitgeber auszahlen lassen.

Einzelheiten ergeben sich aus den Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretungen und den Pensionsplänen des Bosch Pensionsfonds.

Vorsorgeguthaben aus Beiträgen bis 4 % BBG-West 2

Vorsorgeguthaben aus Beiträgen über 4 % BBG-West 1

1 Ratenguthaben, Auszahlung in bis zu 20 Raten möglich2 Rentenguthaben, 30% als einmalige Auszahlung möglich

Berechtigte Hinterbliebene eines Rentenempfängers erhalten Hinterbliebenenleistungen.

Vorsorgeguthaben

monatliche Rente

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Das Plus an Versorgungsleistungen

Neben dem Aufbau des Vorsorgeguthabens für

Ihren Ruhestand gewährt der Bosch Vorsorge Plan

bei Erwerbsminderung oder bei Tod vor Alter 60

die Zusatzleistung.

Zusatzleistung bei Erwerbsminderung

Höhe der ZusatzleistungDie Höhe der Zusatzleistung beträgt ein beitragsrelevantes Jahreseinkommen. Liegen Jahreseinkommensteile über der jeweiligen BBG, erhöht sich die Leistung um das 1,5 fache für diesen Teil.

Versorgungsleistungen bei ErwerbsminderungDie Auszahlung der Zusatzleistung bei Erwerbsminderung erfolgt in gleichen Jahresraten bis Alter 60. Im Anschluss daran erfolgt die Auszahlung Ihres Vor-sorgeguthabens als Altersleistung.

Vorsorgeguthaben Auszahlung ab Alter 60

Zusatzleistung 1

1 bei Erwerbsminderung nach Alter 50 entspricht jede Rate einem Zehntel der Zusatzleistung

Versorgungsleistungen für HinterbliebeneAls Todesfallleistung wird das Vorsorge-guthaben zum Zeitpunkt des Leistungs-falls zusammen mit der Zusatzleistung sofort fällig und auf Antrag an Ihren Ehepartner oder Ihre kindergeldberech-tigten Kinder nach den geltenden Rege-lungen ausgezahlt.

Bei Leistungsfall nach Alter 50 wird die Zusatzleistung anteilig gewährt. Für jedes fehlende Jahr bis Alter 60 werden dann zehn Prozent der Zusatzleistung fällig.

Zusatzleistung in Jahresraten bis Alter 60

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Bosch bAV-ServiceAnsprechpartner für Fragen der Mitarbeiter zur betrieblichen Altersversorgung bei Bosch

Postfach 1643 65006 WiesbadenTelefon: 0711 811-46000Telefax: 0711 811-33777E-Mail: [email protected]

ErreichbarkeitMontag – Mittwoch09:00 –12:00 und 13:00 –16:00 UhrDonnerstag09:00 –12:00 und 13:00 –18:30 UhrFreitag07:30 –12:00 Uhr

Weitere Informationen und Serviceleistungen zum Bosch Vorsorge Plan stehen Ihnen im Internet unter www.Boschvorsorgeplan.de zur Verfügung.

Sie haben dort als Mitarbeiter auch die Möglichkeit, Ihren individuellen Versorgungsbedarf zu ermitteln.

Kontakt